1889 / 14 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Jan 1889 18:00:01 GMT) scan diff

erst neueren Datums; denn er äußerte sich in einer Abend⸗

gesellschaft, welche vor etwa zehn Jahren in Barmen stattfand

und in welcher, als das Gespräch auf den Fürsten Bismarch

kam, dessen Verdienste allgemein anerkannt wurden, in höchst

erregter Weise, daß sich demselben kein einziger edler

8 nratterzuge gein Zug von Freundlichkeit oder Barmherzigkeit weisen

Nach der Correspondenz stellt der Angeschuldigte sich zu⸗ gleich als eine im höchsten Grade von sich eingenommene, ehrgeizige Persönlichkeit dar, die sich befähigt und berufen eine große politische Rolle zu spielen und über die

ichtanerkennung seiner vermeintlichen Verdienste und über getäuschte Hoffnungen mißvergnügt war. Nach dem Tode des Kaisers Friedrich glaubte er in der Veröffentlichung des Tagebuchauszuges eine Handhabe gefunden zu haben, die Verdienste des Reichskanzlers um das Zustandekommen des Reichs zu verkleinern und zugleich dessen Politik zu ver⸗ dächtigen. Es fällt im Hinblick auf den von ihm auf etwa 750 Seiten angegebenen großen Umfang des excerpirten Tagebuchs auf, daß bei der Veröffentlichung die zur Diskreditirung der Politik des Reichskanzlers dem Aus⸗ lande gegenüber geeigneten Stellen es gehören hierher die oben unter Nr. II bis V besprochenen Nachrichten, einer⸗ seits und die Lobsprüche auf den Freiherrn von Koggenbach andererseits, efr. z. B. Seite 16 der „Rundschau“ unter: „Roggenbach ist und bleibt der einzig vernünftige und zu⸗ verlässige unter den anwesenden Staatsmännern,“ eine unver⸗ hältnißmäßige Berücksichtigung gefunden 18— Hand in Hand mit diesem Versuch der öͤffentlichen Diskreditirung der Reichspolitik, welcher mit dem Antritt der Besuchsreise Sr. Majestät des regierenden Kaisers nach Süd⸗ deutschland zusammensiel, ging das Unternehmen des Ange⸗ schuldigten, im Geheimen die Politik des Reichskanzlers bei Sr. Majestät in Mißkredit zu bringen. Ueber dieses Unternehmen geben die bei dem Angeschuldigten in Beschlag genommenen Briefe des Freiherrn von Roggenbach vom 24. August und 6. Sep⸗ tember 1888, welche der Anklage als Anlage beigefügt sind, nähere Auskunft. Die dancfunih zu der Denkschrift hat der Letztere gegeben, jedoch will er später bei genauerer Prüfung derselben sie als ungeeignet zur Unterbreitung an Se. Majestät gefunden, sich dabei auch des Gefühls nicht haben erwehren können, daß die Ueberreichung der Miß⸗ deutung einer beabsichtigten ntrigue ausgesetzt sein würde. Er habe deshalb den Wunsch des Angeschuldigten vor Jedermann geheim gehalten, und, als er von dessen Ver⸗ haftung gehört, den nicht aus seinen Händen gekommenen Denkschriftsentwurf an dessen Vertheidiger mit dem späteren Ersuchen um Abgabe an den Untersuchungsrichter gesandt. Die sich jetzt bei den Akten befindende, sehr umfangreiche Schrift mit der Aufschrift: „Ausblicke auf die Regierung Kaiser Wilhelm's II. Eine Denkschrift“ hat folgenden Inhalt I. Auswärtige Politik. Bundesverhältniß und Reichstag. Aenderung des Wahlsystems. Abschaffung des geheimen Stimmrechts. Die Stellung des Reichskanzlers. Preußische Selbstverwaltung. Nothwendigkeit einer Landgemeinde⸗Ordnung ür vie östlichen Provinzen. Die offiziöse Presse und ihre ädlichkeit. II. Soziale Politik. Das Sozialistengesetz; seine Erfolg⸗ osigkeit. Rückkehr zum gemeinen Recht. Positive Maßregeln der Sozialreform. Mängel der sozialen Gesetzgebung und Nothwendigkeit ihrer Reform. Mängel der Alters⸗ und In⸗ validenversicherung in der vorgeschlagenen Form.

