1889 / 16 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Jan 1889 18:00:01 GMT) scan diff

schaften in der Nähe von Berlin die kommunale und die polizeiliche Verwaltung in einer Hand zu vereinigen, was einer gedeihl wirthschaftlichen Entwickelung dieser Gemeinden wesentlichen Vorschub geleistet hat. Es würde mit Rück⸗ sicht hierauf bedenklich erscheinen müssen, in die der Bevölkerung lieb gewordenen und ihrem Zweck entsprechenden Einrichtungen tiefer ein⸗ zugreifen, als unbedingt nothwendig ist, zumal in diesem Falle eine völlig neue polizeiliche Organisation mit einem besonderen Beamten⸗ apparat geschaffen und für dieselbe ein unverhältnißmäßig großer Kostenaufwand in Anspruch genommen werden müßte. Durch die in dem Entwurf vorgeschlagene Beschränkung der Centralisirung auf einen verhältnißmäßig kleinen, in sich abgegrenzten Theil der Polizei⸗ verwaltung wird dies vermieden und auf absehbare Zeit hinaus in einfacher Weise ohne Aufwendung größerer Kosten dem öffentlichen Interesse genügt werden können. Soweit im Uebrigen auf anderen polizeilichen Gebieten ein gleichmäßiges Vorgehen sich als nothwendig herausstellen sollte, wird dasselbe erforderlichenfalls, wie dies bisber auch schon geschehen ist, im Aufsichtswege herbeizuführen sein.

Ein weiterer Uebelstand, welcher in Folge der örtlichen Lage der Stadt Berlin und ihrer Vororte in polizeilicher Beziehung hervor⸗ getreten ist, beruht darin, daß die Exekutivbeamten des Berliner Polizei⸗Präsidiums, S von den Fällen des §. 127 der Straf⸗ prozeßordnung, nicht berechtigt erscheinen, in den an Berlin an⸗

renzenden Ortschaften ohne vorangegangene Requisition der zuständigen

Poltzeibehörde Amtshandlungen vorzunehmen. Wiederholt ist es vor⸗ gekommen, daß die Berliner Polizeibeamten bei be- Schlägereien und ähnlichen Anlässen sich jeder Thätigkeit haben ent⸗ halten müssen, trotzdem sich die betreffenden Vorgänge vor ihren Augen in unmittelbarer Nähe der städtischen Grenze abspielten. Auch hiergegen sucht der Entwurf dadurch Abhülfe zu schaffen, daß den Exekutivbeamten des Berliner Polizei⸗Präsidiums, beziehungsweise der Polizei⸗Direktion zu Charlottenburg in den gedachten Fällen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht zu einem selbst⸗ ständigen Einschreiten gegeben werden soll. Es mag dahingestellt bleiben, ob es für zulässig zu erachten sein würde, diese Regelung im Verwaltungswege zu bewirken. Immerhin erscheinen Zweifel hierüber nicht ausgeschlossen, und da nach Lage der 8 auf die Bei⸗ legung der gedachten Befugniß besonderer Werth gelegt werden muß, so empfiehlt es sich, durch eine ausdrückliche Gesetzesvorschrift sicher zu stellen, daß die Beamten im Falle eines Eingreifens außerhalb ihres eigentlichen Amtsbezirks vor einer strafrechtlichen Verantwortung bewahrt bleiben, und daß ihnen eglach für ihre Person und für Handlungen derjenige Schutz zu eil wird, welcher den in der rechtmäßigen Ausübung ihres Amts befindlichen Beamten durch die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs gewährt wird.

Aus diesen Erwägungen ist der Gesetzentwurf hervorgegangen. Zu den einzelnen 11“ und zwar zunächst zu den

. 1 un ist Nachstehendes zu bemerken:

Der Kreis derjenigen Obliegenheiten, welche künftighin in den Vororten an Stelle der daselbst befindlichen Ortspolizeiverwaltungen von dem Polizeipräsidenten zu Berlin wahrgenommen werden sollen, ist entsprechend den vorher gegebenen Darlegungen auf die Er⸗ forschung der Verbrechen und Vergehen die eigentliche Kriminal⸗ polizei und auf die Handhabung der Sittenpolizei beschränkt, welche letztere bei den fortgesetzten Wechselbeziehungen, die notorisch zwischen den Verbrechern und den prostituirten Dirnen stattfinden, sich in gewissem Sinne als ein Theil der Kriminalpolizei darstellt und keinesfalls anders als diese behandelt werden kann. Die in §. 1 außerdem aufgeführten Angelegenheiten theils ortspolizeilicher, theils landespolizeilicher Art haben sämmtlich die Ueberwachung bestrafter Personen, beziehungsweise die gegen solche zulässigen polizeilichen Sicherheitsmaßregeln zum Gegenstande. Ihre Uebertragung auf den Berliner Polizeipräsidenten stellt sich daher lediglich als eine Konse⸗ quenz des Uebergangs der Kriminalpolizei an denselben dar.

Einer näheren Begründung wird es ferner nicht bedürfen, daß für diejenigen Zweige der Orts⸗Polizeiverwaltung, welche dem Polizei⸗

unterstellt werden sollen, die den Landräthen und dem egierungs⸗Präsidenten zu Potsdam zustehenden polizeilichen Aufsichts⸗

befugnisse einschließlich des Rechts zum Erlaß von Polizeiverord⸗ nungen nicht aufrecht erhalten werden können. Die Aufhebung dieser Befugniß ist daher im §. 1 ausdrücklich vorgesehen und der Landes⸗ Polizeibezirk des Berliner öö welcher sich schon jetzt auf den Stadtkreis Charlottenburg erstreckt, auch auf die durch das h. betroffenen Amtsbezirke ausgedehnt worden.

ie Ausführung des §. 1 selbst wird Aenderungen in der Organi⸗ sation der Berliner Kriminalpolizei nicht erforderlich machen. Die letztere ist in der Weise eingerichtet, daß die Bearbeitung der eingehenden Kriminalfälle unter der oberen Leitung der Kriminal⸗ abtheilung des Polizei⸗Präsidiums, sowie der derselben beigegebenen Kriminalpolizei⸗Inspektoren zum Theil durch die mit der Unter⸗ suchung gewisser Kriminalsachen ein für alle Mal betrauten Kriminalkommissarien, in der Hauptsache aber durch die Bezirks⸗ Kriminalkommissariate bewirkt wird. Letztere korrespondiren mit den vorhandenen Bezirkshauptmannschaften zur Zeit zehn und werden ron einem älteren erfahrenen Kriminalkommissarius geleitet, dem die erforderliche Anzahl von Hülfsbeamten und Schutzmännern zugeordnet ist. Die leichteren Kriminalfälle werden in der Regel unter der Mitwirkung der Vorsteher der Polizeireviere erledigt. Um ein gedeihliches amtliches Zusammenwirken zwischen der Kriminal⸗ polizei und der Revierpolizei herbeizuführen, sind den Polizeirevieren sogenannte Kriminalschutzmänner zugewiesen, welche zwar unter dem Befehl der Reviervorsteher stehen, jedoch den Aufträgen der Kriminal⸗ kommissarien Folge zu leisten und auch an den wöchentlich zweimal stattfindenden gemeinschaftlichen Konferenzen der Kriminalbeamten des Polizei⸗Präsidiums Theil zu nehmen haben.

