1888 / 184 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Jul 1888 18:00:01 GMT) scan diff

verw. Winkler, 15 Thlr. K. M. = 15 Tbhblr. 12 Gr. 5 Pf im 14 Th. F., Tagezeiten mit 3 Thlr. K. M. = 3 Thlr. 2 Gr. 5 Pf. im 14 Th. F. jährlich lt. Kaufs und Eintrags vom 30. August 1830;

Stein:

a. auf Fol. 28 für Gottfried Sittner'n 13 Thlr. 3 Gr. Pf. Konv. G. = 13 Thlr. 14 Gr. 7 Pf. im 14 Th. F. Termingelder mit 5 Mfl. = 4 Thlr. 14 Gr. 9 Pf. jährlich zahlbar,

lt. Kaufsurkunden vom 26. Februar 1794 und 25. Oktober 1834, sowie Eintrags vom 26. Fe⸗ bruar 1794, 1 2

b. auf Fol. 85 für Anna Marie, verw. Sittner, 60 Mfl. K. G. = 53 Thlr. 28 Gr. 8 Pf. im 14 Th. F., Termingelder mit 6 Mfl. K. G. = 5 Thlr. I1 Gr. 9 Pf. im 14 Th. F. jährlich zahlbar,

lt. Kaufs vom 4. März 1801 und 25. Oktober 1834, Eintrags vom 4. März 1801, 2

c. auf Fol. 41 für Johann Daniel Thieme 40 Mfl. K. G. = 35 Thlr. 29 Gr. 2 Pf. im 14 Th. F. verstandene Termingelder lt. Kaufsurkunde und Eintrags vom 4. Januar 1799, 8

d. auf Fol. 60 für die Erben Johann Samuel Stegers zu Stein 15 Thlr. K. G. = 15 Thlr. 12 Gr. 5 Pf. im 14 Th. F. sammt Zinsen zu 4 v. H. und Kosten der Einhebung, unbezahltes Kaufgeld, lt. Kaufsurkunden vom 22. März 1822 und 18. November 1840, sowie Eintrags vom

22. März 1822; 8) Taura:

a. auf Fol. 37 für Johanne Christiane Donner Natural⸗ und Wohnungsauszug sammt 5 Thlr. Konv. G. = 5 Thlr. 4 Gr. 2 Pf. im 14 Th. F. Begräbnißgeld, lt. Kaufs und Eintrags vom 8. März 1824, 8 8 b. auf Fol. 54 für den abwesenden Karl Müller

aus Taura 6 Thlr. 6 Gr. 7 Pf. K. G. ä= 6 Thlr.

15 Gr. Pf. im 14 Th. F. unbezahltes Kaufgeld,

lt. Kaufs vom 11. Januar 1823, 20. Mai 1824 und 8. Januar 1834, sowie Eintrags vom 11. Ja⸗ nuar 1823, 2

c. auf Fol. 87 für Johanne Rosine, verw. Wünsch, 5 o Fonn. G. 8 Thlr. 4 Gr. 2 Pf. im 14 Th. F. Begräbnißgeld,

lt Kaufs und Eintrags vom 4. Juli 1836,

d. auf Fol. 89 für Johann Michael Müller zu Reitzenhain 22 Thlr. 18 Gr. K. G. = 23 Thlr. 11 Gr. 4 Pf. im 14 Th

lt. Eintrags vom 2. März 1807;

9) Burgstädt: . auf Fol. 397 auf den Namen Johann Gottlieb

Eidams in Burgstädt noch eingetragene aber auf

riedrich Ferdinand Robert Eidam, Friedrich Wil⸗

Fi Heinrich Eidam, Christian Gottfried Eidam

und Carl Ferdinand Eidam durch Erbfolge über⸗

gegangene und 27 50 betragende Antheile an den Kaufgeldern von ursprünglich 50 Thlr. sammt

Zinsen zu 4 v. H. und Kosten der Einhebung,

lt. Kaufs und Eintrags vom 25. Juni 1847.

Behufs Ermittelung der Interessenten an den vor⸗

stehend bezeichneten Hypotheken und Reallasten sowie behufs Bewirkung der Ungültigkeitserklärung und

Löschung dieser alten Hppotheken und Reallasteit ist

auf Antrag der gegenwärtigen Eigenthümer der be⸗

lasteten Grundstücke, nämlich:

zu 1 a. Friedrich Wilhelm Peters in Klaußnitz,

b. Friedrich Hermann Held's daselbst,

zu 2 a. Karl Julius Steidten’s in Göppersdorf,

b. Max Robert Jähnig's daselbst,

c. August Friedrich Unger'’s daselbst,

zu 3 a. Friedrich Robert Weigelt's in Hartmanns⸗ dorf,

b. Franz Lachmann's daselbst,

c. Heinrich Ferdinand Viehweg’s daselbst,

zu 4 a der Königl. Bezirksschulinspektion zu Roch⸗

litz in Vertretung des Schullehns zu Köthensdorf, b. der Hanne Sophie, verw. Fiegert, geb. Frieden,

in Köthensdorf, 1

8 5 a. Gottlob Friedrich Schönfeld's in Markers⸗ dorf,

b. Christian Friedrich Vogel's daselbst,

zu 6 a. Karl August Lindner's in Mühlau,

b. Friedrich Hermann Mühlstädt's daselbst,

c. August Liebert's daselbst, d. Friedrich Hermann Zieger's daselbst,

e. Ernst Moritz Robert und Karl Julius Ge⸗ brüder Schönfeld daselbst, z

f. Franz Hermann Pötzsch's daselbst,

zu 7a. und b. Christian Friedrich Richter's in Stein 1

e. Otto Bernhard Michael's daselbst,

d. Friedrich Traugott Mühler's daselbst,

zu Ca. Johann Gottfried Berthold's in T

b. Johann Gottfried Gläser's daselbst,

c. Karl Friedrich Richter's daselbst,

d. Johann Gottfried Liebing's daselbst,

zu 9 Gottlob Friedrich Winkler's und Wilhelm Robert Gärtner's in Burgstädt 8

das Aufgebotsverfahren zu eröffnen beschlossen worden.

Es werden daher alle diejenigen Personen, welche an oder aus den bezeichneten Hypotheken und Reallasten An⸗ sprüche und Rechte zu haben meinen und geltend machen wollen, andurch geladen, spätestens in dem auf den 14. November 1888, 10 Uhr Vormittags, anberaumten Aufgebotstermine diese ihre Ansprüche und Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzu⸗ melden, indem unterbleibendenfalls die bezeichneten Hypotheken und Reallasten für ungültig erklärt und in den betreffenden Grund⸗ und Hypothekenbüchern auf Antrag der Grundstückseigenthümer werden ge⸗ löscht werden.

