1889 / 28 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Jan 1889 18:00:01 GMT) scan diff

acht, daß er die Verpflichtungen, die er eingeht, unbedingt zu er⸗ füllen hat, daß er nicht auf Pachterlaß und Pachtermäßigung während der Pachtperiode zu rechnen hat.

Diese Vorschrift enthält die Bestimmung der Ober⸗Rechnungs⸗ kammer vom Jahre 1825, die heute noch maßgebend ist, daß der Ressort⸗Chef nicht in der Lage ist, einen geschlossenen Vertrag zu Gunsten des anderen Kontrahenten abzuändern, und das ist eine Ge⸗ setzeskraft enthaltende Bestimmung, die für jeden Verwaltungs⸗ Chef bindend ist und auch bindend sein muß. Wollte man in der Richtung irgend welche Laxheiten zur Geltung ge⸗ langen lassen, so wäre die nothwendige Folge, daß das ganze System des Meistgebots illusorisch gemacht wird. Man würde sich wer weiß wie hoch überbieten, in der Zuversicht, daß äußersten Falls eine Pachtermäßigung stattfinden würde, unsere gesammte geschäftliche Moralität untergraben, und ich glaube, daß der Rang, den der preußische Domänenpächter im Allgemeinen einnimmt, wesentlich dieser strengen, aber auch gerechten Handhabung der Pachtbestimmungen mit zu verdanken ist. .

Der Hr. Abg. Schultz⸗Lupitz hat dann darauf hingewiesen, ob nicht eine Revision der Verpachtungsbestimmungen sich empfehlen möchte. Ich erlaube mir, ihm zu erwidern, daß diese Revision bereits stattgefunden hat, und daß seit dem Jahre 1882 meines Erachtens die Bestimmungen unserer modernen An⸗ schauung den wirthschaftlichen Verhältnissen durchaus entsprechen und angepaßt sind. Diese Bestimmungen können aber natürlich nur für die Verpachtungen Platz greifen, die seit 1882 stattgefunden haben; von den älteren Pachtbedingungen, die zum Theil höhere Bau⸗ lasten und einige schwierigere Bestimmungen enthalten, nachträglich zu entbinden, würde ich nicht in der Lage sein, ebensowenig eine Pacht⸗ ermäßigung auszusprechen. Diese älteren Bestimmungen erlöschen mit dem Ende der geschlossenen Verträge. Es existiren ja aus älterer Zeit Pachtungen, die 30, 40 Jahre und mehr zurückgehen, aber seit einer ganzen Reihe von Jahren finden der Regel nach bloß Verpach⸗ tungen auf 18 Jahre statt, nur ausnahmsweise auf längere Perioden, und ich glaube, daß diese Periode eine ziemlich 1s ge⸗ griffene ist, weil sich innerhalb dieser Zeit die wirthschaft⸗ lichen Verhältnisse doch nicht so vollständig überstürzen und ver⸗ ändern können, während sich bei einer Pachtzeit von 24, 30, 36 Jahren doch wirthschaftliche Veränderungen vollziehen, die der ursprüngliche Pachtreflektant nicht hat voraussehen können.

Was endlich die Frage der besseren technisch⸗landwirthschaftlichen Vorbildung der Domänen⸗Departements⸗Räthe betrifft, so ist aus Anlaß der Anregung, die Hr. Graf Douglas im letzten Jahre gegeben hat, an sämmtliche Regierungen eine Rückfrage gerichtet worden. Ein Antrag wurde damals nicht angenommen, also insofern ist die Regie⸗ rung auch nicht in der Lage, auf eine Resolution gewissermaßen eine Antwort zu geben. Die Berichte der Regierungen lauteten in der Beziehung aber keineswegs ungünstig über die Qualifikation der Domänen⸗Departements⸗Räthe; dieselben heben hervor, daß der be⸗ treffende Departements⸗Rath eine landwirthschaftlich⸗technische Bildung in höherem Maße darum nicht bedürfe, weil es sich bei der Prüfung dieser Sachen viel mehr um die rechtliche Seite der Ver⸗ träge als um die wirthschaftlich⸗technische handele. Außerdem finden sich in den meisten Regierungskollegien Herren, die auf dem Lande aufgewachsen sind, die eigenen Besitz haben, die sich aus Neigung mit landwirthschaftlichen Verhältnissen vertraut gemacht haben, sodaß eine Schwierigkeit bei der Besetzung dieser Stellen im Allgemeinen nicht hervorgetreten ist. Dagegen wird es anerkannt, daß es wohl wünschenswerth sei, daß es für einige von den jüngeren Herren, die sich für diesen speziellen Zweig besonders interessiren, sehr wohl nützlich sei, daß sie bei der Auseinandersetzungspartie, sei es bei der Ansiedlungskommission in Posen, wo ja auch immer Hülfskräfte er⸗ forderlich sind, cinen gewissen Vorhereitungsdienst mit Nutzen durch⸗ machen. Also nach der Richtung ist die Anregung von einem prak⸗ tischen Werth gewesen.

Abg. Graf von Kanitz führte aus, der Abg. Rickert stehe mit seinen Wünschen nach Aufhebung der Getreidezölle auch in der ländlichen Bevölkerung seiner Heimath immer mehr isolirt da; die Landwirthe sähen dort immer mehr ein, daß sie ohne Schutzzölle nicht bestehen könnten. Wie solle ferner der Ausfall, der durch die Aufhebung dieser Zölle entstehen würde, gedeckt werden? Etwa durch Erhö⸗ hung der Klassen⸗ und Kommunalsteuer? Auf diesem Wege würde der Abg. Rickert wenig Begleiter finden. Uebrigens seien die landwirthschaftlichen Zölle mit den in⸗ dustriellen eng verbunden. Die Zeit vor Einführung der in⸗ dustriellen Zölle gehöre aber zu der traurigsten Periode der Industrie in den letzten 20 Jahren. Die Zunahme der Grund⸗ schulden, die in Ostpreußen 1887 allein 27 Millionen betragen hätten und mit 17 Millionen das flache Land treffen, zeige, daß die Lage der Landwirthschaft immer noch eine gedrückte seis ges liege deshalb keine Ursache vor, die Getreidezölle auf⸗ zuheben.

