v11211141414141“ 8
139234]
dessen der Kaufmann Johann Wilhelm Bautler egen Verpfändung des Nr. 2635 und 2636 im Eacke. gelegenen Hauses und Hofes sammt Zubehör dem Kaufmann Julius Georg Bierbaum 12000 Thlr. Gold schuldet, beantragt.
Die Inhaber dieser Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. April 1889, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte — Zimmer 27 — angesetzten Termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Urkunden für kraftlos erklärt werden. Branunschweig, den 22. September 1888.
Herzogliches Amtsgericht. L. Rabert. [35495] Aufgebot. “
Der Kaufmann Anton Ployhar zu Harburg hat das Aufgebot einer Police der Allgemeinen Asse⸗ euranz in Triest (Assecurazioni Generali) Nr. 6797/114622 D., ausgestellt zu Triest, den 6. Juni 1876 über die von ihm versicherte Summe von 15 000 ℳ, zahlbar am 15. Juni 1894, und zwar an den Versicherten selbst im Erlebungsfalle, an die Fraa resp. Erben im Ablebungsfalle, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Montag, den 10. Dezember 1888, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. v
Harburg, den 5. Oktober 1888.
Königliches Amtsgericht. Niemeyer. Aufgebot.
Auf den Antrag des Fräuleins Laura Drews zu Schöneck wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Wechsels d d. Schöneck, den 25. Februar 1887, über 400 ℳ, zahlbar am 25. Februar 1888, ausgestellt von Fräulein Laura Drews in Schöoneck, acceptirt von dem Besitzer Johann Kuschel zu Ab⸗ bau Schöneck, hierdurch aufgefordert, seine Rechte auf diesen Wechfel späͤtestens im Aufgebotstermine, den 20. Mai 1889, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ ung desselben erfolgen wird.
Schöneck, den 20. Juli 1888. Königliches Amtsgericht.
8
[390088 Aufgebot. 8
Der Kaufmann H. Graff zu Berlin hat das Aufgebot eines ihm abhanden gekommenen, mit der Firma Grosjean frères Chaux de fonds bezeichneten und mit Annahme⸗Vermerk von Grosjean Frères über Eintausend Mark per 20. September 1888 versehenen, gänzlich unausgefüllten Blanketts eines gezogenen Prima⸗Wechsels beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. Mai 1889, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrich⸗ straße 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Berlin, den 20. Oktober 1888.
Das Königliche Amtsgericht I., Abtheilung 48. [39057] Aufgebot.
Zur Erlangung eines Ausschluß⸗Erkenntnisses zum Zweck ihrer Eintragung als Eigenthümer im Grund⸗ buch haben die Eheleute Fabrikarbeiter Bernhard Hölscher und Anna, geb. Stegemann, zu Dorfbauer⸗ schaft Emsdetten das öffentliche Aufgebot der in der Katastralgemeinde Emsdetten belegenen, Band 19 Blatt 19 des Grundbuchs für den Tagelöhner Bern⸗ hard Heilers berichtigten Parzelle Flur 18 Nr. 637/1 °, fortgeschrieben zu Nr. 732/1 ° nebst Wohnhaus sub Nr. 76 beantragt.
Demnach werden alle Eigenthumsprätendenten auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche an dem vorbezeichneten Grundstück in dem am Amtsgericht Zimmer Nr. 15, auf den 4. Februar k. J., Vormittags 11 ½ Uhr, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls sie damit ausgeschlossen und die Antrag⸗ steller als Eigenthümer eingetragen werden.
Burgsteinfurt, 24. Oktober 1888. 8
Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.
Aufgebot.
Auf den Antrag der Aktiengesellschaft Portland⸗ Cementfabrik und Ziegelei zu Pahlhude wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Wechsels d. d. Pahlhude, den 12. Juni 1888 über 2480 ℳ, zahlbar nach 3 Monaten, gezogen von der Antrag⸗ stellerin an eigene Ordre auf J. W. Schwatlo Nachf. hierselbst und von diesem acceptirt, hierdurch aufge⸗ fordert, seine Rechte an diesem Wechsel spätestens im Aufgebotstermine den 25. Mai 1889, Vor⸗ mittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 34, anzumelden und den Wechsel vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Königsberg, den 24. Oktober 1888.
“ Königliches Amtsgericht. X. [39229] Aufgebot behuf Todeserflärung.
Die beiden Geschwister, nämlich:
1) Johanne Christine Caroline Haunhold, geboren
— am 9. Februar 1826 zu Wartjenstect,
2) Sophie Dorothee Wilhelmine Haunhold, ge⸗
boren daselbst am 14. Oktober 1831,
welche nach Amerika ausgewandert und verschollen sind, werden damit aufgefordert, sich spätestens in dem am Sonnabend, 14. Dezember 1889, Mittags 12 Uhr, dahier anstehenden Termine zu melden, und zwar unter dem Rechtsnachtheile, daß sie im Nichtanmeldungsfalle für todt erklärt und ihr Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nach⸗ folgern überwiesen werden soll. Auch werden alle Perfonen, welche über das Fortleben der Verschollenen Kunde geben können, zu deren Mittheilung, und zugleich, für den Fall der demnächstigen Lodes⸗ erklärung etwaige Erb⸗ und Nachfolgeberechtigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung damit aufgefordert, daß bei der Ueberweisung des Ver⸗ mögens der Verschollenen auf sie keine Rücksicht ge⸗ nommen werden soll.
Bockenem, den 18. Oktober 1888.
Königliches Amtsgericht. II.
[39231] Aufgebot.
Auf Antrag des Schuhmachermeisters Johann Hermann Filczewski zu Elbing, vertreten durch den Rechtsanwalt Horn daselbst, wird dessen Vater, der vormalige Eigenthümer Johann Filczewski, welcher im Jahre 1845 in einem Alter von 31 Jahren seinen letzten bekannten Wohnsitz Troop verlassen hat, auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem vor dem unter⸗ zeichneten Gericht auf den 5. November 1889, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Termin zu heeg widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.
