Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Kabinets⸗Rath Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Augusta, Kammerherrn von dem Knesebeck, sowie dem Geheimen Regierungs⸗Rath Dr. Hinzpeter aus Biele⸗ feld die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nicht⸗ preußischen Insignien zu ertheilen, und zwar Ersterem: des Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen, — Letzterem: des Fürstlich lippischen Ehrenkreuzes zweiter Klasse mit Eichenlaub.
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs
Stelle des auf seinen Antrag entlassenen bisherigen Konsuls
Philippi den Kaufmann August Duncker zum Konsul in Mozambique zu ernennen geruht.
Bekanntmachung.
Am 15. d. M. ist im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktion zu Frankfurt a. M. an der Bahnstrecke Halle — Münden der Haltepunkt Niedergebra für den Personen⸗ und Gepäck⸗Verkehr eröffnet worden.
Berlin, den 21. November 1888. .“ In Vertretung des Reichs⸗Eisenbahnamts:
Verordnung zur Ausführung des Reichsgesetzes, betreffend die Unfall⸗ und Krankenversicherung der in land⸗ und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, vom 5. Mai 1886. d. d. Kamenz, den 17. November 1888.
Von Gottes Gnaden, Wir, Albrecht, Prinz von Preußen ec., Regent des Herzogthums Braunschweig, verordnen hiermit auf Grund des §. 129 des Reichsgesetzes, betreffend die Unfall⸗ und Krankenversicherung der in land⸗ und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, vom 5. Mai 1886 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 132) z führung dieses Gesetzes, was folg8 „Höhere Verwaltungsbehörde“ i §§. Abs. 3, 87 Abs. 4, 93 Abs. 1 des Reichsgesetzes ist Unser Herzogliches Staats⸗Ministerium; im Sinne der §§. 6 Abs. 3, 6 Abs. 2, 137 Abs. 2 und 142 Abs. 7 dagegen die betreffende Herzogliche Kreis⸗Direktion. „Untere Verwaltungsbehörde“ im Sinne der §§. 3 Abs. 1, 34 Abs. 1, 46, 53 Abs. 4, 64 Abs. 4, 67 Abs. 1, 90 Abs. 2, 92 und 140 ist die betreffende Herzogliche Kreis⸗Direktion. „Orts⸗Polizeibehörden“ im Sinne der §§. 55—60 sind in Unserer Haupt⸗ und Residenzstadt Braunschweig Unsere Herzog⸗ iche Polizei⸗Direktion, in den übrigen Städten die Vorsitzenden der Stadtmagistrate bezw. deren gesetzliche Stellvertreter, in en Landgemeinden die Gemeinde⸗Vorsteher, in den Gemar⸗ ungen die Gemarkungs⸗Polizeibeamten. „Gemeindebehörden“ im Sinne der §§. 6 Abs. 3, 34 Abs. 1 und 2, 38 Abs. 1, 46, 58 Abs. 1, 59 Abs. 3, 60 Abs. 1, 81 Abs. 2, 82 Abs. 1 und 142 Abs. 2 sind in den Städten die Stadtmagistrate, in den Landgemeinden die Gemeinde⸗Vorsteher. §. 2.
Die nach 8. 12 Abs. 1 und 2 von der Aufsichtsbehörde abzugebenden Entscheidungen werden von der kollegialen Ge⸗ werbebehörde Verordnung vom 15. September 1869 Nr. 73 — in öffentlicher Sitzung nach erfolgter Ladung und Anhörung der Parteien und nach Erhebung der etwa ange⸗ tretenen Beweise getroffen.
Ueber Rekurse gegen die Entscheidungen der kollegialen Gewerbebehörde entscheidet in zweiter und letzter Instanz Unser Herzogliches Staats⸗Ministerium, Departement des Innern.
Die Rekurse sind innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen bei der kollegialen Gewerbebehörde zu rechtfertigen und von letzterer mit gutachtlichem Bericht Unserm Herzoög⸗ lichen Staats⸗Ministerium, Departement des Innern, zu überreichen.
O. Als Aufsichtsbehörde im Sinne des §. 136 Abs. 2 fungirt in den Städten der Stadtmagistrat, in den Landgemeinden die betreffende Herzogliche Kreis⸗Direktion (§. 3 der Verord⸗ nung vom 23. November 1883 Nr. 40).
6. 4. Die in §. 34 Abs. 2 bezeichneten Geldstrafen fließen in die Gemeindekasse; die in den §§. 90 Abs. 2 und 93 Abs. 2 erwähnten Strafgelder fließen bis auf weitere Ver⸗ fügung in die Bureaukassen der Herzoglichen Kreis⸗Direktionen, von welchen sie bis auf Weiteres ad depositum zu nehmen sind. Alle, die es angeht, haben sich hiernach zu achten. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedruckten Herzoglichen Geheime⸗Kanzlei⸗Siegels. Kamenz, den 17. November 1888. 8 (L. S.) Albrecht, Prinz von Preußen. Otto. Hartwieg.
8 Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem ordentlichen Professor und Direktor des Chemischen Laboratoriums, Dr. Viktor Johannes Meyer zu - den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath, owie dem praktischen Arzt, Sanitäts⸗Rath Dr. Johann Staub F 9 Trier den Charakter als Geheimer Sanitäts⸗Rath zu verleihen.
