1888 / 260 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 12 Nov 1888 18:00:01 GMT) scan diff

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uf eine in dieser Beziehung an die Firma gerichtete Anfrage

eine wissentlich unwahre, den Anfragenden schädigende Aus⸗ kunft ertheilt worden, so ist nach einem Urtheil des Reichs⸗ gerichts, I. Civilsenats, vom 21. April d. J., die Handels⸗ gesellschaft schadenersatzpflichig, wofür die Gesellschafter solidarisch mit ihrem ganzen Vermögen haften.

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8 Einem Arbeiter, welcher eine schwere Augenverletzung erlitten hatte, war Seitens der zuständigen Berufsgenossen⸗ schaft eine Rente von 75 Prozent der Rente für völlige Erwerbsunfähigkeit gewährt worden. Der Augenarzt hatte eine Rente von 50 Prozent für ausreichend erachtet. Auf Grund eines späteren Gutachtens desselben Sachverständigen, welches ergab, daß der Fall in seinen Folgen abgeschlossen war, wurde die Rente nach ungefähr Jahresfrist auf 0 Prozent herabgesetzt. Den gegen das auf erhobene Be⸗ rufung ergangene abweisende schiedsgerichtliche Urtheil ein⸗ gelegten Rekurs begründete der Kläger damit, daß weder in Bezug auf seinen körperlichen Zustand, noch seine Erwerbs⸗ verhältnisse eine „wesentliche Veränderung“ eingetreten sei. Das Reichs⸗Versicherungsamt hat diesen Angriff für verfehlt erachtet, und den Rekurs mittelst Entscheidung vom 28. Mai d. J. (Nr. 583) aus folgenden Gründen zurückgewiesen: Indem die Beklagte, hinausgehend über den von dem Arzt angenommenen Grad der Erwerbsunfähigkeit, dem Kläger eine Rente von 75 Proz. der Rente für völlige Erwerbsunfähigkeit gewährte, hat sie den thatsächlichen Ver⸗ hältnissen insofern besonders Rechnung tragen wollen, als sie berücksichtigte, daß der Verletzte in der ersten Zeit nach der Verletzung in seiner Erwerbsfähigkeit verhältnißmäßig mehr beschränkt wurde, da er im Gebrauch lediglich eines Auges noch nicht hinreichend geübt war, die Entfernungen noch nicht zu schätzen vermochte, auch wohl das verbliebene Auge noch schonen mußte. Nachdem sich nun aber herausgestellt hatte, daß der Fall in seinen Folgen als abgeschlossen zu betrachten, und die Gewöhnung eingetreten war, erschien die Berufs⸗ genossenschaft berechtigt, auf Grund erneuter Prüfung eine Minderung der Rente vorzunehmen (§. 65 des Unfallversiche⸗ rungsgesetzes; Entscheidung 415, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1887 Seite 352).

Eine Berufsgenossenschaft hatte die einem Arbeiter für den Verlust einer Hand etwa ein halbes Jahr hindurch gewährte Rente für völlige Erwerbsunfähigkeit durch neuen Bescheid um ¼ gekürzt, da demselben inzwischen eine künst⸗ liche Hand beschafft sei und er sich an deren Gebrauch ge⸗ wöhnt habe. Obschon anerkannt wurde, daß der Besitz der künstlichen Hand an sich die Arbeitsfähigkeit nicht erhöhte, hat das Reichs⸗Versicherungsamt doch in einer Rekurs⸗ entscheidung vom 28. Mai d. J. (Nr. 584) die im §. 65 des Unfallversicherungsgesetzes für den Erlaß eines neuen Be⸗ scheides vorgesehene wesentliche Veränderung in den für die Feststellung der Entschädigung maßgebend gewesenen Verhält⸗ nissen als vorliegend erachtet. Abgesehen davon, daß regel⸗ mäßig der mit einer künstlichen Hand versehene Arbeiter leichter wieder Beschäftigung zu erhalten pflegt, als wenn er statt dessen nur den verstümmelten Arm zur Schau trüge, lehrt die Erfahrung, daß ein Arbeiter, welcher ein wichtiges Glied verloren hat, in der ersten Zeit nach Beendigung des Heilverfahrens meistens noch nicht im Stande ist, die ihm zurückgebliebenen Gliedmaßen in geeig⸗ neter Weise zur Arbeit zu verwenden, hierzu vielmehr einer längeren Uebung bedarf. Es würde nun den Interessen der Arbeiter zuwiderlaufen, wenn man in dem Ablauf dieser Zeit beziehungsweise Uebungsperiode nicht eine wesentliche Ver⸗ änderung im vorbezeichneten Sinne erblicken wollte, da anderenfalls die Verussgenossenschaften gezwungen sein würden, von vornherein ohne Berücksichtigung jener Uebergangsperiode die Rente nach demjenigen geringeren Grade der Erwerbs⸗ unfähigkeit zu bemessen, welcher nach den Umständen der Ver⸗ letzung als bleibender angenommen werden muß. Im vor⸗ liegenden Fall durfte aber angenommen werden, daß der Arbeiter die für seine fernere Erwerbsthätigkeit maßgebende Uebung seiner gesunden Gliedmaßen erlangt habe.

Baden. Karlsruhe, 9. Oktober. (Karlsr. Ztg.) Der Großherzog und die Großherzogin sind heute Nacht gegen 12 Uhr in Schloß Baden eingetroffen. Heute Vor⸗ mittag besuchten Ihre FEeä Hoheiten die Fürstin Josephine von Hohenzollern und die Gräfin von Flandern, welche bei der Prinzessin Marie von Baden, Herzogin von Hamilton, abgestiegen sind. Sodann wurden die Großherzoglichen Herrschaften von Ihrer Majestät der Kaiserin Augusta empfangen und begaben sich hierauf nach dem Bahnhof zum Empfange Ihrer Majestät der Königin von Sachsen, welche, direkt von Dresden kom⸗ mend, heute gegen 1 Uhr in Baden⸗Baden eintraf. Ihre Königlichen Hoheiten geleiteten die Königin nach Höchstihrer Wohnung bei der Herzogin von Hamilton. Danach empfingen Höchstdieselben den Besuch der Prinzen Hermann und Gustav von Sachsen⸗ Weimar. Nachmittags begaben sich die Großherzoglichen Sonseheten zum Besuch bei Ihrer Majestät der Königin von

achsen.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 10. Oktober. (W. T. B.)

Kaiser Franz Joseph, König Albert von Sachsen, Prinz Leopold von Bayern und die übrigen Theilnehmer an den Jagden in Steiermark sind heute Nachmittag 4 Uhr von Mürzzuschlag hier wieder eingetroffen.

