—— ufse. gebdrenen Helsner, hier,
zeichneten Gerichte anzumelden und die Prioritäts⸗ obligationen vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗
erklärung der letzteren erfolgen wird. Breslau, den 18. Juni 1888. Königliches Amtsgerickltt.
[43790) Aufgebot. “ Auf den Antrag der Erben des Kaufmann Oelsner hier, nämlich: 8 1) der verwittweten Kaufmann Oelsner, Sofie, geborenen Eckersdorf, hier, 2) der geschiedenen Kaufmann
3) der verehelichten Kaufmann Epstein, Martha⸗ geborenen Oelsner, in Berlin, 4) der verehelichten Kaufmann Itzig, Anna, ge⸗ borenen Oelsner, in Berlin, 5) des Fräulein Clara Oelsner hier, wird der Inhaber des angeblich verlorenen Interims⸗ vorschußscheines Nr. 1816/17 zur Gründung einer Realschule erster Ordnung in Reichenbach über 40 Thaler, ausgefertigt vom Realschul⸗Comité hier, aufgefordert, seine Rechte auf diesen Schein spätestens im Aufgebotstermine den 8. Inli 1889, Vor⸗ mittags 11 ½ Uhr, bei dem unterzeichneten Ge⸗ richte, Zimmer IV, anzumelden und den Interims⸗ vorschußschein vorzulegen, widrigenfalls derselbe für kraftlos erklärt werden wird. Reichenbach u. d. Enle, den 17. Novbr. 1888. Königliches Amtsgericht.
[38375] Aufgebot.
Auf Antrag der Handelsgesellschaft Fr. und Aug. Schulz zu Berlin, Marienstraße 28, wird der In⸗ haber des angeblich verloren gegangenen Wechsels d. d. Küstrin, 22. Mär; 1888, über 146,40 ℳ, zahlbar am 22. Juni 1888, welcher von Gräf und Wienecke zu Küstrin ausgestellt, auf W. E. Schil⸗ ling daselbst gezogen, von diesem acceptirt und mit den Indossamenten Gräf und Wienecke, Peter Kaiser und Fr. und Aug. Schulz versehen ist, hierdurch aufgefordert, seine Rechte aus diesem Wechsel spä⸗ testens im Aufgebotstermin den 28. Mai 1889, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Ge⸗ richt (Zimmer 9) anzumelden und den Wechsel vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung dessel⸗ ben erfolgen wird.
Küstrin, den 21. Oktober 1888.
Königliches Amtsgericht.
[49953] .“ 88
In dem Hypothekenbuche der Bauerschaft Lüerdissen sind die folgenden Ingrossate eingetragen, bezüglich welcher die Schuldner behaupten, daß die betreffende Schuld erloschen sei, ohne daß die erforderlichen Quittungen oder die Originalobligationen beschafft werden können:
1) auf dem Colonate Nr. 10 zu Lüerdissen: Darlehn zu 1500 Thlr. = 4500 ℳ, eingetragen am 14. Juni 1869 für Friedrich Bültemeier von Nr. 65 zu Kalldorf; 8
2) auf dem Colonate Nr. 33 zu Lüerdissen: Darlehn zu 100 Thlr. = 300 ℳ, eingetragen am 26. Februar 1856 für den Kaufmann H Arnsberg in Talle, später cedirt an den Colon Hermeier Nr. 5 zu Brosen; 8
3) auf dem Colonate Nr. 35 zu Lüerdissen:
a. Dahrlehnsrest zu 51 Thlr. 9 ½ Sgr. = 153 ℳ
93 ₰, eingetragen am 10. März 1847 für die Reuter'schen Kinder erster Ehe;
b. Darlehn zu 750 ℳ, verzinslich mit 4 %
jährlich am 1. April, rückzahlbar nach drei⸗ monatlicher Kündigung, eingetragen für den Colon Carl Rehmsmeier Nr. 6 in Lüer⸗ dissen auf Grund der Schuldurkunde vom 20. April 1886; 8
4) auf dem Colonate Nr. 37 zu Lüerdissen: Bürgschaft für Ernst Frevert von Rieperthurm wegen Erfüllung eines Pachtkontrakts, eingetragen am 18. September 1869 für Claus Hildebrandt in Kührstedt. 3
Auf Grund des §. 17 des Einführungsgesetzes zum Gesetze über den Eigenthumserwerb an Grund⸗ stücken u. s. w. und zur Grundbuchordnung vom 27. Juli 1882, sowie auf Antrag der Schuldner werden hiermit Alle, welche aus obigen Ingrossaten Rechte herleiten wollen, aufgefordert, solche spätestens in dem auf Mittwoch, den 26. Juni 1889, Morgens 9 Uhr, angesetzten Termine hier anzu⸗ melden und zu begründen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen, die Urkunden für erklärt und die Ingrossate gelöscht werden ollen.
Zugleich werden alle nicht bereits vorgeladenen
Personen, welche vermeinen, daß ihnen an einem Grundstücke in der Bauerschaft Lüerdissen das Eigen⸗ thum, ein das Eigenthum beschränkendes oder ein anderes dingliches Recht zustehe, biermit aufgefordert, diese Rechte behufs Eintragung in das Grundbuch, unter genauer Bezeichnung derselben, unter Angabe eines bestimmten Geldbetrags und der beanspruchten Rangordnung sowie unter Beifügung der Beweis⸗ mittel spätestens in dem oben angesetzten Termine hier anzumelden. Von der Anmeldungspflicht sind diejenigen frei, denen eine besondere Benachrichtigung über die ge⸗ schehene Anerkennung ihres Rechts bereits zugegangen oder deren Recht nach dem 1. August 1884 ein⸗ getragen ist.
Die Unterlassung der Anmeldung hat den Rechts⸗ nachtheil zur Folge, daß bei Hypotheken das Recht aus der Ingrossation verloren geht und Eigenthums⸗ rechte oder sonstige dingliche Rechte Dritten gegen⸗ über, welche innerhalb der Ausschlußfrist ihre Rechte angemeldet haben, oder welche im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das Grundstück oder Rechte an demselben erworben haben, nicht geltend gemacht werden können.
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen den Ablauf der festgesetzten Frist findet nicht statt.
