8 Dem Herrn Rafael 1 das Exequatur als General⸗Konsul der Vereinigten Staaten von Venezuela in Berlin ertheilt worden.
Der Kaiserliche Konsul Gärtner in Blumenau (Brasilien) ist gestorben.
Der Staatsanwalt Dr. Büsing ist der Staatsanwalt⸗ schaft bei dem Landgericht in Metz überwiesen worden.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die Regierungs⸗Assessoren von Glasow in Stargard i. Pomm. und von Groote in Rheinbach zu Landräthen, und 8 den Intendantur⸗Assessor Hederich, Vorstand der Inten⸗ dantur der 5. Division, zum Militär⸗Intendantur⸗Rath zu ernennen; dem beim Königlichen Statistischen Bureau angestellten Kalkulator Kreuzer den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen; sens den bisherigen unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Memel, Eduard Koenig, der von der dortigen Stadt⸗ verordneten⸗Versammlung getroffenen Wiederwahl gemäß, in gleicher Eigenschaft für eine fernerweite sechsjährige Amtsdauer zu bestätigen. Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Dem Kreis⸗Thierarzt Pech zu Trier ist die von ihm bis⸗ her kommissarisch verwaltete Departements⸗Thierarztstelle des Regierungsbezirks Trier definitiv verliehen worden.
Finanz⸗Ministerium.
Der Kassen⸗Sekretär bei der General⸗Staatskasse ist zum Buchhalter bei derselben befördert worden.
8 Ministerium des Innern.
Dem Landrath von Glasow ist das Landrathsamt im Kreise Saatzig, und dem Landrath von Groote das Landrathsamt im Kreise hein übertragen worden.
Bekanntmachung.
Gemäß §. 36 des Reglements vom 28. Dezember 1775 für die Königliche allgemeine Wittwen⸗Verpflegungs⸗Anstalt werden in nachfolgendem Verzeichnisse die Nummern der Re⸗
zeptions⸗Scheine bekannt gemacht, von welchen die Beiträge gegenwärtig für einen, zwei oder drei Termine rückständig sind.
Die Restanten für einen und zwei Termine werden hier⸗
mit desgesrderh, im nächsten Termine, den 1. April k. J., die Rückstände nebst der reglementsmäßigen Strafe und dem älligen Beitrage, also überhaupt das Dreifache bezw. enfache eines Beitrags zu berichtigen. Die Restanten sch zwei Termine, welche dieser Aufforderung keine Folge eisten, werden, soweit ihre Beitragsrückstände nicht event. durch Abzüge vom Gehalt oder der Pension zu berichtigen sind, mit Verlust der versicherten Pensionen aus der Anstalt ausgeschlossen werden. - 8 Den Restanten für drei Termine wird bekannt gemacht, daß sie aus der Anstalt ausgeschlossen und ihre Rezeptions⸗ Scheine ungültig geworden sind. 1m
Berlin, den 24. Dezember 1888.
General⸗Direktion der Königlich preußischen allgemeinen Wittwen⸗Verpflegungs⸗Anstalt. Freiherr von Lentz.
— 8 Nachweisung 1“ der Rezeptions⸗Nummern derjenigen Interessenten, welche für die ine vom 1. Oktober 1888, 1. April 1888 und 1. Oktober mmit ihren Beiträgen im Rückstande geblieben sind:
a. Restanten für einen Termin:
31 516 33 577 36 431 41 876 43 967 44 436 46 328 46 559 46 955 50 011 50 952 51 451 51 972 52 052 52 400 52 751 52 973 53 288 54 068 54 233 54 262 54 317 54 844 54 848 55 086 56 213 56 404 57 028 58 575 58 963 59 185 59 387 59 799 60 699 61 071 62 725 63 749 64 116 64 161 64 472 64 529 65 029 65 403 66 086 68 904 70 997 72 055 72 318 72 337 72 845 72 859 74 227 75 036 75 254 75 485 76 036 76 759 76 840 76 921 77 617 77 695 77 718 78 420 79 333 79 705 80 294 80 341 80 752 81 163 81 331 81 408 81 653 83 090 83 201 33 453 83 646 84 464 84 556 85 027 1 85 368 85 479 87 696 89 240 89 280 a, b, 90 208 91 324 91 540 92 565 92 995 94 859 94 901 94 950 95 083 96 565 96 711 96 928 97 587 98 559 99 007 99 960 101 00s 101 093 101 240 101 490 101 791 101 903 102 832 103 019 103 304 103 422 103 746 104 148 105 867 106 993 107 075 107 186 107 459 107 889 108 675 109 947 109 950 109 984 110 182 110 598 111 206 111 569 111 570 111 661 112 069 112 473 112 848 113 229 114 945 115 051 115 292 115 904 116 440 116 924 116 976 117 191 117 424 117 509 117 7599 117 942 118 145 118 324 118 488 118 680 119 064 119 096 119 119 119 166 119 183 119 184
119 217 119 222 119 225.
b. Restanten für zwei Termine: 88 302 49 423 62 677 64 481 68 582 72 492 77 385 83 717 83 817 86 091 89 253 91 644 96 209 107 853 116 340 117 624 118 250 118 620.
e. Restanten für drei Termine, welche ausgeschlossen worden sind. 54 801 70 394 77 349 81 435 90 255 99 060 102 729 106 050 106 413 108 470 109 487.
Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 14. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König 7n. Sich am Sonnabend Morgen 9 ¾ Uhr zur Jagd nach Buckoow.
arra ist Namens des Reichs
Von Nachmittags 5 ½ Uhr an hörten Se. Majestät den Vortrag des Chefs des Militkärkabinets, General⸗Lieutenants von Hahnke, und hatten um 7 ½ Uhr eine kurze Besprechung mit dem Contre⸗Admiral Paschen.
— Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Augusta empfing am Sonnabend den Besuch Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin mit Ihrer Durchlaucht der Prinzessin Braut, Luise zu Schleswig⸗Holstein, sowie Se. Königliche Hoheit den Prinzen Friedrich Leopold. “
Gestern 87 29 Ihre Majestät mit Ihrer Königlichen 5 der Großherzogin von Baden dem Gottesdienst in der
apelle des Augusta⸗Hospitals bei und stattete später, wie alljährlich, der Fürstin Mathilde Radziwill, aus Anlaß ihres Geburtstages, einen Besuch na cnchb.
