lahre 1887/88 im Betrage von 35 962 994 ℳ hinzutritt, so daß sich sie gesammte für 889/90 zum Ansatz gebrachte Ein⸗ ahme uf 1 513 894 879 ℳ beläuft. Die Ausgaben sind uf den gleichen Betrag, und zwar im Ordinarium auf 1 436 402 483 ℳ, im Extraordinarium auf 77492 396 ℳ ver⸗ anschlagt; in letzterer Summe ist ein dem vorgedachten Verwaltungs⸗ berschuß von 1887/88 entsprechender Betrag entbhalten, welcher zur ußerordentlichen Tilgung von Staatsschulden verwendet werden soll.
Gegenüber den Veranschlagungen für das laufende Etatsjahr
rgeben die für 1889/90 ordentlichen Einnahmen ein
Mehr von 67 202 964 ℳ, die Ausgaben im Ordinarium ein Mehr von 74 278 816 ℳ, im Extraordinarium ein solches von 28 887 142 ℳ,
ithin überhaupt ein Mehr von 103 165 958 ℳ 8 Was die ordentlichen Einnahmen betrifft, so ist zunächst bei den staatlichen Betriebsverwaltungen ein aus 38 214 371 ℳ Mehr⸗ und
2 684 370 ℳ Minderüberschüssen sich ergebender Mehrüberschuß von 35 530 001 ℳ veranschlagt, unter Mitberücksichtigung einer Minder⸗ ausgabe von 1 043 550 ℳ an gesetzlichen Wittwen⸗ und Waisen⸗
heldern, welche letzteren behufs Vereinfachung der Verrechnung fortan ür sämmtliche Verwaltungen gemeinschaftlich im Etat des Finanz⸗
Ministeriums ausgebracht werden sollen.
„Von dem vorgedachten Mehrüberschuß von 35 530 001 ℳ ent⸗ fällt auf die Eisenbahnverwaltung ein Betrag von 34 290 115 ℳ, welcher sich ergiebt aus 54 768 155 ℳ Mehreinnahme und 20478 040 ℳ Mehrausgabe. Andererseits erwächst in Folge der Kündigung von Prioritäts⸗Anleihen verstaatlichter Eisenbahnen und der Aufnahme neuer Anleihen für Eisenbahnzwecke bei der Verwaltung der öffent⸗ lichen Schuld eine Mehrausgabe an Zinsen ꝛc. von rund 1 928 000 ℳ
Bei der Verwaltung der direkten Steuern ist ein Mehrüberschuß von 2 845 900 ℳ angesetzt, wobei insbesondere eine Mehreinnahme von 1 392 000 ℳ bei der klassifizirten Einkommensteuer, von 700 000 ℳ bei der Gebäudesteuer, von 488 000 ℳ bei der Klassen⸗ steuer und von 401 000 ℳ bei der Gewerbesteuer veranschlagt ist. „Bei der Verwaltung für Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenwesen ist ein Mehrüberschuß von 779 166 ℳ in Ansatz gebracht, indem nament⸗ lich die Ueberschüsse aus den staatlichen Bergwerken um 649 209 ℳ, aus den Gemeinschaftswerken um 122 784 ℳ und die Bergwerks⸗ abgaben um 164 965 ℳ höher, dagegen die Ueberschüsse aus den Hütten⸗ und den Salzwerken um 27 571 ℳ bezw. 173 469 ℳ niedriger veranschlagt sind.
Bei der Forstverwaltung ist ein Mehrüberschuß von 161 000 ℳ, bei der Lotterieverwaltung ein solcher von 63 500 ℳ und bei dem Seehandlungs⸗Institut, nach der zu Grunde zu legenden Durchschnitts⸗ berechnung ein solcher von 63 000 ℳ in Ansatz gebracht.
An Minderüberschüssen haben veranschlaagt werden müssen 2 257 200 ℳ bei der Verwaltung der indirekten Steuern. Es kommen zwar an Mehreinnahmen namentlich 600 000 ℳ bei der Stempel⸗ steuer und 900 000 ℳ bei der Erbschaftssteuer in Betracht und es ergeben sich ferner Minderausgaben von insgesammt 895 600 ℳ hauptsächlich in Folge des am 15. Oktober 1888 erfolgten Anschlusses bis dahin außerhalb der Zollgrenze belegener Landestheile an das Zollgebiet des Reichs; es sind aber auch, und zwar im Wesentlichen theils aus dem letztgedachten Anlasse, theils in Folge des im Entwurf zu dem Reichshaushalts⸗Etat für 1889/90 veranschlagten Minderbetrages der in Preußen zur Erhebung kommenden Einnahmen an Branntweinsteuer, die Vergütungen für die für Rechnung des Reichs zu erhebenden Zölle und Steuern um 4 772 370 ℳ niedriger als im laufenden Etat angesetzt.
Ein Minderüberschuß ergiebt sich ferner bei der Domänenverwal⸗ tung im Betrage von 427 170 ℳ, indem namentlich der Ertrag von Domänenvorwerken um 160 141 ℳ niedriger zu veranschlagen ist und die Einnahmen an grundherrlichen Hebungen ꝛc. und an Domänen⸗ Amortisationsrenten theils in Folge von Ablösungen, theils in Folge der Ausführung des Gesetzes vom 25. Mai 1885 wegen Aussonderung des steuerartigen Theils aus den sogenannten stehenden Gefällen in der Proving Schleswig⸗Holstein (Ges.⸗Samml. S. 170) um 175 957 ℳ ezw. 225 900 ℳ geringer anzusetzen sind.
Der Etat der allgemeinen Finanzverwaltung weist gegen das laufende Jahr zwar eine Mehreinnahme von 9 016 790 ℳ auf, indem insbesondere, den bezüglichen Ansätzen in dem Entwurf zum Reichshaushalts⸗Etat für 1889/90 ensprechend, neben einem Minder⸗ betrage von 4 077 220 ℳ bei dem Antheil an dem Ertrage der Ver⸗ brauchsabgabe ꝛc. vom Branntwein ein Mehr von 12 218 670 ℳ bezw. 160 760 ℳ an Ueberweisungen aus dem Ertrage der Zölle und der Tabacksteuer sowie aus dem Ertrage der Reichsstempel⸗ abgaben eingestellt ist und indem ferner die Einnahmen des vormaligen Staatsschatzes um 478 300 ℳ höher zu ver⸗ anschlagen sind. Diesen Mehreinnahmen sowie den Minder⸗ ausgaben, unter welchen der Betrag des bisher gezahlten Aversums für Zölle und Verbrauchssteuern der vom Zollgebiete des Reichs ausgeschlossen gewesenen Landestheile mit 1 055 270 ℳ hervorzuheben ist, stehen indessen an Mehrausgaben namentlich 4 317 355 ℳ an Beitrag Preußens zu den Ausgaben des Reichs und 8000 000 ℳ an Ueberweisungen an die Kommunalverbände auf dae. des Gesetzes vom 14. Mai 1885 (Gesetz⸗Samml. S. 128) gegenüber.