III. Kirchenpolitik.

Bezüglich der Stellung des Reichskanzlers wird hervor⸗ gehoben, daß, mit Ausnahme der militärischen Angelegenheiten alle Fäden der Reichsregierung in seiner Hand zusammen⸗ laufen, daß noch nie ein Unterthan eine so allgewaltige Amts⸗ stellung im Staat innegehabt habe, daß nur eine so gewaltige Kraft, wie die des Fürsten Bismarck den gestellten Aufgaben zu genügen vermocht habe und daß bei einem Wechsel der Persönlichkeit, wie er im Gange der Dinge unausbleiblich, die Wiederholung der Concentrirung einer Machtfülle vermieden werden müsse, welche auf die Länge der Autorität der Krone eine schwächende Konkurrenz bereiten und dem föderativen Charakter des Reichs widersprechen würde.

Anlangend die Kirchenpolitik, so hebt die Denkschrift hervor, daß auch jetzt kein dauernder Friede zwischen Staat und Kirche gesichert sei, daß eine gesetzliche Abgrenzung der Rechte des Staats und Roms geboten sei, daß die Mai⸗ gesetze durch Uebergriffe in die inneren Angelegenheiten der Kirche über das iel hinausgeschossen hätten, daß Kanzler und Kultus⸗Minister im späteren Nach⸗

xeben ganz inkonsequent und das Hineinziehen des

apstes m den Kampf um das Septennat unklug gewesen sei, und spricht sich ferner gegen den Summepiskopat sowie für volle Unabhängigkeit der epangelischen Kirche vom Staat aus als das einzig wirksame Gegengewicht gegen die Unabhängigkeit der katholischen Kirche. Der Angeschuldigte ist bei seiner Behauptung, daß ihm die Absicht, der Politik des Deutschen Reichs Schwierigkeiten 8 bereiten, überall fern gelegen habe, verblieben und

hat wiederholt hervorgehoben, daß er den Reichskanzler stets als den unentbehrlichen Rathgeber der Krone erachtet habe. Wenn er sich in letzterer Beziehung darauf be⸗ ruft, daß der nach der Thronbesteigung des Hochseligen Kaisers und Königs Friedrich am 12. März 1888 durch den ‚„Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger“ veröffentlichte Allerhöchste Erlaß an den Reichskanzler nebst dem gleichzeitig veröffentlichten Allerhöchsten Aufruf „An Mein Polk“ von ihm verfaßt worden sei, so. ist diese Thatsache richtig. Die Konzepte sind bei ihm und Abschristen davon bei dem Freiherrn von Roggenbach in Beschlag genommen worden. Nach der Aussage des Letzteren, mit der die des Angeschuldigten und die des Staats Ministers a. D, Generals z. D. von Stosch im Wesentlichen übereinstimmen, hat sich die Sache zugetragen: Als der Hochselige Kaiser Wilhelm im Juni 1885 in Ems einen tiefen Ohnmachtsanfall gehabt habe und ein plötzliches Hinscheiden zu befürchten gewesen, sei hm ein vom Kronprinzen früher geäußerter Wunsch, auf einen folchen Fall vorbereitet und namentlich gerustet zu sein, die bei seinem Regierungsantritterforderlichen öffentlichen Kundgebungen un verzüglich erlassen zu können, ins Gedächtniß gekommen und sei bei einer in jene Zeit fallenden Zusammenkunft mit dem N’ auf dem Gute des Generals von Stosch zu Oestrich a. Rh. der Entwurf der erforderlichen Prokla⸗ mationen besprochen worden. Dabei habe er betont, daß nach

en Intentionen des Hochseligen Kaisers, damaligen Kron⸗

rinzen, in allen Kundgebungen Dessen Bestreben, Sich die Dienste des Reichskanzlers zu erhalten, den Ausgangspunkt bilden

demnächst die beiden Kundgebungen entworfen ihm mittels Schreibens vom 2. August 1885 übersandt, worauf er sie Vornahme einiger Abänderungen noch im Laufe desselben Monats dem Kronprinzen auf der Mainau persönlich üͤbergeben habe. Die Entgegennahme scheint nach dem Briefe des Angeschuldigten vom 26. August 1885 Anfangs auf Schwierigkeiten gestoßen zu sein. Der Freiherr von Roggenbach und der General von Stosch ben sih. üͤbrigens bei ihrer Vernehmung zu Gunsten des ngeschuldigten dahin ausgesprochen, daß nach ihrer Kenntniß seiner Persönlichkeit und Gesinnung er sich nicht bewußt gewesen, daß die Veröffentlichung das Wohl des Deutschen

eichs zu gefährden Jheeignet sei. Darüber, ob sie selbst in den veröffentlichten Nachrichten eine Gefährdung dieses Wohls erblicken würden, haben sich Beide nicht geäußert.