(Wien. Ztg.) Die für einige Zeit vertagt gewesenen Handelsvertrags⸗Verhandlungen mit der Schweiz sind gestern im Palais des Ministeriums des Aeußern unter dem Vorsitz des Sektions⸗Chefs von Szögyény wieder auf⸗ genommen worden. Die Verhandlungen zücsten, der „P. C.“ zufolge, voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen.

Großbritannien und Irland. London, 10. Oktober. Ueber die Expedition nach den Schwarzen Bergen ee „Times“ aus Kalkutta telegraphisch Folgendes be⸗ richtet:

Kalkutta, 7. Oktober. Der Feldzug nach den Schwarzen Bergen kommt schnell zum Ziel, obgleich die Stämme, unterstützt von den Akazais und Hindu⸗Fanatikern, jenseits des Indus erbitterten Widerstand versuchen. Am 1. d. hielt General MeQueen einen Kriegsrath, zu welchem alle Abtheilungs⸗Befehlshaber und Regiments⸗ Commandeure zugezogen wurden. Es wurde beschlossen, am 3. in der folgenden Weise vorzurücken, falls die Stämme das Ultimatum nicht annehmen sollten: die erste Kolonne sollte gegen den Kairkat⸗ Höhenrücken auf Chittabut zu vormarschieren; die zweite unter General

hanner sollte den Barachar hinauf Bampur Gali als Ziel haben und ein Regiment nach Nimla abschwenken lassen, um mit General

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MeQueen Verbindung zu halten. Der Letztere, als Befeblshaber der dritten Kolonne, wollte den Sumbalbut entlang nach File und von dort über die Berge nach Seri rücken. Den Khyber⸗Jägern blieb eine von den drei Kolonnen unabhängige Aktion in der Gegend von Seiri vorbebal⸗ ten. Die Truppen erhielten Proviant für fünf Tage und für einen Tag ekochte Rationen. Der einzige Stamm, welcher sich dem Ultimatum ügte, war der Likariwal. Dieser zahlte auch wirklich die ihm auf⸗ erlegte Geldbuße von 1000 Rupien. Die erste Kolonne nahm Mana⸗ kadana. Eine große Masse Feinde marschierte die Berge jenseits des Indus entlang, in der Richtung, in welcher die Darband⸗Kolonne an⸗ greifen sollte. Die dritte Kolonne stieß auf den Feind am 5., auf einem Bergrücken oberhalb Sejri. Sechs Soldaten des Sussex⸗Regi⸗ ments und zwei Sikhs wurden verwundet. Die vierte Kolonne besetzte Kotka nach hartnäckigem Gefecht, in welchem Kapitän Beley getödtet und Kapitän Badford vom 4. Punjab⸗Infanterie⸗Regiment und Lieutenant Cleeve von der Artillerie verwundet wurden. General MeQueen hat volle Civil⸗ und Militär⸗Vollmachten erhalten. Das Endziel der britischen Politik ist noch nicht endgültig festgestellt worden. Einige sind für Annexion an den Indus⸗Distrikt und meinen, daß nur dadurch dauernder Frieden hergestellt werden könne. Lord Dufferin will aber seine Genehmigung dazu nicht ertheilen.

Dem „Reuter'schen Bureau“ wird weiter gemeldet:

Simla, 8. Oktober. General MeQueen traf auf dem Rück⸗ marsch ron dem westlichen Abhang der Schwarzen Berge gestern, vom Feinde heftig verfolgt, mit der dritten Kolonne auf dem hinter dem Gebirge liegenden Höhenrücken ein; 3 Sepoys wurden getödtet und 2 verwundet. Auf einer Rekognoszirung wurde eine neue Straße ausfindig gemacht, welche jetzt ausgebessert wird. Bei dieser Arbeit wurden 3 Soldaten getödtet und 1 verwundet. Die zweite und dritte Kolonne sind jetzt in einem Lager vereinigt.

Simla, 10. Oktober. Die Stämme des Schwarzen Gebirges scheinen sich gegen den Indus zu wenden. Der Oberbefehlshaber der britischen Expedition, Mac Queen, wird eine beherrschende Position des Landes besetzen. Derselbe benachrichtigte die Stämme: er werde, falls sie sich nicht vor dem 15. Oktober ergäben, das noch auf dem Felde stehende Getreide vernichten.

Frankreich. Paris, 10. Oktober. (W. T. B.) Der Präsident Carnot ist heute Vormittag von Annecy ab⸗ gereist und gegen 2 Uhr in Beaune eingetroffen. Das Nachtquartier wird der Präsident in Dijon nehmen und morgen Abend nach Paris zurückkehren.

Der „Temps“ kommt von Neuem auf den Empfang zurück, welchen der Präsident Carnot auf seiner Reise gefunden, sowie auf das von der Bevölkerung bekundete Ver⸗ trauen, und weist mit Rücksicht hierauf jeden Gedanken an erfassungsrevision als verbrecherisch und thöricht zurück.

11. Oktober, früh. (W. T. B.) Der Präsident Carnot ist gestern nach einem zweistündlichen Aufenhalt in Beaune in Dijon eingetroffen. Bei einem von dem Ge⸗ neralrath ihm zu Ehren veranstalteten Banket hielt Hr. Carnot eine Rede, in welcher er zur Einigkeit und Ein⸗ tracht ermahnte, um so alle Gruppen der Franzosen zu einer Einheit zu verbinden.

(Köln. Ztg.) Der Kriegs⸗Minister de Freyeinet hat an die Armee⸗Corps⸗Oberbefehlshaber ein Rundschreiben gerichtet, worin er die Dauer der letzten Manöver beurtheilt und tadelt, daß die Lebensmittel nicht zur rechten Zeit und erst Abends in Eile ver⸗ theilt wurden. Ueber die zukünftigen Manöver macht der Minister folgende Bemerkungen: „Die Herbstmanöver dürfen nicht ausschließlich als eine Uebung für die Truppen betrachtet werden. Man muß die Truppen unter der Fahne nach und nach an die Kriegsstrapazen gewöhnen. Was die für einige Tage einberufenen Reservisten anbelangt, so ist es gut, von ihnen nicht übertriebene Anstrengungen zu ver⸗ langen. Die Rolle des Generals, dem das Gesetz die In⸗ tendantur unterstellt, muß den regelmäßigen Gang des Verwaltungsdienstes sichern. Dieses ist gegenwärtig einer der hauptsächlichsten Theile seines Amts. Es genügt nicht, Befehle zu ertheilen; er muß die Gesammtheit der Maßregeln für die Ernährung der Truppen und den guten Gang der verschiedenen Verwaltungsdienste treffken. Das Land“ schließt das Rundschreiben —, „welches an allen militärischen Fragen ein lebhaftes Interesse nimmt, verfolgt mit leiden⸗ chaftlicher Aufmerksamkeit die verschiedenen Phasen der Manöver. Es ist nothwendig, daß die Eindrücke, welche die von der Militärbehörde für eine Uebungszeit einberufenen Soldaten erhalten, in dem Herzen eines Jeden das Gefühl des Vertrauens wie der Kraft erwecken, welche einer Armee der mit Fürsorge und Voraussicht ausgeübte Oberbefehl giebt.“

Rußland und Polen. St. Petersburg, 10. Oktober. (W. T. B.) Die Kaiserliche Familie ist heute Vormittag in Tiflis eingetroffen. Der Botschafter am Berliner Hofe, Graf Paul Schuwaloff, ist von seinem Landgut nach St. Petersburg gekommen.

