Carl Dielas hier das Aufgebot der zwischen den Grundstücken Oppelnerstraße 45 und 46 hier be⸗ legenen, in dem zu den Akten überreichten Situations⸗ plane vom Juni 1888 braun angelegten mit den Buchstaben a., b., c., d, e., f., a. umschriebenen Grundstücksfläche (sogenannten Privatweges) beantragt. Es werden daher alle Diejenigen, welche Eigen⸗ thum oder anderweite zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende Real⸗ rechte an dieser Grundstücksfläche geltend zu machen haben, aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf den 29. Januar 1889, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrich⸗ straße 13, Hof, Flügel B, part., Saal 32, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls sie mit denselven werden ausgeschlossen werden. Berlin, den 30. September 1888. Koönigliches Amtsgericht I. Abtheilung 48.
[35497] Aufgebot.
Das Eigenthum des Grundstücks Abbau Praw⸗ dowen (Neuwalde) Band I. Blatt 5 des Grund⸗ buchs, als dessen Eigenthümer gegenwärtig Friedrich Jeromin, welcher mit seiner Ehefrau Marie, geb. Jeromin, in Gütergemeinschaft lebt, eingetragen ist, soll für den Käthner Johann Jeromin in Abbau Prawdowen eingetragen werden.
Auf Antrag desselben werden deshalb alle ihrer Existenz nach unbekannten Eigenthumsprätendenten aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grundstück spätestens im Aufgebotstermine am 9. Januar 1889, Vormittags 10 Uyhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 1) anzu⸗ melden, widrigenfaus sie mit ihren etwaigen Realanspruchen auf das Grundstück werden ausge⸗
schlossen und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird. 111“ Nikolaiken, den 8. Oktober 1888.
8 Königliches Amtsgericht.
[35498 Aufgebot.
Die verehelichte Husler Rosalie Morawin, unter Beitritt ihres Ehemannes Joseph Morawin, zu Sakrau hat auf Grund ihres behördlich bescheinigten Besitzes das Aufgebot des Grundstückes „Acker am Sakrauer Wege“ Kartenblatt 5 Parzellennummer 222/142 der Gemarkung Suckowitz im Flächeninhalte von 12 Ar 75 Qu.⸗Meter, für welches bisher ein Grundbuchblatt nicht besteht, zum Zwecke der An⸗ legung eines solchen beantragt. Die unbekannten Eigenthumsprätendenten und dinglich Berechtigten werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 14. Februar 1889, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 17, an⸗ beraumten Aufgebotstermine ihre Rechte und An⸗ sprüche auf dieses Grundstück anzumelden, widrigen⸗ falls dieselben mit diesen ihren Rechten und An⸗ sprüchen werden ausgeschlossen werden.
Kosel, den 4. Oktober 1888.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung fV
8
[35254] Aufgebot zwecks Todeserklärung. 8
Der am 5. Dezember 1843 in Helzendorf geborene Johann Heinrich Wilhelm Siebke, Sohn des Häus⸗ lings Hermann Heinrich Friedrich Siebke und dessen Ebhefrau Marie Dorothea, geborene Brokhoff (auch Brockhoff geschrieben), in Helzendorf, welcher sich von seinem letzten Wohnorte Lehe im Jahre 1866 nach Amerika begeben und von dort aus Nachricht nicht nach hier hat gelangen lassen, wird auf Antrag seiner Halbschwester, der unverehelichten Wilhelmine Marie Siebke in Helzendorf, aufgefordert, sich spätestens — persönlich oder schriftich — in dem auf Freitag, den 3. Januar 1890, Vormit⸗ tags 10 Uhr, an Gerichtsstelle anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt, sein Vermögen den nächsten bekannten Erben und Nachfolgern überwiesen werden, auch seinem etwaigen Ehegatten die Wiederverheirathung gestattet sein soll.
Ale Personen, welche über das Fortleben des ꝛc. Siebke Kunde geben können, werden zu deren Mit⸗ theilung, für den Fall der demnächstigen Todes⸗ erklärung werden etwaige Erb⸗ und Nachfolge⸗ berechtigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung aufgefordert, daß bei der Ueberweisung des Vermögens des ꝛc. Siebke auf die sich Nicht⸗ meldenden keine Rücksicht genommen werden soll.
Lehe, den 3. Oktober 1888.
Königliches Amtsgericht. III.
[35253] 8 Der am 29. Juli 1818 zu Oberhone geborene Schmied Johannes Schäfer, Christians Sohn, welcher vor länger als 40 Jahren ausgewandert ist, wird hierdurch aufgefordert, sich spätestens in dem vor dem Königlichen Amtsgericht, Abtheilung II., zu Eschwege anberaumten Termin am Dienstag, den 5. Februar 1889, Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle einzufinden, widrigenfalls er für todt erklärt wird. Eschwege, am 6. Oktober 1888. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. Begl.: Humburg.
4
2257] Alufgebot. 8
Von der Frau Charlotte Luise Bertha Brucks, geb. Kahn, hier, ist der Antrag gestellt worden, ihren Ehemann, den am 29. September 1822 zu Anklam, als Sohn des Feldwebels Christian Brucks und dessen Ehefrau Dorothea Sophie, geb. Hilde⸗ brand, geborenen, angeblich seit dem Juni 1878 ver⸗ schollenen pensionirten Gensdarmen Carl Hermann Robert Brucks für todt zu erklären. Der ꝛc. Brucks und die von ihm etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer werden in Folge dessen auf⸗ gefordert, sich vor oder in dem am 24. September 1889, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte, Neue Friedrichstraße 13, Hof parterre, Saal 32, anstehenden Termine persönlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls der ꝛc. Brucks für todt erklärt werden wird. 8
Berlin, den 30. September 1888.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 4
[35279]
August Eduard Zimmermann, ein Sohn des Kom⸗ missionärs Johann Jacob Zimmermann und seiner Ehefrau Johanne Margarethe, geb. Venke, ist hier
„gewanderte, seit länger als 10 Jahren verschollene
Amerika auszuwandern, von hier abgereist sein. Seitdem ist keine Kunde von ihm hier eingelaufen. Auf den Antrag des für den Abwesenden bestellten Kurators, Musikalien⸗Verlagshändlers Theodor Litolff bierselbst, wird August Eduard Zimmermann hiermit aufgefordert, spätestens am 6. Mai 1889, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer 27, zu erscheinen oder Nachricht von sich zu geben, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermögen als Nachlaß behandelt werden soll.
