die Staatslasten mit tragen zu helfen, die ungünstige Finanzlage in eine etwas günstigere zu verwandeln, und das war doch keine schlechte Wirkung von diesen Zöllen. Das Uebrige, was dann der Herr Abgeordnete hier ausführte, daß das Verhältniß des Holzzolles zu dem Zoll für fertige Holz⸗ waaren auch wieder Remedur verlangte, kann ich wohl mit dem Be⸗ merken erledigen, daß solche Konsequenzen natürlich sind. Ob aber hier die Erörterung sich empfiehlt, das, glaube ich, kann man verneinen. Bezüglich seiner Bemerkungen zum Eisenbahn⸗Etat kann ich mich wohl mit einem cedo majori für meinen Herrn Kollegen ab⸗ finden und gleich übergehen zu dem Titel der Beamtenbesoldungen. Der Herr Abgeordnete hat, wie ich anerkenne, von seinem Standpunkt aus auch recht geschickt die Gelegenheit benutzt, von Neuem sich zum Anwalt der Unterbeamten, zu meinem Verwundern auch der Ver⸗ waltungsbeamten hier aufzuwerfen. Aber es ist nicht richtig, geehrter Herr Abgeordneter, was Sie in dieser Beztehung der Regierung unterstellt haben. Bei der allgemeinen Besoldungsverbesserung hat die Regierung auf den sehr wohlfeilen, aber auch sehr bedenklichen Gedanken von vornherein verzichtet, etwa nach den Unterbeamten besonders das Auge hinzurichten und zu thun, als ob sie nach diesen Kreisen hin eine hervorragendere Verpflichtung hätte, als nach den übrigen hin; ich habe das schon einmal bei einer früheren Gelegenbeit ganz offen auseinandergesetzt. Die Unterbeamten sind bei der Reihe von Besoldungsverbesserungen, die in den letzten Jahr⸗ zehnten vorgekommen sind, keineswegs schlechter weggekommen als irgend eine andere Kategorie, im Gegentheil, sie sind am besten weggekommen, und die bedenklichen Dinge, die für die Verwaltung die Frage zu einer sehr ernsten gestaltet haben, liegen weit weniger in der Kategorie der Unterbeamten als in anderen Kategorien. Wir haben sie mit der Gerechtigkeit, die Sie bei der Regierung wohl vor⸗ aussetzen können, in unseren Gedanken niemals ausgeschlossen, niemals zurückgesett; aber wir haben uns des populären Mäntelchens, daß wir bei der ganzen Beamtenbesoldungs⸗Verbesserung zunächst für die Herren Unterbeamten zu sorgen hätten, immer mit Fleiß enthalten. Aber, meine Herren, es ist von der ganzen Beamtenbesoldungs⸗Ver⸗ besserung, an die der Herr Abgeordnete so umständlich erinnert hat, innerhalb der Regierung nichts vergessen, nichts aufgegeben; das kann ich in vollster Uebereinstimmung mit allen meinen Herren Kollegen im Staats⸗Ministerium versichern. MIch erinnere Sie nun aber — und ich bitte Sie, auch ziffer⸗ mäßig aus dem Etat, der Ihnen vorgelegt worden ist, sich das zu vergegenwärtigen —, daß zu Allem, was die Regierung an Bedürfnissen des Landes früher anerkannt und geltend gemacht hat, wo sie die Bedürfnisse des Landes zu nennen und geltend zu machen aufgefordert und verpflichtet war, das noch nicht hinreicht, was wir bisher für die preußische Staatskasse an Mehr erworben haben. Die Plusmacherei“, wie es von dem Hrn. Abg. Richter früher so genannt ist, ist aber nicht so weit esongen⸗ daß wir allen diesen Bedürf⸗ nissen in der Lage waren zu entsprechen. 3 Nun, gefällt Ihnen die Reihenfolge nicht, in der wir daran gegangen sind, diese anerkannten Bedürfnisse zu befriedigen? Ich möchte nicht hören, wie es heute hier in diesem Hause schallen würde, wenn die Regierung, statt die Mittel, die sich ihr darboten, zuerst und kräftig zur Erleichterung der Gemeinden zu verwenden, mit dem Vorschlage gekommen wäre, zuerst mit der Beamtenbesoldungs⸗ Verbesserung vorzugehen. Ich möchte die Rede nicht hören, die der Hr. Abg Rickert mit der größten Beredsamkeit gegen eine solche Regierung schleudern würde, die ihrer Ver⸗ pflichtung so wenig eingedenk sei „und für die propria domus, so zu sagen, zuerst Sorge getragen hätte. Wir stehen mit großer Ruhe der Anzapfung auf diesem Gebiet gegenüber; wir sind uns bewußt, daß wir in dem vorigen Jahre, soweit es sich irgend thun ließ, auch nach dieser Richtung hin unser Interesse bethätigt haben durch eine nicht unerhebliche, in sich abgeschlossene Maßregel, indem wir die Wittwen⸗ und Waisenbeiträge der Beamten beseitigt haben. Darin finden Sie und haben Sie — ich glaube mich nicht falsch zu erinnern — einen Beweis gefunden, daß die Regierung ihrer Verpflich⸗ tung auf diesem Gebiet voll eingedenk ist, wie sie das in der Begründung des Gesetzentwurfs damals dargelegt hat. Von ihren. Absichten ist bis heute nichts zurückgezogen, und ich vertraue dem guten Geist der Beamtenschaft, daß sie nicht auf die Verlockung etwa hineinfallen würde, wenn ihr von anderer Seite entgegengehalten würde: bei uns könntet ihr sicher sein, wir würden eurer lebhafter gedenken. Bei der Betrachtung des Kultus⸗Etats ist der Herr Abgeordnete seine anderen Bemerkungen dazu glaube ich vorläufig in der Generaldiskussion nicht erörtern zu sollen — darauf ausgegangen, den guten Willen, welchen die Regierung in Bezug auf die Bereit⸗ stellung ausreichender Mittel bekundet, um die Alterszulage der Volksschullehrer in dem Umfange zu erhöhen, wie sie von diesem
