versammlung Donnerstag, den des Saalbaues, Aufgang über die elliptische Treppe, stattfindet. Gefchaftnberict, R 1 Tagesordnung: eschäftsbericht, Revisionsbericht, Beschlußfassung über Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung: Verwendung des Reingewinnes und Decharge für den Vorstand. Fe
8 8 8 28 8 5 “
8
aufgefordert, dieselben nebst den dazu gehörigen, noch nicht fälligen Zinsabschnitten und den Zinsleisten innerhalb eines halben Jahres, vom Tage des Er⸗ lasses der gegenwärtigen Bekanntmachung an ge⸗ rechnet, bei der Herzogl. Domänenkasse⸗Verwaltung hier einzureichen und dagegen den Nennwerth dieser Schuldbriefe in baarem Gelde, sowie auch die laufenden Zinsen bis zum Tage der Kapitalzahlung, ofern diese innerhalb des bezeichneten halbjährigen eitraums erfolgt, in Empfang zu nehmen. Mit dem Ablaufe des sechsten Monats, vom Tage des Er⸗ lasses dieser Bekanntmachung an, hört die Ver⸗ zinsung der ausgeloosten, oben bezeichneten Schuld⸗ briefe auf.
Gpotha, den 29. Oktober 1888. Herzoglich Sächs. Staatsministerium.
In Auftrag:
Jacobi.
5) Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. [39620] Breitenburger Portland-Cement-Tabrik. In der heute laut §. 3 unserer Bedingungen für
die Prioritäts⸗Anleihe im Bureau unserer Gesell⸗ schaft vor dem Notar Herrn Dr. G. H. Wappäus stattgehabten Ausloosung unserer 6 % igen Prioritäts⸗Obligationen wurden nachstehende 24 Nummern gezogen: 21 36 47 56 57 64 73 81 87 88 95 101 111 199 224 241 265 284 319 342 363 369
409 498 und werden dieselben in unserem Bureau, Ferdinand⸗ straße 43 I., gegen Einlieferung der betreffenden Stücke nebst sämmtlichen fälligen und unfälligen Coupons am 15. November a. c. sammt den fälligen Zinsen eingelöst.
Hamburg, 1. November 1888. Der Vorstand:
C. T. Jacobv. Rud. Schönfeld
[40434]
Aktienbrauerei Pforten bei Gera.
[39958]
Bei der heute stattgehabten Ausloosung der Obligationen unserer hypothekarischen Anleihe sind alle bei den früheren Ausloosungen nicht ge⸗ zogenen Nummern ausgeloost und kommen demnach sämmtliche Obligationen I. u. II. Abtheilung, welche noch kursiren, am 1. April 1889 zur Auszahlung. Dieselben, nebst laufenden Zinsen, werden schon von heute ab bei unserer Geschäfts⸗ casse in Alfeld, sowie bei den Bankbhäusern Alexander Simon, H. Oppenheimer und Adolph Rosenstern in Haunover eingelöst.
Carlshütte bei Delligsen, den 31. Oktober 1888.
Eisenwerk Carlshütte.
[40427] ½ ; c: 2 Tönninger Dampfschifffahrts⸗ — 2+ + 2 Gesellschaft.
Die Herren Aktionäre werden hierdurch zu der am Freitag, den 23. November d. J., Nachmit⸗ tags 2 Uhr, im Schloßgarten hierselbst statt⸗ findenden außerordentlichen Generalversamm⸗ lung eingeladen.
Tagesordnung:
Beschlußfassung über den Bau eines 3. Schiffes
und Ermächtigung der Direktion zur Aufnahme einer Prioritäts⸗Anleihe behufs Deckung der Bausumme. Einlaßkarten sind vor der Versammlung im Ver⸗ sammlungslokale in Empfang zu nehmwen.
Tönning, den 5. November 1888.
Die Direktion.
[40232] Stettin⸗Bredower Portland⸗ Cement⸗Fabrik. Actien⸗Gesellschaft.
Von unserem „Revidirten Statut“ sind ver⸗ schiedene Exemplare, mit grünem Umschlag versehen, zur Ausgabe gelangt, in welcher durch Druckfehler die einzelnen Paragraphen mit unrichtigen Nummern versehen sind. Dieselben werden hierdurch für un⸗ gültig erklärt und halten wir für unsere Aktlionäre andere richtige Exemplare unseres Statuts mit dem
Die diesjährige ordentliche Generalversamm⸗ lung soll Donnerstag, den 29. November a. c., pünktlich Nachmittags 5 Uhr, im Restaura⸗ tionslokale der Pfortnerbrauerei abgehalten werden.
Die Tagesordnung wird bestehen in:
1) Geschäftsbericht und Rechnungsabschluß auf
das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 1887 bis 30. September 1888 und Richtigsprechung desselben. Beschlußfassung über die Vertheilung des Reingewinnes und Feststellung der Dividende. 3) Ergänzungswahl des Aufsichtsrathes. Die Herren Aktionäre werden zu dieser Versamm⸗† lung hierdurch eingeladen und baben diejenigen, welche theilnehmen wollen, ihre Aktien vom 26. November a. c. an bei der Gewerbebank E. G. zu Gera behufs Empfangnahme einer Legitimation oder eine Stunde vor der Versamm⸗ lung im Versammlungrelokale vorzulegen.
Der Geschäftsbericht wird vom 20. November ab bei der Gewerbebank E. G. hier zur Ausgabe an die Herren Aktionäre bereit liegen.
Gera, am 6. November 1888. Aufsichtsrath der Aktienbrauerei
bei Gera Reuß. Carl Reuther.
