Vom Absender ist s Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen.
zu entrichten 1 8— VLVporbemerkungen. Postaufträge sind im Vereinsverkehr bis zu 1000 Franken bz. dem entsprechenden Vetrage der Landes⸗ Im Bereinsverkehr darf eine und dieselbe Sendung mehrere Werthpapiere enthalten, welche von einer und derselben 8 1“ 8 währung des Bestimmungslandes zugelassen. Lauten die einzulösenden Werthpapiere auf eine abweichende Währung, insbesondere die Postanstalt bei mehreren Zahlungspflichtigen zu Gunsten eines und desselben Absenders einzuziehen sind. Von dem Vetrage Ein. Versiche⸗ Währung des Aufgabelandes, so hat der Auftraggeber den einzuziehenden Betrag in der für die einziehende Verwaltung maßgebendeneines jeden eingelösten 8 erthpapiers wird im Vereinsverkehr eine Einziehungsgebühr durch die mit der Einziehung beauf⸗ schreib⸗· Währung auf den Papieren hinzuzufügen bz. im Postauftragsformulare anzugeben. Die Umrechnung ist hierbei, um Unterschiede den von (tragte Postverwaltung erhoben. Diese Gebühr beträgt, von Frankreich und Tunis abgesehen, 10 Pf. gebühr V runge⸗ den fremden Postanstalten mittelst Postanweisung abzuführenden Beträgen gegenüber zu vermeiden, nach demselben Verhältniß zu bewirken, Solche Zinsscheine und Dividendenscheine, auf welche nur bei Vorlegung der Obligation u. s. w. selbst Zahlung für gebühr für geleistet wird, sind vom Postauftragsverkehr überhaupt ausgeschlossen. den Brief. je 160 ℳ.
Vom Absender ist zu entrichten Ein⸗ Versiche⸗ schreib⸗ Ehs 5 gs⸗ gehühr büͤhr für . ;je 160 ℳ. Pf. 5 Pf. für je 300 ℳ,
mindestens 10 Pf.
Meist⸗ betrag der Werth⸗ angabe.
Porto für je 15 g.
u6“
orto 1¹“ 38 c Bemerkungen.
für je 15 g.
Pf.
b. 10 geogr. Meilen einschl.
20 Pf., über
10 Meilen
welches von den fremden Postanstalten bei der Umwandlung der eingezogenen Beträge in die Währung des Ursprungslandes der Post⸗ aufträge jeweilig innegehalten wird. Ueber dieses Umwandlungsverhältniß ertheilen die Postanstalten auf Verlangen Auskunft. 8 2 8. Das Postauftragsformular (fuür den Verkehr nach fremden Ländern ein solches mit Vordruck in deutscher und Der Postauftragsbrief ist mit der Aufschrift Postauftrag nach. 8 bz. Valeurs à recouvrer, Rureau de poste à (Name der Postanstalt) Recommandé, verkehr außerdem mit der Angabe des Namens ꝛc. des Absenders.
französischer Sprache) ist, dem Vordruck entsprechend ausgefüllt, mit den Anlagen (Rechnung, Quittung, Wechsel u. s. w.) in verschlossenem Umschlage unter Einschreibung an die Postanstalt abzusenden, in deren Bestellkreis der Schuldner wohnt, nach Portugal Meĩif r 5 8 (einschl. Madeira und Azoren) an das Postamt in Lissabon. Der von der Postanstalt eingezogene Betrag wird abzüglich der 87 Shriftliche Mittheilungen auf dem Formular, welche sich nicht auf den Postauftrag selbst beziehen, sind unzuläffig. — Post⸗ 14) 1 erricht lagd g. tcep enweisungsgedühr Lv Postauftrages mittels Postanweisung übersendet. — Postaufträge ohne Anlagen, sowie solche mit aufträge müssen frankirt werden. Für die Rücksendung unausführbarer Postaufträge kommt eine Gebühr nicht zur Erhebung. irte Briefe zulässig mi 1 Briefen a ag 1 2 — — = Zuschlag. Eilbestellung zulgässig. Benennung Meistbetrag Taxe: Benennung Meistbetrag Taxe: Die Einführung ausländischer .“ 8 ’ zn28 t „veste eines Porto. Lotterieloose ist verboten 49 “ 1 Gebühr. f 8 ZZ Länder Postauftrags. Pf Pf. Postauftrags. Pf. Nach Bosnien, Herzegowina, 1 1 HIs 600 ℳ 30 u
Einschreiben, im Vereins⸗
(Name der Postanstalt), zu versehen, 1u““
1) Meistgewicht 250 g. Unfrankirte Briefe zulässig mit 10 Pf. Zuschlag. Eilbestellgebühr im Fall der Vorausbezahlung bei Ueber⸗ bringung eines Briefes mit Werthangabe bis 400 ℳ einschl. oder von Ablieferungsscheinen über Werthbriefe nach Postorten 25Pf., nach Orten ohne Postanstalt 80 Pf.