Stuhm, den 26. Oktober 1888.
Königliches Amtsgericht. I. [39095] Aufgebot.
Das dem mit unbekanntem Aufenthalt abwesenden Peter Schlappner von Sprendlingen aus dem Nach⸗ laß der Heinrich Schlappner Wittwe daselbst an⸗ erfallene, nach der letzten Rechnung auf 286 ℳ 36 ₰ angewachsen gewesene Erbtheil wurde seither dahier kuratorisch verwaltet. — Peter Schlappner wurde am 1. Juni 1798 geboren, es ist daher, da er das siebenzigste Lebensjahr längst vollendet haben würde, die Vermuthung seines Todes gesetzlich eingetreten. Es ergeht nun auf Antrag der Interessenten an Peter Schlappner oder dessen etwaige Erben sowie folgende ebenfalls mit unbekanntem Aufenthalt ab⸗ wesende Kinder verstorbener vollbürtiger Geschwister desselben, welche zur gesetzlichen Erbfolge in dessen Nachlaß berufen sein würden, nämlich:
1) Katharina, Tochter der verstorbenen Jakob
Schlappner Eheleute,
Elisabetha Friederika, Tochter der verstorbenen
Johann Georg Schlappner Eheleute,
Christiane Diener, Tochter des verstorbenen
Daniel Diener und dessen gleichfalls verstor⸗
benen Ehefrau Maria Elisabethe, geborene
Schlappner,
Peter Schmidt,
Philipp Ludwig Schmid,„
die beiden letzteren Söhne des verstorbenen
Peter Schmidt und dessen gleichfalls verstor⸗
benen Ehefrau Anna Margaretha, geborene
Schlappner
sämmtlich von Sprendlingen, die Aufforderung, sich im Termin: Freitag, den 4. Januar 1889, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht selbst oder durch gehörige Bevollmächtigte zu melden bezw. ihre Ansprüche an das seither kuratorisch verwaltete Vermögen des Peter Schlappner geltend zu machen, als sonst der⸗ selbe für todt erklärt und dieses Vermögen den allein sich gemeldet habenden Erben überlassen werden wird.
Langen, 26. Oktober 1888.
Großh. Hess. Amtsgericht Langen. Königer.
[39230] Aufgebot.
Am 21. Januar 1888 verstarb zu Langensalza der Postwagenmeister a. D. Karl August Voigt, ohne über seinen Nachlaß verfügt zu haben, als kinder⸗ loser Wittwer.
Auf Antrag des dem Nachlaß und den unbekannten Erben desselben bestellten Pflegers, des Töpfer⸗ meisters Leopold Marx aus Langensalza, werden die
unbekannren Erben des Postwagenmeisters a. D. Karl August Voigt aufgefordert, spätestens in dem Aufgebotstermin am 21. August 1889, Vor⸗ mittags 10 Uhr, nelcher hierselbst im Amts⸗ gericht, Zimmer Nr. 1, ansteht, sich zu melden, widrigenfalls der Nachlaß dem sich meldenden und sich legitimirenden Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fiskus verabfolgt werden wird. Der sich später meldende Erbe muß alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anerkennen, und darf weder Rech⸗ nungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen forderrä. Langensalza, den 19. Oktober 1888. Königliches Amtsgericht. [39087] Anfgebot und öffentliche Vorladung.
Auf Antrag des Rechtsanwalts Stemann in Flens⸗ burg, als Testamentsvollstreckers der verstorbenen Wittwe Lena Margaretha Feddersen, geb. Paulsen, in Flensburg, werden unter dem Bemerken, daß der am 1. Dezember 1885 in Dagebüll verstorbene Hof⸗ besitzer Carl Feddersen in einem mit seiner nach⸗ lebenden Ehefrau Lena Margaretha Feddersen, geb. Paulsen, am 10. Juni 1872 gemeinschaftlich errich⸗ teten Privattestamente diese seine Chefrau zur Universalerbin eingesetzt hat, alle diejenigen, welche an den Nachlaß des genannten Carl Feddersen ein besseres Erbrecht, als seine genannte, nach demselben verstorbene Ehefrau zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche bis spätestens zu dem hierdurch auf Mittwoch, den 28. November
1888, Vormittags 11 Uhr, angesetzten Auf⸗
gebotstermine hierselbst anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen werden ausgeschlossen werden. Flensburg, den 26. Oktober 1888. Königliches Amtsgericht. 2. Abtheilung Brinkmann.
[39233]
Der in der Schlottmann'schen Nachlaßsache irrthümlich auf Sonntag, den 20. Januar 1889 angesetzte Termin wird auf Montag, den 21. Ja⸗ nuar 1889, Mittags 12 Uhr, verlegt. Lübtheen, 27. Ortober 1888.
Großherzoglich Mecklenburgisches Amtsgericht. [39012]
Das auf den Antrag der verwittweten Rathmann und Brauereipächter Anna Gigas, geb. Mache, ein⸗ geleitete Verfahren des Aufgebots der Nachlaß⸗ gläubiger und Vermächtnißnehmer des am 5. Juli 1888 verstorbenen Rathmanns und Brauereipächters Louis Eigas aus Groß⸗Wartenberg ist durch Erlaß des am 12. Oktober 1888 verkündeten Ausschluß⸗ urtheils beendet.
Groß⸗Wartenberg, den 27. Oktober 1888
Königliches Amtsgericht. [39185] Berichtigung. u Nr. 34 544 des „Reichs⸗Anzeigers“ vom 9. Oktober 1888 muß es heißen: Maria anstatt Amalia Denhardt. Schlüchtern, 29. Oktober 1888. Königliches Amtsgericht.
[39239] Im Namen des Königs! Suhl, den 27. Oktober 1888.
