1888 / 249 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Oct 1888 18:00:01 GMT) scan diff

Königliche Akademie der Künste.

Bekanntmachung. Die Dauer der diesjährigen akademischen Kunstausstellung wird bis zum 7. Oktober d. J. inkl. mit der Maßgabe verlängert, daß die Ausstellungsräume von Montag, den 1. Oktober ab, täglich nur von 10 Uhr Vormittags bis 5 Uhr Nachmittags dem Publikum geöffnet sein werden. Eintrittspreis täglich, auch am Montag, 50 ₰. Ausstellungsloose berechtigen, einschließlich des Montag, zum einmaligen Besuch der Ausstellung. Berlin, den 28. September 1888. . Der Senat der Königlichen Akademie der Künste, Sektion für die bildenden Künste. C. Becker.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 Samml. S. 357) sind bekannt gemacht:

1) der Allerhöchste Erlaß vom 9. Juli 1888, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts, sowie des Rechts zur Chaussee⸗ gelderhebung an den Kreis Wongrowitz für den Bau einer Chaussee von der Grenze des Kreises Kolmar bei Lipin über Grünheim und Grabowo bis zur Stadt Gollantsch, durch das Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Bromberg Nr. 35 S. 301, ausgegeben den 31. August 1888;

2) das Allerhöchste Privilegium vom 11. Juli 1888 wegen Aus⸗ fertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗Anleihescheine des Kreises Birnbaum im Betrage von 180 000 durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen Nr. 34 S. 313, ausgegeben den 21. August 1888;

3) das Allerhöchste Privilegium vom 23. Juli 1888 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗Anleihescheine des Kreises Schwerin a. W. im Betrage von 180 000 durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen Nr. 38 S. 341, ausgegeben den 18. September 1888;

4) das Allerhöchste Privilegium vom 24. Juli 1888 wegen Aus⸗ fertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Eupen im Betrage von 400 000 durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Aachen Nr. 41 S. 263, ausgegeben den 6. Sep⸗ tember 1888;

5) das Allerhöchste Privilegium vom 24. Juli 1888 wegen Aus⸗ fertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Stral⸗ sund im Betrage von 1 000 000 derch das Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Stralsund Nr. 36 S. 171, ausgegeben den 6. September 1888;

6) das Allerhöchste Privilegium vom 30. Juli 1888 wegen Aus⸗ fertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗Anleihescheine des Kreises Franzburg im Betrage von 93 700 durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stralsund Nr. 36 S. 169, ausgegeben den 6. September 1888;

7) der Allerhöchste Erlaß vom 8. August 1888, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Berlin zum Erwerbe der zu dem Bau des Hauptsammlers für das Radial⸗ system X der allgemeinen Kanalisation, von Berlin in der Beller⸗ mannstraße erforderlichen Grundflächen, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 36

49, ausgegeben den 7. September 1888.

(Gesetz⸗

Bekanntmachung.

Die Immatrikulation auf hiesiger Universität für das bevor⸗ stehende Winter⸗Semester 1888/89 findet . am 15., 20., 27. Oktober cr., Vormittags 9 Uhr, und am 3. November cr., Nachmittags 3 Uhr, im Prüfungszimmer des Universitäts⸗Hauptgebäudes statt.

Behufs derselben haben die Studirenden, welche von einer anderen Universität kommen, ein vorschriftsmäßiges Abgangszeugniß ron jeder früher besuchten Universität nebst dem Schulzeugniß im Original, diejenigen Inländer und Angehörigen anderer deutscher Staaten, welche die Studien erst beginnen, Zeugnisse der Reife, die Ausländer wenigstens einen Paß oder sonstige Legitimationspapiere vorzulegen.

Nachträgliche Immatrikulationen bedürfen einer besonderen Be⸗ willigung.

Halle a. S., am 25. September 1888.

Der Rektor der vereinten Friedrichs⸗Universität Halle⸗Wittenberg. Lastig.

Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegen⸗ heiten, Dr. von Goßler, aus der Provinz Östpreußen.

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Personalveränderungen. Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im Beurlaubtenstande. Müncheberg, 15. September. Frhr. v. Wangenheim II., Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 6, dessen Kommando zur Botschaft in St. Petersburg, indem derselbe zugleich als kommandirt zum Auswärtigen Amt übertritt, um ein Jahr verlängert.

Müncheberg, 18. September. Stoll, Pr. Lt. von der 4. Ingen. Insp., vom 1. Oktober cr. ab auf ein Jahr zur Dienst⸗ leistung bei dem Jaf. Regt. Nr. 118 kommandirt.

Potsdam, 23. September. v. Sack, Major vom Gren. Regt. Nr. 2, Zwenger, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 118, deren Kommando zur Dienstleistung bei der Gewehr⸗Prüfungskommission bis auf Weiteres verlängert. Drews, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 76, kommandirt als Assistent bei der Gewehr⸗Prüfungskommission, bis auf Weiteres zur Dienstleistung als Mitglied zu dieser Kommission kommandirt. v. Westernhagen, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 79, kommandirt zur Dienstleistung bei der Gewehr⸗Prüfungskommission, in das Kommando als Assistent zu dieser Kommission über⸗ getreten. Frhr. v. Gregory, Second⸗Lieutenant vom Jäger⸗Bat. Nr. 11, Piper, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 59, mit ult. d. M. von dem Kommando zur Dienstleistung bei den Gewehr⸗ und Munitionsfabriken entbunden. Fischer, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 21, kommandirt zur Dienstleistung bei den Gewehr⸗ und Munitionsfabriken auf ein Jahr, vom 1. Oklober cr. ab zur permanenten Dienstleistung bei den gedachten Fabriken, Wegener, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 39, zur Dienstleistung bei der Gewehr⸗ und Munitions⸗ fabrik in Spandau, vom 1. Oktober cr. ab auf ein Jahr, kommandirt. Wilhelmi, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 29, zur Dienstleistung bei der Gewehr⸗ und Munitionsfabrik in Spandau, vom 1. Oktober cr. ab auf ein Jahr, Dorndorf, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 17, vom 1. November cr. ab auf ein Jahr zur Dienstleistung bei der Schloßgarde⸗Comp., kommandirt. Laehn, eug⸗Pr. Lt. vom Art. Depot in Karlsruhe, zum Zeug⸗Hauptm., Schmid, Zeug⸗Lt. vom Art. Depot in Koblenz, zum Zeug⸗Pr. Lt., befördert. 1 m Beurlaubtenstande. Potsdam, 23. September Baumgartner, Pr. Lt. a. D., zuletzt von der Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 113, in der Armee, und zwar als Pr Lt. bei der Inf. 2 Aufgebots Landw. Bats. Bezirks Lörrach, Krapp, Sec.

