Magdeburg abgezweigt und dem Bezirk des Erbschaftssteuer⸗ amts und Stempelfiskalats II daselbst zugetheilt worden sind.
Berlin, den 30. Dezember 1888.
Der Finanz⸗Minister.
In Vertretung Meinecke.
. .
“ “ Abgereist: von Caprivi,
Corps, nach Hannover, Se. Excellenz der General⸗Lie
nach Posen.
Se. Excellenz der General der kommandirender General des X. Armee⸗
utenant
1 Freiherr von Hilgers, beauftragt mit der Führung des V. Armee⸗Corps,
Infanterie
Nichtamtliches.
Deutsches R
Preußen. Berlin, 7. Januar.
Kaiserin und Königin besuchte am
den Gottesdienst im Augusta⸗Hospital. Um 5 ½ Uhr folgte Ihre
Kaiserin und Königin erschien.
Sgpäter empfing Ihre Majestät Se. Durchlaucht den Erb⸗ prinzen von Schaumburg⸗Lippe und fand bei Allerhöchst⸗
8
eich.
Ihre Majestät die gestrigen Vormittag
Un — Majestät einer Einladung zur Familientafel bei Ihrer Majestät der Kaiserin Augusta.
— Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Augusta wohnte gestern mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und der Großherzogin von Baden und dem Groß⸗ herzog von Sachsen dem Gottesdienst in der Kapelle des Augusta⸗Hospitals bei, zu welchem auch Ihre Majestät die
derselben eine kleinere Familientafel statt.
Heute empfing Ihre Majestät Ihre Königlichen Hoheiten den Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin von Baden, mgetroffen sind.
zum Besuch bei Allerhöchstderselben eir
— Auf der Tagesordnung der am 9. d. M., Nach⸗ 1 Uhr, stattfindenden 16. Plenarsitzung des Reichs⸗ tages steht die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, Reichshaushalts⸗Etats für das Etatsjahr 1889/90, und zwar folgender Spezial⸗Etats: a. Etat der Verwaltung des Reichsheeres, Anlage V, ad a mit dem E Bericht der Kommission für den Reichshaushalts⸗ das Extra⸗Ordinarium dieses Etats; b. Reichs⸗ Rechnungshof, Anlage XI; b e. Verwaltung der 1 de XV. ad e auf Grund mündlichen Berichts der Kommission für den Reichshaushalts⸗Etat.
10 Th. II, Tit. 17 des Preußischen 3 wonach die Polizei die Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung und zur Abwendung der dem Publikum oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahr zu II. Strafsenat, durch ausgesprochen, Nachtheil Einzelnen
mittags
betreffend die Feststellung des
Etat über — Eisenbahnamt, Anlage IX; c. d. Reichs⸗Invalidenfonds, Anlage XII Eisenbahnen, Anlage XVIII,
— In Bezug auf §. Allgemeinen Landrechts,
treffen hat, hat das Reichsgericht, Urtheil vom 23. Oktober v. J. „Gefahr“ nicht gleichbedeutend Wenn ein Nachtheil für ein Handlungen Anderer zu besorgen ist, des Publikums aber nicht in
eine strafbare Handlung zu verhüten i Fall ist, liegt der Regel des Richters
preußischen Justiz⸗Ministers vom
Frage
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gehört es zu den Befugnissen der Polizei, einen ihre H den Vermiether, der sein gesetzliches Pfand⸗ und
tungsrecht ausübt und darin durch Anwendung o
gewaltsamer Maßregeln von Seiten
wird, gegen diese Gewalt einstweilen zu schützen;
liche Einschreiten wird auch hier begründe drohung der öffentlichen Ruhe und durch der Polizei, Strafthaten zu verhüten; angedrohte Entziehung der Sachen aus den
wenn llsg fahzeg,
lung gewesen sein.“
— Dem Kirchenvorstande der evangelischen Ge⸗ meinde zu Wiesbaden ist zur Annahme der dungen, welche der daselbst verstorbene Rentner Ludwig Güterbock der Kirchengemeinde zum Bau einer dritten
evangelischen Kirche und Rettungshaus in Wiesbaden 30 000 ℳ letztwillig gemacht hat, Genehmigung ertheilt worden.
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— (W. T. B.) Nach amtlichen Meldungen vom 28. Dezember v. J., wurde dggen ;h
schen Eigenthums und wegen thätlicher Insulte Marine⸗Mannschaften Seitens der aufständischen Sa⸗ moaner das Landungscorps S. M. S. „Olga“
gleitung des deutschen Konsuls platz der Eingeborenen entsandt, lungen wegen Entwaffnung
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im Gesammtbetrage von landesherrliche
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auf den
„wo der Konsul Verhand⸗ einleiten
wollte.
Wege nach der Pflanzung Vailele wurde das
corps der „Olga“ von den Aufständischen unter
des Amerikaners Klein überraschend angegriffen.
darauf durch die Landungscorps S. M. S. „Olga“, Kreuzers „Eber“ unternommenen sieg⸗ n die Eingeborenen zurückgeworfen und einige am Strande gelegene Dörfer ders
„Adler“ und Kanonenboots reichen Landung wurden
Lieutenant Sieger und 15 und Burchard, sowie 36 wird veröffentlicht werden, sobald die Das Befinden der Verwundeten ist gut
— Der Großherzoglich sächsische Bundesrath, Geheime Staatsrath Dr. je
1““
Mann verwundet.
Urlaubsreise aus Thüringen nach
Bevollmächtigte zum Heerwart, ist von
Berlinz
kommt, Polizei nur dann Grund zum Einschreiten, wenn entweder die öffentliche Ruhe, Sicherheit und Ordnung zu wahren oder „Wo dies nicht der Fall ist, r nach ein lediglich privatrechtliches Verhältniß vor, dessen — auch nur vorläufige — Regelung Sache d ters ist, sofern nicht der Polizei (wie z. B. in Gesinde⸗ jachen) eine Mitwirkung übertragen ist. (Urtheil des preußischen Ober⸗Verwaltungsgerichts vom 18. September 1878.) Dieser Ansicht widerspricht keineswegs das Reskript des Königlich 8. Februar 1839.
der Androhung des Miethers gestört
t durch die Be⸗ die Verpflichtung
1 Pfandbesitze würde, w” auch nach dem damals geltenden (§. 1110 Th. 1I1, Tit. 20 Pr. A. L.⸗R.) eine strafbare
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elben zerstört. Mann todt, Lieutenants Spengler Eine Verlustliste Namen festgestellt sind.
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Darnach ülfe anrufen⸗ Zurückbehal⸗
das polizei⸗
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Rechte Hand⸗
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zur Be⸗ Kriegsschau⸗
Auf dem Landungs⸗ Führung In einer
— Der Kaiserliche Minister⸗Resident in Lima, Zembsch, ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Mission wieder übernommen.
