eine Allerhöchste Ordre derart vorhanden. Die Antwort des
Kriege⸗Ministers sei sehr schematisch und bureaukratisch ge⸗ halten. In Privatrechtsfragen, wenn eine einzelne Person sich in ihrem Rechte gekränkt fühle, müsse allerdings der In⸗ stanzenzug inne gehalten werden, in allen Fragen des öffent⸗ lichen Rechts aber sei niemals, weder im preußischen Ab⸗ geordnetenhause noch hier im Reichstage auf den Instanzenweg Rücksicht genommen worden. Im Uebrigen werde er abwarten, ob die anderen Parteien die Antwort des Kriegs⸗Ministers auch für so harmlos ansähen. Auch der frühere Minister Roon habe eine derartige Aeußerung nie gethan. Kriegs⸗Minister Bronsart von Schellendorff: Meine Herren! Ich bleibe vor allen Dingen dabei. daß diese ganzen Fragen, die hier aufgerührt worden sind, mit Ausnahme des einen besonderen Spe ialfalles mit dem Lieutenant von Albert, rein unter den Gesichtspunkt der Vereinsgesetze fallen, und daß ich mit dieen Sachen absolut nichts zu thun habe, daß es mir auch zweifel⸗ ft erscUheint, ob der Reichstag sich in dieser Allgemeinheit mit diesen gen, mit diesen Vereinsangelegenheiten zu befassen hat. Wenn der Herr Abgeordnete meint, da wäre die Wahlf kompromittirt oder es sollten die Wahlen kassirt werden, so li ja in der Hand des Reichstages, das zu thun, ich werde kein darüber verlieren. Der Herr Abgeordnete meint nun, ich hätte im Interesse meiner eigenen Person dieser ganzen Sache nachgehen müssen, weil sie in den Zeitungen stand und weil er sie mir erzählt hat. Meine Herrea! Ich kenne ja meine Interessen auch ziemlich genau, und vor allen Dingen weiß ich, wie ich glaube, reichlich abzuschätzen, was ich zur Wabrung meiner Autorität und dergleichen zu thun habe. Mir sind üb is jetzt nicht begegnet, und ich muß de Herrn Abgeordr lassen, ob er es für geschmackvoll findet, mir, der ich wurfsfreie Zeit als Offizier binter mir habe, derarti versammeltem Reichstage zu sagen; ich g infach nicht und habe dem Herrn Ab⸗ sehr begründete Veranlassung, die ja ganz gewiß hier bona fide vor⸗ 1 von Neuem sagen,
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untersuchen soll, kann ich vor Ihnen wohl sagen, dann müßte i Ministeriums reichlich erhöhen, da würden di Sächsischer Bundesbevollmächtigter von um ein Mißverständniß zu vermeiden, bemerke er dem Abg. Rickert, daß es ihm durchaus fern gelegen habe, den Aufruf des sächsischen Militärvereins zu rekapituliren. Er habe nur n wollen, daß eine über diesen Aufruf ge⸗ soweit ihm bekannt, nicht zutreffend ge⸗
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Schlieben: Nur
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der Kriegs⸗Minister die Frage, ob re vorliege, gar nicht beantwortet
(Redner) Hrn. Henke in Horka
¹ on Albert aufgeforder gewesen sei, die Mitglieder des Kriegervereins zusammen zu berufen. Er überlasse dem Kriegs⸗Minister, ob das anonym sei.