Pforten
[40279] 6 8 8 Vorschuß⸗ und Sparverein zu Göttingen.
Wir sehen uns veranlaßt, unseren verehrten Spar⸗ einlegern mitzutheilen, daß wir die unserem Verein übergebenen Spareinlagen, sowohl die bereits vor⸗ handenen — als auch die neuen Einlagen vom 1. Januar 1889 an nur noch mit 3 ½ Prozent pro anno verzinsen können.
Göttingen, den 1. November 1888.
Der Vorstand: Ed. Henke sen. A J. Bruns. G. Quentin. W. Witter. W. Knauer.
[40421] Ordentliche Generalversammlung am 8. November 1888, Nachmittags 3 Uhr, im Gesellschaftshause. Nachtrag zur Tagesordnung: 10) Beschlußfassung über den Antrag mehrerer Aktionäre: Den Rentier Herrn Georg Hützlaff in Berlin von seiner Funktion als Mitglied des Auf⸗ sichtsraths zu entheben und, im Falle der Annahme dieses Antrags, Neuwahl eines Aufsichtsrathsmitgliedes an Stelle des Herrn Gützlaff. Sandhof, den 26. Oktober 1888.
Zuckerfabrik Bahnhof Marienburg.
Aufdruck:
„Ausgabe Stettin im September 1888“ an unserer Gesellschaftskasse und bei H C. W. Schnoeckel Ir., Berlin W., 5 Schinkel⸗ platz, zur Empfangnahme bereit.
Stettin, den 3. November 1888. Stettin⸗Bredower Portland⸗Cement⸗Fabrik. Die Direktion:
H. Lemcke. P. Siber.
[39946] 2 8₰ 2 2 1I. 84 2 Actien⸗Gesellschaft „Weser“. Die durch Beschluß der Generalversammlung auf ℳ 81 für die Aktie festgesetzte Dividende für das sechszehnte Geschäftsjahr bis 30. Juni d. J. wird gegen Finlieferung des Dividendenscheins Nr. 16 vom 10. November d. J. ab an der Kasse der Bremer Filiale der Deutschen Bauk, Catharinenstraße Nr. 6, hierselbst, bezahlt. 1.““ wird daran erinnert, daß die Interims⸗ scheine Nr. 3431 — 3435 3436 — 3440 3441 — 3445 5013 5014 5233 5234 5235 5236 5939 zum Umtausch noch nicht eingereicht sind, und wird zu deren Ein⸗ lieferung und Zablung von ℳ 100.— auf je drei derselben am Bureau der Gesellschaft, Stephani⸗ kirchenweide *, hierselbst aufgefordert. Bremen, den 5. November 1888. Der Vorstand.
[40431] ’— Aktien⸗Gesellschaft Schloßbrauerei Schöneberg.
[40428] Malzfabrik Mellrichstadt.
Zu der Donnerstag, den 29. November d. J., Nachmittags 5 ⅞ Uhr, in unserm Etablisse⸗ ment in Mellrichstadt stattfindenden
V. ordentlichen Generalversammlung werden die Aktionäre unserer Gesellschaft hierdurch ergebenst eingeladen.
Tagesorduung: 1) Bericht über das abgelaufene Geschäftsiabr. 2) Vorlegung Ker Bilanz und Festsetzung der Dividende. 3) S des Vorstandes und des Aufsichts⸗ raths. 3 4) Neuwahl eines Mitgliedes des Aufsichtsraths. 5) Statutenänderung.
6) Ausloosung von Prioritätsobligationen.
Diejenigen Aktionäre, welche beabsichtigen, an der
Generalversammlung tbeilzunehmen, werden ersucht, ihre Aktien bis spätestens zum 27. November d. J,, Abends 6 Uhr, bei unserer Eesellschaftskasse zu Mellrichstadt oder bei dem Bankhause B. M. Strupp zu Meiningen und dessen Filialen zu Gotha, Hild⸗ burghausen, Salzungen und Ruhla anzumelden. Meiningen, den 5. November 1888. Der Aufsichtsrath. Dr. Gustav Strupp.
[40238]
Bei der heutigen Ausloosung unserer Prioritäts⸗Obligationen wurden die Nummern 13 31 89 270 333 334 495 gezogen, die wir bier⸗ mit behufs Rückzahlung zum 1. April 1889 kündigen.
Frankfurt a. O., den 2. November 1888.
Frankfurter Aectien⸗Brauerei.
P. Mende. L. Koch.
[40243
— Wilhelm —
Ac iva.
Rauchfuß Brauereien Aetiengesellschaft zu Halle General-Bilanz am 30. September 1888.
Halle und Giebichenstein, (Saale).
Passiva.
ℳ ₰
Uten⸗ 1263356 43 41835 20 151281 55 405711 22 17362 84 10300 —
1) Immobilien, Maschinen, silien ꝛc. Gesammt⸗Conto.
2) Betriebs⸗Vorräthe, Gesammt⸗Cto.
3) Bier u. Bier⸗Conto⸗Corrent⸗Cto.
4) Conto⸗Corrent⸗Cto., Guthaben b. Banquiers und der Kundschaft.
5) Kasse und Staatspapiere
6) Depöt⸗Conto, für Kautionen
1889847 74
Gewinn- und Verlust-Conto
1200000 — 393000 — 20612 50 79254 81 76975 38 96000 — 13705 05 10300 — 1889847 74 Ccredit.
1) Aktien⸗Kapital⸗Conto.. 2) Hvypotheken⸗Conto.. 3) Reservefonds⸗Contobwa.. 4) Delcredere und Dispositionsfonds⸗ 1X““ 5) Bau⸗Reserve⸗Conto. 6) Dividende⸗Conto.. 7) Tantième u. Gratifikations⸗Conto 8) Depöt⸗Kreditoren⸗Conto..
am 30. September 1888.