Burgstädt, den 10. Juli 1888.

Königliches Amtsgericht daselbst. Bretschneider.

[21685] Bekanntmachung.

Es ist die Todeserklärung des am 1. März 1857 zu Eberswalde geborenen Schlächtergesellen Julius Albert Heinrich Nordhaus beantragt. Derselbe ist wahrscheinlich am 26. August 1875 beim Baden in der Aare in der Nähe des Ortes Olten, Kanton Solothurn in der Schweiz, ertrunken, sein Leichnam

ist aber nicht zum Vorschein gekommen.

Der Julius Albert Heinrich Nordhaus wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den 30. Mai 1889, Vormittags 11 Uhr, im Richterzimmer Nr. 2 des hiesigen 2 anberaumten Termine zu 1 widrigenfalls er für todt erkärt werden wird. 11““

Eberswalde, den 5. Juli 1888.

121681] Aufgebot.

Der Arbeiter Gottfried Friedrich in Cöthen hat das Aufgebot seines seit länger als 10 Jahren ver⸗ schollenen Halbbruders, des am 26. Februar 1854 zu Fernsdorf geborenen Gottlieb August Hildebrandt,

der unbekannten Erben desselben beantragt. Der Gottlieb August Hildebrandt und dessen un⸗ bekannte Erben werden daher öffentlich aufgerufen und aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 22. Jannar 1889, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls der Abwesende für todt erklärt und die Ausantwortung seines Ver⸗ mögens, sowie die Ertheilung eines Erblegitimations⸗ attestes an den Antragsteller als bekannten legitimirten Erben ohne Rücksicht auf Diejenigen, welche sich nicht melden, erfolgen wird. Cöthen, den 12. Juli 1888. Herrzoglich Anhaltisches Amtsgericht.

8 Schwencke. 18 Ausgefertigt. Cöthen, den 14. Juli 1888. (L. S.) (Unterschrift), 1“ Gerichtsschreiber Herzogl. Amtsgericht, i. V.

[21683] Aufgebot. Auf den Antrag: 8 1) der Wittwe des Schneidermeisters Friedrich Meier, Amalie, geb. Jaennert, zu Halle und 2) der Geschwister: 1) Friederike, 2) Hermann, 3) Anna, 4) Marie, 5) Louise, 6) Heinrich Richard, 7) Clara Pauline Meier zu Halle zu 3 bis 7 bevormundet durch die Wittwe Amalie Meier als Benefizialerben des am 9. Dezember 1887 zu Halle a. S. verstorbenen Schneidermeisters Friedrich Meier, werden die Gläubiger seines Nachlasses und Ver⸗ mächtnißnehmer aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte an den Nachlaß desselben spätestens in dem auf den 21. November 1888, Vormittags 10 Uhr, an Gerichtsstelle, kl. Steinstraße Nr. 8, Fines Nr. 31, anberaumten Termine anzumelden. iejenigen Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer, welche ihre Ansprüche nicht anmelden, können letztere gegen die Benefizialerben nur insoweit geltend machen, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Friedrich Meier Erseheseecger dn... durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht er⸗ schöpft wird. Die Einsicht des Nachlaßinventars ist in der Ge⸗ richtsschreiberei, Abtheilung IV., Jedermann gestattet. Halle a. S., den 30. Juni 1888. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII.

[21684] Aufgebot. 1 Auf Antrag des Justizraths Tepfer zu Oels, in seiner Eigenschaft als Nachlaßpfleger, werden die unbekannten Erben:

a. des am 27. Juli 1887 zu Oels verstorbenen Knaben Richard Gritschke, unehelichen Sohnes der am 7. Juli 1887 hierorts verstorbenen Wittwe Johanna Karoline Schneider, geb. Gritschke,

b. des am 16. November 1887 für todt erklärten Schuhmachers Wilhelm Kramer aus Oels,

hiermit aufgeboten.

Der Nachlaß beträgt zu a. 52,82 ℳ, zu b. 110,07

Zu b. wird bemerkt, daß die vermuthlichen, aber trotz bezüglicher Aufforderung nicht legitimirten Erben sein dürften: 8 .

1) die Schuhmacherfrau Emilie Krause in Oels,

2) die Bahnwärterfrau Agnes Langhoff in Witten⸗

berge in der Prignitz,

3) die Exekutorfrau Bertha Lehmann in Gleiwitz,

4) die Tischlerfrau Emma Schneider in Berlin,

5) die Schuhmacherfrau Margarethe Eckert in Oels,

6) die verehelichte Schneider Albertine Apis,

bezw. deren Sohn Schneidermeister Sotthold Apis in Reichthal.

Die zu 1 bis 6 genannten Frauen sind geborene Kramer.

Alle, welche Erbansprüche an den Nachlaß eines der zu a und b. Genannten zu haben glauben, haben solche bei unterzeichnetem Gericht, und zwar spätestens in dem hierzu auf den 1. Mai 1889, Vormittags 12 Uhr, im Schöffengerichtssaale anberaumten Termin anzumelden, widrigenfalls der Nachlaß dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Er⸗ mangelung dessen aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, mit der Wirkung, daß der sich später mel⸗ dende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig ist, und weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen würde fordern dürfen.

Oels, am 3. Juli 1888.

Königliches Amtsgerich

[20682] 1 In der Aufgebotssache des Handelsmanns Abra⸗ ham Winterberger I. zu Winterberg und des Han⸗ delsmanns M. Winterberger M. Sohn daselbst wird der auf den 28. September 1888, Vormittags 10 Uhr, auf dem Gerichtstag zu Winterberg anberaumte Termin auf den 12. Oktober, Vorm. 10 Uhr, auf den Gerichtstag zu Winterberg verlegt. Medebach, den 8. Juli 1888. 8 Königliches Amtsgericht.

[21688] Bekanntmachung

Nr. 17750. Antrag der Franz Ott Ehefrau von Mannheim, Aufgebot einer Urkunde betr.

Die im Aufgebote vom 23. v. Mts. erwähnte Vertragsurkunde ist vom Jahr 1866 (nicht 1886).

Karlsruhe, 11. Juli 1888.

Gerichtsschreiberei Gr. Amtsgerichts. F. Frank.

