Diesem Bedarf gegenüber sieht der Etat für 1888/89 nur 7 Stellen für Vize⸗ und Contre⸗Admirale vor. „Durch die Forderung von 2 Stellen für Contre⸗Admirale wird der Be⸗ darf zwar nicht gänzlich gedeckt, doch ist dabei in Betracht zu iehen, daß die Stellen des Vorstandes des Hydrographischen hmts, wie des Direktors des Bildungswesens nach den bei Kapitel 46 Titel 1 und Kapitel 59 Titel 1 getroffenen Fest⸗ setzungen bedingungsweise mit Contre⸗Admiralen besetzt wer⸗ den können und eine gleiche Maßnahme für die beiden Ober⸗ Werftrirektoren zu Kiel und Wilhelmshaven bezüglich der Er⸗ nennung zum Tontre⸗Admiral in Aussicht genommen ist. Dem Bedarf einer Vize⸗Admiralstelle an Stelle einer Contre⸗ Admiralstelle für den Direktor des Marine⸗Departements der Admiralität soll durch die bei Kapitel 45 Titel 1 beantragte Ermächtigung Rechnung getragen werden. b
Bei dem auf 13 Stellen für Admirale veranschlagten Be⸗ darf sind besondere Missionen, mit denen Admirale im Inter⸗ esse des überseeischen Dienstes Allerhöchsten Orts betraut wer⸗ den können, und Dienstbehinderungsfälle in Folge andauernder
2
Krankheit und demgemäß nöthiger Beurlaubung noch nicht in Berücksichtigung gezogen. 1G
Die einmaligen Ausgaben betragen im ordentlichen Etat 9 062 170 ℳ (+ 2 796 474 ℳ,), darunter 5 418 800 ℳ Zuschuß des ordentlichen Etats (+ 2 177 196 ℳ); außerdem werden noch 2 053 600 ℳ (1 215 281 ℳ) im außerordentlichen Etat erfordert, so daß dieser mit 7471 600 ℳ (+ 961 915 ℳ) schließt, die aus der Anleihe bestritten werden.
Eine dem Etat beiliegende Denkschrift lautet:
Es ist in der Denkschrift zum Etat der Marineverwaltung vom Etatsjahre 1887,88 bereits darauf hingewiesen worden, in wie hohem Grade andere Marinen durch Neubauten moderner schwerbewaffneter und schneller Schiffe die deutsche Marine überflügelt haben.
Um diese Thatsache zu veranschaulichen, ist es erforderlich, in eine ernste und sorgfältige Prüfung der vorhandenen Schiffe und Fahrzeuge der Kaiserlichen Marine einzutreten und diese dem vorhan⸗ denen bezw. im Bau befindlichen Material anderer Flotten gegen⸗ überzustellen. Auf den früheren, oft erwähnten Flottengründungsplan jetzt noch Bezug zu nehmen, erscheint aus den in der oben erwähnten Denkschrift bereits gedachten Gründen nicht rathsam, weil einerseits dieser Eründungsplan, ein vollständig anderes, jetzt veraltetes Mate⸗ rial an Schiffen und Armirungen vorsehend, durch die Fortschritte der Technik sowohl, wie auch durch den veränderten Charakter der voraussichtlichen Kriegführung zur See hinfällig geworden ist und andererseits die Aufgaben der Marine durch Ausdehnung unserer über⸗ seeischen Beziehungen eine Erweiterung erfahren haben. 1“
Den Anforderungen der modernen Kriegführung zur See ist im vollen Maße Rechnung getragen worden in Allem, was das Torpedo⸗ wesen betrifft, und hierin war Deutschland bis vor kurzer Zeit allen anderen Marinen voraus. 68 3
Die möglichst schnelle Bereitstellung dieser Defensivmittel hat indeß die Befriedigung anderer, sich immer dringender geltend machender Bedürfnisse zunächst in den Hintergrund drängen müssen und hat hierunter namentlich die eigent iche Schlachtflotte gelitten. Einer solchen kann aber im Hinblick darauf, daß eine wirksame Defensive nur denkbar ist, wenn sie durch ein kräftige Offensive unterstützt werden kann, ebensowenig entrathen werden, wie einer
nügenden Anzahl moderner geschützter Kreuzer zum Schutze des eigenen und zur Schädigung des feindlichen Handels. (Panzerschiffe). Ein den Anforderungen der Neuzeit voll⸗ kommen entsprechendes Schlachtschiff besitzt die deutsche Flotte nicht. Seit dem Jahre 1884 hat der Bau solcher Schiffe bei uns gerubt, und für die theils nicht mehr vorhandenen, theils unbrauchbar ge⸗ wordenen Schiffe „Prinz Adalbert“, „Großer Kurfürst“, „Kronprinz“, „Friedrich Carl“ und „Hansa“ ist ein Ersatz bis jetzt noch nicht in Angriff genommen. . Criff ge Schlachtflotte besteht in ihrer Masse aus noch brauch⸗
aren, aber nicht mehr zeitgemäßen Schiffen, deren Minderwerthigkeit in demselben Maße zunimmt, wie andere Nationen auf dem Gebiete des Baues von Schlachtschiffen fortschreiten. b
Man kann sich dem Ernst dieser Thatsache nicht verschließen und es muß ausgesprochen werden, daß es die höchste Zeit ist, nunmehr mit dem Bau nicht eines, sondern mehrerer, allen Anforderungen der Gegenwart genügender größerer Schiffe schleunig vorzugehen. Es muß für die Schlachtflotte wenigstens ein Kern vollwerthiger Schiffe geschaffen werden, an welchen die minderwerthigen sich anlehnen können und dadurch bei gemeinsamer Aktion in ihrem Gefechtswerth gehoben werden. Ist dieser Kern starker moderner Schlachtschiffe einmal ge⸗ schaffen, so kann in langsamem Tempo weiter gearbeitet, es kann den Fortschritten der Technik dann Schritt vor Schritt gefolgt werden ohne Ueberstürzung und unter voller Ausbeutung aller bei uns und
ei anderen Nationen auf diesem Gebiet gemachten Erfahrungen. Die Marineverwaltung beabsichtigt nicht, Schiffe von so bedeuten⸗ der Größe zu bauen, wie Italien sie besitzt und noch baut. Die Schiffsgrößen, bis zu denen wir gehen können, sind uns durch die Verhältnisse unserer Küsten und Häfen vorgezeichnet. Diese gestatten
2
uns, Schiffe bis zu einem Deplacement von 9000 bis 10 000 t zu bauen, eine Größe, welche im Uebrigen vollkommen genügt, um gut manövrirende, schwer armirte, allen Ansprüchen der Neuzeit entsprechende Schiffe von hinreichender Geschwindigkeit zu bauen, alle Fortschritte der Technik bei ihnen zu voller Anwendung zu bringen. Sowohl das
Beispiel anderer Nationen und die bei ihnen gemachten Erfahrungen,
als eigene eingehende Untersuchungen und Erwägungen haben uns jetzt den Weg erkennen lassen, auf dem bezüglich der Panzer⸗ schiffbauten vorgegangen werden muß, und können damit die in dieser Beziehung noch in der Denkschrift des Jahres 1887/88 zum Ausdruck gelangten Bedenken nunmehr als überwunden angesehen werden. Wir können daher mit der Ausführung der in der Admiralität entworfenen und nach allen Richtungen hin wohl erwogenen Konstruktionen vor⸗ gehen, sobald der Marineverwaltung die Mittel hierzu zur Verfügung gestellt sein werden. ““
Wenn in den Etat 1889/90 vier solcher Schiffe eingestellt sind, so ist das geschehen, um damit mit einem Schlage ein aus völlig
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
2. eepsgeFedgen usgebote. orladungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
„Verwendung im übersceischen Dienst.
