1888 / 261 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 13 Nov 1888 18:00:01 GMT) scan diff

Militär⸗Attaché der deutschen Botschaft, Major von Engel⸗ brecht, sowie von dem Ihm zum Ehrendienst zuge⸗ theilten General Drignet begleitet. Gegen 10 Uhr erfolgte die Rückkehr nach dem Quirinal. Unmittelbar darauf stattete Se. Majestät der König Humbert dem Kaiser einen Besuch ab. Der Staats⸗Minister Graf Herbert Bismarck machte heute Vormittag dem Minister⸗Präsidenten Crispi einen einstündigen Besuch. Zu dem heute Mittag bei dem preußischen Gesandten von Schlözer stattfindenden Déjeuner begleitet den Kaiser nur das nächste Gefolge; das übrige Ge⸗ folge Sr. Majestät nimmt das Frühstück in der deutschen Bot⸗ schaft ein. Rom, 12. Oktober.

Se. Majestät der Kaiser begab sich gegen 11 Uhr in Begleitung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich in einem Hofwagen aus dem Quirinal nach der preußischen Gesandtschaft bei dem päpst⸗ lichen Stuhl, um an dem Ihm von dem Gesandten von Schlözer angebotenen Déjeuner theilzunehmen. Die Kardinäle Rampolla und Prinz Hohenlohe sowie die Mon⸗ signori Mocenni und Agliardi, welche dem Deéjeuner bei⸗ wohnten, kehrten gegen 1 Uhr nach dem Vatikan zurück.

Rom, 12. Oktober. Gegen 1 Uhr Nachmittags fuhr das Gefolge Sr. Majestät des Kaisers, welches im deutschen Botschafts⸗Palais das Frühstück eingenommen hatte, in Privatwagen vor dem von dem preußischen Gesandten von Schloezer bewohnten Palaste vor. Von hier aus erfolgte darauf die Auffahrt zum Vatikan. Se. Majestaät der Kaiser saß in dem eigenen, von Berlin hierher gesendeten Hofwagen; in weiteren Wagen folgten die General⸗ und Flügel⸗Adjutanten, der Staats⸗Minister Graf Herbert Bismarck und das gesammte höhere Gefolge. Se. Majestät der Kaiser begab sich zuerst zum Besuch Sr. Heiligkeit des Papstes in den Vatikan; Se. Königliche Hoheit der Prinz Heinrich wurde später vom Papste empfangen. Die Rückfahrt Sr. Majestät aus dem Vatikan erfolgte in der nämlichen Weise wie die Auffahrt und ging nach dem preußischen Gesandtschafts⸗Palais.

Heute Abend 7 Uhr findet große Galatafel Quirinal statt.

im

In der am 11. d. M. unter dem Vorsitz des Staats⸗ Ministers, Staatssekretärs des Innern von Boetticher ab⸗ gehaltenen Plenarsitzung ertheilte der Bundesrath der Beschlüssen der Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, betreffend vorläufige Bestimmungen über die Statistik des Waarenverkehrs aus Anlaß des bevorstehenden Zollanschlusse von Hamburg, Bremen und einiger preußischer und oldenburgischer Gebietstheile und die Zulassung gemischter Privat⸗Transitlager ohne amtlichen Mitverschluß für Getreide in Altona, sowie einem von den⸗ selben Ausschüssen gestellten Antrage wegen der Zoll⸗ abfertigung harter Kammgarne die Genehmigung. So⸗ dann wurde über die Inkraftsetzung des Unfall⸗ und Krankenversicherungsgesetzes für die in land⸗ und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen in Mecklenburg⸗Strelitz und in Coburg⸗Gotha, über die Wieder⸗ besetzung mehrerer erledigter Stellen bei Disziplinarbehörds⸗, über den Sr. Majestät dem Kaiser wegen Besetzung einer Rathsstelle beim Reichsgericht zu unterbreitenden Vorschlag, endlich über die geschäftliche Behandlung von Eingaben Be⸗ schluß gefaßt. Nach §. 3 Nr. 1 des Reiche⸗Anfechtungsges. v. 21. Juli 1879 sind Rechtshandlungen, welche der Schuldner in der dem anderen Theile bekannten Absicht, seine Gläubiger zu benach⸗ theiligen, vorgenommen hat, anfechtbar. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, III. Civils., durch Urtheil vom 27. März d. J. ausgesprochen, daß die Er⸗ füllung einer bestehenden Verbindlichkeit, beispielsweise die Zahlung einer fälligen Schuld außerhalb des Konkurses in der Regel der Anfechtung nicht unterliegt; insbesondere reicht das bloße Bewußtsein des Schuldners davon, daß seinen übrigen Gläubigern durch die Zahlung Exekutionsobjekte entzogen und sie dadurch geschädigt werden, nicht aus, die Anfechtungsklage zu begründen, wenn der Gläubiger nur dasjenige erhält, was er zu der Zeit und in der Art zu fordern ein Recht hatte.

