ich gesagt habe, bei einem anderen Punkte etwas umgemodelt,
vorzuschlagen.
Das ist doch wohl ein großer Unterschied. Wir haben uns natürlich die Billigkeit und die Gerechtigkeit auch vor Augen ge⸗ halten, daß, wenn wir deshalb, weil die jetzigen Herren Unter⸗Staats⸗ sekretäre, wie die Poßr Mehrzahl der Beamten überhaupt, einer erbesserung ihrer Besoldungen bedürften, wenn wir aus diesem runde nur für diese Herren einen Vorschlag machten, wir thun würden.
alsc gesagtz das ist unser Motiv nicht; aber damit habe ich die T sache, da
dort ein Bedürfniß besteht, im Entferntesten nicht bestreiten önnen und wollen. 1 Ebenso hat der Hr. Abg. Rickert in gewohnter Weise deee oda s etwas total Anderes geworden ist. Ich habe gesagt, wenn wir mit inem sanften Zwang einen Beamten in diese Stellungen hineinführen, üssen wir das üble Moment wenigstens beseitigen, daß er etwa eine Rechnung stellt und sagt: zu Allem, was ich opfere und zu dem Schweren und vielfach Unerfreulichen, was ich übernehme, soll ich
auch noch pekuniär schlechter gestellt sein? Was sagt aber der Hr. Abg.
Rickert? — der Minister stellte es so dar, als ob die 5000 ℳ ein ockmittel sein sollten. Das ist mir gar nicht eingefallen, einem Be⸗ mten, der die Qualitäten zum Unter⸗Staatssekretär hat, eine solche
Gesinnung zuzutrauen.
Der geehrte Herr Vorredner hat ebenfalls einen Irrthum be⸗
feno indem er sagt, der Sprung von 11 000 zu 15 000 ℳ sei schon
sehr hoch, - Das Gehalt der Regierungs⸗Präsidenten, wenigen geringer dotirten Stellen,
entschieden gegen die Folgerungen, die an meine
unter Umständen je nach der Person des
1
unnd früher
Staatssekretär zur Seite zu habe
das zu, was ich
der auf 20 000 ℳ würde aber entschieden zu hoch sein. mit Ausnahme von einigen ist 11 400 ℳ und freie Dienstwohnung. Ich habe bei der ersten Erörterung schon ervorgehoben, daß, wenn Jemand in einer mit 1 400 ℳ und einer ausreichenden, sogar zur Repräsentation aus⸗ eichenden, meist recht guten Dienstwohnung ausgestattet ist, derselbe Herr, wenn er hier nach Berlin mit einer nur mittelmäßig zahlreichen ee berufen wird, er sein Kalkül dahin macht, daß er hier in erlin bei 15 000 ℳ Gehalt und Wohnungsgeldzuschuß ein schlechtes Geschäft macht und sich sehr leicht für ihn ein Minus herausstellt. Wenn von anderer Seite die Behauptung “ worden ist, g von 15 000 auf 20 000 ℳ sei zu hoch —, so muß ich
Minister erörtern müssen.
der Sprung ist gerade so hoch wie nötbig, um den Zweck
— Ich würde eine geringere Verbesserung, die uns nicht in
ie Lage setzen würde, mit Sicherheit den geeigneten Ersatz zu finden,
en wir brauchen, nicht empfehlen; die würde ein Luxus sein, weil sie as, worum es sich handelt, nicht garantirt.
Dann ist von dem Hrn. Abg. von Rauchhaupt gesagt worden, ie Regierung brauche sich ja nicht auf die Regierungs⸗ räsidenten u beschränken, es seien ja auch noch andere Kategorien da.
meine Herren, darüber haben wir uns nicht ge⸗ äuscht; ich habe nur diese eine Kategorie angeführt, um an deren Verhältnissen zu erläutern, daß uns diese Kategorie aus pekuniären Gründen so gut wie verschlossen ist, und das halte ich für inen großen Nachtheil. Die Erfahrung hat es gezeigt. Daß wir in Berlin auch Beamte finden, bei denen alle die äußeren Verhältnisse nicht erschwerend in Betracht kommen, die in einer solchen Stellung unter Umständen keinen Nachtheil erblicken, ist gewiß richtig, aber es st doch eine nicht genug zu beachtende Rücksicht, daß man gerade in diese Stellen auch solche Beamten bringt, die in der Provinz mit dem Lande vertraut geworden sind und nicht bloß immer in Berliner Ver⸗ hältnissen gelebt haben. Ich glaube, es ist ein Segen für die Verwaltung,
„B. Regierungs⸗Präsidenten, die recht vertraut mit ihrem Bezirk oder mit mehreren Bezirken im Laufe längerer Jahre ge⸗ worden sind, — wenn die im Centrum ihre Erfahrungen verwerthen, und nicht lauter Berliner, die vom Assessor bis zum Unter⸗Staats⸗ ekretär bloß in Berlin gesessen haben, nun die Dinge mit dem
Ich habe diese Bemerkungen für nöthig gehalten, um mich ganz
heutigen
rungen geknüpft worden sind, zu verwahren. will aber
noch eins berühren, was der Hr. Abg. Rickert als ganz besonderen
Einwand geltend machen wollte. Die Thatsache nämlich, daß zur
gett im Ministerium der öffentlichen Arbeiten die Stelle eines nter⸗Staatssekretärs fehlt.
Ich habe bei meinen ersten Bemerkungen schon angedeutet, daß kinisters und je nach den Zeitverhältnissen, nach den jeweiligen Aufgaben eines Ministeriums die Stellung eines Unter⸗Staatssekretärs mehr oder weniger an Be⸗ deutung zeitweilig einbüßen kann, während wieder eine andere Zeit kommt, wo der Unter⸗Staatssekretär vielleicht die allergrößte Wich⸗ tigkeit für ein Ministerium hat.
Der Herr Minister, welcher gegenwärtig jenes Ressort verwaltet selbst Unter⸗Staatssekretär in diesem Ministerium ge⸗ wesen ist, hat das Bedürfniß, während der Zeit der Hauptaufgaben dieses Ministeriums, denen er oblag und obliegen konnte, einen Unter⸗
n, nicht so dringend empfunden, daß
eine solche Stelle auf seinen Etat zu haben.
ber nichts gegen die Institution selbst; die wollen
Sie doch auch selbst nicht abschaffen, und wenn Sie die nicht ab⸗ schaffen wollen, dann trifft, dieses Ausnahmefalls ungeachtet, Alles hier heute gesagt habe. Ich wiederhole deshalb nur, meine Herren: seien Sie, bitte ich, überzeugt, es handelt sich hier nicht um eine Besoldungsaufbesserung welche etwa bestimmt ist, an einem SHS Punkt der Noth und den Bedürfnissen der Beamten abzuhelfen, sondern um die Aufrechterhaltung eines guten
und geordneten Königlichen Dienstes.
