1“ 1616“ 8
Der Marine⸗Minister Krantz theilte in dem vor⸗ gestrigen Ministerrath die neuesten Nachrichten aus Tongking mit. Danach hätte sich die dortige Lage sehr merklich ge⸗
bessert, indem die großen Rebellenbanden aufgelöst seien.
— 30. September. (W. T. B.) Der Präsident Carnot ist heute Nachmittag 5 Uhr von Fontainebleau hier⸗ her zurückgekehrt und sowohl auf dem Bahnhofe wie auf der Fahrt nach dem Elysée sympathisch empfangen worden. — Bei der heute stattgehabten Wahl eines Senators für das Departement Marne wurde der Opportunist Darbot
gewählt.
30. September, Abends. (W. T. B.) Der Minister des Auswärtigen, Goblet, hielt bei dem heutigen
Banket in Fréeville⸗Escarbotin bei Abbeville anläßlich der Einweihung einer Schule für Schlosserei eine Rede, in welcher er bemerkte: Es wäre vergeblich, zu versuchen, die Unruhen zu leugnen, welchen Frankreich sich ausgesetzt sehe, die bedauerliche Wahl Boulanger's erfolgt sei, we unerwartet gewesen und die Zukunft bedrohe. Wohin anders könne die Politik Boulanger's führen, als zur Wiederholung irgend eines verabscheuenswürdigen Abenteuers? Der Redner er⸗ innerte an Alles, was die Republik für das Land gethan habe, und fuhr dann fort: er bestreite nicht, daß Reformen wün⸗ schenswerth seien. Ein großes Uebel komme daher, daß die Majorität der Kammer nicht homogen sei. Wenn in die neue Kammer zahlreiche Boulangisten gewählt würden, so könnten die⸗ selben nur Alles verwirren und umstürzen, um zu einer Anarchie oder Diktatur, zu einem Bürgerkriege oder vielleicht zu einem auswärtigen unter den schlimmsten Bedingungen zu gelangen,
Alle wünschten ein starkes, mächtiges und geachtetes Frank⸗
reich. Wie könne man aber unter solchen Bedingungen Frankreich die Achtung der anderen Nationen sichern, was sollten die auswärtigen Mächte von der Zukunft Frankreichs denken, wenn sie sich fragen müßten, welcher Faktion das Land am nächsten Tage ausgeliefert sein könnte? Welche Beschlüsse könne man fassen, welche Bündnisse dürfe man hoffen, wenn das Land selbst keine Sicherheit in sich trage und anderen keine solche bieten könne? Goblet sprach schließ⸗ lich die Zuversicht aus, daß die Republik den Sieg davon⸗ tragen werde, und gab der festen Hoffnung Ausdruck, daß das Land im nächsten Jahre eine Kammer wählen werde, welche die Ruhe und die Wohlfahrt Frankreichs sicher zu stellen geeignet sei.
St. Etienne, 30. September. (W. T. B.) Gestern kam es in Firminy zu ernstlichen Zusammenstößen zwischen Arbeitern und der bewaffneten Macht. 500 strikende Arbeiter hatten sich auf freiem Platz versammelt. Die Polizei requirirte eine Abtheilung Dragoner, welche gegen die Menge, da sie sich weigerte, auseinanderzugehen, vorging. Mehrere Personen wurden leicht verwundet.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 1. Oktober.
(W. T. B.) Der Kaiser und die Kaiserin, der Groß⸗ fürst Thronfolger und der Großfürst Georg sind gestern in
Wladikawkas eingetroffen. .
Ittalien. Rom, 29. September. (W. T. B.) Der König und die Königin von Portugal werden aus Monza hierher kommen, um den Festlichkeiten zu Ehren des Kaisers Wilhelm beizuwohnen.
— 30. September. (W. T. B.) Der Papst celebrirte heute Vormittag in der Basilika von St. Peter für alle ver⸗ storbenen Gläubigen eine Messe und ertheilte nach der⸗ jelben Ablaß. Der Messe wohnten gegen 30 000 Personen bei. Der Papst wurde, als er erschien und als er sich wieder ent— fernte, mit lebhaften Zurufen begrüßt.
