1888 / 274 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Nov 1888 18:00:01 GMT) scan diff

an den

bracht werden.

2

8

toren sind den Arbeitern bei solchen Verrichtungen

8

sind und die Art der Arbeit

die nöthigsten Mittel für

89

8

liche Gewerbe betrieben oder leicht bare Stoffe verarbeitet werden, lichkeit durch geeignete Vorrichtungen, sondere Anbringung von feuersicheren oder Sicherheitsleitern,

nicht nach innen

Rettung der Arbeiter bewerkstelligt werden kann. 8 II. Beleuchtung.

§. 6. Die Arbeitsräume und Betriebsstätten, ein⸗ schließlich der Zugänge müssen während der Betriebs⸗ zeit bezw. während der Dauer ihrer Benutzung ge⸗ nügend erleuchtet sein.

§. 7. Räume, in welchen sich explosive oder brenn⸗ bare Gale. hefinden ader bei Anmendung gewoͤhnlichee Vorsicht in gefahrdrohender Menge entwickeln können, sowie Räume, in welchen Explosivstoffe erzeugt oder aufbewahrt werden, dürfen nur vermittelst zuver⸗ lässiger isolirter Innen⸗ oder Außenbeleuchtung er⸗ hellt oder nur mit Sicherheitslampen betreten werden.

III. Maschinen und Transmissionen. §. 8. Sämmtliche Maschinen und Triebwerke

(Transmissionen oder deren Theile, Wellen, Riemen⸗ scheiben, Zahnräder, Schwungräder, gezahnte Ge⸗ triebe, Treibriemen, Treibseile und Ketten u. s. w.) müssen, soweit solches nicht durch den Zweck der⸗ selben ausgeschlossen wird, so eingefriedigt oder mit geeigneten Schutzvorrichtungen versehen werden, daß Menschen bei der Arbeit oder beim Verkehr durch die bewegten Theile nicht gefährdet werden.

Mit der Bedienung der Betriebsmaschinen (Mo⸗ toren) sollen jugendliche und weibliche Arbeiter nicht betraut werden.

§. 9. Alle bevorstehenden Theile an Wellen, Riemenscheiben, Kupplungen müssen vermieden oder zweckentsprechend eingekapselt werden.

§. 10. Das Reinigen, Schmieren und Repariren der Maschinen und Transmissionen während der Bewegung, das Anlegen von Leitern an bewegte Wellen, das Auflegen von Riemen auf bewegte Scheiben darf nur geduldet werden, wenn bei ge⸗ wöhnlicher Vorsicht eine Gefahr für den Arbeiter nicht damit verbunden oder durch Benutzung geeig⸗ neter Vorrichtungen ausgeschlossen ist.

11. Alle Vorrichtungen, welche dazu dienen, Maschinen und Trans⸗ missionen in Ruhe zu setzen, müssen bequem erreichbar, leicht zu handhaben und so beschaffen sein, daß sie rasch und sicher wirken und in jeder ihrer Lagen so feststehen, daß sich an denselben nichts selbständig auslöst oder einrückt.

§. 12. Arbeitsmaschinen (Kreissägen, Fräsen und andere Holzbearbeitungsmaschinen, Werkzeugmaschinen, Walzen, Koller⸗ und Mahlgänge, Steinbrecher, Centrifugen u. s. f.), namentlich solche mit rasch laufenden Schneidezeugen, müssen mit Schutzvorrich⸗ tungen versehen sein, insofern solche ohne wesentliche Behinderung des Betriebes angebracht werden können. 8 4

§. 13. Beginn und Ende der Bewegung der Betriebsmaschinen muß nach allen Räumen, in denen sich Arbeitsmaschinen oder Apparate befinden, die an die Kraftmaschine angeschlossen sind, in passender und verständlicher Weise stonalisir. werden. Ebenso muß von jenen Räumen aus ein Signal zum Stillstellen der betreffenden Betriebsmaschinen gegeben werden können, wenn nicht Einrichtungen zur Aussetzung der Transmissionen in den betreffenden Räumen vor⸗ handen sind, oder wenn nicht durch die Art der Anlage und des Betriebes eine Gefahr überhaupt ausgeschlossen ist.

§. 14. Wo dieselbe bewegende Kraft von ver⸗ schiedenen Unternehmern selbständig benutzt wird, müssen Einrichtungen getroffen sein, welche es ermöglichen, jeden einzelnen Betriebstheil unabhän⸗ gig von dem Gesammtbetriebe rasch und sicher in Ruhe zu versetzen.

IV. Apparate unter Druck.

§. 15. Kochgefäße, in denen mit Ueberdruck ge⸗ arbeitet wird, sollen ihrer Benutzung entsprechend konstruirt und vor ihrer Inbetriebsetzung mit 1Eeeen Maximalarbeitsdruck sachverständig geprüft werden.

Es ist Sache des Betriebsunternehmers bezw. Betriebsleiters, je nach der Inanspruchnahme des Gefäßes diese Prüfung in geeigneten Zeiträumen wiederholen zu lassen. 2

V. Aufzüge.

§. 16. Alle Aufzüge und Fahrstühle, welche durch mehrere Stockwerke gehen, müssen so eingerichtet werden, daß:

die Bahn des Fördergefäßes und des Gegen⸗ gewichtes zweckentsprechend abgeschlossen ist, die Zugangsöffnung zum Schachte mit einer zweckmäßigen Abschlußvorrichtung versehen ist, die Förderschale, wenn sie beim Auf⸗ und Ab⸗ laden von Arbeitern betreten werden muß, festgestellt werden kann. die Verständigung zwischen den Förderstellen durch leicht funktionirende Vorrichtung ge⸗ „sichert ist.