18. S.
Beit au — 8 eine Eile; das Haus könne heute die Erhöhung ablehnen
allgemeinen Besoldungsverhältnisse des
der allgemeinen Besoldungsaufbesserung;
Abg. Berger (Witten): Vor etwa sieben Jahren seien
25 Millionen für Aufbesserung der Beamtengebhälter in Aus⸗ sicht genommen worden. Bis jetzt sei wenig geschehen. Es würde im Lande nicht verstanden werden, wenn nicht bei den unteren Beamten angefangen würde. Die Erhöhung der Ministergehälter von 10 000 auf 12 000 Thlr. habe seiner schon viel böses Blut gemacht. Die Sache habe
und die Regierung auffordern, mit der allgemeinen Aufbesse⸗ rung der Beamtengehälter S hge en.
Abg. Bödiker bat, einen Besoldungsplan für alle höheren Ministerialbeamten vorzulegen, und wies darauf hin, daß es vor Allem darauf ankomme, die geringsten Gehälter von 800 ℳ, sowie die der Berufslandräthe zu erhöhen.
Finanz⸗Minister Dr. von Scholz:
Meine Herren! Die Diskussion faͤngt an, auf die Details der preußischen Staats überzu⸗ gehen; ich bitte um Verzeihung, wenn ich auf dieses Gebiet nicht folge.
Ich habe gesagt und will es wiederholen: es ist dies kein Theil es handelt sich für die Re⸗
gierung um einen ganz anderen Gesichtspunkt, um die Sicherheit
8
8
eine Sache, we Herren, die Erledigung solcher Stellen
8
Grund, weshalb die
geeigneter Wiederbesetzung im Erledigungsfalle und in der Beziehung möchte ich den Hrn. Abg. Berger, der sich sonst der Forderung gegenüber sehr wohlwollend verhalten hat, doch bitten, zu erwäͤgen, daß die Meinung — es handele sich dabei um
che keine Eile habe — durchaus nicht zutrifft. Meine ist eben so sehr eine Sache absolut unvorherzusehender Umstände wie die aller anderen Aemter, sie kann sehr bald, plötzlich, mehrfach eintreten, und wenn der all eintritt — wir haben das kennen gelernt — dann besteht die Ver⸗ legenheit, die angedeutete Unmöglichkeit, und wir können da nicht mit einer Spezialforderung an die Herren herankommen. Das ist der ache wohl Eile hat.
Im Uebrigen bin ich ja weit entfernt, der Meinung entgegen⸗ zutreten, daß jene Verheißung von den 25 Millionen Mark immer ein Gegenstand der Erinnerung und der Aufmerksamkeit bleiben solle. Ich möchte aber den Hrn. Abg. Berger bitten, sich zu vergegenwär⸗ tigen, daß wir im vorigen Jahre doch das Glück gehabt haben, circa 7 Millionen abschläglich für die Aufhebung der Reliktenbeiträge be⸗ reit zu stellen, und daß dieser Etat, den der Hr. Abg. Berger mit Recht als einen günstigen bezeichnet hat, uns doch noch nicht die
Möglichkeit gewährt, die Beamtenbesoldungsverbesserung in dem über⸗ baupt gewollten Umfange zur Ausfübrung zu bringen.
Adg. Rickert machte darauf aufmerksam, daß nach den egenwärtigen thatsächlichen Verhältnissen bie Ministerial⸗ eamten und nicht die Regierungs⸗Präsidenten das Material für die Unter⸗Staatssekretäre abgegeben hätten.
Die Erhöhung wurde abgelehnt und die Position in der
Höhe von 15,000 ℳ bewilligt. Der Rest dieses Etats wurde ohne Debatte erledigt. Beim Etat der landwirthschaftlichen Verwal⸗ tung, Tit. 1: „Gehalt des Ministers“ bat Abg. Graf Douglas, die landwirthschaftlichen Kreise in geeigneter Weise darauf aufmerksam zu machen, daß die Militär⸗Proviantämter direkt von den Produzenten die nöthigen Landesprodukte zu beziehen geneigt seien. 8 Abg. Conrad fragte an, ob ein Wildschadengesetz noch in dieser Session zu erwarten sei. Abg. Rickert erklärte die Angelegenheit als für viele Landestheile dringlich; die Anordnungen des Ministers könn⸗ ten die Mißstände nicht beseitigen; die Freunde des Abg. Con⸗ rad sollten sich mit ihm verbinden, einen derartigen Gesetz⸗ entwurf einzubringen.
Minister für Landwirthschaft ꝛc., Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen:
Meine Herren! Ich habe nur deshalb geschwiegen, weil ich noch weitere Redner aus dem hohen Hause abwarten wollte, um die ge⸗ stellten Anfragen dann gleich alle zu erledigen. Was die erste von dem Hrn. Grafen Douglas gegebene Anregung betrifft, so kann ich nur konstatiren, daß die Weisung des Herrn Kriegs⸗Ministers, daß den Provinzial⸗Intendanturen Kommissionen, aus Sachverständigen bestehend, beigegeben werden sollen, um die Ankäufe für Proviant⸗ magazine im Frieden und wahrscheinlich auch im Kriege direkt von den Produzenten vorzunehmen, daß diese Anordnung in landwirth⸗ schaftlichen Kreisen allgemein mit Dank empfunden nnd begrüßt worden ist. Es sind bereits auch die landwirthschaftlichen Vereine darauf aufmerksam gemacht worden, und die Designirung von Per⸗ sönlichkeiten, die für diese Funktion geeignet sind, ist durch deren Ver⸗ mittelung vollzogen worden. Ich glaube also, daß diese von dem Herrn Kriegs⸗Minister getroffenene Maßregel von landwirthschaftlicher Seite nur durchweg als eine erfreuliche und auch im Interesse der Militärverwaltung liegende begrüßt worden ist.
Was die von dem Hrn. Abg. Conrad angeregte Frage des Wild⸗ schadens betrifft, so kann ich nur meinerseits bestätigen, daß jede Wildschadenklage, die hierher gelangt ist, jederzeit auf das Prompteste und mit der entschiedenen Weisung beantwortet worden ist, die Sache lokal zu untersuchen und den Schäden Abhülfe zu schaffen, soweit es eben innerhalb der Möglichkeit liegt. Ich habe aber bereits bei frü⸗ heren Gelegenheiten darauf hinweisen müssen, daß diese Klagen nicht immer begründet sind, sondern daß sie recht häufig Uebertreibungen darstellen, die durchaus nicht im Verhältniß stehen zu dem wirklich angerichteten Schaden. Ich habe aber jederzeit, und ich glaube, nicht ohne Erfolg, die betreffenden Regierungen angewiesen, mit dem Abschuß des Hochwildes rücksichtslos vorzugehen, und ich könnte eine Reihe von Regierungsbezirken anführen, wo sehr bedeutende Reduk⸗ tionen des Wildes, die beinahe an die Vernichtung des Wildstandes heranstreifen, stattgefunden haben, sodaß ich glaube versichern zu können, ich habe nicht bloß bona fide das erfüllt, was ich bei früheren Gelegenheiten versprochen habe, sondern in der Provinzialinstanz ist das auch ausgeführt worden. Ich habe aber früher schon darauf hin⸗ gewiesen, daß nicht der gesammte Forstbesitz in Staatshänden ist, — ich habe darauf hingewiesen, daß die Privaten nur bis zu einem ge⸗ wissen Grade genöthigt werden können, in gleicher Weise vorzugehen, ich habe darauf hingewiesen, daß unsere Landesgrenzen derart sind, daß auf großen, ausgedehnten preußischen Gebietstheilen die Maß⸗ regeln, die auf preußischem Gebiete ergriffen werden. un⸗ wirksam gemacht werden durch die Nachbarvereine. Ich er⸗ innere Sie an die Verhältnisse in Thüringen, in der Provinz Sachsen überhaupt, auch an unseren Grenzen gegen Oesterreich und selbst gegen Belgien. Es sind amtliche Fälle konstatirt — und ich glaube, ich habe dies schon früher ausgeführt —, daß eben Hegungen, die in Nachbarstaaten stattgefunden haben, auf preußische Landestheile nachtheilig eingewirkt haben.
