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lüber die im Grundbuche von Bonenburg vol. III Fol. 151 auf dem daselbst verzeichneten Grundver⸗ mögen unter Nr. 12 Abtheilung III für den Han⸗ delsmann Josef Salomon in Bonenburg zu 5 % verzinslich eingetragenen Waarenschuld von vierzig
Seen
Im Namen des Königs! Verkündet am 22. Dezember 1888. Priboth, Aktuar, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag: 8 1) des Arbeiters Johann Peter Jacob Cordes,
jetzt in Melbeck,
2) der Wittwe weiland Gastwirths Engelking, Se Elise Lucie, geborene Beeck, aus
amburg, erkennt das Koöͤnigliche Amtsgericht zu Lüneb durch den Amtsgerichtsrath Jochmus für Recht: — b ꝛc. ꝛc. ꝛc. Die Urkunden über die im Grundbuche von Lüneburg
eingetragenen Hypotheken von 600 ℳ Band 29
[51026] „Bekanntmachung. Der Magistratsbeamte Friedrich Wilhelm Paul und dessen Ehefrau Charlotte Louise, geb. Grabow, haben in ihrem am 4. Dezember 1888 publizirten Testament vom 27. April 1875 die Wittwe Christine Grabow, geb. Utke, zur Miterbin eingesetzt. Dies wird hiermit bekannt gemacht. Berlin, den 22. Dezember 1888. . Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61.
auf den 25. Februar 1889, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. r. Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser uszug der Klage bekannt gemacht.
Naumann, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.
[50881] Oeffentliche Zustellung.
Der Handelsmann Moses Rosendahl zu Schwelm, vertreten durch Justiz⸗Rath Kayser hier, klagt gegen den Handelsmann Hermann Bauhaus zu Spork bei Bocholt wegen Schadensersatz mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 258 ℳ 90 ₰ nebst 5 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung zu ver⸗
8 8 geliefertes Leder, mit dem Antrage, Urtheil dahin zu erlassen:
I. die Beklagten seien schuldig, 19 ℳ 80 ₰ Hauptsache zu bezahlen;
II. dieselben haben sämmtliche Prozeßkosten zu zu tragen;
III. das Urtheil werde für vorläufig vollstreckbar erklärt.
Der Kläger ladet die beklagtischen Eheleute zu dem vom Kgl. Amtsgericht Weismain zur Verhand⸗ lung über diese Klage auf Mittwoch, den 13. Fe⸗ bruar 1889, Vorm. 9 Uhr, anberaumten Termin.
Dies wird hiermit den Schuster'schen Eheleuten, nachdem deren Aufenthalt unbekannt ist und die
“
[50895] Oeffentliche Zustellung. Der Bäckermeister August Kleist zu Pollnow, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Göring und Neitzke zu Stolp, klagt gegen seine Ehefrau Marie, geb. von Baganz, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher
Thalern und allen aus dem Schuldverhältniß ent⸗ Verlassung, mit dem Antrage, das zwischen den Istehenden Kosten, auch denen der Liquidation, wird Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und für kraftlos erklärt. Die Kosten treffen den An⸗ die Beklagte für den schuldigen Theil zu erkären, (tragsteller. üuunnd ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stolp auf den 19. März 1889, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen
[194464) Aufgebot. Auf begründeten Antrag werden: 88 1) der Schuster Friedrich Wilhelm Christian Tiedemann, geb. am 19. April 1838 zu Neu⸗ haus a. O., im Jahre 1866 nach Amerika ausgewandert, der Schiffskapitain Albertus Heinrich Kröncke, eb. am 4. April 1850, wahrscheinlich im JFahre 1881 mit seinem Schiffe, Schooner Catharina, auf der Reise von Hamburg . nach Shanghai verunglückt, 3) der Johann Hinrich Mahler, 4)
81 c. S 4 88 e. 8 00 382 dn⸗ 22 Schuld⸗ verschreibung und dem Hypothekenbriefe vom 8 23. Dezember 1874 f für den Musikus Julius Heidenreich zu Stevpenitz g. he h; die drei Hypotheken⸗Urkunden sind angeblich ver⸗ loren gegangen. — Auf den Antrag des Gläubigers Heidenreich werden deshalb die Inhaber dieser Urkunden aufgefordert, spätestens in dem vor dem unterzeichneten Amts⸗ gerichte auf den 17. April 1889, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Termin ihre Rechte anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden behufs Aus⸗ fertigung neuer erfolgen wird.
[51047]
2)
Im Namen des Königs! Verkündet am 18. Dezember 1888. Jodrzejewski, Aktuar. “ In der Teykowska'schen Aufgebotssache — F. 22/88
Im Namen des Königs! [50888]
[51034] Suhl, den 22. Dezember 1888. In der Cohen’schen Aufgebotssache F. 9/88
eb. am 9. April 1835 zu Kleinwörden, 8 der Jacob Wilhelm Mahler, geb. am 8. Juli
1837 daselbst,
erkennt
Stepenitz, den 15. Dezember 1888. Königliches Amtsgericht. 8 Pauli. 8 [51032] Im Grundbuche der Bauerschaft Lüdenhausen findet sich bei dem Kolonate Brandt Nr. 77 Ar⸗ tikel 14 der Grundsteuer⸗Matterrolle, in Abth. III. lfd. Nr. 1, für den Gutsbesitzer Lindemann auf Grund des Kaufvertrags vom 5. September 1855 unter dem 18. August 1856 ein in ein Darlehn ver⸗ wandelter Kaufgeldrest von 1350 ℳ eingetragen. Bescheinigter Maaßen ist dieses Darlehn bei der späteren Vertheilung des Lindemann’schen Nachlasses der Sophie Lindemann zu Osnabrück zugefallen, die früher aus Fe Schuldurkunde aber verloren ge⸗ gangen. Auf Antrag der Sophie Lindemann ist das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Kraftloserklärung der erwähnten Schuldurkunde vom 18. August 1856 eingeleitet und Aufgebotstermin auf Freitag, den 12. Juli k. J., Morgens 10 Uhr, hier ange⸗ setzt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in diesem Termine seine Rechte anzu⸗ melden und die Schuldurkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die letztere für kraftlos erklärt werden wird. Hohenhausen, den 26. Dezember 1888. Fürstliches Amtsgericht. (Unterschrift)
[50866] Aufgebot. Auf den Antrag der verwittweten Frau Rechts⸗ anwalt Wilhelmine Luise Auguste Vilter, geborene Horbandt, welche in erster Ehe mit dem Kaufmann und späteren Rentier Bernhard Schmacka verheirathbet gewesen ist, soll dieselbe als Eigenthümerin des in Joppot in der Südstraße belegenen Grundstücks Zoppot Band 63 IV. Blatt 54 im Grundbuche ein⸗ getragen werden. Die Antragstellerin befindet sich seit 23 Jahren im vollständigen Besitze des Grundstücks und hat die Erben ihres ersten Ehemannes Schmacka, welcher nebst ihr als Eigenthümer des Grundstücks im Grundbuche vermerkt ist, im Jahre 1874 wegen deren Ansprüche betreffs des Grundstücks vollständig abgefunden. Die Erben des Rentiers Schmacka haben auch in rechtsgültiger Form in die Auflassung des Grund⸗ stücks an die Antragstellerin gewilligt, die Auflassung ist aber im Jahre 1874 versehentlich nicht erfolgt, und kann auch jetzt nicht erfolgen, weil die Erben des Rentiers Schmacka, beziehungsweise die Rechts⸗ nachfolger der Erben inzwischen theils ihrer Person, dem Aufenthaltsorte nach unbekannt geworden sin Es ergeht deshalb die Aufforderung an die ihre Existenz nach undekannten Erben de ntiers Bernhard Schmacka und an sonstige unbekannte Eigenthumsprätendenten des Grundstücks Z.2 Blatt 54, sowie an folgende, i unbekannte Erden, .