Lt. a. D., zuletzt von der Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 22, in der Armee, und zwar als Sec. Lt. bei der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bats. Bezirks Ratibor, wiederangestellt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Pots⸗ dam, 23. September. Schmidt,. Zeug⸗Lt. vom Art. Depot in Köln, mit Pension nebst Aussicht auf Arstellung im Civildienst und seiner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt. v. Bongs, Hauptm. a. D., zuletzt Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 30, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des damaligen Gren. Regts. Nr. 7, behufs Verwendung als Bezirks⸗ offizier, zur Disp. gestellt. Lischke, Sec. Lt. a. D., zuletzt à la suite des Inf. Regts. Nr. 56, der Charakter als Pr. Lt. verliehen.

Im Beurlaubtenstande. Potsdam, 23. September. Tonne, Hauptm. von der Fuß⸗Art. 1. Aufgehots des Landw. Bats. Bezirks Magdeburg, mit seiner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt.

Königlich Bayerische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heer. 19. September. v. Malaisé, Major und Bats. Commandeur im Inf. Leib⸗Regt., unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Direktor der Kriegsschule ernannt.

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Delamotte, Pr. Lt. des 12. Inf. Regts., Stark, Pr. Lt. des 15. Inf. Regts, mit der Wirksamkeit vom 1. Oktober d. J. ron ihrem Kommando zum Topographischen Bureau des Generalstabes enthoben. Sing, Sec. Lt. des 15. Inf. Regts., Arnold, Sec. Lt. des 18. Inf. Regts, mit der Wirksamkeit vom 1. Oktober d. J. zum Topographischen Bureau des Generalstabes kommandirt.

Abschiedsbewilligungen. Imaktiven Heere. 19. Sep⸗ tember. Nürmberger, Oberst und Commandeur des 14. IJInf. Regts. mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform, Schenk, Major à la suite desselben Regts, Direktor der Kriegs⸗ schule, diesem unter Verleihung des Charakters als Oberst⸗Lt., mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform, der Ab⸗ schied bewilligt.

XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corps.

Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen ec. Im aktiven Heere. 23. September. Frhr v. Falkenstein, Gen. Major und General à la suite Sr. Majestät des Königs, unter Enthebung von seinem Kommando nach Preußen, zum Com⸗ mandeur der 52. Inf. Brig. ernannt. v. Sarwey, Gen. Maäjor, kommandirt zur vorläufigen Uebernahme der 52. Inf. Brig, unter Enthebung von diesem Verhältniß und Versetzung zu den Offizieren à la suite der Armee, nach Preußen kommandirt behufs Verwendung als Commandeur der 9. Inf. Brig.

24. September. Prinz Wilhelm von Württemberg, Königliche Hoheit, Gen. Lt. und Chef des Drag. Regts. Nr. 26, zum General der Kav. mit Patent vom 19. September d. J. be⸗ fördert.

versammelt sind.

Nichtamtliches. Deutsches Reich ““

Preußen. Berlin, 29. September. Wie wir heute Morgen bereits durch eine Extranummer mitgetheilt haben, ist uns in der Nacht folgende Depesche aus Stuttgart, vom 28. d. M., zugegangen:

Ein glänzendes Galadiner zu Ehren Sr. Majestät des Kaisers fand heute Mittag in den prachtvollen Räumen des Residenzschlosses staett. Se. Majestät der König von Württemberg gab in einem Trinkspruch Seinen Gefühlen lebhafter Freude uͤber den Heeerlichen Besuch und innigster Freundschaft und Anhänglichkeit an Se. Majestät den Kaiser und Allerhöchstdeo Haus mit warmen Worten Ausdruck. Bei dem Hoch auf den Kaiser intonirte das Musikcorps die Nationalhymne.

Se. Majestät der Kaiser antwortete unverzüglich, von den Worten Seines Königlichen Gastgebers sichtlich er⸗ griffen, Folgendes: 2

Aus tiefbewegtem Herzen spreche Ich Ew. Majestät Meinen innigsten Dank aus für die gnädige Einladung und den herzlichen Empfang, den Allerhöchstdieselben und Ihr ganzes Volk Mir bereitet haben. Ich bitte Ew. Majestät Mir zu glauben, daß Ich mit be⸗ sonders warmen Empfindungen hierher gekommen bin, denn dieses reich gesegnete Land und dieses herrliche Volk, über welches Ew. Majestät regiert, hat im Mittelalter viele der edelsten deutschen Fürsten, welche die Geschicke des Landes leiteten, bervorgebracht. Ganz besonders zieht Mich hierher, daß das schwäbische Land auch die Wiege Meines Hauses gewesen ist, auch in Meinen Adern rollt schwäbisches Blut ebensogut wie in den Adern der Herren, die hier Von fester und unverbrüchlicher Anbänglichkeit on dieses Land und seinen Herrn beseelt, erhebe Ich Mein Glas und rufe: Se. Maiestät der König und Ihre Majestät die Königin von Württemberg, Sie leben hoch, hoch, hoch!