— 1. Oktober. (W. T. B.) Der österreichisch⸗ ungarische Geschäftsträger überreichte gestern dem Minister⸗Präsidenten Crispi das diesem vom Kaiser Franz Josef verliehene Großkreuz des Stefans⸗ Ordens mit einem liebenswürdigen Schreiben des Ministers des Auswärtigen, Grafen Kälnoky.
Neapel, 29. September. (W. T. B.) Das perma⸗ nente italienische Geschwader ist aus der Levante hier wieder eingetroffen.
1
Zweifeln begegnen Das aber hindert die fortschrittli nicht, für die Wahlen, wie es in Breslau und in P ist, aus jenen Tagebuchblättern nach Möglichkeit 8 schlagen Große Erfolge werden sie mit diesem Kunstgri nicht erreichen. Die wenigen Wochen, die bis zum Walh vor uns liegen, werden ausreichen, jeden n.
Menschen über jene Veröffentlichungen aufzuklaren. mehr wird erkannt werden, daß mit die dem Gedächtniß des heimgegangenen Kaisers Friedrich
r; gessen, uch Kaiser Friedrich sich zu dem Satze bekannte: Monar eht über den Parteien.
kratzen die deutschfreisinnigen Zeitungen alle Nochrichten zusammen, die davon zu berichten wissen, daß in einigen Gegenden Deutschlands die Bäcker den Brotpreis erhöht haben. Von einer so bedauerlichen Thatsache sollte man unter keinen Umständen mit Wohlgefallen sprechen. Für die Deutschfreisinnigen kommt aber auch hier weiter nichts in Frage, als das Parteiinteresse; sie krebsen mit dem Brotaufschlag, um einiges Ansehen wieder zu er⸗ langen. Natürlich schieben sie die Schuld auf die Getreide⸗ tölle. Die augenblickliche, stellenweise und vorübergehende Er⸗ höhung des Brotpreises ist ihnen ein willkommener Anlaß, um eine Bewegung gegen die Getreidepreise in Gang zu bringen Halten wir uns doch an die Thatsachen! Zunächst haben nicht in allen Gegenden Deutschlands die Bäcker den Brotpreis erhöht, sodann ist die Erhöt nicht überall gleichmäßig erfolgt; sie schwankt zwischen 4—
Pfund. Wenn einzig die Getreidezölle es wären, die das
Serbien. Belgrad, 29. September. (Presse.) Die radikale Partei hält den vom König Milan nach Gleichenberg berufenen Advokaten Gyorgyevics nicht für er⸗ mächtigt, im Namen der Partei zu unterhandeln: Unterhand⸗
lungen wären nur mit Hem Leiter der Partei möglich.
Zeitungöstimmen.
Die „Schlesesche Zeitung“ schreibt über Kaiser Friedrich und die Deutschfreisinnigen: as alte schöne Wort: De mortuis nil nisi bene muß gegen⸗ über dem erst vor wenigen Monaten verstorbenen Voter unseres Kaisers doppelte und dreifache Gelturg für uns haben. Es ist uns daher nicht gestattet, mit der Sonde unbefangener Kritik an diejenigen Aufzeichnungen heranzutreten, die man aus dunklem Versteck heraus in takt⸗ und pietätloser Weise als Auszöge aus dem Tagebuche des heimgegangenen Monarchen in die Oeffentlichkeit lancirt hat Ahber wir haben das volle Recht — in Rücksicht auf die Manen
8 —
unseres großen Kaisers Wilheim und auf die unsterblichen Ver⸗
sogar die Pflicht — entschieden Protest zu erheben, wenn die Organe der Fortschrittspartei mit der Person Kaiser Friedrich's en frevles Spiel treiben, um vor der öffentlichen Meinung die Heroen in den Staub zu ziehen, die uns ein deutsches Vaterland geschaffen haben und deren Namen die Geschichte noch nach Jahrtausenden feiern wird. In der „Freisinnigen Zeitung“ wird in gesperrter Schrift die Behauptung aufgestellt, der damalige Kronprin; babe alle Fürsten,
U
dienste unseres gottlob noch heute das Steuer führenden Kanzlers Sb 8
Wilhelm also an Charakterstärke und monarchischer Bismarck an Staatskunst und politischem Blick,
n Feldherrnblick und Feldherrnkunst. Urns daͤucht,
r sich zur Satire zuspitzenden Hoperbel liegt ein Frerel an Manen des Kaisers Friedrich selbst Der Weg. den
Wilhelm und Bismarck gegangen sin zu dem denkbar
en Erfolge gesführt, auf ihm 8 dir em einigen bland gelangt, in welchem Schwerpunkt 3 as ruht. Ob die Verfolgung 9 2 jenen
Tagebuchnotizen zufolge unserem Kr schwebte, zu einem gleichen oder gar größeren Result haben würde, wird selbst im fortschrittlichen P
ur balbwegs
ser brutalen J geleistet worden ist. Und mehr und mehr wird daß es ein jedes sittliche Gefühl 1.
