1888 / 325 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Dec 1888 18:00:01 GMT) scan diff

VII. Die auf Grund des §. 139a der Gewerbeordnung erlassenen Bestimmungen über die Beschäftigung von Arbeite⸗ rinnen und jugendlichen Arbeitern in Drahtziehereien mit Wasserbetrieb Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 3. Februar 1886, Reichs⸗Gesetzbl. S. 24.

VIII. Die auf Grund des §. 120 Absatz 3 und des §. 139a Absatz 1 der Gewerbeordnung erlassenen Vorschriften über die Einrichtung und den Betrieb der Bleifarben⸗ und Bleizuckerfabriken Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 12. April 1886, Reichs⸗Gesetzbl. S. 69.

IX. Die auf Grund des §. 120 Absatz 3 und des §. 1392a Absatz 1 der Gewerbeordnung erlassenen Vorschriften über die Einrichtung und den Betrieb der zur Anfertigung von Cigarren bestimmten Anlagen Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 9. Mai 1888, Reichs⸗Gesetzbl. S. 172.

X. Die auf Grund des §. 16 der Gewerbeordnung be⸗

Justiz⸗Ministerium.

„Der Rechtsanwalt Dr. Raatz zu Bärwalde in Pommern ist zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Stettin, mit Anweisung seines Wohnsitzes zu Bär⸗ walde i. P., und

der Rechtsanwalt Dr. Cassell in Rheda zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Hamm, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Rheda, ernannt worden.

mit Hülfe fremden Kapitals zu unternehmen. Alle Bewässe⸗ rungsanlagen, Straßenbauten und ähnliche Unternehmungen müssen ausschließlich durch persische Unterthanen mit persischem Kapital ausgeführt werden. Der Mushir ed Dowleh, welcher im letzten Jahre, nach der Flucht Ejub Khans, seines Postens als Minister des Auswärtigen enthoben wurde, ist zum Justiz-Minister ernannt worden.

Afrika. Egypten. Suakim, 27. Dezember. 6 T. B.) Ein Telegramm des „Reuter'schen Bureaus“ meldet: Der heute erfolgte Abmarsch des englischen Regiments „Schottische Grenzer“ nach Suez wird hier lebhaft be⸗ sprochen. Wie gerüchtweise verlautet, hätte Osman Digma den Abmarsch des Regiments beobachten lassen, sehe die Zurück⸗ ziehung aller hier befindlichen Truppen als wahrscheinlich an und wäre bemüht, seine Streitkräfte bei Handub zusammen⸗ zuziehen.

Freiherrn von Nettelbeck, sowie dem arabischen Lektorabe Sn Faß. Scheich Hassan Taufik, und darauf dem Oberst⸗Lieute59 vngevr. Schuhmann Audienzen. per Secastn Um 1 Uhr sprachen Se. Majestät den Militai 53,7—53,5 der deutschen Botschaft in Paris, Major und Flügel⸗d54 2 bez., per Freiherrn von Hoiningen gen. Huene.

Nachmittags 3 ÜUhr unternahmen Ihre Malabe. Etwas der Kaiser und die Kaiserin eine gemeinsame „ℳ Loco fahrt, um 6 Uhr begaben Sich Allerhöchstdieselben zum loco —, zu Sr. Hoheit dem Erbprinzen und Ihrer Königlichen Härs Pe der Phf E 1“ und um 10 —34,3 empfingen re Majestäten die zu erhöchstihrem Besugust⸗ 1”] d ü Befind inge m rinzessinnen Luise G aum. Ztg.) Der ärztliche Bericht über das Befinden Line ““ uise Sophie L1““ von heute Nachmittag 4 Uhr

„Der Tag verlief gut. Das sftebes ist etwas geringer, das All⸗ gemeinbefinden besser. Etwas Husten hat sich eingestellt. Der Puls

Frage gestellt wird, so erscheint es rathsam, pnahme von der Beschlußfassung die Akten zur Entschließung unverzüglich an den Genossenschafts⸗ geben. Letzterer wird in der Lage sein, äußersten⸗ n den Rekurs selbst, falls er denselben für an⸗ , zu erheben, wenn auch eine nähere Begrün⸗ gen wegen Kürze der Zeit unter Wahrung der

b zcht mehr sollte geliefert werden können (vergleiche Noh. letzterer Hinsicht „Amtliche Nachrichten des R⸗V.⸗A.“ —te 276 Ziffer 540).

Jachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 27. Dezember.

Von Otto Kamp's „Armeleutslieder“ (Frankfurt a. M., Verlag von Gebr. Knauer) ist bereits die dritte Auflage erschienen: ein Beweis dafür, daß dieselben sich eines großen Leserkreises zu erfreuen gehabt haben. Die Eigenart dieser Gedichte ist wohl dazu angethan, für sie Interesse zu wecken. Der Verfasser nimmt sich in ihnen der Armen, der Unglücklichen an, deren Schicksal er in oft ergreifender Weise schildert; ihr trauriges Loos gab ihm den dankbaren Vorwurf für seine Poesien, welche trotz des absonderlichen Gegenstandes, den sie behandeln, sich von allen grellen hyperrealistischen Schilderungen frei halten und durch den gesunden, zu Gemüth sprechenden Ton den Leser angenehm berühren. Es steht zu erwarten, daß dieser dritten Auflage sich bald die vierte anschließen werde. Der Preis des kleinen, elegant ausgestatteten Bändchens beträgt 2

Von der „Bau⸗ und Kunstgewerbe⸗Zeitung für das Deutsche Reich“, mit Album (Herausgeber: A. Nothnagel; Expedition: Berlin SW., Wilhelmstr. 116) liegen uns zwei neue Nummern, vom 1. und 16. Dezember, vor. Dieselben bringen u. a.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Lehrer an der Königlichen akademischen Hochschule für die bildenden Künste in Berlin, Maler Hugo Vogel, und dem Oberlehrer am Gymnasium zu Paderborn, Dr. Peter Fütterer ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

schlossene Aufnahme der Anstalten zum Trocken und Einsalzen ungegerbter Thierfelle, sowie der Verbleiungs⸗, Verzinnungs⸗ und Verzinkungsanstalten in das Verzeichniß der genehmigungs⸗ pflichtigen Gewerbeanlagen Bekanntmachung des Reichs⸗ kanzlers vom 16. Juli 1888, Reichs⸗Gesetzbl. S. 218. XI. Die auf Grund des §. 139a der Gewerbeordnung erlassene Bestimmung über die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Gummiwaarenfabriken Be⸗ kanntmachung des Reichskanzlers vom 21. Juli 1888, Reichs⸗ Gesetzbl. S. 219. Berlin, den 22. Dezember 1888. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher.