[21668]

Das unterzeichnete Königliche Amtsgericht hat in seiner heutigen öffentlichen Sitzung nachstehendes Ausschlußurtheil erlassen und verkündet:

1) Die eingetragenen Gläubiger oder deren un⸗ bekannte Rechtsnachfolger, welche

a. I. auf die Post Abtheilung III. Nr. 3 des Grundbuchs von Hohehaus Band 1 Blatt 4 über ein Darlehn von 52 Thalern 22 Sgr. 9 Pf. nebst 5 % Zinsen und Kosten, eingetragen für die Mino⸗ rennen Abraham Lippe zu Hohehaus aus der Urkunde vom 19. April 1836,

a. II. auf die Post Abtheilung III. Nr. 6 daselbst über ein Darlehn von 200 Thalern nebst 5 % Zinsen für die Elisabeth Günther aus Steinheim, eingetra⸗

zum Zwecke der Todeserklärung, sowie das Aufgebot

chtringen Band I. Blatt 24 über eine Abfindung von 19 Thalern für die Minorennen August und Josepbine Ferlemann zu Lüchtringen, eingetragen aus dem Rezesse vom 3. Februar 1840 und 9. Januar 1847, S. Rechte erheben könnten, werden mit ihren An⸗ sprüchen auf die Posten ausgeschlossen, auch die Eigenthümer der belasteten Grundstücke ermächtigt, die Löschung der aufgebotenen Posten im Grund⸗ buche zu beantragen. 2) Die Urkunden, und zwar: 1 a. die Urkunde vom 19. Oktober 1842, inhalts deren auf dem Grundvermögen des Joseph Lücke zu Kollerbeck im Grundbuche von Kollerbeck Band I. Blatt 36 Abtheilung III. Nr. 1 eine Abfindung von 80 Thalern und eine Kaution von 69 Thalern zum Schutze gegen Mitverhaftung für väterliche Schulden für die Anna Maria Lücke zu Kollerbeck eingetragen teht, b. die Urkunde vom 28. November 1860, aus welcher auf dem Grundvermögen des Antragstellers Band III. Blatt 103 des Grundbuchs von Brenk⸗ hausen Abtheilung III. Nr. 13 ein Darlehn von 600 nebst 5 % Zinsen für den Armenfond der Kirche zu Godelheim eingetragen steht, c. dieselbe Urkunde vom 28. November 1860, aus welcher dasselbe Darlehn auf dem Grundvermögen des Antragstellers Band 20 Blatt 1007 des Grund⸗ buchs von Godelheim Abtheilung III. Nr. 5 ein⸗ getragen steht, b d. die Urkunde vom 28. November 1844, inhalts deren auf dem Grundvermögen des Antragstellers im Grundbuche von Albaxen Vol. 5 Fol. 857 Ab⸗ theilung III. Nr. 1 ein Darlehn von 197 Thalern nebst 5 % Zinsen und Kosten für den Handelsmann Levi Samuel Katz zu Albaxen eingetragen steht, e. die Urkunde vom 28. November 1844, aus welcher das nämliche Darlehn auf dem Grund⸗ vermögen des Antragstellers Band II. Blatt 1 des Grundbuchs von Albaxen unter Abtheilung III. Nr. 2 eingetragen steht, 1

werden für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden den Antrag⸗ stellern zur Last gesetzt.

Höxter, den 30. Juni 1888.

Königliches Amtsgericht.

[2166665 Bekanutmachung. u“ Die Hypothekenurkunde der Post Abtheilung III. Nr. auf Blatt 7 Schmograu (aus Blatt 17 Schmograu übertragen) Surplusreservat für Su ⸗- sanna Wronna, verehelichte Koschig ist durch U theil vom 12. d. Mts. für kraftlos erklärt. Namslan, den 13. Juli 1888.

Koönigliches Amtsgericht.

[2166121 Bekanntmachung.

Durch heute verkündetes Eöö“ ist das Dokument über die auf dem Grundstück des Kauf⸗ manns Fritz Kühn hier, Band II. Seite 817 Nr. 129 des Grundbuchs von Havelberg in Abtheilung III. Nr. 18 für den hiesigen Vorschußverein eingetragene ansbebothet von 1500 Thalern für kraftlos erklärt.

Havelberg, den 14. Juli 1888. Königliches Amtsgericht.

[21665] Bekanntmachung. Auf den Antrag des Wirthes August Mettchen zu Goöra hat das unterzeichnete Gericht am 10. Juli 1888 für Recht erkannt: Das Hvpothekendokument, noch gültig über die im Grundbuche des Grundstücks Gôöra Nr. 4 in Abtheilung III Nr. 1 noch für die am 22. September 1836 geborene Johanna Wil⸗ helmine Tepper eingetragenen 39 Thaler 15 Sgr. 3 Pf. Erbtheil nebst 5 % Zinsen und den Ein⸗ ziehungskosten, wird für kraftlos erklärt. Posen, den 13. Juli 1888.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[21672 In der Aufgebotssache Kleinhans F. 2 de 1888

hat das Königliche Amtsgericht zu Salzkotten am

9. Juli 1888 für Recht erkannt: Hypothekenurkunde über nachstehend benannte ost:

Die Kinder erster Ehe des Besitzers, nämlich: a. Johann Hermann Friedrich b. Anna Maria Franziska c. Anna Maria Elisabeth d. Anna Maria erhalten laut Schichtungsurkunde de 11. Januar 1814 unter Verpfändung der Hube sub Nr. 3 als Kindestheil bei der Verheirathung oder Großjährig⸗ keit und zwar ein jedes 20 Thlr. in jährlichen Ter⸗ minen jedesmal die Hälfte, die Töchter Anna Maria Franziska, Anna Maria Elisabeth und Anna Maria außerdem als Aussteuer jede ein Federnbett oder statt dessen 9 Thlr., eine Kuh, einen Koffer, zwei Stühle, eine Haspel, ein Spinnrad bei der Ver⸗ heirathung; der Sohn Hermann Friedrich hiegegen außer obigem Pflichttheil eine Morge Ackerland oberhalb dem hohlen Wege belegen, an beiden Seiten an Lorenz Steinkuhle zu Upsprunge benachbart, zum ersten Male frei mit Roggen bestellt, sobald er das 16. Jahr seines Alters zurückgelegt hat, zur freien Benutzung. 3 Im Falle, daß mehrere der genannten Geschwister in einem Jahre zur Heirath schreiten, so hat die Auszahlung der baaren Pflichttheile abwechselnd statt, so daß jährlich nur ein Termin zahlbar wird, ebenso fällt die eine Morge Ackerland dem Gute wieder zu, sobald der Johann Hermann zur Heirath schreitet. Stirbt eins der Minorennen vor der Ver⸗ heirathung ohne Testament, so fällt der nachgelassene baare Pflichttheil den überlebenden Geschwistern, die Aussteuer aber dem Gute anheim. Die minderjäͤhrigen Geschwister werden endlich bis zum zurückgelegten 16. Lebensjahre von den väter⸗ lichen Gütern ernährt und erzogen. Eingetragen ex decreto de 21. Juli 1830, welche Post urspruͤnglich im Grundbuche von Salzkotten Bd. 21 Bl. 12 auf den Grundstücken der Eheleute Anton Kleinhans und verwittwete Johann Steffens v. Zengerlei zu Upsprunge in Abtheilung III. Nr. 1 eingetragen stand, und welche mit den belasteten Grundstücken nach Bd. I. Bl. 46 des Grundbuchs von Upsprunge übertragen ist und dort Abth. III. Nr. 1 eingetragen steht, wird fuür kraftlos erklärt. 8 Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.