2) Eilbestellung zulässig.
unbe⸗
D Tent I ) 8 schränkt
(Reichspostgebiet, Bayern und Württem⸗
Feste V Gebühr.
Pf.
Bemerkungen.
14) Oesterreich⸗Ungarn wie Deutschland Bemerkungen.
der Länder.
saldirt, bezahlt, entlastet, ausgeglichen ꝛc. versehen sind, unterliegen nach Maßgabe der Größe des Papiers einer Italienischen Stempelgebühr. Diese ist neuer⸗ dings auf folgende Sätze festgestellt: 8 20 79 von 0,50 Fr. bei einer Größe bis zu 14 qdem, für je 15 g E1 1“ „ von 14—20 „ 21121542“ für je 15 g I „ 4,00 „ für jede weitere (im Grenzbezirk 7) Wechselproteste werden durch die Postanstalten 10 für je 15 g) vermittelt. 3 8) Wechselproteste werden nicht vermittelt. 9) Wechselproteste werden nicht vermittelt.
730 Kronen. 88 beit der französis Küst egenen Inseln); für je 15 g echselpro⸗ 1
der unweit der französischen Küste belegenen Inseln) e 19) Becerfteagen nach Ungern lind die Namen
mit lateinischen Buchstaben zu schreiben.
hierzu Vermerk „à protester“ auf dem Auftrage 10) Oesterreich⸗; 400 Gulden 10. V außerdem eine schriftliche Verpflichtung des Absenders Ungarn... ö. W. bis15 geinschl. 1 E 1“ zur Zahlung entstehender Protestkosten eücl. V 20 Wechselproteste werden nicht vermittelt.
5) Postaufträge mit dem Vermerk „Sofort zum V 1u“ prhegestans dneeag 1 11) Portugal. . 180 Milreis
6) Alle auf den Inhaber lautende Werthpapiere, seinschl. Madeira Loose oder Schuldbriefe auswärtiger Lotterien ꝛc. sind und der A'oren). V vom Postauftragsdienst ausgeschlossen. Wechselproteste 12) Rumänien . 1000 Franken werden nicht vermittelt. Die Italienischen Post⸗ anstalten sind ermächtigt. bei Einziehung von Be⸗ 9oe sos
1000 Franken
Sandschak Novibazar (Oesterr. D Teutschland Die Aufschrift har zu lauten:⸗„Postauftrag nach.
20 V Okkupationsgebiet) gelangt neben (Reichspostgeb, 8 Weechselproteste werden durch die Post vermittelt. p
15) Portugal... (einschl. Madeira der Azoren) 16) Portugiesische Kolo⸗ nien I1“ in Rußland.. . ... (auch nach den chinesischen Orten Kalgan, Peking, Tientsin und Urga über Rußland) Salvador...
8000 ℳ (10000 Fr.)
8000 ℳ (10000 Fr.) unbe⸗ schränkt
und 1 dem deutsch⸗österrei chischen Porto Bayern und 2) Wechselproteste werden vermittelt, wenn der Ver⸗ Württemberg). 2 merk „Protét“ oder „Protét immédiat“ auf dem Auf⸗ 2) Belgien.. trage sich befindet. “ 3) Zinsscheine und Dividendenscheine dürfen nicht beigefügt sein. Wechselproteste werden nicht vermittelt. 4) Im Falle der Annahme werden von dem ein⸗ gezogenen Betrage 10 Pf. für je 20 ℳ, höchstens aber 40 Pf. als Einziehungsgebühr in Abzug gebracht. Wechsel⸗ proteste werden vermittelt (auch auf der Mehrzahl
Gewichts. 20 (im Grenz⸗ bezirk 10) 8000 ℳ 20 8
(10000 Fr.)
unbe⸗ 20 4) Eilbestellung
schränkt ((im Grenz⸗ orten zulässig bezirk 10) schluß von Island und Faröer. unbe⸗ 0oö schränkt 20 8000 ℳ 20 (40 000 Piaster = (10000 Fr.) 8000 ℳ (10000 Fr.) 8000 ℳ (10000 Fr.)
unbe⸗
schränkt 8000 ℳ (10000Fr.) . 8000 ℳ (10000 Fr.) 8000 ℳ (5000 Gul⸗(im Grenz⸗ den oder bezirk 10) [(10000 Fr.) mit Werthangabe nach Griechenland, Montenegro und Rumänien ist bei den Postämtern zu
C. Postanweisungen. Vorbemerkungen. Zu Postanweisungen nach dem Auslande kommt ein besonderes Für telegraphische Postanweisungen ist zu entrichten: a. die gewöhnliche Postanweisungs⸗ Fe⸗ rmular (in deutscher und französischer Sprache) in Anwendung. Auszufüllen ist dasselbe mit arabischen gebühr, b. die Gebühr für das Telegramm, c. das Eilbestellgeld für die Besorgung am Bestimmungsort, iffern und mit lateinischen Schriftzeichen, ohne Durchstreichungen oder Abänderungen. wenn die Anweisung nicht postlagernd lautet.