Im Falle der Erstreckung der Berliner Kriminalpolizei auf die Vororte soll die Einfügung der letzteren in diese Organisation der⸗ gestalt stattfinden, daß die Stadt Charlottenburg und die betheiligten Amtsbezirke den bestehenden Bezirkskommissariaten zugetheilt werden, während der Polizei⸗Direktor von Charlottenburg, beziehungsweise dessen Organe, sowie die Amtsvorsteher zu der Kriminalabtheilung des Ber⸗ liner Polizei⸗Präsidiums in das gleiche Verhältniß, wie die Vorsteher der Berliner Polizeireviere zu treten haben würden. Zu diesem Zwecke sind die genannten Beamten im §. 2 ausdrücklich zu Organen des Polizei⸗Präsidenten erklärt worden, was sich namentlich auch da⸗ durch rechtfertigt, daß für die Handhabung der Kriminalpolizei in den zum Theil weit ausgedehnten Vororten ständige Lokalbeamte nicht entbehrt werden können. Jedoch sollen dem Polizei⸗Präsidenten den Amtsvorstehern gegenüber disziplinarische Befugnisse nicht zustehen, so daß sich derselbe bei vorkommenden Pflichtwidrigkeiten an die den⸗ selben vorgesetzten, in der Kreisordnung bezeichneten Behörden zu wenden haben wird Nach Vorstehendem wird auch in der Folge den Amtsvorstehern und dem Polizei⸗Direktor zu Charlottenburg die selbst⸗ ständige Bearbeitung der leichteren Kriminalfälle verbleiben; bei allen sonstigen Untersuchungen werden dieselben dagegen nur auf Grund eines besonderen Auftrages in Funktion zu treten haben. Zur Vervollständigung der Organisation ist auch für die Amtsbeuzirke die Anstellung von Kriminalschutzmännern, die in Charlottenburg bereits vorhanden sind, in Aussicht zu nehmen. Diese Einrichtung hat sich für die Verwaltung der Kriminalpolizei in Berlin hervor⸗ ragend bewährt. Uater den in den Vororten obwaltenden Ver⸗ hältnissen ist die Uebertragung derselben auf die Amtsbezirke unerläßlich, wenn die neue Organisatton ihren Zweck erfüllen soll, zumal es in den letzteren an wirklichen Kriminalbeamten fast vollständig mangelt. Was die Abgrenzung des örtlichen Geltungsbereichs des Gesetzes betrifft, so soll derselbe nach §. 1 auf die Amtsbezirke Lichtenberg, Reinickendorf und Weißensee des Kreises Nieder⸗Barnim, die Stadt Charlottenburg und die Amtsbezirke Rixdorf, Schöneberg und Deutsch⸗Wilmersdorf des Kreises Teltow erstreckt werden. Gegen diese Abgrenzung könnte das Bedenken erhoben werden und ist thatsächlich bei der ersten Lesung des in der vorjährigen Landtagssession vorgelegten Gesetzentwurfs im Ab⸗ geordnetenhause erboben worden, daß bei derselben die der Stadt Berlin benachbarten ländlichen Bezirke nur zum Theil Berücksichtigung

,. haben. In den durch die Vorschläge des Entwurfs nicht erührten Amtsbezirken hat sich indessen trotz ihres örtlichen Zu⸗ sammenhanges mit dem städtischen Weichbilde das Bedürfniß, die⸗ selben in Bezug auf die Verwaltung der Kriminal⸗ und Sittenpolizei mit der Berliner Orts⸗Polizeiverwaltung in nähere Verbindung zu bringen, vorläufig noch nicht herausgestellt. Es liegt daher kein Anlaß vor, diese Amtsbezirke in die neue Organisation hineinzuziehen, zumal die Aufgaben, welche der Kriminalabtheilung des Berliner Polizei⸗ Präsidiums durch den Hinzutritt eines Bezirks mit 7436 ha Flächen⸗ inhalt und mehr als 80 000 Einwohnern abgesehen von der in gewisser Beziehung bereits jetzt zu dem Berliner Polizei⸗ Präsidium gebörenden Stadt Charlottenburg erwachsen, an sich schon recht schwierige und bedeutende sein werden. Auf der anderen Seite hat nicht außer Betracht bleiben können, daß bei der rapiden Entwickelung der Stadt Berlin und ihrer Umgebung die Nothwendig⸗ keit, den örtlichen Geltungsbereich des Gesetzes weiter auszudehnen, möglicherweise an einzelnen Stellen sehr bald hervortreten kann. Um für solche 55 Abhülfe zu verschaffen, ohne jedesmal die Gesetz⸗ gebung in Anspruch nehmen zu müssen, ist im §. 5 eine Bestimmung

vorgeschlagen worden, welche dem Minister des Innern, vorbehaltlich

der Zustimmung des Provinzialraths der Provinz Brandenburg, als dem nach seiner Stellung und Zusammensetzung hierzu geeignetsten Organe, die Ermächtigung ertheilt, die Vorschriften des Gesetzes auch auf andere Amtsbezirke der Kreise Teltow und Nieder⸗Barnim be⸗ 1. . Theile von solchen für anwendbar zu erklären.

n dem

§. 3 ist die Ausübung des Polizeiverordnungsrechtes in Bezug auf die in die Verwaltung des Polizei⸗Präsidenten zu Berlin übergehenden Angelegenheiten sowie der Instanzenzug für die Rechtsmittel gegen die 55 ihm zu erlassenden ortspolizeilichen Verfügungen vüher geregelt.