Die Förderung von Menschen darf nur da zuge⸗ lassen werden, wo sie mit Rücksicht auf die Natur des Betriebes nicht zu umgehen ist. Der Aufzug muß in diesem Falle mit Fangvorrichtung und Korb⸗ dach versehen und die Förderschale allseitig um⸗ schlossen sein. Wo die Förderung von Personen stattfindet, darf die Belastung ein Drittel der an⸗ gegebenen Tragfähigkeit nicht uͤberschreiten.

„§. 17. An Fahrstühlen und mechanischen Auf⸗ zügen muß die Tragfähigkeit in Kilogrammen an einer in die Augen fallenden Stelle, ebenso müssen Zugangsthüren der Fahrstühle die Worte „Vorsicht, Fahrstuhl“ in deutlicher Schrift ange⸗

NVI. Geräthe. §. 18. Die bei Fördermaschinen und Hebevorrich⸗ tungen zur Verwendung kommenden Kelten, Seile und Gurte müssen in geeigneten Zeiträumen einer Revision unterworfen werden. VII. Schutzmittel und Kleidung. . 19. Schutzbrillen, Masken und Respira⸗

Ausrückungen,

zur Verfügung zu stellen und ihre Benutzung zu

mpfehlen, wo dieselben Flebfan vgenns erforderlich olche zuläßt.

§. 20. Anliegende Kleider sind überall da zu

enutzen, wo solche erfahrungsgemäß erforderlich sind.

VIII. Verwaltung.

21. Auf jeder Fabrik, auf der nicht mit

sachgemäße Hülfe nfre gfne i. müfsen

2 Mitt erste eleistung bei

cchen Unglücksfällen (Verbandzeug, event. 7

brenn⸗ muß nach Mög⸗

insbe⸗ B Treppen sowie durch Thüren, die schlagen, Sorge dafür getragen werden, daß bei Ausbruch einer Feuersbrunst die

ihrer unteren Seite mit starken Knaggen versehen sind, um ein Ausweichen nach den Seiten zu ver⸗

rungs⸗Eingänge sollen mit starken, durch Charniere befestigten Deckeln verschlossen und, wo es nöthig, auch umfriedigt sein. im e befindlichen Reservoire und sogenannte Sümp

und kaustischer Soda, ist, um das vermeiden, in der Regel über dem Einstellkessel ein Flaschenzug oder eine Rolle anzubringen und daran ein eiserner Korb zu befestigen. mit dem Kalk, der kaustischen Soda u. gefüllt und dann vorsichtig in das im Kessel be⸗ findliche Wasser versenkt.

sollen die oder des Palmöls vermittelst Hitze dagegen sollen die Kessel im Ke abgeleitet werden.

Abladen von Lasten ist verboten.

schädliche Materialien, Kali, Bittermandelöl, Aetzlauge in Ballons u. sich um größere Quantitäten Ferden, daß dieselben Unberufenen nicht zugänglich ind.

bewahrt werden, um Bruch und dadurch brennungen zu verhüten.

Unfällen sind an geeigneter Stelle durch Anschlag bekannt zu machen. IX. Uebergangsbestimmungen. §. 23. Für die in Gemäßhbeit vorstehender Be⸗ stimmungen zu treffenden Aenderungen wird den Betriebsunternehmern eine Frist von sechs Monaten vom Tage der offiziellen Bekanntmachung durch den Reichs⸗Anzeiger an gewährt. 8 §. 24. Der Genossenschaftsvorstand ist berechtigt, die Frist der Einführung der Betriebseinrichtungen, wie sie in diesen Vorschriften gefordert werden, auf Antrag des betreffenden Unternehmers und Befür⸗ wortung des Sectionsvorstandes zu verlängern. X. Strafbestimmungen. †. §. 25. Genossenschaftsmitglieder, welche den vor⸗ durch den stehenden Unfallverhütungsvorschriften zuwiderhandeln, können durch den Genossenschaftsvorstand in eine höhere Gefahrenklasse eingeschätzt, oder, falls sich die⸗ selben bereits in der höchsten Gefahrenklasse befinden, mit Zuschlägen bis zum doppelten Betrage ihrer ö werden. (§. 78 Abs. 1 Ziffer 1 des )

Versicherte Personen, welche den vorstehenden Un⸗ fallverhütungsvorschriften zuwiderhandeln, oder welche die angebrachten Schutzvorrichtungen nicht benutzen, mißbrauchen oder beschädigen, verfallen in eine Geld⸗ strafe bis zu 6 ℳ, welche der betreffenden Kranken⸗ kasse zufällt. Die Festsetzung der hiernach event. zu verhängenden Geldstrafen erfolgt durch den Vorstand der Betriebs⸗(Fabrik⸗)Krankenkasse, oder wenn eine solche für den Betrieb nicht errichtet ist, durch die Ortspolizeibehörde. Die betreffenden Beträge fließen in die Krankenkasse, welcher der zu ihrer Zahlung Verpflichtete zur Zeit der Zuwiderhandlung ange⸗ hört. (§. 78 Abs. 1 Ziffer 1 und §. 80 des U. V. G.) Die vorstehenden Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie werden gemäß §. 78 Absatz 2 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 genehmigt. Berlin, den 26. September 1888. 8 (L. s.) Das Reichs⸗Versicherungsamt.

