Manufaktur 703 500 ℳ (+ 2279 ℳ). 5) Königliches Institut fur Glasmalerei 56 700 ℳ (unverändert). 6) Vermischte Ausgaben 24 300 ℳ (— 16 000 ℳ). Die einmaligen und außerordentlichen Ausgaben (Kapitel 7) betragen 419 570 ℳ (unverändert).
— Der Etat der allge meinen Finanzverwaltung ür das Jahr 1889/90 nahm ein (Kap. 24) 245 779 707 ℳ + 44 979 784 ℳ), nämlich: 1) Antheil an dem Ertrage der
und der Tabacksteuer 91 168 330 ℳ (+. 12 218 670 ℳ).
Ia. Antheil an dem Ertrage der Verbrauchsabgabe vom
Branntwein und des Zuschlags zu derselben 66 869 130 ℳ
ben 4 077 220 ℳ). 2) Antheil an dem Ertrage der Reichs⸗
Stempelabgaben 12 063 950 ℳ (+ 160 760 ℳ). 3) Einnahme
des vormaligen Staatsschatzes 2 503 030 ℳ (+ 478 300 ℳ).
4) Zinsen von Staatsaktivkapitalien 2 173 320 ℳ (— 12 830 ℳ).
5) Erlös für Verschreibungen konsolidirter Anleihe, welche
behufs baarer Einlösung von Schuldverschreibungen älterer
Anleihen ausgegeben werden, 7 198 673 ℳ 17 + 1673 705 ℳ 33 „. 6) Privatrenten⸗Ablösungskapita⸗
lien, welche nach F 62 des Gesetzes vom 2. März 1850
1““ S. 112) zur Tilgung der Staatsschulden be⸗
stimmt sind, 104 3244 ℳ (— 55 374 ℳ). 7) Rente
von der Reichsbank nach §. 6 des Vertrages wegen der Preußischen Bank das
vom 17./18. Mai 1875 (Gesetz⸗Samml. S. 224) 1 865 730 ℳ
(unverändert). 8) Rückzahlungen auf früher in den Hohen⸗
bü anden gewährte Vorschüsse 600 ℳ (unverändert).
9) Rückzahlungen und Zinsen auf die nach den Gesetzen vom
23. Dezember 1867 (Gesetz⸗Samml. S. 1929) und vom
3. März 1868 (Gesetz⸗Samml. S. 174) zur Abhülfe des
Nothstandes in Ostpreußen gewährten Darlehne 10 000 ℳ
(unverändert). 10) Rückzahlungen und Zinsen auf die in
Folge des Gesetzes vom 24. April 1873 (Gesetz⸗Samml.
—. 185) zur Beseitigung des durch die Sturmfluth der
Ostsee hervorgerufenen Nothstandes bewilligten Darlehne
90 625 ℳ 13 ₰ (+ 3117 ℳ). 11) Rückzahlungen und
Zinsen auf Darlehne, welche zur Beseitigung der durch die
Frühjahrs⸗Hochfluthen des Jahres 1876 verursachten Schäden
auf Grund des Gesetzes vom 22. Juli 1876 (Gesetz⸗Samml.
S. 294) bewilligt worden sind, 41 377 ℳ 27. ₰ (+ 800 ℳ
76 J. 12) Rückzahlungen und Zinsen auf die in Anlaß
des Nothstandes in Oberschlesien auf Grund des Gesetzes
vom 3. Februar 1880 (Gesetz⸗Samml. S. 17) gewährten
Darlehne 38 393 ℳ 85 ₰ (— 4196 ℳ 95 J). 12 a. Rück⸗
zahlungen und Sensen auf die in Folge des Gesetzes vom
23. Februar 1881 (Gesetz⸗Samml. E. 25) zur Hebung der
wirthschaftlichen Lage in den nothleidenden Theilen des
Regierungsbezirks Oppeln gewährten Darlehne 9569 ℳ 52 ₰ + 4849 ℳ 57 ₰). Rückzahlungen und Zinsen auf die aus
Anlaß der Verheerungen durch Hochwasser im Stromgebiet
des Rheins auf Grund des Gesetzes vom 21. Januar 1883
(Gesetz⸗Samml. S. 3) bewilligten Darlehne 51 769 ℳ 91 ₰ — 25 084 ℳ 46 Z). 13) Hinterlegte Gelder 25 000 000 ℳ + 2 000 000 ℳ) 14) Zinsen, welche den Hinterlegungs⸗
betheiligten gutzuschreiben sind, 625 000 ℳ (unverändert).
