1888 / 273 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Nov 1888 18:00:01 GMT) scan diff

Bremer Bank.

Uebersicht vom 23. Oktober 1888. Activa. Metallbestadnd . 1 699,308. Reichskassenscheine... 131,175. Noten anderer Banken 8 70.300

Gesammt⸗Kassenbestand 1,900,783. Giro⸗Guthaben b. d. Reichsbank. 200,559 p“*“ Lombardforderungen.. 5 372,373. J114“X“ 892,5 0. Debitoren .. Immobilien u. Mobilien 300,000. Passiva. Grundkapital 16,607,000. Reservefond. . . 945,805. Notenumlauf .. 5,046,700. Sonstige, täglich fällige Ver⸗ bindlichteiten. 107,622. 9,889,308 158,495

An Kündigungsfrist gebun⸗ dene Verbindlichkeiten Creditoren. Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, nach dem 23. Ok⸗ 1 tober fälligen Wechseln. 1,501,578.

8.) Verschiedene Bekanntmachungen.

[34526] Nachdem der kommissarische Kreis⸗Thierarzt Lam⸗ mering in Lathen auf seinen Antrag seiner bieheri⸗ gen Stellung als Kreis Thierarzt für die Kreise Meppen, Aschendorf und Hümmling entbunden ist, wird hiermit qualifizirten Bewerbern anheim⸗ gegeben, sich unter Einreichung der erforderlichen Zeuonisse und eines Lebenslaufs bis zum 15. No⸗ vember d. Js. bei mir zu melden. Osnabrück, den 3. Oktober 1888. 8 Der Regierungs⸗Präsident. 8 Stüve.

Das durch meine Bekanntmachungen vom 7. Okto⸗ ber 1885 und vom 13. Juni 1887 eröffnete Kon⸗ kurrenzversahren behufs Wiederbesetzung der erledig⸗ ten Kreisthierarztstelle des Kreises Bersen⸗ brück hat bislang nicht zum Ziele geführt.

Es wird daher höherer Anordnung gemäß quali⸗ fizirten Bewerbern hiermit wiederholt anheimgegeben, esich unter Einreichung der erforderlichen Zeugnisse und eines Lebenslaufs bis zum 15. November d. J. bei mir zu melden. . 1

Das etatsmäßige Gehalt der Stelle beträgt 600 1 2

Osnabrück, den 1. Oktober 1888.

Der Regierungs⸗Präsident.

Stüve. [35228] Bekanntmachung. 8. G Bei der Landesbank der Rheinprovinz sind die Stellen des Direktors und eines Landesbank⸗ rathes baldigst zu besetzen. Mit der ersteren Stelle ist ein pensionsfähiges Anfangsgehalt von 9000 und mit der zweiten ein solches von 4500 ver⸗ bunden.

Geeignete Bewerber wollen sich unter Beifügung ihrer Zeugnisse bis zum 6. November cr. melden. Düsseldorf, den 7. Oktober 1888.

Das Kuratorium der

Landesbank der Rheinprovinz. Im Auftrage: Klein, Landes⸗Direktor der Rheinprovinz.

,, ünn 8 1

8105 2 138105) Bekanntmachung.

Der nachstehende, von uns gemäß §. 64 der revi⸗ dirten Statuten der Preußischen Renten⸗Versiche⸗ rungs⸗Anstalt und des dritten Nachtrags zu denselben beschlossene und vom Herrn Minister des Innern mittelst Erlasses vom 27. Juli d. J. (I. A. 7208) gerehmigte fünfte Nachtrag zu den revidirten Sta⸗ tuten genannter Anstalt tritt am 1. Januar 1889 in Kraft und wird demgemäß öffentlich bekannt ge⸗ macht.

Berlin, 23. Oktober 1888.

Kuratorium der Preußischen Renten⸗Versicherungs⸗Anstalt.

Pr. Forch. 8 Fünfter Nachtrag zu den revidirten Statuten der Preußischen

Renten⸗Versicherungs⸗Anstalt zu Berlin.

Nachdem die revidirten Statuten de conf. 17,. Fe⸗ bruar 1851 und deren Nachträge einer Revision unterworfen sind, werden für die Zeit vom 1. Januar 1889 ab

a. zu den §§. 1, 2, 4, 5, 16, 21, 32 und 59 a. die nachstehenden Zusätze bestimmt,

b. §. 11 Abs. 1, H. 30, §. 38, §. 59 a. Abschn. A. Ziffer 6, §. 59 b., §. 72 Abs. 1 und 4, sowie die §§. 73, 81—85, wie folgt abgeändert und

c. die §§. 17a. und 24b. hinzugefügt.

Zusatz zu §. 1 Abs. 1.

In den Jahresgesellschaften 1889 und folg. ist die Verschiedenheit des Beitrittsalters ohne Einfluß auf die anfängliche Rente.

Zusatz zu §. 2. die Jahresgesellschaften 1889 und folgende nur Personen im Alter von weniger als hren aufgenommen (vergl. §. 4). Zusatz zu §. 4 Abf. 3.

Die Mitglieder der Jahresgesellschaften 1889 und folg, werden in folgende Altersklassen getheilt:

I. Klasse: Personen bis zum 5.

II. vom vollendeten 5. 10.

.* 9 15. 2 8 15. 20. 20. 25.

12 2 5.. 30. 9„ 9

Lebensjahre.

100. 35. u“ 40. 8 70. 45. X. Zusatz zu §. 5 Abschn. B. Abs. 1 und 2. Jede unvollständige Einlage in den Jahresgesell⸗ schaften 1889 u. folg. muß von vornherein mindestens bettngen⸗

cht vollendeten

ni

1) in Klasse III. 1o 88 4 2 8 VI. VII. 8 VIII.

IX. sind unvollständige Einlagen nicht

§. 11. Abs. 1.

In den Jahresgesellschaften 1889 u. folg. wird jede Altersklasse gebildet, sobald zu derselben für 10 Personen Einlagen gemacht sind.

Zusatz zu §. 16 (als Abs. 5).

Für die Jahresgesellschaften 1889 u. folg. gelten die vorstehenden Absätze 2 und 4 nicht. Für diese Gesellschaften wird die Rente gemäß der §§. 17 a. und 21 Absch. A. berechnet.

§. 17 a. Einlagen und Rentenkapital in den Jahres⸗ gesellschaften 1889 u. folg.