In der Weißflog⸗Krah'schen Aufgebotssache F. 4/88 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Suhl durch den Amtsgerichtsrath Saß ꝛc. ꝛc. ꝛc. für Recht:
1) Die Hypothekenurkunde über 115 Thaler = 345 ℳ, eingetragen für den Metzgermeister Carl Christian Weißflog zu Schwarza. Abtheilung III. Nr. 1 auf das dem Brauereibesitzer M. Krah zu Schwarza gehörige, zu Schwarza unter Nr. 162 be⸗ legene, Band IV. Blatt 171 des Hausgrundbuchs von Schwarza verzeichnete Wohnhaus, aus der Schuldurkunde vom 12. März 1832, dem Erbrezesse vom 5./7. Mai 1845 und den Cessionen vom 13. April 1849 und 5. November 1849, zufolge Verfügung vom 15. August 1851, gebildet aus den Ausfertigungen dieser Urkunden nebst Ingrossations⸗ 88 vom 15. August 1851, wird für kraftlos er⸗
ärt.
2) Die Kosten d ufgebotsverfahrens trägt Antragsteller. 8 Saß.
Im Namen des Königs! Verkündet am 20. Oktober 1888. Maibaum, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Halbspänners Christian Quast junior zu Glindenberg, vertreten durch den Rechtsanwalt Wundermann zu Wolmirstedt, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wolmirstedt durch den Amtsrichter Günther für Recht:
1) Die Hypothekenurkunde über 690 Thlr. und 100 Thlr. nebst 8 Scheffel Brotkorn und 2 Scheffel Weizen jährlich, eingetragen für Karl Heinrich Bendix Wolter in Abtheilung III. Nr. 2 c. und 2f. des dem Halbspänner Christian Quast junior ge⸗ hörigen Grundstücks Band I. Blatt 18 Glindenberg, gebildet aus dem Erbrezeß vom 14. Juni 1846 und dem Hypothekenschein vom 21. Juli 1846, wird für kraftlos erklärt.
2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Günther.
[39014]
[39015] Bekauntmachung. . 24./27. September
Das Hypothekendokument vom 1e2o⸗ Septemrber 1870 über die auf dem im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Niederbarnimschen Kreise Band 28 Nr. 1466 verzeichneten Grundstück in Ab⸗ theilung III. unter Nr. 1 für die Ehefrau des Guts⸗ besitzers Völker, Karoline Wilhelmine, geb. Gabert, eingetragenen 500 Thaler ist durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts Berlin I. vom heutigen Tage für kraftlos erklärt.
Berlin, den 23. Oktober 1888.
Trzebiatowski, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 48.
[39013] Im Namen des Königs! Verkündet am 20. Oktober 1888. Maibaum, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Bleichers Gottfried Knochen⸗ muß zu Wolmirstedt, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Wundermann daselbst, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wolmirstedt durch den Amtsrichter Günther für Recht:
1) Die eingetragene Gläubigerin und deren Rechts⸗ nachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die Hypothekenpost von 70 Thalern nebst 4 % Zinsen, eingetragen für die Wittwe Michael Dorothee, geb. Henne, zu Wolmirstedt Abtheilung III. Nr. 4 des dem Bleicher Gottfried Knochenmuß gehörigen Grundstücks Band V. Blatt Nr. 269 von Wolmir⸗ stedt auf Grund der Obligation vom 21. Dezember 1845 ausgeschlossen.
2) Die Kosten des Aufgebotsrerfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Günther.
Im Namen des Königs! Vertündet am 24. Oltober 1888 Zielinski, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag der verwitteveten Kaufmann Marie Schlesinger, geb. Adler, zu Lublinitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Kitzel zu Lublinitz, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Lublinitz durch den Amts⸗ richter Hanke für Recht:
Das über die Post Abtheilung drei Nummer drei Blatt 76 Haus — Stadt Lublinitz im Betrage von 350 Thlr. (in Buchgaben: Dreihundert und fünfzig Thaler) nebst fünf Prozient Zinsen gebildete Hypo⸗ thekeninstrument wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens trägt die Antragstellerin. (§. 89 Gerichtskosten⸗Gesetzes.)
Hanke. [39018] Bekanntmachung.
Durch Ausschluß⸗Urtheil des Königlichen Amts⸗
gerichts zu Eisleben vom 26. Oktober 1888 sind:
1) die Schuldurkunde über 49 Thaler 15 Sgr. Darlehn nebst 5 % Zinsen vom 22. Juni 1838 nebst angeheftetem Hypothekenbriefe für den Rathmann Traugott Wilhelm Beinert in Eis⸗ leben, eingetragen ex decreto vom 16. Oktober 1838 Band XVII. Blatt 659 des Grundbuchs von Eisleben, die Schuldverschreibung über 49 Thaler 15 Sgr. Darlehn nebst 5 % Zinsen vom 11. Juni 1846 nebst Hypothekenbrief für den Rathmann Bei⸗ nert in Eisleben, eingetragen ex decreto vom 11. Juni 1846 Band XVII. Blatt 659 des Grundbuchs von Eisleben, die Schuldverschreibung über 100 Thaler Courant Darlehn nebst 5 % Zinsen nebst angeheftetem Hypo⸗ thekendokument für Frau Christiane Elisabeth Manns, geb. Fiedler, zu Eisleben, und cedirt am 4. April 1859 an den Rathmann und Stadtältesten Traugott Wilhelm Beinert zu Eisleben, eingetragen zufolge Verfügung vom 11. Mai 1859 Band XVII. Blatt 659 des Grundbuchs von Eisleben, der Hypothekenschein d. d. Seeburg, den 9. De⸗ zember 1835 über 212 Thaler 22 Sgr. 6 Pf. Vatererbe aus dem am 18. November 1835 publizirten Testament des Kossath J. G. Kuntze zu Höhnstedt, für Johann Friedrich Kuntze zu Höhnstedt eingetragen Band III. Blatt 183 Abtheilung III. Nr. 1 und Band II, Blatt 102 Abtheilung III. Nr. 11 des Grundbuchs von
Hööhnstedt,
für kraftlos erklärt worden.
Eislebeu, den 27. Oktober 1888.
Seae Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[39011]
[39019] Bekanntmachung.
Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 16. Oktober 1888 sind 8 A. nachstehend aufgeführte Urkunden über nach⸗
weislich getilgte Forderungen:
1) das aus der Ausfertigung der gerichtlichen Ver⸗ handlung vom 21. September 1836 als Schuld⸗ urkunde und dem Hypothekenschein vom 29. Sep⸗ tember 1836 gebildete Hypotheken⸗Instrument über die auf dem Grundstück Nr. 5 Märzdorf a. Bober Abtheilung III. Nr. 1 für die Kinder der zuletzt verehelichten Bauergutsbesitzer Marie Theresia Kindler, geborenen Walter, zu Märzdorf, nämlich Anna Marianna Jäckel, Anna Karoline und Johann Joseph, Geschwister Kindler, auf Grund der Verfügung vom 29. September 1836 ein⸗ getragene Kaufgelderforderung von 100 Thalern,
2) der Zweig⸗Grundschuldbrief vom 28. Dezember 1877 über die von der auf dem Grundstück Nr. 112 Nieder⸗Langneundorf in Abtheilung III. Nr. 10 für die verehelichte Handelsmann Rosine Elisabeth Möschter, geborene Seidel, zu Mittel⸗Langneundorf eingetragenen, mit fünf Prozent vom 1. Februar 1874 in jährlichen Raten verzinslichen Grundschuld von 300 Thalern abgezweigten und durch richterliche Verfügung dem Privatsekretär Deyl in Löwenberg übereigneten und von diesem laut gerichtlicher Ver⸗ handlung vom 15. März 1878 an den Gutsbesitzer J. G. Kriebel zu Hartliebsdorf abgetretenen 334 ℳ,
3) die aus der Ausfertigung der gerichtlichen Ver⸗ handlung vom 4. September 1845 als Schuld⸗ urkunde und dem Hypothekenschein vom 23. Oktober 1845 bestehende Hypothekenurkunde über die auf dem Grundstück Nr. 173 Welkersdorf Abtheilung III. Nr. 7 für den Hausbesitzer August Wagner zu Schosdorf auf Grund der Verfügung vom 23. Ok⸗ tober 1845 eingetragene, mit 5 Prozent verzinsliche Darlehnsforderung von 60 Thalern,
4) die aus der Ausfertigung der notariellen Schuldverschreibung vom 11. Juli 1855, dem Ein⸗ tragungsvermerk und dem Hypothekenbuchsauszuge vom 25. Juli 1855 gebildete Hypothekenurkunde über die auf dem Grundstück Nr. 173 Welkersdorf Abtheilung III. Nr. 8 für den Handelsmann August Mertin zu Liebenthal auf Grund der Verfügung vom 20. Juli 1855 eingetragene, mit 5 Prozent ver⸗ zinsliche Darlehnsforderung von 60 Thalern,
5) die aus der Ausfertigung des notariellen Kauf⸗ vertrages vom 4 September 1860 als Schuldurkunde, der Verhandlung vom 1. Juni 1861 über Einräu⸗ mung der Priorität, dem Eintragungsvermerk und dem Hypothekenbuchbauszuge vom 28. Juni 1861 bestehende Hypothekenurkunde über die auf dem Grundstück Nr. 11 Groß⸗Walditz in Abtheilung III. Nr. 11 für die verwittwete Anna Rosina Droth, geborene Ernst, zufolge Verfügung vom 12. Sep⸗ tember 1860 eingetragene Kaufgelderforderung von 2000 Thalern,
6) die aus der Ausfertigung der gerichtlichen Schuldverschreibung vom 5. Februar 1824, dem Eintragungsvermerk und dem Hypothekenschein von demselben Tage, dem gerichtlichen Ueberweisungs⸗ attest vom 8. Juli 1834 und der Cession nebst Hypothekenschein vom 20. Dezember 1834 bestehende Hypothekenurkunde über die auf dem Grundstück Nr. 22 Groß⸗Walditz Abtheilung III. Nr. 10 ur⸗ sprünglich für das Hohlstein'er Pupillen⸗Depositorium eingetragene, durch gerichtliche Ueberweisung dem Bauersohn Johann Caspar Schwab aus Gähnsdorf auf sein väterliches Erbtheil überwiesene und von diesem an den Freibauersohn Wilhelm Ernst Krause zu Groß⸗Walditz cedirte Darlehnsforderung von 175 Thalern; 8 8
B. zum Zwecke der Löschung der Posten nach⸗ stehend bezeichneter Urkunden über nachweislich noch bestehende Forderungen:
1) die aus der Ausfertigung der gerichtlichen Schuldverschreibung vom 18. September 1855 als Schuldurkunde, dem Eintragungsvermerk und Hypo⸗ thekenbuchsauszuge vom 21. September 1855 ge⸗ bildete Hypothekenurkunde über die auf dem Grund⸗ stück Nr. 9 Neundorf Abtheilung III. Nr. 4 auf Grund der Verfügung vom 19. September 1855 für die Johanna Mathilde Bachmann zu Ober⸗ Görisseiffen eingetragene, mit 5 Prozent verzinsliche Darlehnsforderung von 49 Thlr. 29 Sgr.,
2) der Grundschuldbrief über die auf dem Grund⸗ stück Nr. 118 Löwenberg in Abtheilung III. Nr. 15 für den Böttcher Gustav Louis Stelzer zu Löwen⸗ berg auf Grund der Verfügung vom 8. September 1887 eingetragene, mit 4 ½ Prozent vom 3. Sep⸗ tember 1887 ab verzinsliche Grundschuld von 4500 ℳ,
3) der Hypothekenbrief über die auf den Grund⸗ stücken Nr. 102 Plagwitz gräfl. Anth. und Laadung Nr. 84 daselbst in Abtheilung III. Nr. 2 bezw. 1 auf Grund der Schuldurkunde vom 20. Juli 1882 am 21. Juli 1882 conjunctim für den Stellen⸗ besitzer Karl Wilhelm Scholz zu Plagwitz ursprüng⸗ lich in Höhe von 9000 ℳ eingetragene, jetzt nur noch in Höhe von 4500 ℳ bestehende Restkaufgelder⸗ forderung, welche laut gerichtlichen Vermerks vom 12. August 1884 und 31. Dezember 1885 an die verwittwete Johanna Scholz, geborene Sauer, zu Löwenberg cedirt und von dieser an den Böttcher⸗ meister Louis Stelzer zu Löwenberg abgetreten worden,