Also ich kann nur wiederholen: das, was Seitens der Forst⸗ verwaltung und Seitens des landwirthschaftlichen Ministeriums in der Beziehung geschehen kann, geschieht ernst und aufrichtig, aber allen derartigen Beschwerden Abhulfe zu verschaffen, ist man in der That außer Stande. G 3 1 .
Die Frage, ob im Laufe dieser Session ein Gesetzentwurf über die Regelung des Wildschadens vorgelegt werden würde, kann ich nur verneinend beantworten. Die Königliche Staatsregierung hat den Versuch gemacht, den berechtigten Wildschadenklagen Abhülfe zu verschaffen durch die Vorlegung der Jagdordnung, die ich die Ehre gehabt habe, zweimal in diesem hohen Hause einzu⸗ bringen. Diese Jagdordnung enthielt sehr wirksame Bestimmungen, um berechtigten Wildschadenklagen Abhülfe zu verschaffen. Es war darin weniger gelöst worden die immer juristisch schwierige und zweifelhafte Regelung der Wildschadensentschädigung, sondern die Lösung war darin gesucht worden, daß den Verwaltungsbehörden die Befugniß gegeben wurde, durch die Anstellung von polizeilichen Jagden auch auf fremdem Gebiet für den Abschuß zu sorgen, und ich glaube auch heute noch, daß diese und die anderen Bestimmungen, die da⸗ mals die Jagdordnung enthielt, wenn sie Gesetz geworden wäre, allen vernünftigen und berechtigten Klagen Abhülfe geschafft haben würde. Nach dem Verlauf aͤber, den die Verhandlungen damals in beiden Häusern des Landtages genommen haben, war die Verschiedenheit der Auf⸗ fassung zwischen hier und dem Herrenhause und wiederum zwischen den beiden äusern des Landtages und der Regierung so groß, da zu einem Zustandekommen dieses Gesetzes damals jede Aussicht gefehlt hat. Ob sich die Aussichten, ein solches Gesetz zu Stande zu bringen, jetzt gebessert haben, vermag ich noch nicht zu übersehen. Zur Zeit, kann ich nur sagen, ist die Staatsregierung mit einer ähnlichen Vorlage nicht beschäftigt.
Abg. Schultz (Lupitz) bat die Belehrung über Landeskultur auch in die bäuerlichen Kreise zu tragen und zu diesem Zwecke die Winterschule zu fördern, sowie den Wanderlehrern die Befugniß zu geben, kleine Prämien für landwirthschaftliche Leistungen in den bäuerlichen Kreisen zu vertheilen. Derselbe
em fahl sodann noch Förderung der Wasserwirthschaft.
Tit. 1 wurde bewilligt. In Tit. 2 wurde das geforderte Gehalt von 20 000 ℳ
für den Unter⸗Staatssekretär auf 15000 ℳ nach dem Vor⸗
schlage der Budgetkommission herabgesff.
Bei dem Kapitel „Generalkommissionen“ bemerkte Abg. von Rauchhaupt, daß eine größere Anzahl Spezialkommissare, die bisher Privatbeamte gewesen, nunmehr in die Beamten⸗ kategorie hineingezogen werden solle; er wolle daran die Be⸗ merkung knüpfen, daß, wenn nunmehr die Unterbeamten definitiv angestellt seien, das Verfahren der Generalkommissionen hoffentlich ein schnelleres Tempo annehmen werde.
Abg. Sombart schloß sich den Ausführungen des Abg. von Rauchhaupt an.
Minister für Landwirthschaft ꝛc., Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen:
Meine Herren! Ich erlaube mir darauf aufmerksam zu machen, daß diese Position unter Nr. 2 bereits bewilligt ist und gar nicht mehr zur Diskussion steht. Wir befinden uns jetzt bei Tit. 6. Ich will aber sehr gern die von den beiden letzten Herren Rednern in An⸗ regung gebrachten Fragen meinerseits beantworten.
s ist vollkommen richtig, daß bis jetzt diese Protokollführer
8
Privatbeamte der Spezialkommission gewesen sind, und daß man mit diesem Verhältniß bisher ausgekommen ist. Insofern könnte es ja in der That auffallend erscheinen, daß 18 aus diesen Herren Beamte gemacht werden, die eine Pensionsberechtigung und dergleichen mehr Pniehen, aber Anregung in dieser Richtung, die Protokollführer der Spezialkommission als Beamte zu stellen, sind gerade in früheren Jahren bäufig aus der Mitte dieses Hauses gekommen, und damals nicht mit Unrecht damit begründet worden, daß man sagte, daß diese “ in ähnlicher Weise wie die Sekretäre beim Gericht oder beim Landrathsamt eine außerordentlich wichtige Stütze der Haupt⸗ beamten sind, die die Kontinuität sehr häufig bei Stellenwechsel auf⸗ recht erhalten, und insofern zur Förderung der Separationsgeschäfte selbst von großem Werth sind. Das ist durchaus richtig und muf anerkannt werden. Wenn nun auf der anderen Seite von den A0 Sekretären, die etwa vorhanden sind, 80 die Pensionsberechtigung und also Beamtenqualität hiermit ertheilt wird, so ist dafür auch der Gesichtspunkt maßgebend gewesen, daß jetzt das Separationswesen in den westlichen Provinzen neu eingeführt ist, und daß dort die höher entwickelten industriellen Verhältnisse es allerdings häufiger herbei⸗ führen, daß solche Leute, sobald sie ausgebildet sind, eine gewisse bureaumäßige Gewandtheit erlangt haben, aus diesen Stellen ausscheiden und in Privat⸗ oder anderen Staatsdienst übertreten. Es ist also diese Beobachtung, die aus dem dienstlichen Interesse heraus es der Königlichen Staatsregierung angezeigt hat erscheinen lassen, diesen Vorschlag zu machen Wenn daher nun, wie hier schon von dem Herrn Referenten hervor⸗ gehoben worden ist, eine thatsächliche Mehrbelastung der Staatz⸗ verwaltung kaum stattfindet — denn das, was jetzt in Form von Gehalt gewährt wird, ist früher in Form der Entschädigung der Bureaukosten den Spezialkommissionen gewährt worden — so sind das Alles, glaube ich, Gesichtspunkte, die diesen ganzen Vorschlag durchaus als rathsam und als im Interesse der Geschäftserledigung liegend erscheinen lassen.
