1888 / 313 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 Dec 1888 18:00:01 GMT) scan diff

nicht abhängig von diesen Zollsätzen. Der Niedergang der Hand⸗ peberei ist ein ganz durchaus gegebener und unabwendbarer Prozeß, den wir vielleicht, aber auch nur vielleicht durch künstliche Mittel hin⸗ halten können, den abzuwenden aber außerhalb unserer Macht liegt. Meine Herren, der gefährlichste Feind der Handweberrei ist die Maschine. Je vollendeter die Leistungen der Maschinenweberei sind, um so weniger ist die Handweberei in der Lage, mit der Maschinen⸗ weberei konkurriren zu können. Ich erlaube mir zur Bestätigung meines Urtheil darüber, daß diese Zollermäßigung keinen schädlichen Einfluß auf die Lage der Handweberei äußern wird, im Gegentheil, daß sie vielleicht sogar als eige nützliche Maßregel angesehen werden kann, hinzuweisen auf den Jahresbericht der Handelskammer zu Krefeld für as Jahr 1887, einer Stelle, der man ebensowenig Sachkunde als Herz für die Verhältnisse des Handelskammerbezirks wird absprechen können. In diesem Bericht, der sich anschließt an gleichartige Aeußerungen der Handelskammer in Elberfeld und frühere Aeußerungen der Handels⸗ kammer in Krefeld, ist Folgendes gesagt: Schon in unserer vorigen Berichterstattung äußerten wir, daß der plötzliche Aufschwung, den die Handweberei nach dem bösen Winter von 1885/86 genommen hatte, für dieselbe kein Glück gewesen sei. Heute können wir sagen, er war höchst bedauernswerth für dieselbe, er hat den Prozeß des Uebergangs von der Handweberei zur mechanischen nur aufgehalten, ohne sie verhindern zu können, Hunderte von Hand⸗ webern, die längst zu anderen Berufszweigen übergegangen wären, sind nun zum zweiten Mal und schlimmer wie das erste Mal ins Elend gestürzt worden.

Aus dieser Aeußerung eines berufenen Organs ergiebt sich zunächst, daß das Argument, es müsse im Interesse der Handweberei auf der Beibehaltung des höheren Zollsatzes bestanden werden, nicht verwerthͤbar ist. Ich wünsche von ganzem Herzen, daß der Prozeß des voll⸗

ständigen Ueberganges von der Handweberei zur Maschinenweberei sich möglichst schonend für die Betheiligten vollzieht. Ich begrüße mit großer Freude alle diejenigen wohlthätigen und menschenfreundlichen Unter⸗ nehmungen, welche die Arbeitgeberkreise am Niederrhein auf das Ziel hin gerichtet haben, diesen Uebergang schonend zu vermitteln, und die Regierung wird nicht unterlassen, diese Bestrebungen mit ihren Inter⸗ essen zu begleiten und, soweit sie dazu im Stande ist, iu fördern. Hier auf dem uns beschäftigenden Gebiete kann sie sich um so weniger entschließen, dem Wunsch des Herrn Vorredners nachzugeben, als, wie gesagt, ein solches Nachgeben verknüpft sein würde mit einem Nich tzustandekommen des Handelsvertrages, wie er Ihnen vorgelegt ist. Ich kann aber auch diejenigen Kreise, welche noch im Zweifel darüber sein sollten, ob wirklich die Nachtheile nicht doch die Vortheile der Handelsvertragsverabredungen übersteigen, mit einigen Worten beruhigen. Ich richte diese Beruhigung zunächst an die Seiden⸗ industrie speziell. Sie wissen, daß gleichzeitig mit den Verhandlungen in Berlin, zwischen der Schweiz und dem Deutschen Reich, Verhand⸗ lungen in Wien zwischen der österreich⸗ungarischen Regierung und der Schweiz auf Abänderung des Handelsvertrages, den diese beiden Staaten miteinander geschlossen haben, gepflogen worden sind. Diese Handelsvertragsverhandlungen, deren einzelne Verabredungen auch uns vermöge der Meistbegünstigungsklausel zu Gute gekommen, sind unter Anderem auch darauf gerichtet, daß die österreichischen Seidenzölle ebenfalls herabgesetzt worden sind, und wir profitiren von dieser Herab⸗ setzung, insbesondere unsere Seidenindustrie profitirt von dieser Herab⸗ setzung in nicht unerheblichem Maße. Sie werden mir darin Recht geben, wenn ich Ihnen sage, daß der Exportwerth derjenigen Waaren, welche von der deutschen Seidenindustrie nach Oesterreich eingeführt worden, 9 700 000 Gaͤlden beträgt; also die österreichische Herab⸗ setzung der Seidenzölle können Sie gewissermaßen als ein Kompensations⸗ objekt ansehen für den etwaigen Nachtheil, den unsere Seidenindustrie aus der Herabsetzung der deutschen Seidenzölle erfährt.

Sie dürfen aber dabei auch weiter nicht außer Acht lassen, daß dieser Satz, auf den wir jetzt wiederum zurückgehen wollen, und der bis zum Jahre 1885 mit den Folgen, die ich Ihnen vorhin zahlenmäßig entwickelt habe, gegolten hat, ein um deswillen angemessener ist, weil er genügt, um der Industrie ihre Exvportfähigkeit zu erhalten.

Es kommt weiter hinzu, daß auch die Schweiz, wie Sie aus dem vorliegenden Vertrage seben, ebenfalls in gewissem Umfang den Seidenzoll herabgesetzt hat. s ist der Zoll für seidene und halbseidene Kleidungsstücke von 200 auf 150 Francs ermäßigt, und auch diese Ermäßigung kommt unserer Seidenindustrie zu gute, denn schon jetzt beträgt der Exportwerth derjenigen Waaren, welche in diesen Artikeln nach der Schweiz ausgeführt werden, 1 700 000 Francs. b

