1888 / 321 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Dec 1888 18:00:01 GMT) scan diff

in Geilenkirchen in den Land⸗ Anweisung seines Wohnsitzes in

Wald in den Landgerichts⸗ Wohnsitzes in Geilen⸗

n Kirn ist in der Amtseigenschaft St. Goar angewiesen worden.

Ridder in Rheinbach für den ung seines Wohnsitzes in

Düsseldorf, 1 der Notar van Holtum in bezirk Aachen, mit Anweisung seines em Notar Kuhn i als Notar der Wohnsitz in Zu Notaren sind ernannt der Gerichts⸗Assessor Dr. d Landgerichtsbezirk Trier, mit Anweis

Gerichts⸗Assessor Hof gerichtsbezirk Saarbrücken, mit in Saarlouis,

der Gerichts⸗Assessor von der den Landgerichtsbezirk sitzes in, Münstereifel,

der Gerichts⸗Assess Bezirk des Landgerichts sitzes in Elberfeld,

der Gerichts⸗ gerichtsbezirk in Saarbrücken, sitzes in Ottweiler.

stadt in Lindlar für den Land⸗ Anweisung seines Wohnsitzes

Banck in Eschweiler für in Bonn, mit Anweisung seines W

or Krumbiegel in Elberfeld daselbst, mit Anweisung seine Assessor Kump in Köln für den Land⸗ mit Anweisung seines

rium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Bei dem Gymnasium in Nakel Lie. Dr. Johannes Lehmann zum

Ministe

ist der ordentliche Lehrer Oberlehrer befördert

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Berlin, 21. Dezember. begaben Sich gestern früh um ch dem Schießplatz Kummers⸗ selbst dem Schießen bei und kehrten etwa um

Se. Majestät den Ober⸗ chst Se. Königliche Hoheit

laden: Se. Königliche stdessen Adjutant, Se. sowie die Professoren Landgraf.

ät die Kaiserin und Königin den Besuch Sr. Königlichen Hoheit d heute Ihre Königlichen Hoheiten Großherzogin von Baden bei deren

Preußen. der Kaiser und König vom hiesigen Militär⸗Bahnhof na dorf, wohnten da 4 ½ Uhr Nachmittags Nach der Rückkehr empfingen Stallmeister von Rauch und demnã den Prinzen Heinrich. Thee um 8 Uhr waren ge nz Heinrich und Höch laucht der Herzog von Ura Dr. Leuthold, Dr. Tobold und Dr.

Ihre Majest Augusta empfing gest des Prinzen Heinrich un den Großherzog und die Ankunft im Königlichen Palais. Kammerherrendienst bei Königliche Kammerherr, Ceremonienmei übernommen. 1

nach Berlin z

t der Pri

Ihrer Majestät hat der raf Vitzthum

Der Bundesrath, die vereinigten Ausschüs

Verkehr und für Rechnung sschüsse für Handel und Verkehr und ngen hielten heute Sitzungen.

Das aus §. 159 des Strafgesetzbuches zu bestrafende nternehmens der

n für Handel und sowie die vereinigten Au für Elsaß⸗Lothri Verleitung zum ch einem Urtheil des Reichsgerichts, Oktober d. J., auch dann vor, wenn hete und vom Verleiter für falsch ge⸗

Verbrechen des Meineide liegt na I. Strafsenats, vom 15. die dem Zeugen zugemut haltene Aussage objektiv richtig war.

Die Bestimmung des G Geld ist dem Gläubiger abzuliefern. Geldes durch den Gerichtsvollzieher gilt al Seiten des Schuldners, sof gelassen ist, durch Sicherheitsleistung ckung abzuwenden“ fi erichts, V. Civilsenats, vo anknoten keine Anwendung.

Wird ein Versicherungsvertrag wegen einer von nicht erfüllten Bedingung zu hmers für aufgelöst erk gesellschaft nach einem Urtheil lsenats, vom 30. Oktober d. J., bis zur Klage⸗Erhebung des Ver⸗ f Auflösung des Vertrages erhobene t Rücksicht auf das für die nicht zurückzuzahlen. eines Theils, steht dem Versicherungs⸗ feststeht, daß die gezahlte Prämie keinem entsprechenden oder daß das Verhalten der Versicherungs⸗ estimmung des Versicherungsnehmers zum Versicherungsvertrages sie pflichtig macht.

Eine Berufsgenossens des Unfallversicherungsgesetzes sie unter Aufhebung der eine Bescheid anfäng unfähigkeit demselben Grades der nunmehr no Erwerbsfähigkeit eine jener Rente Feststellung d genossenschaft den Me von 25 Proz. wieder einzi amt hat dies durch Urthe für unzulässig erklärt. Unfallversicherungsges der Rente für einen ist und wege gleich bei Ei schaft erfolgen kann. eines auf Herabminderung a. a. O. der §

§. 716 Abs. 2: „Gepfändetes Die Wegnahme des s Zahlung von Schuldner nach⸗

oder durch Hinterlegung ndet nach einem Urtheil m 17. Oktober d. J.,

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die Vollstre des Reichs auf Reichs

der Versicherungsgesellschaft Gunsten des Versicherungsne braucht doch die Versicherungs des Re ichsgerich die für die Zeit sicherungsneh Prämie, mi Risiko, ohne Weiteres dieser Prämie resp.

nehmer nur dann zu, wenn zu dem getragenen ältniß steht, chaft bei d

8, II. Civi

mers au Prämie getragene Die Rückforderung

schadenersatz⸗

chaft hatte den §. in der Weise angewendet, m Verletzten durch förmlichen ente für völlige Erwerbs⸗ Feststellung“ des kung seiner

58 Absatz 4

lich gewährten R bis zur endgültigen ch vorhandenen Beschränkung chädigung von 75 Proz.

vorläufige“ Ents „endgültiger“

Nach demnächstiger roz. wollte die läufig bewilligten“ Rente 8⸗Versicherungs⸗ (Nr. 634) bsatz 4 des Fest stellung nicht erfo