Für die Jahresgesellschaften 1889 u. folg. gelten die §§ 17—20 des Statuts nicht.

In ihnen werden von den Einlagen, den Nach⸗ tragszahlungen und Rentengutschriften der unvoll⸗ ständigen Einlagen in allen Klassen 95 % zum Rentenkapital der Klasse, von den weiteren 5 % aber zwei zum Verwaltungskostenfonds und drei zum Reservefonds genommen.

Dem Conto jeder Einlage werden die Einlagen, Nachtragszahlungen und Rentengutschriften im vollen Betrage zugeschrieben.

Zusatz zu §. 21 Abschn. A. (zwischen Abs. 7 und Abs. 8).

Auf die Jahresgesellschaften 1889 u. folg. findet der vorstehende Absatz keine Anwendung und in Abs. 4 tritt an Stelle des §. 20 für sie der §. 17a.

In diesen Jahresgesellschaften werden nur 3 ½ % des Rentenkapitals zu Rentenzahlungen und Renten⸗ gutschriften verwendet. Von dem höheren Betrage der Zinsen ist

a alljahrlich % des Rentenkapitals dem Ver⸗ waltungskostenfonds zu überweisen und

b. der Rest dem Rentenkapital der Klasse zuzu⸗ schreiben.

Sollte der Zinsertrag weniger als 3,7 % betragen, so ist für alle Einlagen in den Jahresgesellschaften 1889 u. folg. der vorstehend bestimmte dauernde Zinssatz von 3 ½ % durch Beschluß des Kuratoriums herabzusetzen.

§. 24 b.

Kapital⸗Aufzehrung in den Jahresgesell⸗ schaften 1889 u. folg. Für die Jahresgesellschaften 1889 u. folg. gelten §. 23, 24, 24 a. nicht. en ihnen tritt jede Altersklasse mit dem Ende

des Kalenderjahres, in welchem das in ihr zulässige jüngste Mitglied sein 50. Lebensjahr vollendet hat oder vollendet haben würde, in die Kapitalaufzeh⸗ rungs⸗Periode ein.

II. In dieser kapital der Klasse, wenn es für jede Einlage beträgt, 100 für jede Einlage als Rentenkapital fortgeführt und da⸗ von die Zinsrente nach dem Zusatz zu §. 21. Abschn. A weiter gewährt. Der Ueberschuß des Rentenkapitals und die Antheile der später erlöschen⸗ den Einlagen am Rentenkapital der Klasse, werden soweit sie nicht zur Zahlung der Rückgewähr be⸗ stimmt sind zur Dotirung von Leibrenten für die noch lebenden Mitglieder derselben Klasse und Jahres⸗ gesellschaft nach Verhältniß ihrer Einlagen in der⸗ selben Klasse verwendet. Sobald durch Verwendung des ganzen Renten⸗ kapitals der Klasse zur Dotirung von Leibrenten allen Einlagen der Klasse die Maximalrente (§. 22) gewährt werden kann, oder wenn nur noch ein Mit⸗ glied in einer Klasse lebt, so ist das Rentenkapital ganz zur Dotirung von Leibrenten zu verwenden. Ergiebt sich dabei ein nicht verwendbarer Rest des Rentenkapitals, so wird derselbe dem Spozial⸗ Sicherheitsfonds des Leibrentenfonds der Jahres⸗ gesellschaften überwiesen. (IV.) Der Ueberschuß des Zinsertrages des Renten⸗ kapitals in der Aufzehrungsperiode, welcher nach Zahluug der Zinsrente und von 16 % zum Ver⸗ waltungskostenfonds übrig bleibt, wird in dieser Periode von der Zeit ab, wo das Rentenkapital jeder Einlage 100 beträgt, nicht dem Renten⸗ kapital zugeschrieben, sondern einem für jede Klasse zu bildenden zinslosen Auflösungsfonds, welcher auch Dotirung von zu ihrer Ver⸗

In Klasse X. zulässig.

werden vom Renten⸗

Periode mehr als 100

die nicht sofort verwendbaren für Leibrenten bestimmten Beträge bis alendung erhält.

III. Die Dotirung von Leibrenten geschieht mit dem Ende des Kalenderjahres in der Art, daß jähr⸗ liche Leibrenten ohne Rückgewähr mit Zahlung der Rente für das Sterbejahr im einfachen oder mehr⸗ fachen Betrage von 5 nach dem entsprechenden Tarife der Anstalt für jede in der betreffenden Klasse noch bestehende Einlage durch Ueberweisung der tarif⸗ mäͤßigen Prämie begründet werden. Besteht zur Zeit der Dotirung dieser Leibrenten ein solcher Tarif bei der Anstalt nicht, so ist ein solcher durch Beschluß des Kuratoriums festzusetzen. Der Betrag der Netto⸗ Prämie wird als Deckungskapital einem besonderen Leibrentenfonds der Jahresgesellschaften überwiesen, während von dem in der Brutto⸗Prämie enthaltenen Aufschlage die eine Hälfte dem Verwaltungskosten⸗ fonds zufließt und die andere Hälfte dem für diesen Leibrentenfonds gebildeten Spezial⸗Sicherheitsfonds gutgeschrieben wird.

Behufs Berechnung der Leibrenten wird für jede Klasse für das Ende des Jahres, in welchem die be⸗ treffende Jahresgesellschaft gebildet ist, ein Durch⸗ schnittsalter angenommen, und zwar für die 8. Klasse ein solches von

9

2 vollen Jahren, 82 7 9 12 1. 9 2 17 22 8 27 1 32 8 37 F 42 X. 9 48 89 Die festgestellten Leibrenten werden den Zins⸗ renten der Klasse zugerechnet. Für diese Leibrenten werden besondere Coupons nicht ausgegeben und Versicherungs⸗Urkunden nicht ausgefertigt. Die alljährliche Feststellung des Deckungskapitals und dessen Verzinsung geschieht nach den in

Titel VII. des Statuts enthaltenen Grundsätzen.

IV. Dieser Leibrentenfonds und sein Spezial⸗ Sicherheitsfonds sind für die Leibrenten aller Jahresgesellschaften gemeinsam.