ℳ ₰ 10653 ˙30 1319 62 30991 68
1) Zinsen u. General⸗Unkosten⸗Conto 9) Garten-Conto . .. 3) Amortisations⸗Conto
4) Reservefonds⸗Conto .
9) Dividenden⸗Conto . 6) Tantième u. Gratifikations⸗Conto 7) Bau⸗Reserve⸗Conto .
Halle a. S., 12. Oktober 1888. Der Aufsichtsrath:
ℳ ₰ 1) Bier⸗, Trͤbern⸗, Malzkeime⸗, Pächte⸗ I u. Miethe⸗Conto. .1771187322 10 8
187322/110
Der Vorstand: .
Franz Gutschow. Theodor Walter. Albert Müller. Ferdinand Barth. Adolf Bergmann.
[40325]
Activa.
Dampf⸗ und Spinnerei⸗Maschinenfabrik in Chemnitz (vorm. Theodor Wiede’s Maschinenfabrik).
30. Juni 1888.
Passiva.
Bilanz-Conto am
ℳ — An Grundstück⸗ und Gebäude⸗Conto 1 050 120˙50 Maschinen⸗Conto 492 931 57 Hülfswerkzeuge⸗ und Utensilien⸗ ͤ11A1X“; 143 724 01 Modelle⸗ und Zeichnungen⸗Conto 67 000 — Versicherungs⸗Conto... 10 269 20 Gangbar Zeug⸗, Riemen⸗, Gas⸗ und Wasserleitungs⸗Conto. 43 466/51 Pferde⸗ und Wagen⸗Conto 3 630,— Conti⸗Correnti⸗Conto. 326 075 38 Fabrikations⸗Contog. 309 951 94 Reparatur⸗ und Unterhaltungs⸗ Conto. ““ Cassa⸗Conto Effecten-Conto Wechsel⸗Conto Zinsen⸗Conto.
5 5
155 070 20 113 788/65
2 723 111776
Die diesjährige ordentliche Generalver⸗ versammlung der Aktionäre der Aktien⸗ Gesellschaft Schlosbrauerei Schöneberg findet am Sonnabend, den 24. November er., Abends 6 Uhr, im Lokale der Gesellschaft zu Schöneberg mit folgender Tagesordnung statt:
1) Vorlage der Berichte der Direktion und
des Aufsichtsrathes über das Geschäftsjahr
1887/88 und der Rechnungzabschlüsse per
30. September er.
Ertheilung der Entlastung.
Wahl in den Aufsichtsrath.
Aenderung des Gesellschaftsstatuts in Naragraphen 18, 22 und 28. Stimmberechtigt sind in dieser Generalversamm⸗ lung diejenigen Aktionäre, welche ihre Aktien spä⸗ testens am 24. August cr. in den Büchern der Ge⸗ sellschaft auf ihren Namen haben schreiben lassen und bis zum 23. November cr., Abends 6 Uhr, ent⸗ weder ihre Aktien bei der Gesellschaftskasse deponirt haben oder die geschehene Niederlegung derselben bei der Reichsbank und der Dresdner Bank (Berlin, Französischestr. 35) nachweisen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsraths:
den
F. Zimmermann. G. Tornier. R. Wölke.
Dr. jur. Bruno Mertelmeyer.
ͤ Kaiser⸗B
In Gemäßheit des §.
hierdurch auf, die zweite Einzahlung von 25 7% m 20. d. M. bei dem Bankhause
S. Katz in
leisten.
Nicklingen, den 5. November 1888.
6 unseres Statuts fordern wir die Actionaire unserer Gesellschaft
Ueber die erfolgte Zahlung wird auf der Rückseite der Interimsscheine quittirt.
5 111““
rauerei. it 250 Mk. für jede Actie bis zum Hannover
Der Aufsichtsrath. Otto Stockhardt.
[49429]
Saalbau⸗Aetien
Die Herren Actionaire werden hierdurch benachrichtigt, 26. November 1888, Abends 6 Uhr,
sichtsraths. Eir von 11—1 Uhr in Empfang genommen werden. Frankfurt a. M., den 5. November 1888
Der Vorstand der Sanklbau⸗Actien⸗Gesellschaft.
E. Ladenburg, Ge
Die Eintrittskarten können im Lokale der Gesellschaft bei Herrn Mühlig in den Stunden
Gesellschaft. daß die 31. ordentliche General⸗ in den rothen Zimmern
Saldo⸗Vortrag auf 1888/89
875 —
Gewinn- und Verlust-Conto am 30. ZJuni 1888.
ℳ Per Actien⸗Capital⸗Conto 2 220 000 — „ Hypotheken⸗Conto. . 350 000,— „ Reservefonds ⸗Conto. 6 6 226— „ Specialreserve⸗Conto I 62 000 — „ Conti⸗Correnti⸗Conto. 48 140/ 65 „ Dividende⸗Conto. ““ 1184 — „ Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto “ 35 561/11
Rieingewinn 1e“
2723 11176
An Conti⸗Correnti⸗Conto Verluste durch Konkurse und einen alten Provisionsprozeß bzügl. auf Special⸗Reserve⸗ Cto. II zurückgestellt gewesene Rohgewinn . Abschreibungen Reingewinn. Ueberweisung an d. Reservefonds Tantième d. Auf⸗ sichtsrathes.. „ Einlösung des 6. Dividenden⸗ scheines II. Serie à 1 ½ % = ℳ 4 „
28 866 29
10 000— 106 561 T 71 000 — 35 55I
2 500.— 3 000.—
ℳ
29 600.—
Chemnitz, am 3. November 1888. ppa. Riedig.