4) der Hypothekenbrief über die auf dem Grund⸗ stück Nr. 6 Klein⸗Neundorf in Abtheilung III. Nr. 7 auf Grund der als Schuldurkunde ausge⸗ fertigten gerichtlichen Verhandlung vom 13. Februar 1877 am 15. Februar 1877 für die unverehelichte Johanna Karoline Speer zu Klein⸗Neundorf einge⸗ tragene Erbegelder⸗ und Darlehnsforderung von 904,50 ℳ, welche laut Vermerks vom 16. April 1885 auf den Böttchermeister Louis Stelzer zu Löwenberg umgeschrieben worden, 1
5) der Hypothekenbrief über die auf der Landung Nr. 315 Plagwitz in Abtheilung III. Nr. 1 auf Grund der Schuldurkunde vom 10. April 1884 am 2. Juli 1884 für den Böttchermeister Louis Stelzer zu Löwenberg eingetragene, mit fünf Prozent vom 1. April 1884 verzinsliche Darlehnsforderung von 1500 ℳ,
6) der Hypothekenbrief über die auf dem Grund⸗ stück Nr. 189 zu Ober⸗Görisseiffen in Abtheilung III. Nr. 9 für den Gutsbesitzer Ernst Krause zu Ober⸗
örisseiffen auf Grund der Schuldurkunde vom 4. Juli 1875 eingetragene, mit fünf Prozent von demselben Tage ab verzinsliche Darlehnsforderung von 300 ℳ, 8
zum Zweck der Neubildung der Urkunden für kraftlos erklärt worden.
Löwenberg i. Schl., den 16. Oktober 1888.
Königliches Amtsgericht.
4
zum Deutschen 9 Nℳoh) 222.
Zweite Beilage
Unzeiger und Königlich Preußischen
Berlin, Mittwoch, den 31. Oktober
1
Anzeiger.
8.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
. 1 9 9 .Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. . feutli er An . et er Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 20 4 8 4
. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 6. Berufs⸗Genossenschaften.
7. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.
8. Verschiedene Bekanntmachungen.
— —
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
[390611 Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Wirths Stefan Skrzypczak in Siekowko, vertreten durch den Rechtsanwalt Scheibel zu Schmiegel, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Schmiegel durch den Amtsrichter Hensel für Recht: “
Das Hypothekeninstrument über die im Grund⸗ buche des Grundstücks Sieköwko Blatt Nr. 12 in Abtheilung III. unter Nr. 2 eingetragene Darlehns⸗ forderung der Wittwe Sophie Skrzypezak von Vierhundert Thalern nebst Zinsen, bestehend aus einer Ausfertigung der notariellen Schuid⸗ und Cessionsurkunde vom 12. Oktober 1870 und einem Hypothekenbuchauszuge vom 26. Januar 1871, wird für kraftlos erklärt.
Von Rechts Wegen. Verkündet am 27. Oktober 1888. Frost, Gerichtsschreiber. [39062] Im Namen des Königs! 8
Auf den Antrag der Wittwe Meyer, Elisabeth, geb. Müller, zu Altbrandsleben, erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Seehausen, Kr. W., durch den Gerichtsassessor Dr. Fincke, da die Antragstellerin den Verlust der nachstehend bezeichneten Urkunde und die Berechtigung zum Aufgebotsantrage glaubhaft gemacht hat, da ferner das Aufgebot nach §§. 823 ff. d. C.⸗P.⸗O. §§. 20 Abs. 4. 21. d. A. G. zu C.⸗P.⸗C. vom 24. März 1879 zulässig, durch den öffentlichen Anzeiger des hiesigen Bezirks⸗Amtsblattes und durch Anheftung an die Gerichtstafel frift⸗ und formgerecht bekannt gemacht ist, da schließlich Rechte Dritter auf die Urkunde nicht angemelder sind, auch in dem Aufgebotstermin Erlaß des Ausschlußurtheils beantragt ist, für Recht:
Das über die im Grundbuche von Altbrandsleben Band I. Blatt 29 Abtheilung III. Nr. 9 eingetragene Post von 400 Thlr. Courant Darlehen nebst 5 % Zinfen gebildete Hypothekeninstrument wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antrag⸗ stellerin zur Last gelegt.
Von Rechtswegen.
Im Namen des Königs! Verkündet am 19. Oktober 1888. Schlechter, als Gerichtsschreiber.
In Sachen, betreffend das Aufgebot der Obli⸗ gation vom 15. September 1813, nebst angesiegeltem Hypothekenschein, aus welcher Bd. I. Bl. 21 des Grundbuchs von Dahl Abtheil. III. Nr. 2 und dahin übertragen von Bd. 29 Bl. 178 desselben Grundbuchs Abtheil. III. Nr. 3 80 Thaler Courant nebst 5 % Zinsen und Kosten für die Kirche zu Dahl ex decr. de 17. April 1841 eingetragen stehen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Paderborn durch den Gerichtsassessor Bange für Recht:
Die oben näher bezeichnete Urkunde wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller zur Last gelegt.
Gerichtsschreiberei II. des Königlichen Amtsgerichts.
[38834] Ausschlußurtheil.
Auf den Antrag des Grundbesitzers Lewan Dan⸗ nowski in Kadzydlowen erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Sensburg durch den Amtsrichter Dr. Kleucker für Recht:
Die Hypothekenurkunde über fünfzig Thaler nach⸗ träglich ermittelter mütterlicher Erbtheil des Fickzit Dannowski gegen 5 Prozent Zinsen, eincetragen in Abth. III. Nr. 8 des dem Lewan Dannowski ge⸗ hörigen Grundstücks Alt Ukta (Kadzydlowen) Band V. Blatt 131, wird für kraftlos erklärt.