Berlin, den 22. November 1888.
Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog von Sachsen ist cern Mittag hier eingetroffen, im Königlichen Schlosse abgestiegen und Abends wieder abgereist.
Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst⸗Thron⸗ folger von Rußland ist gestern Abend hier eingetroffen und im Kaiserlich russischen Palais abgestiegen.
s
„Heute früh sind hier eingetroffen und haben im König⸗
lichen Schlosse Wohnung genommen:
Se. Kaiserlich Königliche Hoheit der Erz⸗
herzog Franz Ferdinand von Oesterreich⸗Este und Ihre Königlichen Hoheiten der Herzog und die
Herzogin von Aosta.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Der Stadtgemeinde Ronsdorf ist die Erlaubniß zur Vor⸗ nahme allgemeiner Vorarbeiten für eine schmalspurige Eisenbahn von Ronsdorf nach Müngsten an der Wupper ertheilt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Privatdozent Professor Dr. Paul Jannasch zu Göttingen ist zum außerordentlichen Professor in der philo⸗ sophischen Fakultät daselbst ernannt worden.
Der Erste Seminarlehrer Hotop vom Schullehrer⸗ Seminar zu Angerburg ist in gleicher Eigenschaft an das Schullehrer⸗Seminar zu Homberg versetzt worden.
Die Beförderung des ordentlichen Lehrers an der Adler⸗ flychtschule in Frankfurt a. M., Dr. Otto Rausenberger, zum Oberlehrer an derselben Anstalt ist genehmigt worden.
Bekanntmachung.
Für die nächstjährige Heeres⸗Ersatz⸗Aushebung wird denjenigen jungen Männern, welche in dem Zeitraum vom 1. Januar 1869 bis zum 31. Dezember 1869 geboren sind und sich hierselbst aufhalten, in Erinnerung gebracht, daß, soweit dieselben mit Taufscheinen oder sonstigen Beweis⸗ mitteln über die Zeit und den Ort ihrer Geburt noch nicht versehen sind, sie sich zur Abwendung sonst unausbleiblicher dergleichen Bescheinigungen nunmehr zu beschaffen aben.
Die für diesen Zweck aus den Kirchenbüchern ꝛc. zu ertheilenden Bescheinigungen werden kostenfrei ausgefertigt.
Der Zeitpunkt zur Anmeldung behufs Aufstellung der Rekrutirungs⸗Stammrolle wird in der ersten Hälfte des Monats Januar k. J. bekannt gemacht werden. Berlin, den 22. November 1888.
Die Königlichen Ersatz⸗Kommissionen
der Aushebungs⸗Bezirke Berlin.
Nichtamtliches. Deutsches Reich. 1
Preußen. Berlin, 22. November. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen gestern Mittag um 12 ³¼ Uhr die Deputation des 8. Husaren⸗Regiments, welche zur Begrüßung Höchstihres Chefs, Sr. Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten⸗Thronfolgers von Rußland, hier eingetroffen ist, nahmen den Vortrag des Staats⸗Ministers Grafen von Bismarck und, daran anschließend, den des General⸗Intendanten Grafen Hochberg entgegen.
Um 1 ½ Uhr empfingen Se. Majestät den Besuch und die Meldung Sr. Königlichen Hoheit des Erbgroßherzegs von Sachsen⸗Weimar.
„Abends 8 Uhr 40 Minuten empfingen Se. Majestät der Kaiser den Großfürsten⸗Thronfolger von Rußland, Kaiserliche Hoheit, auf dem Stettiner Bahnhof und geleiteten Höchst⸗ denselben nach der russischen Botschaft.
Heute begaben Se. Majestät Sich um 7 ¾ Uhr früh nach dem Anhalter Bahnhof, zum Empfange Ihrer Königlichen Hoheiten des Herzogs und der Herzogin von Aosta, und um 9 ¾2 Uhr nach dem Exerzierhause des Kaiser Alexander⸗Garde⸗ Grenadier⸗Regiments, woselbst eine kriegsstarke Compagnie vor dem Großfürsten⸗Thronfolger exerzierte.
Um 11 Uhr wohnten Se. Majestät dem Gottesdienst in der Schloßkapelle bei und eröffneten um 12 Uhr Allerhöchst⸗ selbst den Reichstag.
— Gestern fand aus Veranlassung des Geburtstages Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich Diner mit Umgebung bei Sr. Majestät dem Kaiser und König statt. Mit den anwesenden Gästen wurde auf das Wohl Ihrer Majestät getrunken.
“ 8
1 Vorsitz des Vize⸗
— In der am 21. d. M. unter den Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staatssekretärs des
Innern von Beoetticher, abgehaltenen Plenarsitzung er⸗ theilte der Bundesrath dem Entwurf eines Ge⸗ setzes, beieeffene die Erwerbs⸗ und Wirthschaftsgenossen⸗ schaften, die Zustimmung. Die Konvention mit dem Freistaat Salvador wegen Verlängerung des mit demselben bisher be⸗ standenen Freundschafts⸗, Handels⸗ und Schiffahrtsvertrages vom 13. Juni 1870 wurde dem Ausschuß für Handel und Verkehr zur Vorberathung überwiesen. Ueber den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Vorarbeiten für das Nationaldenkmal Kaiser Wilhelm's I., wird in einer der nächsten Sitzungen Beschluß gefaßt werden.