Der in der Geffcken⸗ von Roggenbach'schen Correspondenz wiederholt genannte beiderseitige Bekannte und Vertraute Morier ist der früher der englischen Botschaft zu Berlin als Sekretär attachirt gewesene jetzige englische Botschafter Sir R. Morier zu St. Petersburg.

„Demnach wird der Angeschuldigte angeklagt: im September 1888 im Inlande durch die zu Berlin erscheinende Zeitschrift „Deutsche Rundschau“ Heft 1, Oktober 1888 in dem Artikel mit der Ueberschrift „Aus Kaiser Friedrich's Tagebuch 1870/71“ vorsätzlich die oben unter Nr. VI bezeichneten Nachrichten, von denen er wußte, daß ihre Geheimhaltung den ebendort bezeichneten Regierungen gegenüber für das Wohl des e eichs erforderlich war, öffentlich bekannt gemacht zu haben, Verbrechen, strafbar nach §. 92 Nr. 1 des Seh und §. 20 des Reichs⸗Preßgesetzes vom 7. Mai 1874. 8

Beweismittel:

A. Die in der Anklageschrift in Bezug genommenen Schriftstucke.

*

üsse. Dieser Instruktion gemäß habe der Angeschuldigte 8 1 Ge

1) der Hausinspektor des Reichstages, Wilhelm Krug zu Berlin, Leipzigerstraße 4;

2) die Wittwe des Haushofmeisters Krug, Anna, geb. Andres, zu Berlin, Linienstraße 130 prt.;

3) der Schriftsteller Dr. Julius Rodenberg zu Berlin, Margarethenstraße 1;

4) der Verlagsbuchhänder Elwin Paetel zu Berlin,

5) 1 Philosophie Heinrich Geffck

er Student der Philosophie Heinri effcken zu Berlin, Mittelstraße 461V;

6) 22 Professor der Theologie Ernst Achelis zu Mar⸗

urg;

7) der Schriftsteller, Geheime Rath Dr. Gustav Freytag zu Wiesbaden;

8) der badische Wirkliche Geheime Rath Freiherr von Roggenbach auf Ehnerfahrnau bei Schopfheim im Großherzogthum Baden;

9) der Staats⸗Minister a. D., General der Infanterie z. D. von Stosch zu Oestrich am Rhein.

C. Sachverständige:

1) der gerichtliche Stadtphysikus, Geheime Medizinal⸗ Rath Dr. Wolff zu Berlin;

2) 8* 8 zu benennenden Beamten des Auswärtigen

mts. Leipzig, den 16. Dezember 1888. Der Ober⸗Reichsanwalt. Tessendorff.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem General⸗Lieutenant Sallbach, Präses der Artillerie⸗ Prüfungs⸗Kommission, den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Oberst⸗Lieutenant Casten⸗ holz, Direktor des Feuerwerks⸗Laboratoriums zu Spandau, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Haupt⸗ mann Böhmer, Mitglied der Artillerie⸗Prüfungs⸗Kommission, dem Oberst⸗Lieutenant a. D. Stein zu Berlin, bisher im Magde⸗ burgischen Fuß⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 4, dem Major a. D. von Wrochem zu Czerwentzütz im Kreise Ratibor, bisher im Garde⸗Fuß⸗Artillerie⸗Regiment, dem Geheimen Regierungs⸗ Rath Hoffmann zu Berlin, bisher ständiges Mitglied des Reichs⸗Versicherungsamts, dem Kreis⸗Physikus, Medizinal⸗ Rath Dr. Janert g8n Insterburg⸗ dem emeritirten

astor Starcke zu Koiskau im Kreise Liegnitz, dem

egierungs⸗Baumeister Kleinau 2 Berlin und dem Kreis⸗ Sekretär a. D. Eberhart zu Trier den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; dem Obersten Siegert, Abtheilungs⸗ Chef in der Artillerie⸗Prüfungs⸗Kommission, den König⸗ lichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; dem Major Reuscher, Mitglied der Artillerie⸗Prüfungs⸗Kommission, und dem Geheimen Regierungs⸗Rath, Professor Otzen zu Berlin, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Bau⸗ rath Engel zu Berlin, dem Raths⸗Zimmermeister Hol⸗ land ebendaselbst, dem Zimmermeister Weiße ebenda⸗ 8 und dem Maurermeister Wichmann ebendaselbst en Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem städtischen Eebrer Brosche zu Berlin und dem emeri⸗ tirten Hauptlehrer und Kantor Werner zu Siegersdorf im Kreise Bunzlau, bisher zu Ottendorf im Kreise Bunzlau, den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohen⸗ zollern; sowie dem pensionirten Vollziehungsbeamten Otto zu Dortmund und dem Hausdiener Andreas Wipper zu Magdeburg das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädlgst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Komthurkreuzes erster Klasse des Königli enFgcsftectrn Rileegr e.9 dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath und vortragenden Rath im Reichs⸗Justizamt, Dr. Hagens; des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzogli badischen Vrdens vom Zähringer 8gs⸗ glich den Eisenbahn⸗Betriebs⸗Direktoren Kecker zu Metz und Ostermeyer zu Straßburg i. E.; des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben b rdens: dem Stations⸗Vorsteher Schiers zu Straßburg i. E.;

