1889 / 13 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Jan 1889 18:00:01 GMT) scan diff

Submissionen im Auslande. 16“ I. Schweden. 1“ 9. Februar d. J. Mittags. Königliche Eisenbahn⸗Direktion Kongl. Jernvägsatyrelsen) zu Stockholm. Lieferung von Stein⸗ kohlen und Koks. 2 II. Spanien.

1) Ohne Datum. Junta de Administraciön y Trabajos del Arsenal de la Carraca. Erbauung einer Cirkularbahn zum Trans⸗ port der Explosivstoffe in den rsenal⸗Magazinen. Voranschlag 8126 Pef. Kaution 406 Pes. 2) Ohne Datum. Dieselbe Behörde. Materialien und Geräth⸗ schaften für die Ausrüstungs⸗Abtheilung des Arsenals, in zwei Loosen. Voranschlag zusammen 5376,43 Pes. Kaution für Loos 1 = 245 Pes., für Loos 2 = 24 Pes.

Näheres an Ort und Stelle.

Verkehrs 2 Anstalten. ““

London, 14. Januar. (W. T. B.) Der Union⸗Dampfer „Mexikan“ ist heute auf der Ausreise von Lissabon abgegangen.

Theater und Mufik.

Belle⸗Alliance⸗Theater. Die „Münchener“, welche in der Zahl von 25 Personen, darunter die bestens bekannten Haupt⸗ darsteller Neuert, Albert, Hofpauer, Weinmüller, Frl. Schönchen, Karl, Hücker, am 24. d. M. ihre Vorstellungen im Belle⸗Alliance⸗ Theater beginnen, haben Ganghofer⸗Neuert's Volksstück „Der Prozeß⸗ hannsl“ zur Eröffnungsvorstellung gewählt und werden, da sie beab⸗ sichtigen, ein wechselndes Repertoire zu bringen, alsbald „Almenrausch und Edelweiß“ und den „Herrgottschnitzer’ folgen lassen, inzwischen aber die Anzengruber'sche Novität „Der ledige Hof“, die in der zweiten Gastspielhälfte zur Aufführung kommen soll, vorbereiten.

Concerthaus. Fr. Betty Waybel wird in dem morgigen Concert (Mittwoch) eine Arie aus der Oper „Tell“ von Rossini, Frl. Raatz eine Arie aus der Oper „Die Afrikanerin“ von Mevyerbeer und Hr. Bartezky das Trinklied aus der Oper „Die lustigen Weiber“ von Nicolai singen. Orchesterwerke von Lortzing, Delibes, Bizet, Köler ⸗Béla Strauß, Auber, Lumbye u. s. w. vervollständigen das Programm dieses Abends. b 1

Die Hrrn. Dr. es. Bischoff und W. Hellmich gaben gestern Abend in der Sing⸗Akademie das erste Concert des zweiten Cyklus ihrer beliebten Montags⸗Concerte. Die eigentliche Kammer⸗ musik war in dem gestrigen Programm nur schwach vertreten; es ge⸗ langte zum Beginn die Sonate in A-moll von R. Schumann für Pianoforte und Violine zur Ausführung, welche von den Concert⸗ gebern mit gewohnter technischer Vollendung und warmer Empfindung vorgetragen wurde. Hr. Bischoff allein spielte die Chopin'’sche Ballade in F-moll mit feinem Verständniß, mit großer Frische und zartem Ausdruck, und vereinigte sich dann mit Hrn. Wolfgang Hansen ur Wiedergabe von Mozart 8 Sonate in D-dur für zwei Piano⸗ surte. Diese letzterwähnte Nummer erfreute besonders durch das exakte Zusammenspiel, durch reizvolle Klangwirkungen und durch die sein nuancirte Dynamik, welche den Vortrag belebte. Das Publikum belohnte diese Leistung auch durch besonders warmen Beifall. Die Ausführung des gesanglichen Theils des Concerts fiel Frl. Helene Oberbeck und der Berliner Liedertafel zu. Die begabte Sängerin brachte sowohl klossische wie moderne Lieder mit ihrer weichen, sympathischen Stimme in lobendwerther Weise zu Gehör. Der Männergesangverein trug unter seinem bewährten Dirigenten, Hrn. A. Zander, L. Spohr's „Gebet vor der Schlacht“, ferner ein Waldlied ron Herbeck mit Begleitung von vier Waldhörnern, „Der treue Johnie“, „Sandmännchen“ und das „tyrtäische Lied“ von Gurlitt tadellos, klar und markig und daher mit schöner einheitlicher Wirkung vor. Die reiche Abwechselung des Programms ließ keine Ermüdung bei den Zuhörern aufkommen, so daß die verschiedenen Nummern in schneller Aufeinanderfolge absolvirt werden konnten. Jede Gabe wurde vom Publikum dankbar hingenommen und fand eine warme, beifallsreiche Aufnahme.

Der englische Komponist Hr. Villiers Stanford, durch mehrere seiner bereits hier gehörten Werke vortheilhaft bekannt, brachte gestern im Saale der Philharmonie einige neue Kom⸗ positionen zur Aufführung, welche sämmtlich Zeugniß ablegten von der schon früher an dieser Stelle gerühmten Stilgewandtheit und der Originalität der Motive. Hierzu kommt, daß zu rauschende, äußerlich wirkende Klangeffekte des Orchesters stets vermieden sind und die