Jeder, welcher Auskunft über den verschollenen August Eduard Zimmermann geben kann, wird auf⸗ gefordert, solche baldigst dem unterzeichneten Gerichte zukommen zu lassen.
Zugleich werden Alle, welche Erbansprüche an den Nachlaß zu haben vermeinen, aufgefordert, solche im obbezeichneten Termine bei Meidung des Rechts⸗ nachtheils, daß, wenn sich kein Erbe meldet, der Nachlaß als erbloses Gut ertlärt, bei erfolgender Anmeldung aber den sich Legitimirenden ausgeantwortet werde, daß der nach dem Ausschluß sich Meldende und Le⸗ gitimirende alle bis dahin über den Nachlaß getroffenen Verfügungen anzuerkennen schuldig, auch weder Rech⸗ nungsablage noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern, sondern seine Ansprüche auf das zu be⸗ schränken, habe, was von der Erbschaft noch vor⸗ handen, anzumelden.
Braunschweig, den 2. Oktober 1888.
Herzogliches Amtsgericht. L. Rabert.
[35282] Aufgebot.
Der Kurator des abwesenden, am 25. August 1818 geborenen Carl Friedrich Johann Oehmann aus Hüttenrode, Steiger Fritz Pust daselbst, hat unter der glaubhaft gemachten Angabe, daß über den Ver⸗ bleib seines vor 40 Jahren angeblich nach Amerika ausgewanderten Curanden seitdem keine Nachrichten anher gelangt sind, beantragt, das Aufgebotsverfahren einzuleiten.
Der Carl Friedrich Johann Oehmann wird auf⸗ gefordert, sich spätestens bis zu dem auf den 26. No⸗ vember cr., Morgens 10 Uhr, angesetzten Ter⸗ mine vor dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und sein Ver⸗ mögen als Erbschaft behandelt werden wird
Blankenburg, den 1. Oktober 1888.
Herzogliches Amtsgericht. Sommer.
Auf Antrag des Tischlers August Gerlach in Neu⸗ stadt wird der im Jahre 1871 nach Amerika aus⸗
Schuhmacher Moritz Hermann Gerlach aus Neu⸗ stadt a. H., Provinz Hannover, aufgefordert, sich spätestens in dem damit auf Donnerstag, den 21. November 1889, Vormittags 10 Uhr, bestimmten Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Amtsgericht zu melden, widrigenfalls derselbe auf Antrag für todt erklärt und sein Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden soll.
Gleichzeitig werden alle Personen, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, um deren Mittheilung ersucht, auch etwaige Erben oder Nachfolgeberechtigten für den Fall der dem⸗ nächstigen Todeserklärung zur Anmeldung ihrer Rechte und Ansprüche unter der Verwarnung auf⸗ gefordert, daß im Falle der Nichtanmeldung bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden soll.
Ilfeld, den 15. September 1888. 1 Königliches Amtsgericht. Blanckmeister.
[35503] Alufgebot.
Der Söldnerssohn Georg Hauber von Belzheim, geboren am 25. März 1843, ist im Jahre 1873 oder 1874 nach Amerika ausgewandert und soll daselbst gestorben sein. Da dessen Tod jedoch nicht mehr in legaler Weise nachgewiesen werden kann und derselbe bei der Verlassenschaft seiner Mutter Josefa Hauber, Privatierswittwe in Oettingen, betheiligt erscheint, so ergeht auf Antrag seines Bruders, des Oekonomen Josef Hauber von Oettingen, hiermit die Auffor⸗ derung:
1) an den Georg Hauber spätestens im Aufgebots⸗ termin Donnerstag, den 25. Juli 1889, Vormittags 10 Uhr, persönlich oder schriftlich bei Gericht sich anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt wird, an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren wahrzunehmen, an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen.
Oettingen, den 5. Oktober 1888.
Königliches Amtsgericht. (L. S) Christenn, K. Amtsrichter. Zur Beglaubigung:
Der K Gerichtsschreiber.
(L. S.) (Unterschrift), K. Sekretär.
[35500] Aufgebot. Auf den Antrag: 1) des Privatiers Paul Schiele von Pfuhl vom 7. Juni 1884, 2) des Söldners Joseph Mayer von Oberelchingen vom 21. Jänner 1888, 3) des Boten Anton Zeller von Kadeltshofen vom 25. Februar 1888, 4) des Handels mannes Gerson Abraham Reichen⸗ berger von Ichenhausen vom 2. August 1888, nachstehende Personen, über deren Leben seit mehr als zehn Jahren keine Kunde vorhanden ist, für todt zu erklären, nämlich: 3 ad 1) Georg Herrmann, geboren am 25. Sep⸗ tember 1834, Sattlergeselle von Pfuhl und vor ca. 25 Jahren nach Amerika gereist, ad 2) Xaver Kornegger, geboren am 12. Dezember 1822, Schuhmacherssohn von Oberelchingen und im Jahre 1853 nach Amerika ausgewandert, ad 3) Joseph Hehl, geboren in Senden am 13. November 1821, Küferssohn von Remmeltshofen und vor etwa 30 Jahren nach Amerika aus⸗ gewandert, ad 4) die Schmiedskinder: Krescenz Wild, geboren am 8. Juni 1821, Wendelin Wild, geboren am 20. Oktober 1834, Lorenz Wild, geboren am 7. August 1836, von Oberelchingen und im Jahre 1854 nach Amerika ausgewandert,
1) an die Verschollenen, spätestens im Aufgebots⸗ termine persönlich oder schriftlich bei Gericht sich anzumelden, widrigenfalls sie für todt er⸗ klärt werden,
2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren wahrzunehmen,
3) an alle Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen.
Als Aufgebotstermin wird Dienstag, der 17.
September 1889, Vormittags 9 Uhr, festgesetzt.
Neu⸗Ulm, den 28. September 1888.
Kodönigliches Amtsgericht. (L. S.) Krazer, K. Ametsrichter.
[35265] In Sachen, betreffend die Todeserklärung de Wilhelmine Louise Hedemann aus Wehe wird der Aufgebotstermin, 5 Juni 1889, aufgehoben, da der Antragsteller den Antrag auf Todeserklärung zurück⸗ genommen hat. ““ Rahden, den 5. Oktober 1888. Königliches Amtsgericht.