— Der Königliche Gesandte am bayerischen Hofe, Graf zu Rantzau, ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub nach München zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Gesandtschaft wieder übernommen.
— S. M. Aviso „Pfeil“, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Herbing, ist am 4. Januar cr. in Zanzibar eingetroffen.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 5. Januar. (Weim. Ztg.) Dem heute ausgegebenen Bulletin über das Befinden der Erbgroßherzogin zufolge geht die Abend⸗ temperatur mehr und mehr herunter. Der Puls ist kräftiger, und die Kräfte nehmen zu.
Sachsen⸗ Coburg⸗Gotha. Coburg, 4. Januar. (Coburg. Ztg.) Der Herzog hat sich heute zu längerem Aufenthalt nach Gotha begeben.
Schwarzburg⸗Rudolstadt. Rudolstadt, 4. Januar. (Weim. Ztg.) Der Landtag ist gestern geschlossen worden, nachdem derselbe den mit Preußen abgeschlossenen Staats⸗ vertrag, betreffend die Herstellung einer Eisenbahn von Reins⸗ dorf nach Frankenhausen, genehmigt hatte.
DOesterreich⸗Ungarn. Wien, 5. Januar. (Wien. Abdp.)
Die Verhandlungen der Landtage von Böhmen und Galizien nehmen ihren Fortgang. Die einzelnen Ausschüsse halten häufig Sitzungen, um mit thunlichster Raschheit das ihnen zur Vorberathung zugewiesene Material für die Plenar⸗ berathung fertig zu stellen. Der galizische Landtag wird der ruthenischen Feiertage halber seine nächste Sitzung erst am Mittwoch, den 9. d. M., abhalten. 8 FEst, 4. Januar. (Wien. Ztg.) Der ungarische Reichstag wird seine Thätigkeit am 10. d. M., und zwar mit der Fortsetzung der Berathungen über die Wehrvorlage, wieder aufnehmen. Die im Verlauf der Debatte über das Wehrgesetz etwa eintretenden Pausen werden zur Berathung der Vorlage, betreffend die Regulirung des Eisernen Thores, benützt werden. Die größeren Reformvorlagen der Regierung werden dagegen erst nach der vollständigen Er⸗ ledigung des Wehrgesetzes und des Budgets im Reichstage eingebracht werden.
Großbritannien und Irland. London, 5. Januar. (A. C.) Der Hof kehrt den bis jetzt getroffenen Dispositionen zufolge am 14. Februar von Osborne nach Schloß Windsor zurück.
Die „Allg. Corr.“ schreibt: Es scheint keinem Zweifel zu unterliegen, daß der Parlamentsausschuß für die Nationalvertheidigung, dessen Vorsitzender Lord Har⸗ tington ist, eine sofortige bedeutende Vergrößerung der Mari ne vorschlagen wird. Der Ausschuß ist dafür, daß ungesäumt mehrere große Panzerschiffe und so schnell wie möglich eine Anzahl schneller halbgedeckter Kreuzer gebaut werden. Der Bericht wird sich in den Händen der Re⸗ gierung befinden, ehe die Prmee⸗ und Marine⸗Voranschläge für 1889—90 endgültig festgestellt werden, und falls das Ministerium, wie es wohl kaum zweifelhaft ist, die Vorschläge annimmt, so wird eine große Vermehrung der Ausgaben die Folge sein.
Frankreich. Paris, 5. Januar. (W. T. B.) Das bonapartistische Central⸗Comité beschloß, den Partei⸗ genossen den Rath zu ertheilen, bei der Wahl eines Deputirten in Paris für Boulanger zu stimmen, da diese Kandidatur der energischste Protest gegen die verabscheuungswürdige Ver⸗ waltung und die verderbliche Politik der Regierung sei.
— 6. Januar. (W. T. B.) Der republikanische Kongreß behufs Nominirung eines Kandidaten gegen⸗ über Boulanger ist heute zusammengetreten. Von den 370- abgegebenen Stimmen erhielt der Destillateur Jaques, Prä⸗ sident des Generalraths der Seine, 234, Hovelaque 69, Vacquerie 58 Stimmen; die übrigen 9 St. zersplitterten sich. Jaques ist somit zum alleinigen republikanischen Kandidaten gegenüber Boulanger aufgestellt.
— 7. Januar. (W. T. B.) Bei den gestrigen Ersatz⸗ wahlen zur Deputirtenkammer wurde in Amiens General Montaudon (Royalist) mit 60 693 Stimmen ge⸗ wählt. Cauvin erhielt 53 154 Stimmen; in La Rochelle wurde Duport (Boulangist) mit 49 327 Stimmen gegen Lemercier (Republikaner), welcher 39 878 Stimmen erhielt, gewählt.
Italien. Rom, 5. Januar. (W. T. B.) Durch Dekret des Königs ist die Parlamentssession 1887/88 ge⸗ schlossen worden.
Niederlande. Haag, 7. Januar. (W. T. B.) Das Befinden des Königs ist seit den letzten Tagen unverändert; eine unmittelbare Lebensgefahr liegt nicht vor.
FEerbien. Belgrad, 6. Januar. (W. T. B.) Der bisherige Minister des Auswärtigen Mijatovic ist zum Präsidenten der Akademie der Wissenschaften er⸗ nannt worden.
Amerika. Washington, 4. Januar.
Repräsentantenhaus
1 genehmigte heute mit zahlreichen Abänderungen und Zusätzen die vom Senat bereits angenom⸗ mene Vorlage, welche der Nicaragua⸗Kanalgesellschaft Korporationsrechte gewährt.
Mittel⸗Amerika. (W. T. B.) York eingegangenen Telegramm des „Reuter'schen Bureaus“ aus Panama, vom 4. Januar, zufolge herrscht daselbst große Beunruhigung bezüglich der Angelegenheit des Panamakanals. Die Arbeiten würden von Tag zu Tag vermindert, und es werde die gänzliche Einstellung derselben befürchtet, wodurch Tausende beschäftigungslos werden würden. Die Regierung von Columbia befürchte Unruhen und habe an die Konsuln der auswärtigen Mächte ein Rundschreiben gerichtet, in welchem sie alle Verantwortlichkeit gblehnt⸗ falls es nothwendig werden sollte, sehr energische Maßregeln zu ergreifen, um die Ruhe jedenfalls aufrecht zu erhalten.