Was die Klagen des Hrn. von Rauchhaupt — und Hr. Sombart hat sie theilweise bestätigt — über die Verzögerung der Geschäfte bei den Generalkommissionen betrifft, so glaube ich doch auf die Geschäftz⸗ übersichten hinweisen zu dürfen, die alljährlich den Häusern mitgetheilt werden, und ich darf darauf hinweisen, daß in neuerer Zeit diese Geschäfte mit ganz außerordentlicher Schnelligkeit erledigt werden, daß von der Einleitung des Separationsverfahrens bis zur Aus⸗ führung, bis zur Planübergabe — und das ist doch die Hauptsache, die Uebernahme in das Grundbuch ist nicht immer so schnell zu be⸗ werkstelligen und nicht bloß von der Thätigkeit der Generalkommission abhängig — ich sage — daß diese neuerlich mit großer Schnelligkeit, und zwar in 2 bis 3 Jahren erledigt werden. as, woran wir kranken, sind gerade die uralten Sachen, über die schon Generationen hinweggestorben sind, und es ist die Weisung von der Centralstele aus immer aufs Neue, und ich glaube auch, mit einigem Erfolge, an die betreffenden Generalkommissionen gegeben worden, daß nach Mäg⸗ lichkeit diese Sachen endlich zum Abschluß gebracht werden.
Ich glaube auch in dieser Beziehung, wenn Sie Kenntniß nehmen wollen von dem allgemeinen Verwaltungsbericht, worin die Thätig⸗ keit der einzelnen Kommissionen angegeben ist, daß von den Kon⸗ missionen in den östlichen Provinzen — ich meine Bromberg, Frank⸗ furt a. O. — besonders in den letzten Jahren eine Reihe von sehr alten Sachen mit großer Rührigkeit erledigt worden sind. In Uebrigen kann ich die Bestrebungen, diese Sachen zu einem schnellen e zu führen, nur als durchaus berechtigt und wünschenswerth
ezeichnen. 8 “
Bei dem Kapitel „Thierärztliche Hochschulen“ erklärte Abg. Sombart es für nothwendig, an die wissenschaftliche Vorbildung der Thierärzte größere Ansprüche zu stellen.
Abg. von Schalscha bat im Gegentheil, die Zulassung zu
diesem Studium zu erleichtern, statt zu erschweren, da es nicht genug Thierärzte im Lande gebe. Die Tuberkulose habe mit Horaz und Sophokleslektüre nichts zu thun.
Minister für Landwirthschaft ꝛc., Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen:
Meine Herren! Ich würde der Meinung sein, daß schon eine sehr beträchtliche Hebung des Standes der Thierärzte zur Zeit ein⸗ getreten ist, seit zehn Jahren, seitdem man den Anspruch der Reife für die Prima eines Gymnasiums erhoben hat, und ich würde es durchaus nicht für rathsam finden, jetzt schon mit einer neuen Steigerung der Ansprüche in dieser Beziehung vorzugehen. Die gemachten Erfahrungen sind durchaus günstige; es hat sich der Stand in der Praxis gehoben und auch in seiner gesammten sonstigen Stellung. Ich glaube nicht, daß Veranlassung vorliegt, jetzt schon wieder mit neuen Ansprüchen in dieser Beziehung vorzugehen. Es würde dann wahrscheinlich das eintreten: einmal würde man finanziell den Zutritt zum Studium außerordentlich erschweren; denn es heißt das eine Verlängerung der Schulzeit um voll zwei Jahre, etwas, was den Eltern und den Ver⸗ wandten der Betreffenden nicht immer ganz leicht fallen wird Dann aber bin ich auch sehr zweifelhaft, ob wirklich diese zwei Jahre Gymnasium gerade nützlich sein werden für die Vorbereitung für die künftige Berufsthätigkeit. Ich halte es für sehr wahrscheinlich, daß, wer einmal diese Opfer an Geld und Zeit gebracht hat, um das Maturitätsexamen zu machen, es vorziehen wird, Menschenheilkunde zu studiren. Also, wenn man dieselben Ansprüche erhebt, die aus praktischen Gründen meines Erachtens gar nicht zu erheben sind, so würden sie sehr wahrscheinlich diesen Effekt haben.
Außerdem kann ich nur konstatiren, daß die jetzige Schulvorbil⸗ dung nach den Aeußerungen der Herren Dozenten, mit denen ich doch auch in häufiger Verbindung stehe, von den bestehenden thierarzneilichen Hochschulen doch die jungen Leute durchaus befähigt, um den betreffen⸗ den wissenschaftlichen Vorträgen mit Verständniß zu folgen und die Fachbildung zu erreichen, was für ihre künftige praktische Thaͤtigkct erforderlich ist. Damit ist ja aber keineswegs ausgeschlossen, daß Der⸗ jenige, der pekuniär besser gestellt ist, der einen höheren wissenschaft⸗ lichen Drang und auch die nöthigen Fähigkeiten hat, eine vollständige akademische Carrière machen kann, und das ist ja jetzt auch schon der Fall. Die Herren Dozenten an den beiden Hochschulen stehen größtentheils in ibrer wissenschaftlichen Vorbildung und der Stellung, die sie haben, den akademischen Professoren vollständig gleich; zum Theil doziren sie auch an der hiesigen Unverisität. “
Also ich meine, es ist hier Thür und Thor für jeden Ehrgei;, für jedes berechtigte Streben geöffnet, und ein Steigern der Ansprüah könnte in dieser Beziehung eher einen Nachtheil als einen Vortheil mi sich bringen. . 8
Im Uebrigen glaube ich aber darauf noch verweisen zu müssc daß diese Carrière sich doch von den andern Beamtencarribren wesen lich unterscheidet. Es wird doch nicht jeder Thierarzt — Thierarzt, er braucht es wenigstens nicht zu werden. Also der 9 drang, der hier stattfindet, ist einer, dem wir Beschränkung aufhuerlege eigentlich keine Veranlassung haben. Mehr Anstellungen, als Aem da sind, erfolgen in keinem Fall, und die Uebrigen müssen versuchen 8 der Privatpraxis, wie das der Meditziner, der Menschenheilkun treibt, auch thun muß sich ihre Existenz zu suchen und zu fristen.
Also ich würde nach dieser Richtung es nicht erforderlich finden, hier gewisse beschränkende Vorschriften eintreten zu lassen. 8
ei dem Kapitel „Förderung der ischerei’“ reg Abg. Lotichius eine Regelung der Adjazentenfischerei an.
Minister für Landwirthschaft ꝛc., Dr. Freiherr Lucin
von Ballhausen:
2 2₰ 2 z91 l⸗ Die damals gegebene Anregung hat dazu geführt, die Provinzia behörden zu Berichten aufzufordern über die thatsächlichen Verhält
nisse, Beduͤrfnisse und Anschauungen, die innerhalb ihrer Perwaltunge
aut⸗ nauè, gelung
bezirke in bie Beziehung bestehen. Die Berichte sind im Laufe vergangenen Jahres eingegangen und sind sehr verschiedenarte
Sie gehen aber, um es kurz zu sagen, wohl darauf daß es ein Gegenstand ist, der sich zur provinziellen Re⸗ gern empfiehlt. Die weiteren vorbereitenden Schritte, üm de en
gefallen.
die We
ianat geschehen, aber noch gelangt. 1AX“
daß die
beamtetet
Abg. Freiherr von Hammerstein brachte zur Sprache, bisherige Korrektur der Lebamündung 2 Erfolg ehabt habe; der gegenwärtige Zustand beeinträchtige die ischerbevölkerung des kleinen Städtchens Leba in ihrem erb in hohem Maße. Eine Fortführung der Molen und eine bessere Befestigung der Ostseite des Hafens sei dringend nothwendig.
