8 fahrens Anwendung.
e. von je 150 ℳ des Mehrbetrages bis zu 1500 ℳ, d. von je 300 ℳ des Mehrbetrages fünfzig Pfennige.
9 Der Ansatz der Gebühren und Auslagen erfolgt durch die Gerichtsbehörde der Instanz. Gegen die in Kostensachen ergehenden Entscheidungen der Gerichtsbehörden erster Instanz findet Beschwerde an die Gerichtsbehörde zweiter Instanz statt.
.41) Auf die beim Inkrafttreten dieser Anweisung anhän⸗ gigen Rechtssachen finden die bisherigen Vorschriften über die
erichtskosten bis zum Beginn eines nach den neuen Vor⸗ schriften gebührenpflichtigen, selbständigen Abschnittes des Ver⸗
7 Diese Dienstanweisung tritt gleichzeitig mit der Kaiser⸗
lichen Verordnung vom 13. Juli 1888 in Kraft.
Berlin, den 3. August 1888. Deer Reichskanzler. In Vertretung: b Graf von Bismard.
Anlage zu §. 6 Nr. 1. Tarif für die Erhebung von Gebühren in bürgerlichen
Rechtsstreitigkeiten, Konkurssachen und Strafsachen. I. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten.
Eine Gebühr wird erhoben:
1) für das Berfahres in erster Instanz;
2) für das Verfahren in der Berufungsinstanz;
3) für die Ausfüͤhrung der Zwangsvollstreckung. Die Erhebung der Gebühren erfolgt nach dem Werthe des Streitgegenstandes, im Falle der Nr. 3 nach dem Werthe des zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruchs. Für die Werthsberechnung sind die Vorschriften der Civilprozeß⸗ ordnung §§. 3 bis 9 und der Konkursordnung §. 136 maßgebend. Bei nicht vermögensrechtlichen Ansprüchen wird der Werth des Streitgegenstandes zu 2000 ℳ, ausnahmsweise niedriger oder höher, jedoch nicht unter 200 ℳ und nicht über
a. von einem Streitgegenstande bis zum Betrage von 150 ℳ einschließlich von jeder Mark 10 ₰,
b. von dem Mehrbetrage bis zu 1500 ℳ einschließlich von jeder Mark 5 ₰,
c. von dem Mehrbetrage von jeder Mark 1 ₰. Die im vorhergehenden Absatz bezeichneten e ermäßigen sich auf die Hälfte, wenn die vrlehigung durch Versäumniß⸗ urtheil oder durch ein auf Grund Anerkenntnisses oder Ver⸗ zichts erlassenes Urtheil erfolgt ist.
B. Soweit nach Erhebung der Klage das Verfahren in anderer Weise erledigt ist, wird die Gebühr nach dem Er⸗ messen der Gerichtsbehörde, jedoch nicht über die in Nr. 1 A, Schlußabsatz bezeichneten Sätze hinaus bestimmt.
2) Verfahren in der Berufungsinstanz. A. Soweit das Verfahren durch Endurtheil erledigt ist, wird die um ein Viertheil erhöhte Gebühr unter 1 A erhoben.
B. Soweit nach Zustellung der Berufungsschrift das Ver⸗ fahren in anderer Weise erledigt ist, findet die Vorschrift unter 13 mit der Maßgabe Anwendung, daß die Gebühr
nicht die um ein Viertheil erhöhten Sätze unter 1 A, Schluß⸗ absatz, übersteigen darf.
3) Ausführung der Zwangsvollstreckung. Für das Verfahren von dem Beginn der Ausführung einer Zwangsvollstreckung bis zu der durch die betreffende Handlung und der aus ihr sich ergebenden weiteren Voll⸗ streckungshandlungen zu erlangenden Befriedigung des Gläu⸗ bigers wird die Gebühr unter 1 A, Schlußabsatz, erhoben.
Die Gebühr wird nach dem Ermessen der Gerichtsbehörde, jedoch nicht über die Hälfte der im vorhergehenden Absatze bezeichneten Sätze, bestimmt, soweit das Verfahren
a. durch Zurücknahme des Antrags oder durch Leistung an die Person, welche die Zwangsvollstreckung ausführt, erledigt, oder
b. zufolge der Vorschrift des §. 691 der Civilprozeß⸗ ordnung eingestellt oder beschränkt und demnächst nicht fort⸗ gesetzt oder
c. wegen Mangels eines geeigneten Gegenstandes ohne Erfolg geblieben ist.
II. Konkurssachen
2) wenn dasselbe auf Grund eines Zwangsvergleichs veh ben, oder wenn es eingestellt ist, die Hälfte dieser ebühr. ie Gebühr wird nach dem Betrage der Aktivmasse er⸗ hoben. Auf die Werthsfestsetzung findet der §. 3 der Civi prozeßordnung entsprechende Anwendung. 8
III. Strafsachen. “
1) Für das Verfahren auf erhobene Privatklage werden in erster Instanz erhoben: a. wenn das Verfahren vor Beginn der Hauptverhandlung 0d”d ́0́0o· 1114A*“
b. wenn nach Beginn der Hauptverhandlung Einstellung des Verfahrens erfolgt iist . . . . . . .20 ℳ;
c. wenn außer dem Falle unter b die Instanz durch Urtheil beendigt ii . . . . .. . H. .50 ℳ
Dieselben Sätze sind für die Berufungsinstanz zu erheben.
2) In anderen Strafsachen wird nach rechtskräftig er⸗ ö Strafe eine Gebühr für das gesammte Verfahren er⸗ oben.