Meine Herren, ich habe schon vorhin darauf hingewiesen, daß, wenn Sie eine Position, hier also speziell die Pos. 30b 1, ablehnen, dann der Vertrag hinfällig ist. Welche Vortheile uns dann ent⸗ gehen würden, das werde ich Ihnen noch mit einigen Worten nach⸗

zuweisen

Nehmen wir jetzt den Vertrag nicht an, so wird b weiz den bestehenden Vertrag kündigen das ist zulässig mit der Frist von einem Jabre. Wir würden also im Laufe des nächsten Jahres entweder in neue Unterhandlungen mit der Schweiz eintreten müssen oder wir würden einem vertragslosen Zustand entgegen⸗ gehen. Wählt man den ersteren Weg und das wäre ja unzweifel⸗ haft das Vernünftigere —, so würde die Schweiz ihre Forderung auf Herabsetzung des Seidenzolls von 800 auf 600 Mark wiederholen; wir würden bei den Verhandlungen ganz auf dem⸗ selben Standponkt stehen, auf dem wir in diesem Augenblick stehen. Man würde uns die Sache als conditio sine qua non be- zeichnen und wir wären vor die Frage gestellt: wollen wir den Ver⸗ trag oder wollen wir den alten Seidenzoll behalten? Wählen wir den letzteren Weg, steuern wir also einem vertraglosen Zustand ent⸗ gegen, so entgehen uns alle die Vortheile, welche aus den Ver⸗ abredungen mit der Schweiz für die deutsche Industrie erwachsen, und ich darf auch gleich mit Beziehung auf den Handelsvertrag, welcher zwischen Oesterreich⸗Ungarn und der Schweiz vereinbart worden ist, hinzufügen: auch für die deutsche Landwirthschaft erwachsen werden. Es ist ganz unmöglich, bei Abmessung der Vortheile und Nachtheile, die ein Vertragsverhältniß zwischen Deutschland und der Schweiz mit sich bringt, diesen österreichisch⸗ungarisch⸗schweizerischen Vertrag außer Acht zu lassen. In dem Vertrage hat nämlich Oesterreich der Schweiz Konzessionen gemacht, welche für uns recht werthvoll sind.

Es ist beispielsweise und ich berühre damit die land⸗ wirthschaftlichen Interessen der Mehlzoll in dem schweizerischen Vertrage von 2,50 Francs auf 2 Francs herabgesetzt und es sind eine ganze Rethe Herabsetzungen auf dem Gebiete der Viehzölle zugestanden. Es zahlen in Zukunft Ochsen und Stiere, welche bisher 25 Francs bezahlt haben, 15 Francs, Kühe und Rinder, welche bisher 20 Francs zu zahlen haben, 12 Francs, und Schweine, welche bisher 8 Francs bezahlt haben, 5 Francs.

Wenn ich nun die Gesammtvortheile, welche die Fortsetzung unseres Vertragsverhältnisses mit der Schweiz im Gefolge bhat, ziffermäßig Ihnen vorführen will, so kann ich Sie auf folgende Zahlen verweisen, die sich aus unserer Statistik ergeben. Die Zollermäßigungen des schweizerischen Tarifs haben für Deutsch⸗ land einen Werth das ist der Importwerth, also der Werth der Waaren, denen die Zollbegünstigung zu Gute kommt von 10,4 Millionen; die Zollermäßigungen auf Grund der Meistbegünstigungsklausel, wie sie für Deutschland nutzbar werden aus dem Vertrage zwischen der Schweiz und Frankreich, kommen einem Importwerthe von 70 Millionen zu Gute, aus dem Tarif⸗ vertrage zwischen Oesterreich⸗Ungarn und der Schweiz einem solchen von 18 Millionen, und wenn ich nun hinzurechne den Werth der Bindung bestehender Schweizer Zölle durch den jetzt vorliegenden Vertra Z so beziffert sich hier das Interesse auf 15,6 Millionen. Sie sehen danach, daß in Bezug auf die deutschen Exporte eine Werthsumme von 114 Mil⸗ lionen getroffen wird, welche die Vortheile nicht unseres Vertrages allein genießen, aber die Vortheile der Fortsetzung des vertragsmäßigen Zustandes mit der Schweiz.

so ergiebt sich

.

Betrachte ich nun die Vortheile der Schweiz, gleichfalls an der Hand unserer Statistik, daß die Zollermäßigungen des deutschen Tarifs auf Grund des vorliegenden Vertrages sich beziehen auf einen Importwerth von 13 Millionen, daß die Zollermäßigungen

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auf Grund der Meistbegünstigungsklausel, welche der Schweiz zu Gute kommen auf Grund der Tarisverträge Deutschlands mit Italien, Spanien und Griechenland, auf 0,3 Millionen sich belaufen, und daß die Bindung bestehender deutscher Zölle durch den Vertrag sich auf einen von 18,6 Millionen bezieht, in Summa auf 31,9 Mil⸗ jonen.

Meine Herren, ich übergehe bei dieser Berechnung ganz den Veredlungsverkehr, einen Verkehr, der in der That, namentlich für unsere süddeutschen Bundesstaaten, von ganz erheblichem Inter⸗ esse ist. Es können darüber ziffernmäßige Daten nicht gegeben werden; es läßt sich schwer eine einigermaßen sichere Zahl nennen. Aber die Aeußerungen der süddeutschen Bundesregierungen gehen übereinstimmend dahin, daß sie auf die Aufrechterhaltung dieses Verkehrs einen ganz besonderen Werth legen. b

Meine Herren! Ich komme jetzt noch mit ein paar Worten auf das Desiderium des Hrn. Abg. Lucius. Es ist richtig, daß schon seit langer Zeit in Deutschland sich unter den Gemüsezüchtern und Obstbauern eine gewisse Agitation auf Einführung von Obst⸗ und Gemüsezöllen bemerkbar gemacht hat. Die Regierung hat keineswegs die Hände in den Schoß gelegt; sie ist der Frage näher getreten, ob sich die Einführung solcher Zölle erfoerderlich mache, empfeble. Die angestellte Enquete hat aber das Ergebniß geliefert, daß man die Einführung eines Gemüsezolles nicht für angezeigt hat erachten können. Es liegt mir hier eine Aeußerung der Königlich preußischen Regierung über diese Angelegenbeit, welche mit großer Sorgfalt namentlich die Behörden und Vereine in denjenigen Distrikten, in denen hauptsächlich der Gemüsebau und die Obstzucht betrieben wird, gehört hat und welche auf Grund einer tabellarischen Zusammenstellung der ihr zugekommenen Aeußerungen zu folgendem Ergebniß gelangt ist:

Behörden, Vereine und einzelne Interessenten, welche zur Sache gehört worden sind, haben sich in überwiegender Mehrheit dahin geäußert, daß ein Rückgang des gärtnerischen Gewerbes nicht wahr⸗ nehmbar sei, daß vielmehr ein erheblicher Aufschwung desselben anerkannt werden müsse. Es fehlt zwar nicht an Stimmen, heißt es dann weiter, welche die entgegen⸗ gesetzte Meinung vertreten, und es wird auch angeführt, daß nicht alle Gäͤrtnereien sich einer gleich günstigen Lage zu erfreuen haben; allein es wird doch auch zugegeben, daß der Rückgang einzelner gärtnerischer Unternehmungen in wesentlich anderen Verhältnissen als in der Kon⸗ kurrenz des Auslandes seinen Grund hat. Dabei wird dann des Näheren aus den Aeußerungen der Sachverständigen ausgeführt, daß dazu namentlich der Umstand gehört, daß, während in früherer Zeit der Gemüsebau hauptsächlich Sache kleiner Betriebde gewesen ist, jetzt auch große Güter und Großbetriebe dazu übergehen, den Gemüsebau zu treiben. Es wird weiter bemerkt, daß es vielfach an einer ratio⸗ nellen Behandlung des Gemüse⸗ und namentlich des Obstbaues bei uns noch fehlt, daß der Gemüsebau vielfach auf nicht dazu geeignetem Lande betrieben wird, und so wird eine Reihe von Umständen geltend gemacht, denen nach dem eigenen Urtheil der gehörten Personen und nach dem Urtheil der Königlich preußischen Staatsregierung die Schuld an dem Umstand beizumessen ist, daß die Gärtnerei nicht in dem Maße florirt, wie das zu wünschen wäre.

Endlich kommt die Königlich preußische Regierung zu dem Schluß, daß es gar nicht im Interesse der Förderung des inländischen Obst⸗ baues liege, Zölle auf ausländisches Obst einzuführen, indem sie dabei die Befürchtung ausspricht, daß die wünschenswerthe Entwicklung unserer Obstzucht, für die ja auch von Seiten des Staates alles Mög⸗ liche geschieht, eher durch solche Zölle zurückgehalten als gefördert werden wird.

Nun, meine Herren, bin ich am Schlusse meiner nach meinen Wünschen zu lang gewordenen Auseinandersetzung. Die Sache liegt wie gesagt einfach so: wollen Sie den alten Seidenzoll belassen, dann müssen Sie den Vertrag ablehnen und müssen sich dann der Gefahr aussetzen, daß wir einem vertragslosen Zustande mit der Schweiz entgegengeben. Diese Gefahr werden Sie meiner Ueberzeugung nach schwerlich übernehmen wollen und übernehmen können. Mit der Schweiz sich in einem vertragsmäßigen Zustande zu befinden, ist ungeachtet des geringen geographischen Umfanges des Landes von ganz außerordentlichem Werth. Die bisherigen Handelsbeziehungen haben sich zu intimen und gedeihlichen gestaltet. Wir müssen es vermeiden und, meine Herren, ich bitte Sie, vermeiden Sie es —, diese Handels⸗ beziehungen zu stören; Sie wissen nicht, was darauf folgt und ob der Nachtheil nicht bei weitem größer ist als wie der meiner Ueberzeugung nach imaginäre Vortheil, den Sie durch Beibehaltung des Seiden⸗ zolles auf 800 Mark gewinnen.

Abg. Broemel: Die Lage der verbündeten Regierungen sei keine angenehme, nachdem von der großen Mehrheit des Hauses ein entschiedener Widerspruch gegen einzelne Bestim⸗ mungen des Vertrages sich erhoben habe. Die Situation würde geradezu mißlich werden, wenn der Regierung dazu von freihändlerischer Seite ein volles Lob zu Theil würde; denn oft genug sei den Freisinnigen entgegengehalten worden, daß nichts die Regierung in ihren Schritten bedenklicher mache, als eine Zustimmung von freisinniger Seite. Seine Freunde seien mit ihm entschlossen, für den Vertrag zu stimmen, weil sie nichts Besseres erhalten könnten; sie seien aber vollkommen davon durch⸗ drungen, daß er große Mängel enthalte, und wenn die verbündeten Regierungen immer in solchem Falle, wo rechts und links un⸗ erfüllbare Forderungen gestellt würden, Werth darauf legten, einen goldenen Mittelweg zu wandeln, so freue er sich, in diesem Falle mitzuhelfen, ihnen diese Mittelstraße zu bahnen. Auf eine Kommissionsberathung bitte er das Haus zu ver⸗ zichten. Ein internationaler Vertrag wie dieser müsse in an⸗ derer Weise behandelt werden als irgend eine Vorlage des Bundesraths; da müsse man sich entschließen, ihn in seiner Gesammtheit anzunehmen oder abzulehnen. Da der Vertrag am 1. Januar 1889 in Kraft treten müsse, so müßte die Kommis⸗ sion mit beispielloser Eile arbeiten, um die Sache noch vor den Ferien abermals vor das Haus zu bringen. Wer aber wolle die Verantwortlichkeit übernehmen, den Termin ver⸗ streichen zu lassen, nur weil bei einzelnen Positionen eine ge⸗ nauere Berathung angestellt werden solle? Es sei auch nicht gerechtfertigt, für die Beurtheilung eines solchen Vertrages eine einzelne Position als maßgebend anzusehen; man müsse die Vortheile und Nachtheile gegen einander abwägen und das Facit ziehen. Nun werde doch von keiner Seite bestritten werden, daß der Vertrag vielen Zweigen unserer Industrie für eine Reihe von Jahren ein werthvolles Absatzgebiet sichere durch Zollermäßigungen, die der Vertrag selbst enthalte, wie durch die in dem Vertrage der Schweiz mit Oesterreich eingeführten Herabsetzungen. Er halte es indessen nicht für richtig, die von beiden Seiten gemachten Konzessionen hier abzuwägen, sondern sei befriedigt, daß der Vertrag neben der Meistbegünstigung eine Reihe von Konventionaltarifen ent⸗ halte, und hätte nur den Wunsch, daß die Konventionaltarife auf beiden Seiten etwas größer ausgefallen wären. Wenn übrigens die Zollherabsetzungen auch an sich nicht unbedeutend seien, so seien die Verhältnisse doch für die Exportindustrie nicht entfernt so günstig wie vor Einführung der Schutz⸗ zölle. Wer nach unseren Zollerhöhungen sich in den Ge⸗ werbskreisen der Schweiz umgesehen, werde erfahren haben, welche tiefe Erbitterung sich in Folge derselben dort erhoben habe. Und was habe andererseits das Schutzzollsystem bei Vertrags⸗ abschließungen genützt. Der schweizerische Zoll auf deutsche Waaren betrage auch nach den jetzigen Ermäßigungen immer noch das Doppelte, Vierfache, Achtfache der schweizer Zölle vor 1879. Die Darstellung des Staatssekreté