Minister für Landwirthschaft ꝛc., Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen:
Ich entnehme mit Bedauern aus den Ausführungen des Herrn Vorredners, daß die erheblichen Hafenbauten, die vor einigen Jahren an der Lebamündung ausgeführt worden sind und die auch nach den früͤheren Berichten den gehegten Erwartungen entsprochen haben, nicht alles das geleistet haben, was dabei bezweckt worden ist. Es ist mir aller⸗ dings erinnerlich, daß, nachdem der Hafenbau ausgeführt war, schon sehr bald Anträge hervortraten, die eine Verlängerung der vorhandenen Molenbauten beiweckten, und es hat sich auch meiner Erinnerung nach diesem Wunsche gegenüber das Ministerium der öffentlichen Arbeiten wie mein eigenes keineswegs ablehnend verhalten. Ich werde jedenfalls Veranlassung nehmen, die Sache wieder aufzunehmen, und mich darüber informiren, was etwa zur Vollendung der Anlagen noch ge⸗ schehen kann. Es war bei dem ganzen Bau der leitende Gesichts⸗
zunkt eben doch, die Fischereibevölkerung in ihrem Gewerbe zu unter⸗ ützen und zu fördern, und ich hatte allerdings die Meinung, daß das auch durch die früheren Maßregeln erreicht sei. Ob die dortige Be⸗ völkerung gerade Interesse daran hat, daß mit Torpedobooten in dem Lebahafen manövrirt werden kann, das lasse ich meinerseits dahin⸗
estellt.
8 Abg. Cremer (Teltow) machte auf den Schaden auf⸗ merksam, der für die . dadurch entstehe, daß bei der Herstellung des Oder⸗ pree⸗Kanals die ausgeschachteten Erd⸗ massen in die sogenannten Laken geworfen würden, in denen die Fische vorzugsweise sich aufzuhalten, namentlich zu laichen flegten. 1 “
6 Bei dem Kapitel „Landesmeliorationen“ brachte Abg. Mooren die mißliche Lage der beiden Wiesenbaugenossen⸗ chaften in den Bezirken Düsseldorf und Köln zur Sprache und bat die Staatsregierung, ihnen nach Kräften zu Hülfe zu kommen.
Minister für Landwirthschaft ꝛc., Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen:
Ich glaube doch, das hohe Haus und die Königliche Staats⸗ regierung werden gut thun, zu dem Antrage erst Stellung zu nehmen, wenn er wirklich vorliegt. Was die ausgesprochenen Wünsche betrifft, so sind mir natürlich nicht alle Details dieser Sache, die übrigens das Ministerium öfter beschäftigt hat, gegenwärtig; aber das glaube ich doch sagen zu müssen, auch nach den Eindrücken, die ich damals bei meiner persönlichen Bereisung gehabt habe, daß die Melioration keineswegs eine mißlungene ist. Ich bin überzeugt, wenn sie damals vor 30 Jahren nicht gemacht wäre, würde sie später oder jetzt gemacht werden müssen, weil sonst eine vollständige Versumpfung dieses Thals und wahrscheinlich eine noch viel größere Entwerthung der betreffenden Grundstücke eingetreten wäre, die wahrscheinlich jetzt müßig liegende Süm pfe sein würden.
Auch das ist mir aus den früheren Verhandlungen noch erinner⸗ lich, daß die großen Ueberschreitungen der ursprünglichen Anschläge wesentlich mit durch die hohen Ansprüche bedingt worden sind, welche die betreffenden Mühlenbesitzer, die Stauberechtigten, gemacht haben, um entschädigt zu werden, daß also die Interessenten selbst, die ja doch auch bei der Bauausführung unbedingt mit thätig gewesen sind, oder hätten thätig sein sollen, an ihre eigene Brust klopfen mögen, ob sie nicht an diesen Kostenüberschreitungen, die stattgefunden haben sollen, selber ein gut Theil Schuld tragen.
Ich glaube, daß eine gewisse Gefahr darin liegt, wenn man bei jeder Gelegenheit an das milde Herz des Herrn Finanz⸗Ministers oder den Staatssäckel appelliren will, Forderungen zu erlassen und dergleichen mehr. Die Häuser des Landkages sowohl wie die König⸗ liche Staatsregierung haben sich bei gewissen großen Melio⸗ rationen solchen Anträgen gegenüber nicht ablehnend ver⸗ halten; das war der Fall bei der Burker Haide, der ähnlich liegende Fall der Tuchler Haide und auch wohl noch in einigen anderen Fällen. Da ist aber doch nun sehr genaue und gründliche Prüfung vorausgegangen, ehe man dazu Stellung genommen hat.
Also bei allem Wohlwollen für die betreffenden Interessenten kann ich doch 3. Z. ein Urtheil oder einen Ausspruch darüber nicht abgeben, ob in diesem Falle eine Berücksichtigung stattfinden kann. In jedem Falle aber wird, wenn ein Staatsvorschuß überhaupt dabei in Frage kommt, was der Herr Abgeordnete auch nicht bestimmt an⸗ egeben hat — möglicherweise sind die Vorschüsse von Finanz⸗ znstituten oder von Privaten gegeben worden; mir ist das zur Zeit nicht gegenwärtig —, aber in jedem Falle, wie die Sache auch liegen mag, wird es sich nicht um eine Entscheidung handeln, die der Minister der Landwirthschaft allein oder im Verein mit dem Minister der
inanzen zu treffen hätte, sondern es wird wahrscheinlich, ebenso wie ei der Angelegenheit mit der Bookher Haide, eine gesetzliche Regelung erforderlich sein.
Abg. von Schalscha pflichtete dem Abg. Mooren bei.
Abg. Friedrichs bat bei den Flußregulirungen die Landes⸗ meliorationen mehr zu berücksichtigen.
Bei den Extraordinarien sprach Abg. Kiepert für den Zuschuß von 229 000 ℳ zu den Bau⸗ und Einrichtungskosten einer in Berlin zu errichtenden Versuchs⸗ und Lehranstalt für Brauerei seinen Dank aus und bat die Regierung, dieses Institut auch auf die Brennerei, die dessen dringend bedürfe, auszudehnen.