Der Betrag der Gebühr wird nach dem Ermessen der Gerichtsbehörde, jedoch nicht über 500 ℳ, festgesetzt.
Verfügung, betreffend die Ermächtigung der Neu⸗Guinea⸗ Compagnie zum Erlassepolizeilicher und sonstiger die Verwaltung betreffender Strafvorschriften.
Auf Grund des §. 11 Absatz 2 und 3 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete (R.⸗G.⸗Bl. 1888 S. 75) wird der Neu⸗Guinea⸗Compagnie für das Schutzgebiet derselben die Befugniß übertragen, gegen die Nichtbefolgung polizeilicher und sonstiger die Verwaltung betreffender Vorschriften Gefängniß bis zu drei Monaten, Haft, Geldstrafe und Einziehung einzelner Gegenstände an⸗ zudrohen.
Berrlin, den 3. August 1888. Der Reichskanzler. In Vertretung:
50000 ℳ angenommen.
1) Verfayren in erster Instanz. b A. Soweit das Verfahren durch Endurtheil erledigt ist,
gehoben ist,
werden erhoben:
die Gebühr unter I 2
Für das Konkursverfahren wird erhoben: 1) wenn dasselbe auf Grund
A
der Schlußverth eilun
7
Graf von Bismarck.
—
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
u. dergl.
DBeffentlicher Anzeiger. ss
Wo
9028
Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. Berufs⸗Genossenschaften.
chen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.
Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
[24721] Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Kaufmann Oswald
Krieger, zur Zeit in Brüssel aufhaltsam, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen schweren
Diebstahls in den Akten J. II. d. 648. 88. verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit 11/12,
abzuliefern.
1 8 1
23661]
Berlin, den 1. August 1888.
Königliche Staatsanwaltschaft am Landgericht I.
Beschreibung: Größe 1,70 m, Statur schlank, Haare blond, Stirn niedrig, Bart: blonder Schnurr⸗ bart, Augenbrauen blond, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Kinn spitz, Gesicht länglich, Gesichts⸗ farbe gesund, Sprache deutsch, sächsischer Dialekt. Besondere Kennzeichen: trält einen Kneifer.
[24720] Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Kellner Franz Faerber, geboren am 14. September 1853 in Groß⸗Kärthen, zuletzt wohnhaft zu Potsdam, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungs⸗ haft wegen Unterschlagung verhängt Es wird er⸗ sucht, denselben zu verhaften und in das Gerichts⸗ Gefängniß zu Potsdam abzuliefern. Potsdam, den 3. August 1888. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgericht. Beschreibung: Alter 34 Jahre, Größe 1,75 — 1,76 m, Statur schlank, Haare chwarz, kraus, Stirn gewöhnlich, Bart: kleiner schwarzer Backen⸗ und Schnurrbart, Augenbrauen schwarz, Augen schwar;, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Kinn frei und spitz, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deutsch,
Kennzeichen keine.
[24718] Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Schreinergesellen Ernst Klasse von Lietzegörike, Kreis Königsberg, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Unterschlagung verhängt. Es wird ersucht, denselben festzunehmen und in das hiesige Amtsgerichts⸗ Gefängniß abzuliefern.
Kirchheim u. T., den 2. August 1888.
Königliches Amtsgericht. H.⸗R. Egelhaaf.
Beschreibung: Alter 26 Jahre, Größe mittel,
Haare und Schnurrbart blond, trägt einen dunklen
Anzug und schwarzen Hut.
Ladung.
a. Der Pionier, Maurer, Johann Urbuteit, ge⸗ boren den 16. Mai 1858 zu Stanken, Kreises Inster⸗ burg, zuletzt in Gr. Franzdorf wohnhaft gewesen, b. der Grenadier, Tischlergeselle, Otto Zwerner, geboren den 5. Dezember 1855 zu Steyersdorf in Ungarn, zuletzt in Mittel⸗Warkau aufhaltsam ge⸗
wesen,
Auch bei
werden angeklagt, als beurlaubte Wehrleute ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein und zwar beide im Jahre 1887 — Vergehen — Uebertretung — gegen §. 360 ad 3 Straf⸗Gesetzbuchs, werden auf An⸗ ordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 13. November 1888, Vormittags 10 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Insterburg, Zimmer Nr. 11, zur Hauptverhandlung geladen. unentschuldigtem Ausbleiben wird zur
Hanuptverhandlung geschritten werden.
Insterburg, den 20. Juli 1888. Habedanck, GWerichtsschreibergehilfe des Königlichen Amtsgerichts.
[24719] Bekanntmachung. In der Untersuchungssache gegen den Rekruten 3. Württ. Infanterie⸗Regiments Nr. 121, Karl Wunder, aus Kannstatt, geb. 22. Mai 1852, ein Gra⸗ veur, wegen Fahnenflucht vor der Einstellung, hat das Königl. Militär⸗Revisionsgericht zu Stuttgart am 2. August 1875 zu Recht erkannt: es solle das dem Angeschuldigten gegenwärtig zzustehende oder künftig onfallende Vermögen, unbeschadet der Rechte Dritter, mit Beschlag belegt sein. Ludwigsburg, den 2. August 1888. 3. Württ. egGeterie Rtg Nr. 121.