Ferner erhielten wir heute früh noch solgende Depeschen:

Stuttgart, 29. September. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen gestern nach der Rundfahrt militärische Meldungen entgegen und statteten darauf den hie⸗ sigen Fürstlichkeiten Besuche ab. Nach dem um 2 Uhr statt⸗ findenden Galadiner wird Se. Majestät um 4 Uhr nach der Mainau abreisen.

Mainau, 29. September. Se. Majestät der Kaiser nahmen gestern Vormittag 11 ½ Uhr in Stuttgart militärische Meldungen entgegen, empfingen die württembergischen Staats⸗ Minister und statteten darauf der Königlichen Familie Besuche ab. Um 2 Uhr fand Galatafel statt und demnächst um 4 Uhr die Abreise Sr. Majestät nach der Mainau, woselbst die An⸗ kunft um 11 ½ Uhr Abends erfolgte. In Sigmaringen begrüßten der Fürst und die Fürstin von Hohenzollern mit den Prinzen Ferdinand und Karl Anton Se. Majestät.

Aus dem „W. T. B.“ sind ferner nachstehende Telegramme über die Reise Sr. Majestät des Kaisers eingegangen:

Stuttgart, 28. Seplember. Se. Majestät der Kaiser begab Sich gegen 4 Uhr mit Ihren Majestäten dem König und der Königin sowie sämmtlichen Mit⸗ gliedern des Königlichen Hauses nach dem Bahnhofe, woselbst die Staats⸗Minister, die Generalität und die Hofwürden⸗ träger zur Verabschiedung anwesend waren. Der Kaiser ver⸗ abschiedete Sich auf das Herzlichste von dem König und grüßte wiederholt aus dem Fenster Seines Waggons. Um 4 Uhr erfolgte unter enthusiastischen Zurufen des zahlreich anwesenden Publikums die Abfahrt Sr. Maäjestät, worauf der König nach dem Schlosse zurückkehrte.

Ulm, 28. September. Se. Majestät der Kaiser traf heute Nachmittag 6 Uhr hier ein. Es fand kein offizieller Empfang statt. Se. Majestät empfing den Ober⸗Bürgermeister Heim im Salonwagen und unterhielt Sich einige Minuten

huldvollst mit demselben.

sich der Kaiserliche Extrazug wieder in Bewegung. Konstanz, 28. September, Abends 10 Uhr 30 Minuten.

Se. Majestät der Kaiser traf soeben hier ein und wurde

am Bahnhof von Ihren Königlichen Hoheiten dem

Großherzog und dem Erbgroßherzog empfangen. Nach herzlicher Begrüßung und der Vorstellung der Militär⸗ und Civilbehörden fuhren die Allerhöchsten Herrschaften im offenen Wagen über den prachtvoll erleuchteten Bahnhofsplatz nach dem Hafen. Unterwegs bildeten Militär und Vereine Spalier und begrüßten Se. Majestät mit enthusiastischen Kundgebungen. Um 11 Uhr fuhr der Salondampfer, von zahlreichen Booten begleitet, nach der Mainau ab. Der See war glänzend beleuchtet, und an den Ufern wurde fortgesetzt Feuerwerk ab⸗

gebrannt.

An Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchs⸗ steuern sowie anderen sind im Reich für die Zeit vom 1. April 1888 bis zum Schluß des Monats August 1888, einschließlich der kreditirten Beträge, zur Anschreibung gelangt:

Zölle 111 402 963 (+ 5851 592 ℳ), Tabacksteuer 3215 708

(+ 31 607 ℳ), Zuckersteuer 89 654 087 (+ 20 960 608 ℳ), Salzsteuer 14 392 398 (+ 219 393 ℳ), Maischbottich⸗ und

Branntweinmaterialsteuer 918 700 (— 13 138 097 ℳ), Ver⸗

brauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag zu derselben 42 079 626 (+ 42 079 626 ℳ), Nachsteuer für Branntwein

5160 (+ 5160 ℳ), Brausteuer 9 393 043 (+ 401 394 ℳ), Uebergangsabgabe von Bier 1 061 748 (+ 116 474 ℳ); Summe 90 977 859 (+ 56 527 757 ℳ). Spielkarten⸗ stempel 369 368 (+ 15 844 ℳ), Wechselstempelsteuer 2 786 932 (+ 24 222 ℳ), Stempelsteuer für a. Werth⸗ papiere 2 954 744 (+ 944 465 ℳ), b. Kauf⸗ und sonstige Anschaffungsgeschäfte 4 552 166 (+ 1659 966 ℳ), c. Loose zu Privatlotterien 193 042 (— 53 090 ℳ), Staatslotterien 2377 459 (+ 60 513 ℳ), Post⸗ und Telegraphen⸗Ver⸗ waltung 78 690 106 (+ 4553 492 ℳ), Reichs⸗Eisenbahn⸗ Verwaltung 21 172 500 (+ 610 500 ℳ).

Die zur Reichskasse gelangte Ist⸗Einnahme ab⸗ züglich der Ausfuhrvergütungen und Verwaltungskosten be⸗ trägt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende August 1888: Zölle 96 415 665 (— 635 206 ℳ), Tabacksteuer 2 825 209 (+ 206 242 ℳ), Zuckersteucr 15 460 9886 (+ 1 711 741 ℳ), Salzsteuer 14 781 941 (+ 283 859 ℳ), Maischbottichh und Branntweinmaterialsteuer 5 025 237 (s— 10 386 091 ℳ), Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag zu derselben 26 765 297 (+ 26 765 297 ℳ), Nach⸗ steuer für Branntwein 9 278 312 (+ 9 278 312 ℳ), Brau⸗ steuer und Uebergangsabgabe von Bier 8 875 102 (+ 443 186 ℳ); Summe 179 427 749 (+ 27 667 340 ℳ). Spielkartenstempel 437 093 (— 14 055 ℳ).