Sensburg, den 22. Oktober 1888.
8 Königliches Amtsgericht.
[38818] Im Namen des Königs! Verkündet am 20. Oktober 1888. Busse, Aktuar, als Gerichtsschreiber.
In Sachen, betreffend Antrag des Ackerbürgers Hermann Heinrich Friedrich Wehmeyer zu Vörden und der Vormundschaft über den minderjährigen Colon Georg Meyer zu Engter, auf Erlaß des Auf⸗ gebots zum Zwecke der Löschung zweier Hypotheken, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Malgarten durch den Amtsrichter Reinking für Recht:
Alle Diejenigen, welche auf die beiden in dem Aufgebote vom 29. März 1888 näher bezeichneten Hypotheken, als:
1) die im Grundbuche von Vörden Band I. Blatt 19 Abtheilung III. Nr. 1 aufgeführte Post zum Betrage von 650 Thalern, eingetragen für die Erben Kirchhoff zu Lutter,
2) die im Grundbuche von Engter Band II. Blatt 62 Ahtheilung III. Nr. 3 aufgeführte Post zum Betrage von 800 Thalern Gold, eingetragen für den Heuermann Görtemöller zu Stickteich,
noch Rechte und Ansprüche zu haben glauben, werden mit solchen Rechten und Anspruͤchen hiermit ausgeschlossen.
Die Kosten des Aufgebots tragen die Antragsteller.
[38829]
In der Hunger'schen Aufgebotssache — F. 2/88 — hat das unterzeichnete Amtsgericht durch das am 22. Oktober 1888 verkündete Ausschlußurtheil für Recht erkannt:
1) Die Hypothekenurkunde über 1800 ℳ Bau⸗ gelder, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 6. November 1858 zufolge Verfügung vom 6. No⸗ vember am 10. November 1858 für den Baumeister Jaekel zu Neusalz a. O. und durch Cession und
[39053]
Erbschaft übergegangen auf die verwittwete Johanna Hunger, geb. Kluge, zu Berlin, Ritterstraße 45, in Abtheilung III. Nr. 7 des dem Buchbindermeister Max Gerlach zu Neusalz a. O. gehörigen Grundstücks Blatt 95 Neusal;, gebildet aus der Urkunde vom 6. November 1858 und dem Auszug vom 10. No⸗ vember 1858, wird für kraftlos erklärt.
2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen der
Antragstellerin zur Last. Neusalz a. O., den 25. Oktober 1888. Königliches Amtsgericht. [38812] Ausschlußurtheil. Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Stellmachers Franz Sydow zu Klausdorf erkennt das Königliche Amtsgericht zu “ durch den Amtsrichter Kommallein für Recht:
Die Hypotheken⸗Urkunde vom 4. Mai 1848, aus welcher auf dem dem Stellmacher Franz Sydow in Klausdorf gehörigen, im Grundbuche daselbst Band I. Blatt Nr. 38 verzeichneten Grundstücke in Ab⸗ theilung III. unter Nr. 2 50 Thaler Darlehn, mit 5. % jährlich verzinslich und 3 Monate nach Kün⸗ digung zahlbar für den Tagearbeiter Gottfried Schmoldt zu Berlinchen eingetragen stehen, wird für kraftlos erklärt, der Gläubiger bezw. seine Rechts⸗ nachfolger werden mit ihren Ansprüchen an der Post ausgeschlossen.
Berlinchen, den 24. Oktober 1888.
Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 22. Oktober 1888. Janke, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Wirths Andreas Feliksiak zu Wymyslowo, vertreten durch den Rechtsanwalt Gladysz zu Obornik erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Obornik durch den Amtsrichter Kauff⸗ mann für Recht:
Der Hypothekenbrief über die auf dem Grundstück Wymyslowo Nr. 11 Abthl. III. Nr. 1 für den am 17. Mai 1861 geborenen Johann Feliksiak zufolge Verfügung vom 30. Januar 1863 eingetragene Forderung von 60 ℳ nebst Zinsen wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller zur Last gelegt.
Obornik, den 22 Oktober 1888.
Königliches Amtsgericht.
[38394]
Im Namen des Königs!
Verkündet am 17. Oktober 1888. Weber, Aktuar, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Kossath Christian Schulze zu Körbelitz, vertreten durch den Justizrath Freuding zu Burg, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Burg durch den Amtsrichter Steinhausen für Recht:
Die Rechtsnachfolger des verstorbenen Hypotheken⸗ gläubigers Inspektors Stephany zu Körbelitz werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Körbelitz Bd. I. Nr. 27 in der Abtheilung III. unter Nr. 1 eingetragene Post von 200 Thalern ausgeschlossen. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens hat der Kossath Christian Schulze zu Körbelitz zu tragen.
[38820]
Steinhausen. 8 ““ [38814] Ausschluß⸗Urtheil. 8 m Namen des Königs! Auf den Antrag des Sattlermeisters Hoffmann zu Berlinchen erkennt das Königliche Amtsgericht zu G durch den Amtsrichter Kommallein für Recht:
Der Hypothekenbrief vom 1. Mai 1873, aus welchem auf dem zu Berlinchen belegenen, im Grundbuch daselbst Band II. Blatt Nr. 200 ver⸗ zeichneten Grundstücke des Sattlermeisters Hoffmann in Abtheilung II. unter Nr. 15 135 Thaler 5 Sgr. 3 Pf. Detentionskosten für die Kasse der Königlichen Strafanstalt zu Sonnenburg eingetragen stehen,
wird für kraftlos erklärt.
Berlinchen, den 24. Oktober 1888.