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1

verbündeten

„lassen.

retärs von Boetticher,

daß die Erhöhung des Zolls auf Seidenwaaren dritter Lesung vom Reichstage beschlossen worden sei, während die verbündeten Regierungen eigentlich sich ab⸗ lehnend verhalten hätten, sei nicht gans richtig. Allerdings sei das Drängen auf Erhöhung des Zolls vorzugsweise aus

der Mitte des Hauses hervorgegangen, aber die Vertreter der eine wohlwollende Ganz bereitwillig habe der

Regierungen hätten hier Stellung dazu eingenommen. Bundesrath damals die beschlossene Erhöhung sich gefallen Der Staatssekretär finde sodann jetzt, daß eine

Industrie, welche ihre Ausfuhr so stark steigere, dos Schutzzolls

nicht mehr bedürfe. Die Freisinnigen hätten früher nur eine solche

Anschauung aussprechen sollen. Die Forderung der admission temporaire werde von der Regierung auf die Dauer nicht zu⸗ rückgewiesen werden können. Er unterschätze den Werth des Vertrages nicht, aber auch die verbündeten Regierungen würden nicht bestreiten, daß Oesterreich einen Vertrag von ganz anderem Umfang zu Stande gebracht habe als die deutsche Reichsregierung, daß Oesterreich ganz anders in der Lage gewesen sei, feste gesicherte Absatzverhältnisse auf dem schweizer Markte sich zu verschaffen. Aus der Begründung sei zu er⸗ sehen, daß die Schweiz die Absicht gehabt habe, den Vertrag zu kündigen, wenn nicht die deutsche Regierung bereit wäre, dem schweizer Export bessere Absatzverhältnisse auf dem deutschen Markte zu gewähren; die deutsche Regierung habe einen Theil dieser Forderungen abgelehnt. Es sei dar⸗ aus deutlich erkennbar, daß der aktive leitende Theil der Verhandlungen die Schweiz gewesen sei: die Schweiz habe Forderungen gestellt, die deutsche Regierung habe in der Hauptsache sich ihnen anbequemen müssen. Wie komme es“* denn, daß ein politisch und wirthschaftlich so starker, fast über⸗ mächtiger Staat wie das Deutsche Reich von der politisch und wirthschaftlich kleinen Schweiz in solchen Fragen eine conditio sine qua non sich stellen lassen müsse? Das liege daran, daß die deutsche Regierung bei Abschluß der Handelsverträge nicht den klaren Willen habe, durch weit gehende Konzessionen ihrerseits größere Konzessionen zu er⸗ langen. So sei es uns auch bei den Verträgen mit Spanien, Italien und Griechenland ergangen. Wer bei dem Abschluß solcher Verträge ein klares Ziel, Erleichterung des Verkehrs, verfolge, habe von vornherein einen großen Vortheil über den anderen Kontrahenten. Es sollte das eine dring⸗ liche Mahnung für die Reichsregierung sein, auf dem handels⸗ politischen Gebiet die Herstellung der Verträge nicht immer einseitig den anderen Staaten zu überlassen, sondern ihrer⸗ seits den Abschluß solcher Verträge selbständig in die Hand zu nehmen; die Mahnung sei um so dringlicher, da 1892 die wichtigsten Konventionaltarife in dem europäischen Handels⸗ vertrag überhaupt abliefen.

Staatssekretär von Boetticher:

Meine Herren! Nur ein paar Worte. Es hätte mich gewundert, wenn die Zufriedenbeit des Herrn Vorredners mit den Vertrags⸗ stipulationen, die Ihnen vorliegen und denen er ja selbst zustimmt, eine ganz ungetrübte gewesen wäre, und ich bin deshalb garnicht erstaunt gewesen, daß er es am Schlusse seiner Betrachtung doch noch neben der Mahnung, die er für die zukünftige Handelspolitik ertheilt hat, auch nicht an einer Parallele zwischen dem Verhalten unserer Regierung und dem Verhalten der österreichisch⸗ungarischen und der schweizerischen hat fehlen lassen. Meine Herren, es ist das ja ganz deutsch. In der bekannten Geschichte der Postillone schlägt Jeder den Juden des Andern, bei uns aber schlägt Jeder seine eigene Regierung, und ich würde mich garnicht wundern, wenn bei der Verhandlung des schweizerisch⸗österreichisch⸗ ungarischen Vertrages in Wien ebenfalls dieselbe Bemerkung gemacht wird, die deutsche Regierung hätte mehr erreicht und die deutsche Regierung hätte vorsichtiger operirt, als die eigene. Nun, meine Herren, wird es mir nicht schwer, diese Bemerkung auf ihren wahren Werth zurückzuführen. Der Herr Vorredner vergißt, in welcher Rolle sich zwei Kontrahenten eines Handelsvertrages befinden. Er sagt, wie ist es möglich, daß das übermächtige Deutsche Reich sich eine conditio sine qua non stellen lassen kann. Ja, meine Herren, eine conditio sine qua non kann sich auch der schwächste Mensch er⸗ lauben, wenn er eben das, was man von ihm verlangt, nicht anders geben will und nicht anders geben kann, als unter der Bedingung, deren Erfüllung er begehrt. Was das mit der Macht des Staates zu thun bat, verstehe ich nicht, und ich kann dem Herrn Vorredner überdies eine ganze Reihe von Positionen bezeichnen, in denen auch wir unsere Forderungen zur conditio sine qua non gemacht haben. Er stellt sich die Sache vor, als ob wir dagesessen und nur angehört hätten, was die Schweiz verlangt, demnächst aber uns aufs beste bemüͤht hätten, den Forderungen der Schweiz entgegenzukommen. Nein, Herr Abgeordneter, so ist die Sache nicht verlaufen. Sie hat vielmehr den Verlauf genommen, daß die Schweiz, nicht zu⸗ frieden mit dem bisherigen Handelsvertrage, eine Revision die⸗ ses Handelsvertrages verlangte, und daß diese Gelegenheit von der deutschen Regierung benutzt ist, nun auch prüfen zu lassen, welche Mängel der bisberige Handelsvertrag für uns hat, und welche Anträge im Interesse unserer Industrie bei erneuerten Verhandlungen zu stellen sein möchten. Die gegenseitigen Desiderien sind zur Verhandlung gebracht, bei verschiedenen Forderungen haben beide Kontrahenten erklärt, daß sie ohne Erfüllung derselben einen neuen Vertrag nicht abschließen koöͤnnen, und so ist dieser Vertrag zu Stande gekommen.