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großjährigen n Sceczinowen, gerichtsbezirk verstorbenen Wirthen Schmacka, ihre Rechte und Ansprüche auf Grundstück ätestens im Aufgebotstermine den 6. März 9, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und ihr etwaiges Widerspruchsrecht gegen die beabsichtigte Eintragung bescheinig sie mit ihren
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1879 das Aufgebot der Nachlaßgläubiger beantragt.
iter Robert eleuten gehörigen Grundbesitzes von I. Blatt 19 stehen in Abtheilung III. für die Geschwister Wilhelmine und volph in Lagnitz aus dem Kaufvertrage 7. März 1855 je 25 Thlr. gleich 75 ℳ über⸗ aufgelder zufolge Verfügung vom 17. März Diese Posten sind angeblich ge⸗
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er Hypothekengläubiger, 1 aufgefordert, uf die Posten spätestens S. Mai 1889, Vor⸗ ei dem unterzeichneten Amts⸗ widrigenfalls sie mit ihren An⸗ osten werden ausgeschlossen
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cricht anzumelden, 5 uf die den 23. Dezember 1888. Königliches Amtsgericht. . Aufgebot. “ Auf den dem Ackerbürger Gerhard Heinrich Zur⸗ borst zu Ochtrup gehörenden, in der Kataster⸗ gemeinde Ochtrup liegenden Grundstücken Flur 5 Nr. 166, 168, Flur 3 Nr. 457, 478 steht Band I. Fol. 46 des Grundbuchs ein Kapital von hundert Reichsthalern Conv.⸗Geld aus der Schuldverschrei⸗ vom 11. Juli 1810 für den Professor Kater⸗ ju Münster eingetragen. Es ist das Aufgebot dieser auptung, daß sie getilgt sei, beantragt. f vemnach werden alle Diejenigen, welche Ansprüche dieselbe zu machen haben, hierdurch aufgefordert, ese in dem an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 15, auf den 3. April k. Js., Vormittags 11 ½ Uhr, anstebenden 2—g anzumelden, widri⸗ . ⁵ sie damit ausgeschlossen werden und die Po selbst im Erundbuche gelöscht wird. 1 Burgsteinfurt, 22. Dezember 1888. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.
zu Klausdorf und
wensky, ist in Memel verstorben etwaige Erben deutscher gefordert, sich binnen sechs Monaten bei dem Nachlaßpfleger, Herrn Justiz⸗Rath Schlepps hier zu melden, widrigenfalls der Nachlaß den russischen Erben allein ausgehändigt wird.
[51031] Post unter der Be⸗ Nachlaß des am 12. November 1888 in Frank⸗
mann und dessen am 23. Januar 1866 daselbst ver⸗ storbenen Ehefrau Elisabeth, geb. Rüfti, 1.en haben solche vor dem 6. Februar 1889 bei unterzeichnetem Gerichte ordnungsmäßig anzumelden oder gewärtig zu sein, daß dieser Nachlaß an die theilweise auswärts wohnenden Erben ohne Sicher⸗ heitsleistung verabfolgt werde.
5) der Christoph Heinrich Mahler, geb.
ausgewandert, 8 aufgefordert, sich spätestens in dem auf Freitag, den 12. Juli 1889, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anstehenden Termine zu melden, widrigenfalls dieselben für todt erklärt und ihr Vermögen den nächsten vekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden soll.
Alle Personen, welche über das Fortleben der Ver⸗ schollenen Kunde geben können, werden aufgefordert, diesbezügliche Mittheilungen hierorts zu machen.
Etwaige Erb⸗ und Nachfolgeberechtigte werden für den Fall der demnächstigen Todeserklärung zur An⸗ meldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung, daß bei der Ueberweisung des Vermögens der Ver⸗ schollenen auf sie keine Rücksicht genommen wer⸗ den soll, aufgefordert.
Neuhaus a. O., den 30. Juni 1888.
Königliches Amtsgericht.
[51028] Aufgebot. Auf den Antrag der Arbeiterfrau Sophie Kracht, geb. Ziepel zu Garz bei Swinemünde wird deren Bruder, der Viktualienhändler Joachim Friedrich Wilhelm Ziepel, welcher am 1. März 1824 zu Garz bei Swinemünde als Sohn des Webers Johann Christian Ziepel und dessen Ehefrau Katharina Marie, geb. Strelow, geboren ist und im Jahre 1865 von Stettin aus angeblich nach Amerika ausgewan⸗ dert sein soll, aufgefordert, sich spätestens im Auf⸗ gebotstermine den 26. November 1889, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 48, zu melden, widrigenfalls seine Todes⸗ erklärung erfolgen wird. Stettin, den 18. Dezember 1888. Koͤnigliches Amtsgericht. Abtheilung III.