Wenn die Berufsgenossenschaft auf Grund des §. 67 des Unfallversicherungsgesetzes einen Abfindungsbescheid an einen Ausländer erläßt, so unterliegt im weiteren Verfahren der Nachprüfung des Schiedsgerichts beziehungsweise des Reichs⸗Versicherungsamts nicht die Frage, welcher Abfindungs⸗ betrag angemessen sein würde, sondern nur die Frage, ob der

mittelst des angefochtenen Bescheides thatsächlich bewilligte Be⸗ trag ausreichend bemessen sei. Ist letzteres im Einzelfalle zu verneinen, so haben die angerufenen Instanzen ihre Ent⸗ scheidung auf die Wiederherstellung des vor dem Erlaß des Bescheides vorhanden gewesenen Rechtszustandes zu beschränken,

also lediglich den Absindungsbescheid aufzuheben und die Verurthei⸗

zu Grunde, daß zwar dem im Inlande befindlichen Ausländer die Wohlthaten Unfallversicherung in demselben Maß zu Theil werden sollen, wie dem inländischen Arbeiter, daß dagegen keine Veranlassung vorliegt, dem Ausländer, welcher dauernd das Reichsgebiet verläßt und damit sein Verhältniß zur einheimi⸗ schen Industrie völlig löst, auch nach dieser Zeit die bisherige Fürsorge in unveränderter Gestalt zuzuwenden. Sodann sollen die Berufsgenossenschaften der fortlaufenden, oft umständlichen Kontrole darüber, ob verletzte Ausländer sowie die Hinter⸗ bliebenen derselben fortgesetzt zum Empfang der Renten be⸗ rechtigt bleiben, oder ob nicht in Folge Ablebens beziehungs⸗ weise wegen Wiedererlangens der Erwerbsfähigkeit die Rente in Abgang zu stellen ist, thunlichst überhoben werden. Der Gesetzgeber hat deshalb in §. 67 a. a. O. bezüglich des dauernd das Reichsgebiet verlassenden Ausländers die Möglichkeit einer einmaligen Abfindung für die Rente zugelassen. „Ob von dieser Besugniß Gebrauch gemacht werden soll“, so führen die Motive zum §. 67 des Regierungsentwurfs aus, „unter⸗ liegt der freien Bestimmung der Genossenschaft“. (Steno⸗ graphische Berichte über die Verhandlungen des Reichstages, 5. Legislaturperiode, IV. Session 1884 Band III. Seite 85.) §. 67 des Regierungsentwurfs setzte ferner die Höhe des Ab⸗ findungsbetrages ausdrücklich auf den dreifachen Betrag der Jahresrente fest. Diese Bestimmung ist zwar in die aus der Kommissionsberathung hervorgegangene jetzige Fassung des §. 67 nicht aufgenommen worden, und sind die hierfür maß⸗ gebenden Gründe aus dem Kommissionsbericht nicht zu ersehen. (Stenographische Berichte a. a. O. Band IV Seiten 881 und 935.) Gleichwohl unterliegt es keinem Bedenken, daß §. 67 a. a. O. auch in seiner jetzt maßgebenden Fassung der Berufs⸗ genossenschaft ein Recht auf Abfindung einräumt, welches sie nach freier Bestimmung auch gegen den Willen des Aus⸗ länders geltend machen kann. Der Vollzug eines den Ge⸗ nossenschaften ertheilten Ausnahmerechts soll nicht ledig⸗ lich vom guten Willen des entschädigungsberechtigten Ausländers abhängig gemacht werden. Soweit des⸗ halb eine Vereinbarung mit dem Rentenbezugsberech⸗ tigten über die Zulässigkeit der Abfindung oder deren Höhe nicht gelingt, so kann die Berufsgenossenschaft einseitig eine Abfindung festsetzen und den diesbezüglichen Beschluß durch einen der Berufung im schiedsgerichtlichen Verfahren unterliegenden Feststellungsbescheid dem Rentenbezugsberechtigten eröffnen (vergleiche auch den Bescheid 261, „Amtliche Nach⸗ richten des R.⸗V.⸗A.“ 1887 Seite 18). In Uebereinstimmung mit dieser Auffassung führen auch die Motive zum §. 75 des See⸗Unfallversicherungsgesetzes vom 13. Juli 1887 (§. 76 des Entwurfs) ausdrücklich aus, daß die durch die Fassung des §. 67 des Unfallversicherungsgesetzes möglicherweise veranlaßte Ansicht, als sei eine Abfindung nur zulässig, wenn eine Vereinbarung über die Höhe der letzteren stattgefunden habe, eine offenbar mißverständliche sei. (Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Reichstages, 7. 1s laturperiode, I. Session 1887 Band III Seite 61.) Nachprüfung im Instanzenzuge bleibt deshalb die Frage vor⸗ behalten, ob eine Abfindung überhaupt zulässig und ob di gewährte Abfindung nach Lage der Sache angemessen ist. Die Beklagte hat durch ihren Bescheid vom 4. Juli 1887 den hier⸗ nach zutreffenden Weg beschritten und hat auch das Schieds⸗ gericht insoweit mit Recht zur Sache selbst erkannt. Für das Reichs⸗Versicherungsamt war hiernach die Frage zu entscheiden, ob die von der Beklagten in dem vorgedachten Bescheide gewährte »Abfindung als ausreichend und den thatsächlichen Verhältnissen entsprechend angesehen werden kann. Diese Frage mußte ver⸗ neint werden, und konnte in Uebereinstimmung mit den kläge⸗ rischen Ausführungen das Abfindungskapital, bei dessen Be⸗ messung das Schiedsgericht von thatsächlich unzutreffenden Annahmen ausgegangen ist, als der wirklichen Sachlage entsprechend und ausreichend nicht erachtet werden. Dagegen ist dem weiteren Antrage des Klägers, die Beklagte zur Zah⸗ lung einer Abfindung von 1000 zu verurtheilen, nicht stattgegeben worden. §. 67 a. a. O. gewährt den Berufs⸗ genossenschaften eine der freien Bestimmung derselben an⸗ heimgegebene Befugniß. Soweit die Berufsgenossenschaft gegen den Willen des Rentenbezugsberechtigten in der Formen des Feststellungsbescheides von ihrer Abfindungs⸗ befugniß Gebrauch macht, erklärt sie regelmäßig ihren Willen nicht dahin, den Ausländer unter allen Umständen auch even⸗ tuell mit einer im Instanzenweg festgesetzten Summe abfinden zu wollen. Sie erklärt sich vielmehr, wie dies auch im vor⸗ liegenden Falle von der Beklagten geltend gemacht wird, nur bereit, den Ausländer durch einen bestimmten, ihr als ange⸗ messen erscheinenden Abfindungsbetrag entschädigen, nur mit dieser Maßgabe von der ihrem Ermessen überlassenen Befugniß des §. 67 a. a. O. Gebrauch machen, über diese Grenze hinaus aber überhaupt nicht abfinden zu wollen. Der instanziellen Entscheidung überläßt sie allerdings die Frage, ob die von ihr gewährte Abfindung ausreichend ist und sie dem Entschädigungsberech⸗ tigten gegenüber wirksam befreit. Soweit aber der nach⸗ prüfende Richter den Abfindungsbetrag für nicht ausreichend