Die Nummer 45 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute

ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 1839 den Zusatzvertrag zu dem Handelsvertrag

zwischen Deutschland und der Schweiz vom 23. Mai 1881.

Vom 11. November 1888.

Berlin, den 28. Dezember 1888.

Kaaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt. Didden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Landgerichts⸗Direktor Buttmann hierselbst zum Präsidenten des Landgerichts in Greifswald,

den Ersten Staatsanwalt Feige in Thern zum Ober⸗ Landesgerichts⸗Rath in Marienwerder,

den Gerichts⸗Assessor Rejewski in Rawitsch zum Amts⸗ richter in Zempelburg,

den Gerichts⸗Assessor Vitali in Harburg zum Amtsricht er in Burg auf Fehmarn, und den Gerichts⸗Assessor Riehm in Saarbrücken zum Amts⸗ richter in Hillesheim zu ernennen;

dem Landgerichts⸗Präsidenten Isenbart zu Kiel den Charakter als Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath mit dem Range der Räthe zweiter Klasse,

dem Amtsgerichts⸗Rath Maercker hierselbst den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath,

dem Geheimen expedirenden Sekretär im Justiz⸗Ministerium, Kanzlei⸗Rath Schulze den Charakter als Geheimer Kanzlei⸗ Rath, sowie dem Gerichtsschreiber, Sekretär Hentschel in Breslau, und dem Gerichtsschreiber bei dem Amtsgericht I hierselbst,

Sekretär Raether den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu ver⸗

leihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den ordentlichen Professor der Medizin, Dr. Ludwig Lichtheim zu Königsberg i. Pr. zum Medizinal⸗Rath und Mitglied des Medizinal⸗Kollegiums der Provinz Ostpreußen zu ernennen;

den Regierungs⸗Räthen Dodel zu Wiesbaden, von

Düring zu Magdeburg, Fink zu Merseburg, Kretsch⸗ mann zu Königsberg, Raeck zu Liegnitz, Freiherr von Uslar⸗Gleichen zu Potsdam, Schmidt bei dem Polizei⸗ Präsidium zu Berlin, Abels zu Münster und Tetens zu u“ den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath, sowie dem Forstkassen⸗Renbanten Willud zu Gransee den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.

Auf den Bericht vom 23. November d. J. will Ich hier⸗ durch genehmigen, daß der Zinsfuß der auf Grund der Pri⸗ vilegien vom 13. März 1872 und 27. Oktober 1884 aus⸗ gegebenen Anleihescheine der Stadt Hannover, insoweit derselbe gegenwärtig noch 4 Prozent beträgt, auf 31 ½ Prozent herabgesetzt werde, mit der Maßgabe, daß die in den Pri⸗

vilegien festgesetzten Tilgungsfristen innegehalten werden, sowie daß die noch nicht getilgten vierprozentigen Anleihescheine den

Inhabern derselben rechtzeitig für den Fall zu kündigen sind,

daß die Anleihescheine dem Magistrat der Stadt Hannover aicht bis zu einem von demselben festzusetzenden Termin zur

Abstempelung auf drei ein halb Prozent eingereicht werden

Berlin, den 5. Dezember 1888. Wilhelm R.

von Scholz. Herrfurth.

An die Minister der Finanzen und des Innern.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Kreis⸗Bauinspektor Bickmann zu Schwetz ist in gleicher Amtseigenschaft nach Stralsund versetzt worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Der Professor Dr. Johann Wilhelm Schütz zu Berlin ist für die Amtsperiode vom 2. Januar 1889 bis dahin 1892 zum Rektor der Königlichen Thierärztlichen Hoch⸗ schule zu Berlin ernannt worden.

8 Der Forst⸗Assessor Romanus und der Forst⸗Assessor, Premier⸗Lieutenant im Reitenden Feldjäger Corps, Manger, sind 8 Oberförstern ernannt worden.

, Dem Oberförster Romanus ist die Oberförsterstelle zu Wilhelmsbruch im Regierungsbezirk Gumbinnen, und

dem Oberförster Manger die Oberförsterstelle zu Escherode

den Zinsscheinen Reihe V Nr. 2 bis 20 und Zinsschein⸗Anweisung

jbaden oder bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., sondern

4 % iges vormals Nassauisches Staats⸗Anlehen von 7 200 000 Fl., d. d. 30. September 1862.

Bei der am 8. d. M. stattgefundenen zweiundzwanzigsten Verloosung der Partial⸗Obligationen des unter Vermittelung des Bankhauses M. A. von Rothschild u. Söhne in Frankfurt a. M. negociirten 4 % igen vormals Nassauischen Staats⸗Anlehens von 7 200 000 Fl., d. 8 30. September 1862, sind nachverzeichnete Nummern gezogen worden:

A. Zur Rückzahlung auf den 1. April 188ĩ9.

Litt. N. à 100 Fl. = 171 43 Nr. 66 76 86 96 152 373 644 919 925 929 935 1478 1641 1860 2023 2213 2463 2715 2829 3005 3780 4178 4198 4199 4270 4280 4452 4761 4960 5112 5149 5215 5220 5235 5240 5250 5260 5378 5531 5624 5927 5951 5986 5996 6002 = 45 Stück über 4500 Fl. oder 7714 35 ₰.

