1888 / 318 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Dec 1888 18:00:01 GMT) scan diff

Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte nzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ alls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Woldegk, den 10. Dezember 1888. Großherzogliches Amtsgericht. A. Willert.

1484131 1 Die Inhaherin der Büdnerei Nr. 9 zu Hornkaten, Büdnerin Dorothea Klüß, geb. Groth, hat die Ver⸗ lassung des Erundstücks beantrast und werden nach §. 8 der transitorischen Bestimmung zum Hypo⸗ thekenbetrieb vom 2. Januar 1854 durch dies Auf⸗ gebot alle diejenigen, welche dingliche, der Verlassung des Grundstücks auf die Antragstellerin zu einem zu eröffnenden Grund⸗ und Hypothekenbuche entgegen⸗ stehende Rechte in Anspruch nehmen, und deshalb solcher Verlassung widersprechen zu können glauben,“ aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. Fe⸗ ruar 1889, Vormittags 11 Uhr, angesetzten Termine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls die⸗ elben für erloschen und der Besitztitel der Antrag⸗ stellerin für berichtigt erklärt wird. 8 8 Ludwigslust, den 12 Dezember 1888. 1 Großherzogliches Amtsgericht. (IL. S.) Beglaubigt: (Unterschrift), Act.⸗Geh.

16“ Aufgebot. G Grundbuch des dem Besitzer Daniel Gruhlke

(48422] m gin gehörigen Grundstücks Tarnowke

in Tarnon ke ür die Königliche Kreiskasse zu Flatow noch eine aution von 40 Thalern eingetragen, welche der rühere Besitzer Johann Sonnenberg als Gewerbe⸗ nd Klassensteuererheber des Dorfes Tarnowke der Glläubigerin gestellt hat. Das über diese Post ge⸗ bildete Hypothekendokument, bestehend aus einer Ausfertigung der gerichtlichen Kautionsurkunde vom 27. Juni 1845, sowie dem Hypothekenrekognitions⸗ schein und der Eintragungsnote vom selben Tage, st verloren gegangen und soll auf den Antrag des Grundstückseigenthümers Daniel Gruhlke zum Zwecke der Löschung der Post amortisirt werden. Es wird deshalb der Inhaber der Hypotheken⸗ urkunde aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin en 10. April 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer Nr. 9, seine Rechte unter Vorlegung der Urkunde anzumel⸗ en, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben er⸗ olgen wird. 8 Flatow, den 10. Dezember 1888. Königliches Amtsgericht.

[48429] Aufgebot. Der Ackersmann Joseph Börger zu Osterwick hat as Aufgebot des Grundstücks Flur 5 Nr. 477/104 er Katastralgemeinde Osterwick, am Garten, Acker, on 34 a 75 qm beantragt, weshalb alle. Eigen⸗ thumsprätendenten aufgefordert werden, ihre An⸗ sprüche spätestens in dem auf den 11. Februar 1889, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine nzumelden, widrigenfalls der Ausschluß der Eigen⸗ thumspraͤtendenten und die Eintragung des Besitz⸗ itels für den Antragsteller erfolgen wird. Coesfeld, den 7. Dezember 1888 Königliches Amtsgericht. [48431] Aufgebot. 1 Der am 5. März 1830 zu Hannover geborene Schmied Christian Friedrich Bertram, Sohn der verstorbenen Eheleute Schmied Johann August riedrich Bertram und Marie Dorothea Caroline, geb. Ahrens, hat sich im Jahre 1862 nach Rußland begeben und ist, nachdem im Jahre 1873 von dort die letzte Nachricht von ihm eingegangen ist, ver⸗ schollen. 8 9 Auf Antrag der Ehefrau des Drehers Adolf Mancordes, Johanne, geb. Bertram, zu Linden, wird der genannte Verschollene aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf Dienstag, 21. Januar 1890, Mittags 12 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine bei dem Gerichte sich zu melden, widrigenfalls der⸗ selbe für todt erklärt werden wird. 1 Alle, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, werden zu deren Mittheilung aufgefordert. Hannover, 12. Dezember 1888. Königliches Amtsgericht. gez. Jordan. (L. s.) Ausgefertigt: Thiele, Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.

[48425] Aufgebot behuf Todeserklärung.

Der am 6. März 1853 geborene Johann Heinrich Ludolf Alfeld, Sohn des weiland ¼Höfners und Rademachers Ludolf Alfeld in Zeven, ist bereits im minderjährigen Alter nach New⸗York ausgewandert, hat nur in den ersten Jahren nach seiner Abreise an seine Angehörigen geschrieben, und seitdem, min⸗ destens seit länger als 10 Jahren, ist keine Nach⸗ richt über sein Fortleben eingegangen.

Auf den begründet gefundenen Antrag seines Ab⸗ wesenheitsvormundes, des Lohgerbers Carl Enghard in Zeven, werden aufgefordert:

1) der vorbezeichnete Verschollene zur Meldung

spätestens in dem unten anberaumten Auf⸗ gebotstermine, unter dem Rechtsnachtheile, daß er im Nichtmeldungsfalle für todt erklärt, und sein Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden soll, alle Personen, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, zu deren Mittheilung, für den Fall der demnächstigen Todeserklärung etwaige Erb⸗ und Nachfolge⸗Berechtigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Ver⸗ warnung, daß bei der Ueberweisung des Ver⸗ mmoögens des Verschollenen sonst keine Rücksicht laauf sie genommen werden soll. Aufgebotstermin wird auf Freitag, den 10. Ja⸗ unar 1890, Morgens 10 Uhr, an hiesiger Ge⸗ richtsstelle anberaumt. Zeven, den 7. Dezember 1888. 9. Königliches Amtsgericht.

Aufgebot.