„bewilligte”“. er Rente auf nur 50 P. hrbetrag der „vor ehen. Das Reich il vom 19. November d. ie Anwendung des §. 58 etzes setzt voraus, daß eine Verletzten überhaupt noch digen Grundlagen ni cht der Berufsgenossen⸗ ich zur Vorbereitung chteten Verfahrens . 58 Absatz 4 a. a. O. nicht anwend⸗ die Berufsgenossenschaften dürfen in solchen Fällen zu einer Aufhebung der einmal gewährten sie gleichzeitig in der

in Mangels der vollstän ntritt der Entschädigungspfli Dagegen ist ledigl der Rente geri

nach §. 65 bar; denn überhaupt nicht eher Renten übergehen, als bis

*

die neue Rente auf den neuen Grundlagen festzustellen; eine Lücke, zu deren Ausfüllung §. 58 Absatz 4 dienen könnte, kann bei gesetzmäßigem Verfahren mit⸗ hin nicht entstehen. Sofern also eine Herabsetzun der Rente überhaupt aufrechterhalten werden soll, was ac Lage der Verhältnisse gerechtfertigt ist, muß die im Anschlu an die Aufhebung der Rente erfolgende Gewährung fernerer Entschädigung demnach als eine endgültige Feststellung gemäß 8 65, Abs. 1, 2, 3 a. a. O. angesehen werden, und die erufsgenossenschaft ist im vorliegenden Falle trotz der Be⸗ zeichnung der gewährten Entschädigung als einer „vorläufigen“ verpflichtet, dieselbé bis zur Zustellung des späteren, die Rente weiterhin mindernden Bescheides dem Verletzten zu belassen. (Zu vergleichen „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1887 Seite 19 Ziffer 267, Seite 357 Ziffer 427; 1888 Seite 50 §. 17, 18) 9 Ein Verletzter 7,2 gegen den Genossenschaftsbescheid, durch welchen die ihm bisher gewährte Rente herabgesetzt wor⸗ den war, Berufung eingelegt und die Genossenschaft hatte, gestützt auf ein neues ärztliches Zeugniß, nicht nur die Zurück⸗ weisung der Berufung, sondern die weitere Herabsetzung der Rente kere Diesem Antrage war von dem Schieds⸗ gericht nicht stattgegeben, weil eine solche Herabsetzung nur durch einen nach §. 65 des Unfallversicherungsgesetzes zu er⸗ lassenden Genossenschaftsbescheid ausgesprochen werden könnte. Auf den von der Genossenschast erhobenen Rekurs hat sich das Reichs⸗Versicherungsamt in seiner Sitzung vom 8. Oktober d. J. (Nr. 635) wie folgt ausgesprochen: Wenn auch das Reichs⸗Versicherungsamt, wie dies bereits in der Entscheidung 391, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ von 1887 Seite 209, ausgesprochen ist, für befugt erachtet werden muß, im einzelnen Fall auf Grund u““ Zeugnisse eine Minderung der Rente vorzunehmen, so kann das Gleiche nicht auch für die Schiedsgerichte gelten. Denn die Stellung beider Behörden zu den Parteien ist eine verschiedene. Während der Rekurs an das Reichs⸗Versicherungsamt sowohl von dem Verletzten, als auch von der Berufsgenossenschaft ein⸗ gelegt werden kann, steht die Berufung an das Schiedsgericht nur dem Verletzten offen (vergleiche §. 62 Absatz 2 des Unfall⸗ versicherungsgesetzes). Die Genossenschaft dagegen kann nicht ihren eigenen Bescheid durch Berufung anfechten. Würde man es für zulässig erachten, daß die Letztere in dem von dem Verletzten berbeigeführten schiedsgerichtlichen Verfahren im Wege der Widerklage die Herabsetzung der Rente erwirken könnte, so würde dadurch indirekt eine vom Gesetzgeber, wie ausgesführt, ausgeschlossene Berufung der Genossenschaft gegen ihren eigenen Bescheid als zulässig anerkannt werden, was zurückzuweisen ist. Auch ist hervorzuheben, daß das Ver⸗ trauen der Verletzten zu den Schiedsgerichten durch Zulassung einer Widerklage oder einer Anschlußberufung, die dem Gesetz fremd ist (Entscheidungen 294 und 430, „Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A.“ 1887 Seiten 37 und 357), erheblich erschüttert werden müßte, weil dann die Möglichkeit gegeben wäre, daß in einem Verfahren, in welchem nur der verletzte Arbeiter den Bescheid der Berußsgenossenschaft anfechten und eine Erhöhung der Rente erzielen kann, eine Herab⸗ setzung der Rente erfolgen könnte, was mit dem Willen des Gesetzes und dessen Absicht unvereinbar ist. Es kann aber auch nicht anerkannt werden, daß ein berechtigtes Interesse der Berufsgenossenschaft besteht, im schiedsgerichtlichen Verfahren durch Erhebung einer⸗ Widerklage oder einer An⸗ schlußberufung eine Herabsetzung der Rente herbeizuführen, da sie nach §. 65 des Unfallversicherungsgesetzes in der Lage ist, jederzeit und eventuell schon während des schiedsgerichtlichen Verfahrens dem Verletzten einen anderen Bescheid, durch wel⸗ chen wegen der veränderten Umstände eine Herabsetzung der Rente angeordnet wird, zuzustellen, welcher dann vom Ver⸗

letzten wieder durch Berufung angefochten werden kann.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich mecklenburgische Ober⸗Zolldirektor Oldenburg, ist von Berlin wieder abgereist.

Der mit der Verwaltung des Kaiserlichen Konsulats in Lagos (Guinea) kommissarisch beauftragte Kanzler von

Puttkamer ist in Lagos eingetroffen und hat die Konsulats⸗ geschäfte übernommen.

Der General-Lieutenant von Reibnitz, bisher Commandeur der 18. Division, ist aus Anlaß seiner Er⸗ nennung zum Gouverneur von Mainz, zur Abstattung persön⸗ licher Meldungen hier eingetroffen.

essen. Darmstadt, 20. Dezember. (W. T. B.) Der Großfürst und die Großfürstin Sergius sowie der Großfürst Paul von Rußland sind heute zum Besuch des Prinzen und der Prinzessin Heinrich nach Kiel abgereist. Anhalt. Dessau, 19. Dezember. (Anh. St.⸗A.) Der Erbgroßherzog von Mecklenburg⸗Strelitz ist heute Mittag von hier wieder abgereist. 88

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 19. Dezember. ( Wien. Abdp.) In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses be⸗ antwortete der Minister für Kultus und Unterricht, Dr. von Gautsch, die Interpellation der Abgg. Dr. Herold und Genossen, betreffend den Erlaß über die Betheiligung der Volksschullehrer an Gemeinde⸗Angelegenheiten und Gemeindewahlen. Sodann gelangte der Bericht des LEE““ über die Einstellung der Wirk⸗ samkeit der Schwurgerichte für anarchistische Straf⸗ fälle in einer Reihe von Gerichtshofsprengeln zur Verhand⸗ lung. Bei der Abstimmung wurde der Antrag der Minorität: die sei aufzufordern, die bezügliche Verordnung aufzuheben, mit 152 gegen 122 Stimmen abgelehnt und der Antrag der Majorität: die Verordnung zur Kenntniß zu nehmen, angenommen.