— Bevollmächtigte zum Bundesrath sind zur Zeit: 1 Königreich Preußen. Fürst von Bismarck, Reichs⸗ kanzler, Präsident des Staats⸗Ministeriums. von Boetticher, Staats⸗Minister, Stellvertreter des Reichskanzlers, Vize⸗ Präsident des Staats⸗Ministeriums, Staatssekretär des Innern. von Maybach, Staats⸗Minister und Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten, Chef des Reichsamts für die Verwaltung der Reichs⸗Eisenbahnen. Dr. Freiherr von Lucius, Staats⸗ Minister und Minister für Landwirthschaft c. Dr. von 5 iedberg, Staats⸗ und Justiz⸗Minister. Dr. von Goßler, Staats⸗Minister und Minister der geistlichen ꝛc. Angelegen⸗ . Dr. von Scholz, Staats⸗ und ronsart von Schellendorff, Staats⸗ und Kriegs⸗ Minister. Graf von Bismarck⸗Schönhausen, Staats⸗ Minister, Staatssekretär des Auswärtigen Amts. Herrfurth, Staats⸗Minister jund Minister des Innern. Dr. von
Finanz⸗Minister.
Reichs⸗Postamts. Dr. vo n Schelling
Stephan, Wirklicher Geheimer Rath, Staatssekretär des
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irklicher Geheimer Rath, Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts. Graf von Monts, Vize⸗Admiral, stellvertretender Chef der Kaiserlichen Admiralität. Freiherr von Maltzahn, Wirklicher Geheimer Rath, Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts. Hasselbach, Wirklicher Geheimer Rath, General⸗Direktor der indirekten Steuern. Meinecke, Wirklicher Geheimer Rath, Unter⸗ Staatssekreätär. Magdeburg, Unter⸗Staatssekretär. — Stellvertreter: von Marcard, Wirklicher Geheimer Rath, Unter⸗Staatssekretär. Burghart, WVirklicher Geheimer Rath, General⸗Direktor der direkten Steuern. von Blume, General⸗Lieutenant. von Putt⸗ kamer, Wirklicher Geheimer Rath, Unter⸗Staatssekretär. Graf von Berchem, Unter⸗Staatssekretär. Studt, Unter⸗ Staatssekretär. von Schraut, Unter⸗Staatssekretär. Kühne, General⸗Major. Aschenborn, Direktor im Reichs⸗Schatzamt. Hellwig, Direktor im Auswärtigen Amt. Reichardt, Direktor im Auswärtigen Amt. Humbert, Wirklicher Ge⸗ heimer Legations⸗Rath. Lohmann, Geheimer Ober⸗ Regie⸗ rungs⸗Rath. Dr. Schulz, Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath. Kraefft, Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath. Fleck, Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath.
Königreich Bayern. Dr. Freiherr von Lutz, Staats⸗ Minister des Innern für Kirchen⸗ und Schul⸗Angelegenheiten und Vorsitzender im Ministerrath. Dr. von Riedel, Staats⸗ Minister der Finanzen. Freiherr von Crailsheim, Staats⸗ Minister des Königlichen Hauses und des Aeußern. Graf von Lerchenfeld⸗Koefering, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister. von Xylander, General⸗ Major. — Stellvertreter: Freiherr von Stengel, Ministerial⸗Rath. Heller, Ministerial⸗Rath Landmann, Ober⸗Regierungs⸗Rath. Geiger, Ober⸗Rechnungs⸗Rath.
Königreich Sachsen. von Nostitz⸗Wallwitz, Staats⸗Minister des Innern und Minister des Königlichen Hauses. Freiherr von Könneritz, Staats⸗Minister der Finanzen. Dr. Graf von Hohenthal und Bergen, außer⸗ ordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister. von Schlieben, Oberst⸗Lieutenant. — Stellvertreter: Held, Geheimer Rath und General⸗Staatsanwalt. von Watzdorf, Geheimer Rath. Böttcher, Geheimer Rath. Golz, Zoll⸗ und Steuer⸗Direktor. Hoffmann, General⸗Direktor der Staatseisenbahnen. Vodel, Geheimer Regierungs⸗Rath.
Königreich Württemberg. Dr. Freiherr von Mittnacht, Präsident des Staats⸗Ministeriums, Staats⸗ Minister des Königlichen Hauses und der Auswärtigen An⸗ gelegenheiten. von Schmid, Staats⸗Minister des Innern. Graf von Zeppelin, außerordentlicher Gesandter und be⸗ vollmächtigter Minister, General⸗Major. Dr. von Stieglitz, Direktor. — Stellvertreter: von Horion, Wirklicher Geheimer Kriegsrath. von Moser, Wirklicher Direktor. Balz, Ministerial⸗Rath. Schicker, Ober⸗Regierungs⸗Rath. Fischer, Ober⸗Finanz⸗Rath. von Neidhardt, Major.
„Großherzogthum Baden. Dr. Turban, Staats⸗ Minister, Präsident des Staats⸗Ministeriums und des Ministeriums des Innern. Dr. Ellstätter, Finanz⸗Minister. Dr. Nokk, Wirklicher Geheimer Rath, Präsident des Ministe⸗ riums der Justiz, des Kultus und des Unterrichts. — Stell⸗ vertreter: Freiherr von Marschall, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister. Scherer, Ministerial⸗ Rath. Seubert, Ministerial⸗Rath.
