1888 / 251 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Nov 1888 18:00:01 GMT) scan diff

Vom Absender ist s Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen.

zu entrichten 1 8— VLVporbemerkungen. Postaufträge sind im Vereinsverkehr bis zu 1000 Franken bz. dem entsprechenden Vetrage der Landes⸗ Im Bereinsverkehr darf eine und dieselbe Sendung mehrere Werthpapiere enthalten, welche von einer und derselben 8 1“ 8 währung des Bestimmungslandes zugelassen. Lauten die einzulösenden Werthpapiere auf eine abweichende Währung, insbesondere die Postanstalt bei mehreren Zahlungspflichtigen zu Gunsten eines und desselben Absenders einzuziehen sind. Von dem Vetrage Ein. Versiche⸗ Währung des Aufgabelandes, so hat der Auftraggeber den einzuziehenden Betrag in der für die einziehende Verwaltung maßgebendeneines jeden eingelösten 8 erthpapiers wird im Vereinsverkehr eine Einziehungsgebühr durch die mit der Einziehung beauf⸗ schreib⸗· Währung auf den Papieren hinzuzufügen bz. im Postauftragsformulare anzugeben. Die Umrechnung ist hierbei, um Unterschiede den von (tragte Postverwaltung erhoben. Diese Gebühr beträgt, von Frankreich und Tunis abgesehen, 10 Pf. gebühr V runge⸗ den fremden Postanstalten mittelst Postanweisung abzuführenden Beträgen gegenüber zu vermeiden, nach demselben Verhältniß zu bewirken, Solche Zinsscheine und Dividendenscheine, auf welche nur bei Vorlegung der Obligation u. s. w. selbst Zahlung für gebühr für geleistet wird, sind vom Postauftragsverkehr überhaupt ausgeschlossen. den Brief. je 160 ℳ.

Vom Absender ist zu entrichten Ein⸗ Versiche⸗ schreib⸗ Ehs 5 gs⸗ gehühr büͤhr für . ;je 160 ℳ. Pf. 5 Pf. für je 300 ℳ,

mindestens 10 Pf.

Meist⸗ betrag der Werth⸗ angabe.

Porto für je 15 g.

u6“

orto 1¹“ 38 c Bemerkungen.

für je 15 g.

Pf.

b. 10 geogr. Meilen einschl.

20 Pf., über

10 Meilen

welches von den fremden Postanstalten bei der Umwandlung der eingezogenen Beträge in die Währung des Ursprungslandes der Post⸗ aufträge jeweilig innegehalten wird. Ueber dieses Umwandlungsverhältniß ertheilen die Postanstalten auf Verlangen Auskunft. 8 2 8. Das Postauftragsformular (fuür den Verkehr nach fremden Ländern ein solches mit Vordruck in deutscher und Der Postauftragsbrief ist mit der Aufschrift Postauftrag nach. 8 bz. Valeurs à recouvrer, Rureau de poste à (Name der Postanstalt) Recommandé, verkehr außerdem mit der Angabe des Namens ꝛc. des Absenders.

französischer Sprache) ist, dem Vordruck entsprechend ausgefüllt, mit den Anlagen (Rechnung, Quittung, Wechsel u. s. w.) in verschlossenem Umschlage unter Einschreibung an die Postanstalt abzusenden, in deren Bestellkreis der Schuldner wohnt, nach Portugal Meĩif r 5 8 (einschl. Madeira und Azoren) an das Postamt in Lissabon. Der von der Postanstalt eingezogene Betrag wird abzüglich der 87 Shriftliche Mittheilungen auf dem Formular, welche sich nicht auf den Postauftrag selbst beziehen, sind unzuläffig. Post⸗ 14) 1 erricht lagd g. tcep enweisungsgedühr Lv Postauftrages mittels Postanweisung übersendet. Postaufträge ohne Anlagen, sowie solche mit aufträge müssen frankirt werden. Für die Rücksendung unausführbarer Postaufträge kommt eine Gebühr nicht zur Erhebung. irte Briefe zulässig mi 1 Briefen a ag 1 2 = Zuschlag. Eilbestellung zulgässig. Benennung Meistbetrag Taxe: Benennung Meistbetrag Taxe: Die Einführung ausländischer .“ 8 zn28 t „veste eines Porto. Lotterieloose ist verboten 49 1 Gebühr. f 8 ZZ Länder Postauftrags. Pf Pf. Postauftrags. Pf. Nach Bosnien, Herzegowina, 1 1 HIs 600 30 u

Einschreiben, im Vereins⸗

(Name der Postanstalt), zu versehen, 1u““

1) Meistgewicht 250 g. Unfrankirte Briefe zulässig mit 10 Pf. Zuschlag. Eilbestellgebühr im Fall der Vorausbezahlung bei Ueber⸗ bringung eines Briefes mit Werthangabe bis 400 einschl. oder von Ablieferungsscheinen über Werthbriefe nach Postorten 25Pf., nach Orten ohne Postanstalt 80 Pf.

