des Großherrlich türkischen Osmanié⸗Ordens dritter Klasse:
dem Kapitän⸗Lieutenant Freiherrn von Lyncker, Kom⸗ mandanten S. M. Fahrzeugs „Loreley“;
der zweiten Klasse des Königlich spanischen Ordens für Verdienst zur See: dem Korvetten⸗Kapitän Sack, Dezernenten in der Ad⸗ miralität, und dem Korvetten⸗Kapitän a. D. von Ehrenkrook, zuletzt Dezernent in der Admiralität;
des Großkreuzes des Königlich schwedischen Hwert⸗Urhens⸗
dem Contre⸗Admiral Knorr, Chef der Manöverflotte;
des Commandeurkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Kapitän zur See Schulze, Kommandanten S. M. Kreuzer⸗Fregatte „Moltke“, — dem Kapitän zur See von Pawelsz, Kommandanten S. M. Kreuzer⸗Fregatte „Prinz Adalbert“, dem Kapitän zur See von Reiche, S. M. Panzerschiffs „Friedrich der Große“, dem Kapitän zur See Thomsen, Kommandanten S. M. Kreuzer⸗Fregatte „Gneisenau“, 8 dem Kapitän zur See Hoffmann, Kommandanten S. M. Parzerschiffs „Kaiser“, 8 1 dem Kapitän zur See Freiherrn von Senden⸗Bibran, Kommandanten S. M. Panzerschiffs „Bayern“ dem Kapitän zur See Plüddemann, Kommandanten S. M. Panzerschiffs „Baden“, und 8 dem Kapitän zur See Junge, Kommandanten S. M. Kreuzer⸗Fregatte „Stein“; “ des Commandeurkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Korvetten⸗Kapitän Klausa, Kommandanten S. M. Aviso „Zieten“, und . 8 dem Korvetten⸗Kapitän Freiherrn von Bodenhausen, Chef des Stabes der Manöverflotte: 1 des Ritterkreuzes desselben Ordens: — dem Kapitän⸗Lieutenant Sarnow, Kommandanten S. M. Aviso „Blitz“, und 8 . dem Kapitän⸗Lieutenant Etienne, Flagg⸗Lieutenant der Manpörverflotte; 1“ 8 8 des Commandeurkreuzes zweiter Klasse des — Königlich schwedischen Wasa⸗Ordens: dem Korvetten⸗Kapitän Piraly, Ersten Offizier S. M. Panzerschiffs „Baden“; des Commandeurkreuzes erster Klasse des König⸗ lich norwegischen St. Olaf⸗Ordens: dem Contre⸗Admiral von Kgll, Chef des Schul⸗ geschwaders; des Ritterkreuzes desselben Ordensgo ddem Lieutenant zur See Braun, Flagg⸗Lieutercat des Schulgeschwaders; des Großkreuzes des Königlich dänischen Danebrog⸗Ordens: dem Contre⸗Admiral Knorr, Chef der Manöverflotte; sowie des Commandeurkreuzes erster Klasse desselben
Ordens: Admiral von Kall, Chef des Schul⸗
Kommandanten
dem Cont geschwaders.
Deutsches
Bekanntmachlung.
Der Kaiserliche Vize⸗Konsul Robert Langford in Padstow (England) ist gestorben.
Bekanntmachung.
Am 1. Oktober wird das Post amt 23 (Kurstraße) mit dem Postamt 38 (Jägerstraße) vereinigt und letzteres gleichzeitig nach der Taubenstraße 23a verlegt.
Diese vergrößerte Postanstalt erhält die Bezeichnung Postamt 38 (Taubenstraße, nahe dem Hausvoigteiplatz).
Ferner wird vom genannten Tage ab das Post amt 85 von der Oranienstraße 129 nach dem Hause Oranien⸗ straße 72 verlegt. Dasselbe führt nach wie vor die Bezeich⸗ nung Postamt 85 (Oranienstraße).
Berlin C., den 21. September 1888.
Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor,
Geheime Postrath. Schiffmann
Bekanntmachung.
Die Postverbindung mit Helgoland wird während der diesjährigen Winterperiode vom 1. Oktober ab von Kuxhaven wöchentlich zweimal ürch Dampfer der Unter⸗Elbeschen Eisenbahn⸗Gesellschaft hergestellt werden.
Der Gang der Schiffe ist folgender:
1) aus Kuxhaven Dienstags und Freitags nach Ankunft des Zuges 2 aus Hamburg, in Kurhaven 10,5 Vormittags,
2) von Helgoland am darauffolgenden Mittwoch und Sonn⸗ abend zum Anschluß an den Zug 9 nach Hamburg, 5,40 Nach⸗
mittags aus Kuxhaven. beträgt durchschnittlich täglich
Die Dauer der Ueberfahrt 3 Stunden.
Mit den Dampfern erhalten alle Brief⸗ und gewöhnlichen Packet⸗ sendungen, welche Dienstags und Freitags mit Zug 2 der Unter⸗Elbe⸗ schen Eisenbahn — aus Hamburg 6,38 früh — in Kuxhaven eingehen, sowie die in Kuxhaven spätestens am Tage vor dem Abgange des be⸗ treffenden Schiffes bis 10,15 Abends eingetroffenen Werthsendungen Beförderung. 1.““
Hamburg, den 18. September 1888.
Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. Kühl.
Auf Grund der 8— 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen
die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozi h 1 zialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird das angeblich in der Genossenschafts⸗
buchdruckerei Hottingen⸗Zürich
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hergsteellte Flugblatt mit der Ueberschrift: „Offenerz Brief an die Wähler des Kreises Duisburg⸗Mülheim. Arbeiter! Hand⸗ werker! Bauern!“ und unterzeichnet: „Duisburg, den 1. September 1888. Ein Sozialdemokrat für Alle“ — hiermit verboten. 8 1“ Düsseldorf, den 19. September 1883. 8 Der Regierungs⸗Präsident.