Bei den eigentlichen Staatsverwaltungen ist die Einnahme um insgesammt 1 754 923 ℳ höher veranschlagt; hervorzuheben ist eine Mehreinnahme von 1 050 000 ℳ an Kosten ꝛc. bei der Justiz⸗ verwaltung.
Bei den Ausgaben im Ordinarium tritt außer den im Vorstehenden schon miterwähnten Mehransätzen zunächst eine Mehrausgabe von 11 101 392 ℳ bei der Verwaltung der öffentlichen Schuld hervor. Neben Mehrausgaben einerseits und Minderausgaben andererseits für Verzinsung der Staatsschulden und neben einer Mehrausgabe von 242 335 ℳ; welche dadurch entsteht, daß hier behufs der Ver⸗ wendung zur Schuldentilgung die in dieser Höhe im Etat der all⸗ gemeinen Finanzverwaltung nachgewiesenen Einnahmen an Rückzahlungen und Zinsen auf Staatsdarlehen als neue Ausgabeposition eingestellt ind, kommt namentlich in Betracht der von dem etatsmäßigen Ueber⸗ chuß der Eisenbahnverwaltung für 1889/90 nach Deckung des etats⸗ mäßigen Ausgabebedarfs für dasselbe Jahr noch verfügbare, zur Tilgung von Staatsschulden bezw. zur Verrechnung auf bewilligte Anleihen zu verwendende Betrag von 12 000 000 ℳ
Bei den eigentlichen Staatsverwaltungen erhöht sich der Bedarf an dauernden Ausgaben um insgesammt 29 087 932 ℳ
Im Etat des Finanz⸗Ministeriums beträgt die Mehrausgabe 4 733 163 ℳ Zur weiteren Erhöhung des Civilpensionsfonds sind 1 825 000 ℳ und an gesetzlichen Wittwen⸗ und Weaisengeldern 3 186 400 ℳ mehr vorgesehen, letzterer Betrag zum größten Theil in Folge der schon oben erwähnten Vereinigung dieser Ausgaben für alle Verwaltungen auf dem Etat des Finanz⸗Ministeriums; von Minderausgaben sind zu erwähnen 395 237 ℳ bei den Wittwen⸗ und Waisen⸗Verpflegungsanstalten, darunter 372 000 ℳ bei dem Zuschuß zur allgemeinen Wittwen⸗Verpflegungsanstalt in Berlin, im Wesentlichen mit Rücksicht auf die in Aussicht ge⸗ nommene Uebertragung der auf Seiten dieser Anstalt gegenüber den landeskirchlichen Geistlichen bezw. deren Wittwen bestehenden Ver⸗ sicherungsverpflichtungen auf den Pfarr⸗Wittwen⸗ und Waisenfonds ber evan vexen Landeskirche, worüber eine besondere Vorlage er⸗ olgen wird.
Im Etat der Bauverwaltung ist eine Mehrausgabe von 1 309 254 ℳ ü8 darunter 1 000 000 ℳ zur Unterhaltung der Binnenhäfen und Binnengewässer ꝛc. und 98 030 ℳ zur Unter⸗ haltung der Seehäfen ꝛc.
Bei der Verwaltung für Handel und Gewerbe sind an Mehr⸗ ausgaben 353 474 ℳ in Ansatz gebracht, namentlich 203 000 ℳ für
ortbildungsschulen, 53 000 ℳ für Fachschulen und 50 000 ℳ zur bederung des gewerblichen Unterrichts ꝛc.
Bei der Justizverwaltung sind Mehrausgaben von 67 332 ℳ bei den Ober⸗Landesgerichten und von 684 911 ℳ bei den Land⸗ und Amtsgerichten, vornehmlich zur Vermehrung des Personals vorgesehen und soll ferner der Gebäude⸗Unterhaltungsfonds um 300 000 ℳ ver⸗ stärkt werden. Nach Abrechnung anderweit sich ergebenden Minder⸗
deutschen Eisenbahnen — vgsch es
Set erhöht sich die dauernde Ausgabe der Justizverwaltung um ℳ
Bei der Verwaltung des Innern ergiebt sich eine Minderausgabe von 96 051 ℳ Von Mehrausgaben sind zu erwähnen 45 875 ℳ für das Ober⸗Verwaltungsgericht, 104 340 ℳ und 180 920 ℳ für die Polizeiverwaltung in Berlin bezw. in den Provinzen sowie rund 180 000 ℳ für die Landgendarmerie, von den Minderausgaben, außer denjenigen an gesetzlichen Wittwen⸗ und Waisengeldern, namentlich eine solche von 368 863 ℳ bei der Strafanstalts⸗Verwaltung.
Für die landwirthschastliche Verwaltung sind Mehrausgaben von 503 919 ℳ angesetzt, darunter 384 298 ℳ für Zwecke der General⸗ Kommissionen, einschließlich 100 000 ℳ behufs Erhöhung des Fonds zur Gewährung von Beihülfen zu den sogenannten Folgeeinrichtungs⸗ kosten; sowie 145 200 ℳ zur Verstärkung verschiedener Dispositions⸗ fonds für landwirthschaftliche Zwecke.
Bei der Gestütverwaltung ist insbesondere der Fonds zum Ankauf von Pferden um 200 000 ℳ erhöht worden.