lung der Berufsgenossenschaft zur Fortgewährung der bisherigen

Rente auszusprechen. Diesen Grundsatz hat das Reichs⸗ Versicherungsamt in einer Rekursentscheidung vom 14. Mai .(Nr. 585) ausgesprochen, deren Thatbestand und Gründe

steh f Ein ausländischer Arbeiter hatte einen Betriebsunfall erlitten, durch welchen eine erhebliche Kürzung des rechten Beines, sowie eine voraussichtlich vorübergehende Schwäche desselben herbeigeführt wurde. Nach Abschluß des Heilverfahrens verließ der Verletzte dauernd das Reichsgebiet und stellte der betheiligte Sektionsvorstand daraufhin in Gemäß⸗ heit der §§. 57 ff., 65 und 67 des Unfallversicherungsgesetzes durch Bescheid die Zahlung der dem Verletzten bis dahin gewährten Rente ein und wies dem Verletzten ein Kapital zum Zweck der Abfindung an. Bei Bemessung der Höhe der Abfindung war der Sektionsvorstand von der 11““” ausgegangen, daß die Erwerbsfähigkeit des Verletzten lediglich burch die vor⸗ aussichtlich vorübergehende Schwäche des rechten Beines, nicht aber durch die Kürzung desselben, beschränkt werde. Der Ver⸗ letzte hatte gegen diesen Bescheid Berufung eingelegt und die Zahlung einer erheblich höheren Abfindung beantragt. Das Schiedsgericht hatte zur Sache verhandelt und in Ueber⸗ nstimmung mit dem Sektionsvorstande die Abfindung als angemessen erachtet. Auf den Rekurs des Ver⸗ letzten hat das Reichs⸗Versicherungsamt unter Aufhebung des Schiedsgerichtsurtheils, sowie des vorgedachten Bescheides, die Berufsgenossenschaft verurtheilt, dem Verletzten die früher ge⸗ zahlte Rente weiter zu gewähren, dagegen den Antrag des Verletzten auf Zubilligung einer höheren Abfindung zurück⸗ gewiesen. In der Entscheidung ist Folgendes ausgeführt: Dem §. 67 des Unfallversicherungsgesetzes liegt die Erwägung

erachtet, entfallen die Voraussetzungen, unter welchen die Berufsgenossenschaft überhaupt abfinden wollte, und kann sie alsdann nicht gezwungen werden, den Ausländer mit einem höheren Kapital abzufinden. Die entgegenstehende Ansicht würde der Absicht des §. 67 a. a. O. zuwiderlaufen und einen Zwang gegenüber der Berufsgenossenschaft da begründen, wo lediglich die freie Selbstbestimmung der Berufsgenossenschaft maßgebend sein soll.

Die Minister für Handel ꝛc. und des Innern haben unterm 8. Juni d. J. in einem Spezialfall entschieden, daß nach der gegenwärtigen Rechtslage besondere Wander⸗ gewerbescheine zum Feilbieten von Waaren mit⸗ telst Ausspielung ꝛc. nicht mehr auszustellen, vielmehr diejenigen Grundsätze als wieder in Kraft gesetzt anzusehen sind, welche in dem Erlaß vom 30. September 1876 (Min.⸗ Bl. der inneren Verwaltung S. 280) ausgesprochen sind.