15) Zinsen und sonstige Erträge von den Beständen des vor⸗
maligen Hinterlegungsfonds 1890 ℳ 60 ₰ (+ 1296 ℳ
90 Z). 16) Sonstige Einnahmen 999 ℳ 55 ₰ (+ 31 ₰).
17) Außerordentliche Einnahmen 35 962 994 ℳ (+ 35 962 994 ℳ)
Die Ausgaben (Kap. 42, 43) betragen 220 575 521 ℳ
(+† 13178864 ℳ), nämlich: dauernde Ausgaben 130071 807 ℳ
(+ 3 262 085 ℳ), ferner: 1) Apanagen 144 018 ℳ 72 ₰
(— 1216 ℳ 58 Z). 2) Renten und Entschädigungen an
Fürsten und Standesherren 1 736 022 ℳ 30 ₰ (unverändert).
x5) Zuschuß zur Ablösung der Domainen⸗Amortisationsrenten
aus den Kreisen Heiligenstadt, Mühlhausen und Worbis
20 582 ℳ 44 ₰ (unverändert). 4) An das Militär⸗Waisen⸗
zu Potsdam und an das Soldaten⸗Kinderhaus zu Stral⸗
sund 395 987 ℳ (unverändert). 5) Sonstige Renten und
Entschädigungen für aufgehobene Zölle und andere Berech⸗
tigungen 221 132 ℳ 84 ₰ (— 4 ℳ 40 ₰). 6) Zur Ge⸗
währung von Provinzialfonds für Zwecke der Selbstverwal⸗ tung einschließlich der Mittel zur Durchführung der Kreis⸗ ordnung 37 559 110 ℳ 70 ₰ (unverändert). 7) Beitrag zu den Kosten der Amtsverwaltung nach Maßgabe des §. 70 der
Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg,
Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. De⸗
zember 1872 (Ges.⸗Samml. S. 661) 745 500 ℳ (un⸗ erändert). 8) Zuschuß zu den Verwaltungsausgaben
der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont 310 000 ℳ (unver⸗ ändert). 9) Zuschuß zur Tilgung der ständischen Schulden der Nieder⸗Lausitz 7360 ℳ 98 ₰ (unverändert). 10) Bei⸗ hülfe für die Stadt Königsberg i. Pr. zur Verzinsung und
Tilgung der städtischen Kriegsschuld 90 000 ℳ (unverändert).
11) Beihülfe für die Stadt Elbing zur Verzinsung und Tilgung
der städtischen Kriegsschuld 10 000 ℳ (unverändert). 12) Zu⸗
schuß für das Theater in Kassel 108 000 ℳ (unverändert).
13) Zu Rückzahlungen von hinterlegten Geldern 25 000 000 ℳ
(+ 2 000 000 ℳ). 14) Zu Auszahlungen von Finsen hinter⸗
legter Gelder 530 000 ℳ (— 40 000 ℳ). 15) Zinsen, welche en Hinterlegungsbetheiligten gut zu schreiben sind, 625 000 ℳ unverändert). 16) Rechnungsvergütungen 999 ℳ 02 ₰
(— 02 —. 127) Zu Ueberweisungen an die Kommunal⸗
verbände auf Grund des Gesetzes vom 14. Mai 1885 (Gesetz⸗
Samml. S. 128) 23 000 000 ℳ (+ 8000000 ℳ). Die einmaligen
und außerordentlichen Ausgaben betragen — 42 000 ℳ
1 — Der Etat der Verwaltung der indirekten Steuern 1889/90 hat an Kühhesgaen 64 691 200 ℳ 1t 3 152 800 ℳ), davon Reichssteuern Kapitel 1—8 34 711 850 ℳ (— 4 772 370 ℳ), nämlich: Zölle 8 825 000 ℳ (— 1 432 000 ℳ), Tabacksteuer 180 800 ℳ (+ 13 600 ℳ,), Zuckersteuer, a. Materialsteuer 1 886 000 ℳ, b. Ver⸗ brauchsabgabe 1 080 000 ℳ, zusammen 2 966 000 ℳ (s— 1 030 ℳ). Salzsteuer 178 450 ℳ (— 3470 ℳ), Branntweinsteuer a. Maischbottich, und Branntwein⸗ materialsteuer 4 526 700 ℳ, b. Verbrauchsabgabe und Zuschlag zu derselben 15 337 500 ℳ, zusammen 19 864 200 ℳ Brausteuer und E“ von Bier 2 446 800 ℳ (+ 94 200 ℳ), Spielkartenstempel 35 600 ℳ (+ 1750 ℳ), Stempelabgabe für Werthpapiere, Kaufgeschäfte und Lotterieloose 215 000 ℳ (+ ℳ.), zusammen 34 711 850 ℳ (— 4772 370 ℳ); ferner Ein⸗ nahmen für alleinige Rechnung Preußens 29 979 350 ℳ d8 1 619 570 ℳ), nämlich: Entschädigung für die durch die tatistik des Waarenverkehrs mit dem Ausland erwachsenden Kosten 9500 ℳ (— 500 ℳ), Antheil an der deutschen Wechselstempelsteuer 70 860 ℳ (— 680 ℳ), Stempelsteuer 18 600 000 ℳ (+ 600 000 ℳ), Erbs aftedeche 6 900 000 ℳ (+ 900 000 ℳ), Brücken⸗, F und Hafengelder, Strom⸗
.