gleichen Schiffen bestehendes Geschwader als Kern der Schlachtflotte zu schaffen. Auf solche Gleichförmigkeit in der Zusammensetzung der einzelnen Geschwader, aus denen eine Flotte gebildet wird, muß aber rom taktischen Gesichtspunkt aus der größte Werth gelegt werden. 8 8 3
(Panzerfahrzeuge.) Mit den für den Küstenschutz im engeren Sinne gegenwärtig vorhandenen Panzerfahrzeugen ver Fält es sich ähnlich wie mit den Schlachtschiffen. Der größte Theil derselben ist, wenn auch noch brauchbar, so doch theils veraltet, theils den an sie zu stellenden allgemeinen Anforderungen nicht. mehr hinreichend ge⸗ wachsen. Dagegen steht zu erwarten, daß die Fahrzeuge von der Klasse des jetzt im Bau begriffenen Panzerfahrzeugs O allen Anforde⸗ rungen der Küstenvertheidigung in vollem Maße entsprechen werden.
Es ist die Herstellung 10 solcher Fahrzeuge vorgesehen, und scheint es im Hinblick auf die Minderwerthigkeit der gegenwärtig vorhandenen Panzerfahrzeuge nothwendig, mit dem Bau der übrigen 9 Fahrzeuge so schleunig als möglich vorzugehen. Es wird dann, ab⸗ gesehen von dem noch rückständigen Bau einiger Torpedodivisionsboote und von den im Laufe der Zeit naturgemäß gelegentlich notvwendig werdenden Ersatzbauten, namentlich für die schneller sich abnutzenden Torpedoboote, ein vorläufiger Abschluß in der Beschaffung von Fabr⸗ zeugen für die Küstenvertheidigung im engeren Sinne eintreten können.
(Kreuzer⸗Fregatten.) Die Kreuzer⸗Fregatten haben schon seit einer Reihe 798 8 vhn Je für Schul;wecke und im überseeischen Dienst als Flaggschiffe ꝛec. Verwendung gefunden
Einen Ersatz für aufgebrauchte Schiffe dieser Klasse zu schaffen, liegt nicht in der Absicht. Die Marineverwaltung beabsichtigt viel⸗ mehr, die Kreuser⸗Fregatten des Schulgeschwaders allmähli durch Panzerschiffe zu ersetzen und aus dem Schulgeschwader ein permanentes Üebungsgeschwader zu machen. Wie der Rekrut der Armee in dem Verbande, in dem er vor den Feind gehen soll, aus⸗ und fortgebildet wird, so muß auch das Personal der Marine, sobald dasselbe die erste vorbereitende Ausbildung empfangen hat, da weiter fortgebildet werden, wo seine Thätigkeit für den Krieg in Anspruch genommen werden soll, also auf Schlachtschiffen. Es erscheint dies gegenwärtig um so nothwendiger, als die Ausbildung in der Takelage bei den Marinen der Neuzeit gegenüber den sonstigen Anforderungen immer mehr in den Hintergrund tritt.
(Kreuzer⸗Korvpetten.) Aehnlich verhält es sich mit den Kreuzer⸗Korvetten. Vollkommen brauchbar für den Kreuzerkrieg können von ihnen nur drei bezeichnet werden. Drei weitere können noch in dem ersten Stadium des Kreuzerkrieges verwandt werden, die übrigen sind hierfür unbrauchbar. Gegenwärtig finden drei solche Schiffe noch s Es liegt aber in der Absicht, auch diese, wenn es die Verhältnisse gestatten, zurück zu beordern und da, wo nöthig, durch kleine Kreuzer zu ersetzen. . 8
Die als völlig brauchbar bezeichneten drei Schiffe genügen aber Angesichts der energischen und erfolgreichen Bestrebungen anderer Nationen auf diesem Gebiet bei Weitem nicht. Konnten bisl er für den Kreuzerkrieg wenigstens die schnelleren unserer Korvetten noch in Betracht kommen, so kann hiervon nicht mehr die Rede sein, seitdem selbst untergeordnete Marinen sich in der Lage befinden, mit schwer armirten, geschützten Kreuzern von großer Geschwindigkeit und Kohlen⸗ kapazität in allen Meeren aufzutreten, und seitdem die Geschwindig⸗ keit der Handelsdampfer, welchen die Kriegsschiffe zur Erfüllung ihrer Bestimmung überlegen sein müssen, eine erhebliche Steigerung er⸗ fahren hat. .“
Der Ersatz von eigentlichen Kreuzern durch im Krieg armirte schnelle Kauffahrteidampfer ist, wie bei anderen Nationen, so auch bei uns erwogen und ins Auge gefaßt worden. Je eingehender wir uns aber mit dieser Frage beschäftigt haben, desto mehr hat die Ueber⸗ zeugung Raum gewonnen, daß von solchen Kauffahrteischiffen und ihren für den Krieg unvorbereiteten und ungeschulten Besatzungen ein irgend nennenswerther Erfolg nicht zu erwarten steht. Diese Er⸗ wägungen zwingen dazu, mit dem Bau einer entsprechenden Anzahl Schiffe vorzugehen, welche für den Kreuzerkrieg geeignet und im Stande sind, sowohl Deutschlands Handel zu schützen, wie den des vermuthlichen Gegners zu schadigen.