Afrika. Egypten. (W. T. B.) Ein Telegramm des „Reuter'schen Bureaus“ aus Suakim, vom 6. d. Mts.,
Einem über New⸗
urückgekehrt
meldete, daß ein Bote, der aus Khartum mit Briefen des Khalifen eingetroffen war, ihm erklärt habe: der egyptische Pascha und andere Offiziere, welche aus den Aequatorial⸗ Provinzen gekommen seien, befänden sich als Gefangene bei dem Khalifen. Der Bote fügte hinzu: man nehme an daß F cha, in dessen Begleitung sich kein anderer Weißer be⸗
nde, 8
Zeitungsstimmen.
Das „Militär⸗Wochenblatt“ leitet das neue Jahr mit folgenden Betrachtungen ein:
„Deer beispiellose Wetteifer, mit dem jetzt alle Völker Europas ihre Rüstung verstärken und verfeinern, ihre Waffenschule erweitern, ihre Kräfte stählen, zwingt uns mehr als je zu den höchsten An⸗ strengungen. Bequem fährt sichs in alten ausgefahrenen Geleisen; auf neu beschütteter Straße bedarf es des Vorspanns. Und doch: wer heute im alten Geleise bleibt, der kommt sicher bald ins Hinter⸗ treffen. Zwar haben unsere leitenden Behörden trotzdem lange Zeit gezögert, durchgreifende Neuerungen einzuführen, die in weiten Kreisen als erwünscht, als nothwendig bezeichnet wurden; sie zögerten nicht nur aus Pietät, sondern bis sich der Stand der Meinungen geklärt. Endlich aber, in den jetzt abgelaufenen Jahren, fanden die neuen Ueberzeugun⸗ gen ihren festen Niederschlag in neuen Dienstvorschriften, vor Allem in dem neuen Reglement der Infanterie. Nur die neben diesem wichtigsten neuen Bestimmungen und Aufgaben seien hier bei Namen genannt: die Felddienstordnung, die Schießvorschrift, der Erlaß über die neue Infanterie⸗Ausrüstung, die Einarbeitung mit dem neuen Ge⸗ wehr, der Entwurf des Reglements für die Feld⸗Artillerie, die Wehr⸗ und Heerordnung, die Bekleidungsordnung.
Bedeuten diese Vorschriften, die doch sämmtlich auf Grund um⸗ fassender, tief eindringender Vorarbeiten entstanden sind, an und für sich schon einen großen Aufwand geistiger Thätigkeit, so gilt dasselbe von ihrem Einleben im Heere. Bevor so weitgehende Neuerungen in Fleisch und Blut der Truppen übergehen, muß fast jeder Einzelne einen Kampf mit sich selbst aussechten. Wie fest man in alten Ge⸗ wohnheiten stand, das bemerkt man zumeist erst dann, wenn sie auf⸗ gegeben werden müssen. Dann wird die Trennung schwer, und das Neue scheint zunächst zu drücken
„So viel wie jetzt ist zu Friedenszeiten noch nie
gearbeitet worden; Alles ist neu gestaltet! an der Grenze unserer Arbeitskraft kommen.“ Das ist ein Ausspruch, den man oft im Heere hört und gerade von den Tüchtigsten, die sich mit ganzer Kraft auf jede neue Arbeit werfen. Wohl regelt unser Leben „des Dienstes immer gleich gestellte Uhr“; aber die immer neuen Ziele, die uns gewiesen werden, und zu deren Aufstellung der Wetteifer der Heere nöthigt, fordern gesteigerte Thätigkeit, und das hat zur natürlichen Folge, daß „des Dienstes Uhr“ der Ruhestunden immer weniger zeigt, und daß der Lebensgenuß immer mehr da ge⸗ sucht werden muß, wo der hochherzige Mensch ihn freilich auch am reichsten und reinsten findet: in dem Bewußtsein der erfüllten Pflicht. Es ist ja wahr: zuweilen erliegt ein wackerer Mann der Arbeitslast, sei es in der Front, s am „grünen Tisch“,
nie in der Armee Wahrlich, „wir sind hart und Leistungsfähigkeit ange⸗
sei es doch wo es auch immer geschehe: der Mann ist ehrenvoll gefallen; denn jener Wetteifer der Heere gleicht einem nnunterbrochenen Kriegs⸗ tanz bei geschlossenem Vorhange, und wer ihm zum Opfer fällt, der ist auch „vor dem Feinde gefallen“. Dieser Wettkampf wird auch im neuen Jahre andauern und unsere ganze Kraft in Anspruch nehmen Bei den unermeßlichen Summen, welche für die Steigerung der Kriegsmacht in allen Staaten aufgewendet werden, muß es zweifel⸗ haft bleiben, ob es uns überall und in jedem Augenblick gelingen wird, die bestgerüstete und verhältnißmäßig zahlreichste Armee zu sein. Wir können eifrig danach streben, doch ob wir es erreichen hängt von des Heeres Willen allein nicht ab. Eins aber vermag dies selbständig und vermag es allein: die Bewahrung seiner sittlichen und geistigen Ueberlegenheit! Unbedingter Gehorsam und makellose Manneszucht vom Gemeinen hinauf bis zum kommandirenden General unerschütterliches Festhalten an dem Gesetz der Ehre, männliches, furchtloses Einstehen für die eigene Ueberzeugung, schnelles, ziel⸗ bewußtes Handeln, sei es in Folge erhaltenen Befehls, sei es auf Grund eigener Einsicht und Verantwortlichkeit, treue, neidlose Kameradschaft, warmherzige Sorge für die Untergebenen, rastlose Aufmerksamkeit auf den eigenen Wirkungskreis wie auf die eigene Person und endlich ein freudiges Gottvertrauen, das, die Unzulänglich⸗ keit allen menschlichen Wirkens erkennend, sich des frohen Glaubens getröstet: Gott wird weiter helfen, wenn ich nur das Meinige gethan habe.
Das ist gewiß: Wenn dereinst die eisernen Würfel rollen werden, so können wir mit Sicherheit auf keine andere Ueberlegenheit rechnen als auf die, welche in dem Geist unseres Heeres lieagt. Und darum gilt es, diesen Geist frisch zu erhalten, ihm in ununterbrochenem Kampf mit der Selbstsucht zu immer neuen Siegen zu verhelfen und ihn durch die Erziehung unserer Mannschaft im ganzen deutschen Volk treu zu nähren. Ueber alle materiellen Verbesserungen und über alle Uebungen hinaus bleibt die Pflege jenes Geistes die zwar unscheinbarste, doch zugleich die höchste Aufgabe der Armee.