Kanalgefälle 2 600 000 ℳ (+ 40 000 ℳ), Niederlage⸗, 42 und Waagegeld 164 000 ℳ (— 6000 ℳ), Kontrolgebühr für Salz 102 (. 5rth,-bt. in den 8 Landen 33. ℳ (+ 600 ℳ), Stra S.
80 000 ℳ (+ 30 000 ℳ), Verwaltungskostenbeiträge 900000 ℳ (+ 50 000 ℳ), Miethe für Gebäude, Grundstücke und Dienst⸗
wohnungen 67 000 ℳ (unverändert), außerordentliche Ein⸗
nahmen 152 990 ℳ (4. 1150 ℳ). 1
Die dauernden Ausgaben weisen die Summe von 31 016 100 ℳ (— 895 600 ℳ) auf, und zwar: 1) Kapitel 7. Die Central⸗Stempel⸗ und Drucksachen⸗Verwaltung 226 460 ℳ (+£ 25 000 ℳ). 2) Aus Anlaß der neuen Gesetzgebung über die Branntwein⸗ und Zuckersteuer erhöhen sich die Ausgaben bei den Besoldungen der Beamten: S-- ve. bei der Pro⸗ vinzial⸗Steuerverwaltung Tit. 2 1150800 ℳ ( 36900 ℳ). Ge⸗ sammtsumme 258 520 ℳ ( 43 920 ℳ%). 3) Bei der Zoll⸗und Steuer⸗ vgagere; und Kontrole Kapitel 9. Tit. 1. 7 034 518 ℳ (+ 1 961 050 ℳ), Tit. 2. 2 458 126 ℳ 13 3 (+ 47 850 ℳ), Tit. 3. 8 606 250 ℳ 58 ₰ (+ 473 040 ℳ 83 S). Im Tit. 5 ermäßigen sich die Ausgaben 450 000 ℳ (— 3089 9000 9. Gesammtsumme des 9. Kapitels 25 160 310 ℳ (— 639 860 ℳ).
Die einmaligen und außerordentlichen Ausgaben betragen 459 940 ℳ (— 902 544 ℳ). Davon sind 102 000 ℳ (+ 79 978 ℳ) als zweite Baurate für ein Dienstgebäude für das Haupt⸗Steueramt zu Kottbus ausgeworfen. 22 500 ℳ (— 27 ℳ) zum Neubau eines Dienstgebäudes für das Haupt⸗Steueramt zu Prenzlau; desgleichen 50 000 ℳ zum Ankauf eines Dienstgebäudes zu Verden und 285 440 ℳ zum Neubau eines Zoll⸗Dienstgebäudes in Altona. Nach Abzug aller Ausgaben läßt der Etat einen Ueberschuß von 33 215 160 ℳ (— 1 354 656 ℳ).