Hinsichtlich der Privatbeförderung von Briefen in Postpacketen zwischen Orten mit Postanstalten, wie solche in den letzten Jahren von Inhabern von sog. Privat⸗ Postinstituten betrieben worden, hat das Reichsgericht, I. Strafsenat, durch Urtheil vom 2. Juli d. J. folgenden Rechtssatz ausgesprochen: Uebernimmt Jemand einzelne nach einem anderen Ort gerichtete Briefe als solche von den Ab⸗ sendern gegen Entgelt zur Beförderung und übersendet er sodann das durch Vereinigung der Briefe gebildete Packet, gleichviel ob durch die Post oder durch eine andere Fahr⸗ gelegenheit, an seine Privatanstalt im Bestimmungsort behufs Vertheilung der einzelnen Briefe an die Adressaten, so ist er wegen Portodefraudation zu bestrafen, und zwar gilt als defraudirtes Porto das Porto jedes einzelnen in dem Packet enthaltenen Briefes. Dagegen ist die Versendung einer Mehr⸗ zahl eigener Briefe als Packet durch die Post nach einer Privatanstalt des Bestimmungsorts, von wo aus dieselben den verschiedenen Adressaten zugestellt werden, statthaft. „.. . In der Entscheidung des Reichsgerichts vom 7./14. Februar 1887 handelte es sich zunächst um die Frage, ob es einem Absender untersagt sei, seine eigenen Briefe in größerer Anzahl, in einem Packet vereinigt, durch die Post zu verschicken. Diese Frage wurde verneint und hieraus veiter geschlossen, daß derselbe Absender, wenn er ein solches Packet mit Briefen, welches er durch die Post versenden durste, „auf andere Weise“ verschicke, hierdurch nur das Packetporto, nicht das Postporto für die ein⸗ zelnen Briefe defraudirt habe. Der Absender, welcher nach der Anschauung jenes reichsgerichtlichen Urtheils seine eigenen Briefe zu einem Packete vereinigen durfte, fehlte also nur darin, daß er dieses Packet der Beförderung durch die Post entzog. Der Dritte (dort die Eisenbahn), welcher (und zwar unbewußt) die in ein Packet verpackten Briefe gegen Bezah⸗ lung beförderte, erhielt von vornherein nur dieses Packet; es war also in der That der Post nur ein Packet entzogen und gegen Bezahlung von einem Dritten befördert. Gegebenen falls ging aber die Anklage gegen den Angeklagten K. dahin, daß er als Inhaber eines Privat⸗Postinstituts am 18. Mai 318 Briefe und am 2., 6., 9., 10. ꝛc. Mai einen oder mehrere verschlossene Briefe gegen Entgelt von Elberfeld nach Barmen befördert habe und die thatsächliche Unterlage dieser Anklage, welche der zweite Richter im Wesentlichen als richtig feststellt, geht dahin, daß Angeklagter die einzelnen nach Barmen adreffirten Briefe als solche von den Absendern in Elberfeld gegen Ent⸗ gelt zur Beförderung übernommen und dieselben erst seiner⸗ seits in größerer oder geringerer Anzahl vereinigt an seine Privat⸗Postanstalt in Barmen gesendet hat, um sie durch diese an die einzelnen Adressaten bestellen zu lassen. Auch die größere Gesammtzahl von 318 Briefen, welche ihm ein einziger Absender übergab, erhielt er nicht etwa in einem Packet, sondern als einzelne Briefe. Hier „verschickten“ also die Absender ihre Briefe gegen Be⸗ zahlung durch einen Dritten, den Angeklagten, nicht durch die Post: denn mit der Post hatten die Absender überhaupt nichts zu thun. Der Privatunternehmer, welcher die Briefe, meist verschiedener Absender, behufs Beförderung an einen entfernten Ort gegen Bezahlung übernimmt und thatsächlich bewirkt, entzieht also schon mit der Uebernahme zu diesem gesetzwidkigen Zweck die Briefe als solche der Post, welcher sie ohne sein Dazwischentreten vom einzelnen Absender hätten übergeben werden müssen oder wenigstens präsumtive übergeben worden wären. Daß er dann in wei⸗ terer Ausführung seiner von Anbeginn gesetzwidrigen Thätigkeit die behufs Umgehung der gesetzlichen postalischen Beförderung zur entgeltlichen Privatbeförderung einzeln über⸗ nommenen und damit der Post bereits entzogenen Briefe zu Packeten vereinigte, ist völlig gleichgültig, und ebenso ist es gleichgültig, ob er die Packete demnächst durch die Post oder

Nach dem Maschinenwechsel setzte

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auf anderem Wege transportiren ließ. durch seine Einmischung in die Briefbeförderung entzogene Objekt sind die Briefe, und entzogen hat er sie dadurch, daß er sie gegen Bezahlung zur Beförderung übernahm und hier⸗ mit den §. 1 des Postgesetzes verletzte.“