England hbat in den letzten . 1 10 solcher schnellen geschützten Kreuzer theils vollendet, theils in Angriff genommen, besitzt außerdem noch 22 theilweise geschützte, d. über Maschine und Kesseln mit Schutzdeck versehene Kreuzer, Frankreich besitzt 19, Italien 15, Spanien und Amerika je 11 und Rußland 4 geschützte Kreuzer oder hat sie in Aus⸗ sicht genommen. Hiernach dürfte die Zahl von 10 Kreuzer⸗Korvetten für die deutsche Marine nicht zu hoch gegriffen sein, eine Zahl, auf welche die drei noch brauchbaren Schiffe in Anrechnung zu bringen sind, sodaß noch 7 solcher Schiffe zu bauen wären.
(Kreuzer.) Eine ganz andere Bestimmung, als die Kreuzer⸗ Korvetten haben diejenigen Fahrzeuge, deren das Reich zum Dienst an 2 Küsten seiner überseeischen Schutzgebiete und anderen Küsten bedarf.
Diese Fahrzeuge haben Aufgaben lokaler Art zu erfüllen. bedürfen keiner schweren Armirungen und keines Schutzdecks, auch dürfen sie, mit Rücksicht auf ihre spezielle Verwendung an flachen bezw. mit Korallenriffen besetzten Küsten, nicht zu groß sein, eine mittlere Geschwindigkeit genügt. Den klimatischen Verhältnissen der Stationsorte angemessene innere Einrichtung ist für diese Fahrzeuge wichtiger, als hervorragende Gefechtseigenschaften. Sie sollen nur den laufenden Dienst auf den Stationen erledigen, während zu größerer Machtentwickelung auf von der Heimath zu entsendende größere Schiffe gerechnet werden muß. Zu htgem Zweck genügen die vorhandenen Kreuzer⸗Fregatten und Kreuzer⸗Korretten älteren Ur⸗ sprungs auf Jahre hinaus. Derartige Schiffe mit großer Besatzung ständig auf den einzelnen Stationen zu haben, erlauben die Personal⸗ verhältnisse zur Zeit nicht, soll nicht die Kriegsbereitschaft beein⸗ trächtigt werden.é Unter diesen Voraussetzungen genügen auf den Sta⸗ tionen gegenwärtig 9 solcher im Etat als Kreuzer bezeichneten Stations⸗ fahrzeuge, und zwar an der Westküste von Afrika 2, an der Ostküste 2, in Ost⸗Asien 2, in der Südsee und Australien 3.
Was wir davon besitzen — und hierzu müssen auch die gegen⸗ wärtig den Dienst als Stationsfahrzenge mit versehenden Kanonen⸗ boote von der „Hyäne“⸗Klasse gerechnet werden — wird allmählich durch Alter unbrauchbar und dann durch Fahrzeuge von der Klasse der „Schwalbe“ ersetzt. Eine weitere Vermehrung oder vielmehr ein
Jahren den Bau von
: Sie
fortgesetzter Bau von Stationsfahrzeugen ist daher nur insoweit er⸗ forderlich, als die gegenwärtig vorhandenen Fabhrzeuge dieser Art nach und nach unbrauchbar werden und die Bereithaltung einer gewissen Reserve zu sofortigem Ersatz im Bedarfsfall nothwendig erscheint.
Wir besitzen einschließlich der Kanonenboote und der gegenwärtig noch nicht vollendeten Kreuzer „Sperber“ und „O“ zur Zeit 12 Sta⸗ tionsfahrzeuge. Von diesen befinden sich 8 auf Stationen, eines („Cyclop*) ist bereits wegen eingetretener Unbrauchbarkeit in Kamerun außer Dienst gestellt worden und wird dort als Hulk verwendet. Ein anderes Fahrzeug („Nautilus“), welches ebenfalls am Ende seiner Lauf⸗ bahn angelangt und für den auswärtigen Dienst nicht mehr brauchbar ist, ist in die Heimath zurückbeordert worden und stebt zu erwarten, daß diesem in kurzer Zeit ein anderes („Möwe“) folgen wirdd.
Es tritt hiernach an die Marineverwaltung die Nothwendigkeit heran, auf rechtzeitigen Ersatz Bedacht zu nehmen, damit sie nicht in die Lage versetzt wird, da größere Schiffe mit dreifach größerer Be⸗ satzung verwenden zu müssen, wo kleinere und so viel billigere Fahr⸗ zeuge sonst ausreichen würden. Es wird vor der Hand genügen, an der Zahl von insgesammt 13 Kreuzern als Stationsfabrzeuge fest⸗ zuhalten und hier Erfatzbauten eintreten zu lassen, je nachdem sich das Bedürfniß dazu herausstellt. Von diesem Gesichtspunkt ausgehend, ist der Bau von 4 Krenzern (Stationsfahrzeugen) nöthig, von welchen zunächst in dem Etat 1889/90 ein neuer Kreuzer eingestellt wird.
(Avisos.) Zum Schluß sei noch der Avisos gedacht. Ihre Unentbehrlichkeit für die Kriegführung, sowohl auf hoher See, wie an der heimathlichen Küste, ist schon bei früheren Gelegenheiten so eingehend nachgewiesen worden, daß von einer weiteren Erörterung dieser Frage wohl Abstand genommen werden kann. Auch diese Klasse von Schiffen hat in Folge der Zunahme von Geschwindigkeit aller anderen Schiffsklassen, auch der Schlachtschiffe, bei allen Nationen eine so erhebliche Steigerung ihrer Leistungen erfahren müssen, daß Avisos, die vor wenigen Jahren noch als mustergültig galten, jetzt als veraltet betrachtet werden müssen. Wir werden daher im Bau auch solcher Fahrzeuge nicht stillstehen dürfen, sondern weiter arbeiten müssen. 8
Es ist in den vorstehenden Betrachtungen mehrfach darauf bin⸗ gewiesen worden, wie die deutsche Flotte durch andere Marinen zweiten Ranges im Bau moderner Schiffe, namentlich Schlachtschiffe und geschützter Kreuzer, überflügelt worden ist.