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hohen Hause im Einverständniß mit der Regierung für erforderlich erachtet wurde — ich sage, den guten Willen der Regierung in dieser Beziehung doch auch mit einem kleinen Makel zu behaften. Er sagt, das Haus hat beschlossen, eine „gesetzliche“ Regelung der Alterszulage möge herbeigeführt werden, und hier ist nur eine etatsmäßige; eine etatsmäßige Regelung ist doch keine gesetzliche. Ich will darüber nicht mit dem Herrn Abgeordneten streiten, wie weit eine etatsmäßige Regelung auch eine gesetzliche ist; aber, meine Herren, ich frage Sie nur, für welche unmittelbaren Staatsbeamten haben Sie denn bisher den Anspruch erhoben, daß die Alterszulagen oder ähnliche Emolumente gesetzlich geregelt werden sollen? Die ständen Ihnen doch mindestens ebenso nahe, wie die nicht staatsunmittelbaren Schullehrer; für diese müssen Sie, in einer Bethätigung des Mißtrauens gegen die Regierung, durch⸗ aus eine gesetzliche Regelung haben, während Sie für die gesammten — nach den heute gehaltenen Reden nach Armee⸗Corps zählenden — direkten Staatsbeamten sehr viel gleichgültiger bleiben? Nein, meine Herren, dies ist schon ein ganz merkwürdiger Widerspruch. Aber im Uebrigen muß der Hr. Abg. Rickert darin sicher mir Recht geben: die Schwierigkeiten, welche einer gesetzlichen Regelung eines einzelnen Punktes in der Besoldung der Lehrer entgegenstehen, sind gar nicht zu unterschätzen. b Sie haben dabei erinnert an das Bedürfniß der Vorlegung eines Schuldotationsgesetzes. Die Regierung hat selbst in den Motiven des vorjährigen Gesetzes über die Erleichterung der Volksschullasten hervorgehoben, und ich habe im Sinne der Regierung hier näher auseinandergesetzt, wie weit entfernt wir davon sind, das Bedürfniß solcher Reformen an und für sich zu bestreiten, wie aber die Umstände und Hindernisse, die dabei zu überwinden sind, es nicht möglich machen würden, rasch zu helfen, wenn man das Alles mit zum Austrage bringen wollte. In einem solchen Gesetz würde allerdings „die Besoldungsfrage der Lehrer überhaupt zu regeln sein, und es wäre auch räthlich, daß darin der Punkt der Alterszulagen geregelt würde. Aber ohne gesetzliche Regelung der Besoldungsfrage ist es schwierig, wie mir scheint, vielleicht unmöglich, bloß die Alters⸗ zulage zu regeln. Indessen, ich kann darin ja auch Belehrung empfangen. Zuletzt hat der Herr Abgeordnete noch in mehreren Reprisen die Rechnung zum Gegenstande seiner Betrachtungen gemacht, die ich neulich am 16. d. M. mir aufzustellen erlaubte, über dasjenige, was an Preußen gekommen sei von den Reformen im Reich, und was in Preußen verwendet sei zur Erleichterung der Steuern. Ich will von vornherein zugeben, daß mit großem Scharfsinn ein Punkt entdeckt worden ist, worin vielleicht auf das Conto der Belastung eine Summe, wie der Hr. Abg. Rickert sie mit 2 bis 2 ½ Millionen angiebt, gesetzt werden könnte, — ich sage nur, gesetzt werden könnte nach der Auffassun Derjenigen, die mit dem Hrn. Abg. Rickert in der Würdigung der Thatsache übereinstimmen, daß nämlich die Ab⸗ schaffung der Kontingentirung der Klassensteuer eine Entlastung ge⸗ wissermaßen verhindert hat, „die sonst eingetreten wäre. Man kann das ja zugeben, und ich würde mich auch trösten, wenn seine Auf⸗ fassung im Allgemeinen Anklang fände und wenn dann bei meiner Rechnung 2 Millionen oder 2 ½ Millionen abgesetzt würden. Letztere würde das Wesentliche ihres Inhalts und Beweises dadurch noch lange nicht einbüßen. Ich gebe es dem Hrn. Abg. Rickert aber gar nicht zu, daß man so rechnen kann wie er, schon aus dem einfachen Grunde, weil er es selbst
anerkannt hat, daß dieses Mittel der Kontingentirung der Klassensteuer eines der unnationalsten war, mas man je hat erfinden können; es war nichts als ein von Niemandem fast kon⸗ trolirbares Exempel, was post festum aufgestellt wurde, und auf Grund dessen einige Pfennige pro Jahr denjenigen Leuten wieder⸗ erstattet oder abgerechnet wurden, die garnicht begriffen, warum es sich gehandelt hat, die weder eine Erleichterung, noch eine Belastung dabei empfanden; und nach deren Abstellung wird außer den unglücklichen Kalkulaturbeamten, welche jährlich diese Kon⸗ tingentirungsrechnung aufzustellen hatten, sich Niemand be⸗ sonders verändert in seiner Lage gefunden haben. Deshalb be⸗ streite ich, daß dies eine meiner Rechnung gegenüberzustellende Be⸗ lastung ist. Ich bestreite aber dem Herrn Abgeordneten auch ferner. daß die Polizeikosten der von ihm bezeichneten 21 Städte als Belastung gegenüberzustellen sind: erstens nicht formell, weil in dem Etat von 1889/90 nicht bereits eine Summe in dieser Beziehung ein⸗ gesetzt ist. Es handelt sich dabei nur um einen Gesetzentwurf, der dem hohen Hause zugegangen ist. der in ähnlicher Weise auch im vorigen Jaͤhre dem hohen Hause zugegangen war und der noch immer nicht zur Verabschiedung gekommen ist. Auf die Ergebnisse eines solchen Gesetzentwurfs kann man doch vorher nicht mit Sicherheit bauen. Und dann, meine Herren, handelt es sich dabei auch keines⸗ wegs um eine harte neue Belastung der Städte mit Königlicher Polizeiverwaltung, sondern es handelt sich um einen Akt ausgleichender Gerechtigkeit, um eine Entlastung der sämmtlichen übrigen Gemeinden, welche so und so lange dazu beigetragen haben, um in diesen 21 Städten den Steuerzahlern das zu ersparen, was sie eigentlich von Gottes und Rechts wegen schon immer hätten zahlen müssen. Also auch materiell paßt das nicht.