Abg. Baumbach (Altenburg): Es dürfte außerhalb des Hauses vielleicht auffallen, wenn er, der seit mehr als 10 Jahren dem Vorstande von Kriegervereinen in Sachsen⸗Alten⸗ burg und Reuß j. L. angehöre, zu dieser Debatte geschwiegen habe. In dem einen Artikel der Statuten sei die Tendenz der
habe, und zweitens
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Vereine gekennzeichnet mit den Worten „Mit Gott für Kaiser und ür Fürst und Vaterland“. iese Bestimmung habe schon sehr lange, aber man habe auch noch eine daß kein Mitglied in dem Verein sein dürfe, welches hen Grundsatz nur im Munde führe, ohne daß er von Herzen komme. Alle diejenigen Elemente, welche das nicht wollten, seien nicht unsere Kameraden. Da er Vorstand von etwa 130 Vereinen sei, so würde i er erwähnte Er⸗ laß doch auch zugekommen sein. Nichts dergleichen sei ge⸗ schehen. . Abg. Richter: Die Kriegervereine behielten sich also vor, darüber zu urtheilen, wie Jemand im Herzen denke. In das Herz sehe Gott allein. Wenn die Kriegervereine erst sowei seien, daß sie solche Gesinnungsprüfung anstellen wollten, dann sei jedem Mißbrauch Thür und Thor geöffnet. Was verstehe man denn unter „kameradschaftlicher“ Gesinnung? Ihm scheine dabei immer viel mehr an Kartellkameradschaft als an Kriegs⸗ kameradschaft gedacht zu sein. Bei dieser Frage, ob die Militärorganisation, die Einrichtung der Bezirkskommandos benutzt werde zur Ueberwachung der Kriegervereine in partei⸗ politischem Sinne, trete das persönliche Interesse ganz zurück. Der Kriegs⸗Minister sage, er habe „gegruͤndete Veranlassung“ zu seiner Auffassung. Was heiße das? Auf die Frage nach dem Vorhandensein jener Kabinetsordre hätte der Kriegs⸗ Minister einfach mit Ja oder Nein zu antworten gehabt. Abg. Dr. Windthorst: Der Abg. Baumbach sage, die Kriegervereine trieben keine Politik. Gehöre die Anfeuerung der Mitglieder zu bestimmten Wahlen zur Politik oder nicht? Namentlich bei den letzten Wahlen sei von Seiten der Krieger⸗ vereine sehr entschieden eingewirkt worden. Auch damit, daß schädliche Elemente beseitigt würden, sei er einverstanden. Sei ein Element schon schädlich, wenn es seine Stimme bei den Wahlen einem anderen als dem Kartellkandidaten gebe? Darüber möchte er eine Antwort haben. Es komme nicht sehr darauf an, ob man heute die Antwort verweigere
Er verzichte auf jede weitere Verhandlung 8
oder durch Bemerkungen gewundener Art zu umgehen suche.
Die Diskussion sei klar und bestimmt geführt worden und werde im Lande verstanden werden. Nach den heu⸗ tigen Aeußerungen des Kriegs Ministers würden alle Solche, welche mit den Wahlen sich beschäftigt hätten und in der Folge sich damit zu beschäftigen beabsichtigten, auf die Kriegervereine sorgsam aufmerksam sein und bei jeder Wahrnehmung, daß sie sich politisch beschäftigten, sofort dem Kriegs⸗Minister eine An⸗ zeige machen. Er hoffe, daß der Kriegs⸗Minister dann diesen Anzeigen gegenüber nicht verweigern werde, was er heute dem Hause gegenüber verweigert hat. 1
Abg. von Helldorff: Durch den Abg. Rickert direkt pro⸗ vozirt, erkläre er, daß er die Aeußerung des Kriegs⸗Ministers gegenüber Ausführungen, die sich lediglich auf Zeitungsnotizen stützten, so schlimm nicht auffassen könne, wie der Abg. Rickert. In Bezug auf die Verantwortlichkeit der Minister seien zum Theil Theorien konstruirt worden, die bei ruhiger Erwägung nicht getheilt werden könnten. Der Minister sei zu Erklärungen nicht verpflichtet gegenüber jeder Ausführung eines Abgeord⸗ neten. Die Frage gehe dahin, ob eine Anordnung Sr. Majestät an ihm untergeordnete Offiziere bestehe. Darauf würde er als Kriegs⸗Minister unter keinen Umständen antworten. Sehr bedauern würde er, wenn die Kriegervereine sich als politische Vereine konstituiren wollten. Aber die natürliche Wirkung der Thätigkeit und des bloßen Bestehens dieser Vereine könnte die sein, daß sie auch politisch nach einer bestimmten Richtung hin wirkten. Er wolle nicht sagen, daß sie sich einer politischen Parteirichtung im Allgemeinen an⸗ schlössen, wohl aber könne das Verhalten des Vereins in ein⸗ zelnen Momenten einer Partei gegenüber ausschlaggebend sein. Es sei das eine Thatsache, mit der die Herren zu rechnen sich würden gewöhnen müssen.
Abg. Rickert: Wie Hr. von Helldorff zu den v mäßigen Rechten stehe, wisse man ja hinreichend Reden über das geheime allgemeine Wahlrecht. Ein⸗ Ministers. Er möchte wissen, ob Hr. von Helldorff nung sei, daß das Haus sich um Kabinetsordres nicht mehr kümmere.