2) Eilbestellung zulässig.

unbe⸗

D Tent I ) 8 schränkt

(Reichspostgebiet, Bayern und Württem⸗

Feste V Gebühr.

Pf.

Bemerkungen.

14) Oesterreich⸗Ungarn wie Deutschland Bemerkungen.

der Länder.

saldirt, bezahlt, entlastet, ausgeglichen ꝛc. versehen sind, unterliegen nach Maßgabe der Größe des Papiers einer Italienischen Stempelgebühr. Diese ist neuer⸗ dings auf folgende Sätze festgestellt: 8 20 79 von 0,50 Fr. bei einer Größe bis zu 14 qdem, für je 15 g E1 1“ von 14—20 21121542“ für je 15 g I 4,00 für jede weitere (im Grenzbezirk 7) Wechselproteste werden durch die Postanstalten 10 für je 15 g) vermittelt. 3 8) Wechselproteste werden nicht vermittelt. 9) Wechselproteste werden nicht vermittelt.

730 Kronen. 88 beit der französis Küst egenen Inseln); für je 15 g echselpro⸗ 1

der unweit der französischen Küste belegenen Inseln) e 19) Becerfteagen nach Ungern lind die Namen

mit lateinischen Buchstaben zu schreiben.

hierzu Vermerk „à protester“ auf dem Auftrage 10) Oesterreich⸗; 400 Gulden 10. V außerdem eine schriftliche Verpflichtung des Absenders Ungarn... ö. W. bis15 geinschl. 1 E 1“ zur Zahlung entstehender Protestkosten eücl. V 20 Wechselproteste werden nicht vermittelt.

5) Postaufträge mit dem Vermerk „Sofort zum V 1u“ prhegestans dneeag 1 11) Portugal. . 180 Milreis

6) Alle auf den Inhaber lautende Werthpapiere, seinschl. Madeira Loose oder Schuldbriefe auswärtiger Lotterien ꝛc. sind und der A'oren). V vom Postauftragsdienst ausgeschlossen. Wechselproteste 12) Rumänien . 1000 Franken werden nicht vermittelt. Die Italienischen Post⸗ anstalten sind ermächtigt. bei Einziehung von Be⸗ 9oe sos

1000 Franken

Sandschak Novibazar (Oesterr. D Teutschland Die Aufschrift har zu lauten:⸗„Postauftrag nach.

20 V Okkupationsgebiet) gelangt neben (Reichspostgeb, 8 Weechselproteste werden durch die Post vermittelt. p

15) Portugal... (einschl. Madeira der Azoren) 16) Portugiesische Kolo⸗ nien I1“ in Rußland.. . ... (auch nach den chinesischen Orten Kalgan, Peking, Tientsin und Urga über Rußland) Salvador...

8000 (10000 Fr.)

8000 (10000 Fr.) unbe⸗ schränkt

und 1 dem deutsch⸗österrei chischen Porto Bayern und 2) Wechselproteste werden vermittelt, wenn der Ver⸗ Württemberg). 2 merk „Protét“ oder „Protét immédiat“ auf dem Auf⸗ 2) Belgien.. trage sich befindet. 3) Zinsscheine und Dividendenscheine dürfen nicht beigefügt sein. Wechselproteste werden nicht vermittelt. 4) Im Falle der Annahme werden von dem ein⸗ gezogenen Betrage 10 Pf. für je 20 ℳ, höchstens aber 40 Pf. als Einziehungsgebühr in Abzug gebracht. Wechsel⸗ proteste werden vermittelt (auch auf der Mehrzahl

Gewichts. 20 (im Grenz⸗ bezirk 10) 8000 20 8

(10000 Fr.)

unbe⸗ 20 4) Eilbestellung

schränkt ((im Grenz⸗ orten zulässig bezirk 10) schluß von Island und Faröer. unbe⸗ 0oö schränkt 20 8000 20 (40 000 Piaster = (10000 Fr.) 8000 (10000 Fr.) 8000 (10000 Fr.)

unbe⸗

schränkt 8000 (10000Fr.) . 8000 (10000 Fr.) 8000 (5000 Gul⸗(im Grenz⸗ den oder bezirk 10) [(10000 Fr.) mit Werthangabe nach Griechenland, Montenegro und Rumänien ist bei den Postämtern zu

C. Postanweisungen. Vorbemerkungen. Zu Postanweisungen nach dem Auslande kommt ein besonderes Für telegraphische Postanweisungen ist zu entrichten: a. die gewöhnliche Postanweisungs⸗ Fe⸗ rmular (in deutscher und französischer Sprache) in Anwendung. Auszufüllen ist dasselbe mit arabischen gebühr, b. die Gebühr für das Telegramm, c. das Eilbestellgeld für die Besorgung am Bestimmungsort, iffern und mit lateinischen Schriftzeichen, ohne Durchstreichungen oder Abänderungen. wenn die Anweisung nicht postlagernd lautet.