20. Dezember. (W. T. B.) Heute Nachmittag fand im Stephansdom die feierliche Einsegnung der Leiche des Grafen Leo Thun statt. Der Kaiser, die Erzherzöge Albrecht und Rainer, der Herzon von Cumberland, der Erz⸗ bischof Ganglbauer, der Minister des Auswärtigen, Graf Kälnoky, der Minister⸗Präsident Graf Taaffe und die übrigen Minister, der Päpstliche Nuntius Galimberti, die Hof⸗ und Staatswürdenträger, zahlreiche Mitglieder der Aristokratie und beider Häuser des Reichsraths, der Rektor der Universität, Sueß, und die Dekane derselben wohnten der Feier bei.

Pest, 19. Dezember. (Wien. tg.) Die in Angelegen⸗ heit der Arbeiter⸗Unfallversicherung vom Handels⸗

Minister einberufene Enquete⸗Kommission setzte Heute ihre Berathungen fort. Als Grundlage der Diskussion diente der Antrag Enyedi's, welcher die Zwangsversicherung durch eine staatliche Versicherungsanstalt in Aussicht nimmt. Der überwiegende Theil der Enauetemitglieder sprach sich für die Zwangsversicherung aus. Die Sitzungen der Fach⸗Enquete⸗Kommission haben mit der heutigen vor⸗ läufig ihren Abschluß gefunden. Der Vorsitzende, Staats⸗ sekretär Matlekovits, kies hinsichtlich der beiden Entwürfe, der Natur der Fach⸗Enquete entsprechend, nicht durch Abstimmung entscheiden, sondern beantragte die Einsetzung eines Subcomités, welcher Antrag auch angenommen wurde. Die Aufgabe des Subcomités wird es sein, auf Grund der beiden Entwürfe ein motivirtes Gutachten darüber abzugeben, wie die in denselben enthaltenen Prinzipien in der zweckmäßigsten Weise realisirt werden könnten.

Großbritannien und Irland. London, 20. Dezember. (W. T. B.) Im Unterhause berichtete heute der Unter⸗ Staatssekretär Fergusson: die Regierung sei von mehreren gestern in Zanzibar stattgehabten barbarischen Hin⸗ richtungen telegraphisch benachrichtigt worden, ebenso daß noch weitere Hinrichtungen erwartet würden. Der dortige englische Konsul habe dem Sultan Vorstellungen gemacht und melde heute von 4 weiteren Hin⸗ richtungen. Der Konsul sei angewiesen worden, seine Vorstellungen zu wiederholen, in den stärksten Ausdrücken gegen das Verfahren des Sultans zu protestiren, seine Kollegen zur Mitwirkung aufzufordern und den Sultan vor den unheilvollen Folgen zu warnen, die für denselben daraus ent⸗ stehen dürften. Bei der Berathung des Finanzgesetzes beantragte Campbell: die zweite Lesung desselben bis dahin abzulehnen, wo eine genügendere Debatte über die Budgets für die Ministerien des Auswärtigen und der Kolo⸗ nien stattgefunden habe. Der Antrag wurde jedoch nach längerer Verhandlung mit 83 gegen 49 Stimmen abgelehnt. Im Laufe der Debatte erklärte der Kanzler der Schatzkammer, Goschen: die Operationen bei Suakim hätten die allgemeine Politik Englands in Bezug auf den Sudan nicht im Geringsten geändert. Hinsichtlich Egyptens halte die Regierung an ihren wieder⸗ holten Erklärungen fest. Die jüngsten Ereignisse seien ermuthigend, da sie zeigten, daß die egyptischen Truppen unter englischen Offizieren im Stande seien, den Derwischen im Felde zu begegnen. Die Bestrebungen der englischen Regierung, eine aus Eingeborenen bestehende Streitkraft zu errichten, die fähig sei, Egyptens Grenzen zu vertheidigen, seien somit nicht umsonst. Lord Stanhope theilt mit: eine weitere Depesche Grenfell's schätzte den Verlust der Der⸗ wische auf 400 Mann; der der Engländer betrage 4 Mann; 2 Lieutenants und mehrere Soldaten seien leicht verwundet; bei den Egyptern seien 18 Mann, darunter 13 nur leicht ver⸗ wundet. Die egyptischen Truppen schienen vollständig das Vertrauen Grenfell's zu rechtfertigen.

Bei einem heute in Scarborough zu Ehren des Marquis von Salisbury gegebenen Dejeuner hielt Letzterer, nach Verlesung der Depesche über den Sieg Grenfell's bei Suakim, eine Rede, in welcher er hervorhob: England wolle sich nicht aufs Neue in die egyptischen Wüsten vergraben, aber so lange der Khedive es wünsche, sei England durch das Versprechen des Ministeriums Gladstone gebunden, die Besetzung der Häfen des Rothen Meeres aufrecht zu erhalten; man werde also nicht Suakim aufgeben dürfen. Außerdem wäre es eine Thorheit, wenn die englische Regierung in dem Augenblick, wo sie sich anschicke, den Sklavenhandel zu unter⸗ drücken, Suakim verlassen würde, da gerade im othen Meer ein hartnäckiger und entscheidender Kampf hierüber stattfinden würde. Lord Salisbury fügte hinzu: man müsse sich auch der Verpflichtungen erinnern, die England dem Sultan gegenüber übernommen habe. England sei durch den Pariser Vertrag verpflichtet, die Integrität des osmanischen Reichs aufrecht zu halten.

Frankreich. Paris, 20. Dezember. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Senats zog Léon Say seinen Antrag auf öffentlichen Anschlag der gestrigen Rede von Challemel⸗Lacour zurück. Naquet (Boulangist) nahm den Antrag wieder auf, wurde aber, als er die Tribüne besteigen wollte, durch den entstandenen großen Tumult verhindert, das Wort zu ergreifen und sah sich genöthigt, den Sitzungssaal zu verlassen. Der Antrag Naquet's wurde hierauf ab⸗

elehnt und die Budgetberathung fortgesetzt, die ohne be⸗ onderen Zwischenfall verlief.

Die Sureaux derdrei republikanischen Gruppen des Senats haben beschlossen, die gestrige Rede Challemel⸗ Lacour's auf ihre Kosten drucken und in ganz Frankreich vertheilen zu lassen.

Die Deputirtenkammer berieth die Rekrutirungs⸗ vorlage; verschiedene vom Senat genehmigte Bestimmungen, betreffend die Befreiung vom Militärdienst, wurden abgelehnt.