In Vertretung:
Ruhnke.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Ober⸗Landeskulturgerichts⸗Rath Karl Biefel zu Berlin den Charakter als Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath zu ver⸗ leihen; sowie 1“ den ständigen Hülfsarbeiter im Kriegs⸗Ministerium, charakterisirten Geheimen Kriegsrath Dr. Seidenspinner, um Geheimen Kriegsrath und vortragenden Rath im Kriegs⸗ Ninisterium zu ernennen.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen
und Forsten.
Dem Kreis⸗Thierarzt Dr. Felisch zu Graudenz ist, unter Zurücknahme seiner Versetzung nach Spremberg, die Kreis⸗ Thierarztstelle des Kreises Inowrazlaw, mit dem Wohnsitz in Inowrazlaw, verliehen worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Die Seminarlehrerin Feller vom Lehrerinnen⸗Seminar zu Augustenburg ist in gleicher Eigenschaft an das mit der Augustaschule verbundene Lehrerinnen⸗Seminar zu Berli versetzt worden. 1
Kriegs⸗Ministerium. Der Militär⸗Intendantur⸗Sekretär Oesterreich von der
Intendantur II. Armee⸗Corps ist zum Geheimen expedirenden
Sekretär und Kalkulator im Kriegs⸗Ministerium ernannt
worden.
Nichtamtliches. Preußen. Berlin, 22. September. Ihre Maäjestät
die Kaiserin und Königin Augusta gedenkt Sich am
Dienstag zum Besuch Ihrer Königlichen Hoheiten des Groß⸗ herzogs und der Großherzogin von Baden nach Schloß Mainau zu begeben und dortselbst das Allerhöchste Geburtsfest am 1.“ in möglichster Stille und Zurückgezogenheit zu verleben.
Den Kammerherrendienst bei Ihrer Majestät hat der Vize⸗Ober⸗Schloßhauptmann Graf Fürstenstein übernommen.
— Se. Hoheit der Erbprinz Bernhard von
Sachsen⸗Meiningen, Oberst und Commandeur des Kaiser
Franz Garde⸗Grenadier⸗Regimens Nr. 2, hat sich mit Urlaub auf 30 Tage nach Süddeutschland und Oesterreich begeben.
— Der Gouverneur von Mainz, General der Kavallerie von Winterfeld, ist mit Urlaub von Mainz hier ein⸗ getroffen.
— Der kommandirende General des III. Armee⸗Corps, General⸗Lieutenant Bronsart von Schellendorff II., hat sich auf 45 Tage mit Urlaub nach Mecklenburg⸗Schwerin begeben.
— Der General⸗Inspecteur der Fuß⸗Artillerie, General⸗ Lieutenant von Roerdansz, hat eine längere Dienstreise angetreten.
— Der General⸗Lieutenant von Seeckt, Commandeur der 10. Division, hat, nach beendetem Kommando zum Ehren⸗ dienst bei Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Großfürsten Nicolaus von Rußland, gestern Berlin verlassen.
— Der Chef der Land⸗Gendarmerie, General⸗Lieutenant .“ ist von Urlaub nach Schlesien hierher zurück⸗ gekehrt.
— Der General⸗Lieutenant von Hänisch, Commandeur der Kavallerie⸗Division des XV. Armee⸗Corps, ist, nach be⸗ endigtem Kommando zum Ehrendienst bei Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Erzherzog Albrecht von Oesterreich, nach Metz zurückgekehrt.
— Ein Arbeiter kam anläßlich einer Schlägerei im Maschinenraum der Dampfmaschine zu nahe und wurde ver⸗ letzt. Den daraufhin von ihm erhobenen Rentenanspruch hat das Reichs⸗Versicherungsamt in Uebereinstimmung mit dem Schiedsgericht mittelst Rekursentscheidung vom 6. Februar 1888 (Nr. 561) als begründet anerkannt. Allerdings ist die Ver⸗ letzung des Klägers durch eigene Schuld desselben bei Gelegen⸗ heit einer Schlägerei mit einem Mitarbeiter hervorgerufen. Die leichtsinnig begonnene Schlägerei war aber nicht die un⸗ mittelbare Ursache des Unfalls: diese ist vielmehr darin zu erblicken, daß Kläger in Folge seines Hinfallens im Betriebs⸗ raum mit seinem rechten Arm zwischen die Kolbenstange und den Cylinder der Dampfmaschine gerieth. In diesem Umstand ist zweifellos ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Betriebe und dem Unfall zu finden, und es erscheint für die Entschädigungsfrage unerheblich, ob das Hinfallen des Klägers durch einen unverschuldeten Zufall oder durch Fahrlässigkeit — wie solche bei einer Schlägerei in der gefährlichen Nähe der im Gange befindlichen Maschinen des Betriebes allerdings angenommen werden muß — ver⸗ anlaßt worden ist. Den Entschädigungsanspruch der Ver⸗ letzten will eben der Gesetzgeber aus triftigen Gründen (ver⸗ gleiche „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1887 Seite 29 Ziffer 281, Seite 209 Ziffer 392, 1888 Seite 214 Ziffer 514, auch 1886 Seite 58) nur bei vorsätzlicher Herbeiführung des Unfalls durch den Verletzten (§. 5 Absatz 7 des Unfallversicherungs⸗
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esetzes) verwirkt sein lassen. Uebrigens stehen aften zur thunlichsten Abwehr gegen die nachtheiligen Folgen derartiger grobfahrlässiger Handlungen der Arbeiter anderweit wirksame Mittel zu Gebote (vergleiche den vorletzten Absatz der angeführten Entscheidung 281) Vergleiche auch die Ent⸗ scheidungen 478 und 562, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1 Seiten 176 und 288. 8
Bayern. München, 21. September. (W. T. B.) Zum Ehrendienst bei Sr. Majestät dem Kaiser während Allerhöchstdessen Anwesenheit hierselbst sind bestimmt: der Commandeur des II. Armee Corps, General der Infanterie von Orff, der Oberst Trombetta des 1. Ulanen⸗Regiments, dessen Chef Se. Majestät der Kaiser ist, und der Rittmeister Freiherr von Guttenberg. Außerdem wird eine Deputation des Ulanen⸗Regiments eintreffen. Am Bahnhof wird das Leib⸗Infanterie⸗Regiment die Ehren⸗Compagnie stellen, und eine Ehren⸗Escorte, gebildet von einer Escadron der schweren Fee wird Se. Majestät nach der Königlichen Residenz geleiten.