Kriegs⸗Ministe von Schellendorf
t in Kommandoangelegenheiten
also ist keine Rede vern Hr.
welche Allerhöchst . verweigere ich grundsätz ich dem Herrn Lier erklärt, seine geworfen zu Werth einer anonymen Anzeige, die An⸗
nterschied mnlerschied.
. Hr. von Helldorff habe bekanntlich vo in einer Wahlerversammlung geäußert, die Kons müßten regierungsfreundlich und gouvernement wenn sie auch ab und zu ei
iegs⸗Minister habe die Frage wieder auf geführt, auf das, wie weit zur Gültigkeit eine
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Verhältnisse; Verhättnisse tische Bürger, nicht als Militärpersonen. Also liege ein Mißbrauch der Militärgewalt vor. Er werde, so lange er keine Antwort erhalte, annehmen, daß die Militärgewalt generell mißbraucht de zur Schmälerung der bürgerlichen Rechte, insbesondere zur Schmälerung der Wahlrechte.
Abg. Windthorst: Hrn. von Helldorff sage er, daß Ueber⸗ eifer unter Umständen recht schädlich werden könne. Das Kommando der Armee siehe allein Sr. Majestät dem Kaiser und König zu, und in dieses Kommando habe der Reichstag nichts zu sagen. Etwas Anderes sei es, ob irgend eine be⸗ stimmte Frage das Kommando der Armee betreffe oder darübe hinausgehe. Das zu beurtheilen, wäre er (Redner) nur im Stande, wenn er die Ordre vor sich hätte. Berühre sie staats⸗ bürgerliche Rechte und Pflichten, dann bedürfte sie allerdings der Gegenzeichnung des Ministers, dann wäare der Minister verantwortlich und müßte Auskunft geben. Wie die Armee, sollten sich die Kriegervereine unter keinen Umständen mi Politik beschäftigen. Die Mitglieder von Kriegervereinen sollten ihre Meinung stets nur als Staatsbürger geltend machen.
Abg. von Helldorff: Er habe nur darauf hingewiesen, daß in den Kriegervereinen naturgemäß eine Tendenz und Auf⸗ fassung gepflegt werde, welche auch auf das Verhalten der Mitglieder als Staatsbürger einwirke. Hrn. Rickert bemerke
handele sich un
er, daß es eine Entstellung seiner Rede gewesen (Präsident
bittet den Abg. von Helldorff, nicht von der Entstellung der Rede eines Abgeordneten zu reden), eine verkehrte Darstellung also, wenn er sage, er hätte von Kabinetsordres gesprochen. Er (Redner) habe nur von einer Anordnung Sr. Majestät an ihm untergeordnete Offiziere gesprochen; das Wort „Kabinetsordre“ habe er gar nicht gebraucht. habe dann eine Wahlrede von ihm (dem Redner) citirt. Er (Redner) habe in lebhafter Darstellung in einer Versammlung Worte gebraucht, die ihm ausgelegt worden als Aeußerungen des äußersten Servilismus. Es sei unter seiner Würde, darüber noch ein Wort zu sagen. Die ganze Art und Weise, wie die Sache ausgebeutet worden sei, kennzeichne sich als Versuch, über die Erörterung des Gedankens in Anklammerung an die Form hinwegzukommen.
Abg. Bebel: Der Gang dieser Debatte sei sehr zu seiner Befriedigung ausgefallen, und wenn der Kriegs⸗Minister auf die Interpellation nicht eingegangen sei, so sage er: „Keine Antwort ist auch eine Antwort“.