Italien. Rom, 20. Dezember. (W. T. B.) Bei der Berathung der Kommunal⸗ und Provinzial⸗Reform in der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer beantragte Baccarini namentliche Abstimmung über den von dem Minister⸗Präsidenten Crispi bekämpften Antrag Delbalzo’'s in Betreff der Wählbarkeit der Maires in den Arron⸗ dissements⸗Hauptorten. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt. Die Kammer stimmte sodann dem von Crispi genehmigten Antrage Nicotera's zu: den Bericht üͤber den gestern von dem Arbeits⸗Minister vorgelegten Gesetzentwurf, betreffend Vorkehrungen zur Verpfle⸗ gun des Militärs bei dem Transport auf den

ereits im Betrieb befindlichen Eisenbahnen, und den Entwurf, betreffend die außerordentlichen militärischen Maßnahmen, morgen zu berathen. Bei der geheimen Abstimmung über die Kommunal⸗ und Provinzial⸗ Reform im Ganzen wurde die Vorlage mit 187 gegen 83 Stimmen angenommen.

„Nach einer Meldung der „Agenzia Stefani“ aus Zan⸗ zibar haben der Sultan und der außerordentliche Italienische Abgesandte, General⸗Konsul Cecchi, um die Wiederherstellung der guten Beziehungen zwischen der Regierung des Sultans und der italienischen Regierung noch besonders hervorzuheben, sich gegenseitig feierliche Besuche abgestattet, wobei ein Austausch herzlicher Worte stattfand.

Wie verlautet, wird das nächste Konsistorium erst zwischen dem 20. und 25. Januar stattfinden, da die fran⸗ zösische Regierung betreffs der Wahl ihrer Kardinal⸗ Kandidaten noch keine Enschliezung gefaßt hat.

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88 Niederlande. Haag, 20. Dezember. (W. T. B.) Den hiesigen Abendblättern zufolge ist das Befinden des Königs weniger günstig; derselbe muß das Bett hüten.

Belgien. Brüssel, 20. Dezember. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Repräsentantenkammer er⸗ klärten im Laufe der Berathungen über den Gesetzentwurf, betreffend das Heereskontingent, Graf Oultremont und General Jaquemart, daß se demnächst bei der Kammer eine neue Vorlage über den persönlich abzuleistenden Militärdienst einbringen würden.

Griechenland. Athen, 20. Dezember. (W. T. B.) Die Kammer nahm mit einer Majorität von 22 Stimmen eine Tagesordnung an, welche dem Vertrauen zur Re⸗ gierung Ausdruck giebt.

Serbien. Belgrad, 20. Dezember. Wie der „Polit. Corresp.“ gemeldet wird, hat der Verfassungsausschuß dem Antrage eines Führers der radikalen Partei: das Kapitel über die Vorrechte des Königs ohne Debatte anzuneh⸗ men, zugestimmt.

Bulgarien. Sofia, 19. Dezember. (Wien. Abdp.) In der Sobranje zog S toilow in Folge der Ablehnung eines Artikels des neuen Strafgesetzes den ganzen Entwurf zurück, welcher wahrscheinlich in der nächstjährigen Extra⸗ session der Sobranje nochmals vorgelegt werden wird.

20. Dezember. (W. T. B.) Der Justiz⸗Minister Stoilow hat seine Entlassung gegeben.

Zeitungsstimmen.

Der „Düsseldorfer Anzeiger“ schreibt:

Mit wesentlich anderen Empfindungen als seit einer langen eih von Jahren tritt Deutschland diesmal an sein Weihnachtsfest heran. Ein Jahr tiefster schmerzlichster Trauer geht zu Ende, durch die Freudenklänge der heiligen Nacht tönen leise die Melodien der Weh⸗ muth eines trauernden Volks wieder, und stiller Ernst dämpft den sonst so hellen Schimmer des Christbaums, unwillkürlich an den Fackelglanz jener sturmdurchtobten Märznacht erinnernd; in welcher unser großer Kaiser hinausgetragen ward aus den Pforten seines Palastes, nachdem eine Stunde zuvor sein sterbender Sohn die schneebedeckten Gefilde der Heimath betreten hatte. Unter tausenden und aber tausenden von Weihnachtsbäumen weithin im deutschen Lande werden die Bildnisse der beiden heimgegangenen Kaiser diesmal die weihevollste Festgabe sein: der greise Kaiser verklärt von allem Zauber, welchen die Geschichte um sein unvergeß⸗ liches Leben, welchen um sein friedliches Sterben selbst der Tod ge⸗ woben; sein edler Sohn in dem wehmuthsreichen Glanz seines unaussprechlich schweren Leidens. „Ich habe keine Zeit, müde zu sein“ —. „Lerne leiden ohne zu klagen“ auf wie vielen Weihnachtstischen unseres Volks werden diese ernsten Worte mahnend reden und zeugen von diesem unvergeßlichen Drei⸗Kaiser⸗Jahr! An diesem Fest der Leebe wird unserm Volk nichts so gemeinsam sein als die Erinnerung an seine edelsten Todten, seine beiden Herrscher, wie sie in der Ge⸗ schichte fortleben, so lange noch deutsche Herzen schlagen werden und deutsche Banner sich entfalten vor Gottes Angesicht.

Vor Jahresfrist ein helles Leuchten in dem schlichten Königs⸗ palast Unter den Linden zu Berlin, der neunzigjährige Kaiser gaben⸗ spendend inmitten der Seinen; dort in San Remo der Kronprinz, welchem heimathliche Tannen und unendlich andere Gaben und Zeichen der Liebe aus ganz Deutschland den Weihnachtsgruß der Heimath in die ferne füdliche Fremde getragen hatten, heute Beide uns lange entrissen und unser Volk seit Monden vor einen neuen Abschnitt seiner Geschichte gestellt. Aber das Wort, daß die Liebe das Größeste sei, ist kaum je so empfunden worden, wie in diesem Jahre. Das reiche Vermächtniß an Liebe, welches Kaiser Wilhelm I. seinen Nach⸗ folgern hinterlassen, ist vom Sohn auf den Enkel übergegangen und umleuchtet Diesem mit Vertrauen und Hoffnung den steilen und oft so schwierigen Pfad der Königspflicht.