Mit dem Ablauf derselben am 26. Juni 1889 treten das Eigenthumserwerbsgesetz und die Grund⸗ buchordnung vom 27. Juli 1882 in der Bauer⸗ schaft Lüerdissen in vollem Umfange in Kraft.
Die bisherigen Hypothekenbücher werden alsdann geschlossen.
Lemgo, den 18. Dezember 1888.
[Fürstliches Amtsgericht. II. J. A.: Zimmermann.
2
Freudenthal, -+† vurr.
[38393]
Bekanntmachung.
Das K. Amtsgericht Hemau hat unterm 9. Oktober 1888 nachstehendes Aufgebot erlassen:
In Sachen Amortisation von Hypothekforderungen werden diejenigen Personen, welche auf nach⸗ bezeichnete Hypothekforderungen ein Recht zu haben glauben, auf Antrag der FnieSr der für diese Hypo⸗ theken verpfändeten Immobilien gemäß Art. 123 Ziff. 3 des bayr. Ausführungsgesetzes zur R. C. P. O
und K. O. hiemit aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte innerhalb 6
nachstehend bestimmten Aufgebotstermine anzumelden.
onaten, spätestens aber im
Im Falle der Unterlassung der Anmeldung werden die Forderungen für erloschen erklärt und
im Hypothekenbuche gelöscht.
Der Aufgebotstermin wurde auf Donnerstag, den 23. Mai 1889, 10 Uhr Vormittags,
dahier im Sitzungssaale anberaumt.
—
—
Num.
Hyp⸗Buch. — Bd. Seite.
Datum und Gegenstand des Eintrags — im Hypothekenbuche ..
—Besitzer.
1. Beratzhausen März 1820.
I. 94. Schwarzenthon⸗ . April 1826. hausen I. 95. Klingen EL abwesenden Schätzungswerth 9. Januar 1808.
Pfraundorf .August 1838. 55
Unterschlupfsrecht und Recht auf 4 Wochen Krankenkost der Elise Niessl laut Kinds⸗ vertrag vom 6. Oktober 1817.
100 Fl. Darlehnsrest des Bauers⸗ sohnes Gg. Braun von Auffenricht zu 3 %, laut Uebergabe vom 18. Juli 1808.
Januar 1826. 50 Fl. Elterngutsrest zu 3 % des
Johann Georg Gineiger,
für die
Duhe, Ehrenkleidung ꝛc.,
I. 190. großen Vermögenstheil des landesabwesenden Ga⸗ öriel Edenharter von Hundsraitenbuch, Gerichts Parsberg, gemäß Schuldbriefs vom 14. Januar 1817.
Stuis, Conrad, Spängler in Beratz⸗ hausen, Hs. Nr. 65.
Josef Götz, Bauer in Hatzenhof, Hs. Nr. 1
Georg Gineiger, Bauer in Klingen,
40 Fl. 1 Hs. Nr. 13.
demselben bedungene laut Uebergabe vom
Georg Hofmeister, Gürtler in Unter⸗ pfraundorf, Hs. Nr. 27. “
Fl. Kaution für den gleich
Für die Richtigkeit des Auszugs:
Hemau, den 20. Oktober 1888. (L. 8.)
Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts: Der K. Sekretär: 8
Kirsch.
[37893] Aufgebot.
Auf dem Anwesen Hs. Nr. 4 in Neureut, Ge⸗ meinde Kumreut, im ve. des Bauern Johann Fuchs in Empertsreut und Johann Weber, Privat⸗ mann von Büchlberg, zur Zeit in Neureut, ist im Hypothekenbuche unterfertigten Gerichts für die Stevergemeinde Kumreut Bd. I. S. 19 Ziff. 1/I. seit 30. Jänner 1827 für den landesabwesenden Josef Eberl, Bruder des damaligen Anwesensbesitzers Tho⸗ mas Eberl, Bauer von Neureut, ein Elterngutsrest zu 72 Fl. — Siebzig zwei Gulden — und im Ver⸗ ehelichungsfalle das herkömmliche Morgenmahl im Anschlage von 8 Fl. — Acht Gulden — eingetragen. Nachdem die Nachforschungen nach dem rechtmäßigen Inhaber dieser Forderungen fruchtlos geblieben und vom Tage der letzten auf diese Forderungen sich be⸗ ziehenden Handlung an gerechnet dreißig Jahre ver⸗ strichen sind, wird auf Antrag des vorbezeichneten Anwesensmitbesitzers Johann Fuchs Derjenige, wel⸗ cher auf die Forderungen ein Recht zu haben glaubt, zur Anmeldung innerhalb sechs Monaten und späte⸗ stens im untenbezeichneten Aufgebotstermine unter dem Rechtsnachtheile öffentlich aufgefordert, daß im Falle der Unterlassung der Anmeldung die Forderungen für . erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht werden.
Aufgebotstermin wird auf Samstag, den 8. Juni 1889, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale des unterfertigten Gerichts festgesetzt.
Freyung, den 8. Oktober 1888.
1 Königliches Amtsgericht Freyung. 8 Biebl. [49959] Aufgebot.
Der Zimmermann und Brinksitzer Heinrich Linden⸗ berg in Ampleben hat unter Erbietung zum Eide glaubbaft gemacht, daß das im Grundbuche von Ampleben Band I. Blatt 37 bei seinem Kothhofe No. ass. 18 daselbst aus der Urkunde vom 30. August 1809 zu Gunsten der Kirche zu Ampleben einge⸗ tragene Hypothekkapital von 200 Thalern Conven⸗ tionsmünze = 616 ℳ 66 ¾ ₰ vor dem 1. Oktober 1878 bereits zurückgezahlt, und der Inhaber der gedachten Pfand⸗ ꝛc. Urkunde vom 30. August 1809 un⸗ bekannt ist.
Auf seinen Antrag werden daher die unbekannten Inhaber gedachter Urkunde und Alle, welche auf die Hypothek Anspruch machen, damit unter dem Rechts⸗ nachtheil, daß die Hypothekurkunde dem Eigenthümer gegenüber für kraftlos erklärt, die Hypothek aber gelöscht werde, geladen, ihre Ansprüche spätestens in dem auf den 20. September 1889, Morgens 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine unter Vor⸗ legung der aufgebotenen Urkunde geltend zu
Schöppenstedt, 15. Dezember 1888. Herzogliches Amtsgericht.