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
[24735]
Zum öffentlich meistbietenden Konkursmasse des Erbmüllers Woosmer gehörigen Zubehör wird
1) ein erster Verkaufstermin auf den 5. November 1888, Vormittags 11 Uhr,
2) ein Ueberbotstermin auf den 10. Dezember 1888, Vormittags 11 Uhr,
3) ein Termin zur Anmeldung aller dinglichen
Ansprüche auf den 5. November 1888, Vormittags 10 Uhr, angesetzt. Der erste Verkaufstermin ist zugleich be⸗ stimmt zur endlichen Feststellung der Verkaufs⸗ beringungen, deren Entwurf vom 15. Oktober d. J. ab auf der Gerichtsschreiberei und bei dem Konkurs⸗ verwalter, Hofbesitzer Baetge, zu Woosmer zur Einsicht bereit liegen wird. 1 Beschreibung:
Das Erbpachtmühlengehöft zu Woosmer hat eine Grundfläche von 16 751 ◻ Ruthen, einen Hufenstand von 125 Scheffel, einen Kanon für die Erbpacht⸗ ländereien von jährlich 147 ½ Scheffel Roggen Rostocker Maaßes und für die Mahlgerechtigkeit eine jährliche Recognition von 180 ℳ; auf dem⸗ selben befindet sich eine Windmühle, ein Wohnhaus mit Anbau enthaltend eine mittelst Lokomobile ge⸗ triebene Dampfmühle, Scheune, Pferdestall, Schweine⸗ stall, Federviehstall, Wagenschaner und Backofen; die Gebäude sind in gutem Zustand.
Dömitz, den 23. Juli 1888.
Großherzogliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsscheiber Grüter, G. Aktuar.
[24733] Aufgebot.
Die Lehrerin Julie Rapp dahier hat das Auf⸗ gebot des angeblich in Verlust gerathenen, von der Direktion der Sparkasse und Ersparungsanstalt der Polytechnischen Gesellschaft dahier ausgestellten Sparkassenbuches Nr. 5831 a. beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. Februar 1889, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Gr. Kornmarkt 12, Zimmer 17, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Frankfurt a. M., den 18. Juli 1888.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
[19224 Aufgebot.
Das Fräulein Anna Quandt zu Falkenburg hat das Ausgebot des Guthabenbuchs Nr. 5094 der Sparkasse des Dramburger Kreises über 92,60 ℳ, ausgestellt für Hermann Quandt in Falkenburg,
Verkauf der zur 1 Johann Goth zu Erbpachtmühle daselbst mit
““
Antragstellerin auf unerklärliche Weise abhanden ge⸗ kommen ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
den 9. Januar 1889, Vormittags 11 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und das Svarkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung des Sparkassenbuchs erfolgen wird.
Dramburg, den 16. Juni 1888. Königliches Amtsgericht.
[24797] Aufgebot. Die Wittwe Franz August Güsgen Amalie, geb. Mohnes, zu Solingen, vertreten durch Rechtsanwalt Haufs, hat das Aufgebot des Sparkassenbuchs Nr. 6443 der städtischen Sparkasse zu Solingen, ausgestellt auf den Namen des am 20. September 1887 verstorbenen Buchbinders Augut Güsgen, in welchem folgende Einlagen 1) 13. Februar 1874 2) 5. FJanuar 1877 „ 3) 2I MNa.1878 März 1874 an
4) Zinsen vom 1. und folgende Ausgabe 20. Februar 1875 “ 8,50 „ gebucht sind, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. Fe⸗ bruar 1889, Mittags 12 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. Solingen, den 27. Juli 1888. 6 Königliches Amtsgericht. II. 38 Zur Beglaubigung: Glauch, Gerichtsschreiber.
[19444] Aufgebot.
255,00 ℳ, 300,00 700,00 „
Aufgebot.
Auf Antrag des Steueraufsehers August Graupe zu Köslin, früher zu Neisse, wird das auf den Namen desselben lautende Abrechnungsbuch Nr. 522 des Vorschußvereins zu Groß⸗Neundorf, Eingetragene Genossenschaft, welches angeblich etwa im Jahre 1882 aus dem Besitz verloren gegangen ist und da⸗ mals in Höhe von 418,97 ℳ (Einlage und Zinsen) validirte, Zwecks Neuausfertigung desselben hierdurch öffentlich aufgeboten. Der Inhaber des gedachten Buches wird deshalb aufgefordert, spätestens in dem vor dem unterzeichneten Gericht auf den 27. März 1889, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte auf das Buch anzumel den und letzteres vorzulegen, widrigenfalls seine Kraftlos⸗ erklärung erfolgen wird. Neisse, den 29. Juni 1888.
Königliches Amtsgericht.
[24390] —
Die Amtskaution des früheren Gerichtsvollziehers Gustav Zimmermann des hiesigen Amtsgerichts, be⸗ stehend in den 4 % konsolidirten Staatsanleiheschei⸗ nen Litt. E. Nr. 431 181 und 459 283 über je 300 ℳ nebst Coupons Reihe I. Nr. 17 bis 20 und ansa⸗ soll dem Empfangsberechtigten zurückgegeben werden.
Alle Diejenigen, welche aus dem früheren Dienst⸗ verhältniß des Zimmermann Ansprüche an die er⸗ wähnte Kaution haben, werden aufgefordert, diesel⸗ ben spätestens in dem auf Sonnabend, den 3. No⸗ vember 1889, Vormittas 9 Uhr, in dem Schöffensaal des hiesigen Amtsgerichts anberaumten Termin anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren An⸗ sprüchen an die Kaution ausgeschlossen werden und die letztere dem Empfangsberechtigten zurückgegeben werden wird. 1 13 Reinerz, den 30. Juli 1888.
welches am 27. April 1885 aus der Wohnung der
88 88 .“ 8 1“ “
[9103] Aufgebot.