[35278] Aufgebot.
Auf den Antrag des Rechtsanwalts Dr. Rüffer zu Halle a. S. als Pfleger des Nachlasses des daselbst am 12. Juni 1888 verstorbenen emeritirten Lehrers Johann Karl Ehrlich werden dessen Gläubiger und Vermächtnißnehmer aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte an den Nachlaß des Johann Karl Ehrlich spätestens in dem auf den 21. Dezember 1888, Vormittags 10 Uhr, an Gerichtsstelle hierselbst, kleine Steinstraße Nr. 8, anberaumten Termine an⸗ zumelden.
Diejenigen Nachlaßgläubiger und Vermächtniß⸗ nehmer, welche ihre Ansprüche nicht anmelden, können gegen den Nachlaßpfleger bez die Benefizialerben ihre Ansprüche nur insoweit geltend machen, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befrie⸗ digung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.
Die Einsicht des Nachlaßverzeichnisses, welches in unserer Gerichtsschreiberei, Abtheilung III, nieder⸗ gelegt ist, ist Jedermann gestattet.
Halle a. S., den 2. Oktober 1888.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII
Harte.
[35255] Aufgebot.
Die unbekannten Erben der am 24. März 1875 verstorbenen, hier wohnhaft gewesenen, am 20. Mai 1852 als eheliche Tochter des Maurergesellen Wil⸗ helm Hiller (auch Hüller genannt) und der Marie Elisabeth, geb. Rottert, zu Liegnitz, geborenen Kell⸗ nerin Ernestine Pauline Emilie Hiller, werden auf Antrag des Nachlaßpflegers, Posamentiers F. Lüders hier, aufgefordert, spätestens in dem auf den 24. September 1889, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrich⸗ straße 13, Hof, Flügel B, part., Saal 32, an⸗ beraumten Aufgebotstermine sich zu melden, widrigenfalls der Nachlaß dem sich legitimirenden Erben zur freien Disposition verabfolgt werden wird, und der nach erfolgter Präklusion sich etwa erst meldende nähere oder gleich nahe Erbe alle Handlungen und Dispositionen jenes Erben an⸗ zuerkennen und zu übernehmen schuldig, von ihm weder Rechnungslegung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern sich lediglich mit dem, was alsdann noch von der Erbschaft vor⸗ handen sein wird, zu begnügen verbunden sein soll.
Berlin, den 1. Oktober 1888.
Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 48.
[35501]
Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Gemeinde⸗ vorstehers Johannes Weinert aus Stifts⸗Altlaest, werden die unbekannten Rechtsnachfolger der am 10. August 1886 zu Stifts⸗Altlaest verstorbenen unverehelichten Ernestine Döppler aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 25. Juli 1889, Vormittags 10 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den etwa 400 ℳ betragenden Nachlaß der Ernestine Döppler bei dem unterzeichneten Ge⸗ richte anzumelden, widrigenfalls der Nachlaß dem landesherrlichen Fiscus zugesprochen werden wird. Parchwitz, 5. Oktober 1888.
Königliches Amtsgericht. Kunze.
[35271] Proklam. 1u (1. Bekanntmachung.)
Alle und Jede, welche an das höchst geringfügige, hier verwaltete Vermögen des im Jahre 1817 den 15. Februar zu Sönderby, im Kirchspiel Rieseby, geborenen, laut Urtheils vom 13. April dss. J., und zwar vom 15. Februar 1887 an gerechnet, für todt erklärten Johann August Carl Brammer, angeblich nach Brasilien ausgewandert, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, werden hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, und zwar binnen 12 Wochen vom Tage der dritten und letzten Bekanntmachung an gerechnet. Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Vertreters, ordnungsmäßig hierselbst anzumelden.
Rendsburg, den 8. Oktober 1888.
Königliches Nntagggiee Abtheilung III. au.
[35280] Bekanntmachung.
In unserer Verwahrung befinden sich nachbezeich⸗ nete letztwillige Verfügungen, seit deren Niederlegung über sechs und fünfzig Jahre verflossen sind:
1) Testament des Leibreitknechts Friedrich Ahlburg und seiner Ehefrau Charlotte Sophie, geb. Bethge, von hier, vom 23. November 1831. Testament des General⸗Majors Carl Friedrich Otto von Brauchitsch von hier, vom 19. Ok⸗ tober 1831,
Testament des Tischlermeisters Johann Friedrich Flechs und seiner Ehefrau Marie Dorothea, 5 Müller, von hier, vom 4. Oktober 1831, estamente der Wittwe Grünefeldt Anna Marie Dorothea. geb. Schulze, von hier, vom 2. Ja⸗ nuar 1832 resp. 2 Februar 1832, Testament des Schneiders Johann Gutschmidt von hier vom 4./6. August 1832, Codizill der Wittwe Hergesell, Christiane, geb. Stein, von hier, vom 11. August 1832, Testament des Schlächtermeisters Christian Lud⸗
2) 3) 4)
5) 6)
8) Testament der verwittweten Kriegskommissar Kurlebauer, Amalie Charlotte, geb. Große, von hier, vom 21. Oktober 1831,
9) Testament des Merers Friedrich Lehmann von der Pfaueninsel vom 14. Juli 1832,
10) Testament des Kolonisten Joachim Müller zu Neu⸗Zeblendorf vom 2. September 1832,
11) Testament der Frau von Wolff, Luise Char⸗ ü. Henriette, geb. Hesse, von hier, vom 11. April
1832, 12) Codizill der Wittwe Wolff, Lisette Magdalene, geb. Keller, von hier, vom 13. Oktober 1831. Nach Vorschrift des Allgemeinen Landrechts Theil I. Titel 12 §. 218 werden alle Diejenigen, welche an der Publikation dieser letztwilligen Verfügungen ein Interesse haben, hiermit aufgefordert, dasselbe bei uns binnen sechs Monaten und spätestens in dem auf den 24. Mai 1889, Vorm. 10 Uhr, vor dem Herrn Amtsgerichtsrath Krumbholtz in unserem Geschäftslokal, Lindenstr. Nr. 54 hierselbst, Zimmer Nr. 18, anberaumten Termin. unter Beibringung der nöthigen Beweismittel über das Ableben der Testatoren nachzusuchen, widrigenfalls zwar mit der Eröffnung der Testamente von Amtswegen verfahren, von dem Inhalt aber nur den etwa bedachten milden Stiftungen Nachricht gegeben werden wird. Potsdam, den 1. Oktober 1888. Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.