Streichinstrumente sich in ihrer

anzen Schönheit entfalten. Diese Vorzüge traten ganz besonders in der Symphonie (Nr. IV, F. dur) hervor. Fesselte der erste Satz schon durch seine - heit in der Durchführung, so traten die beiden folgenden durch melodischen Reiz bervor, während der letzte Satz zur Steigerung des Totaleindrucks der Symphonie wesentlich beitrug. Eine zweite, gleich der erst⸗ genannten als Manuskript bezeichnete Komposition fuͤhrte den Titel: Suite D-dur für Violine und Orchester. Trat auch in derselben weniger Eigenthümlichkeit der Erfindung hervor, so wirkte sie doch durch die dem Solo⸗Instrumente angepaßte melodische Behandlung, und wurde dieses Werk, dutch die edle Ausführung des Hrn. Prof. Joachim gehoben, mit stürmischem Beifall aufgenommen. Eine Ouverture zu „König Oedipus“ und eine Fest⸗QOuverture, „zur 300 jährigen Feier des Sieges der Engländer über die spanische Armada“ komponirt und sehr charakteristisch gehalten, wurden von der Philhar⸗ monischen Kapelle unter Leitung des Komponisten vortrefflich ausgeführt. Der gesangliche Theil des Programms enthielt eine Ballade und zwei irische Volkslieder für Baryton und Orchester, die, höchst stimmungs⸗ voll gehalten, von dem vortrefflich geschulten und stimmbegabten Sänger Hrn. R. von Milde (Sohn des noch in gutem Andenken stehenden Opernsängers zu Weimar) unter sehr lebhaftem Beifall vorgetragen wurden. Das Publikum, das beim Beginn des Concerts noch etwas spärlich erschienen war, füllte nach und nach Saal und Logen in sehr ausreichender Anzahl.

Mannigfaltiges.

Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.)

Bei der heute angefangenen Fehung der 4. Klasse 179. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen in der Vormittags⸗Ziehung:

1 Gewinn von 600 000 auf Nr. 25 250.

1 Gewinn von 15 000 auf Nr. 77 788.

9 Gewinne von 10 000 auf Nr. 50 229. 97 007. 179 902. G

3 Gewinne von 5000 auf Nr. 31 973. 68 074. 103 848.

22 Gewinne von 3000 auf Nr. 3053. 15 718. 18 460. 19 087. 22 123. 70 672. 71 013. 73 464. 85 919. 102 893. 104 199. 120 630. 122 568. 131 060. 133 462. 134 106. 163 249. 163 303. 170 448. 172 194. 172 747. 175 453.

31 Gewinne von 1500 auf Nr. 4393. 6714. 11 532. 13 440. 15 066. 20 589. 25 157. 25 951. 28 872. 29 658. 39 375. 44 565. 48 479. 62 829. 72 105. 79 870. 82 396. 89 516. 104 098. 110 871. 129 020. 133 288. 135 560. 138 861. 142 770. 149 448. 164 178. 167 043. 174 247. 184 620. 189 869.

31 Gewinne von 500 auf Nr. 2631. 8386. 9985. 15 024. 19 267. 24 728. 26 440. 29 969. 53 051. 58 594. 67 905. 80 239. 80 510. 82 026. 82 202. 83 515. 90 555. 101 988. 107 466. 113 402. 113 680. 116 710. 118 064. 123 595. 124 887. 128 813. 141 954. 147 054. 179 214.

181 334. 184 940.

Zu dem Sterbetage weiland Sr. Majestät des Kaisers und Königs Wilhelm I. bereitet sich auch außerhalb der Armee, die diesen Tag in feierlichster Weise begehen wird, eine Kundgebung aus privaten Kreisen vor, an der Jedermann theilnehmen kann, dem es ein Bedürfniß ist, diesen Tag im pietätvollen Rückblick auf den ehrwürdigen Kaiser, den wir verloren haben, zu begehen. Ein Comité, an dessen Spitze der Herzog von Ratibor und General Freiherr von Wrangel stehen, fordert dazu auf, möglichst jeden Sol⸗ daten der Armee in den Besitz eines Andenkens an diesen Tag zu setzen, um hierdurch gleichzeitig zu zeigen, wie sehr Armee und Volk in unserem Vaterlande Eins sind. Das Andenken soll in einer von höheren Offizieren bearbeiteten biographischen Denkschrift des militä⸗ rischen Dienstlebens Sr. Hochseligen Majestät bestehen, die völlig authentisch ist, von Sr. Majestät selbst wiederholt revidirt und er⸗ gänzt wurde und mit einem guten photographischen Porträt Aller⸗

öchstdesselben ausgestattet ist. Ein solches Andenken wird den älteren Soldaten für sein Leben daran erinnern, daß er die Ehre hatte, unter solchem Kriegsherrn zu dienen; es wird dem Rekruten in kurzen

das Bild des ersten Soldaten aller Zeiten vor Augen ühren und ihn erheben an dem Vorbilde einer achtzigjähri⸗ gen Königlichen Pflichttreue im Dienst, und seine Angehörigen und Nachkommen werden theilnehmen an den hierdurch geweckten Gefühlen und Erinnerungen. Das Andenken an Kaiser Wilhelm, der so viel für sein Volk gethan, der seine Armee so sehr liebte, lebendig zu erhalten, ist die Pflicht jedes Pa⸗ trioten. Wir glauben, es werden viele unter unseren Lesern sein, die sich gern an einem solchen Geschenk für die Armee betheiligen werden, nachdem Se. Majestät der Kaiser die Aufforderung zu Zeichnungen für die Armee durch ein Comité laut Kabinetschreiben, d. d. Berlin, den 1. Dezember 1888, Allergnädigst genehmigt hat. Wir würden rathen, daß in jeder Stadt, jedem Ort einige patriotische Personen zusammen⸗ treten, um einen Ortsausschuß zu bilden und für die weitere Ver⸗ breitung der Aufforderung zu wirken, denn sonst dürfte es dem Ber⸗ liner Comits kaum möglich sein, in der kurzen Zeit in alle Kreise zu dringen, die sich gern an einer so patriotischen Kundgebung betheiligen möchten. Nähere Auskunft ertheilt der Schriftführer des Comités, ser G. von Glasenapp in Berlin, Große Frankfurterstraße 8 b, und ind von demselben die Aufforderungen kostenfrei zu beziehen. Die Listen aller Zeichner sollen Sr. Majestät dem Kaiser am 22. März eingereicht und Allerhöchstseine Befehle über die Vertheilung erbeten werden, weshalb der Schluß für die Annahme von Zeichnungen auf den 21. März festgesetzt ist.