Königliches Amtsgericht. [38813] Ausschluß⸗Urtheil. 8 Im Namen des König
Auf den Antrag des Sattlermeisters Ludwig Wendt zu Bernstein erkennt das Königliche Amtsgericht zu Rertinchen durch den Amtsrichter Kommallein für
KCecht:
Das Hypotheken⸗Dokument, aus welchem auf dem im Grundbuch von Bernstein Band I. Blatt Nr. 2 verzeichneten Grundstück des Sattlermeisters Ludwig Wendt in Abtheilung III. unter Nr. 3 500 Thaler Darlehn, mit 5 % jährlich verzinslich und 3 Monate nach Kündigung zahlbar für die Geschwister Liese zu Schmiddelbrück, und zwar:
a. Karoline Wilhelmine Henriette,
b. Franz August Ferdinand,
c. Albertine Emilie Christiane,
d. Albert Eduard Theodor b““ eingetragen stehen, wird für kraftlos erklärt, die Gläubiger und ihre ev. Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen an der Post ausgeschlossen.
Berlinchen, den 24. Oktober 1888.
Königliches Amtsgericht. [38819) Im Namen des Königs! Verkündet am 17. Oktober 1888. 1 Weber, Aktuar, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Ackerbürgers Friedrich Henckel zu Burg, vertreten durch den Justizrath Treuding daselbst, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Burg durch den Amtsrichter Steinhausen für Recht:
Die Rechtsnachfolger der verstorbenen Hypotheken⸗ gläubigerin Marie Elisabeth Drebert, verehel. Hoh⸗ mann, werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Burg Band VI. Artikel 279 in
der Abtheilung III. unter Nr. 1 eingetragene Post
von 26 Thalern ausgeschlossen. Die Kosten des
Aufgebotsverfahrens werden dem Ackerbürger Friedrich
Henckel zu Burg u Steinhausen
Ausschluß⸗Urtheil. Im Namen des Königs!
Auf Antrag der Färbermeister F. Lange'schen Ehe⸗ leute zu Berlinchen erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Berlinchen durch den Amtsrichter Kommallein für Recht:
Die Hypothekenurkunde vom 20. November 1840, aus welcher auf dem den Färbermeister F. Lange'schen
[38817]
CEheleuten gehörigen, zu Berlinchen gelegenen, im
Grundbuche daselbst Band II. Blatt Nr. 247 ver⸗ zeichneten Grundstücke in Abtheilung III. unter Nr. 3 880 Thaler Vatererbe, sowie ein Anspruch auf Ge⸗ währung eines vollständigen Bettes und der Wäsche zur Ausstattung im Werthe von 50 Thalern für die Geschwister Höhne, und zwar: 1 a. Auguste Marie Friederike, b. Hulda Mathilde Emilte, c. Marie Hermine Otttlie, cd. Hermine Friederike Emilie, eingetragen stehen, wird für kraftlos erklärt. Berlinchen, den 24. Oktober 1888. Königliches Amtsgericht.
Ausschluß⸗Urtheii. Im Namen des Königs!
Auf den Antrag der Frau Kaufmann Sprengel, Elise, geb. Wollenberg, im Beistande ihres Ehe⸗ mannes, des Kaufmanns Hugo Sprengel zu Ber⸗ linchen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Ber⸗ linchen durch den Amtsrichter Kommallein für Recht:
Die Hypothekenurkunde vom 31. Januar 1838, aus welcher auf dem der Frau Kaufmann Sprengel, Elise, geb. Wollenberg zu Berlinchen gehörigen, da⸗ selbst belegenen und im Grundbuch jenes Ortes Band II. Blatt Nr. 254 verzeichneten Grundstücke in Abtheilung III. unter Nr. 3 49 Thaler nebst 5 % Zinsen für die verwittwete Lederfabrikant Hessel⸗ barth, Wilhelmine, geb. Blindow eingetragen stehen, wird für kraftlos erklärt.
Berlinchen, den 24. Oktober 1888. Königliches Amtsgericht.
[38816]
Im Namen des Königs!
Verkündet am 4. Oktober 1888.
Guenter, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Abbaubesitzers Joseph Goerigk aus Hirschberg erkennt das Königliche Amtsgericht 58 eekhen durch den Amtsrichter Masuth für Recht:
Das Zweighypothekendokument über die im Grund⸗ buche von Hirschberg Nr. 25 (Band IX Blatt 88 bis 114) Abtheilung III Nr. 24 für den Wirth Peter Wroblewski in Patricken eingetragene For⸗ derung von 255 ℳ 45 ₰, bestehend aus einer be⸗ glaubigten Abschrift der notariellen Urkunde vom 7. März 1879 nebst beglaubigter Abschrift des Haupt⸗Hypothekenbriefs uͤber die ganze Post Abthei⸗ lung III Nr. 24 von 4500 ℳ und darauf notirtem Umschreibungsvermerke vom 3. Juni 1879 und 26. Oktober 1881, wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Aufgebots werden dem Abhaubesitzer Joseph Goerigk in Hirschberg auferlegt.
Masuth.
138837]
[39017] Bekanntmachung.
In Sachen, betreffend das Ausgebot von Spar⸗ kassenbüchern, hat das Königliche Amtsgericht zu Hirschberg durch den Amtsgerichtsrath Schaedler für Recht erkannt:
Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Hirschberg Nr. 34420 über 319,92 ℳ, ausgefertigt für Wittwe Marie Rosine Friebe aus Lomnitz, wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten fallen den Antragstellern zur Last.
gez. Schaedler. 8 Verkündet
Hirschberg, den 22. Oktober 1888.
Kettner, Gccrichtsschreiber
Hirschberg, den 22. Oktober 1888.
Königliches Amtsgericht. II.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 22. Oktober 1888. Appel, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag .
1) der Erben der verstorbenen Näherin Sophie Meyer in Geestefeld,
2) der Dienstmagd Anna Glander z. Zt. in Bremen, .