Die ledige Dorothea Marschaus zu Großmehlra, sowie der Zimmermann Christian Marschqus, eben⸗ daher, jetzt woh nhaft in Schlotheim und Frau Hen⸗ riette Büchner, geb. Marschaus, aus Großmehlra,

Band I. Blatt 60 steht in Abtheilung III. Nr. 2

Z““ [48424]

jetzt in Mühlhausen wohnhaft, haben bei unterzeich⸗ netem Gerichte die Einleitung des Au gebotsverfah⸗

rens zum Zwecke der Todeserklärung ihres seit minde⸗ stens 20 Jahren mit unbekanntem Aufenhalte ab⸗ wesenden Bruders Christoph Marschaus, geboren zu Großmehlra den 19. August 1841, beantragt, und als bescheinigte nächste gesetzliche Erben desselben, um Ausantwortung von dessen ca. 230 betragen⸗ den hier verwalteten Vermögens gebeten. -

Nachdem Antragsteller die zur Begründung ihres Antrags erforderlichen Thatsachen glaubhaft gemacht haben, werden hierdurch der abwesende Christoph Marschaus und alle diejenigen unbekannten Bethei⸗ ligten, welche an dessen Vermögen aus irgend einem Grunde Ansprüche, insbesondere aber solche erb⸗ rechtlicher Natur zu erheben haben, aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 29. Mai 1889, 10 Uhr früh, anberaumten öffentlichen Aufgebotstermine sich resp. ihre Ansprüche und Rechte anzumelden, widrigen⸗ falls der verschollene vorgenannte Christoph Marsch⸗ aus für todt erklärt und dessen Vermögen unter Ausschließung aller ausgebliebenen unbekannten In⸗ teressenten mit ihren Ansprüchen an selbigen, den Antragstellern. Geschwistern Marschaus, ohne Cau⸗ tion erb⸗ und eigenthümlich ausgeantwortet, bezw. überlassen werden wird, sofern selbige die im Gesetze vom 1. September 1773 vorgeschriebene eidesstatt⸗ liche Versicherung abgegeben und die gestellten An⸗ träge in dem Aufgebotstermine oder eventuell in dem nach §. 831 der C.⸗P.⸗O. anzusetzenden späteren Termine wiederholt haben werden.

Ebeleben, den 6. Dezember 1888. Fürstl. Schwarzb. Amtsgericht.

Th. Gimmerthal. Aufgebot. 8

Zwecks Todeserklärung des am 12. März 1819 zu Oellschütz bei Groitzsch geborenen Lehrers Karl Fried⸗ rich Wilhelm Lehmann, welcher vor 1854 nach Amerika ausgewandert, seit 1856 aber verschollen sein soll, sowie zur Ermittelung derjenigen unbe⸗ kannten Erben desselben, welche außer der Nach⸗ kommenschaft des zu Oellschütz verstorbenen Johann Christian Gottlob Lehmann. Bruders des Ver⸗ schollenen, ein Erbrecht am Nachlasse des Letzteren geltend machen können, wird auf Antrag der ledigen Marie Olga Lehmann in Oellschütz das Aufgebots⸗ verfahren eingeleitet. 8 M

Der Aufgebotstermin wird auf den 10. Juli 1889, Vormittags 10 Uhr, bestimmt und wer den der Verschollene sowie die etwaigen unbekannten Erben desselben aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens im Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls der Verschollene für todt, die unbe⸗ kannten Erben desselben aber ihrer Ansprüche an den Nachlaß für verlustig werden erklärt werden.

Pegau, am 10. Dezember 1888.

Königliches Amtsgericht. Ass. Kaeseberg, H.⸗R

1“

[48418] Bekanntmachung.

Nr. 13 989. Das Gr. Amtsgericht hierselbst erließ unterm Heutigen folgende Aufforderung:

Wilhelm Moser, ledig, Bäcker, von Kirchardt, geboren am 13. März 1842, ist im Jahre 1860 nach Amerika gegangen, ohne einen Bevoll⸗ mächtigten hinterlassen zu haben, und hat seit 1863 keinerlei Nachricht mehr von sich gegeben.

Auf Antrag seiner Geschwister bezw. Erben der⸗ selben wird nunmehr Wilhelm Moser aufgefordert, binnen Jahresfrist Kenntniß von seinem der⸗ zeitigen Aufenthalt anher gelangen zu lassen, widrigens er für verschollen erklärt und sein Ver⸗ mögen seinen muthmaßlichen Erben gegen Sicherheils⸗ leistung in fürsorglichen Besitz gegeben würde.

Sinsheim, den 12. Dezember 1888. Der Gerichtsschreiber des Gr. Bad. Amtsgerichts:

Häffner.

9

[48420] . Aufgebot behufs Todeserklärung.

Der am 16. Okt. 1818 geborene Seemann Hans Holm Siemsen aus Thielen, welcher seit vielen Jahren verschollen ist, wird, falls er noch am Leben sein sollte, auf Antrag seines Bruders, des Staveners Johann Siemsen in Drage, hierdurch aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 30. März 1889, Vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt anberaumten Termin zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt wird und es mit seinem Vermögen gemäß den Vorschriften der V.⸗O. vom 9. Novbr. 1798 wird verhalten werden.

Friedrichstadt, den 8. Dezember 1888.

Königliches Amtsgericht. R. Wriedt.

[48415] Aufgebot.

I. Behufs Todeserklärung:

1) des am 28. September 1825 in Nieder⸗Kosel geborenen Tischlers Johann Carl Gottlieb Funfack, welcher ungefäͤhr im Jahre 1850 von dort nach Amerika ausgewandert und daselbst nach der letzten, spätestens im Jahre 1852 an seine Eltern in Oedernitz über sein Leben eingegangenen Nachricht ertrunken ist,

2) des Maurers Traugott Ernst Hübner aus Dittersbach a. d. Eigen, welcher am 26. Oktober 1833. geboren ist und nach einem von ihm am 27. Juli 1858, zur Post gegebenen, an seinen Vater in Ditters⸗ bach a. d. Eigen geschriebenen Briefe nach Hamburg hat reisen wollen, und über dessen Leben oder Tod seitdem keine Nachricht zu erlangen gewesen ist;

II. Behufs Ermittelung und beziehentlich Aus⸗ schließung der unbekannten Erben

des am 26. Oktober 1826 geborenen, am 9. Sep⸗ tember 1828 als Ehemann verstorbenen Haus⸗ und Ackerbesitzers Karl August Hübner in Dittersbach a. d. Eigen; 8

III. Behufs Löschung der auf Folium 86 des Grund⸗ und Hypothekenbuchs für Kemnitz in Rubrik IiI. unter Nr. 1 a/I. auf Grund Kaufs vom 16. Februar 1856 und Registratur vom 28. Februar 1856 für den Auszügler Johann Gottlob Peschel I. in Kemnitz verlautbarten 200 Thlr. Ngr. Pf. = 600 ₰, jährlich mit 12 Thlr. Ngr. Pf. = 36 zahlbaren Kaufstermin⸗ gelder,

ist auf Antrag

zu I. 1) des Gartenbesitzers Ernst Julius Wunder⸗ lich in Deutsch⸗Paulsdorf und des Schneiders Jo⸗ hann Gottlieb Wunderlich in Kunnersdorf a. d. Eigen, 8

zu I. 2) des Gemeindevorstands Karl Wilhelm Mießner in Dittersbach a. d. Eigen als Abwesen⸗ heitsvormundes, und der Rohele Dorothee, verw. Hübner, geb. Hentschke daselblste,f

zu II. der zuletzt genannten Wittwe Hübner;

zu III. der Erben des auf dem bezeichneten Folium eingetragenen Eigenthümers Karl Gottlieb Poick in Kemnitz, als: der Christiane Louise, verw. Poick, geb. Korselt in Kemnitz, des Tagarbeiters Karl Heinrich Poick daselbst, der Christiane Louise verehel. Miethe, geb. Poick in Rennersdorf, des Dienstknechts Ernst Julius Malt in Altbernsdorf a. d. E. und des Ziegeldeckers Carl Christoph Malt daselbst in väter⸗ licher Gewalt seines unmündigen Sohnes Karl Gustav Malt, 3 8

das Aufgebotsverfahren beschlossen worden.