ℳ
18 866/2 106 561
125 427,40
Haben.
ℳ 2₰ 560 90 562 37
124 304/13
Per Saldo⸗Vortrag.. ¹ Effecten⸗Conto 16“ „ Fabrikations⸗Conto
1
125 427 40
Dampf⸗ und Spinnerei⸗Maschinenfabrik. R. Michael, Bv.
[40326]
beschlossen worden.
3 in unserm Geschäftslocale, äußere Chemnitz, den 3. November 1888.
ppa. Riedig.
Diese Dividende ist gegen Rückgabe des 6. Dividendenscheines II. Serie den Herren Robert Thode & Co. in der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt in Leipzig, der Deutschen Bank in Berlin, oder 8 Dresdnerstraße Nr. 18, hier.
Dampf⸗ und Spinnerei⸗Maschinenfabrik in Chemnitz. In der heute stattgefundenen 16. ordentlichen Generalvers lu s ionaire ist die Vertheilung einer Dividende von 1 ¼½ Procent = ℳ 4 p. eaee nsesee e e. siors,1
i Actie für das Geschäftsjahr 1887/88
Dresden, sofort zahlbar bei
Dampf⸗ und Spinnerei⸗Maschinenfabrik. R. Michael, Bv.
Ergänzung des Vorstandes und Auf⸗
[38579] Hektograpb⸗Masse in Platten;
schwarze Hekto⸗Dinte!
8) Verschiedene Bekanntmachungen.
Abwaschen besei⸗ dazu Mappe und
tigt! in allen Formaten;] Probe gratis.
h. Commerzienrath.
u“
F. Stengel,
11“
Berlin. Scharrustraße 21.
[11029]
Neu eröffnet. Panorama „.ge eesgaeen, Friedrich⸗Str. 236. Wilhelm⸗Str. 10. Colossal⸗Rundgemälde a. d. Lofoten, Rafsund (Tour nach dem Npordcap), Norwegen. Neueste Sehenswürdigkeit der Residenz.
welches so lange eigenen Konsulatswesens gewesen, wo man viel früher gelernt hatte, in dem Organismus der handelspoli⸗
—
Fr Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus den Handels⸗, Genossenschafts⸗, Zeichen⸗ und Muster⸗Registern, über Patente, Konkurse, Tarif⸗ und Fahrplan⸗Aenderungen der⸗ deutschen Eisenbahne enthalten sind, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel.
Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich. „.
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten, für Berlin auch durch die Königliche Expedition des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗
Anzeigrs SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.
283A.)
Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Das Abonnement beträgt 1 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr. — Einzelne Nummern kosten 20 ₰. — Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.
Vom „Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich“ werden heut die Nrn. 283 A. und 283 B. ausgegeben.
Fer Patentanwalt Hr. C. Kesseler hierselbst theilt uns Folgendes mit: 1
Zufolge Art. 1 des neuen Schweizer Patent⸗ gssetzes, welches mit dem 15. November d. J. in Kraft tritt, werden Erfindungspatente nur den lIrhebern von Erfindungen, welche gewerblich ver⸗ verthbar und durch Modelle dargestellt sind, ertheilt, jedoch kann laut Art. 16 einem Patentinhaber, welcher zur Zeit der Anmeldung des Patents sich nicht in der Lage befindet, ein Modell beizubringen, ein provisorisches Patent ertheilt werden. Dieses provisorische Patent sichert dem Inhaber desselben während der Dauer von zwei Jahren, vom Datum des Gesuchs an gerechnet, einzig das Recht auf ein definitives Patent ohne Rücksicht darauf, ob die Er⸗ findung inzwischen in die Oeffentlichkeit gedrungen sei. Der Inhaber eines provisorischen Patents hat rvor Ablauf dieser zwei Jahre durch Leistung des Beweises, daß ein Modell des erfundenen Gegen⸗ standes oder der Gegenstand selbst vorhanden ist, ein definitives Patent anzumelden, widrigenfalls das provisorische Patent erlischt.
Zufolge Bundesrathsbeschlusses vom 26. Oktober 1888 ist betreffend die Leistung des Beweises, daß das Modell einer patentirbaren Erfindung existirt, folgende Verfügung getroffen worden:
Art. 1. Der Beweis, betreffend das Vorhanden⸗ sein eines Modells, wird erbracht:
a durch Einreichung derjenigen Modelle, deren bleibende Hinterlegung obligatorisch ist, beim eidgen. Amt für gewerbliches Eigenthum;
b. durch Einreichung derjenigen Modelle, die nicht bleibend hinterlegt werden, bezw. photographischer Aufnahmen derselben, beim eidgen. Amt, zum Behuf amtlicher Vergleichung mit den die Patentgesuche begleitenden schriftlichen Darlegungen.
Mit Einwilligung des eidgen. Amtes kann von der Einreichung der Modelle dieser Kategorie Umgang genommen werden; in diesem Fall genügt es und ist der Einreichung in jeder Beziehung äquivalent, wenn sie einem Experten des eidgen. Amtes an einem dritten Ort des Inlandes zur Verfügung gestellt werden. Art. 2. Die bleibende Hinterlegung der Modelle ist obligatorisch:
a. für Erfindungen betreffend Werke und Schalen
von Taschenuhren;
b. für Erfindungen im Gebiet der Handfeuer⸗
waffen. Die bleibend hinterlegten Modelle gehen Eigenthum der Eidgenossenschaft über.