„— 11. Oktober. (W. T. B.) Die Königin von Griechenland ist gestern Abend mit dem jüngst geborenen Prinzen in Begleitung ihrer Mutter, der Großfürstin Alexandra, und ihres Bruders, des Großfursten Demetrius, nach Odessa abgereist.

„Nach einer Meldung aus Tiflis haben der Kaiser und die Kaiserin gestern Nachmittag den außerordentlichen Gesandten des Schahs von Persien, welcher dieselben im Namen des Schahs zu der Ankunft im Nachbargebiet will⸗ kommen hieß, in feierlicher Audienz empfangen. Die Bevöl⸗ kerung hat dem Kaiserlichen Paare einen glänzenden Empfang bereitet; der grusinische Adel bildete die Ehrenwache. Auf die Huldigungsansprache des Adelsmarschalls erwiderte der Kaiser: er zweifle nicht an der unveränderlichen Ergebenheit des heldenmüthigen grusinischen Adels.

Türkei. Konstantinopel, 9. Oktober. (Wien. Ztg.) Der den Abschluß eines Anlehens mit der Deutschen Bank im Betrage von 1 500 000 türkische Pfund sanktio⸗ nirende Irade ist heute erschienen.

Amerika. New⸗York, 9. Oktober. (A. C.) Der Oberste Gerichtshof von Utah hat in letzter Instanz in dem von derselben gegen die Mormonenkirche angestrengten Prozeß, welcher die Auflösung der Kirche und Konsis⸗ kation ihres Vermögens bezweckt, ein Erkenntniß zu Gunsten der Regierung der Vereinigten Staaten gefällt. Die Mormonen wollen gegen das Urtheil beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten Berufung einlegen.

Afrika. Egypten. Kairo, 9. Oktober. (A. C.) Die für die Bewässerung der vom Nil nicht überschwemmten Ländereien ergriffenen Maßregeln nehmen einen befrie⸗ digenden Fortgang, und das Desizit in Ober⸗Egypten wird wahrscheinlich nur 180 000 Pfund Egyptisch betragen. Das egyptische Heer wird wahrscheinlich um eine Brigade ver⸗ stärkt werden, wodurch das Ausgaben⸗Budget um 80 000 Pfund Egyptisch erhöht werden dürfte.

9. Oktober. (Wien. 3 sendet morgen an die Mächte ein Rundschreiben, in welchem die Verlängerung der gemischten Gerichte unter ge⸗ wissen Abänderungen, namentlich unter Ausdehnung der Kompetenz derselben in Strafsachen, verlangt wird.

Zeitungsstimmen.

„Die „Nati onal⸗Z eitung“ feiert in einem vom 10. d. M. datirten Artikel den Einzug Sr. Majestät des Kaisers in Rom. Sie sagt u. A.:

Zu den denkwürdigen Tagen dieses ereignißreichen Jahres gesellt sich morgen ein neuer: von dem König des geeinigten Italiens und dem römischen Volk jubelnd empfangen, zieht der junge Deutsche Kaiser als Gast des ihm innigbefreundeten Fürstenhaufes in die ewige Stadt ein, die zweimal die Herrscherin der. Kulturwelt gewesen. Zu den Zeichen der Zeit, welche den Anbruch einer neuen Epoche, einer neuen Entwickelung Europas verkündigen, gehört auch dieser einem Triumph gleiche Einzug. In die fernste Vergangenheit wie in die fernste Zukunft führt er unwillkürlich die Gedanken.

Unzertrennlich sind die Geschicke Deutschlands und Italiens seit dem Tage verbunden geblieben, wo Cäsar die berühmte Brücke über den Rhein schlug und seine Legionen hinüberführte. Nichts hat sie auseinander zu reißen vermocht. Weder die Schlacht im Teutoburger Walde noch die Reformation hat den römischen Zauber brechen und das Band sprengen können, das uns Deutsche mit den Jtalienern verknüpfte. Hatten uns die Römer in den ersten Jahrhunderten unserer Zeitrechnung schwer und grausam heimgesucht, ein Jahr⸗ tausend lang haben es ihnen die germanischen Stämme heimgezahlt. Gothen, Vandalen, Longobarden und Fronken haben Italien nach allen Richtungen hin verwüstet und beherrscht, mehr als einmal das doppelt heilige Rom die Stadt der Imperatoren und des heiligen Petrus gestürmt und geplündert. Auf einen deutschen Barbarenkönig ging der Name und Titel des römischen Kaisers, der damals alles Höchste in sich schloß, über. Besaßen wir aber, wie der Dichter singt, den gewaltigen Willen und die unzer⸗ brechliche Kraft, so strahlte von Italien der Zauber der Schönheit end der Bildung aus, der, wie er die Ahnen magisch lockte, so auch heute noch die Enkel anzieht. Er war es, der die Herzen der Ottonen und der Friedriche bald mit erhabenem Ehrgeiz erfüllte, bald mit tiefster Melancholie beschlich, der den Einen auf den sieben Hügeln das Trugbild der Weltherrschaft des Cäsar und des Augustus vorgaukelte und den Andern auf der un⸗ geheuren Trümmerstätte des Forums und des Palatins die Vergänglichkeit des Irdischen predigte. Nicht nur der Zwang der politischen Verhältnisse, die Unmöglichkeit, die einmal, vom praktischen Gesichtspunkt aus betrachtet, zum Unheil und zum Verderben einge⸗ gegangene Verbindung des deutschen Königthums mit der römischen Kirche zu lösen, nicht nur die Ruhmsucht und der Drang der Er⸗ oberung führten fort und fort die deutschen Könige über die Alpen, düngten fort und fort die Gefilde Italiens von der Veroneser Klause bis zum Fuße des Aetna mit deutschem Blute: auch das Gemüth und die Phantasie sprachen bei diesen Romfahrten mit. Denn noch waren alle Bildungselemente in Italien beschlossen: hier war der Sitz der Kirche, der Mittelpunkt des Christenthums mit unzähligen Heiligthümern und Reliquien, hier waren die Ruinen der alten Welt und die Anfänge der Rechtswissenschaft. Neben dem sinnlichen Reize des schönen Landes war es der geistige einer uralten Kultur, der die deutschen Stämme, die Sachsen im Norden so gut wie die Schwaben im Süden, unterjochte. Aber das Endresultat dieser Züge und Kämpfe konnte bei beiden Völkern zunächst nur der Haß sein. Die Italiener verabscheuten die Deutschen als die plumpen und grausamen Barbaren, die ihre Städte plünderten und zerstörten, die Deutschen schalten die Italiener, weil sie auf jede Weise sich des henpen Joches zu erledigen suchten, ein treuloses und heimtückisches Volk.