R. V. A. I. 19029. Bödiker.

niemals welche

Worte wie als Warnu

Zuschlägen

verhängende der Betrieb solche Ortspolizeib

hört. (§. U. V. G.) schaft der

Absatz

Berlin,

OQuantitäten zum baldigen Gebrauch bestimmt, sollen in solchen Gefäßen aufbewahrt werden,

ur und vaher Verwechselun Ferner müssen die zur fäße mit Stöpseln verschlossen und mit Etiquetten versehen sein, welche den

Das Arbeiterpersonal ist über die oder Schädlichkeit be In

Genossenschaftsmitglieder, welche den vorstehenden Unfallverhütungsvorschriften

Gefahrenklasse eingeschätzt, oder, bereits in der höchsten

träge belegt werden. U. V. G

Versicherte Personen, welche den vorstehenden Un⸗ fallverhütungsvorschriften zuwiderhandeln. oder welche die angebrachten Schutzvorrichtungen nicht benutzen, mißbrauchen oder beschädigen, verfallen in eine Geld⸗ strafe bis zu 6 ℳ, welche der betreffenden Kranken⸗ kasse zufällt.

für den

in die Krankenkasse, Verpflichtete zur Zeit der Zuwiderhandlung ange⸗

Die vorstehenden besonderen Unfallverhütungs⸗ vorschriften für Seifenfabriken der Berufsgenossen⸗ chemischen Industrie werden gemäß §. 78 2 des Unfallversicherungsgesetzes v m 6. Juli 1884 genehmigt.

(L. S.) Das Reichs⸗Versicherungsamt. R. V. A. I. 19029. 2 8

Aufbewahrung von Genußmitteln dienen een mit letzteren begünstigen. berwendung kommenden Ge⸗

Inhalt bezei d z. B. „Gift“, jederfahrkan 8— x

ng enthalten. Gefährlichkeit zu unterrichten.

zuwiderhandeln, können

Genoffenschafts⸗V

Worstand in eine höher? Das Grundcapital... Der Reservefondds. Der Betrag der umlaufenden Noten Die sonstigen täglich fälligen Ver⸗ bindlichkeiten .. Die an eine Kündigungsfrist gebun⸗ denen Verbindlichkeiten. tigen Passiva . . .. Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechselnlnl.. München, den 25. Oktober 1888.

falls sich dieselben 1 efahrenklasse befinden, mit bis zum doppelten Betrage ihrer Bei⸗ (§. 78 Abs. 1 Ziffer 1 des

Die Festsetzung der hiernach event. zu n Geldstrafen erfolgt durch den Vorstand 3⸗ (Fabrik.) Krankenkafse, oder wenn eine Betrieb nicht errichtet ist, durch die ehörde. Die betreffenden Beträge fließen welcher der zu ihrer Zahlung

78 Abs. 1 Ziffer 1 und §. 80 des

den 26. September 1888. Bödiker.

Besondere Unfallverhütungsvorschriften

für Seifenfabriken. Außer den Unfallverhütungsvorschriften der Berufs⸗ genossenschaft der chemischen Industrie gelten für Seifenfabriken die folgenden Bestimmungen:

Es ist darauf Bedacht zu nehmen, daß der Fuß⸗ boden der Siedereien möglichst rein und trocken ge⸗ halten wird, um Unfälle durch Ausgleiten auf dem durch Fette oder Seifen schlüpfrig gewordenen Fuß⸗ boden zu verhüten. 8

Die Höhe der Kesselwandungen, Laugenreservoire u. s. w. soll vom Fußboden, beziehentlich von dem die Kesselwand umgebenden Podium aus mindestens 90 Centimeter betragen, um das Hineinstürzen der

Arbeiter bei etwaigem zu verhindern.

In Fabriken, in welchen die Siedekessel so hoch stehen, daß in denselben nur auf den sie umgebenden Podien gearbeitet werden kann, sollen letztere ent⸗ weder gemauert oder, falls sie aus Holz errichtet sind, fest am Boden verankert sein, um das Kippen derselben unmöglich zu machen. Diese Podien sollen möglichst breit sein und rein und trocken gehalten werden, um dem Ausgleiten der Arbeiter vorzubeugen. Sass sich die Podien mehr als 1 m hoch über den

7)

[38366]

Metallbestan

Noten ander Wechsel.

Effecten Sonstige Ac

Reservefonds

Umlaufende Sonstige keit 8

en. Depositen.

ußboden der Siederei erheben, sollen sie mit einem eeländer versehen werden, um bei plöͤtzlichem ö des an dem Kessel Beschäftigten ein erabstürzen rücklings zu

Es soll nicht gestattet sein, daß Arbeiter auf Brettern, die über den Kessel gelegt werden, arbeiten, sondern wo eine Bearbeitung der Seifen im Kessel von oben her erforderlich ist (z. B. durch Krücken), soll diese von einem neben dem Kessel aufzustellenden Podium aus erfolgen. Dieses Podium muß so konstruirt sein, daß ein Kippen desselben ausgeschlossen ist, auch soll dasselbe nach dem Kessel zu mit einem Geländer versehen sein.

begebenen, Wechseln

[38365]

Wo es nöthig ist, die in hohen Formen befind⸗ Wechsel.

liche, noch flüssige Seife zu krücken, sollen zu diesem wecke als Standort des Arbeiters über den Formen reite und starke Bretter verwendet werden, die an

Effecten.

Grundcapital

hindern. Diese Bretter sollen auch, wenn thunlich, mit einem kleinen ö“ versehen sein.

§. 6. Alle im Fußboden befindlichen Keller⸗ oder Feue⸗ keit bindlich Das Gleiche gilt für alle

§. 7. Für das Einstellen von Pottasche, kalzinirter Ausspritzen zu

Wechseln

[38558]

S

Letzterer wird s. w. an⸗

aj

§. 8. Bleichen des Palmöls vermittelst Säure betreffenden Arbeiter mit Respiratoren Schwämmen vpersehen werden, beim Bleichen

Bei dem am

Coursfähiges

Fans fest mit Deckeln verschlossen und die sich el entwickelnden Gase durch den Schornstein Banken. 8,9 Fenftiße Ke Bei dem Entladen der Rollwagen dürfen schwere d.fts ässer nur mit Hülfe eines Taues abgeladen werden.

as Gehen zwischen der Schrotleiter beim Auf⸗ und

. 10. fevergefähedicghe oder der Gesundheit wie Mirbanöl, chromsaures Schwefelsäure, Salzsäure, s. w. müssen, soweit es handelt, so aufbewahrt

Giftige,

Reservefonds

Täglich fäll keit

Verbindli

Von im Wechseln sind

Ballons, in welchen Säuren und Aetzlaugen auf⸗ müssen durch Körbe geschützt sein, leicht entstehende Ver⸗

ahren, Krankenbetten u. s. w.) vorhanden sein. 8 Die Vorschriften zur Verhütung von

Die vorangeführten Materialien in kleineren

der deutschen Zettelbanken. der Magdeburger Privatbank.