Ein in einer Spritfabrik beschäftigter Arbeiter hatte versehentlich, statt aus einer für den Gebrauch der Arbeiter bestimmten Kanne mit Wasser, aus einer daneben stehenden, äußerlich ganz ähnlichen Kanne ein größeres Quantum fast reinen Alkohols getrunken und war in Folge des Eindringens von Sprit in die Lungen an einer Lungenentzündung gestorben. Die betreffende Kanne mit Sprit hatten sich die Arbeiter ohne Wissen und Willen der Fabrikleitung aus den Fabrikvorräthen bei Seite geschafft, um sich aus dem Inhalt desselben durch Mischung mit Wasser Trinkbranntwein zum Zweck des eigenen Genusses zu bereiten. Das Reichs⸗Versicherungsamt hat in der Rekursentscheidung vom 25. Juni 1888 (Nr. 567) das Vorliegen eines Betriebsunfalles verneint, da das auf die vorbezeichnete Weise von dem Fabrikprodukte abgesonderte Spritquantum nicht mehr als integrirender Theil des ersteren und daher auch nicht als Theil einer Einrichtung des Betriebes betrachtet werden kann. Dasselbe ist vielmehr ganz ebenso anzusehen wie ein Genußmittel, welches sich die Ar⸗ beiter von außerhalb für ihren persönlichen Bedarf in die Betriebsräume mitgebracht haben. Ein Vergreifen in diesen Genußmitteln kann aber außerhalb der Betriebsräume genau in der gleichen Weise, wie innerhalb derselben vor sich gehen: es steht in keiner Beziehung zu den Gefahren des Betriebes, gegen welche das Unfallversicherungsgesetz die Arbeiter schützen will.

Durch Allerhöchste Ordre vom 17. September d. J. ist dem Kreise Grottkau, welcher den Bau einer Chaussee von Lindenau über Laßwitz nach Lobedan beschlossen hat, das Ent⸗ eignungsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, sowie gegen Uebernahme der künftigen chaussee⸗ mäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des Chaussee⸗ geld⸗Tarifs vom 29. Februar 1840 (G.⸗S. S. 94 ff.), einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen voraufgeführten Bestimmungen verliehen worden. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗ vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.

Im Sitzungssaal des Ober⸗Landeskul urgerichts voll⸗ zog sich gestern eine seltene Feier. Das älteste und lang⸗ jährige Mitglied des genannten Gerichtshofs, Herr Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath Chales de Beaulieu, tritt am letzten d. M. nach beinahe 55 jahrigem Staatsdienst in den erbetenen Ruhestand. Der Genannte vermag bei seinem Scheiden aus dem Staats⸗ dienste, in welchem er nicht weniger als 49 Jahre der land⸗ wirthschaftlichen Verwaltung angehörte, auf eine an Erfolgen und Ehren reiche Laufbahn zurückzublicken. In der gestrigen feierlichen Sitzung überreichte der Präsident des Ober⸗Landeskulturgerichts dem Scheidenden nach einer dessen Verdienste in warmen Worten hervorhebenden Ansprache den von des Königs Majestät mit dem Allerhöchsten Abschiede verliehenen Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub.

Der Königliche Gesandte, Graf zu Rantzau, ist auf seinen Posten nach München zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Archiv⸗Assistent Wilhelm Kirschbaum vom Staats⸗Archiv zu Wiesbaden ist am 10. September d. J. ge⸗ storben. Der Archiv⸗Hülfsarbeiter Dr. phil. Paul Karge ist von Breslau an das Staats Archiv in Koblenz versetzt worden.

Der Gouverneur von Metz, General der Infanterie von Oppeln⸗Bronikowski, hat sich nach Abstattung persön⸗ licher Meldungen bezw. beendetem Urlaub nach Metz zurück⸗ begeben.

Bayern. München, 28. September. (W. T. B.) Der Prinz⸗Regent ist von der Reise durch die Pfalz heute Abend 7 Uhr hierher zurückgekehrt. Bei der Ankunft auf dem Bahn⸗ hofe, wo eine Ehren⸗Compagnie aufgestellt war, wurde Se. Königliche Hoheit von den Mitgliedern des Königlichen Hauses, den Ministern, der Generalitäat, den beiden vollzählig erschienenen Stadtkollegien und dem Polizei⸗Präsidenten begrüßt. Der Bürgermeister Wiedenmayr hielt eine Ansprache, welche er mit einem Hoch auf den Prinz⸗Regenten schloß. Der Prinz⸗ Regent dankte für den ihm bereiteten Empfang und begab sich sodann unter den enthusiastischen Jubelrufen der Bevölke⸗ rung durch die prächtig erleuchteten Straßen, in welchen die Vereine Spalier bildeten, nach dem Residenzschloß.

Sachsen. Dresden, 28. September. (Dr. J.) Die Königin hat sich heute Mittag nach dem Jagdhause Rehe⸗ feld begeben.

Baden. Dem „Schwäbischen Merkur“ wird aus Karls⸗ ruhe vom 27. September geschrieben: „Die Presse begrüßt mit hoher Genugthuung die bevorstehende erste Anwesenheit des jungen Kaisers in unserem Lande und freut sich der innigen Sympathie, die ihn mit unserem Fürstenhause, die verwandschaft⸗ lichen Bande verstärkend, verbindet. Die Bevölkerung be⸗ wundert die unermüdliche Arbeitskraft und die eiserne Energie des jungen Monarchen, den allerdings noch nicht der Glorien⸗ schein weltbedeutender Siege umgiebt, der aber die Volkskraft zur äußersten militärischen Vollendung anspannt, um durch diese Kraft und durch machtvolle Bündnisse der Welt das segensvollste Gut, den Frieden zu erhalten.“

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 28. September. (Th. C.) Der Großherzog ist heute Morgen nach der Insel Mainau gereist, um dort am Geburtstage Ihrer Majestät der Kaiserin anwesend zu sein. Von dort begiebt sich Se. Königliche Hoheit nach Venedig. Der Erbgroß⸗ herzog ist von der Wartburg nach Ettersburg zurück⸗ gekehrt. Die indirekten Wahlen zum Landtage nähern sich ihrem Ende. In den meisten Wahlbezirken, in denen bis jetzt Wahlen stattgefunden haben, sind die früheren Abgeordneten wiedergewählt worden. Eine bemerkenswerthe Ausnahme macht der Wahlkreis Eisenach Land, woselbst der frühere Abgeordnete Jungheinrich, von politisch ziemlich radi⸗ kaler Färbung, von 27 Stimmen nur ô6 erhielt.