[35277] Bekanntmachung.
Der am 8. April 1888 zu Schönheide, Kreis Frankenstein, verstorbene Krämer und Hausbesitzer Robert Hentschel hat in seinem am 13. Mai 1280 gemeinschaftlich mit seiner Ehefrau Karoline, geb. Schneider, errichteten, am 11. September 1888 er⸗ öffneten Testamente seine Geschwister bezw. deren Nachkommenschaft mit Legaten bedacht für den Fall, daß seine obengenannte Ehefrau sich wieder ver⸗ heirathet,
was hiermit den ihrem Aufenthalte nach un⸗ bekannten Kindern und Enkeln
a. des zu Breslau verstorbenen Maurers Karl
Hentschel, b. des zu Schönheide verstorbenen Webers August
Hentschel, Webers Ernst
c. des ebenda verstorbenen 12 Allgemeinen Land⸗
gemäß §. 231 Theil I Titel rechts bekannt gegeben wird Frankenstein, den 3. Oktober 1888. Königliches Amtsgericht.
Heatschel
[35508] Bekanntmachung. 8
Das unterzeichnete Amtsgericht hat am 29. Sep⸗ tember 1888 für Recht erkannt:
daß der Dienstknecht Johann Nicolaus Lucklum aus Vinzelberg, Kreis Gardelegen, geboren am 20. Mai 1826 zu Schönwalde, für todt zu erklären, seine unbekannten Erben mit ihren Ansprüchen an seinen Nachlaß auszuschließen und die Kosten aus seinem Vermögen zu entnehmen.
Gardelegen, den 1. Oktober 1888.
Königliches Amtsgericht.
[35043] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts Marienburg vom 18. September 1888 ist für kraftlos erklärt:
die für den Rentier Andreas Penner in Schloß Kalthof auf Grund der Eintragung Abtheilung III. Nr. 1 Marienburg Blatt 230 von 450 ℳ gebildete Hypothekenurkunde, bestehend aus der Schuldurkunde vom 14. Dezember 1843 mit dem Eintragungs⸗ vermerke und einem Auszuge aus dem Grundbuche.
Marienburg, den 4. Oktober 188838.
Königliches Amtsgericht. I.
[35045] Im Namen des Königs!
Verkündet am 1. Oktober 1888. Schwabe, Aktuar, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag der verehelichten Büdner Schu⸗ gart, Wilhelmine, geb. Hohenstein, verwittwet ge⸗ wesenen Schugart, und ihres Ehemanns Carl Albert Schugart zu Kammer, als Eigenthümer des im Grundbuch von Kammer Band I. Blatt Nr. 52 verzeichneten Grundstücks erkennt das Königliche Amtsgericht zu Brandenburg a. H. durch den
Amtsgerichts⸗Rath Rabert für Recht: Die aus einer mit der Ingrossationsnote vom 31. März 1858 versehenen Ausfertigung des Erb⸗ rezesses vom 3. März 1858 und dem angehefteten Hypothekenbuchsauszuge vom 31. März 1858 be⸗ stehende Hypothekenurkunde über das in der III. Ab⸗ theilung unter Nr. 9 für die Geschwister Schugart: a. Wilhelmine Bertha, „Johann Friedrich,
August Carl, Johann Carl, 1 Wilhelmine Caroline,
Carl Albert,
g. Auguste Mathilde, “ eingetragene Vatererbe von je 17 Thlr. 2 Sgr. 105⁄ Pf. nebst 4 % jäͤhrlicher Zinsen und die ihnen zustehende Erziehungs⸗ und Unterhaltungsberechtigung wird zum Zweck der Löschung für kraftlos erklärt. Die Kosten fallen den Antragstellern zur Last.
[35276] Im Namen des Königs! .
Auf den Antrag des Handelsmanns W. Eick zu Potzlow erkennt das Königliche Amtsgericht zu Hege durch den Gerichts⸗Assessor Schmeißer für Recht: Das Dokument über die auf dem Grundstück Band II. Blatt Nr. 73 des Grundbuchs von Potzlow in Abth. 111. unter Nr. 1 eingetragene Post über 425 Thlr. — vier hundert fünf und zwanzig Thaler
— bestehend aus: 8 29. September 1865,
1) der Verhandlung vom enthaltend eine Schuld⸗ und Pfandverschreibung,
2) dem Auszug aus dem Hypothekenbrief vom 2. Oktober 1865, b 3) dem Eintragungsvermerk von demselben Tage, wird für kraftlos erklärt. Prenzlau, den 18. September 1888. Königliches Amtsgericht. [35284] Bekanntmachung. F1““ Durch Ausschlußurtel vom 6. Oktober 1888 ist der Hypothekenbrief über die Post Abtheilung III. Nr. 4 des Grundstücks Bromberg, Friedrich Wilhelm⸗ straße Nr. 3, für kraftlos erklärt. 1“ Bromberg, den 6. Oktober 1888. 8
am 25. September 1818 geboren und soll bald nach dem Ableben seiner Eltern, in der Absicht, nach
—
ergeht hiemit die Aufforderung, 8
7) wig Kraft aus Nowaweß vom 20. Juni 1832,
Königliches Amtsgericht.
8 .
35070] m Namen des Königs Auf den Antrag des Landwirths Franz. Schröger vus Wenbolthausen erkennt das Königliche Amts⸗ au r zu Meschede durch dem Amtsrichter Stienen 8 dem Aufgebotstermine vom 1. Oktober 1888 für
Regt⸗ über die im Grundbuch von Wenholthausen Band IV. Blatt 26 in Abtheilung III. unter Nr. 1 auf die daselbst für den Landwirth Franz Schröger berichtigten Realitäten für die Kreissparkasse Meschede eingetragene und von dieser an die Stadtsparkasse daselbst cedirte Darlehnsschuld von 40 Thalern ge⸗ bildete Hypothekenurkande wird für kraftlos erklärt. ienen.