Der Bundesrath behält sich vor, je nach Maß⸗ gabe der Erfahrung, auch für andere Erfindungen die bleibende Hinterlegung der Modelle zu fordern.
in das
Die Handelskammer zu Mannheim hat dem Reichsamt des Innern folgende Eingabe, betreffend die Errichtung deutscher Handelskammern im Auslande, überreicht:
Wer mit einiger Aufmerksamkeit die Veröffent⸗ lichungen des deutschen bezw. früheren preußischen Handels⸗Archivs jetzt und vor 10 Jahren mit einander vergleicht, wird zugestehen müssen, daß in der Be⸗ richterstattung unserer Konsuln eine ganz ungemeine Veränderung vor sich gegangen ist, die vorwiegend in den letzten Jahren zum Ausdruck kommt: An Stelle der schablonenhaften, ziemlich unregelmäßig erschei⸗ nenden Jahresberichterstattungen wechseln jetzt ein⸗ gehende sachverständige Darstellungen, in denen man uͤberall die höchste Gewissenhaftigkeit für die mög⸗ lichste Berücksichtigung der heimischen Interessen zu erkennen in der Lage ist, mit den vorzüglichsten Mo⸗ nographien über einzelne Erwerbszweige, sowie mit gelegentlichen längeren oder kürzeren Mittheilungen ab, welche schon im Laufe des Jahres der Veröffent⸗ lichung bedürfen. Die Zeiten sind also in Deutsch⸗ land glücklicherweise längst vorüber, zu denen man schreiben konnte, wie noch 1854 geschehen: „Der arme preußisch⸗deutsche Zollverein hat es während der Dauer eines Menschenalters noch nicht dazu gebracht, daß die Geneinschaft seiner inneren Einheiten nach außen als ein Ganzes vertreten und behandelt wurde.“ (H. B. Oppen⸗ heim, praktisches Handbuch der Konsuln aller Länder, Erlangen 1854.) In der That, während nach
König, „Handbuch über das Konsularwesen“ zu der⸗ selben Zeit Berufskonsuln zu den Ausnahmen ge⸗
hörten, während noch vor 16 Jahren nur 51 Be⸗ rufskonsuln das Deutsche Reich nach außen vertraten, ählt Deutschland heute bereits 82 Berufskonsulate, abgesehen von zahlreichen gleichfalls bereits konsu⸗ arisch gebildeten Funktionären bei vielen anderen deutschen Konsulaten des Auslandes. Dabei hatte es aber sein Bewenden nicht. In demselben Auslande, stolz auf die Ausbildung seines
tischen Behörden die Konsuln als das wichtigste Glied zu betrachten, in den Konsuln die Repräsen⸗ anten der Handelsdiplomatie zu erkennen, jene er⸗ ahrenen und selbständigen Pioniere, um einer Nation den Weltmarkt nicht nur zu erschließen, son⸗ dern auch zu erhalten und ihn ihr immer willfähriger
zu machen, eben dort ist man heute bereit, auch unser Konsularwesen bereits als nachahmungswerth
zu erachten. So finden wir in einer der bedeutendsten
volkswirthschaftlichen Zeitschriften von Frankreich,
em unter Leitung des bekannten Volkswirths Paul eroy⸗Beaulieu erscheinenden „Economiste français“ vom 5. Juli 1884, daß der auch in deutschen Zeitungen seinerzeit vielerwähnte Bericht des deutschen
Fi ““
Konsuls in Mexiko für das Jahr 1882 ein konsularischer Musterbericht sei, nachdem kurz zuvor
Nauf eine andere Eigenthümlichkeit der deutschen dies⸗
bezüglichen Einrichtungen hingewiesen ist, die Attachirung von Fachmännern bei den Gesandt⸗ schaften und Konsulaten. ö“
Wie entstand aber jener deutsche Musterbericht von Mexiko? fragt der Mitarbeiter des „Economiste“. Mit Hülfe eines Fragebogens, welcher an die an⸗ gesehensten deutschen Geschäftshäuser in Mexiko über⸗ sandt wurde, und dessen Beantwortungen in über⸗ sichtlicher sich gegenseitig ergänzender Weise zusammengestellt, die Unterlage jenes Konsulatsberichts boten. Das ist aber gerade der Punkt, an welchen man im Auslande die gewiß sehr praktische Er⸗ wägung geknüpft hat, ob eine derartige gelegentliche Quelle, auf die sich unser deutscher Konsul in Mexiko vor 6 Jahren gestützt hat, nicht in organischer Weise ständig der heimischen Regierung nutzbar ge⸗ macht werden könnte. Mit Recht führt der Mitarbeiter an der genannten französischen volkswirthschaftlichen Wochenschrift in dieser Beziehung aus: „Das Bedürfniß, sich ein⸗ ander zu nähern, die Solidarität der Inter⸗ essen der im Auslande lebenden Angehörigen eines Landes unter sich zu stärken, hat fast überall Landsmannschaften für wohlthätige wie Klubs für gesellige Zwecke entstehen lassen. Es lag dabei nur in der Natur der Sache, daß, soweit es Kaufleute waren, dieselben auch ihre gemeinsamen wirthschaft⸗ lichen Interessen zum Gegenstand der Berathung machten, um sich für den Fall der Noth zu schützen, sei es gegen beschwerende Maßregeln der Lokalbehör⸗ den, sei es um Erleichterungen von der fremden oder von der Regierung des Mutterlandes zu erlangen. Leider haben die Konsuln bisher nicht verstanden, sich dieser natürlichen Bildungen zu bedienen, einfach weil sie dazu keine Anregung und keine Erlaubniß von der heimischen Regierung hatten.“
Allerdings hat gerade die deutsche Reichsregierung sich nicht begnügt, das Konsulatswesen zu lassen wie es war. Sie hat das Verdienst, welches gerade auch im Auslande ganz besonders anerkannt wird, daß sie ihren Gesandtschaften und Konsulaten z. B. in Paris, London u. s. w. in neuerer Zeit Techniker und andere volkswirthschaftliche Kräfte zur Verfügung gestellt hat, welche über alles im Auslande für das Inland Wissenswerthe gesonderte Berichte erstatten. Freilich ist das bis jetzt, soviel wir wissen, mehr vom Ge⸗ sichtspunkte der Technik und speziell der Architektur aus geübt worden. Daß es auch nach anderer Rich⸗ tung möglich ist, zeigt uns der Umstand, daß die großbritannische Gesandtschaft in Paris, wie wir gleichfalls der mehrgedachten französischen Zeitschrift entnehmen, als Attaché einen Mann hat (wenigstens war das 1884 noch der Fall), der in seinem Vater⸗ lande als Autorität in Fragen der Handelsverträge und in volkswirthschaftlichen Fragen überhaupt gilt, ein gewisser Mr. Crowe, der lange Zeit Konsul in Deutschland gewesen, die deutsche Industrie von Grund aus kennt und deshalb werthvolle Ergebnisse über die wirthschaftliche Bewegung des Landes, in welchem er thätig ist, zu geben vermag.