Diese feindselige Gesinnung verschärfte sich noch, als nach einer kurzen Trennung Italiens von Deutschland, wo die spanische Welt⸗ macht die deutsche Hegemonie in der Herrschaft über die Halbinsel ersetzte, das Haus Oesterreich im 18. Jahrhundert in der Lombardei wieder zu Besitz und Ansehen gelangte. Wie die römische Kirche den Abfall der Protestanten bis auf den heutigen Tag nicht verschmerzt hat, so sollten auch die Italiener, wie es schien, nie den deusschen Druck und die deutsche Herrschast verschmerzen lernen: einen Druck, den sie um so bitterer empfanden, je stärker ihr Selbstbewußtsein und ihr Freiheitsgefühl erwachten, je höher ihr Genius in ihrer wieder auflebenden Literatur und Musik seine Schwingen regte. Sie übertrugen ihren Haß gegen das österreichische Regiment auf alle Deutschen, bis die Ent⸗ wicklung der europäischen Dinge seit dem Jahre 1848 sie ihres Irr⸗ thums belehrte und den Zusammenhang zwischen den italienischen und deuischen Verhältnissen, zwischen der Stellung und der Politik Preußens und Savoyens erkennen ließ. Zur selben Zeit wie wir sind sie einig geworden, dieselben Schicksalsfügungen, die unseren Bundes⸗ staat schufen und in Siegen befestigten, haben ihnen Venedig und Rom gegeben, ein Gefühl inniger Gemeinschaft und Zusammen⸗ gehörigkeit ist an die Stelle der früheren Abneigung getreten, eine An⸗ näherung, wie sie in dieser Schätzung der gegenseitigen Vorzüge, in dieser Achtung der gegenseitigen Selbständigkeit niemals zwischen zwei Völkern geherrscht, hat sich in diesen letzten fünfzehn Jahren zwischen Jtalienern und Deutschen vollzogen. Der Traum, der unklar, verworren und getrübt durch die kirchlichen Vorstellungen und antike Erinnerungen, den Ottonen und den Pohenstaufen vor⸗ schwebte, hat sich jetzt verwirklicht: in der Gemeinsamkeit ihrer Interessen und Bestrebungen, in der Gemeinsamkeit ihrer Kultur und ihrer Ideale bilden beide Völker, jetzt, unbeschadet ihrer Eigenart, die gerade ihrem Bunde die Mannigfaltigkeit ver⸗ leiht, eine Einheit voll Kraft, Größe und Zukunft, die sich auf dem politischen, dem volkswirthschaftlichen und dem künstlerischen Gebiete mit jedem Jahre stärker ausprägt. Nicht die Staatskunst, nicht die Ereignisse allein haben eine so tief gehende Wirkung erzeugen können: es hbat des Adels und der schönen Menschlichkeit einer wahrhaft liebenswürdigen Persönlichkeit bedurft, um so ein Fürstenhaus an das andere, ein Volk an das andere zu binden. Niemand kann morgen unserm jungen Kaiser, wenn er den Boden Roms betritt, ein Will⸗ kommen! zurufen, nicht der König Umberto, nicht der schlichteste römische Bürger, ohne seines erlauchten Vaters zu gedenken. Hier erntet voll und ganz der Sohn, was der Vater gesäet. Der deutsche Kronprinz, denn nur so wird unser Kaiser Friedrich in dem Gedaͤchtniß der Italiener fortleben, war das Sinnbild, die sichtbare Verkörperung der Freundschaft zwischen Italien und Deutschland, er hat das Bündniß, das ursprünglich die Thatsachen und die realen Interessen allein gewoben, zu einem Bunde der Sympathie gemacht. 8 .. .Ein Empfang, wie ihn Rom unserem Kaiser bereitet, ist nie einem mittelalterlichen Kaiser zu Theil geworden. Denn dem römischen Volke galten diese eisengepanzerten Ottonen, Heinriche und Friedriche als die barbarischen Unterdrücker seiner Freiheit, jeder Jubelruf, der sich erheben wollte, wurde von Verwünschungen erstickt. Wie oft mußte der Eingang zur Peterskirche mit Waffengewalt er⸗ zwungen werden, wie oft folgte der feierlichen Krönung die eilige Flucht des Gekrönten vor dem wilden Aufstand des Volkes! Jetzt sehen die Italiener in dem deutschen Kaiser ihren besten 1 dessen Be⸗ such gleichsam eine feierliche Anerkennung ihres Rechtes anf Rom ist. Was immer die Staatskünftler denken und sagen mögen, für die einfache Empfindung der Völker drückt der Einzug Kaiser Wilhelm's in Rom als Gast des Königs von Italien das Siegel unter die Thatsache der Eroberung Roms. Eine neue Zeit schafft sich ein neues Recht, wie Deutschland allen Protesten und Feindschaften zum Trotz seine Einheit, so besitzt Italien Rom: im gewissen Sinne haben sie nur zurückgenommen, was ihr unveräußer⸗ liches Gut und Erbe war. Wie sollte darum dieser Tag nicht ein

. 11“ tg.) Die Regierung ver⸗

unvergeßlicher in dem Leben unseres Kaisers, ein bedeutsamer in der Geschichte des italienisch⸗deutschen Bundes sein! Ge⸗ waltige Eindrücke stürmen auf die Seele des jungen Herrschers ein, der zum ersten Male diesen welthistorischen Boden betritt und bei seinem Zuge durch die Straßen sich von einem unabsehbaren Geistergefolge umwittert fühlt, dem in einem großartigen Momente sich sagenumsponnene Vergangenheit und Gegenwart, Ahnung und unmittelbare Wirklichkeit verschlingen. Aber mächtig wie dieser Eindruck wird auch die Wirkung dieses Besuches auf die Welt sein. Er sichert Europa den Frieden, er giebt Italien die Bürgschaft, daß sein Rom unantastbar ist, so durch die Kraft und den Willen seines Volkes wie durch die Freundschaft der Deutschen, und eröffnet beiden Nationen eine Zukunft inniger Gemein⸗ schaft, fröhlichen Gedeihens und lebendigen Gedankenaustausches, in dem sich der italienische und der germanische Genius immer tiefer durchdringen und mit einander verschmelzen werden.