[510811 Bekanntmachung. Das Königliche Amtsgericht Regen hat 23. Dezember I. J. folgendes Aufgebot erlassen: Auf Antrag des Bauern Josef Kaufmann in Haid gegen Michaͤel Kaufmann, Bauerssohn von dort, welcher unterm 1. November 1817 geboren und vor 40 Jahren nach Amerika ausgewandert ist, ohne daß bisher irgend eine Nachricht über sein Verbleiben bekannt geworden ist, wird die Einleitung des Auf⸗ gebotsverfahrens zum Zwecke der Todeserklärung des Michael Kaufmann beschlossen und zu diesem Behufe auf Dienstag, den 15. Oktober 1889, Vor⸗ mittags 8 ½ Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungs⸗ saale Aufgebotstermin anberaumt. Zugleich ergeht die Aufforderung: 1) an den Verschollenen, spätestens im Aufgebots⸗ termine persönlich oder schriftlich bei Gericht sich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werde, 2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotstermin zu wahren, und b „3) an alle Diejenigen, welche über das Lehen Verschollenen Kunde geben können, Mittheilr hierüder bei Gericht zu machen. Regen, am 29. Dez 888.
Eichinger, K. Sekretär.
am
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52*
865]- 1,Se.. Aufgebot. 8 Der Gutsbesitzer Carl Schäfer zu Kleeberg und der Gemeindevorsteher Ernst Schmoldt zu Klaus⸗ dorf als gerichtlich bestellte Vormünder der minder⸗ jährigen Geschwister Hermann. Jobannes und Elfriede Louise Büttner, Benefizialerben des am 11. November 1888 verstorbenen Gutsbesitzers Friedrich Büttner u Klausdorf seiner am 30. November 1888 ebenfalls verstorbenen Ehefrau, Louise, geb. Böning, in Gemäßheit des Gesetzes vom 28. März
* 8
Es ergebt demnach an alle Diejenigen, welche Rechte und Ansprüche an den Nachlaß der ver⸗ storbenen Gutsbesitzer Büttner'schen Eheleute zu haben glauben, hiermit die Aufforderung, dieselben srätestens in dem auf 27. März 1889, Vorm. 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls diejenigen Nachlaßgläubiger, welche ihre Ansprüche nicht an⸗ melden, solche gegen die Benefizialerben nur insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Aus⸗ schluß aller seit dem Tode der Erblasser aufgekom⸗ menen Nutzungen durch Befriedigung der ange⸗ meldeten Ansprüche nicht erschöpft wird. Berlinchen, den 22. Dezember 1888. Königliches Amtsgericht.
[5103020 Bekanntmachung.
Die russische Wittwe Johanne Frank, geb. Gi⸗ und werden deren Reichsangehörigkeit auf⸗
Memel, den 22. Dezember 1888. Königliches Amtsgericht.
Oeffentliche Ladu
Alle, welchen Erb⸗ oder sonstige Ansprüche an den
urt a. M. verstorbenen Privatier Friedrich Beeck⸗
Frankfurt a. M., den 19. Dezember 1888.
am 10. April 1848 zu Hechthausen, 8 letztere 3 Personen vor etwa 20 Jahren
Amts Diepholz vom Wagendienster Georg Wilhelm Bunge Nr. 20 in Haßlingen von der Vormundschaft für die Kinder des Leibdiensters Friedrich Wilhelm Barner Nr. 42 ö . EAn hat, nebst Vermerk
intragung im hiesigen alte e Vol. III. Fol. 193 a; 8 “
8 g 13. eorg ilbelm Bunge Nr. 20 in Haßlingen von Theodor Barner Nr. 42 in Haßlin s Thlr. geliehen hat, hiesigen alten Hypothekenbuch Vol. III. Fol. 193 a.
zeichneten Richter 8 1ö16 ꝛc. für Recht:
Diejenigen, welche von demselben Rechte herleiten, mit Ausnahme der verehel. Kaufmann Goldschmidt, Jette, geb. Cohen, in Willmars bei Mellrrichstadt, werden mit ihren Ansprüchen bezüglich der auf die beiden für den Heyum Cohen aus Schwarza in Ab⸗ theilung III. unter 6 und 8 des Hopotbekenbuchs von Benshausen Blatt 68 eingetragen gewesenen Hypothekenforderungen von
a. 21 Thaler 21 Sgr. 11 Pf. = 65,19 ℳ Haupt⸗ forderung, Kosten und Zinsen nebst ferneren Zinsen von 14 Thalern 24 Sgr. 9 Pf. = 44,47 ℳ und von 7 Thalern 27 Sgr. 6 Pf. 23,75 ℳ seit 13. Dezember 1846,
b. 5 Thalern 3 Sgr. 11 Pf. = 15,39 ℳ Haupt⸗ forderung und verlegte Kosten nebst ferneren Kosten
in der Zwangsversteigerungssache über das unter Nr. 71 zu Benshausen belegene, Blatt 68 des Haus⸗ grundbuchs von Benshausen eingetragene Wohnhaus nebst Zubehör bei der Kaufgelderbelegung am 29. Ok⸗ tober 1885 auf den Kaufgelderantheil der Wittwe Ernestine Kohl, geb. Grimm, zu Benshausen und der Wittwe Johanne Marie Kohl, geb. König, da⸗ selbst zur Hebung gekommenen und bei der König⸗ lichen Regierung zu Erfurt hinterlegten 82,57 ℳ nebst den davon aufgekommenen Hinterlegungszinsen
ausgeschlossen. er verehel. Kaufmann Goldschmidt, Jette, geb. Cohen in Willmars bei Mellrichstadt, werden ihre Ansprüche auf den hinterlegten Betrag nebst Zinsen vorbehalten. 8 2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens haben die Antragstellerinnen zu tragen.
Simon.