Reichs⸗Kassenscheine. 24,890

Lombard⸗Forderungen .

Grundcapitall... Special⸗Reservefonds . . . . .

Sonstige Passiva . Event. Verbindlichkeiten aus weiter

Magdeburg, den

Hannoverschen Bank vom 23. Oktober 1888.

Metallbestand... Reichskassenscheine .... 5 Noten anderer Banken. 8 Lombardforderung 1“ Sonstige Activa Reservefonds .. . .. 8 Umlaufende Noten Sonstige täglich fällige Verbindlich⸗ ͤ11AX“ An ee gebundene Ver⸗ J11616X“*“ Sonstige Passiva..

Event. Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren

chsischen Bank

Reichskassensch Noten anderer Deutscher

ssen⸗Bestände Lombard⸗Bestände .. . . Effecten⸗Bestände .. Debitoren und sonstige Activa Eingezahltes Actiencapital. Banknoten im An Kündigungsfrist gebundene 1 keiten.. Sonstige Hage

Wochen⸗Ausweise

Uebersicht

Activa. W“ 8 933,762 516,200

er Banken. 963,594

. ³ ³ ³

DOZ8111“ Passiva.

2,646,200 817,722

833,373 1,218,481

e““ gl. fällige Verbindlich⸗

2* . .* ³ . .* .*

im Inlande zahlbaren 211,672

23. Oktober 1888.

Uebersicht

Activa. 3 1,860,087. 46,680. 212,300. 17,032,242. 727,670. 928,955. 5,951,500.

12,000,000. 1,200,000. 4,610,900.

6,404,769. 391,634.

2,152,131.

Pasgiva. 8

1,187,097.

Die Direection.

Uebersicht

zu Dresden

23. Oktober 1888.

Activa. Deutsches Geld. 17 343 543. 1 009 765.

858B8 Z“

8 501 400. 657 710. . 48 197 758. 3 500 540. 1 189 717. 7 987 406.

30 000 000. 4 039 560. 39 321 300.

8 407 270.

6 385 672. u“ 234 037. lande zahlbaren, noch nicht fälligen weiter begeben worden: 8 1 398 008. 20 Die Direetion.

de ..

asgiva.

Umlauf .. ige Verbindlich⸗

[38364]

2g Uebersicht

Bayerischen Notenbauk

vom 23. Oktober 1888.

Die sonstigen

38362]

Activa.

Metallbestand. Bestand an Reichskassenscheinen. Noten anderer Banken Wechseln. Lombard⸗Forderu Effecten 66“ sonstigen Activen..

Passiva.

ngen

33,266,000 75,000 3,386,000 43,610,000

1,258,000 64,958,000

8,147,000

4,000 2,171,000

573,652. 53.

Bayerische Notenbank.

Die Directi

8 Württembergischen Notenban

vom 23. Oktober 1888.

on.

Metallbestand

Der Betrag Noten.

bindlichkeite

Die sonstigen Eventuelle

[38363]

Activa.

Bestand an Reichskassenscheinen

8 an Noten anderer Banken

an We

an Lombardforderungen.

an Effekten . . . ..

an sonstigen Aktiven. Passiva.

Das Grundkapital.. Der Reservefonds..

seln.

der umlaufend

Die sonstigen täglich fälligen Ver⸗

Tö“

Die an eine Kündigungsfrist ge⸗ bundenen Verbindlichkeiten. EE1“ 8 247

erbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln

Stand

Activa.

8,285,410 94,350 4,744,200 15,151,324 1,008,600 917,936 962 411

9,000,000 20,490,000 509,479

122,750 440,247

en

76

638,277.96

der Badischen Bank

am 23. Oktober 1888.

Metallbestand Reichskassensch

Noten anderer

Effecten.

eine. Banken

Wechselbestand.. Lombard⸗Forderungen

Sonstige Activa

4 380 214 34 9 460,—

16 430 713 40 938 780— 62 101 56

20

1 629 282 23 616 451 50

Passiva.

Grundcapital Reservefonds. Umlaufende N Tägli An

oten

fälige Vehindlichreite ndigungs

Verbindlichkeiten. Sonstige Passiva.

gebundene

9 000 000— 1 534 297 68 11 467 100—

1 150 657 23

82 9

464 39659

X 2610 75 50

Die zum Incasso gegebenen, noch deutschen Wechsel betragen 1 963 087,18.

nicht fälligen

[38369]

bundene

[383705)0) Erledigung

mit ledigt. innerhalb

Der Köni In

[27580] Ingenienre, Verwalter, Gutsbesitzer, Reisende u. A. Empfehlung solider Bedarfsartikel der Landwirth⸗ chaft, des Bau⸗ und Maschinenwesens

hohe Bonisikationen bezw. Provisionen

Die Physikatsstelle des dem Wohnsitze in Merseburg a. ES. ist er⸗

eines

uncker.

8) Verschiedene Bekanntmachungen.