Der Minister des Innern hat unterm 17. Juli d. J. im Einverständniß mit dem Kriegs⸗Minister genehmigt, daß den Strafanstalts⸗Aufsehern, welche während ihrer Militärdienstzeit als Vize⸗Feldwebel und Vize⸗Wachtmeister das Offizier⸗Seitengewehr getragen baben, gestattet werde, dasselbe mit goldenem Portepee außer Dienst tragen zu dürfen.

Die Handelskammer in Harburg hat den Antrag ge⸗ stellt, von der regelmäßigen polizeilichen Untersuchung des von der Firma August Sanders & Cp. daselbst in bedeutenden Mengen eingeführten und unter Aufsicht der dortigen Polizei⸗ Direktion untersuchten Petroleums für die Zukunft Abstand zu nehmen. Der Handels⸗Minister und der Minister des Innern haben in Folge dessen genehmigt, daß von der polizei⸗ lichen Untersuchung solcher Originalgebinde der genannten

Firma, welche mit dem Harburger Stadtwappen und der um dasselbe angebrachten Aufschrift „Harburger Petroleum⸗Import. Reichstest. Polizeidirektion Harburg“ versehen sind, in der Regel abgesehen werden kann, falls nicht der Verdacht einer nachträglichen Veränderung des Jahalts obwaltet.

Der hiesige Königlich serbische Gesandte Milan Pétroniévitch ist vom Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Präses der Nteleree K. . General⸗Lieutenant Sallbach, ist vom Urlaub zurückgekehrt. Der General⸗Lieutenant von Körber, Inspecteur der 3. Feld⸗Artillerie⸗Inspektion, hat Berlin nach beendigtem Urlaub wieder verlassen.

Sachsen. Dresden, 11. Oktober. (Dr. J.) Der König wird am Sonnabend, den 13. d. M., Vormittags, aus Wien zurückkehrend, in der Königlichen Villa zu Strehlen ein⸗ treffen. Der General⸗Feldmarschall Prinz Georg, die Prinzessin Mathilde, sowie die Prinzen Johann Georg und Mar sind gestern Abend aus Stresa in Italien hier angekommen und haben sich direkt nach der Villa in Hosterwitz begeben.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 11. Oktober (Th. C.) Die Wahlen zum Landtage sind bis auf eine oder zwei, die noch ausstehen, beendet. In Weimar selbst fand heute die Wahl eines Abgeordneten Seitens der Höchst⸗ besteuerten des 1. Verwaltungsbezirks statt. Nit großer Mehrheit wurde der bisherige Abgeordnete, Landgerichts⸗ Präsident Dr. Fries, der langjährige verdiente Präsident des Landtages, wiedergewahlt. Die Zusammensetzung des Land⸗

tages ist im Wesentlichen nicht verändert, doch hat die frei⸗ vielleicht einige Einbuße erlitten.

sinnige Partei

Oesterreich⸗Ungarn. Aaram, 10. Oktober. (Wien. Ztg.) D Kais hat ai Allerhöchst Entschließ 29 Der Kaiser ha nit Allerhöchster Entschließung vom 29. September den vom kroatischen Landtage in der letzten Session geschaffenen Gesetzen, betreffend die Abände⸗ rung der Wahlordnung und die Reorganisation des Landtages, die Allerhöchste Sanktion ertheilt.

Großbritannien und Irland. London, 10. Oktober. (A. C.) Die radikalen und irischen Vereine Londons beabsichtigen, die Volksversammlungen auf dem Tra⸗ falgar⸗Square zu Gunsten des öffentlichen Versammlungs⸗ rechts, der Redefreiheit und der Besserung der Lage der

rbeitslosen wieder zu beleben. Die erste Versammlung ist auf nächsten Sonnabend Nachmittag anberaumt.

12. Oktober. (W. T. B.) Die meisten Morgen⸗ blätter betrachten den Besuch Kaiser Wilhelm's II. in Rom als ein hochwichtiges Ereigniß, das ganz dazu angethan sei, den Bund der drei mitteleuropäischen Mächte im Interesse des Friedens zu befestigen. Die „Morningpost“ betont, daß Großbritannien, obwohl es nicht ein förmliches Glied dieses Bundes bilde, doch mit dessen Zwecken völlig sympathisire und sicherlich denselben nöthigenfalls thätige Unterstützung gewähren würde. Der B.) Baum,“ lenkt die Aufmerksamkeit auf die abs. mmsatz 10 000 B., 1 malische Isolirung Frankreichs, welche durch die Besuche Kuürgr⸗ Wilhelm's in St. Petersburg, Wien und Rom noch sichtbarer hervorgetreten; Frankreich müsse isolirt bleiben, bis es die Situation, die es selber geschaffen, acceptire.