[510465 Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Besitzers Joseph Szezepanski in Jastrzembie, des Besitzers Johann Kowalski in Groß Laszewo und der Besitzerfrau Agathe Grze⸗ gorzewski, geborene Szezepanski, in Miesionskowo vertreten durch den Rechtsanwalt Wvezynski in Strasburg, erkennt das Königliche Amtsgericht zu veeseär durch den Amtsgerichtsrath Möller für Recht: Der Hypothekenbrief über die im Grundbuche des Grundstücks Jastrzembie Nr. 33 Abtheilung III. Nr. 8 für die Geschwister Hedwig, Catharina, Anna, Joseph, Agathe, Dorothea und Margarethe Kossowski eingetragene Restkaufgelderforderung von 300 Thalern, bestehend aus der notariellen Vertragsausfertigung vom 27. Januar 1864 und dem Hyvpothekenbuchs⸗ auszuge nebst Eintragungsvermerke vom 4. April 1864, wird zum Zwecke der Bildung einer neuen Hvpothekenurkunde für kraftlos erklärt.
Strasburg Westpr., den 24. Dezember 1888.
Königliches Amtsgericht.
[51038]
Bekanntmachung von Ausschlußurtheilen. Durch unsere Urtheile vom 19. d Mts. sind die Hvpothekendocumente über folgende Posten:
1) die im Grundbuche der Stadt Kalbe a. S. Band 9 Blatt 285 in Abtheilung III. unter Nr. 4 für die fünf Geschwister Hermann, Karl, Friederike Wilhelm und August Dörfler zu Kalbe a. S. mit je 9 Thaler 28 Sgr. aus der Urkunde vom 16. April 1844 eingetragenen 49 Thaler 20 Silbergroschen Muttererbe; 1 2) die im Grundbuche von Gramsdorf Band I Blatt 14 in Abthl. III. und Nr. 17, Band II. Blatt 54 in Abthl. III. unter Nr. 5 und im Grund⸗ buche von Sachsendorf Band II. Blatt 39 in Abtbl. III. unter Nr. 4 für die fünf Geschwister Marie, Emma, Beta, Anna und Ida Marr in Gramsdorf unter Vorbehalt des Nießbrauchs für den Altsitzer Ludwig Johannes daselbst auf Grund 2 29. Oktober der Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 5. ö 1879 und des Umschreibungsvermerks vom 12. De⸗ zember 1879 eingetragenen 6000 ℳ Darlehn für kraftlos erklärt worden.
Ferner ist unter dem 19. Dezember 1888 bezüglich folgender Hypothekenpost, nämlich der im Grund⸗ buche von der Bernburgervorstadt Kalbe Band V. Blatt 164 in Abtheilung III. unter Nr. 11 aus der Urkunde vom 30. Oktober 1874 für die Wittwe Matthias, Johanne Sophie Albertine, geb. Pfeil, zu Bernburger Vorstadt Kalbe eingetragenen 49 Thaler 29 Silbergroschen 11 Pf. Kaufgeld nebst Zinsen von uns Ausschlußurtheil erlassen worden.
Kalbe a. S., den 19. Dezember 1888.
Königliches Amtsgericht
— —
8 . 8
[51049]1 Bekanntmachung. 182 h. sn der en. z hiesigen Gerichts vom 8. d. Mts. sind die nachstehend bezeichneten Hypo⸗ theken⸗Dokumente: -. 8r 1) die Ausfertigung des Protokolls des vormaligen 22. Mai 1839, laut dessen der
2) die Ausfertigung des Protokolls des vormaligen
Januar 1845, laut dessen
nebst Vermerk über Eintragung im
für kraftlos erklärt. Diepholz, den 22. Dezember 1888.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.
das Königliche Amtsgericht zu Suhl durch 8 unter⸗
1) Der Heyum Cohen aus Schwarza und alle
Blatt 39 Abtheilung III. wölcht 119. h g Nr. 2 Grundbuchs,
Nr. 4 Grundbuchs, werden für kraftlos erklärt.
889 8 eic Bekauntmachne urch Au ußurtheil des hie 8 b 6 — heil de hiescen Gerichts vom as Sparkassenbuch Nr. 1123 der Sparkasse für den Kreis Diepholz über 910 ℳ 47 1n 2 „gefertigt für den Thierarzt Oldewage in für kraftlos erklärt. G Diepholz, den 22. Dezember 1888. Königliches Amtsgericht. I.
G Im Namen des Königs! Verkündet am 28. Dezember 1888. Buttcher. Gerichtsschreiber.
[51050]
in Krzywinsken erkennt das Königliche Amtsgericht 8. uu] durch den unterzeichneten Richter für Re ¹
Das auf den Namen „Otto Dziatkowski“
ausgestellte Sparkassenbuch Nr. 1397 der Kreis⸗
sparkasse zu Angerburg über 374 ℳ 22 ₰ wird für kraftlos erklärt. “ Kabath.
[510411
Durch Ausschlußurtheil vom 20. d. Mts. sind: 1) der Antheilschein der Herzoglich Braunschwei⸗ gischen Prämien⸗Anleihe Serie 7655 Nr. 1 vom 1. März 1869 über 20 Thlr.,
2) der Antheilschein Serie 7359 20 Thlr.,
3) der Antheilschein Serie
Nr. 34 über 20. Th
8 2237 Nr. 44 über 4) der Pfandbrief der Braunschweig⸗Hannovers Hypothekenbank Serie I. Nr. ncr UeHoggoverschen für kraftlos erklärt. 8 Brannschweig, den 21. Dezember 1888 HSKerzogliches Amtsgericht. I. Horenburg. [51040) Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Ackerwirths Bernard Füllers zu Hövelhoff erkennt das Königliche Amtsgericht “ durch den Amtsgerichtsrath Graßso für Recht: Die über die Post Band 116 Blatt 31 der Gemeinde Hövelhoff, Abth. 22 Mr. 31 .Neunundvierzig Thaler 29 Sgr. 11 dt. Darle für den Kolon Stefan Sasse zu Westerloh, 8-5 kengen aus der Obligation vom 27. Oktober 1865 uf N. gebildete Urkunde wird für kraftlos erklärt. Delbrück, den 14. Dezember 1888. 8 Königliches Amtsgericht. [504731²1Ä Im Namen des Königs! In Sachen, betreffend das Aufgebot der im Grund⸗ buche des Grundstücks Dombrowo Nr. 8 Abthei⸗ lung III. Nr. 2 und 3 eingetragenen Posten von 44 Thlr. 18 Sgr. 5 Pf. bezw. 40 Thlr. 28 Sgr. 6 Pf., erkennt das Königliche Amtsgericht zu Brom⸗ berg durch den Amtsrichter Recke fuͤr Recht: Der im Grundbuche des Grundstücks Dombrowo Nr. 8 Abtheilung III. Nr. 2 bezw. 3 eingetragene Gläubiger bezw. die Rechtsnachfolger desselben werden mit ihren etwaigen Ansprüchen auf die dort eingetragenen Posten von a. 44 Thlr. 18 Sgr. 5 Pf. und b. 40 Thlr. 28 Sgr. 6 Pf. ausgeschlossen Bromberg, den 22. Dezember 1888. Königliches Amtsgericht.