Es werden daher 8

zu E 1) und 2) die genannten zwei Verschollenen,

zu II. die unbekannten Erben Karl August Hübner’ 8 in Dittersbach a. d. Eigen, sowie sonstige unbekannte Interessenten, welche an diesem Nachlasse Erbrecht, sowie sonstige Ansprüche zu haben vermeinen

zu III. die unbekannten Inhaber der bezeichneten Hypotbek, beziehentlich alle Diejenigen, welche an dieselbe aus irgend welchem Grunde Ansprüche zu haben glauben,

hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf den 25. Juni 1889, VBormittags 9 Uhr, an⸗ beraumten Aufgebotstermine persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen und sich, bezw. ihre Ansprüche und Rechte anzumelden, auch in demselben Termine, Vormittags 10 Uhr, der Verkündung des Ausschlußurtheils gewärtig zu sein, unter der Verwarnung, daß bei ihrem Ausbleiben im Aufgebotstermine, bezw. bei nicht erfolgender Anmeldung auf Antrag mittels

Ausschlußurtheils 1) I. 1) und 2) genannten Verschollenen sowie die

werden für todt erklärt,

2) zu II, die unbekannten Erben, etwaigen unbekannten Interessenten werden für aus⸗ geschlossen, ihrer Erbrechte, sowie sonstiger Ansprüche an den Nachlasß des genannten Karl August Hübner für verlustig erklärt werden, 8 8

3) die unter III. bezeichnete Hypothek für ungültig erklärt und auf Antrag im Hypothekenbuche zur Löschung gebracht werden wird.

Bernstadt, den 13. Dezember 1888.

Königliches Amtsgericht. Gaudlitz.

einzuleiten

[48417] Verschollenheitsverfahren..

Nr. 6313. Das 11““ Ettlingen hat unterm Heutigen beschlossen:

Josef Deubel III., Landwirth von Malsch, hat als Bevollmächtigter seiner Mutter, der Wendelin Deubel Ehefrau, Katharina, geb. Grießinger, seines Bruders Franz Xaver Deubel, Landwirth, und des Josef Daum, Landwirth, Alle in Malsch, des Letzt⸗ genannten als Generalbevollmächtigten des weiteren Bruders Valentin Deubel in Anderson (Nord⸗ Amerika), unter der Behauptung, daß sein Vater Wendelin Deubel, Landwirth von Malsch, vor 36 Jahren nach Amerika ausgewandert sei und seit vielen Jahren keine Nachricht mehr von sich gegeben habe, den Antrag gestellt, den Wendelin Deubel für verschollen zu erklären und ihn (Josef Deubel III.) seine Mutter und seine beiden Brüder in den für⸗ sorglichen Besitz von dessen Vermögen gegen Sicher⸗ heitsleistung einzusetzen. Diesem Antrage wird statt⸗ gegeben werden, wenn Wendelin Deubel nicht binnen Jahresfrist Nachricht von sich giebt.

Ettlingen, den 13. Dezember 1888. . Der Gerichtsschreiber 1 1“ bad. Amtsgerichts:

att.

Amtsgericht Hamburg Antrag von Johann Christian Diederich Heithoff, als curator des am 10. August 1838 hieselbst geborenen Ernst Voltmer, welcher 1863 unter dem Namen Anton Trüller als Steuermann auf dem zwischen San Francisco und New⸗York fahrenden Schiffe „David Crockett“ angemustert ge⸗ wesen und seit 1864 verschollen ist, wird ein Aufgebot dahin erlassen: b

I. daß der vorgenannte Ernst Voltmer hiemit aufgefordert wird, sich spätestenz in dem auf Sonnabend, den 23. November 1889, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Gericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, zu melden, unter dem Rechtsnachtheil, daß er für todt werde erklärt werden; 1u“

. daß alle unbekannten Erben und Gläubiger des genannten Verschollenen hiemit auf⸗ gefordert werden, ihre Ansprüche spätestens in dem obbezeichneten Aufgebotstermin im unterzeichneten Gericht anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten unter dem Rechtsnachtheil des Ausschlusses und ewigen Stillschweigens.

Hamburg, den 7. Dezember 1888. Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung: Romberg Dr., Gerichts⸗Sekretär.

[48426] Auf

[48416] Bekanntmachung.

Die verwittwete Kaufmann Auguste Meyer, geborene Gerboth, hat in ihrem am 23. No⸗ vember 1888 eröffneten Testamente vom 1. August 1882 zu Miterben eingesetzt:

1) die verwittwete Kaufmann Henriette Gerboth, geborene Kudicke,

2) die verwittwete Kaufmann Beatrice Meyer, ge⸗ borene Scholz, zu Posen,

3) die verwittwete Seifensieder Charlotte Meyer zu Tremessen,

4) den Landgerichts⸗Rath Robert Allert zu Brieg,

5) den Translateur a. D. Julius Meyer zu Tre⸗ messen,

6) den Gerichtssekretär Panter zu Oels.

Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Berlin, den 23. November 1888.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61.