Der Spezial⸗Sicherheitsfonds erhält

a. die Hälfte des in der Brutto⸗Prämie ent⸗ haltenen Aufschlags,

b. die bei jährlicher Feststellung des Deckungs⸗ Kapitals des Leibrentenfonds der Jahresgesell⸗ schaften sich ergebenden Ueberschüsse ve lich des überschüssigen Zinsertrages des Leib⸗ rentenfonds der Jahresgesellschaften, die bei vollständigem Erlöschen einer Klasse für dieselbe noch vorhandenen Renten⸗ kapitalien, die verfallenen Leibrenten und damit verbun⸗ denen Zinsrenten von der Zeit des Eintretens der Klasse in die Aufzehrungsperiode an, Zinsen zu 3 % von seinem Bestande zu An⸗ fang des Kalenderjahres und die Ueberschüsse, welche sich dadurch ergeben, daß eine Klasse die Maximaltente schon erhält.

Aus dem Spezial⸗Sicherheitsfonds werden die zur Ergänzung des Deckungskapitals des Leibrenten⸗ fonds der Jahresgesellschaften und zu den Verwal⸗ tungskosten (§. 59 a) erforderlichen Zuschüsse ent⸗ nommen. Beträgt er nach dieser Entnahme mehr als 6 % des Deckungs⸗Kapitals, so kann der Ueber⸗ schuß zur Dotirung von Leibrenten für die Klassen, welche seit wenigstens 5 Jahren in der Aufzehrungs⸗ periode stehen, nach Beschluß des Kuratoriums ver⸗ wendet werden.

V. Sollte der Spezial⸗Sicherheitsfonds nicht zur Ergänzung des Leibrentenfonds der Jahresgesell⸗ schaften ausreichen, so können die bewilligten und dotirten Leibrenten durch Beschluß des Kuratoriums ermäßigt werden

§. 30. Arrestschläge auf Renten.

Hinsichtlich der Arrestschläge auf Renten bewendet

es bei den gesetzlichen Bestimmungen. 3 Zusatz zu §. 32. Abs. 3.

In den Jahresgesellschaften 1889 u. folg. wird der zu B. bezeichnete Rest auch in den ersten 5 Jahren des Bestehens der Jahresgesellschaft aus dem Rentenkapital entnommen.

§. 38. Reservefonds.

Der Reservefonds ist für alle Jahresgesellschaften bestimmt. Seine Einnahmen und Ausgaben sind die nachstehenden:

A. Einnahmen:

1) das Aufgeld für Einlagen und Nachtrags⸗ zahlungen (§. 10);

2) den Mehrertrag an Zinsen vom Dotations⸗ kapital der Jahresgesellschaft 1888 für das Jahr 1889 (§. 16 Abs. 2);

3) die bei Behandlung der Nachtragszahlungen und Rentengutschriften auf unvollständige Einlagen in den Jahresgesellschaften 1839 bis 1888 behufs deren Zuführung zum Rentenkapital sich heraus⸗ stellenden Ueberschüsse;

4) die in §. 17 a. für den Reservefonds bestimmten Prozente der Einlagen, Nachtragszahlungen und Rentengutschriften in den Jahresgesellschaften 1889 u. folg.;

5) das Eintrittsgeld neuen Einlagen (§F. 8);

6) 3 % Zinsen des Re ds nach seinem Be⸗ stande zu Anfang des weit die durchschnitt⸗

cie dazu ausreichen (§. 59 b.);

7) die verfallenen Ueberschüsse, welche bei Vervoll⸗ ständigung von Einlagen entstanden sind;

8) die Erbschaften aus den Jahres⸗Gesellschaften 1878 1888 nach Maßgabe des §. 24 a.

B. Ausgaben:

1) Zuschuß behufs Gewährung der Renten für die Jahresgesellschaften 1839 1888 gemäß §. 21. Abschn. A. Abs. 7;

2) Zuschuß zur Rückgewähr in allen Klassen bei Todes“ und Auswanderungsfällen nach näherer Be⸗ stimmung des §. 32 (unter C.);

3) Zuschuß bei der Zuführung der betreffenden Nachtragszablungen und Rentengutschriften auf un⸗ vollständige Einlagen in Klasse V. der Jahresgesell⸗ schaften 1839 —1888 zum Rentenkapital (§. 20);

4) Zuschuß zu den Verwaltungskosten;

5) die Zuschlagsrenten gemäß §. 21 Abschn. B.

Die Abänderung und Wiederaufhebung der vor⸗ stehenden Bestimmungen sowie die Einführung neuer Vorschriften über die Verwendung des Reservefonds bleibt ausdrücklich vorbehalten. Keinem Mitgliede der Anstalt und keinem zum Bezuge von Renten und Rückgewähr Berechtigten steht dagegen ein Widerspruch zu.

S. 59 a. Abschn. A.

6) der auf den Reservefonds und die Sicherheits⸗ fonds nach Verhältniß der für den Anfang jedes Jahres festgestellten Höhe der Renten⸗ und Deckungs⸗ kapitalien alljährlich zu vertheilende Zuschuß zu dem Verwaltungskostenfonds.

Zusatz zu §. 59 a. Abschn. A.

8) Die im §. 17a., §. 21 Abschn. A., §. 24 b. III. für ihn bestimmten Theile der Einlagen, Nachzah⸗ lungen, Zinsen und Prämien.

Feststellung und Vertheilung der Zinsen.

Die zinstragenden Anlagen der Anstalt werden auf den 1. Januar jeden Jahres nach ihren Erträgen in 2 Serien geordnet. Die erste Serie enthält nur Kapitalien, und zwar die bestverzinslichen in dem⸗ jenigen Betrage., welchen das Rentenkapital aller Jahresgesellschaften und das Deckungskapital der be⸗ stehenden Versicherungen zusammen ausmachen.

Die zweite Serie enthält alle weiteren Anlagen in Kapitalien und Grundstücken der Anstalt mit Ausschluß des Geschäftshauses.

Dem gesammten Renten⸗ und Deckungskapital wird für jedes Kalenderjahr an seinem Schlusse der festgestellte durchschnittliche Zinsertrag der Kapitalien 1. Serie überwiesen.

Dem Reservefonds der Jahresgesellschaften, dem Spezial⸗Sicherheitsfonds des Leibrentenfonds der Jahresgesellschaften (§. 24 b. IV.) und dem Sicher⸗ heitsfonds der nach Tit. VII. bestehenden Ver⸗ sicherungen werden als Zinsen am Schlusse des Jahres 3 % des Bestandes jedes Fonds vom Anfang des Jahres zugewiesen, soweit der durchschnittliche Zinsertrag der Anlagen II. Serie dazu ausreicht.