Litt. O. à 200 Fl. = 342 86 Nr. 120 140 761 1123 1203 1213 1282 1292 1381 1445 1452 1462 1770 1780 1790 = 15 Stück über 3000 Fl. oder 5142 90 ₰. Litt. P. à 500 Fl. = 857 14 Nr. 576 596 622 668 876 943 953 1237 1286 1347 1431 1479 1489 1557 1591 1876 2309 2458 2854 2952 3213 3521 3656 3791 3874 4293 4429 4456 4505 4561 4590 4630 4777 4794 4797 4984 5272 5469 5569 5761 5780 5897 6229 6367 6441 6581 6636 7008 7036 7047 7087 7239 7264 7492 7502 7532 7698 7718 7961 = 59 Stück über 29 500 Fl. oder 50 571 26 ₰. Litt. 0. à 1000 Fl. = 1714 29 Nr. 13 60 182 192 208 218 228 248 897 970 972 1545 1648 1949 1977 2153 = 16 Stück über 16 000 Fl. oder 27 428 64 ₰.

Summa: 135 Stück über 53 000 Fl. oder 90 857 15 ₰.

B. Zur Rückzahlung auf den 1. Oktober 1889.

Litt. N. à 100 Fl. = 171 43 Nr. 774 869 889 899 909 1131 1313 1438 1634 1932 1942 1952 1956 2207 2583 2646 2701 2842 2852 2931 3297 3307 3318 3443 3554 3775 3999 4000 4624 4705 4814 4824 4834 4859 4890 4989 5270 5280 5290 5300 5310 5535 5917 5987 5997 = 45 Stück über 4500 Fl. oder 7714 35 ₰.

Litt. O. à 200 Fl. = 342 86 Nr. 18 28 480 549 596 622 623 779 825 991 1312 1372 1533 1800 1841 = 15 Stück über 3000 Fl. oder 5142 90 ₰.

8 Litt. P. à 500 Fl. = 857 14 Nr. 292 586 947 957 967, 977 987 1056 1082 1232 1414 1506 2017 2195 2233 2263 2277 2287 2297 2421 2423 2433 2495 2554 2669 2712 2722 2868 2918 2928 2938 2983 2993 3003 3121 3209 3233 3977 4098 4153 4273 4280 4591 4599 4782 5289 5299 5336 6041 6051 6061 6289 6311 6896 6946 7037 7364 7436 7463 7609 7775 = 61 Stüc’ über 30 500 Fl. oder 52 285 54 ₰.

Litt. Q. à 1000 Fl. = 1714 29 Nr. 172 258 887 962 1024 1068 1550 1555 1565 1658 1681 1882 1953 1963 2118 2120 = 16 Stück über 16 000 Fl. oder 27 428 64

Summa: 137 Stück über 54 000 Fl. oder 92 571 43 ₰.

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Be⸗ merken benachrichtigt, daß die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum betreffenden Rückzahlungstermin stattfindet, bei folgen⸗ den Stellen erhoben werden können: bei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild u. Söhne in Frankfurt a. M., bei der König⸗ lichen Regierungs⸗Hauptkasse in Wiesbaden, sowie bei jeder anderen Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse, bei der Königlichen Staats⸗ HE 1“ in Berlin und bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M.

Die Auszahlung erfolgt gegen Rückgabe der Obligationen mit

bei den Obligationen sub A und gegen Rückgabe der Obligationen nebst Zinsscheinen Reihe V Nr. 3 bis 20 und Zinsschein⸗Anweisung bei denen sub B.

Der Geldbetrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird an dem zu zahlenden Kapitalbetrage zurückbehalten.

Scscoll die Einlösung der Obligationen weder bei dem vorgenannten Bankhause, noch bei der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse in Wies⸗

bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen nebst Zinsscheinen und Zinsschein⸗Anweisung durch diese Kasse vor der Auszahlung, und zwar einige Zeit vor dem Rückzahlungs⸗ termin, an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden. Räückständig sind noch aus den Verloosungen:

pro 1. Oktober 1876: P. 5821.

pro 1. April 1885: N. 1120, P. 5655, Q. 1242 1419. pro 1. Oktober 1885: N. 669, P. 2058 6151. pro 1. April 1886: N. 805, O. 848. 8

pro 1. Oktober 1886: N. 3039 4240, 0. 694 1701,P. 1517 1863 2828 6310, Q. 912. pro 1. April 1887: N. 369 1453 2042 4125, P. 96 2207, Q. 514 1070 1464. pro 1. Oktober 1887: N. 1575 1822 3669 5726, 0. 961 1365 1488, P. 39 784 2025 5018. pro 1. April 1888: N. 1837 2347 2776 4143 4956, 0. 161, P. 1866 6257 6287. pro 1. Oktober 1888: N. 629 826 1592 2135 3230 4187, O. 128 138 302 434 462 1261, P. 316 438 1359 1929 3223 4581 4764 5020 5206 6501 6699 7859, 0. 1331. Wiesbaden, den 13. Dezember 1888. 8

Der Regierungs⸗Präsident.

J. V.: de la Croix.

Abgereist: Se. Excellenz der General der Infanterie, von Caprivi, kommandirender General des X. Armee⸗ Corps, nach Hannover.

hörten von 11 Uhr ab die Vorträge der C des Militärkabinets und des Kriegs⸗Ministers und ertheilten um

Nichtamtliches. ö*4*“

Preußen. Berlin, 28. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König machten gestern Morgen 9 ½ Uhr eine Spazierfahrt und einen 1lei im Thiergarten,

hefs des Civil⸗ und

im Regierungsbezirk Hildesheim übertragen worden.