Daß die österreichische Regierung mehr erreicht hat, das liegt ganz einfach daran, daß es sich in Oesterreich darum handelte, einen vollständig neuen Handelsvertrag abzuschließen. Der österreichisch⸗schwei⸗ zerische Handelsvertrag war abgelaufen, es war tabula rasa vorbanden, man konnte ganz von Neuem verhandeln. So lag die Sache bei uns nicht, wir waren mit der Schweiz einig dahin, daß wir haupt ächlich den gegenwärtig geltenden Handelsvertrag aufrecht erhalten wollten.

Ich weise deshalb die Parallele des Herrn Vorredners zurück, und weise namentlich an der Hand eines guten Gewissens den Vor⸗ wurf zurück, als ob wir nicht Alles gethan hätten, um für die deutsche Industrie die vertraglichen Festsetzungen so nutzbar als möglich zu gestalten.

Was die Winke, die der Herr Vorredner für die Zukunft ge⸗ geben hat, anlangt, so habe ich ihm darauf nur Folgendes zu erwidern. Wenn wir es im Interesse unserer Industrie finden, Tarisverträge anzustreben, so werden wir auch die Initiative zu ergreifen suchen, wir werden aber nicht um des Prinzips willen, um des Dogmas willen dazu übergeben, Tarifverträge zu machen, die wir entweder nicht im Interesse unserer Industrie erachten, oder für die wir nicht eine äquivalente Konzession von der anderen Seite erreichen können. Wir treiben weder Schutzzoll⸗ noch Freihandelspolitik, sondern wir treiben nationale Handelspolitik, d. h. eine Handelspolitik, die darauf gerichtet ist, die Bedürfnisse des Landes zu erforschen und diese Be⸗ dürfnisse auch demnächst zum vertragsmäßigen Ausdruck zu bringen. Abg. Websky: Er spreche nicht im Namen seiner Frak⸗ tion, sondern für sich persönlich. Es sei außerordentlich hart, wenn der Reichstag schon drei Jahre, nachdem einer Industrie ein Schutzzoll gewährt worden sei, von Fäggn Nothwendigkeit er sich doch überzeugt habe, in die Zwangslage versetzt werde, ühr ohne Weiteres aufzuheben, wenn nicht 23 große Nach⸗ theile für die Gesammtheit eintreten sollten. Die Seiden⸗ industrie wehre sich gegen diesen Vertrag nicht nur mit Rücksicht auf den schweizerischen Zoll, sondern auch auf den Verkeh meistbegünstigten Ländern, mit Italien,

in

wegen Diebstahls in den Akten Litt. L. Nr. 162 de Königlichen Stadtgericht Berlin, Abtheilung für

Oesterreich, Frankreich, welche Länder in hohem Grade konkurrenzfähig seien. Nicht bloß Krefeld und Elberfeld, sondern auch das südliche Baden und Elsaß⸗Lothringen seien hierdurch in Mitleidenschaft gezogen. Dieselben Bedenken gegen den Vertrag walteten Seitens der Taschenuhren⸗ Industrie und der sächsischen Industrie der Stickerei ob. ÜUnd diese Kreise wüßten noch nicht einmal, daß ihnen eine Herabsetzung der Schutzzölle drohe. Da könne man den kurzen Aufschub durch eine Kommissions⸗ berathung nicht zurückweisen. Dadurch werde der Gegenstand nicht für dieses Jahr ganz zurückgestellt, die Kommission könne in zwei Tagen fertig sein und die Verhandlung im Plenum bis zum Sonnabend erledigt werden. Er könne sich nicht denken, daß die kleine Schweiz, der in dem Vertrage große Vortheile gewährt seien, schließlich eine conditio sine qua non gestellt habe. Wenn der Reichstag den Vertrag nicht genehmigte, würde sich wohl darin etwas ändern. So ganz aussichtslos würde also eine Kommissionsberathung nicht sein.

Abg. Hultzsch: Für die Mehrzahl seiner Freunde liege die Frage so, daß man mit gebundenen Händen vor der Alter⸗ native stehe, entweder anzunehmen oder abzulehnen. Die Ver⸗ antwortung für die Ablehnung könnten die Konservativen nicht übernehmen. Es sei ja zu beklagen, wenn nicht alle Wünsche der Industrie in diesem Vertrage erfüllt seien. Auch sein engeres Vaterland sei davon betroffen, namentlich die Stickerei im sächsischen Erzgebirge. Aber man müsse sich bescheiden, daß nicht mehr zu gewesen sei, die verbündeten Re⸗ gierungen hätten sicherlich die Wünsche der Industrie bei den Vertragsverhandlungen auf das Wärmste vertreten. Man müsse sich mit der Hoffnung trösten, daß eine spätere Wieder⸗ aufnahme der Verhandlungen diese Wünsche noch befriedige. Man danke der Regierung für diesen Vertrag, dem seine Partei im Allgemeinen zustimme. Auch eine möglichst rasche Erledigung sei geboten, denn die Nachtheile einer vertrags⸗ losen Zeit seien für den Gesammthandel weit größere, als die Nachtheile dieses Vertrages für einzelne Industriekreise. Unsere Industrie sei so thatkräftig und energisch, daß sie die Ver⸗ hältnisse benutzen und aus jedem Vertrag Vortheile ziehen werde. Das Interesse unserer Industrie erfordere möglichst ausgiebige Tarifverträge. Der jetzige Vertrag bedeute immer⸗ hin einen Fortschritt gegenüber dem im vorigen Jahre dem Hause vorgelegten. Unsere Industrie würde sich auf die Dauer auch an einen schlechten Vertrag gewöhnen, wenn er nur stabil sei, am schlimmsten sei aber die ewige Unsicherheit einer vertragslosen Zeit. Die Mehrheit seiner Freunde be⸗ grüße also den Vertrag mit Freuden und würde ihn sofort in zweiter Lesung annehmen.