§. 72. Abs. 1 und 4. 1) Die Anstalt schließt hinfort alle Renten⸗ und Kapital⸗Versicherungen für den Erlebensfall ab, soweit diese der Wahrscheinlichkeitsrechnung unter⸗ worfen werden können. Dabei werden:

1) die dem 3. Nachtrage zum Statut beigefügte Sterblichkeitstafel, deren Abänderung nur auf dem im §. 64 bezeichneten Wege erfolgen kann, und

2) ein Zinsfuß zu Grunde gelegt, welcher

a für die bis zum 31. Dezember 1888 beantragten Versicherungen 4 %,

b. für die vom 1. Januar 1889 ab beantragten Versicherungen aber 3 ½ % beträgt.

Die bis zum 31. Dezember 1888 beantragten Ver⸗ sicherungen bilden die Abtheilung A., die vom 1. Ja⸗ nuar 1889 ab beantragten dagegen die Abtheilung B. der Versicherungen.

4) Die Versicherung fester Renten auf bestimmte Zeit ist vom 1. Januar 1889 ab nicht mehr zulässig. §. 73. Maximalversicherung.

Eine Versicherung von Rente oder Kapital ist zu⸗ lässig, soweit aus ihr und den schon vorher von der Anstalt abgeschlossenen, von dem Leben desselben Mitgliedes abhängigen Versicherungen in je 10 be⸗ liebigen auf einander folgenden Kalenderjahren zu⸗ sammen nie mehr als 80 000 an Rente und Ka⸗ pital fällig werden können.

Hierbei werden steigende Renten mit ihrem höchsten Jahresbetrage und bei Versicherungen auf verbundene Leben die versicherten Summen bei jeder Person in Ansatz gebracht.

Versicherungen über höhere Beträge dürfen nur nach spezieller Zustimmung des Kuratoriums von der Direktion abgeschlossen w.

Berechnung der Deckungskapitalien.

Alljährlich wird eine Berechnung der Deckungs kapitalien für alle nach diesem Titel abgeschlossenen Versicherungen aufgestellt. Maßgebend für die Be⸗ rechnung sind die Sterblichkeitstafel und der Zinsfuß, welche den Versicherungen bei ihrem Abschlusse zum Grunde gelegt sind.

§ 82. Sicherheitsfonds.

Außer dem Deckungskapital ist für jede Abtheilung der nach diesem Titel abgeschlossenen Versicherungen (§. 72) ein Sicherheitsfonds (A. u. B.) zu bilden. Der fuͤr 1888 festgestellte Bestand des Sicherheits⸗ fonds bleibt der Abtheilung A. vorbehalten und fällt der Abtheilung B. erst nach dem Erlöschen aller zur Abtheilung A. gehörenden Versicherungen zu, soweit er dann noch vorhanden ist.

1. Die Einnahmen jedes Sicherheitsfonds sind:

1) der über den, nach den §§. 73 und 81 maß⸗ gebenden Zinsfuß hinausgehende Zinsertrag (§. 59 b.) des entsprechenden Deckungskapitalienfonds;

2) die in der betreffenden Abtheilung verfallenen Renten, Dividenden, Rückgewährbeträge, Abfindun⸗ gen und Kapitalien;

3) seine eigenen Zinsen;

4) der in den Kapitalseinlagen und Prämien nach 2 VII. enthaltene Zuschlag für Verwaltungs⸗ kosten;

5) die Ueberschüsse des entsprechenden Deckungs⸗ kapitalienfonds.

II. Seine Ausgaben sind:

1) der eventuell erforderliche Zuschuß zur Er⸗ gänzung des Deckungskapitals der Versicherungen seiner Abtheilung;

2) die am Schlusse des Jahres an den Ver⸗ waltungskostenfonds abzugebende Hälfte des nach I. 4. für den Sicherheitsfonds B. vereinnahmten Zuschlags für Verwaltungskosten;

3) die erforderlichen Zuschüsse zum Verwaltungs⸗ kostenfonds (§. 59 a.) und

4) die in seiner Abtheilung als Dividende zu ver⸗ theilenden Beträge.

. 83. Dividenden.

Wenn ein Sicherheitsfonds am Schlusse eines Rechnungsjahres mehr als 4 % des betreffenden Deckungskapitals beträgt, so kann der Mehrbetrag nach dem Ermessen des Kuratoriums ganz oder theil⸗ weise als Dividende für das abgelaufene Rechnungs⸗ jahr vertheilt werden. b

8 Maßstab für die Vertheilung der Dividende,

ihre Bekanntmachung und Zahlung.

Die Dividende für das abgelaufene Rechnungsjahr gebührt den am Schlusse desselben seit mindestens 3 Jahren bestehenden Versicherungen derjenigen Abtheilung, deren Sicherheitsfonds die Dididende liefert.

Den Maßstab für ihre Vertheilung bilden die Summen derjenigen auf die betreffenden Versiche⸗ rungen gezahlten Prämien, deren Fälligkeitstermine mindestens 3 Jahre zurückliegen. 1

Von diesen für die einzelnen Versicherungen sich ergebenden Prämiensummen werden aber nur die Beträge von je vollen 10 berücksichtigt.

Die Höhe der auf je 10 dieser Summe ent⸗ fallenden Dividende eines Rechnungsjahres wird im folgenden Jahre bekannt gemacht. Ihre Zahlung er⸗ folgt nach Maßgabe der Versicherungs⸗Bedingungen.

Weiter gehende Rechte betreffs der Versicherungen der Abtheilung A. aus dem früheren §. 84 der Statuten werden durch vorstehende Bestimmung nicht berührt. 1*

Kürzung der Rente. Erhöhung der Prämien.

Wenn der Sicherheitsfonds einer Abtheilung zur Deckung der aus ihm zu entnehmenden Ausgaben nicht ausreicht, so ist der Ausfall auf das Deckungs⸗ kapital derselben Abtheilung umzulegen und davon abzuschreiben.

Beruht dieser Ausfall auf einer voraussichtlich dauernden Differenz zwischen dem thatsächlichen Zinsertrag und der wirklichen Sterblichkeit der Versicherten einerseits und den in §. 72. bezeichneten Grundlagen der Tarife andrerseits, so ist auf die Abänderung der Tarife, so weit als nöthig, Bedacht zu nehmen, und es bleibt für solche Fälle vorbe⸗ halten, auch für die bestehenden Versicherungsverträge im Wege der Statutenanderung festzusetzen, in welcher Art die der Anstalt obliegenden Leistungen herab⸗ zusetzen resp. die fällig werden Prämien zu er⸗ höhen sind.