— Aus Ludwigshöhe, vom 19. September, wird der „Allg, Ztg.“ berichtet:
er Einzug des Prinz⸗Regenten in die Pfalz erfolgte unter zahlreichen patriotischen Kundgebungen. An der Rhein brücke zwischen Mannheim und Ludwigshafen a. Rh. bot sich dem Auge ein Bild, dessen überwältigende Wirkung wobl Jedem, der es gesehen. unvergeßlich bleiben wird. Dicht unter der Brücke lagen zwei Dampfboote in vollem Flaggenschmuck; zwischen ihnen kleinere Boote mit blauweißen Fahnen besteckt; Geschützsalven erdröhnten. Der Bahnhof in Speyer war reich beflaggt; mit Mühe wurden die an⸗ drängenden Massen zurückgehalten. Der Regent schritt zuerst die Front der Ehren⸗Compagnie ab und begab sich darn in den Fürstensalon, wo er die Begrüßung der Spitzen der staatlichen, gemeindlichen und kirchlichen Behörden entgegennahm. Hierauf erfolgte der Einzug in die Stadt. Die alten Glocken sangen ihren mächtigen Willkomm, den sie schon so manchem Herrscher gespendet, vom Dome herab; durch die prächtig gezierte Porta Alta ging es am Dom vorbei zum Präsidial⸗Gebäude, woselbst großer Empfang statt⸗ fand. Nach Schluß desselben paradirten die Vereine und Korpora⸗ tionen vor dem Regenten, dessen gewinnende Freundlichkeit immer wieder aufs Neue die Quellen des brausenden Jubels erschloß. Um 7 Uhr verließ der hochgefcierte Fürst die Stadt, welche nunmehr im reichsten Lichterglanz erstrahlte. Die Beleuchtung des Doms bot einen geradezu bezaubernden Anblick. Wieder erklangen die Glocken und unter enthusiastischen Hochrufen verließ der Regent Speyer. Nächtliches Dankel lagerte bereits auf den emporsteigenden Höhen; da flammten plötzlich auch von dorther die mächtigen Feuerzeichen auf und kündeten weitaus, daß der geliebte Fuüͤrst das Land betreten habe. Bergfeuer, ben galische Sonnen, kurz Beleuchtungs⸗ effekte aller Art wechselten in überraschender Fülle und bannten das Auge, bis der Jubel des Volks daran erinnerte, daß man in Eden⸗ koben angekommen sei. Hier durchfuhr der Regent langsam die be⸗ leuchtete Stadt; dann ging es rasch hinauf nach dem Königeschloß auf der Ludwigshöhe, das nun für einige Zeit das Standquartier des hohen Herrn bilden wird.
Zweibrücken, 21. September. (Allg. Ztg.) Bei der Feuütgen Abfahrt von Edenkoben unterblieb auf Wunsch des
rinz⸗Regenten die bisher jedesmal erfolgte offizielle Be⸗ grüßung durch die Behörden. Auf allen Bahnstationen wurden bei langsamer Durchfahrt des Galazuges vom zahl⸗ reich zusamengeströomten Volke Sr. Königlichen Hoheit be⸗ geisterte Ovationen dargebracht.
Sachsen. Dresden, 22. September. (W. T. B.) Der Erzherzog Albrecht von Oesterreich ist heute Vor⸗ mittag von Strehlen über Prag nach Wien zurückgereist. Der König und die Königin gaben demselben das Geleit bis zum Bahnhof.
Baden. Karlsruhe, 20. September. (Karlsr Ztg.) Der Großherzog empfing am 18. d. M. früh eine Deputation der in Metz lebenden Badener, welche Sr. Königlichen Hoheit den Ausdruck der Treue und Verehrung darbrachten. Um 8 Uhr fuhr der Großherzog nach Peltre, woselbst die Pferde bestiegen wurden, und wohnte sodann den Gefechtsübungen der 30. Division bei Mécleuves und Sorbey an, welche vom General⸗Lieutenant von Minkwitz geleitet wurden. Von Sorbey fuhr der Großherzog nach Kurzel, um daselbst bei Hrn. Paulin abzusteigen. Bei der Ankunft wurde Se. Königliche Hoheit von dem Kreisdirektor Gundlach, sowie von dem versammelten Ge⸗ meinderath, dem Kriegerverein und den Schulen empfangen und ehrfurchtsvoll begrüßt. — Am 19. d. früh 7 Uhr verließ der Großherzog Kurzel, beritt einen Theil der Bivouaks der 30. Division und wohnte sodann den Gefechtsübungen in der Gegend von Pelpingen bei. Bei der nachfolgenden Kritik verabschiedete sich Se. Königliche Hoheit von den versammelten Offizieren, und sprach Höchstseine Zufriedenheit über die Leistungen der Truppen und deren Führung aus. Um 4 Uhr fuhr der Großherzog sodaun über Remilly⸗Zabern nach Wasselnheim, wo Höchstdem⸗ selben von dem kommisecarischen Kreisdirektor Freiherrn von Gagern die Spitzen der Beamten und Eir wo nerah vor⸗ gestelt wurden. Auf der Straße vom Bahnhof bis zum
bsteigequartier „Hotel zum goldenen Apfel“ bildeten die Pompiers mit Fackeln Spalier. Wasselnheim war illuminirt und beflaggt.