Anlangend den ersten Punkt, so soll sowohl für den Erlaß von landespolizeilichen, wie auch für den Erlaß von ortspolizeilichen Ver⸗ ordnungen die Zustimmung des Ober⸗Präsidenten erforderlich sein. Für die landespolizeilichen Verordnungen wird damit der gleiche Rechts⸗ zustand hergestellt, welcher gemäß §. 139 des Gesetzes über die all⸗ gemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 in Verbindung mit §. 43 Abs. 3 daselbst in Bezug auf die für den Stadtkreis Berlin zu erlassenden Verordnungen dieser Art gilt. Was die ortspolizeilichen Verordnungen betrifft, so würde, da der Polizei⸗Präsident an die Stelle der Amtsvorsteher und des Polizei⸗Direktors zu Charlotten⸗ burg treten soll, bei Anwendung der bestehenden Vorschriften zu dem Erlaß derselben in Gemäßheit des §. 62 der Kreisordnung, des §. 5 des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 und des §. 143 des Landesverwaltungsgesetzes die Zustimmung des Amtsaus⸗ schusses, beziehungsweise je nach der Art der zu erlassenden Ver⸗ ordnung die Berathung mit dem Magistrat zu Charlottenburg oder dessen Zustimmung erforderlich sein. Es liegt auf der Hand, daß hierdurch nicht nur vielfache geschäftliche Weiterungen entstehen würden, sondern daß auch der Polizei⸗Präsident zu Berlin in ein seiner Stellung und der Tendenz des Gesetzes nicht entsprechendes Verhältniß zu den Amts⸗ und Kreisausschüssen, sowie zu dem Magistrat zu Charlotten⸗ burg gebracht werden würde, ganz abgesehen davon, daß durch die Vielheit und Verschiedenheit der eventuell zur Mitwirkung zu berufenden Organe unter Umständen das Polizeiverordnungsrecht des Polizei⸗Präsi⸗ denten völlig illusorisch gemacht werden könnte. Erscheint es daher

eboten, für die Ertheilung der Zustimmung zu dem Erlasse von

rts⸗Polizeiverordnungen eine andere einheitliche Instanz zu wählen, so sprechen Zweckmäßigkeitsrücksichten dafür, auch in diesem Falle, wie bei den landespolizeilichen Verordnungen, hiermit den Ober⸗ Präsidenten zu betrauen.

Hinsichtlich der Beschwerden und Klagen gegen die von dem Polizei⸗Präsidenten innerhalb der Vororte zu erlassenden ortspolizeilichen Verfügungen soll der gleiche Instanzenzug in Anwendung kommen, wie für die sonstigen Verfügungen desselben, mit der einzigen, durch die territoriale Zustäͤndigkeit bedingten Abweichung, daß im Falle der Erhebung der Klage an die Stelle des Bezirksausschusses zu Berlin der Bezirksausschuß zu Potsdam zur Entscheidung berufen sein soll.

Wegen der Festsetzung, Vertheilung und Aufbringung der durch die neuen Einrichtungen Kosten ist im

auf den §. 5 des gleichzeitig mit diesem Gesetz dem Landtage zur verfassungsmäßigen Beschlußfassung vorgelegten Entwurfs über die Kosten Königlicher Polizeiverwaltungen in Stadtgemeinden verwiesen worden. Dieser Hinweis ist aus dem Grunde nothwendig, weil der vorliegende Entwurf mit Rücksicht auf die Dringlichkeit desselben so⸗ fort in Kraft treten soll, während als Zeitpunkt für das Inkrafttreten des letztgedachten Gesetzes erst der 1. April 1890 in Aussicht ge⸗ nommen ist. Nach den Vorschriften in dem erwähnten 8 5 haben die betreffenden Gemeinde⸗ und Gutsbezirke zu den im Uebrigen dem Staate zur Last fallenden Kosten der neuen Organisation nach Maß⸗ gabe der Kopfzahl ihrer Civilbevölkerung Beiträge zu leisten, deren öhe durch den Ober⸗Präsidenten vorbehaltlich der Klage bei dem ber⸗Verwaltungsgericht festgesetzt wird.

Die Höhe dieser Beiträge wird in jedem Falle nur gering sein, da neben den unbedeutenden sächlichen Kosten nur die Besoldungen und Dienstaufwands⸗Entschädigungen der neu anzustellenden Kriminal⸗ schutzmänner, von denen jedem Amtsbezirk je einer zuzuordnen sein ö zusammen 13 600 in Betracht kommen werden.

um

§. 5 ist bereits bei den Erläuterungen zu den §§. 1 und 2 das Erforder⸗ liche bemerkt worden. Ebenso ist Fer

bereits in der allgemeinen Begründung besprochen worden, und es ist daher an dieser Stelle nur hervorzuheben, daß zur Vermeidung von Kollisionen den Exekutivbeamten der Königlichen Polizeibehörden zu Berlin und Charlottenburg für den Fall der Vornahme von Amts⸗ handlungen außerhalb ihres Amtsbezirks die ausdrückliche Verpflich⸗ tung auferlegt worden ist, hiervon der zuständigen Orts⸗Polizeibehörde unverzüglich Anzeige zu erstatten und bei dem Eintreffen des Orts⸗ Polizeiverwalters oder seines Stellvertreters den Anordnungen desselben Folge zu leisten. 8 8 1

Statistische Nachrichten.

Die preußischen Sparkassen 1887 bezw. 1887/88. (Statist. Corr.) Aus dem vorläufigen Ergebniß der preußischen Sparkassenstatistik für das Jahr 1887 bezw. 1887/88, welches in Folge der wenigen noch ausstehenden Nachprüfungen keinesfalls mehr erhebliche Aenderungen erfahren wird, vermögen wir das Folgende mitzutheilen.

Die ungewöhnlich hohe absolute Zunahme der Spareinlagen, welche schon in den letzten Jahren beobachtet wurde, hat sich im Be⸗ richtsjahre fortgesetzt; dasselbe bietet den höchsten bisher in Preußen beobachteten Gesammtzuwachs an solchen, indem derselbe betrug: 1887 bezw. 1887/88 201 333 471 gegenüber den bisher seit 1869 (dem ersten Jahre mit umfassenden statistischen Nachweisungen)

höchsten Zuwachsziffern von 195 499 374 i. 1886

150 609 891 1874

150 316 282 1885 149 375 423 1884 148 383 375 1883 146 689 080 1873 niedrigsten 27 967 218 1870 6 1 3 59 896 127 1878

k. b 72 131 486 1877 1871

8 73 233 804 . Das Berichtsjahr stand auch hinsichtlich des nach Abzug der zu Kapital geschlagenen Zinsen (69 298 083 9 verbleibenden Ueber⸗ schusses der Neueinlagen (706 107 023) über die Rückzahlungen es folgen die Jahre

(574 071 635) mit 132 035 388 obenan;

1461 1 8

...2.22

1.··““ UGa. 2.2.2.