Vorstehender fünfter Nachtrag zu den revidirten Statuten der Preußischen Renten⸗Versicherungs⸗ Anstalt ist heute von uns beschlossen.

Berlin, 28. Juni 1888.

(L. S.) Das Kuratorium 2 der Preußischen Renuten⸗Versicherungs⸗Anstalt. gez. Forch. Rathmann. Klingemann. Abegg. Harder.

1 ½ Stempel. Der vorstehende Fünfte Nachtrag wird auf Grund des §. 64 Abs. 2 der jetzt geltenden Statuten der Preußischen Renten⸗ Versicherungs⸗Anstalt hierdurch genehmigt.

Berlin, den 27. Juli 1888. Der Minister des Innern. (L. S.) Herrfurth. Genehmigungsurkunde I. A. 7208.

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Vierte Beilage tzeiger und Königlich Preußische

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Berlin, Freitag, den 26. Oktober

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Dem Jahresbericht der Handels⸗ und Ge⸗ werbekammer für Mittelfranken für das Jahr 1887 entnehmen wir weiter folgende Mit theilungen: Die Zahl der Gewerbe in Nürn⸗ berg betrug am 1. Januar 1887 14 483; hiervon wurden pro 1887 abgemeldet 1445, so daß ver⸗ bleiben 13 038; angemeldet wurden pro 1887 2478, so daß Ende 1887 15 516 Gewerbe vorbanden waren. Die Vermehrung der Gewerbe um 1033 ist jedoch nur eine scheinbare, da gleichwie in den Vor⸗ jahren eine Anzahl Gewerbe (insbesondere Wirth⸗ schaften) eingestellt, von den Inhabern jevoch nicht ab⸗ gemeldet wurden. Im Jahre 1887 bestanden 186 Fabriken (1886 175), 1340 Großbandlungen (1886 1318) 4044 Kleinhandlungen (1886 3809), 8859 andere Gewerbe (1886 8294), 1087 Wirthschaften (1886 887). Den dem Jahresbericht eingefüglen Spezialberichten entnehmen wir Folgendes: Was Blattmetall, Bronze und Brokat anbetrifft, so ist in Bronzefarben im Allgemeinen eine vermehrte Verwendung ersichtlich, gleichzeitig aber auch eine Ueberproduktion, die von Jahr zu Jahr zuzunehmen scheint und den Werth des Fab ikats fortwährend herabdrückt. Die Arbeits⸗ löhne sind unverändert geblieben. Für Blattmetall konnten sich die vorjähr’gen niedrigen Preise nur mit Mühr halten, obschon die Produktion im Verhältniß zum Konsum steht. Andere Berichte sagen: Das Geschäft in Brokat⸗ und Bronzefarben war auch im Jahre 1887 ein sehr lebhaftes und auch etwas umfangreicher als in den Vorjahren. Die Lage der Blattmetallschlägerei ist theilweise besser ls im Vorjahre; doch bleibt sie troß größerer Nachfrage für den Fabrikanten noch unlohnend. Im Blech und Metaliwaarengeschäft stand der Umsatz pro 1887 nicht hiuter dem vom Jahre 1886 zurück. Gegen Ende des Jahres haben die für diese Fabri⸗ kation nöthigen Haldfabeikate theilweise eine sehr bedeutende, theilweise eine mäßige Steigerung er⸗ fahren, der gegenüber eine gleichzeitige Preiserhöhung für fer ige Fabrikate sich als schwer durchführbar erweist. Bezüglich des Geschäftsganges in der Bleistift⸗ indust ie wird auf das im vorjährigen Bericht Eesagte verwiesen. Wobhl nimmt auch beute noch die deutsche Bleistiftindustrie hinsichtlich der Leistungsfähigkeit den ersten Rang ein, doch erwächst ihr unter dem Schutze der Zollschranken im Aus⸗ lande eine stets stärker werdende Konkurrenz. Da ferner der sehr niedrige deutsche Einganszoll es den österreichtchen und amerikanischen Bleistiftfabriken möglich macht, beträchtliche Quantitäten ihres Fabri⸗ kats in Deutschland abzusetzen, wird dem Wunsche Ausdruck gegeben, daß eine größere Gleichmäßigkeit in den Zollsäͤtzen Deutschlands und der auswärtigen Staaten angestrebt werde. Der Verbrauch von Bret ern und Nutzbolz war ein bedeutender und dürfte den des Vorjoehres übersteigen. Im Ganzen war der Geschäftsgang bei ungefähr gleichen Preisen wie 1886 befriedigend. Ein Einfluß der 1885 ein⸗ getretenen Erhöbung der Holzzölle läßt sich nicht nachweisen. Das Geschäft in Medizinaldroguen nahm im Berichtsjahre regelmäßigen Verlauf; der Arzneischatz wurde durch zahlreiche neue, theilweise auch aus den deutschen Kolonien stammende Roh⸗ droguen und daraus hergestellte Alcaloide bereichert. In Medizinal⸗Vegetabilien fand für Export ein leb⸗ haftes Geschäft statt. In vielen technischen Droguen bleibt Ueberproduktion vorherrschend. Das Eisen⸗ geschäft hat in der Berichtsperiode eine schwache Wendung zum Bessern genommen. Das Geschäft in der nächsten Umgegend Nürnbergs hat durch die wenig befriedigenden Ergebnisse der Hopfenproduktion gelitten. Das Eisenwerk in St. Jobst arbeitete im Berichtsabschnitte wie bisher unter günstigen Ver⸗ hältnissen lebhaft. Ueber elektrotechnische Erzeug⸗ nisse berichtet S. Schuckert: Der Zweig der Elektrotechnik, Fabrikation von dynamo⸗elektrischen Maschinen für elektrische Beleuchtung, Arbeits⸗ übertragung und Elektroryse ist in einer rasch fort⸗ schreitenden Entwickelung begriffen und die gesteigerten Anforderungen, welche an das Etablissement gestellt wurden, machten bauliche Erweiterungen und Ver⸗ mehrung des Beamten⸗ und Arbeiterstandes nöthig. Es wurden 1887 fabrizirt ca. 700 dynamo⸗ elektrische Maschinen, gegen 2700 Bpogenlicht⸗ lampen, mehrere tausend Meß⸗ und Kontrol⸗ instrumente, Regulatoren u. s. w. Der Arbeiter⸗ stand wuchs im Laufe des Jahres auf 400. Mann an, wozu noch ca. 50 Monteure kommen, welche die Installationen außerhalb zu be⸗ sorgen haben. Die Arbeitslöhne stellten sich im Großen und Ganzen denen des Vorjahres gleich. Die Erhöhung der Eingangszölle macht sich in der Branche in merkbarer Weise nicht geltend, da die Rohmaterialien zum größten Theile deutschen Ur⸗ sprunges sind, die übrigen durch Zölle wenig be⸗ troffen werden. Eine Einfuhr der fertigen Fabrikate Seitens des Auslandes findet in Deutschland so gut wie gar nicht statt, vielmehr exportirt die hiesige Fabrik ein reichliches Drittel der gesammten Pro⸗ duktion nach Rußland, Schweden, Norwegen, Belgien, Italien, Spanien, England, Schweiz, Niederlande, Dänemark, Oesterreich, Portugal, China, Ost⸗Indien. Im Allgemeinen ist der Stand und die Wirkung der Krankenkasse gut und namentlich für die Arbeiter befriedigend. Ebenso haben sich die Einrichtungen der Unfahversicherung bis jetzt sehr gut bewährt. Ueber elektrische Apparate und Maschinen berichtet Friedrich Heller: Der Gang der Branche (Telephonie und elektrisches Signalwesen) sowie des Geschäftes war, wie im Vorjahre, ein sehr erfreulicher und reger. Die Arbeitslöhne sind die gleichen geblieben. Die laufenden Arbeiten und Buchungen für die Unfall⸗ versicherung gehen, nachdem nun Alles geübt und