.

und sie

des Offizterkreuzes des Kbniglich belgischen LezvoldeDrdens. 28 isch

dem Ober⸗ und Geheimen Regierungs⸗Rath Dr. Greiff

zu Straßburg i. E.; sowie des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Regierungs⸗Rath von Michels zu Straßburg.

Denutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben nach Maßgabe des esetzbla

der

der Stellvertretung des Reichskanzlers im Berei eauf⸗

Marineverwaltung den Contre⸗Admiral Paschen zu tragen geruht.

Gesetzes vom 17. März 1878 (Reichs⸗G tt S. 2 mit

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Landrichtern Dr. Weber, Liebler, Schiber un Walther in Colmar, Grafen von Leublfing und Dr. Lossen in Straßburg, von Oertzen in Zabern, Weber in Saargemünd, Dr. Hock und Freudenthal in Metz sowie 6 . in Mülhausen den Charakter als Landgerichts⸗Rath, ner den Amtsrichtern Lanzberg in Vic, Dr. Warmuth in Lauterburg, Prinz und Speckner in Colmar, emuth in orbach, Gruber in Bischweiler, Syffert in Diedenhofen, ubois in Straßburg, Vaillant in Metz sowie Paff⸗ 88 2 in Barr den Charakter als Amtsgerichts⸗Rath verleihen.

Der Konsular⸗Agent Daralexi in Pyrgos (Griechen⸗ land) ist gestorben. E Pyrgos (

Die vom Gr. Bezirksamt Offenburg unterm 9. d. M. vor⸗

läufig erlassene Beschlagnahme der Flu gschrift: „Wähler! e

Mitbürger!“ beginnend mit den Worten: „Vor die Entscheidung gestellt“ und endigend mit den Worten: „Das Arbeiter⸗Wahleomits“ wird hiermit bestätigt, und es wird dencggmä 1“ Flugblatt duf, grumd 88 Sebnn und 12 Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verboten. b Freiburg, den 12. Januar 1889. roßherzogliche Landeskommissär für die Kreise Lörrach, Freiburg und Offenburg: Siegel.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem ordentlichen Professor Dr. Hugo Lörsch zu Bonn

den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath zu e sowie

‚in Folge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu

Mülheim a. Rhein getroffenen Wahl den Rentner und Stadt⸗

verordneten Joseph Boersch daselbst als unbesoldeten Bei⸗

geordneten der Stadt Mülheim a. Rhein für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen. .

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiteen.

Bekanntmachung.

In der im Monat November 1888 zu Berlin abgehaltenen Turnlehrerinnen⸗Prüfung haben das Zeugniß der Be⸗ fähigung zur Ertheilung des Turnunterrichts an Mädchen⸗ schulen erlangt:

1) Bartsch, Elise, Handarbeitslehrerin zu Dominium Liebenzig bei Neusalz a. O., 2) Beyer, Elise, Lehrerin zu Berlin, 3) Bragard, Ottilie, daselbst, 8

4) Buchholtz, Elisabeth, Zeichen⸗ und Handarbeits⸗

lehrerin daselbst, 8

8 Cohn, Henriette, Lehrerin daselbst,

6) Eigler, Elfriede, desgl. daselbst,

8 9 1 Klarxa, desgl. daselbst, .

8) Gallandi, Emilie, Handarbeitslehrerin daselbst, 9) Göhrke, Elise, desgl. zu Görlitz, 10) Hermenau, Elisabeth, zu Königsberg i. Pr.,, 11) Hollweg, Ottilie, Lehrerin zu Berlus 8 12) Käuffer, Antonie, desgl. vafelbst, 8

19 Klöbbe, Amalie, desgl. daselbst,

14) Kobligk, Mathilde, zu Babken, Kreis Goldap,

f8 819 Koster, Margarethe, erlin,

16) Lenz, Hulda, desgl. zu Königsberg i. Pr.,

3 17) Medenwald, Helene, Lehren 6

19) Polski, Helene, Handarbeitslehrerin zu Graudenz,

19) Reinert, Antonie, Lehrerin zu Königsberg i. Pr.,

20) Schmidt, Olga, zu Göttingen,

„21) Schnabel, Gertrud, andarbeitslehrerin zu

Königsberg i. Pr.,

9 Schultz, Anna, desgl. zu Krotoschin,

9

Handarbeitslehrerin zu

k 5

23) Supplitt, Helene, zu Königsberg i. Pr. . 8 24 West hal, Anna, Geaseeecesehegein za⸗ Königs⸗ rg i. Pr., un 8 25) Wolff, Luise, Lehrerin zu Berli Berlin, den 5. Januar 1889. 1“ Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Im Auftrage: de la Croix.