Frankreich. Paris, 9. Oktober. (Fr. C.) Im heutigen Kabinetsrath berichtete der Kriegs⸗Minister de Frey⸗ cinet über seine Verhandlungen mit Labordére, dem Berichterstatter des Armeeausschusses der Kammer. Den Beschlüssen des Ausschusses entsprechend, beantragt La⸗ border in seinem Bericht, der morgen vom Aus⸗ schuß nach seinem Wortlaut zu genehmigen ist, die meisten vom Senat an dem von der Kammer ange⸗ nommenen Rekrutirungsgesetz vollzogenen Aenderun⸗ gen zurückzuweisen und die erste Fassung wieder herzustellen. Dies gilt insbesondere von den Bestimmungen, betreffend die Dienstbefreiungen der angehenden Geistlichen und der Zöglinge der Hochschulen. In einem Punkte wird dem Senat beige⸗ stimmt: in der Erhebung eines Wehrgeldes von den Nichtdienstpflichtigen. Andererseits befürwortet Labordére'’s Bericht das vom General Campenon im Senat vertheidigte, von diesem aber verworfene System der Rekrutirung nach Armeecorps⸗Bezirken (Regions), das in dem ursprünglichen Kammerentwurf nicht enthalten war. Endlich stellte der Aus⸗ schuß den ursprünglichen Art. 49 der Vorleoge wieder her, welcher die Entlassung der nach zweijährigem Dienst genügend ausgebildeten Mannschaften gestatten sollte und auf Antrag des damaligen Kriegs⸗Ministers Ferron abgelehnt wurde. Ferner theilte der Finanz⸗Minister Peytral seinen Gesetzentwurf, betreffend die Besteuerung der Erbschaften, mit. Der Entwurf schließt sich ergänzend an den von dem früheren Finanz⸗Minister Tirard eingebrachten an und beschränkt die erbberechtigten Verwandtschaftsgrade von 12 auf 6, sodaß die Hinterlassenschaften, wenn weder ein Erbe der 6 ersten Grade, noch ein Testamentserbe vorhanden ist, dem Staate anheim⸗ fallen. Die Schulden sollen bei Berechnung der Erbschaftstare vom Vermögen abgerechnet werden. Die Taxe auf Nutznießungs⸗ vermächtnisse, die jetzt für alle Nutznießer gleich bemessen ist, soll im umgekehrten Verhältniß ihres Alters abgestuft werden. Außer dieser Vorlage beschäftigten den Ministerrath noch zwei andere des gleichen Ministers: diejenige betreffend die Getränkebesteuerung und diejenige bezüglich der ersten Veranlagung einer Einkommensteuer. Die Berathung über diese Entwürfe währte mehrere Stunden und wird morgen fortgesetzt werden. 8

10. Oktober. (Köln. Ztg.) Der heutige Minister⸗ rath billigte endgültig die Vorlage des Finanz⸗Ministers über die Getränkesteuer. Der Entwurf über das Ein⸗ kommensteuergesetz wird in einer besonderen Vorlage einige Tage nach Eröffnung der Session der Kammer zugehen.

Die Budget⸗Kommission wird bald in die Lage kommen, sich mit Vorlagen, betreffend außerordentliche Ar⸗ beiten behufs Umgestaltung verschiedener fester Plätze und Vervollständigung der allgemeinen Vertheidi⸗ gungsmittel, zu beschäftigen. Der Kriegs⸗Minister de Freycinet arbeitet an diesen Vorlagen, bei welchen es sich um beträchtliche Summen handeln wird. Der Minister hat das Material während seiner jüngsten Inspektionsreisen ge⸗

sammelt.

11. Oktober. (W. T. B.) Der Präsident Carnot ist heute Abend von seiner Reise nach dem Süden hierher zurückgekehrt.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 12. Oktober. Nach Meldungen aus Tiflis, von gestern, wohnte der Kaiser mit der Kaiserlichen Familie sowie dem Gesandten von Persien der Vormittags stattgehabten Truppen⸗ parade bei. Hierauf besuchten der Kaiser und die Kaiserin schiedene Ses für ein neues Mädchen⸗Institut Theil. Abends war Gala⸗Diner bei dem Kaiserlichen Paare; nach demselben wohnten die Majestäten der von dem grusinischen Adel veranstalteten Ballfestlichkeit bei.

Italien. Rom, 11. Oktober. (W. T. B.) Die hiesigen Zlätter wie die Provinzialzeitungen bringen Fest⸗ artikel, in denen sie den Deutschen Kaiser auf das Wärmste willkommen heißen. Die „Riforma“ begrüßt den Kaiser als den Gast des Königs und des italienischen Volkes.

lichen Besuchs nicht empfinde, und keinen Freund der Huma⸗ nität, der sich über diesen Besuch nicht freue.

Spanien. Madrid, 11. Oktober. (W. T. B.) Der König von Portugal ist auf der Rückreise nach Lissabon beute Nachmittag 3 ½ Uhr hier angekommen. Der Prinz Anton empfing mit den Ministern und den Vertretern der Behörden den König am Bahnhof; die Truppen der Gar⸗ nison bildeten Spalier; die Bevölkerung begrüßte den König mit sympathischen Kundgebungen.

Griechenland. Athen, 11. Oktober. (W. T. B.) Die Eröffnung der nationalen Ausstellung ist auf den 2. November festgesetzt. Die französischen Kriegs⸗ schiffe „Seignelay“ und „Vauban“ sind bereits im Piräus eingetroffen, um bei den anläßlich des Re⸗ gierungsjubiläums des Königs stattfindenden Festlich⸗ keiten die französische Flagge zu vertreten. Auch ein russisches Geschwader wird zu den Feierlichkeiten hier erwartet.