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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 29. September. (W. T. B.) Das „Fremdenblatt“ berichtigt die Gerüchte über den Verlauf der gestrigen ArtillerieUebungen auf dem Steinfelde bei Felixdorf, nach welchem der Kaiser von einer schweren Gefahr bedroht gewesen wäre, folgender⸗ maßen: Gegen 2 Uhr Nachmittags ließ der Kaiser das Signal zum Abblasen geben, welches jedoch von dem widrigen Winde vertragen wurde, sodaß eine ca. 1 m rückwärts auf⸗ gestellte Batterie dasselbe überhörte und noch einen Schuß abgab, obgleich der Kaiser mit seinem Gefolge, allerdings in einer Mulde gedeckt, zu der Besichtigung des Angriffsobjekts vorritt. Der Schuß traf die Schanze, hätte aber keinesfalls den Kaiser und sein Gefolge erreichen könnnen, da sich die⸗ selben nicht in der Schußlinie befanden. Der weitere Ver⸗ lauf der Uebung wurde nicht gestört, nachdem die betreffende Batterie, durch das wiederholte Signal und durch eine Ordonnanz avisirt, alsbald außer Aktion trat.

Prag, 27. September. „Narodni Listy“ theilen mit, daß bei der theoretischen Reserve⸗Offiziers⸗Prüfung der intervenirende General erklärte, daß diejenigen, welche nicht gründlich deutsch können, gleich zurücktreten sollen, da ein österreichischer Offizier deutsch können müsse. Von 38 Kandidaten traten hierauf 21 zurück. Der Prüfung unterwarfen sich sonach 17 Freiwillige, darunter 3 Czechen.

Großbritannien und Irland. London, 29. September. (W. T. B.) Der Unter⸗Staatssekretär des Aus⸗ wärtigen, Fergusson, öäußerte sich in einer gestern in Manchester gehaltenen Rede über die politische Weltlage dahin: Es habe innerhalb der letzten drei Jahre keinen Zeitpunkt gegeben, in welchem die auswärtigen Angelegenheiten einen so friedlichen An⸗ strich gehabt hätten wie gegenwärtig, und in welchem so wenig Besorgniß wegen einer Unterbrechung des Weltfriedens und demzufolge so wenig Furcht vor einer Störung des friedlichen Fortschritts von Handel und Industrie geherrscht habe wie jetzt.

Frankreich. Paris, 28. September. (W. T. B.) In dem heute Vormittag abgehaltenen Ministerrath wurde die Einberufung der Kammer auf den 15. Oktober festgesetzt. Der Marine⸗Minister Krantz erklärte, daß er jede weitere Herabsetzung des Marinebudgets ablehnen werde. Der Ackerbau⸗Minister Viette theilte mit, daß die Weizen⸗ ernte dieses Jahres in Frankreich nur 96 Millionen Hekto⸗ liter ergeben habe, während der jährliche Durchschnitt 108 Millionen Hektoliter betrage. Der Ministerrath schritt sodann zur Prüfung der Frage: ob den Kammern bei ihrem Zu⸗ sammentritt der Entwurf zur Verfassungs⸗Revision vorzulegen sei. Ein endgültiger Beschluß wurde noch nicht gefaßt.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 29. September. (W. T. B.) Der „Regierungsbote“ veröffentlicht folgen⸗ des Communiqueé: In der St. Petersburger „Börsen⸗ zeitung“ erscheinen ab und zu Artikel, welche die Thätigkeit des Finanz⸗Ministeriums vollständig verkehrt aus⸗ legen und demselben sogar eigenmächtig verschiedene Ab⸗ sichten und häufig in einem derartigen Tone zuschreiben, welcher annehmen läßt, als ob die Zeitung ihre Infor⸗ mationen aus kompetenter Quelle schöpfte. Die „Börsen⸗ zeitung“ war vom Finanz⸗Ministerium nie zu Eröffnungen in dessen Namen ermächtigt und erhält von demselben keine Mit⸗ theilungen; dies muß ins Auge gefaßt werden. Denn wenn einige Personen sich in ihren Handlungen auf die falschen Nachrichten der erwähnten Zeitung stützen würden, so müßten sie dann ihre Voreiligkeit bereuen. Der „Regierungs⸗ bote“ fügt hinzu: die „Börsenzeitung“ sei gestern durch das Verbot des Verkaufs von Einzelnummern in Strafe genommen, weil sie die falsche Nachricht von einer bevorstehenden neuen russischen Anleihe verbreitet hatte.

Portugal. Lissabon, 21. September. (Pol. Corr.) Die Rückkehr des Königs und der Königin wird gegen den 18. Oktober erwartet. Derzeitig befinden sich König Dom Luiz und die Königin Maria Pia noch in Monza bei dem nahe verwandten und verschwägerten italienischen Hof. Von dort werden sich die Majestäten wahrscheinlich über Genua zur See nach Barcelona begeben, wo die Ausstellung besichtigt werden soll; sodann werden dieselben, in Erfüllung eines schon vor längerer Zeit gegebenen Versprechens, der Königin⸗ Regentin Marie Christine, falls die hohe Frau schon in Madrid weilen sollte, dortselbst, eventuell in San Sebastian, einen Besuch abstatten.

Schweiz. Bern, 28. September. (W. T. B.) Der Bundesrath ernannte heute zu Bevollmächtigten für die Handelsvertrags⸗Verhandlungen mit Deutsch⸗ land den National⸗Rath Cramer⸗Frey in Zürich und den Landammann Blumer in Schwanden.