1886 mit. 127926 223, 1878 mit 126 188 649 und 1874 mit

125 857 230 Berechnet man die Kopfbeträge der Einlagen u Beginn und am Schluß der einzelnen Rechnungsjabre, so ergiebt h für den Kopf der Bevölkerung des preußischen Staats im Be⸗ ri eehee ein Zuwachs von 6,38 ℳ, von welchem 4.18 auf den Ueberschuß der Neueinlagen und 2,20 auf die zugeschriebenen Zinsen zu rechnen sind. Jenem Gefammtzuwach pro Kopf kamen die Jahre 1886 mit 6,27, 1874 mit 5,57 und 1873 mit 5,54 am nächsten; der auf den Ueberschuß der Neueinlagen zu rechnende Kopf⸗ betrag war in den Jahren 1873 und 1874 mit 4,77 bezw. 4,65 noch größer als im Berichtsjahre, während er 1870 auf 0,55 und 1878 auf 0,62 zurückging.

Die Gesammtmasse der Einlagen ist auf das Staatsgebiet sehr ungleichmäßig vertheilt, indem von derselben 17,90 % auf Westfalen, 13,67 auf das Rheinland, 14,18 auf Hannover, 11,79 auf Schleswig⸗

olstein, 11,37 auf Sachsen, 4,33 auf Hessen⸗Nassau, 0,25 % auf

ohenzollern, zusammen auf den Westen einschließlich der Provinz

achsen 73,59 % entfielen, während Schlesien 8,06, Brandenburg 5,93, Pommern 4,48, Berlin 3,67, Ostpreußen 1,53, Westpreußen 1,52, Posen nur 1,22 %, die sechs ostelbischen Provinzen mit Berlin zusammen also nur 26,41 % des gesammten Spar⸗ kassenkapitals besaßen. Auch die Zunahme des letzteren ist im Osten nicht bedeutend; auf den Kopf der Bevölkerung stieg es in Posen nur um 1,87, in Ostpreußen um 2,88, in Westpreußen um 3,04, in Schlesien um 3,58, im Durchschnitt des ganzen Staats um 6,38, dagegen in der Provinz Sachsen um 8,67, in Westfalen um 8,72, in Berlin um 9,15, in Hannover um 12,01, in Schleswig⸗Holstein um 15,66 Die Rangordnung der einzelnen Landestheile nach dem

mit 73,71 70,40 66,75 51,91

1“ der Spareinlagen war Ende 1887 bezw. 1887/88 folgende:

chleswig⸗Holstein mit 271,72 Hessen⸗Nassau Westfalen 210,77 ö 6

achsen.. b 8

ohenzollern 101,38 Westpreußen. 28,78

heinland. 82,04 wOstpreußen. 20,76

dommern 666 18,93, während die Kopfeinlage im Staat 93,01 betrug.

Der Gesammtbestand der Einlagen belief sich am Schlusse des Berichtsjahres auf 2 672 607 693 ℳ; von dem gesammten Ver⸗ mögen der Sparkassen einschließlich des Reservefonds u. s. w. waren 2 786 850 416 zinsbar angelegt, und zwar auf städtische Hypotheken. . 26,01 gegen 25,97 i. Vorjahre

ländliche 8 8 .26,59 26,93 8 in Inhaberpapierekrn ..Z31,98 30,57 auf Schuldscheine ohne Bürgschaft 92, 0,27

5 1 mit 8 5,21 Wechsel.. 1 1,78 2,00 8 Feufthbänder I1“ 1,97 bei öffentl. Instituten u. Korporationen 6,60 6,83 ohne nähere Bezeichnung 3 0,26

Ree,eI“ Brandenburg. Schlesien.

172,81 122,34

11“ 6 2 0,25 2

Es hat sich hiernach, wie schon im Vorjahre beobachtet wurde, der Antheil der Inhaberpapiere an der Uebernahme der Sparkassengelder vermehrt, dagegen derjenige des privaten Hypotheken⸗, Mobiliar⸗ und Personalkredits sowie der öffentlichen Institute und Korporationen verhältnißmäßig vermindert. 8

Die b5 der preußischen Sparkassen beliefen sich im Berichtsjahre auf 0,99 % der Einlagen; in Berlin wurden nur 0,48 %, in Schleswig⸗Holstein, Hannover, Hessen⸗Nassau und West⸗ falen nur 0,72 bezw. 0,78, 0,96 und 0,98, dagegen in Sachsen 1,01, in Westpreußen 1,03, in Brandenburg 1,05, in Pommern 1,19, in Ostpreußen und Schlesien 1,20, in Rheinland 1,29 und in Posen 1,30 % an Ueberschüssen erzielt. Alle diese Ziffern werfen auf das Verhältniß des Angebots und der Nachfrage bei den Sparkassenkapitalien wie bei den Kapitalien überhaupt für die einzelnen Landestheile manches interessante Licht. Die Reservefonds wurden durch Ueberweisungen aus den Zinsüberschüssen im Berichtsjahre von 165 859 088 auf 178 815 924 gebracht. Ihre Zunahme war eine langsamere als bei den Einlagen; die Reservefonds machten am Schluß des Berichtsjahres nur 6,69, am Schluß des Vorjahres noch 6,72 % von den letzteren aus.

Indem wir uns nähere Mittheilungen, insbesondere über die Sparkassenbücher, deren Werthbeträge und ihre Vertheilung in den einzelnen Bezirken für spätere Nummern der „Statistischen Cor⸗ respondenz“ vorbehalten, wollen wir heute nur noch bemerken, daß im Berichtsjabre auch die Spargelegenheit sich nicht unerheblich ver⸗ mehrte, indem die Zabl der Sparkassen von 1334 auf 1340, die der Sammelstellen von 1184 auf 1301 stieg, dagegen die der Nebenkassen von 499 auf 496 herabging, so daß sich im Ganzen ein Zuwachs um 120 (im Vorjahre um 214) Sparstellen ergab.

Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.

Die christliche Welt. Evangelisch lutherisches Gemeindeblatt für die Gebildeten. (Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig.) Nr. 1. Inhalt: Nur freies Feld! Zu neuer Arbeit! Reue. Glaube und Dogma: 1) Anlaß der Untersuchung. Die Be⸗ wegung gegen den Sklavenhandel in Deutschland. Besuch bei einem Waldenser⸗Evangelisten in den Abruzzen. Verschiedenes: Die Petition um Abänderung des §. 166 des Reichs⸗Strafgesetzbuchs.

Der Rechtsbeistand im Geschäft und aus. Deutsches Reichs⸗Gesetzbuch für Industrie, Handel und Gewerbe. Mit allen zugehörigen Formularen. Ein praktischer Rathgeber für die deutsche Geschäftswelt in allen Angelegenheiten des geschäftlichen Verkehrs, bei Prozessen ꝛc. Hamburg Berlin. Verlag von Bruer u. Co. 1889. Von diesem Werke liegen jetzt 7 Lieferungen vor. Dasselbe soll in 20 Heften (zum Preise von je 60 ₰) komplet werden.