Der Gastwirth Friedrich Carl Ludwig Eymann zu Quakenbrück hat das Aufgebot der Hypotheken⸗ urkunde vom 11./20. Februar 1871 über für seine Kinder I. Ehe, Christian, Rudolf, Anna und Ger⸗ hard Eymann, im Grundbuche von Quakenbrück Band I. Artikel 61 Abtheilung III. Nr. 3, Band II. Artikel 84 Abtheilung III. Nr. 2, Band III. Blatt 93 Abtheilung III. Nr. 2, Band VI. Artikel 491 Ab⸗ theilung III. Nr. 2 und Band VII. Artikel 564 Ab⸗ theilung III. Nr. 2 eingetragene 800 Thlr. Courant zum Zweck der Kraftloserklärung derselben beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf Donnerstag, den 6. Dezember 1888, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. . 8
Quakenbrück, den 5. Mai 1888.
Königliches Amtsgericht.
[24731] Aufgebot.
nersdorf hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes über die auf dem ihm gehörigen zu Rinnersdorf be⸗ legenen, im Grundbuche von Rinnersdorf Band I. Blatt Nr. 24 verzeichneten Grundstücke eingetragene Hypothek Abtheilung III. Nr. 1 von 100 Thlrn., ein⸗ getragen für Johann Georg Zerbe und dessen Ehe⸗ frau Anna Dorothea, geborene Fietze, beantragt.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 19. November 1888, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 6 anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.
Schwiebus, den 30. Juli 1888.
Das Königliche Amtsgericht. [24728] Aufgebot. 1 Auf Antrag des Abwesenheitsvormunds Christian Schiffer zu Bendorf werden
a. der Jakob Wilhelm Letschert, 16. Oktober 1811 zu Grenzhausen,
b. der Johannes Wilhelm Letschert, geboren ebenda am 21. Januar 1818, beide Söhne des Peetenmachnh⸗ Johannes Peter Letschert und der
atharina Maria, geb. Strödter, von da, welche vor etwa 40—45 Jahren nach Amerika ausge⸗ wandert sein sollen und seitdem verschollen sind, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine den 26. April 1889, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 42, zu melden, widrigenfalls dieselben für todt erklärt werden und ihr Vermögen ihren Erben ausgehändigt
geboren am
2
wird. 8 Neuwied, den 27. Juli 1888. Königliches Amtsgericht.
[24729) Oeffentliche Bekanntmachung.
Abschrift.
Beschlußz. Auf Grund der Bestimmungen der Art. 103 mit 112 des bayerischen Ausführungsgesetzes zur deutschen Reichs⸗Civil⸗Prozeß⸗ und Konkurs⸗Ordnung vom 23. Februar 1879 ergeht folgendes
Aufgebot.
I. Infolge Antrages des Schmiedes Christian Leupert von Höchheim und Genossen auf Todeserklä⸗ rung der abwesenden Gebrüder Kaspar, Johann Georg und Moritz Leupert von Höchheim, welche seit mehr denn 40 Jahren nach Nordamerika über⸗ gesiedelt und seit länger als 20 Jahren verschollen
Königliches Amtsgericht.
sind, ergeht die Aufforderung:
8 g ’ 8 8 ““ “ Der Bauergutsbesitzer Reinhold Zerbe zu Rin⸗
2
die abwesenden Gebrüder b 1 ohann Georg Leupert, geboren am 15. Ok⸗ fober 1816, ein Schneider, b. Kaspar Leupert, geboren am 21. Dezember 1813, Handarbeiter, 1 c. Moritz Leupert, geboren am 31. März 1823, Schuhmacher, spätestens am Aufgebotstermine den 28. Mai 1889, Vormittags 9 Uhr, sich. persönlich oder schriftlich dahier anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt werden, . 2) an die Erbberechtigten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen und 3) an alle Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen. M Königshofen i. Grabfeld, den 24. Juli 1888. Königliches Amtsgericht. 3 Meißner, Kgl. Oberamtsrichter. Pro copia: Königshofen i. Gr., den 28. Juli 1888. Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts. 1. S.) Beißler, Königl. Sekretär.
[24794] Aufgebot.
Die am 5. Mai 1888 zu Bürstadt ohne Hinter⸗ las8ung von Leibegerben verstorbene Anna Marie Münch, geborne Frank, Wittwe des verstorbenen Gemeinde⸗Einnehmers Christian Münch von da, hat in einem am 22. November 1878 errichteten Testa⸗ ment die 4 Kinder ihrer Nichte Anna, geb. Burk, Wittwe des Distrikts⸗Einnehmers Schmitt in Nier⸗ stein, mit Namen Anna, Josephine, Mathilde und Elisabethe Schmitt, zu Erben ihres gesammten Nach⸗ lasses eingesetzt, der genannten Wittwe Schmitt die Verwaltung und Nutznießung dieses Nachlasses ver⸗ macht, ihre übrigen gesetzlichen Erben dagegen unbe⸗ rücksichtigt gelassen. Zu den gesetzlichen und unbe⸗ rücksichtigt gebliebenen Erben gehören auch:
1) Heinrich Frank von Biblis, Sohn von Va⸗ lentin Frank von da, 1G Heinrich Burk von Biblis, Sohn der Elisa⸗ bethe Burk, geb. Frank, von da, Katharine Keller, geb. Burk, von Biblis, Tochter der Elisabethe Burk, geb. Frank, von da, 8 Philipp Frank von Biblis, Valentin Neff von Biblis, Sohn der Mar⸗ garethe Neff, geb. Frank, von da, und Friedrich Frank von Neustadt a. d. Hardt, Sohn des Jacob Frank von da. 1
Auf Antrag der Wittwe des Distrikts⸗Einnehmers Schmitt, Anna, geb. Burk, von Nierstein, zugleich als Bevollmächtigte ihrer als Erben eingesetzten 4Kinder, werden nunmehr die oben sub 1 bie intl. 6 genannten Personen, da deren Aufenthaltsort unbe⸗ kannt ist, beziehungsweise deren Rechtsnachfolger, so⸗ wie alle sonstigen unbekannten Intestaterben aufge⸗ fordert, spätestens im Aufgebotstermine Dienstag, den 13. November 1888, Vormittags 9 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte an den Nachlaß der Anna Marie Münch, geb. Frank, Wittwe des Ge⸗ meinde⸗Einnehmers Christian Münch von Bürstadt, anzumelden, beziehungsweise sich über die Rechts⸗ gültigkeit des Testaments zu erklären, widrigenfalls Anerkennung des Testaments ihrerseits und Rechts⸗ gültigkeit desselben unterstellt und das Testament vollzogen werden wird.