Der Herr Abgeordnete hat dann gesagt, indem er, immer bei dem Thema der Rechnung bleibend, die ich aufgestellt, auf die Reform der direkten Steuern, ich glaube einschaltend, eingegangen ist: von Gewerbesteuer kein Wort! Meine Herren, über die Vorlage, welche Ihnen in der Thronrede angekündigt und dort schon näher spezialisirt ist, habe ich schon bei der Einbringung des Etats abgelehnt mich auszulassen. Ich glaube, ich thue gut, auch heute bei dieser Ab⸗ lehnung zu bleiben. Es hat kaum einen Zweck, heute darüber zu sprechen. Ich mache nur aufmerksam, damit nicht Mißverständnisse verbreitet werden, auf den letzten Theil dieses Satzes der Thronrede, worin das Werk, das Ihnen angekündigt wird, zu gleicher Zeit als eine Grundlage für weitere Reformen bezeichnet ist. Was also nicht auf einmal gemacht werden kann, von dem ist gar nicht ausgeschlossen, daß wir es später in der gewünschten Richtung kommen sehen.
Der Herr Abgeordnete ist dann auf die 12 Millionen gekommen, welche in dem Etat der Staatsschuldenverwaltung Kap. 37 Tit. 2 sich befinden, und sagt: also „darum“ hat der Herr Finanz⸗Mitnister die reservirt! Ich habe zunächst nicht recht verstanden, worauf sich das „darum“ beziehen sollte, dessen wegen ich die reservirt hätte. Er hat aber auf diesen Posten eine ganze große Ausführung basirt, die eine, wie ich glaube, doch starke Unkenntniß unseres wirklichen gesetzlichen Zustandes bekundet. Der Herr Abgeordnete hat das sogenannte Portemonnaiegesetz hervorgeholt und hat gesagt, es sei gegen das Gesetz geschehen, und es sei deshalb geradezu gesetzwidrig, was hier geschieht, daß der Finanz⸗Minister zur Schuldentilgung in den Etat die 12 Millionen einstellt; er wolle sie reserviren für alle möglichen anderen Dinge, vielleicht auch für seine Steuer⸗ erleichterungspläne; das sei ein völlig unbegreifliches Verfahren. Die Rüge war sehr hart, die ich in dieser Beziehung bekommen habe. Aber ich möchte den Herrn Abgeordneten bitten: haben wir denn 1880 mit der Gesetzgebung in Preußen abgeschlossen? Haben wir nicht seit 1880 noch manches Gesetz gemacht, was auch zu beachten sein würde? Haben wir nicht 1882 ein Gesetz gemacht, was unter dem kurzen Namen Eisenbahngarantiegesetz Jedermann in Erinne⸗ rung sein sollte, der einer Etatsberathung hier beigewohnt hat? Weiß der Hr. Abg. Rickert nicht, daß der §. 1 jenes Gesetzes gebietet, Ueberschüsse der Eisenbahnen nicht nur in der Rechnung, sondehn auch im Etat da einzustellen, wo sie eingesetzt sind?
„Ich glaube, es ist ja schwer, mit dieser ganzen Gesetzgebung völlig ins Reine zu kommen, namentlich mit dem Portemonnaie⸗ gesetz; das ist ein sehr mißglückter legislatorischer Gedanke gewesen und zeigt Mangel, was Klarheit und Sicherheit für die Anwendung betrifft. Ich glaube, wenn der Hr. Abg. Rickert sich die Zeit nimmt, in diese sehr schwierige Materie sich genauer einzuarbeiten, so wird er finden, daß die reservirten 12 Millionen im Kap. 37 Tit. 2 des Staatshaushalts nichts Willkürliches, nichts gegen ein Gesetz Ver⸗ stoßendes, sondern etwas von einem späteren Gesetz als dem, das er citirt hat, Gebotenes sind. Damit ist, glaube ich, meine Rechtfertigung in dieser Beziehung vollständig geführt.
Der Herr Abgeordnete hat dann natürlich — was ich ja vor⸗ aussehen konnte — gegen meine Rechnung ausgeführt: „Mehr als 300 Millionen Reichssteuer! davon tragen die unglücklichen Preußen mindestens 180 Millionen. Was will gegen diese Mehrbelastung die Erleichterung sagen, die der Finanz⸗Minister hervorgehoben hat? und wie können Sie da solche Wendungen brauchen? wie würde es heute um das Reich und um Preußen stehen?“ Jenes sei die wahre Frage, die er stellt.
Nein, meine Herren, so können Sie sich damit nicht abfinden. Ich habe ja bei der Rechnung natürlich auch gewußt, daß die Mehrbelastung des Reichs größer ist als dasjenige, was Preußen davon bekommen hat. Das ist ja selbstverständlich. Ich habe nur meine Rechnung ganz korrekt dahin gestellt, hier vor dem preußischen Landtag: Was hat die preußische Staatskasse in Folge der Reichs⸗ steuerreform mehr empfangen? Was hat sie mit diesem Mehr gethan mit Zustimmung und in Uebereinstimmung mit den Faktoren der Gesetzgebung? Die Antwort darauf habe ich ziffernmäßig so gegeben, wie sie in meiner Rede vom 16. d. enthalten ist. Wenn Sie nun aber auf die Steuerbelastung des ganzen deutschen Volks dem gegenüber eingehen wollen, dann darf ich nicht bloß, dann muß ich um so mehr auf die Frage wieder eingehen: Wie würde es um das Reich stehen, wie um Preußen, wenn wir die Reichssteuerreform nicht unternommen hätten? Seit 1879 ist, wenn ich mich recht erinnere, der Ausgabe⸗ Etat für unser Heer und für unsere Marine bedeutend gewachsen. Wollen Sie dieses Wachsthum des Etats jetzt nachträglich verleugnen? Wollen Sie sagen, das wäre nicht nöthig gewesen, das hätte erspart werdea können? Ja, auch Sie haben mitgewirkt dazu, und die Mehrheit im Reichstage ist bei allen den Bedürfnissen, die seit 1879 als dring⸗ liche zur Sicherung der Existenz und der Machtstellung unseres Vaterlandes hervorgetreten sind, in freier Ueberzeugung mit der Regierung einig gewesen in Bezug auf die Anerkennung der Noth⸗ wendigkeit, daß so und so viel mehr Mittel darauf zu verwenden seien. Wenn Sie die Erfolge der Reichssteuerreform, die 1879 ein⸗ geleitet worden ist, also nicht gehabt hätten, wenn Ihr Widerspruch gegen dieselbe von Erfolg gewesen wäre, dann frage ich: Womit hätten Sie dann diese Millionen, die für das Reich nothwendig gewesen sind, gedeckt? vielleicht durch Matrikularbeiträge? Nun, wenn das geschehen wäre, dann würden Sie die Frage, wie es jetzt um Preußen und den preußischen Etat stehen würde, allerdings leicht beantworten können. Also ich glaube, die Rechnung war, ist und bleibt richtig, die ich in dieser Beziehung gemacht habe, und ist jeden⸗ 881 durch die Bemerkungen des Herrn Abg. Rickert nicht abgeschwächt
orden.