WL1““ Abschnitte der Postanweisung sind zulässig

noch ein besonderes Porto zur Erhebung: 3 a. Gewichtsporto 40 Pf.; b. Versich.⸗Gebühr 10 Pf. für Werthangave bis 100 ℳ, 0 Pf. über 100 bis 300 ℳ, 30 Pf. über 300 bis 600 u. s. w., je 10 Pf. für je 300 16) Santiago (Cap Verdische In⸗ seln), San Thomé (Insel San Thomé), Loanda (Angola). 17) Die Einführung ausländischer Lotterieloose ist verboten. 20) Eilbestellung zulässig.

.8000 (10000 Fr.)

1 4) Dänemark nebst Island und den Faröer 5) Dänische Kolonien:

a. in Westindien ... b. Grönland 6) Egypten.

2) Belgien 7) Lõuxemburg. 800

8) Niederland. 150 Gulden

1000 Franken 20 für je 15 g (imGrenzbezirk 10 für je 15 g) ranken 20 für je 15 g ranken 20 1

3) Bulgarien .....

3) Egypten 8 ) Egyp 1e

4) Frankreich

mit Algerien 9) Norwegen

8000 (10000 Fr.) unbe⸗ schränkt unbe⸗ schränkt

8000 (10000 Fr.) 8000 (10000 Fr.)

18) 19) 20)

Schweden ..... Schweiz.

11) Zinsscheine und Dividendenscheine dürfen nicht beigefügt sein. Wechselproteste werden nicht vermittelt.

12) Nur nach größeren Orten. Zinsscheine und Dividendenscheine dürfen nicht beigefügt sein. Wechsel⸗ proteste werden nicht vermittelt.

13) Nur nach der Hauptstadt San Salvador. Wechselproteste werden nicht vermittelt.

14) Lotterieloose und andere auf das Lotteriespiel bez. Papiere, sowie Zins⸗ und Dividendenscheine dürfen nicht beigefügt sein. Postaufträge mit dem Vermerk „Zum Protest“ oderSofort zum Protest' sind zulässig. 15) Nur nach bestimmten Orten. Wechselproteste werden nicht vermittelt.

800

1000 Franken 11u6“

5) Helgoland. 6) Italien

.“

7) Frankreich 8) Französische Kolonien 9) Helgoland .... 10) Italien

2¹) Gerbien. . . ..

22)

8) Guadeloupe, Martinique, eeehsc Guyana, Senegal, Réunion, Pondichery, Cochinchina, Neu⸗Caledonien, Unnam, Tankin.

10) Briefumschläge mit farbigem Rande oder aus Papier mit Linienvordruck dürcfen nicht ver⸗

wendet werden.

11) Eilbestellung zulässig.

12) Eilbestellung zulässig.

Spanien e(einschl. der Balearen u. Canarischen 3“ 23) Türkei

durch Vermittelung von bösterreichischen Postanstalten:

über Triest 24) Tunis a. über Italien.

23) Nur nach Beirut, Constanti⸗ nopel, Salonich und Smyrna zulässig. Bezüglich anderer Leit⸗ wege ꝛc. ertheilen die Post⸗ anstalten nähere Auskunft.

13) Salvador .. trägen nicht quittirter Rechnungen dem Zahlungs⸗ pflichtigen e dessen Verlangen Quittung über die 14) Schweiz geleistete Zahlung auszustellen. In diesem Falle ge⸗ langt eine Stempelgebühr von 5 Centimen zur Be⸗ rechnung. Quittungen, ferner Rechnungen, welche mit der Quittung oder auch nur mit der Unterschrift 15) Tunis

