1888 / 196 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Aug 1888 18:00:01 GMT) scan diff

aufgenommenen 4 rozentigen Anleihe von 1 000 000 die erforder⸗ lichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag des Magistrats, E“ zu diesem Zweck auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 1 000 000 ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner Etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Be⸗ trage von 1 000 000 ℳ, in Buchstaben: Einer Million Mark, welche in folge Abschnitten: 400 000 500 l200 000 200 zusammen 1 000 000 1““ W nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 3 ½ % jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplan mittelst Ver⸗ loosung oder freihändigen Ankaufs jährlich vom 1. April 1888 ab mit einem und ein viertel Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen, zu tilgen sind, durch gegen⸗ wärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen. Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein. Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 26. Juni 1888. (L. S.) Wilhelm. Zugleich für den Minister des Innern: von Scholz.

Regierungsbezirk Erfurt.

Anleiheschein der Stadt Erfurt, IIte Ausgabe, 8 Buchstabe Nr.. . . über Mark Reichswährung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 26. Juni 1888 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Erfurt vom Nr. Seite ... und Gesetz⸗Sammlung für .. laufende Nr...

Provinz Sachsen.

‚Seite.

Auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 26. Juni 1888 wegen Aufnahme einer Schuld von 1 000 000 bekennen wir uns hiermit Namens der Stadt Erfurt durch diese, für jeden In⸗ haber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von Mark, welche an die Stadt⸗ gemeinde baar gezahlt worden und mit drei und ein halb Prozent jährlich zu verzinsen ist. 8

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 1 000 000 erfolgt nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplans in den Jahren 1888 bis spätestens 1927 einschließlich aus einem Tilgungsstock, welcher mit einem und ein viertel Prozent des Kapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen, gebildet wird. Der Stadtgemeinde bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungs⸗ stock zu verstärken, oder auch sämmtliche noch im Umlauf befindliche Anleihesch eine auf einmal zu kündigen. 3 8

Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben⸗ falls dem Tilgungsstock zu.

Die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermin in dem „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger“, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Erfurt und in dem „Erfurter Allgemeinen Anzeiger’“.

Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von dem Magistrat mit „“ des Königlichen Regierungs⸗Prä⸗ sidenten in Erfurt ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und 1. Oktober, mit drei und ein halb Prozent jährlich verzinst.

Falls die Stadtgemeinde nicht von dem ihr vorbehaltenen Recht des freihändigen Ankaufs der zu tilgenden Anleihescheine Gebrauch macht, wird die Folgeordnung der einzulösenden Anleihescheine durch das Loos bestimmt; odie Ausloosung erfolgt alsdann im Monat Oktober jeden Jahres, die ausgeloosten Nummern werden wenigstens 3 Monate vor dem Zahlungstermine öffentlich bekannt gemacht.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, bezw. dieses Anleihe⸗ scheins bei der Stadt⸗Hauptkasse zu Erfurt resp. deren Zahlstellen, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins

folgenden Zeit. b 1 b Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleihe⸗ schein sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fällig⸗ keitstermine einzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. 6 ie gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermin nicht erhoben werden, sowie die inner⸗ halb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadtgemeinde. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver⸗ nichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §§. 838 und ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877, (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 83) beziehungsweise nach §. 20 des Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Gesetz⸗Sammlung Seite 281). 88 1 8 Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden, doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjähri en Verjährungsfrist bei dem Magistrat anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vor⸗ zeigung des Anleihescheins oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung aus⸗ gezahlt werden.

Mit diesem Anleihescheine sind halbjährige Zinsscheine für

die nächsten 10 Jahre ausgegeben, die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von erfolgt bei der Stadt⸗Hauptkasse in Erfurt gegen Ablieferung der, der äalteren Zinsscheinreihe bei⸗ gedruckten Anweisung. 8 B 1 2 Beim Verlust der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des Anleihescheins, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. 3 Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadtgemeinde mit ihrem Vermögen und ihrer Steuerkraft. Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. öb84*“ Trockenstempel.) er Magistrat. b vsseezz Die Anleihescheine sind mit der figenbaadvioer Unterschrift des Magistratsdirigenten und zweier anderer Magistrats⸗ mitglieder unter Angabe der Amtsstellung zu versehen. 5 das ol. Nr

32

Regierungsbezirk Erfurt.

Provinz Sachsen.

F in e i

Erfurt, II. Ausgabe, Buchstabe ...

2.t zum Anleiheschein der Stadt S2

Nr. über zu 3 ½6 Prozent Zinsen über...

Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe 11 I. Zinsen des vorbenannten revrznxere ten

Stadt⸗Hauptkasse zu

m . .Z für das Halbjahr vom.. ten.. . uI.... 33 bei der Erfurt oder deren Zahlstellen. Erfurt, den. . (Trockenstempel) Der Magistrat. (Unterschriften.) 8 Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird. 8 Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistratsdirigenten und der Magistratsmitglieder können mit Lettern oder Faesimile⸗ stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigen⸗ händigen Unterschrift eines Kontrolbeamten versehen sein.