„Ich will noch kurz einige Aeußerungen der geehrten Herren Redner, die vor dem Hrn. Abg. Rickert gesprochen haben, berühren, um ein paar Worte daran zu knüpfen.
Der Hr. Abg. v. Huene hat des Minderaufkommens an der Branntweinverbrauchsabgabe gedacht und den Dubitativus ausge⸗ sprochen, ob das wohl von einer Konsumverminderung herrühre; dann würde man sich ja nur darüber freuen können. Ich bin nicht in der Lage, in dieser Beziehung eine andere Auskunft zu geben, als wie sie schon im Reichstage gegeben worden ist. Es entzieht sich
che
zur Zeit noch der sicheren Beurtheilung, welcher Faktor oder we
Mehrheit von zu dem ungünstigen Ergebniß der Branntwein⸗ verbrau 81* e im ersten Jahre geführt at. Ich glaube, die Sache ist überwiegend vorübergehend. Die Gestaltung der Soll⸗ anschreibungen in den letzten Monaten und schon früher läßt er⸗
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kennen, daß sich schließlich doch die Berechnung als richtig erweisen wird, die bei der des Gesetzes von der Regierung — natürlich auch unter dem Vorbehalt, 5 die Thatsachen etwas ander kommen könnten — aufgestellt worden ist.
Der Herr Abgeordnete hat, indem er auch auf den großen Mehr ertrag oder die Mehrbelastung durch Zölle hinwies, in seinen Aus führungen gegenüber der von mir aufgestellten Rechnung ohne Weiteres ausgesprochen, daß diese Mehrlast doch von dem deutschen Volke getragen werde und daß man auf diese Rücksicht nehmen müsse Ich möchte nur, um keinenfalls zustimmend zu erscheinen, daran erinnern daß wir zu einem großen Theil diese Folgerungen nicht als richtig anerkennen. Wir halten auch jetzt noch die Ueberzeugung fest, daß ein großer Theil der Zölle thatsächlich vom Ausland getragen wird, und also dieser Theil nicht als Belastung dem deutschen Polr auf sein Conto geschrieben werden darf. (Widerspruch links.) Ja, wenn das auch nicht Ihre Ansicht ist, meine Herren, so muß ich sprechen, daß es die meinige ist, weil ich sonst in die Lage kommen
würde, als fahnenflüchtig zu erscheinen, was ich auch innerlich keines⸗
wegs bin. Der Herr Abgeordnete hat dann von der Ueberweisun halben Grund⸗ und Gebäudesteuer gesprochen und in dieser Uhn der esagt, daß ihm zu wenig geschehen sei durch den nächsten Etat. ch theile seine Besorgnisse zwar nicht, daß er meint, wenn man nicht schnell in dieser Hinsicht etwas thut, daß dann Andere
genug sein würde, um das zu thun, was man thun wolle nur von Neuem bestätigen, daß alle die Dinge, die in der Richtung des Programms liegen, womit die Regierung zuerst 1879 hervor⸗ getreten ist, und was ich später bei jeder peeigneten Gelegenheit hier in Erinnerung gebracht habe — uns auch heut am Herzen liegen,
damit die Staatsregierung auch heute noch sympathisirt und
es doch aus⸗
dazwischenschieben, und daß dann nachher die Decke nicht mehr 15 Ich kann
da daß, beharrt. In diesem Programm liegt insbesondere die Ueber.
weisung der Grund⸗ und Gebäudesteuer. Ich würde mich persönli außerordentlich freuen, wenn ich es noch erlebte, einen Theil 8 Programms ausgeführt zu sehen. Wenn ich es noch erlebte meine ich, als Minister, der daran einen Antheil hätte; aber ich muß doch sagen, meine Herren, wenn wir uns beschränken sollen auf das, was wirklich bald praktisch auszuführen ist, so wird es mir schwer, daran zu glauben, daß sich schon im nächsten Jahre die Möglichkeit zeigen wird, mit der Ueberweisung der Grund⸗ und Ge⸗ bäudesteuer einen effektiven Anfang zu machen. Ich füge eines hinzu, was vielleicht für die Stellung der Königlichen Staatsregierung besonders in Betracht kommt: ich habe früher es schon gesagt, wir wollen nicht die Initiative ergreifen, um an dem Gesetz vom 14. Mai 1885 Abänderungen herbeizuführen, wir haben es uns früher versagt und wollen es uns jetzt versagen. Sollte in dieser Beziehung dem hohen Hause eine Initiative angezeigt erscheinen und aus dem Hause über die Mittel hinaus, die der Etat sonst bietet, eine Möglichkeit gezeigt werden, so glaube ich im Allgemeinen die bereitwilligste Mit⸗ wirkung der Staatsregierung in Aussicht stellen zu können. Ein Mehreres aber kann ich nicht sagen.
Der Herr Abgeordnete hat dann auch von dem beweglichen Faktor gesprochen, der in der direkten Steuergesetzgebung eingeführt werden müsse. Ich will dessen nur gedenken, um meinem Bedenken und Widerspruch dagegen Ausdruck zu geben.