Im Etat des Ministeriums der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten erhöht sich die dauernde Ausgabe um 21 466 849 ℳ Hiervon ent⸗ fallen auf das Elementar⸗Unterrichtswesen 18 542 119 ℳ, insbesondere 16 000 000 ℳ zur Verstärkung der Mittel zur allgemeinen Erleichte⸗ rung der Volksschullasten und zwar 10 000 000 ℳ zur Ergänzung des bezüglichen, im laufenden Etat nur mit dem halben Jahresbetrage ausgebrachten Fonds auf den ganzen Jahresbedarf nach Maßgabe des Gesetzes vom 14. Juni 1888 (Gesetz⸗Samml. S. 240) und 6 000 000 ℳ mit Rücksicht auf die beabsichtigte Erhöhung der nach diesem Gesetz auf die Staatskasse übernommenen Beitrags⸗ leistung zu dem Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen, worüber eine besondere Vorlage erfolgt; es sind ferner bestimmt 1 030 000 ℳ zu erhöhten Zuschüssen für Elementarlehrer⸗Wittwen⸗ und Waisen⸗ kassen, namentlich behufs der — ebenfalls einer besonderen Gesetzes⸗ vorlage vorbehaltenen — Aufhebung der zur Zeit bei diesen Kassen zu zahlenden Mitgliederbeiträge, 300 000 ℳ zur Erhöhung der Alterszulagen für Elementarlehrer und Lehrerinnen, 130 000 ℳ zur Verstärkung der Mittel zu Unter⸗ stützungen für Wittwen und Waisen von Elementarlehrern, sowie 730 000 ℳ zur Erhöhung des Fonds zu Pensionen für Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Volksschulen. Ein Mehrbetrag von 1 500 000 ℳ ist bei dem Fonds zur Verbesserung der äußeren Lage der Geistlichen aller Bekenntnisse ausgebracht und ein neuer Ausgabebetrag von 800 000 ℳ in den Etat aufgenommen zur Gewährung einer Abfindungsrente an den und Waisenfonds der evangelischen Landeskirche für die, wie schon oben erwähnt, von ihm zu übernehmenden Verbindlichkeiten der allgemeinen Wittwen⸗Verpflegungsanstalt gegenüber den Geistlichen der genannten Kirche, eine Angelegenheit, über welche ebenfalls eine besondere Vorlage erfelgt. Von den Mehrausgaben im Etat des Ministeriums der geistlichen 2c. Angelegenheiten sind ferner bestimmt 156 000 ℳ für die höheren Lehranstalten, 195 524 ℳ für Kunst und Wissenschaft und 300 218 ℳ für die Universitäten, darunter 135 000 ℳ behufs anderweiter Regelung und Versorgung der Relikten von Universitätslehrern.
Von den einmaligen und außerordentlichen Ausgaben von zu⸗ sammen 77 492 396 ℳ entfallen 17 482 940 ℳ auf die Betriebsver⸗ waltungen, 35 962 994 ℳ auf die Verwaltung der öffentlichen Schuld und 24 046 462 ℳ auf die eigentlichen Staatsverwaltungen.
— Dem Hause der Abgeordneten ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Uebertragung poli⸗ zeilicher Befugnisse in den Kreisen Teltow und Nieder⸗Barnim sowie im Stadtkreise Char⸗ lottenburg an den Polizei⸗Präsidenten zu Berlin, zugegangen.
— Nach dem soeben erschienenen Verzeichniß der fraktionen des Hauses der Abgeordneten zählt die onservative Fraktion 524, die Fraktion des Centrums 98, die nationalliberale Fraktisn 87, die freikonservative Fraktion 66, die deutsch⸗freisinnige Partei 29, die Fraktion der Polen 15 Mitglieder. Keiner Fraktion gehören 12 Mitglieder an. Erledigt sind 2 Mandate (3. Köslin und 7. Arnsberg).
— In der Ersten und Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ ist eine Be⸗ kanntmachung des Reichskanzlers abgedruckt, welche auf Grund der Bestimmung im §. 29 der Gewerbeordnung die Namen der während des Prüfungsjahres 1887/88 von den zuständigen Centralbehörden approbirten Aerzte, Zahn⸗ ärzte, Thierärzte und Apotheker veröffentlicht.
— Nach der im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellten, in der Dritten Beilage veröffentlichten Nachweisung über die im Monat November v. J. auf deutschen Bahnen (aus⸗ Wreshc der bayerischen) beförderten Züge und deren Verspätungen wurden aiß 41 ier Bahnen bezw. Bahn⸗ netzen mit einer Gesammtbetriebslänge von 34 281,15 km befördert: An fahrplanmäßigen Zügen: 15 247 Courier⸗ und Schnellzüge, 141 133 Personenzüge, 73 048 gemischte Züge und 138 141 Güterzüge; an Lairfehrytnmäßigen Zügen: 2188 Courier⸗, Schnell⸗, Personen⸗ und gemischte
üge und 35 398 Güter⸗, Materialien⸗ und Arbeitszüge. Im Ganzen wurden 907 875 805 Achskilometer bewegt, von denen 238 797 106 Achskilometer auf die fahrplanmäßigen Züge mit Personenbeförderung entfallen. Von den 229 428 fahrplan⸗ mäßigen Courier⸗, Schnell⸗, Personen⸗ und gemischten Zügen verspäteten im Ganzen 2254 oder 0,98 Proz. (gegen 0,64 Proz. in demselben Monat des Vorjahres und 1,12 Plos im Vormonat). Von diesen Verspätungen wurden jedoch 750 durch das Abwarten verspäteter Anschlußzüge hervorgerufen, sodaß den aufgeführten Bahnen nur 1504 Verspätungen 8 0,66 Proz.) zur Last fallen Agegen 0,70 Proz. im Vormonat). In demselben Monat des Vorjahres verspäteten auf den eigenen Strecken der in Vergleich zu ziehenden Bahnen von 214 630 beförderten fahrplanmäßigen Zügen mit Personen⸗ beförderung 911 oder 0,42 Proz., mithin 0,24 Proz. weniger. In Folge der Verspätungen wurden 1258 Anschlüsse versäumt
egen 670 in demselben Monat des Vorjahres und 1222 im
ormonat). Bei 6 Bahnen sind Zugverspätungen und bei 8 Bahnen Anschlußversäumnisse nicht vorgekommen. In der Nachweisung sind diejenigen Bahnen, auf welchen hug verspätungen vorkamen, nach der Verhältnißzahl (geometrisches Mittel) zwischen der Anzahl der auf je eine Verspätung ent⸗ sügee N9 und Achskilometer geordnet; danach nehmen die Main⸗Neckar⸗Eisenbahn, die Ostpreußische Südbahn und die
Unterelbesche 1’“ die ungünstigsten Stellen ein. Wird
die Reihenfolge der Bahnen statt nach der Zahl der Ver⸗ spätungen nach der Zahl der Anschlußversäumnisse bestimmt, so treten die Main⸗Neckar⸗Eisenbahn, die Bahnen im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion (linksrheinische) zu Köln und die Hessische Ludwigsbahn an die ungünstigsten Etetlen.