Lorsch, den 26. Juli 1888.
Großherzoglich Hessisches Amtsgericht Lorsch.
1“”
Der Kaufmann Hermann Zabel hierselbst, Brüder⸗ straße 7, als Vormund des minorennen Johann Adolf Julius Hugo Germann, hat das Aufgebot der Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des hierselbst, Thaerstr. 15, wohnhaft am 3. Januar 1888 verstorbenen Tischlermeisters Gottlieb Eduard Robert Germann beantragt. Sämmtliche Nach⸗ laßgläubiger und Vermächtnißnehmer des Verstorbenen werden demnach aufgefordert, spätestens in dem auf den 30. Oktober 1888, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Ansprüche anzumelden, widrigenfalls sie dieselben gegen den Benefizialerben nur noch in so weit geltend machen können, als der Nachlaß, mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers auf⸗ gekommenen Matznngen durch Befriedigung der an⸗ gemeldeten Gläubiger nicht erschöpft wird. Das Nachlaßverzeihniß kann in der Gerichtsschreiberei, Neue Friedrichstr. 13, Zimmer 211/212, von 11 bis 1 Uhr Nachmittags, eingesehen werden.
Berlin, den 19. Juli 1888.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 48.
[13320]
Der Rechtsanwalt Graul hier, Stralauer⸗ straße 13/14, als Nachlaßpfleger hat das Aufgebot der Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des zu Berlin wohnhaft gewesenen, am 24. ärz 1887 verstorbenen Kaufmanns Moritz Reißl beantragt. Sämmtliche Nachlaßgläubiger und Ver⸗ mächtnißnehmer des Verstorbenen werden demnach aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Oktober 1888, Vormittags 11 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel B., parterre, Saal 32, anberaumten Aufgebotstermin ihre An⸗ sprüche anzumelden, widrigenfalls sie dieselben gegen die Benefizialerben nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß, mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Gläubiger nicht erschöpft wird. Das Nachlaßverzeichniß kann in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 27, von 11 bis 1 Uhr Nachmittage, eingesehen werden.
Berlin, den 28. Mai 1888. 1
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 49.
[24793] Aufgebot.
Die am 3. Mai 1888 zu Lampertheim ohne Hinterlassung von Leibeserben verstorbene Mathias Greis Wittwe Marie, geborene Lotter, von da, hat in einem unterm 1. Mai 1888 errichteten Testament ihre Geschwister:
1) Peter Lotter zu Amöneburg, 2) Friedrich Nebel Eyefrau, „Lodtter daselbst, 3) Ferdinand Litterscheid Ehefrau Louise, geborne „Lotter, zu Deutz, zu gleichen Theilen zu Erben ihres Nachlasses ein⸗ gesetzt, ihre Schwester Anna Elisabetha Lorter, in Amerika unbekannt wo abwesend, aber übergangen. Aluf Antrag der Ferdinand Litterscheid Ehefrau
Dorothea, geb.
zu Deutz sowie des Rechtsanwalts Jäger zu Bens⸗ heim als Vertreter der Friedrich Nebel Ehefrau zu Amöneburg und des Peter Nebel daselbst wird des⸗ halb nunmehr die vorgenannte Anna Elisabetha Lotter von Amöneburg aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin Donnerstag, den 8. November 1888, Vormittags 9 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte an den Nachlaß der Mathias Greis Wittwe von Lampertheim geltend zu machen, bezw. sich über Anerkennung des Testaments zu erklären, andernfalls Anerkennung des Testaments und Verzicht auf ein etwa gegebenes Erbrecht unter⸗ stellt und unter Ausschluß ihrerseits der Nachlaß den obengenannten Testamentserben überwiesen werden wird. Lorsch, am 21. Juli 1888 Großherzogl. Hessisches Amtsgericht Lorsch. Wagner. 1
[24792] Aufgebot.
Durch Testament der zu Hofheim verstorbenen Georg Philipp Keim Wittwe vom 17. Februar 1823 hatte dieselbe über ihren Nachlaß derart letzt⸗ willig verfügt, daß, wenn einer ihrer Erben kinder⸗ los versterbe, dessen Erbtheil ihren Bruders⸗ und Schwesterskindern:
1) den Kindern des
2) den Kindern des
3) den Kindern des
4) den Kindern des zufallen solle.
Zu den Testamentserben der Wittwe Keim gehörte die am 23. Januar 1879 zu Hofheim kinderlos ver⸗ storbene Ehefrau des Martin Back I. daselbst, Anna Marie, geborene Sponagel, die gleichfalls über ihren Nachlaß letztwillig verfügt und durch Testament vom 1. April 1878 von den vorgenannten von der Wittwe Keim epentuell Bedachten neben anderen Erben rnur von den Descendenten des Johann Eberts, die sonsti⸗ gen Descendenten ihrer, der Erblasserin, Mutter, Katharine, geborene Eberts, Ehefrau des Valentin Sponagel zu Hofheim, mit zur Erbschaft be⸗ rufen hat.