— Unter der Ueberschrift „Das bürgerliche Gesetzbuch und die Kritik“ sagt die „Magdeburgisch G Der kritische Geist, welcher in dem deutschen Volke so uüͤberaus reich ausgebildet ist, hat sich, wie auch zu erwarten war, mit großem Eifer dem Entwurf des bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich zugewendet, und, wiewohl der seit der Veröffentlichung des Entwurfs verflossene Zeitraum eigentlich kein besonders erheblicher zu nennen ist, eine große Reihe von Arbeiten hervorgerufen, welche sich mit der Betrachtung des Inhalts der gewaltigen Arbeit beschäftigen und Vorschläge zu ihrer Verbesserung und Vervollkommnung machen. Blicken wir auf diese kritischen Auslassungen, so muß uns die Thatsache auffallen, daß eine im Verhältniß so große Anzahl von berufenen und urtheilsfähigen Männern sich zu dem Entwurf durchaus ablehnend verhält, daß sie an ihm eigentlich nur zu tadeln, nicht aber zu loben weiß, ihn für gekünstelt, römisch⸗rechtlich und undeutsch erklärt, und es geradezu ausspricht, daß er durchaus unbrauchbar sei, die Grundlage des deutschen bürgerlichen Rechts zu bilden. Diese kritischen Stimmen bilden eine nicht zu verkennende Gefahr für das Zustandekommen der deutschen Rechtseinheit, sie ecwecken zunächst das Gefühl der Unzufriedenheit in den weitesten Kreisen, sie tragen dazu bei, daß sich die Anschauung bildet, die Arbeit von vierzehn Jahren sei eine vergebliche und zwecklose gewesen, sie be⸗ fördern endlich das dem deutschen Volk ohnehin bekannte Bestreben, an Stelle des verhältnißmäßig Guten stets das Bessere und Tadellose zu setzen und hierdurch auch die Erreichung jenes zu vereiteln. Man macht das Bessere zum Feind des Guten; man bekämpft den Foct⸗ schritt, weil er nicht allen hochgespannten Erwartungen und Hoff⸗ nungen entspricht, und bewirkt hierdurch nur, daß die Entwickelung gehemmt wird. Diese aus dem politischen Leben zur Genüge bekannte Erscheinung macht sich auch auf dem Gebiet der Rechtsgesetzgebung deutlich genug bemerkbar. Kein vernünftiger Mensch wird die Behauptung aufstellen, daß der Entwurf des buͤrgerlichen Gesetzbuchs ein tadelloses, mängelfreies Werk; im Gegentheil, zahlreiche Fehler sind ihm eigen und bezüglich der Regelung gewichtiger Fragen weist er Mängel auf, die unter allen Umständen gehoben werden müssen, bevor das neue Gesetz in Kraft tritt. Aber zwischen diesem Standpunkte und demjenigen mancher „Germanisten“, welche den Entwurf seinem ganzen Inhalte nach ver⸗ werfen, ist ein himmelweiter Unterschied. Wer wollte es leugnen, daß manche Bestimmungen des Entwurfes den Anschluß an die Lehren des römischen Rechts in einem Maße erkennen lassen, das dem deutschen Wirthschaftsleben durchaus nachtheilig ist, wer in Abrede stellen, daß den Ergenthümlichkeiten der deutschen landwirth⸗
berichtet: Ein hier aus Handub eingetroffener Deserteur
schaftlichen Verhältnisse nicht allenthalben die gebührende Rücksicht
min sei; derselbe werde gut behandelt. .
dtrager ist? Allein diese Unvollkommenheiten lassen sich ja im Laufe ge neiteren Entwicklung und des Voranschreitens der gesetzgeberischen decheten mit Leichtigkeit beseitigen, sie berechtigen aber mit Nichten drhes Behauptung, daß der Entwurf sowohl im Ganzen wie in finei Theilen eine verfehlte Arbeit sei! I —
. Man übersieht, daß ein Gesetzbuch, welches für die verwickelten Winhschaftsverhältnisse des 19. Jahrhunderts bestimmt ist, doch un⸗ möglich so einfach, so volksthümlich sein kann, wie das alte germanische Rect. Felix Dahn verkennt, daß unsere Wirthschaftszustände doch wesmtlich von denjenigen verschieden sind, wie sie in den Tagen be⸗ tarden, da „Attila“ und die „Nonnen von Poitiers“ lebten, um nach vielen, vielen Jahrhunderten dem deutschen Dichter im Gewande des Talars des Rechtsgelehrten Stoff zur Bereicherung der deutschen eitratur zu geben; ohne eine Schädigung der wirthschaft⸗ lichn Entwicklung kann der Gesetzgeber daher nicht davon ab⸗ sehen, den etwas verwickelten Verhältnissen durch Bestimmungen gerecht zu werden, die der Einfachheit zu entbehren scheinen. Zu einer Zeit, in welcher der deutsche Staat noch völlig auf der Stufe det Ackerbaustaats stand, konnte das Gesetzbuch einer Unzahl von Vorschriften entbehren, welche es enthalten muß, wenn der Staat zu der Stufe des Industrie⸗ und Handelsstaats sich emporgeschwungen bat. Bestimmungen über Namens⸗ und Inhaberpapiere haben dort keinen Sinn, wogegen hier von ihrer Aufnahgge unmöglich abgesehen werden kann. Auch aus diesem Grund ist es einfach unausführbar, in dem Umfang zu dem alten germanischen Recht zurückzukehren, der Felir Dahn und anderen Germanisten vorschwebt. Es wäre ja viel⸗ leicht recht schön, wenn das Leben noch so einfah wäre wie damals, als unter der schattigen Linde der Gaugraf die freien Mannen um sich versammelte und mit ihnen zusammen das Recht fand und das Urtheil sprach, aber unsere Lebensverhältnisse gleichen nun einmal nicht mehr denjenigen der „Ahnen“ und es wäre die Außerachtlassung des dem Recht innewohnenden Zweckgedankens, wenn der Gesetz⸗ geber für diesen so überaus wichtigen Unterschied kein volles Perständniß hätte. Die Kritik sollte deshalb lieber dahin wirken, daß die germanischen Rechtsgedanken, welche auch heute noch eine praktische Bedeutung besitzen, in unser Gesetzbuch auf⸗ genommen werden, nicht aber dasfelbe in Bausch und Bogen ver⸗ werfen, weil es dem geschichtlich gegebenen Rechtszustande Rechnung trägt! Die Kritik, welche den Entwurf einfach ablehnt, hat aber — und dieser Vorwurf wiegt schwerer als der vorstehende — für die nationale Bedeutung des bürgerlichen Gesetzbuchs mit nichten ein volles Verständniß. Unsere Einheit wird erst dann nach allen Seiten hin ausgebaut und vollendet sein, wenn ein Recht und ein Gesetz vom Wasgauwalde bis zu dem Memel gilt, wenn der Masure nach den