Hessen. Darmstadt, 20. September. (Darmst. Ztg.) Mit der Rückkehr des Großherzogs am 19. September hat die Inspektionsreise ihr Ende erreicht, welche Se. Königliche Hoheit in der Eigenschaft als General⸗Inspecteur der 3. Armee⸗Inspektion, direkt von Schottland kommend, am 10. d. M. in Hamm in Westfalen begonnen hatte.
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 21. Septembe Nachr.) Ihre Königliche Hoheit die Frau Groß⸗ erzogin⸗Mutter trifft am 22. d. M., Abends, von Heiligendamm hier ein und nimmt wieder Wohnung im Greenhouse. .
SDesterreich⸗Ungarn. Wien, 20. September. (Wien. Abdp.) Sowohl im steiermärkischen als im mährischen Landtage wurde gestern eine Regierungsvorlage ein⸗ gebracht, mittelst welcher auf Grund des Gesetzes vom 17. Juni 1888 Bestimmungen über die Entlohnung des Religions⸗ unterrichts an den öffentlichen Volks⸗ und Bürger⸗ schulen getroffen werden. Eine gleiche Vorlage wird heute auch dem Salzburger Landtage unterbreitet werden.
— (Prg. Abdbl.) Das Reichs⸗Kriegs⸗Ministerium hat den Corps⸗Kommandanten bekannt gegeben, daß Ansuchen um Enthebung von der Reservisten⸗Waffenübung aus Dienstesrücksichten der Civil⸗Staatsbehörden im Sinne der Evidenzvorschrift von der betreffenden Behörde zweiter Iit an welche die unmittelbar vorgesetzte Behörde des zu
nthebenden gewiesen ist, bei jenem Militär⸗Territorial⸗
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kommando, in dessen Bereich das evidenzzuständige Ergänzungs⸗ Bezirks⸗Kommando des Betreffenden liegt, einzubringen sind.
„Wittingau, 20. September. (Wien. Ztg.) Das Leichenbegängniß des Fürsten Schwarzenberg fand heute Nachmittag statt.
Frankreich. Paris, 20. September. (Köln. Ztg.) Der Marine⸗Minister erwiderte auf den Budgetbericht: er nehme den Abstrich von 8 Millionen nicht an, da er bei Entwerfung seines Budgets sich von dem Bestreben habe leiten lassen, alle Ersparnisse einzuführen, welche möglich seien, ohne die Organisation der nationalen Wehrkraft anzugreifen. Er würde pflichtvergessen handeln, wenn er die vom Ausschuß vorgenommenen Abstriche annähme.
Ein dem Flotten⸗Budget beigegebener Ausweis über die im Bau befindlichen Kriegsschiffe zählt 5 Panzerschiffe auf, die gegenwärtig auf den Werften vollendet werden: „Neptun“, „Brennus“, „Formidable“, „Hoche“ und „Magenta“. wird in Lorient der Bau eines neuen Panzers iffes beginnen, wofür jedoch im nächsten Jahre nur 36000 Fr. eingesetzt sind. An Panzerkanonenbooten wird Cherbourg die „Cocyte“ abliefern, die von denselben Ab⸗ maßen wie der jüngst beendete „Acheron“ ist. Ein Panzerkreuzer „Dupuy de Löme“ wird in Brest weitergebaut: derselbe wird 1890 erst zum dritten Theil vollendet sein. Ein zweites Schiff derselben Klasse wird in Rochefort angefangen werden. Drei Kreuzer 1. Klasse sind in Brest, Rochefort und Cherbourg begonnen; in Toulon wird ein Kreuzer 2. Klasse, der „Davoust“, im Laufe dieses Jahres fertig gestellt, in Cherbourg der Kreuzer 3. Klasse „Surcouf“. Kreuzer⸗ Torpedoboote sind zwei in Arbeit: der „Vantour“ in Toulon und „Wattignigs“ in Rochefort; Aviso⸗Torpedo⸗ boote werden 2 in Lorient begonnen. Endlich bauen die Staatswerften auch 2 Segelfregatten für Schulzwecke, von denen eine, die „Melpomene“, fast vollendet ist. Sodann sind noch folgende Schiffsbauten an Privatgesellschaften vergeben: Panzerschiff „Marceau“, der Batteriekreuzer „Cecile“, der dieses Jahr in Toulon fertig wird; die 4 Kreuzer 3. Klasse: „Traude“, „Lalande“, „Cosmas“ und „Costlogon“, die sämmtlich 1889 zu liefern sind; 4 Plänkler⸗Torpedoboote: „Ourgean“, „Avantgarde“, „Andacieux“ und „Achille“; 4 Torpedo⸗ boote der hohen See, die bald vollendet sind, und 5 weitere, die erst angefangen werden. — Die Flottenverwaltung schätzt den Preis eines Panzerschiffes I. Ranges auf 18—21 Millio⸗ nen; den eines Panzer⸗Kanonenboots vom Muster der „Cocyte“ auf 3 443 000 Fr.; den Panzerkreuzer „Dupuy⸗de⸗Löme“ auf 10 407 600 Fr., den Kreuzer 1. Klasse „Algier“ auf 6 799 000 Fr., den 2. Klasse „Davoust“ auf 4 998 000 Fr., den 3. Klasse, Muster „Surcouf“, auf 3 269 515 Fr.
Niederlande. Haag, 21. September. (W. T. B.) Das Budget für 1889 weist ein Defizit von 13 Millionen auf, welches sich im Hinblick auf die Vermehrung der Steuern und die Ersparnisse bis auf 5 Millionen verringern dürfte. Eine Demonetisirung des Silbers ist in diesem Jahre noch nicht nothwendig. Das Gesammt⸗Defizit zu Ende 1889 wird auf 25 Millionen geschätzt. Anleihen werden jedoch Angesichts der starken Baarbestände in der Staatskasse für lange Zeit vermieden werden können. Die Kredite für die Vertheidigung sind in diesem Jahre um 2 Millionen gestiegen.