[51037] 1“ Das unterzeichnete Königliche Amtsgericht hat un dem 18. Dezember 1888 — Aktenzeichen F. hna folgendes Ausschlußurtheil erlassen:
1) Auf diejenigen 875,72 ℳ, i. W. Achthundert fünf und siebzig Mark zwei und siebenzig Pfennige, welche in den Akten K. 7/87 des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Lähn in der Zwangsversteigerung der Mühle Nr. 71 Mauer bei Lähn auf die Post Nr. 71 Mauer Abtheilung III. Nr. resp. correaliter Nr. 74 Mauer Abtheilung III. Nr. 6 am 5. Ok⸗ tober 1887 zur Hebung gekommen, bei der König⸗ lichen Regierung diegnis hinterlegt sind und zu deren Aufgebot dem Weißgerbermeister Gustav Glaubitz zu Lähn durch Gerichtsbeschluß d. d. Lähn, den 11. April 1888, die Ermächtigung ertheilt ist, werden folgenden Personen ihre Ansprüche vorbehalten:
a. dem Weißgerbermeister Gustav Glaubitz in
Lähn, Julius Traugott
b. dem Mühlenbesitzer Karl Fiedler zu Aslau,
c. der verehelichten Büreauassistent Mathilde Amalie Hesse, geborene Fiedler, in Spandau, zu b. und c. vertreten durch Rechtsanwalt Beninde in 1 2) Alle übrigen Ansprüche auf die genannte werden ausgeschlossen. — 8 8 3) Die Kosten des Verfahrens trägt der Antrag⸗ steller Weißgerbermeister Gustav Glaubitz in Lähn.
8 Von Rechts Wegen. Lähn, den 18. Dezember 1888.
Königliches Amtsgericht. Grattenauer.
[510422 Im Namen des Königs! Verkündet am 21. Dezember 1888. 1 Oebike, Gerichtsschreiber. Auf Antrag des Handelsmanns Isaac Cohn zu Bonenburg erkennt das Königliche Amtsgericht zu
Warburg durch den Amtegerichts⸗Rath Arndts
für Recht:
Königliches Amtsgericht.
Die aus der Obligation vom 3. Januar und dem Nachtrage 5. Februar 1868 bestehende Urkunde
Band 5 Blatt, 40 Abtheilung III.
Barver,
Auf den Antrag des Gutsbesitzers Friedrich Kroppa 8
r. 1 bis mit 9, zuf. Verf. vom 2. Mai 1867“*
— erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neumark durch den Amtsrichter Schulenburg für Recht:
1) Alle Diejenigen, welche auf:
a. die im Grundbuche von Klein⸗Rehwalde Blatt 11 in Abth. III. Nr 1 für die Geschwister Johanna und Franz Isebrandt zu gleichen Theilen auf Grund der in der Franz Isebrandt'schen Nachlaßsache auf⸗ genommenen Verhandlungen vom 2 Dezember 1843 und 26. Januar 1844 zufolge Verfügung vom 25. Fe⸗ bruar 1844 eingetragenen Erbgelder im Betrage von 23 Thalern 7 Sgr. 10 Pf. nebst Zinsen, über welche Post ein Hypothekendokument, bestehend aus einer Ausfertigung der Verhandlungen vom Dezember 1843 und 26. Januar 1844 nebst der obervormund⸗ schaftlichen Genehmigung und dem Erbeslegitimations⸗ atteste vom 26. Januar 1844 und dem Rekognitions⸗ scheine vom 27. April 1844, vorhanden ist;
b. die im Grundbuche von Klein⸗Rehwalde Blatt 11 in Abth. III. Nr. 2 auf Grund des am 11. No⸗ vember 1854 bestätigten Nachlaßrezesses vom 6. Sep⸗ tember 1854 zufolge Verfügung vom 6. Januar 1855 eingetragenen Vatererbe, und zwar für die am 21. Januar 1833 geborene Johanna Isebrandt, ver⸗ ehelichte Peter Ruczynski zu Rywaldzyk im Betrage von 41 Thalern 18 Sgr. 9 Pf. nebst 5 % Zinsen seit dem 6. September 1854 und für den am 12. August 1838 geborenen Franz Isebrandt zu Rywaldzyk im Betrage von noch 28 Thlrn. 21 Sgr. 9 Pf. nebst Zinsen,
Ansprüche und Rechte zu haben glauben, werden mit denselben ausgeschlossen. 8
2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt. 1
Von Reechts Wegen. [51044] Bekanntmachung. 1
Auf den Antrag der Wittwe Catharina Jak u⸗ bowska, geb. Keck, zu Jerzyce hat das unterzeichnete. Gericht am 20. Dezember 1888 für Recht erkannt:
Sämmtliche unbekannte Betheiligte werden aus⸗ geschlossen mit ihren Ansprüchen auf das im Grund⸗ buche des Grundstücks Jerzyce Nr. 91 in Abthei⸗ lung II. Nr. 4 befindliche Intabulat, welches, wie folgt, lautet:
„Nr. 4. So lange der Besitzer Michael Jaku⸗ bowski seinen Verkäufern — den Bartholomäus und Marianna Borowiak’'schen Eheleuten, den Albert und Margaretha Jerszewski'schen Eheleuten und den Johann und Margaretha Deyerling'schen Eheleuten — die nach dem Kaufvertrage vom 15. März 1846 noch schuldigen Kaufgelder nicht berichtigt hat, darf er das Grundstück anderweit nicht verkaufen. Ein⸗ getragen auf Grund des gedachten Kaufvertrages ex decreto vom 3. Januar 1848.
ad 4) Die vorstehende Dispositionsbeschränkung haftet auch auf dem früher mit Nr. 92 Jerzyce be⸗ zeichneten, hier zugeschriebenen Grundstücke; ein⸗ getragen zufolge Verfügung vom 1. März 1856.“
Posen, den 22. Dezember 1888.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV. [51045] Bekanntmachung.