Zengerlei,

im Grundbuche von Plötzky,

Markmann

ferklärt worden.

[21678] Aufgebot. 1 8 Auf den Antrag der Gemeinde Heisebeck, vertreten durch den Bürgermeister Nolte zu Heisebeck, hat das Königliche Amtsgericht zu Veckerhagen am 5. Juli 1888 für Recht erkannt: 8 Die am 18. April 1857 von Johann Philip Henne (Johannes Sohn) und Ehefrau Karoline, geb Mascher, zu Heisebeck über ein Darlehn von 250 Thlr. zu Gunsten des Ackermanns Heinrich Ohm (Fried⸗ rich's Sohn) zu Offensen errichtete Schuld⸗ und Pfandverschreibung, eingetragen im Spezial⸗Hypo⸗ thekenbuch von Heisebeck Band II. Seite 236 un General⸗Währschafts⸗Hvpothekenbuch von Heisebe Band II. Blatt 395 und übertragen in das Grund buch von Heisebeck Band I. Artikel 22 und Artikel 32 wird für kraftlos erklärt. 8 1“ Veckerhagen, den 12. Juli 1888.

Königliches Amtsgericht.

Kleinmann.

8 [21670) g Auf den Antrag des Adolph Henrici zu Heisebeck als Vormund der Konrad Friedrich Schormann’ schen Kinder, hat das Königliche Amtsgericht zu Vecker hagen am 5. Juli 1888 für Recht erkannt:

Bie am 4. Juni 1842 von dem Taglöhner Chri⸗ stian Friedrich Nickel (Johann Christoph's Sohn und dessen Tochter Christine Regine, Ehefrau Hein⸗ rich Meyer zu Heisebeck, zu Gunsten des Acker manns Heinrich Prosenne zu Adelebsen über ei Darlehn von 100 Thaler errichtete Schuld⸗ und Pfandverschreibung, eingetragen im Spezial⸗Hypo⸗ theken⸗Protokoll von Band II. Seite 7 und 8 und General⸗Währschafts⸗ und Hypothekenbuch von Heisebeck Band II. Blatt 225 und übertragen in Artikel 146 Grundbuchs von Heisebeck, wird kraftlos erklärt. Veckerhagen, den 12. Juli 1888.

Königliches Amtsgericht. Kleinmann.

Die Hypothekenurkunde, bestehend aus der Aus fertigung des Erbrezesses vom 9. August 1869 nebs angehängtem Hypothekenbuchsauszuge, über folgend Band I. Blatt 30 Abtheilung III. zu 7 eingetragene Post: 1 Buchstäblich fünf und siebenzig Thaler mütterliche Erbtheil der 5 Geschwister Markmann, namentlich a. 15 Thlr. für Marie Friederike Elisabeth, ge boren am 6. Februar 1859,

b. 15 Thlr. für Friedrich Wilhelm, geboren am 29. März 1861, 8

c. 15 Thlr. für Friederike, geboren am 16. Februa 1864, 8 d. 15 Thlr. für Dorothee Friederike, geboren am 26. Januar 1866, 8

e. 15 Thlr. für Friedrich Andreas Christian, ge boren am 1. März 1869,

nebst 4 % Zinsen aus dem Erbrezesse de conf. 7. September 1869. Eingetragen zufolge Verfügung vom 21. September 1869, b 3 ist auf Antrag des Häuslers Friedrich Wilhelm zu Plötzky durch Urtheil des unter zeichneten Gerichts vom 11. Juli 1888 für kraftlos Gommern, den 13. Juli 1888.

858 Königliches Amtsgericht

[2141323 Im Namen des Königs! Verkündet den 6. Juli 1888.

von Stachelski, Gerichtsschreiber. In Sachen, betreffend das Aufgebot verlore egangener Hypotheken⸗Instrumente und bezahlter ypothekenposten zum Zwecke der Löschung, erkennt

das Königliche Amtsgericht zu Ober⸗Glogau durch sden Amtsrichter Herrmann für Recht:

1) das Hypotheken⸗Instrument, welches über di noch auf dem Grundstücke Blatt 82 Stadt Ober Glogau und Blatt 83 Fleischbank Ober⸗Glogau in Abtheilung III. Nr. 2 beziehungsweise 3 haftende

ost von 100 Thaler, welche der Fleischhaue Hoßhnnn Adametz unterm 29. Juli 1886 aus de Thecla Zimmermann’schen Masse erborgt hat,

2) das Hypotheken⸗Instrument über die auf dem Grundstücke Blatt 46 Klein⸗Strehlitz Abtheilung III Nr. 3 eingetragene Post von 60 Thaler, welche laut gerichtlicher Schuldverschreibung vom 13. De zember 1831 von dem damaligen Besitzer Anton Schlensog aus dem General⸗Depositorio bei Proskau erborgt worden, 1 1

3) das Haupt⸗ und Zweighypotheken⸗Instrumen über je 750 Thaler bezüglich der auf dem Grund stücke Blatt 89 Vorstadt Ober⸗Glogau Abthei lung III. Nr. 3 eingetragenen 1500 Thaler ursprünglich den Schullehrer Josef und Barbara Svchalla'schen Eheleuten zu Norak zustehende Kauf⸗ gelder wovon laut Cession vom 19. Juni 1871 750 Thaler auf die verehelichte Hausbesitzer Mathild Hullin, verwittwet gewesene Burczyk, geboren Sychalla, und 750 Thaler auf die Geschwister Clara und Martha Fiering, Töchter des verstorbenen Lehrer Fiering aus Eckersdorf Kreis Namslau, und seiner Ehefrau Florentine, ge⸗ borene Syvchalla, übergegangen sind,

wird für kraftlos erklärt; b

4) die etwaigen Berechtigten an der auf dem Grundstück Blatt 46 Klein⸗Strehlitz Abtheilung III Nr. 3 eingetragenen Post von 60 Thaler, welche laut gerichtlicher Schuldverschreibung vom 13. De⸗ zember 1831 von dem damaligen Besitzer Anton Schlensog aus dem General⸗Depositorio bei Pros⸗ kau erborgt worden, 8