Der Verein zur Beförderung des Gewerbfleißes feiert sein 68. Stiftungsfest am Donnerstag, den 24. Januar, 5 Uhr Nachmittags, durch ein Festmahl im großen Saale des Kaiserhofs.

Von dem Stadtbibliothekar J. B. Alfeld in Metz geht uns folgende Mittheilung zu: Nach einem am 1. Januar d. JF. erstatteten amtlichen Bericht der am 1. November 1887 in Thätigkeit getretenen deutschen Verwaltung hiesiger Stadtbibliothek haben sich die schon signalisirten günstigen Verhältnisse dieses Instituts immer er⸗ folgreicher gestaltet und darf von den Ergebnissen des bezeichneten 14 monatlichen Zeitraums mit Befriedigung gesprochen werden. Einige Ziffernangaben aus besagtem Bericht mögen hier als Beleg dienen: Vom 1. November 1887 bis 31. Dezember 1888 vermehrte sich der Gesammtbücherbestand der Bibliothek um 2031 Werke in ver⸗ schiedenen Sprachen. Insbesondere fanden u. A. französische Autoren obersten Ranges. bisher in der Bibliothek unvertreten, Aufnahme. Das Hauptaugenmerk der Verwaltung aber blieb von der ersten Stunde an der Vermehrung des deutschen Bibliothek⸗ fonds zugewendet. Man zählte am 1. Januar 1888 neben mehr als 50 000 nichtdeutschen Druckbänden (bez. Handschriften) noch nicht zwei Prozent dieser Zahl an deutschen Buüchern, nämlich 454 Werke in 980 Bänden, zum weitaus größten Theil veraltete Drucke aus dem 17. und 18. Jahrhundert. Dank der patriotischen Opfer⸗ willigkeit verehrter Gönner in der alten Heimath, unter denen auf Stolz auf Schriftsteller und Verlagsfirmen ersten Ranges zu blicken ist, verfügte dagegen die Stadtbibliothek am 1. Januar 1889 über ein Eigenthum von 2230 deutschen Werken mit 3512 Bän den, darunter in den verschiedensten Fächern viele der ausgezeichnetste zeitgenössischen Schrifterzeugnisse, die in ihrer Gesammtheit eine hoh Werthsumme repräsentiren. Alle diese Zugänge sind fachgemäß kata logisirt und zum größten Theil hereits in der Bibliothek aufgestellt Bei dem Umstande, daß die meisten Schenkungen in ungebundene Zustande erflossen, fiel auch dem Buchbindergeschäft eine Aufgabe vo hier früher niemals gekanntem Umfang zu, was daraus erhellt, daß

2*

während des mehrgenannten Zeitraums 635 Bücher neu gehunden worden sind. Wenn nun voraussichtlich der Zugang von Schenkunge sich in der Folge nicht auf der bisherigen Höhe deeee wird, so is doch nach wie vor auf erfreulichen Zuwachs zu rechnen und wird gleichzeitig mit Hülfe der etatsmäßigen Mittel in den Arbeiten zur immer regeren Nutzbarmachung des städtische Instituts für seine eigentlichen Zwecke ein Stillstand nicht eintreten Da es sich, was die deutsche Abtheilung der Bibliothek betrifft, um eine gänzliche Neuschöpfung handelt, bei deren Vornahme auch die Raumfrage und die volle Rücksicht auf das Bestehende und Ueber⸗ lieferte sehr in Betracht zu kommen hat, so ist für jeden billi denkenden Beurtheiler von selbst erkennbar, daß in der bisher gegebenen kurzen Zeitfrist eine nach jeder Seite hin befriedigende Ausstattung und Organifation der deutschen Bibliothek, wie etwa bei reichdotirten seit vielen Jahrzehnten bestehenden Schwesteranstalten, unmöglich erreicht werden konnte.

15. Januar 1889, orgens.

40 NR

Stationen. nach dem

C.

Temperatur U in 0Celsius

7 Uh

50

stein’ s

Theater⸗Anzeigen.

Königliche Schauspiele. 88 haus. 15. Vorstellung. Armide. Große heroische von Panloo und Busnach. Für das Victoria⸗Theater

Oper in 5 Abtheilungen von Gluck. Dichtung bearbeitet von Dr. Max Bauer (Rusticus). Anfang

5 inault, übersetzt von 7 Uhr. ramessschen des futnault oers . Donnerstag und die folgenden Tage: Ali Baba.

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater.

J. v. Voß. Ballet von Paul Taglioni.

r. Schauspielhaus. 16. Vorstellung. od. Trauerspiel in 5 Akten von Schiller.

nfang Wallen⸗

Victoria-Theater. Mittwoch: Zum 22. Male:

b Ali Baba. Ausstattungsstück mit großem Ballet Mittwoch: Opern⸗ in 3 Akten und 7 Bildern von Ch. ben Text Verlobt: Frl. Margarethe Kuntzen mit Hrn

Familien⸗Nachrichten.

Hauptmann Bodo von Griesheim (Braunschweig) Fel. Adelheid Wittrock mit Hrn. Oskar Opper mann (Hannover). Frl. Lonny Jacob mit Hrn Predigtamtskandidaten Paul Schulze (Patschkau Rogau). Frl. Auguste Uelze mit Hrn. Han Thiel (List - Demen i. M.). Frl. Lina Clemen mit Hrn. Alfred Spruner von Mertz (Elberfeld)

Mullaghmore Fesgeen . iansun eestong nda.

St Petersburg Moskau ...

bedeckt bedeckt wolkenlos wolkenlos

Cork, Queens⸗

Neufahrwasser

bedeckt halb bed. bedeckt bedeckt bedeckt¹) heiter²) bedeckt) bedeckt

M ünster..

Karlsruhe..