Abg. Dr. Freiherr von Schorlemer⸗-⸗Alst bestätigte dem Abg. Rickert, daß er allerdings 1878 gegen Getreidezölle ge⸗ wesen sei. Nach der damals geltenden wissenschaftlichen Auf⸗ fäassung habe man die freie Konkurrenz als einen Segen wie für Alle, so auch für die landwirthschaftliche Produktion angesehen. Die Lage der Industrie und der industriellen Arbeiter habe dann mit Gewalt zu den Schutzzöllen ge⸗ trieben, und darauf habe auch die Landwirthschaft ihr Recht reklamirt. 1.“

Abg. Freiherr von Erffa wies darauf hin, daß, ebenso wie die Verminderung der Domänenerträge, die Zunahme der Güterschlächterei in den letzten Jahren ein Symptom des Rück⸗ gangs der Landwirthschaft sei. Mit dem Worte „Brotver⸗ theuerung“ werde in der freisinnigen Presse gegenwärtig geradezu ein Unfug getrieben. Sie werde das so lange treiben, bis man einmal dem eigentlichen Urheber der Vertheuerung, dem Zwischenhandel, zu Leibe gehen werde. Nach den jetzigen Getreidepreisen hätten die Bäcker keine Veranlassung, mit den Brotpreisen in die Höhe zu gehen. Und wo stehe denn ge⸗ schrieben, daß Jeder das Recht habe, das Brot so billig zu essen, daß der Produzent darüber zu Grunde gehe? Die höheren Getreidepreise bildeten bei der diesjährigen geringen Ernte den einzigen Trost und die alleinige Entschädigung für die kleinen Landwirthe. Uebrigens könne nicht von einer starken Erhöhung der Preise, sondern nur von einer erheblichen Schwankung die Rede sein. Daß die Schutzzölle an der Erhöhung der Korn⸗ preise nicht schuld seien, beweise der Umstand, daß die Preise. in den Ländern gde sation erheblich höher seien als in Deutschland; die Preissteigerung sei eben in der ganzen Welt eingetreten. Die Landwirthschaft würde für die Aufhebung der Zölle keinen Dank wissen; der beste Dienst, den der Abg. Rickert der Landwirthschaft erweisen könnte, würde der sein, sich mit ihr nicht mehr zu beschäftigen.

Abg. Szmula brachte gleichfalls die schlechte Lage der kleinen Bauergutsbesitzer zur Sprache; der kleine Häusler werde immer mehr von dem größeren Grundbesitz aufgezehrt.

ür die Aufhebung der Getreidezölle werde im Reichstage keine

tajorität zu finden sein. 1

Abg. von Puttkamer⸗Plauth: Es sei ein Irrthum des Abg. Rickert, daß er (Redner) sich bei der Berathung des Antrags auf Aufhebung des Identitätsnachweises gegen die Getreidezölle ausgesprochen habe. Er habe nur geäußert, daß die östlichen Provinzen nicht denjenigen Vortheil davon hätten

wie die übrigen Theile des Vaterlandes; die Aufhebung des

Identitätsnachweises habe den Ausgleich zwischen den östlichen und westlichen Provinzen herbeiführen sollen, um sie in demselben Maße der Wohlthat der Zölle werden zu lassen.

Abg. Goldschmidt wies gegenüber dem Abg. Dr. Freiherrn von Schorlemer⸗Alst darauf hin, daß der Terminhandel die Spekulation erst in die rechte Bahn gebracht habe; während vorher die Schwankung der Preise 14—15—20 Proz. betragen habe, betrage sie 8 4—5 Proz. Die jüngsten eingehenden Untersuchungen über den Kaffeetermin hätten wieder ergeben, daß kein Grund vorliege, das Termingeschäft einzuschränken. Aus⸗ schreitungen an der Börse möchten wohl zu beklagen sein; sie gingen aber zumeist von den kleinen Landwirthen aus, die von dem Ge⸗ triebe der Börse keine Ahnung hätten und deshalb eher Ver⸗ lust als Gewinn ernteten. Der Abg. Dr. Freiherr von Schorlemer⸗Alst sollte, statt unsubstantiirte Vorwürfe zu machen, lieber helfen, solche Parasiten los zu werden, die das gesunde und nothwendige Geschäft verdürben. Die Börse sei ein wichtiges Glied in der Kette des Verkehrs, und gerade die, die ihr Getreide auf den Markt brächten, könnten dieses Institut am wenigsten entbehren.

Abg. Rickert gab seiner Verwunderung über die Bemerkung des Ministers Ausdruck, daß die Getreidezölle sogar verbilligend auf das Brot gewirkt hätten; dieselbe werde nur durch die Be⸗ hauptung des Abg. von Erffa überboten, daß keine Veranlassung für die Bäcker vorliege, die Brotpreise zu erhöhen. Der Zorn des Ministers würde nicht so groß sein, wenn er nicht in dem Redner immer den alten Kollegen vom Freihandel sähe. Dem Abg. Dr. Freiherrn von Schorlemer⸗Alst sei die Aenderung seiner Anschauung nicht zu verübeln, nur solle er sich nicht zum Schulmeister Derer machen, die auf demselben Boden verblieben seien. Daß die Zollpolitik das Land schädige, bewiesen die Berichte aller kompetenten Körperschaften. Die Parole von der Brotvertheuerung sei nicht neu. In den preußischen Thronreden von 1847/48 sei bereits ausgesprochen worden, daß eine derartige Politik im Interesse der Massen nicht zulässig sei.