120 des Haussohns Johann Hermann Wahlers in alle,
4) der Erben des verstorbenen Lehrers Raap in Verden,
5) des Halbmeiers Heinrich Bartels in Stedorf, als Vormund von Diedrich, Wilhelm und Hermann Meyer in Stedorf,
6) der Frau Ida Joseph in Bremen, als Vor⸗ münderin ihrer Kinder Anna und Alfred,
7) des Dienstknechts Friedrich Schlimm als Vor⸗ mund der Sopbie Flocke, .
vertreten sämmtlich durch den Rechtsanwalt Böhmer zu Verden, ““
erkennt das Königliche Amtsgericht zu Verden durch den Assessor von Böselager für Recht:
Die Sparkassenbücher der Amtssparkasse Verden
1) Nr. 5602 über 166,78 ℳ, auf den Namen der Näherin Sophie Meyer in Geestefeld ausgestellt,
2) Nr. 9786 über 159,05 ℳ, der Dienstmagd Anna Glander gehörig,
3) Nr. 4996 über 828,15 ℳ, dem Schmied Hermann Wahlers gehörig,
[39054]
4) Nr. 119 über 1415,89 ℳ, ausgestellt auf de Namen des weil. Lehrers Raap zu Verden,
5) Nr. 11 580 über 157,43 ℳ, Diedrich Meyer in Stedorf gehörig,
6) Nr. 11 581 über 157,43 ℳ, Wilhelm Meyer in Stedorf gehörig,
7) Nr. 11582 über 157,43 ℳ, Hermann Meyer in Stedorf gehörig,
8) Nr. 8547 über 48,37 ℳ, auf den Namen der Anna und des Alfred Joseph lautend,
9) Nr. 3444 über 449,64 ℳ, der Sophie Flocke, jetzt Schlimm, gehörig, .
werden für kraftlos erklärt.
Frhr. v. Böselager. [388811 Bekauntmachugg.
Durch Ausschlußurtheil vom 17. Oktober 1888 des Königlichen Amtsgerichts Abtheilung VI. zu Elberfeld ist die auf den Namen des Geheimen Kommerzienrathes Kaufmann Eduard Neviandt zu Elberfeld lautende Aktie Nr. 72 der Vaterländischen Feuerversicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft zu Elberfeld uͤber einen Nominalbetrag von 1000 Thaler für kraftlos erklärt worden.
Elberfeld, den 24. Oktober 1888.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI. [38825] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 26. Oktober 1888 ist die von der Deut⸗ schen Lebensversicherungs⸗Gesellschaft in Lübeck am 29. September 1865 über das Leben des Heinrich Conrad Steinmeyer, Lehrer in Wunderthausen, aus⸗ gestellte, auf Inhaber lautende Police Nr. 36 027, groß 500 Thlr. Ct., für kraftlos erklärt.
Lübeck, den 26. Oktober 1888.
Das Amtsgericht. Abtheilung II.
Zur Beglaubigung: Fick, Gerichtsschreiber. [38830] Bekanntmachnung.
Durch Ausschlußurtheil vom 17. Oktober 1888 des Königlichen Amtsgerichts, Abtheilung VI., zu Elberfeld sind die auf den Namen des Ernst Huffel⸗ mann zu Koblenz lautenden Aktien Nr. 1304 und 1305 der Vaterländischen Feuerversicherungs⸗Aktien⸗ Gesellschaft in Elberfeld für kraftlos erklärt word
Elberfeld, den 24. Oktober 1888.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI. [38828]
U
Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 24. Oktober 1888 ist dem un⸗ bekannten Verlierer des von der Frau Destillateur Auguste Hamann auf dem hiesigen Marktplatze am 9. November 1887 gefundenen leinenen Säckchens mit dem Inhalte von:
a. Banknoten Nr. 1 820 808 a und 0 597 875 à 100 ℳ,
b. Geldstücken im Betrage von 200 ℳ, 8 nur der Anspruch auf Herausgabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des An⸗ spruchs noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht desselben ausgeschlossen.
Beuthen a. O., den 24. Oktober 1888.
Königliches Amtsgericht. 138873)
Die Rechtsnachfolger des Christian Hovestadt, gnt. Heimann, und Colon Johann Theodor Diekhaus zu Kspl. Mauritz, mit Ausnahme der Eheleute Theodor Hovestadt, sind mit ihren Ansprüchen auf die für erstere im Grundbuche von Ascheberg Bd. 6 Bl. 493 Abth. III. Nr. 1 und 6 eingetragenen Posten von je 150 Thlr. im Aufgebotsverfahren durch Ausschluß⸗ urtheil von heute ausgeschlossen worden.
Lüdinghausen, 19. Oktober 1888.
Königliches Amtsgericht.
[38838] Ausschlußurtheil. “ Auf den Antrag des Käthners Jacob Daniel in Reuschendorf erkennt das Königliche Amtsgericht zu durch den Amtsrichter Dr. Kleucker für
Kecht:
die etwaigen Berechtigten der im Grundbuche von Reuschendorf Bl. 25 eingetragenen Posten und zwar:
Abth. III. Nr. 3, sechs Thlr. 22 Sgr. als der mütterliche Erbtheil des Friedrich Marchewka,
Abth. III. Nr. 5, zwei Thaler 10 Sgr. 7 Pf. als der väterliche Erbtheil des Friedrich Marchewka,
Abth. III. Nr. 6, zwei Thaler 10 Sgr. 7 Pf. als der väterliche Erbtheil der Regine Marchewka,
Abth. III. Nr. 8, zwei Thaler 10 Sgr. 7 Pf. als der väterliche Erbtheil der Ester Marchewka
werden mit ihren Ansprüchen auf die Posten geschlossen.
Sensburg, den 22. Oktober 1888.
Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! Verkündet am 20. Oktober 1888.
Jaster, Gerichtsschreiber. In der Czapp'schen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neustadt durch den Ge⸗ richts⸗Assessor Rochel für Recht:
I. Der Schulze Friedrich Wurm zu Rahmel, bezw. dessen unbekannte Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die für den ersteren im Grundbuche des dem Eigenthümer Josef Czapp „.sei9, Grund⸗ stücks Brück'sche Bruchwiese Blatt 81 Abtheil. III. Nr. 1 eingetragenen 8 Thlr. 23 Sgr. 3 Pf. aus⸗ geschlossen. 3
II. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Eigenthümer Josef Czapp auferlegt.