Der Hr. Abg. Hobrecht hat in seinen Ausführungen auf die Unsicherheit der beiden günstigen Faktoren aufmerksam gemacht, die wesentlich uns gestatten, im Etat gegen früher gebesserte Verhältnisse zu zeigen und die mehrerwähnten Erleichterungen vorzuschlagen. Ich habe auf die Unsicherheit des einen Faktors — nämlich der Eisen⸗ bahnüberschüsse — auch meinerseits schon hingewiesen, würde mich auch freuen, wenn dieser Unsicherheit auch bei allen folgenden Verhandlungen das Haus stets eingedenk bliebe und deshalb solche Ansinnen ohne Ausnahme ablehnte, welche etwa in dieser Beziehung zu Bedenken Anlaß geben könnten; man darf sich nicht für die Zu⸗ kunft hier Verpflichtungen aufbürden, die vielleicht in ungünstigen Verkehrsjahren nicht zu erfüllen sind. Dagegen bin ich in Bezug auf die Unsicherheit des anderen Faktors nicht derselben Meinung wie der Hr. Abg. Hobrecht. Er sagt, das Verhältniß, wie es jetzt zwischen Preußen und dem Reich sich darstelle, sei auf die Dauer eine Unmöglichkeit es werde dazu kommen, daß die Matrikularbeiträge abgeschafft werden müssen. Ich lasse dahin⸗ I namentlich von der späten Zukunft, an die er dabei gedacht hat, ob das sich formell erfüllen wird oder nicht. Er hat aber in seinen weiteren Ausführungen den Gedanken damit verbunden, nicht bloß die Matrikularbeiträge müssen abgeschafft werden, son⸗ dern auch die Ueberweisungen vom Reich; denn er hat die Ueberweisung an die Kreise ganz ebenso charakterisirt als ein unerträgliches, unsicheres Element, wie die Matrikularbezahlung an das Reich. Da würde ich mir die bescheidene Frage erlauben, womit der Herr Abge⸗ ordnete denkt, daß wir die 40 Millionen Plus, die wir jetzt vom Reich haben, decken sollen, wenn wir die Herauszahlung vom Reich streichen müßten, ebenso wie die Matrikularbeiträge. In dieser Höhe aber die Herauszahlung des Reichs für unsicher zu erklären, weil auch beim Reich mehr Bedürfnisse erscheinen könnten, das habe ich im vorigen Jahre als einen von dem Standpunkt der Regierung abweichenden Standpunkt bezeichnet. Unserer Auffassung nach — ich bin überzeugt, daß sämmtliche Finanz⸗Minister der deutschen Bundes⸗ staaten auf meiner Seite sind — geben wir davon aus, daß ein Rückschritt im finanziellen Verhältniß Preußens zum Reich nicht gemacht werden soll, daß Mehrbedürfnisse beim Reich auch durch Mehreinnahmen des Reichs zu decken sein werden, und daß wir deshalb nach der Seite der Sache hin mit einem sicheren Faktor zu rechnen haben.
Auf die Erörterungen glaube ich mich heute beschränken zu können.
Ein Vertagungsantrag wird angenommen.
Abg. Rickert bemerkt persönlich: Der Finanz⸗Minister habe ihn mißverstanden. Er (Redner) habe 11g znicht 18 gesetzwidriges Verfahren vorgeworfen, sondern nur gesagt, in dem Portemonnaiegesetz liege eine moralische Verpflichtung, die Ueberschüsse zu Steuerer assen zu verwenden.
Schluß 3 ½ Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 11 Uhr.
Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheits⸗ amts. Nr. 4. Inhalt: Gesundheitsstand. Volkskrankheiten in der Berichtswoche. — Erkrankungen und Sterblichkeit in der italienischen Armee 1884—1886. — Sterbefälle in deutschen Städten von 40 000 und mehr Einwohnern. — Desgleichen in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Berliner Krankenhäusern. — Desgleichen in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. — Allgemeine Sterblichkeit an Lungenschwindsucht in den Berufsklassen der Schweiz. — Gesundheitswesen im Seine⸗Departement. — Infektionskrankheiten im nordamerikanischen Heere während des Rebellionskrieges. — Sterb⸗ lichkeit in Christiania 1886. — Witterung. — Thierseuchen in Italien, 2. September bis 28. Oktober 1888. — Veterinärpolizeiliche Maß⸗ regeln. — Mediu nags gesthhehung ꝛc. (Preußen.) Beförderung lebender Thiere auf Eisenbahnen. — (Sachsen.) Arznei⸗Taxe. — (Baden.) Desgleichen. — (Braunschweig.) Desgleichen. — (Ungarn.) Regelung des Veterinärwesens. (Fortsetzung.) — Rechtsprechung. (Landgericht München IJ.) Verkauf eines Gemischs von Moselwein
Apfelwein. Begriff „Verschneiden des Weins“ 1u 1“ “ 1111““ “ ZEEIEE111ö1’ “
8
zum
„Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 2 wangsvollstreckungen, Hafcgae.c
3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
orladungen u. dergl.
DOeffentlicher Anzeiger.
Zweite Beilage Anzeiger und Königlich Preußischen Staats
I1“
Berlin, Mittwoch, den 23. Januar
“ 1
Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch Berufs⸗Genossenschaften.
Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken
8. Verschiedene Bekanntmachungen.
11““ 8
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
s55436] Steckbriefs⸗Erledigung.
Der gegen die unverehelichte Martha Marie Agnes Haase wegen Diebstahls in den Akten U. R, I. 35. 88 unter dem 27. Oktober 1888 erlassene Steck⸗ brief wird zurückgenommen.
VBerlin, Alt⸗Moabit Nr. 11/12 (NW.), den
8. Januar 1889. önigliches Landgericht J. Ber Untersuchungsrichter: ohl.
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
(65440] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im
Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Nieder⸗
X“
Nr. 12 654 d. d. Berlin, 1. Juli 1884
arnimschen Kreise Band 60 Nr. 2786 auf den Namen es Großschlächters Hermann Ahnert hier eingetragene, in der Bellermannstraße belegene Grundstück am 27. März 1889, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichtsstelle — Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit einer Fläche von 90 qm weder zur Grundsteuer noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Ab⸗ schätzungen und andere das Grundstückbetreffende Nach⸗ 882 sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 41 eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhanden⸗ sein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht insbesondere derartige Forderungen , Zinsen, wiederkehrenden Hebungen der Kosten, spätestens im Versteigerungstermin or der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, idrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten ebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver⸗ eilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtig⸗ ten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejeni⸗ een, welche das Eigenthum des Grundstücks bean⸗ pruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Ver⸗ teigerungstermins die Einstellung des Verfahrens erbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 27. März 1889, Nachmittags 1 Uhr, an obenbezeichneter Gerichtsstelle verkündet werden. Berlin, den 18. Januar 18809. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 52.