Die beigefügte Anlage enthält den Belag hierfür. Danach besitzt Rußland, bei einem jährlichen Marinebudget von 126 702 000 ℳ, von denen 47 413 500 ℳ auf den Schiffsbau entfallen, unter 17 Panzerschiffen 6 neue von 6000 bis 10 180 t, und hat noch 4 Schiffe von 7570 bis 10 180 t auf dem Stapel, während 4 ge⸗ schützte Kreuzer verschiedener Größe fertiggestellt sind. Italien besitzt an fertigen Schiffen modernster Konstruktion und Bewaffnung 7 Panzerschiffe von 11 000 bis 13 898 t sowie 14 geschützte Kreuzer, und 3 Panzerschiffe nebst 1 geschützten Kreuzer befinden sich im Bau. Das Budget der italienischen Marine für 1888/89 beträgt 83 398 800 ℳ, von denen 22 200 000 ℳ auf den Schiffsbau entfallen.
Wenn in der beigefügten Nachweisung über den Bestand und die Bauten fremder Marinen auch Frankreich aufgenommen worden ist, so ist das nicht geschehen, um in einen Vergleich mit dieser Marine ersten Ranges einzutreten und ihre gewaltige Schlachtflotte der unsrigen gegenüber zu stellen, vielmehr interessirt hierbei nur die große Zahl von geschützten Kreuzern, mit deren Bau in Frankreich vorgegangen ist und noch wird. Frahkreich besitzt bereits 7 geschützte Kreuzer von 1280 bis 7000 t und hat deren noch 12 weitere aller⸗ neuester Konstruktion im Bau.
(Personal.) Eine Vermehrung des Personals über die in der Denkschrift von 1887/88 festgesetzte Grenze hinaus erscheint zunächst nicht geboten und zweckmäßig; erst nach Ablauf des in der Denkschrift angegebenen Termins und nachdem eine größere Zahl der beabsich⸗ tigten Bauten in Angriff genommen sein wird, wird es erforderlich werden, auch eine weitere Erhöhung des Personalbestandes vorzusehen.
Das im Vorstehenden Dargelegte resümirt sich nun dahin, daß für die deutsche Marine, um ihr denjenigen Platz unter den See⸗ mächten zu geben, welcher den politischen, militärischen und über⸗
seeischen Interessen des Deutschen Reichs entspricht und ein Bündniß mit Deutschland auch in maritimer Beziehung zu einem erwünschten und gesuchten macht, abgesehen von denjenigen Schiffsbauten, für
welche Etatsmittel bereits bewilligt sind, folgende Neubauten unab⸗
weisbar erscheinen: 4 Panzerschiffe neuester Konstruktion, 9 Panzer⸗ fahrzeuge (für die Küstenvertheidigung), 7 Kreuzerkorvetten (geschützte
Kreuzer), 4 Kreuzer (ungeschützt, Stationsfahrzeuge), 2 Avisos, 2 Tor⸗ pedodivisionsboote.
Der Kostenaufwand für diese Schiffe beträgt (einschließlich Aus⸗
rüstung, aber ausschließlich Artillerie- und Torpedo⸗Armirung): 4 Panzerschiffe à 9 300 000 ℳ . . . 327 200 000 ℳ 9 Panzerfahrzeuge à 3 500 000 ℳ 31 500 000 „
7 Kreuzer⸗Korvetten à 5 500 000 ℳ 38 500 000
4 Kreuzer à 1 600 000 ℳM. . 6 400 000
2 Avisos à 1 000 000 ℳu,. 2000 000
2 Torpedodivisionsboote .. 1 200 000
Summe . 116 800 000 ℳ
(Folgt eine Uebersicht, wie sich die auf 116 800 000 ℳ berechneten
Kosten auf die einzelnen Jahre bis 1894/95 vertheilen.)
Die vorstehend erbetenen Bauten auf einen größeren Zeitraum, als angegeben, zu vertheilen, erscheint durchaus unzulässig. Mit jedem Jahre, das wir länger zögern, das Nothwendige zu schaffen, sinkt das
jetzt schon minderwerthige Material an Schiffen, namentlich an
Schlachtschiffen, im Werth, und mit jedem Jahre wird es Seee; as
werden, den Marinen zweiten Ranges wieder gleichzukommen. von der Marineleitung bisher eingeschlagene Verfahren, zunächst den
Anforderungen der Defensive im engeren Sinne gerecht zu werden, 8 und bezüglich des Baues größerer Schiffe vorerst eine abwartende Haltung einzunehmen, kann auch jetzt noch nur als vollkommen richtig
bezeichnet werden. Die Bedürfnisse für die begrenzte Küstenvertheidi⸗
gung sind aber durch die vorhandenen Streitmittel und die im Prinziv bereits bewilligten neuen Panzerfahrzeuge befriedigt, und be⸗ züglich der für Schlachtschiffe und Kreuzerkorvetten zu wählenden
Typen können wir nunmehr nicht mehr im Zweifel sein. Es liegt hiernach jetzt kein Grund mehr vor, mit dem Ba
solcher Schiffe zurückzuhalten und je schneller die in unserer Flott entstandenen bedenklichen Lücken ausgefüllt werden, desto höheren
Werth werden die neuerbauten Schiffe für uns haben.
Oeffentlicher Anzeiger.
5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 6. Berufs⸗Genossenschaften.
7. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanke
8. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
1[43776] Steckbrief. b
Gegen den unten beschriebenen Arbeiter Joseph Heider, am 9. Januar 1864 in Luckenwalde ge⸗ boren, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Begünstigung und Hehlerei in den Akten wider Schötz und Gen. J. IV a. 498. 88 ver⸗ hängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften
[43777]
defekt, Kinn spitz, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deutsch. Kleidung: schwarzer Jaquet⸗ Anzug, brauner runder Hut, Zugstiefel. Besondere Kennzeichen: keine.
Steckbriefs⸗Erledigung.