Die mit einem Jahresgehalte von 900 ver⸗ 1 Kreisphysikatsstelle

Münsterberg ist wegen Versetzung Inhabers anderweit zu besetzen. Befähigte Medizinal⸗Personen, welche diese Stelle bewerben wollen, ich unter Einreichung

onstigen Zeugnissen und binnen 4 Wochen bei dem Unterzeichneten zu melden. Breslau, den 19. Oktober 1888

des Kreises ihres bisherigen

sich um werden aufgefordert,

ihrer Approbationen nebst

kurzen Lebenslaufes

2 8

Kgl. Regierungs⸗Präsident.

der Physikatsstelle des Kreiß

Mersebur

Freises Merseburg

„WGeeignete Bewerber wollen sich unter Vorlegung ihrer Zeugnisse und eines kurz gefaßten Lebenslaufs 4 Wochen bei mir melden.

Merseburg, den 16. Oktober 1888.

liche Regierungs⸗Präsident.

ertretung: v.

—O

und Rabatte

unter Zusicherung strengster Diskretion. Offerten erbeten unter M. J. Mosse, Magdeburg.

tticher.

uspektoren, ehem.

erhalten für die

Versiegelte 997 an Teke

8

zum Deutschen

No. 274.

Fünfte Beilage

Berlin, Sonnabend,

den 27. Oktober

Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1888.

Das Central⸗ Berlin auch durch die H. Anzeigers SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus den Handels⸗, Genossenschafts⸗, Zeichen⸗ und Muster⸗Registern, Eisenbahnen enthalten sind, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel

Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich.

andels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten, für önigliche Expedition des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗

über Patente, Konkurse, Tarif⸗ und Fahrplan⸗Aenderungen der deutschen

8r. 274.)

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Das

Abonnement beträgt 1 50 für das Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten Insertionspreis für den Raum einer Drugckzeile 30 ₰.

20 ₰.

In der Waareneinfuhr von Deutschland nach Port of Spain war, wie das „Deutsche Handels⸗Archiv' mittheilt, sür das Jahr 1887 gegen das Vorjahr ein kleiner Zuwachs zu ver⸗ zeichnen. Nach dem Bericht jedoch wurden noch immer die meisten deutschen Waaren über britische Häfen bezogen, so daß vielleicht das Vierfache des auf 26 878 Pfd. Sterl. angegebenen Einfuhrwerthes das Richtige treffen könnte. Der Werth der Aus⸗ fuhr nach Deutschland belief sich auf 21 556 Pfd. Sterl. Die Hauptartikel der Einfuhr aus Deutsch⸗ land waren folgende: Bier in Flaschen (17 755 Dutzend) im Werthe von 5698 Pfd. Sterl., Hafer (25 038 Bushels) im Werthe von 3999 Pfd. Sterl.,

Nanufakturwaaren im Werthe von 3424 Pfd. Sterl., irdene und Glaswaaren im Werthe von 3404 Pfd. Sterl., Lederwaaren im Werthe von 2056 Pfd. Sterl., Cigarren (3309 Pfund) im Werthe von 1494 Pfd. Sterl., Textilwaaren im Werthe von v 1277 Pfd. Sterl., Eisenwaaren im Werthe von 777 Pfd. Sterl., Holzkistchen (115 400 mess. Fuß) im Werthe von 670 Pfd. Sterl., Droguen im Werthe von 639 Pfd. Sterl., Möbel und Klaviere im Werthe von 481 Pfd. Sterl., Genever (2833 Gallonen) im Werthe von 505 Pfd. Sterl. ꝛc. Ausgeführt wurden nach Deutschland besonders folgende Gegenstände: Asphalt, gekocht (4737 engl. Tonnen) für 9474 Pfd. Sterl., Bitters 9 (Angostura und andere) für 4555 Pfd. Sterl., Kakao (123 050 Pfund) für 3654 Pfd. Sterl, Asphalt, roh (3630 engl. Tonnen) für 3630 Pfd. Sterl., Kokosnüsse (17 250 Stück) für 57 Pfd. Sterl. ꝛc.

In den Hafen von Port of Spain liefen ein während des Jahres 1887 23 deutsche Schiffe von 8180 Tonnengehalt; ausklarirt wurden 26 Schiffe von 8956 Tonnengehalt. 1

Nach dem „Deutschen Handels⸗Archiv⸗ f belief sich der Gesammtwerth der Einfuhr nach Ungarnwährend des Jahrcs 1887 auf 440 619 404 Fl. gegen 421 128 862 Fl. in 1886, woran Deutschland in 188è7 mit 15 947 788 Fl. betheiligt war. Der Werth der Gesammtausfuhr aus Ungarn bezifferte sich in 1887 auf 405 991 407 Fl. gegen 419 175 200 Fl. in 1886, wovon auf Deutschland im Jahre 1887 39 150 239 Fl. entfielen. In der Einfuhr sowohl wie in der Ausfuhr nahm Oesterreich die erste und Deutschland die zweite Stelle ein. Die Haupt⸗ gegenstände, die aus Dentschland eingeführt wurden, waren folgende: Literarische und Kunstgegenstände (2692 metr. Ctr.) im Werthe von 1 251 350 Fl., Holz, Kohlen, Torf (1 127 829 metr. Ctr.) im Werthe von 1 134 991 Fl., wissenschaftliche und musikalische Instrumente, Uhren, Kurzwaaren, zu⸗ sammen im Werthe von 1 131 355 Fl., Leder und Lederwoaren (1326 metr. Ctr.), im Werthe von 1 024 280 Fl., Wolle, Wollgarne und Wollwaaren (2424 metr. Ctr.) im Werthe von 882 540 Fl., Kürschnerwaaren (731 metr. Ctr.) im Werthe von 814 300 Fl., thierische Produkte (7686 metr. Ctr.) im Werthe von 633 177 Fl., edle Metalle und Münzen (7,79 metr. Ctr.) im Werthe von 532 930 Fl., Maschinen und Maschinenbestandtheile im Werthe von 514 877 Fl., Gemüse, Obst, Pflanzen und Pflanzentheile (8009 metr. Ctr.) im Werthe von 500 413 Fl. ꝛc. Ausgeführt wurden aus Ungarn nach Deutschland besonders folgende Artikel: Ge⸗ treide und Hülsenfrüchte, Mehl“⸗ und Mahlprodukte; Reis (zusammen 1 665 364 metr. Ctr.) für 11 785 047 Fl., Gemüse, Obst, Pflanzen und Pflanzentheile (380 807 metr. Ctr.) für 5 099 904 Fl., Schlacht⸗ und Zugvieh (85 144 Stück) für 4 395 660 Fl., thierische Produkte (26 652 metr. für 4 302 467 Fl., edle Metalle und Münzen (22,93 metr. Ctr.) für 2 519 217 Fl., Holz, Kohlen, Torf (360 801 metr. Ctr.) für 2 087 302 Fl., Wolle, Wollgarne, Wollwaaren (8569 metr. Ctr.) für 1 374 635 Fl., Farb⸗ und Gerbstoffe (233 255 metr. Ctr.) für 1 274 773 Fl., Getränke (86 356 metr. Ctr.) für 1 073 270 Fl. ꝛc.