vertraut, glatt vor sich. Der Geschäftsgang des Nürnherger Erzgießerei⸗Etablissements war auch im verflossenen Jahre ein sehr reger. Die Arbeitslöhne blieben sich gleich. Erhöhung des Zolls war nicht fühlbar, weil Rohkupfer und Rohzinn zollfrei ein⸗ geben. In der Farbenfabrikation zeigt der Gang des Geschäfts wohl eine Zunahme des Umsatzes gegen die Vorjahre, derselbe war aber in vielen Fällen r durch ein Zurückgehen auf sehr niedrige Preise zu erzielen. Der Handel in Eichen⸗Faß⸗ hölzern ungarischer und fränkischer Erzeugung be⸗ wegte sich so ziemlich in gleichen Grenzen wie voriges Jahr. Etwas mehr Bedarf bezw. Absatz ist zu verzeichnen da an großen Sorten für Lagerfé tem Maße erzeugt wurde, so fand eine natt Preissteigerung statt. Handels⸗Archip“ mit hai im Jahre 1887 di⸗ zu nennen. Die Bruttoe in r Waaren nach Shanghai be⸗ zifferte sich im Jahre 18 315 117 000 gegen 300 274 000 im 6, und die Ein⸗ fuhr chinesischer Waaren in 18 uf 225 072 000 gegen 211 914 000 im 886. Was die Ausfuhr lokaler Produkte betrifft, so belief sich deren⸗ Werth wäbhrend des Jahres 188 gegen 151 169 000 im Jah 886. Der Ge⸗ sammthandel betrug also inem Werthe nach 691 172 000 gegen 663 357 000 im Jahre 1886. Deutschland betheiligte sich nicht unerbeb⸗ lich an der Einfuhr. So war ein bedeutender Einfubrartikel Deutschlands Flanell, wovon 2500 Stück im Werthe von 30 000 Taels riageführt wur⸗ den. Ein anderer deutscher Wollartikel, der nach dem Bericht in neuerer Zeit in Aufnahme kam und bedeutend ju werden verspricht, waren Litzen, so⸗ geuannte Llama Braids, hauptsächlich zum Ein⸗ flechten in die Zöpfe verwendet. Den wichtigsten Gegenstand der deutschen Einfuhr bildeten im Jahre 1887 Anilinfarben. Der Import bezifferte sich vor 10 Jahren auf 7000, im Jahre 1887 auf 47 000 Kisten und hat im Durchschnitt dieses Zeitraums jährlich 25 000 Kisten betragen. Deutsches Bier gelangte in zunehmenden Quantitäten nach Shanghai. Lampen, nur für Petroleum, kamen fast ausschließlich aus Berlin. Ultra⸗ marin, ein rein deutscher Artikel, hat in 1887 gut gelegen. Wand⸗ und Standuhren, die früher ausschließlich von Amerika geliefert wurden, ver⸗ sprechen für die deutsche Industrie von nicht geringer Bedeutung zu werden. So bat in Standuhren Schwarzwalder Fabrikat das amerikanische schon fast verdrängt. Andere Gegenstände der deutschen Ein⸗ fuhr waren hauptsächlich folgende: Zündhölzer (359 444 Eroß), Nähnadeln (844 406 Tausend), Metallknöpfe (190 710 Groß), Spelter (5334 Pi⸗ kuls), russische Tuche (4090 Stück), Drills (3000 Stück), Fensterglas (8129 Kisten)ꝛ c.