Großherzogthum Hessen. Finger, Staats⸗Minister, Minister des Großherzoglichen Hauses, des Aeußern, des Innern und der Justiz. Dr. Neidhardt, Wirklicher Ge⸗ heimer Rath, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister. Weber, Wirklicher Geheimer Rath, Präsident des Finanz⸗Ministeriums. — Stellvertreter: Hallwachs, Geheimer Staatsrath. von Werner, Geheimer Rath.
Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin. von Bülom, Staatsrath, Vorstand des Finanz⸗Ministeriums. von Prollius, Geheimer Rath, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister. — Stellvertreter: Olden⸗ burg, Ober⸗Zolldirektor.
Großherzogthum Sachsen⸗Weimar. Dr. Stich⸗ ling Staats⸗Minister. — Stellvertreter: Dr. Heer⸗ warr, Geheimer Staatsrath.
Großherzogthum Mecklenburg⸗Strelitz. von Prollius (siehe Mecklenburg⸗Schwerin).
Großherzogthum Oldenburg. Selkmann, Ge⸗ heimner Rath. — Stellvertreter: Dr. Neidhardt (siehe Hessen).
Herzogthum Braunschweig. Graf Görtz⸗Wris⸗ berg, Staats⸗Minister. Freiherr von Cramm⸗Burgdorf, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister.
Herzogthum Sachsen⸗Meiningen. Freiherr von Giseke, Staats⸗Minister. — Stellvertreter: Freiherr von Stengel (siehe Bayern).
Herzogthum Sachsen⸗Altenburg. von Leipziger, Staats⸗Minister. — Stellvertreter: Dr. Heerwart (siehe Großherzogthum Sachsen).
Herzogthum Sachsen⸗Coburg und Gotha. Dr. von Bonin, Staats⸗Minister. — Stellvertreter: Dr. Heerwart (siehe Großherzogthum Sachsen).
„Herzogthum Anhalt. von Krosigk, Staats⸗ Minister. — Stellvertreter: Freiherr von Cramm⸗ Burgdorf (siehe Braunschweig).
Fürstenthum Schwarzburg⸗Sondershausen. von Wolffersdorff, Staats⸗Minister und Kammerherr. — 1“ eter: Dr. Heerwart (siehe Großherzogthum Sachsen).
Füstenthum Schwarzburg⸗Rudolstadt. von Starck, Staats⸗Minister. — Stellvertreter: Dr. Heer⸗ wart (siehe Großherzogthum Sachsen).
Fürstenthum Waldeck und Pyrmont. von Sal dern, Landes⸗Direktor. — Stellvertreter: Magdeburg (siehe Preußen). 8
Fürstenthum Reuß ä. L. von Geldern⸗Crispen dorf, Geheimer Regierungs⸗Rath. — Stellvertreter von Prollius (siehe Mecklenburg⸗Schwerin).
Fürstenthum Reuß j. L. Dr. von Beulwitz, Staats⸗Minister. — Stellvertreter: Dr. Heerwart (siehe Großherzogthum Sachsen).
Fürstenthum Schaumburg⸗Lippe. Spring, Regierungs⸗Präsident. — Stellvertreter: von Prollius (siehe Mecklenburg⸗Schwerin).
Fürstenthum Lippe. Freiherr von Richthofen, Kabinets⸗Minister. — Stellvertreter: Dr. Neidhardt (siehe Hessen). 1m
Freie und Hansestadt Lübeck. Dr. Krüger, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister. — Stellvertreter: Dr. Klügmann, Senator
Freie Hansestadt Bremen. Dr. Gildemeister, Bürgermeister. — Stellvertreter: Dr. Meier, Senator. Dr. Krüger (siehe Lübeck). Dr. Klügmann (siehe Lübeck).
Freie und Hansestadt Hamburg. Dr. Vers⸗ mann, Bürgermeister. — Stellvertreter: Dr. Schroeder, Senator. Dr. Krüger (siehe Lübeck). Dr. Burchard, Senator. Dr. Klügmann (siehe Lübech).
Kommissare der Landesverwaltung für Elsaß⸗ Lothringen. Dr. Kayser, Geheimer Legations⸗Rath. Hauschild, Geheimer Regierungs⸗Rath.
Protokollführer. Bartels, Geheimer Regierungs⸗ Rath. — In dessen Behinderung: Schroeder, Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath. G 9 1“ Radtke, Geheimer Rechnungs⸗
ath.
— Die Ausschüsse des Bundesraths sind wie folgt gebildet:
I. Ausschuß für das Landheer und die Festungen. Preußen, Bayern, Königreich Sachsen, Württemberg, Baden, Mecklen⸗ burg⸗Schwerin, Sachsen⸗Coburg und Gotha. G
II. Ausschuß für das Seewesen. Preußen, Bayern, König⸗ reich Sachsen, Mecklenburg Schwerin, Hamburg.
III. Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen. Preußen, Bayern, Königreich Sachsen, Württemberg, Baden, Mecklen⸗ burg⸗Schwerin, Braunschweig. — Stellvertreter: Hessen, Großherzogthum Sachsen. — Kommissar: Elsaß⸗Lothringen.