Trotzdem dürfte auch diese Einrichtung allein nicht genügen. Der beste Konsul, der beste Attachs der Art wird nur mit Mühe die Ergebnisse seiner Beobachtungen von den einzelnen Geschäftsleuten zu erlangen vermögen, noch schwerer ist es ihm, den Werth der ihm gegebenen Auskünfte immer zu kon⸗ troliren. Nun werden aber auch unsere Kousuln geradezu überschüttet mit Anfragen über die Solra⸗ bilität von Firmen, über den geschäftlichen Charakter dieses oder jenes Hauses; sie werden gebeten um Adressen von tüchtigen Agenten u. s. w. In welche Schwierigkeiten kommen oft Konsuln, die wirklich Agenten auswärtigen Geschäftsfirmen empfohlen haben, wenn sie hinterber erkennen, daß sie falsch berichtet worden sind. Giebt es doch draußen noch nicht so vorzüglich ausgestattete Auskunftsbureaus, erklärt unser Mitarbeiter im „Economiste frangais“, als in Deutschland!
Den oben gekennzeichneten Gedanken nun, die Industrie des Mutterlandes durch geeignete ständige Selbstverwaltungsorgane im Auslande zu fördern und zugleich den Konsuln einen werthvollen Rückhalt zu bieten, hat zuerst Großbritannien verwirklicht in der britischen Handelskammer in Paris. Sie setzt sich zusammen aus englischen Kaufleuten oder Vertretern von englischen Gesellschaften. Die Geschäfte der Kammer werden durch einen Vorstand von 8 Per⸗ sonen geführt, welche durch die Generalversammlung auf je 2 Jahre gewählt werden. Die Mitglieder haben das Recht, den Verhandlungen anzuwohnen, jedoch ohne Stimmrecht. Wer Mitglied zu werden wünscht, muß durch 2 Mitglieder des Vorstandes eingeführt werden. Der jährliche Beitrag beträgt 100 Frs. Die Kammer kann ihren Mitgliedern, natürlich ohne jede Verbindlichkeit, Auskunft geben über französische und englische Häuser, welche der Kammer nicht angehören. Auch fungirt die Kammer als Schiedsgericht in Differenzen. Die von der Kammer behandelten Fragen sollen aus⸗ schließlich geschäftlicher Natur sein, selche politischer Natur sind schlechterdings ausgeschlossen. Diese Korporation hat seit 1872 ihren Landsleuten die besten Dienste geleistet zumeist bei der Frage des Abschlusses von Handelsverträgen, nicht minder groß ist ihr Einfluß bei der sehr wichtigen Vermittelung zwischen den Importeuren aus England nach Frank⸗ reich und der französischen Zollverwaltung. Die Zahl der Mitglieder betrug im Jahre 1883 107. Allerdings ist diese sogenannte Handelskammer, die übrigens die angesehensten Firmen der englischen
8
Kolonie in Paris und alle Branchen des Handels umfaßt, nicht ein von der englischen Regierung ab⸗ hängiges Institut, sondern eine durchaus freiwillige Schöpfung der Selbstverwaltung.
Wir glauben bezweifeln zu sollen, daß derartige Korporationen aus freiem Antrieb unter den deutschen Kolonisten im Auslande entstehen, sonst wären solche wohl schon entstanden; auch ist, wenn wir nicht irren, England mit dieser Schöpfung, soweit dieselbe eine freiwillige, von der Regierung unabhängige ist, wohl allein geblieben. Es dürfte aber dieser Um⸗ stand auch keineswegs allzusehr in die Wagschale fallen. Genau dieselben Erwägungen, die überall in fast allen deutschen Bundesstaaten die Beschaffung staatlicher Handels⸗ bezw. Handels⸗ und Gewerbe⸗ kammern gerechtfertigt haben, dürften das in um so höheren Grade für Handelskammern im Auslande geboten erachten lassen. In um so höherem Grade deshalb, weil das Maß der für das Reich und die Einzelstaaten durch Handelskammern im Auslande zu wahrenden Interessen leicht größer sein wird, als bei den Handelskammern im Inlande. Für diese Anschauung dürfte aber auch noch der Umstand sprechen, daß Frankreich, Italien und Oesterreich nur staatliche Handelskammern im Auslande haben.