ͤ Aufgebotsverfahren.
149916] Nachstehend bezeichnete Urkunden:
1) die Schuld⸗ und boööe vom 3./4. März 1879, laut welcher der Häusler Friedrich Heese in Braesen unter gerichtlicher Verpfändung seines in Braesen unter Nr. 47 belegenen, im Grundbuche von Braesen Band I. Blatt 51 ge⸗ führten Grundstücks dem Einwohner Peter Heese und dessen Ehefrau Friederike, geb. Klabe, in Braesen 257,38 ℳ nebst Zinsen verschuldet,
80. I “ und Pfandverschreibung vom
November 8 8 1 5. Dezember 1877 nebst Cession vom 27. Mai 1880, laut welcher die Ehefrau des Fuhrmanns Christian Blaensdorf, Caroline, geb. Richter, in Roßlau unter gerichtlicher Verpfändung ihrer im Grundbuche von Roßlau Band IX. Blatt 57 ge⸗ führten Grundstücke den Erben des zu Dessau ver⸗ storbenen Rentiers Friedrich Ackermann 900 ℳ nebst Zinsen verschuldet, .
sind abhanden gekommen und haben die Forde⸗ rungsberechtigten
zu 1, der Häusler Friedrich Heese aus Braesen und der Häusler Wilhelm Heese aus Bonitz,
zu 2, der Kaufmann Hermann Ackermann aus Roßlau,
der Abdeckereigehülfe Franz Ackermann,] z. Z.] in Strausberg, —
der Lohgerbereibesitzer Adolf Ackermann aus Wit⸗ tenberg, 8
die Wittwe Clara Rusch, geb. Ackermann, aus Roßlau 8
den Verlust der Urkunden und ihre Berechtigung glaubhaft gemacht und Kraftloserklärung der Ur⸗ kunden beantragt.
Dem gestellten Antrage ist stattgegeben und werden daher die etwaigen Inhaber der abhanden gekommenen Urkunden, sowie alle Diejenigen, welche an denselben aus irgend welchem Rechtsgrunde Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch öffentlich aufgerufen, spätestens
in dem auf Mittwoch, den 10. Inli 1889, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termine vor dem Herzoglichen Amtsgerichte hier zu erscheinen und ihre etwaigen Rechte und Ansprüche anzumelden, auch die Urkunden vorzuzeigen, widrigenfalls sie durch das nach Schluß des Aufgebotstermins auf Antrag zu erlassende Ausschlußurtheil mit ihren An⸗ sprüchen ausgeschlossen und die betreffenden Urkunden für kraftlos erachtet werden. Roßlau, den 10. Dezember 1888. Herzoglich anhaltisches Amtsgerich
[499188 Aufgebot. 8 Der Schiffer Friedrich Wilhelm Jahncke zu Dierhagen als Besitzer der Büdnerei Nr. 50 daselbst, hat zum Zweck der Verlassung des Grundstückes auf sich zu einem für dasselbe niederzulegenden Grund⸗ und Hypothekenbuche das auf Widerspruch gegen die Verlassung gerichtete Aufgebot dieser Büdnerei in Maßgabe der transitorischen Bestimmungen zur Domanialhypothekenordnung vom 2. Januar 1854 beantragt. 1
Alle Diejenigen, welche auf Grund dinglicher Rechte an das Grundstück der Verlassung desselben auf die Antragsteller zu einem für dasselbe zu eröff⸗ nenden Grund⸗ und Hypothekenbuche widersprechen zu können vermeinen, werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. Februar 1889, Vormit⸗ tags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzu⸗ melden, widrigenfalls die diesem Aufgebot zuwider nicht angemeldeten Rechte für erloschen erklärt und das Grundstück auf den Antragsteller zu einem nieder⸗ zulegenden Grund⸗ und Hypothekenbuche verlassen werden wird.
Ribnitz, den 21. Dezember 1888.
Großherzogl. Meckl.⸗Schwer. Amtsgericht.
[49958] 1. Aufgebot.
Der praktische Arzt August Heinrich Ruschhaupt zu Lahde, Eigenthümer der Parzelle 214 Flur I. der Gemeinde Lahde, Acker im „Gänsekamp“, zur Größe von 29 a 14 qm, hat das Aufgebot dieses Grund⸗ stücks, welches im Grundbuche von Lahde Vol. III. Fol. 123 noch auf den Namen des Christian Lange eingetragen steht, beantragt zwecks Umschreibung des Grundstücks auf seinen Namen. Es werden daher Alle, welche Ansprüche auf das Grundstück erheben könnten, hiermit aufgefordert, ihre Rechte spätestens im Aufgebotstermine, am Mittwoch, den 8. Mai 1889, Morgens 11 Uhr, bei uns anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden und das Grundstück auf den Namen des Dr. Ruschhaupt umgeschrieben werden wird.
Petershagen (Weser), den 18. Dezember 1888.
Königliches Amtsgericht.
[49960] Aufgebot.
Die Wittwe Kaufmann Wilhelm Sümmermann, Karoline, geb. Heyerhoff, zu Düsseldorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Westhoff zu Dortmund, hat das Aufgebot folgender, in Flur I. der Gemeinde Kley belegenen, zum Grundbuche noch nicht über⸗ nommenen Grundstücke beantragt, welche sie laut amtlicher Bescheinigung eigenthümlich besitzt:
Nr. 245/143 b Dorney, Acker, groß 16 à 14 qm
„ 144 Kleyerberg, 8 „E11
„ 182/2 Graskamp, 8 v““
„ 183/4 Zitter, Weide „ 9 „ a.
1I3 Acker 8 L““
. 255/183 --- . 209 . 72
177/1 Kleyerberg, Acker und Holz, groß 25 a 26 qm,
Nr. 183/28 (5) Zitter, Acker, groß 2 a 84 qm,
„ 183/23 „ Weide und Acker, groß 54 a 7 qm,
Nr. 177/2 Kleyerberg, Holz, groß 2 a 31 qm, 88 548/183 Auf'm Zitter, Weide, groß 4 a
qm.