[55464]
In der Zwangsvollstreckungssache des Kaufmanns G. W. Schütte in Gandersheim, Klägers, wider den Gastwirth Christian Schlüter zur Eulenberg bei Kirchberg, Beklagten, wegen Forderung, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Nebenforderungen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Ausschlusses hier anzumelden.
Zur Erklärung über den Vertheilungsplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf Montag, den 18. Febrnar 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte an⸗ beraumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hiermit vorgeladen werden.
Seesen, am 15. Januar 1889.
Heerzogliches Amtsgericht. v. Rosenstern.
[55450] Aufgebot. Es ist das Aufgebot nachfolgender Urkunden:
1) der von der Lebensversicherungsanstalt für die Armee und Marine auf den Namen des Seconde⸗ Lieutenants im Hannoverschen Husaren⸗Regiment Nr. 15 Herrn Franz Constantin Hubert von Hagens für die Summe von 500 ℳ ausgestellten Police
vom Landgerichtsrath a. D. von Hagens zu Düsseldorf,
⁊2) des Preußischen Staatsschuldscheines Litt. H. Nr. 38 688 über 25 Thlr.
von Frau Ida Helene Drechsler, geb. Kämmerer, zu Brandenburg a. H., 8 3) der 3 Prämien⸗Quittungs⸗ und Rückgewähr⸗ Scheine vom 11. März 1874, 11. September 1879 und 11. Dezember 1885 zur Police Nr. 1856 des „Nordstern“ Lebens⸗Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft zu Berlin über 12 Thlr. 16 Sgr. resp. über 37,60 ℳ und 37,60 ℳ von Frau Rechtsanwalt Leonhardi, geb. Paar⸗ mann, zu Königsberg i. Pr., 4) der von der Lebensversicherungsanstalt für die Armee und Marine auf den Namen des Seconde⸗ Lieutenants im 6. Thüringischen Infanterie⸗Regi⸗ ment Nr. 95 Herrn Louis Bernhard Alfred von Drigalski für die Summe von 1000 ℳ ausgestellten Police Nr. 6926, d. d. Berlin, den 1. Januar 1879, vom Premier⸗Lieutenant Alfred von Drigalski zu Berlin, 1 5) des vom Komtoir der Reichs⸗Hauptbank für Werthpapiere dem Herrn Adolph Fabian in Ham⸗ burg ertheilten Depotscheines Nr. 432 803, d. d. Berlin, den 11. Oktober 1887, vom Rentier Adolph Fabian zu —— 6) des vom Komtoir der Reichs⸗Hauptbank für
Werthpapiere der verw. Frau Caroline Leow, geb.
Schlesinger, in Hamburg ertheilten Depotscheines
Nr. 432 804, d. d. Berlin, den 11. Oktober 1887, von der verw. Frau Caroline Leow, geb. Schle⸗ singer, zu Hamburg,
7) des vom Pferdehändler E. Petruschke auf den Fuhrherrn Otto Melzer zu Berlin (Köpnickerstr. 149)
ezogenen, mit Acceptvermerk des Bezogenen und iro des Ausstellers versebenen, an eigene Ordre 1. Oktober 1888 zahlbaren Wechsels über 260 ℳ 2 Fouragehändler Hermann Heimann zu erlin,
8) des vierprozentigen unkündbaren Pfandbriefs der Preußischen Hypotheken⸗Actien⸗Bank (zu Berlin) Serie X. Nr. 1807 über 500 ℳ
von dem Bankgeschäfte M. Glaser zu Blanken⸗ burg a. H.,
9) des vom Bildhauer Barthel auf den Tischler⸗ meister B. Töpfer zu Berlin (Dresdenerstraße 13) gezogenen, mit Acceptvermerk des Bezogenen und Blankogiro des Ausstellers versehenen, am 21. De⸗ zember 1888 an die Ordre des Ausstellers zahlbaren Wechsels über 82,50 ℳ, d. d. Berlin, den 15. Sep⸗
tember 1888, von Michalkowski zu
vom Eigenthümer H. Berlin,
10) des dem Herrn Carl Vogel hier als Vor⸗ munde der minorennen Hartmann'schen Kinder vom Komtoir der Reichs⸗Hauptbank für Werth⸗ papiere ertheilten Depotscheines Nr. 189 781, d. d. Berlin, den 25. Januar 1882,
vom Rentier Carl Vogel zu Berlin, beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf
den 3. Oktober 1889, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrich⸗ straße 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Berlin, den 5. Januar 1889. .
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 48.
[55449] Aufgebot.
Die Frau Johanna Dorothea Wegert zu Hof hat das Aufgebot der angeblich verlorenen, von der Deutschen Lebensversicherungs⸗Gesellschaft auf Gegen⸗ seitigkeit zu Potsdam ausgestellten Police Nr. E. 24 702 vom 2. Mai 1883 über 500 ℳ beantragt. Die Inhaber der betreffenden Urkunde werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 21. Oktober 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.
Potsdam, den 16. Januar 1889.
Das Königliche Amtsgericht. Pignol.
[55452] Aufgebot.
Die verwittwete Gastwirth Maria Starcke in Rumburg in Böhmen hat das Aufgebot des an⸗ geblich verloren gegangenen Depositalscheines vom 27. April 1886 zur Police Nr. 282 584 über 2000 Fl. Oe. W. der Lebensversicherungs⸗Aktien⸗ esellschaft „Germania“ zu Stettin beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. Oktober 1889, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 48, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte an⸗ zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Stettin, den 11. Januar 18889.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.
[55451] Aufgebot.
Es ist das Aufgebot folgender Fundsachen:
1) des von Frau Armanski am 14. August 1888 im Thiergarten gefundenen Portemonnaies mit Geld,
2) des von Frau Jüttner am 27. Juli 1888 in der Friedenstraße gefundenen Portemonnaies mit Geld,
3) des am 11. Oktober 1888 dem Privatwächter Karl Gehrke zugelaufenen großen gelben Hundes,
4) des am 8. Oktober 1888 von 5 Gloege an der Bärwald⸗ und Urbanstraßen⸗Ecke gefundenen Sackes mit süßen Mandeln, .