Bulgarien. Vernehmen nach hat

Sofia, 11. Oktober. (W. T. B.) Dem die rumänische Regierung ein Dekret erlassen, welches allen Personen, die nicht mit einem von dem rumänischen Konsul im Auslande regelrecht pisirten Paß versehen sind, den Eintritt in das rumä⸗

nische Gebiet untersagt.

Zeitungsftimmen.

Die „Berliner Börsen⸗Zeitung“ Wilhelm II. in Rom:

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die zwischen den Herrschern esteht, und der sodann, einer „auf unsere preußischen vnd deutschen Kam ten gab sich das Ergebniß der Kaiserreij olg im Dienst des Friedens unzweifelbaft sein wird. Aber diese Kaiserfahrt, die der ganzen urch den Thronwechsel in Deut; la llianz der drei mächtigen St ert hat, führte unseren Kaiser meldeten Vorbereitungen zufolge, I eutschen Kaiser Wilhelm II. dort dargeb 3 hinter sich, was unser Monarch bisher an Be⸗ und Verehrung erfuhr. Das italienische Volk ist e kendes Volk im eminentesten Sinne des Wortes Allianz mit Oesterreich und Deutschland sich namentlich darin Eins mit Deutschland, das ihre Selbständigkeit und Einheit den gleichen schweren nehmen mußten. v“ Seit langer Zeit ist es der erste Dentsche Kaiser, der Alliirter nach Italien kommt und in Rom, des Landes Haupt⸗ auf geweihtem historischen Boden den Bruderkuß des Königs lien zum Willkomm' empfing W in unserer Zeit an bistorische Wandlungen gewöhnt worden, das wir die großen ltgeschichte in ihrer vollen Bedeutung und Tragweite zu würdigen fast verlernt haben. Aber für diese Kaiserfahrt nach Rom tragen wir das volle Verständniß in unserer Seele und die Eovivas, welche der Telegraph uns aus Rom, aus ganz Italien, soweit der Kajserliche Zug es berührte, überbringt, sie finden ein dankbares Fcho in unserer Brust, und wir sind gewiß, daß wir es hier mit keiner momentanen Aufwallung der Volksgunst für einen fremden Herr’Zer zu thun haben, sondern das Italiens Volk in unserem Kaiser das deutsche Volk begrüßt, mit dem es sich zur Erfüllung der edelsten Kulturaufgaben vereint, verbunden weiß. 8 5 2 8 7 22

Die „Landes⸗Zeitung für Elsaß⸗Lothringen schreibt: 1

Die Nachricht von der Ernennung eines ständigen Kommislars beim Bundesrath darch den Statthalter von Elsaß⸗Lothringen, mwas doch nur eine verfassungsmäßige Handlung von rein geschäftlicher Be⸗ deutung ist, wurde von einigen Blättern in so irriger Weise auf⸗ gefaßt urd von so sonderharen Betrachtungen begleitet, daß wir nicht umhin können, die merkwürdigsten dieser Deutungen auszuführen, sei es auch nur um darzuthun, wie die ein⸗ fachsten Vorkommnisse im Reichslande, vielleicht wegen ungenügender Vertrautheit mit unseren Einrichtungen, vielleicht auch aus sonstigen Gründen in der Presse sofort einer verzerrten Auffastung begegnen. Während z. B. das „Elsässer Journal“, wobl ciner Anregung des „Journal des Débats“ folgend, die Frage aufwarf, cb in der That diese Ernennung als der Vorläufer von Verfassungsänderungen auf⸗ zufasser sei, welche mit der Auflösung des Landesausschusses endigen könnten, sagt ein Mitarbeiter der „Weserzeitung in einem Briefe aus Elsaß⸗Lothringen, mit dieser Ernennung sei „der lange ver⸗ gebens im Landesausschuß laut gewordene Wunsch nach einer stän⸗ digen Vertrerung bei dem Bundesrath endlich erfüllt“, und fährt dann fort: b 1 8

„Es ist damit ohne Zweifel Seitens des 1. Schritt zur Annäherung an diejenige einbeimische Partei gethan, die eine völlige Gleichstellung des Reichslandes mit den übrigen des Deutschen Reichs eritrebt. Bisher war Elsaß⸗Lothringen bekannt lich nur gelegentlich durch Abordnung eines Unter⸗Staatesekretärs bei den Verhandlungen des Bundesraths vertreten was b ich binfort wegfällt. Im Grunde genommen, ist die Veränderung keine

große, und wir glauben kaum, daß die obenerwähnte Partei sonderlich

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ernannt worden.