Minister für Landwirthschaft ꝛc., Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen:

Meine Herren! Ich will bloß konstatiren, daß der Hr. Abg. Rickert die Richtigkeit der Vorwürfe, die ich ihm gemacht habe, lediglich bestätigt hat. Daß er diese unrichtigen Citate des Wortes „Vortheil“ anstatt „Fortschritt“, „des scheelen Blickes auf die Politik des Eisenbahn⸗Ministers“, das erstere als ein Versehen, das zweite als eine humoristische Bemerkung bezeichnet, acceptire ich natürlich ohne Weiteres. In jedem Falle aber bleibt die Richtigkeit der meinerseits gemachten Vorwürfe bestehen.

Ferner möchte ich mich auch jetzt schon wieder gegen etwas, was der Hr. Abg. Rickert aus meiner Rede gehört zu haben scheint, ver⸗ wahren. Ich habe in den Ausführungen, die ich gemacht habe, von Brotpreisen überhaupt gar nicht gesprochen. Ich habe lediglich von Getreidepreisen gesprochen, und zwar weil diese ein viel klareres Bild in ihrer Preisgestaltung darstellen und darbieten müssen als die Brot⸗ preise. In den Brotpreisen steckt nicht bloß das Rohmaterial wie in den Getreidepreisen, sondern der Mahllohn, die Miethe, die Arbeits⸗ löhne, Beleuchtung und was sonst Alles zu einem gewerblichen Be⸗ trieb gehört. Insofern halte ich die Brotpreise für nicht so bezeich⸗ nend für die Argumentation über die Einwirkung der Zölle wie die Getreidepreise. In den Anführungen, die ja allbekannter Natur sind, und die man mir also auch nicht als unrichtig wird nachweisen können, habe ich die Aus⸗ führung gemacht, daß trotz der erheblich hohen Getreidezölle unsere jetzigen Getreidepreise niedriger sind als in den 9 zollfreien Jahren 1870 bis 1879, und daß sie nicht höher sind als in verschiedenen anderen Jahren, wie noch im letzten Jahre 1888. Es ist also durch die Getreide⸗ zölle eine nachweisbare Erhöhung nicht eingetreten und damit also auch ein Argument widerlegt und weggefallen, das von gegnerischer Seite immer gebraucht worden ist. ohl aber glaube ich, daß der jetzige Preisstand der ungünstigen Ernte des Vorjahres entspricht, welche das westliche Europa, Deutschland, Frankreich, England, sowie auch Amerika gehabt haben. In diesen Ländern stehen, soweit wir über⸗ sehen können, die Brotfrüchte in ihren Erträgen erheblich gegen das Vorjahr und sogar gegen den Durchschnitt zurück, während im Osten, in den Moldauländern, in Süd⸗Rußland und Indien so große Ernten gemacht worden sind, daß sie genügend waren, den Preis auf einem sehr tiefen Fuß zu halten. Hätten wir die Getreidezölle von dem Maß jetzt nicht gehabt, so bin ich gar nicht zweifelhaft, daß diese Produktion des Ostens unsere Preise so tief herabgedrückt hätte, daß der landwirthschaftliche Ruin unaufhaltsam eingetreten wäre; und ich meine, gerade das jetzige Jahr ist ein Beweis dafür, daß diese Zölle jetzt zum ersten Mal als Schutzzölle nützlich und kräftig wirken, ohne den Konsumenten zu bedrücken. Deshalb bin ich auch fest über⸗ zeugt, obgleich ich nicht im Reichstage die verbündeten Regierungen zu ver⸗ treten habe das ist Sache des Herrn Schatzsekretärs; ich bin dort bei den Verhandlungen nur gelegentlich eingetreten; ich habe das Recht, dort zu sprechen, aber keineswegs die Pflicht und auch nicht die Neigung, so lange die zuständigen Herren selbst in der Lage sind, ihre Sache zu vertreten —; ich kann somit hier nicht die Meinung der verbündeten Regierungen aussprechen; ich hoffe aber, daß sich die verbündeten Re⸗ gierungen einer Aenderung des Zolltarifs gegenüber entschieden ab⸗ lehnend verhalten werden, ebenso wie ich überzeugt bin, daß sich jetzt rehn Majorität im Reichstage für die Herabsetzung der Zölle finden würde.

Der Titel wurde hierauf bewilligt.

Bei Titel 5 „Ertrag von Mineralbrunnen“ brachte der Abg. Dr. Lieber das Sinken der Einnahmen aus diesen Brunnen zur Sprache; die Schuld liege daran, daß die Ver⸗ waltung eine viel zu wenig kaufmännische sei.

Minister für Landwirthschaft ꝛc., Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen:

Ich will bloß in aller Kürze einige Bemerkungen auf die eben gehörten Ausführungen machen.