Handels⸗Register.

Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich Sachsen, dem Königreich Württemberg und dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik Leipzig, resp. Stuttgart und Darmstadt veröffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die

letzteren monatlich.

Aachen. Bekanntmachung. [38284] Die Führung der Handels⸗, Genossenschafts⸗ und Musterregister für die Amtsgerichtsbezirke Jülich, Heinsberg, Wegberg, Gemünd und Blankenheim, welche bisher beim Amtsgericht Aachen erfolgte, ist vom 1. Dezember cr. ab den Amtsgerichten Jülich, Heinsberg, Wegberg, Gemünd und Blankenheim, einem jeden für seinen Bezirk, übertragen. Aachen, den 20. Oktober 1888. Königliches Amtsgericht.

Altenburg. Bekaunntmachung. [38507] Auf dem die Firmna Gebrüder Nordmann Otto Nordmann Treben und Hafelbach betreffenden Fol. 2 des jetzt dem unterzeichneten Amtsgericht competirenden Handelsregisters des vormal. Herzogl. Gerichtsamts II. hier ist beute Herr Emil Kralapp in Haselbach als Prokurist eingetragen worden. Altenburg, am 25. Oktober 1888. Herzogliches Amtsgericht. Abtheilung Ib.

Altenburg. Bekanntmachung. gerichts ist heute auf Fol. 118 die Firma H. Daume in Altenburg und als deren Inhaber Herr Arno

Alfred Richard Daume, Kaufmann in Altenburg, eingetragen worden.

Altona. getragen worden: Firma JI

niederlassung zu Ottensen der Kaufmann Johannes Christian Rottgardt zu Altona als deren Inhaber

Altona.

Ottensen gese von 1 Martha Teetzmann und Kaufmann Wilhelm Gustav Teetzmann, beide daselbst, verzeichnet steht:

v. Hane, ertheilten Prokura.

Altoena.

getragen worden:

unter der Firma Heuschel & Bloede zu Altona die Handelsgesellschaft Henschel zu verzeichnet steht:

und als deren Inhaber der Kaufmann Louis Bloede daselbst.

Altona. getragen worden:

der Firma J. H. F. Kaven jr. zu Hamburg mit Zweigniederlassung zu Ottensen der Kaufmann

Johann Heinrich Friedrich Kaven zu Hamburg als deren Inhaber verzeichnet steht:

gehoben.

[38506]] In das Handelsregister des unterzeichneten Amts⸗

re

m Altenburg, am 26. Oktober 1888. Herzogliches Amtsgericht. Abtheilung Ib. Krause. 1

Bekanntmachung. (38288. In das Handelsregister ist heute Folgendes ein⸗

Bei Nr. 2164 des Firmenregisters, woselbst unter der .C. Rottgardt zu Altona mit Zweig⸗

erzeichnet steht: Die Zweigniederlassung zu Ottensen ist auf⸗ gehoben. b

Altona, den 24. Oktober 1888. Königliches Amtsgericht. Abtheilung III a.

Bekanntmachung. In das Handelsregister ist heute Folgendes ein⸗ etragen worden: 8

I. Bei Nr. 1018 des Gesellschaftsregisters, wo⸗ elbst unter der Firma Gebr. Teetzmann zu die Handelsgesellschaft von Fräulein

Der Sitz der Firma ist nach Hamburg verlegt. 8 II. Unter Nr. 392 des Prokurenregisters das Er⸗ öschen der von vorstehender Firma s. Zt. der Ehe⸗ rau Alwine Louise Wilhelmine Teetzmann, geb.

Altona, den 24. Oktober 1888. Königliches Amtsgericht. Abtheilung III a.

Bekanntmachung. [38291] In das Handelsregister ist heute Folgendes ein⸗

I. Bei Nr. 982 des Gesellschaftsregiskers, woselbst

der Kaufleute Jeremias amburg und Louis Bloede zu Altona

Die vporeingetragene Handelsgesellschaft ist am 23. Oktober 1885 aufgelöst, der Kaufmann Bloede setzt das Geschäft unter der bisherigen Firma fort. 8 8

II. In das Firmenregister unter Nr. 2177:

Die Firma Henschel & Bloede zu Altona

Altona, den 24. Oktober 1888. Königliches Amtsgericht. Abtheilung III a.

Bekanntmachung. [38289] In das Handelsregister ist heute Folgendes ein⸗

Bei Nr. 801 des Firmenregisters, woselbst unter

Die Zweigniederlassung in Ottensen ist auf⸗ Altona, den 24. Oktober 1888.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III a.