des Forderungsberechtigten oder mit Vermerken, wie

E. Packetsendungen. I. Packete ohne angegebenen Werth und Packete mit Werthangabe nach Sae.- EEö. C1““ S. fo. SSeheeneeeürgegcher .“ gnicgt 8 eträgt für Packete: Für unfrankirte Packete bis 5 kg einschließlich wird ein Portov⸗- F. 88 se deres Po ic A. Das Porto beträgt für Packete: 1 zuschlag von 110 Pf. erhoben. Portopflichtige Dienstsendungen unter⸗ in Ansatz gebracht. Gehören mehrere Sendungen zu einer Begleit⸗ auf Entfernungen (in geogr. Meilen): liegen diesem Zuschlag nicht. adresse, so wird für jedes einzelne Stück das Porto berechnet. h““ Für die als Sperrgut zu behandelnden Packete wird das Porto Die Packetsendungen sind thunlichst zu frankiren. 1 h“ (nicht aber der Portozuschlag und die Versicherungsgebühr) uin die B. Für Packete mit Werthangabe wird erhoben; 1) das für bis bis bis bis Hälfte erhöht. Als Sperrgut gelten alle Packete, welche in irgend einer Packete ohne Werthangabe zu entrichtende Porto (s. unter A.). 1“] 50 I Ausdehnung 1 ½ m. überschreiten, oder welche in einer Ausdehnung 2) Versicherungs gebühr gleichmäßig 5 Pf. für je 300 ℳ. oder Zone 1 Zone 2 Zone 3 Zone 4 Zone 5 Zone 6 1 m, in einer anderen ½ m überschreiten und dabei weniger als 10 kg Fäehe von 300 ℳ, mindestens jedoch 10 Pf., ohne Unterschied 81 8 Pf P. F WIJA’ö wiegen, oder welche bei der Verladung einen unverhältnißmäßig großen der Entfernung. . +. . . 9 8 7 7 4 8 4 9 8 8 8 7 8 G 2. 6 562 8 18 1. 8 2 8 2 einschließlich 25 50 50 50 50 50 Raum, bz. eine besonders sorgsame Behandlung erfordern, z. B. „0. Dringende Packete (nach Oesterreich-⸗Ungarn nicht zulässig) weitere Kilsv⸗ lebende Thiere, Körbe mit Pflanzen und Gesträuchen, Hutschachteln müssen frankirt sein. Besondere Gebühr außer Porto und mehr 1186868“ V 20 30 40 50 oder Cartons in Holzgestell, Möbel, Korbgeflechte u. dergl. etwaigem Eilbotenlohn, 1 II. Frankirte Packete im Gewichte bis 3 bz. 5 Kg nach dem Auslande. 1 Salvador, Schweden, Serbien, Spanien, Tripolis, der Türkei und Tunis dürfen in keiner Ausdehnung 60 Centimeter überschreiten. Der Umfang verselben ist außerdem auf 20 Cubikdecimeter begrenzt. Für Packete nach Großbritannien und Irland besteht eine Beschränkung des

9 aßes nicht. Soweit der nachstehende Tarif die erforderlichen Angaben nicht enthält, sowie bezuü glich derjenigen Packete ü4 Auslande, welche F Bedingungen unter II. nicht entsprechen, ertheilen die Postämter nähere Auskunft.

unbe⸗ schränkt

11) Luxemburg.. 12) Niederland..

10 für je 15 g)

1000 Franken

20 8000 20 (10000Fr.) 8000 20 , 28 (10000Fr.) V V

erfragen. Nach Großbritannien und Irland sind Briefe mit Werthangabe nicht zulässig.

b. über Frankreich

Der Tarif für Briefe

im Gewichte

über

bis 150

10

8 (vom Absender zu entrichten). anweisung. Pf. EEEEe 11“ 400 20 bis 100 Bayern 3 üb. 100-200 . 40 über 200 100 Pesos. 20, mindest. 40% 20 500 Franken.

20, mindest. 40 20 10 Pfund 20, mindest. 40 20 Sterling. bis London (ab London siehe Bemerkungen).

Meistbetrag einer Post⸗

Die Ausftellung der Postanweisung hat zu erfolgen in

1) Mark und Pfennig.

2) Pesos und Centavos (Goldgeld oro sellado) 1 Peso Gold =

4 7 Pf.). 3) Franken und Centimen. - (100 Franken = 81 ℳ). 4) Pfd. Sterl. £), Schillinge (s), Pence (d), (10 £ = 204 50 Pf.)

Benennung der Länder.

1) Deutschland ... (Reichspostgebiet, und Württemberg.)

2) Argentinische Republik

2 Henche Wesitangen vz. 4) Britische Besitzungen bz. Britische Postanstalten in außereuropäöischen Län⸗ dern, namentlich Brit. Post⸗ anstalten am persischen Meer⸗ busen u. in China; Ceylon, Cypern, Straits⸗Settlements, Cap⸗Colonie, Mauritius, Natal,— Neu⸗Fundland, Brit. Westindien, Australien. 5) Bulgarien

6) Canada (einschl. Britisch Columbien, Neu⸗Braun⸗ 1 schweig, Neu⸗Schottland und Prinz Edward⸗Inseln).