Wiesbaden.

bedeckt wolkenlos bedeckt bedeckt

1 bedeckt

till Nebel¹) Nebel) Schnee wolkenlos

üeboeceeereeneSSeS

AUMebersicht der Witterung. Die Luftdruckvertheilung über Europa hat si

bedeckt bedeckt

seit gestern wenig verändert, ein Minimum liegt

nordwestlich von Schottland auf den Südweststurm verursachend.

ebriden, Ueber Central⸗Europa

in das Wetter ruhig, theils heiter, tbeils neblig, kalt, ohne nennenswerthe Niederschläge. In Deutsch⸗

land ist es am kältesten: 15

bis 16 Grad, auf

dem Gebiete zwischen Stettin, Magdeburg und

Bres lau.

Außerdem melden: Utrecht 8. Ham⸗

burg 10, Königsberg 9, Chemnitz 12, München

4 Grad unter Null.

Deutsche Seewarte

Anfang 7 Uhr. 18 8 Donnerstag: Opernhaus. 16. Vorstellung. Die Qunitzows. Vaterländisches Drama in 4 Akten von Ernst von Wildenbruch. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 17. Vorstellung Der Maurer. Oper in 3 Akten von Auber. Zum Schluß: Solo⸗ tanz. Anfang 7 Uhr.

Heutsches Theater.

Iulia. 8 Donnerstag: Der Widerspänstigen Zühmung. Freitag: Faust.

Mittwoch: Romeo und

Verliner Theater. Voß.

Donnerstag: Eva.

Freitag: 18. Abonnements⸗Vorstellung. nelius Voß. 6

Tessing-Theater. Mittwoch: Cyprienne. Lustspiel in 3 Akten von Victorien Sardou und E. de Najac. Bühnenbearbeitung von Oscar Blumen⸗ thal. Vorher: Die Lerche. Lustspiel in 1 Akt von Edmond Gondinet und Albert Wolff.

Donnerstag: Zum 1. Male: Olivia. Schauspiel in 4 Akten von W. G. Wills. (Nach O. Gold⸗ smith's „Vicar von Wakefield“.) (John Primrose: Ernst Possart. Olivia: Lilli Petri.) 8

Anfang 7 Ubr.

Wallner-Theater. Mittwoch: Zum 98. Male:

Madame Bonivard. Schwank in 3 Akten von Alex Bisson und Antonie Mars. Deutsch von Emil Neumann. Vorher: Zum 93. Male: Der dritte Kopf. Posse in 1 Akt. Mit theilweiser ö einer englischen Idee von Franz Wallner. Anfang

½ Uhr.

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Freitag: Zum Besten des Wallner⸗Theater⸗ Pensionsfond: Zum 100. Male: Madame Bonivard. Der dritte Kopf.

Die Gesammt⸗Einnal me dieser Jubiläums⸗Vor⸗

Mittwoch: Mit neuer glänzender Ausstattung, zum 41. Male (in deutscher. Sprache): Der Mikado, oder: Ein Tag in Titipu. Burleske Operette in 2 Akten von W. S. Gilbert. Musik von A. Sullivan. Anfang 7 Uhr.

Donnerstag: Der Mikado.

Residenz-Theater. Mittwoch u. folgende Tage:

Nervöse Franuen. (Les femmes nerveuses.) Lustspiel in 3 Akten von Ernest Blum und Raoul Toché, bearbeitet von Franz Wallner. Vorher: Am Telephon. Lustspiel in 1 Akt nach dem Französischen von Wilhelm Mejo. Anfang 7 ½ Uhr.

Belle-Alliance-Theater. Mittwoch: Volks⸗ Vorstellung zu halben Kassenpreisen. Der Ver⸗ schwender. Original⸗Zaubermärchen in 3 Aufzügen von Ferdinand Raimund. Anfang 7 ½ Uhr.

Donnerstag: Zum 23. Male: Die Naupe. Sonnabend Nachmittag: stellung. Die Heinzelmänuchen.

Central-Theater. Mittwoch: Zum 24. Male: Leuchtkugeln. Gesangsposse in 4 Akten von W. Mannftäd Musik von G. Steffens. Anfang

r. Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Adolph Ernst-Theater. Dresdenerstraße 72.

Letzte Woche. Mittwoch: Zum 158. Male: Die drei Grazien. Gesangsposse in 4 Akten von Leon Treptomw. Conplets von Görß. Musik von Franz Rotb. Anfang 7 ½ Uhr.

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Concert-Haus, Leipzigerstr. 48 (früher Bilse). Mittwoch, Abends 7 Uhr: Gesellschafts⸗Abend unter

gefälliger Mitwirkung von Fr. Betty Waibel, Frl. Raatz und Hrn. Bartezky, des Kapellmeisters Hrn.

Kaxl Mevpder mit seinem aus 75 Künstlern (12 So-

bestehenden Orchester.

ue“]

Letzte Kinder⸗Vor⸗

Verehelicht: Hr. Gustav Pförtner mit Frl Marie Altenkirch (Elberfeld Saarlouis). Hr Reg.⸗Baumeister Julius Goelkel mit Frl. Anna Schütt (Burg i Dithmarschen). Hr. Karl Ohle mit Frl. Martha Doering (Berlin). 86

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Max Thumann (Berlin). Hrn. Max Pollandt (Charlottenburg) Hrn. Prem.⸗Lieut. William Grafen Kielmannsegg (Hofgeismar). Hrn. Gottfried von Herder dIe88ön Hrn. Geh. Registrator Max Berg⸗

olz, (Berlin). Hrn. Postsekretär Volkmer (Brieg). Hrn. Förster Oito Bach (Schweizer⸗ mühle). Hrn. Apothekenbesitzer Br. Hanisch (Schmiegel). Eine Tochter: Hrn. Lieut. Heller (Schweidnitz). Hrn. Reg.⸗Baumeister Georg Reimarus (Berlin). Hrn. von Witzen⸗ dorff (Domäne Gallenzin b. Saleske). 8

Gestorben: Frau Rose Schach von Wittenau geb. von Frantzius (Dresden). Frau Baronin Marie von Stosch, geb. von Hirschfeld (Breslau) Hr. Stationsvorsteher a. D. Emil Hoffmann (Breslau). Hr. Ober⸗Forstrath Fahrenheim (Schwerin). Frau Elsbeth Jahn, geb. Höcker (Charlottenbrunn).