Der gegen den wegen Diebstahls von der Königlichen Staatsanwalt⸗ schaft zu Potsdam unter dem 30. April 1885 er⸗ lassene und am 27. August 1885 auf den Namen
1) Tischler Seifarthsdorf,
Gera,
Arbeiter Auton Wuschkesig 6)
wird zurück⸗
Ernst Huldreich Hebenstreit aus 15)
2) Lehrer Robert Bernhard Simon aus Gera, 3) Richard Paul Köhler aus Gera, 4) Goldschmied Walther Otto Naumann aus
ermann Otto Klotz aus Scheubengrobsdorf, §. riedrich Hermann Dietzel aus Triebee, 7) Gustav Walther Feustel aus Triebes, 8) Uhrmacher Otto Seuf aus Gera,
9) Franz Louis Ahnert aus Goͤttendorf,
sermann Otto Wild aus Gera, 16) Fleischer Robert Richard Stier aus Gera, 17) Max Bruno Geßner aus Greiz,
Landgerichts hier vom 3. November d. Js. Hauptverfahren vor der II. Strafkammer hier eröffnet und durch diesen Beschluß das im Deutschen
vpoon der Sparkasse der Stadt Mannheim ausgestellten,
143790]
88 aufgef ordert, seine Rechte auf diesen Schein spätestens
9 Uhr, im
[43834]
reuth wurde unterm 3. Mai 1886 von der Kgl. Filialbank Bayreuth ein Depositionsschein über die
im Gesammtnominalwerthe von
18) Handarbeiter Karl Albert Franke aus Eisen
und in das Untersuchungs⸗Gefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit 11/12, abzuliefern.
Berlin, den 19. November 1888. Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht I. Beeschreibung: Alter 24 Jahre, Größe 1,75 m, Statur schlank, Haare dunkelblond, Stirn Niedrig, Bart: blonder Schnurrbart, Augenbrauen braun, Augen braun, Nase und Mund gewöhnlich, Zähne
Gorszezkewic berichtigte Steckbrief genommen.
Potsdam, den 22. November 1888. Der Untersuchungsrichter beim Königlichen Landgericht.
[43778] Bekanntmachung. Es wird hierdurch zur öffentlichen
r Kenntniß gebracht, daß gegen folgende Personen:
10) Gustav Hermann Scheffel aus Hohenleuben, 1 2) Franz Otto Hemmann aus Langenwetzen⸗ orf,
12) Maurer Friedrich Louis Grübe aus Seifarths⸗
dorf,
13) Karl Friedrich Julius Weidlich aus Langen⸗ erg, 8
14) Erdmann Otto Kühnel aus Hohenleuben,
Reiche befindliche Vermögen der Abwesenden mit Beschlag belegt worden ist. Gera, den 20. November 1888. Die Staatsanwaltschaft ei dem gemeins chaftlichen Landgericht.
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
1832207] Aufgebot.
Auf Antrag des Gastwirths Carl Poser zu Han⸗ nover wird der Inhaber des von der Kapitalversiche⸗ rungsanstalt zu Hannover auf den Namen der Lieder⸗ tafel „Ernst August“ daselbst ausgefertigten Spar⸗
kassenbuchs Nr. 89183 über 135 ℳ 54 ₰ aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf Dienstag, 7. Mai 1889, Mittags 12 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte bei dem Gerichte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird. Hannover, 21. September 1888. Königliches Amtsgericht. gez. Jordan. (L. s.) Ausgefertigt: Thiele, 8 .Gerichtsschreider Königlichen Amtsgerichts.
[43826]
Auf Antrag des Taglöhners Jakob Bauer V. Feudenheim erläßt das Gr. Amtsgericht, Abth. 4, dahier das Aufgebot des auf dessen Namen lautenden
IV b.
dem Antragsteller abhanden gekommenen Einlage⸗ buches Nr. 26 647 über 919 ℳ 75 ₰. Der Inhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 13. Juni 1889, Vorm. 9 Uhr, vor dem Gr. Amtsgericht, Abth. IV., dahier bestimmten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem Gerichte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird. Mannheim, den 21. November 1888. Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts: Meier.
Aufgebot. Auf den Antrag der Erben des Kaufmanns S. Oelsner hier, nämlich: 1) der verwittweten Kaufmann Oelsner, Sofie, geborenen Eckersdorf, hier, der geschiedenen Kaufmann Freudenthal, Luise, geborenen Oelsner, hier, der verehelichten Kaufmann Epstein, Martha, geborenen Oelsner, in Berlin, der verehelichten Kaufmann Itzig, Anna, ge⸗ borenen Oelsner, in Berlin, ) des Fräulein Clara Oelsner hier, wird der Inhaber des angeblich verlorenen Interims⸗ vorschußscheines Nr. 1816/17 zur Gründung einer Realschule erster Ordnung in Reichenbach über 40 Thbaler, ausgefertigt vom Realschul⸗Comité hier,
im Aufgebotstermine den 8. Inli 1889, Vor⸗ mittags 11 ⅛ Uhr, bei dem unterzeichneten Ge⸗ richte, Zimmer IV, anzumelden und den Interims⸗ vorschußschein vorzulegen, widrigenfalls derselbe für kraftlos erklärt werden wird. Reichenbach u. d. Eule, den 17. Novbr. 188 Königliches Amtsgericht.
[23103] Das Königliche Amtsgericht München I. Abtheilung A. für Civilsachen, hat am 20. Juli laufenden Jahres folgendes
Aufgebot erlassen: 1 “
Es ist zu Verlust gegangen ein auf den Namen der Anna Koller von Passau lautender Interims⸗
schein der bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank vom 31. Dezember 1844, unterzeichnet vom Direktor “ Xaver Riezler und Administrator Josef iezler, über eine Theileinlage von 25 Fl. zur 2. Klasse der V. Jahresgesellschaft (1844), welcher die Nummer 20 Fol. 2 trägt.
Auf Antrag des K. Advokaten und Justizrathes Kleinschroth Namens und im Auftrage der Anna Koller, nun verehelichten Drexler, Aufschlägersfrau in Vilshofen, wird der Inhaber obigen Interims⸗ scheines aufgefordert, längstens im Aufgebotstermine am Freitag, den 1. März 1889, Vormittags
diesgerichtlichen Geschäftszimmer Nr. 18/I1 (Augustinerstock) seine Rechte anzumelden und den Interimsschein vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen wird. München, den 21. Juli 1888. Der geschäftsl. Kgl. Gerichtsschreiber: 8) Hagenauer.