Reclam's „Gesundheit“, Zeitschrift für öffentliche und private Hygiene in Frankfurt a. M. (Redaktion Dr. med. Ruff in Stuttgark; Abonnementspreis pro ½ Jahr 4 ℳ). Nr. 1. Inhalt: Original: Der Internationale Verein gegen Verunreinigung der Flüsse, des Bodens und der Luft“ und die „Gesundheit“. Ueber⸗ sichten: Mittheilungen aus Frankreich. Mineralquellen, Bäder und Kurorte: Die Bäder von Hammam R'hira in Algerien. Be⸗ sprechung neuer Schriften. Feuilleton: Die geistige Entwickelung des Kindes. Verschiedenes. Inserate.

„Deutsche Jugend.“ Herausgegeben von Julius Loh⸗ meyer (Verlag von Gebr. Kröner in Stuttgart). Neue Folge, Band VII. Heft 4, Januar 1889. Inhalt: Zum neuen Jahr. Gedicht von J. Trojan. Mit Zeichnung von Th. Rocholl. Die vierte Bitte. Erzählung von Wilhelm Fischer. Mit einer Illustration von Julius Kleinmichel. Erzählungen aus dem alten deutschen Reich. Von Werner Hahn. Die Schlacht von Hemmingstedt. Ballade von Johann von Wildenradt. Mit einem Bilde von Jo⸗ hannes Gehrts. Berthier in Bamberg Erzählung von Joseph Mayer. Mit der Originalzeichnung von Richard Knötel. Sprüche. Von Friedrich Güll. Blumentopf mit Verzierung aus Gummi⸗ knetmasse. Von M. Laudien. Mit Illustration. Ein Gesellschafts⸗ spiel. Homonym. Kaiserliche Zurechtweisung. Von L. M. Die Brüder Grimm. Lebensbild von Julie Ludwig. Mit Illu⸗ strationen von C. W. Allers. Der Gagel. Knackmandeln.

Der Feuerwehrmann. Wochenschrift für Feuerlöschwesen. eng. Fr. Staats in Barmen.) Nr. 2. Inhalt: Elektrische

efsc efefgun im Fenecnfcgbegen. Das Uebverhandnehmen der Vergnügungen in den freiwi igen Feuerwehren. Schweizerischer Feuerwehrtag 1889. Grinnell'sche Brausen. Alte Feuerlösch⸗ mittel. Rheinisch⸗Westfälischer Feuerwehr⸗Verband. Bericht über die freiwillige Feuerwehr Herbede. Aus anderen Feuerwehrkreisen. Brandfälle ꝛdc. Explosion durch geruchlos F Leucht⸗ as. ne- Preis⸗Ausschreibung. Verschiedene Mittheilungen. euilleton. 6 8

[54403]

Berlin, Freitag, den 18. Januar

1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

8 Fvangevollstreckungen⸗ nng betr. Vorladungen u. dergl.

erkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

5. Kommandit⸗Gesell 6. Berufs⸗Genossenschaften.

7. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. 8. Verschiedene Bekanntmachungen.

ften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.

1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. [54406] Steckbriefs⸗Ernenerung. Der gegen den Arbeiter Friedrich Wilbelm

Lüdicke, domicillos, zuletzt in Luckenwalde, geboren am 16. Mai 1861 zu Potsdam, wegen Diebstahls

unter dem 11. Dezember 1888 erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert.

Potsdam, den 12. Januar 1889.

Der Untersuchungsrichter beim Königl. Landgericht.

[54405] Steckbriefs⸗Erledigung.

Der gegen den Schneiderlehrling Joseph Franz Jo⸗ hann Decker wegen Verbrechens gegen die Sittlichkeit unter dem 20. Oktober 1887 in den Akten U. R. I. 421 1887 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.

Berlin, Alt⸗Moabit Nr. 11/12 (NW.), den

5. Januar 1889. er Untersuchungsrichter beim Königl. Landgericht I. 54404] Strafvollstreckungs⸗Ersuchen. Der Schmiedegeselle Wilhelm Neumann aus arzig ist durch vollstreckbaren Strafbefehl des königlichen Amtsgerichts hierselbst vom 9. August 888 wegen Vergehens gegen §§. 123 und 303 des Strafgesetzbuchs mit einer Geldstrafe von 20 wanzig Mark, im Nichtbeitreibungsfalle mit 4— ier Tagen Gefängniß bestraft. 8 Es wird um Strafvollstreckung und Nachricht zu en Akren C. 43. 88 ersucht. linchen, den 15. Januar 1889. Königliches Amtsgericht.

53219] urtheil.

In der Strafsache gegen den Musketier Knecht Carl Thiem, zuletzt in Skören wohnhaft, hat das Königliche Schöffengericht Kaukehmen in der Sitzung vom 28. Dezember 1888 für Recht erkannt:

Der Angeklaagte Knecht Carl Thiem, geboren zu Markhausen, Kreises Gerdauen, am 4. November

863, zuletzt wohnhaft in Skören, Kreis Niederung, st zu einer Geldstrafe von 100 ℳ, im Unvermögens⸗ alle zu 3 Wochen Gefängniß, und in die Kosten

erurtheilt. E 114/88. 8 Amtsgericht Kaukehmen.

Oessentliche Ladung. Nachstehend bezeichnete Personen:

1) der Lehrer, Musketier Gustav Kuhnt, geboren am 21. Januar 1855 zu Probsthayn, Kreis Gold⸗ erg⸗Haynau, zuletzt in Breslau,

2) der Kutscher, Grenadier Ernst Riedel, geboren m 19. Mai 1849 zu Gerlachsdorf, Kreis Reichen⸗ ach, zuletzt in Breslau, 1

3) der Kaufmann, Gefreiter Ludwig Raymann, geboren am 12. Oktober 1859 zu Potak, Kreis Zaklikow, Gouvernement Lublin, Rußland, zuletzt in Breslau,

4) der Müller, Soldat Herrmann Kugler, ge⸗ boren am 2. Dezember 1854 zu Esdorf, Kreis Schweidnitz, zuletzt im Kreise Breslau,

5) der Böttcher, Füsitier Emanuel Siara, gebo⸗ en am 22. Dezember 1853 zu Ostrog, Kreis Rati⸗ bor, zuletzt im Kreise Breslau, ür

6) der Pferdeknecht, Trainsoldat Wilhelm Linke, geboren am 14. Juni 1854 zu Johannisthal, Kreis Glatz, zuletzt in Breslau, .