[48194] Aufgebotsverfahren. Durch Autschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 5. Dezember 1888 sind 1) der am 3. Dezember 1813 zu Mummark ge⸗ borene Jörgen Pedersen, und 2) der am 14. April 1818 zu Iller geborene Seemann Hinrich Beck für todt erklärt. Sonderburg, den 11. Dezember 1888. Königliches Amtsgericht

[48444] Bekanntma 8ng. Nr. 32 244. Durch Beschluß Großh. Amtsgerichts Karlsruhe vom 1. Dezember 1888 wurde Kaufmann Adolf Friedrich Christian Seitz, geboren am 19. Sep⸗ tember 1846 zu Liedolsheim, später in Amerika, seit 1872 unbekannt wo? für verschollen erklärt und sind 88 muthmaßliche Erben, als: I. dessen Vater Christian Seitz, Kaufmann in Liedolsheim, . b II. dessen vollbürtige Geschwister, bezw. deren Kinder: 1 1) Wilhelmine Friederike, geb. Seitz, Ehefrau des Georg Friedrich Goebelbecker in Philadelphia, vertreten durch Hauptlehrer a. D. Philip Jacob Bock in Liedolsheim, Gustav Seitz, Konditor in Philadelphia, ver⸗ treten durch Kaufmann Eduard Seitz in Lie⸗ dolsheim, 8 Friedrich Ludwig Seitz, Emil Seitz und Sophie Luise Seitz, minderjährige Kinder des am 14 März 1885 verstorbenen Johann Adam Ludwig Seitz, Landwirth, vertreten durch ihre gesetzliche Vormünderin und Mutter Luise, geb. Heyl, in Liedolsheim, 1. 1 4) Eduard Seitz, Kaufmann in Liedolsheim, gegen Sicherheitsleistung in den fürsorglichen Besitz seines Nachlasses eingewiesen worden. Karlsruhe, den 11. Dezember 1888. Der Gerichtsschreiber ö“ Amtsgerichts. Frank.

[48433] Beglaubigter Auszug. Im Namen

Seiner Majestät des Königs von Bayern erläßt das Kgl. Amtsgericht Schwabmünchen in öffentlicher Sitzung durch den Kgl. Oberamtsrichter Glas auf Grund öffentlich mündlich gepflogener Verhandlungen in Sachen: Antrag des Zimmer⸗ meisters Sebastian Mayer von Untermeitingen auf Todeserklärung des Maurerssohnes Bartlmä Fischer von Gieseburg, Gemeinde Untermeitingen, folgendes Ausschlußurtheil:

I. Bartlmä Fischer, geboren am 12. August 1808 zu Gieseburg, Gemeinde Untermeitingen, als ehelicher Sohn der dortigen Maurerseheleute Gabriel und Walburga Fischer letztere eine geborne Huber —, zuletzt ebendaselbst wohnhaft, wird für todt erklärt.

II. Als Todestag wird der dreizehnte August ei tausend achthundert acht und siebzig bestimmt.

III. Die Kosten des Verfahrens sind aus dem Ver⸗ mögen des verschollenen Bartlmä Fischer zu ersetzen.

Thatbestand und Gründe. ꝛc. ꝛc.

(L. S.) Glas, Kgl. Oberamtsrichter.

Verkündet am dritten Dezember eintausend acht hundert acht und achtzig. 8

Rpr. Deutschenbaur, Fktr. Grschrbr.

Zur Beglaubigung des Auszugs: Schwabmünchen, den 14. Dezember 1883. Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.

(L. S.) Brunner, K. Sekretär.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 5. Dezember 1888. Backhaus, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der Wittwe Erbpächters Konrad Wilhelm Danebrock, Friederike, geb. Griese, zu Osterberg, Gem. Lotte, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Fisch zu Tecklenburg, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Tecklenburg durch den Amtsrichter Modersohn, da der Antragsteller den Verlust der nachbezeichneten Urkunde und die Berechtigung zum Aufgebotsantrage glaubhaft gemacht hat,

für Recht:

Das Hypothekendokument über die im Grundbuch von Lotte Band II. Blatt 438 Abtheilung III. Nr. 8 eingetragene Post:

40 Thaler Judikat aus dem rechtskräftigen Mandat vom 23. November 1857 nebst Man⸗ datärgebühren ad 2 Thaler für Catharine Marie Henriette Brönstrup in Gaste auf Re⸗ quisition des Prozeßrichters vom 20. Mai 1858 in Sachen Brönstrup 7. Zeiger eingetragen zu⸗ folge Verfügung vom 27. August 1858 wird für kraftlos erklärt. Modersohn.

[48195]

[48196] .

Auf den Antrag der Wittwe Maschinenwärter Heinrich Kerkenbusch zu Altendorf bei Hattingen hat das Amtsgericht Essen am 7. Dezember 1888 dahin erkannt:

Die angeblich verloren gegangene Hypotheken⸗ urkunde über die Band 124 Blatt 64 des Gesammt⸗ grundbuches des Amtsgerichts Essen Abtheilung III. Nr. 1 für den Maschinenwärter Heinrich Kerken⸗ busch zu Altendorf zu Lasten des Bergmanns Wil⸗ helm Patte zu Altenessen eingetragene Kaufgeldfor⸗ derung von 300 Thlr, gebildet aus einer Ausferti⸗ gung des Kaufvertrages vom 16. Juni 1865 und dem Hypothekenbuchsauszuge vom 12. März 1869 wird zum Zwecke der Erlangung einer neuen Ausfertigung für kraftlos erklärt. 8 8

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

[481922 Im Namen des Königs! Verkündet am 28. November 1888.

In der Franz Gardzielewski'schen Aufgebotssache F. 19/88 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Thorn für Recht:

1) Die Zweighypothekenurkunde über je 109 Thlr. 29 Sgr. 8 Pf., zu 5 % verzinsliches Erbtheil, ein⸗ getragen aus dem unter dem 30. Oktober 1856 ge⸗ richtlich abgeschlossenen und den 9. Dezen ber 1856 konfirmirten Erbvergleich, sowie dem Erbvergleich vom 17. Mai 1867, für Marianna Grzecznowska und Marcell Wolowski in Abtheilung III. Nr. 3 des dem Besitzer Franz Gardzielewski in Mlyniec gehö⸗ rigen Grundstücks Mlyniec Nr. 5, gebildet aus dem Erbvergleich vom 30. Oktober 1856, der Genehmi⸗ gungsklausel vom 9. Dezember 1856, den Hypotheken⸗ Auszügen vom 3. Maͤrz 1860 und 29. April 1868 sowie den Eintragungsvermerken vom 3. März 1860 und 29. April 1868 wird für kraftlos erklärt.