WL1““ Abschnitte der Postanweisung sind zulässig
noch ein besonderes Porto zur Erhebung: 3 a. Gewichtsporto 40 Pf.; b. Versich.⸗Gebühr 10 Pf. für Werthangave bis 100 ℳ, 0 Pf. über 100 ℳ bis 300 ℳ, 30 Pf. über 300 ℳ bis 600 ℳ u. s. w., je 10 Pf. für je 300 ℳ 16) Santiago (Cap Verdische In⸗ seln), San Thomé (Insel San Thomé), Loanda (Angola). 17) Die Einführung ausländischer Lotterieloose ist verboten. 20) Eilbestellung zulässig.
.8000 ℳ (10000 Fr.)
1 4) Dänemark nebst Island und den Faröer 5) Dänische Kolonien:
a. in Westindien ... b. Grönland 6) Egypten.
2) Belgien 7) Lõuxemburg. 800 ℳ
8) Niederland. 150 Gulden
1000 Franken 20 für je 15 g (imGrenzbezirk 10 für je 15 g) ranken 20 für je 15 g ranken 20 1
3) Bulgarien .....
3) Egypten 8 ) Egyp 1e
4) Frankreich
mit Algerien 9) Norwegen
8000 ℳ (10000 Fr.) unbe⸗ schränkt unbe⸗ schränkt
8000 ℳ (10000 Fr.) 8000 ℳ (10000 Fr.)
18) 19) 20)
Schweden ..... Schweiz.
11) Zinsscheine und Dividendenscheine dürfen nicht beigefügt sein. Wechselproteste werden nicht vermittelt.
12) Nur nach größeren Orten. Zinsscheine und Dividendenscheine dürfen nicht beigefügt sein. Wechsel⸗ proteste werden nicht vermittelt.
13) Nur nach der Hauptstadt San Salvador. Wechselproteste werden nicht vermittelt.
14) Lotterieloose und andere auf das Lotteriespiel bez. Papiere, sowie Zins⸗ und Dividendenscheine dürfen nicht beigefügt sein. Postaufträge mit dem Vermerk „Zum Protest“ oderSofort zum Protest' sind zulässig. 15) Nur nach bestimmten Orten. Wechselproteste werden nicht vermittelt.
800 ℳ
1000 Franken 11u6“
5) Helgoland. 6) Italien
.“ “
7) Frankreich “ 8) Französische Kolonien 9) Helgoland .... 10) Italien
2¹) Gerbien. . . ..
22)
8) Guadeloupe, Martinique, eeehsc Guyana, Senegal, Réunion, Pondichery, Cochinchina, Neu⸗Caledonien, Unnam, Tankin.
10) Briefumschläge mit farbigem Rande oder aus Papier mit Linienvordruck dürcfen nicht ver⸗
wendet werden.
11) Eilbestellung zulässig.
12) Eilbestellung zulässig.
Spanien e(einschl. der Balearen u. Canarischen 3“ 23) Türkei
durch Vermittelung von bösterreichischen Postanstalten:
über Triest 24) Tunis a. über Italien.
23) Nur nach Beirut, Constanti⸗ nopel, Salonich und Smyrna zulässig. Bezüglich anderer Leit⸗ wege ꝛc. ertheilen die Post⸗ anstalten nähere Auskunft.