Redacteur: J. V.: Siemenroth.

Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32..

Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage) und eine Extra⸗Beilage.

Berlin:

1“

8⸗Anzeiger und Königlich Preufischen Staat

6 3

2

2 *

Berlin, Mittwoch, den 16. Januar

Königreich Preußen 8 Privilegium

8 Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Anleihe⸗ Pügeg. üe t Stettin, Regierungsbezirk Stettin,

zum Betrage von 6000 000 Reichswährung.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Nachdem die städtischen Behörden zu Stettin beschlossen haben, die zur Durchführung der Kanalisation, zum Bau eines öffentlichen Schlachthauses, zur Erweiterung der Hafenanlagen, zur Herstellung des Dunzig⸗Parnitz⸗Kanals, zur Erweiterung des Siechenhauses ꝛc. erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag des dortigen Magistrats, 1 1

zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene und Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von sechs Millionen Mark ausgeben zu dürfen, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 der Stadt Stettin zur Ausstellung von Anleihescheinen im Betrage von 6 Millionen Reichsmark —, welche nach dem anliegenden Muster in Abschnitten zu 2000, 1000, 500 und 200 Reichswährung aus⸗ zufertigen, mit dreieinhalb vom Hundert jährlich zu verzinsen, in 6 Abtheilungen zu je 1 Million Mark zu emittiren und anhebend mit dem Jahre der Ausgabe jeder Abtheilung nach dem festgestellten Tilgungsplane durch freihändigen Ankauf oder Ausloosung mit mindestens einem een der Kapitalschuld unter Zuwachs der durch die allmähliche ilgung der tes herbeigeführten Zinsenersparnisse spätestens in 44 Jahren zu tilgen sind —, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen. 8

Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen.

Urkundlich unter unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 21. Dezember 1888. Wilhelm. R. von Scholz.

88₰

Herrfurth.

(Stettiner Stadtwappen.) Anleiheschein der Stadt Stettin, Buchstabe Nr....

über Mark Reichswährung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom (Amtsblatt der Königlichen Renigruhg zu Stettin vom

. te Ausgabe,

Wir Magistrat der Stadt Stettin beurkunden und bekennen hierdurch, daß der Inbaber dieses Anleihescheins... Mark Reichs⸗ währung, deren Empfang wir bescheinigen, von der hiesigen Stadt⸗ gemeinde als ein Darlehn unter den unsstehend abgedruckten Bedin⸗ gungen zu fordern hat.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadtgemeinde Stettin mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. 6

Stettin, den.. ten 18

Der Magistrat. (Eigenhändige Unterschrift des Dirigenten und eines Magistrats⸗ mitgliedes unter Beifügung ihrer Amtstitel.)

Diese Reichsmark bilden einen Theil des auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom

aufgenommenen Darlehns von 6 000 000 Reichswährung. 16“

Die Rückzahlung dieses Gesammt⸗Darlehns von 6 000 000 geschieht binnen spätestens 44 Jahren, vom Jahre der Ausgabe jeder einzelnen der 6 je 1 000 000 betragenden Serien ab gerechnet, nach Maßgabe des festgestellten Tilgungsplans dergestalt, daß die darin jährlich ausgeworfenen Tilgungsraten in den Haushaltungsplan auf⸗

enommen und daraus die Anleihescheine mittelst freihändigen An⸗ aufs oder Ausloosung eingelöst werden.

Die Stadtgemeinde Stettin behält sich das Recht vor, den Tilgungsplan zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende An⸗ leihescheine auf einmal zu kündigen.

Sthe Inhabern der Anleihescheine steht dagegen kein Kündigungs⸗ recht zu.

Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Anleihescheine werden

unter Bezeichnung ihrer E“ und Beträge, sowie

des Zeupunktes, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich

bekannt gemacht. 3

Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstage in dem „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußzischen Staats⸗Anzeiger“, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin und in einer der in Stettin erscheinenden Zeitungen. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an Stelle des⸗

selben ein anderes mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗

Präsidenten zu Stettin bestimmt werden.