8 Bemerkungen.

1) Eilbestellgebühr s. Tarif A. Telegraphische Post⸗ anweisungen zulässig.

2) Postanweisungen nur nach Buenos⸗Aires, Cordoba (Provinz Cordoba) und Rosario (Provinz Sta Fé) zulässig. 8 3) Telegraphische Postanweisungen zulässig.

4) Das Postanweisungsformular muß außer dem Namen des Empfängers und der genauen Bezeichnung desselben mindestens den Anfangsbuchstaben eines Vornamens des Empfängers (bz. die Bezeichnung der Firma desselben) enthalten. Der Absender 8 hat gleichzeitig mit der Einlieferung der Postanweisung den Empfänger von der erfolgten Einzahlung des Betrages durch ein besonderes Schreiben in Kenntniß zu setzen.

Die Gebühr für die Uebermittelung ab London wird seitens der Großbritannischen Postverwaltung, welche die 1 Ueberweisung der Postanweisungsbeträge nach dem Be⸗ ““ stimmungsgebiete vermittelt, von dem Einzahlungsbetrage in D) Aden über Bremen (mit Abzug gebracht. Wünscht der Absender auch diese Gebühr deutschen Postdampfern) .. .. zu tragen, so muß er den Betrag der Postanweisung ent⸗ sprechend höher bemessen.

5) dg nach bestimmten Orten. Telegraphische Postanweisungen zulässig.

6) Wie Nr. 4. Dem Bestimmungsort ist der Name der

für jedes gramm

Schriftliche Mittheilungen jeder Ar

e 1 1 t ir insowei g 8 itliche Portosätze bestehen. Vorbemerkungen. Die Taxen find nur insoweit angegeben, als einheitliche Portosätze . 8 Die Vorausbezahlung bildet die Regel. Packete nach Helgoland, Luxemburg und Oesterreich⸗Ungarn können jedoch auch unfrankirt abgesandt werden. 1 Packete nach Bulgarien, Egypten, Frankreich,

Französ. Kolonien, Großbritannien und Irland, Kalien, Niederland, Portugal, L1a: ¹ f Der beizufügen 5 8 24 8 g * 1 d 8H ded h s z cügalts. Tarif den Zoll⸗Inhalts⸗ 7 d

erklärungen erklärungen

4) Der Name und mindestens der Anfangs⸗ buchstabe eines Vornamens des Absenders (bz. die Bezeichnung der Firma des Absen⸗ ders) und die genaue Adresse desselben müssen angegeben sein. Sonstige Mit⸗ theilungen sind nicht statthaft.

Tarif

Bestimmungsland. bis zum Gewicht von

Bestimmungsland.

Bemerkungen. V bis zum Gewicht von

18) Cochinchina 3 kg 36 2 19) Corsirca. a. Hafenorte .. . 3 kg b. andere Orte 20) Cypern ...

V Zahl Sprache Zahl Sprache. Zahl Sprache.

französisch französisch deutsch od. französ.

19 a) Hafenorte: Ajaccio, Bastia Bonifacio, Calvi, Ile Rousse (Isola Rossa), Propriano.

21) Werthangabe unbegrenzt; Nachnahme zulässig bis 400 (aus⸗ genommen nach Island). Eil⸗

20, mindest. 40 5 kg

20, mindest. 40

500 Franken. 100 Dollars.

5) Schriftliche Mittheilungen jeder Art. 6) Wie Nr. 4.

5) Franken und Centimen (100 Franken = 81 ℳ). 6) Dollars und Cents (100 Doll. = 424 ℳ).

7) Pesos u. Centavos (Goldgeld

2 G od. englisch

3 kg deutsch od. französ.

bis 6 75 V

über Englad . 2) Afrika. West⸗ u. Südwestküste

21) Dänemark mit den Faröer (mit Woermannschen Dampfern)

22) Dänische Antillen

französisch oder 8 franz.

englisch, nach Ba⸗

8) Dänemark nebst Island

und den Faröer.

9) Dänische Antillen 10 “*“ 11) Frankreich mit Algerien

sow. Tanger (Marokko).

12) Großbritannien und Ir⸗

land. 13) Hawaii (Sandwich⸗Inseln)

14) Helgoland .. . . .....

15) Japan (nur nach Hiogo oder Kobe, Hokodate, Kioto, Na⸗

asaki, Osaka, Tokio und Jokohama).

16) Ostindien (Britisch) (Vor⸗ der⸗Indien, einschl. d. nicht⸗ britischen Besitzungen und Britisch⸗Birma's, dagegen mit Ausschluß von Ceylon).

„Wegen Ceylon s. Nr. 4.

8” 7) Italien (auch San Marino, Susa (Tunis), Tunis, la Go⸗ letta b. Tunis, Tripolis, Massaua und Assab).