Regierungsbezirk Erfurt. Anweisung 8 zum Anleiheschein der Stadt Erfurt, II. Ausgabe, Buchstabe... Nr.. . über

Provinz Sachsen.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem obigen Anleiheschein die. te Reihe von Zinsscheinen für die 10 Jahre vom bis.. bei der Stadt⸗Hauptkasse in Erfurt, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber des Anleihescheins dagegen Widerspruch erhoben wird

Erfurt, den.. E111““

(Trockenstempel.) Der Magistrat. (Unterschriften.) 1—

Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistratsdirigenten und der Magistratsmitglieder können mit Lettern oder Faecsimile⸗ stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigen⸗ händigen Unterschrift eines Kontrolbeamten versehen sein.

Bie Anweisung ist zum Unterschied auf der ganzen Blatt⸗ breite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:

.. . ter Zinsschein... ter Zinsschein.

11“

Anweisung.

Justiz⸗-Ministerium.

Dem Landgerichts⸗Präsidenten Schulz in Halberstadt, dem Landgerichts⸗Direktor, Geheimen Justiz⸗Rath Albinus in Posen, dem Landgerichts⸗Rath Zarnikow in Breslau, dem Amtsgerichts⸗Rath Brück in Schleswig und dem Amts⸗ gerichts⸗Rath Rave in Neisse ist die nachgesuchte Dienst⸗ entlassung mit Pension ertheilt. 8 “”

Versetzt sind: der Landgerichts⸗Präsident Lympius in Stendal an das Landgericht in Halberstadt, der Landgerichts⸗ Rath Wernecke in Posen an das Landgericht in Köslin, der Amtsrichter Goerkh Posen als Landrichter an das Land⸗ gericht daselbst, der Amtsrichter Falkmann in Labiau an das Amtsgericht in Liegnitz, der Amtsrichter Henke in Pleschen an das Amtsgericht in Posen, der Amtsrichter Hermesdorf in Merzig an das Amtsgericht in Uerdingen, der Amtsrichter Hoelzer in Baumholder an das Amtsgericht in Rheinbach, der Amtsricher Tiné in Heinsberg an das Amtsgericht in Saarbrücken und der Amtsrichter Wißmann in Marienburg an das Amtsgericht in Danzig. 1

Die Versetzung des Aytsrichters Koellner in Spremberg an das Amtsgericht in Luckau ist zurückgenommen. 8

Dem Amtsrichter Dr. Willers in Christburg ist behufs Uebertritts zur Verwaltung der indirekten Steuern die nach⸗ gesuchte Dienstentlassung ertheilt. 1161““ 8

Versetzt sind in gleicher Amtseigenschaft: der Staats⸗ anwalt Dietz in Schneidemühl an das Landgericht I in Berlin und der Staatsanwalt Dr. Ziegner in Dortmund an das Landgericht in Düsseldorf.

Der Charakter als Justiz⸗Rath ist verliehen: dem Rechts⸗ anwalt und Notar Dr. Hübener in Burgdorf, dem Rechts⸗ anwalt und Notar Dr. Sertürner in Hameln und dem Rechtsanwalt Schloetelborg in Hannover.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt Dr. Strunk bei dem Landgericht in Dortmund, der Rechtsanwalt Schultze bei dem Amtsgericht in Staßfurt, der Rechtsanwalt Hallermann bei dem Amtsgericht in Feee der Rechtsanwalt Mittrup bei dem Landgericht in Görlitz, der Rechtsanwalt Schunck bei dem Landgericht in Bonn, der Rechtsanwalt Bentz bei dem Amtsgericht in Dirschau und der Rechtsanwalt Heilborn bei dem Amts⸗ gericht in Fürstenberg a. O. .

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Dr. Strunk aus Dortmund und der Gerichts⸗ Assessor Schürmann bei dem Landgericht in Essen, der Gerichts⸗Assessor Dr. Burghold und der Gerichts⸗Assessor Dr. Wolff bei dem Landgericht in Frankfurt a. M., der Rechtsanwalt Bentz aus Dirschau bei dem Amtsgericht in Marienburg, der Gerichts⸗Assessor Dr. Siegmund Meyer bei dem Landgericht in Hannover und der Gerichts⸗Assessor Dahm bei dem Landgericht in Altona. 3

Der Amtsgerichts⸗Raͤth Lührmann in Lüdenscheid ist gestorben.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und

Medizinal⸗Angelegenheiten.

Se. Majestät der Kaiser und König haben durch Allerhöchsten Erlaß vom 9. Juli d. zu bestimmen geruht, daß in sämmtlichen Schulen der onarchie die Geburts⸗ und Todestage der in Gott ruhenden Kaiser Wilhelm I. und Friedrich fortan als vaterländische Gedenk⸗ und Erinnerungstage begangen werden. 8

Indem ich die mir unterstellten Schulaufsichtsbehörden mit der Ausführung dieses Allerhöchsten Erlasses beauftrage, finde ich mich zu dem vollen Vertrauen berechtigt, daß die preußische Schule den von Sr. Majestät ausgesprochenen Willen freudig und verständnißvoll jetzt und in künftigen Tagen verwirklichen wird. Wie es dem Begriffe der Pflicht entspricht, von dem die verklärten Herrscher bis zu ihren letzten Athemzügen durchdrungen gewesen sind, wird die Schule die ihnen geweihten Tage nicht in festlicher Muße begehen. Vielmehr wird sie dieselben ihrer ge⸗ wohnten Arbeit widmen, diese aber mit einer Stunde einleiten oder beschließen, durch welche die Gemuͤther der zusammengehörenden

Der Stadt⸗Haupikassen⸗Rendant.