Ausfertigung. Aufgebot. Dem Privatier Joseph Pulvermüller von Bay⸗
von ihm am gleichen Tage erfolgte Hinterlegung von 1000 Fl. in 2 Stück Hochstadt —Kronacher
4 ⅛ % Eisenbahn⸗Obligationen, 2000 ℳ in 1 Stück 4 % bayer. Obligation, 3000 ℳ in 3 Stück dgl. à 1000 ℳ,
Staats⸗
6714,29 ℳ ausgestellt und behändigt.
Dieser Schein wird von Joseph Pulvermüller seit dem Frühjahre 1888
Er hat deshalb den für zulässig erachteten Antrag gestellt, das Aufgebotsverfahren zu erlassen.
Es wird nun auf Mittwoch, den 5. Juni 1889, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale des Kgl. Amtsgerichts Bayreuth Aufgebotstermin anberaumt und der gegenwärtige Inhaber obigen Depositionsscheines aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermine seine Rechte bei dem Gerichte geltend zu machen und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt würde. 1
Bayreuth, 22. November 1888.
Königliches Amtsgericht.
Lunz. Den Gleichlaut vorstehender Ausfertigung mit der Urschrift bestätigt.
Bayreuth, 22. November 1888. 1 Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts. 1“ Der Kgl. Sekretär: ““
(L. S.) Deuffel.
[43789] Anfgebot. 8 8 Herzogliche Kammer, Direktion der Forsten, in Braunschweig hat als Besitzerin des im Grundbuche nicht eingetragenen Forstorts Helleweg (früher Helle⸗ berg), Forstreviers Eimen, ihr Eigenthum glaubhaft
„ Loslau wird behufs Besitztitel⸗Berichtigung über das
j gemäß werden alle Diejenigen, welche ein Recht an dem bezeichneten Grundstück zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, solche Ansprüche und Rechte spätestens im Aufgebotstermin am Freitag, den 15. Februar 1889, Morgens 10 Uhr, vor unterzeichnetem Herzoglichen Amtsgerichte anzumelden. unter Androhung des Rechtsnachtheils, daß nach Ablauf der bezeichneten Frist Herzogliche Kammer als Eigenthümerin der fraglichen Grundfläche im Grundbuch eingetragen werden, wird und daß, wer die ihm obliegende Anmeldung unterläßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das Grundstück erworben hat, nicht mehr geltend machen kann. Stadtoldendorf, den 17. November 1888. Herzoglich 161“ Amtsgericht. gez. Wolff, 8 Veröffentlicht: Schünemann, Gerichtsschreiber.
[43827] Aufgebot. Auf Antrag des Brauereibesitzers Carl Reich zu
in seinem Besitze befindliche, zu Loslau belegene und im Grundbuche von Neu⸗Loslau unter Nr. 2 ein⸗ getragene Grundstück von 2 a 40 qm Hofraum, Ibkb 2 Flächenabschnitt 506/177 hiermit auf⸗ geboten.
Als Eigenthümerin dieses Grundstücks ist noch laut Verfügung vom 21. August 1831 Franziska Pudelko, geb. Kaiser, im Grundbuche eingetxagen. Dieselbe ist bereits am 18. März 1848 zu Loslau verstorben. 8
Die Eintragung derselben als Alleineigenthümerin ist erfolgt unter Vorbehalt der Rechte des ver⸗ schollenen, aber noch nicht für todt erklärten Mit⸗ eigenthümers Heinrich Pudelko. Derselbe ist aber bereits vor dem Jahre 1822 zu Loslau verstorben.
Es werden hiernach alle diejenigen Personen, welche ols Erben oder sonstige Rechtsnachfolger des Heinrich Pudelko und der Franziska Pudelko, geb. Kaiser, Ansprüche auf das Eigenthum des vorbezeichneten Grundstücks oder die dem Heinrich Pudelko vorbe⸗ haltenen Rechte erheben wollen, aufgefordert:
ihre Ansprüche und Rechte bis spätestens in dem am 1. März 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht, Schöffensaal, an⸗ stehenden Aufgebotstermine anzumelden, widrigen⸗ falls sie mit denselben ausgeschlossen werden und die Eintragung des Besitztitels für den Antrag⸗ steller erfolgen wird. — F. 12/88. —
Loslau, den 19. November 1888.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung [43825] 8 Aufgebot. 8
Im Wege der Expropriation haben folgende Grundbesitzer die nachbezeichneten Grundstücke gegen Geldentschädigung behuf Verbreiterung des nördlich neben dem Kommunikationsfußwege Königslutter — Lauingen befindlichen Wegegrabens abgetreten:
1) der Rittergutsbesitzer von Lauingen zu Lauingen von dem Plane Nr. 12 der Separationskarte von Königslutter — jetzt zur Feldmark Lauingen gehörig — eine Fläche von 1,5 a gegen eine Entschädigung von 72 ℳ,
2) der Fleischermeister August Eckhardt zu Königs⸗ lutter vom Plane Nr. 13 der Karte eine Fläche von 2,9 a gegen eine Entschädigung von 139,20 ℳ,
3) der Mühlenbesitzer Rudolph Meder in Ober⸗ lutter vom Plane Nr. 14 der Karte eine Fläche von 0,8 a gegen eine Entschädigung von 38,40 ℳ
Zur Auszahlung der Entschädigungsbeträge ist Termin auf den 26. Januar 1889, Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hierselbst anberaumt.
Auf Antrag Herzoglicher Kreisdirektion in Helm⸗ stedt werden zu diesem Termine alle Diejenigen, welche an den abgetretenen Grundflächen bezw. den zu zahlenden Entschädigungskapitalien dingliche Be⸗ rechtigungen zu haben glauben, mit der Aufforderung vorgeladen, ihre Ansprüche spätestens im Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit denselben ausge⸗ schlossen werden sollen.
Königslutter, den 19. November 1888.