8

Die im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellte, in der Ersten bezw. Zweiten Beilage veröffentlichte Uebersicht der Betriebsergebnisse deutscher Eisenbahnen für den Monat November d. J. ergiebt für die 71 Bahnen, welche auch schon im entsprechenden Monat des Vor⸗ jahres im Betrieb waren und zur Vergleichung ge⸗ zogen werden konnten, mit einer Gesammtbetriebslänge von 34 722,02 km, Folgendes: Im November d. J. war die Einnahme aus allen Verkehrszweigen auf ein Kilometer Betriebslänge bei 51 Bahnen, mit zusammen 33 619,37 km, höher und bei 20 Bahnen, mit zusammen 1102,65 km (darunter 2 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge), niedriger als in demselben Monat des Vorjahres. In der Zeit vom Beginn des Etatsjahres bis Ende November d. J. war dieselbe au f ein Kilometer Betriebslänge bei 51 Bahnen, mit zusammen 33 850,48 km, höher und bei 20 Bahnen, mit zusammen 871,54 km (darunter 2 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge), geringer als in demselben Zeitraum des Vorjahres. Bei den unter Staatsverwaltung stehenden Privatbahnen, ausschließlich der vom Staat für eigene Rechnung verwalteten Bahnen, betrug Ende November d. J. das gesammte kon⸗ zessionirte Anlagekapital 21 609 900 (14 655 000 Stammaktien, 2 454 900 Prioritäts⸗Stammaktien und 4 500 000 Prioritäts⸗Obligationen), und die Länge der⸗ jenigen Strecken, für welche das Kapital bestimmt ist, 88,27 km, so daß auf je 1 km 244 816 entfallen. Bei den unter Privatverwaltung stehenden Privat⸗ bahnen betrug Ende November d. J. das gesammte konzessio⸗ nirte Anlagekapital 579 991 229 (305 516 550 Stammaktien, 79 381 650 Prioritäts⸗Stammaktien und 195 093 029 Prioritäts⸗Obligationen), und die Länge derjenigen Strecken, für welche dies Kapital bestimmt ist, 3792,22 km, so daß auf je 1 km 152 942 entfallen. Eröffnet wurden: am 1. November die Strecke Wölfrath Velbert 8,50 km, Dahlerau —Beyenburg 5,10 km (Königliche Eisenbahn⸗Direktion Elberfeld) und Mügeln Nerchau Trebsen 23,94 km (Königlich sächsische Staatseisenbahnen), am 15. November Hagendingen —Gr. Moyeuvre 10,18 km (Reichseisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen).

Ein Jüustizanwärter in Preußen ist, wenn ihm nicht die Stellvertretung des Gerichtsschreibers oder Gerichts⸗ schreiber⸗Gehülfen vertretungsweise übertragen ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Strafsenats, vom 23./30. Oktober d. J., kein zur Aufnahme von Urkunden berufener Beamter und demnach zur Aufnahme öffent⸗ licher Urkunden nicht befugt. Bei vorsätzlichem Bewirken der falschen Beurkundung von Erklärungen in einer von einem Justizanwärter aufgenommenen Urkunde liegt demnach nicht ohne Weiteres eine intellektuelle Urkundenfälschung vor.

Bei Schwurgerichts⸗Verhandlungen kann nach §. 282 der Strafprozeßordnung von den ausgeloosten Geschworenen

vom Angeklagten ohne jede Begründung eine Anzahl ab⸗

gelehne werden. Hat nun der Angeklagte (resp. sein Ver⸗

theidige:) dieses sein Ablehnungsrecht erschöpst, so kann er nach einem Urtheil des Reichsgerichts, 1. Strafsenats, vom 1. November d. J., nicht einen weiteren ausgeloosten Geschworenen wegen Besorgniß der Befangenheit, auf Grund des in den §§. 24 ff. Strafprozeßordnung in Bezug auf Richter, Schöffen und Gerichtsschreiber geregelten Ab⸗ lehnungsverfahrens, ablehnen. „Wenn der Angeklagte einen Geschworenen wegen Besorgniß der Befangenheit ab⸗ lehnen will, so steht ihm hierfür der durch §§. 282 285 der Strafprozeßordnung vorgezeichnete Weg offen. Ablehnungs⸗ gesuche im Sinne des §. 24 der Strafprozeßordnung sind auf Richter und Schöffen beschränkt 86

Der Vorstand einer Berufsgenossenschaft hatte den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rekursfrist damit begründet, daß die Vorverhandlungen des Feststellungsorgans (Sektionsvorstands) einige Tage später als die Entscheidung des Schiedsgerichts an den Sektionsvorstand zurückgelangt seien, und infolge⸗ dessen sowie wegen der nothwendigen vorgängigen Beschluß⸗ fassung des genannten Organs über die Räthlichkeit der Ein⸗ legung des Rekurses die Rekursfrist nicht habe innegehalten werden können. Durch Beschluß vom 2. Januar d. J. (Nr. 638) hat das Reichs⸗Versicherungsamt diesen Antrag als unbegründet zurückgewiesen. In der Begründung des Be⸗ schlusses ist hervorgehoben, daß die angeführten Umstände gegenüber der ausdrücklichen Bestimmung des §. 63 Abs. 1 des Unfallversicherungsgesetzes über den Anfang des Laufes der Rekursfrist nicht geeignet seien, die Gewährung des außer⸗ ordentlichen Rechtsmittels der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu rechtfertigen (Entscheidung 432, „Amtliche Nach⸗ richten des R.⸗V.⸗A.“ 1887 Seite 357), und ferner folgendes bemerkt: Wenn auch eine vorgängige Beschlußfassung be⸗ ziehungsweise Berathung des Sektionsvorstandes über die Frage der Rekurseinlegung und eine entsprechende An⸗ regung derselben beim Genossenschaftsvorstande sich im Interesse der Einheitlichkeit der Verwaltung sowie auch aus praktischen Gründen empfiehlt, so ist doch eine solche in zwingender Weise nicht vorgeschrieben. Es ist deshalb, wo eine solche Uebung innerhalb der E1“ besteht, Sache des Sektionsvorstandes, der Angelegenheit zwecks Wahrung der Frist die größtmögliche Beschleunigung an⸗ gedeihen zu lassen, dabei jedoch stets daran festzuhalten, daß, wenn aus irgend einem Grunde eine Verzögerung eintritt, die Folgen davon nicht durch Zulassung des Rekurses über die Frist hinaus den Gegner treffen, sondern nur auf die Berussgenossenschaft selbst zurückfallen dürfen. Liegt aber im Einzelfalle wegen verspäteten Eingangs der Akten etwa von vornherein die Gefahr vor, daß durch die Beschlußfassung des