7) der Tischler, Landwehrmann Emil Müller, eboren am 19. November 1854 zu Kosten, Kreis Kosten, zuletzt in Breslau, h

8) der Bäcker, Ersatz⸗Reservist Franz Freuden⸗

reich, am 8. Mai 1858 zu Ober⸗Hannsdorf, Kreis

Glatz, geboren, zuletzt in Boguslawitz, Kreis Breslau, werden beschuldigt und zwar ad 1 bis 7 als be⸗

urlaubte Reservisten resp. Landwehrleute, ad 8 als

Ersatz⸗Reservist, ohne Erlaubniß ausgewandert zu

sein, strafbar ad 1 bis 7 nach §. 360 Nr. 3 Straf⸗ ggesetzbuchs, ad 8 nach §. 360 Nr. 3 Straf⸗ gesetzbuchs §. 11 des Gesetzes, betreffend Aende⸗ rungen der Wehrpflicht vom 11. Februar 1888. Dieselben werden auf Anordnung des Amtsgerichts auf den 13. April 1889, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Breslau, Zimmer Nr. 59, am Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 2/3, altes Amtsgerichtsgebäude zur Haupt⸗ verhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden die vor⸗

genannten Personen auf Grund der nach §. 472 der Straf⸗Prozeß⸗Ordnung von 1 zirks⸗Kommando I. zu Breslau vom 16. April 1888, von dem Königlichen Bezirks⸗Kommando zu Anna⸗ berg vom 11. September 1888 und von dem Koͤnig⸗

dem Königlichen Be⸗

lichen Bezirks⸗Kommando II. zu Breslau vom 5. resp. 6. September 1888 ausgestellten Erklärungen

erurtheilt werden. Breslau, den 19. Dezember 1888.

(L. S.) Bügler, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

154407]

Offene Strafvollstreckungs⸗Requisition.

Die nachbenannten Personen:

1) Reinhold Böhmer, am 23. Oktober 1866 zu

eferh Kreis Königsberg Nm., geboren, zuletzt in üstrin,

2) Arbeiter Johann Ludwig Kuoll, am 17. April 866 zu Alt⸗Küstrinchen, Kreis Königsberg Ni., ge⸗ oren, zuletzt in Alt⸗Küstrinchen,

nrbfngs Heinrich Gustav Falkenthal, am

ril 1866 zu Güstebiese, Kreis Königsberg Nm., eboren, zuletzt in Güstebiese,

4) Gotthilf Emil Reinhold Schuckar, am 14. Ok⸗ ober 1866 z8 Königsberg Nm. geboren, zuletzt in Königsberg Nm.,

5) Arbeiter Theodor Wilhelm Carl Runge, am

10. Juli 1866 zu Klossow, Kreis Königsberg Nm., geboren, zulletzt in Klossow, 9

6) Arbeiter Carl Friedrich Mickley, am 5. April 1866 zu Kalenzig, Kreis Königsberg Nm., geboren, zuletzt in Neumübl, Kreis Königsberg Nm.,

7) Schneider Wilhelm Friedrich Kranse, am 12. Januar 1865 zu Damm, Kreis Königsberg Nm., geboren, zuletzt in Neudamm, Kreis Königsberg Nm.,

8) Carl Hugo Ernst Siepelt, am 21. März 1866 zu Küstrin, Kreis Königsberg Nm., geboren, zuletzt in Küstrin,

9) Johann Friedrich Hermann Weber, am 1. Fe⸗ bruar 1886 zu Küstrin, Kreis Königsberg Nm., ge⸗ boren, zuletzt in Küstrin,

10) Franz August Bernhard Stein, am 18. April 1866 zu Küstrin, Kreis Königsberg Nm., geboren, zuletzt in Küstrin,

11) Wilhelm Carl Friedrich Teske, am 26. Juni 1866 zu Alt⸗Küstrinchen, Kreis Königsberg Nm., ge⸗ boren, zuletzt in Alt⸗Küstrinchen, 1

12) Schulze, am 12. Dezember 1866 zu Küstrin, Kreis Königsberg Nm. geboren, zuletzt in Küstrin,

13) Bäcker Hermann Friedrich Gustav Rehfeldt, am 19. Juli 1865 zu Zehden, Kreis Königsberg Nm., geboren, zuletzt in Zehden,

14) Hermann Carl August Fahrenholz, am 25. Dezember 1866 zu Zehden, Kreis Königsberg Nm., geboren, zuletzt in Zehden,

15) August Wilhelm Falkenthal, am 19. Mai 1865 zu Zellin, Kreis Königsberg Nm., geboren, zuletzt in Zäckerick, Kreis Königsberg Nm.,

16) Henri Joseph, am 29. Mai 1863 zu Schoen⸗ fließ, Kreis Königsberg Nm., geboren, hech in Bichönstie Nm., zur Zeit unbekannten Aufenthalts⸗ orts,

sind durch vollstreckbares Urtheil der Strafkammer bei dem Königlichen Amtsgericht zu Küstrin vom 8. November 1888 wegen Verletzung der Wehrpflicht Jeder zu einer Geldstrafe von 160 ℳ, im Unver⸗ mögensfalle zu 32 Tagen Gefängniß verurtheilt worden. 8

Es wird um Strafvollstreckung und Nachricht zu den Akten 24/88 ersucht.

Landsberg a. W., den 9. Januar 1889.

Der Erste Staatsanwalt.

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

[48428] Aufgebot.

Die Marie Huber zu Büdesheim hat das Auf⸗ gebot des angeblich in Verlust gerathenen von der Direction der Sparkasse und Ersparungsanstalt der Polytechnischen Gesellschaft dahier ausgestellten Spar⸗ kassenbuchs Nr. 44 434 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 24. Juli 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Frankfurt a. M., den 8. Dezember 1888.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[49162] Aufgebot.

Es haben das Aufgebot nachstebender, angeblich verloren gegangener Sparkassenbücher der Kreisspar⸗ kasse zu Neidenburg zum Zwecke der Kraftloserklä⸗ rung beantragt:

1) des Sparkassenbuchs Nr. 467, lautend über 150 und auf den Namen der Anna Caroline Julie Dempkowmski, jetzt verehelichten Arbeiter Litzner Zellen, 8

beantragt von dem Käthner Adam Dempkowski zu Groß⸗Tauersee als Cessionar;

2) des Sparkassenbuchs Nr. 848 b., ursprünglich lautend über 296,31 ℳ, und noch gültig in Höhe 11 nebst den Zinsen seit dem 30. April

beantragt von der verehelichten Bergmann Bertha Kopka, geb. Dimmek, zu Gelsenkirchen, auf deren Namen das Buch ausgestellt ist;

3) des Sparkassenbuchs Nr 1562, lautend über 199,90 Kapital, 6,87 Zinsen und auf den Namen des minorennen Johann Kowalski in Kischienen,

beantragt von dem Vormunde Wirth Gottlieb Dalkowski zu Kischienen.