5) die etwa Berechtigten an den auf dem Grund⸗ stücke Blatt 154 Hinterdorf Abtheilung III. Nr. 1 für die Johann und Johanna Juretzko'schen Erben und zwar die Marianna, verehelichte Mocha, Jo⸗ hanna, verehelichte Sobek, Anton, Johann, Josef Geschwister Juretzko, zufolge Verfügung vom 6. August 1857 eingetragenen 2200 Thaler nebst 5 % Zinsen seit 17. Februar 1857 rückständige Kaufgelder,

6) die etwa Berechtigten an den nachstehenden, auf dem Grundstücke Blatt 52 Kujau Abtheilung II. beziehungsweise Abtheilung III. haftenden Hypo⸗ thekenposten:

a. Abtheilung II. Nr. 4 Die im §. 3 des ober⸗ vormundschaftlich bestätigten Erbrezesses vom 1. De⸗ zember 1856 näher angegebene freie Wohnung und Pflege für Barbara und Mathias Pokutta zu Kujau, eingetragen zu gleichen Rechten mit den in Abthei⸗

Keshnigliches Amtsgericht

gen aus der Urkunde vom 31. Januar 1826, b. auf die Post Abtheilung III. Nr. 1 des Grund⸗

lung III. Nr. 4 haftenden Erbegeldern per 80 Thaler

Hirsch für Recht:

nebst Zubehör und Ausstattungen vermöge Dekrets

vom 8. Januar 1857,

b. Abtheilung II. Nr. 3. 68 Thaler 7 Silber⸗

roschen 1 Pfennig mütterliche Erbegelder der vier

Feinder des Florian I. Ehe, Namens: Barbara, Simon, ohann und Mathes sind ex decreto vom 14. März 1837 eingetragen worden,

B. Nr. 42. 80 Thaler Erbegelder aus dem ober⸗ vormundschaftlich bestätigten Erbrezesse vom 1. De⸗ zember 1854 nebst 5 % jährlichen Zinsen für Mathias Pokutta zu Kujau und

b. die im §. 3 des erwähnten Rezesses näher an⸗ gegebenen Ausstattungen für die Barbara und den Mathias Pokutta zu Kujau. Eingetragen zu gleichen Rechten mit den Rubrik II. Nr. 4 haftenden Her⸗ bergs⸗ und Pflegerechten vermöge Dekrets vom 8. Januar 1857,

werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichneten Posten ausgeschlossen.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern zur Last gelegt.

Ober⸗Glogan, den 12. Juli 1888.

Königliches Amtsgericht. [21429] m Namen des Königs!

Auf den Antrag der Amalie Henriette Bruder erkennt das Königliche Amtsgericht zu Tilsit durch den Amtsgerichts⸗Rath Heimlich für Recht:

1) Die Hypothekenurkunde über 5000 Thlr. Dar⸗ lehn, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 12. Juni 1855 am 11. Juli 1855 für den Kauf⸗ mann Johann Friedrich Bruder zu Tilsit in Abthei⸗ lung III. Nr. 6 des den Gebrüdern Curt und Carl Bruder gehörigen Grundstücks Tilsit Nr. 472, ge⸗ bildet am 13 Januar 1865 aus einer korrekten Ab⸗ schrift des über die ursprüngliche Forderung von 10 000 Thlr. aus der gedachten Urkunde und dem

ppothekenbuchsauszuge vom 11. Juli 1855 für Jo⸗ hann Friedrich Bruder gebildeten Dokuments, um als Zweigdokument zu dienen über die dem Fräulein Amalie Henriette Bruder davon überwiesenen 5000 Thaler,

wird für kraftlos erklärt zum Zweck der Neu⸗ bildung. 8

2 Die Kosten werden der Antragstellerin zur Last gelegt. 6

Khönigliches Amtsgericht. gez. Heimlich. Verkündet am 11. Juli 18 Tilfit, den 11. Juli 1888. Dultz, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts [21422) Im Namen des Königs! Verkündet am 13. Juli 1888. Dreishoff, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Colonen W Kassebaum Nr. 27 Reineberg, vertreten durch den Rechtsanwalt Lümkemann zu Lübbecke, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Lübbecke durch den Amtsrichter Schulte für Recht:

Die Hypothekenurkunde, welche über die Band I. Blatt 305 Abtheilung III. Nr. 2 des Grur dbuchs von Ahlsen für den Oekonomen Heinrich Ohlemeyer zu Minden auf Grund der Verhandlungen vom 9. Januar und 1. Februar 1845 eingetragenen zu 4 ½ Prozent verzinslichen rückständigen aus dem Kontrakte vom 22. Juli 1842 herrührenden Kauf⸗ elder von 154 Thlrn. 29 Sgr. 8 Pf. Gold, als test von 588 Thlrn. 9 Sgr. 8 Pf. Gold, ge⸗ bildet ist,

wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Auf⸗ gebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

[21426 Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Gutsbesitzers Ferdinand Zweiger aus Lorenz erkennt das Königliche Amts⸗ ericht III., zu Berent durch den Amtsrichter Blance ür Recht:

„Der Hypothekenbrief über 9000 Kaufgelderrest, eingetragen aus dem notariellen Tauschvertrage vom 2. Juni am 4. Juni 1886 für den Gutsbesitzer Fer⸗ dinand Zweiger in Lorenz in Abtheilung III. Nr. 19 des Gutes Lorenz Band 27 Blatt 1 A., gebildet aus dem Hypothekenbriefe vom 15. Juni 1886 und einer Nebenausfertigung des notariellen Tauschvertrages vom 2. Juni 1886, wird für kraftlos erklärt „Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antrag⸗ steller zur Last. gez. Blance. 6 Verkündet am 5. Juli 1888. König, Gerichtsschreiber.

m Namen des Königs! erkündet am 30, Juni 1888. Stahl, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des eingetragenen Eigenthümers des Grundstücks Friedrichsbof Nr. 18, Hugo von Groß aus Friedrichshof, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Guttfeld in Ortelsburg, erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Ortelsburg durch den unter⸗ zeichneten Richter für Recht: Die unbekannten Inhaber der Hypothekenurkunde über die E“ von Friedrichshof Nr. 18 Abtb. III. Nr. 23 über 638,51 nebst Zinsen, Antheile des Johann Losch und der Anna Marie Losch, werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die genannte Hypothekenpost ausgeschlossen und wird die vorstehend bezeichnete Hypothekenurkunde zum Zwecke der Löschung der genannten Hypothekenpost für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem ntra gsteller zur Last.