2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens trägt der Antragsteller. 8 G

Ansschlußurtheil. In der Carl Queda und Carl Brozio'schen Auf⸗ gebotssache F. 3/88 erkennt das Königliche Amts⸗

[48190]

gericht zu Rhein durch den Amtsrichter Lehmann am 30. November 1888 für Recht:t:

1) Die Hypothekenurkunden: a. über 49 Thlr. Restkaufgeld, eingetragen aus dem Ueberlassungsvertrage vom 8. Mai 1840 am

9. Mai 1840 für die Marie Jedamski, geb. Bog⸗

dan, zu Orlen in Abtheilung III. Nr. 2 des dem Besitzer Carl Queda gehörigen Grundstücks Orlen Nr. 3, gebildet aus dem Vertrage vom 8. Mai 1840, dem Hypothekenschein und dem Eintragungs⸗ vermerk vom 9. Mai 1840,

b. über 200 Thlr. = 600 Darlehn, eingetragen aus dem Darlehnsvertrage vom 1. Juni 1872 für den Wirth Gottlieb Huebner in Weydicken in Ab⸗ theilung III. Nr. 11 des dem Besitzer Carl Brozio gehörigen Grundstücks Weydicken Nr. 6, gebildet aus der Schuldurkunde vom 1. Juni 1872, dem Auszuge aus dem Hypothekenbuche und dem Eintra⸗ gungsvermerke vom 15. Juni 1872,

werden für kraftlos erklärt.

2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens tragen die Antragsteller Queda und Brozio.

Rhein, den 10. Dezember 1888.

Königliches Amtsgericht. Lehmann. 1 Urtheil. 1.“

Verkuͤndet am 8. Dezember 1888. Weidemann, als Gerichtsschreiber.

In der Aufgebotssache von Jesziorken Nr. 30, Schaltinnen Nr. 10/22 und Didszullen Nr. 82, er⸗ kennt das Königliche Amtsgericht zu Goldap durch den Amtsrichter Vogelreuter für Recht:

I. Die unbekannten Rechtsnachfolger der nach⸗ stehend aufgeführten Hypothekengläubiger werden mit ihren Ansprüchen auf folgende Posten:

1) von 12 Thalern 20 Sgr. Erbtheil, für Johann

Plewe in Abth. III. Nr. 1a. des dem Michael Plewe gehörigen Grundstücks Jesziorken Nr. 30, auf Grund des Rezesses vom 3. Juli 1835, 2) von 127 Thalern 8 Sgr. Kaufgeld, für die Michael und Rosine Gembalies'schen Eheleute, auf Grund des Vertrages vom 30. Juni 1829, einge⸗ tragen in Abth. III. Nr. 1 des dem Gottlieb Gambal gehörigen Grundstücks Schaltinnen Nr. 10 und des dem Eduard Pohl gehörigen Grundstücks Schaltinnen Nr 22 auf Grund des Vertrages vom 30. Juni 1829,

3) von 49 Thalern Darlehn, für die Schlosser⸗ meister Christian Hoenig'sche Pupillenmasse, ein⸗ getragen in Abth. III. Nr. 1 des dem Christian Karklinat gehörigen Grundstücks Didszullen Nr. 82, auf Grund der Urkunde vom 27. März 1854,

ausgeschlossen.

II. Der Altsitzerwittwe Maria Kuszonka, geborenen Plewe, der Henriette Kowalewkski, geborenen Plewe, der Auguste Ballnat, geborenen Plewe, der Losfrau Wilhelmine Hoelzner, geborenen Plewe, ferner der Maria Guthwirth, geborenen Gambal, der Magdalene Lindigkeit, geborenen Gambal, dem Altsitzer Christian Gambal, dem Besitzer Friedrich Gambal, dem Be⸗ sitzer Gottlieb Gambal, dem Wirth August Vogler, dem Wirth Eduard Vogler, dem Wirth Bernhard Vogler werden ihre Rechte auf die sub Nr. I. 1 bez. 2 bezeichneten Posten vorbehalten.

III. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Besitzer Michael Plewe, dem Besitzer Eduard Pohl und der Wittwe Susanne Karklinat auferlegt.

Vogelreuter. 1“

[48199) Im Namen des Königs!

In der Franz Bergenthal'schen Aufgebotssache F. 49— 88 erkennt das Königliche Amtsgericht zu S durch den Amtsrichter Brockhausen für Recht:

1) die über die unter Nr. 1c. in Abtheilung III. im Grundbuch von Düdinghausen Band V. Blatt 55 aus der Obligation vom 13. November 1857 für das Kind erster Ehe des Krämers Josef Schmidt zu Medebach, Namens Anton Josef Schmidt einge⸗ tragene Post ad 117 Thlr. 11 Sgr. 6 Pf. nebst Lnsen gebildete Hypothekenurkunde wird für kraftlos erklärt;

2) die Kosten des Verfahrens werden Schmied Franz Bergenthal zu Oberschledorn zur Last gelegt.

Medebach, den 4. Dezember 1888. 8

Königliches Amtsgericht.

[48198D0 Im Namen des Königs!

In der Bergenthal'schen Aufgebotssache F. 50 88 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Medebach durch den Amtsrichter Brockhausen für Recht:

1) Die etwaigen Berechtigten der Hypothekenpost ad 62 Thlr. 15 Sgr. nebst 5 % Zinsen, eingetragen im Grundbuch von Düdinghausen Band V. Blatt 55 Abtheilung III. unter Nr. 2 auf Nr. 4 für den Kaufmann Levi Schönemann zu Padberg werden mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen;

2) die Kosten des Aufgebotsverf ahrens werden dem Grundstückseigenthümer Franz Bergenthal zu Oberschledorn zur Last gelegt.

Medebach, den 4. Dezember 1888.

Königliches Amtsgericht.

[48193]

Im Namen des Königs! Verkündet am 28. November 1888.

In der Peter Kruszynski'schen Aufgebotssache F. 18/88 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Thorn für Recht:

1) Die Hvypothekenurkunde über 106 Thlr. 18 Sgr., zu 5 % verzinsliches Erbtheil, eingetragen aus dem zunter dem 24. Juni 1839 in der Peter Kiel⸗ baszewicz'schen Nachlaßsache abgeschlossenen Erbver⸗ gleich am 27. August 1839 für die Justine Ja⸗ niszewska, geborene Kielbasziewicz, in Abtheilung III. Nr. 6 des dem Besitzer Peter Kruszynski gehörigen Grundstücks Swierzyn Nr. 1, gebildet aus der be⸗ glaubigten Abschrift des Erbvergleichs vom

24. Juni 1 6. August 1839, dem Hypothekenschein und Ingrossationsnote vom 27. August 1839, wird für kraftlos erklärt. 2) Die Kosten des Aufgebots verfahr ens fallen dem Antragsteller zur Last.

[48191]

8

8

Im Namen des Königs!

Verkündet am 14. Dezember 1888.

Rfdr. Biele, Gerichtsschreiber.