18) Luxemburg wie Nr. 1, jedoch ist das besondere Auslands⸗ formular zu verwenden.

19) Malta und Gibraltar.

20) Marokko (Tanger) s. Nr. 11 21) Niederland

22) Niederländ. Besitzungen in Ostindien... 23) Norwegen ..

24) Oesterreich⸗Ungarn...

25) Portugal (einschl. Madeira und der Azoren)

26) Rumänien

27) Salvador

28) Schweden. e86*“

30) Tripolis siehe Nr. 17. 31) Türkei: a. Constantinopel

100 Pesos. 360 Kronen.

360 Kronen.

210

400 500 Franken.

10 Pfd. Sterl.

250 Fl. 250 Fl. 360 Kronen.

400 90 Milreis.

500 Franken. 100 Pesos.

360 Kronen.

400

500 Franken. 500 Franken.

50 Dollars.

20 Pfd. Sterl.

(Guld.) Ndrl. (Guld.) Ndrl.

500 Franken.

20, mindest. 40 10, mindest. 86

20, mindest. 40 20, mindest. 40 20, mindest. 40 20, mindest. 40

20, mindest. 40

20 20

20 20 20 20

20

10, mindest. 40 20, mindest. 40

20 20

20, mindest. 40

20, mindest. 40 20

Bemerkungen zu Nr. 4). 20, mindest. 400 20

30, mindest. 40 20, mindest. 40

10, mindest. 40 20, mindest. 40

20, mindest. 40 20, mindest. 40

20, mindest. 40 20, mindest. 40 10, mindest. 40

20 20

20 20

20 20

20 20 20

bis San Francisco (ab San Francisco s. Bemerkungen).

bis London (ab London s.

) 8 (1 Peso Gold = 4 7 ₰).

Kronen und Oere—

10) Franken und Centimen 11) (100 Fr. = 81 ℳ).

12) Wie Nr. 4.

13) Dollars und Cents (100 Doll. = 424 ℳ).

14) Mark und Pfennig.

15) Franken und Centime (100 Fr. = 81 ℳ)

21)

22

Gulden und Cents (100 Fl. = 169 50 Pf.).

23) Kronen und Oere

(100 Kr. = 112 75 Pf.). 24) Mark und Pfennig.

25) Milreis und Reis

(1 Milreis = 4 55 Pf.). 26) Frank. u. Cent. (100 Fr. =81 ℳ). 27) Pesos und Centavos. Goldgeld. (1 Peso Gold = 4 7 ₰). 28) Kronen und Oere

29) Franken und Centimen (100 Fr. = 81 ℳ). 31 a) türkischer Goldwährung (türk.

(100 Kr. = 112 75 Pf.).

7) 8) 10) 11)

4 4

23)

24) 25)

26) 27)

16) Wie Nr. 4.

19) Wie Nr. 4.

Schriftliche Mittheilungen jeder Art. Schriftliche Mittheilungen jeder Art.

Schriftliche Mittheilungen jeder Art.

12) Wie Nr. 4. 13) Wie Nr. 33.

14) Schriftliche Mittheilungen jeder Art. 1b) Schrifti

e Mittheilungen jeder Art.

17) Schriftliche

Provinz und des Kreises (county) hinzuzufügen. Aus Canada sind Postanweisungen nur bis 210 zugelassen. 7) Nur nach bestimmten Orten.

8) Telegraphische Postanweisungen mit Ausschluß von und Faröer zulässig.

9) Postanweisungen sind zulässig nach St. Thomas, Christians⸗ stad und Frederiksstad auf St. Croir und nach St. Jean. 10) Postanweisungen sind zulässig nach allen Orten Unter⸗, Mittel⸗ und Ober⸗Egyptens bis Wadi⸗Halfa einschl., sowie nach Suakim. Telegraphische Postanweisungen nach Alexan⸗ drien, Cairo, Ismailia, Port Said und Suez zulässig. 11) Telegraphische Postanweisungen zulässig nach Frankreich und Algerien.

Island

12) Wie Nr. 4.

13) Wie Nr. 33. Für die Beförderung ab San Francisco wird von der amerikanischen Postverwaltung eine weitere Ge⸗ bühr von ¾ % des Betrages zu Lasten des Empfängers berechnet⸗

14) Telegraphische Postanweisungen zulässig. [15) Telegraphische Postanweisungen nach Tokio und Yokohama

zulässig.

16) Wie Nr. 4. Auf Postanweisungen an Personen indischer Abkunft muß der Name, der Stamm oder die Kaste des Empfängers, und der Name des Vaters desselben angegeben sein. ) Telegraphische Postanweisungen nach Italien und San Marino zulässig.