Es werden daher alle unbekannten Eigenthums⸗ prätendenten aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf die vorbezeichneten Grundstücke spätestens in dem auf den 22. Februar 1889, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer 23, an⸗ beraumten Termin anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die bezeichneten Grundstücke werden ausgeschlossen werden. 8
Dortmund, den 17. Dezember 1888.
Königliches Amtsgericht.
[44060] 8 Aufgebot behufs Todeserklärung.
Der am 6. November 1860 geborene Hermann August Ludwig Amandus von Ahlefeld ist nach dem amtlichen Attest des Vorstandes des Seemanns⸗ amtes zu Hamburg vom 24. September 1888 als zweiter Steuermann mit dem deutschen Schiffe „Helikon“, Capt. F. C. Thiemig, am 30. März
1884 von Hull nach Sidney in See gegangen. Das Schiff hat weder seinen Bestimmungshafen Sidney, noch einen anderen Hafen erreicht und ist nach dem Spruch des Seeamts Hamburg vom 9. November 1885 mit der Mannschaft als verschollen zu betrachten. Es ist daher zu vermuthen, daß der p. v. Ahlefeld auf der gedachten Reise seinen Tod gefunden hat. Auf Antrag der Geschwister des p. v. Ahlefeld 1) Frau Dr. Claire Gevers, geb. v. Ahlefeld, in Sondershausen, 2) Frau Hauptmann Ottilie v. Wulffen, geb. v. Ahlefeld, in Gr. Lichterfelde, 8 3) Fräulein Fritze v. Ahlefeld in Ossa bei Narsdorf, ö““ wird der genannte Verschollene hierdurch aufgefor⸗ dert, sich bis zu dem auf den 20. Februar 1889, Vorm. 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin im Königlichen Amtsgericht hierselbst zu melden, widrigen⸗ falls derselbe auf Antrag seiner genannten Geschwister für todt erklärt werden wird. Bordesholm, den 9. November 1888. Königliches Amtsgericht.
[49917 Bekanntmachung.
Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird andurch ver⸗ öffentlicht, daß Chrifstian Weißbrod junior, Müller in Hainfeld wohnhaft, welcher bei dem Kgl. Land⸗ gerichte Landau i. d. Pfalz gegen Johann Christian Weißbrod, genannt Johannes, Kaufmann von Hain⸗ feld, das Abwesenheitsverfahren betreibt, durch Be⸗ schluß dieses Gerichtes vom 22. November 1888 zu dem contradictorisch mit der Kal. Staatsanwalt⸗ schaft zu führenden Zeugenbeweise darüber zugelassen wurde:
„Daß Johann Christian Weißbrod, genannt Jo⸗ hannes, geboren zu Hainfeld am 10. November 1846, Kaufmann, Sohn des zu Hainfeld wohnhaften Guts⸗ besitzers und Bürgermeisters Christian Weißbrod senior und der daselbst verlebten Margaretha Schneider, sich im Jahre 1869 in Paris aufhielt, nachdem er brieflich die Absicht ausgesprochen hatte, in die Heimath zurückzukehren, im Monat Juni 1869 in Paris verschwunden ist und seit dieser Zeit keinerlei Nachrichten über seinen Aufenthalt in seine Heimath gelangt sind, und daß auch die eifrigsten privaten und behördlichen Nachforschungen über den Verbleib desselben ohne allen Erfolg blieben.“
Termin zur Beweisaufnahme ist bestimmt auf 2. Janunar 1889, Nachmittags 2 Uhr, im Sitzungssaale I. des Kgl. Landgerichts dahier.
Landau i. d. Pfalz, den 21. Dezember 1888 Der Kgl. Erste Staatsanwalt.
8 Boecking. [49957] Bekanntmachung.
Nr. 53 394. Der am 1. Januar 1859 geborene Andreas Sandmaier von Rohrbach hat sich im Jahre 1877 von dort entfernt und seit dem 27. Januar 1882 keine Nachricht mehr in seine Heimath ge⸗ langen lassen, weshalb Taglöhner Christoph Sanod⸗ maier in Rohrbach den Antrag gestellt hat, das Verschollenheitsverfahren gegen denselben einzuleiten.
Andreas Sandmaier von Rohrbach wird nunmehr aufgefordert, binnen Jahresfrist Kunde von seinem dermaligen Aufenthaltsorte zu geben, widrigenfalls er für verschollen erklärt, und sein Vermögen seinen muthmaßlichen Erben, als:
Joseph Sandmaier, Glaser in Rohrbach, Heinrich Sandmaier, Eisengießer von da, z. Zt. in Rumänien, und Christoph Sandmaier, Taglöhner in Rohrbach, in fürsorglichen Besitz übergeben werden würde.
Heidelberg, 18. Dezember 1888.
Gr. Amtsgericht. gez. Büchner.
Dies veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber: Braungart.
Bekanntmachung.
Todeserklärung des Söldnerssohnes Martin Semmelmann von Stocksgrub betr.
Martin Semmelmann, ehel. Sohn des Söldners Johann Semmelmann von Stocksgrub und seiner Ehefrau Katharina, geboren am 13. November 1841, zuletzt Soldat des Kgl. 2. Jägerbataillons, nun des Kgl. 16. Infanterieregiments in Passau, wird seit dem Feldzuge v. 1866 vermißt, und ist von dessen Bruder Johann Semmelmann Antrag auf Todes⸗ erklärung gestellt. 8
Es ergeht daher die Aufforderung:
a. an den Vermißten, sich vor dem 16. März 1889 persönlich oder schriftlich bei Gericht anzumelden,
„an alle diejenigen, welche über das Leben des
Vermißten Nachrichten erhalten haben oder sonst Aufschlüsse zu ertheilen wissen, hierüber
vor dem bezeichneten Tage bei Gericht schrift⸗
lich oder zu Protokoll Mittheilung zu machen, widbrigenfalls der Vermißte für todt erklärt werden würde.
Dieses wird hiermit auf Anordnung des Kgl. Amts⸗ gerichts Wörth vom 18. Dezember c. gem. §. 187 R. C. P. O. behufs öffentlicher Zustellung mit dem Beifügen bekannt gemacht, daß Aufgebotstermin auf Samstag, den 16. März 1889, Vorm. 9 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungssaale anberaumt ist.
Wörth, den 22. Dezember 1888.
Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts Wörth a./ D. (L. S.) Königl. Sekretär: Hartstern.