Minister für Landwirthschaft ꝛc., Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen:
Meine Herren! Ich kann nur wiederholen, was ich bereits in
der Budgetkommission geäußert habe, daß diese Anlage so gemacht wird, daß sie zum Theil schon darauf berechnet ist, um den Anschluß einer Versuchsbrennerei offen zu halten und zu ermöglichen; weiter aber zu gehen in meiner Zusage bin ich nicht in der Lage. „ In der Anlage einer Versuchs⸗Spiritusbrennerei mit kontinuir⸗ lichem Betriebe liegen jetzt seit der neuen Steuergesetzgebung sicher erheblich größere Schwierigkeiten als früher wegen der steuerlichen Kontrole und allem, was damit zusammenhängt. Das aber sage ich ohne Weiteres und erkenne es meinerseits an, daß ich, so weit ich in der Lage bin, jedenfalls diese Bestrebungen des Vereins der Spiritusbrenner sehr gern fördern werde und auch ressort⸗ mäßig fördern muß. Darüber kann kein Zweifel sein, daß das Bren⸗ nereigewerbe für den landwirthschaftlichen Betrieb in den östlichen Provinzen, in den Provinzen mit leichter Bodenart, von der funda⸗ mentalsten Bedeutung ist, und daß staatsseitig alles geschehen muß, um diesem wichtigsten fn wiftötcF eteichen Gewerbe über die Schwierig⸗ keiten, unter denen es laborirt, hinwegzuhelfen.
Meiner Mithülfe nach der Richtung sind Sie jederzeit gewiß.
Der Titel wurde bewilligt.
Schluß 4 Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 11 Uhr.
— In der gestrigen (8.) Sitzung des Hauses der
Abgeordneten erwiderte bei Berathung des Forst⸗Etats,
und zwar bei Tit. 2 der Ausgaben (Befalter der Oberförster) auf die Bemerkungen der Abgg. von Risselmann und von Benda der Minister für Landwirthschaft ꝛc., Dr. Freiherr
Lucius von Ballhausen:
Meine Herren! Ich kann als Ressortchef den beiden Herren Vorrednern nur aufrichtig dankbar sein für das warme Interesse, welches sie für die Verbesserung der L berförster ausgesprochen
ferner
haben. abe auch meines Theils bereits wiederbolt an dieser Stadl⸗ een dieser Forderung anerkannt und betone, daß, nach Maßgabe der Finanzlage eine Besserung über lang oder kurz erfolgen müsse. Wir haben in den letzten Jahren, wie der erste Herr Vorredner auch bereits hervorgehoben hat, eine Erhöhung der Durchschnittsgehälter der Oberförster um 100 Thaler erreicht. Daß damit immer noch nicht den wirklichen Bedürfnissen und auch den Leistungen dieses höchst achtungswerthen und ausgezeichneten Standes nachgekommen ist, darüber kann eine Meinungsverschiedenheit in diesem Haufe wohl kaum existiren. Wenn die Königliche Staats⸗ regierung nicht mit größeren Gehaltsaufbesserungen vorgegangen ist, so ist dabei lediglich, wie ich dem Herrn Finanz⸗Minister gegenüber betonen muß, die berechtigte Rücksicht maßgebend gewesen, daß es immer großen Schwierigkeiten unterliegt, einen einzelnen Berufsstand aufzubessern, ohne gleichzeitig für andere Beamtenkategorien die Konsequenz zu ziehen. Lediglich in diesem Umstand, nicht in dem Umstand, daß die König⸗ liche Staatsregierung nicht die Berechtigung dieser Forderung erkannt hätte, liegt die Aufbesserung der Oberförstergehälter. Ich gebe mich aber der Hoffnung hin, daß der Zeitpunkt nicht mehr fern sein wird, wo eine den Rangverhältnissen und Leistungen dieser Herren entsprechende Aufbesserung erfolgen kann. hin der Meinung allerdings, daß in diesem Gesichtspunkt in der auskömmlichen Gestaltung des Gehalts der Oberförster doch das hauptsächliche Interesse liegt und auch be⸗ friedigt ist. Ich kann nicht zugeben, daß die Bestrebung nach höherem Rang und die Titulaturen gerade eine größere Berechtigung haben; ich meine doch, der Stand der Oberförster hat stets eine bohe soziale Stellung eingenommen, wie er es seiner Vorbildung in den verant⸗ wortlichen Stand entsprechend auch einnehmen kann. Ich meine, unsere Rangverhältnisse sind historisch geworden, und den Meisten wird es vollständig fremd sein, ob der Oberförster den Rang eines Raths 4. oder 5. Klasse hat. Ich meine, wir sind mit Titulaturen so reich gesegnet, daß ein Bedürfniß nach neuen wirklich nicht vorliegt. Ich kann auch nicht einmal zugeben, daß der Titel schöner wäre, an Stelle des „Oberförsters“ zu setzen: „Forstrath“, „Forstmeister“, sogar „Regie⸗ rungs⸗Forstmeister“; — ich meine, die Länge der Titel ist nicht gerade eine Verschönerung derselben. Und nun auch den Titel noch mit „Geheim“ zu verknüpfen dafür fehlt, meine ich, jeder Grund. Uebrigens hat der Hr. Abg. von Risselmann das nur beiläufig er⸗ wähnt, und so richten sich auch meine Entgegnungen weniger gegen
seine Ausführungen, als gegen die Preßerzeugnisse, die mir in den
letzten Monaten und Wochen vor Augen gekommen sind. Ich habe immer beobachtet — der Försterstand ist ja immer der Stand, der am letzten mit derartigen Ansprüchen gekommen ist — daß, je subalterner die Anschauungen in einem Berufskreis sind, desto mehr Werth gerade auf solche Titulaturen gelegt wird. Ich will nicht bestimmte Beamtenkategorien nennen, aber fast jeder Beamtenstand hat jetzt seinen Beamtenverband und sein Organ, das solche Fragen wesentlich zur Geltung bringt und behandelt, und ich glaube kaum, daß es auch nur zur Erhöhung des Standes⸗ bewußtseins dient, wenn man künstlich die Sucht nach neuen Titeln und kleinen Rangunterschieden, die einen reellen Werth und eine reelle Bedeutung nicht haben, unterstützt. Ich meine: Jeder, der in den Königlichen Dienst tritt, welche Dienstbranche das auch sein mag, ist sich darüber im Klaren, kömmliche Existenz zu gewärtigen hat. Wer in den Königlichen Dienst tritt — und der Zudrang ist ja zu allen Dienstzweigen ganz außer⸗ ordentlich groß — der sucht eine sichere und bescheidene Ver⸗ sorgung, — und mehr als das wird der Staat auch nicht gewähren können — der verzichtet auf große Gewinne, auf die Chancen, ein großes Vermögen zu erwerben, eine große Einnahme zu bekommen, der tauscht eben diese Chancen ein gegen die Sicherheit seiner Stellung, gegen die Gewißheit, bis an sein Lebensende oder wenigstens meist weit bis über die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit in seinem Amte erhalten zu werden, als wie das im Privaterwerb und in Privatgeschäften geschehen sein würde. Der Königliche Dienst bietet eine Menge von sicheren Vortheilen, also die lebenslängliche Versorgung, in Krankheitsfällen die zahlreichen Unterstützungen, die gewährt werden, oder wenn häusliche Unglücksfälle passiren; ferner die regelmäßigen Urlaubsbewilligungen. All solche Vortheile hat der
rivaterwerb⸗Treibende überhaupt nicht, oder in geringem Grade.