Schuljugend in Gottesfurcht gesammelt und in der ne Neh der Thaten und Tugenden Kaiser Wilhelm's I. und Kaiser

8

gegen König und Vaterland erfüllt werden. Berlin, den 23. Juli 1888.

der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. von Goßler. An senntliche Königliche Ober⸗Präsidenten, an sämmtliche b Provinzial⸗Schulkollegien unnd sämmltiche Königliche Regierungen.

Königliche Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität.

„Die philosophische Fakultät der hiesigen Königlichen Universität hat für das Jahr 1887/88 das Paderstein' sche dem Privatdozenten Dr. Georg Volkens zu⸗ erkannt. Die Verlethung des gedachten Stipendiums für das Jahr 1888,89 wird s. Z. durch die medizinische Fakultät erfolgen. 6 erlin, den 25. Juli 1888. Rektor und Senat. 8 Schwendener

Königliche Universitäts⸗Bibliothek.

Die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Universitäts⸗ Bibliothek entliehenen Bücher findet Woche vom 30. Juli bis 4. August statt.

Bekanntmachung.

Zum Andenken des am 28. Juli 1883 auf Ischia ver⸗ storbenen Malers Adolf Ginsberg aus Berlin haben dessen Geschwister, Herr Philipp Ginsberg in Berlin und Frau von Boschan, geborene Ginsberg, in Wien, eine Stiftung er⸗ richtet, welche den Namen 88

„Adolf⸗Ginsberg⸗Stiftung“ trägt.

deutscher Abkunft ohne Unterschied der Konfession, welche ihre akademische Studienzeit absolvirt und davon mindestens das letzte Semester die Königlich

akademische Hochschule für die bildenden Künste zu Berlin besucht haben, durch Verleihung von Stipendien die Mittel für ihre weitere Ausbildung, entweder in Meister⸗ Ateliers, oder auf auswärtigen Akademien, oder durch Studien⸗ reisen ins Ausland zu gewähren.

Die Stipendien sollen vorwiegend Malern zu Gute kommen, doch sollen in besonderen Ausnahmefällen auch her vorragend begabte junge Bildhauer berücksichtigt werden dürfen. & 1 des Statuts der Stiftung.)

Das St

lichen Raten gezahlt werden soll, wird nur auf ein Jahr be⸗ willigt, darf jedoch zwei Jahre hintereinander, aber nicht länger an denselben Bewerber bewilligt werden. (§. 4 des Statuts.)

Bei den Bewerbungen, welche an den Direktor der Hoch⸗ schule für die bildenden Künste zu Berlin zu richten sind, sind folgende Schriftstücke einzureichen:

1) ein vom Bewerber verfaßter kurzer Lebenslauf, 3

2) amtliche Zeugnisse über die Absolvirung der akademischen Studien, und über Führung, Fleiß und Befähigung des Be⸗ werbers. Erforderlichen Falles haben die Bewerber diesen Nachweis durch Vorlage ihrer Studienarbeiten, oder durch Probearbeiten vor dem Direktor der Königlichen akademischen Hochschule für die bildenden Künste zu Berlin zu führen. §. 6.

Die Stipendiaten sind verpflichtet, über ihren Aufenthalt und ihre Thätigkeit an den Direktor der Königlichen akade⸗ mischen Hochschule für die bildenden Künste zu Berlin quartaliter Bericht zu erstatten und außerdem mit Ablauf des zweiten Quartals an die Königliche akademische Hochschule für die bildenden Künste eine Studienarbeit mäßigen Umfangs (entweder eine Studie nach der Natur, oder eine Kopie nach einem hervorragendem Werke der älteren Kunst) einzuliefern, welche Eigenthum derselben wird. (§. 10.)

Bei mangelhaftem Fleiß oder schlechter Führung des Stipendiaten kann demselben das Stipendium durch das Kura⸗ torium entzogen werden. (§. 11.)

Das Stipendium beträgt ca. 2000 und wird für die Zeit vom 29. Dezember 1888 bis dahin 1889 verliehen.

Geeignete Bewerber haben ihre Gesuche mit den in Vor⸗ stehendem geforderten Attesten bis zum 15. Oktober d. J. unterzeichneten Vorsitzenden des Kuratoriums einzu⸗ reichen. 8

Berlin, den 28. Juli 1888.