Auf Antrag des Bürstenmachers Conrad Rustige 5 Lippstadt, vertreten durch den Justizrath orsbach das., erkennt das Königliche Amtsgericht zu Lippstadt durch den Amtsrichter Evers für Recht:

Die über die in vol. XV. fol. 8 des Grundbuchs

148434]

11“¹

Grundbesitze des Bürstenmachers Conrad Rustige zu Lippstadt eingetragene Post: „Dreihundert zehn Thaler Kaufpreis für Borsten nebst fünf Prozent Zinsen seit dem 25. Oktober 1868 für Heinrich Schniedermann zu Gütersloh aus der Schuld⸗ und Pfand⸗ verschreibung vom 8. Mai 1869 eingetragen auf die Parzellen Nr. 1 und 2 ex decr. vom 28. Juni 1869“ gebildete Hypothekenurkunde wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebots fallen dem Antragsteller

zur Last. Von Rechts Wegen. 8 Evers. [48443] Bekanntmachung.

Das Königliche Amtsgericht zu Brüssow hat in . Ceictung vom 14. November 1888 für Recht erkannt:

1) Die Hypothekenurkunde über 200 Thaler, ein⸗ getragen aus der Urkunde vom 18. Juli 1834 für den Zimmermeister Johann Koosch zu Gramzow in Abtheilung III. Nr. 6 des dem Tischlermeister August Weyer zu Brüssow gehörigen Grundstücks Brüssow Bd. II. Bl. Nr. 24, gebildet aus der Urkunde vom 18. Juli 1834 und dem Hypotheken⸗ schein vom 29. Juli 1836 wird für kraftlos erklärt;

2) die Hypothekenurkunde über 150 Thaler, ein⸗ getragen aus dem Ueberlassungsvertrage vom 22. De⸗ zember 1833 für den Altsitzer Peter Muchow zu Schwaneberg in Abtheilung III. Nr. 2 des dem Bauerhofsbesitzer Johann Wendt zu Schwaneberg gebörigen Grundstücks Schwaneberg Bd. I. Bl. Nr. 4, gebildet aus dem Ueberlassungsvertrage vom 22. De⸗ zember 1838 und dem Hypothekenschein vom 19. April 1841 wird für kraftlos erklärt;

3) die Hypothekenurkunde über 1000 Thaler, ein⸗ getragen aus der Schuldurkunde vom 7. November 1856 für e“

a. Marie Magdalene, b. Johann Isaac, 8 c. Anna Alwine Elisabeth, d. Bertha Auguste Albertine, e. Alwine Auguste Friedericke, Geschwister Paul zu Bergholz, in Abtheilung III. Nr. 10 bez. Nr. 9 bez. Nr. 2 bez. Nr. 2 der dem Kaufmann Hellmuth Kaeding zu Brüssow gehörigen Grundstücke Brüssow Bd. II. Bl Nr. 34. und Bl. Nr. 36, Bd. IV. Bl. Nr. 8 und Bl. Nr. 10, gebildet aus der Schuldurkunde vom 7. November 1856 und den Hypothekenscheinen vom 10. N. 1856 wird für kraftlos erklärt. Brüssow, den 29. November 1888. Königliches Amtsgericht. [48438] Im Namen des Königs! 1 Auf den Antrag des Wirthen Andreas Zbikowski aus Schaustern erkennt das Königliche Amtsgericht zu Allenstein durch den Amtsgerichts⸗Rath Neumann für Recht: 1) daß die unbekannten Berechtigten der nach⸗ stehend bezeichneten Hypotheken⸗Post: „19 Thaler 14 Sgr. à 5 % verzinsliches Erb⸗ theil mit je 9 Thaler 22 Sgr. für Anton Olszynski und Ursula Olszynski unter Bildung eines Hypotheken⸗Dokuments auf Grund des Anna Olszynski'schen Erbrezesses vom 24. Februar 1821 konf. den 2. März 1821 und 16. Dezember 1830, den 25. April und 18. Juli 1831 konfirm. den 27. Juli 1831 eingetragen zufolge Ver⸗ fügung vom 3. Februar 1832 im Grundbuche Schaustern Nr. 9 Abth. III. Nr. 1, der Antheil der Urfula Olszynski ist gelöscht zufolge Ver⸗ fügung vom 16. September 1862“

mit ihren Ansprüchen auf diese Post auszuschließen,

2) daß das nachstehend bezeichnete Hypotheken⸗

Dokument „die Verhandlungen vom 26. Oktober 1852 und 9. Dezember 1852 Bestätigungs⸗Verfügung vom 27. Juli 1853, Hypothekenschein und Ingrossa⸗ tions-Note vom 7. März 1854, Löschungs⸗Ver⸗ merk und abgekürzter Hypothekenbuchs⸗Auszug vom 16. März 1860, Löschungs⸗Vermerk und abgekürzter Hvypothekenbuchs⸗Auszug vom 16. September 1862 als Urkunde über die im Grundbuche Schaustern Nr. 9 Abth. III. Nr. 3 à 5 % verzinslich mit je 22 Thaler 13 Sgr. 10 Pf. eingetragene Eltern⸗Abfindung der Ge⸗ schwister Julianne, Anton und Franz Penger, von denen der Antheil der Julianne Penger

und der Antheil des Franz Penger gelöscht ist“,

für kraflos zu erklären,

3) daß die Kosten des Aufgebots⸗Verfahrens dem

Wirthen Andreas Zbikowski aus Schaustern auf⸗

zuerlegen.

Allenstein, den 11. Dezember 1888.

Königliches Amtsgericht.

[48442] . Von dem unterzeichneten Amtsgericht sind am 7. Dezember 1888 nachstehende Ausschlußurtheile erlassen: . 1) Die etwaigen Berechtigten der Hypothekenpost von 250 Thalern Kaufgelderrest, eingetragen für den Altsitzer Peter Bochow zu Groß⸗Barnim in Ab⸗ theilung III. unter Nr. 4a aus dem Ueberlassungs⸗ vertrage vom 21. August 1861 auf dem im Grund⸗ buch von Groß⸗Barnim Band I. Blatt Nr. 7 ver⸗ zeichneten Grundstück des Eigenthümers Ernst Bochow werden mit ihren Ansprüchen auf die Post aus⸗ geschlossen. 2) Die etwaigen Berechtigten der Hypothekenpost von 250 Thalern Kaufgelderrest, eingetragen für den Altsitzer Michaͤel Roeper und dessen Ehefrau Marie Elisabeth, geb. Kelch, zu Kerstenbruch in Abthei⸗ lung III. unter Nr. 10 aus dem Uebergabevertrage vom 16. Februar 1835 auf dem im Grundbuche von Kerstenbruch Band I. Blatt Nr. 4 verzeichneten Grundstück des Eigenthümers Wilhelm Roeper zu Kerstenbruch werden mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen. 3) Die Urkunde über die im Grundbuch von Kunersdorf Band I. Blatt Nr. 6, Abtheilung III. Nr. 4 für die unverehelichte Bertha Stranz zu Grube eingetragenen 600 Thaler Darlehn, welche gebildet ist aus dem Hypothekenbrief vom 20. September 1873 und der Schuldurkunde vom 10. Juni 1873 wird für kraftlos erklärt. 8 Wriezen, den 8. Dezember 1888.