Personen des Beurlaubtenstandes als poli⸗
Hr. Richter
Gerade die systematische
Unterstützung von hoher und höchster Stelle sei ein Beweis von der Erkenntniß der Wirksamkeit dieser Organisationen. Dagegen hätten die Sozialdemokraten nun nichts, wenn nur die Kriegervereine als politische Vereine behandelt würden. Nach gesetzlichen Bestimmungen in Sachsen, Bayern und anderen Staaten, ausgenommen Württemberg, Baden und Hessen, würden Vereine, sobald sie sich um Politik kümmerten, auch als politische behandelt, würden polizeilich bewacht und dürften nicht mit anderen Vereinen in Verbindung treten. Die Polizei, die mit Argusaugen die Gewerkvereine bewache, ob sie politische Fragen erörterten, die verhindere, daß die Fach⸗ vereine irgendwie in Verbindung träten, habe ruhig gejehen, wie hei den letzten Wahlen die Kriegervereine in Verbindung getreten seien, aufgefordert hätten, für bestimmte Kandidaten zu stimmen. Es sei eine Mißachtung der Gesetze durch die Verwaltungsbehörden, wenn diese bei der eklatanten politischen Thätigkeit der Kriegervereine nicht eingegriffen hätten. Inwieweit die Kriegervereine von der Militärbehörde abhingen, lasse er dahingestellt. Daß aber der Kriegs⸗Minister sich zur Antwort veranlaßt gesehen habe, zeige entweder, daß er seine Kompetenz überschritten habe, oder daß er die Vereine als Werkzeuge des Militärstaats für politische Zwecke gebrauche. bei den nächsten Wahlen oder sonstigen politischen Akten sich herausstelle, daß ein Kriegerverein im Widerspruch mit seinen Statuten sich in politische Agitation eingemischt habe, werde seine Partei sich, wie der Abg. Windthorst es schon geäußert, direkt an den Kriegs⸗Minister wenden und alle Parteigenossen auffordern, bei den Lokal⸗Polizeibehörden Anzeige zu erstatten. Die Lokal⸗Polizeibehörden würden dann die Gerichte anrufen oder die Kriegervereine auflösen müssen. Die Aeußerung des sächsischen Bevollmächtigten über die unpolitische Haltung des sächsischen Kriegerbundes hätte er, wenn er von dem Gang der Debatte vorher gewußt hätte, durch die Verlesung des Auf⸗ rufs selbst widerlegen können. Auch aus den Ausführungen s Abg. Baumbach sei zu ersehen, daß die Kriegervereine ammt und sonders eine bestimmte politische Tendenz verfolgten. zenn in dieselben Sozialdemokraten nicht aufgenommen
den dürften, dann dürften sie auch nicht in die Armee aufgenommen werden. Treue gegen den König und Vater⸗ landsliebe hätten sie als Soldaten zu zeigen, und könnten das auch in den Kriegervereinen, sobald sie in das bürgerliche Leben zurückgekehrt seien. Jetzt würden ja nach der verschie⸗ denen Richtung der Vorstände bald Sozialdemokraten, bald Deutschfreisinnige, bald Anhänger der Centrumspartei von den Kriegervereinen ausgeschlossen. Es trete eine vollständige politische Proskription ein. Schon im Jahre 1878 hätten Unternehmer in Fabrikdistrikten öffentlich die Erklärung ab⸗ gegeben, keine notorischen Sozialdemokraten in ihre Fabrik aufzunehmen. Heute würden diese Herren einsehen, daß sie bei Durchführung dieses Satzes die ganze Werkstatt ent⸗ lassen müßten. Nur bei Militarfragen dauere eine Aechtung noch fort. In einem Cirkular „Allgemeine Bedingungen für Ueber⸗ nahme von Lieferungen“ würden die Unternehmer angewiesen, keine Arbeiter zu beschäftigen, die einem unter das Sozialisten⸗ gesetz fallenden Vereine angehörten oder ähnliche Tendenzen verfolgten. Er würde eine solche Bestimmung erklärlich finden, wenn die Militärverwaltung auch dafür sorgte, daß Sozialdemokraten nicht zu den Steuern beizutragen hätten oder vom Kriegsdienste befreit würden. So aber würden einfach die religiösen Aechtungen des Mittelalters auf politische
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Verhältnisse der Gegenwart übertragen. In unserem Zeitalter der Humanität würden politische Verfolgungen dazu benutzt, die Anhänger einer Partei zum bürgerlichen Tode zu ver⸗ urtheilen. Wenn die Privatunternehmer für das Militär diese Verpflichtung, keine sozialdemokratischen Arbeiter zu beschäftigen, strenge halten würden, dann würde der Minister nicht i Stande sein, die Armee schnell auszurüsten. Tausende von Arbeitern müßten dann entlassen werden. ie vertrage sich rine solche Bestim⸗ mung mit der Pflicht Arbeiters dem Vaterlande als Soldat zu dienen? Zwei Drittel von den 763 000 bei der letzten Reichstagswahl sozialdemokratisch Stimmenden würden gezwungen, die Waffen zu tragen. Ganze Bataillone und Regimenter müßten aufgelöst werden, wenn die Soldaten auf ihren politischen Sinn geprüft würden. Er bitte den Kriegs⸗ Minister um Aufklärung, ob auch heute noch dergleichen Be⸗ stimmungen für die Unternehmer existirten. Er komme jetzt auf den Fall Ehrenberg. Als er am 30. Januar d. J. bei Berathung der Vorlage d ozialistengesetzes die Person von Ehrenberg in die Debatte habe ziehen müssen, habe ihm der damalige Minister des Innern zugerufen, er (Redner) würde Veranlassung haben, alle vorgebrachten Anschuldigungen
vor Gericht als Zeuge zu bestätigen. Er habe damals den Herrn von Ehrenberg landesverrätherischer Pläne bezichtigt. In einem Aufruf des von Ehrenberg an Parteigenossen in Paris werde gegen die sozialdemokratische Reichstagsfraktion und gegen die Redaktion des Züricher „So aldemokrat“ Front 0 Zie!