[49857]
[49954]
Abwesenheitsverfahren.
Die Civilkammer des K. Landgerichts Kaisers⸗ 16
lautern hat in ihrer nicht öffentlichen Sitzung vom 13. Dezember 1888 den Philipp Knoth, Schuhmacher, in Otterberg wohnhaft, und Consorten, contra⸗ dictorisch mit der K. Staatsanwaltschaft zum Beweise durch Zeugen darüber zugelassen: 1) daß Wilhelm Knoth, Sohn des in Otterberg verlebten Tagners David Knoth und dessen verlebten Ehefrau Charlotte, geborenen Frei, im Jahre 1848 nach Amerika auswanderte, 2) daß derselbe im Jahre 1863 eine auf seine genannte Mutter lautende Voll⸗ macht sandte, auf Grund deren letztere ihn bei der Theilung des väterlichen Nachlasses vertreten sollte, 3) daß er später keine Nachrichten mehr von sich gab und insbesondere nach dem Tode seiner Mutter, als man ihn um Uebersendung einer neuen Voll⸗ macht bat, er Nichts von sich hören ließ und man trotz der eifrigsten Recherchen Nichts mehr von ihm erfahren konnte und auch bis heute keine Nachrichten mehr von ihm eintrafen.
Dieses Zeugenverhör wird Montags, den 21. Jannar 1889, Vormittags 9 Uhr, von dem K. Landgerichtsrath Baumann in dessen im Land⸗
erlassen:
gerichtsgebäude dahier befindlichen Arbeitszimmer abgehalten. Kaiserslautern, den 22. Dezember 1888. Der Kgl. I. Staatsanwalt: (Unterschrift).
[49915] 8 Aufgebot.
Der Ackerbürger Otto Hoffert zu Cremmen als Pfleger des nachbenannten Erblassers hat das Auf⸗ gebot der unbekannten Erben des am 26. Februar 1820 zu Döhlen in Sachsen⸗Weimar geborenen und am 27. März 1886 zu Cremmen verstorbenen Arbeits⸗ mannes Michael Christian Senne (Sohnes des ver⸗ storbenen Leinwebers Phann Christoph Senne und 8.F. gh Marie Elisabeth, geb. Gauchin) be⸗ antragt.
Die unbekannten Erben des p. Senne werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 2. Mai 1889, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte, Zimmer Nr. 2, anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Rechte und Ansprüche an den Nachlaß des Senne anzumelden, widrigenfalls sein Nachlaß den sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fiskus wird verab⸗ folgt werden, und der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig und weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vor⸗ handenen fordern darf. 8
Cremmen, den 17. Dezember 1888.
Königliches Amtsgericht.
[49861] Amtsgericht Hamburg. Auf Antrag von:
I. Dr. Max Predöhl, als vormaligem curator perpetuus von Friedrich Heinrich Julius Röper,
II. Ida Therese, geb. Rückert, des Friedrich Heinrich Julius Röper Wittwe und Kinder,
nämlich: S
1) Ida Gnestt⸗ Angelika, gebe S verwittw. Lorentzen, jetzt verehel. Godoy, 2) Carl Röper, 1
3) Carl Wilhelm Johannes Röper, als Intestaterben von Friedrich Heinrich Julius Röper, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Predöhl und Joh. Behn, wird ein Aufgebot dahin
daß Alle, welche an den Nachlaß des am 14. Oktober 1888 hieselbst verstorbenen Friedrich Heinrich Julius Röper, welcher unter cura perpetua des ad I. vorgenannten Mitantrag⸗ stellers Dr. Predöhl gestanden hat, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder dem alleinigen Erbrechte der sub II. vorgenannten den Nachlaß in Anspruch nehmenden Mitantrag⸗ steller widersprechen wollen, hiemit aufgefor⸗ dert werden, solche An⸗ und Widersprüche spätestenzs in dem auf Sonnabend, den 16. Februar 1889, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungs⸗ bevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 15. Dezember 1888. Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. ““ Zur Beglaubigung: .“ Romberg Dr., Gerichts⸗Sekretär.
[49860] Amtsgericht Hamburg.
Auf Antrag von Jacob Philipp Friedrich Lütten als Testamentsvollstrecker von Margaretha Christina, geb. Braasch, auch Brääsch, des Johann Ludwig Vogt, auch Voigt, Wittwe, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Nolte und Schroeder, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
daß Alle, welche an den Nachlaß der am 31. Oktober 1888 hieselbst verstorbenen Marga⸗ retha Christina, geb. Braasch, auch Brääsch, des Johann Ludwig Vogt, auch Voigt, Wwe., Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermei⸗ nen, oder den Bestimmungen des von der ge⸗ nannten Erblasserin am 24. September 1888 errichteten, am 15. November 1888 hieselbst publicirten Testaments, wie auch der Einsetzung des Antragstellers zum Testamentsvollstrecker und den ihm als solchem ertheilten Befugnissen, ins⸗ besondere der Befugniß, den Nachlaß zu ordnen, zu verwalten und zu vertheilen, und der Be⸗ fugniß zur Umschreibung von Grundstücken, Um⸗ schreibung oder Tilgung von Hpvypotheken, Staats⸗ und Privatschulddokumenten, sowie zur Einziehung von Ausständen widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche spätestens in dem auf Sonn⸗ abend, den 9. Februar 1889, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthor⸗ straße 10, Zimmer Nr. 56, anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesi⸗ gen Zustellungsbevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses.
Hamburg, den 15. Dezember 1888.
Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII.
8 Zur Beglaubigung: 3 8
Romberg Dr., Gerichts⸗Sekretär. [49859) Amtsgericht Hamburg.