Auf den Antrag des Wirthes Ignatz Paszkiewicz zu Wiorek hat das unterzeichnete Gericht am 18. De⸗ zember 1888 für Recht erkannt:
Sämmtliche unbekannte Betheiligte werden aus⸗ geschlossen mit ihren Ansprüchen auf nachbezeichnete, im Grundbuche des Grundstücks Wiôrek Nr. 4 ein⸗ getragene Posten, und zwar:
a. Abtheilung III. Nr. 1: 44 Thaler 25 Sgr.
7 ½ Pf. väterliches Erbtheil nebst 5 Prozent Zinsen für Margaretha Falkenstein, Tochter des Johann Falkenstein; „Abtheilung III. Nr. 2: 50 Thaler Erbegelder nebst 5 Prozent Zinsen für Matheus Nowak, umgeschrieben für Marianna Nowak, Catharina Nowak und Margaretha Nowak mit je 16 Thalern
2o0 Sgr.;
.Abtheilung III. Nr. 3: 83 Thaler 10 Sgr. Erbegelder nebst 5 Prozent Zinsen für Marianna Falkenstein.
Posen, den 22. Dezember 1888.
Königliches Amtsgericht. Abth. IV.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 12. Dezember 1888. Mühlenbeck. ““
Auf den Antrag der Halbbauer Carl Genz'schen Eheleute in Stepen, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Ernst Kammer in Bublitz, und des Bauern Theodor Kuchenbecker in Stepen, vertreten durch den Rechtsanwalt Oscar Goerke in Bublitz, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Bublitz durch den Amts⸗ richter Ehmke für Recht: Die unbekannten Berechtigten werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuch von Stepen Nr. 2 und Nr. 18 in Abtheilung III. zur Gesammthast vermöge Dekrets vom 26. Dezember 1834 eingetra⸗ genen Post von 47 Thalern 20 Sgr. Courant, welche aus dem Depositorio des Patrimonialgerichts Piel⸗ burg und zwar aus der Schmidt Gottfried Parske⸗ schen Pupillenmasse angeliehen waren, ausgeschlossen. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern aufgelegt.
[51051] Bekanntmachung. 8 h
Das 5 * Landgericht Zweibrücken, Civilkammer, hat mit Entscheidung vom 8. Dezember 1888 in Sachen Friedrich Wißler, ohne Gewerbe, in Zwei⸗ brücken wohnhaft, und Genossen, gegen Daniel Wißler aus Ernstweiler, letzteren für abwesend erklärt, die betreibenden Parteien zugleich als Präsumtiverben des Abwesenden gegen eine kontra⸗ diktorisch mit der Kgl. Staatsanwaltschaft zu be⸗ stellende Sicherheit in den Scehge Besitz und Genuß des Vermögens desselben eingewiesen und verordnet, daß die Kosten des Verfahrens aus dem Vermögen des Abwesenden zu entnehmen sind
Zweibrücken, den 27. Dezember 1888.
[51043]
Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt
gemacht. Stolp, den 28. Dezember 1888. Zimmermann. Gerichtsschreiber des Königlichen Landg
[51060] 1 68 Zustellung. Dorothea Goerich, ohne Gewerbe, zu Straßburg, vertreten durch Rechtsanwalt Mechling, klagt gegen ihren Ehemann Jakob Schneider, Küfer, früher in Schiltigheim wohnhaft, z. Zt. ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, mit dem Antrage: die zwischen den Parteien bestehende Ehe für aufgelöst zu erklären, dieselben zur Auseinandersetzung der ehelichen Güter⸗ verhältnisse vor einen Notar zu verweisen und dem Beklagten die Kosten zur Last zu legen. Der Be⸗ klagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Straßburg auf den 28. März 1889, Vormittags 10 Uhr, vorgeladen, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klag bekannt gemacht. 18 Der Landgerichts⸗Sekretär. 1 (L. S.) Weber.
5
[50887] Oeffentliche Zustellung.
Die ledige Babette Schwarz von Prosselsheim und die Kuratel über deren außereheliches Kind Paulina Johanna Kunigunda, vertreten durch den Vormund Kaspar Schwarz von da, erheben gegen den Wagnergesellen Andrecas Heilmann von Schnepfen⸗ bach, nun unbekannten Aufenthalts, Klage wegen Anerkennung der Vaterschaft und Alimente und be⸗ antragen, daß Beklagter für schuldig erkannt werde, die Vaterschaft zu dem am 29. Mai 1888 zu Nürn⸗ berg geborenen Kinde Paulina Johanna Kunigunda anzuerkennen, einen wöchentlichen vorauszahlbaren Alimentenbeitrag von 1 ℳ 50 ₰ für die Zeit von der Geburt des Kindes bis zum zurückgelegten 12. Lebensjahre, die Hälfte des Schulgeldes und allenfallsigen Kur⸗ und Leichenkosten innerhalb der Alimentationsperiode, ferner 20 ℳ für Tauf⸗ und Kindbettkosten zu zahlen und die Streitskosten zu tragen und laden den Beklagten in die zur münd⸗ lichen Verhandlung über die Klage auf Freitag, den 15. März 1889, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale anberaumte Sitzung des Kgl. Amts⸗ gerichts Dettelbach, wovon Andreas Heilmann, da die öffentliche Zustellung bewilligt ist, hiemit in Kenntniß gesetzt wird.
Dettelbach, den 24. Dezember 1888.
Kgl. Gerichtsschreiberei: (L. S.) Kuhn.