13) Salvador .. trägen nicht quittirter Rechnungen dem Zahlungs⸗ pflichtigen e dessen Verlangen Quittung über die 14) Schweiz geleistete Zahlung auszustellen. In diesem Falle ge⸗ langt eine Stempelgebühr von 5 Centimen zur Be⸗ rechnung. Quittungen, ferner Rechnungen, welche mit der Quittung oder auch nur mit der Unterschrift 15) Tunis
des Forderungsberechtigten oder mit Vermerken, wie
E. Packetsendungen. I. Packete ohne angegebenen Werth und Packete mit Werthangabe nach Sae.- EEö. C1““ S. fo. SSeheeneeeürgegcher .“ “ gnicgt 8 eträgt für Packete: Für unfrankirte Packete bis 5 kg einschließlich wird ein Portov⸗- F. 88 se deres Po ic A. Das Porto beträgt für Packete: 1 “ zuschlag von 110 Pf. erhoben. Portopflichtige Dienstsendungen unter⸗ in Ansatz gebracht. Gehören mehrere Sendungen zu einer Begleit⸗ auf Entfernungen (in geogr. Meilen): liegen diesem Zuschlag nicht. adresse, so wird für jedes einzelne Stück das Porto berechnet. h““ Für die als Sperrgut zu behandelnden Packete wird das Porto Die Packetsendungen sind thunlichst zu frankiren. 1 h“ (nicht aber der Portozuschlag und die Versicherungsgebühr) uin die B. Für Packete mit Werthangabe wird erhoben; 1) das für bis bis bis bis Hälfte erhöht. Als Sperrgut gelten alle Packete, welche in irgend einer Packete ohne Werthangabe zu entrichtende Porto (s. unter A.). 1“] 50 I Ausdehnung 1 ½ m. überschreiten, oder welche in einer Ausdehnung 2) Versicherungs gebühr gleichmäßig 5 Pf. für je 300 ℳ. oder Zone 1 Zone 2 Zone 3 Zone 4 Zone 5 Zone 6 1 m, in einer anderen ½ m überschreiten und dabei weniger als 10 kg Fäehe von 300 ℳ, mindestens jedoch 10 Pf., ohne Unterschied 81 8 Pf P. F WIJA’ö wiegen, oder welche bei der Verladung einen unverhältnißmäßig großen der Entfernung. “ . +. . . 9 8 7 7 4 8 4 9 8 8 8 7 8 G 2. 6 562 8 18 1. 8 2 8 2 einschließlich 25 50 50 50 50 50 Raum, bz. eine besonders sorgsame Behandlung erfordern, z. B. „0. Dringende Packete (nach Oesterreich-⸗Ungarn nicht zulässig) weitere Kilsv⸗ lebende Thiere, Körbe mit Pflanzen und Gesträuchen, Hutschachteln müssen frankirt sein. Besondere Gebühr außer Porto und mehr 1186868“ V 20 30 40 50 oder Cartons in Holzgestell, Möbel, Korbgeflechte u. dergl. etwaigem Eilbotenlohn, 1 ℳ II. Frankirte Packete im Gewichte bis 3 bz. 5 Kg nach dem Auslande. 1 Salvador, Schweden, Serbien, Spanien, Tripolis, der Türkei und Tunis dürfen in keiner Ausdehnung 60 Centimeter überschreiten. Der Umfang verselben ist außerdem auf 20 Cubikdecimeter begrenzt. Für Packete nach Großbritannien und Irland besteht eine Beschränkung des
9 aßes nicht. Soweit der nachstehende Tarif die erforderlichen Angaben nicht enthält, sowie bezuü glich derjenigen Packete “ ü4 Auslande, welche F Bedingungen unter II. nicht entsprechen, ertheilen die Postämter nähere Auskunft.
unbe⸗ schränkt
11) Luxemburg.. 12) Niederland..
10 für je 15 g)
1000 Franken
20 8000 ℳ 20 (10000Fr.) 8000 ℳ 20 , 28 (10000Fr.) V V
erfragen. — Nach Großbritannien und Irland sind Briefe mit Werthangabe nicht zulässig.
b. über Frankreich
Der Tarif für Briefe
im Gewichte
über
bis 150
10
8 (vom Absender zu entrichten). anweisung. Pf. EEEEe 11“ 400 ℳ 20 bis 100 ℳ Bayern 3 üb. 100-200 ℳ . 40 über 200 ℳ 100 Pesos. 20, mindest. 40% 20 ℳ 500 Franken.
20, mindest. 40 20 ℳ 10 Pfund 20, mindest. 40 20 ℳ Sterling. bis London (ab London siehe Bemerkungen).
Meistbetrag einer Post⸗
Die Ausftellung der Postanweisung hat zu erfolgen in
1) Mark und Pfennig.
2) Pesos und Centavos (Goldgeld oro sellado) 1 Peso Gold =
4 ℳ 7 Pf.). 3) Franken und Centimen. - (100 Franken = 81 ℳ). 4) Pfd. Sterl. £), Schillinge (s), Pence (d), (10 £ = 204 ℳ 50 Pf.)
Benennung der Länder.
1) Deutschland ... (Reichspostgebiet, und Württemberg.)
2) Argentinische Republik
2 Henche Wesitangen vz. 4) Britische Besitzungen bz. Britische Postanstalten in außereuropäöischen Län⸗ dern, namentlich Brit. Post⸗ anstalten am persischen Meer⸗ busen u. in China; Ceylon, Cypern, Straits⸗Settlements, — Cap⸗Colonie, Mauritius, Natal,— Neu⸗Fundland, Brit. Westindien, — Australien. 5) Bulgarien
6) Canada (einschl. Britisch Columbien, Neu⸗Braun⸗ 1 schweig, Neu⸗Schottland und Prinz Edward⸗Inseln). ’
8 Bemerkungen.
1) Eilbestellgebühr s. Tarif A. — Telegraphische Post⸗ anweisungen zulässig.