Auf Antrag von Alfred Israel als Testaments⸗ vollstrecker von Hertz Josef, genannt Henry Marcus, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. W. Heilbuth, wird ein Aufgebot dahin erlassen: 1
daß Alle, welche an den Nachlaß des hie⸗ selbst wohnhaft gewesenen, am 17. Juli 1888 zu Schöneberg verstorbenen Herß Josef, genannt Henry Marcus, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche — insbesondere auch aus den von dem genannten Erblasser früher unter der Firma Henry Marcus & Co. in Mailand und unter der Firma 8 Marcus & Ott in Neapel betriebenen
andelsgeschäften — Ansprüche zu haben ver⸗ meinen, oder den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 3. November 1886 er⸗ richteten, mit Zusatz vom 2. Juli 1887 ver⸗ sehenen, am 26. Juli 1888 hieselbst publicirten Testaments, wie auch der Ernennung des An⸗ tragstellers zum Testamentsvollstrecker und den demselben als solchem ertheilten Befugnissen, widersprechen wollen, hiemit aufgefordert wer⸗ den, solche An⸗ und Widersprüche spätestens in dem auf Sonnabend, den 16. Februar 1889, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzu⸗
melden — und zwar Hern. unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 14. Dezember 1888. Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. 1 Zur Beglaubigung: 8 8 Romberg Dr., Gerichts⸗Sekretär.
[49858] Amtsgericht Hamburg.
Auf Antrag von Nicolaus Ludwig von der Meden als Testamentsvollstrecker von Johann Christoph August Wendlandt, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Predöhl und Joh. Behn, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
daß Alle, welche an den Nachlaß des am 30. September 1888 hieselbst verstorbenen Jo⸗ hann Christoph August Wendlandt Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 1. Juli 1882 errichteten, am 18. Oktober 1888 hieselbst publicirten Testaments, wie auch der Bestellung des Antragstellers zum Testaments⸗ vollstrecker und der Befugniß desselben, den Nachlaß allein zu reguliren und zu verwalten, namentlich auch denselben ohne Zuziehung der Erben vor allen Gerichten und Behörden ein⸗ schließlich der Hypothekenbehörden auf seinen alleinigen Consens zu vertreten, wider⸗ sprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche spätestens in dem auf Sonnabend, den 9. Februar 1889, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebots⸗ termin im unterzeichneten Amtsgericht, Damm⸗ thorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses.
Hamburg, den 15. Dezember 1888.
Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung: Romberg Dr., Gerichts⸗Sekretär.
[49862] Amtsgericht Hamburg.
Auf Antrag von Dr. J. Joseph und Alexander Bercke als Testamentsvollstrecker von Julius Philipp Ludwig Maaß, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Dres. Joseph und Heymann, wird ein Auf⸗ gebot dahin erlassen:
daß Alle, welche an den Nachlaß des am 26. Oktober 1888 hieselbst verstorbenen Julius Philipp Ludwig Maaß Erb⸗ oder sonstige An⸗ sprüche zu haben vermeinen, oder den Be⸗ stimmungen des von dem genannten Erblasser am 9. September 1885 errichteten, am 22. No⸗ vember 1888 hieselbst publicirten Testaments, wie auch der Bestellung der Antragsteller zu Testamentsvollstreckern und der Befugniß der⸗ selben, auf dem hiesigen Hypothekenbureau Um⸗ und Zuschreibungen vornehmen, Clauseln anlegen und tilgen zu lassen, widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche spätestens in dem auf Sonnabend, 9. Februar 1889, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthor⸗ straße 10, Zimmer Nr. 56, anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses.
Hamburg, den 14. Dezember 1888.
Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII.
8 Zur Beglaubigung:
8 Romberg Dr,, Gerichts⸗Sekretär.
[49914] 1
Die Wittwe Catharine Elisabeth Schött, geb. Westphal, hat in ihrem am 10. November 1888 eröffneten Testamente vom 4. September 1885 ihren Sohn Otto Schött zum Miterben eingesetzt.
Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Berlin, den 7. Dezember 1888.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61.
[49956] 3 88 Auf Antrag der Ehefrau des Kohlenhändlers Friedrich Große hier wird dem letzteren aufgegeben, seinen zur Zeit unbekannten Aufenthaltsort binnen 10 Tagen dem unterzeichneten Gerichte anzuzeigen, widrigenfalls ihm ein Abwesenheitsvormund bestellt werden wird. Frankenhausen, den 21. Dezember 1888. Fürstl. Schwarzb. Amtsgericht. DPr. Bleichrodt. 4
Im Namen des Königs! Verkündet am 17. Dezember 1888. Guenter, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Besitzers Joseph Kalinski aus Gr.⸗Grabowen erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Allenstein durch den Amtsgerichts⸗Rath Neumann für Recht:
1) daß die unbekannten Berechtigten der nach⸗ stehend bezeichneten Fepeeken Hast;
50 Thaler 6 Sgr. 6 Pf. Mutter⸗Erbtheil der Geschwister Catharina, Agnes, Johann und Anna Markowski unter Bildung eines verloren gegangenen Hypotheken⸗Dokuments auf Grund des Inventars und Erbrezesses vom 22. Dezember 1807 zufolge Verfügung vom 21. April 1825 im Grundbuche Kucharzewo Nr. 4 Abth. III. Nr. 1 eingetragen, mit dieser Post ist zufolge Verfügung vom 7. Mai 1825 das Vorzugsrecht vor der Post⸗Nr. 2 eingeräumt und ist die Post sodann mittelst Verfügung vom 21. Februar 1861 auf Kucharzewo Nr. 6 und mittelst Verfügung vom 3. November 1864 auf Kucharzewo Nr. 7 übertragen,
mit ihren Ansprüchen auf diese Hypotheken⸗Post auszuschließen;
2) daß die beiden nachstehend bezeichneten Hypo⸗ theken⸗Urkunden: 8
Die Obligation vom 7. Mai 1825, Hypotheken⸗ schein und Eintragungs⸗Verfügung vom 7. Mai 1825, Uebertragungsvermerk vom 21. Februar 1861 und vom 3. November 1864, als Urkunde über die im Grundbuche Kucharzewo Nr. 4 Abthl. III. Nr. 2 à 4 % bezw. nach 5 Jahren à 2 % verzinslich eingetragenen 50 Thaler Courant, nach dem Münz⸗ fuße von 1764 aus dem 1b Landes⸗Unter⸗ stützungs⸗Fonds übertragen auf Kucharzewo Nr. 6
und Kucharzewo Nr. 7,
der Kaufkontrakt vom 19. September 1857, Hypothekenbrief und Eintragungsvermerk vom 8. De⸗ zember 1857, Schenkungsurkunde vom 29. Januar 1859, Hypothekenschein und Eintragungsvermerk vom 31. Januar 1859, Löschungsvermerk und Hypotheken⸗ schein vom 20 November 1860, Löschungs⸗Ueber⸗ tragungsvermerk und Hypothekenschein vom 21. Fe⸗ bruar 1861, als Urkunde über die im Grundbuche Kucharzewo Nr. 4 Abthl. III. Nr. 5 für die Alt⸗ sitzer Johann und Elisabeth, geb. Kucharzewski, Kalinski'schen Eheleute in Kucharzewo ursprünglich
eingetragenen 500 Thaler Restkanfgeld; wovon
400 Thaler im Wege der Schenkung auf den Wirth Joseph Kalinski in Waschetta übergingen und nach Löschung von 100 Thalern auf Kucharzewo Nr. 6 übertragen sind,
für kraftlos zu erklären,
3) daß die Kosten des Aufgebots⸗Verfahrens dem Besitzer Joseph Kalinski aus Gr.⸗Grabowen auf⸗ zuerlegen. 11“]
Allenstein, den 17. Dejember 1888. Königliches Amtsgericht.