Der Vorsitzende des Kuratoriums der „Adolf⸗Ginsberg⸗Stiftung“. A. von Werner, Direktor der Königlichen akademischen bildenden Künste.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Krasnoje⸗Selo, 21. Juli. Cleinow, Oberst⸗Lt., beauftragt mit der Führung des Inf. Regts. Nr. 111, unter Ernennung zum Commandeur dieses Regts., v. Klitzing, Oberst⸗ Lt. und Commandeur des Inf. Regts. Nr. 76, Heinrichs, Oberst⸗ Lt., beauftragt mit der Führ. des Inf. Regts. Nr. 65, unter Ernennung um Commandeur dieses Regts., v. Mikusch⸗Buchberg, Oberst⸗ ieut. und Chef des Generalstabes des XIV. Armee⸗Corps, Flessing, Oberst⸗Lieut. à la suite des Inf. Regts. Nr. 64, kommandirt nach Württemberg, Gericke, Oberst⸗Lt., beauftragt mit der Führung des Inf. Regts. Nr. 72, Harnickell, Oberst⸗Lt., beauftragt mit der Führung des Inf. Regts. Nr. 23, unter Ernennung zu Commandeuren der betreffenden Regimenter, Frhr. v. Stosch, Oberst⸗Lt. und Com⸗ mandeur des 2. Garde⸗Drag. v. John, Oberst⸗Lt. und Commandeur des Hus. Regts. Nr. 4, v. Maltzan Frhr. zu Wartenberg u. Penzlin, Oberst⸗Lieutenant und Com⸗ mandeur des Kürassier⸗Regiments Nr. 6, v. Langenbeck, Oberst⸗Lieutenant und Chef des Generalstabes des IV. Armee⸗Corps, v. Arnim, Oberst⸗Lt. à la suite des Kür. Regts. Nr. 5 und Präses einer Remonte⸗Ankaufs⸗Kommission, v. Kaufmann, Oberst⸗Lt. und Commandeur des Fuß⸗Art. Regts. Nr 2, v. Bruhn, Oberst⸗Lt. von der 1. Ingen. Insp. und Inspecteur der 8. Festungs⸗Inspektion, zu Obersten befördert. v. Villaume, Oberst und Flügel⸗Adjutant

St. Petersburg, ein Patent seiner Charge verliehen. v

11“

Sr. Majestät des Kaisers und Königs, Fene 8. olff, 8

Friedrich's erhoben und mit dankbarer und treuer Gesinnunz

Der Zweck der Stiftung ist, jungen befähigten Malern

ipendium, welches der Regel nach in F

Oberst⸗t. à la mite des Inf. Regts. Nr. 98

s8. and zweiter Komman⸗ dant 12 Koblenz und Ehrenbreitstein, der Charakter als Oberst erlieben. 3 In der Gendarmerie. Krasnoje⸗Selo. 21. Juli. von Heister, Oberst⸗Lt. u. Brigadier der 10. Gend. Brig., der Charakter als Oberst verliehen. 8

Im Beurlaubtenstande. Krasnoje⸗Selo, 21. Juli. Reuter, Hauptm. a. D. im Landw. Regts. Bezirk I Berlin, zuletzt im 2. Garde⸗Landw. Regt, in der Armee, und zwar als Hauptm. im 2. Aufgebot des 2. Garde⸗Landw. Regts., wiederangestellt.

Aiichtamtliches. Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 28. Juli. Ueber den Besuch Sr. Najestät des Kaisers und Königs am Königlich schwedisch⸗norwegischen Hofe meldet „W. T. B.“ weiter:

Stockholm, 27. Juli. Heute Vormittag besuchten Se. Majestät der Kaiser Wilhelm in Begleitung Sr. Majestät des Königs Oscar, Ihrer Königlichen Hoheiten des Kronprinzen von Schweden sowie des Prinzen Heinrich von Preußen und des Grafen Herbert Bismarck den Katharinen⸗ Elevator und nahmen sodann das National⸗Museum und die Central⸗Telephonstation in Augenschein. Nachdem die Hohen Herrschaften sodann im S chlosse das Déjeuner einge⸗ nommen hatten, begaben sich dieselben Nachmittags in die Riddarholms⸗Kirche, in welcher sich die Gräber der Königsfamilie besinden. Kurz vor 3 Uhr Nachmittags erfolgte die Abfahrt nach Schloß Drottningholm, wo das Diner eingenommen wird. Die Schiffe des deutschen Geschwaders erhielten vom frühen Morgen an zahlreiche Besuche Seitens der Bewohner Stock⸗ holms; die Gäste wurden überaus freundlich aufgenommen. Die Offiziere und Mannschaften des deutschen Geschwaders wurden bereits gestern vielfach in der Stadt gesehen.

Stockholm, 27. Juli. Der König hat dem Kaiser Wilhelm und dem Prinzen Heinrich das Großkreuz des Norwegischen St. Olaf⸗Ordens verliehen. Kaiser Wilhelm verlieh dem Staats⸗Minister Freiherrn von Bildt den Schwarzen Adler⸗Orden.