Für die fiskalische Verwaltung würde es ganz zweifellos eine große Vereinfachung der Verhältnisse sein, den gesammten Vertrieb dieser Mineralwasser einem Generalentrepreneur oder einem Kon⸗ sortinm zu verpachten. Ohne Zweifel sind solche Konsortien in der Lage, gewissermaßen im Besitz eines Monopols, durch geschäftliche Reklame, indem sie allen Wünschen des Publikums entgegenkommen, eine Steigerung des Absatzes nach allen Richtungen ermöglichen zu können, in viel höherem Maße, als das eine fiskalische Verwaltung thun kann und, ich setze hinzu, auch thun darf. Es giebt gewisse Schicklichkeitsrücksichten für eine fiskalische Verwaltung, die für einen gewöhnlichen geschäftlichen Betrieb nicht unbedingt geboten sind. Wenn also die fiskalische Verwaltung bisher sich solchen Offerten gegenüber, die finanziell sehr günstiger Art gewesen sind, nicht zu⸗ stimmend, sondern mehr abwartend verhalten hat so ist wesentlich die Rücksicht auf die dortige Bevölkerung und die dortige Bade⸗Industrie dabei maßgebend gewesen. Bei einer solchen Generalverpachtung würden alle die Rücksichten, die die fiskalische Verwaltung jetzt auf die dortige Bevölkerung, auf die dortige Bade⸗Industrie, ich meine Krugbäckerei, Kapsellieferung, Korklieferung und was dergleichen mehr ist, die doch immerhin größere Erwerbskreise beschäf⸗ tigen, zu nehmen hat, ich wiederhole, alle diese Rücksichten würden bei einer Konsortial⸗, einer rein kaufmännischen Verwaltung wegfallen müssen. Alle diese Preise würden herabgedrückt werden, ebenso wie die Löhne, weil eine solche Verwaltung nothwendig nur den pekuniären Erfolg anstreben kann und muß. Es ist also das Gegentheil von fiskalischen Rücksichten dabei maß⸗ gebend gewesen, wenn wir den bisherigen Betrieb behalten haben. In Bezug auf gewisse Verhältnisse aber verändert sich die Mode

und der Geschmack des Publikums, und diese Dinge sind zuweilen stärker wie der 13 der fiskalischen Verwaltung. Wir haben künstlich im Interesse der Krugbäcker gesucht, den Absatz in den be⸗ kannten Thonkrügen zu begünstigen, bezahlten für diese auch Preise die höher sind, als sie wahrscheinlich ein Privatunternehmer zahlen würde, in Rücksicht auf die ärmliche Bevölkerung. Aber das Publikum nimmt diese Krüge nicht mehr, die Glas⸗ flaschen sind beliebter geworden, wie der enorm gestiegene Absatz der Apollinariswässer die zum Theil wohl als künst⸗ liche zu betrachten sind, gegenüber den natürlichen Wässern beweist. Also das sind Verhältnisse, wogegen auch die kaufmännischen Leistungen einer siskalischen Verwaltung schwerlich aufkommen können, wenn sie nicht die Rücksicht auf die dortigen Produktionsverhältnisse beiseite setzen will. Denn auch in Bezug auf den Geschmack des Wassers selbst haben sich Veränderungen vollzogen. Man wünscht offenbar ein noch kohlensäurereicheres Wasser. als es die Natur selbst bietet. Des⸗ halb wird auch bei einer großen Anzahl von Füllungen von natürlichen Wässern jetzt ein Zusatz von Kohlensäure eingepumpt, um sie mehr moussirend, noch mehr kohlensäurehaltig zu machen. Also auch die Rücksicht, lediglich ein ganz reines, natürliches Produkt zu liefern, beeinträchtigt gewissermaßen die Konkurrenzsähigkeit der fiskalischen Verwaltung; bei aller Bereitwilligkeit, um allen den Wünschen ent⸗ gegenzukommen, den dortigen Absatz zu steigern, sind doch nach dieser Richtung gewisse Grenzen gezogen, die wir nicht ohne Weiteres, und zwar wesentlich aus Rücksicht für die dortige Bevölkerung, beiseite setzen können. bg. Berger (Witten) trat den Ausführungen des Abg. Dr. Lieber bei und wies auf die ungeheuren Erfolge des Apollinarisbrunnens hin. Wenn der Staat eine solche In⸗ dustrie betreibe, mass es mit größerer Energie und den ein⸗ schlägigen kaufmänni hen Mitteln geschehen. Der Titel wurde bewilligt, ebenso der Rest der Einnahmen und die dauernden Ausgaben. Schluß 3 ³¾ Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 11 Uhr.

Gewerbe und Handel.

London, 29. Januar. (W. T. B.) An der Küste 3 Weizen⸗ ladungen angeboten. Das Totalangebot zu der heute eröffneten Wollauktion betrug 250 000 Ballen, davon 55 000 B. Kapwollen. Heute wurden 9457 B. angeboten. Preise für Merinowollen waren wie die Schlußpreise der letzten Auktion. Kreuzzuchten sehr fest, schweißige Kapwolle ½ d. billiger, schneeweiße und Hautwolle pari bis ½ d. unter Dezemberpreisen. Die Auktion war gut besucht, mäßige Betheiligung.

Manchester, 29. Januagr. (W. T. B.) 12r Water Taylor 7, 30r Water Taylor 9, 20r Water Leigh 8, 30r Water Clayton 8d 32r Mock Brooke 8 ¾eS, 40r Mayoll 9 ½, 40r Medio Wilkinson 32r Warpeops Lees 8 ⅞, 36r Warpcops Rowland 9, 40r Double Weston 98½, 60r Double courante Qualität 12 ¼, 32“ 116 yds 16 % 16 grey Printers aus 321/46 169. Fest. 1