— Nach der im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellten
in der Vierten Beilage veröffentlichten Nachweisung der auf ich Bayerns — im
Monat November v. J. beim Eisenbahnbetriebe (mit Ausschluß der Werkstätten) vorgekommenen Unfälle waren im Ganzen zu verzeichnen: 4 Entgleisungen und 6 Zusammen⸗ stöße auf freier Bahn, 25 Entgleisungen und 17 Zusammenstöße in Stationen und 140 sonstige Unfälle (Ueberfahren von Fuhr⸗
werken, Feuer im Zuge⸗ Kesselexplosionen und andere Ereignisse beim Eisenbahnbetriebe, sofern bei letzteren Personen getödtet oder verletzt worden 2 Bei diesen Unfällen sind im Ganzen, und zwar größtentheils durch eigenes Verschulden, 146 Per⸗ sonen verunglückt, sowie 38 Eisenbahnfahrzeuge erheblich und 108 unerheblich beschädigt. Von den beförderten Reisenden wurden 3 getödtet und 8 verletzt, und zwar entfallen je eine Tödtung auf die Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen zu Bromberg, zu Magdeburg und
u Berlin, 4 Verletzungen auf dieSchleswig⸗Holsteinische Marschbahen 1 2 Verletzungen auf die Königlich württembergischen Staatse⸗ eisenbahnen und je 1 Verletzung auf die a es, Prr aner der ahn⸗Direktionen zu Erfurt und zu Berlin; von
Königlichen Eisen Bahnbeamten und Arbeitern im Dienst wurden beim eigentlichen Eisenbahnbetriebe 32 getödtet und 71 verletzt, von Steuer⸗ u. s. w. Beamten 1 verletzt, von fremden Personen (einschließlich der nicht im Dienst befindlichen Bahnbeamten und Arbeiter) 22 getödtet und 9 verletzt. Außerdem wurden bei Nebenbeschäftigungen 6 Beamte verletzt. Von den sämmtlichen Unfällen beim Eisenbahnbetriebe entfallen auf A. Staatsbahnen und unter Staatsverwaltung stehende Bahnen (bei zusammen 30 727,81 km Betriebs⸗ länge und 867 900 136 geförderten Achskilometern) 181 Fälle, darunter die größte Anzahl auf die Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen zu Breslau (27), zu Köln (rechtsrheinisch) (24) und zu Elberfeld (18); verhältniß⸗ mäßig, d. h. unter Berücksichtigung der geförderten Achs⸗ kilometer und der im Betriebe gewesenen Längen, sind auf der Paie zascar isenhahn und in den Verwaltungsbezirken der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen zu Elberfeld und zu Köln (rechtsrheinisch) die meisten Unfälle vorgekommen. B. Größere Privatbahnen — mit je über 150 km Betriebslänge — (bei zusammen 1802,64 km Betriebslänge und 27 919 501 geförderten Achskilometern) 8 Fälle, und zwar auf die Hessische Ludwigsbahn 6 Fälle, auf die Werra⸗ bahn 1 Fall und auf die Schleswig⸗Holsteinische Marschbahn 1 Fall. C. Kleinere Privatbahnen — mit je unter 150 km Betriebslänge — (bei zusammen 1658,82 km Betriebslänge und 12 056 168 geförderten Achskilometern) 3 Fälle, und zwar auf die Westholsteinische, auf die Lübeck⸗ PFäcler und auf die Marienburg⸗Mlawkaer Eisenbahn je all.
— Die bloße Betheiligung an einer Schlägerei, durch welche der Tod eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung verursacht worden (§. 227 Str.⸗G.⸗B.), ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 6. November v. J., nur dann strafbar, wenn dem Be⸗ schuldigten nachgewiesen wird, daß seine Betheiligung keine unverschuldete gewesen sei. 1
— Die Kaiserlichen Botschafter in Wien und St. Peters⸗ burg, Prinz Reuß und von Schweinitz, haben sich behufs Theilnahme an dem, am 18. d. M. stattfindenden Kapitel des Schwarzen Adler⸗Ordens nach Berlin begeben. Während der Abwesenheit derselben von ihren Posten fungiren die ersten Sekretäre, Legations⸗Räthe Graf von Monts und Graf von Pourtalsés, als Geschäftsträger.
— Das „Marine⸗Ver.⸗Bl.“ veröffentlicht folgende Nach⸗ richten über Schiffsbewegungen (das Datum vor dem Orte bedeutet Ankunft daselbst, nach dem Orte Abgang von dort). S. M. Kreuzer „Adler“. Letzte Nachricht aus Apia vom 28./12. 88. (Poststation: Apia [Samoa⸗Inseln].) — S. M. Knbt. „Eber“ 22./11. 88 Apia. (Poststation: Apia [Samoa⸗Inseln].) — S. M. Kreuzer „Habicht“ 18./10. 88 Kamerun. — Letzte Nachricht von dort vom 26./11. 88. (Poststation: Kapstadt.) — S. M. Knbt. „Hyäne“ 1./12. 88 Freetown Sierra Leone] 10./12. 88. (Poststation: Kamerun.) — S. M. Knbt. „Iltis“ 6./10. 88 Tientsin. — Letzte Nachricht von dort vom 28./11. 88. (Poststation: Hongkong.) — S. M. Fhrzg. „Loreley“ 18./12. 88. Konstantinopel (Post station: Konstantinopel.) — S. M. Kreuzer „Möwe“ Zan zibar. (Poststation: Zanzibar.) — S. M. . „Nixe“ 4./1. Kingstown (Insel St. Vincent) 11./2. (Poststation: bis 22./1. St. Vincent [Kingstown], vom 23./1. ab Dominica [Prinz Ruperts Bay Westindien. — S. M. S. „Olga“ 14./12. 88 Apia. (Poststation: Apia [Samoa⸗Inseln].) — S. M. Knbt. „Wolf“ 5,/12. 88 Canton. — 7./1. Hongkong. (Poststation: Hongkong.) — Kreuzergeschwader: S. M. S „Leipzig“ (Flaggschiff), „Sophie“, „Carola“ Zanzibar S. M. Krzr. „Schwalbe“ 31./12. 88 Zanzibar. S. M. Av „Pfeil“ 4./1. Zanzibar. (Poststation: Zanzibar.) — Schul geschwader: S. M. S. „Stosch“ (Flaggschiff), „Charlotte“ „Gneisenau“, „Moltke“ 9./12. 88 Smyrna 2./1. — 3./1. Samos 4./1. — 10./1. Jaffa 12./1. — 13./1. Alexandria 18./1. (Poststation: Malta.)
Württemberg.
Stuttgart, 15. Januar. (St.⸗A.
f. W.) Nach einer vorläufigen Zusammenstellung wurden bei
den Wahlen vom 9. Januar im ganzen Königreich zusam⸗ men 245 000 Stimmen abgegeben, abgesehen von den zersplitterten Stimmen. Davon und die Landespartei 157 000, und die Linke 77000, auf die sozialdemokratische hartei 10 000 Stimmen. Auf die beiden ersten Parteien jelen somit 64 Proz., auf die beiden Linken 31,4 Proz, auf die Sozialisten 4 Proz. der abgegebenen Stimmen. Jene 157 000 Stimmen vertheilen sich nach einer vorläufigen Ab⸗
auf die Volkspartei
zählung auf 90 500 für die deutsche, 66 500 für die Landes⸗
partei abgegebene Stimmen. Jene 77 000 zerfallen in 37 000 Stimmen der Volkspartei und 40 000 der Linken.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 16. Januar.