„Und als ein weiteres heiliges Vermächtniß dieser Liebe um Liebe ist in die Hände der Volksvertretung des Reichs der Gesetzentwurf niedergelegt worden, welcher der Alters⸗ und Invalidenversicherung der arbeitenden Klassen gewidmet ist. Es war dem großen Kaiser nicht mehr vergönnt, seinen Namen unter den Entwurf setzen zu können, aber er ist wenigstens in der Gewißheit geschieden, daß dem Reich in naher Zeit die Wohlthat dieses Gesetzes zu Theil werden wird, welches bestimmt ist, die Bethätigung der auf dem Boden des Christenthums erwachsenden Nächstenliebe als eine Pflicht der staat⸗ lichen Gesammtheit zur Anerkennung zu bringen.“ An dem größten der drei christlichen Feste geziemt es sich, dieser That zu gedenken, welche, eine wahre Befreiungsthat, für den vierten Theil unseres Volks die Befreiung von den Sorgen des Alters und der Arbeitsunfähigkeit, oder doch wenigstens eine erhebliche Milderung derselben darstellt. Nicht minder ist auf dem Boden des Christenthums, und gleichfalls im Sinne der heimgegangenen Kaiser, die Entschließung erwachsen, welche sich gegen die Forldauer der Sklaverei in Afrika richtet. Millionen von menschlichen Geschöpfen soll Erlösung von der grau⸗ samsten Barbarei gebracht werden, es sollen die Bahnen gebrochen werden, auf welchen das Licht der christlichen Lehre, cbhristliche Sitte und Kultur ausgiebiger als seither in das Herz des dunkeln Welttheils gelangen können. Und zum Dritten endlich: auf dem Boden des Christemhums ist die unermüdliche Fürscen⸗ für den Weltfrieden erwachsen; für Kaiser Wilhelm den weiten gleichfalls ein theures Vermächtniß seiner beiden erlauchten Vorgänger, welches er getreu seinem christlichen Glauben und den Pflichten, die er als Kaiser gegen das deutsche Volk übernommen, pflegt und fördert, um Deutschland die Leiden eines Krieges, „selbst eines siegreichen“, zu ersparen.

Diese dreifache Arbeit, die weitaus wichtigste der Gesetzgebungs⸗

und der Regierungsthätigkeit, nehmen wir aus dem scheidenden Jahre mit in das kommende als ein theures Vermächtniß, als ein Unter⸗ pfand unserer Hoffnung und unserer Zuversicht. „Ist Deutschlands Weihnachtsfest diesmal so reich an Trauer, so ist es doch somit auch reich an dem Trost, welchen die Kraft und Stärke unseres mächtig pulsirenden nationalen Lebens in sich trägt. Wird auch der Schmerz über die Verluste dieses Jahres ein dem lebenden Geschlechte nie ganz erlöschen“, so hat sich als zuverlässigstes Mittel gegen solchen Schmerz bisher noch immer die Hingebung an die Anforderungen der Pflicht, an die Arbeit erwiesen, welcher mann⸗ haft und treu gerecht zu werden auch Kaiser Wilhelm der Zweite im Aufblick zu Gott verheißen hat.

So möge das Weihnachtsfest dieses schmerzensreichen Jahres die Geister unseres Volks sammeln und einigen im Geiste der Läuterung, welche auf den denkenden und empfindenden Menschen jede schwere

fung ausübt; einigen in der Trauer und in der Zuversicht, in der Freudigkeit großen Strebens, in der Liebe einer nationalen Gemeinschaft.

Die „Berliner Börsen⸗Zeitung“ schreibt:

„Unsere Webereien sind fast in allen Distrikten augenblicklich gut beschäftigt und die Thätigkeit ist keine vorübergehende, denn sie resultirt meistens aus Ordres, die, für das Frühjahr bestimmt, noch für längere Zeit ausreichen, um den Fabriken Arbeit zu geben. Von den Thü⸗ ringischen Fabrikplätzen Greiz und Gera, von den Sächsischen Be⸗ trieben in Glauchau, Chemnitz, Zittau, mit einer gewissen Beschränkung auch von Meerane, von Elberfeld, Aachen, den Lausitzer, den Schlesischen Fabrikdistrikten, den Rheinischen und Westfälischen Webereidistriktten, von Neumünster von

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überall her laufen Mittheilungen ein, über eine befriedigende Geschäftslage, über größere Aufträge als in der gleichen Periode des Vorjahres. Die elsässischen und süddeutschen Fabrikstädte melden in vielen Fällen eine weit über die normale Beschäftigung hinausgehende Thätigkeit, selbst aus Krefeld schreibt man uns, daß die Seidenstoff⸗ webereien sich wieder zu beleben beginnen. Der Zwischenhandel hat diesmal im Allgemeinen, wenn auch immerhin vorsichtig, so doch in erweiterter Weise als sonst, disponirt, selbst Detaillisten zeigen sich geneigter, Aufträge zu placiren, als ehedem, und Konfektionäre, in der Voraussicht höher gehender Preise, sind ebenfalls bestrebt, ibren Bedarf zu decken. Die Reisenden, welche sich im Ausland auf den Touren befinden, übermitteln normale Ordres. Die nordamerikanischen Ordres erscheinen uns schwächer als sonst, der Ausfall wird aber reichlich gedeckt durch vergrößerten südamerikanischen Konsum, der Hauptantheil aber, welcher eine Besserung in der Be⸗ schäftigung unserer Weberei⸗Industrie herbeigeführt hat, kommt dem inländischen Verkehr zu, welcher sich in erster und zweiter Hand viel reichlicher versorgt, als wir es in letzter Zeit gewohnt waren. Die Läger sind keine großen, denn das beendete Wintergeschäft war nicht unbefriedigend; dies ist ein weiterer Grund, um auf Zunahme des Bedarfs rechnen zu können. Die sichtbare Zunahme unseres Exportgeschäfts, die wir schon mehrmals melden konnten, ist aus den bis jetzt veröffentlichten Ziffern über die Ausfuhr im deutschen Zollgebiet klar ersichtlich. Die für die Weberei in Betracht kommenden Ziffern, die in den hauptsächlichsten Positionen eine Vergrößerung aufzuweisen haben, sind um so höher anzuschlagen, als uns eins unserer besten Absatzgebiete, Nordamerika, diesmal nicht in gewohnter Weise unterstützte. Die statistischen Ausfuhrziffern reichen bis ultimo Oktober, sie weisen für wollene Tuch⸗ und Zeug⸗ waaren (unbedruckt) eine Zunahme auf. Die Ausfuhr bis ultimo Oktober 1888 betrug 182 348 D.⸗Ctr. (1887 177 482 D. Ctr.). Wollene Tuch⸗ und Zeugwaaren (bedruckt) 1888 9546 D.⸗Ctr. (1887 6815 D.⸗Ctr.), wollene gewebte Fußdecken 1888 6337 D.⸗Ctr. (1887 5461 D.⸗Ctr.), Posamentierwaaren 1888 11 781 D.⸗Ctr. (1887 10 641 D.⸗Ctr.). Verändert hat sich die Ausfuhr in wollenen Plüschen, 188846815 D.⸗Ctr.²(1887 10 338 D.⸗Ctr.). Die Seiden⸗ stofffabrikation geht einer besseren Zukunft entgegen, die Mode ist den Seidenstoffen günstig. Die Fabrik erhielt in letzter Zeit einige be⸗ langreiche und viele kleinere Aufträge. Die Sammet⸗ und Plüsch⸗ webereien leiden noch immer an Ordremangel, doch dürften bald Winterordres eingehen, da man glaubt, dem Sammetartikel für den Winter gute Aussichten stellen zu können.