Griechenland. Athen, 27. September. (Wien. Ztg.) Die zwischen der griechischen Postdirektion und dem österreichisch⸗ungarischen Lloyd vereinbarte Post⸗ konvention wurde gestern unterzeichnet. Danach werden die Lloyd⸗Schiffe wie die Schiffe aller anderen Gesellschaften nur die Häalfte der gesetzlichen Hafen⸗ und Quaigebühren zu ent⸗ richten haben und nach allen griechischen Hafen, in welchen sie landen, unentgeltlich die Postpackete und Postfelleisen befördern. Die Konvention ist für die Dauer eines Jahres gültig, wird aber erneuert werden können.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 28. Sep⸗ tember. (W. T. B.) Der General⸗Zolldirektor Bennich und der Justiz⸗Minister Bergström haben demissio⸗ nirt. Zum General⸗Zolldirektor wurde Staatsrath Lönegren, zum Justiz⸗Minister Justiz⸗Rath Oerbom ernannt. Der Expeditions⸗Vorsteher Freiherr von Akerjelm wurde zum konsultativen Staatsrath ernannt. 8☛

Amerika. Philadelphia, 26. September. (A. C.) Der Senatsausschuß für auswärtige Angelegen⸗ heiten hat über den Sherman'schen Antrag: eine Kom⸗ mission einzusetzen, um die Beziehungen zwischen Canada und den Vereinigten Staaten zu prüfen, günstig berichtet. Der Ausschuß hat bisher noch keine Schritte bezüglich der Repressalien⸗Bill gethan; dieselbe dürfte daher durchfallen.

Zeitungsstimmen.

In der „Kölnischen Zeitung“ lesen wir: Der in Deutschland entbrannte Streit um das Tagebuch des Kaisers Friedrich findet auch im Auslande allgemeine Beobachtung

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und verführt vielfach zu einer düstern Beurtheilung unserer innern Verhältnisse. Man weiß im Auslande eben nicht, daß hier eine ver⸗ sinkende Partei in krampfhafter Verzweiflung nach einem Stroh⸗ halm greift; man weiß nicht, daß hinter dem Korvbanten⸗ lärm der deutschfreisinnigen Presse nicht eine schlagfertige Armee, sondern nur eine Handvoll von Schreiern steht. Die Freunde unseres Volksthums besorgen, die Gegner des Deutsch⸗ thums hoffen, daß es diesmal doch endlich den Deutschfreisinnigen gelingen werde, dem blinden Hödur den verderbenbringenden, reichs⸗ feindlichen Pfeil in die Hand zu drücken. Wir theilen diese Besorg⸗ nisse nicht und wir lächeln über diese Hoffnungen, denn es ist uns sehr genau bekannt, wie es um die Kraft und Gesundheit der deutsch⸗ freisinnigen Partei bestellt ist; immerhin ist es interessant zu beob⸗ achten, wie der neueste Wahlschwindel dieser Partei sich in der Auffassung des Auslandes widerspiegelt. In dieser Beziehung ist folgender Artikel der Wiener „Presse“ sehr lehrreich:

„So wenig es unseres Erachtens Aufgabe der Publizistik sein kann, an den Parteikämpfen in fremden Staaten theilzunehmen, so mag doch eine orientirende Darlegung der Verhältnisse die seltsame Er⸗ scheinung. welche dieser Parteihader dem Welttheil bietet, zu erklären suchen. Seltsam ist es in der That, daß im Jahre 1888 die Legende von der Gründung des Deutschen Reichs und des deutschen Kaiser⸗ thums durch Deutsche angetastet und zu zerstören gesucht wird Seltsam ist es, daß für jenes Unterfangen die Autorität des damaligen preu⸗ ßischen Kronprinzen, des zweiten Deutschen Kaisers, in die Wagschale gelegt werden kann. Seltsam ist es, daß in Preußen, welchem die führende Stellung im Deutschen Reich zufiel, die Verfassung dieses Reichs auf ihren politischen und nationalen Werth heute in Frage gestellt wird, nachdem achtzehn Jahre hindurch diese Verfassung als das nationale Palladium hingestellt wurde. Seltsam ist es, daß auch dafür die Autorität des verstorbenen Kaisers Friedrich ange⸗ rufen wird, des Kaisers, dessen Regierungsproklamation gerade durch die feierliche Promulgirung der verfassungsfreundlichen und nationalen Gesinnungen des Monarchen so begeisterte Zustimmung im deutschen Volke gefunden hat. Seltsam ist es endlich, daß be⸗ hauptet werden kann, und zwar ohne ein Dementi, Kaiser Friedrich hbabe an politische Persönlichkeiten seine Tagebücher, welche in ihrer Tendenz die Errungenschaften der Jahre 1870—71 in Frage stellen, bei seinen Lebzeiten vertheilt und habe jene Persönlichkeiten zu Mit⸗ wissern von Ansichten und Gesinnungen gemacht, die nar durch eine radikale Umwälzung der in Preußen und Deutschland bestebenden Verhältnisse hätten verwirklicht werden können. Ein politisches Testa⸗ ment sollen jene Tagebücher sein, und Freisinnige, Centrum und sonstige Gegner des bestehenden Systems melden sich bei den Wählern als Testamentsvollstrecker. Freilich kennt man bisher nur den negativen Inhalt der politischen Willensmeinung Friedrich's III., aber diese Negationen genügen, um alle Gegner des Deutschen Reichs zu einigen und zum Ansturm gegen die bestehenden, von Kaiser Friedrich, als er noch Kronprinz war, so abfällig beurtheilten Verhältnisse anzueifern. Für den Augenblick sehen alle Gegner der Friedensliga mit froher’ Erwartung nach Preußen und haben ihre Freude an einem Streit, der das Bestehende gefährdet, der die ver⸗ meintliche Einigung des deutschen Volkes kompromittirt, der den gefürchteten deutschen Reichskanzler mit dem Ostracismus bedroht. Aus diesen Thatsachen schöpfen jene Politiker an der Newa und an der Seine, welche an die Konsolidirung des Deutschen Reichs nicht glauben wollen, neue Hoffnungen. Und das ist der eigentliche sachli ve Inhalt des Streites um eine Hypothese, der ehestens von den preußischen Landtagswählern zum Austrag gebracht werden soll.“