Königliches Amtsgericht.

[48437] Bekanntmachung. Durch das am 4. Dezember 1886 verkündete Aus⸗

von Lippstadt Abtheilung III. Nr. 11 auf dem

schlußurtheil sind folgend k Üü kraftlos erklärt: üb 85 8

I. Die Urkunde über die für die geschiedene Christiane Grimmer, geb. Knötzsch, zu Dommitzsch auf den Grundstücken des Ackerbürgers Karl Ernst Apponius in Dommitzsch, des Gartengutsbesitzers Friedrich Wilhelm Gummlich in Dahlenberg und des Häuslers Karl Wilbelm Pflug in Wörblitz im Grundbuche von Dommitzsch Band III. Blatt 133, Band I. Artikel 7 und Band I. . 27 Ab⸗ theilung III. Nr. 7/8 beziehungsweise 5 und 3 ein⸗ getragenen einhundert neunzig Thaler Forderung aus der Schuldurkunde vom 6. Juli 1850,

II. die Urkunde über die für den Töpfermeister Johaun Gottfried Schmidt zu Dommitzsch auf den Grundstücken des Bäckermeisters Karl Hoffmann zu Dommitzsch, des “““ Hermann Müller auf Haus⸗Leipnitz und der Erben des Oekonom Karl Friedrich Hennig von Dommitzsch im Grund⸗ buche von Dommitzsch Band IV. Blatt 170, Band I. Artikel 21 und Band II. Blatt 87 Abtheilung III. Nr. 2 beziehungsweise 13 und 3 eingetragenen ein⸗ hundert vierundzwanzig Thaler und zweiundneunzig Thaler rückständige Kaufgelder aus der Schuld⸗ urkunde vom 16. März und 2. April 1846,

III. die Urkunde über die für die Wittwe Christiane Reißaus, geb. Herber, zu Weidenhain auf den Grund⸗ stücken des Oekonom Karl Marwitz daselbst im Grundbuche von Weidenhain Band II. Blatt 79 Abtheilung III. Nr. 12 eingetragenen einhundert Thaler Kaufgeld aus der Schuldurkunde vom 10. April 1874.

Dommitzsch, den 5. Dezember 1888.

Königliches Amtsgericht. [48202] Bekanntmachugg.

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts I., Abtheilung 49, hier, vom 7. Dezember 1888 ist das Sparkassenbuch Nr. 51 479 der hie⸗ sigen städtischen Sparkasse über 92,75 ℳ, lautend auf Fräulein Martha Vollert, Neue Hoch⸗ straße 4, für kraftlos erklärt.

Berlin, den 11. Dezember 1888.

Thomas, Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 49. [48201] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts I., Abtheilung 49, hier, vom 7. Dezember 1888 ist das Sparkassenbuch Nr. 509 189 der hie⸗ sigen städtischen Sparkasse über 131,61 ℳ, lautend auf den Arbeiter August Ryschlewitz hier, Froben⸗ straße 28, für kraftlos erklärt.

Berlin, den 11. Dezember 1888.

Thomas, Gerichtsschreiber *

des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 49.

[48439] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag:

1) des Ofensetzers Franz Radzioch aus Kattowitz, 2) des Auszüglers Valentin Kaul aus Makau,

zu Ratibor, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Ratibor durch den Amtsrichter Ferche für Recht:

Die Sparkassenbücher der städtischen Sparkasse zu Ratibor:

a. Nr. 12 534 über ursprünglich 110 ℳ, Ende März 1887 noch gültig über 81 28 Pf., ausgefertigt für Franz Radzioch,

b. Nr. 13 377 über 15 500 ℳ, ausgefertigt für den Bauerauszügler Valentin Kaul in Makau,

werden für kraftlos erklärt.

Ratibor, den 11. Dezember 1888.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV. 8 Verkündet am 11 Dezember 1888.

Walla schek, Gerichtsschreiber. 1

[48441] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 12. Dezember 1888 des Königlichen Amtsgerichts, Abtheilung VI., zu Elberfeld ist das auf den Namen des Kutschers Christian Peters aus Frankfurt a. M. über den Betrag von ein und neunzig Mark acht und neunzig Pfennige lautende Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse Elberfeld für kraftlos erklärt worden.

Elberfeld, den 12. Dezember 1888.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI. [48440ö0) Auszug. Im Namen behaath .S des Königs von Bayern.

Das Königl. Amtsgericht Vilsbiburg erläßt durch Ober⸗Amtsrichter Schmidmayr in Sachen: „Amorti⸗ sirung eines Nominalpfandbriefes des Söldners Andreas Schachtner von Schneitberg betreffend.“

Aus Schlußurtheil:

Der zu 4 % verzinsliche Pfandbrief München B. 18893 zu 1000 der bayerischen Vereinsbank, seit 24. Februar 1883 auf den Söldner Andreas Schachtner von Schneitberg vinkulirt, wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens hat Antragsteller zu

tragen. Sachverhalt und Gründe ꝛc.

8 (L. S.) gez. Schmidmayr. Verkündet am siebenten Dezember achtzehnhundert acht und achtzig. b

gez. Sekretariats⸗Asprt. Scheibmaye

stellvertr. Gerichtsschreiber. Zur Beglaubigung. 1 Vilsbiburg, 13. Dezember 1888. Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgeri (L. S) Ulrich, Königl. Sekretär.

[48200] ‚Durch unser heute verkündetes Urtheil sind die Kinder der Eheleute Christoph Edelmann und Anna Maria, 1 Brinkmann zu Beelen

a. Maria Elisabeth,

b. Anna Maria Elisabeth, „c. Bernard Heinrich, 8 sowie deren Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Beelen Band II. Blatt 305 Abth. III. Nr. 2 aus dem gerichtlichen

2. Juli Auseinandersetzungsvertrage vom 29. Angust 1828 eingetragenen Abfindungen von je 29 Thlr. 8 Sgr. 9 1G ausgeschlossen.

diatt: den 1. Dezember 1888.

önigliches Amtsgericht.