Rückverdeutschung polnischer Namen:

als oberster Landesgerichtshof den Rechtsgrundsatz unstatthaft und deshalb straffällig sei, wenn jemand eigenmächtig anders schreibe, als seine Abstammung dies weil er seinen Namen polonisirt, das heißt in Cvgie

hatte. 3 1 anerkannt, welche in den Provinzen Posen und We Boedach 1 nen 8 Bestreben der polnischen Geistlichkeit entgege welche mit allen ihr eigenen Ueberredungsmitteln das Deu zu bekämpfen sucht. unsere

ung unter den mit dem Aufenthaltsorte auch den n wechj war nicht allein bei dem Bauern⸗ und Bürgerst. bei den Beamten

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ganz besonders darum, daß diese Vertretung in

Wenn das „Els. Journ.“ folgerichtig aus einer Verkennung der be Sache zu einer falschen Auffassung über Tragweite gerietb, so hat anderer⸗ Angelegenheit gleich frischweg eine

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jederzeit zu be⸗ nachgerade müde werden könnte. Beide verwechseln bezw. Vertreter im Bundesrathe mit den in diese abgeordneten Kommissarien und letztere wieder mit Preußens. Man kann uns nicht zumuthen, „diesen m Es dürfte wohl ge⸗

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wenn wir auf die Bestimmung in Art. 7 des Reichsg 55 Statt⸗ zum Bundesrath Kommissare abzu⸗ durch einen ständigen Kommissar

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Das ist Alles. Die „Staatsbürger⸗Zeitung“ äußert

Das Kammergericht hat in füngster Zeit in sein

alb den Bauerngutsbesitzer Ziegel ;

Damit ist rechtlich das Vorgehen

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die deutsche Abstammung der Bevölkerun 1] Wir freuen uns des Erfolges, durch

an leitender Stelle seit 1873 bereits unausgesetzt nd F igse don Pr. diesen beiden 2

Feststellung der Nationalität in iche Anerkennung finden. .. wurde darauf hingewiesen, d zu der polnischen Nationalität sie ische Abstammung bis auf der überwiegende Mehrzabl s welche theils demselben beliebten wurde eine solche hervorgerufen, d a

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der Fall. Unbeanstandet durften ing“ „von Szczperlinski“, f Ja, es kam sogar vor, tariatsverhandlungen 1 „Ellerbecki“, die Partei konnte, obschon doch

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gemacht wurde, wie es gerade dem; .Nicht selten führte von den beid inen dieser Umwandelungsnamen. polnischen Partei Dr. Szuman

un seine Abstammung ableiten. erung fand es auch hier für ratbsam, Dgegenüber Pole, dem Deutschen gegenüber Deutscher zu. Desbalb fand sich nicht selten ein „Powidzer alias Powiz „Moses“ alias „Moszczenski“ als Geschäftsinbaber verzeichnet nachdem, ob ma oder rechts vom Eingange steben deutsche oder polnische Schild las. Damals schien aber die Zeit nicht gekommen, einem derartigen antideutschen Vorgehen zu steuern. Man war gewöhnt, die polnische für die unterdrückte 2 ation zu halten und ihr das moglich größte Entgegenkommen; werden zu lassen. Dahin gehörten national⸗polnische und Verwaltungsbeamte. Diese verhandelten grundsätzlich mit gro Vorliebe nur in der polnischen Sprache, selbst bei Aufnarme williger Verordnungen, für welche die Doppelsprache gesepli war. Klagen wurden vornehmlich in polnischer Sprache sobald die Partei dieser kundig war. Wunder, daß Umständen die polnische Bevölkerung unausgesetzt im begriffen war. Sie bekam ja Zuzu⸗ 1 eals Beamte kin⸗ versetzten schlesischen und westfälischen Ko iken einerseits anderer eits dadurch, daß bei Mischehen stets die Nachk der katho⸗ lischen Glaubenslehre und in polnischer rache erzogen wurde. Erst durch das Ansiedelungsgesetz ist eine Wandelung geschaffen. Der Ansiedelungskommission fällt die Aufgabe zu, bier die Richtig⸗ stellung zu veranlassen auf diese Weise wenisstens dem Namen nach das deutsche Element wieder seinem Volksstamm zuzuführen. Nur wird sie sich nicht darauf zu beschränken haben, ob das Grund⸗ buch, wie es in dem „Ziegel’'schen“ Fall zutrifft, jrkunde für den ursprünglichen Namen abgiebt, vielmehr aus d allerdings verpolonisirten Kirchenbüchern auf den ursprünglichen Namen zurückgehen müssen. Aeltere Verwaltungsbeamte werden in der Lage sein, noch reiche Anbaltspunkte hierfür zu geben. Der Anfang muß gemacht werden bei den Führern der Partei und bei den Beamten, beziebungsweise der Nachkommenschaft von letzteren. Betreffs dieser dürfte es leicht sein, die Abstammung des in die Prorinz verseßten Vaters zu ermittein. Betreffs jener würden allerdings erhebliche Schwierigkeiten sich entgegenstellen. Allein hier darf keine Mühe ge⸗ den Preis bildet der immerhin nicht zu unterschätzende Gewinn, gerade die Parteiführer durch ihren deutschen Namen zeigen, daß sie ze unterdrückten Polen, veelmehr polonisirte Deutsche sind. Sie I nicht vom Unterdrücken einer Nation, vielmehr blos vom cküoren zu der ihrigen dann noch reden. Das Gleiche trefft glich der Geistlichen und Ledrer zu. Auch für die Juden werden erichtlichen Standesregister ausreichen, um zahlreiche polnische en ihrer Abstammung zurückzuführen. Wenn in der bisherigen e unbeirrt nachdrücklich vorgegangen wird, darf erwartet werden, lnische Bevölkerung in wenigen Jahren als verloren gegangene ge wiederzufinden.