IV. Ausschuß für öb und Verkehr. Preußen, Bayern, Königreich Sachsen, Württemberg, Hessen, Großherzogthum Sachsen, Hamburg. — Stellvertreter: Lübeck. — Kommissar: Elsaß⸗Lothringen.
V. Ausschuß für Eisenbahnen, Post und Telegraphen. Preußen, Königreich Sachsen, Baden, Hessen, Großherzogthum Sachsen, Oldenburg, Lübeck. — Stellvertreter: Württemberg.
VI. Ausschuß für Justizwesen. Preußen, Bayern, König⸗ reich Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Lübeck. — Stell⸗ vertreter: Braunschweig, Schwarzburg⸗Rudolstadt. — Kom⸗ missar: Elsaß⸗Lothringen.
VII. Ausschuß für Rechnungswesen. Preußen, Bayern, Königreich Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Braun⸗ schweig. — Stellvertreter: Mecklenburg⸗Schwerin. — Kom⸗ missar: Elsaß⸗Lothringen.
VIII. Ausschuß für die auswärtigen Angelegenheiten. Bayern, Königreich Sachsen, Württemberg, Baden, Mecklen⸗ burg⸗Schwerin.
IX. Ausschuß für Elsaß⸗Lothringen. Preußen, Bayern, Königreich Sachsen, Württemberg, Baden, Mecklenburg⸗ Schwerin, Braunschweig. — Stellvertreter: Hessen, Lübeck. — Kommissare: Elsaß⸗Lothringen.
X. Ausschuß für die Verfassung. Preußen, Bayern, Königreich Sachsen, Württemberg, Baden, Oldenburg, Sachsen⸗ Meiningen.
XI. Ausschuß für die Geschäftsordnung. Preußen, Bayern, Württemberg, Hessen, Großherzogthum Sachsen, Sachsen⸗Altenburg, Schwarzburg⸗Rudolstadt.
Ausschuß für das Eisenbahn⸗Gütertarifwesen. Preußen, Bayern, Königreich Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Oldenburg.
— Bei der Festsetzung der Alimente für die geschiedene, unschuldige Ehefrau muß, nach einem Urtheil des Reichs⸗ gerichts, IV. Civilsenats, vom 15. Oktober d. J., im Gel⸗ tungsbereich des preußischen allgemeinen Landrechts ein der Ehefrau angefallenes Erbrecht, welches zur Zeit der Ehe⸗ trennung in Gestalt einkommenfähigen Vermögens noch nicht realisirt ist und nach Lage des Erbrechts noch nicht hat realisirt werden können, ganz und dauernd außer Berücksichtigung bleiben, mochte auch der Rechtsgrund zu einer späteren Reali⸗ sirung solcher Art schon gegeben sein.
— Der Gemeinschuldner wird, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Civilsenats, vom 16. Oktober d. J., durch die Konkurseröffnung weder rechts⸗ noch handlungs⸗ unfähig, vielmehr ist er alle rechtlichen Verfügungen, welche die Konkursmasse nicht berühren, vorzunehmen berechtigt. Es genügt demnach hinsichtlich der nach Rheinischem Recht bei der Cession einer Forderung erforderlichen Zustellung des Ueber⸗ trags an den Schuldner nach der Konkurseröffnung über das Vermögen des Schuldners nicht die Zustellung an den Konkursverwalter, sondern es muß auch eine solche an den Gemeinschuldner selbst erfolgen, widrigenfalls der Cessionar ein für die Zeit nach der Beendigung des Konkursverfahrens wirksames Abkommen zwischen dem Cedenten und dem Schuldner gegen sich gelten lassen muß.
— Ein Genossenschaftsvorstand hatte, nachdem er im Laufe des Umlageverfahrens einem Genossenschaftsmitgliede auf Grund der von diesem eingereichten Lohnnachweisungen cinen Auszug aus der Heberolle zugestellt und das Mitglied gegen die Feststellung seines Beitrages Beschwerde er⸗ hoben hatte, dem Genossenschaftsmitgliede einen neuen (er⸗ höhten) Heberollenauszug zugefertigt, da aus den in der Be⸗ schwerdeschrift enthaltenen Angaben sich ergeben hatte, daß die anrechnungsfähigen Löhne in der Lohnnachweisung irrthüm⸗ licherweise zu niedrig in Ansatz gebracht waren. Das Reichs⸗ Versicherungsamt hat, indem es die Entscheidung des hier nicht vorliegenden Falles, wo ein Genossenschaftsmitglied bös⸗ willig eine unrichtige Feststellung der Beiträge herbeigeführt hat, dahingestellt sein ließ, sich in einem Be⸗ scheide vom 11. Oktober d. J. (Nr. 617) dahin ausge⸗ sprochen, daß jenes Verfahren nicht gerechtfertigt war. In dem Bescheide ist Folgendes ausgeführt worden: Das in den §§. 71 ff. des Unfallversicherungsgesetzes geregelte Umlageverfahren ist ein alljährlich wiederkehrendes und inner⸗ halb jedes Veranlagungsjahres in sich abgeschlossen. Das Unfallversicherungsgesetz kennt nur eine einmalige Ermittelung des Gesammtbedarfs der Berufsgenossenschaft für je ein Rech⸗ nungsjahr und ebenso einen nur einmaligen Auszug aus der Heberolle; es enthält keine Bestimmung, welche eine Erhöhung dieses Heberollenauszuges zuließe (§§. 