Stockholm, 27. Juli. Die Ausfahrt nach Drottning⸗ holm wurde auf dem Königlichen Dampfschiff „Sköldmön“ unternommen. An derselben nahmen Theil: der Kaiser Wilhelm, der König und der Kronprinz von Schweden, Prinz Heinrich von Preußen sowie das Gefolge. Die Rückkehr er⸗ jolgte um 7 Uhr Abends. Die Königliche Schaluppe führte den König und seine Hohem Gäste an die „Hohenzollern“. Das Kaiserliche Geschwader wird um 9 Uhr segel⸗ fertig sein und um 3 Uhr Morgens in See gehen. Die „Hohenzollern“ dampft erst später ab, erreicht das Geschwader aber unterwegs. Se. Majestät der Kaiser ersuchte heute Se. Majestät den König Oscar, Taufzeuge bei dem neugeborenen Prinzen zu sein.

Stockholm, 28. Juli. Se. Majestät der Kaiser Wilhelm verließ heute Morgen 6 Uhr mit der „Hohen⸗ zollern“ den hiesigen Hafen, nachdem gestern Abend 10 Uhr Se. Majestät der König und der Kronprinz an Bord der „Hohenzollern“ sich herzlichst verabschiedet hatten. Beim Verlassen des Schiffes wurde auf der gegenüber gelegenen Marinewerft ein prachtvolles Feuerwerk sichtbar, worauf an Bord der „Hohenzollern“ ebenfalls Brillantfeuer abgebrannt wurde. Tausende von Zuschauern waren an den Ufern ver⸗ sammelt und jubelten dem Kaiser sowie dem König und dem Kronprinzen fortwährend zu.

Ueber die Vorbereitungen zum Empfange Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm in Kopenhagen meldet „W. T. B.:“

Kopenhagen, 27. Juli. Nach den getroffenen vor⸗ läufigen Bestimmungen wird Se. Majestät der König zu der Zeit, da die Ankunft Sr. Majestät des Kaisers ilhelm erwartet wird, Allerhöchstdemselben an Bord des Dampfschiffs „Danebrog“ entgegensegeln. Die „Dane⸗ brog“ wird eskortirt sein: von dem Panzerschiff „Hel⸗ goland“, auf welchem der Chef des Geschwaders, Vize⸗Admiral Nelvahl, seine Flagge hißt, während der Commandeur Mac⸗ Dougall das Schiff kommandirt, ferner vom Panzerschiff „Odin“, geführt von dem Commandeur Jacobson, sowie von den Torpedobooten „Sölöven“, „Storen“, „Hvalrossen“ und Delfinen“, ersteres von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Waldemar geführt. Die Korvette „Dagmar“, das Torpedo⸗ sciff „Esbern Snare“, sowie die Kanonenboote „Falster“ und „Guldbergsund“ bleiben auf der Rhede, um bei der Ankunft des Kaisers die Honneurs zu machen. Auch die übrigen im Hafen liegenden Kriegsschiffe und die gesammten Forts falutiren. Auf der Zollbude wird ein zeltförmiger Baldachin erbaut, unter welchem der erste Empfang stattfindet. Die Lebgarde stellt die Ehrenwache auf der Zollbude. Die hier garnisonirenden Infanterie⸗Regimenter bilden Spalier von der Zollbude bis zum Schloß Amalienborg, wohin die Aller⸗ Füte Herrschaften von einem Husaren⸗Detachement eskortirt erden.

, Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Augusta empfing gestern in Koblenz den Minister des König⸗ ichen Hauses, von Wedell⸗Piesdorf. 3

u.— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für ol⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten beute eine Sitzung.

Eine einstweilige Feesgang muß nach einem Urtheil „des Reichsgerichts, III. Civilsenats, vom 13. April d. J., zwar innerhalb zweier Wochen nach ihrer Anordnung und Zustellung an den Impetranten von diesem zem Impetraten zugestellt werden; dagegen braucht nicht die Durchführung des durch die Verfügung Angeordneten innerhalb der zweiwöchentlichen Frist zu erfolgen.

hisah S. M. S. „Niobe“ ist am 25. Juli cr. in Arendal Norwegen) eingetroffen und beabsichtigt am 31. dess. Mts. vieder in See zu gehen.

PrnS. M. Kreuzer „Habicht“ ist am 26. Juli cr. in brincipe eingetroffen und beabsichtigt am 27. dess. Mts. wieder in See zu gehen.

Bayern. München, 27. Juli. (W. T. B.) Zur Theil⸗

V Fhr. an der Centennarfeier traf heute Nachmittag der

r⸗Bürgermeister von Rom, Marquis de Guiccioli,

hier ein. Derselbe wurde von den städtischen Behörden feier⸗ lich empfangen.