e Eenerale und alle Staatsmänner, die gegen Ende des Jahres 1870 n Versailles weilten: „um eines Hauptes Lange weit überragt“: unsern
ist, das Andenken des edlen Dulders zu mißbrauchen,
Kaiser Wilhelm's I. herabzumindern und das Volk zur en die Regierung unseres heute den Thron zierenden K
Herrn aufzureizen. Anderes kann das Hineinzerren der P
Friedrich's in die Wahlagitation unmöglich bezwecken.
Andenken des Entschlafenen gerecht werden will, darf nicht rer
— In der „Wiesbadener Presse“ lesen wir: Mit unverkennbarer, aber wenig anständiger Schadenfreude
““ “ 8 8 “ 111““
theuerten, so müßte die Erhöhung in ganz Deutschland und zwar gleich⸗ mäßig eintreten. Niemand wird zwar leagnen, daß die Getreidezölle Einfluß auf die Preisbildung auch veim Brot ausüben, aber es kommen für die Festsetzung des Brotpreises noch eine ganze Menge anderer Gesichtspunkte in Frage. Vor wie nach Einführung der Ge⸗
treidezölle hatten Roggen und Weizen auf den verschiedenen Getreide⸗
börsen, hatte Mehl, batte das Brot in den verschiedenen Theilen Deutschlands verschiedene Preise. Die Getreidezölle, die ja mehrfach erhöht wurden, haben das Sinken der Getreidepreise rnicht aufhalten können; gleichwohl ist das Brot nicht um soviel billiger geworden, als der Getreidepreis sank. Wenn daher jetzt stellenweise und vorübergehend der Brotpreis steigt, so sollte man dafür nicht die Getreidezölle als solche verantwortlich machen. Wohl aber geben sie den Vorwand ab, eine Erhöhung des Brotpreises ins Werk zu setzen und sie haben fůr diejenigen, die davon den alleinigen Nutzen haben, noch den besonderen Vortheil, als Sündenbock zu dienen. Man weist, und wohl nicht ohne allen Grund, auf den diesjährigen Ernteausfall kin. Gewiß ist er gegen die Vorjahre geringer gewesen. Aber die zur Zeit vor⸗ liegenden Berichte und statistischen Angaben über die Ernte in den verschiedenen Ländern der Welt gestatten noch nicht ein sicheres Urtheil über den thatsächlich stattgehabten Ausfall an Ernteerträgen und den danach zur Deckung des Bedarfs erforderlichen Bezug von Brotkorn aus den wichtigsten Exvortländern zu ermöglichen. „Vielleicht“, das muß selbf⸗ die „Freihandels⸗Correspondenz“ zugeben, „erweisen sich die Ernteerträge schließlich doch besser, als heute, so daß die sonst zu befürchtenden weiteren Preissteigerungen ausbleiben’“ Außerdem sollte man nicht vergessen, daß von der vorjährigen Ernte noch sehr beträchtliche Getreidevorrärhe unverkauft aufgestapelt liegen, die doch wohl zuerst dazu dienen sollen, den diesjährigen Minderertrag der Ernte zu decken. Es giekt eben eine Anzahl Personen, die ein wesentliches In⸗
an der Preissteigerung der Brotfrüchte haben. Sie verfügen
einen großen Theil der Presse und besitzen einflußreiche Verbin⸗
Ganz geschickt von ihrem Standpunkt aus wissen z. B. di Getreidehänd ine mit der Stempelmarke ene Erörterung zu verbre te Weizen uns haben haarscharf
lionen Hektoliter Weizen sich aus seiner eigenen Ernte bescha
kann, sondern sie dem Auslan es: Ungarn) abkaufen muß zwar zu dem . g r