[51054] Oeffentliche Zustellung. 8 Der Taglöhner Leonhard Hörndlein von Unter⸗ reichenbach in seiner Eigenschaft als Vormund über das von der Dienstmagd Magdalena Klein von dort am 17. Juni 1888 außerebelich geborene Kind „Margaretha“ sowie als Prozeßbevoll mächtigter dieser Kindsmutter klagt gegen den ledigen, groß⸗ jährigen Hafnergesellen Wilhelm Euler von Eggerts⸗ hausen, Großherzoglich hessischen Amtsgerichts Die⸗ burg, zur Zeit unbekannten Aufenthaltsortes, wegen Vaterschaft und Alimenten ꝛc. und ladet denselben zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das K. Amtsgericht Schwabach in die öffentliche Sitzung vom Dienstag, den 26. Februar 1889, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit dem Antrag: a. den Beklagten zu verurtheilen: er habe die Vaterschaft zu fraglichem Kinde anzuerkennen und demselben das gesetzlich beschränkte Erbrecht in seinen dereinstigen Nachlaß nach Maßgabe der Bestimmungen des preußischen Landrechts einzuräumen, einen in vierteljährig vorauszahlbaren Fristen bis zum zurück⸗ gelegten 14. Lebensjahre des Kindes zu entrichtenden Alimentationsbeitrag von 3 ℳ per Woche, das der⸗ einstige Schulgeld, die etwaigen, in die Alimentations⸗ periode fallenden Kur⸗ und Begräbnißkosten sowie an die Kindsmutter eine Entschädigung für Tauf⸗, Kindbett⸗ und 6 wöchentliche Verpflegungskosten im Betrage zu 34 ℳ — zu bezahlen und sämmtliche Kosten des Prozesses zu tragen; i das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ ären. Dieser Klagsauszug wird zum Zweck der öffentlichen Ladung mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß der Klagspartei das Armenrecht ertheilt worden ist. Schwabach, 29. Dezember 1888. 8 Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Hager, Königl. Sekretär.
[51056] Oeffentliche Zustellunnmg.
Der Schneidermeister Reinking in Stolzenau klagt gegen den Prokuristen, Schriftsetzer Scharre, bisher in Stolzenau, wegen gelieferter Schneider⸗ arbeiten, mit dem Antrage auf Verurtheilung mittels für vorläufig vollstreckbar zu erklärenden Urtheils zur Zahlung von 58,10 ℳ und Tragung der Prozeß⸗ kosten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Stolzenau auf Donnerstag, den 1. März 1889, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. .
Stolzenau, den 24. Dezember 1888.
Nolte, Ässistent,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[51055] Bekanntmachnung.
Der Gerbereibesitzer Ernst Kaiser in Küps klagt gegen die Oekonomen⸗Eheleute Michael und Katharina Schuster von Hamin, z. Zt. unbekannten
öffentliche Zustellung“ durch Beschluß vom 23. ds. Mts. bewilligt wurde, gemäß §. 187 d. R.⸗C.⸗P.⸗O. bekannt gegeben
Weismain, den 24. Dezember 1888. (L. S8.) Der Kgl. Gerichtssekretär: Fink.
[51057] Oeffentliche Zustellung. 8 Der Kaufmann Th. Fiebrantz zu Treptow a. R., vertreten durch den Rechtsanwalt Weyland zu Treptow a. R., klagt gegen den Bäckermeister Rüben⸗ hagen, früher zu P jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Zurückzahlung der zu fünf Prozent vom 1. Mai 1887 ab verzinslichen, vor länger als 3 Monaten gekündigten 300 ℳ, welche auf dem dem Beklagten gehörigen, zu Parpart belegenen, im Grundbuche daselbst Band I. Blatt Nr. 4 ver⸗ zeichneten Grundstücke Nr. 15 in Abtheilung III. sub Nr. 9 eingetragen stehen, mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung des Beklagten zur Zahlung von 300 ℳ nebst 5 % Zinsen seit 1. Mai 1887 und vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Treptow a. Rega auf den 22. Februar 1889, Vormittags 10 uhr. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt
gemacht. Grahlmann, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[51058] Oeffentliche Zustellung. 1. Der Ortsarmenverband der Stadtgemeinde Stettin, vertreten durch den Magistrat, Armendirektion hier, klagt gegen den Seemann Franz Hoefs, unbekannten Aufenthalts, wegen Erstattung der seiner Mutter, der verwittweten Arbeiter Dallmann, Louise, geb. Oestreich, früher verwittweten Arbeiter Gotthilf Hoefs zu Stettin, im Wege der öffentlichen Armen⸗ pflege gezahlten Unterstützungen, mit dem Antrage auf Zahlung von 100 ℳ, einhundert Mark, nebst 5 % Zinsen vom Tage der Zustellung der Klage ab und vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht, III. Abtheilung, zu Stettin, Zimmer 48, auf den 30. April 1889, Mittags 12 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszu der Klage bekannt gemacht. G Stettin, den 17. Dezember 1888 Dennert, — 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, III. Abtheilung.
8 [51053]1 Oeffentliche Zustellung. Nr. 26 660. Gemeinderechner Johann Weißen⸗ berger von Bühl und Landwirth Leonhard Bollinger von da, — Letzterer vertreten durch Ersteren — klagen gegen den Schuster Julius Waßmer und dessen sammtverbindliche Ehefrau Sybilla, geb. Dörflinger, daselbst, z. Z. an unbekannten Orten abwesend, aus Entschädigung für geleistete Bürgschaft, mit dem Antrage auf Verurtheilung derselben unter sammt⸗ verbindlicher Haftbarkeit zur Zahlung: 1) an den Kläger Johann Weißenberger von Bühl von 65 ℳ 97 ₰ nebst 5 % Zins vom 7. De⸗ zember 1884 an, und 2) an den Kläger Leonhard Bollinger von da von 67 ℳ 55 ₰ nebst 5 % Zins vom 16. Dezem⸗ ber 1884 an, — und laden die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor Großherzogl. Amtsgericht Waldshut auf Donnerstag, 21. Februar 1889, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht. Waldshut, 15. Dezember 1888. 1 Der “ 1“ Amtsgerichts: b röndle.
8
[50884)
Kgl. Württb. Amtsgericht Heidenheim.
Oeffentliche Zustellung.