gleichen Rechtssätzen lebt wie der Chatte und Franke; so lange die gegenwärtige Rechtsverschiedenheit noch besteht, entbehrt die deutsche Einheit einer wesentlichen Stütze, denn nichts befördert das Gefühl der Zusammengehörigkeit unter den verschiedenen Stämmen eines Volks in dem Maße, wie das Bewußt⸗ sein, daß ihre Lebensverhältnisse von demselben Gesetz beherrscht werden. Galt dies schon für die Bewohner von Altdeutschland, so galt es noch in bedeutend höherem Grad für die Bewohner von Elsaß⸗Lothringen. Erst durch die Beseitigung des französischen Rechts aus den Reichslanden, erst durch die Ersetzung desselben durch das deutsche bürgerliche Gesetzbuch wird in weiten Schichten der Einwohnerschaft jeder Zweifel beseitigt werden, daß unsere Westmark auf immer und ewig mit dem alten Mutterlande verbunden ist, erst hierdurch wird auch bei den Franzosen die Ueberzeugung verstärkt werden, daß die Einverleibung der beiden Provinzen in den Reichsverband keinen vor⸗ übergehenden, sondern einen dauernden Charakter hat. Es ist von der größten politischen Bedeutung, daß Elsaß⸗Lothringen so bald wie möglich durch die Rechtseinheit mit dem übrigen Reich verbunden wird, denn jeder Monat, während dessen das französische Recht dort weiter gilt, erschwert die Deutsch⸗ werdung. Wenn aber dem bürgerlichen Gesetzbuch eine solche nationale Bedeutung beiwohnt, so dürfte die Kritik sich zu etwas mehr Wohl⸗ wollen veranlaßt sehen und lieber einzelne Mängel und Fehler mit in den Kauf nehmen, als auf dasselbe verzichten. Wie leicht werden sich die Unvollkommenheiten verbessern lassen, wenn wir erst einmal in dem Besitz einer gemeinsamen Grundlage für die Entwickelung des bürgerlichen Rechts sind, wie schwer, wie unendlich schwer wird es aber sein, die Rechts⸗ einheit zu erlangen, wenn es uns diesmal nicht gelingt! Seit Jahr⸗ hunderten sehnte sich unser Volk aus der Tiefe seines Gemüths her⸗ aus nach einem einheitlichen Recht, und was bis jetzt zu Stande ge⸗ bracht ist, berechtigt zu der Hoffnung, daß seine Sehnsucht in einigen Jahren befriedigt sein wird. Möchte die Kritik deshalb nicht dahin wirken, daß dieses hohe Ziel nicht erreicht wird, möchte sie des Um⸗ standes eingedenk sein, daß der Geist der Mäßigung derjenige des Gesetzgebers sein muß, und es verhüten, daß man auch auf diesem Gebiet den Satz anwendet: Das Bessere ist der Feind des Guten.
— In der Wochenschrift ‚Der Deutsche Leinen⸗ Industrielle“ lesen wir:
Die bangen Erwartungen, mit denen wir in das nun verflossene Jahr ob der Erhaltung des unserem Vaterlande und unserer Industrie so kostbaren Gutes des Friedens hineingingen, sind Gott sei Dank im Laufe desselben mehr und mehr gewichen; das deutsche Volk konnte ungestört durch feindliche Bedrohung seiner Arbeit nach⸗ gehen und sieht mit vollem Vertrauen empor zu dem kraftvollen Hohenzollern⸗Sohne, der, nachdem seinem todwunden Vater das Szepter entfallen, dasselbe aufnahm im heiligen Ernst und im vollen Gefühl seiner hohen, aber darum desto verantwortungs⸗ volleren Stellung. Sein Wort, im Geiste Seines dahin⸗ geschiedenen Großvaters, unseres unvergeßlichen Heldenkaisers Wil⸗ helm I. weiter regieren zu wollen, hat er mit Entschiedenheit ein⸗ zulösen begonnen; in rastloser Thätigkeit hat er, gestützt auf die alten erprobten Diener, von dem kalten Gestade der Newa bis hinauf zu den sonnigen Fluren Italiens die Bande des Friedens und des gegenseitigen Vertrauens der Herrscher und der Völker enger geknüpft und die wohlthätigen Folgen dieser ernsten Bemühungen sind nicht ausgeblieben. Dürfen wir auch nach wie vor unseres guten deutschen Schwertes nicht ver⸗ gessen, so ist doch in dem Aufblühen der Industrie im gesammten deutschen Vaterlande, wie sich dieses durch die manni gfaltigen neuen Untern ehmungen und die gesteigerte Werthschätzung der alten bewahr⸗ heitet, ein vollwichtiges Zeugniß dafür erbracht, daß auch ein waffen⸗ bewehrtes Volk im Vertrauen auf seine Stärke die Künste des Friedens erfolgreich zu betreiben vermag, und wenn unser jugendlicher Kaiser den ihm jüngst dargereichten Lorbeer als einen Kranz des Friedens gern annahm, so mögen wir daraus die gegründete Hoffnung schöpfen, daß auch das begonnene Jahr ruhiges Schaffen und eine weitere Entwickelung industrieller und kommerzieller Thätigkeit ge⸗ währleistet. 1
Auch die Aktionen des Reichs in fremden Landen zu Gunsten der Schaffung überseeischer Märkte für die gesteigerte Produktion des Heimathlandes finden in erfreulichem Gegensatze zu früheren Jahren die volle Theilnahme der Volksvertretung, und dürfen wir hoffen, daß, wenn auch vielleicht wir nicht mehr, so doch unsere Nachkommen sich in fremden Welttheilen ebenso frei, geschützt und “ bewegen werden, wie es die Engländer seit Jahrhunderten thun zu können in der glücklichen Lage waren. “
Ein Hauptwunsch unseres hochseligen Kaisers Wilhelm, den Schutz und die Fürsorge für die vielen Arbeiter seines weiten Reichs gesetzlich zu gestalten, ist seiner Verwirklichung im letzten Jahre be⸗ deutend näher gerückt; die gegen Ende des Jahres dem Reichstage zu⸗ gegangene Geseßesvorlage, betreffend die Invaliditäts⸗ und Alters⸗ versorgung der Arbeiter, hat weit über die Grenzen unseres Vater⸗ landes hinaus gerechtes Aufsehen erregt; ist es doch ein ganz neuer und großartiger Gedanke, daß die Fürsorge für die arbeitenden Klassen in solchem Umfange legislatorisch zum Ausdruck gelangen soll. Anngeregt in der Kaiserlichen Botschaft vom Jahre 1881, geht das Ziel auf eine Verbesserung des Looses der durch Krankheit oder hohes Alter arbeitsunfähig und daher erwerbslos gewordenen Arbeiter⸗ klassen aus und erstreckt sich zur Zeit auf ca. 13 ½ Millionen Menschen,
“
denen cine zwar bescheidene, aber doch gesicherte Existenz für Zeiten der Noth auf Grund eines Rechtsanspruches geschaffen werden soll.