Die Bruders⸗ und Schwesterskinder der Wittwe Keim haben das kinderlose Ableben der Martin Back I. Ehefrau nicht erlebt und wird deshalb von den Testamentserben der Martin Back I. Ehefrau auch Anspruch auf den Theil des Nachlasses, der aus dem vormals Keim'schen Nachlasse herrührt, erhoben.
In dem Nachlaßverfahren konnten die Nachkommen der Kinder:
1) des Johann Eberts, 2) des Johann Weikert, 3) des Casimir Herbert, 4) des Wendel Keim, bezw. deren Aufenthaltsert nicht ermittelt werden, und werden dieselben deshalb hiermit auf Antrag des Großherzoglichen Bürgermeisters Adam Back, zu Hofheim, als Bevollmaͤchtigter sämmtlicher Testa⸗ mentserben der Martin Back I. Ehefrau, nämlich: 1) Martin Back III. zu Nordheim, 2) Nicolaus Back 1V. zu Hofcheim, 3) Heinrich Back I. daselbst, 4) Marie Back daselbst, 5) Jacob Back daselbst, 6) Elisabetha Back daselbst, 4, 5 und 6 minderjährig und vertreten durch ihren Vater Nicolaus Back II. zu Hof⸗ heim, 8 7) Martin Carra zu Hofheim, 8) Martin Back V. daselbst, 9) Nicolaus Back III. daselbst, 10) Jacob Back II. daselbst, G “ 11) Kaspar Back zu Groß⸗Rohrheim, 12) Heinrich Wetzel Wittwe zu Hofheim, 13) Adam Christmann Ehefrau zu Nordheim, 14) Jacob Carra zu Moskau, 15) Johann Eberts IV. Ehefrau in Amerika, 16) Johannes Sponagel II. zu Hofheim, 17) Heinrich Steffan zu Hofheim, 1 18) Marie Steffan daselbst, 19) Adam Steffan daselbst, 8 17, 18 und 19 minderjährig und vertreten durch ihren Vater Adam Steffan zu Hofbeim, 20) Adam Sponagel auf dem Schaarhof bei Friedrichsfeld, 21) Martin Sponagel zu Friedrichsfeld, 22) Jacob Lameli III. Wirtwe zu Hofheim, 23) Nicolaus Back II. zu Hofheim, aufgefordert, ihre etwaigen Ansprüche aus dem Testament der Wittwe Keim arn den Nachlaß der Martin Back I. Ehefrau spätestens in dem Auf⸗ gebotstermin Freitag, 9. November 1888, Nachmittags 4 Uhr, um seo gewisser geltend zu machen, andernfalls Verzicht auf die etwa bestehenden Ansprüche hinsichtlich des Nachlasses der Martin Back I. Ehefrau unterstellt urd der Nachlaß in seinem ganzen Umfange den Antragstellern überwiesen wer⸗ den wird Ebenso soll in diesem Falle Ueber⸗ schreibung der zu dem Keim'schen Nachlasse gehörigen Immobilien auf die Antragsteller bezw. Bestätigung und Ueberschreibung bezüglich einer etwa erforder⸗ lichen Veräußerung der Immobilien erfolgen.
Lorsch, am 20. Juli 1888. 1
Großherzoglich Hessisches Amtsgericht Lorsch. agner.
Johann Eberts, Johannes Weikert Casimir Herbert, Wendel Keim,
[24795] Bekanntmachung.
Das Aufgebotsverfahren der Nachlaßgläubiger an den Nachlaß der Eheleute Heinrich Euteneuer zu Oestrich wird, nachdem das Ausschlußurtheil vom 21. Juni 1888 rechtskräftig geworden, hierdurch beendet.
Iserlohn, den 18. Juli 1888.
Königliches Amtsgericht.
[24618] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Oberhausen vom 14. Juli 1888 ist die Hypothekenurkunde über 4200 ℳ Darlehn zu 5 % verzinslich, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 5. Februar 1868 für den Dr. med. Richard Savels zu Gangelt, Kreises Geilenkirchen, im Grundbuche von Oberhausen Band 2 Art. 41 Abtheilung III. Nr. 10 für kraftlos erklärt worden.
Oberhausen, 30. Juli 1888.
Königliches Amtsgericht.
[24553]
Die Rechte an den Posten Krzyszezewo Blatt 4 Abtheilung III. Nr. 3 mit 42 Thaler 19 Gr. 6 Pf. für die Geschwister Johann, Jacob, Valentin und Marianna Wesolowski; Strzyzewo bei Schwarzenau
Michalina Mackowiak; Mieltschin Blatt 21 Abthei⸗ lung III. Nr. 1 u. 2 mit 65 Thaler 26 Gr. 10 ½ Pf. bezw. 4 Thaler 24 Gr. 7 ½ Pf. für Martiana, Fran⸗ ziska, Theophil, Julianna, Praxida bezw. Julianna Witon; Pustachowo Blatt 8 Abtheilung III. Nr. 1 und 2 mit 25 Thaler 23 Gr. 3 Pf. bezw. 29 Thaler 6 Gr. 9 Pf. fuͤr Franz Woltmann (soweit daran Andreas Woltmann Rechte hat) sind für ausge⸗ schlossen und die über die Strzyzewo'er und die Mieltschin'er Posten gebildeten Hypothekenurkunden für kraftlos erklärt; ferner ist das Quittungsbuch der Darlehnskasse für die Stadt Gnesen und Um⸗ gegend, Eingetragene Genossenschaft, Nr. 1634 für Josepha Grzeczka für kraftlos, und endlich sind die Rechte an den von der Wittwe Bogumila Kozlowski zu Powidz am Markte als Haus und Oelmühle un⸗ getrennt und die am Przybrodzin'er Wege Karten⸗ blatt 1 Abschnitt 237, 238 besessenen Grundstücken für erloschen erklärt.