Acht Tage sind verflossen, seit die verhängnißvolle Nummer „Deutschen Rundschau“ in die Welt hinausflog; mit vernichten Gewalt sollte der Schlag auf die Häupter des Kaisers Withelm I., des Fürsten Bismarck und der Kartellparteien niedersausen. ruhmreichen Begründer des Deutschen Reichs sollten mit einer leichten Handbewegung bei Seite geschoben, dafür Kaiser Friedrich in den Mittelrunkt der nationalen Verehrung gerückt und zugleich in aller Form zum Schutzheiligen der deutschfrei⸗ sinnigen Partei erklärt werden.. .. . Auch die Lacher dackte man auf seine Seite zu bringen; aber wenn der alte Herr, den man verspottet, zufällig der Monarch ist, der uns nach Jahrhunderten der Zerrissenheit und Schmach auf französischen Schlachtfeldern die deutsche Einbeit zusammengehämmert hat, und wenn sich in seiner „langweiligen“ Umgebung Männer von der Geistesmacht des Fürsten Bismarck befinden, so prallen diese Pfeile auf die Bank der Spötter zurück. Die Einstellung der Ausgabe des Oktober⸗Heftes der „Deutschen Rundschau“ kann die Pistolenkugel, die einmal den Lauf verlassen hat, nicht wieder einfangen, sie kann das Unheil, welches das Tagebuch angerichtet hbat, nicht wieder gut machen, sie kann lediglich die Aufmerksamkeit stärker auf alle diese Dinge hinlenken. Wer es auch sei, der sich dieses Unfugs schuldig gemacht hat, er ist dem deutschen Volk moralisch dafür verantwortlich, daß in den Partei⸗ kampf, der nur mit blanken, ritterlichen Waffen ausgefochten werden sollte, ein unehrliches vergiftendes Element eingeführt wurde Wir sind bei diesen Ausführungen von der Ansicht ausgegangen, daß wir ein hergerichtetes und überarbeitetes Werk vor uns haben, welches auf Authenticität keinen Anspruch machen kann, dessen Unter⸗ lage jedoch echt ist. Wesentlich anders würde sich die Sache ge⸗ stalten, wenn eine Fälschung im strengen Sinne des Wortes vor⸗ läge. In diesem Fall hätte die Regierung nicht nur das Recht, son⸗ dern auch die Pflicht, alle ihr zu Gebot stehenden Mittel anzuwenden, um das Andenken des zweiten Deutschen Kaisers gegen herostratische und verbrecherische Hände sicherzustellen Der Ritter, welcher diesen Zankapfel unter die Parteien des deutschen Volkes geschleudert und damit den Hader der Bürger aufs neue entfacht hat, wird nun⸗ mehr sein Visir wohl aufschlagen müssen. In den Gerichten wird der strenge, unerbittliche Rechtssinn unabhängiger und gesetzeskundiger Männer seinen Wahrspruch abgeben, und es wäre voreilig, demselben vorzugreifen

Der „Hannoversche Courier“ schreibt:

Fürst Bismarck's Immediatbericht an den Kaiser ist ein Schrift⸗ stück von packender Wirkung, es sind wieder die markigen durch⸗ schlagenden Sätze, welche allen Auslassungen des Reichskanzlers ein so charakteristisches Gepräge geben. Keine Umschweife, keine kunstvolle Redewendungen, dafür aber eine zwingende Beweisführung, welche des Erfolges sicher ist. Noch immer haben Diejenigen, welche den Fürsten durch ihre Indiskretionen zwangen, aus seiner Zurück⸗ haltung herauszutreten, den Kürzeren gezogen. Graf Harry Arnim hätte allen Feinden und Neidern des Kanzlers als warnendes Beispiel dienen sollen. Aber die Versuchung muß für die verkannten Staatsmänner doch zu groß sein; sie können dem Drange nicht widerstehen, an dem großen Kanzler, der sie so vollkommen in den Schatten stellt, ihr Müthchen zu kühlen. Wie sich nunmehr zur Evidenz ergiebt, ist die Veröffentlichung der Auszüge aus dem Tagebuch Kaiser Friedrich's auch nur in der hämischen Absicht erfolgt, den Fürsten Bismarck zu erniedrigen gegenüber dem staats⸗ männischen Scharfblick und der politischen Einsicht des Kronprinzen Friedrich Wilhelm. Die Nutzbarmachung der Aufzeichnungen des Sohnes Kaiser Wilhelm's I. zu Gunsten der deutschfreisinnigen Partei läßt auch nicht den geringsten Zweifel darüber, daß die Veröffentlichung nicht erfolgt ist zur Verherrlichung des edlen Kaisers, sondern zur Verdunkelung der staatsmänni⸗ schen Größe des Reichskanzlers. Nun, das Gegentheil haben die Veranstalter der Publikation erreicht. Heute muß Jeder, der sehen will, erkennen, wie gewaltig sich der klarblickende, das erreichbare Ziel ins Auge fassende Kaiser Wilhelm und sein erster Minister, welcher klug abwägend und, wo es Noth thut, rücksichtslos durch⸗ greifend, das Staatsschiff lenkt, erheben über die Gefühlspolitiker, die in der Umgebung des damaligen Kronprinzen so zahlreich vertreren waren und das Urtheil des Königssohnes beeinflußten Nach dieser Enthüllung verlieren die Aufzeichnungen des Kronprinzlichen Tagebuchs, soweit sie nicht Selbsterlebtes berichten, erheblich an ge⸗

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