Dasselbe Blatt schreibt:

Die Veröffentlichung des Tagebuchs Kaiser Friedrich's hat nach einer Seite hin unstreitbar eine günstige Wirkung gehabt; ein Theil derz russischen Presse, voran „Now. Wrem.“ und „Grashdanin“, hat aus derselben entnommen, daß keineswegs Fürst Bismarck als der Mittelpunkt der Feindschaft gegen Rußland zu betrachten sei, daß vielmehr gerade er es war, welcher dem gegen Rußland gerichteten englischen bu.“ eptgegentrat. Das vor ne zuletzt erwähnte Blatt schreibt u. A.: sch So lange Fürst Bismarck seinen jetzigen wichtigen Posten ein⸗ nehmen wird, laͤßt sich dreist behaupten, daß es zwischen Rußland und Deutschland nicht zum Kriege kommen wird. Wir behaupten sogar, daß die Mißverständnisse zwischen Deutschland und Rußland ihre Existenz gerade der Politik Englands verdanken, und daß die Saat dieser Zwietracht, die so große Früchte zeitigte, bereits vom verstorbenen Beaconsfield gestreut worden ist zur Zeit des Ber⸗ liner Kongresses. Gewöhnlich wird die ganze Schuld dem Fürsten Bismarck zugeschoben; aber warum vergißt man Englands, dessen Intriguen doch wohl bekannt genug sein dürften; man braucht bloß der letzten Jahre des Battenberg'schen Regimes in Bulgarien zu gedenken. Allerdings hat Fürst Bismarck das Bündniß mit Oesterreich zu Stande gebracht, das gegen Rußland gerichtet ist aber blieb ihm etwas Anderes zu thun übrig angesichts des Grolls, der nach dem Berliner Kongreß gegen ihn in Rußland zu Tage trat? Es wäre vom Standpunkt der Interessen beider Nachbarstaaten außerst wünschenswerth, daß dieses Ercigniß (die Veröffentlichung aus dem Tagebuche), das so viel Lärm in Europa gemacht hat, zum Pfand einer weiteren Annäherung zwischen Rußland und Deutschland würde.

Ueber die Kaiserreisen äußert sich das „Journal de St. Pétersbourg“ wie folgt:

Die uns zugehenden Zeitungen bringen nicht nur zahlreiche Einzel⸗ heiten über den Aufenthalt des Deutschen Kaisers in Wien, sondern sie knüpfen daran, jede von ihrem Standpunkt aus, auch politische Betrachtungen jeglicher Art. Einige darunter stellen die Reise des Deutschen Herrschers wie eine Art Abschluß zu seinem Besuch in Peterhof dar und meinen, daß Se. Majestät Verpflichtungen nachzu⸗ kommen beabsichtigt, die er Rußland gegenüber in Hinsicht auf die bulgarischen Angelegenheiten eingegangen ist Eine derartige Ver⸗ muthung erscheint uns doch sehr kühn. Nach Allem, was in den offiziellen Blättern über die Besuche Kaiser Wilhelm's II. an den fremden Höfen gesagt ist, ist es erlaubt, hinzuzufügen, daß der Zweck dieser Besuche gewesen ist: einerseits auf feierliche Art die guten Be⸗ ziehungen Sr. Majestät mit den betreffenden Höfen, anderer⸗ seits die friedlichen Absichten des neuen Regiments zu kon⸗ statiren. Es können also Verhandlungen irgendwelcher Art über spezielle Fragen garnicht in Frage kommen. Während seines Auf⸗ enthalts in Peterhof hat Kaiser Wilbelm sicherlich die Ueberzeugung von den friedlichen Absichten des russischen Hofes gewonnen und Se. Maäjestät wird sich angelegen sein lassen, von dieser Ueberzeugung auch den Wiener Hof durchdringen zu lassen, und wird, wenn er es für nöthig hält, dies in gleicher Weise in Rom thun. In keinem Fall aber wird dies das Resultat irgendwelcher Verpflichtung sein.

Deutsches Handels⸗Archiv. Oktoberheft. Inhalt: Erster Theil. Gesetzgebung und Statistik. Gesetzgebung. Deutsches Reich: Zollregulativ für die Unterweser. Normativbestimmungen für die Hafenregulative. Bestimmungen über den Tabackproben⸗ verkehr. Zollregulativ für Reisschälmühlen. Regulativ, be⸗ treffend die Ausfuhrvergütung für Taback. Bekanntmachung, be⸗ treffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegeständen des Gartenbaues. Anleitung zur Prüfung von Lavendelöl und Ros⸗ marinöl, welche als Zusatz zum allgemeinen Branntwein⸗Denatu⸗ rirungsmittel verwendet werden. Türkei und Serbien: Handels⸗ konvention zwischen beiden Ländern. Schweiz: Bundesgesetz. be⸗ treffend die Erfindungspatente. Einfuhr ausländischen Alkohols zum Zweck der Denaturirung. Tarifem scheidungen des eid⸗ genössischen Zolldepartements im Monat August 1888. Spanien: Zeitweiliger Schutz der Erfindungen, Fabrik⸗ und Handels⸗ marken ꝛc. auf spanischen Ausstellungen. Erhebung eines Zuschlags zur Ausfuhrabgabe im Hafen von Bilbao. Zollbehandlung von Pfeffer bei der Einfuhr aus europaͤischen Ländern. Errichtung önotechnischer Stationen zur Unterstützung und Förderung des spanischen Weinhandels. Bedingungen zur Erlangung des Markenschutzes. Gesundheitliche Beobachtung des eingeführten Viehs. Zolltarif⸗Entscheidungen. Niederlande: Zollbehandlung verschiedener Gegenstände. Portugal: Einfuhrzoll auf Cigarren und verarbeitete Tabacke für Madeira und die Azoren. Verbot der Einfuhr von Saccharin. Reglement für die Fabrikationssteuer auf Kunstbutter. Portugal und China: Freund⸗ schafts⸗ und Handelsvertrag zwischen beiden Ländern. Rußland: Außercourssetzung der polnischen Fünf⸗ und Zehngroschenstücke. Zollfreie Einfuhr gewisser Wacren nach den Jenissei⸗ und Ob⸗ Mündungen. Ermäßigung des finnischen Eingangezolls auf Salz und Wein bei der Einfuhr aus Rußland. Rußland und Spanien: Zusatzprotokoll zum Handels⸗ und Schiffahrtsvertrage zwischen beiden Ländern, betreffend die Zollbehandlung finnischen Alkohols bei der Einfuhr nach Spanien. Vereinigte Staaten von Amerika: Zolltarif⸗ Entscheidungen. Frankreich: Zulassung von Medizinal⸗Erzeugnissen. Tara für schwere Oele und Petroleumtheer in Petroleumfässern. Zoll⸗ behandlung von Weinmost mit Zusatz von Alkohol. Costa Rica: Zölle und Abgaben für das Gebiet von Talamanca Tunis: Aufhebung des Ausfuhrzolles auf Wolle. Südafrikanische Republik: Zolltarif⸗ änderungen. Italien: Zuschlagsteuer von dem bei der Herstellung des Anatherinwassers, des Chloralhydrats und des Sassaparilla⸗ Syrups verwendeten Alkohoel. Ursprungszeugnisse für Kolonial⸗ waaren aus öffentlichen Niederlagen in Triest. Ürsprungszeugnisse für Postsendungen nach Italien. Zollbehandlung der Salacchini (kleine Heringe). Zollbebandlung von Majolikae und Porzellan waaren nach dem Vertrage mit Oesterreich⸗Ungarn. Ausführungs⸗ vorschriften zu dem Gesetz, betreffend die Spiritus⸗Verkaufs⸗ abgabe. Festsetzung der natürlichen Alkoholstärke der zur Ausfuhr gelangenden Rothweine für die Rückvergütung der Steuver. Zolbehandlung wollener Shawls und Tücher mit Seidenstickerei und Seidenfransen. Zollbehandlung von Guipure. Aenderungen des amtlichen Waarenverzeichnisses zum