Redacteur: J. V.: Siemenroth.

Berlin: Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage),

sowie das Verzeichniß der gekündigten Kur⸗ märkischen Schuldverschreibungen,

und die Inhaltsangabe zu Nr. 5 des öffent⸗

lichen Anzeigers (Kommanditgesellschaften auf

Aktien und Aktiengesellschaften) für die Woche

vom 7. bis 12. Januar 18899.

Erste Beilag

chen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

2 13.

Berlin, Dienstag, den 15. Januar

Miicchtamtliches.

Preußen. Berlin, 15. Januar. Der dem Herren⸗

hause zugegangene Entwurf eines Gesetzes über die

allgemeine Landesverwaltung und die Zuständig⸗ keit der Verwaltungs⸗ und Verwaltungsgerichts⸗ Behörden in der Provinz Posen und die Begrün⸗ dung desselben lauten:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtages, für die Provinz Posen, was folgt:

Artikel I.

Das Gesetz über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetz⸗Samml. S. 195) und die Titel 1V bis einschließlich XXV des Gesetzes über die Zuständigkeit der Verwaltungs⸗ und Verwaltungs⸗ gerichtsbehörden vom 1. August 1883 (Gesetz⸗Samml. S. 237) treten für die Provinz Posen, mit den aus Artikel II, III und IV sich ergebenden Maßgaben, in Kraft. 88 Artikel II.

In den Fällen der §§. 10, 11, 12, 28, 29 des Gesetzes vom 30. Juli 1883 tritt an. die Stelle des Provinzialausschusses die prov inzialständische Verwaltungskommission.

Wählbar zum Mitglied des Provinzialraths und des Bezirks⸗ ausschusses ist jeder selbständige Angehörige des Deutschen Reichs, welcher das dreißigste Lebensjahr vollendet hat, sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindet und seit mindestens einem Jahre der Provinz durch Grundbesitz oder Wohnsitz angehört.

8 Als selbständig gilt Derjenige, welchem das Recht, über sein Vermögen zu verfügen und dasselbe zu verwalten, nicht durch gericht⸗ iche Anordnung entzogen ist.

Artikel III.

Die gewählten Mitglieder des Provinzialraths und des Bezirks⸗ ausschusses bedürfen der Bestätigung.

Die Bestätigung steht zu:

dem Minister des Innern hinsichtlich der gewählten Mitglieder des Provinzialraths und deren Stellvertreter; dem Ober⸗Präsidenten hinsichtlich der gewählten Mitglieder des

Bezirksausschusses und deren Stellvertreter.

8 Wird die Bestätigung versagt, so schreitet die provinzialständische Verwaltungskommission zu einer neuen Wahl. Wird auch diese Wahl nicht bestätigt, so hat die zur Bestätigung berufene Behörde das Mitglied beziehungsweise den Stellvertreter zu ernennen.

Dasselbe findet statt, wenn die provinzialständische Verwaltungs⸗ kommission die Wahl verweigern sollte.“

Die hiernach ernannten Mitglieder und Stellvertreter müssen den für die Wählbarkeit gesetzlich vorgeschriebenen Erfordernissen ent⸗ sprechen.

S8 Artikel IV.

An Stelle der §§. 36 und 37 des Gesetzes vom 30. Juli 1883

treten folgende Bestimmungen:

18

An der Spitze der Verwaltung des Kreises steht der Landrath.

Der Kreisausschuß besteht aus dem Landrath als Vorsitzenden und sechs Mitgliedern, welche von dem Ober⸗Präsidenten aus der Zahl der Kreisangehörigen ernannt werden. .

Die Ernennung erfolgt auf Grund von Vorschlägen des Kreis⸗ tages, in welche aus der Zahl der Kreisangehörigen die zu Mitgliedern des Kreisausschusses befähigten Personen aufzunehmen sind.

Lehnt ein Kreistag die Aufforderung des Ober⸗Präsidenten zur Vervollständigung dieser Vorschläge ab, so hat der Provinzialrath auf Antrag des Ober⸗Präsidenten darüber zu beschließen, ob und welche Personen nachträglich in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind.

Personen, welche in die Vorschlagsliste nicht aufgenommen sind, können vom Ober⸗Präsidenten zu Mitgliedern des Kreisausschusses nur unter der Zustimmung des Prosinzialraths ernannt werden. Lehnt der Provinzialrath die Zustimmung ab, so kann dieselbe auf Jeag des Ober⸗Präsidenten durch den Minister des Innern ergänzt werden. Geistliche, Kirchendiener und Elementarlehrer können nicht Mit⸗ glieder des Kreisausschusses sein; richterliche Beamte, zu denen jedoch die technischen Mirglieder der Handels⸗, Gewerbe⸗ und ähnlicher Hericte vc zu zaͤhlen sind, nur mit Genehmigung des vorgesetzten

inisters.

§. 2.

Zu Mitgliedern des Kreisausschusses können nur solche Kreis⸗ angehörige ernanat werden, welche:

a. selbständige (Art. II Abs. 3) Angehörige des Deutschen Reichs sind und das 21. Lebensjahr vollendet haben,

b. sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befinden.

Das Recht zur Mitgliedschaft geht verloren, sobald eins der vor⸗ stehenden Erfordernisse bei dem Mitglied nicht mehr zutrifft. Es ruht während der Dauer eines Konkurses, ferner während der Dauer einer gerichtlichen Untersuchung, wenn dieselbe wegen Verbrechen oder wegen solcher Vergehen, welche den Verlust der bürgerlichen Ehren⸗ rechte nach sich ziehen müssen oder können, eingeleitet, oder wenn die gericht liche Haft verfügt ist.