2) Postanweisungen nur nach Buenos⸗Aires, Cordoba (Provinz Cordoba) und Rosario (Provinz Sta Fé) zulässig. 8 3) Telegraphische Postanweisungen zulässig.
4) Das Postanweisungsformular muß außer dem Namen des Empfängers und der genauen Bezeichnung desselben mindestens den Anfangsbuchstaben eines Vornamens des Empfängers (bz. die Bezeichnung der Firma desselben) enthalten. Der Absender 8 hat gleichzeitig mit der Einlieferung der Postanweisung den Empfänger von der erfolgten Einzahlung des Betrages durch ein besonderes Schreiben in Kenntniß zu setzen.
Die Gebühr für die Uebermittelung ab London wird seitens der Großbritannischen Postverwaltung, welche die 1 Ueberweisung der Postanweisungsbeträge nach dem Be⸗ ““ — stimmungsgebiete vermittelt, von dem Einzahlungsbetrage in D) Aden über Bremen (mit Abzug gebracht. Wünscht der Absender auch diese Gebühr deutschen Postdampfern) .. .. zu tragen, so muß er den Betrag der Postanweisung ent⸗ sprechend höher bemessen.
5) dg nach bestimmten Orten. Telegraphische Postanweisungen zulässig.
6) Wie Nr. 4. — Dem Bestimmungsort ist der Name der
für jedes gramm
Schriftliche Mittheilungen jeder Ar
e 1 1 t ir insowei g 8 itliche Portosätze bestehen. Vorbemerkungen. Die Taxen find nur insoweit angegeben, als einheitliche Portosätze . 8 Die Vorausbezahlung bildet die Regel. Packete nach Helgoland, Luxemburg und Oesterreich⸗Ungarn können jedoch auch unfrankirt abgesandt werden. 1 — Packete nach Bulgarien, Egypten, Frankreich,
Französ. Kolonien, Großbritannien und Irland, Kalien, Niederland, Portugal, L1a: ¹ f Der beizufügen 5 8 24 8 g * 1 B½ d 8H ded h s z cügalts. Tarif den Zoll⸗Inhalts⸗ 7 d
erklärungen erklärungen
4) Der Name und mindestens der Anfangs⸗ buchstabe eines Vornamens des Absenders (bz. die Bezeichnung der Firma des Absen⸗ ders) und die genaue Adresse desselben müssen angegeben sein. Sonstige Mit⸗ theilungen sind nicht statthaft.
Tarif
Bestimmungsland. bis zum Gewicht von
Bestimmungsland.
Bemerkungen. V bis zum Gewicht von
18) Cochinchina 3 kg 36 2 19) Corsirca. a. Hafenorte .. . 3 kg b. andere Orte 20) Cypern ...
V Zahl Sprache Zahl Sprache. Zahl Sprache.
französisch französisch deutsch od. französ.
19 a) Hafenorte: Ajaccio, Bastia Bonifacio, Calvi, Ile Rousse (Isola Rossa), Propriano.
21) Werthangabe unbegrenzt; Nachnahme zulässig bis 400 ℳ (aus⸗ genommen nach Island). Eil⸗
20, mindest. 40 5 kg
20, mindest. 40
500 Franken. 100 Dollars.
5) Schriftliche Mittheilungen jeder Art. 6) Wie Nr. 4.
5) Franken und Centimen (100 Franken = 81 ℳ). 6) Dollars und Cents (100 Doll. = 424 ℳ).
7) Pesos u. Centavos (Goldgeld
2 G od. englisch
“ 3 kg deutsch od. französ.
bis 6 75 V
über Englad . 2) Afrika. West⸗ u. Südwestküste
21) Dänemark mit den Faröer (mit Woermannschen Dampfern)
22) Dänische Antillen
französisch oder 8 franz.
englisch, nach Ba⸗
“
8) Dänemark nebst Island
und den Faröer.
9) Dänische Antillen 10 “*“ 11) Frankreich mit Algerien
sow. Tanger (Marokko).
12) Großbritannien und Ir⸗
land. 13) Hawaii (Sandwich⸗Inseln)
14) Helgoland .. . . .....
15) Japan (nur nach Hiogo oder Kobe, Hokodate, Kioto, Na⸗
asaki, Osaka, Tokio und Jokohama).
16) Ostindien (Britisch) (Vor⸗ der⸗Indien, einschl. d. nicht⸗ britischen Besitzungen und Britisch⸗Birma's, dagegen mit Ausschluß von Ceylon).
„Wegen Ceylon s. Nr. 4.
8” 7) Italien (auch San Marino, Susa (Tunis), Tunis, la Go⸗ letta b. Tunis, Tripolis, Massaua und Assab).