Engländern wieder 1 en amerikanischen Eetreidespeku⸗ lanten vorgerechnet, daß ihre diesjährige Weizenernte nur 6 ½ Millionen Quarter beträg zurückhleibt. Nutzanwendung: Engländer kauft uns unseren amerikanischen Weizen ab, den wi h natürlich zu erhöhten Pre;s⸗ PIass ; nn; †5 9 Preisen ablassen. Somit tündigt sich auch für England eine Brotvertheuerung an, obwohl das fremde Getreide bei der Einfuhr in England keinen Pfennig Steuern zahlt. Wir sehen also die Getreide⸗ spetulanten aller Länder bei der Arbeit, durch die überall bindringende Presse die Meinung zu verbreiten, daß wegen geringeren Ernteausfalls
vorgeschriebenen Preise. Den
½ gegen die frühere
berer werden müsse. Dabei wird dem Landwirth zugeredet, be an Getreide und Kartoffeln zu Rathe zu halten,
nicht zu billig verkaufe. müeis das eigene Geständniß der Freihandelspresse entgegen⸗ en, daß noch lange nicht erschöpfende Uebersichten der Ernte ebknisse vorliegen. Namentlich fehlen sie aus den Ländern, di tsächlich Getreide erzeugen und auf deren Zufuhr wir bei ungünstigen Ernte angewiesen sind. Haben sie, wie e Anschein hat, sehr ergiebige ite eingeheimst, nun, werden sie nicht in ihrem Fette ersticken wollen, sondern Ueberfluß zu vernünftigen Preisen ablassen. Jetzt andelt sichs für die internationale Getreidespekslation darum, ülte des Sammelns und Ausstreuens beunruh gender Nach⸗ den Getreidepreis in die Höhe zu jagen und die zu veranlassen, mit dem Brotpreis aufzuschlagen. In ich spielt ein ähnliches Stück wie in Deutschland. Adch hat man Getreidezölle und zwar wurden sie erst voriges von 3 auf 5 Francs für den Doppelcentner erhöbt. dort erpoben die Getreidespekulanten das Verlanzen Abschaffung der Getreidezölle. Aber das Ministerium hat be⸗ lossen, darauf nicht einzugehen, da hierzu kein Anlaß vorhanden sei. weiß in Frankreich so gut wie in Deutschland, das die öhung der Getreidepreise zum guten Theil künstliche Mache ist,
daß das ungünstige Ernteergebniß einiger Länder durch den Erntesegen anderer leicht ausgeglichen wird. Die Erhöhung der Brotpreise in St. Denis und St. Quen, ebenfalls eine Folge der wucherischen Getreidespekulation, hat sich nicht lande aufrecht halten lassen.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
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Die gestern über der nördlichen Nordsee lagernde Depression hat sich unter Zunahme an Tiefe nach
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Adolph Ernst-Theater (früber Louisenstäd⸗ burg (Lätienburg). — He. Architekt Georg Bern⸗
hardt (Waldenburg i. Schl.).
Im 2. Akt: 1 Redacteur: Riedel. Berlin:
———— —— Verlag der Expedition (Scholz).
e iie. . Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Familien⸗Nachrichten. Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr 92. Verlobt: Freiin Virginie von Beaulieu⸗Mar⸗ —T; ; Hrn. Rittmeister Konrad von Blücher Sieben Beilagen (Dresden). — Frl. Margarethe Wulsten mit Hrn (einschließlich Börsen⸗Beilage). (1347 ¼)
zum Deutschen
Berlin, Montag, den 1. Oktober
„Anzeiger. 1888.
No. 250. Nicchtamtliches.