Belgien. Brüssel, 21. September. (W. T. B.) Die Regierung des Congo⸗Staats hat ein offizielles Telegramm erhalten, in welchem die Ermordung des Majors Barttelot bestätigt und gleichzeitig gemeldet wird, daß Jameson an einem klimatischen Fieber auf der Station Bangalas gestorben ist.
Griechenland. Athen, 21. September. (Prag. Abdbl.) Der Minister des Aeußern erklärte: die Sporaden⸗ Affaire bedrohe den Frieden nicht. Die Blätter fordern die Regierung zu energischen Vorkehrungen auf.
Bulgarien. Sofia, 21. September. (Prag. Abdbl.) Natschewitsch ist hier eingetroffen. — Vier Briganten der
Bellovaer Bande wurden gefangen; andere Briganten wurden
von den serbischen Behörden festgenommen und an Bulgarien ausgeliefert.
Dänemark. Kopenhagen, 21. September. (W. T. B.) Der Reichstag ist auf den 1. Oktober einberufen worden.
Amerika. Washington, 19. September. (R. B.) Der Senats⸗Ausschuß für auswärtige Angelegen⸗ heiten hat die Repressalien⸗Bill an einen Unter⸗ Ausschuß verwiesen. Man glaubt nicht, daß der Senat un⸗ verzüglich eine Entscheidung in der Angelegenheit treffen wird. — Der Senat hat 100 000 Doll. zum Besten der Noth⸗ leidenden der vom gelben Fieber heimgesuchten Stadt Jacksonville bewilligt.
— 21. September. (W. T. B.) Die Regierung erhielt die amtliche Mittheilung, daß China sich weigere, den mit den Vereinigten Staaten wegen der Einwande⸗ rung geschlossenen Vertrag zu ratifiziren.
New⸗York, 21. September. (W. T. B.) Nach einer Meldung aus Jackson am Mississippi ist dort ein Fall von gelbem Fieber vorgekommen, der tödtlich verlief; die Ein⸗ wohner begannen in Folge dessen die Stadt zu verlassen.
Zeitungsstimmen.
Unter der Ueberschrift „Vive la Russie!“ lesen wir in der „National⸗Zeitung“: 1— 1 Kein russisches Kriegsschiff kann in einen französischen Hafen ein⸗ laufen, ohne daß es mit Sympathiebezeugungen, mit Festlichkeiten und Ehren aller Art überschüttet wird. Kein russischer Offizier kann sich bei einer französischen Heerschau zeigen, ohne daß die Luft wider⸗ tönt von den Rufen Vive la Russie. Die Frauenwelt legt dabei in den Kultus des Russenthums all den koketten Reiz, mit welchem die ranzösinnen nach allgemeinem Urtheil so reich ausgestattet sind. Die Feanaf — Bürger und Militär — wissen eine geradezu stürmische Be⸗ geisterung für das Reich hinten im Norden und Alles, was ihm ange⸗ hört, zu entwickeln. Theater und Literatur schließen sich diesem Zuge an und ein Restaurant, das Kohlsuppe und Kuruß ausschenken wollte, würde in Paris eines riesigen Erfolgs sicher sein, wenigstens bis dahin, daß sich die enthusiastischen Vorkämpfer des Russenthums den Magen daran verdorben hätten. Aber noch mehr muthet sich der französische Geschmack zu: man sieht freigeistische und voltairianische Blätter die fanatischen Erlasse eines Pobodonoszew mit ihren Beifalls⸗ rufen begleiten. Gehorsam beugt sich französische Kritik vor Allem, was aus dem heiligen Rußland kommt. 1 Noch in den laen Tagen hat die Heerschau, die der Präsident Carnot in Rouen abhielt, ein Schauspiel geboten, bei welchem der Gegensatz, mit welchem die ruifüsche⸗ und die deutschen Offiziere be⸗ grüßt wurden, sehr wirkungsvoll in Scene trat. Der russische Militär⸗
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bevollmächtigte General Frederiks wurde mit dem stürmischen Ruf
Vive la Russie unaufhörlich begrüßt; für die deutschen Offiziere war der Ruf Vive Boulanger vorbehalten, den man. wie es scheint, für deutsche Ohren sehr schreckenbringend hält. Die versammelten Offiziere der Reserve nahmen an dieser Demonstration nicht minder Theil, als das in gewaltigen Massen zusammengeströmte Publikum. Daß sich die in Frankreich weilenden Russen mit aller Behaglichkeit auf den Wellen dieser Volksgunst schaukeln lassen, wird ihnen Niemand ver⸗ denken; höfische Schmeichelei in sublimster Form war ja von jeher die Stärke der Franzosen. Aber darüber wird sich wohl Niemand in Rußland täuschen, daß nicht um der schönen Augen Rußlands wegen oder aus Begeisterung für russische Vorzüge der Russen⸗ kultus in Frankreich geübt wird. Jeder Ruf Vive la Russie zieht einen Wechsel auf Rußlands Blut und Gold zu Gunsten fran⸗ zösischer Gelüste; dem nordischen Reich wird die ehrenvolle Aufgabe zugewiesen, für Frankreich die Kastanien aus dem Feuer zu holen. Wenn es sich dabei die Finger verbrennen sollte, so wäre das natür⸗ lich lediglich seine Sache; die Bezahlung ist ihm im Voraus schon geleistet, sie besteht eben in sonoren Worten — einer landläufigen französischen Münze —, in dem Tücherschwenken der Frauen und den Hurrahrufen der Männer.