12 ྠUhr dem Vorsitzenden der Drientalischen Gesellschaft,

Sektionsvorstandes die Innehaltung der Frist für die Rekurs⸗

ist noch sehr schnell und schwach. Prof. Engelhardt.“

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 25. Dezember. Die „Wien. Allg. Ztg.“ meldet: Am Christabend wurde im Kreise der Kaiserlichen Familie die Verlobung der Erzherzogin Marie Valerie mit dem Erzherzog Franz Salvator proklamirt.

Graz, 27. Dezember. (W. T. B.) Der Landtag trat heute zusammen, um über die Begebung des Landes⸗ anlehens im Betrage von 12 Millionen Gulden zu be⸗ rathen. Der Bericht des Landesausschusses empfiehlt die von der Bodenkreditbank im Verein mit der Kreditanstalt gemachte Offerte (31 prozentige Verzinsung, Emissionscours 89 ½ und 50jährige Amortisationsdauer) zur Annahme. Der Bericht wurde einem Ausschuß von 20 Mitgliedern überwiesen.

Großbritannien und Irland. London, 25. Dezember. (A. C.) Die dritte Session des zwölften Parla⸗ ments der Königin, welche am 9. Februar begann und am 13. August bis zum 6. November vertagt wurde, ward gestern zum Abschluß gebracht. Das Parlament wurde durch eine Königliche Kommission bis zum 31. Januar vertagt; es dürfte aber schwerlich schon an diesem Tage für die Erledi⸗ gung der laufenden Geschäfte zusammentreten, falls nicht irgend eine besondere Veranlassung dafür eintreten sollte, sondern voraussichtlich wieder vertagt werden, wahrscheinlich bis Mitte oder Ende Februar.

Die Königin hat den Earl von Kintore, einen konservativen Pair, zum Gouverneur von Söüd⸗ Australien, und Sir Henry Arthur Blake, den Queensland jüngst als Gouverneur ablehnte, zum Gouver⸗ neur von Jamaica ernannt.

Frankreich. Paris, 27. Dezember. (W. T. B.) Der Senat genehmigte in seiner heutigen Sitzung mit 214 gegen 16 Stimmen das Budget im Ganzen.

Die Meldung eines römischen Blattes aus Tunis, daß in Kurzem ein Dekret des Bey zu erwarten sei, wonach italienische Handlungsbeflissene und Angestellte, welche sich in Frankreich oder Tunis nicht naturalisiren ließen, ausgewiesen werden sollten, wird vom „Temps“ für unrichtig erklärt.

Italien. Rom, 27. Dezember. (W. T. B.) Der Senat beschloß, eine Deputation zu der Beisetzung Mancini's nach Neapel zu entsenden. Die Militär⸗ vorlage wurde vom Senat ohne Debatte genehmigt.

28. Dezember. (W. T. B.) Die „Agenzia Stefani“ hält gegentheiligen Versicherungen gegenüber die Nachricht auf⸗ recht, daß die tunesische Regierung die Naturalisirung ausländischer Beamten als Franzosen oder Tunesen ver⸗ lange, widrigenfalls dieselben verabschiedet werden würden.

Neapel, 27. Dezember. (W. T. B.) Die Munizi⸗ palität beschloß, die Beisetzung der Leiche Mancini's un Sonnabend Mittag in feierlicher Weise stattfinden zu assen.

Griechenland. Athen, 26. Dezember. (Prag. Ztg.) Die griechischen Konsuln auf Kreta wurden angewiesen, sich der dort ausgebrochenen Insurrektion gegenüber streng neutral zu halten.

Serbien. Belgrad, 27. Dezember. (Staat.⸗Corr.) An maßgebenderStelle ist der Entschluß gefaßt worden, nach Auf⸗ lösung der Skupschtina die Radikalen an die Regierung zu berufen. Die Skupschtina wird vom König am 30. Dezember nicht durch eine Thronrede, sondern nur durch eine Be⸗ grüßungsrede eröffnet werden, um nicht Anlaß zu einer Adresse zu geben. Der Verifikations⸗Ausschuß hat seine Arbeiten beendet. 1

28. Dezember. (W. T. B.) Die Skupschtina tritt morgen zu einer Sitzung zusammen. Man nimmt allgemein an, daß die en-bloc⸗Annahme des Verfassungsentwurfs mit einer sehr großen Majorität erfolgen werde. Die Mitglieder des radikalen Klubs, welche gegen einzelne Punkte des Entwurfs Bedenken äußerten, wollten diese Bedenken unter Versicherung ihrer Treue und An⸗ hänglichkeit dem König in einer Audienz darlegen; der König hat ihren Empfang jedoch abgelehnt. Die Zahl der dissentirenden Mitglieder wird auf höchstens 80 geschätzt. Der Vize⸗Präsident des Staatsraths und frühere Minister des Innern, Radivoj Milojkovic, ist heute früh gestorben.

Amerika. New⸗NYork, 23. Dezember. (A. C.) Nach hier eingegangenen Nachrichten aus Havanna ist die Schwierigkeit zwischen Hayti und den Vereinigten Staaten jetzt beglichen. Der amerikanische Dampfer „Haytian Republic“ wurde ausgeliefert, worauf das amerikanische Geschwader die haytische Flagge mit einer Salve von 21 Kanonenschüssen begrüßte. General Legitime, der neue Präsident von Hayti, ist mit der Niederwerfung der Revolution energisch beschäftigt.