88 Der Sch lußb ericht über die vor gestrige S itzu n g des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.
— Auf der Tagesordnung der am Dienstag, den 15. d. M., Nachmittags 1 Uhr, stattfindenden 20. Plenar⸗ sitzung des Reichstages stehen folgende Gegenstände: 1) Wahl eines Schristführers an Stelle des aus diesem Amt geschiedenen Abg. Dr. Tröndlin. — 2) Dritte Berathung des Ent⸗ wurfs eines Gesetzes, betreffend die Kontrole des Reichshaus⸗ halts und des Landeshaushalts von Elsaß⸗Lothringen für das Etatsjahr 1888/89, auf Grund der in zweiter Berathung unverändert angenommenen Vorlage. — 3) Zweite Be⸗ rathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellun des Reichshaushalts⸗Etats für das Etatsjahr 1889/,90 un zwar folgende Spezial⸗Etats: a. Auswärtiges Amt, auf Grund mündlichen Berichts der Kommission für den Reichshaushalts⸗ Etat; b. Verwaltung der Eisenbahnen, ad b auf Grund mündlichen Berichts der Kommission für den Reichshaushalts⸗ Etat; c. Etat der Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung, auf Grund mündlichen Berichts der Kommission für den Reichshaushalts⸗Etat; d. Etat der Reichsdruckerei, ad d mit dem vorgedachten Bericht.
— Dem Reichstage sind folgende Vorlagen zu⸗ gegangen: eine weitere Sammlung von Aktenstücken, be⸗ treffend den Aufstand in Ost⸗Afrika, sowie der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ausführung des inter⸗ nationalen Vertrages vom 16. November 1887 zur Unterdrückung des Branntweinhandels unter den Nordseefischern auf hoher See. Der Gesetzentwurf hat folgenden Wortlaut:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, ses folgt:
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Artikel 2 und 3 des internationalen Vertrages vom 16. November 1887 zur Unter⸗ drückung des Branntweinhandels unter den Nordseefischern auf hoher See werden, sofern nicht nach allgemeinen Strafgesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark oder mit Gefängniß bis zu sechs Iö bestraft.
Die Bestimmungen der Artikel 2 und 3 des internationalen Ver⸗ trages vom 16. Novpember 1887, und des §. 1 dieses Gesetzes finden, ohne Rüchsicht auf die Nationalität des Schiffes oder Fahrzeugs, auch Fhhs ns der zur Nordsee gehörigen deutschen Küstengewässer An⸗ wendung. “
Dieses Gesetz gleichzeitig mi vom 16. November 1887 in Kraft.
— Da die Reichstags⸗Ersatzwahl in Offenburg am 11. Januar ein definitives Resultat nicht ergeben hat, so 8. eine Stichwahl auf den 25. d. M. anberaumt worden.
— Die heutige (1.) Sitzung des Herrenhauses eröffnete in Gegenwart des Justiz⸗Ministers Dr. von Friedberg der Präsident, Herzog von Ratibor um 1 ¼ Uhr mit einem dreimaligen Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König, in welches das Haus begeistert einstimmte.
Zu interimistischen Schriftführern wurden von dem Prä⸗ sidenten die Herren von Neumann, Dr. Theune, von Schöning und von Wiedebach ernannt.
Demnächst verlas der Präsident die von dem Minister des Innern vorgelegte Liste der neueinberufenen Mitglieder des Hauses. Es sind dies die Herren von Klitzing, von Winter⸗ feldt, Graf Garnier, Freiherr von Wilczek, Martin Dr. Hinschius, Graf Werner von der Schulenburg, Graf Gottberg und Möllmann.
Demnächst erfolgte der Namensaufruf, der die Anwesen⸗ best von 126 Mitgliedern ergab. Das Haus war somit
eschlußfähig und trat in die Wahl seines Präsidiums.
Auf Vorschlag des Herrn von Bernuth beschloß das Haus,
von der Zettelwahl abzusehen, und wählte durch Akklamation den Herzog von Ratibor zum Präsidenten, Herrn von Rochow⸗Plessow zum Ersten und Herrn Dr. Miquel zum Zweiten Vize⸗Präsidenten. Die gewählten drei Herren nahmen die Wahl dankend an. Dann wurden gleichfalls auf Vorschlag des Herrn von Bernuth zu Schriftführern die Herren Dietze, von Neumann, von Reinersdorf, von der Osten, von Schöning, Dr. Theune, von Wiedebach und Graf von Zieten⸗Schwerin ebenfalls durch Akklamation gewählt.
3 8 11 3 m internationalen Vertrage
Hiermit war das Haus konstituirt. Der Präsident schloß
die Sihüa und beraumte die nächste Sitzung auf Dienstag, küeräe 12 Uhr, an. (Schluß 2 Uhr 10 Minuten.)