Die ö zu tilgenden Anleihescheine erfolgt im Monat August durch den Magistrat und die Auszahlung der ausgeloosten Jäsei escae he vom 2. Januar des auf die Ausloosung folgenden

ahres ab. .

Bis zu dem Tage, an welchem solchergestalt das Kapital zurück⸗ zuzahlen ist, wird dasselbe in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar

nd 1. Juli, mit drei und einem halben Prozent jährlich verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals geschieht gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine beziehungsweise dieses Anleihescheins bei der Kämmereikasse zu Stettin und bei den bekannt

emachten Zahlungsstellen in Berlin in der nach dem Eintritt des

aälligkeitstermins folgenden Zeit. Auch werden die fälligen Zins⸗ schrine bei allen Zahlungen an die hiesige Stadtkasse in Zahlung enommen. 8 Mit den zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Anleihe⸗ scheinen sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fällig⸗ keitstermine zurückzuliefern. 1 b

8 Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Die ausgeloosten beziehungsweise gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb 30 Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden sind, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadtgemeinde Stettin.⸗

„Das Aufgebot und die Krastloserklärung verlorener oder ver⸗ nichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §§. 838 und ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 .⸗S⸗Br. S. 89.

Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden, doch soll für den Fall, daß der Verlust der Zinsscheine vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist beim Magistrat zu Stettin angemeldet und der stattgehabte Besitz der Zinsscheine durch Vor⸗ zeigung der Anleihescheine oder sonst in glaubhafter Weise dargetban wird, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten indübis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung aus⸗

t werd 9 11X1“

Mit diesem Anleihescheine sind 20 balbjabrige Zinsscheine aus⸗ egeben; die ferneren Zinsscheine werden ebenfalls für zehnjährige Perioden ausgegeben werden. G 1 „Die Ausgabe einer neuen Zinsscheinreihe erfolgt bei der Kämmereikasse zu Stettin gegen Ablieferung der der älteren Zins⸗ scheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verlust der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des Anleihescheins, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig geschieht, und es wird, daß dies geschehen, auf dem Anleiheschein vermerkt.

Zinsschein

(Laufende Nr. des Scheins) (Laufende Nr. des Scheins) zu dem Stettiner Stadt⸗Anleiheschein

Buchstabe N. Nr.. über Reichsmark. Pfennige.

Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe am . t S s8 F an fälligen halbjährlichen Zinsen aus der Kämmereikasse zu Stettia oder bei den bekannt zu machenden Zahlungsstellen in Berlin . .. Mark.. Pfennige Reichswährung. Stettin, den.. ten Der Magistrat. . Dieser Zinsschein wird ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit ab gerechnet, erhoben wird. Anweisung 1 zu dem Anleiheschein der Stadt Stettin, Buchstabe.. Nr. . über

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rück⸗ gabe bei der Kämmereikasse zu Stettin zu dem obigen Anleiheschein die. Reihe von Zinsscheinen für die Jahre 18.. bis 1. sofern nicht von dem Inhaber des Anleihescheins gegen diese Aus⸗ keichung bei dem unterzeichneten Magistrat rechtzeitig pr estirt wor⸗ den 8 8 11 8 1

Stettin, den.. ten 18 ‧.„

Der Magistrat.

Anmerkung. Bei den Zinsscheinen und Anweisungen können die Namensunterschriften des Magistrats⸗Dirigenten und des Magistrats⸗ Mitgliedes mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein und jede Anweisung mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern

in nachstehender Art abzudrucken: .. ter Zinsschein. ... ter Zinsschein.

Anweisung.

Vorlesungen n der Forst⸗Akademie Münden während des Sommer⸗Semesters 1889.

Borggreve: Einleitung in die Forstwissenschaft und Forst⸗ literatur, Jagdkunde. .

Uth: Forstverwaltungskunde.

Michaelis: Forstliches Repetitorium. 81

Baule: Arithmetik, Geodätische Uebungen, Forstver Instruktion.

Councler: Chemie. Repetitorium.

Hornberger: Phvsik und Meteorologie.

Müller: Systematische Botanik und Botanisches Praktikum.

Metzger: Zoologie (Wirbelthiere), Fischereiwesen.

S Civilrecht I.

önig, Volkswirthschaftslehre I.