Herzogliches Amtsgericht. Schwarzenberg
[438300 Aufgebot. Das Eigenthum des Grundstücks Zaborowo 61, dessen Besitztitel gegenwärtig auf den Namen des Bürgers Johann Gottlieb Grunert und dessen Ehe⸗ frau Eleonore, geborene Heinz, zu Zaborowo berich⸗ tigt ist, soll für 8 1) die Henriette Louise Groß und deren Ehe⸗ mann. Morgner Scheppau in Zaborowo, 2) den Gärtner Johann Carl Groß in Berlin, 3) die Henriette Julianne Groß und deren Ehe⸗ mann, Pantoffelmacher Franz Laugsch in Zaborowo, 4) den Schuhmachermeister August Wilhelm Groß in Tschirnau, 5) der Arbeiter Hermann Rudolf Groß in Schön⸗ hausen bei Berlin eingetragen werden. Auf den Antrag derfelben wer⸗ den deshalb alle ihrer Existenz nach unbekannten Eigenthums⸗Prätendenten aufgefordert, ihre An⸗ sprüche und Rechte auf das Grundstück spätestens im Aufgebotstermin am 8. Juni 1889, Vor⸗ mittags 10 Uhr, Nr. 25, anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren etwaigen Realansprüchen auf das Grundstück werden ausgeschlossen und ihnen 888 ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird. Lissa, den 17. November 1888. Königliches Amtsgericht. [438350 Aufgebot. v“ Nachdem der Johannes Riebold von Kalkobes, geb. am 5. Juni 1807 zu Oberlengsfeld, wie vom Vormund desselben, Hieronymus Bätz zu Kalkobes, glaubhaft gemacht ist, vor vielen Jahren nach Amerika ausgewandert und sein Aufenthaltsort un⸗ bekannt, auch vom Vormund beantragt ist, den ꝛc. Riebold für todt zu erklären, wird ꝛc. Riebold aufgefordert, im Termin den 5. Februar 1889, Vormittags 9 Uhr, an Gerichtsstelle zu erscheinen, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird. — I. F. 6/88. — Hersfeld, am 17. November 1888. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.
[43828] Amtsgericht Hamburg. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dr. Hermann
machend, das Aufgebot eines Trennstücks des bezeich⸗ neten Forstortes zu 39 a 70 qm beantragt. Dem⸗
Bauer, als Testamentsvollstrecker von Paul Max
Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt
143862]
Max Gutwasser Erb⸗ oder sonstige Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 10. Februar 1888 errichteten, am 26. April 1888 hieselbst publizirten Testaments, wider⸗ sprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche und Forderungen spätestens in dem auf Donnerstag, den 10. Januar 1889, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevoll⸗ mächtigten — bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 16. November 1888. 1 Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung: Romberg Dr, Gerichts⸗Sekretär.
[43831] Oeffentliche Aufforderung.
Dem an unbekanntem Ort abwesenden Friedrich Fuhr von Ober⸗Roßbach, Sohn des verstorbenen
irchenraths Wilhelm Fuhr daselbst, wird eröffnet, daß der Kaiserliche Ober⸗Post⸗Sekretär i. P. Justus Friedrich Fuhr am 19. 1. Mts. dahier mit Hinter⸗ lassung eines Testamentes, in welchem er die Kinder resp. Enkel seiner verstorbenen Geschwister als Erben seines Nachlasses eingesetzt hat, verstorben ist, und daß sein Erbtheil testamentarisch auf ℳ 800. welcher Betrag bis auf Weiteres gerichtlich hinterlegt werden soll, festgesetzt ist. Dem Friedrich Fuhr wird nun⸗ mehr aufgegeben, innerhalb 8 Wochen, von hente an, Einwendungen gegen dieses Testament zu erheben, gegenfalls dessen Anerkennung unterstellt, ein Kurator für ihn ernannt und nach dessen Anträgen verfahren werden wird.
Grünberg, den 20. November 1888.
Großherzoglich Hessisches Amtsgericht. (Unterschrift.)
[43832]
Dem mit unbekanntem Aufenthalt abwesenden Peter Hochstein aus Utphe beziehungsweise dessen Kindern wird hiermit aufgegeben, im Aufgebots⸗ termin Donnerstag, 17. Januar k. J., Vor⸗ mittags 9 Uhr, hierselbst Erklärung über Antre⸗ tung oder Ausschlagung der ihm durch den Tod der Johannes Schneider X. Wittwe, Anna Margaretha, geborenen Hochstein, zu Utpbe zugefallenen Erbschaft abzugeben, andernfalls Verzicht auf solche ange⸗ nommen wird.
Hungen, den 20. November 1888.
roßherzogliches Amtsgericht Hungen. (Unterschrift.)
[43425]
Das Ligqaidationsverfahren über den Nachlaß des Hotelbesitzers Theodor Ferdinand Ludwig Lusché⸗Baur hierselbst ist nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins durch Beschluß des Amtsgerichts von heute aufgehoben.
Bremen, den 21. November 1888.
Der Gerichtsschreiber: Stede.
[43854] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Arbeiter Johanna Veronika Dulski, geb. Riedel, hier, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Seegall hier, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Arbeiter Michael August Dulski, zuletzt in Schöneberg wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem trage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts II. zu Berlin, Hallesches Ufer 29/31, Zimmer 33, auf den 14. März 1889, Vormittags 10 Uhr, mit der Auffor⸗ derung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen
gemacht. Berlin, den 19. November 1888. „Gräben, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II. Civilkammer I.
[43904] Oeffentliche Zustellung.
Nr. 16 427. Die Ehefrau des Taglöhners Lud⸗ wig Birkenmeier, Elise, geb. Hofstetter, zu Mann⸗ heim, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Darm⸗ städter daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Taglöhner Ludwig Birkenmeier, zuletzt in Mann⸗ heim, jetzt an unbekannten Orten abwesend, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die zwischen den Streittheilen am 26. Juli 1873 in Mannheim abgeschlossene Ehe wegen Ehebruchs, grober Ver⸗ unglimpfung und Mißhandlung, verübt durch den Beklagten, für geschieden zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Großh. Landgerichts zu Mannheim auf Mittwoch, den 27. Februar 1889, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Fen Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Mannheim, den 20. November 1888.
„Dr. Schneider, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.