as sind die Lichtseiten der Sache, und ich meine, daß es doch auch an dieser Stelle richtig ist zu betonen, daß der Staatsdienst auch seine großen Vorzüge hat, daß aber Jeder, der sich dem Staatsdienst widmet, von vornherein mit bescheidenen Ansprüchen kommen muß. Dieser Beruf gerade, der des Oberförsters und des örsters, ist ein ganz eigenartiger; die Schwierigkeiten, die in der ünftigen Haus⸗ haltung, in der künftigen Kindererziehung liegen, hat sich Jeder gegen⸗ wärtig zu halten, wenn er diesen Beruf erwählt. Der Oberförster, der Forstschutzbeamte kann naturgemäß nicht in einer Stadt wohnen — das kann nur ein Ausnahmefall sein —, er muß darauf gefaßt sein, in ländlicher Einsamkeit im Forst zu wohnen und auch dort sein Leben zu beschließen. Wer nicht die Berufsneigung und Berufsfreudigkeit hat, thut besser, auf eine solche Berufswahl zu verzichten. Es ist ganz unmöglich, die Eigenart, die dieser Beruf jedem seiner Träger auferlegt, zu beseitigen oder zu kompensiren durch hohe Gehaltsgewährung; das geht über die Möglichkeit. Aber in der Richtung bin ich und gewiß auch die Königliche Staatsregierung in ihrer Gesammtheit vollständig mit den Aeußerungen der beiden Herren Vorredner einverstanden, daß Alles, was geschehen kann, geschehen uucs. um diese Beamten so zu situiren, daß sie ihre bescheidenen Lebensbedürfnisse ausreichend befriedigen können. Es ist das ein Gebot der Billigkeit; und es ist auch ein Gebot der Staatsklugbeit meines Erachtens; denn in der That sind es die persönlichen Leistungen der Revierbeamten, der Oberförster insbesondere, die die Erfolge der Königlichen Forstverwaltung im Wesentlichen sichern in ihrer Sorgfalt, den Be⸗ trieb zu leiten, die Durchforstungen zur richtigen Zeit zu machen, die Kulturen zur richtigen Zeit anzulegen und zu schützen vor Ungeziefer, und was alles in der Beziehung geschehen kann. Die Verwerthung des Holzes, die Steigerung der Nutzholzprozente, das alles sind Dinge, die wesentlich der persönlichen Anstrengung und Bemühung der Ober⸗
.förster zu danken sind; also ist ihnen der Staat auch die Anerken⸗
nung schuldig, daß er die steigenden Erträge der Forstverwaltung auch benutzt, um die Gehalte entsprechend aufzubessern. Die Stei⸗ gerungen, die der Hr. Abg. von Benda angeführt hat, sind sogar zum Theil noch erbeblicher, als sie hier genannt worden sind. Den tiefsten Stand hatten die Forsteinnahmen im Jahre 1879 erreicht, die Brutto⸗ erträge nämlich, weil die Nettoerträge durch eine Menge von neuen Belastungen alterirt waren, also für die Beurtheilung der Gewinne viel weniger charakteristisch sind. Damals haben die Bruttoerträge aus den Forsten betragen 47 Millionen Mark, im Jahre 1887/88 waren sie auf über 58 800 000 ℳ gestiegen, und auch die beiden letzten Jahre werden, wenn auch nicht eine große, doch immerhin nicht ganz unbeträchtliche Steigerung der Einnahmen nachweisen.
„Ich schließe also durchaus mit dem Ausdruck des Einverständnisses mit den hier ausgesprochenen wohlmeinenden Intentionen für die oberen und unteren Forstbeamten, und kann nur meinerseits versichern, daß ich hoch erfreut sein werde, wenn es mir beschieden sein sollte, mit einer Vorlage zur Gehaltsaufbesserung dieser Beamtenklasse recht bald vor das Haus zu treten.
— Dem Abg. Dr. Freiherrn von Heereman entgegnete der Minister für Landwirthschaft ꝛc., Dr. Freiherr Lelus von Ballhausen:
Meine Herren! Die Zahl derjenigen Herren, die das große Forst⸗ examen abgelegt haben, beträgt z. 8 337. Zur Anstellung ne⸗ ⸗ in diesem Jahre die Jahrgänge, die das Examen in dem Jahre 1882/83 gemacht haben. Die jetzt erfolgenden Anstellungen sind ver⸗ hältnißmaͤßig noch keine übermäaͤßig lpäten. Dagegen ist allerdings zu befürchten, daß gegenüber dieser vorhandenen großen Anzahl von For⸗ . Assessoren bei eintretenden Vakanzen von jährlich 30 ein langer Zeit⸗ raum vergehen wird, bis die letzten der jetzt vorhandenen Forst⸗ Assessoren zur Anstellung gelangen.
Ich habe d Veranlassung genommen, ei
daß er nur eine bescheidene und knapp aus⸗
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orstcarrire gewarnt und auf diese Schwierigkeiten, die sich ür die spätere Anstellung ergeben, binzewiesen wird. Meine re weiter zu gehen, bin ich früher auch kaum in der age gewesen. Weil man doch nicht voraussehen kann, ob der Zudrang zur Carrière immer derselbe bleibt und man über⸗ haupt die großen Konjunkturen auch berücksichtigen muß, die eintreten können — z. B. Kriegsfall. Auch das ist eine Sache, die doch auch in unserer Berechnung nicht ganz ausgeschlossen bleiben darf — habe ich früher keine Veranlassung gehabt, in entschiedener Weise vor dem Betreten der Forstcarriere zu warnen, wie es jetzt neuerlich ge⸗ schehen ist. Uebrigens befindet sich in dieser Beziehung die Forst⸗ verwaltung in keiner anderen Lage, wie alle anderen Königlichen Ver⸗ waltungen; auch die Zahl der unbesoldeten Justiz⸗Assessoren ist eine ganz enorm große, und dieselben Uebelstände, die sich in der Forst⸗ carrière zeigen, zeigen sich in allen anderen höheren Berufscarrièren auch, und ich glaube kaum, daß ein Ressort⸗Chef in der Lage ist, in dieser Beziehung gewissermaßen abzuschrecken vor dieser Berufswabl, weiter zu gehen, als es von diesem Ressort aus geschehen ist. Es werd einmal für Diejenigen, die in den Forstdienst einzutreten reflektiren, eine felddiensttüchtige körperliche Beschaffenheit verlangt — also schon körperliche Voraussetzungen, die nicht gerade ganz allgemein sind unter der studirenden Jugend; es wird verlangt ein scharfes Gesicht, ein scharfes Gehör und eine robuste Gesundheit nach körperlicher Richtung hin. Es wird verlangt die Ableistung des Maturitätsexamens auf den Realschulen erster Ordnung oder auf den Gymnasien, außerdem daß das Zeugniß in der Mathematik nicht bloß ein genügendes, son⸗ dern sogar ein gutes ist. Es ist ferner schon seit Jahren verlangt worden, daß die Betreffenden den Nachweis erbringen, daß sie min⸗ destens 8 Jahre nach abgelegtem Vorbereitungsdienst sich selbst zu erhalten in der Lage sind. Ich meine, diese Reihe von Erschwerungen ist wohl ganz sachgemäß begründet und geeignet, um abzuhalten von einem übertriebenen ZUudrang. Wenn trotzdem die jetzige Zahl der Forst⸗Assessoren herangewachsen ist, so geht das eben über das hinaus was der Ressort⸗Chef zu verhindern in der Lage ist. Ich zweifle aber nicht, daß sowohl der letzte Erlaß, als auch die jetzt eben stattgehabte Verhandlung soweit zur öffentlichen Kenntniß kommen wird, daß sich weniger junge Leute diesem Fach, das für die nächsten Jahre sehr wenig günstige Aussichten bietet, widmen.
herbenre zu bringen, wo ausdrücklich vor dem Betreten der
— Dem Abg. von Schöning erwiderte der Minister f Landwirthschaft ꝛc. Dr. Freiherr Luceius von Ballhausen
Meine Herren! Ich erlaube mir den Herrn Vorredner darauf aufmerksam zu machen, daß der landwirthschaftliche Etat eine Position enthält, die dazu bestimmt ist, Prämien zur Aufforstung zu geben Prämien an Gemeinden sowie auch an kleine Besitzer. Prämien werden alljährlich nach den Anträgen, wie sie einlaufen auch verwandt und größtentheils ausgegeben; Bestände von einem Jahre zum anderen werden selten übernommen.