Baden. Karlsruhe, 27. Juli. (W. T. B.) Die Großherzogin unternahm gestern in Baden⸗Baden die erste Ausfahrt. Der tägliche Aufenthalt in der frischen Luft wirkt auf das Allgemeinbefinden Ihrer Königlichen Hoheit sehr vortheilhaft.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 26. Juli. (Goth. Ztg.) Heute, am Todestage des Prinzen August, Herzogs zu Sachsen, fand früh 7 Uhr in der Gruft der katholischen Pfarrkirche St. Augustin eine Messe statt, zu welcher sich die Prinzessin Clementine mi ihrer Tochter, der Erz⸗ herzogin Clotilde von Oesterreich und die Herzogin von ontpensier, eingefunden hatten. Um 9 ½ ÜUhr wurde in der Kirche St. Augustin ein Hochamt abge⸗ halten, welchem die sämmtlichen gestern hier eingetroffe⸗ nen Höchsten Herrschaften beiwohnten. Auch die regie⸗ rende Frau Herzogin Ale andrine von Sachsen⸗ Coburg⸗Gotha war bei der Gedächtnißfeier zugegen. Nach dem Hochamt begaben sich sämmtliche Höchste Herrschaften in die hell erleuchtete, mit sehr vielen Blattgewächsen geschmückte Gruft, um daselbst auf dem Sarkophage des Verewigten Kränze niederzulegen. Auf Schloß Callenberg fand heute Nach⸗ mittag bei der Herzogin zu Ehren der Hohen Verwandten ein Diner statt.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 26. Juli. (Wien. Ztg.) König Georg von Griechenland empfing heute den des Aeußern, Grafen Kälnoky, in Privat⸗ audienz.

„— (FPresse.) Der Minister⸗Präsident Graf Taaffe ist heute nach Ellischau abgereist. Der russische Minister von Giers hat seine Ankunft in Franzensbad angezeigt.

Großbritannien und Irland. London, 26. Juli. (A. C.) Es verlautet nunmehr aus zuverlässiger Quelle, daß das Parlament am 15. August vertagt werden und in der ersten Woche des November zu einer Herbstsession wieder zusammentreten wird.

Vorgestern Mittag wurden die Feindseligkeiten zwischen den beiden manövrirenden Geschwadern der britischen Flotte eröffnet. Admiral Tryon, der Befehlshaber der in Berehaven liegenden Abtheilung, erließ den Befehl, bei Anbruch der Dunkelheit keine Lichter an Bord der Schiffe anzuzünden, dagegen die elektrischen Beleuchtungs⸗Apparate bereit zu halten. Die bei den Manövern zur Verwendung kommenden Platz⸗ Torpedos bestehen aus Kupferhülsen, welche mit Wasser gefüllt sind. Sobald eines dieser Geschosse an einem Schiff explo⸗ dirt, wird es als außer Aktion befindlich betrachtet. Nach den Flottenmanövern wird sich die gesammte Flotte auf der Rbede von versammeln, um Ende August oder Anfangs September von der Königin inspizirt zu werden.

—. 28. Juli. (W. T. B.) Die Lokal⸗Verwaltungs⸗ Bill ist gestern in dritter Lesung vom Unterhause und darauf in erster Lesung vom Oberhause angenommen worden.

Frankreich. Paris, 26. Juli. (Köln. Ztg.) Der Kriegs⸗Minister de Freyeinet hat angeordnet, daß der nächste dienstpflichtige Jahrgang für den fünfjährigen Dienst, der noch immer besteht, einberufeu wird. Nur 25 000 Mann werden auf ein Jahr einberufen, können aber durch Ent⸗ scheidung des Kriegs⸗Ministers bis zu drei Jahren zurück⸗ gehalten werden. Der Kriegsminister befolgt hierin das von seinem Vorgänger Ferron gegebene Beispiel.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 21. Juli. (W. T. B.) Die kirchliche Ceremonie anläßlich der Jubelfeier wurde auf dem Schloßplatz unter Theilnahme des gesammten Hofes feierlichst begangen. Trotz der un⸗ b Witterung prangt die Stadt in reichstem Schmuck. Während des ganzen Tages durchwogten zahlreiche Menschen⸗ massen die Straßen.

Der General⸗Gouverneur von Kiew, Drentelen, ist heute in Folge eines Schlaganfalls gestorben.

Kiew, 28. Jul!i. (W. T. B.) Nach Beendigung der gestrigen Kirchenfeier fand ein von der Munizipalität ge⸗ gebenes Festmahl für die Geistlichkeit, die Deputationen und alle auswärtigen Gäste statt, bei welchem der Metropolit von Kiew, Platon, und der Ober⸗Prokurator des heiligen Synods, Pobedonoßzew, über die Bedeutung der Jubelfeier sprachen.

Italien. Monza, 27. Juli. (W. T. B.) Dem Ver⸗ nehmen nach wird der Kronprinz von Italien in den nächsten Tagen unter dem Namen eines Grafen Pollenzo und in Begleitung des Generals Morra Laviano und des Obersten Osio einen Ausflug nach der Schweiz und nach Sachsen unternehmen.

Schweiz. Zürich, 27. Juli. (W. T. B.) Von der Kantons⸗Regierung wurde für die in Norddeutsch⸗ land durch das Hochwasser Geschädigten ein Staats⸗ beitrag beschlossen.

Niederlande. Haag, 27. Juli. (W. T. B.) Die Zweite Kammer nahm heute mit 64 gegen 8 Stimmen die Konvention, betreffend den Handel mit geistigen Getränken unter den Fischern auf der Nordsee, an.

Vulgarien. Sofia, 26. Juli. (Wien. 88g.) Keinerlei offizielle Nachricht bestätigt die Gerüchte, daß die riganten cernirt und angegriffen worden wären. Die Regierung hat die Verfolgung derselben nicht wieder aufgenommen, son⸗ dern wartet die Befreiung der Gefangenen ab.