Gnesen, am 30. Juli 1888.
Königliches Amtsgericht.
[22723. Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil vom 6. Juli 1888 werden folgenden Personen: .“ 1) der verehelichten Balbine Kydrowski in Piaschin,
Kreis Bütow,
der Altsitzerin Catharina Pawlowski in Gra⸗ bowo bei Wygodda, b
dem Rentier Marcell Krefft in Kloden,
dem Rentier Eduard Krefft in Kloden,
der verehelichten Besitzer Antonina Wolff, ver⸗ wittweten Krefft, in Kloden, Ehefrau des Be⸗ sitzers Josef Wolff zu Kloden, .
der verehelichten Julianna Mathilde Zielke, geb. Krefft, Ebefrau des Besitzers August Zielke, in
Podjasz, 8 Valentine Krefft
der unverehelichten Clementine in Kloden, “ der verehelichten Besitzer Agathe Ruchniewicz, geb. Krefft, in Berent, 18 der verehelichten Besitzer Anastasia Domarus, geb. Krefft, in Ostrowitt, dem Besitzer Vincent Krefft in Abbau Sullenczyn, 11 Klassa, geb. Krefft, verehelicht mit Anton Klassa, früher in Abbau Sullenczyn, jetzt in Podjasz, 1 12) dem Besitzer August Krefft in Abbau Liszniewo, 13) 14)
15)
der in Detroit, Nord⸗Amerika, in Detroit, Nord⸗Amerika,
Muttererbtheile, Krefft,
eingetragen für die
gehörigen Grundstücks Kloden Bl. 2 aus dem rezesse vom 2. Mai und 15. Verfügung vom 4 Februar 1834, vorbehalten.
Die
bozeichnete Hypothekenpost ausgeschlossen Karthaus, den 10. Juli 1888. Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! 8 Verkündet am 30. Juli 1888. Voigt, i. V., Gerichtsschreiber.
zu Meldorf durch den Amtsrichter Recht:
Die Obligation des weil. Joh Cl. Voß am Meldorfer Hafenwege
29. Mai 1878 4 ½ % p. 2 auö Meldorf auf dem der Ehefrau Antje Maassen, geb Stahl. gehörigen Art. 333 in Abth. III. Nr. 2 wird für kraftlos erklärt.
Mommsen.
[238968) Im Namen des Königs! Verkündet am 25. Juli 1888.
Daniel, als Gerichtsschreiber.
Amtsgericht zu Ober⸗ Ulbrich für Recht: Alle
ziehers Fietz etwaige Ansprüche haben, werden mi
Fietz
von 113 ℳ 85 ₰, sowie der Johanng Fietz
vorbehalten.
gelassen. G“ Ober⸗Glogau, den 26. Juli 1888. Königliches Amtsgericht.
B. Salz hier, klagt gegen ihren
jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen
der Parteien zu trennen, den Beklagten für den allei
streits vor die 13. Civilkammer des Königliche Landgerichts I. zu Berlin auf den 18. Dezembe II Treppen, Zimmer 75, mit zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellun wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 28. Juli 1888. Funke, Gerichtsschreiber
Blatt 9 Abtheilung III. Nr. 5 mit 50 Thaler für
G
der verehelichten Pächter Marianna Gertrude
Abbau
dem Besitzer Theofil Krefft in Abbau Sullenezyn, verehelichten Julianna Parsh, geb. Krefft,
der verehelichten Susanna Wagner, geb. Krefft,
ihre Rechte auf die Hypothekenpost von 400 Thalern Geschwister Josefine und Franz Andreas in Abtheilung III. Nr. 1 des Grundbuchs des dem Besitzer Josef
JS” Oktober 1833 zufolge
übrigen Rechtsnachfolger der verstorbenen Hypothekengläubiger Geschwister Krefft, Josefine und Franz Andreas, werden mit ihren Ansprüchen auf die
Aut den Antrag der Meldorfer Spar⸗ und Leih⸗ kasse in Meldorf erkennt das Königliche Amtsgericht Mommsen für
Chaussee⸗Arbeiters an die Meldorfer Spar⸗ und Leihkasse in Meldorf vom über ein Darlehn von 840 ℳ zu a. Zinsen, eingetragen im Grundbuche von
In Sachen, betreffend das Aufgebot der Amts⸗ kaution des mit dem Transport von Geldern ständig beauftragt gewesenen ehemaligen Gerichtsdieners und Hülfsgerichtsvollziehers Fietz, erkennt daß Königliche logau durch den Amtsrichter
Dieienigen, welche an die Amtskaution des ehemaligen Gerichtsdieners und Hülssgerichtsvoll⸗
denselben an die fiskalische Kasse und die aufgebotene Kaution ausgeschlossen und nur an die Person des verwiesen, der Königlichen Gerichtskasse zu Ober⸗Glogau werden wegen ihrer Gehaltsforderung wegen ihres eingebrachten Vermögens ihre Ansprüche an die fiskalische Kasse und die aufgebotene Kaution
Die Kosten des Verfahrens werden außer Ansatz
Die Frau Rosine Christiane Henriette Meier, geb. Lottes, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Ehemann, den Maurer Carl Friedrich Meier, zuletzt in Berlin, öslicher Ver⸗ lassing, mit dem Antrage auf Ehescheidung: die Ehe
schuldigen Theil zu erklären, und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗
1888, Vormittags 10 Uhr, Jüdenstraße 59, der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt
des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer 13 II.