(Weim. 88 Der ärztliche Bericht über das Befinden der 8
Erbgroßherzogin, vom 16. Januar, lautet: „„Ruhbiger Schlaf. Temperatur normal, Puls 88. Gutes Allge⸗ meinbefinden. Engelhardt.“
Anhalt. Dessau, 16. Januar. (Anh. St.⸗A.) Der Landtag des Herzogthums ist auf den 5. Februar nach Dessau einberufen worden.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 15. Januar. N. A. Z.) Der neugewählte Landtag des Herzogthums oburg ist auf den 21. Januar berufen, inige dringliche
Angelegenheiten zu erledigen.
Oesterreich⸗Ungarn. Pest, 16. Januar. In der heutigen Konferenz der liberalen Partei wurde das Wehrgesetz besprochen. Eine größere Debatte entspann sich bei dem §. 14, betreffend die Feststellung des Rekruten⸗
fielen auf die deutsche
1.“ En
V
vntingentg. Julius Hervat⸗ erklärte: falls in das Gesetz
eine präzisirende Klausel nicht aufgenommen werden sollte, smn en slimmen zu müssen. Der Minister⸗Präsident von Tisza bedauerte, den Vorredner nicht beruhigen zu können, und erklärte auf das Entschiedenste, daß, falls der §. 14 nicht unverändert angenommen werden sollte, die Regierung ab⸗ danken beabsichtige. Er überlasse jedem Parteimitgliede eine Meinungsfreiheit und wünsche, die Angelegenheit nicht ur Parteifrage zu machen. Indeß habe die Regierung nichts fagegen einzuwenden, daß eine solche Interpretation des 14, welche besage, daß derselbe keine Aenderung des estbes von 1868 involvire, in das Protokoll des Hauses aufgenommen werde. Die liberale Partei beschloß einstimmig, Horvath ausgenommen, die unveränderte Annahme des Paragraphen und gab der Regierung gegenüber ihrem unbe⸗ dingten Vertrauen Ausdruck, indem sie zugleich die von v. Tisza vorgeschlagene Aufnahme in das Protokoll acceptirte.
Großbritannien und Irland. London, 16. Januar. A. C.) Die amtliche „London Gazette“ meldet die Ernennung des Majors C. M. Mac Donald zum britischen Kom⸗ missär an der Westküste Afrikas.
16. . (W. T. B.) Das „Reuter'sche Bureau“ erhielt den Text eines Briefes Stanley’s an den Scheikh Ben Mohamed, datirt den 17. August aus Boma of Banalya, in welchem derselbe seine Ankunft daselbst mit 200 Leuten Emin Pascha's anzeigt.
— 16. Januar. (W. T. B.) (Ausführlichere Meldung.) Der von Stanley unter dem 17. August aus Boma of Banalya bekannt gewordene Brief ist an den in Europa unter dem Namen Tippo Tip bekannten Scheikh gerichtet. Stanley theilt in demselben mit: Er habe Emin Pascha vor 8 Tagen am Nyanza⸗See verlassen, habe auf dem ganzen Wege nur drei Leute verloren und den Weißen, welchen er suchte, efunden. Emin habe Elfenbein im Ueberfluß und auch zahlreiches ieh. Emin's Freigebigkeit sei unübertrefflich. Er habe Emin’'s Soldaten empfohlen, sich einige Monate zu gedulden, bis er (Stanley) zurückkäme und anderen Leuten, welche er in Nambunga zurückgelassen hätte, Waaren gebracht habe. Als⸗ dann erkundigt sich Stanley nach Tippo Tip's Befinden und überläßt es demselben, ihn auf dem Marsche nach Nambunga, wohin er sich am 28. August begeben werde, zu begleiten oder nicht. Alle seine Weißen befänden sich wohl, er habe sie aber sämmtlich, außer einem Diener, zurückgelassen.
Rußland und Poslen. Moskau, 16. Januar. (W. T. B.) Der Gesandte am persischen Hofe, Fürst Dolgoruki, hat heute seine Rückreise nach Teheran angetreten.
Niederlande. Schloß Loo, 16. Januar. (W. T. B.) Das Befinden des Königs war den ganzen Tag verhält⸗ nißmäßig günstig. Am Nachmittage verbrachte der König längere Zeit außerhalb des Bettes.
— 17. Januar. (W. T. B.) Das heute ausgegebene offizielle Bulletin lautet: „Der König hat eine weniger ruhige Nacht gehabt; im Uebrigen ist das Befinden unverändert.
Afrika. Kairo, 15. Januar. (R. B.) Aus Wadi Halfa ging heute die Bestätigung der Meldung ein, daß Mohamed El⸗Khair, der mahdistische Gouverneur, und Walad⸗el⸗Njumi, der Anführer der Derwische, in
olge der Niederlagen der Mahdisten in den Aequatorial⸗ de.bn am Abmarsch von Berber nach dem oberen Nil ver⸗ hindert wurden. 1 8
— Aus Zanzibar, vom 16. Januar, wird „W. T. B. gemeldet: Die katholische Missionsstation bei Pugu it am 13. d. M. von Rebellen überfallen, und es sind zwei Brüder und eine Schwester ermordet, drei Brüder und eine Schwester gefangen genommen worden. Einem Bruder ist es gelungen, sich durch die Flucht zu retten.
Zeitungsstimmen.