5) des am 6. November 1888 vom Arbeiter August Lehmann in der großen Frankfurterstraße gefundenen goldenen Trauringes,
6) des am 20. Juli 1888 vom Malermeister Böse auf einem Omnibus vor dem Schönhauser 88 gefundenen Kartons mit 4 goldenen Damen⸗ uhren,
7) der am 12. August 1888 in den Königs⸗ kolonnaden vom Schuhmachermeister Hippeler ge⸗ fundenen goldenen Remontoiruhr mit goldener Kette,
8) des auf dem Holzplatz des Herrn Rob. Igel in der Bärwaldstraße im März 1888 aufgefundenen zweirädrigen Karrens,
9) des im August 1888 von Herrn Egm. Fischer in der Lothringerstraße gefundenen Portemonnaies mit Geld und einer schadhaften Damenuhr,
10) der von Mitgliedern des Vereins Berliner Droschkenkutscher in der Zeit vom 16. Februar bis 2. August 1888 in den von ihnen gefahrenen Droschken gefundenen, in der Beilage des Antrages näher bezeichneten Gegenstände,
11) des am 11. Dezember 1888 dem Herrn M. R. Christ zugelaufenen Mopshundes,
von den Findern bezw. deren Vertretern beantragt.
Die Verlierer oder Eigenthümer dieser Gegen⸗ stände werden hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. März 1889, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, anberaumten Termine ihre Ansprüche und Rechte anzumelden, widrigenfalls ihnen nur der Anspruch
auf Herausgabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des Anspruchs noch vorhan⸗ denen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht derselben aber ausgeschlossen werden wird. Berlin, den 4 Januar 1889. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 48.
[47244] Aufgebot. 1 Die Erben der Wittwe des Bäckermeisters Theodor Christian Miers, Marie, geb. Hannemann: 1) Elisabeth Henriette Emilie Miers, verehelichte Rentmeister Wottrich, zu Kroppstädt bei 8 2) Helene Louise Emma Miers zu Kroppstädt, 3) Katharine Henriette Mathilde Miers zu Stettin, 4) Margarethe Henriette Wilhelmine Miers zu Kroppstädt, 5) Johannes Arthur Daniel Miers, Rechnungs⸗ führer zu Stargard i. Pomm., vertreten durch ihre Generalbevollmächtigte, die Mit⸗ erbin zu 3, Katharine Henriette Mathilde Miers zu
Stettin, letztere wieder vertreten durch den Rechts⸗
anwalt Brunnemann zu Stettin, haben als ein⸗ getragene Eigenthümer des im Grundbuche von Stettin Band III. Blatt 62 verzeichneten Grund⸗ stücks das Aufgebot der auf dem bezeichneten Grund⸗ stücke in Abtheilung III. Nr. 12 eingetragenen Kautions Hypothekenpost von 400 Thalern behufs Löschung beantragt.
Die unbekannten Berechtigten der bezeichneten Post resp. Rechtsnachfolger der Hypothekengläubiger werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. März 1889, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 48, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigen⸗ falls sie mit ihren Ansprüchen F die qu. Post werden ausgeschlossen werden, auch die Löschung der⸗ selben im Grundbuche erfolgen wird.
Stettin, den 19. November 1888.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.
[55447] Aufgebot.
Der Leibgedinger Ferdinand Timm aus Augustowo, der Ackerwirth Jakob Rosenthal aus Knieja, der Schuhmacher Wilhelm Bartz aus Bartschin und die Wittwe Christine Fürstenau, geb. Schwarzrock, aus Augustowo haben das Aufgebot des Grundstücks Augustowo 2, als dessen Eigenthümer der am 3. August 1839 geborene Jakob Heinrich Hackbarth im Grundbuche eingetragen steht, Zwecks Besitztitel⸗ berichtigung von 1,54,70 ha auf den Namen des esaeen Timm und von 0,26,80 ha auf den
amen des Wilhelm Bartz in Antrag gebracht. Das Grundstück liegt zwischen der Labischin⸗ Bartschin'er Chaussee und der Gemarkung Oirzanowo. Die Fläche von 1,54,70 ha ist Acker, die Fläche von 0,26,80 ha setzt sich aus 0,06,90 ha Hofraum, worauf ein Wohnhaus mit Stall sich befindet, und 0,19,90 ha Acker zusammen. Es ergeht an alle Eigenthumsprätendenten die Aufforderung, ihre An⸗ sprüche und Rechte auf das Grundstück spätestens im Termine den 17. April 1889, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, im Zimmer 2, anzumelden.
Im Falle nicht erfolgender Anmeldung und Be⸗ scheinigung des vermeintlichen Widerspruchsrechtes wird der Ausschluß aller Eigenthumsprätendenten und die Eintragung des Eigenthums für Ferdinand Timm bezw. Wilhelm Bartz erfolgen.
Labischin, den 16. Januar 1889.
Königliches Amtsgericht.
[55463] B
Nachdem der Halbmeier Georg Severin aus Alten⸗ dorf glaubhaft gemacht hat, daß ihm das Eigenthum an der bislang im Grundbuche nicht eingetragenen Wiese auf den Sandwiesen 3. Revier Nr. 34a. zu 1 Morgen = 25 a 2 qm zustehe, so werden, da der ꝛc. Severin das Aufgebotsverfahren beantragt hat, alle Diejenigen, welche ein Recht an dem obbezeich⸗ neten Grundstücke zu haben vermeinen, hierdurch auf⸗ gefordert, solches Recht bis spätestens in dem auf den 12. März d. F. Morgens 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anstehenden Termine an⸗ zumelden, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist der Antragsteller Severin als Eigenthümer der gedachten Wiese in das Grundbuch eingetragen werden oll, und daß, wer die ihm obliegende Anmeldung unter⸗ läßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher im red⸗ lichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das Grundstück erworben hat, nicht mehr geltend machen kann.
Holzminden, den 7. Januar 1889. 8 Herzogliches Amtsgericht.