18) Luxemburg wie Nr. 1, jedoch ist das besondere Auslands⸗ formular zu verwenden.
19) Malta und Gibraltar.
20) Marokko (Tanger) s. Nr. 11 21) Niederland
22) Niederländ. Besitzungen in Ostindien... 23) Norwegen ..
24) Oesterreich⸗Ungarn...
25) Portugal (einschl. Madeira und der Azoren)
26) Rumänien
27) Salvador
28) Schweden. e86*“
30) Tripolis siehe Nr. 17. 31) Türkei: a. Constantinopel
100 Pesos. 360 Kronen.
360 Kronen.
210 ℳ
400 ℳ 500 Franken.
10 Pfd. Sterl.
250 Fl. 250 Fl. 360 Kronen.
400 ℳ 90 Milreis.
500 Franken. 100 Pesos.
360 Kronen.
400 ℳ
500 Franken. 500 Franken.
50 Dollars.
20 Pfd. Sterl.
(Guld.) Ndrl. (Guld.) Ndrl.
500 Franken.
20, mindest. 40 10, mindest. 86
20, mindest. 40 20, mindest. 40 20, mindest. 40 20, mindest. 40
20, mindest. 40
20 ℳ 20 ℳ
20 20 20 20
20 ℳ
ℳ ℳ ℳ
ℳ
10, mindest. 40 20, mindest. 40
20 ℳ 20 ℳ
20, mindest. 40
20, mindest. 40 20 ℳ
Bemerkungen zu Nr. 4). 20, mindest. 400 20 ℳ
30, mindest. 40 20, mindest. 40
10, mindest. 40 20, mindest. 40
20, mindest. 40 20, mindest. 40
20, mindest. 40 20, mindest. 40 10, mindest. 40
20 ℳ 20 ℳ
20 ℳ 20 ℳ
20 ℳ 20 ℳ
20 ℳ 20 ℳ 20 ℳ
bis San Francisco (ab San Francisco s. Bemerkungen).
bis London (ab London s.
) 8 (1 Peso Gold = 4 ℳ 7 ₰).
Kronen und Oere—
10) Franken und Centimen 11) (100 Fr. = 81 ℳ).
12) Wie Nr. 4.
13) Dollars und Cents (100 Doll. = 424 ℳ).
14) Mark und Pfennig.
15) Franken und Centime (100 Fr. = 81 ℳ)
21)
22
Gulden und Cents (100 Fl. = 169 ℳ 50 Pf.).
23) Kronen und Oere ”
(100 Kr. = 112 ℳ 75 Pf.). 24) Mark und Pfennig.
25) Milreis und Reis
(1 Milreis = 4 ℳ 55 Pf.). 26) Frank. u. Cent. (100 Fr. =81 ℳ). 27) Pesos und Centavos. Goldgeld. (1 Peso Gold = 4 ℳ 7 ₰). 28) Kronen und Oere
29) Franken und Centimen (100 Fr. = 81 ℳ). 31 a) türkischer Goldwährung (türk.
(100 Kr. = 112 ℳ 75 Pf.).
7) 8) 10) 11)
4 4
23)
24) 25)
26) 27)
16) Wie Nr. 4.
19) Wie Nr. 4.
Schriftliche Mittheilungen jeder Art. Schriftliche Mittheilungen jeder Art.
Schriftliche Mittheilungen jeder Art.
12) Wie Nr. 4. 13) Wie Nr. 33.
14) Schriftliche Mittheilungen jeder Art. 1b) Schrifti
e Mittheilungen jeder Art.
17) Schriftliche
Provinz und des Kreises (county) hinzuzufügen. Aus Canada sind Postanweisungen nur bis 210 ℳ zugelassen. 7) Nur nach bestimmten Orten.
8) Telegraphische Postanweisungen mit Ausschluß von und Faröer zulässig.
9) Postanweisungen sind zulässig nach St. Thomas, Christians⸗ stad und Frederiksstad auf St. Croir und nach St. Jean. 10) Postanweisungen sind zulässig nach allen Orten Unter⸗, Mittel⸗ und Ober⸗Egyptens bis Wadi⸗Halfa einschl., sowie nach Suakim. Telegraphische Postanweisungen nach Alexan⸗ drien, Cairo, Ismailia, Port Said und Suez zulässig. 11) Telegraphische Postanweisungen zulässig nach Frankreich und Algerien.
Island
12) Wie Nr. 4. —
13) Wie Nr. 33. — Für die Beförderung ab San Francisco wird von der amerikanischen Postverwaltung eine weitere Ge⸗ bühr von ¾ % des Betrages zu Lasten des Empfängers berechnet⸗
14) Telegraphische Postanweisungen zulässig. [15) Telegraphische Postanweisungen nach Tokio und Yokohama
zulässig.