In der That, ein hochherziger bis dahin völlig ungekannter Akt sozialer Gesetzgebung, der bestimmt und geeignet ist, die Unzufrieden⸗ heit und Mißstimmung unserer minder begünstigten Mitbürger zu heben und ihnen die Zugehörigkeit zu ihrem deutschen Vaterlande als eine Wohlthat dankbar erscheinen zu lassen.
Die von den maßgebenden Parteien des Reichstages ausgesprochene Zustimmung zu der Tendenz und dem Zwecke des Gesetzes läßt er⸗ warten, daß sich die Einigung über die Ausführung desselben in den für die ersten Wochen des neuen Jahres angesetzten Berathungen der dazu erwählten Kommission wird finden lassen, obwohl es nicht leicht sein 8eu einen Ausgleich der gegenüberstehenden Meinungen herbei⸗ zuführen. 8
Die Opfer, welche der Industrie mit diesem Gesetze auferlegt werden, sind nicht gering, aber hoffentlich zu tragen, und es wird sich bei der Berathung mehr um das „Wie“, als um das „Ob“ vähnhege. wenn man wichtige Abänderungen der Gesetzesvorlage wünscht.
Statistische Nachrichten.
Die überseeische Auswanderung aus dem Deutschen Reich über deutsche Häfen, Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam betrug im Monat November 1888 6108 und in der Zeit von An⸗ fang Januar bis Ende November 1888 95 814 Personen. Im gleichen Zeitraum der Vorjahre wanderten aus: 1887: 6691 bezw. 97 247, 1886: 6140 bezw. 76 981 und 1885: 4889 bezw. 104 920 Deutsche
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Die Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde hat am 19. v. M. in Köln ihre 8. Jahresversammlung abgehalten. Anwesend waren außer Patronen und Mitgliedern der Gesellschaft die Vorstandsmitglieder: Prof. Dr. Lamprecht, Prof. Dr. Loersch und Prof. Dr. Menzel aus Bonn, Kommerzien⸗Rath Emil vom Rath und Landgerichts⸗Rath Ratjen aus Köln, Prof. Dr. Ritter aus Bonn, und der Vorsitzende, Prof. Dr. Höhlbaum aus Köln. Dem von dem Vorsitzenden erstatteten Bericht entnehmen wir über den Fort⸗ gang der wissenschaftlichen Unternehmungen der Gesellschaft im vergangenen Jahre Folgendes. Seit der 7. Jahresversammlung sind zur Ausgabe gelangt: 1) „Der Koblenzer Mauerbau“, Rechnun⸗ gen, 1276 bis 1289, bearbeitet von Dr. Max Bär. Mit einem Plane. (V. Publikation.) 2) „Kölner Schreinsurkunden des 12. Jahrhunderts“, Quellen zur Rechts⸗ und Wirthschaftsgeschichte der Stadt Köln, herausgegeben von Robert Hoeniger. Bd. 1 1884 — 1888. (3., Schlußlieferung.) Das Manuskript zum zweiten Band der letztgenannten Urkunden hofft man im Herbst 1889 in die Presse geben zu können. Von den „Rheinischen Weisthümern“ soll nunmehr der erste Band gedruckt werden. Die Leitung dieser Ausgabe liegt in den Händen des Professors Dr. Loersch. Ein zweiter Band wird die kurtrierischen Weisthümer enthalten. Weitere Forschungen nach ungedruckten kurkölnischen Weisthümern wird Geheim⸗Rath Dr. Harleß anstellen. Die ebenfalls von Dr. Loersch geleitete Ausgabe der „Aachener Stadtrechnungen“ sowie die Arbeiten für die Veröffentlichung der „Urbare der Erzdiözese Köln“ sind weiter gefördert worden. Der „Erläuterungsband zu dem Buche Weinsberg“, von Professor Dr. Höhlbaum wird wahrscheinlich noch im Laufe dieses Jahres im Manufkript vollendet werden. Er soll durch die Urkunden und Akten des Kölner Stadtacchivs sowie anderer Archive dieselben Verhältnisse und dieselbe Zeit der stadt⸗ kölnischen Geschichte beleuchten, welche die Denkwürdigkeiten Her⸗ mann's von Weinsberg geschildert haben. Der Druck der unter Pro⸗ fessor Dr. Ritter's Leitung bearbeiteten „Landtagsakten der Herzog⸗ thümer Jülich⸗Berg“ hat wegen mancherlei Schwierigkeiten noch nicht beginnen können, jedoch soll das Werk im Laufe des neuen Jahres mit ungetheilter Kraft gefördert werden. Von der Ausgabe der „öälteren Matrikeln der Universität Köln“, welche die Herren Dr. Hermann Keußen und Direktor Dr. W. Schmitz besorgen, ist für 1889 der erste Band zu erwarten. Er wird die beiden ältesten Matrikeln der Universität, aus den Jahren 1389 bis 1465 umfassen und mit Erläuterungen versehen sein. Für die Herausgabe kommen u. a. Pariser Handschriften aus der dortigen National⸗Bibliothek und der Sorbonne zur Benutzung. Bei der Aus⸗ arbeitung der „Regesten der Erzbischöfe von Köln“ bis zum Jahre 1500 durch Prof. Dr. Menzel ist die Untersuchung des älteren Urkun⸗ denwesens im verflossenen Jahre fortgesetzt worden. Für die gleich⸗ falls von Professor Menzel besorgte Ausgabe der öältesten Urkunden der Rheinlande“, bis zum Jahre 1000, sind im Berichtsjahre vollständig bearbeitet worden: die Chartulare von Prüm (Trier), S. Maximin (Koblenz) und Echternach (Gotha), welche den größten Theil der älteren Urkunden hergeben. Das Chartular von Stablo (Düsseldorf) ist in Angriff genommen und wird mit Heranziehung des in Bamburg befindlichen Codex Stabulensis weiter bearbeitet werden. Sämmtliche im Geheimen Staatsarchiv in Berlin befindlichen Original⸗Urkunden über das Rheinland und die Originale für Stablo in Düsseldorf sind durchforscht worden. Die Arbeiten zur Herausgabe der „Ada⸗Handschrift“, welche Professor Dr. Lamprecht überwacht, sind im Laufe des Jahres 1888 soweit gefördert worden, daß das Werk in Druck gelegt werden kann. Der erste Theil umfaßt eine Beschreibung