Wie theilt, Handelsve Einfuhr

1

Aus Deutschland wurden nach dem „Deutschen Handels⸗Archiv“ in Stockholm folgende Waaren im Jahre 1887 eingeführt: a. aus Hamburg: Düngerstoffe (3 333 596 kg), Weizenmehl (421 611 kg), Roggenmehl (230 438 kg), Speck (390595 kg), Bekleidungspappe (150 651 kg), Weizen (100 370 kg), Gerste (100 000 kg) ꝛc., b. aus Bremen: Reis (2 019 355 kg), gereinigte Mineralöle (121 389 kg), Eisenbahnschienen (134 605 kg) ꝛc., c. aus Lübeck: Häute, zubereitet (1707 kg), Hopfen (129 374 kg), Sämereien (54 849 kg), Fische, Heringe (44 156 kg), Käͤse (58 638 kg), raffinirter Zucker (32 031 kg) ꝛc., d. aus dem übrigen Deutschland: Weizen (4 165 584 kg), Weizenmehl (4 045 668 kg), Roggen⸗ mebl (1 546 918 kg), Oelkuchen (1 222 512 kg), Blei⸗ weiß (489 896 kg), Sämereien (402 241 kg), Bohnen (310 704 kg), Potasche (290 768 kg), Düngerstoffe (110 054 kg), Zink, unverarbeitet (210 013 kg), Roggen (100 000 kg) ꝛc. Was die Ausfuhr von Stockholm nach Deutschland betrifft, so gingen a. nach Hamburg Stangeneisen (3 344 618 kg), Erbsen (492 902 kg), Hafer (100 000 kg), Manufaktureisen (260 624 kg) c., b. nach Lübeck Stangeneisen (1,027 277 kg), Manu⸗ faktureisen (762 471 kg), Roheisen (530 483 kg), Stabl (509 066 kg) ꝛc., c. nach Stettin Stangen⸗ eisen (4 610 747 kg), Manufaktureisen (3 886 018 kg), Roheisen (1235 147 kg), Steinkohlentheer(712 300 kg), Feldspath (650 700 kg) ꝛc., d. nach anderen deutschen Häfen Stangeneisen (201 519 kg), Theer (7500 kg), Punsch (50 kg) ꝛc.

Wäͤhrend des Jahres 1887 verkehrten in dem Hafen von Stockholm 157 deutsche Schiffe.

Nach dem „Deutschen Handels⸗Archiv“ war der Verkehr deutscher Schiffe in ausländischen Häfen während des Jahres 1887 folgender:

Im Hafen von Konstantinopel verkehrten 116 Dampfer von 101 894 Reg.⸗T. und 6 Segel⸗ schiffe von 1194 Reg⸗T.

Ein⸗ und ausgingen in dem Hafen von Bilbao 102 Schiffe (101 Dampfer und 1 Segelschiff).

Einklarirt wurden in den Hafen von Calcutta 6 Schiffe (2 Dampfer und 4 Sggelschiffe); davon kamen 4 in Ballast und 2 mit Salz an. Aus⸗ gelaufen sind einschließlich 2 Schiffe, welche zu Beginn des Jahres im Hafen lagen, 8 Schiffe, sämmtlich mit Ladung, darunter 3 nach deutschen Häfen. Außer diesen gingen nach deutschen Häfen direkt noch 11 britische Schiffe (6 Dampfer und 5 Segelschiffe) mit Ladung.

Einliefen in den Hafen von Canton 51 Schiffe (44 Dampfer von 30 765 Reg.⸗T. und7 Segelschiffe

von 2988 Reg.⸗T.) von zusammen 33 753 Reg.⸗T. Tieselbe Zahl von Schiffen verließ den Hafen wieder.

In den Hafen von Bordeaux gingen ein mit 19 176 Reg.⸗T. und in Ballast 9 von 3687 Reg.⸗T. Ausklarirt wurden 37 Schiffe von 13 860 Reg.⸗T. und 14 von 7499 Reg.⸗T. in Ballast. Von den eingelaufenen Schiffen waren 13 Dampfer und 41 Segelschiffe; aus deut⸗ schen Häfen kamen davon 37, und nach eben solchen Häfen gingen aus 6. Von nichtdeutschen Schiffen kamen aus deutschen Häfen 17 (darunter 4 franzö⸗ sische) und gingen dahin 65 (darunter 64 französische).

Es besuchten den Hafen von Rochefort 10 Schiffe von zusammen 3255 Reg.⸗T. Dieselben kamen sämmtlich beloden an, und zwar 8 aus deutschen Häfen (7 mit Holz und 1 mit Sprit); 8 derselben liefen in Ballast aus.

Nach dem „Devtschen Handels⸗Archiv“ war das Jahr 1887 für Mozambique ein nor⸗ males: Der Gesammtwerth der allgemeinen Ein⸗ fuhr belief sich im Jabre 1887 auf 2 941 612 gegen 2 193 417 in 1880, wovon auf Deutschland in 1887 411 000 gegen 90 900 in 1886 ent⸗ fielen. Der Werth der allgemeinen Ausfuhr be⸗ zifferte sich in 1887 auf 1 421 172 ℳ, woran Deutsch⸗ land mit 960 620 betheiligt war, und 1886 auf 1 449 445 Für deutsche Rechnung wurde im Jahre 1887 in Mozambique besonders eingeführt: Gewebte Baumwollwaaren, roh, weiß, gefärbt oder bedruckt im Werthe von 238 600 ℳ, Pulver für 54 000 ℳ, Gewehre für 25 000 ℳ, Mehl für 15 000 ℳ, Zündhölzer für 12 500 ℳ, Steinkohlen für 12 000 ℳ, Taback und Cigarren für 10 800 ℳ, ordinäre Perlen für 10 500 ℳ, Butter und Kon⸗ serven für 9650 ꝛc. Exportirt wurden für deutsche Rechnung hauptsächlich folgende Gegenstände: Erdnüsse im Werthe von 380 520 ℳ, Gummi⸗ elastieum für 445 500 Sesamsaat für 45 150 ℳ, Elfenbein für 35 350 ℳ, Orseille im Werthe von 17 500 ℳ, Ebenholz im Werthe von 12 425 ꝛc.

Papier⸗Zeitung. Fachblatt für Papier⸗ und Schreibwaaren⸗Handel und Fabrikation, Buchbinderei, Druckindustrie, Buchhandel. sowie für alle ver⸗