Außerdem an sämmtlichen Nachmittagen und einem Vormittag der Woche Exkursionen und Uebungen in der Forstabschätzung, im Feldmessen und Nivelliren, Planzeichnen, Wege⸗ und Brückenbau, in der Jagd, Fischerei und Fischzucht unter Leitung obiger Dozenten und des Forst⸗Assessors Schumacher. . 1

Das Sommer⸗Semester beginnt am Montag, den 29. Avpril. Erforderlich für die preußische Staatsforstlaufbahn Maturitas von deutschem Gymnasium oder preußischer Realschule I. Ordnung und einjährige Vorpraxis. Sonstige Studirende finden auch auf Grund anderweiten Nachweises genügender Vorbildung Aufnahme.

Anmeldungen sind baldmöglichst an den Unterzeichnet cht

Deer Direktor der Forst⸗Akademie. Borggreve. 1b

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Arumwer. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 12. Januar. v. Boehn, Gen. der Inf. und kommandirender General des VI. Armee⸗Corps, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs mit Pension zur Disposition und gleichzeitig auch à la suite des Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regts. Nr. 2 gestellt. v. Lewinski I., Gen. Lieut. und Inspecteur der 2. Fed e; Insp., mit der Führung des VI. Armee⸗Corps beauftragt. acobi, Gen. Lieut. und Inspecteur der 4. Feld⸗Art. Insp., in gleicher Eigenschaft zur 2. Feld⸗Art. Insp. versetzt. Waen ker von Dankenschweil, Hauptmann à la suste des General⸗ stabes, unter Entbindung von dem Kommando zur Dienst⸗ leistung bei dem Kriegs ⸗Ministerium und unter Ueberwei⸗ sung zum Großen Generalstabe, in den Generalstab der Armee wiedereinrangirt. Sixt v. Arnim, Hauptm. vom Generalstabe der 22. Div., unter Stellung à la suite des Generalstabes der Armee, zur Dienstleistung bei dem Kriegs⸗Ministerium kommandirt. v. Bredow, Rittm. vom Drag. Regt. Nr. 9, unter Entbindung von dem Kommando als Adjutant bei der Kav. Div. der XV. Armee⸗ Corps, dem Regt. aggregirt. v. Keller, Rittm. und Eskadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. 6, als Adjutant zur Kav. Div. des XV. Armee⸗ Corps kommandirt. v. Tepper⸗Laski, Pr. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 3, auf 6 Monate zur Gestüt⸗Verwaltung kommandirt.

Königlich Bayerische Armee. Ernennungen, Beförderungen und YVersetzungen. Im aktiven Heere. 31. Dezember. Raila, Oberst a. D., unter Einreihung in die Kategorie der zur Disp. stehenden Offiziere, um Commandeur des Landw. Bats. Bezirks I. München, Bischy, ajor à la suite des 3. Inf. Regts. und kommandirt zur Dienst⸗ leistung dortselbst, zum Bats. Commandeur im 10. Inf. Regt, er⸗ nannt. Landmann, Major des Generalstabes beim General⸗Kom⸗

mando I. Armee⸗Corps, Graf v. Bothmer, Major des General⸗

stabes von der Centralstelle, kommandirt zum Königl. preuß. General stabe, zu Oberst⸗Lts. befördert. Pündter, 3 Referent beim General⸗Kommando II. Armee⸗Corps, der Charakter als Oberst⸗Lt. verliehen.

Major z. D., Landwehr⸗

8. Januar. Sandner, Miajor, bisher à la suite des 4. Chev. Regts. und kommandirt zur Dienstleistung dortselbst, zum etatsmäß. Stabsoffizier in diesem Regt. ernannt. 8 Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 31. De⸗ zember. Wenninger, Oberst z. D., Commandeur des Landw. Bats. Bezirks I. München, mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 2. Schweren Reiter⸗Regts., Grohe, Major und Bats. Commandeur im 10. Inf. Regt., unter Verleihung des Charakters als Oberst⸗Lt., mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform, der Abschied bewilligt. 8 3. Januar. Oberhauser, Pr. Lt. des 10. Inf. Regts., unter Verleihung der Aussicht auf Anstellung im Civildienst, mit I” mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied ewilligt.

4. Januar. Richter, Pr. Lt. des 1. Fuß⸗Art. Regts.,, unter Verleihung des Charakters als Hauptm., mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt.

7. Januar. Fromme, Sec. Lt. des 1. Jäger⸗Bats., unter Verleihung der Aussicht auf Anstellung im Civildienst, mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt. 8. Januar. v. Madroux. Major und etatsmäßiger Stabs⸗ offizier im 4. Chev. Regt., mit Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Abschied bewilligt.

Kaiserliche Marine.