und paläographische Prü⸗ fung der Handschrift von Professor Dr. Menzel, eine textkritische Würdigung von Dr. Corßen in Jever, eine kunstgeschichtliche Bear⸗ beitung von Professor Dr. Janischek in Straßburg, eine Beschreibung des Einbanddeckels vom Domkapitular Schnütgen in Köln und Museumsdirektor Dr. Hettner in Trier. Den zweiten Theil bildet ein Tafelwerk. Dasselbe wird außer allen wichtigeren Blättern der Ada⸗Handschrift auch Abbildungen aus Handschriften wiedergeben, welche jener nahe verwandt sind oder neben ihr hergehen. — Für den geschicht⸗ lichen Atlas der Rheinprovinz“ hat der Kandidat der Geschichts⸗ wissenschaft Constantin Schulteis in Bonn die Grundkarte vollendet. Die Bearbeitung der einzelnen Karten soll in Anknüpfung an die Amtsbeschreibungen von den jüngeren Verhältnissen ausgehen und die geschichtliche Gestaltung der Rheinprovinz rückwärts verfolgen. Das Werk hat überall Förderung erfahren; fuͤr die Darstellung des Herzog⸗ thums Jülich hat Graf Ernst von Mirbach⸗Harff, Patron der Gesell⸗ schaft, die umfangreichen Vorarbeiten seines verstorbenen Bruders, des Grafen Wilhelm von Mirbach⸗Harff, zur Verfügung gestellt. — Die Beschreibung der „geschichtlichen Denkmäler der Rheinprovinz“ zu leiten, ist ein besonderer Ausschuß des Vorstands beauftragt. Mit dem von diesem vorgelegten Plan hat sich der Provinzial⸗Ausschuß einverstanden erklärt und schon für 1888 eine weitere Beisteuer außer der von vornherein überwiesenen Summe beschlossen. Inzwischen sind mit geeigneten Persönlichkeiten Unterhandlungen angeknüpft worden, welche die Aussicht eröffnen, daß in nicht allzu ferner Zeit die Beschreibung der Denkmäler einzelner Kreise wird fertiggestellt werden können. — Als neues Unternehmen ist vom Vorstande der Gesellschaft die Bearbeitung und Herausgabe der „Urkunden der Kölnischen Zünfte“ be⸗ schlossen worden. Die Leitung hat Prof. Dr. Höhlbaum, die Aus⸗ führung Kandidat Kaspar Keller in Köln übernommen. Außer dem historischen Archiv der Stadt Köln sollen die Ueberreste der ehemaligen Zunftarchive sowie das Germanische Museum in Nürnberg und andere einheimische und auswärtige Sammlungen dazu benutzt werden.
— „Von Haus zu Haus“, Wochenschrift für die deutsche Frauenwelt, herausgegeben von Anny Wothe (Verlag von Adolf Mahn in Leipzig; Pr. vierteljährlich 1,50 ℳ), bringt in der ersten Nummer (14) des neuen Jahres zunächst einen Neujahrsgruß in schwungvollen, warm empfundenen Worten von 1. Rollett. Dann folgt von Anna Conwentz: „Aus vergessenen Tagen“, Aufzeich⸗ nungen eines alten Klosterbruders, die das Leben und Treiben in einem vornehmen Patrizierhause in lebenden Farben schildern und von dem einstigen Danzig ein wahrheitsgetreues, interessantes Bild ent⸗ werfen. Hieran schließt sich die Fortsetzung von „Des Harfners
Töchterlein“, von Anny Wothe, „Sylvesterrauschen“ von Camilla
Romana, Allerlei kleinere Artikel: aus Haus und Küche, Humoristi⸗ sches und Ernstes, Unterhaltendes und Belebrendes in reicher Fülle. Eine Bücherschau, Preisausschreiben, Preisräthsel und Briefmappe bilden den Schluß.
Sanitäts⸗, Veterinär⸗ und Quarantänewesen.
Portugal.
Durch eine im „Diario do Governo“ Nr. 296 vom 27. Dezem⸗
ber 1888 veröffentlichte Verfügung des Königlich portugiesischen
Ministeriums des Innern werden die Insel Java für von Cholera
„verseucht“ und die niederländischen Besitzungen im Großen Ocean für derselben Krankheit „verdächtig“ erklärt.
Gewerbe und Handel.
Durch das am 31. Dezember v. J. ausgegebene „Oesterreichische Reichs⸗Gesetzblatt“ ist der am 28. desselben Monats ratifizirte, am
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1. d. M. in Kraft getretene neue Handelsvertrag zwischen Oesterreich⸗Ungarn und der Schweiz vom 23. Novem⸗ ber v. J. publizirt worden.
Berlin, 5. Januar. (Wochenbericht für Stärke, Stärke⸗ fabrikate und Hülsenfrüchte von Max Sabersky.) Ia. Kar⸗ toffelmehl 26 ½ —27 ℳ, Ia. Kartoffelstärke 26 — 26 ½ ℳ, IIa. Kar⸗ toffelstärke und Mehl 24 — 25 ℳ, feuchte Kartoffelstärke loco und Parität Berlin 12,25 ℳ, einzelne Waggons höher bezahlt, gelber Syrup 27 ½ ℳ, Capillair Export 28 ½ — 29 ½ ℳ, do. Syrup 28 — 28 ½, Kartoffelzucker Capillair 28 — 28 ½ ℳ, do. gelber 27 — 27 ½ ℳ, Rum⸗Couleur 36 — 40 ℳ, Bier⸗Couleur 36 —40 ℳ, Dextrin, gelb und weiß, Ia. 37 — 38 ℳ, do., sekunda 31 — 32 ℳ, Weizenstärke (kleinst.) 37 — 38 ℳ, Weizenstärke (großstück.) 41 — 43 ℳ, Hallesche und Schlesische 40 — 42 ℳ, Schabe⸗Stärke 31 — 32 ℳ, Mais⸗ Stärke 34 — 35 ½ ℳ, Reisstärke (Strahlen) 45 — 47 ℳ, do. (Stücken) 42 — 44 ℳ, Victoria⸗Erbsen 19 — 22 ℳ, Kocherbsen 17 — 21 ℳ, grüne Erbsen 19 — 22 ℳ, Futtererbsen 14 — 15 ℳ, Leinsaat 21 ½4 — 23 ℳ, Mais loco 13 ½ — 14 ½ ℳ, Linsen, große 44 — 56 ℳ, do. mittel 30 — 44 ℳ, do. kleine 22 — 28 ℳ, gelber Senf 15 ½ — 21 ℳ, Kümmel 46 — 52 ℳ, Buchweizen 14 —15 ℳ, inländische weiße Bohnen 22 — 23 ℳ, breite Flachbohnen — ℳ, ungarische Bohnen 21 ½ — 22 ½ ℳ, galizische und russische Bohnen 20 — 21 ℳ, Hanfkörner 17 ½ — 19 ℳ, Leinkuchen 16 — 18 ℳ, Mohn, weißer 38 — 42 ℳ, do. blauer 35 — 38 ℳ, Raps⸗ kuchen 16 ½ — 17 ½ ℳ, Weizenschale 10,00 ℳ, Roggenkleie 10,50 ℳ, Hirse, weiße 18 — 22 ℳ Alles per 100 kg ab Bahn bei Partien von mindestens 10 000 kg.