gemacht, weil auf dem bisherigen Wege demokratie doch nicht zu erreichen seien. Es g.
anzuwenden. Ein zweiter Aufruf: „An alle ruhigen Männer, welche ein besseres Loos der unteren Klassen des Volkes wollen“, spreche von den Hohenzollern und ihren Knechten.
Vize⸗Präsident Dr. Buhl erklärte: er könne nicht gestatten, derartige Worte im Deutschen Reichs nur zu verlesen.
Abg. Bebel (fortfahrend): Der Grund, diesen Aufruf zu verlesen, habe für ihn in dem Verhalten der Behörden gegen Hrn. von Ehrenberg gelegen. Es sei ihm Gelegenheit gegeben, noch nach Einleitung des Gerichtsverfahrens zu entfliehen. Erst nach einer sechsmonatigen Untersuchung, am 25. Sep⸗ tember d. J., sei ein Steckbrief hinter Ehrenberg erlassen worden. Aber schon im ersten Stadium der Untersuchung seien die Thatsachen gegen ihn so evident gewesen, daß auf Grund der Bestimmungen der Strasprozeßordnung der von Ehrenberg sofort hätte abgeführt werden müssen, was aber nicht geschehen sei. Aber andere Aktenstücke bewiesen eben⸗ falls, daß auch der schweizerische Bundesrath zur Ueberzeugung gekommen sei, daß von Ehrenberg gegen das Deutsche Reich Gewaltpläne richte, und in Frage gezogen habe, ob dem von Ehrenberg nicht der Aufenthalt auf schweizerischem Boden zu verbieten sei.
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Seine Festungshaft in Wesel habe Ehrenberg benutzt, die dortigen Verhältnisse genau kennen zu lernen, und habe dann Pläne von Wesel mit genauen In⸗ struktionen der französischen Regierung zum Kauf angeboten. Ferner habe er zugleich die Offerte gemacht, im Falle eines Krieges zwischen Deutschland und Frankreich die Sozial⸗ demokraten zu bewegen, mit Frankreich gemeinsame Sache zu machen. Es sei das der Landesverrath in höchster Potenz. Gegen den Bankier Dreyfuß in Zürich habe Ehrenberg eben⸗ falls sehr gravirende Aeußerungen gemacht. Ferner konstatire
Wenn aber
ein Zeugniß des Dr. Gottfried Kinkel, daß Ehrenberg ver⸗ schiedene revolutionäre Pläne gehabt und die schwersten Majestätsbeleidigungen gegen Kaiser Wilhelm ausgesprochen habe. Ein Zeugniß des Obersten Karl Bluntfchte sage ebenfalls gegen Ehrenberg aus. Ehrenberg habe sich bei ihm vorgestellt und Artikel für eine schweizerische Militär⸗Zeitschrift geschriebben. Es sei ihm aber der Verkehr mit Ehrenberg wegen seiner fortwährenden beleidigenden Aeußerungen über die deutsche Regierung unmög⸗ lich gewesen. In der „Arbeiterstimme“ sei er darauf aus⸗ gegangen, die Arbeiter zu unterweisen, wie man bei einer Revolution mit dem Militär fertig werden könne. Mit seinen
Artikeln habe er besonders in Offizierskreisen großes Auf⸗
sehen erregt. Weiter habe er (Redner) unter seinem Eide ausgefagt, daß Ehrenberg 1884, als er (Redner) zum ersten Male in die Schweiz gekommen, ihm hochverrätherische Vor⸗ schläge gemacht und sich erboten habe, ihm Unterricht in der Militärwissenschaft zu geben, um die Partei überall unter die Waffen zu bringen. Schon 1883 habe jener sich an Vollmar gewendet und ihm Anträge gemacht, im Falle einer Revolution zuerst die Offiziere zu beseitigen, und ihm dann den Plan einer militärischen Insurrektion vorgelegt. Auch der frühere Abg. Viereck könne bezeugen, daß Ehrenberg ihn in derselben Weise zu beeinflussen gesucht, ihm besonders habe auseinander⸗ setzen wollen, wie man beim Ausbruch einer Revolution die Pulvermagazine und dergleichen in die Hände der Aufstän⸗ dischen bringen könne. Alle diese Thatsachen in Verbindung mit den unanfechtbaren eidlichen Aussagen hätten es als selbst⸗ verständlich erscheinen lassen müssen, daß Ehrenberg sofort gefaßt und unter Schloß und Riegel gesetzt werden würde. Man vergleiche jedoch nur das