72, 103 des Unfallver⸗ sicherungsgesetzes). Daher kann es für zulässig nicht erachtet werden, einem Mitgliede, nachdem ihm ein Heberollenauszug zugestellt worden ist (§. 72 Absatz 2 des Unfallversicherungs⸗ gesetzes), eine weitere, die erste übersteigende Anforderung noch nachträglich zuzufertigen (vergleiche über die analogen Ver⸗ hältnisse bei der Veranlagung zu den Klassen des Gefahren⸗ tarifs die Bescheide 442, „Amtliche Nachrichten“ 1887 Seite 378 und 471, „Amtliche Nachrichten“ 1888 Seite 86). Es ist ebenso das Recht, wie die Pflicht der Berufsgenossen⸗ schaften, sich rechtzeitig gegen unrichtige, die Beitrags⸗ der Unternehmer mindernde Angaben derselben in de Lohnn chweisungen zu schützen, und es stehe
ihr hier⸗ - 8
für hinreichende Mittel und Wege zu Gebote. Insbesondere
aben die Berufsgenossenschaften in Fällen unrichtiger that⸗ ächlicher Angaben der Unternehmer das Recht, diese Angaben zu berichtigen (vergleiche Bescheid 137, „Amtliche Nachrichten“ 1886 Seite 55) und ferner gemäß §. 103 des Unfall⸗ versicherungsgesetzes das Recht zur Bestrafung der Unter⸗ nehmer bis zur Höhe von 500 ℳ Endlich würde eine trotz⸗ dem etwa eintretende Verkürzung der Berufsgenossenschaft dieselbe nur für ein Jahr treffen, weil die Umlegung der Beiträge alljährlich geschieht.
— Bei der gestern Abend 9 Uhr 10 Minuten auf dem Stettiner Bahnhofe erfolgten Ankunft Sr. Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten⸗Thronfolgers von Ruß⸗ land wurde die Ehrenwache vom Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 1 gegeben; die Ehren⸗ eskorte stellte die 3. Escadron des Regiments der Gardes du Corps. Die Ehrenwache bei dem heute früh 7 Uhr 45 Minuten auf dem Anhalter Bahnhofe erfolgten Eintreffen Sr. Königlichen Hoheit des Herzogs von Aosta wurde vom Garde⸗Füsilier⸗Regiment gestellt, während zwei Züge des Garde⸗Kürassier⸗Regiments die Ehreneskorte bildeten.
Vor Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Großfürsten⸗Thronfolger von Rußland fand in Gegenwart Sr. Majestät des Kai⸗ sers und Königs heute Vormittag 10 Uhr ein Vorexerzieren einer Compagnie des Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regi⸗ ments Nr. 1 in dem Exerzierhause des Regiments, am Prenz⸗ lauer Thore, statt.
— Zum Ehrendienst bei Sr. Königlichen Hoheit dem Herzog von Aosta sind Allerhöchst befohlen worden: der General⸗Lieutenant von Sobbe, Commandeur der 1. Garde⸗Infanterie⸗Division, der Oberst⸗Lieutenant Freiherr von Bissing, Flügel⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, und der Oberst⸗Lieutenant von Lieres und Wilkau, Commandeur des 2. Hessischen Husaren⸗Regiments Nr. 14.
— Der Bervollmächtigte zum Bundesrath, Herzoglich sachsen⸗coburg und gothaische Staats⸗Minister Dr. von Bonin, ist hier angekommen.
— Der hiesige mexikanische Gesandte, Don Romero Vargas, hat einen ihm von seiner Regierung bewilligten Urlaub angetreten. Während der Abwesenheit desselben von Berlin fungirt der Legations⸗Sekretär Larrainzar als interimistischer Geschäftsträger.
— Der General-⸗Inspecteur des Militär⸗Erziehungs⸗ und Bildungswesens, General der Infanterie von Strubberg, à la suite des Kadetten⸗Corps, ist von Koblenz hierher zurück⸗ gekehrt.
— Der General⸗Lieutenant von Kropff, Commandeur der 15. Division, hat nach beendetem Urlaub die Rückreise in die Garnison Köln angetreten.
Bayern. München, 21. November. (W. T. B.) Der Herzog und die Herzogin von Aosta trafen heute Nach⸗ mittag um 5 Uhr hier ein und setzten nach halbstündigem Aufenthalt die Reise nach Berlin fort.
Baden. Karlsruhe, 19. November. (Karlsr. Ztg.) Der Großherzog ertheilte heute Abend dem österreichisch⸗ ungarischen Gesandten, Fürsten Wrede, Audienz und nahm dessen Abberufungsschreiben entgegen. Zuvor hatte die Großherzogin den Fürsten Wrede mit Gemahlin empfangen. 2 Ehren des scheidenden Gesandten fand um 6 Uhr Hoftafel statt. — In Freiburg ist gestern der Wirk⸗ liche Geheime Rath, Freiherr August von Marschall, Ober⸗Hofrichter a. D., Vater des Großherzoglichen Gesandten in Berlin, im Alter von nahezu 85 Jahren gestorben.