Amsterdam, 29. Januar. (W. T. B.) Die heute von der Niederländischen Handelsgesellschaft abgehaltene Kaffee⸗ Auktion über 50 599 Ballen Java⸗Kaffee und 758 Kisten Padang⸗ Kaffee ist wie folgt abgelaufen. Es wurden angeboten: 2988 Bl. Preanger gelblich, Taxe Cent 55, Ablauf Cent 55 ¾ à 56, 3211 Bl. do. blaß, Taxe 52 ½ à 53, Ablauf 53 ¾ à 54 ½, 350 Bl. Tiilatjap, Taxe 52, Ablauf 55, 2625 Bl. do. B. S., Taxe 45 ½ à 46 ½, Ablauf 48 ¾ à 49 ½, 758 Kist. Padang W. J. B., Taxe 53 ½ à 62, Ablauf 54 ½ à 63 ½, 393 Bl Java W. J. B., Taxe 50 ½ à 54, Ablauf 51 ½ à 54 ¼, 5097 Bl. do. Probolingo W. J. Art., Taxe 50 à 51 ½⅛, Ablauf 49 ¾ à 51 ¼, 650 Bl. do. grünlich, Taxe 50, Ablauf 49 à 49 ½, 7510 Bl. do. Tagal, Taxe 49 ¾ à 50 ½, Ablauf 48 ¼¾ à 50, 22 485 Bl. do. Pasoeroean grün, Taxe 49 ¾ à 50 ½, Ablauf 49 à 50 ¼, 4092 Bl. do. blaß, Taxe 49 ½ à 51, Ablauf 49 ¼ à 51 ¾, 52 Bl. Liberia, Ablauf 51 à 51 ¾, 950 Bl. Ordinär und Triage, Taxe 28 à 48, Ablauf 34 à 47 ¾, 187 Bl. B. S. und Diverse. Summa 50 599 Ballen und 758 Kisten.

New⸗York, 28. Januar. (W. T. B.) Weizen⸗Ver⸗ schiffungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Vereinigten Staaten nach Großbritannien 2000, do. nach Frankreich —, do. nach anderen Häfen des Kontinents —. do. von Kalifornien und Oregon nach Großbritannien 64 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents 25 000 Qrts.

29. Januar. (W. T. B.) Der Werth der in der ver⸗ gangenen Woche ausgeführten Waaren betrug 7 363 116 Doll., gegen 6 618 725 Doll. in der Vorwoche. 8

Submissionen im Auslande.

. I. Italien. 8 8 1) 11. Februar. Bologna, Ospedale militare principale: Amputations⸗Cassetten mit doppeltem Boden, nach Maßgabe des neu adoptirten Modells, nebst den zugehörigen Instrumenten: Voranschlag 22 200 Lire. Lieferung in 45 Tagen.

2) In Aussicht stehend: Livorno, consiglio municipale: Er⸗ richtung einer Centralmarkthalle von 5000 qm Bodenfläche.

3) Florenz. Direktion der adriatischen Eisenbahn: Bau der Bahnstrecke Ascoli —Antrodoco, Provinz Aquila. Eisernes Baumaterial für 31 Brücken und Viadukte zu 12 70 m Licht⸗ weite. Stahlschienen, Tpus Vignole, zu 9 m Länge das Stück, beziehungsweise 36 kg das laufende Meter.

II. Rumänien.

1) 3. März, 3 Uhr. Bukarest. Finanz⸗Ministerium. General⸗ direktion der Staatsmonopole. Lieferung von Papier, Pappe und anderen Materialien für die Tabackregie. 6

2) 4. März. Dieselbe Behörde. Lieferung von Materialien aller Art für die Streichholzfabrik.

III. Spanien. 1) Ohne Datum. Junta de Administraciön y Trabajos del Arsenal de la Carraca. Stabeisen zum Bau von zwei Kesseln. Vor⸗ anschlag 8848.91 Pesetas. Kaution 442 Pes.

2) Ohne Datum. Dieselbe Behörde. Verschiedene Materialien und Geräthschaften für das Arsenalmagazin in zwei Loose eingetheilt. Voranschlag 2834,11 Pes. Kaution für Loos 1: 125 Pes., für Loos 2: 16 Pes.

Näheres an Ort und Stelle.

3) 19. Februar 1889, 2 Uhr Nachmittags. Director General de Correos y Telégrafös Madrid. Einrichtung und Betrieb eines Telephonnetzes in Manresa. 8

Nähere Bedingungen in spanischer Sprache beim „Deutschen Reichs⸗Anzeiger“.

4) Ohne Datum. Junta de Administraciön y Trabajos del- Arsenal de Ferrol. Materialien und Geräthschaften für die Kreuzer „Reina Regente“, „Isabel II.“ und das Kanonenboot „Mac Mahon“. Vor⸗ anschlag 3546,50 Pes., eingetheilt in drei Loose. Kaution 1

vorläufig für Loos 1: 45 Pes., endgültig 140 Pes. 11Iu6“ . . 180 . 4 33: 6 . 20 16p 5) Ohne Datum. Dieselbe Behörde in La Carraca. Materialien und Geräͤthschaften für das Arsenalmagazin. Voranschlag 1287,19 Pes. Kaution 64 Pes.

Näheres an Ort und Stelle.

6) Alcaldiâ constitucional de Salamanca. Einrichtung der elek⸗ trischen Beleuchtung. Voranschlag für jede Lampe 7,50 Pes. und 8 für je eine Stunde Beleuchtung. Vorläufige Kaution 2 es.

Näheres an Ort und Stelle. 1

7) Director de la Compafia de los caminos de, hierro de Norte Madrid. Eichenbohlen und Dielen ꝛc. Nähere Bedingungen in ee Oficinas del Consejo de la Compahia, Pasco de Recoletos No. 17.

Näheres an Ort und Stelle.

Zwe 1 1 e zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen

Berrlin, Mittwoch, den 30

Beilage

1

Januar 8

———

1. Steckbriefe sn Untersu unee⸗Sncher. 2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

Vorladungen u. dergl.

Deffentlicher

g 5. Kommandit⸗Gesellschafte Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. An et er 6. Berufg⸗Genossenschaften⸗ 8 1“ 4 7. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.