Die Ernennung der Kreisausschußmitglieder erfolgt auf sechs Jahre mit der Maßgabe, daß bei Ablauf dieser Periode die Mit⸗ gliedschaft im Ausschuß bis zur Ernennung des Nachfolgers fort⸗ dauert. Alle zwei Jahre scheidet ein Drittel der Mitglieder aus. Die das erste Mal Ausscheidenden werden durch das Loos bestimmt. Die Ausgeschiedenen können wiederernannt werden. Jede Ernennung verliert ihre Wirkung mit dem Aufhören einer der im §. vorgeschriebenen Bedingungen. Der Kreisausschuß hat darüber zu b ob dieser Fall eingetreten ist. Gegen den Beschluß des Kreis⸗ 8— ses findet innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Bezirks⸗ ausschuß statt. Die Klage steht auch dem Vorsitzenden des Kreis⸗ ausschusses zu. Dieselbe hat keine aufschiebende Wirkung; jedoch darf bis zur rechtskräftigen Entscheidung die Ernennung eines Ersatzmannes nicht stattfinden. Für das Streitverfahren kann der Kreisausschuß einen besonderen Vertreter bestellen.

Die Ausschußmitglieder werden vom Vorsitzenden vereidigt.

Die Ausschußmitglieder können nach Maßgabe der Bestimmungen des §. 39 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung im Wege des Disziplinarverfahrens ihrer V1,g enthoben werden.

Bei Behinderung des Landraths geht der Vorsitz im Kreis⸗ ausschuß auf seinen Stellvertreter über. Ist dies der Kreissekretär, so führt nicht dieser, sondern das hierzu vom Kreisausschuß gewählte Mitglied den Vorsitz.

„Soweit die eigenen Einnahmen des Kreisausschusses nicht aus⸗ reichen, werden die Kosten, welche die Geschäftsverwaltung desselben verursacht, von dem Kreise getragen.

Die Mitglieder des Kreisausschusses erhalten eine ihren baaren

Auslagen entsprechende Entschädigung. Ueber die Höhe derselben be⸗

schließt der Bezirksausschuß.

§. 6.

Der Kreisausschuß ist befugt, behufs der örtlichen Erledigung der zu seiner Zuständigkeit gehörigen Geschäfte die Mitwirkung der Polizei⸗Distriktskommissarien, sowie der Gemeinde⸗ und Gutsvorsteher in Anspruch zu nehmen.

2 In Stadtkreisen tritt der Rabistꝛat an ausschusses. 1 8 Artikel V.

Im Uebrigen gelten für die Zuständigkeit der Verwaltungs⸗ und Verwaltungsgerichtsbehörden folgende Bestimmungen:

A. Angelegenheiten der Provinz. .1) Die in Folge einer Veränderung der Provinzialgrenze erforder⸗ liche Regelung der Verhältnisse ist, unbeschadet aller Privatrechte Dritter, durch den Minister des Innern zu bewirken. Streitigkeiten, welche hierbei entstehen, unterliegen der Entscheidung des Ober⸗Ver⸗ waltungsgerichts.

2) Unterläßt oder verweigert der provinzialständische Verband die ihm gesetzlich obliegenden, von der Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Zuständigkeit festgestellten Leistungen auf den Etat zu bringen oder außerordentlich zu genehmigen, so verfügt der Ober⸗Präsident, unter Angabe der Gründe, die Eintragung in den Etat, beziehungs⸗ weise die Feststellung der außerordentlichen Ausgabe.

Gegen die Verfügung des Ober⸗Präsidenten steht dem Provinzial⸗ verbande innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Ober⸗Verwaltungs⸗ gerichte zu. Die Rechte des provinzialständischen Verbandes werden hierbei von der provinzialständischen Verwaltungskommission wahr⸗ genommen, sofern nicht der Provinzial⸗Landtag einen besonde treter bestellt hat.

B. Angelegenheiten der Kreise.

1) In den Fällen der Veränderung der Kreisgrenzen und der Bildung neuer Kreise, sowie des Ausscheidens großer Städte aus dem Kreisverbande beschließt der Bezirksausschuß über die Auseinander⸗ setzung der betheiligten Kreise, vorbehaltlich der den letzteren gegen einander zustehenden Klage bei dem Bezirksausschuß.

.2) In Beziehung auf die Vertheilung der Kreisabgaben treten die §S. 10 bis einschließlich 18 der Kreisordnung für die Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 13. Dezember 1872/19. März 1881 (Gesetz⸗Samml. 1881 S. 179) auch in der Provinz Posen mit der Maßgabe in Kraft, daß die in §. 12 festgesetzten ö. 8

au

.“

8 den 1. April 1893 verlegt werden.

3) Auf Beschwerden und Einsprüche, betreffend die Heranziehung

vhefe. de Veranlagung zu den Kreisabgaben, beschließt der Kreis⸗ ausschuß. „Beschwerden und Einsprüche der gedachten Art sind innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach erfolgter Bekanntmachung der Abgabebeträge bei dem Kreisausschuß anzubringen. Einsprüche gegen die Höhe von Kreiszuschlägen zu den direkten Staatssteuern, welche sich gegen den Prinzipalsatz der letzteren richten, sind unzuläͤssig.

Gegen den Beschluß des Kreisausschusses findet innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Bezirksausschuß statt. Hierbei ist die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbehörden auch insoweit begründet, als bisher durch §. 79 Titel 14 Theil II des Allgemeinen Landrechts, beziehungsweise §§. 9, 10 des Gesetzes über die Erweiterung des Rechtsweges, vom 24. Mai 1861 (Gesetz⸗Samml. S. 241) oder sonstige bestehende Vorschriften der ordentliche Rechtsweg für zulässig erklärt war.

Die Beschwerden und Einsprüche, sowie die Klage haben keine aufschiebende Wirkung.