Amerika. Chicago, 25. Juli. (A. C.) Heute wurde hier ein weiterer Anarchist verhaftet, der an dem jüngst entdeckten Dynamit⸗Komplott betheiligt gewesen sein soll. Der Polizei⸗Inspektor Bonfield beschlagnahmte gestern mehrere weitere Höllenmaschinen.

Asien. Persien. (W. T. B.) Einer Meldung des „Reuter'schen Bureaus“ aus T eheran zufolge, hätten sich die in der persischen Provinz Astrabad wohnenden Turk⸗ menen empört und bedrohten die Stadt Astrabad. Die der Stadt benachbarten Dörfer seien geplündert und viele Menschen ermordet worden. Die Einwohner von Astra⸗ bad hätten sich an den Schah und an den Gouverneur von Khorasan mit der Bitte um Hülfe gewandt, da der Gouverneur der Provinz sowie die anwesenden Truppen zu schwach seien, um den Aufstand bewältigen zu können.

Afrika. Marokko. Tanger, 24. Juli. (R. B.) Amtlicher Meldung zufolge kampirt der Sultan von Marokko im Distrikt Kabyle Zaian, wo er mit der Züch⸗ tigung des widerspänstigen Theils des diese Gegend bewoh⸗ nenden Stammes beschäftigt ist. Sobald diese Aufgabe gelöst ist, wird der Sultan den Marsch nach Tanger antreten.

Zeitungsstimmen.

Die in Stockholm erscheinenden „Post⸗och⸗Inrikes⸗ Tidningar“ schreibt aus Anlaß des Besuchs Kaiser Wilhelm's: .

Deutschlands mächtiger Kaiser, Preußens edler König, begleitet und gefolgt von einer glänzenden Suite und einer mächtigen Flotte, ist heute in der Hauptstadt Schwedens angekommen, Wum während einiger Tage unseren König und unser Königs⸗ haus zu besuchen. Er ist nicht nur ein sehr willkom⸗ mener Gast unserer Königsfamilie, mit welcher er durch die festesten Bande der Verwandtschaft und der Anhänglichkeit verbunden ist, son⸗ dern auch der Bevölkerung der Hauptstadt und des ganzen Landes, die die Freude ihres Königs und der Königlichen Familie theilt und immer getheilt hat und wie an den eigenen so auch an den Sorgen und Bekümmernissen Theil nimmt, von denen ihr geliebter König und seine Nächsten betroffen werden. Der jetzt eingetroffene Kaiserbesuch gewährt uns große Veranlassung zur Freude und Genugthuung, und deshalb hat auch die Haupt⸗ stadt Schwedens sich in Hochzeitstracht gekleidet, um den für den König und das Volk so lieben Besuch eines Monarchen zu empfangen, dessen kürzlich erfolgte Thronbesteigung die freudigsten Hoffnungen erweckt für das Glück und das Wohlergehen Deutschlands wegen eines ungestörten Friedens für dieses mächtige Land und für Europa und in Folge dessen für die Segnungen des Friedens, der Eintracht und der Civilisation in unserem Welttheil für lange

eiten. Nach dem bedeutungsvollen Besuch bei dem mächtigen.

achbar im Osten, wo imponirende militärische Schauspiele mit glänzenden Hoffesten abwechselten, und wo Alles, was das Czaren⸗ reich Großartiges und Glänzendes hat, aufgeboten wurde, um den Aufenthalt des Deutschen Kaisers in St. Petersburg angenehm und erinnerungsreich zu machen, kommt er jetzt zu uns. Es liegt in der Natur der Sache, daß der Empfang, der ihm hier bereitet werden kann, an äußerem Glanz und Pracht sich nicht mit dem messen kann, was ihm die Hauptstadt des großen Kaiserreiches bot. Der allgemeine Jubel, der Ausdruck der Sympathie und Ach⸗ tung, womit alle Gesellschaftsschichten der schwedischen Nation Kaiser Wilhelm II. begrüßten, zeigen indessen, daß das Willkommen, das ihm hier geboten wurde, nicht weniger herzlich und aufrichtig ist, als es der Empfang in St. Petersburg war. Die hohe, schlanke Kriegergestalt, sein Gesicht mit den männ⸗ lichen hobenzollernschen Zügen, alles zusammen macht ihn zu dem Bilde eines kräftigen Herrschers. Der zweite Besuch des Deutscher Kaisers gilt unserem König unserem Lande und unserer Hauptstadt. Daß er hier von König und Königsfamilie, von Stadt und Land, von Reich und Arm mit Liebe, Zuneigung und Sympathie empfangen wird, das weiß Jeder, der die Verhältnisse in unserem Lande kennt Der edle Monarch wird sicherlich überall erfahren, daß das Königsha und das Volk die Aufmerksamkeit und den Beweis der Sympathie hoch schätzen wissen, den der Hohe Reisende durch seinen Besuch geliefert hat. Das festliche Gepränge, das sich im Schlosse des Königs und auf vielen offenen Plätzen, sowie öffentlichen und privaten Gebäuden de Hauptstadt zeigt, wird noch fernerweit dem Deutschen Kaiser ein Zeu niß davon sein, daß seine Person den Bewohnern Schwedens lieb ist und daß die Nation sich mit ihrem Könige des freundlichen, lieben Besu freut. Geschwisterkind mit unserer Kronprinzessin, nahe verwandt un ein ergebener Freund des volksgeliebten Königs des Landes, sind bereits jetzt starke Bande der Verwandtschaft und der Freund⸗ schaft vorhanden, die unsere Königsfamilie mit dem Manne verbinden, der jetzt die Deutsche Kaiserkrone trägt. Sicherlich werden auch in der Zukunft ebenso starke Bande die beiden Nationen verbinden, die durch die Schickung der Vorsehung die Regenten zu Herrschern erhalten haben, welche sich heute in der Hauptstadt Schwedens unter dem Jubel des Volks begegnen. Während der Re⸗ gierungszeit König Oscar's II. hat die Liebe und die Anhänglichkeit des schwedischen Volks für unsere Stammverwandten südlich der Ostsee und für die Kaiserfamilie Deutschlands sich immer mehr entwickelt und befestigt, und man hegt hier im Lande die sichere Zu- versicht und die freudige Hoffnung, daß keine Ereignisse das herzliche und glückbringende gute Verhältniß zwischen den beiden Nationen und deren Regentenhäusern zu stören im Stande sein werden. Die Zeiten der Mißhelligkeiten zwischen den beiden Nationen werden, wir doffen es, für immer vorbei sein.