— Von der „Deutschen Export⸗Zeitung“ (Allgemeiner Anzeiger für deutsche Industrie und deren Export; verantwortlicher Redacteur und Verleger Dr. Leo Wehrig) liegt uns die Nr. 1 des VIII. Jahrganges vor. Das Blatt erscheint allmonatlich dient unausgesetzt den Interessen der deutschen Industrie sowie des deutschen Handels auf dem Weltmarkt und findet die weiteste Verbreitung im In⸗ und Auslande. 1
Gera, 4. Januar. (T). C.) Die Ausfuhr aus dem Distrikt der Konsular⸗Agentur Gera nach den Vereinigten Staaten betrug im letzten Quartal 1 113 062,22 ℳ gegen 954 085 ℳ im gleichen Zeitraum des Vorjahres, sodaß sich ein Ueberschuß von 159 976 ℳ ergiebt. Die Zunahme ist in der Hauptsache auf die Steigerung der Ausfuhr in Kammwollstoffen (872 528 gegen 633 546) und musikalischen Instrumenten sowie in Porzellan, Blumen, Sämereien, Instrumentenleder zurückzuführen. Die Ausfuhr in Glacéhandschuhen und Steinnußknöpfen ist bedeutend zurückgegangen.
London, 3. Januar. (Allg. Corr.) Beim Londoner Patentamt gingen im verflossenen Jahre 19 070 Gesuche um Ge⸗ währung von Patenten für neue oder verbesserte Erfindungen ein, gegen 18 051 in 1887. — In England wurden im verflossenen Jahre 302 neue Aktiengesellschaften mit beschränkter Haftung gegründet, deren nominelles Gesammtkapital sich auf 88 769 600 Pfd. St. beläuft. Das zur Zeichnung aufgelegte Kavital betrug 60 948 350 Pfd St. und wurden darauf 20 379 357 eingezahlt. — Den Auf⸗ zeichnungen der Agentur Stubbs & Co. zufolge betrug im verflossenen Jahre die Zahl der Bankerotte in England und Wales 4844 gegen 4838 in 1887. Die Zahl der seit dem 1. Januar 1888 registrirten Akkorde zwischen insolventen Firmen und ihren Gläubigern
belief sich auf 3574. “ (W. T. B.) An der Küste 4 Weizen⸗
London, 5. Januar. ladungen angeboten.
Glasgow, 5. Januar. (W. T. B.) Die Vorräthe von Roheisen in den Stores belaufen sich auf 1 031 848 Tons gegen 942 840 Tons im vorigen Jahre. Die Zahl der im Betrieb befindlichen Hochöfen betrug 73 gegen 83 im vorigen Jahre.
New⸗York, 5. Januar. (W. T. B.) Der Werth der in der vergangenen Woche eingeführten Waaren betrug 11 993 750 Doll. gegen 9 529 954 Doll. in der Vorwoche; davon für Stoffe 3 373 654 Doll. gegen 2 475 337 Doll. in der Vorwoche.
Verkehrs⸗Anstalten.
(Telegramme von Duisburg.) Die englischen Posten vom 5. Januar über Vlissingen, ab London 7,45 Vormittags und 8,25 Abends, sind ausgeblieben. Grund: Nebel auf See. (Telegramm von Kaldenkirchen.) Die englische Post vom 6. Januar über Vlissingen, ab London 7,45 Vormittags, ist ausgeblieben. Grund: Das Schiff hat wegen starken Nebels auf See in Vlissingen den Anschluß verfehlt.
Koblenz, 6. Januar. (W. T. B.) Nach Mittheilung des hiesigen Eisenbahn⸗Betriebsamts ist der Gesammtverkehr zwischen Bonn und Oberkassel wegen Eisgangs seit gestern Nach⸗ mittag unterbrochen.
— 7. Januar. (W T. B.) Das Eisenbahn⸗Betriebsamt theilt mit, daß wegen Eisgangs der gesammte Trajektverkehr zwischen Bingerbrück — Rüdesheim seit heute Morgen unter⸗
brochen ist. G Krefeld, 7. Januar. (W. T. B.) Der Rheintrajekt zwischen Griethausen — Welle der Strecke Klevpe — Zevenaar ist von heute ab wegen des Eisgangs für den Ver⸗ kehr gesperrt. Die Reisenden von und nach den Niederlanden müssen über Kleve — Nymwegen oder rechtsrheinisch über Ober⸗ hausen — Emmerich fahren. 2 Bremen, 6. Januar. (W. T. B.) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Main“ ist im Patapsco⸗Kanal (Maryland) mit dem englischen Dampfer „Montana“ in Kollision gewesen. Der hintere Theil des „Montana“ ist gesunken; der „Main“ ist anscheinend unbeschädigt. 1 London, 5. Januar. (W. T. B.) Der Union⸗Dampfer „Trojan“ ist am Donnerstag auf der Ausreise in Capetown an⸗ gekomm en. 11““ 1“ “ “
Theater und Musik.
Berliner Theater. Friedrich Haase spielt morgen, Dienstag, wieder den „Thorane“ in Gutzkow's „Königslieutenant“.
— Im Lessing⸗Theater kam am Sonnabend Victorien Sardou's „Cyprienne“ zur ersten Aufführung, der ein kleines ein⸗ aktiges Lustspiel „Die Lerche“ von Edmond Gondinet und Albert Wolff vorausgeschickt wurde. Beide Sltücke sollen dramatische Sitten⸗ bilder aus der französischen Gegenwart sein und bilden zu einander in gewisser Beziehung eine eigenartige Ergänzung. In dem kürzeren und neueren Gondinet'schen Lustspiel nämlich ist es der Gatte, der seine edle und treue Gemahlin verlassen will, um mit einer unwürdi⸗ gen, natürlich gleichfalls vermählten Verführerin auf und davon zu gehen, während in der längst bei uns bekannten „Cyprienne“ es die leidlich anständige Frau ist, welche von einer leichten Verirrung durch die falsche Meinung, sie könne und werde sich von ihrem Manne scheiden lassen, geheilt und in die Arme gerade dieses Mannes, den sie im Grunde doch auch aufrichtig liebt, zurückgeführt wird. Das neue einaktige
Lustspiel zeichnet sich durch weises Maßhalten gegenüber andern