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Statistische Nachrichten

Ueber den Tabackbau und die Ergebnisse der Taback⸗

im deutschen Zollgebiet für das Erntejahr

enthält das Augustheft 1888 der Monatshefte zur

it des Deutschen Reichs eine Uebersicht, wonach im genannten Erntejahr von 180 046 Pflanzern 256 773 Grundstücke mit

1. Die Menge des darauf geernteten Tabacks (in dachreifem 1eer Zustand) beträgt 40 865 Doppel⸗Ctr. oder 1904 kg. auf 1 ha und der mittlere Preis für 100 kg dieses Tabacks (einschließlich der Stever) berechnet sich auf vdurchschnittlich 69,20 Im Vergleich zum Vorjahr hat die Zabl de bflanzer um 3331, diejenige der bepflanzten Grundstücke um 9998, die mit Takack bebaute Fläche um 1622 ha, und die Erntemenge um 22 828 D.⸗Ctr. zugenommen, wogegen die durchschnitt⸗ liche Erntemenge auf 1 ha der bebauten Fläche um 41 kg und der Durchschnittspreis für 100 kg des geernteten dachreifen Tabacks um 9,15 zurückgegangen ist.

Was speziell die Tabackpflanzer an⸗ belangt, so hat die Zahl derjenigen,

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einem Flächengehalt ron 21 465 ha zum Tabackbau verwendet worden

91 741 im Jahr vorher). Dagegen hat die Zahl der größeren Pflanzer und namenlich derjenigen, welche eine Gesammtfläche mit über 10 a9 bauten 1— 1

8S. 1 ha Gefammtfläche mit Taback bebaut, im Vorjahr nur 1962. Von der Gesammtmenge des im Jahre Tabacks kemmen 152 774 Dopp.⸗Ctr. auf das Groß 110 712 sen (Provinz Pommern 21 098, Hannover 13 038, Westpreußen 1 10 379 Dopp.⸗Ctr.), 66 795 Dopp.⸗Ctr. Ctr. auf Elsaß⸗Lothringen, 14 218 Dopp.⸗Ctr. auf thum Hessen und 6064 Dopp.⸗Ctr. auf

bedeutend zugenommen; insbesondere hatten 2047 Pflanzer

188 geernteten burg

3, Rheinland Dopp.⸗

Dopp.⸗Ctr. auf Preußen (Provinz Br

auf Bayern,

Wärttemberg.

Kunst, Wissenschaft und Literatur. Friedrich als Freund des Volkes“ ist der der in Leipzig bei Duncker u. Humblot er⸗ Das billige Büchlein sonstigen neueren Veröffentlichungen über Kaiser Friedrich ter von sensationellen Enthüllungen hat es nicht, obwob Neues bieten kann; auch einen politischen Zweck wie sehr es sich auch mit den wi beschäftigt. Zehn Schriftsteller n. as M ief d jeden Freund des Gemeinwol treter so verschiedener Richtungen erfüllten Zeit einen gemein it vereinten Kräften wirken. ziergang um die Welt“ (Amerika, Japan Alexander Hübner (ehemal. K. K. Paris und am päbstlich fe). Mit 317 pracht⸗ 2. unverände fl 2. Lieferung.

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Gewerbe und Handel.

Der Geschäftsbericht der Rositze Aktien⸗Gesellschaft, für das am 30. Juni eine befriedigende Gestaltung der Gesch Vermehrung der Briquettesproduktion, na 130 233 gegen 114 697 im Vorjadre. b betrug 112 082 hl mehr als im Vorjahre, die Verwendung aber 149 162 hl mehr, weshalb 57 245 hl weniger zum kamen, zu 0,11 höherem Preise. kdußpreßf Stück mehr fabrizirt, 118 335

Stück mehr zu Mille höheren Preisen verkauft.

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pro Mille niedrigeren Preisen. Der Gewinnüberzcuß nebft dem kleinen 8 Gewinnvortrag aus dem Vorjabte soll nach dem Vorschlag der Verwal⸗ tung verwendet werden: zu Abschreibungen mit 57 774 ℳ, zum Re⸗ servefonds und zu Tantiémen mit je 3623 ℳ, zur Unterstützungs⸗ Kasse mit 1000 ℳ, zur 4 % Dividendenzahlung mit 64 026. ℳ, während der Rest mit 277 zum Vortrag auf das neue Seschäfts⸗ jahr gelangt.

Dem Aufsichtsrath der Be

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esellschaft Phönir Direktion der Rechnungs⸗ vorgelegt worden. Derselbe vorhandene Gewinn be⸗ nur 895 000 i verwendet 864 000

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chluß für das Geschäftsjahr 18 mstatirt erfreuliche Resultate. s auf 1 812 000 Abschreibungen

X G zeralei von weniger als 1 a mit Taback bepflanzt hatten, im Vergleich

für sein wi sich von Anfang dankbar dafür sein wird, denn bei ihr handelte es sich von Anfang Vertreter für Elsaß⸗Lothringen

an nicht darum, im Bundesrath einen

welche eine Gesammtfläche zum Vorjahr nicht unbeträchtlich abgenommen (1887,/88 87 801 gegen

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