Gegen die Entscheidung des Bezirksausschusses ist nur das Rechts⸗ mittel der Revision zulässig. 1 7 Beschlüsse des Kreistages, welche folgende Angelegenheiten etreffen:

a. Mehr⸗ oder Minderbelastung einzelner Kreistheile;

b. eine Belastung der Kreisangehörigen durch Kreisabgaben sagn 50 % des Gesammtaufkommens der direkten Staats⸗

euern;

1 W“ von Grundstuͤcken und Immobiliarrechten des

reises;

. Anleihen, durch welche der Kreis mit einem Schuldenbestande belastet oder der bereits vorhandene Schuldenbestand ver⸗ größert werden würde, sowie die Uebernahme von Bürg⸗ schaften auf den Kreis;

.eine neue Belastung der Kreisangehörigen ohne gesetzliche Verpflichtung, insofern die aufzubringenden Leistungen über die nächsten fünf Jahre hinaus fortdauern sollen,

bedürfen in den Fällen zu a der Bestätigung des Ministers des Innern, in den Fällen zu b der Bestätigung der Minister des Innern und der Finanzen, in den übrigen Fällen der Bestätigung des Bezirks⸗ ausschusses. 1 Ohre die vorgeschriebene Bestätigung sind die betreffenden Be⸗ schlüsse des Kreistages nichtig. 5) Der Bezirksausschuß beschließt, an Stelle der Aufsichtsbehörde, über die Feststellung und den Ersatz von Defekten der Kreisbeamten nach Ma 165 der Verordnung vom 24. Januar 1844 (Gesetz⸗Samml. 8 er Beschluß ist vorbehaltlich des ordentlichen Rechtsweges endgültig. . 6) Unterläßt oder verweigert ein Kreis, die ihm gesetzlich ob⸗ liegenden, von der Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Zuständigkeit festgestellten Leistungen auf den Haushalts⸗Etat zu bringen oder außer⸗ ordentlich zu genehmigen, so verfügt der Regierungs⸗Präsident, unter Angabe der Gründe, die Eintragung in den Etat, beziehungsweise die Feststellung der außerordentlichen Ausgaben. Gegen die E1““ steht dem Kreise innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Ober⸗Verwaltungsgericht zu. Zur Ausführung der Rechte des Kreises kann der Kreistag einen besonderen Vertreter bestellen.

Artikel VI.

Das gegenwärtige Gesetz tritt am 1. April 1890 in Kraft,

Auf die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes bereits anhängig ge⸗ machten Sachen finden in Beziehung auf die Zuständigkeit der Be⸗ hörden, das Verfahren und die Zulässigkeit der Rechtsmittel die Be⸗ stimmungen der früheren Gesetze, jedoch mit den im §. 7 Abs. 3 und im §. 18 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 bezei neten Abänderungen Anwendung.

Bei der Vorschrift des §. 13 des Gesetzes, betreffend Ergänzung und Abänderung einiger Bestimmungen über Erhebung der auf das Einkommen gelegten direkten Kommunalabgaben, vom 27. Juli 1885 (esgeSaneffung S. 327) behält es auch für die Provinz Posen

sein Bewenden. 1 Artikel VII.

Der Minister des Innern ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt und erläßt die hierzu erforderlichen Anordnungen und Instruktionen. rkundlich ꝛc.

Begründung.

Nachdem die neue Kreisordnung für die Provinz Schleswig⸗ Holstein, sowie das Gesetz, betreffend die Einführung der Provinzial⸗ ordnung vom 29. Juni 1875 in dieser Provinz, unter dem 26. und 27. Mai 1888 (Gesetz⸗Samml. S. 159 und 191) veröffentlicht worden sind, bleibt nur noch die Provinz Posen übrig, in welcher die

Einführung der neuen Verwaltungsgesetze bisher nicht erfolgt, be⸗

ziehungsweise gefetzlich gesichert ist.

Der Versuch einer Ausdehnung jener Gesetze auf die Provinz Posen ist schon mehrfach gemacht worden. Die Kreisordnung vo 13. Dezember 1872 wurde, nach der Ueberschrift und Einleitung, auch für die Provinz Posen erlassen, enthielt aber im §. 182 die Bestim⸗ mung, daß die Kreisordnung auf die Provinz Posen bis auf Weiteres keine Anwendung zu finden habe, jedoch in ihrer Gesammtheit oder in einzelnen Theilen für die ganze Provinz oder für einzelne Kreise durch Königliche Verordnung in Kraft gesetzt werden könne.

Bereits am 19. Dezember 1873 wurde im Hause der Abgeord⸗ neten von dem Abg. Friedenthal nebst Genossen ein Entwurf einer Kreisordnung für die Provinz s zur Vorlage gebracht, welcher von der am 13. Dezember 1872 erlassenen Krei ordnung darin abwich, daß er für die Orts⸗Polizeiverwaltung auf dem Lande das Institut der Polizei⸗Distriktskommissarien be⸗ stehen ließ, ferner bei den Wahlen der Kreistags⸗Abgeordneten im Wahlverbande der größeren ländlichen Grundbesitzer, zur Sicherung nationaler Minoritäten, die Bildung von Wahlabtheilungen in Aus⸗ sicht nahm und, den Kreisausschuß anlangend, für die Hälfte der Mitgliederzahl landesherrliche Ernennung vorbehielt. Dieser Entwurf ist jedoch nur im Plenum einer ersten Berathung unterzogen worden und demnächst über die Kommissionsberathung und Berichterstattung nicht hinausgelangt.

Der sodann im Jahre 1880 Seitens der Staatsregierung dem Hause der Abgeordneten vorgelegte Entwurf einer Kreisordnung für die Provinz Posen brachte in Betreff sämmtlicher Mitglieder des Kreisausschusses die Ernennung durch den Ober⸗Präsidenten in Vor⸗ schlag und enthielt im Uebrigen die in dem vorerwähnten Entwurf vorgesehenen, sowie einige sonstige, auf die Zuständigkeiten des Kreis⸗ ausschusses und des Kreistages bezügliche Einschränkungen.

Der Gesetzentwurf ist im Hause der Abgeordneten der ersten Berathung unterzogen und an eine Kommission verwiesen, von dieser aber nicht berathen worden.