Ortelsburg, den 30. Juni 1888. (gez.) Kwasniewski, Amtsrichter.

Im Namen des Königs! Verkündet am 11. Juli 1888. 8 Heine, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Bauergutsbesitzers und Gast⸗ wirths Schmidt zu Laubow erkennt das Königliche Amtsgericht zu Drossen durch den Amtsrichter

[21425]

[21416]

Hypothekenurkunden:

über 900 ℳ, rückständiges Kaufgeld, ein⸗ getragen aus dem Kaufvertrage vom 2. April 1862 für die verehelichte Schneidermeister Wollburg, Ida, geb. Grünenthal, zu Drossen, jetzt zu Kirchhain in Abtheilung III. Nr. 20 des Grundstücks von Buchholz Blatt Nr. 7, gebildet aus dem Hypothekenbuchsauszuge vom 15. August 1862 und dem vorgedachten Kaufvertrage nebst Umschreibungsvermerken, über 600 Darlehn, eingetragen aus der

Die a.

den Rentier Louis Jacobshagen zu Drossen in Abtheilung III. Nr. 28 ebendesselben Grundstücks, gebildet aus dem Hypotheken⸗ briefe vom 30. März 1883 und der vor⸗ gedachten Schuldurkunde nebst Umschreibungs⸗ vermerk,

werden für kraftlos erklärt.

[21421] m Namen des Königs!

Auf den Antrag des Besitzers Jurgis Tennigkeit in Kellerischken erkennt das Königliche Amtsgericht 8 FPiktt durch den Amtsgerichts⸗Rath Heimlich für

echt:

Die Hypothekenurkunde über 250 Thaler väter⸗ liche Erbgelder, eingetragen aus dem unterm 6. April 1857 bestätigten Erbtheilungsvergleich am 5. Mai 1857 für die Urte Tennigkeit in Abtheilung III. Nr. 5 des dem Besitzer Jurgis Tennigkeit gehörigen Grundstücks Kellerischken Nr. 32, gebildet aus dem Hypothekenbuchsauszuge vom 5. Mai 1857 und dem angegebenen Erbtheilungsvergleich, wird für kraftlos erklärt.

„Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗ steller Tennigkeit auferlegt. Königliches Amtsgericht. gez. Heimlich

„Verkündet am 7. Juli 1888.

Tilsit, den 7. Juli 1888. 8 gez. Dultz,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. ü88

[21410] Bekanntmachung. 88 Durch Ausschlußurtheile des hiesigen Gerichts vom 9. Juni und 11. Juli cr. sind die Inhaber der nach⸗ stehend bezeichneten Hypothekenposten: 1) 43 Thlr. Darlehn nebst Kosten, verzinslich zu fünf Prozent, eingetragen für den Kaufmann Aron Schaps zu Kempen auf Grund der notariellen Ur⸗ kunde vom 18. Juni 1849 in Abtheilung III. Nr. 2 des Grundbuches von Zalesie Nr. 3 zufolge Ver⸗ fügung vom 18. Mai 1850, .2), 16 Thlr. 10 Sgr. mütterliches Erbtheil, ver⸗ zinslich zu fünf Prozent, eingetragen für Johann b auf Grund des gerichtlichen Erbrezesses Januar 1 vom 31. März 1849 auf dem Antheile der Katha⸗ rina und Anton Smiatacz'schen Eheleute in Abthei⸗ lung III. Nr. 1 b. des Grundbuches von Bobrownik III. Nr. 2, zufolge Verfügung vom 26. Oktober 1849,

3) 38 70 festgesetzte Kosten und 4 ℳ% 20 Zwangsvollstreckungsgebühren, eingetragen für Elisa⸗ beth, verehelicht an Peter Chowanski zu Parzynow, auf dem Antheile der Barbara Bendka in Abthei⸗ lung III. Nr. 9 des Grundbuchs von Parzynow mit ihren Ansprüchen schlossen worden.

Schildberg, den 12. Juli 1888

Ksönigliches Amtsgeri gez. Muülle

auf diese Posten

[21419]

Die Hypothekenurkunde, bestehend aus dem Erb⸗ rezesse vom 6. Dezember 1849 mit angehängtem Hypothekenscheine, über die im Grundbuche von Plötzky, Band I. Blatt 12 Abtheilung III. zu 5 und Band VII. Blatt 316, Abtheilung III. zu 1 auf Grund des bezeichneten obervormundschaftlich genehmigten Erbrezesses für Friedrich Peter Gott⸗ fried Dankert eingetragenen mütterlichen Erbegelder von 170 Thalern ist auf Antrag der Häusler Carl Gottfried Friedrich Dankert und Christian Galle, Beide zu Plötzkyv, durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 11. Juli 1888 für kraftlos erklärt worden.

Gommern, den 13. Juli 1888.

Königliches Amtsgericht.

[21414] Bekanntmachung.

Folgende Hypothekenurkunden werden für kraftlos erklärt:

1) über die Posten Luschwitz Nr. 24:

a. Abtheilung III. Nr. 6 von 3000 nebst 5 % Zinsen, eingetragen für Adolph Hadrian, F.““ auf Pincus Wehlau zu Frau⸗ stadt,

‚Abtheilung III. Nr. 10 von 49 Thalern und 1 Thaler 11 Silbergroschen Kosten, einge⸗ tragen für Robert Hildebrandt, Schuhmacher⸗ meister zu Fraustadt,

.Abtheilung III. Nr. 11 von 40 Thalern und 1 Thaler 11 Silbergroschen Kosten, eingetragen

Schuldurkunde vom 6./10. Juli 1878 für

für den Schuhmachermeister Robert Hilde⸗ brandt zu Fraustadt,

.Abtheilung III. Nr 12 von 49 Thalern und

1 Thaler 11 Silbergroschen Kosten, ein⸗

getragen für den Schuhmachermeister Robert Hiildebrandt zu Fraustadt, 2) über die Post Buchwald Nr. 2 Abtheilung III. Nr. 1 über 201 Thaler 7 Silbergroschen 1 ¾ Pfennig väterliches Erbtheil der Geschwister Heinze: Anna Barbara, Joseph und Helene, mit dem Löschungs⸗ vermerk, hinsichtlich des Antheils des Joseph Heinze in Höhe von 67 Thalern 22 Silbergroschen 4 ½% Pfennig,

3) über die Post Ober⸗Zedlitz Nr. 22 Abtheilung III. Nr. 3 von 25 Thaler, eingetragen für den Armenfonds der Gemeinde Ober⸗Zedlitz,

4) über die Post Neuguth Nr. 13 Abtheilung III. Nr. 1 von 550 Thalern väterliches Erbtheil der Geschwister Juliane und Valentin Drauschke. Franstadt, den 9. Juli 1888.