Verfahren des Militärgerichts mit dem gegen Geffcken. Hr. Geffcken habe geglaubt .... Vize⸗Präsident Dr. Buhl: Der Fall Geffcken habe nichts mit dem Kriegs⸗Ministerium zu thun. Abg. Bebel (fortfahrend): von Ehrenberg habe die Unver⸗ schämtheit gehabt, Alles zu leugnen, und das, was er gethan habe, ihm (dem Redner) unterzuschieben. Er (Redner) solle sogar gesagt haben, wie man es machen könne, die Sozial⸗ demokraten in die Offizier⸗Kasinos als Diener hinein⸗ zubekommen. Er sei nie Soldat gewesen, und habe keine Ahnung, wie es in solchen Kreisen zugehe. Ein ähnliche Gedanke habe ihm ganz fern gelegen. Das Millitärgeri habe ihn aufgefordert, den erwähnten Aufruf im herbeizuschaffen, und er sei mit dem Erfolg seiner? sehr zufrieden. Auf seinen Wunsch, dem bereitwillig geleistet worden, sei er am 20. August mit Hrn. von berg in Karlsruhe konfrontirt worden. Er müsse diese Dinge vorbringen, s handele sich um ein allgemeines Interesse. — das
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des Militärger it machen, und Minister eine Antw haben, wie dieser d fertigen wolle. Die deutsche Gesandtschaft in Bern hab genauester Kenntniß d Ehrenberg nichts gethan, um Militärgerichte gegen denselben
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Aus den schweizerischen Gerichtsak ergebe sich, was Alles bei seiner Verhaftung im März 1 an Material gefunden sei, unter Anderem Artikel mit An en man bei einer R⸗volution das Militär in b unwirksam machen, wie man Barrikaden bauen könn er habe Ehren⸗ berg im Frühjahr 1886 anläßlich de iterunruhen in Belgien Artikel veröffentlicht, in wel den Insurgenten in Belgien Rathschläge gegeben habe. Aus allen seinen Aus⸗ lassungen leuchte ein ganz besonderer Haß gegen seine früheren Kollegen, die Offiziere, hervor, man mü⸗ vor Allem darnach trachten, die Soldaten zur Deserti zu verführen. veröffentlicht,
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Behauptungen auch h wiederholt habe. Unbegreiflichr Weise habe das Millitärgericht auch jetzt noch nicht Ehrenberg verhaften lassen, ob⸗ wohl durch die Vorlegung des Aktenmaterials auch noch bekannt geworden, daß Chrenberg der Verfasser der 1887 er⸗ schienenen Broschüre gewesen: „Bismarck's politisches Testament oder der geheime deutsch⸗russische Vertrag“, in welcher Broschür er durchaus für Frankreich Partei ergreife und gegen das barbarische Rußland und halb barbarische Preußen sich er⸗ eifere, wie er sich überhaupt als französischer Republikaner auf⸗ gespielt und die Wiedereroberung von Elsaß Lothringen für
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1 unerläßlich erklärt habe. Er (Redner) stehe nicht an, das Verfahren des Militärgerichts preußischen Militärjustizpflege zu bezeichnen. Nach all diesen Thatsachen sei es “ daß Ehrenberg erst vor 1 ½ Monaten steckbrieflich verfolgt sei, nachdem Ehrenberg be⸗ reits Monate lang seit dem Frühjahr d. J. unter dem Namen eines Hrn. von Ernst in Wiesbaden gelebt habe. Nach §. 99 der preußischen Militär⸗Strafprozeßordnung hätte er unbedingt in Haft genemmen werden müssen. Nach all diesem und nachdem noch in jüngster Zeit die „Kreuzzeitung“ von Ehrenberg als einen Ehrenmann bezeichnet habe, gebe es für ihn (Redner) nur zwei Möglichkeiten der Erklärung. Entweder habe von Ehrenberg in den höchsten Kreisen der Gesellschaft Schutzpatrone, die die Wirksamkeit des Militä gerichts zu lähmen im Stande wären, oder Ehrenberg