[481977 Im Namen des Königs!

Auf Antrag des Colons Hermann Großebrummel

zu Verl, vertreten durch den eerah Wex zu u

Gätersloh, erkennt das Königl icht Gütersloh für Recht:

letzterer vertreten durch den Rechtsanwalt Skaletz

Alle Diejenigen, welche Ansprüche und Rechte an

die nachbezeichnete Post Abth. III. Nr. 7 Band I.

Blatt 43 Verl, welche wörtlich lautet:

Die dem nicht zur Succession gelangenden An erben Joseph Großebrummel, sowie den übrige Großebrummelschen Hofeskindern Elisabeth. Maria Catharina und Anna Catharina in dem Erbabtre tungsvertrage vom 17. Juni 1825 §§. 5 und 6 zu⸗ gebilligten Brautschätze, bestehend jeglich in 40 Thaler baar, den Brautwagen zu 40 Thaler 2 Kühen, 2 Rindern, 1 Pferd und dem Ehrenkleide, welche mit Rücksicht auf die hier wegen der theilweisen Abführung derselben üblichen Observanz und die noch fehlende gutsherrliche Bestätigung auf das nutzbare Eigenthum ex decreto den 20. Februar 1826 einge⸗ tragen sind.

Zu 7. Neunundneunzig Thaler neunundzwanzig Silbergroschen neun Deut Abdikat des am 26. Sep⸗ tember 1828 geborenen Johann Otto Echterhoff, Sohnes erster Ehe der Anna Catharina Große⸗ brummel sind durch die gerichtliche Urkunde vom 22. Oktober 1835, auf den vorstehenden Brautschatz derselben überwiesen worden vom Besitzer Colon Großebrummel stipulationsmäßig verzinset und künftig ausgezahlt, sind aber hier ex decreto vom 9. November 1835 vorgemerkt worden,

zu vermeinen haben, werden mit ihren Ansprüchen

und Rechten auf die Post ausgeschlossen und soll die Post im Grundbuche gelöscht werden. Die Kosten werden dem Antragsteller zur Last

gesetzt.

[48189] Im Namen des Königs! Verkündet am 5. Dezember 1888. Engel, Referendar, Gerichtsschreiber. In Sachen betreffend das Aufgebot des Grund⸗ stücks Blatt 44 Deschowitz erkennt das Königliche Amtsgericht zu Leschnitz durch den Gerichtsassessor Werneyer für Recht:

Die unbekannten Erben des Josef Solowski und alle sonstigen Eigenthumsprätendenten werden mit ihren Ansprüchen auf das Grundstück Blatt 44 Deschowitz ausgeschlossen.

148436] v

Nachstehendes Urtheil des Königlichen gerichts Abtheilung II. in Wandsbek vom 24. No⸗ vember 1888:

Die im Königlichen Amtsgerichte zu Kellinghusen zwischen dem Hotelier Wilhelm Benthin und dem Kaufmann W. H. Peperkorn in Kellinghusen, als Vormündern der münderjährigen Kinder des weil. Eingesessenen Heinrich Friedrich Ahrens zu Hellbrock einerseits und der Wittwe Henriette Marie Ahrens, d. Z. in Oejendorf, andrerseits am 25. Februar 1876 errichtete, am 29. März selb. Jahres im Wandsbeker Schuld⸗ und Pfandprotokoll Tom. VIII. Fol. 81 protokollirte Erbtheilungs⸗Acte, nach welcher den gedachten Minderjährigen als Erbtheil nach ihrem verstorbenen Vater eine mit 4 % p. a. von der Mündigkeit an zu verzinsende Forderung von 22 800 an ihre Mutter, die genannte Wittwe Ahrens, welche jetzt noch restlich auf 6000 validirt, zugefallen und überwiesen ist, wird für kraftlos erklärt.

gez. Lembke. wird hierdurch veröffentlicht. Wandsbek, den 26. November 1888. (L. S.) Wittern, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung II. [48435] Bekanntmachung.

Die Obligationen vom 21. November 1868 und 31. August 1871, aus welchen auf dem zu Blan⸗ kenese belegenen, im Grundbuch von Blankenese Band XII. Blatt 572 Art. 548 verzeichneten Grund⸗ stück der Kaufleute Anton Georg Heinrich Telge zu Hamburg und Karl Bernhard Hermann Telge zu Trillup sub Nr. 1 und 2 Abth. III. 12 000 und 12 000 für den Makler August Bolten in Ham⸗ burg eingetragen stehen, sind für kraftlos erklärt.

Blankenese, den 14. Dezember 1888.

8 Königliches Amtsgericht.

Veröffentlicht: Muesfeldt, Gerichtsschreiber.

[48459] Oeffentliche Zustellung.

Der Händler Andreas Köhl zu Heddernheim, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Dr. Vinassa zu Frankfurt a. M., klagt gegen seine Ehefrau Katharina Köhl, verwittwete Friedrich, geb. Limpert, unbekannt wo? abwesend, auf Ehescheidung wegen Ehebruchs und durch fortgesetzten regellosen Lebenswandel verschul⸗ deten Ruins der Familie, mit dem Antrage, die zwischen der Beklagten und ihm bestehende Che dem Bande nach zu trennen und die Beklagte für den schuldigen Theil zu erklären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die erste Civilkammer Landgerichts zu Frankfurt a. M. auf den 12. März 1889, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a. M., den 12. Dezember 1888. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts

[48457] Oeffentliche Zustellung.

Elisabetha, geb. Herrmann, Tagnerin, in Haßloch wohnhaft, Ehefrau von Georg Wessa, früher Tagner, allda wohnhaft, dermalen ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, mit dem Armenrechte be⸗

ünstigt, vertreten durch den in Frankenthal wohn⸗ aften Rechtsanwalt Joseph Thalmann, hat zum K. Landgerichte Frankenthal, Civilkammer, gegen ihren vorgenannten Ehemann Klage erhoben wegen Ehescheidung, mit dem Antrage: „daß es dem K. Landgerichte gefallen möge, das Band der Ehe zwischen der Klägerin und dem Beklagten für ge⸗ schieden zu erklären und dem Beklagten die Kosten zur Last zu legen.“

„Klägerin ladet den Beklagten in die zur münd⸗ lichen Verhandlung dieses Rechtsstreites anberaumte Sitzung der Civilkammer des besagten Landgerichts vom 7. März 1889, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt aufzustellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den abwesenden Beklagten wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 3

Frankenthal, den 16. Dezember 1888.

Fendser e . tsch, Ober⸗Sekr är

8 8

Amts⸗

des Königlichen