Statistische Nachrichten.

Niach der vom Reichs⸗Versicherungsamt aufgestellten Nach⸗ weisung betrugen die laufenden Verwaltungskosten im Rech⸗ nungsjahre 1887 auf je 1000 der anrechnungsfähigen Löhne, in absteigender Folge, bei: der Berufsgenossenschaft der Schornstein⸗ feger des Deutschen Reichs 8,31 (gegen 1886 0,50) ℳ, der West⸗

deutschen Binnenschiffahrts⸗Berufsgen. 3,70 (+ 2,72) ℳ, der Fuhr⸗

werks⸗Berufsgen. 3,38 (+ 1,53) ℳ, der Müllerei⸗Berufsgen. 3,33 (+ 0,75) ℳ, der Honnoverschen Baugewerks⸗Berufsgen. 3.,09 (— 0,12) ℳ, der Elbschiffahrts⸗Berufsgen. 2,73 (— 1.11) ℳ, der Brennerei⸗Berufsgen. 2,66 (+ 0,39) ℳ, der Ostdeutschen Binnen⸗ schiffahrts⸗Berufsgen. 2,37 (+ 0,44) ℳ, der Brauerei⸗ u. Mälzerei⸗ Berufsgen. 2,16 (+. 0,20) ℳ, der Thüringischen Baugewerks⸗ Berufsgen. 2.07 (+ 0,34) ℳ, der Hessen⸗Nassauischen Baugewerks⸗ Berufsgen. 2,01 (+ 0,30) ℳ, der Papiermacher⸗Berufsgen. 1,94 (+ 0,29) ℳ, der Steinbruchs⸗Berufsgen. 1,90 (— 0,24) ℳ, der Speditions⸗, Speicherei u. Kellerei⸗Berufsgen. 1,89 (— 0,02) ℳ, der Südwestlichen Baugewerks⸗Berufsgen. 1,85 (— 0,03) ℳ, der Südwest⸗ deutschen Holz⸗Berufsgen. 1,81 (— 0,31) ℳ, der Rheinisch⸗Westfälischen Baugewerks⸗Berufsgen. 1,67 (— 0,29) ℳ, der Hamburgischen Bau⸗ gewerks⸗Berufsgen. 1,64 (+ 0,20) ℳ, der Berufsgen. der chemischen Industrie 1,60 (+ 0,13) ℳ, der scchlesisch⸗Posenschen Baugewerks⸗Be⸗ rufsgen. 1,59 (+0,39) ℳ, der Württembergischen Baugewerks⸗Berufsgen. 1,.46 (+ 0,66) ℳ; der Nahrungsmittel⸗Industrie⸗Berufsgen. 1,44 (+ 0,02) ℳ, der Sächsischen Holz⸗Berufsgen. 1,43 (+ 0,17) ℳ, der Nordöstlichen Baugewerks⸗Berufsgen. 1,38 (s— 0,18) ℳ, der Berufs⸗ gen. der Gas⸗ u. Wasserwerke 1,34 (+ 0,38) ℳ, der Bayerischen Holzindustrie⸗Berufsgen. 1,32 (— 0,25) ℳ, der Lederindustrie⸗Berufs⸗ gen. 1,23 (+. 0,05) ℳ, der Papierverarbeitungs⸗Berufsgen. 1,22 (+ 0,39) ℳ, der Zucker⸗Berufsgen. 1,21 (+ 0,28) ℳ, der Berufsgen. der Feinmechanik u. der Bayerischen Baugewerks⸗ Berufsgen. je 1,17 (+ 0,10 bezw. 0,05) ℳ, der Magdeburgischen Baugewerks⸗Berufsgen. u. der Sächsischen Baugewerks⸗Berufsgen. je 1,16 (— 0,17 bezw. 0,01) ℳ, der Nordöstlichen Eisen⸗ und Stahl⸗Berufsgen., der Ziegelei⸗Berufsgen. und der Straßenbahn⸗ Berufgen. je 1,09 (—+— 0,19 bezw. 0,13 und +† 0,56) ℳ, der Be⸗ rufsgen. der Musikinstrumenten⸗Industrie 1,08 (+ 0,13) ℳ, der Norddeutschen Edel⸗ und Unedelmetall⸗Industrie⸗Berufsgen. 1,05 (+ 0.25) ℳ, der Norddeutschen Holz⸗Berufsgen. 1,00 (— 0,14) ℳ, der Süddeutschen Eisen⸗ und Stahl⸗Berufsgen. 0,92 (+ 0,30) ℳ, der Rbeinisch⸗Westfälischen Maschinenbau⸗ und Kleineisenindustrie⸗ Berufsgen. und der Schlesischen Eisen⸗ und Stahl⸗Be⸗ rufsgen. je 0,89 (+ 0,15 bezw. + 0,15) ℳ, der Nordwestlichen Eisen⸗ und Stahl⸗Berufsgen. 0,83 (+), der Leinen⸗Berufsgen. 0,82 (+ 0,12) ℳ, der Töpferei⸗Berufsgen. 0,79 (+ 0,10) ℳ. der Knappschafts⸗Berufsgen. 0,78 (+ 0,19) ℳ, der Norddeutschen Textil⸗Berufsgen. 0,77 (+ 0,11) ℳ, der Sächsisch⸗ Thüringischen Eisen⸗ u. Stahl⸗Berufsgen. 0,72 (+ 0,17) ℳ, der Buchdrucker⸗Berufsgen. 0,69 (+ 0,05) ℳ, der Bekleidungsindustrie⸗ Berufsgen. 0,68 (+ 0,04) ℳ, der Süddeutschen Edel⸗ u. Unedel⸗ metall⸗Berufsgen. u. der Textil⸗Berufsgen. von Elsaß⸗Lothringen je 0,66 (+ 0,10 bezw. + 0,16) ℳ, der Glas⸗Berufsgen. 0,62 (+. 0,04) ℳ, der Schlesischen Textil⸗ Berufsgen. u. der Taback⸗Berufsgen. je 0,60 (+ 0.17 bezw. + 0,24) ℳ, der Privatbahn⸗Be⸗ rufzgen. 0,58 (+ 0,23) ℳ, der Süddeutschen Textil⸗Berufsgen. 0,57 (+ 0,03) ℳ, der Rheinisch⸗Westfälischen Textil⸗Berufsgen. 0,55 (— 0,03) ℳ, der Südwestdeutschen Eisen⸗Berufsgen. und der Seiden⸗ Berufsgen. je 0,44 (+ 0,12 bezw. + 0,03) ℳ, der Sächsischen Textil⸗Berufsgen. 0,41 (+ 0,04) und der Rheinisch⸗Westfälischen Hütten⸗ und Walzwerks⸗Berufsgen. 0,34 (+ 0,01) ℳ, im Durchschnitt 1,21 (+ 0,17) Demnach haben die laufenden Verwaltungs⸗