31uf Jantrag der Cheleute Kesselschmied Robert euser und Josephine, geb. Nober, zu Essen, hat zas Amtsgericht das. am 3. Oktober 1888 dahin er⸗ knmts angeblich verloren gegangene Hypotheken⸗ urkunde über die Band 137 Blatt 31 des Grund⸗ buchs von Essen Abth. III Nr. 3 ursprünglich für die Wittwe W. Schumacher, Lisette, geb Lauter⸗ mann, und ihre Kinder Wilhelmine, Anna Maria, Wilhelm Eduard und Maria Christine, Geschw. Schumacher, nunmehr für die drei Letzteren allein zu Lasten der Antragsteller, früher des Schmiede⸗ meisters Theodor Nober zu Essen, eingetragene Kaufgeldforderung von 500 Thalern, gebildet aus einer Ausfertigung des notariellen Kaufvertrages vom 13 August 1874 und dem Hypothekenbriefe vom 26 April 1875, wird zum Zwecke der Löschung der Post für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern auferlegt. Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Fredeburg vom 6. Oktober 1888 sind die Inhaber der nachstehend bezeichneten Hypothekenpost — soweit den Antheil der Maria Theresia emper betrifft: 8 npo Thaler Courant Darlehn nebst 4 ½ % Zinsen eit 1. Januar 1843 für die minderjährigen Geschwister Maria Theresia, Maria Christina und Maria Elisabeth Kemper zu Mittelsorpe aus der Urkunde vom 30 März 1843, eingetragen im Grundbuche von Sorpe Band I. Blatt 37 Abth. III. Nr. 1, 8 mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen. Fredeburg, den 6. Oktober 1888. Königliches Amtsgericht.
[85261]
[3526⁴] Auf Antrag des Handelsmanns Carl Gapp zu Essen hat das Amtsgericht daselbst am 3. Oktober 1888 dahin erkannt: Die angeblich verloren gegangene Hypotheken⸗ urkunde über die Band 28 Blatt 687 des Grund⸗ buchs von Essen Abth. III. Nr. 10 für Fr Wilh. Tillmann zu Soest zu Lasten des Antragstellers, ur⸗ sprünglich des Pferdehändlers Heinrich Dünner zu Essen, eingetragene Forderung von 17 Thlrn. 18 Sgr., gebildet aus dem rechtskräftigen Mandat des Kgl. Kreisgerichts zu Soest vom 11. Mai 1871, dem Wechsel vom 28 März 1871, der Protesturkunde vom 2. Mai 1871 und dem Hypothekenbuchsauszuge vom 14 September 1871, wird zum Zwecke der Löschung der Post für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt. [35272 Bekanntmachung. Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist für Recht erkannt: “ Die unverehelichte Henriette Dorothee Weinreich und deren unbekannte Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Fhel a. S., Blatt 2097 in Abtheilung III. unter r. 1 zufolge Kaufvertrages vom 27. September
für Johann Karl Ernst Geschwister Vogel zu Holtendorf, in Abtheilung III. unter Nr. 2 gleichtheilig eingetragene Muttertheil⸗ “ von 150 Thlrn. 17 Sgr. 6 Pf. nebst 4 % insen;
1864 über die auf dem Grundbuchblatte Nr. 1179 Görlitz in Abtheilung III.
eingetragene Wechselforderung von 75 Thlrn. neb
6 % Zinsen seit dem 15. April 1864 und 1 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf. Protestkosten und dem Rechte auf Erstattung aller gerichtlichen und außergerichtlichen
getragene Wechselforderung von 75 Thlrn. nebst 6 % Zinsen seit dem 15.
und Johanne Christiane,
beiden Hypothekendokumente vom 3./30. Juni
2) die Nr. 8 und 9 für das Reichsburggräflich Dohna'sche Hüttenwerk zu I
Kosten, bezw. die für dieselbe Gläubigerin ein⸗ Mai 1864 und dem Rechte
1 † gerichtlichen und außergericht⸗ lichen Kosten;
3) das Hypothekendokument vom 14. April 1841/25. Februar 1842/11. März 1842 über die auf dem Grundbuchblatte Nr. 154 Rothwasser in Abtheilung III. Nr. 4 für den Pferdehändler Tewele Zickel zu Schmiegel eingetragenen Darlehnsforderung von 100 Thlrn. mit 5 % Zinsen seit dem 24. Ja⸗ nuar 1842 und 20 Thlr. 6 Sgr. 2 Pf. Kosten nebst früheren Zinsen; 8 4) die Hypothekenurkunde vom 25. Februar/6./7. März 1846 über die auf dem Grundbuchblatte Nr. 20 Radmeritz Abtheilung III. unter Nr. 1 für den Salomon Zimmermann eingetragene Kaufgelder⸗ restforderung von noch 175 Thlrn. nebst 3 % Zinsen, werden für kraftlos erklärt und zwar die zu 1 und 2 bezeichneten zum Zwecke der Löschung der be⸗ treffenden Posten im Grundbuche, die zu 3 und 4 bezeichneten zum Zwecke der Bildung neuer Hypo⸗ thekenurkunden. Die Kosten des Verfahrens haben die Antrag⸗ steller gemäß §. 87 C. P. O. zu tragen. Von Rechts Wegen. [35268] 8 Auf Antrag des Fabrikanten H. Götte zu Essen, früher zu Weiberg, und des Schäfers Johann Ludwig zu Weiberg ist durch unser heutiges Urtheil:
a. die Hypothekenurkunde über die Band V. Blatt 44 und Blatt 748 des Grundbuchs von Wei⸗ berg unter Abtheilung III. laut Urkunde vom 14. September 1832 für den Samuel Aronstein zu Telgte eingetragene, bereits getilgte Kapitalforderung von 88 Thlr. 15 Sgr. 5 Pf. nebst 5 % Zinsen für kraftlos erklärt, und sind: 8
b. der Graf von Hallberg zu Pesch und dessen etwaige Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen an die ebendaselbst für den Ersteren laut Contumacial⸗ Erkenntnisses vom 24. Dezember 1842 und Requisi⸗ tion des Prozeßrichters vom 27. August 1843 ein⸗ getragene, angeblich bereits getilgte Hypothekenpost von 145 Thlr. 3 Sgr. 8 Pf. Judikat nebst 5 % Zinsen von 85 Thlr. 25 Sgr. seit 7. Juli 1842 ausgeschlossen.
Büren, den 4. Oktober 1888.
Königliches Amtsgericht.