olltarif. Italien und Griechenland: Kündigung des Handels⸗ und Schiffahrtsvertrages zwischen beiden Ländern. Statistik. Deutsches Reich: Produktion der Bergwerke, Salinen und Hütten des preußi⸗ schen Staats im Jahre 1887. Großbritannien: Der auswärtige Handel im Jahre 1887. Schiffsverkehr und Handel der australi⸗ schen Kolonien im Jahre 1887, verglichen mit den Vorjahren. Oesterreich⸗Ungarn: Der Waarenverkehr Ungarns im Jahre 1887. . Peru: Ausfuhr von Gold und Silber in der Zeit vom 1. Juli 1887

11“ 1 5 1““ 1.“ v“ bis Ende Juni 1888. Müripesege in der Zeit vom 1. Juli 1887 bis Ende Juni 1888. Italien: Der auswärtige Handel im Jahre 1887, insbesondere der Verkehr mit Deutschland. Schweden und Norwegen: Handel und Schiffahrt Schwedens im Jahre 1886.— Egypten: Handelsbewegung im Jahre 1887. Schweiz: Waarenverkehr mit dem Auslande im Jahre 1887. Literatur. Verzeichniß der Kaiserlich deutschen Konsulate. Zweiter Theil. Berichte über das Ausland. Europa. Galatz: Handelsbericht für das Jahr 1887 und Bericht über den Verkehr in den unteren Donauhäfen in dem nämlichen Jahre. Konstantinopel: Schiffsrerkehr im Jahre 1887. Han⸗ delsberichte für das Jahr 18827 aus Kreta, Bilbao. Schweden und Norwegen: Die wirthschaftlichen Verhältnisse Schwedens im Jahre 1887 und bezw 1886. Stockholm: Waaren⸗ und Schiffs⸗ verkehr im Jahre 1887. Bordeaux: Ein⸗ und Ausfuhr von Wein und Spirituosen, sowie Schiffsverkehr im Jahre 1887. Asien. Handelsberichte für das Jahr 1887 aus Shanghai, Samos. Smyrna: Die Lage des Huckermarktes. Calcutta: Das Indigo⸗ Frachtgeschäft. Verkehr deutscher Schiffe in den Häfen von Calcutta und Chittagong im Jahre 1887. Canton: Handels⸗ übersichten für das Jahr 188è7. Die Lage des Seidenmarkts. Afrika. Tunis: Handelsbericht für das zweite Halbjahr 1887. Handelsberichte für das Jahr 1887 aus: Mozambigue, Tripolis. Kapstadt: Der Handel der Kapkolonie im Jahre 1887. Amerikg. Vereinigte Staaten von Amerika: Die wirthschaftlichen Verhältnisse und die Produktion der Staaten Ohio, Michigan, Indiana, Kentucky und West⸗Virginia im Jahre 1887. Kolumbien: Geldverhältnisse und Wechselcourse. Handelsberichte für das Jahr 1887 aus: Port of Spain, Matanzas, Georgetown (Britisch⸗Guayana). Guate⸗ mala: Zuckerausfuhr aus Central⸗Amerika nach Kalifornien im ersten Halbjahr 1888. Bolivien: Fortführung der Eisenbahn von Anto⸗ fagasta in der Richtung nach Bolivien.

Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheits⸗ amts. Nr. 41. Inhalt: Gesundheitsstand. Volkskrankheiten in der Berichtswoche. Volkskrankheiten und Sterblichkeit im August 1888. Sterbefälle in deutschen Städten von 40 000 und mehr Ein⸗ wohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkran⸗ kungen in Berliner Krankenhäusern. Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Cholera in Ostindien. Witterung. Zeit⸗ weilige Maßregeln ꝛc. Thierseuchen in der Schweiz, März und April 1888. Thierseuchen in Egypten. Veterinärpolizeiliche Maßregeln. Medizinal⸗Gesetzgebung ꝛc. (Preußen.) Viehtransport nach den Nordseehäfen. (Berlin.) Mineralwasser⸗Fabriken. (Braun⸗ schweig.) Anwesenheit der Lehrer bei den Impfterminen. (Schwarz⸗ burg⸗Rudolstadt.) Cocain in Apotheken. Mikroskopische Untersuchung des Schweinefleisches. (Hamburg.) Auswandererwesen. Recht⸗ sprechung. (Reichsgericht.) Verzeichnisse der verpflichteten Fleisch⸗ beschauer in Oberbayvern. Kongresse, Verhandlungen von gesetz⸗ gebenden Körperschaften, Vereinen ꝛc. (XVI. Deutscher Aerztetag.) Geheimmittelwesen. (Frankreich.) Gypsen der Weine. Verwen⸗ dung des Saccharins bei Nahrungsmitteln. Vermischtes. Preis⸗ ausschreiben des Niederrheinischen Vereins für öffentliche Gesundheits⸗ pflege. Niederösterreichische Landes⸗Gebär⸗ und Findelanstalt. Sterbefälle in deutschen Orten mit 15000 und mehr Einwohnern für 688 Monat August 1888. Desgl. in größeren Städten des Aus⸗ landes.

Statistische Nachrichten.