8. Verschiedene Bekanntmachungen.

EEE11““

1) Steckbriefe

und Untersuchungs⸗Sachen. s56848

Der Former (Tambour) Paul Richard Ley, am 30. Oktober 1859 zu Dobrilugk, Kreis 9 ge⸗ bor,n, zuletzt in Nowawes, Auguststraße 25/26 wohnhaft, wird beschuldigt, als Wehrmann der bandwehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein. Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetz⸗ Luchs in Verbindung mit Art. I. §. 3 Nr. 8 des Reichsgesetzes vom 6. Mai 1880 (R. G. Bl. S 103). Derselbe wird auf den 17. April 1889, Vormittags 9 ¼ Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Potsdam, Lindenstraße 54, zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird der⸗ selbe auf Grund der nach §. 472 der Strafsprozeß⸗ ordnung von dem Königlichen Landwehr⸗Bezirks⸗ Kommando zu Steglitz ausgestellten Erklärung ver⸗ urtheilt werden.

Potsdam, den 25. Januar 1889.

Couvreux, Gerichgschreiber des Königl. Amtsgerichts, Abth. V. [55607] Oeffentliche Ladung.

Der Schiffer Otto Emil Fichtmann aus Falken⸗ walde, Kreis Königsberg N.⸗M., zur Zeit unbekannten Anfenthalts, am 7. Januar 1865 zu Posen geboren, wird beschuldigt, als Wehrpflichtiger in der Ab⸗ sicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen zu haben resp. nach erreichtem ne G Alter sich außerhalb des Bundes⸗ gebietes aufzuhalten. Vergehen gegen §. 140 Nr. 1 Str.⸗G.⸗B. Derselbe wird auf den 9. Mai 1889, Mittags 12 Uhr, vor die Strafkammer bei dem Königlichen Amtsgericht zu Küstrin zur Haupt⸗ verhandlung geladen.

Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 Str.⸗Proz.⸗Ordn. von dem Herrn Civilvorsitzenden der Ersatzkommission zu Posen über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. M*. 51/88.

Landsberg a. W., den 19. Januar 1889.

Köͤnigliche Staatsanwaltschaft. 155606] Oeffentliche Ladung.

Fiedrich Wilhelm Fronhöfer, am 31. April 1866 zu Königsberg N.⸗M. geboren, daselbst zuletzt gewöhnlich aufhältlich gewesen, wird beschuldigt: als Wehrpflichtiger in der Absicht, sich dem Ein⸗ tritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, obne Erlaubniß das Bundes⸗ gebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufge⸗ halten zu haben Vergehen gegen §. 140 Nr. 1 Str⸗G.⸗B.

Derselbe wird auf den 9. Mai 1889, Mittags 12 Uhr, vor die Strafkammer bei dem König⸗ lichen Amtsgericht zu Küstrin zur Hauptverhand⸗ lung geladen.

Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Str. P. O. von dem Herrn Civilvorsitzenden der Kreis⸗Ersatz⸗Kom⸗ mission zu Königsberg N.⸗M. über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Er⸗ klärung verurtheilt werden. M ². 24./88.

Landsberg a. W., den 19. Januar 1889.

Königliche Staatsanwaltschaft.

G

Dessentliche Ladung.

1) Der „Seefahrer Berthold Georg Magnus Bunge, geboren am 7. Januar 1865 zu Stralsund, zuletzt wohnbaft daselbst,

2) der Seefahrer Georg Carl Jobann Clemens, geboren am 28. November 1865 zu Stralsund, zu⸗ letzt wohnbaft daselbst,

3) der Seefahrer Hermann Ludwig Anton Glaue, geboren am 18. September 1865 zu Stralsund, zu⸗ letzt wohnbaft daselbst,

4) der Seefahrer Carl Heinrich Johann Fritz Hanne, geboren am 20. April 1865 zu Stralsund, zuletzt wohnhaft daselbst, dehorde aeh Gustav Köppen,

en am 10. Februar 1865 zu Stralsund, zuletz wohnhaft daselbst,

6) der Seefahrer Paul Friedrich Wilhelm Inlius Kühl, geboren am 27. Juni 1865 zu Stralsund, zuletzt wohnhaft daselbst,

7) der Seefahrer Johann Joachim Christoph Pahnke, geboren am 20. Juni 1865 zu Stralsund, zuletzt wohnhaft daselbst,

5 der Seefahrer Friedrich Magnus Christian Schwerin, geboren am 23. Februar 1865 zu Stral⸗ sund, zuletzt wohnhaft daselbst, T1“ . Feesna Siebert, m 23. Juli 35 zu Stralsund, zuletzt wohnhaft daselbst, 86 der Seefahrer Bernhard Ernst Carl Friedrich chultz, geboren am 24. Juli 1865 zu Stralsund, zuletzt wohnhaft daselbst, 8I der Seefahrer Johann Franz Albert Christian chultz, geboren am 17. März 1865 zu Stralsund, zulett wohnhaft daselbst, 184““ 8 Carl Zitzow, vor 21. April 1865 zu Stralsund, zuletzt wohnhaft daselbst, G P18) der Seefahrer Carl Johann Theodor Christian ieritz, Febes am 10. Juli 1863 zu Stralsund, zuletzt wohnhaft daselbst, Alwerden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der vlsicht, sich dem Eintritte in den Dienst des henden Heeres oder der Flotte zu entziehen, 88 Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter

ebenda, Flügel D, Zimmer 41, eingesehen werden.