[49926] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage sind folgende, auf den Folien 21, 69, 74, 83 und 94 des Grund⸗ und Hypothekenbuchs von Nauendorf haf⸗ tende, veraltete Hypothekenforderungen, und zwar:
1) sub 2/I. a.: Einhunderteinundachtzig Thaler 23 Sgr. 9 Pf. unbezahlte Kauf⸗ und Erbegelder mit Zinsen zu 3 % für Dorothea verwittw. Schellenberg, geb. Heiner,
b. Auszug und Herberge für dieselbe;
2) sub 3/I. a.: Einhundert Thaler cedirte Kauf⸗ und Erbegelder mit Zinsen zu 4 % für Agnes Franke in Nauendorf,
b. Fünfundzwanzig Thaler cedirte Kauf⸗ und Erbegelder mit Zinsen zu 4 % für Justine Franke
in Nauendorf;
3) sub 4/I.: Einhundert Thaler cedirte Kauf⸗ und Erbegelder mit Zinsen zu 4 % dem Ernst Sänger in Nauendorf,
für erloschen erklärt worden. Gera, am 18. Dezember 1888. Fürstliches Amtsgericht. Münch.
[49925] Im Namen des Königs! Verkündet am 20. Dezember 1888. Nitschmann, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Grundbesitzers Friedrich Gorny in Neufreudenthal erkennt das Königliche Amtsgericht zu Angerburg durch den Amtsrichter Rohde für Recht:
Die Hypothekenurkunde über die Posten Abthl. III. Nr. 4 und 6 des Grundbuchs von Neufreudenthal Nr. 11 wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebots werden dem Antragsteller auferlegt.
Rohde.
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[49921] Bekauntmachung. ““ Durch heute verkündetes Ausschlußurtbeil de unterzeichneten Gerichts ist die von dem Königlichen Amtsgerichte zu Schweidnitz am 27. Dezember 1884 über die Eintragung Abth. III. Nr. 5 auf dem Grundbuchblatte des Grundstücks Nr. 2 Nieder⸗ Grunau ausgefertigte Urkunde, bestehend aus dem ypothekenbriefe vom 27. Dezember 1884, dem Theillöschungs⸗, Uebergangs⸗ und Entpfändungs⸗ vermerke von demselben Datum und der Schuld⸗ urkunde vom 6. Oktober 1879, für kraftlos erklärt worden. Schweidnitz, den 19. Dezember 1888 Das Königliche Amtsgericht.
[49969] Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Gärtners und Stellmachers Ferdinand Jung zu Kaindorf erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neisse durch den Amtsrichter von Oertzen für Recht: G 8
Bezüglich nachstehender, auf dem Grundstück Blatt Nr. 11 Kaindorf haftenden Hypothekenposten:
1) Abtheilung III. Nr. 1: 6 Thlr. 20 Sgr. als der Werth des für die minorenne Clara Jung festgesetzten Aussatzes auf Grund des Kauf⸗ kontrakts de confirmato 2. Juli 1813,
2) Abtheilung III. Nr. 2: 11 Thlr. 28 Sgr. 22 1 Pf. Muttergut, der Geschwister Veronika, Josef und Theresia Jung für jedes 3 Thlr. 29 Sgr. 4 Pf. Cour., welches ihnen in dem zwischen ihrem Vater Michael Jung und ihrem Kurator, Robotgärtner Johann Becher, über den Nach⸗ laß ihrer Mutter Theresia, geb. Piche, den 8. Februar 1823 errichteten, den 11. ejusd. ausgefertigten Erbrezeß eigenthümlich zuge⸗ fallen ist,
Abtheilung II. Nr. 3: 5 Thlr. 20 Sgr. 9¹1½ 0 Pf. Vatertheil für die minorenne Magda⸗ lena Jung zahlbar zu Martini 1849 ad depo- situm des Königlichen Fürstenthumsgerichts auf Grund des Erbrezesses vom 4. Juni 1844 §§. 3, 5, wonach der Annehmer Johann Jung sich die Zahlung in bemerkter Zeit unter Ver⸗ pfändung dieses Grundstücks für Kapital, Ver⸗ zugszinsen, Schäden und Kosten zu leisten ver⸗ pflichtet hat, eingetragen mit dem Bemerken, daß die Post pare jure mit den nachstehenden Posten sub Nr. 4 und 5 und mit der Post S. II. ad 8 haftet, ex decreto vom 5. Juli 4, Abtheilung III. Nr. 5: die Verpflichtung, welche Annehmer der Stelle, Johann Jung, besage Erbrezesses vom 4. Juni 1844 §. 4 über und unbeschadet des Annahmepreises übernom⸗ men hat, seinen Geschwistern Joseph, Theresia und Magdalena Jung, wenn sie heirathen, die in §. 4 des Erbrezesses und zwar dem Joseph die ad B. angegebene Ausstattung, seiner Schwester Theresia die ad C. vaegebene Aus⸗ stattung und seiner Schwester Magdalena die ad D. bestimmte Ausstattung zu gewähren, ein⸗ getragen daher ex decreto vom 5. Juli 1844, werden die eingetragenen Gläubiger und deren Rechtsnachfolger mit ihren Rechten und Ansprüchen ausgeschlossen, bezüglich der Post zu 1 werden den Rechtsnachfolgern der eingetragenen Gläubigerin, nämlich:
1) der Rosa Leßmann, verwittwete Weber Krause, 2) der Maria Leßmann, verehelichte Weber Bernert, 3) der Barbara Leßmann, verehelichte Auszüger
Fuhrmann, 8
zu 1 und 2 in Ziegenhals, zu 3 in Jaeglitz, ihre Rechte vorbehalten. 38 Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗ steller auferlegt. Neisse, den 13. Dezember 1888. Königliches Amtsgericht.