[24023] Oeffentliche Zustellung. 3 Der Königliche Erste Staatsanwalt zu Duisburg klagt gegen die Eheleute Friedrich Zahn und Gertrud, geb. Gelfert, wovon letztere zu. Duisburg, Nieder⸗ straße Nr. 11, wohnt, während der Aufenthalt des ersteren unbekannt ist, mit dem Antrage: die am 16. Januar 1883 zwischen den Beklagten vor dem Standesamte zu Duisvurg geschlossene Ehe für nichtig zu erklären und beiden Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Duisburg auf den 14. Dezember 1888, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Duisburg, den 30. Juli 1888.
Schwickardi, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[246081] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Elise Catharina Friederike Barkow, geb. Stange, in Kiel, vertreten durch Rechtsanwalt Peters daselbst, klagt gegen den Schmiedegesellen Albert Friedrich August Barkow, ihren Ehemann, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen und den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Kiel auf Sonnabend, den 17. November 1888, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Kiel, den 31. Juli 1888.
Geffers, Aktuar, als Gerichteschreiber des Königlichen Landgerichts.
[24740] Oeffentliche Zustellung. Die Arbeiterfrau Luise Dunst, geb. Bortz, zu Prosken, vertreten durch den Rechtsanwalt Kuhr in Lyck, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Adolph Dunst, früher zu Prosken, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böswilliger Verlassung, mit dem Antrage: das Band der Ehe zwischen den Parteien zu trennen, den beklagten Ehemann für den allein schuldigen Theil zu erklären, ihm auch die Prozeß⸗ kosten aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Lyck auf den 12. Dezember 1888, Mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Lyck, den 1. August 1888. Günther, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts 8 [24856] Oeffentliche Bekanntmachung. Auszug. Mit Protokollanklage vom 26. Juni cr. begehr der Schuhmachermeister Wilhelm Kraetzer dahier, Galgenhofstr. Nr. 46, als Vormund über Joseph Schmidt f. n. der ledigen großjährigen Gold⸗ beschneiderin Margarethe Schmidt von Nürnberg und die letztgenannte selbst mit für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklärendem Erkenntniß Verurtheilung des Schlossergehilfen Robert Wiedmann von Abstadt in Württemberg, z. Z. unbekannten Aufenthalts, zur Anerkennung der Vaterschaft zu den von der Mit⸗ klägerin Margarethe Schmidt am 2. Dezember 1887 außerehelich geborenen Kinde Namens „Josef“ zur Einräumung des gesetzlich beschränkten Erbrechts in seinen dereinstigen Nachlaß nach den Bestimmungen des preuß. Landrechts, ferner zur Zahlung 1 a. eines wöchentlichen von der Geburt des Kindes bis zu dessen zurückgelegtem 14. Lebensjahre zu ent⸗ richtenden, im Voraus zahlbaren Alimentations⸗ betrages von 3 ℳ, b. des dereinstigen Schulgeldes und der Handwerk⸗ erlernungskosten, GG c. der allenfallsigen Kur⸗ und Begräbnißkosten, d. der Tauf⸗ und Kindbettkosten zu fünfzig Mark, e. einer persönlichen Entschädigung an die Kinds⸗ mutter, pro defloratione im Betrage von 300 ℳ, und endlich 8 zur Tragung der Prozeßkosten. Zur mündlichen Verhandlung dieses hat das Königl. Amtsgericht Nürnberg, Termin anberaumt auf t. Mittwoch, den 24. Oktober 1888, Vormit⸗ tags 9 Uhr, (Zimmer Nr. 4 lese) Sitzungssaal Nr. 4, wozu der Beklagte hiermit geladen wird. Nürnberg, den 28. Juli 1888. Der geschäftsl. Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts. (L. sS.) Hacker, Kgl. Sekretär.
Rechtsstreits Abth. V,
[24739] Oeffentliche Zustellung.
Der Vormund des von der unverehelichten Do⸗ n rothee Döring zu Großalsleben am 12. März 1888 geborenen Kindes, Namens Christian Ernst Döring, Steinsetzermeister Friedrich Gille zu Großalsleben, klagt gegen den Fabrikarbeiter Ernst Bode, früher zu Großalsleben, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, wegen Anerkennung der Vaterschaft und Zahlung von Alimenten, mit dem Antrage, den Beklagten als den Erzeuger seines Mündels zu erachten, den⸗ selben zu verurtheilen, an ihn von der Geburt des Mündels an bis zum zurückgelegten 15. Lebensjahre jährlich 72 ℳ Alimente, die Rückstände sofort, die fällig werdenden in monatlichen Vorausbezahlungs⸗ n raten von 6 ℳ zu zahlen und das Urtheil rücksicht⸗ lich der Alimente für die Zeit nach der Erhebung der Klage und für das diesem Zeitpunkte voraus gehende letzte Vierteljahr für vorläufig vollstreckba n zu erklären, und ladet den Beklagten zur nmünd⸗ r lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Her⸗ zogliche Amtsgericht zu Ballenstedt an Gerichtstags⸗ stelle zu Großalsleben auf den 6. November 1888, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der g öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der
Klage bekannt gemacht. “.“
Ballenstedt, den 1. Nüga 1888.
Höhne, Sekretär,
Gerichtsschreiber des Herzoglichen
8
Amtsgerichts.