Frankreich hat zur Zeit 26 chambres de com- merce françaises und 3 comités consultatifs commerciaux à l'étranger. Die nachfolgend den Handelskammersitzen beigefügten Gründungsjahre lassen am besten erkennen, wie sehr sich die ersten Versuche bewährt haben müssen, daß man so ent⸗ schlossen mit weiteren Gründungen vorging: a. in Europa: Atben⸗Piräus (1887), Barcelona (1883), Brüssel (1885), Charleroi (1883), Konstantinopel (1884), Galatz (1885), Lissabon (1887), Liverpool (1885), London (1884), Mailand (1885), Haag. Amsterdam und Rotterdam (1887), Valencia (1887); b. in Amerika: Buenos⸗Aires (1884), Caracas (1886), Lima (1887), Mexiko (1884), Montevideo (1882), Montreal (1886), Neu⸗Orleans (1876), Rio de Janeiro (1885), Rosario (1885), Valparaiso (1884); c. in Afrika: Alexandria (1884), Port Said (1886). 8
Comités Commerciaux befinden sich in Havana (1886), Port Louis auf Mauritius (1884) und in Shanghai (1886).
Die Mehrzahl dieser Kammern veröffentlicht all⸗ jährlich Berichte und auch periodische Mittheilungen, welche der „Moniteur officiel du commerce“ in Paris abdruckt. Im Uebrigen kann man sich diese Berichte sowohl vom Sitze der Kammer beschaäffen wie in Paris auf dem Bureau de Renseignements com- merciaux (Direction du Commerce erxterieur) davon jederzeit Einsicht nehmen. Die Kammern korrespondiren regelmäßig mit dem französischen Handels⸗Minister, in dessen Ressort die Gründung und Verwaltung derselben gehört. Genannter Minister gewährt den Kammern Zuschüsse aus dem jährlich durch das Budget dafür ausgeworfenen Etat. — Als Ehrenvorsitzenden haben sämmtliche Kammern den Repräsentanten der Gesandtschaft oder des Konsulats gewählt — Ein besonderes Gesetz be⸗ steht für diese Kammern in Frankreich nicht, deren Einrichtung beruht auf einer administrativen Tra⸗ dition aus dem Ministerium Herisson vom Jahre 1883/84. Außer der schon erwähnten Berichterstat⸗ tung geben sie Bescheid auf die vielfachen Anfragen von Industriellen und Kaufleuten, vermitteln häufig geschäftliche Verbindungen, machen Vorschläge für entsprechende Repräsentanten von Geschäften im Auslande, vermitteln neue Waaren, Muster u. s. w.
Italien hat z. Zt. solche Kammern in Paris, London, Konstantinopel, Galatz, Alexandria, Tunis, San Francisco, New⸗York, Buenos⸗Aires, Montevideo,
osario; auch in Italien besteht keine organisatorische Gesetzgebung hierfür. Vielmehr regelt jede dieser Kam⸗ mern selbst ihre Verwaltung nach den in den betreffenden Städten in der Generalversammlung von ansässigen Kaufleuten beschlossenen Statuten, welche dann von dem Minister für Ackerbau und Handel des König⸗ reichs Italien genehmigt oder auch demselben nur einfach mitgetheilt werden. Fast sämmtliche Kam⸗ mern stehen unter dem Ehrenvorsitze des betreffenden italienischen Konsuls oder sind wenigstens darauf bedacht, gute Beziehungen mit dem Konsulate zu unterhalten, um einen unzuträglichen Dualismus zu vermeiden. Der größte Theil dieser Kammern ver⸗ öffentlicht Berichte. Sie widmen ihre Thätigkeit vor Allem auch den permanenten Musterlagern, welche bestimmt sind, die italienischen Produkte im Auslande bekannt zu machen. h
Der Zeit nach an vierter Stelle ist Oesterreich⸗ Ungarn mit der Errichtung solcher Kammern voran⸗ gegangen und zwar erst in allerneuester Zeit. Es bestehen solche in Konstantinopel, Alexandria, London und Paris. Die Statuten der letzteren wurden erst im Laufe dieses Fahres genehmigt. Ein besonderes Gesetz besteht auch für diese Institute nicht, dieselben regeln ihre Angelegenheiten durch Statut, dessen Geneh⸗ migung durch das Kaiserliche Ministerium des Aeußern geschieht; so lesen wir in dem Sitzungsbericht der Pilsener Handels⸗ und Gewerbekammer vom 25. Juni 1888, daß sich in Paris eine freiwillige Vereinigung in Frankreich ansässiger oder daselbst vertretener österreichisch⸗ungarischer Gewerbetreibender zum Zweck der Pflege und Entwickelung ihrer gemeinsamen Interessen, sowie der Förderung des Handels und Verkehrs mit der österreichisch⸗ungarischen Monarchie husch berathende und aufklärende Thätigkeit gebildet
abe.
Ein nochmaliger Rückblick auf die vorstehende geschichtliche Darlegung ergiebt, daß in den Städten, in welchen bis jetzt nur Oesterreich⸗Ungarn Handels⸗
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kammern im Auslande hat, überall je drei derselben bestehen, nämlich in Paris eine englische; eine ita⸗ lienische und eine österreichische; in London eine italienische, eine französische, eine österreichische; in Alexandria eine französische, eine italienische und eine österreichische; in Konstantinopel eine franzö⸗ sische, eine italienische, eine österreichische.