Ueber die Steigerung der Preise von Weizen und Roggen

im Laufe dieses Jahres geben die Tabellen des Kaiserlichen Sta⸗

tistischen Amts, welches bekanntlich seit 1879 monatliche Nach⸗

weisungen über Großhandelspreise wichtiger Waaren von einer Anzahl

deutscher Plätze für bestimmte Mustersorten veröffentlicht, solgende Auskunft. Es kosteten 1000 kg Merk:

im Januar im August

1888 1888

mithin betrug die Preissteigerung 70

a. Weizen. 162,62 172,17 152,00 166,00 124,85 179,60 158,00 172,37 152,00 167,78 186,50 165,00 196,20 186,00 8 153,30 Stettin. (167158 Stuttgart 200,00

*) Transitwaare; unverzollt.

b. Roggen. 118,05 8 113,00 102,19 137,90 122,30 131,62

99,50 123,72 163,50 120,00 122,88

Berlin

Breslau. Danzig*) Frankfurt a. M.. Halle a. S. S Königsberg. Leipzig. Lindau. Magdeburg. Mannheim. München

Posen

Berlin Breslau. 66 Frankfurt a. M.. alle a. S. 1 LI6 Königsberg.. Leipzig Lindau Lübeck. Magdeburg. 8 Mannheim. 144,70 München. 135,50 Stettin. 118 Stuttgart 155,00

Ueber die im Jahre 1837 im Großherzo stattgehabten Geburten, Sterbefälle,

gthum Hessen Eheschließungen und Ehescheidungen berichtet die Nr. 419 der Mittheilungen der Großherzoglich bessischen Centralstelle für die Landesstatistik: In der Provinz Starkenburg betrug die Zahl der Geborenen im Ganzen 13 743; davon waren ehelich geboren lebend 6345 männliche, und

männliche und 203 weibliche,

5835 weibliche, ehelich todt 283 . 491 weibliche, unehelich todt

unehelich lebend 542 männliche, 491 31 männliche, 13 weibliche. Zwillingsgeburten gab es 154, Drillingsgeburten 1. Die Zahl der Gestorbenen einschließlich der Todtgeborenen betrug im Ganzen 9191, davon waren männlich 4772, weiblich 4419. Die Zahl der Eheschließungen belief sich auf 3073; Ehescheidungen kamen vor 25. In der Provinz Oberhessen stellte sich die Zahl der Geborenen im Ganzen auf 7762; davon waren ehelich geboren und zwar lebend 3483 männliche, 3445 weib⸗ liche, ehelich todt 121 männliche, 103 weibliche; unehelich lebend 316 männliche, 274 weihliche; ehelich todt 9 männliche, 11 weibliche. Zwillingsgeburten gab es 107, Drillingsgeburten 1. Die Zahl der Ge⸗ storbenen einschließlich der Todtgeborenen belief sich auf 2974 männ⸗ liche, 2939 weibliche, im Ganzen 5913. Die Zahl der Ehe⸗ schließungen stellt sich auf 1836, die der Ehescheidungen auf 14. In Rheinhessen belief sich die Zahl der Geborenen auf insgesammt 9881; davon waren ehelich und lebend geboren 4574 männliche und 4263 weibliche, todt 195 männliche und 172 weibliche, unehelich lebend 322 männliche, 314 weibliche. Zwillingsgeburten kamen vor im Ganzen 124, während sich die Zahl der Drillingsgeburten auf 4 belief. Die Zahl der Gestorbenen einschließlich der Todtgeborenen beläuft sich Alles in Allem auf 6972; davon waren 3661. männliche und 3311 weibliche; die Zahl der Eheschließungen stellt sich auf 2268, die der Ehescheidungen auf 40. Zieht man das Resultat für das gesammte

n— rzogthum, so ergiebt die Summe aller Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen und Ehescheidungen in den drei Provinzen Folgendes: Die Zahl der Geborenen stellt sich Alles in Allem für 1887 auf 31 386. Ehelich und zwar lebend geboren sind davon 14 402 männ⸗ lichen, und 13 543 weiblichen Geschlechts; todt geboren sind 599 männlichen und 478 weiblichen Geschlechts. Unehelich geboren wurden lebend 1180 männliche und 1079 weibliche, todt 58 männliche und 47 weibliche. Zwillingsgeburten gab es 385 Drillingsgeburten 6. Die Zahl der Gestorbenen einschließlich der Todtgeborenen beläuft sich insgesammt auf 22 076; männliche 11 407, weibliche 10 669. Eheschließungen gab es Alles in Allem 7177, Ehescheidungen 79.

Kunst, Wissenschaft und Literatiuir.

In der Verlagsanstalt für Kunst und Wissenschaft, vormals Friedrich Bruckmann in München, erscheint vom 1. Oktober ab: „Klassischer Bilderschatz“, herausgegeben von Franz von Reber und Ad. Bayersdorfer. Dieser Sammeltitel soll für die Kunst dieselbe Bedeutung haben, wie „Reclam's Universal⸗ bibliothek“ oder „Meyer's Volksbücher für die Weltliteratur“, denn die Herausgeber beabsichtigen, unter diesem Namen die sämmtlichen Meister⸗ werke der bildenden Kunst aller Zeiten und aller Kulturwerke nach und nach in vollständig gleichartiger Ausstattung, zu dem niedrigen Preise von 8 ½ auf das einzelne Blatt berechnet, zu vereinen; alle Zeiten, alle Kultur⸗ völker sollen gleichmäßig berücksichtigt werden, denn das einzige Reguisit für die Fähigkeit zur Aufnahme in den „Klassischen Bilderschatz“ soll sein: künstlerische Bedeutung. Ueber diese zu entscheiden wird Sache der Herausgeber: des Direktors der Königlichen Pinakothek älterer Meister in München, Professor Franz von Reber, und des Konser⸗ vators derselben Galerie, Dr. Adolf Bayersdorfer, sein. Der „Klassische Bilderschatz“ erscheint in Halbmonatsheften zu 50 ₰. Jedes Heft enthält 6 Blätter in Folio auf starkem Karton. Papiergröße 23: 31 cm. Bildgröße 17: 25 cm. Man kann auf Jahres⸗Serien von je 24 Heften abonniren. Einzelne Hefte und Blätter werden nicht abgegeben.

Deutscher Kalender 1889. 34 Zeichnungen von Emil Doepler d. J. Mit Beiträgen veon Felix Dahn. 2 ¾ Bogen fünf⸗ farbig auf Büttenpapier. (Berlin, Verlag von Reinhold Kühn Hof⸗ buchhandlung, Leipzigerstraße 115/116) (Pr. 1 ℳ) Zum vierten Male erscheint der „Deutsche Kalender“ für seinen mit jedem Jahre wachsenden Freun eskreis, und in glücklicher Uebereinstimmung haben Dichter und Künstler dazu beigetragen, den Jahrgang 1889 einen würdigen Genossen seiner Vorgänger werden zu lassen. Julius Wolff und Ernst von Wildenbruch finden ihren Nachfolger in Felix Dahn, dessen prächtige Verse den Deutschen Kalender 1889 einführen und ihm ein völlig neues Gewand geben. Die reizenden Gaben Dahn’s hat die Kunst Emil Doepler's d. J. mit originellen Umrahmungen geschmückt. In sinnigster Weise wird der Lauf des Jahres durch das Leben des Weibes illustrirt. Das Kalendarium jeigt in gewohnter Weise 12 Allegorien, welche die Kaiserhäuser des Deutschen Reichs versinn⸗ bildlichen und seltene ältere Ansichten von 12 deutschen Städten bringen. Daran schließt sich ein Panorama vom Niederwald über der Regententafel, gegenüber der „Stammbaum“ des Deutschen Reichs, und beschlossen wird das Werkchen durch Meister Guttenberg an der Presse. Obgleich der Umfang des Kalenders wiederum ver⸗ mehrt ist, wurde der billige Preis von 1 beibehalten.