18) Telegraphische Postanweisungen zulässig. 19) Wie Nr. 4.

21) Eilbestellung zulässig. Telegraphische Postanweisungen nach

21) Schriftliche Mittheilungen jeder Art.

22) Angabe Name und Wohnort des Absenders.

des eingezahlten Betrages,

Schriftliche Mittheilungen jeder Art.

bestimmten Orten zulässig.

[22) Die Postanweisung muß deutlich den Vermerk „Nieder⸗

ländisch Indien“ tragen. Von einem Absender darf an denselben Empfänger innerhalb 8 Tagen kein höherer Betrag als 250 Fl. mit Postanweisung übersandt werden.

23) 1.“ Postanweisungen nur nach bestimmten Orten zulässig.

24) Die Umwandlung in die österr. Währ. erfolgt in Oesterreich⸗ und Ungarn auf Grund des Wiener und des Budapester Börsen⸗ kurses. Ein Absender darf im Laufe eines Tages nicht mehr als zwei Postanweisungen an ein und denselben Empfänger auf⸗ liefern. Telegr. Postanweisungen nach bestimmten Orten zulässig.

(25) Telegraphische Postanweisungen nur nach Lissabon und Porto

(Oporto) zulässig.

26) Postanweisungen sind nur nach größeren Orten zulässig.

27) Postanweisungen auch telegraphische nur nach der Hauptstadt San Sälvador zulässig.

29) Telegraphische Postanweisungen zulässig.

32) Nur nach bestimmten Orten. Ebenso telegraphische Post⸗

„anweisungen.

33) Die Postanweisung muß außer dem Namen des Empfängers und der genauen Bezeichnung desselben seinen Vornamen

(Bathurst [Gambia] s. unter 8, Kamerun s. unter 33, Kongostaat s. unter 35, Lagos s. unter 37, Sierra Leone s. unter 65)... 3) Algerien. a. Hafenorte b. Eisenbahnstationen... .. 4) AUnnam. 5) Argentinische Republik über Hamburg oder Bremen .. über Belgien oder Frankreich. 6) Ascensioon . 7) Australien. a. Neu⸗Süd⸗Wales (direkt mit deutschen Postdampfern).. b. Victoria (dir. m. deutsch. Postd.)

8 u“

c. West⸗Australien über Hamburg od. Bremen u. England

8) Bathurst (Gambia)

9) Belgien..... 10) Britisch⸗Guyana......

11) Britisch⸗Honduras (Belize)

12) Britisch⸗Westindien... 13) Bulgarien und Orte mit bulgar. Postanst. in Ost⸗Rumelien 14) Cap⸗Kolonie mit Britisch⸗ Betschuanalad. . .

15) Ceylon über Bremen.... über Englanrnrd..

über Oesterreich und Italien.. 16) Chile über Hamburg .... über Belgiein 17) China. a. Shanghai üb. Bremen über Frankreich..

über Fngland. u6“

über Oesterreich und Italien b. Amoy, Canton, Foo⸗Chow (Futschau), Hankow, Hoihow (Kiung⸗Schow), Makao, Ningpo, Swatow, sowie Orte im Innern Chinas, wohin

92 0

1 1 1 4

3 b. 5kg 6 80 b. 1 kg 2 60 über 1 b.3 kg 6 20 3 kg 2 20 bis 4

5 kg —-— 80 3 kg 2 40 bis 4 55

3 kg 2 20 bis 3 80

3 kg 2 20 bis 3 80

3 kg 180

3 kg 260 5 kg 3880 3 kg 3— bis 4 60

3 80

3 20

3 60

3 20

vᷣnge

bododo

2 deutsch od. französ.

2 deutsch od. französ.

eut . 3a) Hafenorte: Alger (Algier), Boͤne (Bona), Bougie (Boudjeiah) Collo (Kollo), Dellys (SDellis), Djidjelly (Dschidschelli), la Calle, Nemours, Oran und Philippeville 4) Es ist Sache des Adressaten die Sendungen an den Hafenorten Quinhon oder Touron (Tourane) in Empfang nehmen und nach dem Bestimmungsorte weiter befördern zu lassen. 5) Nur nach Buenos⸗Ayres, Cor⸗ doba (Provinz Cordoba), Rosario (Provinz Sta. Feé).

7) Bezüglich der anderen L itungs wege und der Tarxen ertheilen die Postämter Auskunft.

gida und Lome

französisch französisch deutsch

1 deutsch, 3 franz. deutsch od. französ.

deutsch od. französ.