Entscheidung
ehungsweise . 8 1 werden können (vergl. die Motive zum vom 25. Mai 1873, Drucksachen des Reichstages 1873 Nr. 6 Bezüglich der unbeweglichen Sachen war die Frage
Preußen. Ministerial⸗Blatt“ Reichsgerichts über die Frage, ob die Intendantur eines preußischen Reichs⸗Militärfiskus waltung unterstellten Gegenstände im Pro In dem Erkenntniß heißt es: Ent⸗ scheidung der Frage hängt zunächst von dem rechtlichen Verhältniß ab, in welchem verfassungsmäßig die Militärverwaltn staaten zum Deutschen Reich steht.
veröffentlicht
Armee⸗Corps bezüglich
zu vertreten. „Die Ent⸗ gder Einzel⸗ Da das Königreich Bayern hung eine hier nicht in Betracht kommende Sonderstellung einnimmt, und andererseits die Militärverwal⸗ tung der übrigen deutschen Sachsen und Württemberg, durch die a 1 konventionen an Preußen übertragen ist, so wird hier nur die Stellung der Militärverwaltung in den drei Königreichen i, Sachsen und Württemberg einer Erörterung zu unterziehen sein.
Dem Revisionskläger ist zunächst darin beizutreten, daß Reichs⸗Militärverwaltung, tingentsverwaltungen dahingestellt blei
Ausnahme von eschlossenen Militär⸗
und Verpflichtungen bele. 1 5 erwirbt, beziehungsweise übernimmt, da es an einem Lan ge Verle 2 vielleicht no mn Füirht, bbiehungeweise nfehit. Die Kosten zur Bestreitung sein würde, wie denn auch das Schiedsgericht und der Kläger Aufwandes für das Heer werden vom Reich getragen, die he der dafür erforderlichen Summe und die Art ihrer g wird durch den Reichshaushalts⸗Etat festgestellt u ie Verwendung der Gelder ist durch den Reich ler d dem Reichstage zur Entlastung jährliche Rechnung zu legen (Art. 62 und 72 der Reichsverfassung); Ersparnisse fallen der Reichskasse zu. Angesichts dieser
stimmungen scheint die Annahme geboten, daß durch die von
Einzelstaaten giebt. 1 schon daraus abgeleitet Reichsverfassung di ã verwaltung den Einzelstaaten nicht ausdrücklich entzogen ist; denn wenn man dies auch verneinen wollte, so führen doch s das Militärwesen er Artikel 63 der
der Annahme,
Bundesrath und
sverfassung 1 haltenen Bestimmungen und insbesondere Reichsverfassung eit zu bder daß nach der Absicht der vertragschließenden Staaten Selbständigkeit der Militä 1 im Prinzip aufrecht erhalten werden sollte. 63 wäre schwer mit der
Nothwendigkeit
waltung in den Einzelstaaten Schon der Absatz 3 gentheiligen Annahme ervorhebung der darin dem Kaiser räumten Rechte nicht bedurft hätte, Verwaltung des R Entscheidend ist aber, wie der Absatz 5 des ge⸗
des Artikels vereinbar, da es einer vorbehaltenen oder wenn das Lan hätte unterstellt werden sollen. Revisionskläger mit Recht hervorhebt, Wenn dort bestimmt wird:
daher der r unmittel
nannten Artikels. Erhaltung Administration,? aller Truppentheile 8 sind ezüt lichen künftig ergehenden Anordnungen für die preußische Armee den Commandeuren der übrigen Kontingente durch den Artikel 8 Nr. 1 9
heer und die Festungen zur Nachachtung in geeigneter We
zerpflegung, Bewaffnung und Au n Heeres
28
Ausschuß für
immung ne Militärverwaltung der Einzel ist und nur im Interesse der E Vorschrift eine Beschränkung erl die thatsächliche Uebt Reichsbehörde
ie selbständige Reichs führen. heit durch die hier gegebene Auch steht damit ng im Einklang: es besteht keine oberste Militärverwaltung; es preußisches sächsisches und württembergi welchem die Verwaltung der einzelnen Lande Bedenken gegen diese Auffassung lassen si entnehmen, daß in der Verordnung vom 23. betreffend die Zuständigkeit der Reichsbehörn
Ministerium,
h nicht daraus ng unmöglich wäre.
sweise in dem dieser Verordnung Reichsbehörden
preußischen, sächsischen und württembergischen Kriegs zu den obersten Reichsbehörden, und die Corps⸗Intendanturen z s Reichsbehörde Reichsbehörden ihre Erklarung 31. März
135), beziehung angehängten
untergeordneten Bezeichnung
—
9⁷
Beamtengesetzes v 18. .61), nach welchem die Ausführung dieses ner vom Kaiser zu erlass rrordn ir; durch die letztere sollten namentlich diejenigen hnet werden, welche unter den in diesem n Reichsbehörden verstanden sein sollen. annten Ausführungsverordnung gewählten Be⸗
c.