Oeffentliche Vorladung. In der Prozeßsache der Bertha Stahlschmidt zu Ferndorf, Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Bönner zu Siegen, gegen: 1) den Fabrikant Heinrich Wilhelm Drevermann zu Poeten auf Ennevperstraße, 2) den Friedrich Schölling zu Haspe, 3) die Erben des Hüttendirektors Jacob Kocher in Haspe: a. Wittwe Jacob Kocher in Haspe, b. Albert Kocher in Schlebusch, c. Otto Kocher zu Davenpoort (Amerika), d. Ehefrau Kaufmann Karl Bölling in Haspe, e. Ehefrau Kaufmann Bender in Solingen, f. Ehefrau Pastor Hasemann zu Ziesa in Sachsen, g. Ehefrau Biesenmeier zu Lähn in Schlesien, h. Paul Kocher zu Pietermaritzburg (Natal)) i. Ehefrau Dr. Gustav Kramer in Haspe, k. Martha Kocher daselbst, 1. Max Kocher daselbst, Beklagte,
ad 1, 2, 3 a, d, i vertreten durch Rechtsanwalt
Scheele in Arnsberg,
Gutwasser, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
daß Alle, welche oan den Nachlaß des am 15. April 1888 hierselbst verstorbenen Paul
[43852] 1) Der Besitzer Friedrich Bundt in Gr. Bersch⸗ 2) der Besitzer Johann August Bundt zu
1 1
hat das Königliche Amtsgericht zu Hilchenbach die Unzuständigkeit und Verweisung des 1e. an das Königliche Landgericht zu Arnsberg durch Urtheil vom 9. Dezember 1886 ausgesprochen.
Da dieses Urtheil die Rechtskraft beschritten hat, ladet Klägerin den Mitbeklagten Paul Kocher — unbekannten Aufenthalts — zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Arnsberg auf mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellu i dieser Ladungsantrag bekannt dern s
Arusberg, den 16. November 1888.
1 Becker, 1
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
[43851] Oeffentliche Zustellung.
Der Ackerer Nikolaus Goffinet in Redingen, ver⸗ treten durch Liquidator Schaack in Diedenhofen, klagt gegen den Manrer Peter Schooß, früher zu Düdelingen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsort, wegen Einspruchs gegen einen Vollstreckungs⸗ befehl, mit dem Antrage auf Aufhebung des gegen ihn erlassenen Vollstreckungsbefehls hiesiger Stelle vom 10. September 1888 und Verurtheilung des Beklagten zu den Kosten des Verfahrens, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht
mittags 9 Uhr. Zum Zustellung wird dieser gemacht.
Zwecke
8 Orth, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
Oeffentliche Zustellung.
kallen, Pagelienen, vertreten durch den Rechtsanwalt Siehr in Insterburg, klagen gegen die verwittwete Frau
verurtheilen, über folgende im Grundbuche von G Berschkallen Nr. 5 in Abtheilung III Nr. 13 ein
Altsiter Daniel und Eva, geborne Neumann,
6 % Zinsen, c. für die verstorbene unverehelichte Amalie Stahr eingetragenen 100 Thaler nebst 6 %
Zinsen, für sich beziehungsweise als Miterben nach
den bezüglichen verstorbenen Gläubigern Löschungs⸗
Nquittung zu ertheilen, und laden die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die
Erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts z Insterburg auf den 20. Februar 1889, Vor mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen be dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Insterburg, den 14. November 1888.
. Migge, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts v“
[438577 Gütertrennungsklage.
Die Ehefrau Wilhelm Bertholet, Magdalena geb. Dingler, ohne Geschäft, zu Breitscheid be Seelscheid, vertreten durch Rechtsanwalt Levi Bonn, klagt gegen ihren genannten Ehemann ꝛc. Ber⸗ tholet, Schlosser, zu Breitscheid, wegen Güter trennung, mit dem Antrage auf Auflösung der zwischen den Parteien bestehenden ehelichen Güter gemeinschaft. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn ist neuer Termin auf den b 1889, Vormittags 10 Uhr, be⸗ stimmt.
Bonn, 21. November 1888.
EI Klein, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[43861]
Die Ehefrau des Metzgers Anton Breuer, Maria, geb. Koch, zu Krefeld, vertreten durch Rechtsanwal Kausen hier, klagt gegen ihren genannten, daselbse wohnenden Ehemann, mit dem Antrage auf Güter trennung, und ist Termin zur mündlichen Verhand lung des Rechtsstreits vor der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den S. Janunar 1889, Vormittags 9 Uhr, bestimmt
Düsseldorf, den 22. November 1888.
b Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[438800)
Die Ehefrau des Drechslermeisters Peter Wilhelm Cönen, Elisabeth, geborene Wienen, ohne Geschäft zu Rheydt, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Reinartz hier, klagt gegen ihren genannten daselbst wohnenden Ehemann, mit dem Antrage auf Gütertrennung, und ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 8. Januar 1889, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. 8 Düsseldorf, den 22. November 1888.
1 8 Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[43849] Die Ehefrau des Tagelöhners Theodor Greiß, Anna Maria, geb. Münch, in Dünwald bei Mül- heim a. Rhein, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwal Hesselbach, klagt gegen ihren Ehemann auf Güter⸗ trennung. Termin zur Verhandlung ist bestimmt auf den 7. Februar 1889, Vormittags 8 Uhr, vor dem Landgerichte zu Köln, III. Civil ammer. b Köln, den 22. November 1888.
Der Gerichtsschreiber: Rustorff.
den 21. Februar 1889, Vormittags 10 uhr,
Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 8
Diedenhofen auf den 23. Januar 1889, Vor⸗ n. der öffentlichen Auszug der Klage bekannt
Johanna Dorothea Conradt, geborene Stahr, un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Löschungsbewilligung, mit dem Antrage: die Beklagte kostenpflichtig zu
getragenen Posten: a für die Beklagte eingetragenen 50 Thaler nebst 6 % Zinsen, b. für die verstorbenen
Stahr'schen Eheleute eingetragenen 252 Thlr. nebst 8
“
[ĩ43853] 8 11“ 8 “ Die zum Armenrechte zugelassene Helena, geb
Herzogenrath, Ehefrau Jacob Spix zu
vertreten durch Rechtsanwalt Hamacher zu A
klagt gegen ihren genannten Ehemann mit dem Antrage auf Gütertrennung. Termin zur mündlichen Verhandlung ist anberaumt auf Donnerstag, den
wegen Aufschluß mehrerer Gruben,
31. Jannar 1889, Vormittags 9 Ühr, vor