Diese Thatsache allein schon, abgesehen von den vielfachen sachlichen Gründen in der Einleitung dieses Berichts, scheint uns besonderer Beachtung werth zu sein, so daß auch Deutschland allen Anlaß hat. die Frage der Errichtung solcher Institute in Erwägung zu ziehen. Die geschichtliche Entwickelung zeigt, daß es drei Arten solcher Korporationen giebt: freie, wie die britische in Paris, solche mit durchaus gebundener Marschroute und staatlicher Subvention wie die französischen, solche mit einer gewissen Freiheit der eigenen Verfassung, sonst aber in unmittelbarer Fühlung mit dem einschlägigen Ministerium des Mutterlandes wie in Italien und Oeästerreich.
Die bisherige Art und Weise der Entwickelung derartiger Einrichtungen in Deutschland dürfte schlechterdings dafür sprechen, daß bei uns an eine solche Einrichtung gleich in organisatorischer Weise herangetreten wird.
Was zunächst die Aufgabe der zu schaffenden Handelskammern im Auslande betrifft, so dürfte der Zweck derselben bei den österreichischen Handels⸗ kammern, wie es vorstehend wiedergegeben ist, in prinzipiell erschöpfender Weise gefaßt sein: Die Handelskammern im Auslande haben die gemein⸗- samen Handelsinteressen zu pflegen und zu entwickeln und den Handel und Verkehr mit dem deutschen Reiche durch berathende und aufklärende Thätigtkeit zu fördern. Noch kürzer ließe sich das in Anknüpfung an den Wortlaut des badischen, des jüngsten deutschen Handelskammergesetzes, dahin fassen: „Die Handels⸗ kammern im Auslande haben die Aufgabe, die Ge⸗ sammtinteressen des deutschen Handels und der deutschen Industrie von ihrem Bezirk aus wahrzu⸗- nehmen.“ Immer muß also der Schwerpunkt dieser Korporationen in Deutschland liegen, wodurch ja keineswegs ausgeschlossen sein soll und sein wird, daß dieselben mit der Wahrung der deutschen In⸗ teressen ihre eigenen im Auslande selbst pflegen und fördern.
Bezüglich der Errichtung solcher Kammern dürfte zunächst das Vorgehen anderer Kulturstaaten, wie vorstehend geschildert, die nöthigen Fingerzeige geben. Jedenfalls möchten wir glauben, daß vor Allem die Erwägung der Frage am Platz sei, ob an den ge⸗ nannten Plätzen Deutschland ein Interesse hat, auch die Bildung von Handelskammern anzulegen.
Im Uebrigen glauben wir auf eine Besprechung der etwaigen Organisation dieser Kammern im Einzelnen hier umsomehr verzichten zu dürfen, da kein Grund besteht, daß dieselbe wesentlich von jener der heimischen Korporationen gleicher Art abweiche. Statt des Handelsregisters wird bei der Frage des aktiven und passiven Wahlrechts am richtigsten die in §. 12 des deutschen Reichsgesetzes betr. Organi⸗ sation der Bundeskonsulate vom 8 November 1867 erwähnte Matrikel neben der Angehörigkeit an den Handels⸗ und Industriestand des betreffenden Platzes zu dienen haben. Die Größe der Bezirke dürfte wohl in verschiedenen Ländern verschieden sein. Jedenfalls ist kein Grund gegeben, daß wenn z. B. in Mailand eine solche Kammer errichtet würde, nicht auch die deutschen Reichsangehörigen anderer italienischer Städte mit zu den aktiv und passiv 11öu.–* dieser Kammer genommen werden önnten.
Der Geschäftskreis der mehrgenannten Korpo⸗ rationen würde sich darin erschöpfen, die deutschen Reichs⸗ und Landesbehörden in der Fördernng des deutschen Handels und der deutschen Industrie durch thatsächliche Mittheilungen und Erstattung von Gutachten zu unterstützen, sowie alljährlich über die Lage und den Gang des Handels und der Industrie ihres Bezirks unter besonderer Berücksichtigung der deutschen einschlägigen Verhältnisse während des vorher⸗
egangenen Jahres Bericht zu erstatten. Auch önnen dieselben zur Mitwirkung bei der Leitung und Beaufsichtigung von der Förderung des deutschen Handels und der deutschen Industrie dienenden öffentlichen Anstalten und Einrichtungen, z. B. per⸗ manenten Musterlagern u. s. w. herangezogen werden. Speziell haben diese Handelskammern die Pflicht, an sie ergehende Anfragen der einschlägigen Reichs⸗ konsuln zu beantworten, welche sich innerhalb der in §. 1 gezogenen Grenze bewegen.
Solchen Handelskammern gebührt natürlich auch das Recht, Anträge und Wünsche an die zu deren Erledigung geordneten Behörden zu richten, doch ist in jedem Falle Abschrift derartiger direkt eingereichter Eingaben an das einschlägige Konsulat zu geben.
Von großer Bedeutung ist die Kostenfrage. Wir sollten meinen, daß man sich hier an die im Auslande verschiedenen Verhältnisse anlehnen könnte. Je größer die Zahl der deutschen Reichsangehörigen eines Kon⸗ sulatsbezirks ist, je größer der Einfluß der einzelnen derselben in dem fraglichen Konsulatsbezirke selbst ist, und endlich je wichtiger ein solcher Bezirk für den Verkehr mit Deutschland ist, desto intensiver wird das einer solchen Kammer sein, auch durch die Heranziehung entsprechender Arbeitskräfte die ihr gesetzten Aufgaben, an denen ja schließlich die Angehörigen der Kammer und die deutsche Kolonie selbst ebenso gut interessirt sind, als das Deutsche Reich selbst, zu erfüllen, und je leichter wird es einer —