— Das Haus der Abgeordneten trat um 1 Uhr zu seiner ersten geschäftlichen Sitzung zusammen, welche der Alters⸗ Präsident Abg. Dr. Reichensperger mit folgenden Worten er⸗ öffnete: Das Bureau glaubt ermittelt zu heban, daß ich ais ältestes Mitglied des Hauses die Geschäfte des Alters⸗ Präsidenten zu übernehmen habe. Zur Ueetemg dieser Teae erkläre ich, daß ich am 28. Mai 1810 geboren bin, und frage, ob ein älteres Mitglied im Hause anwesend st Es scheint das nicht der Fall zu sein, ich übernehme also den Vorsitz und erkläre die Sitzung für eröffnet. Meine Herren! Die eben stattgehabte Eröffnung des Landtages hat unserem Eese een Auge von Neuem jene schweren, ja er⸗ schütternden Schicksalsschläge vorgeführt, die im abgelaufenen Jahre das ganze Vaterland getroffen. (Die Mitglieder des Hauses erheben sich von ihren Sitzen.) Preußen hat zwei ruhmgekrönte Könige, das Deutsche Reich seine beiden ersten Kaiser durch den Tod verloren. Die ganze
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Nation hat Dahingeschiedenen in zur Gruft geleitet. Aber die Nation hat sich wiederum erhoben gefuhtt durch die stolze Gewißheit, daß der Erbe des Königshauses in Manneskraft und hohen Geistes die Zügel der Regierung im Staat und im Reich ergriffen. Mit lebendigem Vertrauen in die Zukunft sieht das ganze deutsche Volk darauf hin, wie der Monarch mit seinem Aufruf in erhabenen Worten seine Anschauungen, seine Aufgaben vorgezeichnet hat. Das lebendige Vertrauen auf die Zukunft ist begründet durch diese Worte, in denen der Monarch erklärt, er habe im Aufblick zum König aller Könige die Regierung übernommen, und er habe Gott gelobt nach dem Beispiel seiner Väter seinem Volk ein gerechter und milder Fürst zu sein, Gottes⸗ furcht und Frömmigkeit zu pflegen (Beifall), den Frieden zu schirmen (Beifall), die Wohlfahrt des Landes zu fördern, den Armen und Bedrängten ein Helfer (Beifall), dem Rechte ein treuer Wächter zu sein (lebhafter Beifall), und mit uns, meine Herren, vertraut das ganse Vaterland, daß dieses Königliche Gelöbniß ungetrübt durch Störungen von Außen oder von Innen in segens⸗ reiche Erfüllung gehen wird zum Heile des Fürsten und des Volkes. Wir, meine Herren, beginnen unsere Arbeit in der guten, alten Weise mit dem begeisterten, patriotischen Ruf: „Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König Wilhelm, er lebe hoch!“ (Das Haus stimmt dreimal begeistert in diesen Ruf ein.)
Der Abg. von Kleinsorgen ist, gestern hier in Berlin angekommen, plötzlich verstorben. Derselbe gehörte dem Hause von 1863—69 und von 1875 ohne Unterbrechung bis jetzt an.
(Das Haus ehrt das Andenken des Verstorbenen durch Erheben von den Sitzen.)
Zu provisorischen Schriftführern beruft der Präsident die Abgg. Bohtz, Imwalle, Dr. Mitthof und Vopelius. Nach Art. 108 der Verfassungsurkunde müssen alle Mitglieder, welche noch nicht den Eid auf die Verfassung geleistet haben, denselben im Hause leisten. Diese Vereidigung wird in einer der nächsten erfolgen. Der Präsident macht darauf aufmerksam, daß kein Mitglied an den Sitzungen theilnehmen dürfe, welches die Eidesleistung verweigert.
Es sind bisher 362 Mitglieder angemeldet, die Ver⸗ loosung dieser Mitglieder in die Abtheilungen wird also 882 Schluß der Sitzung in dem Bureau erfolgen können. Da auch diesmal die Wahlprüfungen durch die Vorarbeiten des Bureau⸗ Direktors so erleichtert worden sind, daß in kürzester
rist die genügende Zahl von Wahlprüͤfungen erledigt werden ann, so schlägt der Präsident vor, die nächste Sitzung am Mittwoch 1 Uhr abzuhalten. “ Das Haus ist damit einverstanden. Schluß 1 ½ Uhr.
— Nachdem der Bundesrath in der Sitzung vom 13. De⸗
ember v. J. in Betreff der Verbrauchsabgabe der
rennereien, der Brennerei⸗Contobücher und der Berechti⸗ gungsscheine weitere Bestimmungen getroffen („R.⸗A.“ 1888, Nr. 327), hat der Finanz⸗Minister durch Cirkular⸗Reskript vom 4. Januar d. J. die Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren ꝛc. veranlaßt, die Hauptämter ihres Verwaltungsbezirks mit ent⸗ sprechender Anweisung zu versehen.
Bayern. München, 13. Januar. (Allg. t3.) Der Staatsrath im ord. Dienste, Franz von Dillis starb heute früh im 83. Lebensjahre. Derselbe war bis in die letzte Zeit im Staats⸗Ministerium des Innern thätig.
— Der Königlich sächsische Bevollmächtigte zum Bundes⸗ rath, Geheime Rath Böttcher ist hier angekommen.
— Der General⸗Lieutenant von Bergmann, Comman⸗ deur der 18. Division, ist nach beendetem Urlaub nach Flens⸗ burg zurückgekehrt.
— Das Schulgeschwader, bestehend aus S. M. Schiffen „Stosch“ (Flaggschiff), „Charlotte“, „Gneise⸗ nau“ und „Moltke“, Geschwader⸗Chef: Contre⸗Admiral Hollmann, ist am 13. Januar cr. in Alexandria eingetroffen und Tö am 18. desselben Monats wieder in See zu gehen.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 12. Januar. (Weim. Ztg.) Der ärztliche Bericht über das Befinden der Erbgroßherzogin, von heute, lautet:
„Schlaf wie in letztvergangenen Nächten. Husten. Morgen⸗ temperatur noch etwas erhöht, Puls beschleunigt. Allgemeinbefinden zufriedenstellend. Engelhardt.“
Oesterreich⸗Ungarn. Pest, 12. Januar. (ꝓP. ag. Ztg.) Im Abgeordnetenhause widerlegte huete bei der Fortsetzung der Wehrdebatte Daniel als Referent des Finanz⸗Ausschusses die gestrige Anschuldigung Apponyi's, daß dieser bei der Ver⸗ handlung der Wehrvorlage leichtfertig vorgegangen sei, worauf General Pongracz unter Aufzählung der russischen Streitkräfte wärmstens für die Vorlage eintrat und die Nothwendigkeit des zweiten Freiwilligenjahres für den Fall, daß das erste Dienstjahr ungenügend war, darlegte, saigleich aber auch für thunliche Erleichterungen und die eschränkung der Gegenstände auf das Nothwendige sowie nament⸗ lich für die Gestattung der Ablegung der Offiziers⸗ prüfung in der deutschen oder der “ Staatssprache plaidirte. Ugron motivirte den Beschlußantrag der extremen Linken auf Ablehnung der Vorlage als Basis fur die Spezial⸗ debatte. Nachdem noch Rohonczi für und Thaly gegen die Novelle gesprochen hatten, legte der Minister⸗Präsident von Tisza die Grundlosigkeit der purc vor der Germanisirung dar und erklärte: es wäre nur bedauerlich, wenn die Agitation sehn die deutsche Sprache auf fruchtbaren Boden siele. Die
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ebung des Glaubens und Vertrauens in die Staatlichkeit
ngarns sei nur in so lange möglich, als auswärts die Ueberzeugung vorherrsche, daß eben Ungarn die größte Stütze des Bestandes und der Kraft der Monarchie sei; hierzu sei aber auch die Ueberzeugung von der Kriegstüchtigkeit des be⸗ treffenden Staats nöthig. Der Minister⸗Präsident versicherte hierauf, indem er gegen Ugron und Apponyi polemisirte, daß jede folgende Regierung dem Wesen nach dasselbe verlangen würde. Er habe in Wien ebenso wie hier seiner Ueberzeugung Ausdruck gegeben und nicht verhehlt, wenn er etwas als gegen das Interesse des Vaterlandes gelegen erachtete.