in der That im Dienste der Polizei gestanden, ohne Kriegs⸗Minister etwas davon zu wissen gebraucht Agents provocateurs seien in Preußen nichts Neues. erinnere nur an Stieber, an den Kölner Kommunistenprozef von 1858, an den Prozeß Ladendorf und an Prozeß Waldeck. Hätte nicht die Züricher Regierung Ehren⸗ berg festnehmen lassen, weil man ihn in Verdacht gehabt habe, daß er gegen die Schweiz Landesverrath übe, wäre nicht bei dieser Gelegenheit all jenes Aktenmaterial zu Tage gefoördert worden, so sei es nicht undenkbar, daß man nachher die ganze Sache gegen die Sozialdemokraten gewendet hätte. Er sei fest überzeugt, daß Ehrenberg ein Werkzeug in den Händen der politischen Geheimpolizei gewesen sei, dazu bestimmt, in einem Augenblick, wo der Gegenbeweis nicht mehr möglich gewesen, das Material für neue Anklagen wegen Hochverraths gegen die Sozialdemokraten zu liefern. Wenn z. B. im Fall eines europäischen Krieges über ganz Deutschland der große Be⸗ lagerungszustand verhängt würde und solche Verdachtsmomente gegen die Sozialdemokraten an den Tag gekommen wären, so würden deren Führer einfach vor ein Kriegsgericht gestellt und zu den härtesten Strafen verurtheilt worden sein. Ein solcher infernalischer Bubenstreich sei der Geheimpolizei zuzu⸗ trauen. (Präsident: Er könne nicht gestatten, daß der Redner eine außerhalb des Hauses stehende Person derartig angreife.) Er (Redner) glaube, der Kriegs⸗Minister habe im Laufe des Sommers Gelegenheit genommen, sich die Akten des Militär⸗ gerichts in Karlsruhe kommen zu lassen. Es werde im höchsten
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Kriegs⸗Minister Bronsart von Schellendorff:
Ich wende mich zum ersten Theil der Rede des Herrn Abgeord⸗ neten. Er hat an mich die Frage gestellt, ob gewisse Bestimmungen, die vor einigen Jahren erlassen worden sind, wonach sozialdemokratische Personen von der Lieferung für die Militärverwaltung ausgeschlossen werden sollen, noch bestehen. Diese Bestimmungen vestehen noch vnd werden, so lange ich die Ehre habe, an de Spitze des Kriegs⸗Ministeriums zu stehen, aufrecht erhalten werden, und zwar einfach aus folgenden Gründen. Wir haben ein Interesse daran, die Armee so wenig als möglich mit der Sozialdemokralie in Verbindung zu bringen, weil diese beiden Dinge, eine tüchtige Armee und die Sozialdemokratie, sich von einander scheiden wie Feuer und Wasser. 8 Weenn der ordnete weiter gesagt damit keine unnöthig geben, in der A viel Sozialdemok 5 ich f X
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die Sozialdemokraten mit dem Verlauf dieser Verhandlung zufrieden sein könnten. Er hätte überhaupt gar nicht zu sprechen brauchen, denn Hr. Richter habe die Interessen der Sozialdemokratie so gewahrt, daß diese Partei einfach die Früchte der Thätigkeit einer anderen Partei einzu⸗ heimsen brauchte. Die Aufnahme von Sozialdemokraten in Militärvereine habe mit der allgemeinen Wehrpflicht gar nichts zu thun. Der erste Zweck der Kriegervereine aber sei statutenmäßig, Treue gegen Kaiser und Reich zu pflegen. Mit Gott für Kaiser und Reich, für König und Vaterland! Könne ein echter Sozialdemokrat diesen Spruch unterschreiben, ohne zum Lügner zu werden? Eine Partei, die sich tag⸗ täglich für eine internationale, antimonarchische erkläre, könne diesen Spruch ohne Heuchelei nicht zu dem ihrigen machen. Hr. Eugen Richter suche die sozialdemokratische Partei herauszuhauen mit dem Hinweis auf Liebknecht’'s Ausspruch, daß die Sozialdemokraten dem Vaterlande ihre
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Dienste nicht verweigern würden, wenn es angegriffen würde. Habe es Hr. Richter übersehen, daß diese Zusage nur eine bedingungsweise gewesen? Er (Redner) glaube, die große Masse des Volks mache diesen Vorbehalt nicht, wie Hr. Lieb⸗ knecht, zu entscheiden, ob in diesem oder jenem Fall die Deutschen die Angreifer seien oder etwa die Franzosen.