G⸗B. Dieselben werden auf den 25. März 1889, Mittags 12 ½ Uhr, vor die Strafkammer

Hauptverhandlung geladen. Bei

§. 472 der Straf⸗Prozeßordnung von dem König⸗ Stadtkreises Stralsund über die der Anklage zu

verurtheilt werden. Das Vermögen der Angeschul⸗ digten ist zur Deckung der sie möglicherweise treffen⸗ den Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens in

ammer des Königlichen Landgerichts zu Greifswald mit Beschlag belegt worden. Greifswald, den 24. Dezember 1888. Königliche Staatsanwaltschaft [56849] Gegen die nachgenannten Wehrpflichtigen, noͤmlich: 1) Kaufmann Theodor Richard Kuntz, geboren am 25. Juli 1865 zu Friedrichroda, 2) Wagner Wilhelm Eduard Grünkorn, ge⸗ boren am 23. September 1864 zu Ruhla, 3) Wilhelm August Schmidt, geboren am 21. August 1865 zu Ohrdruf, 4) Seemann Hugo Edmund Bernhard Witzeck, geboren am 3. Mai 1864 zu Gera, von welchen Kuntz und Witzeck in Gotha, Grünkorn in Ruhla, Schmidt in Ohrdruf ihren letzten be⸗ kannten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt innerbalb des Deutschen Reichs hatten, ist das Haupt⸗ verfahren wegen 8“ der Wehrpflicht nach §. 140 Abs. 1 des St⸗G. eröffnet und Termin zur Hauptverhandlung auf den 9. April 1889, Vormittags 9 ¼ Uhr, vor der Strafkammer des Herzogl. Landgerichts hier anberaumt worden.

entschuldigtem Ausbleiben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von den zuständigen, mit der Kontrole der Wehrpflichtigen beauftragten Be⸗ hörden über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärungen werd n ver⸗ urtheilt werden. Gotha, den 19. Januar 1889. Der Staatsanwalt: Kiesewetter, i. V.

[56850] Beschluß.

Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen den Hironimus Adolf Fränkel, zuletzt zu Hannover, jetzt unbekannt, wescher hinreichend verdächtig erscheint, als Webrpflichtiger in der Ab⸗ sicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundes⸗ gebiets aufgehalten zu haben, Vergehen gegen §. 140¹ des St. G. Bs., das Hauptverfahren vor der Strafkammer I. des Königlichen Landgerichts hierselbst eröffnet.

Die Beschlagnahme des Vermögens des Ange⸗ klagten, insoweit es zur Deckung der ihn möglicher⸗ weise treffenden höchsten Geldstrafe und Kosten des Verfahrens erforderlich ist, wird angeordnet.

Hannover, den 19. Januar 1889.

Königliches Landgericht, Strafkammer IIa. gez. Meder. v. d. Beck. Lindenberg. Die Richtigkeit der Abschrift beglaubigt: (L. S. Mandel,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. —— ———qUgUgmgmgnmgeeeee

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

1568731 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grund⸗ buche von der Hasenhaide und den Weinbergen Band 20 Nr. 756 auf den Namen des Maler⸗ meisters Gustav Werner hierselbst eingetragene, in der Bärwaldstraße Nr. 14 belegene Grundstück am 18. März 1889, Vormittags 10 ¾ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraßel3, Hof Flügel C, parterre, Saal 36 versteigert werden.

Das Grundstück ist mit 3,84 Reinertrag und einer Fläche von 8a 19 qm nur zur Grundsteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei,

Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des ge⸗ ringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die be⸗ rücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 18. März 1889, Mittags 1 Uhr, an obenbezeichneter Ge⸗ richtsstelle verkündet werden.

Berlin, den 25. Januar 1889.

ich außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu däen Vergehen gegen §. 140 Absatz 1 St.⸗

bei dem Königlichen Amtsgerichte zu Stralsund zur 1 unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach lichen Civil⸗Vorsitzenden der Ersatz⸗Kommission des

Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung

Hos⸗ von je 300 durch Beschluß der III. Straf⸗-

Zu diesem Termine werden die Genannten hbiermit vorgeladen unter der Verwarnung, daß sie bei un⸗

15687221 o 156872 Zwangsversteigerung.

„Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Friedrichstadt Band 10 Nr. 687 auf den Namen des Baumeisters Bernhard Hoffmann zu Berlin eingetragene, nach dem Kataster: „an der verlängerten Zimmerstraße“, nach dem Grundbuche: „Wilhelmstraße Nr. 97, 98, 99“ belegene Grundstück am S8. April 1889, Vormittags 10 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht hier. Neue Friedrichstr. 15, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, versteigert werden. Das Grundstück ist mit einer Flaͤche von 25 a 54 qm weder zur Grund⸗ steuer noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere [Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ prüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem

rundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rangsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kaäpital, Zinsen, wiederkehrenden

Pebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗

boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubi⸗ (ger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen. widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver⸗ theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten

Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks be⸗ anspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 8. April 1889, Mittags 12 ½ Uhr, an oben⸗ bezeichneter Gerichtsstelle verkündet werden.

Berlin, den 24. Januar 1889.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 51.

In dem Verfabren, betreffend die Vertheilung des durch Zwangsvollstreckung gegen den Post⸗ sekretär Friedrich Weyl zu Berlin aus dessen Gehalt beigetriebenen und hinterlegten Betrages von 744,68 ℳ, ist zur Erklärung über den vom Gerichte angefertigten Theilungsplan sowie zur Aus⸗

führung der Vertheilung Termin auf den 13. März 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, im I. Stock, Zimmer Nr. 66, bestimmt worden. Der Theilungsplan liegt vom 30. dieses Monats ab auf der Gerichtsschreiberei IV., Zimmer Nr. 30, zur Einsicht der Betheiligten aus. Zu diesem Termine werden Sie auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts geladen.

Breslau, den 22. Januar 1889.

b ((Unterschrift), ö.“ des Königlichen Amtsgerichts. n

a. den Agenten Herrn August Dauiels, angeb⸗ lich in England,

b die Uhrmacher A. Silcherodt'’schen Erben aus Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts.

[44732] Aufgebot.

Der Instrumentenmacher Felix Bartholdi zu Züllichau hat das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen Pfandbriefes der National⸗Hypotheken⸗ Credit⸗Gesellschaft eingetragene Genossenschaft zu Stettin Serie C. Nr. 6516 über 600 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. Juni 1889, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 48, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.

Stettin, den 12. November 1888.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.