Königliches Amtsgericht.

[214241 Bekanntmachung. „Das Königliche Amtsgericht zu Schroda hat am 7. Juli 1888 für Recht erkannt:

Im Grundbuche des dem Wirth Martin Kniat gehörigen Grundstücks Krerowo Nr. 10 sind Ab⸗ theilung III. Nr. 1 für Martin Kmieciak 74 Thlr. 28 Sgr. 6 nebst 5 % Zinsen nach halbjährlicher Kündigung zahlbare Erbegelder auf Grund des Erbrezesses vom 2. November 1847 eingetragen, für welche auch die ebenfalls dem p. Kniat, resp. dem Casimir Chmielewski, dem Anton Lewicki, und dem Andreas Tomczak gehörigen Grundstücke Krerowo Nr. 15, 9, 5 und 13 laut Eintragungen in Ab⸗ theilung III. Nr. 8, 4, 2 und 6 mitverhaftet sind.

Alle unbekannten Interessenten werden mit ihren Ansprüchen an diese Post in Höbe von 62 Thlr. 15 Sgr. 4 ¼½ Pf. nebst Zinsen ebenso wie der einge⸗ tragene Gläubiger selbst ausgeschlossen.

Bezüglich des Restes des Kapitals und Zinsen wird dem Wirth Martin Kniat in Krerowo Zwecks Ferbeffbeen⸗ der Löschung die Hinterlegung gemäß

§. 106 ff. der Grundbuchs⸗Ordnung gestattet.

Das über die Post gebildete wird für kraftlos erklärt.

[214280) Im Namen des Königs! Auf Antrag: 1) des Gutsbesitzers Ueckendorf, des Gutsbesitzers Heinrich Bergmann zu Op⸗ münden, der Wirtwe Johann Kaldenboff, Bernhardine, geb. Ridder, zu Schönebeck bei Borbeck, des Landwirths Ludger König in Heisingen, der beiden minderjährigen Geschwister Elisa⸗ beth und Heinrich Hermann Ludger Möllen⸗ beck, vertreten durch den Vormund Landwirth Franz Erdelmann in Schönebeck bei Borbeck⸗ sämmtlich vertreten durch Rechtsanwalt Bendir in Werden, . hat das Königliche Amtsgericht zu Werden durch den Amtsrichter Schulte⸗Uffelage am 6. Juli 1888

Hypothekendokument

Wilhelm Bergmann zu

für Recht erkannt:

Folgende Hypothekenurkunden:

1) über 400 Reichsthaler gem. Geld Darlehn, zu 4 ½ % verzinslich aus der Schuldverschreibung vom 15. Februar 1810, Cession vom 3. Mai 1828, 16. Dezember 1840 und 18. Januar 1841 für den Landwirth Wilhelm Maas zu Fischtaken,

2) über 300 Reichsthaler gem. Geld Darlehn für denselben aus denselben Urkunden,

3) über 38 Thaler gem. Geld rückständige Ab⸗ findungsgelder aus dem Vertrage vom 1. Januar 1824 und Protokoll vom 14. Aprfl 1840 für die Eheleute Heinrich Effmann und Catharina, geb. Hückelskotten, und Eheleute Ludger Kimmeskamp und Gertrud, geb. Hückelskotten, cedirt laut Urkunde vom 19. Januar 1852 unter Festsetzung von 4 ½ % Zinsen an Johann Heinrich Ridder zu Heisingen,

4) über 100 Reichsthaler gem. Geld Darlehn aus der Schuldverschreibung vom 14. Januar 1829, zu 4 % verzinslich und nach halbjähriger Kündigung ccr. für den Landwirth Wilh. Maas in Fisch⸗ aken,

5) über 250 Thaler Preuß. Cour. Darlehn aus der Schuldverschreibung vom 7. Juli 1841, zu 4 ½ % verzinslich und nach halbjähriger Kündigung zahlbar, für denselben,

66) über 242 Thaler Darlehn nebst 4 resp. 4 ½ % Zinsen aus der Urkunde vom 16. Juli 1851 für Heinrich Ridder in Heisingen,

von welchen die unter Nr. 1 bis 4 aus den be⸗ zeichneten Schuldurkunden und den Hypothekenscheinen vom 20. Januar 1841, die unter Nr. 5 aus der be⸗ zeichneten Schuldverschreibung und dem Hypotheken⸗ scheine vom 8. April 1851 gebildet, aber verloren gegangen oder vernichtet worden sind, und von welchen die unter Nr. 1 bis 5 bezeichneten die im Grund⸗ buche von Heidhausen Band VII. Blatt 211 Ab⸗ theilung III. Nr. 1 bis 5 auf den Grundstücken des Bergmanns Ludger Ludwig Altenburg zu Heidhausen eingetragenen Hypothekenposten betreffen während die unter Nr. 6 bezeichnete Urkunde sich auf die da⸗ selbst früher unter Nr. 8 eingetragene, jedoch nach Hinterlegung des Betrages gelöschte Post bezieht,

werden für kraftlos erklärt. Königliches Amtsgericht.

[21664 8 8 Durch Ausschlußurtheil Herzoglichen Amtsgerichts Wolfenbüttel vom 4. Juli 1888 sind die Schuld⸗ verschreibungen des ritterschaftlichen Credit⸗Vereins für das Herzogthum Braunschweig Litt. B. Nr. 767, Litt. A. Nr. 7904 und Litt A. Nr. 5970, je über 600 für kraftlos erklärt. Wolfenbüttel, 11. Juli 1888. Herzogliches Amtsgericht. Behrens.

Im Namen des Königs! Verkündet am 13. Juli 1888.

In Sachen, betreffend das Aufgebot des Spar⸗ kassenbuchs Nr. 436 der Sparkasse des Kreises Löbau in Neumark, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neumark durch den Amtsrichter Schulenburg für

Recht: 8

Das Sparkassenbuch Nr. 436 der Sparkasse des Kreises Löbau in Neumark, am 1. April 1886 incl. 8 über 169,06 lautend, ausgefertigt für Josepb Banka, wird für kraftlos erklärt und die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller zur Last

gelegt. Rechts Wegen.