Asien. Persien. (W. T. B.) Dem „Reuter'schen Bureau“ wird aus Teheran, vom 26. d., gemeldet: Die persische Regierung entwirft als Anhang zu dem Rundschreiben vom 30. Oktober, durch welches der Karun⸗ Fluß bis Ahvaz dem internationalen Verkehr ge⸗ öffnet wird, eine neue Note, welche den fremden Handel im Allgemeinen hemmt, jedoch als besonders gegen den englischen Handel gerichtet angesehen wird. Die Note begrenzt die fremde Schiffahrt auf den Theil des Karun⸗Flusses unterhalb Ahvaz, und beschränkt den Aufenthalt fremder Schiffe in Ahvaz auf 24 Stunden. Die Note untersagt ferner den Ver⸗ kauf und die Verpachtung von Grundbesitz an Ausländer, und verbietet den persischen Unterthanen, irgend welche Arbeiten

Zeitungsstimmen. In den Politischen Nachrichten“ lesen wir:

Die Ergebnisse der Erhebung über die thatsächlichen kommunalen Verhältnisse des flachen Landes der 7 östlichen Provinzen geben werth⸗ volle Fingerzeige darüber, was an der bestehenden Land⸗Gemeinde⸗ ordnung der Besserung bedarf und nach welchen Richtungen die bessernde Hand anzulegen sein wird. Die übergroße Zahl von Zwerg⸗ gemeinden und Gutsbezirken weist auf die Vereinigung derselben mit anderen Gemeinden hin; die Thatsache, daß zahlreiche (Gutsbezirke über 300, eine nicht geringe Zahl selbst über 1000 Seelen zählen und in zahlreichen Fällen in denselben vollständige Kolonien vorhanden sind, beweist, daß viele Gutsbezirke über das Maß, innerhalb dessen die Uebertragung aller Lasten und Rechte auf den Gutsherrn angängig erscheint, hinaus gewachsen sind und der Ueberführung zu wirklichen Gemeindeverhältnissen bedürfen. Nachdem ferner der größte Theil der Landgemeinde seine baaren Gemeindeabgaben bereits durch Zuschläge zu den direkten Staatssteuern oder durch selbständige direkte Gemeindesteuer erhebt, erscheint die Ver⸗ allgemeinerung dieses Systems lediglich als der Abschluß der natür⸗ lichen Entwickelung dieser Verhältnisse, während die auffällig geringe Zahl gewählter Gemeindevertretungen selbst in größeren Gemeinden zeigt, daß die Fakultät auf diesem Gebiete zur Erreichung befrie⸗ digender Verhältnisse nicht ausreicht. Nach allen diesen Richtungen prechen die veröffentlichten Zahlen eine nicht mißzuverstehende Sprache.

Man würde indessen fehlgehen, wenn man annehmen wollte, daß damit der Kreis derjenigen Fragen erschöpft wäre, welche zur Erörte⸗ rung stehen, wenn an die Ordnung der kommunalen Verhältnisse des platten Landes die bessernde Hand gelegt werden soll. Es kommt vielmehr weiter noch in Betracht: für die Bildung der Orts⸗ gemeinden die Frage der Vereinigung von Gutsbezirken und Ge⸗ meinden, deren Grundstücke derart im Zusammenhang liegen, daß eine Sonderung der kommunalen Interessen ausgeschlossen erscheint; für die innere Organisation der Landgemeinden, neben einer Reihe Einzelfragen der Verwaltung und Besteuerung, die Frage des Stimm⸗ rechts, und zwar namentlich, ob und unter welchen Modalitäten ent⸗ gegen den Bestimmungen des Landrechts (§. 20 Tit. 7 Theil II) und des §. 5 des Gesetzes vom 14. April 1856 auch den nichtangesessenen Gemeindegliedern nach Maß⸗ gabe ihrer Beiträge zu den Gemeindelasten ein Stimmrecht ein⸗ zuräumen sei, schließlich last not least die Frage der Ver⸗ einigung von Gemeinden und Gutsbezirken zu leistungsfähigen Trägern wichtiger kommunaler Aufgaben. In letzter Beziehung kommt wieder in Betracht die Wahl dieser Aufgaben, Armenpflege, Volksschule, Theile der Wegelast, die Abgrenzung dieser Zwischenverbände, namentlich auch gegenüber den Amtsbezirken, und ihre Organisation, endlich die Mitwirkung der Selbst⸗ verwaltungsorgane bei der Durchführung einer solchen Organisaltion. Schon dieser kurze Abriß der in Betracht zu ziehenden Fragen läßt den Umfang, die Bedeutung und die Schwierigkeit desjenigen gesetz⸗ geberischen Unternehmens erkennen, welches gemeinhin mit dem Namen der Reform der Landgemeindeordnung zusammengefaßt wird Ohne Zweifel liegt die sorgsamste Vorbereitung und Erwägung aller ein⸗ schlagenden Fragen im Interesse der befriedigenden Lösung der schwierigen Aufgabe selbst.

Ueber die Betheiligung des Reichslandes an den Verlusten, welche durch die Panama Keisis drohen, wird der Münchener „Allgemeinen Zeitung“ geschrieben:

Die altelsässische Presse ist auffallend still über die Betheili⸗ gung des Reichslandes an den Verlusten, welche durch die Panama⸗ Krisis drohen. Die amtliche „Landes⸗Zeitung“ veranschlagt den Be⸗ trag der im Reichslande untergebrachten Aktien und Obligationen auf mindestens 40 bis 50 Mill. Frs. Die „Straßburger Post“ dagegen berechnete für Lothringen allein einen Antheil von 100 Mill. Frs., und für Straßburg schätzen ihn andere Blätter auf 10—15 Mill. Frs. Letztere Anschläge scheinen in der That zu hoch bemessen zu sein. Es treffen aber aus allen Theilen des Landes so viele Nachrichten über die allgemeine Bestürzung ein, welche die Krisis hervorgerufen hat; es ist ferner so offenkundig, daß durch die Empfehlungen der Presse und der Banken, durch Agenten und Bemühungen französischer Patrioten im Lande die Panama⸗Pavpiere bis in die letzten Dörfer Eingang gefunden haben, daß wir füglich zur Annahme berechtigt sind, daß die Schätzung des Minimums durch die „Landes⸗ Zeitung“ noch weit hinter der traurigen Wirklichkeit zurückbleibt. Die Aktien, Obligationen und Loose der Panama⸗Gesellschaft sind von allem Anfang an, dann wieder bei der Konvertirung der französischen Rente und bei den letzten Emissionen das bestempfohlene und be⸗ liebteste Papier bei der großen Klasse der kleinen Rentner gewesen, welchen das Unternehmen nicht nur als vortheilhafte Geldanlage, sondern auch als eine patriotische That, als die Betheiligung an der civilisatorischen Aufgabe der „großen Nation“ von allen Jenen empfohlen wurde, welchen das Volk in politischen und finanziellen Angelegenheiten zu glauben und zu trauen pflegt. Unsere großen Kapitalisten aber, unsere Geldinstitute, sind von der Krisis gar nicht oder nur wenig berührt; was durch ihre Hände gegangen, ist weiter befördert und untergebracht worden, der kleine Rentner und die Ersparnisse armer Leute zahlen wieder einmal die Unkosten. Die Nutzanwendung liegt nahe, aber was hilft es, die Thür zu schließen, wenn die Kuh aus dem Stalle ist? Der Unsegen, der auf dem Kapital unserer fleißigen und sparenden Bevölkerung liegt, beruht darauf, daß die Mängel der fran⸗ zösischen, auf den Grundsätzen der Allgemeinheit und Heimlichkeit be⸗ ruhenden Hypothekar⸗Gesetzgebung und die damit verbundenen Kosten die Sparanlage auf Hypotheken ausschließen. Das Volk kennt nur die Geldanlage auf Handschein und Personalkredit, oder die Anlage in Werthen, von letzteren aber nur die von Frankreich empfohlenen Papiere; der Landes⸗ ausschuß hat es bekanntlich abgelehnt, das Grundbuch und die damit zusammenhängende Reform des Hypothekenrechts anzunehmen, welche die Regierung vorgeschlagen hatte. Es wäre recht wünschenswerth, wenn eine ausgiebige Landesanleihe zur Durchführung der zahlreich vorliegenden Entwürfe für Verbesserung der Landwirthschaft und der Verkehrsmittel dem ersparten Kapital Gelegenheit zu Anlage bieten würde. Gegen solche Vorschläge würden sich aber gerade jene Leute auflehnen, welche keinen Anstand nehmen, ihren Landsleuten An⸗ lagen zu empfehlen, deren Endergebniß einem Verlust gleichkommt, dessen Betrag zum mindesten genügt haben würde, alle diese En ü zu verwirklichen.

„Berliner

folgende Beiträge: Der Comfort in seinem Kampf mit feindlichen Stilen und Moden, von L. Clericus; Der Palazzo des Bargello zu Florenz; Zum Kaiser Wilhelm⸗Denkmal, von F. Titz; Zur Platz⸗ frage für dasselbe, von E. H. Hoffmann; Die Meßbildkunst und das Denkmäler⸗Archiv; Von der Jubiläums⸗Ausstellung in Kopenhagen. Mannigfaltige fachlichinteressante Mittheilungen enthalten ferner die Rubriken: Technische Notizen, Ausstellungen, Preiserledi⸗ gungen und Preisausschreiben, Literatur. Die Album⸗Blätter werden in besonderen Artikeln eingehend erläutert. Vielfachen An⸗ fragen entsprechend, hat die Redaktion jetzt auch einen Briefkasten ein⸗ gerichtet. Das „Album“ brachte neuerdings wohlgelungene Lichtdruck⸗ Blätter mit Aufnahmen von der Villa Schönfeldt (Wohnung der Erbprinzlich sachsen⸗meiningischen Herrschaften) im hiesigen Thier⸗ garten, dem restaurirten alten Hahnenthor in Köln, sowie von dem Hohenstaufenbade daselbst (4 Blätter). Eine andere Tafel zeigt den Triumphbogen, welcher zu Ehren der Anwesenheit Sr. Majestät des Kaisers in Leipzig aus Anlaß der Grundstein⸗ legung zum Reichsgerichtsgebäude dort errichtet worden war. Das ältere bezw. neuere Kunstgewerbe war vertreten durch zwei interessante alte Sarkophage aus der St. Marienkirche zu Rügen⸗ walde, welche die Leichen pommerscher Herzoginnen bargen und im Auftrage des Hochseligen Kaisers Friedrich in Berlin restaurirt worden sind, ferner durch einen kostbaren japanischen Schrank moderner Arbeit nebst Werken japanischer Klein⸗ kunst, einen schönen japanischen Wandschirm (zwei Blätter) und eine Vase mit den Figuren Faust's und Gretchen's. Vom Beginn des nächsten Jahres ab sollen die Textnummern das- selbe Format erhalten wie die Lichtdrucke. Sodann wird vom

1. Januar 1889 an der Jahrgang der Zeitung mit dem Kalender⸗

jahr zusammenfallen. Ferner wird die Redaktion von jetzt ab in jeder Nummer ein kurzes Verzeichniß von lesenswerthen Artikeln aus anderen Fachblättern bringen, damit die Leser über alle wichtigen Erscheinungen auf dem Laufenden erhalten werden. An Aufnahmen werden für den nächsten Jahrgang versprochen: aus Berlin das Lessing⸗Theater von von der Hude u. Hennicke, die Kirche zum heiligen Kreuz von Prof. Joh. Otzen, Castan's Panoptikum von Kayser u. von Großheim, das neue Provinzial⸗Landtagsgebäude von Ende u. Böckmann u. f. w.; aus Leipzig das Konservatorium von Bauinspektor Licht, das neue Gewandhaus von Gropius u. Schmieden u. s. w; sodann bemerkenswerthe Neubauten aus Köln a. Rh., Breslau, Dresden, Frankfurt a. M., Karlsruhe ꝛc., ferner ältere Bauwerke, wie das Breslauer Rathhaus, das Salzhaus in Frankfurt a. M. und auch einige Ansichten des Heidelberger Schlosses. Auch die Bild⸗ hauerei und das Kunstgewerbe sollen wie bisher vertreten sein; be⸗ sonders aufmerksam gemacht wird auf die zu erwartenden Interieurs, darunter ein Zimmer des Barons von Rothschild in Frankfurt a. M. Das Blatt erscheint am 1. und 16. jeden Monats. Abonnements⸗ preis für die Zeitung nebst Album (jährlich 100 Lichtdrucktafeln) vierteljährlich 6 75 bei Franco⸗Zusendung incl. Schutzmappen für das Album.