Altona. Bekanntmachung. [38286] Der Kaufmann Cäsar Friederich Volckmann zu Hamburg hat für sein zu Hamburg mit Zweig⸗ niederlassung zu Ottensen unter der Firma B. F. Roll'’s Glasfabrik bestehendes und unter Nr. 2176 des Firmenregisters eingetragenes Geschäft dem Kaufmann Leonard Franz Scheid zu Ottensen Prokura ertheilt. Dies ist heute in unser Pro⸗ kurenregister unter Nr. 469 eingetragen worden. Altona, den 24. Oktober 1888. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IIIa.

Altona. Bekauntmachung. [38287] In unser Firmenregister ist beute unter Nr. 2176 eingetragen: 3 der Kaufmann Cäsar Friederich Volckmann zu Hamburg. 88 . Ort der Niederlassung: Hamburg mit Zw niederlassung zu Ottensken. Firma: B. F. Roll’s Glasfabrik. . Altona, den 24. Oktober 1888. Königliches Amtsgericht. Abtheilung III a.

Apenrade. Bekanntmachung. [38285] In dem hiesigen Genossenschaftsregister ist unter Nr. 2, woselbst die zu Ravit unter der Firma „Raved Andelsmeieri E. G.“ bestehende Ge⸗ nossenschaft eingetragen steht, in Spalte 4 heute ver⸗ merkt worden: Das Vorstandsmitglied Hufner Georg Christian Knndsen in Ravit ist gestorben. An dessen Stelle ist Hufner Andreas Nissen Tinglef in Ingebüll zum Mitgliede des Vorstandes gewählt worden. Apenrade, den 19. Oktober 1888. Königliches Aan geicht. Abtheilung I. ohen.

Apolda.

Apolda und als deren alleiniger Inhaber der Kauf⸗

die Firma S. Löwensberg in Apolda, Zweig⸗ niederlassung der gleichnamigen Firma in Mainz und als deren gleichberechtigte Inbaber die Kaufleute Siegmund Löwensberg und Ferdinand Herxheimer, Beide in Mainz, 8

Ballenstedt.

[38290]] heute Folgendes eingetragen:

Ballenstedt. ee M. Rothgießer in Großalsleben ist auf 9

Bielefeld. 138. des Königlichen Amtsgerichts zu Bielefeld. Firma C. F. Schneider in Bielefeld und als deren Inhaber der Kaufmann Carl Conrad Ferdi⸗ nand Schneider zu Bielefeld am 22. Oktober 1888 eingetragen 8 11.“

Berlin. ister , des Königlichen Amtsgerichts I. zu Berlin. selben Tage folgende Eintragungen erfolgt:

woselbst die Handelsgesellschaft in Firma:

Bekanntmachung. .[37833] Zufol e Beschlusses vom heutigen Tage ist

a. Fol. 822 Bd. III. des diesseitigen Handels⸗ gisters die Firma Gerhard Holzmann

ann Gerhard Holzmann in Apolda, 1 b. Fol. 823 Bd. III. des angezogenen Registers

eingetragen worden. Apolda, am 3 Oktober 1888. Großherzogl. S. Amtsgericht. I. Herner.

Bekanntmachung. [38292]

Auf Fol. 211 und 214 des Handelsregisters ist ezüglich der daselbst eingetragenen Firmen:

1) J. F. Eisfeld, Pulvermühle im Selke⸗

thale, und 8

2) H. Eisfeld, Fabrik chemischer Stoffe

im Selkethale,

Zu 1 und 2: Alleinige Inhaberin der Firma ist jetzt: die Wittwe des Pulverfabrikanten Her⸗ mann Eisfeld, Louise, geb. Luther, auf der Pulvermühle im Selkethale.

Ballenstedt, den 23. Oktober 1888.

Herzoglich .1. Amtsgericht.

bert.

Bekanntmachung. (38293] Die auf Fol. 388 des Handelsregisters eingetragene

ntrag der Inhaberin heute gelöscht worden. Ballenstedt, den 24. Oktober 1888. 8 Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht. Albert.

Handelsregister 138445]

In unser Firmenregister ist unter Nr. 1171 die

Handelsregister [38551]

Zufolge Verfügung vom 25. Oktober 1888 sind am In unser Gesellschaftsregister ist unter Nr. 10 384,

P. Schöne & Co mit dem Sitze zu Berlin vermerkt steht, eingetragen: Die Handelsgesellschaft ist durch Uebereinkunft der Betheiligten aufgelöst.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Paul Blumenreich & Co⸗

am 20. Oktober 1888 begründeten offenen Handels⸗ gesellschaft (Geschäftslokal: Elsasserstraße Nr. 41) sind der Kaufmann Paul Felix Blumenteich und der Kaufmann Gustav Sachs, Beide zu Berlin. Dies ist unter Nr. 11 228 des Gesellschaftsregisters eingetragen worden. 8

In unser Firmenregister ist mit dem Sitze Berlin unter Nr. 19 087 die Firma: Hermann Stadelhoff (Geschäftslokal: Cuorystraße Nr. 54) und als deren Inhaber der Kaufmann Hermann Friedrich Wilhelm Stadelhoff in Berlin eingetragen worden. Berlin, den 25. Oktober 1888. . Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 56.

2.

Mila. 8

Burgdorf. Bekanntmachung. 138446] In das hiesige Genossenschaftsregister ist heute zu der Firma: „Sehnder Spar⸗ und Darlehns⸗ kassen⸗Verein, eingetragene Genossenschaft zu Sehnde“ eingetragen: Die Vorstandsmitglieder E. Fromme zu Sehnde, H. Rautenberg zu Wassel und W. Dörries zu Ilten sind aus dem Vorstande aus⸗ geschieden. 1 An deren Stelle sind zu Vorstandsmitgliedern gewählt: 1 Buchhalter Karl Wolpers in Sehnde (Ver⸗ einsvorsteher), 8 Hofbesitzer Karl Rust daselbst und Hofbesitzer Karl Haase zu Sehnde. Akten über das Genossenschaftsregister, Band 6. Burgdorf, den 20 Oktober 1888. Königliches Amtsgericht. IJ. Fuhrberg.