[56932] Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Dr. Mann in Mainz, in seiner Eigenschaft als Konkursverwalter der Firma Keller⸗ mann und Sander in Oppenheim, hat das Aufgebot eines am 28. September 1885 von der Firma Kellermann und Sander in Oppenheim an eigne Ordre ausgestellten, auf die Firma Marshall und Holland in London gezogenen und von dieser accep⸗ tirten, am 28. Januar 1886 fälligen Wechsels über * 195 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. Ok⸗ tober 1839, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung de Urkunde erfolgen wird.

O eim, den 25. Januar 1889.

Großberzogliches Amtsgericht.

A.X“

[44731] Ausfer

Dr. Kepplinger.

tigung.

Aufgebot.

„Da bei den im Nachstehenden aufgeführten Hypothekforderungen die Nachforschungen nach den rechtmäßigen Inbabern sruchtlos geblieben und von dem Tage der letzten auf diese Forderungen sich be⸗ jiehenden Han lungen an gerechnet dreißig Jahre verstrichen sind, werden auf Antrag der untengenannten Pfandobjektsbesitzer Diejenigen, welche auf diese Forderungen ein Recht zu haben glauben, zu deren persönlicher oder schriftlicher Anmeldung innerhalb sechs Monaten spätestens aber in dem auf Freitag, den 5. Inli 1889, Vormittags 9 Uhr, beim K. Amtsgerichte Wegscheid anberaumten Aufgebots⸗ termine mit dem Rechtsnachtheile öffentlich aufgefordert, daß im Falle der Unterlassung der Anmeldung die Forderungen oder die Ansprüche für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht werden.

Bezeichnung der Forderungen und Ansprüche

Besitzer der Pfandobiekte

1 Bezeichnung Datum der 8 des Forderungsberechtigten Eintrags

Hypotheken⸗ buch der Gemeinde

Krinninger, Josef, Haf⸗ ner in Breitenberg, JHauer, Ludwig, Oekonom von Erlau, Hutsteiner, Georg, Häusler von Gegenbach,

Hagenbucher, Gottlieb, Häusler von Germanns⸗ dorf,

Luger, Michael, Wirth und Oekonom in Gotts⸗

Krinninger, Georg, Bauer in Renfting,

37 fl. Muttergut

Bleibensrecht ohne Anschlag 45 fl. Kapital ohne Angabe des Schuld⸗ grundes 15 fl. Elterngut

100 fl. Zehrpfennig, 300 fl. Elterngut

300 fl. Elterngut

Kopfenberger, Georg, Zimmermeister von 8 bernzell, Reisach, Karl und Maria, Schlosserseheleute von Obernzell, Lang, Anna, Häuslers⸗ wittwe von Obernzell,

100 fl. Erbtheile

113 fl. und 75 fl. 39 ½ kr. Darlehen

150 fl. Elterngut, 8 fl. Jahresanschlag für ein Wohnrecht 400 fl. Zehrpfennig,

50 fl. Austrags⸗

anschlag

15 fl. Muttergut

Bauer, Josef, Zimmer⸗ mann von Obernzzell,

Pilsl, Maria, Häuslers⸗ wittwe von Schaibing,

Maria, Inwohnerstochter

11. Januar 1847

9. Januar 1850

10. Juni 1839

Breitenberg Bd. I. S. 576. Ederlsdorf Bd. I. S. 105. Gegenbach Bd. II. S

372.

6. November Germannsdorf 1837 Bd. I. S. 528.

Gottsdorf Bo. I. S. 212.

Jahrdorf Bd. I. S. 590.

Obernzell Bd. II. S. 521.

Obernzell Bd. II. S. 513.

Obernzell Bd. II. S. 525.

Obernzell Bd. II. S. 541.

Schaibing Bd. II. S. 79.

Krinninger, Ignatz, Häuslerssohn, Dullinger, Alois, Häus⸗ lerssohn von Erlau. sogenannte Langbruck Theres,

Hagenbucher, Ignatz, Häuslerssohn von Ger⸗ mannsdorf, Stephan u. Anna Luger, Simon, Josef, Maria u. Anna Luger, Krinninger, Jakob, Häuslerssohn von Renf⸗ ting,

Anna, Maria, Rosalia, Juliana und Anna Maria Auer, Franz und Josef Huebner von Obernzell,

17. Januar 1838

14. September 1837

20. Angust 1827

21. Januar 1848

21. August 1857

21. März 1848

4. Dezember 1837

Kronawitter, Jobann Nep., Häuslerssohn von Obernzell, Braunauer, Anna Maria, Schiffmanns⸗ tochter von Obernzell, Steinbacher, Anna

November 1888. Einsle, K.

Wegscheid, am 10.

Wegscheid, den 20 November 1888. Der K.

Gerichtsschreiberei des K.

von Rackling, Amtsrichter.

Den Gleichlaut vorstehender Ausfertigung mit der Urschrift bescheinigt. 8

Amtsgerichts Wegscheid.

Sekretär: Kalkhof.

8 [56411] Aufgebot. 1) Der Vormund Carl Käsgen von Bruchertseifen, gleichzeitig für sich und für die Minorennen Carl und Wilhelmine Käsgen zu Bruchertseifen, 2) die Wittwe Heinrich Fuchs, Elisabeth, geborne Kaesgen, von Haderschen und

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 5

3) die Henriette Kaesgen zu Hofacker,

haben das Aufgebot des Sparkassenbuches Nr. 3111 der Kreissparkasse zu Altenkirchen, über einen angeb⸗ lichen Betrag von 55 oder annähernd lautend auf den Namen der Wittwe Conrad Käsgen zu Hof⸗ acker, beantragt. Der Inhaber des Sparkassenbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 13. Angyust 1889, Vormittags 10 Uhr, vor