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frranzösisch

8

9) Werthangabe unbegrenzt; Nach⸗ nahme zulässig bis 400

deutsch od. französ. 1

12) Antigua, Barbados, Domi⸗ nica, Grenada, Jamaika, Mont⸗ serrat, Nevis, St. Kitts, St. Lucia, St. Vincent, Tobago, Tortola, Trinidad. 8

14) Die Taxen beziehen sich nur auf Sendungen nach Capstadt. Für

nach weiterhin belegenen

1 deutsch, 2 franz. deutsch od. französ. V deutsch

deutsch od. französ.

deutsch ab vom Empfänger zu entrichten. deutsch

1 deutsch, 2 franz. deutsch

französisch

deutsch od. französ.

Aau d rten ist das Porto von Capstadt

23) Egypten über Triest. übe Oesterreich und Italien über Schweiz und Italier 24 Frankreich. 8 a. nach Paris und den übrigen Stationen der franz. Nordbahn direkt über Belgien b. andere Orte 25) Französisch Guyana.... 26) Gibraltar über Hamburg oder Brerien .. .. ... 1

über Belgien...

27) Griechenland. 28) Großbritannien u. Irland über Hamburg oder Bremen ..

über Belgien.

29) Guadeloupe.

30) Helgoland 8.

31) Hongkong über Bremen v

über Oesterreich und Italien.. 32) Italien m. S. Marino, Assab und Massaua über Oesterreich e ienese“ über Frankreicch... 938)) ¹ 1u... 34) KNarikal.. 8

35) Kongostaat.... 36) Labuan....

37) Sngobo. ..

38) Luxemburglg .. 39) Madagaskar(Diégo⸗Suarez) 40) Malta über Oesterreich... über Schweikilklz.... 41) Marokko über Hamburg oder Bremen

über Belgien und England .

2 franz. 3 franz. 2 franz.

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bestellung zulässig.

22) St. Thomas, St. Jean und St. Croix. 1 23) Postpackete zulässig nach allen Orten Unter⸗, Mittel⸗ und Ober⸗Egyptens bis Wadi⸗Halfa einschl, sowie nach Suakim. Nachnahme und Werthangabe zu⸗ lässig bis 400 24) In der Taxe von 80 Pf. ist die besond. franz. Staatsabgabe (impôt) v. 10 Centimen nicht mit einbegriffen.

27) Nur nach Argostoli, Calamate, Catacolo, Cerigo, Corfu, Patras, Pyräus (Athen), Santa Maura, Syra, Volo und Zante. Werth⸗ angabe zulässig bis 800

28) Hauptweg für Packete nach London über Hamburg od. Bremen.

30) Für den sog. Grenzverkehr besondere Taxe. Werthangabe un⸗ begrenzt. Nachnahme bis 400

32) Zu jedem Packet besondere Packetadresse. Nachnahme und Werthangabe bis 400 (ausgenom⸗ men nach San Marino, Assab und Massaua) auf den Wegen über Oesterreich und die Schweiz.

33) An dem Postpacket⸗Austausch nimmt nur die Postagentur in Kamerun Theil. b 35) In der Taxe sind die Kosten für die Beförderung innerhalb des Kongostaates nicht mit ein⸗ begriffen.

69 Für den sog. Grenzverkehr bes. Taxe. Werthangabe unbegrenzt, Nachnahme bis 400 perr⸗

gut, Porto 95 ₰. Eilbestellung zulässig.

41) Nur nach Tanger.

Pfunden, Piaster und Para) 32) (16 ¼ Piaster Gold = 3 ℳ).33) Der Name und die Adresse des Ab⸗ 1 . 31 b)] Franken und Centimen senders müs 8 der auszuzahlende 20, mindest. 40 20 32) (100 Fr. = 81 ℳ). Betrag und der Tag der Einzahlung 20, mindest. 40 20 33) Dollars und Cents können angegeben sein. Weitere An⸗ 8 (100 Doll. = 424 ℳ). gaben sind nicht zulässig.

b. Adrianopel, Beirut, Phi⸗ lippopel, Salonich, Smyrna 32) Tunis siehe auch Nr. 17. 33) Vereinigte Staaten von dA11AAXAX“

oder mindestens die Anfangsbuchstaben seines oder seiner Vor⸗ namen enthalten; bei Firmen genügt die gewöhnliche Be⸗ zeichnung der Firma. Dem Bestimmungsort ist der Name des Staats (state) und, wenn möglich, auch des Kreises (county) hinzuzufügen. viX“

3 80 3-— 4 80

60

kg kg

b kg

20 hbbböööö

über Englaad... über Oesterreich und Italien

V ostpackete zulässig sind, über 500 Franken. 20, mindest. 40 becbencr 500 Franken.

50 Dollars.

42) Martinique.. 43) Mayotte.

68666566

5

3 is

3 kg

8 3