von Carl Hofmann, Berlin W., Potsdamerstr. 134) Nr. 86. Inhalt: Düten. Holzpappen. Zug⸗ regelung an der Papiermaschine. Papierabfälle. Sulfitstoffergebniß. Verunreinigung der Wasser⸗ läufe. Neuheiten. Moderner Bucheinband. Sommers Zurichtweise. Neues Autotyvpieverfahren. Büchertisch. Deutsche Erfindungen. Patent⸗ listen. Unfallversicherung. Neue Geschäfte und Geschäftsveränderungen. Marktberichte. Ge⸗ schäftsberichte. Nachträge zu den Zolltarifen. Amerikanische Erfindung. au⸗Industrie Berlin. Deutschen Braumeister⸗Vereins vereins vom Deutschen Brauer⸗ bunde; Or⸗s üringischen Brauervereins, so⸗ wie des Hopfen ins zu Neutomischel und der Sektion VI. Berlin der Brauerei⸗ und Mälzerei⸗Berufsgenossenschaft. Nr. 59. Inhalt: Brauerei⸗ und Mälzerei⸗Berufsgenossenschaft. Ge⸗ hören die Versandfässer einer Brauerei mit zu den Hypotheken? Ueber die Bedeutung des Neuto⸗ mischler Hopfens. Ueber die Zerstörung des Bier⸗ geschmacks und ⸗Geruchs durch das Sonnen⸗ oder Tageslicht im Kleinverkehr mit Bier. Nachsteuer⸗ tarif beim Zollanschluß Hamburgs Aus den amtlichen Ermittelungen über die Biergewinnung im Zoll⸗ und Steuer⸗Direktionsbezirk Schleswig⸗Hol⸗ stein. Brauerknecht Brauergeselle Brauer⸗ gehülfe? Fehler und Mängel im Dampfkessel⸗ betriebe. Jahresbericht der Handelskammern der Kreise Kottbus und Insterburg pro 1887. Neue Gründung. Handelsregister. Hopfenbericht. Marktbericht. Konkurseröffnung. Vermischtes. Geschäfts⸗ und Arbeitsmarkt.

Der Kompaß. Organ der Knappschafts⸗ Berufsgenossenschaftf für das Deutsche Reich. (Berlin SW., Königgrätzerstr. 85 a.) Nr. 26. Inhalt: Einladung zur Sitzung des Genossenschafts⸗ vorstandes auf Freitag, den 2. November 1888. Protokoll der vierten ordentlichen Genossenschafts⸗ versammlung vom 27. September 1888. Recht⸗ sprechung des Reichs⸗Versicherungsamts Nr. 348. Verschiedenes. Personalnachrichten.

Handels⸗Register.

Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich Sachsen, dem Königreich Württemberg und dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik Leipzig, resp. Stuttgart und Darmstadt veröffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die letzteren monatlich. Berlin. Handelsregister [38302] des Königlichen Amtsgerichts I. zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 24. Oktober 1888 sind am selben Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser Gesellschaftsregister ist unter Nr. 1193, woselbst die Aktiengesellschaft in Firma: Versicherungs⸗Gesellschaft

wandten und Hülfsgeschäfte. (Redaktion und Verlag

1 1 „Thuringia“ 1 mit dem Sitze zu Erfurt und einer Zweignieder⸗

lassung zu Berlin vermerkt steht, eingetragen: In dem revidirten Statut sind: 8 6

1) Durch Nachtrag I. vom 16. Oktober §. 48, 2) durch Nachtrag II. 50,

M.

ist demzufolge

irecktion, welche, je

Verhandlungen jeder lschaft verpflichtend zu ollzogen werden, und zwar: enten oder Vize⸗Prä⸗ 3 und einem Mit⸗

ern ede und

einem

Ferner is

2) durch den Nachtrag III. bestimmt worden, daß an Stelle der Erfurter Zeitung als Bekannt⸗ machungsblatt der Gesellschaft der Allgemeine An⸗ zeiger für Erfurt zu treten habe.

Gegenwärtig sind die Mitglieder des

1) der Regierungs⸗Assessor a. D.

zu Erfurt, 2) der Direktor Juli

3) der

us Thieme zu Erfurt, EEEI1“ E“ Mnons 35 2 Direktor Julius August Günther Erfurt. 2 2 ; —₰. ; . Bevollmächtigter der Direktion i der Gerichts⸗Assessor a. D. Welcker zu Erfurt.

gister ist unter Nr.

aft in Firma:

s Leihhaus

vermerkt steht, ein⸗

In unser Gesellschaftsre woselbst die Aktiengesellsch Preußisches L mit dem Sitze zu Berlin getragen: In der Geveralversammlung vom 12. Oktobe 1888 ist beschlossen worden, nach näherer Maß⸗ gabe des betreffenden Protokolls, welches sich im Beilage⸗Bande Nr. 561 zum Gesellschafts⸗ register, Vol. IV., Seite 642 und folgende be⸗ findet, eine Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft herbeizuführen.

In unser Firmenregister ist unter woselbst die Handlung in Firma:

Adalbert Vogt & Co.

mit dem Sitze zu Friedrichsberg und

niederlassung in Berlin vermerkt steht,

Der Kaufmann Adalbert Vogt

98 3 *ꝙ Psbor Vohnsitz von Friedrichsberg

verlegt. In unser Gesellschaftsregister ist unter Nr. 5156, woselbst die aufgelöste Handelsgesellschaft in Fi Berendts & Hentschel mit dem Sitze zu Berlin vermerkt steht, getragen:

Die Eigenschaft des Kaufmanns Carl Friedrich Wilhelm Berendts zu Berlin als alleinigen Liquidators der Firma Berendts & Hentschel ist erloschen.

ein⸗

Gelöscht ist: Prokurenregister Nr. 7151 die Prokura des Louis Cohn zu Berlin für die Firma: Gustav Engelmann Ir. Berlin, den 24. Oktober 1888. Koönigliches Amtsgericht I. Abtheilung 56

Lemgo. Die Firma Carl Stock zu Lemgo, Inhaber Kaufmann Carl Stock zu Lemgo, ist heute unter Nr. 83 in das hiesige Firmenregister getragen. Lemgo, den 19. Oktober 1888. Fürstlich Lippisches Amtsgericht. I. Pothmann.

ein⸗

Schwedt. Bekanntmachung. [38067] Bei dem unterzeichneten Gericht sind die im Firmenregister unter Nr. 181 eingetragene Firma L. Haack— Schwedt und die im Proknrenregister unter Nr. 24 eingetragene Prokura des Carl Haack für L. Haack gelöscht worden. Schwedt, den 19. Oktober 1888. Köoͤnigliches Amtsgericht.

Schwerte. Handelsregister [38218] des Königlichen Amtsgerichts zu Schwerte.

In unser Firmenregister ist unter Nr. 59 die Firma M. Lebenberg und als deren Inhaber der Kaufmann Mevyer Lebenberg zu Schwerte am 23. Oktober 1888 eingetragen.

““

Sensburg. Handelsregister. [38075] In unser Firmenregister ist zufolge Verfügung vom 18. Oktober 1888 an demselben Tage unter Nr. 172 die Firma Max Bieber, Inhaber Kauf⸗ mann Max Bieber in Sensburg, Miederlassungsort Sensburg, eingetragen. Seusburg, den 22. Oktober 1888. Kohnigliches Amtsgericht.