Abg. Bebel: Es könnte fast scheinen, als wenn den Sozialdemokraten viel daran läge, um jeden Preis ihre Ge⸗ nossen in die Kriegervereine zu bringen. Sie hätten mit den Kriegervereinen gar nichts zu thun. Wenn aber ein Sozial⸗ demokrat dennoch der Meinung sei, seine früheren Be⸗ ziehungen zu den Kameraden in einem Kriegerverein weiterführen zu sollen, dann könne ihm auf Grund der Stellung, welche die Kriegervereine in der Ge⸗ sellschaft als unpolitische Vereine einnähmen, der Ein⸗ tritt nicht versagt werden. Geschehe dies dennoch, so sei dies ein Beweis, daß diese Vereine politische seien und als solche dem Vereinsgesetz unterlägen. Hr. Hartmann sei 2 anwalt, und er (Redner) wolle abwarten, was derse werde, wenn ein sächsischer Kriegerverein politischer bezichtigt würde. Freilich verdanke jener diesen Vereinen im Wesentlichen seine Wahl. Wenn Hr. Hartmann Li der Heuchelei beschuldigt habe, so weise er (Redner) schieden als Beleidigung zurück. Wolle der Kriegs⸗ konsequent sein, so müsse er dafür sorgen, daß überhaupt kein Sozialdemokrat Soldat werde. Wenn es wirklich mit sozial⸗ demokratischen Gesinnungen unter dem Militär so harmlos stände, wie es der Kriegs⸗Minister nach außen darstelle könnte man nicht begreifen, warum so häufig — mindestens im Jahre — eine Untersuchung der sozialistischen Schriften stattfinde. Dann habe der 8 Minister mit einem merkwürdigen Wohlwollen von Eh gesprochen. Wenn von eines Militärgericht daß der “ hlwollend, so human von Ehren⸗
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Auf eine Anfrage des Abg. Struckmann erklärt der Kriegs⸗ Minister Bronsart von Schellendorff, daß im Kriegs⸗Ministerium Gehalts⸗ und Pensionsverhäͤltnisse we ausgearbeitet und anderen Reichsbehörde übergeben word
Das Ministergehalt wird bewilligt.
Gegen 5 Uhr vertagt das Haus des Etats auf Mittwoch 1 Uhr.
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im Bureau des Ministeriums Allgemeine Verwaltungssachen.
hat fortan die Verweisung auf
zu kommen. — Behörden und Corresvondenz zwischen Gendarmen Bundesstaaten. Zulassung von Militär dienst bei der Generalkommission. Geschäftsanweisung für die wissensch Medizinalwesen — Polizeiverwaltung. fährlichkeit der sogen. Carbon⸗Natronöfen.
stellungspflichtiger. — D. Se von Lootsenfahr⸗ zeugen im Steverkehr. — Verwaltung der öffentlichen Arbeiten. Ausübung des Dispensationsrechts in Bauangelegenheiten. — Ver⸗ waltung für Handel und Gewerhe. Veröffentlichung von Vorschriften für das Aichwesen. — Verwaltung für Landwirthschaft, Domän
und Forsten. Unterzeichnung von Ausfertigungen in technischen ꝛc. Sachen durch die obersten technischen Forstbeamten. — Militär⸗ und Marine⸗Angelegenheiten. Nachtrag zum Verzeichniß von Lehranstalten, welche Zeugnisse für die Befähigung zum einjährig⸗freiwilligen Dienst ertheilen dürfen. 16