H. Cleve.
J Anfgebot. Behufs Todeserklärung 1) des am 24. April 1823 als Sohn des herr⸗ schaftlichen Verwalters Christian Friedrich Wobst und der Johanna Maria Magdalena, eb. Heinrich, zu 17 geborenen Bäckermeisters onst Heinrich Wobst, welcher im Jahre 1849 Oschatz verlassen, sich zunächst an verschiedenen Orten Deutschlands ISen und im Jahre 1857 nach Amerika ausgewandert sein soll und über dessen Leben seit dem Eintreffen seines letzten, aus Waterloo, Illinois, vom 27. Ja⸗ nuar 1861 datirten Briefes weder durch ihn, .g einen Anderen Nachricht vorhan⸗ en ist, des im Jahre 1813 als Sohn des Lohgerbers Christian Siegismund Thiele und der Christiane Frierte geb. Sonntag, geborenen Lohgerbers arl Siegismund Thiele, welcher 1848 aus Oschatz nach Nord⸗Amerika (Frankentrost bei
B
[55448]
Salem, Staat Michigan) ausgewandert und über desen Leben mindestens seit dem Jahre 1863 weder durch ihn, noch durch einen Anderen MNachricht vorhanden ist, 1 hat das unterzeichnete Amtsgericht auf Antrag 8 zu 1) des Rittergutspachters Franz Anton Wobst in Heyda bei Wurzen, 8 zu 2) des Privatus Carl Wilhelm Ferdinand Thiele in Neustrießen, die Einleitung des Aufgebotsverfahrens beschlossen. Die Verschollenen, Bäckermeister Ernst Heinrich Wobst und Lohgerber Karl Siegismund Thiele, werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 2. Oktober 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Königlichen Amtsgericht an⸗ beraumten Aufgebotstermin über Leben und Aufent⸗ halt Nachricht zu geben, bez. ihre Rechte und An⸗ sprüche anzumelden, widrigenfalls dieselben für todt werden erklärt werden und ihr hier verwaltetes Ver⸗ mögen den sich legitimirenden Erben ausgehändigt werden wird. Oschatz, am 15. Januar 1889. Das Königliche Amtsgeri Dr. Giese.
1565488] Aufgebotsverfahren.
Behufs Ermittelung des Lebens oder Todes des am 14. März 1847 in Schlößchen Porschendorf ge- borenen Robert Händler, welcher im Jahre 1865 von Oberrabenstein aus zur See gegangen ist und seit dem Jahre 1866 Nachricht von sich nicht ge⸗ geben hat, ist auf Antrag Frau Julianen verw. Händler in Chemnitz vom unterzeichneten Amts⸗ denic das Aufgebotsverfahren zu eröffnen beschlossen worden. 8
Es wird daher Robert Händler andurch geladen, in dem auf den 5. Oktober 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte an⸗ beraumten Aufgebotstermine persönlich oder durch einen gehörig legitimirten Bevollmächtigten sich an⸗ zumelden, widrigenfalls derselbe auf Antrag für todt erklärt und nach Befinden sein hier deponirtes väterliches Erbtheil seinen sich legitimirenden Erben ausgehändigt werden wird. 3
Chemnitz, den 19. Januar 1889.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung B. Nohr, Amtsr. Beglaubigt: Aktuar Pötzsch, Gerschr.
[55562] Aufgebot. Die unbekannten Erben nachstehend näher bezeich⸗ neten Personen: 1) der am 1. Mai 1886 zu Breslau verstorbenen und ebendaselbst Scheitnigerstraße Nr. 13a wohnhaft gewesenen, am 1. Oktober 1816 ge⸗ borenen unverehelichten Emma Emilie Friede⸗ ricke Kast, Tochter des Kgl. Bergwerks⸗Pro⸗ dukten⸗Comptoir⸗Assistenten George Christoph Kast und dessen Ehefrau Johanne Christiane, geb. Grauer, der am 8. März 1888 zu Breslau verstorbenen und ebendaselbst zuletzt Neue Tauentzien⸗ straße 35e wohnbaft gewesenen, anscheinend zu Hohlstein, Kr. Löwenberg, am 24. Januar 1828 W Tischlerswittwe Louise Merkel, geb. rause, der am 16. Januar 1888 zu Breslau verstorbenen und ebendaselbst Hinterhäuser Nr. 5 wohnhaft gewesenen, unverehelichten Arbeiterin Anna Rösner, Tochter der zu Gr. Merzdorf ver⸗ storbenen Töpfermeister Carl und Hedwig — geb. Simon — Rösner'schen Eheleute, der am 16. Mai 1888 zu Breslau verstorbenen, ebendaselbst zuletzt Paradiesstraße Nr. 8 wohn⸗ haft gewesenen, im Jahre 1816 geborenen un⸗ verehelichten Caroline Maria Elisabeth Hilde⸗ brandt, Tochter der Schneidermeister Gottlob und Caroline Wilhelmine — geb. Mayer — Hildebrandt'schen Eheleute, der am 2. September 1824 als Tochter der unverehelichten Christine Schloßmann zu Stet⸗ tin geborenen, am 7. November 1887 zu Bres⸗ lau verstorbenen und ebendaselbst Bahnhof⸗ straße 22 wohnhaft gewesenen Gesellschaftsdame, unverehelichten Auguste Johanne Charlotte So⸗ phie Schloßmann, welche jedoch nach ihrem natürlichen Vater „Gerber“ genannt worden ist, werden auf Antrag der bestellten Nachlaßpfleger, und zwar: ad 9) des en e Ernst Sauermann, ad 2) und 3) des Rechtsanwalts Bielschowsky ad 4) des Hauptmanns a. D. Schmidt. ad 5) des Rechtsanwalts Ollendorff, sämmtlich zu Breslau, aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf den be⸗ treffenden Nachlaß spätestens in dem auf den 19. November 1889, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, am Schweidnitzer Stadt⸗ graben Nr. 4, Zimmer Nr. 89 des zweiten Stocks, anberaumten Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen und Rechten werden ausgeschlossen und der Nachlaß dem sich meldenden und legitimirenden Erben und in dessen Ermangelung dem Königlichen Fiskus wird verabfolgt werden, der sich später meldende Erbe aber alle Verfügungen des Erbschafts⸗ besitzers anzuerkennen schuldig und weder Rechnungs⸗ legung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Hrengsobe des noch Vorhandenen zu fordern berech⸗ Breslau, den 12. Januar 1889. Königliches Amtsgericht. Füba. 88
Auf Antrag von Rechtsanwalt Dr. J. Wolffson
als curator perpetuus von Laura Emilie, geb. Cohnitz⸗ des Erne August Ouintus Apel Witkioe.