Beilag e⸗

Demmin. Bekanntmachung. [38470]

In unser Firmenregister ist zufolge Verfügung vom 20. Oktober 1888 am selbigen Tage unter Nr. 347 die Firma Carl Finck, Jarmen, und als deren Inhaber der Mühlenbesitzer Carl Finck zu Jarmen eingetragen worden.

Demmin, 20. Oktober 1888.

Dessau.

in h und als deren alleiniger Inhaber der Kaufmann Wilhelm

Duisburg

Elberfeld.

Handelsrichterliche Bekanntmachung. Auf Fol 873 des hiesigen Handelsregisters ist eute die Firma „Wilh. Bergemann“ in Dessau

[38514]

Dessau, den 22. Oktober 1888S. Herzogl. Anhalt. Amtsgericht.

J. V.: Suhle.

Bergemann in Dessau eingetragen worden.

Handelsregister [38447] des Königlichen Amtsgerichts zu Duisburg. In unser Gesellschaftsregister ist bei Nr. 399,

die Aktiengesellschaft „Union“ betreffend, am 15. Ok⸗ tober 1888 Folgendes

eingetragen:

Durch Generalversammlungsbeschluß vom 14. April 1887, der in notariell beglaubigter Abschrift unter Nr. XV. des zweiten Beilage⸗ bandes zum Gesellschaftsregister sich befindet, ist der §. 5 des Gesellschaftsvertrages durch

reichung der Worte:

jedoch soll eine Generalversammlung weiter⸗ gehende Beschlüsse, als die Einforderung von

n Prozent in einem Jahre, nicht fassen nen,

9 e dert.

Bekanntmachung. [38448 In unser Genessenschaftsregister ist heute Folgendes

eingetragen: Spalte 1. Laufende Nr. 20.

Spalte 2. Firma der Genossenschaft: Consum⸗ Verein „Deutscher Club“ eingetragene Ge⸗ nossenschaft. Spalte 3. Sitz der Genossenschaft: Langenberg. Spalte 4. Rechtsverhältnisse der Genossenschaft: Das der Genossenschaft zu Grunde liegende Statut datirt vom 6. Oktober 1888. Der Verein bezweckt, Bier, Wein, Kaffee, Milch, Branntwein, Liqueur, Tabak, Cigarren und Speisen aller Art durch gemeinschaftliche Mittel im Großen an⸗ zukaufen und in kleinen Partien an seine Mitglieder abzulassen. Die Zeitdauer der Genossenschaft ist unbeschränkt. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch einen Vorstand vertreten. Der Vorstand besteht aus: a. 1 Präsidenten nebst Stellvertreter, b. 1 Schriftführer nebst Stellvertreter, c. 1 Rechnungsführer nebst Stellvertreter. Die zeitigen Vorstandsmitglieder sind: a. der Schreiner Heinrich Hoffmann zu Langen⸗

berg, als Präsident,

der Dachdeckermeister Nicolau

als dessen Stellvertreter,

der Anstreicher Friedrich Verhi⸗

als Schriftführer,

der Schneidermeister Wilhelm Balke

als dessen Stellvertreter, e. der Bäckermeister Ewald Wortmann dasel

als Rechnungsführer, f. der Schreiner Hugo

dessen Stellvertreter. Die von der Genossenschaft ausgehenden Bekannt⸗ machungen werden unter der Firma des Consum⸗ Vereins erlassen, vom Vorstande unterzeichnet, ent⸗ weder durch Cirkular zur Kenntniß gebracht oder in dem in Langenberg erscheinenden Zeitungsboten ein⸗ mal eingerückt und im Geschäftslokale angeschlagen. Das Verzeichniß der Genossenschafter kann in hiesiger Gerichtsschreiberei eingesehen werden. Elberfeld, den 23. Oktober 1838.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

8

Wegling daselbst,

Elberfeld. Bekanntmachung. [38449] In unser Firmenregister ist heute uuter Nr. 3677, woselbst die Firma Rheinisch Westfälische Be⸗ schlägefabrik Friedr. Koch mit dem Sitze zu Elberfeld vermerkt steht, eingetragen: Die Firma ist erloschen. 3 Elberfeld, den 24. Oktober 1888. Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

Elberfeld. Bekanntmachung. [38450]

Der persönlich haftende Gesellschafter der zu Velbert unter der Firma G. Lebenstein & Co. am 15. Oktober 1888 errichteten Handels⸗Kom⸗ mandit⸗Gesellschaft ist der Kaufmann Gottfried Lebenstein zu Velbert.

Dies ist heute unter Nr. 2309 des Gesellschafts⸗ registers eingetragen worden.

Elberfeld, den 24. Oktober 1888.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

Elberfeld. Bekanntmachung. 38451] In unser Firmenregister ist heute unter Nr. 3686 die Firma C. W. Löh mit dem Sitze zu Wülfrath und als deren Inhaber der Kaufmann Carl Wilhelm Löh daselbst eingetragen worden. Elberfeld, den 25. Oktober 1888. Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

Goldap. Handelsregister. [38295] „In unser Firmenregister ist heute unter Nr. 214 die Firma Gustav Parlowsky in Goldap, In⸗ haber Kaufmann Eduard Gustav Parlowsky in Goldap, eingetragen worden. Goldap, den 20. Oktober 1888. Königliches Amtsgericht.

11 I1I.

Königliches Amtsgericht.