Die Inhaber dieser Sparkassenbücher werden auf⸗ efordert, dieselben unter Anmeldung ihrer Rechte spetesten⸗ in dem auf den 16. Juli 1889, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 16, anberaumten Termine verne hen widrigenfalls die Kraftloserklärung der Sparkassen⸗ bücher erfolgen wird.

Neidenburg, den 6. Dezember 1888.

Königliches Amtsgericht. Beyer. [54416] Aufgebot.

Das Sparkassenbuch Nr. 114063 des Danziger Sparkassen⸗Actien⸗Vereins über Einzahlungen, von 63, 300, 300, 40 und 20 ℳ, in Summa nach Ab⸗ hebung eines Betrages von 20 ℳ, über 703 ℳ, ist anzeiglich dem Eigenthümer abhanden gekommen. Im Mai v. J. hat in Bezug auf dieses Buch ein Mann, welcher sich für den Schneider Heinrich Brock ausgab, bei der Sparkasse darum nachgesucht, die Einlagen nur demjenigen, welcher sich Heinrich Brock nennen würde, auszuzahlen. Der angebliche Eigen⸗ thümer des Buches, Schneidergeselle Ferdinand Deick von hier, will, als er das Buch noch nicht verloren hatte, selber unter fingirtem Namen das damalige Ansuchen gestellt haben, um sich gegen die Abhebung durch einen Unberechtigten zu schützen. Der ꝛc. Deick, vertreten durch den Rechtsanwalt Samter hierselbst,

““

hat das Aufgebot beantragt und ergeht deshalb an den Inhaber des Buches die Aufforderung, spätestens in dem vor dem unterzeichneten Gerichte, Langen⸗ markt 43, am 4. März 1889, Vormittags 9 ½ Uhr, anstehenden Termine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der letzteren erfolgen wird.

Danzig, den 19. Mai 1888.

Königliches Amtsgericht. X [54427] Aufgebot.

Auf Antrag des Ober⸗Staatsanwalts bei dem Königlichen Ober⸗Landesgericht zu Naumburg a. 2S. ist das Aufgebotsverfahren, betreffend die von dem am 5. Juli 1888 zu Nordhausen verstorbenen Ge⸗ richtsvollzieher Janko früher in Gröningen, zuletzt bei dem unterzeichneten Gericht zuerst bei der Regierungs⸗Hauptkasse zu Magdeburg, jetzt bei der Justiz⸗Hauptkasse zu Naumburg a. S., in seiner Amtseigenschaft niedergelegte Amtskaution in kautions⸗ fähigen Werthpapieren zum Nennwerthe von 600 ee der Rückgabe dieser Dienstkaution ein⸗ geleitet.

Alle Diejenigen, welche auf Grund solcher Rechts⸗ beziehentlich Sachverhältnisse, hinsichtlich deren die fragliche Kaution haftet, an die beschriebene Dienst⸗ kaution des Janko Ansprüche erheben wollen, werden daher hiermit aufgefordert, diese Ansprüche spätestens in dem auf den 20. März 1889, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 14) anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen an die Kaution ausgeschlossen, und lediglich an die Person Des⸗ jenigen, mit welchem sie kontrahirt haben, oder der die ihnen zu leistende Zahlung in Empfang ge⸗ nommen und sie doch nicht gehörig befriedigt hat, verwiesen werden.

Nordhausen, den 9 Januar 1889.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

[544263 Anfgebot.

Das auf den Namen der Philipp Wycislok’ schen Erben, nämlich der Wittwe Franciska, geb. Kubiczek, und deren Kinder Johanna, Elisabeth und Josepha Wycislok eingetragene Grundstück Nr. 19 Brzezinka, welches in der Grundsteuermutterrolle von Brzezinka unter Artikel 1 mit einem Flächeninhalt von 51 a 10 qm verzeichnet ist und im Gemenge mit Do⸗ minialgrundstücken liegt, soll auf den Antrag Seiner Durchlaucht des Herzogs Victor von Ratibor zum

Zweck der Besitztitelberichtigung aufgeboten werden..

Es ergeht deshalb an alle diejenigen, welche Rechte

und Ansprüche auf das vorbezeichnete Grundstück zu9

haben vermeinen, insbesondere an die verw. Ritter⸗ gutsbesitzer Antonie von Raczek, geb. Merkel, die Aufforderung, dieselben spätestens in dem vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 7, am 24. Sep⸗ tember 1889, Vorm. 10 Uhr, anstehenden Auf⸗ gebotstermine anzumelden.

Im Falle nicht erfolgter Anmeldung und Be⸗ scheinigung des Widerspruchsrechts wird der Aus⸗ schluß aller Eigenthumsprätendenten und die Ein⸗ tragung des Besitztitels für den Antragsteller erfolgen.

Gleiwitz, den 12. Januar 1889.

Königliches Amtsgericht. [54414] Aufgebot.

Es ist das Aufgebot folgender Fundsachen:

1) eines der Schneiderin Pauline Stahn hier, Brunnenstraße Nr. 60, zugelaufenen kleinen schwarzen Hundes,

.2) der von dem Dienstmädchen Emma Thiemann hier, Oranienstraße 7, am 5. Juli 1888 am Mariannen⸗Ufer gefundenen goldenen Damenuhr mit silberner Kette,

3) eines bei dem Schlächtermeister Radloff hier, Prinzen⸗Allee 15/16, am 28. August 1888 sich an⸗ gefundenen kleinen grauen Mopshundes,

4) einer von dem Kaufmann August Ülrich zu Frie⸗ denan, Wielandstraße 27, zu Berlin auf der Straße „Unter den Linden“ vor dem Kommandanturgebäude am 14. September 1888 gefundenen goldenen Nadel in Hufeisenform, besetzt mit blauen Steinchen und Perlstücken,

5) eines am 24. März 1888 in der Wohnung des damals in der Steglitzerstraße Nr. 81, jetzt Brücken⸗ straße 9 wohnhaften Johann Müller angefundenen kleinen Hundes,

6) eines von dem Ludwig Rauch hier, Louisen⸗ Ufer 46, Anfangs August 1888 gefundenen Arm⸗ bandes,

7) einer von der unverehelichten Marianne Wut⸗ kowski hier, Waldstraße 31, Anfangs September 1888 in dem Hause Waldstraße 31 gefundenen Broche mit dem Bildnisse eines Herrn,