Die am 29. d. M. erscheinende Nr. 2374 der „Illustrirten Zeitung“ enthält u. A. folgende Abbildungen: Selbstgefällig. Nach einem Gemälde von Bernhard Zickendraht. Prinz Alexander von Hessen, am 15. Dezember. Herzogin Marie von Galliera am 10. Dezember. Berliner Bilder: Im Coupé 3. Klasse der Ringbahn um die Feierabendzeit. 's Legerl spielt mit. Gemälde von Ludwig Schmid. Bilder aus dem Kaukasus. 3 Abbildungen. Aus einem Wandercircus. 4 Abbildungen. Ein merkwürdiger Blitzschlag. Springmäuse. Alle neun! Modellirt von E. W. Schönner.

Sanitäts⸗, Veterinär⸗ und Quarantänewesen. Portugal.

Durch eine unterm 20. Dezember 1888 im Diario de Governo Nr. 291 veröffentlichte Verfügung des Königlich portugiesischen Ministeriums des Innern werden der Hafen von Diu und di übrigen Häfen von Portugiesisch⸗Indien seit dem 30. Oktober d. J. für „rein“ von Cholera erklärt. (Vergl. „R. A.“ Nr. 246 vom 27. September 1888). 1

Gewerbe und Handel.

Frankfurt a. M., 24. Dezember. (Getreidemarktberich von Joseph Strauß.) Wenn gegenwärtig von irgend welche Unternehmungslust die Rede nicht sein kann, so trägt naturgemäß das Herannahen des Weihnachtsfestes zur Verschärfung der Stagnation ein Uebriges bei. Der Festtage wegen war der heutige Markt nur schwach besucht. Bei einer fast völligen Geschäftslosigkeit konnte sich für Weizen eine eher sest zu nennende Tendenz etabliren, während Roggen recht träge liegt. In Folge der in vergangener Woche für bayerische Proviantämter vergebenen Lieferungen hat sich für Hafe eine überaus feste Stimmung geltend gemacht, umsomehr als die Zu fuhren aus Bayern besonders in besseren Qualitäten fehlen Vom Auslande her versprechen die Preise momentan kein Rendimen und so bleibt die Tendenz bei geringfügigen Umsätzen eine günstige. Hiesiges Weizenmehl Nr. 0 314 33 ½ ℳ, do. Nr. 1 29 ½¼ 31 ¼ ℳ, do Nr. 2 26 ½ 27 ½ ℳ, do. Nr. 3 25 26 ℳ, do. Nr. 4 21 22 do. Nr. 5 18 19 ℳ, Milchbrot⸗ und Brotmehl im Verbande 56— 59 ℳ, Norddeutsches und westfälisches Weizenmehl Nr. 00 28 Hiesiges Roggenmehl Nr. 0 25 ½ 26 ½ ℳ, do. Nr. 0/1 23 ½ 24 do. Nr. 1 21 ½ 22 ℳ, do. Nr. 2 18 19 Weizen ab unsere Umgegend 19 ¼ ℳ, do. frei Bahn hier 19 ½ ¾ ℳ, do. fremder nach Qual. 21 22 ℳ, do. kurhessischer 19 ¼ Roggen, hiesiger 16 ½ ℳ, do. russischer 158⁄/10 16 Gerste, Wetterauer 16 ½4 ℳ, do. Ried und Franken 15 ¾ 16 ℳ, do. Saal und ungarische 18 20 Hafer, prima 14 ¼ 15 ℳ, do. mittel 13 ½ —8 14 Mai (mixed) 13,30 Roggenkleie 5 Weizenkleie 4 ½ Malzkeime 4,80 Spelzspreu 2,25 Malz (ab Langensalza) 26 ½ Chili salpeter ab Harburg pr. Februar⸗März 1889 10,90 (Sämmtlich Artikel bei Abnahme von 200 Ctrn. an.) Rüböl im Detail 66

London, 27. Dezember. (W. T. B.) An der Küste 5 Weizen ladungen angeboten. 1

Paris, 27. Dezember. (W. T. B.) In einer hier stattgehabten, von etwa 4000 Panamag⸗Aktionären besuchten Versammlung erklärte der Vorsitzende Dilhau unter dem lebhaften Beifall der Ar⸗ wesenden: die Panama⸗Aktionäre wollten selbst für die Vollendung des Kanals sorgen und Lesseps an der Spitze des Unternehmens erhalten. Die Versammlung nahm einstimmig folgende Resolution an: „Die Versamm lung spricht ihr Vertrauen auf Lesseps aus, ist entschlossen bis zur Eröff⸗ nung des Kanals für die große Schiffahrt auf die Bezahlung der Coupons und auf Amortisirung zu verzichten, und beschließt, daß, um den ersten Inhabern von Panamaobligationen die Vortheile des Unternehmens zu erhalten, unter Mitwirkung aller Interessenten eine Verständigung über die schleunige Beschaffung des zur Vollendung des Werkes noth⸗ wendigen Kapitals stattfinden muß.“ Den Provinzialcomités un der Presse, welche für das Werk so warm eingetreten, wurde oer Dank

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der Versammlung ausgesprochen.