Frankreich. Paris, 12. Januar. In dem heute ab⸗ gehaltenen Ministerrath wurde, nach dem „Journal des Debats“, der Marine⸗Minister, Admiral Krantz ermächtigt, in der Kammer eine Vorlage, betreffend die Bestellung von 2 Panzerschiffen und 15 Torpedobooten einzubringen.
tiefster Trauer
(öln. Zig.) Die Deputirtenkammer sette heute
die Berathung des Rekrutirungsgesetzes fort. Mit 412 gegen 139 Stimmen wird der Zusatzantrag angenommen, daß auf Antrag des Vorsitzenden der Rekrutirungs⸗Kommission nach einjähriger Dienstzeit Dispositionsurlaub unter Entlassung in die Heimath ausgesprochen werden kann. Der Gesetzentwurf wurde dann an die Kommission zurückverwiesen, worauf sich die Kammer auf Donnerstag vertagte.
— 13. Januar. (W. T. B.) Der republikanische Wahl⸗ kandidat Jacques hat den gestrigen Wahlaufruf Boulanger's mit einem neuen Manifest beantwortet, in welchem er die Kandidatur Boulanger's als diejenige der Indisziplin und des nationalen Ruins bezeichnet.
— 14. Januar. (W. T. B.) Bei der Wahl eines Senators für St. Brieuc wurde Ollivier (konserv.) mit großer Majorität gewählt.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 12. Januar. (W. T. B.) Das Exposé des Finanz⸗Ministers zum Reich sbudget pro 1889 schreibt die Möglichkeit, letzteres zu einem günstigen Resultat zu führen, vornehmlich der aufrichtig friedliebenden Politik des Kaisers zu, welche jede Veranlassung zu einem Zusammenstoß mit auswärtigen Mächten beseitige. Das Exposé betont alsdann die Bedenklichkeit, Anleihen aufzunehmen, empfiehlt, die außerordentlichen Ausgaben einzuschränken und sich mit den verfügbaren Mitteln zu begnügen. Schließlich nimmt das Exposé Bezug auf das Sinken des Rubelcourses in den letzten Jahren und erklärt dasselbe durch die blinde Feindseligkeit der ausländischen Presse und durch die unvernünftige Spekulation. Ein Theil der russischen Werthpapiere sei nach Holland und Frankreich
„ wo man die ökonomische Lage Rußlands günstiger aufgefaßt habe; der größte Theil der Papiere jedoch sei nach Rußland zurückverkauft und eine bedeutende Summe der Schuldverschreibungen Rußlands aus dem Umlauf gebracht worden, was auch nur gewünscht werden könne. Um neuen Verkäufen russischer Werthe auf den ausländischen Börsen und den Folgen einer eventuellen Mißernte in Ruß⸗ land begegnen zu können, berechnet der Finanz⸗Minister den Werth des Gold⸗Rubels im Reichsbudget pro 1889 mit
reditkopeken.
(W. T. 8* Der Kaiser hat dem
öö S egradski und dem Justiz⸗Minister anassern den Alexander Newski⸗Orden verliehen. — Durch eine kaiserliche Ordre vom gestrigen Tage ist bestimmt, daß die im europäischen Rußland bestehenden 20 Schützenbataillone in ebenso viele Schützenregimenter zu 2 Bataillonen umgebildet werden, welche, wie bisher, 5 Brigaden bilden sollen. Gleichzeitig wird die Umbildung der Reserve⸗Infanterie⸗Cadre⸗Bataillone Nr. 27, 40 und 46 in Regimenter zu2 Bataillonen anbefohlen.
Niederlande. Haag, 12. Januar. (W. T. B.) In dem Befinden des Königs ist in letzter Nacht eine Ver⸗ schlimmerung eingetreten. Der Arzt Dr. van Vlaanderen brachte die Nacht im Schlosse Loo zu, und Dr. Vinkhuysen wurde heute telegraphisch dorthin berufen.
Wie der „Staatscourant“ meldet, halten die beunruhi⸗ genden Symptome in dem Zustande des Königs an. Die Ueberreizung vermindere die Kräfte.
— 13. Januar. (W. T. B.) Nach dem heutigen offiziellen Bulletin hat der König eine unruhige Nacht verbracht und während der letzten 24 Stunden wenig Nahrung zu sich genommen. Das Allgemeinbefinden ist unverändert.
Schloß Loo, 14. Januar. (W. T. B.) König Wilhelm hat eine ziemlich gute Nacht gehabt. Dr. Vinschupzen ist heute wieder abgereist.
Belgien. Brüssel, 12. Januar. (W. T. B.) Die Blättermeldung, daß der König der Verfasser der kürzlich hier erschienenen anonymen Broschüre über die wirthschaft⸗ liche, politische und militärische Lage Belgiens sei, wird als vollständig erfunden bezeichnet.