) einer von dem Postsekretär Neumann hier, Weißenburgerstraße 56, Ende Juli 1888 in der Franseckistraße gefundenen Broche,

9) einer von dem August Schmidt hierselbst, Oranienstraße 62, Hof links, III., am 13. Juli 1888 in der Potsdamerstraße gefundenen goldenen Damen⸗ uhr Nr. 71498,

10) eines von dem Dienstmädchen Anna Schmidt hier, Steinstraße 2 bei Vogeler, am 29. Juni 1888 an der Artilleriekaserne bei der Oranienburgerstraße gefundenen goldenen Ringes,

11) einer von dem Weinküfer Emil Wollenberg hier, von der Heydtstraße 4, Anfangs Oktober 1888 gefundenen rechten Hälfte der Reichsbanknote Nr. 295083 b. über 100 ℳ, 8

12) eines von dem Dienstmann Eduard Merchlein hier, Trebbinerstraße 3 bei Wolff, in der Nacht vom 21. zum 22. August 1888 in der Trebbinerstraße ge⸗ fundenen Damenmantels und eines seidenen Damen⸗ umhangs, 1

13) eines der Marie Tischer hier, Invaliden⸗ straße 15, in ihrer Wohnung am 8. September 1888 zugelaufenen Hundes mit Führerleine, Maul⸗

korb und Halsband, auf dessen Schild sich der Name J. Tuchler befindet,

14) eines dem Handelsmann Reinhold Tesche hierselbst, Forsterstraße 53, am 7. Oktober 1888 zu⸗ gelaufenen braunen (anscheinend Jagd⸗) Hundes mit weißer Kehle,

15) eines von dem Schutzmann Sperlich hier, Borsigstraße 3, am 9. September 1888 Abends auf dem Stettiner Bahnhofe gefundenen Opernglases,

16) eines von der unverehelichten Anna Tiedemann hier, Landsberger⸗Allee Nr. 9, am 13. September 1 gefundenen kleinen dreireihigen Granatarm⸗

andes,

von den Findern bezw. deren Vertretern beantragt.

Die Verlierer oder Eigenthümer dieser Gegen⸗ stände werden hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf den 1. April 1889, Vormittags 11 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, anberaumten Termine ihre Ansprüche und Rechte anzumelden widrigenfalls ihnen nur der Anspruch auf Herausgabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des Anspruchs noch vorhan⸗ denen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht derselben aber ausgeschlossen werden wird. 8

Berlin, den 5 Januar 1889.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 49.

[54422] Bekanntmachung. Nachstehend benannte Personen: 1) Halbbauer Friedrich Wilhelm Maaß, 2) Bauer August Beckmann, 3) Bauer Julius Schröder, 4) Bauer Wilhelm Gaulke, 5) Halbbauer Wilhelm Krause, 6) Bauer August Wellnitz, 7) Bauer Ferdinand Luckow, ) Kossäth Michael Friedrich Hein, 9) Bauer Friedrich Wilhelm Zander, 10) Freischulze Julius Köhler, 11) Halbbauer Hermann Schliep, 12) Kossäth Friedrich Wilhelm Borck, sämmtlich zu Jacobsrorf wohnhaft, haben das Aufgebot folgender, in der Dorf⸗Feldmark Jacobsdorf belegenen Grundstücke, für welche ein Grundbuchblatt noch nicht angelegt ist, nämlich: a. einer Wiese an der Butow er Grenze, Krtbl. 1 Parz. 274 von 3,90,70 h Größe und 4,59 Thlr. Reinertrag, . dem Blattsee, Krtbl. 1 Parz. 275, von 1,95,80 h Größe und 0,77 Thlr. Reinertrag, . dem Kirchensee, Krtbl. 1 Parz. 276, von 3,30,60 h Größe und 1,29 Thlr. Reinertrag, .einer Wiese an der Butow'schen Grenze und am Jacobsdorf'er See, Krtbl. 1 Parz. 277, von 2,15,00 h Größe und 5,05 Thlr. Rein⸗ ertrag, .Acker ebendort, Krtbl. 1 Parz. 279, von 0,11,00 h Größe und 0,21 Thlr. Reinertrag, Weide am Wege nach Butow, Krtbl. 1 Parz. 280, von 1,52,90 h Größe und 1,20 Thlr. Reinertrag, 1 Acker ebendort, Krtbl. 1 Parz. 464/401, von 4,15,07 h Größe und 4,88 Thlr. Rein⸗ ertrag, Holzung ebendort, Krtbl. 1 Parz. 463/278, von 36,47,01 h Größe und 57,14 Thlr. Reinertrag b b Behufs Erlangung der Eintragung ihres Eigenthums bei Anlegung des Grundbuchblattes beantragt. 8 Demzufolge werden alle unbekannten Personen, welche Rechte und Ansprüche auf das Eigenthum dieser Grundstücke zu haben glauben, aufgefordert, diese ihre Rechte und Ansprüche zur Vermeidung des Ausschlusses derselben und der Eintragung der Antragsteller als Eigenthümer jener Grundstücke bei Anlegung des Grundbuchblattes spätestens in dem hiermit auf den 7. Mai 1889, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden. Jacobshagen, den 14. Januar 1889. önigliches Amtsgericht.

[5441585 6“

Auf Antrag des Brennmateri S Lange 1 als gerichtlich bestellten Pflegers des Nachlasses der hierselbst am 19. November 18856 im 81. Lebensjahre verstorbenen, aus Stralsund ge-⸗ bürtigen unverehelichten Dienerin Wilhelmine Koch, wird hierdurch das Aufgebot des erblosen Nachlasses beqer der unbekannten Erbberechtigten derselben erlassen.

Die unbekannten Erben der Wilhelmine Koch werden aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte späteftens im Aufgebotstermine anzumelden.

Der Nachlaß wird dem sich rechtzeitig meldenden und legitimirenden Erben und, falls sich gehörig legitimirte Erben überhaupt nicht melden, dem Fiskus ausgeantwortet werden.

Der Aufgebotstermin wird auf den 11. Mai 1889, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht bestimmt.

Greifswald, den 11. Januar 1889 Keahnigliches Amtsgericht.

..“

Berichtigung.

In dem auf Antrag des Kaufmanns Herz Katzen⸗ stein und des Kaufmanns David Heilbrunn in Rotenburg veröffentlichten Aufgebot vom 5. Januar 1889 muß es anstatt „Gemarkung Braach“ „Ge⸗ markung Bebra“ heißen.

Rotenburg, den 15. Januar 1889.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.

gez. Rohde. glaubigt: Schilling, Gerichtsschreiber.

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