Der „Schwäbische Merkur“ äußert:
Mit Befriedigung wird man in ganz Deutschland, so gut außer⸗ halb wie innerhalb der preußischen Grenzen, die Versicherung ver⸗ nehmen, welche der Kaiser in der obigen preußischen Landtags⸗Thron⸗ rede über den guten Stand des Friedens abgegeben hat. Es ist wahr, was ein Berliner Blatt sagt: Die Versicherung kann nicht oft genug wiederholt werden; man hört sie immer wieder gern. Noch erfreu⸗ licher wäre es freilich, wenn sie gar nicht und nicht immer wieder abgegeben zu werden brauchte; wenn wir den Bestand des Friedens als etwas Selbstverständliches betrachten dürften; wenn wir nicht gerade durch die wiederholte feierliche Versicherung stets aufs Neue gemahnt würden, daß dieses unser werthvollstes zeitliches Gut in fortwährender Gefahr — nicht durch unsere Schuld — ist. Wir wissen, welche Anstrengungen, besonders in den letzten Jahren, ez gekostet, dasselbe uns zu erhalten. Wir danken dem Kaiser, daß er dazu sein Bestes gethan; er, der mehr als einmal versucht sein mochte, im Gefühl der eigenen jugendlichen Kraft und Frische, im Hinblick auf das glänzende Heer, an dessen Spitze er so gern über das Feld hinstürmt, in den Knoten zu hauen, der sich um uns zu⸗ sammenzuschnüren droht. Wir danken für eben dasselbe dem leitenden Staatsmann, der, wenn es galt, im Andrang der Eindrücke aus einer feindseligen Welt Gefühle zu unterdrücken, dem kalten Verstand die
berband zu lassen, klug zu rechnen, lieber Andere als sich selbst hineinfallen zu lassen, ein langes Leben hindurch das glänzendste Beispiel gegeben hat. So ist bisher das Schwere gelungen, und so möge es ferner glücken, und es möge dem beutschen Volk beschieden sein, noch lange unter dem Sens des riedens Werke des Friedens zu vollführen, wie jetzt dem preußischen olk in der Thronrede neben der Versicherung des Friedens ein Lanzes Programm friedlicher Arbeit vorgelegt wird. Verbesserung der age der ersten Wohlthäter des Volks unter den Dienern des Staats und der Gemeinde, der Geistlichen und der Lehrer, das ist wirklich eine echte Friedensaufgabe und hat den Beifall verdient, den die Abgeordneten im Weißen Saale dafür gespendet haben. Zugleich ist ein Stück von praktischem Parlamentarismus in diesen Vorlagen vheheit Sie enthalten ganz unmittelbar die Befriedigung von ünschen, welche der letzte preußische Landtag ausgesprochen hat. ir erinnern, daß damals zum Etat von beiden Häusern der Antrag Mithof angenommen worden ist, den Etatstitel Kap. 124 Tit. 5 zur Besoldung der Geistlichen aller Bekenntnisse im nächsten Jahre so zu ” daß das Mindesteinkommen allgemein in zweckmäßig abgestuften Zwischenräumen nach 25jähriger Dienstzeit bei evangelischen Geistlichen auf 3600 ℳ, bei katholischen Geistlichen auf 2400 ℳ steigt. Sodann ist bei Gelegenheit des Schullasten⸗ gesetzes der vom Abg. von Zedlitz in der Kommission gestellte von 1889/90 die Alterszulagen der Lehrer in drei Stufen m 100, 200 und 300 ℳ nach 10⸗, 20⸗ und 30ähriger Dienstzeit zu gewähren und sie und das Lehrerbesoldungswesen überhaupt gesetzlich zu fixiren, angenommen worden. Dazu wurde der Erlaß der Hinterbliebenenbeiträge für die Lehrer vom, Abgeordneten⸗ ause als eine ganz dringliche Forderung bezeichnet. Die Regierung ist nun, wie man sieht, den Wünschen des Landtages bac. gekommen. Daß sie dabei auf die günstigen Einnahmeverhältnisse
des Staats und, was noch wichtiger, auf die gebesserte wirthschaft⸗ liche Lage des Volks sich beziehen konnte, wird man auch bei uns gern vernehmen. . ist ein so wichtiger und so großer Theil des deutschen Staatswesens, daß man im ganzen Reich sich mitzu⸗ freuen Grund hat, wenn in so feierlicher Weise ein gutes Zeugniß über sein wirthschaftliches Befinden abgelegt wird. Und den günstigen Berichten über die Besserung der inneren Lage im Norden des Vater⸗ landes schließen sich ja gleich gute aus unserem Süden an. Möge nur die Sonne des Friedens fortfahren, so, wie uns darauf Hoffnung gemacht wird, beständig auf die Werke des Friedens zu scheinen!
— In der alleschen Zeitung“ lesen wir:
Der I vom 15, d. hatte man schon aus dem Grunde, weil das Erscheinen des Reichskanzlers Fürsten Bismarck in Aussicht gestellt war, mit einer gewissen Spannung entgegengesehen und hatte man vielfach geglaubt, es würde zu Auseinandersetzungen allgemein politischer Natur kommen. Jedoch bot dazu dies⸗ mal die Berathung des Auswärtigen Etats wenig Gelegen⸗ heit, es wurde heute die allgemeine Politik nur gestreift. Die Hauptdebatte, in welche der Reichskanzler persönlich mehrfach eingriff, entspann sich über die Kolonialpolitik; dieselbe konnte aber schon deshalb keine größere Ausdehnung nehmen und keine weitgreifenden Gesichtspunkte behandeln, weil der Reichskanzler von vornherein darauf verwies, daß er die Politik der Reichsregierung auf diesem Gebiete bei einer anderen Gelegenheit, bei der Berathung über die bereits eingebrachte, oder doch in allerkürzester Frist an den Bundesrath zu bringende ostafrikanische Vorlage darlegen würde. Die Diskussion, welche demgemäß mehr die Parteien des Hauses unter sich führten, erstreckte sich namentlich auf zwei Punkte, auf den Sklavenhandel und die Branntweinfrage. Auf den ersteren ging auch der Reichskanzler mit wenigen Worten ein, indem er darauf hinwies, daß er es nicht für richtig halte, in dieser Frage bei der Freilaffung der außerhalb unserer Gebiete befind⸗ lichen Sklaven, sondern dabei zu beginnen, daß wir nach Möglichkeit verhindern, daß noch mehr freie Leute in Afrika zu Sklaven gemacht werden. Damit ist ein Unterschied gemacht, der von großer Bedeutung ist. Die Reichsregierung ist sich bewußt, daß