Die Realpolitiker an der Newa, die die Leitung der russischen Politik immer noch in Händen haben, wissen die Bedeutung des fran⸗ zösischen Enthustasmus jedenfalls sehr genau abzuschätzen. Dieser Ruf Vive la Russie hat eine verzweifelte Familienähnlichkeit mit dem famosen Ruf achtzehnhundertsiebenziger Gedenkens à Berlin; auch diesmal handelt es sich um eine Promenade nach Berlin, nur daß die russische Armee sie ausführen soll. Und dem Erfolg würde begeisterter Beifall von jenseits der Vogesen nicht fehlen. Aber bedenklich wird doch diese Analogie, wenn man sich erinnert, mit welcher Leichtigkeit Frankreich sich der Solidarität mit mißglückten Unternehmun⸗ gen zu entziehen weiß. Bazaine war heute noch ein großer General, den die öffentliche Meinung dem dritten Napoleon auf⸗ zwang; als er besiegt und gefangen war, erklärte ihn Gambetta für einen Verräther. Die Revolutionäre, welche den verunglückten Impe⸗ rator vom Throne stießen, nachdem sie ihn in den Krieg gehetzt hatten, wiesen jede Solidarität mit dem zurück, was Napoleon III. im Namen des französischen Volkes gethan hatte. Wer ver⸗ möchte heute zu sagen, wie es am Tage nach einer verlorenen Schlacht in Frankreich aussehen würde! Daraus ziehen wir den Schluß, daß wenn unter dem Rufe Vive la Russie einmal eine französisch⸗russische Verständigung zu Stande kommen sollte, Niemand die Verantwortlichkeit dafür übernehmen könnte, wie bald sie unter dem Rufe à bas la Russie wieder aus den Fugen gehen möchte. Warum sollte Frankreich einen auf Erfolg engagirten Bundesgenossen besser behandeln, als seine eigenen Fürsten und Feldherren?
Der Ruf: Vive la Russie, den man in Frankreich so gern ausstößt, hat indessen noch eine andere, vielleicht noch tiefere Bedeu⸗ tung. Er wird der französischen Nation durch das Gefühl einer steigenden Isolirung in Europa ausgepreßt. Unser Pariser Korrespon⸗ dent hat in einem in der Abendausgabe abgedruckten Bericht einen Brief des italienischen Senators und Generals Corte mitgetheilt, der die Franzosen über die gefährliche äußere Situation aufzuklären bestrebt ist, in die sie sich selber versetzt haben. Immer noch spielen die leitenden Männer Frankreichs mit der Kriegsidee, und diese giebt ihrem ganzen Verhältniß zu Europa die schiefe Richtung, die Jedermann kennt. Gegenüber den ungeheuren Machtmitteln des Friedensbundes könnte die russische Allianz eine Hoffnungsplanke für Frankreich sein. Aber einstweilen existirt dieselbe nicht und die Situation ist eine außerordentlich einfache. Um Frank⸗ reich herum ist alles leer. Aus diesem Gesichtspunkt beobachtet, er⸗ scheint der Ruf Vive la Russie recht gepreßt und ängstlich. Es liegt darin nicht die Freundeshand, die eine stolze selbstbewußte Nation einem anderen Reiche darreicht, es ist mehr ein Hülfe⸗ und Rettungsruf, den man an einen mächtigen Protektor wendet, ein Ruf, durch den man sich über eine gewisse innere Angst hinwegheben will. Das wird wohl auch auf das Maß von Achtung einwirken, mit welchem dieser Ruf von der Adresse aufgenommen wird, an die sie in erster Reihe ge⸗ richtet ist. Immer aber kann es nur das eigene Gewissen sein, was Frankreich unruhig macht; denn wenn es sich umsieht, so hat es zwar nirgends einen Freund, aber auch nirgends einen grundsätzlichen Gegner. Der Friedensbund giebt nach allen Seiten die Gewähr der Aufrecht⸗ haltung des hergebrachten europäischen Systems und der gleichen Stellung aller Großmächte in demselben. Wollte Frankreich sich von dieser Wahrheit durchdringen lassen, so würde es vielleicht eher sich Rechenschaft über den Eindruck geben, den es jetzt in der Welt her⸗ vorrufen muß und der sicher alles weniger ist als ein imponirender g vielleicht selbst nicht an der Newa.
— Das „Deutsche Tageblatt“ schreibt:
Ueber den Brotkrawall in der Umgebung von Paris bringt die „Vossische Zeitung“ eine eingehendere Mittheilung, welche nicht allein sachlich recht instruktiv ist, sondern schon um deswillen lesens⸗ und beachtenswerth erscheint, weil sie den Beweis liefert, daß die Frei⸗ sinnigen, welche bei uns alles Heil von der freien Konkurrenz erwarten, über die Segnungen derselben sehr viel vorurtheils⸗ freier und verständiger denken, wenn es sich um die Begut⸗ achtung auswärtiger Zustände handelt. Selbst die behördlichen Brottaxen, in deren hier und da befürworteter Wiedereinführung oder Einführung auf deutschem Boden sie einen Frevel gegen den Geist der Zeit und eine unerträgliche Beeinträchtigung der individuellen Freiheit erblicken zu müssen erklären, stellen sich ihnen in französisch⸗ demokratischer Beleuchtung als eine, wenn nicht besonders empfehlens⸗ werthe, so doch leidlich verständige und ganz erträgliche Maßnahme dar. In der betreffenden Pariser Correspondenz des freisinnigen Blattes heißt es nämlich:
„Vor den Thoren von Paris, in Saint⸗Denis und Saint⸗Quen, herrscht große Aufregung. Die Frauen ziehen in Haufen nach den Gemeindehäusern und verlangen Brot, die Männer versammeln sich vor den geschlossenen Läden der Bäcker und drohen mit Brand und Todtschlag, wenn man nicht öffne. Denn das ist es, was die Volks⸗ erbitterung heraufbeschworen hat: Die Bäcker von Saint⸗Quen und Saint⸗Denis wollen kein Brot mehr backen, und die Einwohner der beiden großen Vororte sehen sich plötzlich des nothwendigsten Nahrungsmittels beraubt. Der Hergang der Sache ist fol⸗ gender: In Frankreich besteht ein Gesetz aus dem Jahre 1791, welches, um die ungebührliche Vertheuerung des Brotes zu verhindern, den Gemeindebehörden das Recht giebt, die Preise des Brotes (das nach dem Gewicht ver⸗ kauft wird) amtlich festzustellen. Bis zum zweiten Kaiserreich war das Bäckergewerbe staatlich eingeschränkt. Wie anderwärts für Apotheken, so bedurfte es hier für Bäckerläden einer behördlichen Genehmigung, und diese wurde nur ertheilt, wenn die Anzahl der Bevölkerung thatsächlich eine Vermehrung der bestehenden Läden nöthig machte. Ende der fünfziger Jahre wurde dieses System abgeschafft und das Bäckergewerbe frei gegeben. Man versprach sich vom Wettbewerbe billigeres und besseres Brot. Diese Folge trat nicht ein. Das Brot wurde vielmehr weseetlich theurer und etwas schlechter. Die Sache erklärt sich einfach genug. Als Jeder, der wollte, eine Backstube eröffnen konnte, schossen diese Geschäfte wie Pilze in die Höhe. Jede Straße sah mehrere Bäckerläden entstehen. Jeder einzelne Laden hatte eine viel kleinere Kundschaft als vorher, und die allgemeinen Geschäftsunkosten, welche dieselben blieben, oder noch eher etwas wuchsen, vertheilten sich auf eine kleinere Menge verkaufter Brote, belasteten somit jedes ein⸗ zelne Brot mit einem größeren Betrag. Die Bäcker merkten bald, daß es zwecklos sei, einander zu unterbieten, und sie schlossen sich zu einer Gewerbekammer zusammen, die einheitliche und hohe Preise, wenn nicht für die ganze Stadt, doch immer für ein Stadtviertel festsette. Seitdem merkt das Publikum das Steigen der Ge⸗ treide- und Mehlpreise sofort an einem unverhältnißmäßigen Steigen des Brotpreises; dem Sinken der Getreidepreise aber folgen die Bäcker gar nicht oder nur spät und äußerst zurückbaltend. Um allzu große Mißbräuche zu verhüten, veröffentlicht die Pariser Stadt⸗ behörde allmonatlich den Preis, zu welchem das Brot verkauft werden
8 “ 8 1““ EE1“ 9 “ könnte. Das hilft aber, wenigstens in Paris, nichts, denn zu diesem Preis ist thatsächlich nirgends Brot zu bekommen. Der Preis wird in der Weise berechnet, daß man den Durchschnittspreis guter Mehl⸗ marken zu Grunde legt, daß man ferner annimmt, 100 kg Mehl gäben 130 kg Brot und daß man zum Mehlpreise 12 Fr 20 Cts. für je 100 kg als Betrag der allgemeinen Unkosten, des Arbeitslohns, Brennholzes und Unternehmergewinns zuschlägt. Mit diesen Elementen gelangte die Pariser Behörde für den laufenden Monat zu einem Preise von 78 Cts. für 2 kg Brot, während wir es thatsächlich mit 85 Cts. bezahlen müssen. In St. Quen und St. Denis haben die Bäcker vergangene Woche den Brotpreis von 70 auf 75 und 80 Cts. (immer für 2 kg) hinaufgesetzt, weil die Getreidepreise etwas in die Höhe gegangen sind. Die Maires und Gemeinderäthe der beiden Orte fanden diese Preissteigerung ungerecht⸗ fertigt und setzten, von ihrem gesetzlichen Recht Gebrauch machend, den Preis auf 70 Cts. fest. Bei diesem Preise ist den Bäckern ein Zuschlag von 11 Fr. zu je 100 kg Brot an allgemeinen Unkosten, Arbeitslohn u. s. w. zu⸗ gestanden, was für die Vororte reichlich bemessen ist. Die Bäcker in St. Denis erklärten aber, bei diesem Preise nicht bestehen zu können und lieber die Läden zu schließen, während sie in St. Quen den Wochenlohn ihrer Gehülfen von 45 auf 35 Fr. herabsetzten, was wieder den Ausstand der Arbeiter zur Folge hatte. In beiden Fällen blieb das Publikum ohne Brot, und man weiß, welche Rolle das Brot in der Ernährung des Franzosen spielt. Man kann ohne Ueber⸗ treibung sagen, daß der Franzose hauptsächlich von Brot lebt. Die Gemeindeverwaltung ließ aus Paris Brot kommen, das der Bevölkerung zum Kostenpreise verabfolgt wurde, und sie drohte den Bäckern, ihnen ihr Mehl und ihre Backöfen im Wege der Requisition zu nehmen und durch Arbeiter, die sie bereits in Paris gemiethet hat, Brot backen zu lassen. Wahrscheinlich werden die Bäcker nachgeben. Der ganze Fall ist bemerkenswerth als ein erster Versuch des Publikums, sich gegen die schamlose Ausbeutung durch einen geschlossenen Ring von wucherischen Unternehmern zu wehren. Hoffentlich bricht auch über die Schlächter ein ähnliches Strafgericht herein, denn es ist haarsträubend, wie auch diese dem Publikum das Fell über die Ohren ziehen.“
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Von der durch den Landgerichts⸗Präsidenten Paul von Mangoldt unter Zugrundelegung des Gesetzes in der Fassung vom 26. Februar 1876 und unter Berücksichtigung der erschienenen Nach⸗ tragsgesetze besorgten und im Druck und Verlag der Roßberg'schen Buchhandlung in Leipzig erscheinenden Textausgabe des „Straf⸗ gesetzbuchs für das Deutsche Reich“ liegt der 5. Band vor. Inhaltsverzeichniß desselben: 1) Einführungsgesetz zum Straf⸗ gesetzbuch für das Deutsche Reich. Vom 31. März 1870.