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 21. November. (Meckl. Nachr.) Der Großherzog, die Großherzogin⸗ Mutter, die Großherzogin Marie und die Herzogin Elisabeth werden sich morgen Nachmittag von hier nach Ludwigslust begeben, zur Theilnahme an der daselbst am Freitag, den 23. d., bei den Fürstlich Reuß'schen Herr⸗ schaften stattfindenden Tauffeierlichkeit. — Der Groß⸗ herzog reist von Ludwigslust am Sonnabend, den 24. d., nach Berlin, von wo Se. Königliche Hoheit am 27. d. M. die Reise nach Cannes zum Winteraufenthalt anzutreten gedenkt.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 21. November. (Th. C.) Dem Landtage ist die bereits erwähnte Vorlage, betreffend Um⸗ und Neubauten für akademische Zwecke in Jena, zugegangen.
Oldenburg. Oldenburg, 21. November. Aus dem der Landessynode vorgelegten Generalbericht des Ober⸗ Kirchenraths ist hervorzuheben, daß von den während der drei letzten Jahre erfolgten Neubesetzungen von 28 Psarr⸗ stellen 18 durch höchstunmittelbare Besetzung wegen Mangels an Bewerbern erfolgten. Die Zahl der Eheschließungen über⸗ stieg diejenige der kirchlichen Trauungen um 18, die Zahl der lebend geborenen Kinder diejenige der getauften um 1002; die unehelichen Geburten betrugen 3,8 Proz. der Gebornen; bei 12 174 Todesfällen sanden 10 324 kirch⸗ liche Beerdigungen statt. Die kirchliche Armenpflege konnte 116 188,39 ℳ einnehmen und hatte 88 020,24 ℳ zu verausgaben. Aus der neuen Schätzung des Pfarr⸗ einkommens resultirt eine Gesammtschätzungssumme von 321 627,50 ℳ, gegen die vorige Schätzung um 2835 ℳ weniger. Die evangelische Bevölkerung vermehrte sich von 1855 bis 1885 um 19,33 Proz., die katholische um 1,91 Proz. An Sektirern waren im Herzogthum 1885 0,39 Proz. der Bevölkerung vorhanden.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 21. November. (W. T. B.) Im Budgetausschuß kündigte die Regierung an, sie werde im Einvernehmen mit der ungarischen Regierung einen Gesetz⸗ entwurf, betreffend das Verbot von Ankündigungen fremd⸗ ländischer Loose, einbringen.
iume, 21. November. (W. T. B.) Bei dem gestern zu Ehren des deutschen Geschwaders von dem Gouver⸗ neur veranstalteten Galadiner wechselten dieser und Contre⸗Admiral Hollmann begeistert aufgenommene Toaste auf die beiderseitigen Souveräne. Contre⸗Admiral Hollmann sagte in seinem Trinkspruch, Se. Majestät der Kaiser habe ihn besonders beauftragt, mit dem Geschwader die ungarische Meeresküste aufzusuchen, um dieselbe kennen zu lernen; er habe nun nicht nur die traditionelle Gastfreundschaft er⸗ fahren, sondern auch i sbesondere. der b ispiellosen Fortschritt
wahrgenommen, welchen der neu begründete ungarische Staat hier erzielte. Nach dem Diner begaben sich die Gäste in die Opernvorstellung. Heute findet eine große Soirée bei dem Gouverneur statt.
Großbritannien und Irland. London, 21. November. (W. T. B.) In der Sitzung der Kommission für die Parnell'sche Angelegenheit sprach der Präsident der Kommission eine Geldstrafe von 500 Pfd. gegen Edward Harrington, den nationalistischen Deputirten für Kerry, aus, wegen des im „Kerry Sentinel“ ver⸗ öffentlichten Artikels, welcher eine schwere “ gegen den Gerichtshof enthielt. In diesem Artikel, auf welchen der Generalprokurator gestern hingewiesen hatte, war ausgeführt worden, daß der Gerichtshof nur eine Kreatur der Regierung und der „Times“ sei. Harrington hatte auf Be⸗ fragen des Präsidenten erklärt, daß er die Verantwortung für den Artikel übernehme.
Frankreich. Paris, 20. November. (Köln. Ztg.) In dem heute unter dem Vorsitz des Präsidenten Carnot abgehaltenen Ministerrath legte der Minister⸗Präsident Floquet ein Verzeichniß des im Laufe des Jahres durch Ueberschwemmungen und Gewitter in verschiedenen Departe⸗ ments angerichteten Schadens vor im Gesammtbetrage von 4 Millionen Francs. Der Ministerrath beschloß, von den Kammern einen Kredit von 400 000 Fr. zur Vertheilung an die der Unterstützung bedürftigen Geschädigten zu fordern.
— 21. November. (W. T. B.) Heute morgen erschien hier eine von Numa Gilly verfaßte Broschüre, welche starke Angriffe gegen mehrere Deputirte enthält. Die Deputirten Gerville⸗Reache und Salis haben erklärt, Numa Gilly und den Verleger Savine wegen Verleumdung gerichtlich belangen zu wollen.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 21. November. (W. T. B.) Die Ernennung des General⸗Lieutenants Hermann Paucker (vom Ingenieur⸗Corps) zum Minister G und Verkehrsanstalten ist heute publizirt worden.