Ebenso geschieht es von Seiten der Forstverwaltung sehr gern aus ihren Pflanzenkämpen Pflanzen, die zu der eigenen Kultur — da ist natürlich Voraussetzung, daß der eigene Bedarf gedeckt ist, — nich erforderlich sind, zu minimen Preisen für solche Zwecke zu überweisen Ich kann also nur meinerseits bestätigen, daß die Königliche Forst verwaltung, wie auch das landwirthschaftliche Ministerium den von ihnen befürworteten Bestrebungen durchaus begünstigend und fördern gegenübersteht. 1
— Der Etat der Ansiedelungskommission fü Westpreußen und Posen für das Jahr 1889/90 nimm ein (Kapitel 25 i): 491 704 ℳ (+ 304 787 ℳ) bei ebensovie Ausgaben (Kapitel 54 a). Das Nähere besagt eine Denk⸗
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„ „Wie in der dem Landtage der Monarchie vorgelegten Denkschrift für das Jahr 1887 über die Ausführung des Gesetzes vom 26. April 1886 angegeben, sind die von der Ansiedelungskommission angekauften Grundstücke mit den dort erwähnten Ausnahmen gemäß §. 12 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1886 früher unmittelbar nach der Uebergabe den Bezirksregierungen zur einstweiligen Ver⸗ waltung überwiesen und aus dieser erst wieder zurückgenommen worden, nachdem das eigentliche Austhuungsverfahren auf Grund festgestellter und genehmigter Besiedelungspläne begonnen hatte. Dieses Verfahren hat sich hinsichtlich derjenigen Grundstücke, welche in Vorbereitung zur Austhuung genommen werden sollen, nicht bewährt. Die Arbeiten, welche der Aufstellung der Bestedelungspläne vorausgehen, machen vielfache örtliche Dispositionen der Ansiedelungsbehörde er⸗ forderlich; außerdem ist es wichtig, daß die Letztere die erforderlichen Vorbereitungen für das Austhuungsgeschäft selbst schon lange vor dem Abschluß der Planlagen treffen kann. Dies und die Durch⸗ führung der beschlossenen Maßnahmen ist zweckmäßiger und schneller ins Werk zu seßen. wenn die Ansiedelungskommission damit nicht auf den Weg der Requisition einer anderen selbständigen Instanz und auf deren Organe angewiesen ist. In dem bisherigen Ver⸗ fahren ist daher insofern eine Aenderung eingetreten, als die Ansiedelungskommission auf Grund des §. 12 der Aller⸗ höchsten Verordnung vom 21. Juni 1886 die Verwaltung derjenigen Grundstücke, welche in Vorbereitung zur Austhuung ge⸗ nommen werden sollen, fortan selbst übernimmt. Zu diesem Zwecke ist bei derselben eine besondere Verwaltungsabtheilung einge⸗ richtet und mit den erforderlichen Beamten besetzt worden. Es sind dies zunächst: 1 Rath, 4 Bureaubeamte und 1 Kanzleibeamter. Die Geschäfte des der Ansiedelungskommission als technischer Hülfsarbeiter beigegebenen Bauinspektors haben einen weit erheblicheren Umfang und eine größere Bedeutung gewonnen, als ursprünglich angenommen wurde. Insbesondere hat es sich als praktisch erwiesen, denselben auch zur Bearbeitung der Parzellirungspläne, soweit diese bei der Ansiede⸗ lungskommission erfolgt, zuzuziehen. Hierbei hat er die erforderlichen geodätischen, kultur⸗ und bautechnischen Arbeiten, sowie auch umfang⸗ reiche Meliorationen auszuführen bezw. zu leiten und es ist ihm zu diesem Zwecke ein besonderes technisches Bureau unterstellt, welches zur Zeit aus 1 Regierungs⸗Baumeister, 1 Bautechniker und 4 Land⸗ messern besteht. Eine weitere Vermehrung seiner Aufgaben ist durch die oben erwähnte Uebernahme der zwischenzeitlichen Verwaltung an⸗ gekaufter Grundstücke Seitens der Ansiedelungskommission eingetreten, indem in Folge derselben die bezüglichen Funktionen der bautechnischen Räthe der Bezirksregierungen auf ihn übergegangen sind. Seine Geschäfte kommen an Umfang und Bedeutung gegenwärtig denjenigen der Regierungs⸗ und Bauräthe vollkommen gleich, und es entspricht daher nicht nur den thatsächlichen Verhältnissen, sondern ist auch im Hinblick auf den nothwendigen Verkehr mit den Lokalbaubeamten angezeigt, die Stelle des Bauinspektors in eine Regierungs⸗ und Bau⸗ rathsstelle umzuwandeln. Zur Erledigung der laufenden Bureau⸗ geschäfte, insbesondere der umfangreichen Correspondenz mit den Unter⸗ nehmern, der rechnerischen Prüfung der Kostenanschläge, Rechnungen ꝛc. ist es erforderlich, dem Regierungs⸗ und Baurath einen Bureaubeamten beizugeben. In der Eingangs erwähnten Denkschrift über die Aus⸗ führung des Gesetzes vom 26. April 1886 ist bereits von der provi⸗ sorischen Bildung einer Spezialkasse bei der Ansiedelungskommission zu den dort angegebenen Zwecken Mittheilung gemacht worden. Diese Einrichtung hat sich bisher bewährt und soll in eine dauernde umge⸗ wandelt werden. Es ist daher für den anzustellenden Rendanten, welcher zugleich nebenbei Sekretariatsgeschäfte zu versehen hat, die Besoldung mit dem Durchschnittsgehalte der Sekretäre auf den Etat gebracht worden.
„— Der Etat des Ministeriums für Handel und Gewerbe für das Jahr 1889/90 nimmt ein (Fre⸗ 29) 1 025 138 ℳ (+ 21 126 ℳ). Die Ausgaben (Kapitel 68, 69, 69a, 70) betragen 4 021 225 ℳ (+ 353 474 ℳ0): 1) Ministerium 312 535 ℳ 8 9200 ℳ9 2) Handels⸗ und Gewerbeverwaltung 1 097 ℳ (+ 28 850 ℳ). 3) Ge⸗ werbliches Unterrichtswesen, vCSSe und “ Zwecke 1 826 502 ℳ (+ 329 145 ℳ). 4) Königliche Porz