Abg. Dr. Windthorst: Die Behauptung, daß sich unsere Industrie auch auf einen schlechten Vertrag einrichten könnte, wenn er nur stabil wäre, sei in ihrer Allgemeinheit nicht auf⸗ recht zu erhalten, aber immerhin könne ein schlechter Tarif durch die Dauer erträglich werden. Man habe bei dem Tarif von 1885 alle verschiedenen Interessen gegen einander abge⸗ wogen in der Meinung, daß dieser Tarif dauernd sein würde, statt dessen finde aber eine stete Abbröckelung auf Grund dieser Verträge statt, die ja nicht vermieden werden könnten, die aber schließlich die Mitwirkung des Hauses bei der Festsetzung der Tarife illusorisch machten. Hier seien eine ganze Reihe von Tarifpositionen aufgegeben worden. Er begreife, daß der Abg. Broemel und seine Freunde diesen Vertrag mit Enthusiasmus begrüßten. Dieser Vertrag führe direkt zum Freihandel zurück. Die Zahlen des Staatssekretärs vermöge er hier nicht im Einzelnen zu prüfen, ihm komme es aber auf eine Prüfung an, und die müsse in einer Kommission erfolgen. Die Zahlen allein könnten ihn vielleicht von seinen Skrupeln befreien. Entscheidend sei hierbei die Frage des Seidenzolls, weil davon ein großer Theil unserer Industrie abhänge; Südbaden und der ganze Niederrhein seien daran betheiligt. Wer die Noth am Niederrhein in Folge der wechselnden Seidenzölle gesehen habe, werde sich bewußt sein, daß diese Inbustrie nicht von Neuem in Gefahr gebracht werden dürfe. Er wolle den Ruin dieser

Industrie nicht auf dem Gewissen haben, oder es müsse ihm die absolute Nothwendigkeit dieser Maßregel bewiesen werden. Durch die Zölle auf Baumwollengarne sei die niederrheinische

Seidenindustrie gezwungen sich auf die Ganzseidenweberei zu werfen,

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worden, und habe die

kostbarsten Einrichtungen dafür getroffen, und nun solle das

Alles wieder ruinirt werden! wolle er nicht bemängeln, aber die Regierung habe zu seinem Bedauern gar keine Ursache gehabt, die Schäden für unsere Seidenindustrie in die Wagschale zu verfen, da sie diese Schäden eben nicht annehme. Landwirthschaft, und diese komme auch in Frage, wenn ihre Abnehmer verarmten dadurch, daß die In⸗ dustrie vernichtet werde. Es zieme sich, in erwägen, ob man nicht eine Aenderung herbeiführen könne. Sei nichts Anderes zu erreichen, so würden die Be⸗

theiligten wenigstens die Ueberzeugung haben, daß die Sache

in Ruhe überlegt, nicht übers Knie gebrochen sei. Es sei eine ganz kuriose Methode, daß man das Haus in die Lage bringe,

in zweimal 24 Stunden Ja oder Nein zu sagen. Wenn die

Ruhe zu

Die Sorgsamkeit der Regierung

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Er sei auch ein Freund der

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Positionen der Seidenindustrie nicht geändert würden, sage er

Nein. Bei beiderseitigem guten Willen werde sich die Verlän⸗

Generaltarif allmählich abgebröckelt werde. die Möglichkeit aus, überhaupt Handelsverträge abzuschließen,! denn die Voraussetzung sei dabei, daß für die Konzessionen von der anderen Seite auch von Deutschland Konzessionen gemacht würden. würden viel gewaltigere Interessen auf dem Spiel stehen. Das System der Handelsverträge könne man nicht verlassen, da es für größten dustrie und

wieder zu Stande kommen werde, habe auch in den ihm nahe⸗ stehenden Kreisen große Erregung hervorgerufen. Auf Grund des Vertrags würden sich die Verhältnisse zwischen Deutsch⸗ land und der Schweiz weiter entwickeln. redner anerkannt, daß für die Industrie die unsicheren Zustände ganz besonders verhängnißvoll seien. Beschlusses, d. h. trags, schadigen,

könnte. Es größeren Anzahl von Mitgliedern Kommissionsberathung ge⸗ wünscht werde, diese auch eintreten zu lassen, falls nicht gerade besondere Gründe dagegen sprächen. Diese Gründe lägen aber hier vor in der Geschäftslage des Reichstages. müsse bis zum 1. Januar genehmigt sein, und es sei ein

der Kommission nicht bestehe.

werden.

gerung des einstweiligen Zustandes auf ein paar Monate er⸗ reichen lassen.

Abg. Dr. Buhl: Der Vorredner bemängele es, daß der Damit schließe er

Wenn man am Normaltarif nichts ändern wollte,

unsere gesammte Industrie von der aller⸗ Bedeutung sei und unsere Export⸗In⸗ lebensfähig erhalte. Die Unsicherheit, ob

inwiefern ein Handelsvertrag mit der Schweiz

Es sei vom Vor⸗ Eine Vertagung des ein Nichtzustandekommen des Ver⸗ werde durch die Ungewißheit die Industrie mehr als es der Vertrag schlimmstenfalls thun sei Uebung des Hauses, falls von einer

Der Vertrag

offenes Geheimniß, daß der Reichstag nur noch in dieser Woche Sitzungen halten werde. Der Vertrag dürfte nicht zu Stande kommen, selbst wenn eine dahin zielende Absicht in Die einschlägigen Petitionen

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seien bereits in der Petitionskommission eingehend geprüft worden, und das Resultat dieser Prüfung werde noch heut nach der zweiten Lesung mitgetheilt werden. Die Interessenten würden in diesen sie berührenden Fragen jedenfalls gehört

Abg. Grad wünscht, daß der Gegenstand in einer Kom⸗ mission geprüft werde. Die Schweiz habe sich auch über den bisherigen Vertrag nicht zu beklagen, denn die Einfuhr und Ausfuhr deckten sich fast. In der letzten Zeit hätten sich die Zustände für die Schweiz noch gebessert, was in noch höherem Maße eintreten werde durch die Herabsetzung des Seidenzolls von 800 auf 600 Mit dem Abg. Trimborn bedauert Redner die Lage der Handweberei am Rhein, die vorzugs⸗ weise durch die Konkurrenz der Lokomobile herbeigeführt sei. In Petitionen aus dem Elsaß werde ferner gegen die Herab⸗ setzung des Uhrenzolls geeifert, und zwar mit vielem Grund. Auch hier dürfte die Kommissionsberathung am Platze sein.