kosten für das Rechnungsjahr 1887 im Vergleich mit 1886 bei

45 Berufsgenossenschaften eine Steigerung, bei 16 eine Minderung erfahren, während sie bei einer gleich geblieben sind.

Dem kürzlich erschienenen neuesten Bande des „Jahrbuchs für bremische Statistik“ entnehmen wir folgende Daten: Die Zahl der unehelichen Geburten, welche in den Jahren 1826 1830 10,42 % der ehelichen betrug, ist bis 1887 auf 5,74 % zurückgegangen, hauptsächlich durch den Einfluß der ländlichen Bevölkerung. Es kamen 1826— 1830 auf 36,99 Lebende 1 Gestorbener, 1887 erst auf 47,66. Von Eheschließungen kam 1826— 30 71 auf 127, 1887 erst 1 auf 133,4 Einwohner. Von Neuaufgenommenen kamen in Bremen 1847— 1851 90, 1887 nur 28 auf 10 000 Einwohner.

Wie günstig die Wohnungsverhältnisse in Bremen liegen, erweisen folgende Zahlen: Nach der Zählung vom Jahre 1885 waren im Staate Bremen 22 121 bewohnte Gebäude mit 40 341 Haushaltungen vorhanden, darunter 11 777 Gebäude mit 1, 5475 mit 2, 2321 mit 3, 1014 mit 4, 394 mit 5 und 469 mit über 5 Haushaltungen. In der Stadt Bremen wohnten 3205 Haushaltungen (27,84 %) in eigenen Häusern. Der Werth des Grundeigenthums im Staate Bremen betrug am 31. Dezember 1827 82 938 729 ℳ, am 31. Dezember 1887 462 130 961 Der Steuerwerth nahm in den Jahren 1867—1880 um 78,74 % zu, 1880 1887 um 0,82 % ab.

Die Industrie im engeren Sinne beschäftigte im Jahre 1885 7844 Betriebe mit 8019 Arbeitgebern und 17 204 Arbeitnehmern, der Handel im Großhandel 1061 Geschäftsinhaber mit 1919 Gehülfen und Lehrlingen, im Kleinhandel 1987 Händler mit 1462 Gehülfen und Lehrlingen, 377 Knechten und Arbeitern, der Vieh⸗ und Häuser⸗

v11“

handel 652 Händler, der Geld⸗ und Kredithandel 106 Geschäftsinhaber mit 266 Gehülfen und Lehrlingen, die Handelsvermittlung 785 Ge⸗

schäftsinhaber, 537 Gehülfen und Lehrlinge, 417 Arbeiter, der Ver⸗

kehr 63 Schiffseigner, 133 kaufmännische Gehülfen und Lehrlinge, 594 Steuerleute ꝛc., 1166 Matrosen ꝛc., 151 Arbeiter ꝛc., die Eisen⸗ bahnen, Posten und Telegraphen 1176 Angestellte und Arbeiter, das Fuhrw 288 Geschäftsinhaber, 4 kaufmännische Gehülfen und 693 Knechte ꝛc., die Erquickung und Beherbergung 1052 Geschäfts⸗ inhaber, 5 kaufmännische Gehülfen und 1514 Mann Dienstvpersonal.

Die Einfuhr betrug im Durchschnitt 1847 1851 6 376 885 Ctr. à 50 kg = 106 499 060 ℳ, 1887 41 087 189·Ctr. = 564 060 943 ℳ, die Ausfuhr 3 031 772 Ctr. = 92 092 234 bezw. 26 799 085 Ctr. = 530 165 247 Der Generalhandel (1847 1851 = 100 gesetzt) stieg 1852 1856 auf 220,68, 1872 76 auf 491,13, 1887 auf 575,59. Die Zahl der Dampfschiffe hat sich bei den ankommenden Schiffen von 1847/51 bis 1882/86 von 7,14 auf 68,29 %, bei den abgehenden von 6,87 auf 68,91 % gehoben. Die Zahl der Auswanderer betrug 1832: 10 344, 1833: 8896, 1834: 18 086, 1835: 9485, 1836: 14 137, 1837: 15 087, 1838: 9342, 1839: 12 112, 1840: 12 806, 1841: 9594, 1842: 13 619, 1843: 9927, 1844: 19 857, 1845: 31 822, 1846: 32 372, 1847: 33 682, 1848: 29 947, 1849.: 28 629, 1850: 25 776, 1851: 37 493, 1852: 58 551, 1853: 58 111, 1854: 76 875, 1855: 31 550, 1856: 36 517, 1857: 9448, 1858: 23 17 7, 1859: 20 011, 1860: 20 296, 1861: 16 540, 1862: 15 187, 1863: 18 175, 1864: 27 701, 1865: 44 665, 1866: 61 877, 1867: 73 971, 1868: 66 433, 1869: 63 519, 1870: 46 781, 1871: 60 516, 1872: 80 418, 1873: 63 241, 1874: 30 633, 1875: 34 503, 1876: 21 665, 187 7: 19 179, 1878: 41 183, 1879: 26 654, 1880: 80 330, 1881: 122 767, 1882: 114 955, 1883: 109 881, 1884: 103 051, 1885: 83 973, 1886: 76 748, 1887: 99 350.

8 Der Bestand der Handelsflotte der Unterweser war Ende 1797: 147 Schiffe von 93 390 Reg⸗Tonnen, 1857: 279 Sch. = 123 333 R.⸗T., 1887: 344 Sch. = 324 918 R.⸗T.