Die Münchener „Allgemeine Zeitung“ schreibt:

Der Besuch, welchen Kaiser Wilhelm an dem Hofe von Stock⸗ holm abstattet, wird in Deutschland in allen Kreisen mit ungetheilter Befriedigung und Zustimmung begrüßt, auch von Denjenigen, welche der „Antrittsvisite“ des jungen Kaisers am russischen Hofe mit geringerem Beifall gegenüberstanden. Die germanische Stammesverwandtschaft mit den Skandinaviern und die tief begründeten Sympathien, welche sich, nach vorübergegangenen gegnerischen Berührungen früherer Jahrhunderte, seit langer Zeit zwischen Deutschland und Schweden wie dem übrigen europäischen Norden immer mehr befestigt und auch in innigeren Verbindungen zwischen den beiderseitigen Dynastien Ausdruck gefunden haben, sichern der jetzigen Begegnung der Herrscher von vornherein allgemeines warmes Interesse, und mit doppelter Freude ersieht man aus den einlaufen⸗ 8— den Berichten, wie schon der Anfang des Aufenthalts Kaiser Wilhelm's in Stockholm auch zu unzweideutigen Beweisen einer dem deutschen Besuche aufrichtig freundlich zugeneigten Haltung des Publikums der schwedischen Hauptstadt Anlaß gegeben hat. Die Genugthunng hier⸗ über wird noch erhöht durch Berichte aus Kopenhagen, welche den für Deutschland günstigen Umschwung der Stimmung im dänischen Volke bestätigen, so daß wir auch von dem weiteren Verlauf und dem bevorstehenden Abschluß der nordischen Meerfahrt Kaiser Wilhelm's neue günstige Zeugnisse für die Bewährung der auf Er⸗ haltung des Friedens und guter Beziehungen zu den 9 achbarstaaten ö Politik des Deutschen Reichs zuversichtlich erwarten ürfen.

.— In einem Artikel der „Kölnischen Zeitung“ über „die Betheiligung der deutschen Industrie an staatlichen Unter⸗ nehmungen im Auslande“ heißt es:

In der gegenwärtigen Zeit des internationalen Wettbewerbs kann man kaum eine Zeitungsnummer finden, in der nicht in längeren Auf⸗ sätzen oder kurzen Mittherlungen Vergleiche zwischen den Erfolgen der einzelnen betheiligten Nationen angestellt würden. Nicht bloß bei uns in Deutschland, in England, Belgien und auch in Frankreich bemüht man sich, immer wieder von Neuem ziffermäßig nachzuweisen, auf welchen Gebieten man den Nachbar überholt, auf welchen man zurückgeblieben sei. In den letzten Jahren bietet nament⸗ lich Deutschlands Stellung auf dem Weltmarkt ausgiebigen Anlaß zu lebhaftesten Erörterungen. So ziemlich überall, nur mit mehr oder weniger Freudigkeit, giebt man zu, daß auch auf diesem Gebiet das neuerstandene Reich seiner großen Stellung im Rathe der Völker Ehre zu machen suche. Dabei übcrehen wir indessen in Deutschland häufig einen Umstand: wie die wirthschaft⸗ lichen Verhältnisse 8 liegen, gelingt es einem neuen Mitbewerber nur mit großer Mübe und erheblichen Opfern an Zeit und Geld, sich geltend zu machen und die bisherigen Inhaber des Geschäfts zu verdrängen oder auch nur sich neben ihnen einzurichten. Mit Aus⸗ nahme von China und dem nach seiner Aufnahmefähigkeit noch nicht genügend zu beurtheilenden Innern des sogenannten dunklen Welt⸗ theils ist so ziemlich die ganze Erde dem internationalen