Serbien. Belgrad, 13. Januar. (W. T. B.) Der König at anläßlich des griechischen Neujahrsfestes an den frü⸗ eren Minister⸗Präfidenten Ristitsch, den gegenwärtigen Minister⸗ Präsidenten Christitsch, den General Sava Gruic und den Metropoliten Mraovic Handschreiben gerichtet, in welchen r denselben für ihre hingebende Thätigkeit bei der Ver⸗ fassungsrevision auf das Herzlichste dankt. Gleichzeitig hat der König Christitsch den Sabbas⸗Orden 1. Klasse, dem Pustiz⸗Minister antelitsch und dem Minister der öffent⸗ chen Arbeiten, Bogitschewitsch, den Takova⸗Orden 1. Klasse und dem General Gruic sowie dem Metropoliten den Weißen Adler⸗Orden 2. Klasse verliehen. Eine größere Anzahl von hervorragenden Persönlichkeiten, darunter mehrere, die in dem
Comité für die Revision der Verfassung eine besondere Thätigkeit entwickelten,
ingleichen die früheren Minister Stojan Boschkovitsch, Avakumovitsch, Alimpije Vasiljevitsch, Gerschitsch, Stefan Popovitsch wurden ebenfalls durch Ver⸗ leihung von Orden ausgezeichnet. 1
— 14. Januar. (W. T. B.) Das Amtsblatt veröffent⸗ licht einen Ukas, wonach zum Andenken an die Ein⸗ führung der neuen Verfassung eine silberne Ge⸗ denkmedaille geschaffen werden soll. Dieselbe erhalten sämmtliche Mitglieder der Regierung, welche das Verfassungs⸗ projekt der Skupschtina unterbreiteten, die Abgeordneten der großen Skupschtina, die Mitglieder des Verfassungs⸗Aus⸗ 8 die Königlichen Kommissare, welche die Wahlen ontrolirten.
Zeitungsstimmen.
sch ir „Landes⸗Zeitung für Elsaß⸗Lothringen“ reibt: 8
Dem Bundesrath ist ein Gesetzentwurf für Elsaß⸗Lothringen, betreffend die Geschäftssprache der gerichtlichen Behörden in den Reichslanden, zugegangen, welcher dazu bestimmt ist, auch die letzten von den Eennagsche des deutschen Gerchtoverracung eeee ab⸗ weichenden, in Elaß⸗Lothringen bisher noch in Gültigkeit bestehenden Vorschriften zu beseitigen. Die Reform anf dem Gebiet der Geschäfts⸗ sprache der reichsländischen Gerichte datirt seit der Zeit der Wiedereinver⸗ leibung Elsaß⸗Lothringens in das Deutsche Reich. Schon das Gesetz vom 14. Juli 1871, durch welches die Gerichtsperfassung in Elsaß⸗Lothringen eine neue Ordnung erfuhr, hat anch die Geschäftssprache der Gerichte und gerichtlichen Beamten neu geregelt. Grundsätzlich wurde die deutsche Sprache an Stelle der französischen gesetzt, es mußte in⸗ dessen auch darauf Rücksicht genommen werden, daß ein Thel der Bevölkerung sowohl als der Beamten der deutschen Sprache nicht oder nur unvollkommen mächtig und daher eine ungestörte Fort⸗ führung der Geschäfte nur gewährleistet war, wenn zugleich der Gebrauch der französischen Sprache auf breiter Grundlage gestattet war. Diesem Gesichtspunkt wurde im genannten Gesetz vom
Jabre 1871 und svpöter in Katserlichen Verordnungen Rechnung
getragen. Der dadurch geschaffene Rechtszustand blieb, soweit ihm nicht von vornberein eine bestimmte kürzere Frist gesetzt war, auch nach Einführung der Reichs⸗Justizgesetze im Wesentlichen aufrecht⸗ erhalten. Wurde doch auf Antrag des Abg. von Cuny im Reichs⸗ tage dem Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz der jetzige G beigefügt, nach welchem die für Elsaß⸗Lothringen geltenden
estimmungen über die Gerichtssprache durch die Vorschrift des §. 186 des Gerichtsverfassungsgesetzes („die Gerichtssprache ist die deutsche“) nicht berührt werden sollen. Die Ausnahmevorschriften bezüglich der Verhandlungen und Beurkundungen der Gerichte, der Gerichtsvollzieher und der Notare wurden allerdings später, die letzteren zum 1. Januar 1889, außer Kraft gesetzt, die Ausnahmebestimmungen über das Han⸗ delsgericht Metz wurden nach dessen Aufhebung gegenstandslos.
In fortdauernder Geltung sind hiernach, was die gerichtlichen Verhandlungen betrifft, nur noch einige von den Grundsaäͤtzen des Ge⸗ richtsverfassungsgesetzes abweichende Vorschriften.
„Da praktische, auf die Interessen des geschäftlichen Verkehrs ge⸗ stützte Gründe, welche auch jetzt noch die dieser singulären Vorschriften verlangten, nicht vorhanden sind, so wird im §. 1 des neuen Entwurfs die Aufhebung des §. 12 des Einführungs⸗ gesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschlagen. Daß daraus keine Unzuträglichkeiten erwachsen werden, verbürgt die Thatsache, daß die weit tiefer eingreifende Beseitigung der oben angeführten Ausnahmebestimmungen über die Verhandlungen und Beurkundungen der Gerichte, Gerichtsvollzieher und Notare sich ohne jede Störung des Geschäftsverkehrs vollzogen hat. Ueberdies darf auch nach einem
eitraum von 17 Jahren, innerhalb dessen die deutsche Sprache in
olge der Wirksamkeit der Schule und des Militärdienstes, sowie der vervielfältigten Beziehungen der Einwohner zur deutschredenden Bevölkerung überall Fortschritte gemacht hat, billigerweise der Zeit⸗ punkt für gegeben erachtet werden, um die reichsrechtlichen Vorschriften über die Geschäftssprache der Gerichte in volle Wirksamkeit zu setzen. Danach würden die Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Gerichtssprache in Elsaß⸗Lothringen in volle Kraft treten.