16) Wie Nr. 4. — Auf Postanweisungen an Personen indischer Abkunft muß der Name, der Stamm oder die Kaste des Empfängers, und der Name des Vaters desselben angegeben sein. ) Telegraphische Postanweisungen nach Italien und San Marino zulässig.
18) Telegraphische Postanweisungen zulässig. 19) Wie Nr. 4.
21) Eilbestellung zulässig. Telegraphische Postanweisungen nach
21) Schriftliche Mittheilungen jeder Art.
22) Angabe Name und Wohnort des Absenders.
des eingezahlten Betrages,
Schriftliche Mittheilungen jeder Art.
bestimmten Orten zulässig.
[22) Die Postanweisung muß deutlich den Vermerk „Nieder⸗
ländisch Indien“ tragen. Von einem Absender darf an denselben Empfänger innerhalb 8 Tagen kein höherer Betrag als 250 Fl. mit Postanweisung übersandt werden.
23) 1.“ Postanweisungen nur nach bestimmten Orten zulässig.
24) Die Umwandlung in die österr. Währ. erfolgt in Oesterreich⸗ und Ungarn auf Grund des Wiener und des Budapester Börsen⸗ kurses. Ein Absender darf im Laufe eines Tages nicht mehr als zwei Postanweisungen an ein und denselben Empfänger auf⸗ liefern. Telegr. Postanweisungen nach bestimmten Orten zulässig.
(25) Telegraphische Postanweisungen nur nach Lissabon und Porto
(Oporto) zulässig.
26) Postanweisungen sind nur nach größeren Orten zulässig.
27) Postanweisungen — auch telegraphische — nur nach der Hauptstadt San Sälvador zulässig.
29) Telegraphische Postanweisungen zulässig.
32) Nur nach bestimmten Orten. Ebenso telegraphische Post⸗
„anweisungen.
33) Die Postanweisung muß außer dem Namen des Empfängers und der genauen Bezeichnung desselben seinen Vornamen
(Bathurst [Gambia] s. unter 8, Kamerun s. unter 33, Kongostaat s. unter 35, Lagos s. unter 37, Sierra Leone s. unter 65)... 3) Algerien. a. Hafenorte b. Eisenbahnstationen... .. 4) AUnnam. 5) Argentinische Republik über Hamburg oder Bremen .. über Belgien oder Frankreich. 6) Ascensioon . 7) Australien. a. Neu⸗Süd⸗Wales (direkt mit deutschen Postdampfern).. b. Victoria (dir. m. deutsch. Postd.)
8 u“
c. West⸗Australien über Hamburg od. Bremen u. England
8) Bathurst (Gambia)
9) Belgien..... 10) Britisch⸗Guyana......
11) Britisch⸗Honduras (Belize)
12) Britisch⸗Westindien... 13) Bulgarien und Orte mit bulgar. Postanst. in Ost⸗Rumelien 14) Cap⸗Kolonie mit Britisch⸗ Betschuanalad. . .
15) Ceylon über Bremen.... über Englanrnrd..
über Oesterreich und Italien.. 16) Chile über Hamburg .... über Belgiein 17) China. a. Shanghai üb. Bremen über Frankreich..
über Fngland. u6“
über Oesterreich und Italien b. Amoy, Canton, Foo⸗Chow (Futschau), Hankow, Hoihow (Kiung⸗Schow), Makao, Ningpo, Swatow, sowie Orte im Innern Chinas, wohin
’
92 0
1 1 1 4
3 b. 5kg 6 80 b. 1 kg 2 60 über 1 b.3 kg 6 20 3 kg 2 20 bis 4 —
5 kg —-— 80 3 kg 2 40 bis 4 55
3 kg 2 20 bis 3 80
3 kg 2 20 bis 3 80
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3 kg 260 5 kg 3880 3 kg 3— bis 4 60
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2 deutsch od. französ.
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eut . “ 3a) Hafenorte: Alger (Algier), Boͤne (Bona), Bougie (Boudjeiah) Collo (Kollo), Dellys (SDellis), Djidjelly (Dschidschelli), la Calle, Nemours, Oran und Philippeville 4) Es ist Sache des Adressaten die Sendungen an den Hafenorten Quinhon oder Touron (Tourane) in Empfang nehmen und nach dem Bestimmungsorte weiter befördern zu lassen. 5) Nur nach Buenos⸗Ayres, Cor⸗ doba (Provinz Cordoba), Rosario (Provinz Sta. Feé).
7) Bezüglich der anderen L itungs wege und der Tarxen ertheilen die Postämter Auskunft.
gida und Lome
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deutsch od. französ.