eine Frage wie die Befreiung der afrikanischen Sklaven nicht von heute auf morgen zu lösen ist, und stellt deshalb diese Frage erst in die zweite Linie, ihr kommt es zunächst darauf an, den Sklavenhandel zu unterdrücken. Darauf werden also zunächst die deutschen Anstrengungen gerichtet sein. Was die Frage des Branntweinhandels nach den afrikanischen Küstengebieten betrifft, so wurde Seitens des Abg. Woermann darauf verwiesen, daß eine Einschränkung oder eine Beseitigung desselben nur möglich sei, wenn internationale Abmachungen darüber getroffen würden. So wie die Sachen jetzt lägen, wäre eine etwa deutscher⸗ seits allein gegen den Branntweinhandel getroffene Maßnahme lediglich von der Wirkung, dem deutschen Geschäft die Einnahmen aus diesem Handelszweige zu entziehen. Der Handel würde ruhig weiter getrieben werden, nur daß andere Nationen ihn dann in die Hand nehmen würden. Bei diesen Betrachtungen machte übrigens Hr. Woermann die gewiß interessante Bemerkung, daß die Engländer große Quantitäten von Spiritus aus Deutschland über Hamburg be⸗ zogen, um ihn dann in den afrikanischen Gebieten abzusetzen. Zu irgend welchen praktischen Resultaten konnte, wie schon angedeutet, die De⸗ batte indessen nicht führen, weil der Standpunkt der Reichsregierung erst bei einer späteren Verhandlung dargelegt werden wird. Nur über einen Punkt wurde Klarheit geschaffen, und das ist die Unwissenheit des Abgeordneten Richter in kolonialpolitischen Dingen. Herr Richter nimmt es sich nämlich heraus, sowohl in seiner Zeitung, als auch im Parlament bei jeder Gelegenheit die deutsche Kolonial⸗ politik in gehässigster Weise darzustellen, heute wurde ihm vom Ab⸗ geordneten Woermann Punkt für Punkt nachgewiesen, daß er über die afrikanischen Verhältnisse nicht die geringsten Kenntnisse besitzt. Daß daraus der freisinnige Partei⸗Chef indessen eine Lehre ziehen wird, ist nicht zu erwarten. Er fühlt sich berufen, wie in der allge⸗ meinen Politik, so auch in der Kolonialpolitik Opposition zu machen, und wird dies auch weiter thun. Daran ist nicht zu zweifeln. Der Reichskanzler aber hat heute das Gebahren dieser Presse, wie es namentlich in den letzten Monaten in die Erscheinung getreten ist, mit wenigen kurzen, aber treffenden Worten gekennzeichnet. Gewiß, so sagte der Reichskanzler, sei er der Meinung, daß Deutschland eine freie und unabhängige Presse brauche, er aber halte die freisinnige Presse nicht für unabhängig und werfe ihr vor, daß sie die Wahrheit nicht sage. Das ist die Meinung aller Vaterlandsfreunde, und wenn Hr. Richter heute der nationalen Presse den Vorwurf machte, sie wolle den Chauvinismus groß ziehen, so müssen wir sagen, daß ein solcher Chauvinismus uns tausendmal lieber ist, als das antinationale, unpatriotische Treiben der Freisinnsorgane, welche sich nicht scheuen, ihrer Freude Ausdruck zu geben, wenn den deutschen Bestrebungen irgendwo ein Hinderniß sich in den Weg sttellt oder Deutsche von irgend einem Unglück betroffen werden. In dieser unserer Ansicht wird uns auch die „Mißachtung aller anständigen Leute des In⸗ und Anslandes“, welche Dr. Richter für die gesammte nicht freisinnige Presse in Aussicht stellte, nicht wankend machen. Vorläufig würden wir uns allerdings schon freuen, wenn nur das Nationalitätsgefühl im deutschen Volke so ausgebildet wäre, wie bei anderen Völkern.
— Die „Landes⸗Zeitung für Elsaß⸗Lothringen“ sagt: 16 Dem Bundesrath ist der Entwurf eines Gesetzes für Elsaß⸗ Lothringen, betreffend die Erbschaftssteuer, zugegangen. Durch diesen Entwurf wird eine Aenderung der Veranlagung der Erbschaftssteuer in der Richtung erstrebt, daß künftighin die Steuer lediglich von dem Betrag, um welchen die Erben durch die Erbschaft bereichert werden, erhoben werden soll. Nach der gegenwärtig in Elsaß⸗Lothringen eltenden Gesetzgebung kommt für die Bemessung der Erb⸗ schaftssteuer der erth der einzelnen zum 2 achlaß ge⸗ hörigen Vermögensstücke ohne Rücksicht auf die mit den⸗ selben verbundenen Schulden und Lasten in Betracht. Hieraus folgt, daß ein Grundstück die gleiche Abgabe zu tragen hat, ob der Erbe mit dem Eigenthum einen dem Werthe des⸗ selben gleichkommenden oder einen hinter dem Werthe zurückbleibenden Betrag an Schulden oder überhaupt keinerlei Lasten übernimmt. Benachtheiligt werden hierdurch hauptsächlich die wirthschaftlich weniger Leistungsfähigen. Denn einen je größeren Theil der Aktiven die Passiva darstellen, um so höher ist der Prozentsatz des Rein⸗ vermögens, welchen die lediglich nach den Aktiven bemessene Steuer in Anspruch nimmt. Es kommt nicht selten vor, daß die Abgabe das ganze nach der Liquidation der Masse verbleibende Vermögen aufzehrt, daß sogar die Erben, welche für die Steuer über den Betrag des durch die Erbschaft Erlangten persönlich haften, diese Steuer aus ihrem eigenen Vermögen entrichten müssen, weil sie aus Pietät oder aus Unkenntniß der Verhältnisse nicht auf die schulden⸗ belastete Erbschaft verzichtet haben. Durch die jetzige Nichtberück⸗ sichtigung der Schulden wird hauptsächlich schwer der Grundbesitz benachtheiligt, denn gerade hier wird oft ein großer Theil des Werthes durch Kaufpreisreste, Theilungsherausgaben, hypothekarische Darlehen u. s. w. in Anspruch genommen. Durch die in dem neuen Gesetz⸗ entwurf vorgeschlagene Einführung der Bereicherungssteuer an Stelle der bisherigen Besitzwechselgebühr, d. h. durch die Gestattung des Schuldenabzugs bei der Erbschaftssteuer, wird daber in erster Linie xn Eöö“ eine sehr wesentliche Steuererleichterung zu
eil werden.
Die Gesetzesvorlage wird in den weitesten Kreisen des Landes mit Freuden begrüßt werden.