Italien. Rom, 21. November. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat die Vorlage der Regierung, be⸗ treffend die Reform des Gesetzes über die öffent liche Sicherheit, mit 164 gegen 58 Stimmen an genommen.
Im Senat erklärte der Minister⸗Präsident Crispi bei der Berathung des Gesetzentwurfs über die Kommunal und Provinzial⸗Reform, daß er nach der Beendigung der Debatte über den vorliegenden Gesetzentwurf die Inter pellation Corte's über die italienische Politik im Rothen Meere beantworten werde.
Spanien. Madrid, 21. November. (W. T. B.) Die amtliche „Gaceta“ veröffentlicht die Ernennung Mazo's zum Botschafter bei der italienischen Re⸗ ö und diejenige Albareda's zum Botschafter in London.
Afrika. Egypten. Kairo, 19. November. *(A. C.) Außer dem 9. und 10. hat das 12. sudanesische Bataillon Befehl erhalten, nach Suakim zu marschiren. Die Garnison wird dadurch um fast 3000 Mann verstärkt. Die Rebellen unterhalten jetzt ein beständiges Feuer gegen die Stadt und die Forts von Susakim; in den letzten Nächten haben sie etwa 24 Granaten in die Stadt geworfen. Der Ober Befeylshaber hofft noch immer, sie aus ihrer gegenwärtigen Stellung in den Laufgräben vertreiben zu können; aber es ist doch höchst zweifelhaft, ob dies so leicht gelingen wird, da es unvorsichtig sein würde, sie direkt anzugreifen. Die Be hörden verhehlen sich selber den Ernst der Lage nicht; nur bemühen sie sich, ihn vor der Außenwelt zu verbergen. Der Feind ist viel zahlreicher, als man früher aus den Berichten der Ueberläufer und Spione geschlossen hatte. General Grenfell hat telegraphisch um Zusendung von Norden felt'schen Kanonen ersucht, und es werden 6 solcher Ge schütze nach Suakim gesandt werden.
Zeitungsstimmen.
„Zur Eröffnung des Reichstages sagt die „Berliner Börsen⸗Zeitung“:
Eine große und so rasch wie die deutsche Nation emporgewachsene politische Gemeinschaft darf sich mit dem ersten Erfolg nicht be⸗ gnügen. Was die Ausdehnung unserer Reichsgrenzen und den Einfluß unserer Stellung gegenüber den übrigen Staaten anlangt, sind wir ein „gesättigtes“ Volk. Nach der Richtung hin gilt es nur, zu konserviren, weiterausgreifende Bestrebungen niederzuhalten, Meister in der Beschränkung zu sein. Aber schon diese sorgfältige Pflege des Errungenen darf niemals zur genießenden Behaglichkeit, also zur Unthätigkeit herabsinken. Immer setzt sie auf⸗ merksames Beobachten und emsige Thatkraft voraus. Noch weit größere Anspannung der Kräfte erfordert die Fortbildung der inneren Verhältnisse. Hier giebt es keinen Zustand des „Saturirten“. Je mehr die Bedeutung und der Umfang des ersten Erfolges dazu verführen kann, dem Genusse sich zu überlassen, als wäre schon Alles erreicht und als wäre auch alles Erreichte schon vollkommen, desto mehr er⸗ höht sich die Verantwortung derjenigen, in deren Hand die Geschicke der Nation vertrauensvoll gegeben sind. Sie selbst müssen den Fort⸗ schritt als klare Nothwendigkeit erkennen und dessen Inhalt, wie namentlich auch dessen Formen allgemein geläufig machen.
Darin zunächst beruht die Aufgabe des Parteiwesens, und Beides — die Behauptung unseres äußeren Einflusses, wie die Betreibung der inneren Entwickelung — gebietet vor Allem die Zusammenfassung der zu schöpferischem Wirken befähigten Volkskreise und Volks⸗ kräfte. Es ist von berufener Stelle, von den aufrichtigen Freunden der deutschen Einheit und der verfassungsmäßigen Freiheit mit nach⸗ drücklichem Ernst und immer wieder gemahnt worden, daß wir im Herzen Europas und Arngesichts der gewaltigen, manchen Keim der Zersetzung in sich bergenden Er⸗ scheinungen des wirthschaftlichen Lebens der Völker am allerwenigsten zu dem Luxus fortschreitender Parteizersplitterung und Parteienverbitterung berechtigt sind. Darin erschöpfte sich auch der tiefere Sinn des Kartells vom 14. Januar 1887, der seine Be⸗ deutung keineswegs mit der Bewilligung des Septennatszweckes ver⸗ loren hat. Wo immer die Gegensätze des Parteiwesens — regionaler oder politisch⸗theoretischer Art — zu einer Schroffheit ausarten wollen, die dem nationalen Interesse zuwider wäre, die die nothwendige Schaffenskraft der Volksgemeinde lähmen könnte, wird der Kartell⸗ gedanke stets wieder aufleuchten müssen.
— Die „Deutsche volkswirthschaftliche Cor⸗ respondenz“ erklärt als vornehmste Aufgabe des Reichs⸗ tages, die Frage der Alters⸗ und Invalidenversicherung zu beantworten, und fährt dann fort:
Aufpabe, die überhaupt zum perschaft, Lösung erheischend,