—
en Verordnung
2
Folge de
(
022 m—,— —
den näher beze esetze erwahn ichnung lassen sich daher keine Schlüsse ziehen auf die staats⸗ b Behörden in ihren sonstigen Beziehungen beziehungsweise
Führung ein Militärverwal ich ist, vieln
2
ellung der
— 4 8 20 r. Einzelstaaten zum Reich.
Rechtsver⸗ sverwaltung 13) sich, wie auch auf die
d XI. Armee⸗Corps befugt ist. Denn abgese Corps⸗Intendanturen als Provinzialbehörden nach Preußen bestehenden Grundsätzen bezüglich der zu
hältnisse der zum dienstlichen Gebrauch eine — Gegenstände (Reichs⸗Gesetzbl. S nicht zu bezweifeln ist (ve Militärverwaltung bezieht. 1 wird außer Zweifel gestellt, daß: Sinne dieses Gesetzes nicht bloß die An
gebrauchten
ichsverwaltung im ige zu verstehen
des Reichs befinden, sondern daß durch die „aus Reichsmitteln zu unterhaltend werden sollen. 8
Wenngleich hiernach angenommen werden muß, daß di Militärverwaltung, von den aus der Verfassung sich ergebend Beschränkungen abgesehen, den Einzelstaaten als Verwaltungszweig verblieben ist, so wird diese Verwaltu
immerhin geführt auf Rechnung und in Vertretung d.
Das Reich ist Eigenthümer aller derjenigen Gege stã en welche die Militärverwaltung der Einzelstaaten zur Erfüllung
ihrer Aufgaben bedarf. in erwaͤhnten Gesetz 5 25. Mai 1873 war dies auch trotz der Schwierigkeit der juristischen Konstruktion bezüglich unbestritten.
Vor dem oben erwähnten Hands Vorgänger gezahlte. der beweglichen praktische Anerkennung vo Seiten des Bundesraths und des Reichstages insofern, als in den Haupt⸗Etats der Militär⸗ und Marineverwaltung, die Erlöse für Gegenstände, welche sich bei Gründung des Nord⸗ deutschen Bundes beziehungsweise des Deutschen Reichs im Eigenthum der Einzelstaaten beziehungsweise des Bundes be⸗ fanden, demnächst aber als unbrauchbar verkauft wurden, für die Bundes⸗ beziehungsweise Reichskasse in Einnahme gestellt Voraussetzung
Erlöse ohne 1 an jenen
beziehungsweise
dem Bunde dem Reiche
Gegenständen zustehenden Eigenthums der Reichskasse nicht hätten zu gute
stehenden Sachen in Prozessen über
das Reich als Eigenthümer auch der richtige Kläger und Be⸗ klagte ist, ergiebt sich ohne Weiteres und wird auch mittelbar durch den §. 1 Absatz 3 des citirten Gesetzes anerkannt. Was aber von den Sachen gilt, muß auch von den Forderungen en g welche die Militärverwaltung
der Militärverwaltung geschlossenen Verträge nur der Reichs⸗ 1s berechtigt und verpflichtet wird. Es wäre 1 Zufolg staatsrechtlich nicht zu rechtfertigen, daß eine Staatsverwal⸗ beitsamts v tung, deren Einnahmen und Ausgaben nur im Reichs⸗Etat n. festgestellt, im Landes⸗Etat aber gar nicht erwähnt werden, den Landesfiskus zu verpflichten befugt sein sollte. Es gegentheiligen Ansicht, nach welcher formell der fiskus verpflichtet, materiell aber das pekuniäre Re⸗ sultat auf das Reich übertragen werden soll, nicht beigepflichtet (vergl. Laband, Staatsrecht Bd. III. Abth. 2 S. 190 ff., und dagegen: G. Meyer, Deutsches Verwaltungs⸗ recht S. 29 und 40 Note 18). 1 ““ Wenn nun anerkannt werden muß, daß die Militär⸗ verwaltung von den Einzelstaaten selbständig geführt aber andererseits keinen Landes⸗Militärfiskus, nur einen Reichs⸗Militärfiskus giebt und daß die verwaltung bezüglich ihrer Einnahmen und Ausgaben Reich gegenüber Rechnung abzulegen hat, so läßt sich der
2.