— Die „Post“ bemerkt:
Die Kriegervereine gehören in der laufenden Reichstagssession zu den am häufigsten von den Deutschfreisinnigen und Sozialdemokraten behandelten Gegenständen. Beide Richtungen unserer Demokratie beschuldigen die Kriegervereine, daß sie in unzulässiger Weise Politik treiben. Die Ursache dieser wiederholten Angriffe ist durchsichtig: die Mitglieder der Kriegervereine haben 1887 überwiegend im Sinne des Kartells gewählt und da gilt es, dem Aerger über die dadurch mitverursachten Niederlagen Luft zu machen und den Krieger⸗ vereinen etwas anzuhängen. In der Sache selbst aber ist das Verhalten der Kriegervereine bei den Wahlen von 1887 auch nicht entfernt die Folge mißbräuchlicher Beschäftigung mit Politik. In einzelnen Ausnahmefaͤllen mag auch hier, wie überall in heftigen Wahlkämpfen, ein Mißbrauch stattgefunden haben: allein Ausnahmen bestätigen eben nur die Regel, und diese geht dahin, daß das Ein⸗ treten der meisten Mitglieder der Kriegervereine für die Septennats⸗ parteien auf einer ganz einfachen natürlichen Grundlage beruht und mit einem unzulässigen Hineinziehen der Politik nichts zu thun hat.
„Es liegt im Wesen der Kriegervereine, daß sie von besonders kräftiger deutschnationaler und monarchischer Gesinnung beseelt sind. Ebenso liegt es in der Natur der Sache, daß ihnen unter den Insti⸗ tutionen Deutschlands vor Allem das Heerwesen ans Herz gewachsen ist und daß ihnen der Kaiser als Oberbefehlshaber und Kriegsherr noch besonders nahe steht. Mit dieser deutschpatriotischen und monarchischen Grundtendenz der Kriegervereine ist selbstverständlich die sozialdemokratische Auffassung unvereinbar; es ist daher nichts Anderes als das Gebot der Selbsterhaltung und wird schwerlich bei objektiver Beurtheilung einem ernstlichen Tadel begegnen, wenn die Kriegervereine überzeugte Anhänger der Sozialdemokratie fernhalten.
Aber ebenso klar ist es, daß die deutschfreisinnige Partei mit ihren Anschauungen im Allgemeinen sehr von dem in den Kriegervereinen nothwendig herrschenden Geist abweicht und daß ihr Verhalten in der Septennatsfrage insbesondere in direkten Widerspruch mit der in den Kriegervereinen ihrer Natur nach herrschenden Gesinnung und Anschauung treten mußte. Jene Parteiauffassung, welche jede lebendige Regung des deutschen Nationalgefühls als Chauvinismus oder Schützenfeststimmung verdammt, die Liebedienerei gegen das Ausland selbst da nicht ver⸗ schmäht, wo dasselbe in Gegensatz zu Deutschland, seinen Inte ressen und seinem Ansehen tritt, sowie die auf Verflüchtigung und Schwächung des kräftigen lebendigen deutschen Königthums gerichteten politischen Tendenzen der freisinnigen Partei müssen auf die Glieder einer von kräftigem deutschpatriotischen und monarchischen Sinne erfüllten Ge⸗ nossenschaft abstoßend wirken. Wenn die vor 1887 namentlich von Hrn. Eugen Richter mit Vorliebe betriebene Melitärnörgelei in dem nämlichen Sinne wirken mußte, so trat 1887 der Umstand hinzu, daß die deutsch⸗ freisinnige Partei durch die Ablehnung des Septennats das Militär⸗ 5 u Fall gebracht und damit gerade in einer Zeit, wo die
icherheit Deutschlands die festeste Ordnung seiner Wehrmacht dringend erheischte, das Heerwesen zum Schauplatz eines auf Erwei⸗ terung der parlamentarischen Rechte gegenüber dem Kaiser und den Bundesregierungen gerichteten Machtkampfes gemacht hat.
So wirkte 1887 die in den Kriegervereinen lebendige deutsch⸗ patriotische Gesinnung mit dem in der Brust der alten Soldaten lebenden militärischen Gefühle ganz naturgemäß dahin zusammen, daß die Mitglieder der Kriegervereine überwiegend nicht nur ihre Stimme zu Gunsten der nationalen Kandidaten abgaben, sondern auch mit Ent⸗ schiedenheit für diese eintraten. Eines mißbräuchlichen Hineinziehens der Politik bedurfte es zu diesem Ende gar nicht; die Stellungnahme der Mitglieder der Kriegervereine bei den Wahlen war der natür⸗ liche Ausfluß der deutschpatriotischen, monarchischen und militärischen Gesinnung, welche in ihnen herrscht und herrschen muß. Wünscht die freisinnige Partei, daß eben dieser Geist die Mitglieder der Kriegervereine nicht in das gegnerische Lager treibt, so giebt es dazu ein sehr einfaches Mittel: die beutschfreisinnige Partei hat nur nöthig, sich von demselben lebendigen deutschnatio⸗ nalen Gefühl, derselben monarchischen Gesinnung und der nämlichen Liebe für das deutsche Heerwesen zu durchdringen, wie sie in den Kriegervereinen herrschen. Dann wird sie sich über diese nicht mehr zu beklagen haben, zugleich aber diejenigen Eigenschaften verlieren, welche ihre energische Bekämpfung einer kräftigen nationalen Reichs⸗ politik zur dringenden Pflicht machen.