Berlin, 10. Januar. Paschen, Contre⸗Admiral, Vorstand des Hydrographischen Amts der Admiralität, einstweilen die Ver⸗ tretung des erkrankten kommandirenden Admirals übertragen.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 16. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König erledigten am Morgen des gestrigen Tages Regierungs⸗Angelegenheiten und arbeiteten hierauf bis gegen 12 Uhr Mittags mit dem Chef des Militärkabinets.

Vor dem Frühstück, zu welchem Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Leopold, Höchstdessen Hofstaat und der Ge⸗ sandte von Holleben geladen waren, empfingen Se. Majestät noch den Botschafter Prinzen Reuß.

Um 1 Uhr 35 Minuten Nachmittags erfolgte die Abreise Sr. Majestät nach Bückeburg, wo die Ankunft bald nach 6 Uhr erfolgte.

Se. Durchlaucht der Fürst zu Schaum⸗ burg⸗Lippe, umgeben von den Durchlauchtigen Söhnen, empfing Se. Majestät auf dem Bahnhof und geleitete Allerhöchstdieselben durch die festlich dekorirten Straßen nach dem prächtig geschmückten Schlosse. Kriegervereine und Gewerke bildeten Spalier. Der Empfang war ein überaus herzlicher.

Nachdem Se. Majestät im Schlosse die Fürstlichen Damen begrüßt hatten, zogen Allerhöchstdieselben Sich in Ihre Gemächer zurück.

Um 7 ½ Uhr Abends fand ein Galadiner statt, zu welchem die Spitzen der Behörden geladen waren.

Nach aufgehobener Tafel brachten die Bürger der Stadt Sr. Majestät einen Fackelzug dar, bei welchem der Ober⸗ Bürgermeister ein Hoch auf den Kaiser ausbrachte.

Erst gegen 12 Uhr zogen Sich Se. Majestät zurück.

Heute fuhren Se. Majestät der Kaiser, begleitet von Sr. Durchlaucht dem Fürsten und unter Voranritt von Bauern in ihrer Landestracht, um 9 ༠Uhr zur Jagd nach dem Baumer Revier.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfing gestern Mittag das zur Gratulation bei Ihrer Durchlaucht der Prinzessin Luise zu Schleswig⸗Holstein er⸗ schienene Offizier⸗Corps des Regiments der Gardes du Corps, sowie die Commandeure des 1. Garde⸗Regiments z. F. und des Leib⸗Garde⸗Husaren⸗Regiments, und ertheilte am Nach⸗ Inc mehrere Audienzen. 1

im 5 ½ Uhr statteten Ihre Königlichen Hoheiten die Großherzogin und die Erbgroßherzogin von Baden Ihrer Maäjestät einen Besuch ab.

Ihre Majestat die Kaiserin und Königin Augusta Femefäns estern den Landgrafen Alexis von Hessen, sowie den Fürsten Fienburg ⸗Birstein d ertheilte dem Feld⸗ propst D. Aßmann eine Audienz. v“

Aus Bückeburg, vom 15. Januar, wird uns weiter

gemeldet: Der Herzlichkeit und Innigkeit des Empfanges, welcher Sr. Majestät dem Kaiser heute hier bereitet wurde, entsprachen die Reden, welche Se. Majestät und Se. Durchlaucht der Fürst bei dem Galadiner im Fürst⸗ lichen Schlosse wechselten. Der Fürst sagte:

Ew. Majestät wollen Mir Allergnädigst erlauben, mit wenigen Worten aussprechen zu dürfen, wie hocherfreut und beglückt wir über Ew. Majestät Allergnädigsten Besuch sind, und wie wir mit dank⸗ erfülltem Herzen auf Ew. Majestät Erhabenes Wohl unsere Gläser erheben. Gottes Gnade möge zu Deutschlands Heil Ew. Majestät allezeit beschirmen. Unser allverehrter und geliebter Kaiser, dem unsere Herzen freudig entgegenschlagen, Er lebe Hoch! und abermals Hoch!! und immerdar Hoch!!!

Der Kaiser erwiderte:

Gestatten Ew. Durchlaucht, daß Ich Meinen wärmsten Dank Ihnen zu Füßen legen darf für die gnädigen Worte, welche Sie an Mich gerichtet, und für den herzerfrischenden und freundlichen Empfang, welchen Mir Ihre Stadt bereitet bat. Ich freue Mich außerordentlich, die Möglichkeit gefunden zu haben, Meinen Besuch bei Ihrem Hofe und Hause auszuführen, da Ich von Jugend auf Ew. Durchlaucht als den

ältesten Freund und treuen Bundesgenossen Meines Großvaters habe kennen, schätzen und lieben gelernt. Ich knüpfe daran die Bitte, diese