Abg. Bamberger: Er würde die Debatte in diesem ersten Stadium nicht verlängern, wenn er nicht davon durchdrungen wäre, daß hier das Schicksal der Vorlage entschieden werde. Die Entscheidung, ob Kommission oder nicht, sei durchaus präjudiziell. Nur derjenige könne den Vertrag an eine Kom⸗ mission verweisen, welcher entschlossen sei, oder, um keinem Kollegen zu nahe zu treten, bis dicht an die Entschlossenheit heran geneigt sei, ihn nicht zu bewilligen. Er müsse deshalb auf das Entschiedenste bitten, bei der enormen Wichtigkeit des Vertrages für die ganze deutsche Handelspolitik und das Wohl und Wehe der deutschen Industrie und des Handels, nicht leichten Herzens heute mit der Verweisung an die Kommission einen Schritt zu thun, dessen Konsequenzen unabsehbar seien. Der Abg. Broemel habe bereits auseinandergesetzt, daß die Freisinnigen, obwohl nicht in allen Punkten mit den Stipulationen des Vertrags einverstanden, ihn doch für eine Sicherung von Vortheilen für das Deutsche Reich hielten. Die Handelspolitik, zu der sich auch der Abg. Buhl heute erklärt habe, sei nie von

der Regierung verlassen worden, und der Sturmlauf der genannten Handelskammer gegen diesen viel Mühe zu Stande gekommenen Vertrag sei (dem Redner) unbegreiflich. Sonst glaubten liche Handelskammern, daß nicht durch ein Abschließungs⸗ system, nicht durch einen ewigen Zollkrieg, sondern durch ein Handelsvertragssystem der Weg zum Heil der Industrie ge⸗

funden werden könne, gleichviel ob man auf freihändlerischem Auch Hr. Windthorst

oder schutzzöllnerischem Boden stehe. habe früher diese Ansicht vertreten. In allen parlamentarischen Schutzzollkämpfen habe es immer geheißen: wir wollen ja gern Konzessionen machen, wenn man uns auch Konzessionen macht. Wenn man eine irgendwie des Freihandels verdächtige Regierung hätte, würde er das Auftreten einer Opposition begreifen, die von dem Verdacht getragen werde, es sei nicht Alles geschehen. Aber die Tendenzen der Regierung seien doch irklich genau bekannt; man wisse, sie sei so in der Wolle schutzzöllnerisch gefärbt, wie man es nur sein könne, und wenn diese Regierung nach jahrelangen Verhandlungen endlich

8 , ; n 7 M⸗ 2 3 jdorso Ho dazu komme, halb wider Willen einen Vertrag abzuschließen, Zollerhöhung widersetzt habe.

so werde es selbst einem Gegner derselben, geschweige einem treuen Anhänger derselben nicht schwierig werden, zu glauben, daß alles Menschenmögliche geschehen sei, und seine Partei zu

mit so b ihm fast sämmt⸗

einem Resultat nicht gelange. Sie müsse eben das do ut des

zur Anwendung bringen. Wenn man einen Handelsvertrag nur so abschließen wolle, daß gar keine Klage sich dagegen erhebe, so werde man nie zum Abschluß eines solchen Ver⸗ trags gelangen. Um so mehr wundere er sich, daß heute Hr. Grad gegen den Antrag gesprochen habe, der noch 1885 ganz der Meinung gewesen, die er (Redner) eben zum Aus⸗ druck gebracht habe. Das sei die äußerste Grenze, bis wohin die entschlossensten Schutzzöllner früher vorgingen: Material zu haben zum Feilschen, um Konzessionen zu erlangen. Nun wolle man diese⸗ Tarifkonzessionen nicht machen, weil erst vor drei Jahren dieser Zoll erhöht worden sei. Ja, wenn der Zoll seit 30 Jahren bestanden hätte, wäre man doch ganz gewiß mit einem Nein gekommen und hätte gesagt, die Industrie, die seit 30 Jahren an einen solchen Zoll gewöhnt sei, die wolle man jetzt in Gefahr bringen, diese alten festen Etablissements mit ihren organischen Einrichtungen wolle man opfern irgend welchem anderen Interesse der deutschen Industrie. Das sei doch unerlaubt! Solche Argumentation könne er begreifen; aber wenn doch irgend Jemand wehe gethan werden solle und er wolle nicht leugnen, daß ein gewisser Schaden gestiftet werde —, dann sei es eigentlich die Folge dieses Schutzzolltarifs, daß er eine künstliche Produktion hervorrufe, die unter Umständer wieder einmal zurückgehen müsse. Wenn man einen solchen Punkt heraussuche, so sei es besser, man

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viel suche einen, der jung sei und sich noch nicht festgesetzt habe, um tief in die ganze Organisation, in die Industrie ei

zugreifen. Eine Produktion zu ermuntern, sie zu erhalten durch Schutzzölle, sei ja die allgemeine Ansicht der Schutzzöllner, aber eine Industrie erst darauf zu gründen, daß ihr erst ein Zoll gewährt werde, sie aufzuführen hinter einer Schutzmauer von Zoll, das sei die gewagteste“ Konsequenz, die man aus dem Schutzzollsystem ziehen könne. Wer habe denn Jemand entschädigt, als 1878, 1879, 1885 mit einem Male das ganze System des deutschen Zollwesens auf andere Füße go⸗ste

worden sei. Und hier komme mit einem Male diese bei der Herabsetzung des um 200 bei so enorm theuren Artikel. Das sei das große

gar nicht werrh. Davon könne die Industrie weder noch sterben. Erwäge man doch die Erfahrungen anderer Länder mit einem solchen Zollkrieg, man habe es zwischen Rumänien und Oesterreich erlebt, und erlebe es jetzt an dem Zustand zwischen Frankreich und Italien: eine Noth, wo Jeder zuletzt auch in seinem point d'honneur engagirt sei, nicht nachgeben zu können, wo Jeder im Stillen seufze über das maßlose

leben

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Unheil durch die Verwirrung in dem hartnäckigen Zollkrieg.

Wenn zwei Länder sich auf diese Weise entzweiten, sei immer ein lachender Erbe da, ein tertius gaudens, der erbe zum Schaden derer, die sich entzweit hätten. Deutsch⸗ land habe Vortheile genossen und ziehe noch beständig Vortheil, und je wuchtiger sich Frankreich und Italien be⸗ kriegten, um so größer sei unser Vortheil. Unsere Industrie freue sich dieser Verwirrung, und kämen wir mit der Schweiz in diese Lage, würden namentlich Oesterreich mit seinem so weit gehenden Bündniß mit der Schweiz und Frankreich, das nur darauf lauere, uns etwas zu entreißen, sich über die Maßen freuen, daß wir durch unsere Verhandlungen ihnen die Wege geebnet hätten. Und seien einmal die Bahnen des Handels geändert, dann würden die alten verlorenen nicht so schnell wiedergefunden. Darum weg mit dem Vorschlag, mit diesem Vertrag noch zu zaudern und ihn in eine Kommission zu verweisen. Nehme man ihn an und die ganze deutsche Industrie, der ganze deutsche Handel werde dafür dankbar sein! Damit schließt die erste Berathung. kommissarische Berathung wird di

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auf gegen 2 Centrums und der Nationalliberalen Webskr Engler und des Elsässers Grad abgelehnt.