Im
auf Erstattung aller
Namen des Königs! Verkündet am 26. September 1888. Backhaus, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag 1 ““
1) des Colonen Heinrich Wilhelm Erke zu Sennlich, Gemeinde W. Kappeln, vertreten durch Rechtsanwalt Fisch zu Tecklenburg,
es Colonen Heinrich Adolf Hindersmann zu
35270]
[35505] Bekaunntmachung. — Durch Ausschlußurtheil vom 3. Oktober 1888 ist das Hypothekeninstrument über die auf den Grund⸗ stücken des Bergmanns “ Rahmann, gt. Plarsiep, im Grundbuche von Westherbede, Band 23 Art. 35 in Abth. III. Nr. 117 für die unter der Firma Baroper Maschinenfabrik und Gießerei handelnde Kommanditgesellschaft Blaß & Comp. in Barop auf Grund der gerichtlichen Ver⸗ handlung vom 11. Oktober 1866 eingetragene, auf den Winkelier Georg Pampus zu Westherbede um⸗ schriebene Forderung von 648 Thaler für kraftlos erklärt. — Hattingen, den 5. Oktober 1888.
Königliches Amtsgericht.
[35510] Bekanntmachung. . In der Zielinski'schen Aufgebotssache — F. 7./88 ist am 5. Oktober d. J. nachstehendes Ausschluß⸗ urtheil verkündet: Die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Berdzichow Blatt 9C. in Abtheilung III. Nr. 11 und von Berdzichow Blatt 13 in Ab⸗ theilung III. Nr. 9 eingetragenen und von hier auf Berdzichow Blatt 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107 und 108 übertragenen 650 Thaler mütterliches Erbtheil des Gustav Alexander Albrecht, zu 5 % erzinsli 3 1 29. November 1864 verzinslich, aus dem Erbrezesse vom 10. Fevruar 1865, welche aus der Ausfertigung des gen. Erbrezesses, den Hypothekenbuchsauszügen vom 28. Novembe 1868 und 27. April 1869, sowie dem Eintragungs⸗ vermerk von demselben Tage besteht, wird für kraftlos erklärt. Pr. Stargard, den 5. Oktober 1888. Königliches Amtsgericht. I.
[35356] Im Namen des Königs! Verkündet am 4. Oktober 1888. Bergmann, Gerichts⸗Aktuar, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Schmiedemeisters Carl Richter zu Selchow, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Löser zu Storkow, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Storkow durch den Amtsrichter von Kameke für Recht:
Die der Person und dem Aufenthalte nach unbe⸗ kannten Rechtsnachfolger des eingetragenen Gläu⸗ bigers der auf dem zu Selchow belegenen, im Grundbuche von diesem Orte Band I. Blatt Nr. 6 verzeichneten Grundstücke des Schmiedemeisters Carl Richter zu Selchow in der dritten Abtheilung unter Nr. 4 eingetragenen Hvpothekenforderung von 20 Thlr. = 90 ℳ, nämlich des Soldaten Gottfried Gensch, werden mit ihren Ansprüchen an die vor⸗ bezeichnete Hypothekenforderung ausgeschlossen und wird deren Löschung auf Antrag des Eigenthümers des verhafteten Grundstücks erfolgen. Die Kosten trägt der Antragsteller, Schmiedemeister Carl Richter zu Selchow.
8 Emrnc eLbürtes
[35513 1 Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Kanth vom 28. September 1888.
Der Johann Karl Langer und der Johann Christoph Langer, bzw. deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die in Abtheilung III. unter Nr. 3 und 4, bezw. Nr. 5 auf den Grund⸗ stücken Nr. 68 und Nr. 119 Gnichwitz haftenden Hypothekenposten von:
Lotte und des Heinrich Friedrich Hindersmann
in Eincinnati, früher in Lotte, vertreten durch
den Rechtsanwalt Großkopff zu Osnabrück, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Tecklenburg durch den Amtsrichter Modersohn, B
da die Antragsteller den Verlust der nachstehend
bezeichneten Hypothekenurkunden, nämlich der Antrag⸗ steller ad 1 bezl. der Post Abtheilung III. Nr. 1 Band II. Blatt 574 Grundbuchs von W. Kappeln, zu Gunsten eines jeden der 6 Hebtgesct ssstkr des als:
1832 eingetragene Hypothekenpost über 350 Thal Restkaufgeld nebst Zinsen ausgeschlossen. 1 Halle a. S., den 1. Oktober 1888. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII.
[35269] Auf Antrag des Buchbinders Franz 8. die Hypotheken⸗Urkunde über die auf seinem Band I Blatt 838 des Grundbuchs von Büren unter Abtheilung III Nr. 5 aus der notariellen Schuldurkunde vom 6. April 1840 für den Amtsvogt Ferdinand Welschhoff zu Stukenbrock eingetragene, laut Quittung vom 4. Februar 1887 bereits getilgten Kapitalforderung von 400 Thlr. nebst 4 % Zinsen, bestehend aus einer Ausfertigung jener Schuldurkunde nebst angeheftetem Hypotheken⸗ sehee durch unser heutiges Urtheil für kraftlos erklärt.
Büren, den 4. Oktober 1888. 8
Königliches Amtsgericht. 8
[35275] Bekanntmachung. Durch Urtheil des unterzeichneten heutigen Tage ist für Recht erkannt: — Daz aus einer Ausfertigung der notariellen Schuld⸗ verschreibung vom 11. Mai 1866 und dem Hypo⸗ thekenauszuge des Königlichen Kreisgerichts zu Halle a. S. vom 10. Juni 1866 sowie dem Ingrossations⸗ vermerk vom 13. Juni 1866 bestehende Dokument über die im Grundbuch von Halle a. S. Band 56 Blatt 2022 b in Abtheilung III. Nr. 11 für den Oekonomen Karl Gottfried Klinge zu Lehelitz ein⸗ getragene Hypothek von 500 Thaler Darlehn nebst 5 % Zinsen, wird für kraftlos erklärt. “ Halle a. S., den 1. Oktober 1888. 8 Königliches Amtsgericht. Abtheilung V
[352832 Im Namen des Königs! Verkündet am 3. Oktober 1888.