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9) Werthangabe unbegrenzt; Nach⸗ nahme zulässig bis 400 ℳ
deutsch od. französ. 1
12) Antigua, Barbados, Domi⸗ nica, Grenada, Jamaika, Mont⸗ serrat, Nevis, St. Kitts, St. Lucia, St. Vincent, Tobago, Tortola, Trinidad. 8
14) Die Taxen beziehen sich nur auf Sendungen nach Capstadt. Für
nach weiterhin belegenen
1 deutsch, 2 franz. deutsch od. französ. V deutsch
deutsch od. französ.
deutsch ab vom Empfänger zu entrichten. deutsch
1 deutsch, 2 franz. ’ deutsch
französisch
deutsch od. französ.
Aau d rten ist das Porto von Capstadt
23) Egypten über Triest. übe Oesterreich und Italien über Schweiz und Italier 24 Frankreich. 8 a. nach Paris und den übrigen Stationen der franz. Nordbahn direkt über Belgien b. andere Orte 25) Französisch Guyana.... 26) Gibraltar über Hamburg oder Brerien .. .. ... 1
über Belgien...
27) Griechenland. 28) Großbritannien u. Irland über Hamburg oder Bremen ..
über Belgien.
29) Guadeloupe.
30) Helgoland 8.
31) Hongkong über Bremen v
über Oesterreich und Italien.. 32) Italien m. S. Marino, Assab und Massaua über Oesterreich e ienese“ über Frankreicch... 938)) ¹ 1u... 34) KNarikal.. 8
35) Kongostaat.... 36) Labuan....
37) Sngobo. ..
38) Luxemburglg .. 39) Madagaskar(Diégo⸗Suarez) 40) Malta über Oesterreich... über Schweikilklz.... 41) Marokko über Hamburg oder Bremen
über Belgien und England .
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bestellung zulässig.
22) St. Thomas, St. Jean und St. Croix. 1 23) Postpackete zulässig nach allen Orten Unter⸗, Mittel⸗ und Ober⸗Egyptens bis Wadi⸗Halfa einschl, sowie nach Suakim. Nachnahme und Werthangabe zu⸗ lässig bis 400 ℳ 24) In der Taxe von 80 Pf. ist die besond. franz. Staatsabgabe (impôt) v. 10 Centimen nicht mit einbegriffen.
27) Nur nach Argostoli, Calamate, Catacolo, Cerigo, Corfu, Patras, Pyräus (Athen), Santa Maura, Syra, Volo und Zante. Werth⸗ angabe zulässig bis 800 ℳ
28) Hauptweg für Packete nach London über Hamburg od. Bremen.
30) Für den sog. Grenzverkehr besondere Taxe. Werthangabe un⸗ begrenzt. Nachnahme bis 400 ℳ
32) Zu jedem Packet besondere Packetadresse. Nachnahme und Werthangabe bis 400 ℳ (ausgenom⸗ men nach San Marino, Assab und Massaua) auf den Wegen über Oesterreich und die Schweiz.
33) An dem Postpacket⸗Austausch nimmt nur die Postagentur in Kamerun Theil. b 35) In der Taxe sind die Kosten für die Beförderung innerhalb des Kongostaates nicht mit ein⸗ begriffen.
69 Für den sog. Grenzverkehr bes. Taxe. Werthangabe unbegrenzt, Nachnahme bis 400 ℳ perr⸗
gut, Porto 95 ₰. Eilbestellung zulässig.
41) Nur nach Tanger.
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Pfunden, Piaster und Para) 32) (16 ¼ Piaster Gold = 3 ℳ).33) Der Name und die Adresse des Ab⸗ 1 . 31 b)] Franken und Centimen senders müs 8 der auszuzahlende 20, mindest. 40 20 ℳ 32) (100 Fr. = 81 ℳ). Betrag und der Tag der Einzahlung 20, mindest. 40 20 ℳ 33) Dollars und Cents können angegeben sein. Weitere An⸗ 8 (100 Doll. = 424 ℳ). gaben sind nicht zulässig.
b. Adrianopel, Beirut, Phi⸗ lippopel, Salonich, Smyrna 32) Tunis siehe auch Nr. 17. 33) Vereinigte Staaten von dA11AAXAX“
oder mindestens die Anfangsbuchstaben seines oder seiner Vor⸗ namen enthalten; bei Firmen genügt die gewöhnliche Be⸗ zeichnung der Firma. Dem Bestimmungsort ist der Name des Staats (state) und, wenn möglich, auch des Kreises (county) hinzuzufügen. viX“
3 80 3-— 4 80
60
kg kg
b kg
20 ℳ hbbböööö
über Englaad... über Oesterreich und Italien
V ostpackete zulässig sind, über 500 Franken. 20, mindest. 40 becbencr 500 Franken.
50 Dollars.
42) Martinique.. 43) Mayotte.
68666566
5
3 is
3 kg
8 3