2) Bekanntmachung, betreffend die Redaktion des Straf⸗ gesetzbuchs für das Deutsche Reich. Vom 28. Februar 1876. 3) Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich. Einleitende Bestimmungen §§. 1— 12. — Erster Theil. Von der Bestrafung der Verbrechen, Vergehen und Uebertretungen im Allgemeinen. — Zweiter Theil. Von den einzelnen Verbrechen, Vergehen und Uebertretungen und deren Bestrafung. — Sach⸗ und Wortregister. — Preis des Bandes: brochirt 90 ₰, kartonnirt 1 ℳ
— Beiträge zur Lösung der Frage der Alters⸗ und Invalidenversicherung der Arbeiter von Dr. W. Gallus, Geschäftsführer der Brauerei⸗ und Mälzerei⸗Berufsgenossenschaft. Leipzig, Druck und Verlag der Roßberg'schen Buchbandlung. 1888. (Preis 60 ₰). — Durch die vorliegende Broschüre übergiebt der Verfasser der Oeffentlichkeit zwei Gelzgenheits⸗ arbeiten: einen Vortrag, welchen er vor dem VI. Deutschen Brauertage über die die Gesetzgebung der Gegenwart be⸗ schäftigende Alters- und Invalidenversorgung am 25. Juni d. J. zu Stuttgart hielt, und eine in Nr. 15 des III. Jahrgangs der Zeitschrift „Die Berufsgenossenschaft“ abgedruckte Abhandlung „ über die Nichtanwendbarkeit des Versicherungsprinzips zur Lösung der Altersversorgungsfrage. Bei dem lebhaften Interesse, dem der Gesetz⸗ entwurf über die Alters⸗ und Invalidenversorgung sowohl in der Presse als auch in den betheiligten Kreisen andauernd begegnet, dürfte das Schriftchen, welches die Ansichten eines in der praktischen Hand⸗ habung der sozialen Gesetzgebung erfahrenen Mannes zum Ausdruck bringt, Beachtung finden.
— Das soeben erschienene erste Heft (Oktober) des neuen, XV. Jahrgangs der „Deutschen Rundschau“ (Verlag der Gebrüder Pätel in Berlin), bringt Auszüge „Aus Kaiser Friedrich's Tagebuch 1870 — 71“‧, denen die Redaktion folgende Bemerkungen voranschickt: „Um ieden Zeifel an dem Ursprung dieser Veröffentlichung auszuschließen, bemerken wir, daß Se. Majestät der verewigte Kaiser Friedrich, das von ihm während des französischen Feld⸗ zuges geführte Tagebuch Höchstselbst unserem Einsender mitgetheilt, und daß dieser nur aus Gründen der Diskretion sich auf die nach⸗ folgenden Auszüge aus demselben beschränkt hat, welche geeignet sind sowohl die edle Persönlichkeit des hohen Verfassers in ihrer vollen Bedeutung hervortreten zu lassen, als einen wichtigen Beitrag zur Geschichte jener großen Zeit zu bilden.“ Außerdem enthält das Heft ein neues Blatt „Aus den Denkwürdigkeiten Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.“
— Das Septemberheft der „Internationalen Revu über die gesammten Heere und Flotten“ (Verlag von J. Fischer in Kassel hat nachstehenden Inhalt: Die europäische Orient politik vom Standpunkte der Friedensreisen des Deutschen Kaisers. Von Dr. B. v. Brauns. — Studien zur Gewehrfrage. (Schluß.) — Die wissenschaftlichen Anstalten und wissenschaftlichen Leistungen der K. K. Marine. — Von der galizisch⸗russischen Grenze. — Ein fran⸗ zösischer Operationsplan gegen die Küsten Deutschlands. (Fortsetzung.) Kritische Erörterungen über den strategischen Werth des anglo⸗indischen Seeweges. — Das Kameel im Kriegsdienst. Von Dr. O. Heypfelder. — Italienische Correspondenz. Von R.... n. — Die Militär⸗ schulen in China.
— Die Monatsschrift „Halte was du hast“, Zeitschrif für Pastoraltheologie, bisher erschienen im Verlage der Gebr Henninger in Heilbronn und herausgegeben von dem Pfarrer V. Fr. Oehle in Dettingen, ist in den Besitz der hiesigen Verlagshandlung H. Reuther übergegangen und wird vom 1. Oktober dieses Jahres ab unter aus schließlicher Leitung des Prof. D. theol. Sachsse, Direktor des theologischen Seminars zu Herborn, erscheinen. Die selbe wird fortan das gesammte Gebiet der praktischen Theologie umfassen, unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse des Pfarramts. Sie wird in ihrem ersten Theil aufmerksam ver folgen und berichten die Aufgaben und Arbeiten auf dem Gebiet der Homiletik, der Katechetik und des christlichen Unterrichts, der Liturgik nebst Hymnologie und kirchlicher Kunst, der Seelsorge, der freien christlichen Liebesthätigkeit in äußerer und innerer Mission, der Gemeindeverwaltung und des Kirchenrechts. Zum andern wird sie, wie bisher, Meditationen und Entwürfe zu Predigten und Katechesen bringen, diesen jedoch einen geringeren Raum als bisher zumessen und sich bemüben, die Arbeit der Prediger nicht überflüssig zu machen, sondern anzuregen. Die bisherige weitangelegte Bücherschau wird in Wegfall kommen; dafür wird jeder Nummer eine Bibliographie der theologischen Li bearbeitet von Dr. Joh. Muller, Kustos an der Königl. Bibliothe in Berlin, beigegeben werden. Die theologische Stellung der Zeit schrift bleibt unverändert. 8
— Mit der uns vorliegenden neuesten Nummer (52) schließt „Von Haus zu Haus“ (Adolf Mahn's Verlag, Leipzig) den ersten Jahr gang. Die Nr. 52 enthält nicht weniger als 5 Preisausschreiben und ein Preisräthsel mit 30 Bücherpreisen. Von hervorragenden novellistischen Arbeiten bringt „Von Haus zu Haus“ im nächsten Quartal die neueste Novelle der Schriftstellerin Natalh vo Eschstruth: „Treulos“, „Des Harfners Töchterlein“ von Anny Woth und „Ein einsames Leben“ von .” von Brun⸗Barnow.
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