Schluß nicht abweisen, daß die Einzelstaaten die Militärverwal⸗ ung zwar selbständig, aber für Rechnung und in Vertretung Die selbständige Verwaltung eines be⸗ stimmten Zweiges der Staatshoheitsrechte schließt aber no wendig auch das Recht zum Abschluß von Rechtsgeschäften, welche für die Zwecke der Verwaltung erforderlich sind, und nicht minder das Recht zur Prozeßführung in sich, da ohne diese
—
Rechte, das heißt ohne die Möglichkeit, den Staatsfiskus in
9
privatrechtlicher Beziehung nach außen zu vertreten, füllung der der Verwaltung obliegenden nah, g Bei dem Mangel einer eigenen obersten Reichs⸗Militärverwaltung können diese Rechte aber auch nur der Militärverwaltung der Einzelstaaten in Vertretung des Reichs ausgeübt werden. 8 Aus dem Vorstehenden ergiebt sich, daß nach der Reichs⸗ verfassung die Kontingentsverwaltungen der Einzelstaaten, vorbehaltlich der sich aus der Verfassung selbst ergebenden Beschränkungen, zur selbständigen Verwaltung d wesens und insbesondere üt Armeeverwaltung auf Recht berechtigt sind, daß sie in (Reichs⸗Militärfiskus) geschäften, als im Prozeß zu vertreten befugt sind und 1 en eine Vollmacht des RNeichskanzlers Prozesses bezüglich der dem Ressort ig unterliegenden Gegenstände nicht erfo hr die Frage, welche spezielle Behörde des⸗Kontingentsverwaltung in einem einzelnen Prozeß zu vertreten habe, in Ermangelung reichsgesetzlicher Bestimmungen nach dem Landesrecht beurtheilt werden muß. — Für den vor⸗ liegenden Fall erscheint es nun nicht zweifelhaft, daß 2 Intendar ehen davon, d
50‿
— . 5
s
ss ltun ie
des gegenwärtigen Prozesses di e
s
Ressort gehörenden Gegenstände zur Vertretung der Mili verwaltung im Prozeß befugt sind (vergl. Erlaß des preußischen Kriegs⸗Ministers vom 6. August 1828 und des Justiz⸗ Mit vom 4. Juli 1828), herrscht nach Ausweis des Thatbestande
weiten Urtheils unter den Parteien darüber kein Streit, ß das Königlich preußische Kriegs⸗Ministerium die Anstellung der vorliegenden Klage genehmigt habe.“
— Ein Tischler hatte an der rechten Hand eine Verletzung erlitten, welche dieselbe für Tischlerarbeiten unbrauchbar machte. Nach Beendigung des Heilverfahrens fand der Ver⸗ letzte in dem Bureau eines Kaufmanns eine Stellung, in welcher er einen höheren Lohn bezog, als er vor der Verletzung t hatte; mangels kaufmännischer Ausbildung und wegen der durch die Verletzung bedingten Mangelhaftigkeit seiner Handschrift war der Lohn indessen geringer, als der seinem Die Berufsgenossenschaft hatte die Renten⸗ zahlung eingestellt, weil der Verletzte mit dem Eintritt in lohnendere Beschäftigung den Beweis geliefert habe, daß er nicht mehr in Eb1 beschränkt sei. Schiedsgericht hatte sich dem anges b — daß 8 jetzige Verdienst des Verletzten nicht aus Wohl⸗ wollen gezahlt werde, sondern in vollem Umfange als Arbeits⸗ verdienst anzusehen sei. Das Reichs⸗Versicherungsamt hat in der Rekursentscheidung b Juni 1888 (Nr. 568) diese Ansichten für unzutreffend erklärt. 6 Klaͤger noch wesentlich in dem Gebrauch der verletzten Hand beeinträchtigt ist, bedingt an sich, zumal der Kläger seinen
§. 1 an allen dem dienstlichen Gebrauch einer ver⸗ wie geistigen 8 n a ganzen n haftlie fassungsmäßig aus Reichsmitteln zu unterhaltenden Verwaltung Gebiet sich bietenden Arbeitsgelegenheiten erleidet. Für ihre gewidmeten Gegenständen das Eigenthum und die sonstigen dinglichen Rechte, welche den einzelnen Bundesstaaten zugestanden haben, dem Deutschen Reich — Daß nun bezüglich der im Eigenthum