¹ Durch Ausschlußurtheil vom 18. Dezember 1888 sind die Inhaber der in Abth. III. Nr. 1 des dem Müllermeister Hermann Gustav Hoffmann gehörigen Mühlengrundstüͤcks Nr. 36 Laageasle⸗Schloßgemeinde — für den Herrn Ober⸗Amtmann Schubert ex decreto vom 28. Januar 1797 eingetragenen Hypothekenpost von 100 Thalern Darlehn mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen.
Lauban, den 19. Dezember 1888.
Königliches Amtsgericht.
[49965]
Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts Förde vom 18. Dezember 1888 ist das über die Band 4 Blatt 46 des Grundbuchs der Gemeinde Elspe Ab⸗ theilung III. Nr. 1 für den Johann Peter Hoffacker eingetragene Kaution von jäbrlich 6 Thaler zwanzig sechs Sgroschen gebildete Hypothekendokument für kraftlos erklärt worden.
Förde, den 18. Dezember 1888.
Königliches Amtsgericht.
[49968] Bekanntmachung. 5 Durch Ausschlußurtheil vom 17. Dezember 1888 sind die unbekannten Rechtsnachfolger der Barbara Krebs mit ihren Ansprüchen auf die für Letztere in Abth. III. Nr. 2 des Grundbuchs von Klotainen Nr. 17 eingetragene Hypothekenpost von 21 Thlr. 26 Sgr. 7 Pf. nebst 5 % Zinsen ausgeschlossen und ist die über diese Post gebildete Hypothekenurkunde für kraftlos erklärt.
Heilsberg, den 19. Dezember 1888.
“ Königliches Amtsgericht.
[49971] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil von heute ist das Doku⸗ ment über die für den Bauern Friedrich Blum zu Jädersdorf im Grundbuche von Jädersdorf Bd. I. Blatt 113 Nr. 26 eingetragene und nach Jädersdorf Band I. Blatt 13 Nr. 4 zur Mithaft übertragene Hypothekenpost von 150 Thlr. für kraftlos erklärt.
Fiddichow, den 19. Dezember 1888.
Königliches Amtsgericht.
[49973] Durch Ausschlußurtheil von heute sind die über die im Grundbuche von Hausberge Band I. Blatt 57 Abtheilung III. Nr. 14, 16 und 17 eingetragenen Posten gebildeten Hypothekendokumente für kraftlos erklärt. 3 Die Kosten fallen der Antragstellerin zur Last.“ Minden, den 19. Dezember 1888. 3 8
Königliches Amtsgericht. 8
[49972] Im Namen des Königs! Verkündet am 19. Dezember 1888. Wollmuth, als Gerichtsschreiber.
Auf Antrag des Kossathen August Stettin zu Rühstädt erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wittenberge durch den Amtsrichter Dr. Neuhaus für Recht:
Die Hypothekenurkunde über die im Grundbuch von Rühstädt Band 1 Blatt Nr. 3 Abth. III. Nr. 3 für die Ehefrau Anna Stettin, geb. Stern⸗ mann eingetragene Post von 820 Thlr. Einge⸗ brachtem wird für kraftlos erklärt. Der Antrag⸗ steller trägt die Kosten. .
[49966] Im Namen des Königs! Verkündet am 6. Dezember 1888. Zerbst, als Gerichtsschreiber.
Auf Antrag des Gastwirths Friedrich Carl Ludwig Eymann zu Quakenbrück erkennt das Königliche Amtsgericht zu Quakenbrück durch den Gerichts⸗ assessor von Mandelsloh für Recht:
Die Hypothekenurkunde vom 11.,20. Februar 1871 über für die Kinder 1. Ehe des Gastwirths Friedrich Carl Ludwig Eymann zu Quakenbrück, Namens Christiag, Rudolf, Anna und Gerhard Eymann, im Grundbuche von Quakenbrück
Band I. Artikel 61 Abtheilung III. Nr.
8 5 84 5 5 „ III. Blatt 93 „ IV. Artikel 491 1 öl11ö1ö1,16“X* eingetragene 800 Thaler Courant wird für kraftlos erklärt. . ꝛc. 8½ gz. v. Mandelsloh. (L. S.) Beglaubigt: Zerbst, als Gerichtsschreiber.
[500655) 8 urch Ausschlußurtheil vom 21. Dezember 1888
1) das über die im Grundbuch von Oberdresseln⸗ dorf Band XI. Blatt 22 in Abth. III. unter Nr. 1 für die Helene Reichel in Oberdresselndorf ein⸗ getragene Erbgeldsforderung aus der Schuldverschrei⸗ bung vom 4. Dezember 1855 resp. 6. März 1856, von 129 ℳ nebst 5 % Zinsen gebildete Hypotheken dokument, 8 2) das über die im Grundbuch von Niederdresseln dorf Band NX. Bl. 34 in Abth. III. unter Nr. für Ferdinand Girshausen in Burbach aus dem Mandat vom 19. Oktober 1871 eingetragene Po von 31 Thlr. 25 Sgr. 9 Pf. Hauptforderung nebft 5 % Zinsen seit dem 5. März 1869, 1 Thlr. 20 Sgr. Kosten und 22 Sgr. 6 Pfg. Kosten der Eintragung, gebildete Hypothekendokument für kraft los erklärt. 2 Königliches Amtsgericht zu Burbach.
2
sin
[499700) Durch Ausschlußurtheil vom 15. d. Mts. sind die unbekannten Berechtigten mit ihren Ansprüchen auf die nachstehend bezeichnete Hypothekenpost aus⸗
geschlossen:
Die auf Stobern Nr. 9 Abth. III. Nr. 1 für die Züchnermeister Mathes und Christine, geb. Neu reuter, Lackner'schen Eheleute von Willuhnen aus de