Neben der Gestattung des Schuldenabzugs ist aus den Hefter. mungen des Entwurfs noch besonders hervorzuheben, daß künftighin bei gleichzeitigem Uebergang von neat e ae und bloßem Eigen⸗ thumsrechte desselben Vermögens an verschiedene Personen der Er⸗ werber des Eigenthums nicht mehr die Steuer sofort nach dem Werthe des vollen Eigenthums zu entrichten hat; er hat vielmehr die
Wahl, ob er dieselbe sogleich und zwar nach dem Werthe, welchen
das Eigenthumsrecht unter Berücksichtigung des Alters des Nutz⸗ nießers zur Zeit des Todes des Erblassers besitzt, entrichten oder ob er die Zahlung bis zur Beendigung des Nutznießungsrechts ver⸗ schieben will, in welchem letzteren Falle er dann das volle Eigenthum zu versteuern hat. 1 Der gegenwärtig geltende Erbschaftssteuertarif wird durch den Entwurf in keiner Weise berührt. Es bleiben also die bisberigen Steuersätze nach wie vor in Kraft. Jedoch sollen ganz kleine Erb⸗ schaften an dem Erblasser nahestehende Personen, nämlich Erbschaften der Kinder und Ehegatten, welche 1000 ℳ für den einzelnen Kinder⸗ stamm oder den Ehegatten nicht übersteigen, ferner Vermächtnisse an Dienstboten unter 500 ℳ von der Steuer überhaupt befreit sein. Die gleiche Begünstigung soll Vermächtnissen zu Gunsten einer deutscken öffentlichen Armenverwaltung oder zur Verwendung für Arme und Kranke unter 1000 ℳ zu Theil werden. 3
Der Ausfall, welcher durch diese Steuererleichterungen an dem Er⸗ trage des Emegistrements entstehen wird, findet seinen Ausgleich durch eine bessere Regelung des Deklarationsverfahrens bezüglich der steuer⸗ pflichtigen Erbschaftsmasse, durch welche eine größere Garantie gegen Steuerhinterziehungen gegeben werden soll. Der Entwurf schließt sich im Wesentlichen den in den übrigen deutschen Staaten bestehenden Erbschaftssteuergesetzen an.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Porträt Sr. Majestät Kaiser Wilhelm's II. nach dem Gemälde des Professors von Angeli (Wien). Drucke vor der Schrift 15 ℳ, Drucke mit der Schrift 10 ℳ Berlin, Verlag von Max Pasch. — Das Brustbild Kaiser Wilhelm's II., welches Professor von Angeli in Wien gemalt hat, ist in einer sehr gelungenen Wiedergabe im Verlage von Max Pasch in Berlin erschienen. (Papiergröße 50:68 em, Plattengröße 25:38 cem) Der ent⸗ schlossene Ausdruck des kraftvollen Kopfes ist durch den klaren und freundlichen Blick der Augen gemildert, und alle jene interessanten Fältchen und Muskel⸗Erhebungen an Stirn und Wangen, welche jedem Männerkopf Charakter verleihen, sind mit vollendeter Treue wiedergegeben, während sie auf zahl⸗ reichen photographischen Aufnahmen durch die Hand „verbessernder Retoucheure“ getilgt wurden. Ein sehr eigenthümliches Korn, welches, entsprechend der Bedeutung der einzelnen Theile in der Kleidung gröber, im Gesicht feiner erscheint, verleiht dem Bild die Weichheit einer Kohle⸗ oder Kreidezeichnung, während die Schärfe und Sicher⸗ heit, mit welcher die Töne gegeneinander abgesetzt sind, mit photo⸗ graphischer Wiedergabe wetteifern. Die Ausführung, der Platte er⸗ folgte, wie wir hören, unter ständiger Aufsicht des Prof. von Angeli, dessen Namenszug sich als Kennzeichen seiner Billigung auf dem Bilde befindet. Das Bild dürfte vermöge seines vornehm künstlerischen Charakters des Beifalls der Kunstfreunde gewiß sein. — Das Blatt ist durch jede Buch⸗ und Kunsthandlung zu beziehen.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Nachtrag zu den Mittheilungen über den gegenwärtigen Stand der Saaten in der preußischen Monarchie.
Provinz Ostpreußen. 1 Reg⸗Bez. Königsberg: Die jungen Saaten sind durch den im November stattgefundenen Frost sehr Snag eihg. worden, nur der milden Witterung, welche diesem Froste folgte, ist es zu danken, daß die Saaten sich derart erholt und ent⸗ wickelt haben, daß ein Ueberstehen des Winters zu hoffen ist. Auch die Vorbereitung der Felder zur nächsten Frühjahrs⸗ bestellung hat während dieser Zeit in genügendem Maße be⸗ wirkt werden können. 8 Provinz Pommernr. Reg⸗Bez. Stralsund: Bei der in der zweiten Hälfte des November eingetretenen und mit wenigen Ausnahmen auch den Dezember hindurch anhaltenden, außergewöhnlich milden Witterung haben die Saaten sich derart entwickelt und bestaudet, daß deren Stand im Allgemeinen jetzt be⸗ friedigt. 1 b Reg.⸗Bez. Köslin: Die Saaten haben sich bei der ge⸗ linden Witterung sehr erholt, zeigen fast durchweg ein üppiges Grün und berechtigen zu den besten Hoffnungen. Rübsen und Klee hahen sich gleichfalls gut entwickelt. Provinz Schlesien. Reg.⸗Bez. Breslau: Die Saaten sind zwar in Folge des Novemberfrostes im Wachsthum noch etwas zurückgeblieben, haben aber ein gesundes Aussehen. Der schon einige Zeit andauernde Frost ohne Schneedecke kann allerdings den Saaten gefährlich werden. 3 Reg.⸗Bez. Liegnitz: Die Bestellung der Wintersaaten hat im Allgemeinen bei Gehnne Witterung rechtzeitig beendet werden können und sind die Saaten durchschnittlich gut in der Winter gekommen. Provinz Schleswig⸗Holstein. 8 Wegen der verspäteten Ernte konnte die Best g der Wintersaaten erst spät vorgenommen werden. Der Stand der Saaten war, im Vergleich zu früheren Jahren, anfänglich recht mäßig günstig. Am Schluß des Jahres scheint indeß, Dank der Witterung, eine Wendung zum Besseren eingetreten zu sein.
Provinz Hannover. 1
Reg.⸗Bez. Hannover: Soweit Nachrichten vorliegen, ist der vor dem ersten Frost gesäete Weizen befriedigend auf⸗ gegangen. Die Aussaat des letzten Weizens hat sich in Folge des frühen Frostes und des nachfolgenden Regenwetters sehr verspätet und ist derselbe daher in der Entwickelung zurückgeblieben. Der im September gesäete Roggen hat sich von vornherein gut entwickelt und steht kräftig. Die Mittelsaaten — im Oktober bestellt, entwickelten sich des kalten Wetters langsam, aber nachher besser, so daß der Stand dieser Saaten jetzt auch befriedigt. Von dem spät gesäeten Roggen gilt dasselbe, was von dem späten Weizen gesagt ist. In den Rüben⸗ gegenden war aber die Roggensaat meistens vor dem ersten Frost schon vollendet. Der junge Klee ist gut aufgegangen.
Rheinprovinz.
Reg.⸗Bez. Düsseldorf: Die Bestellung der Wintersaaten konnte in der besten und gründlichsten Weise vor sich gehen, auch haben sich die jungen Saaten schon kräftig bestockt. Auch von Mäuse⸗ und Schneckenfraß sind die Felder verschont ge⸗ blieben und scheint die Stockwurm⸗Infektion, welche vor Cönf bis sechs Jahren in den Kreisen Kleve, Mülheim und Essen zu vielen Klagen Anlaß bot, ziemlich ausgerottet.
Reg.⸗Bez. Trier: In Folge der nassen Witterung des verflossenen Sommers hat die Bestellung der Wintersaaten sich verzögert. Die jungen Pflanzen haben sich daher erst spät und Anfangs nur spärlich entwickelt. Der feuchte und milde November hat aber auf ihre Weiterentwickelung so günstig eingewirkt, daß dieselben sich durchgehends stark bestockt haben und der Saatenstand als ein recht günstiger bezeichnet
werden kann.