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Ein beensgeche Brustbild Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm II. erscheint in der „Daheim“⸗Expedition (Velhagen u. Klasing) in Leipzig gerade rechtzeitig zur Kaiser⸗Geburtstagsfeier. Die Größe dieses Kunstblatts (es mißt beinahe 1 m in der Höhe), seine vorzügliche Ausführung in Holzschnitt mit unterlegtem Ton und der außerordentlich billige Preis von 60 ₰ für gewöhnliche, 1 ℳ 50 ₰ für Künstlerdrucke, dürften demselben die weiteste Verbreitung sichern. Se. Majestät ist in großer Generals⸗Uniform, entblößten Hauptes dargestellt; das Antlitz ist von sprechender Aehnlichkeit: hell und fest blickt das Auge, ein gewinnendes Lächeln breitet sich über die jugendlichen, doch strengen Züge. — Als Pendants sind, wie uns die „Daheim“⸗Expedition mittheilt, auch die Porträts der Hochseligen Kaiser Wilhelm 1. und Friedrich III. in gleicher Ausführung und zu gleichem Preise vorräthig. — Als 22. Band der von der Historischen Kommission der Prvbenh Sachsen herausgegebenen „Geschichtsquellen der rovinz Sachsen und angrenzender Gebiete“ erschienen soeben im Verlage von Otto Hendel zu Halle: „Päpstliche Ur⸗ kunden und Regesten aus den Jahren 1353—1378“, die Gebiete der heutigen Provinz Sachsen und deren Umlande betreffend, als Fortsetzung der 1886 erschienenen päpstlichen Regesten aus den Jahren 1295 — 1352, felaeh von Dr. Paul Kehr, bearbeitet von Dr. Gustav Schmidt, Direktor des Königlichen Dom⸗Gymnasiums in Halberstadt. — Nachdem die Historische Kommission der Provinz Sachsen am 23. Mai 1885 beschlossen hatte, die Sammlungen im päpstlichen
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Archiv, die Dr. Schmidt im Winter 1884/85
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Pechrchen hatte, fortsetzen zu lassen, wurde Dr. Paul Kehr für den Winter 1885/86 mit dieser Arbeit beauftragt, die er mit Eifer und Sorgfalt zu voller Zufriedenheit der Kommission ausgeführt hat. Er hat zunächst die Suppliken⸗Register von Clemens VI., die Dr. Schmidt nicht mehr hatte einsehen können, vorgenommen, sodaß Letzterer die Resultate dieser Forschungen noch am Schluß des 1. Bandes verwerthen konnte.
eerner hat Dr. Kehr die Archivalien der drei folgenden Päpste,
nnocenz' VI, Urban’'s V. und Gregor’s XI, für die Zwecke der „Ge⸗ schichtsquellen“ durchforscht. Bringt auch dieser neue Band, wie der Bearbeiter selbst im Vorwort sagt, vielleicht noch weniger als der erste „großartige Aufschlüsse“ zur Geschichte der verschiedenen Bestandtheile der Provinz Sachsen, so werden doch die vielen persönlichen Notizen, insbesondere für die Geschichte der geistlichen Stiftungen, von den Hochstiftern herab bis zu den einzelnen Pfarren, den heimischen Forschern vielfach willkommenes Material sein, sodaß der Zweck, den die Historische Kommission bei ihrem Beschluß gehabt hat, erreicht ist. Bis zu welchem Grade die päpstliche Macht jener Zeit in alle Verhältnisse, nicht am wenigsten auch in die Finanzen der geistlichen Würdenträger aller Grade eingegriffen hat, tritt hier für einen engen Raum ganz besonders deutlich hervor.
— Im Verlage des Berliner Lithographischen Instituts (Julius Mosfer), Berlin W., Potsdamerstr. 110, erschien soeben — nach amt⸗ lichen Quellen bis auf die Gegenwart berichtigt — C. Lehmann’' s Verkehrskarte der Provinzen Ost⸗ und West⸗Preußen, Pommern und Posen (Preis 2 ℳ 50 ₰). Der sorgfältig ge⸗ zeichneten und gedruckten Karte ist ein alphabetisches Verzeichniß bei⸗ gegeben, welches sämmtliche Postorte der genannten Provinzen und die wichtigsten Angaben über dieselben enthält, soweit dieselben nicht schon durch Zeichen auf der Karte dargestellt sind. Auf der letzteren sind die Eisenbahnen (im Betriebe befindliche und konzessionirte), Postkurse für Personen⸗ bezw. Brief⸗ und Packetbeförderung, Chausseen und gewöhnliche Fahrstraßen graphisch verschieden markirt.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Washington, 12. Januar. (W. T. B.) Dem Bericht des Landwirthschaftlichen Bureaus pro Dezember zufolge be⸗ trug in den Vereinigten Staaten während des vergangenen Jahres in Mais die gesammte Produktion 1 987 790 000 Scheffel, das Ge⸗ sammtareal 75 672 763 Acker und der Gesammtwerth 677 561 580 Dollars, in Getreide das Erträgniß 414 868 000 Scheffel, das Areal 37 336 138 Acker und der Werth 384 248 030 Doll., in Hafer das Erträgniß 707 737 000 Scheffel, das Areal 26 998 282 Acker und der Werth 195 424 240 Dollars. Der Werth der Maisernte im verflossenen Jahre ist gegen 1887 um 31 Mill. Dollars höher, der⸗ jenige der Getreideernte um 74 Mill. Dollars höher und derjenige der Haferernte um 5 Mill. Dollars niedriger.
Gewerbe und Handel.
Durch eine in Finland kürzlich ergangene Verordnung ist die Erhebung des im Verordnungswege seit mehreren Jahren dort ein⸗ geführten Zollzuschlags (der sogenannten bevillningsafgift) für den d Finland importirten Taback bis Ende 1891 verlängert worden.
Nach einer weiteren Verordnung wird auch fernerhin und zwar bis Ende 1891, diejenige Gewerbesteuer forterhoben werden, welche von Nicht⸗Finländern, die sich länger als 3 Tage in Finland auf⸗ halten und für eigene oder fremde Rechnung in ausländischen Waaren (mit Ausnahme von mitgeführten Erzeugnissen der Landwirthschaft oder der Hausindustrie) Geschäfte machen, mit 120 finnischen Mark für jeden auch nur angefangenen Monat zu entrichten ist. Außerdem haben fortan Nicht⸗Finländische Cirkusbesitzer 300 finnische Mark, Drehorgelspieler 10 finnische Mark und solche Nicht⸗Finländer, welche Schauspiele, Concerte und musikalische Vor⸗ stellungen geben oder sonstige Schaustellungen veranstalten, 40 finnische
Mark Gewerbesteuer für jeden auch nur angefangenen Monat zu
entrichten.