Bei der zweiten Berathung werden die einzelnen Artikel des Vertrags angenommen, nachdem der Abg. Krafft das Bedauern der Gipsinteressenten zum Ausdruck gebracht, die gehofft hätten, daß der nur auf schweizerischer, nicht auf deutscher Seite erhobene Gipszoll in Wegfall kommen würde. Er hoffe, daß auf den Wunsch der Interessenten bei Wieder⸗ aufnahme der Verhandlungen noch zurückgekommen werde.

Namens der Petitions⸗Kommission berichtet darauf Abg. Siegle über die zu dem Vertrag, namentlich auch aus Krefeld, eingegangenen Petitionen, und beantragt, dieselben durch die gefaßten Beschlüsse für erledigt zu erklären

Abg. Trimborn: Es sei betont worden, daß der Zoll seine Rechtfertigung habe, weil in der Schweiz und lien die Weberlöhne fast halb so hoch seien als bei uns züglich der Vorhaltung über die Ansicht der Krefelder Hand kammer, daß der Uebergang von der Halbseide zur Seide Handweberei nicht zum Vortheil gereicht habe, bemerke⸗ heut in ganz Krefeld nur eine einzige Stimme herrsche: werfung der betreffenden Zollposition des Zusatzvertrags“. Früher seien die Interessenten in Krefeld uneinig gewesen, weil die freihändlerisch angehauchte Handelskammer sich jeder Von den 150 Interessenten hätten 100 der Zollerhöhung widerstrebt, die sich heute eben⸗ falls bekehrt hätten.

Das Haus vertagt sich um 4 ½ Uhr. Mittwoch 1 Uhr.

bisherige Aüiene

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Nächste Sitzung

. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. . Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 6. Berufs⸗Genossenschaften.

. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.

. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Tachen.

[47198] Steckbriefs⸗Erledigung. Der gegen den Arbeiter Gustav Lehmann wegen einfachen Diebstahls nach mehrmaliger Vorbestrafung

pflicht Verg des Strafgesetzb

1878 IV. unterm 16. August 1878 vom früheren [47197] Untersuchungssachen, Deputation IV. für Verbrechen und Vergehen, erlassene Steckbrief wird als erledigt urückgenommen. Berlin, den 3 Dezember 1888. 1 Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht I.

147199] Bekanntmachung.

In der Strafsache wider Teichmann und Ge⸗ nossen J. IV a. 234. 88 wird das vom 18. No⸗ vember 1888 datirte öffentliche Strafvollstreckungs⸗ ersuchen, soweit es gegen den Konditor Franz Gustav Heinrich Martini, geboren am 2. Oktober 1866 zu

Potsdam, und den Hausdiener Karl Fried ch aul] in Arnsw 1-

Arnswalde,

Arnswalde,

Kretschmer, geboren am 26. Januar 1864 zu Stecklin, Kreis Greifenhagen, wegen ehen gegen uches erlassen ist, zurückgenommen. Berlin, den 8 Dezember 1888. Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht I.

Offene Strafvollstreckungs⸗Requisition. Die nachbenannten Personen: 1) August Hermann Wendt, geboren am 12. Ok⸗ tober 1864 zu Schöneberg, Kreis Saatzig, zuletzt in

2) Carl Wilhelm Butzin, geboren am 20. No⸗ vember 1859 zu Gabbert, Kreis Saatzig, zuletzt in Schönfeld, Kreis Arnswalde,

3) Carl Gottlieb Fredrich, geboren am 14. Mai 1861 zu Ziegenhagen, Kreis

4) Carl Friedrich Wilhelm Howe, geboren am 11. Fe zu Zachan, Kreis Saatzig, zuletzt

Entziehung der Wehr⸗

§. 140 Absatz 1 Nr. 1 Arnswalde,

letzt in Arnswalde, 7) Ferdinand Schwandt,

Stolzenfelde, Kreis Arnswalde, 8) Emil Franz Robert Kühn,

Gerzlow, Kreis Soldin,

des ceh . Landgerichts vom 29.

achtzig Mark, im Unvermögensfalle

aatzig, zuletzt in fängniß verurtheilt worden. Es

MI 55/88 ersucht.

1“ e1“

5) August Friedrich Ladwig, geboren am 17. Ok⸗ tober 1861 zu Ravenstein, Kreis Saatzig, zuletzt in

6) August Friedrich Wilbelm Sueccow, geboren am 1. Januar 1861 zu Klempin, Kreis Saatzig, zu⸗

eboren am 5. November 1865 zu Stolzenhagen, Kreis Saatzig, zuletzt in August 1863 zu Ravenstein, Kreis Saatzig, zuletzt in

sind durch vollstreckbares Urtheil der Strafkammer zu Landsberg a. W.

ktober 1888 wegen Vergehens gegen § 140¹ St.⸗G.⸗B. jeder zu einer Geldstrafe von Einhundert⸗

streckung der Strafe und Nachricht zu den Akten

[39083]

1) Der Weber Friedrich David Walter, geboren am 17. Dezember 1865, letzter Wohnort Luckau,

2) Friedrich Wilhelm Moritz, geboren den 19. April 1866, letzter Wohnort Schenkendorf, Kreis Luckau,

3) der Nagelschmied Friedrich Wilhelm August Krüger, geboren den 27. September 1866, letzter Wohnort Dobrilugk,

4) Carl Traugott Noack geboren den 15. Ja⸗ nuar 1866, letzter Wohnort Ponnsdorf, Kreis Luckau,

5) Schuhmacher Carl Hermann Rauchfuß, ge⸗ boren den 2. August 1866, letzter Wohnort Do⸗ brilugk,

6) Emil Paul Konze, geboren den 20. September 1867, letzter Wohnort Dobrilugk,

7) Schuhmacher August Moritz Tanneberger, geboren den 1. August 1867, letzter Wohnort Finsterwalde,

8) Arbeiter Friedrich August Rulla, geboren

geboren am 12.

zu 30 Tagen Ge⸗ wird um Voll⸗

Spremberg

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Landsberg a. W., den 27. November 1888. den 16. April 1865, letzter Wohnort Gosda, Kreis 8 Der Erste Staatsanwal9t. g.