[21674]

Von

[21417] Durch Urtbeil des Königlichen Amtsgerichts, Ab⸗ theilung XI., zu Köln vom 12. Juli 1888 ist auf den Antrag des Rentners Robert Franzen zu Scheuer, Bürgermeisterei Merscheid, die Prioritäts⸗ Obligation, V. Emission, Nr. 19746 der Köln⸗ Mindener Eisenbahn⸗Gesellschaft über 100 Thaler = 300 für kraftlos erklärt worden. Köln, den 12. Juli 1888. Königliches Amtsgericht. XI. [21423] Durch Ausschlußurtheil vom 12. Juli 1888 sind der Christian Friedrich Strathmann zu Südlengern, der Zuckerbäcker Friedrich Strathmann zu Amsterdam und die unbekannten Rechtsnachfolger des Christian Friedrich Strathmann mit ihren Ansprüchen auf die Band I. Blatt 40 Abtheilung III. 3 aus der Ur⸗ kunde vom 15. August 1836 eingetragenen Post von 400 Thalern Courant ausgeschlossen. Bünde, den 12 Juli 1888. ““ Königliches Amtsgericht. 8 [21427] Bekanntmachnnug. Der am 19. Dezember 1871 zwischen der Ehefrau Ane Jessen, geb. Lund, jetzt in Oersleben, und Andreas Thomsen in Gonsagger abgeschlossene Kauf⸗ vertrag, aus welchem im Schuld⸗ und Pfandproto⸗ koll der ehemals Lügumkloster'schen Eingesessenen A. Fol. 115 für die Erstgenannte 268 Thlr. 12 Sgr. protokollirt sind, ist mittelst Ausschlußurtheils vom 10. d. Mts. zum Zwecke der Originalisirung einer Abschrift des Kontrakts für kraftlos erklärt. Toftlund, den 11. Juli 1888. Königliches Amtsgericht.

Wollmann.

[21415 Kraftloserklärung.

Durch Ausschlußurtheil vom 3. Juli 1888 sin die Dokumente über die im Grundbuche von Ritters⸗ dorf Band I. Blatt 7 in Abtheilung III. unter

Nr. 1 für den Sattlermeister Johann Gott⸗ fried Blauschmidt eingetragenen 40 Thaler, Nr. 2 für Eva Beyer, geb. Blauschmidt, ein⸗ getragenen 60 Thaler, .Nr. 3 für Sophie Blauschmidt eingetragenen 60 Thaler, Nr. 4 für Wittwe Rosine Seibicke, geb. 88 Blauschmidt, eingetragenen 60 Thaler, sämmtlich aus dem Kaufvertrage vom 22. November

1840, für kraftlos erklärt worden.

Mücheln, den 3. Juli 1888.

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 10. Juli 1888. Saäablotny, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag 1) der Elisabeth Burmeister in Hainholz, 2) der Handlung W. Einwaldt in Berlin, Alte Schönhauserstraße 29, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Zeidler in Berlin, Münzstraße 30, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Elmshorn durch den Gerichtsassessor Vieten, da die Antrag⸗ steller den Verlust der nachstehend bezeichneten Ur⸗ kunde und die Berechtigung zum Aufgebotsantrage glaubhaft gemacht haben, da das Aufgebot nach §. 20 des Preußischen Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung zulässig ist; da das Aufgebot durch Anheftung an die Gerichtstafel sowie durch Einrückung in den Deutschen Reichs⸗Anzeiger vo 4. Januar 1888 und in die Elmsbhorn'er Nachrichten sowie in das Amtsblatt bekannt gemacht ist

da weder in dem Aufgebotstermine vom 10. Juli 1888, noch seitdem Rechte Dritter auf die Urkunde angemeldet sind, und die Antragsteller Erlaß des Ausschlußurtheils beantragt haben, für Recht:

1) Die im Grundbuche von Hainholz Band I. Blatt 3 Artikel 1 eingetragene Obligation vom 6. Dezember 1876 über 300 und

2) der unterm 1. Juni 1887 von der Handlun W. Einwaldt in Berlin, zu Berlin B8se Hünh 1 15. Juli 1887 fällig gewesene Prima⸗Wechsel, lautend auf 225 ℳ, gezogen auf H. Lienau Nachfolger in Elmsborn und von demfelben angenommen, werden für kraftlos erklärt.

[21663]

Bekanntmachung. Im Namen des Königs! In der Gumpert'schen Aufgebotssache IX. F. 4. 88 erkennt das Königliche Amtsgericht Berlin II. durch den Amtsgerichts⸗Rath Klamroth für Recht: 1

[21673]

Andreas Berner werden mit ihren Ansprüchen auf die für den Erblasser in Abtheilung III. Nr. 1 und 2 des im Grundbuche von Teltow Band II. Nr. 53 verzeichneten Grundstücks eingetragenen Posten von 32 Rthaler 6 Sgr. 3 Pfennige, bezw. von 62 Rthaler 16 Sgr. 4 ½ Pfennige ausgeschlossen. Berlin, den 9 Juli 1888. Königliches Amtsgericht II. Abt

[21675] Bekanntmachuug.

Durch am 30. Juni 1888 verkündetes Urtheil sind die Gläubiger der Post Abtheilung III. Nr. 2 von 29 Thalern 13 Silbergroschen auf dem Grund⸗ stück Blatt Nr. 849 von Potsdam mit ihren An⸗ sprüchen auf die Post ausgeschlossen.

Potsdam, den 3. Juli 1888.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung

[21662]

Durch Ausschlußurtheil vom 11. Juli d. J. ist der Kaufkontrakt, geschlossen am 19. Mai 1848 zwischen dem Anbauer Heinrich Detlev Carstens zu Negenharrie als Verkäufer und dem Arbeitsmann Hans Hinr. Neben als Käufer zu Bordesbolm vor dem Justiz⸗Rath Carstens und Seitens des Bordes⸗ holmer Amtshauses am 22. Mai 1848 amtsobrig⸗ keitlich bestätigt, für kraftlos erklärt.

Bordesholm, den 13. Juli 1888.

Königliches Amtsgericht.

[21698] SOeffentliche Zustellung.

Die Frau Wilhelmine Lorenz, geb. Geidas, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Friedländer I. hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Schlächter Hermann Oskar Paul Lorenz, zuletzt in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 29. November 1888, Vormittags 10 ¾ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 11. Juli 1888. Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I., Civilkammer 13.

Oeffentliche Zustellung. Fran Gertrud Amalie Elisabeth Ehlert, geb. Mallien, zu Barten in Ostpreußen, vertreten durch den Rechtsanwalt Heilmann in Berlin, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Bürgermeister Carl Julius Ehlert, zuletzt in Berlin, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Mangel an Unterhalt, böslicher Verlassung und unüberwindlicher Abneigung mit dem Antrage auf Ehescheidung, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldi⸗ gen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. iu Berlin auf den 15. Dezember 1888, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der oͤffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 10. Juli 1888. Buchwald, Gerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts I., Civilkammer 13.

Die unbekannten Rechtsnachfolger des Johann