Das Gesetz vom 19. Marz 1881, betreffend Abänderungen der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 155), beseitigte in dieser letzteren die in der Ueberschrift und dem Eingange enthaltene Hinweisung auf die Provinz Posen, sowie den oben er⸗ wähnten, auf die Provinz bezüglichen §. 182, von welchem hinsichtlich der darin gewährten beschränkten Befugniß zur Regelung der Kreis⸗ verfassung durch Königliche Verordnung bis dahin kein Gebrauch gemacht worden war.

Nach §. 155 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 soll dasselbe, sowie nach §. 163 des Zuständig⸗ keitsgesetzes vom 1. August 1883 auch dieses zletztere in der Provinz Posen erst in Kraft treten, nachdem für dieselbe auf Grund besonderer Gesetze eine neue Kreis⸗ und eine neue Provinzialordnung erlassen se werden. Der Versuch, in letzterer Richtung vorzugehen, ist nach der obigen Darlegung bisher gescheitert und wird voraussicht⸗ lich auch jetzt mit Aussicht auf Erfolg nicht wiederholt werden können. Die besonderen, aus den nationalen Gegensätzen in der Be⸗ völkerung sich ergebenden Verhältnisse der Provinz Posen lassen es vielmehr zur Zeit nicht angängig erscheinen, mit der Einführung einer dem Vorbilde der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 entsprechen⸗ den Kreisverfassung dort vorzugehen. Die Bedenken, welche hiergegen geltend zu machen sind, liegen hauptsächlich in den Bestimmungen über die Bildung der Kreisvertretungen. Bei der gegenwärtigen Zusammensetzung der Kreistage haben die virilstimmberechtigten Großgrundbesitzer über die weitaus größere Mehrzahl der Stimmen zu verfügen. Es entfallen dort von insgesammt 1428 Mit⸗ gliedern der Kreistage 1125 (78,8 %) auf den Großgrund⸗ besitz, während 153 (10,7 %) dem Stande der Städte und 150 (10,5 %) dem Stande der Landgemeinden angehören. Die Einführung des Systems der neueren Kreisordnungen würde, bei insgesammt 1102 Abgeordneten, für die Städte, welche zum großen Theil einen dorfähnlichen Charakter haben, statt 153, 259 (23,5 %) Abgeordnete ergeben. Die Zahl der Abgeordneten des Großgrundbesitzes würde von 1125 auf 412 (37,4 %) sinken, idiejenige der Landgemeinden von 150 auf 431 (39,1 %) steigen.

Unter den 1125 Abgeordneten des Großgrundbesitzes befinden sich gegenwärtig 628 Männer deutscher Nationalität; von den 412 Ab⸗ geordneten des Wahlverbandes des Großgrundbesitzes würden dagegen demnächst voraussichtlich 282 auf Deutsche fallen. Wenn daher auch eine geringe prozentuale Vermehrung des deutschen Elements von 55,8 % auf 68,5 % eintreten würde, so ist doch die Ver⸗ minderung der absoluten Zahl der deutschen Vertreter des Großgrundbesitzes um 346 um so bedenklicher, als sich in der Vertretung der Landgemeinden das Verhältniß zu Gunsten des polnischen Elements ändern würde. Unter den Abgeordneten der Landgemeinden, von welchen gegenwärtig 86 (57,3 %) der deutschen und 64 (42,7 %) der polnischen Nationalität angehören, würden sich nämlich demnächst voraussichtlich 197 (45,7 %) Deutsche und 234 (54,3 %) Polen befinden. Es würde daher das polnische Element im Wahlverbande der Landgemeinden absolut und relativ einen ver⸗ hältnißmäßig sehr erheblichen Zuwachs zu gewärtigen haben, der nach der nationalen Seite hin dadurch wesentlich an Bedeutung gewinnt, daß die Gesammtvertretung des Großgrundbesitzes von 78,8 % auf 37,4 % zurückgeht.

Sowohl vom allgemeinen politischen, wie vom kommunalen und wirthschaftlichen Standpunkt aus betrachtet würde diese Verschiebung von den nachtheiligsten Wirkungen begleitet sein. In einzelnen Kreisen, welche jetzt eine deutsche Majorität besitzen, würde durch die Verstärkung des bäuerlichen Elements die polnische Minorität in dem Großgrundbesitzerverbande einen derartigen 8 erhalten, daß auf die bisherige deutsche Majorität nicht mehr zu rechnen sein würde. In anderen Kreisen, insbesondere in Grenzkreisen, würde sich das Verhältniß dahin gestalten, daß sämmtliche Stimmen in dem Wahlverbande der Landgemeinden den Polen zufallen und der letztere dadurch in die Lage kommen würde, für sich allein ohne den Großgrundbesitz bei allen wichtigeren Beschlüssen des Kreistages den Ausschlag zu geben. Bei dem verhältnißmäßig niedrigen Bildungs⸗ stande, auf welchem der der polnischen Nationalität angehörende Theil der ländlichen Bevölkerung der Provinz steht, würde aber hierin eine ernste Gefahr für die Zukunft der betreffenden Kreise liegen. Dasjenige Element, welches aus den Reihen der Bevölkerung den Kampf mit dem Polenthum auf dem Lande mit Erfolg aufzunehmen im Stande ist und auch a8f enommen hat, ist der deutsche Großgrundbesitz. Diesem neue Kr fte zuzuführen und auf der anderen Seite dem polnischen Großgrundbesitz solche zu entziehen, ist eine Aufgabe, welche durch die Thätigkeit der Ansiedelungs⸗ kommission neuerdings immer mehr ihrer Lösung entgegengeführt wird.

Es würde hiermit unvereinbar und daher politisch verfehlt sein, den Einfluß der Großgrundbesitzer auf den Kreistagen, auf welchen das deutsche Element stetig an Terrain gewinnt, zu Gunsten des bäuerlichen Standes zu vermindern.

Ist es hiernach zur Zeit nicht für thunlich zu erachten, in Bezug auf die Zusammensetzung der Kreisvertretungen Aenderungen eintreten