Der Fabrikant Friedrich Kraus in Giengen a. d. Br., Theilhaber der offenen Handelsgesellschaft „Mousselin⸗Glasfabrik von Gebrüder Kraus zu Giengen a. d. Br.“, klagt gegen seinen Bruder und Mittheilhaber der genannten Firma, Joseph Kraus, mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, wegen seines Anspruchs aus dem Gesellschaftsvertrag — den Streitwerth auf ca. 100 ℳ schätzend —, mit dem Antrage, durch vorläufig vollstreckbares Urtheil zu erkennen, daß die zwischen ihm und seinem Bruder Joseph seither bestandene offene Handelsgesellschaft als aufgelöst zu betrachten sei bezw. aufgelöst werde, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht hierselbst auf Freitag, den 22. Februar 1889, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗
macht. Den 29. Dezember 1888. “ 1 v“
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[50889] Oeffentliche Zustellung. 8
Rudolph Ar. zu Reedel bei Lehnin, Klägers, vertreten durch den Rechtsanwalt Raetzell zu Berlin, Behrenstr. 23, klagt gegen Max Krueger, zuletzt zu Berlin, Königgrätzerstr. 69, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, Beklagten, aus dem Wechsel vom 24. Sep⸗ tember 1885 über 984 ℳ, zahlbar am 24. Dezember 1885 aus dem Mangels Zahlung aufgenommenen Proteste vom 29. Dezember 1885 im Wechselprozeß mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 984 ℳ nebst 6 % Zinsen sent dem 29. Dezember 1885 und 7,70 ℳ Protestkosten zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts I. zu
urtheilen, Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht
mittags 10 Uhr. stellung wird dieser Auszug
ihm die Kosten aufzuerlegen und das
zu
Bocholt auf den 19. Februar 1889, Vor⸗
Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗
der Klage bekannt gemacht. Schildhaus,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[50867] Armenrechtssache. Oeffentliche Zustellung. Bei der Civilkammer des Kgl. Landgerichts Landau in der Pfalz klagt Heinrich Dully, Tagner in Hofstetten wohnhaft, Kläger, durch Rechtsanwalt Bangratz in Landau als Prozeßbevollmächtigter vertreten, gegen Peter Zimmermann, Ackerer in Hof⸗ stetten, zur Zeit unbekannt wo abwesend, Beklagter, wegen Entschädigung mit dem Schlußantrage: Es gefalle dem Kgl. Landgerichte, den Beklagten zu verurtheilen, an Kläger den Betrag von tausend Mark nebst Zinsen vom Tage der Klagezustellung an zu bezahlen und dem Beklagten die Kosten des Prozesses einschließlich der Kosten der Arresterwirkung und Arrestvollstreckung zur Last zu legen. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites in die hierzu be⸗ stimmte öffentliche Sitzung genannter Civilkammer vom 13. März 1889, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale Nr. I, unter gleichzeitiger Aufforderung einen an dem Prozeßgerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Anwalt aufzustellen. Zum Vollzuge des die öffentliche Zustellung be⸗ willigenden Beschlusses des Kgl. Landgerichts Landau, Civilkammer, vom 28. Dezember 1888, wird dieser Klageauszug hiermit öffentlich bekannt gemacht. Landau, den 29. Dezember 1888. Der Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts: Schaub, Kgl. Obersekretär
[50882] Oeffentliche Zustellung. Der Johann Klein, Glasmacher, zu Altenwald wohnend, in den Rechten des Kgl. Notars Vivroux zu Sulzbach, Klägers, vertreten durch Geschäfts⸗ mann Johann Kreusch, klagt im Urkundenprozesse egen die Anna Maria Mechtersheimer, Klein⸗ ramerin, Ehefrau des Johann Dittgen, Schreiner und diesen selbst, Beide früher zu Altenwald, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort in Amerika, Beklagte, wegen einer im März 1888 für die beklagte Ehefrau Dittgen übernommenen Soli⸗ darbürgschaft mit dem Antrage auf Verurtheilun der Beklagten zur Zahlung von 289 ℳ 70 ₰ nebst 5 % Zinsen seit dem 29. November 1888 und in die Kosten, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Sulzbach auf den 20. Februar 1889, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Lehmann, 1
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[50883] Oeffentliche Bekanntmachung. Mit Klage vom 22. Dezember c. begehrt der Schneidermeister Konrad Beyer dahier Verurtheilung des Banquiers Alfred John, früher in Nürnberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, zur Zahlung von 90 ℳ für einen im Monat März curr. gegen Baar⸗ zahlung käuflich erhaltenen Anzug und eine Hose nebst 6 % Zinsen hieraus vom Tage der Klags⸗ zustellung an, zur Tragung der Prozeßkosten und endlich vorläufige Vollstreckbarkeit des Urtheils.
Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits hat das K. Amtsgericht Nürnberg Termin auf Dienstag, den 26. Februar 1889, Vormittags neun Uhr, im Sitzungssaale Nr. 11 des Justiz⸗ gebäudes dahier anberaumt, wozu der Beklagte hier⸗ mit geladen wird.
Nürnberg, den 28. Dezember 1888.
Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts. Der geschäftsleitende Gerichtsschreib (L. S.) Hacker, K. Sekretär.
[50891] Oeffentliche Zustellung.
Der Leo Ernst, Kunstmaler zu Neuweiler, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Stieve in Zabern, klagt gegen den Karl Bloser, Mühlarzt, zuletzt in Neu⸗ weiler, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthalts⸗ ort, mit dem Antrage: „Kais. Landgericht wolle erkennen, daß Beklagter nur zum Schein in dem Kaufakt eingeführt ist, welcher am 5. Juli 1888 vor Notar Löw zu Straßburg zwischen den Eheleuten Fisret und dem Beklagten errichtet worden ist, und daß Kläger der wahre und wirkliche Eigenthümer des fraglichen Anwesens ist, dem Beklagten auch die Prozeßkosten einschließlich der Kosten des Arrest⸗ verfahrens zur Last legen’“, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern auf den 6. März 1889, Vormittags - Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der g. bekannt gemacht.
midt, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts
[50890] Oeffentliche Zustellung.
Der Käthner Gottlieb Piontek zu Guttenwalde, vertreten durch den Justiz⸗Rath Weber in Sens⸗ burg, klagt gegen die Käthner Gottlieb und Caroline, geb. Marquardt, Stiegler'schen Eheleute, ohne be⸗ kannten Aufenthalt, wegen Auflassung von Grund⸗ stücken, mit dem Antrage, die Beklagten zu ver⸗ urtheilen, dem Kläger die Grundstücke Guttenwalde Nr. 26 und 27 auf Grund des Vertrages vom 20. August 1886 aufzulassen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die
—“
auf Zahlung von 19 ℳ 80 ₰ für am 23. Jul
„Der Kgl. Erste Staatsanwalt: Tillmann.
1887 und 15. September 1887 denselben käuflich
Berlin, Jüdenstraße 59, II Treppen, Zimmer 68 B, 6 S “ “ 11“ 88
III. Civilkammer des Königlichen adgerichts zu Lyck