Dr. Schinkel, Referendar, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag 1) der Wittwe Anna Rosina Kretschmer, geb. Jochmann, zu Holtendorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Prasse zu Görlitz, 2) des Kaufmanns Hugo Lautier zu Görlitz, 3) der Pferde⸗ händler Tewele Zickel'schen Erben zu Schmiegel, vertreten durch den Rechtsanwalt Bendix zu Breslau, 4) des Bauergutsbesitzers Carl Gotthelf Kliemt zu Nicolausdorf, vertreten durch den Rechtsanwalt
Heffter zu Görlitz, 88 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Görlitz durch den Gerichtsassessor Friedländer für Recht: Die folgenden Hypothekenurkunden: 8 1) vom 6. Dezember 1851/4. Januar 1852 über
die auf dem Grundbuchblatte Nr. 12 Holtendorf
ist Grundvermögen
“
Gerichts vom
Colonen Johann Friedrich Erke,
Boedts hier
Anna Maria Wilhelmine, geb. 13. Mai 1810, Maria Elisabeth, geb. 7. Februar 1813, Maria Elsabein, geb. 10. Februar 1816, Heinrich Wilhelm, geb. 11. Dezember 1820, Catharina Christine Elisabeth, geb. 23. De · zember 1824, 1 f. Friederike Elisabeth, geb. 1. Dezember 1826, ex testamento vom 25. Maͤrz 1832 und aus dem Erbregulirungsprotokoll vom 17. Juli 1833 ein zur Zeit der Abheirathung auszukehrender Brautschatz von A. 70 Thlr. in Geld, B. alle Güter zu dreien, jedoch nur 1 Pferd und 1 Fohlen und kein Schwein, eine vollständige
Scheffel Roggen und 18 Scheffel Hafer), den vollständigen Brautwagen,
stattung zum Colonat, und die Antragsteller zu 2
von Lotte: 14 Thlr. 7
6 Kinder der Eheleute
Spellmeier, nämlich:
tember 1837, b. Christine Marie, geb. 20. Oktober 1841,
1850,
d. Adolph Heinrich, geb. 17. e. Heinrich Rudolf Wilhelm, 1856,
f. Friederike 1860
April 1853,
und 26. Mai 1862 1“ haben,
ür Recht: — Die über vorstehend auf thekenposten, nämlich die Post Abtheilung III. Band II. Blatt 574 Grundbuchs von W. und die Post Abtheilung III. Blatt 115 Grundbuchs von Lotte, gebildeten Hypo thekendokumente werden für kraftlos erklärt.
Die Kosten werden zur Last gelegt.
dersohn.
1“
Mo
Kistenfüllung (das nöthige Leinenzeug, 18
beim Ausbleiben der Gelegenheit, sich zu ver⸗ heirathen, verbleibt den einzelnen Kindern der lebenslängliche 8 zum Colonate gegen mögliche Mitarbeit unter Heimfall der Aus⸗
bezüglich der Post Ab⸗ theilung III. Nr. 2 Band I. Blatt 115 Grundbuchs Sgr. 6 ½ Pf. Muttergut, zahlbar bei Aufhören der väterlichen Gewalt an jedes der Adolf Wilhelm Hinders⸗ mann und Catharina Maria Elisabeth, geb.
a. Heinrich Friedrich Jacob, geb. 10. Sep⸗ c. Heinrich Friedrich Wilhelm, geb. 15. Mai
geb. 14. April Wilhelmine, geb. 27. Oktober
auf Grund gerichtlicher Regulirung vom 17. März und die Berechtigung zum Aufgebotsantrage glaub⸗
eführten beiden Hypo⸗ Nr. 1
Kappeln Nr. 2 Band I.
den Antragstellern pro rata “
La. zwei und zwanzig Thalern zehn Silbergroschen, b. sechs und zwanzig Thalern, zwölf Silber⸗ groschen ein und einhalb Pfennigen; und einem Thaler vier Silbergroschen ein und 8 schinper⸗ Pfennigen ausgeschlossen. 8 8 Die Kosten fallen den Antragstellern zur Last.
[35511] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom 26. September 1888 ist das nachstehend bezeichnete Hypothekendokument: G Die notarielle Verhandlung vom 27. Oktober 1868, der Hypothekenauszug und Eintragungs⸗
2. März vermerk vom 22. Fehruar 1869 als Urkunde
über das im Grundbuche von Neu⸗Tuchel Bl. 3
Rubr. III. Nr. 1 für den Königlichen Steuer⸗
fiskus eingetragene seit dem 27. Oktober 1868
mit 5 Prozent verzinsliche Restkaufgeld von 427 Thlr. 15 Sgr.
für kraftlos erklärt. F. 1/88. Tuchel, den 28. September 1888. Königliches Amtsgericht.
[35260) Im Namen des Königs! Verkuͤndet am 25. September 1888. .—
In der Groß'schen Aufgebotssache — F. 12/87 — erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neumark durch den Amtsrichter Schulenburg für Recht: 1) Das Sparkassenbuch der Sparkasse des Kreises Löbau zu Neumark Nr. 1856 über 40,49 ℳ, aus⸗ gefertigt für die Johann Kisielewski’schen Minorennen zu Zwiniarz, wird für kraftlos erklärt. 2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Von Rechts Wegen.
[35273] Bekanntmachung.
Durch Urtheil des unterzeichneten heutigen Tage ist für Recht erkannt: Se
Die Stammaktien der vormaligen Halle⸗Sorau⸗ Gubener Eisenbahn⸗Gesellschaft Nr. 5147 9904 10362 10363 27505 34987 34988 34989 34990 34991 25627 28688 28689 28690 28691 28692 28693 28694 29189 31297 12542 12543 18624 45686 45687 62863 66084 66085 à 100 Thlr. los erklärt.
Halle a. S., den 27. September 1888.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII
[35259] Der dem Herrn August Hasenclever in
vom Comtoir der Reichs⸗Hauptbank für Werth⸗
papiere ertheilte Depotschein Nr. 261 815 d. d.
Berlin, den 27. Februar 1884, ist durch Urtheil
des Königlichen Amtsgerichts Berlin I. vom heutigen
„ Tage für kraftlos erklärt.
Berlin, den 17. September 1888.
Trzebiatowski, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 48.
Schwelm
[35258]
gerichts 1 . Akb b he Tage ist die consolidirte 4 % Preußische Staats⸗
werden für kraft⸗
Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ I. Berlin, Abtheilung 49, vom heutigen
anleihe Litt. F. Nr. 27 374 über 200 ℳ für kraft⸗ los erklärt. Berlin, den 5. Oktober 1888.
Thomas, Gerichtsschreiber
des Königlichen Amtsgerichts I, Abtheilung 49.