Bei Versicherungsgesellschaften waren in Bremen für Leben Ende 1887 5474 Personen mit 24 608 908 versichert, gegen Feuer bei einer deutschen Gesellschaft 73 166 673 ℳ, gegen Seeschaden bei 45 Gesellschaften 377 457 500 ℳ, an Vieh 370 Stück (125 790 ℳ) und 506 Pferde (221 190 ℳ). 1 Die Bremer Arbeiterbevölkerung zählte 1885 80 615 Köpfe, 88,78 7% aller Einwohner, darunter 51 624 bremische Staatsangehörige und 28 991 Fremde. Die 4 Bremer Sparkassen hatten Ende 1887 99 591 Bücher ausgegeben mit 63 666 065 Sparbestand, 69 417 822 Vermögen und 3 454 435 Reservefonds.

Für die Armenpflege und Wohlthätigkeit sind im Jahre 1887 76 323,2 verausgabt worden (8,81 pro Kopf der Bevölkerung, davon 3,24 von der städtischen Armenpflege, 3,40 für Frei⸗ schulen, Armen⸗, Wittwen⸗ und Waisenhäuser, 2,17 von anderen Stiftungen und Vereinen).

An Volksschulen wurden am 1. Oktober 1887 86 mit 475 Klassen (466 in öffentlichen und 9 in Privatschulen) 13 153 Schülern, und 13 303 Schülerinnen gezäblt. Die Zahl der höheren Schulen betrug 26 mit 248 Klassen, 3798 Schülern und 2745 Schülerinnen, die Zahl der Lehrer: 14 Vorsteher und 10 Vorsteherinnen, 124 männliche und 103 weibliche ordentliche und Klassenlehrer, 93 männliche und 20 weibliche Fachlehrer. An Fachschulen waren 9 mit 61 Klassen, 1024 Schülern und 198 Schülerinnen vorhanden.

Die Staatseinnahmen betrugen 1887 11 105 362 ℳ, darunter vom Einkommen und Vermögen 2 186 490 ℳ, Gebrauchs⸗ und Ver⸗ brauchsabgaben 1 583 123 ℳ, von Rechtsgeschäften und Amtshand⸗ lungen 1 145 721 ℳ, die Ausgaben betrugen 20 600 950 ℳ, darunter 9 492 061 ungewöhnliche. Von den Steuern brachten im Jahre 1887/1888 die Gebäudesteuer 899 403 ℳ, die Grundsteuer 72 455 ℳ, die Einkommensteuer 1882,83 77,54 pro Kopf, die Vermögens⸗ steuer (Schoß 1876) 935 731 ℳ, die Konsumtionsabgabe 1887/ 88 vom Vieh und von Fleischwaaren 385 314 ℳ, Austern 210 ℳ, Butter und Käse 87 798 ℳ, Getreide und Mehl 159 444 ℳ, Getränken 560 700 ℳ, Viehfutter 4571 ℳ, Baumaterialien 152 915 ℳ, Brenn⸗ materialien 165 729 ℳ, Eßwaaren 635 766 ℳ, Uebriges 323 215 ℳ, zusammen 1 519 681

März 1888

Die bremische Staatsschuld 57 107 550

Wahlberechtigt zum Reichstage waren 1887 34 232 Personen. Von diesen gaben im Jahre 1887 (erste Wahl) 11 893 ihre Stimmen im nationalliberalen Sinne ab.

betrug am 31.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Das Kaiserliche Archäologische Institut hat seine Wintersitzungen in Rom und Athen üblicher Weise im An⸗ schluß an den Geburtstag Winckelmann’'s (9. Dezember) eröffnet.

An beiden Orten gaben die Vorsitzenden nach Eröffnung der zahlreich besuchten Festversammlung zuerst der Trauer und der Hoffnung aus Anlaß der Regierungswechsel in der Heimath Ausdruck.

Die Reihen der wissenschaftlichen Vorträge eröffnete in Rom Hr. G. B. de Rossi und erläuterte auf Anlaß einer jüngst in Bajae gefundenen Inschrift die römischen porticus triumphales. Deren Urbild lag in Rom auf dem Marsfelde und pflegte den Triumphatoren vor ihrem Einzuge zum Auf⸗ enthalt zu dienen. achbildungen dieser hauptstädtischen Halle gab es auch an anderen Orten, besonders in Villen, wie der des Hadrian in Tivoli, und so auch in Bajae; diese Wiederholungen waren in verkleinertem Maßstabe aus⸗ geführt, so nach dem Zeugniß der neuen Inschrift die Halle in Bajae im Maßstab eines Zehntels. Der Erste Sekretar, Hr. Petersen, besprach sodann die an einer Reihe spätrömischer Sarkophagreliefs noch erhaltene Bemalung, durch welche entweder nur Einzelheiten in bunten Farben und in Gold herausgehoben oder die ganzen Reliefflächen gedeckt waren. Der Vortragende be⸗ tonte die erhöhte Wahrscheinlichkeit, welche nach diesen erhal⸗ tenen Spuren die Annahme einer weitgehenden Bemalung auch monumentaler römischer Reliefs gewinne.

In Athen fand die Sitzung zum ersten Mal in dem von Hrn. Schliemann erbauten und dem Institut auf längere Dauer gesicherten Hause statt. Der Erste Sekretar, Hr. Dörpfeld, begrüßte diese Förderung der Instituts⸗ thätigkeit, über deren früheren Verlauf und künftige Aufgaben er dabei einen Blick warf. Sein wissenschaftlicher Vortrag hatte die geschichtliche Stellung der ältesten griechischen Bau⸗ kunst zum Gegenstande, ihre Abhängigkeit von der Baukunst der benachbarten älteren Kulturvölker und ihre Nachwirkung auf die Formengebung der rein hellenisch entwickelten Architektur. Der kommissarische Sekretar, Hr. Wolters, trug sodann über den

ildhauer Kephisodotos den Aelteren vor, erläuterte als sein Werk die namentlich in der statuarischen Kopie in München auf ihn zurückgeführte Gruppe der Friedensgöttin und führte eine in mehreren Wiederholungen erhaltene Herme als Nach⸗ bildung des Kopfes auf ein anderes Werk des Meisters, die Erretterin Athena, zurück. Endlich legte Hr. Brückner die Abbildung einer soeben aus zahlreichen Kalktuffbruchstücken auf der Akropolis von Athen wiederhergestellten statuarischen Gruppe vor, in welcher der Vortragende den dreileibigen Python erkannte.

Zum Ehrenmitglied des Instituts ist Hr. Baron von Morpurgo in Triest ernann.