Endlich ist neben einer Erhöhung der inländischen Biersteuer von 94 Penni auf 1 finnische Mark far je 10 kg verbrauchtes Malz die Minimalhöhe des sinnischen Eingangszolls für ausländisches Bier auf 15 Penni bei Flaschenbier und auf 12 Penni bei Faßbier pro Liter festgesetzt worden, während die entsprechenden derzeitigen Sätze 50 Penni für die Flasche auf Flaschenbier und 29,40 finnische Mark für 100 kg brutto auf Faßbier betragen.
Berlin, 12. Januar. (Wochenbericht für Stärke, Stärke⸗ fabrikate und Hülsenfrüchte von Max Sabersky.) Ia. Kar⸗ toffelmehl 26 — 26 ½ ℳ, Ia. Kartoffelstärke 26 — 26 ½ ℳ, IIa. Kar⸗ toffelstärke und Mehl 24 — 25 ℳ, feuchte Kartoffelstärke loco und Parität Berlin 12,20 ℳ, einzelne Waggons höher bezahlt, gelber Syrup 27 ½ ℳ, Capillair Export 28 ½ — 29 ½ ℳ, do. Syrup 28 — 28 ½, Kartoffelzucker Capillair 28 — 28 ½ ℳ, do. gelber 27 — 27 ½ ℳ, Rum⸗Couleur 36 — 40 ℳ, Bier⸗Couleur 36 — 40 ℳ, Dextrin, gelb und weiß, Ia. 36 ½ — 37 ℳ, do. sekunda 31 — 32 ℳ, Weizenstärke (kleinst.) 37 — 38 ℳ, Weizenstaͤrke (großstück.) 41 — 43 ℳ, Hallesche und Schlesische 40 — 42 ℳ, Schabe⸗Stärke 31 — 32 ℳ%, Mais⸗ Stärke 34 — 35 ½ ℳ, Reisstärke (Strahlen) 45 — 47 ℳ, do. (Stücken) 42 — 44 ℳ, Victoria⸗Erbsen 19 — 22 ℳ, Kocherbsen 17 — 21 ℳ, grüne Erbsen 19 — 22 ℳ, Futtererbsen 14 — 15 ℳ, Leinsaat 21 ½ —23 ℳ, Mais loco 13 ½ — 14 ½ ℳ, Linsen, große 44 — 56 ℳ, do. mittel 30 — 44 ℳ, do. kleine 22 — 28 ℳ, gelber Senf 15 — 21 ℳ, Kümmel 46 — 52 ℳ, Buchweizen 14 — 15 ℳ, inländische weiße Bohnen 22 — 24 ℳ, breite Flachbohnen 25 — 30 ℳ, ungarische Bohnen 21 — 22 ½ ℳ, galizische und russische Bohnen 19 — 21 ℳ, Hanfkörner 17— 19 ℳ, Leinkuchen 16 — 18 ℳ, Mohn, 38 — 42 ℳ, do. blauer 35 — 38 ℳ, Raps⸗ kuchen 16 ½ — 17 ½ ℳ, . 10 — 11 ℳ, Roggenkleie 10,50 ℳ, Hirse, weiße 18 — 21 ℳ Alles per 100 kg ab Bahn bei Partien von mindestens 10 000 kg.
— Die Verwaltung der Brünner Lokalbahn wird der Ge⸗ neralversammlung der Gesellschaft die Vertheilung einer Gesammt⸗ dividende von 5 ¼ % für das verflossene Betriebsjahr in Vorschlag bringen. Da bereits eine Abschlagsdividende von 4 % gezahlt worden ist, so gelangen noch 2 ½ Fl. zur Auszahlung.
Wien, 13. Januar. (W. T. B.) Ausweis der Karl⸗ Ludwigsbahn (gesammtes Netz) vom 1. bis 10. Januar 206 284 Fl., Mehreinnahme 25 458 Fl.; die Einnahmen des alten Icoen in derselben Zeit 152 951 Fl., Mehreinnahme
London, 12. Januar. (W. T. B.) An der Küste 1 Weizen⸗ ladung angeboten.
— 14. Januar. (W. T. B.) Die Getreidezufuhren betrugen in der Woche vom 5. bis 11. Januar: Englischer Weizen 3189, fremder 55 192, englische Gerste 2199, fremde 14 252, englische Malzgerste 23 800, fremde —, englischer Hafer 1229, fremder 30 403 Orts. Englisches Mehl 20 661, fremdes 14 566 Sack und 255 Faß.
Glasgow, 12. Januar. (W. T. B.) Die Vorräthe von Roheisen in den Stores belaufen sich auf 1 032 285 Tons
egen 942 682 Tons im vorigen Jahre. ie Zahl der im Betrieb efindlichen Hochöfen betrug 78 gegen 84 im vorigen Jahre.
St. Petersburg, 13. Januar. (W. T. B.) Die fälli OQuote zur Tilgung der temporär emittirten Kreditbillet ist gestern der Reichsbank mittelst Goldrente im Betrage vo 36 Millionen Metall⸗Rubel übermittelt worden.
Warschau, 14. Januar. (W. T. 2 Die Einnahmen d Warschau⸗Wiener Eisenbahn⸗Gesellschaft betrugen i Dezember cr. 108 000 Rbl. mehr als in demselben Monat des Vo jahres. — Die Einnahmen der Warschau⸗Bromberger Eisen bahn betrugen im Dezember cr. 2300 Rbl. weniger als in dem selben Monat des Vorjahres. 8
Brüssel, 12. Januar. (W. T. B.) Die Nationalban hat den Diskont von 5 auf 4 ½ % herabgesetzt.
New⸗York, 12. Januar. (W. T. B.) Der Werth der in d vergangenen Woche eingeführten Waaren betrug 9 133 00 Doll. gegen 11 993 750 Doll. in der Vorwoche; davon für Stoff 3 565 027 Doll. gegen 3 373 654 Doll. in der Vorwdoche.
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mit dem Jahre 135252