dungen 181, 211 und 457, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1886 Seiten 132, 251; 1888 Seite 70). Dem liegt de Gedanke zu Grunde, daß der trotz der Verletzung empor⸗
gestiegene;
selbst hervorheben, daß der letztere in zum Theil wegen der — durch die Verletzung bedingten — Mangelhaftigkeit der Handschrift einen geringeren Lohn bezieht
5 EZrIeg† skanz
ieser
Aufgaben nahezu
L ur selbständigen wirthschaftlie nung und in Vertretung des Reichs dieser Beziehung den Reichsfiskus owohl beim Abschluß von Rechts⸗
lossen, nachdem festgestellt
Der Umstand, daß der
Bundes⸗ Unterhalt nicht mit grober, keinerlei Geschicklichkeit er⸗ fordernder Arbeit verdient, eine Verminderung seiner Er⸗ werbsfähigkeit (zu vergleichen Entscheidungen 307, auch 249 und 426, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1887 Seite 50 sowie Seiten 9 und 356). Diese besteht in der Einschrän⸗ aber streitig und zur Lösung der daraus entstehenden Schwierig⸗ kung, welche der Kläger durch die Verletzung in ö“ keiten wurde das Gesetz vom 25. Mai 1873 erlassen, nach der ihm nach seinen gesammten Kenntnissen und örperlichen wie geistigen Fähigkeiten auf dem ganzen wirthschaftlichen
8
Bemessung ist es gleichgültig, ob der Kläger zufällig nach der Verletzung einen höheren Lohn bezieht als vorher, mag nun
dieser Lohn ausschließlich als Arbeitsentgelt oder zum Theil. aus Wohlwollen gezahlt werden. Das Geset sieht nicht in solchen neuen Bezügen, sondern in Veränderungen des Zustandes des
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Verletzten, soweit dabei die Erwerbsfahigkeit in Frage kommt, einen Grund zur Aenderung der Rente (zu vergleichen Entschei⸗
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Verletzte ohne dieselbe vielleicht noch weiter gekommen
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Sanitäts⸗, Veterinär⸗ und Quarantänewesen.
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— Roggenkleie 41 —5 ℳ, M torfstreu, prima 1,35 ℳ, Spelzspreu 1 10— ½ ℳ (Sämmt⸗ liche Artitel bei Abnahme von 200 Ctr. an.) Rüböl im Detail
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n den Parterre⸗Räumlichkeiten, man hinauf auf die Galerie, so findet man wiederum so viel id Interessantes, was füͤr das Ge⸗ sammtgewerbe von größter Bedeutung ist. Redner gedenkt mit aner⸗ kennenden Worten Derer, welch die Ausstellung geschaffen und in⸗ stallirt und damit etwas Großartiges mit wenigen⸗ Mittekn erreicht haben. Auch die Industrie hat sich recht hübsch betheiligt durch Vor⸗ führung desjenigen, was wirklich nützlich für das Handwerk ist. Diese Ausstellung wird Vieles zur Lösung der sozialen Frage, zur Lösung des Widerstreits zwischen Klein⸗ und Großgewerbe beitragen und ist Redner der Ueberzeugung, daß die Münchener Ausstellung vielfach Nachahmung finden wird. Zum Schluß bringt Redner den Dank und ein Hoch aus auf Diejenigen, welche die Ausstellung mit allen ihren Kräften ins Leben gerufen haben, und wünscht dem bedeutungsvollen Werk den besten Erfolg. — Ein anderes Preisgerichtsmitglied Professor Dr. Slabv⸗Berlin äußerte sich folgendermaßen: Ein altes schottisches Handwerker⸗ Sprüchwort sagt: „Bei Hammer und Hand steht die Kunst im