[35506] In der Aufgebotssache Koch F. 7 de 1888 hat das Königliche Amtsgericht zu Salzkotten unter dem 1. Oktober 1888 für Recht erkannt:
1) Der Wittwe Chr. Bokemann zu Bielefeld und deren mit ihr in fortgesetzter Minden⸗Ravensberger Gütergemeinschaft lebenden Kindern, Namens Johann Christian Friedrich Florenz, Auguste Charlotte Ida, Christian August Friedrich, Johanna Charlotte Ida, Anna Karoline, Lina Louise, Karl Gustav, Karoline Helene Elise und Friedrich August, als Rechtsnach⸗ folger des Chr. Fr. Bokemann zu Bielefeld, werden ihre Rechte auf die Spezialmasse von 132 ℳ 69 ₰, angelegt bei der Subhastation des Grundstücks Flur 10 Nr. 68/18 der Steuergemeinde Thüle für die in Abtheilung III. Nr. 39 des Grundbuchs von Thüle Band IV. Blatt 9 für den Chr. Fr. Boke⸗ mann zu Bielefeld eingetragene Forderung von 54 Thlr. 5 Sgr. vorbehalten.
2) Die unbekannten Betheiligten werden mit ihren Ansprüchen auf die Spezialmasse ausgeschlossen.
3) Die Kosten des Verfahrens sind aus der Spe⸗ zialmasse vorweg zu entnehmen.
b 9 In der Gorecki'schen Aufgebotssache F. 8/88 hat das Königliche Amtsgericht zu Kempen (Prov. Posen) am 3. Oktober 1888 für Recht erkannt: Die Marianna Michalak zu Ostrowiec beziehungs⸗ weise deren unbekannte Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die im Grund⸗ buche von Ostrowiec Nr. 10 Abtheilung III. für erstere eingetragenen und auf Ostrowiec Nr. 63, 67 und 68 übertragenen Posten, nämlich: a Abth. III. Nr. 1c von 16 Thlr. b. Abth. III. Nr. 2 von 9 Thlr. 3 Zinsen der Post zu a, c. Abth. III. Nr. 6 von 3 Thlr. 2 Zinsen derselben Post 1 ausgeschlossen und die Kosten des Verfahre Antragsteller zur Last gelegt. Von Rechts Wegen.
20 Sgr., Sgr. ¼¾ Pf.
Sgr. 8 Pf.
3 dem
[35509] Die Urkunde über die in Band XIII. Blatt 38 Abth. III. Nr. 5 des Grundbuchs von Greifswald auf den Namen des Pächters Joachim Erdmann Gaehde in Neuenkirchen eingetragene Post von 200 Thlr. nebst 5 % Zinsen sowie die Urkunde über die Band XIII. Bl. 38 Abth. III. Nr. 7 des Grundbuchs von Greifswald auf den Namen der Ge⸗ brüder Pächter Johann Luchterhand, Pächter Joachim Luchterhand, Beide zu Jarmshagen, und des Ober⸗ lehrers Christian Luchterhand zu Bunzlau eingetragene Post von 400 Thlr. nebst 5 % Zinsen sind durch Ausschlußurtheil vom 29. September d. J. für kraftlos erklärt. Greifswald, 1. Oktober 1888. Königliches Amtsgericht
[35507] Durch Ausschlußurtheil vom 27. September 1888 hat das unterzeichnete Gericht für Recht erkannt: I. Alle unbekannten Eigenthumsprätendenten und Realberechtigte, deren Ansprüche nicht von selbst auf den Ersteher übergehen, werden bei Anlegung eines Grundbuchblatts für das in der Gemarkung Buch⸗ walde⸗Klößen belegene, unter Art. Nr. 5 der Grund⸗ steuermutterrolle des Gutsbezirks Buchwalde⸗ Wussowke Kartenblatt 1 Parzelle 115 verzeichnete Seegrundstück „die kleine Wottnogge“, welches einen Flächeninhalt von 11,4660 ha und einen Grund⸗ steuerreinertrag von 2,99 Thlr. hat, nicht berück⸗ sichtigt. 8 II. Dem Rittergutsbesitzer Dahms zu Buchwalde werden seine Ansprüche auf das zu I bezeichnete Grundstück vorbehalten. Bütow, den 6. Oktober 1888.
Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! Verkündet am 8. Oktober 1888. Mönkemöller, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag “ . 1) des Colons Christian Friedrich Wilhelm Levermehnen,
Holtkamp Nr. 11 zu nö 2) des Colons Friedrich Wilhelm Sudkamp Nr. 20 daselbst, .“ 8 3) des Colons Carl Friedrich Wilhelm Siebe Nr. 49 daselbst, sämmtlich vertreten durch den Rechtsanwalt Filbry zu Lübbecke, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Lübbecke durch den Gerichtsassessor Frese für Recht:
Die etwaigen Berechtigten folgender im Grund⸗ buche von Mehnen Band 1 Seite 395 Abtheilung III. Nr. 3, Band 1 Seite 81 Abtheilung III. Nr. 4 und 6 und Band 1 Seite 257 Abtheilung III. Nr. 11 und 12 eingetragenen Posten: 1
a. 147 Thaler 22 Sgr. 3 Pf. für das Kind erster
Ehe der Ehefrau Colon Wehmeyer, Charlotte Louise Wankelmann, auf Grund der Schichtungs⸗ verhandlung vom 19. November 1818 eingetragen,
.500 Thaler und ein Brautwagen, Erbgelder
für Anne Marie Louise, Charlotte Wilhelmine, Johann Friedrich, Charlotte Louise und Anne Marie Wehmeyer von Nr. 31 Mehnen auf Grund des Vertrages vom 27. November 1821
eingetragen, 18 57 Thaler Courant für den Colon Hedemann Nr. 72 Levermehnen aus der Urkunde vom 15. Februar 1825, 6 .112 Thaler 23 Sgr. 3 Pf. für den Hauptmann Struwe aus dem Erkenntnisse vom 13. April e. 90 Thaler Gold für das ehemalige Stift Levern aus der gerichtlichen Schuldurkunde vom 21. Juli 1828, 8 1 f. 100 Thaler Darlehn für den Kaufmann Arning zu Levern aus der Urkunde vom 1. April 1828, werden mit ihren Ansprüchen auf diese Posten aus⸗ geschlossen. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den
Antragstellern auferlegt.
[35266]