Die Reform der direkten Steuern, insbesondere die Einführung der Selbsteinschätzung in Preußen. Ein Mahnwort an die preußischen Landtagswähler von L. Henrich, Notar zu Völklingen a. d. Saar, stellvertretendem Vorsitzenden des „Vereins gegen Wucher im Saar⸗Gebiete“. Berlin, Carl Heymann’s Verlag, 1888. (Ladenpreis 1 ℳ) Die vorliegende Schrift soll ein Mahnwort an die Wäͤhler zum nächsten preußischen Land⸗ tage sein, welches die Einen über die Richtung der not wendigen Reformen der direkten Steuern aufzuklären und sie durch Hinweis auf die große soziale Bedeutung dieser Frage in ihrem eigenen Interesse zur eifrigen und nicht durch deutsch⸗ freisinniges Phrasengeklingel beeinflußten Erfüllung ihrer Wahlpflicht anzuspornen, die anderen, die besitzenden Klassen, daran zu mahnen bezweckt, „daß sie freiwillig auf unbedingte und kurzsichtige Pflege ihrer egoistischen Interessen verzichten, daß sie ihren Einfluß verwenden, um ihr Steuerprivilegium zu vermindern, daß sie gern mehr leisten, daß sie, wie schon Schäffle sagt, nach dem Grundsatze „noblesse oblige“ handeln und so cine Frage allgemein befriedigend zu lösen helfen, welche kein unbestreitbares Naturrecht zu ent⸗ scheiden im Stande ist.“ Damit aber dieses Mahnwort nach beiden Seiten das Gewicht hat, welches zu einem Erfolge nothwendig ist, hat der Verfasser, soweit es die Darstellung der Art der Verwirklichung der Reform und deren Begründung betrifft, auf jede eigene Ausführung verzichtet und giebt in dieser Beziehung nur, zum Theil unter wörtlicher Anführung, dasjenige wieder, was hervorragende Volkswirthschaftslehrer gelehrt, nambafte Schriftsteller geschrieben und angesehene Parlamentarier gesprochen haben. Der⸗ selbe hat seine Thäkigkeit daher nur darauf beschränkt, das, was er bedeutenden Gewaͤhrsmännern entnommen hat, zusammenzustellen und einzelnes Thatsächliche ergänzend einzufügen.

(A. Wolet's wiss. Corr.) Allgemein wurde beklagt, daß Gustav Nachtigal's Werk über seine in den Jahren 1868 bis 1874 ausgeführte bedeutungsvolle Afrikareise in Folge des frühzeitigen Todes des Forschers unvolle det geblieben ist, da nur der erste und zweite Band erschienen. Dasselbe führt den Titel: „Sahärà und Sudan“ Ergebnisse sechsjähriger Reisen in Afrika (Berlin 1880 bis 1881). Um so erfreulicher wird den zahlreichen Freunden des kühnen Reisenden und den weitesten Kreisen des deutschen Publikums die Nachricht sein, daß es nach Ordnung der nachgelassenen Aufzeichnungen endlich gelungen ist, das Werk der Vollendung zuzuführen, soweit dies nach dem Tode des Verfassers überhaupt möglich war. Der dritte Band, die Reise durch Wadar und Dar⸗For schildernd, wird demnächst im Verlage von F. A. Brockhaus erscheinen. Die in diesem Bande zur Veröffentlichung gelangenden Reiseschilderungen Dr. Nachtigal’s beanspruchen gerade in der Gegenwart um so höheres Interesse, als sie diejenigen Länder des östlichen Sudan betreffen, von denen die Mahdi⸗Bewegung der letzten Jahre ihren Ausgang genommen. Durch ein Gesammtregister über alle drei Bände wird das Werk zu einem vollen Abschluß gelangen, und dieser dritte Band wird dasselbe zu einem würdigen Denkmal des großen Reisenden abrunden.

Geschichte desrömischen Kaiserreichs von der Schlacht bei Actium und der Eroberung Egyptens bis zum Einbruch der Barbaren, von Victor Duruy. Uebersetzt von Professor Dr. Gustav Hertzberg. Mit ca. 2000 Illustrationen. Verlag von Schmidt u. Günther in Leipzig. 81. bis 83. Heft. (Preis je 80 ₰.) In diesen neuesten 3 Lieferungen des Werks wird die römische Kaisergeschichte durch folgende Abschnitte weitergeführt, welche zugleich den Inhalt kennzeichnen: Tacitus, Probus und Carus; Carinus und Numerianus; Diocletian und Maximian oder die Zweikaiserherrschaf (284 bis 293); Die Vierkaiserherrschaft; Neugestaltung der Verwal tung; Gesetzgeberische Thätigkeit Diocletian's. Von den 57 Text⸗ illustrationen und Vollbildern erwähnen wir folgende als die bemerkenswerthesten: Ruinen des Sonnentempels in Pal⸗ myra. Der Träger des Drachenbanners, Ruinen des Palastes der Zenobia, Bildniß der Zenobia, An einen Wagen gespannte Elephanten, die einen Thurm tragen, Gladiatoren zu Roß, Gemälde aus Pompeji, der Sonnengott, Ein in Paris gefundenes ringförmiges Gefäß mit Inschrift, Büste Dioecletian's auf dem Kapitol, Kolossales Sitzbild des Jupiter, Eine zu Trier gefundene Trinkschale aus Glas, auf welcher der große Circus bei dieser Stadt dargestellt ist, Ruinen der Bäder in einer römischen Villa, 1811 zu Bignor in Sussex ent⸗ deckt, Die 16 antiken Säulen der Kirche San Lorenzo in Mailand, Die Pompejussäule in Alexandria, Ein Panzerreiter, Der Perser⸗ könig Narses, Münzen des Trajan, auf deren Kehrseite der Phönix mit dem Heiligenschein auftritt ꝛc. ꝛc.

Die am 13. Oktober d. J. erscheinende Nr. 2363 der „Illustrirten Zeitung“ enthält u. A. folgende Abbildungen:

Die Nordfagade des wiederhergestellten Rathhauses in Lindau. Kaiser Wilhelm II. in München: Der Einzug am Abend des