— Der Etat des Finanz⸗Ministeriums für das Jahr 1889/90 nimmt ein (Kapitel 27) 1 631 268 ℳ (+ 54 087), nämlich: 1) Wittwen⸗ und Waisen⸗Verpflegungs⸗ Anstalten 333 740 ℳ (— 29 540 ℳ). 2) Verschiedene Ein⸗ nahmen 1 297 528 ℳ (+ 83 627 ℳ). Die Ausgaben belaufen sich 57 — 63) auf 52 753 897 ℳ (+ 4169 163 ℳ), nämlich: 1) Besoldungen 778 700 ℳ (+ 27200 ℳ). 2) Wohnungsgeld⸗ zuschüsse für die Beamten 128 000 ℳ (+ 4300 ℳ). 3) Andere persönliche Ausgaben 60 200 ℳ (unverändert). 4) Sächliche und vermischte Ausgaben 155 500 ℳ “ Ober⸗ Präsidenten, Regierungs⸗Präsidenten und Re⸗ gierungen ꝛc. 1) Besoldungen 6 994 195 ℳ 50 ₰ (+ 26 981 ℳ 25 ₰). 2) Wohnungsgeldzuschüsse für die Beamten 903 500 ℳ (+ 1395 ℳ). 3) Andere persönliche Ausgaben 1 821 900 ℳ (unverändert). 4) Siächliche Ausgaben 2 926 700 ℳ (+ 22 500 ℳ). 5) Sonstige Aus⸗
aben 231 004 ℳ 50 ₰ (+ 18 ℳ 75 ₰). Renten⸗ anken. 1) Besoldungen 224070 ℳ (+ 11 475 ℳ). 2) Zu Wohnungsgeldzuschüssen für die Beamten 37500 ℳ (+ 226 26 3) Andere persönliche Ausgaben 281 350 ℳ (— 7400 ℳ 4) Sächliche und vermischte b1“ 528 ℳ (— 150 ℳ). Wittwen⸗ und Waisen⸗Verpflegungs⸗Anstalten 4 563 465 ℳ (— 395 237 ℳ). Verwaltung des Thier⸗ gartens bei Berlin 143 200 ℳ (— 750 ℳ). Wartegelder, Pensionen und Unterstützungen 30 595 084 ℳ 8 5 040 562 ℳ). Allgemeine Fonds 2812 000 ℳ unverändert). Das Betriebskapital der General⸗Staatskasse beträgt 30 330 000 ℳ Einmalige und außerordentliche Aus⸗ gaben — 564 000 ℳ Durch die Mehrarbeiten, welche durch die Ausführung der neuen Gesetzgebung über die Branntwein⸗ und Zuckerbesteuernng (Gesetze vom 24. Juni und 9. Juli 1887) bei der Abtheilung des Finanz⸗Ministeriums für die Verwal⸗ tung der indirekten Steuern hervorgerufen sind, ist die Neuerrichtung der Stelle eines vortragenden Raths, sowie die weitere Verstärkung des etatsmäßigen Bureaubeamten⸗ personals nothwendig und eine Mehrausgabe von 8700 ℳ erforderlich. Durch die Theilung des Regierungsbezirks Schleswig in zwei Regierungsbezirke ist eine Ausgabe von 22 950 ℳ mehr erforderlich. Die Zulage für einen Ober⸗ Regierungs⸗Rath bei der Ministerial⸗, Militär⸗ und Bau⸗ kommission in Berlin bedingt eine Mehrausgabe von 900 ℳ Aus Anlaß der Einrichtung einer neuen Regierung in Kiel ist eine Mehrausgabe von 22 500 ℳ entstanden.
— Der Etat der Bauverwaltung für das Jahr 1889/90 hat an Einnahmen (Kapitel 28) 1 624 000 ℳ (+ 107 500 ℳ), an Ausgaben (Kapitel 64, 65, 66) 20 614 226 ℳ (+ 1 309 254 ℳ), und zwar: 1) Für das Ministerium 794 440 ℳ (+ 9840 ℳ). 2) Für die Besol⸗ dungen bei der Bauverwaltung 3 093 996 ℳ (+ 20 522 ℳ). 3) Für Wohnungsgeldzuschüsse für die Beamten 356 608 ℳ 88 4488 ℳ). 4) Andere persönliche Ausgaben 563 055 ℳ + 51 850 ℳ). 5) Sächliche Ausgaben 15 605 707 ℳ (+ 1 265 354 ℳ). 6) Vermischte Ausgaben 200 420 ℳ (s— 42 800 ℳ). Ferner betragen die einmaligen und außer⸗ ordentlichen Ausgaben (Kapitel 6) zur Regulirung der Wasser⸗ straßen und Förderung der ne Eessgsfehre 6 788 400 ℳ
(— 908 200 ℳ), zu Seehäfen und Seeschiffahrtsverbindungen 3 380 000 ℳ (+ 12259 900 ℳ), zum Bau von Straßen, Brücken und Dienstwohnungen 1 873 500 ℳ (— 36 500 ℳ), zusammen 12 041 900 ℳ (+ 279 000 ℳ).
„Wiederholt hat sich das Bedürfniß geltend gemacht, die Leitung umfangreicher und besonders verantwortungsreicher Bauten älteren und erfahreneren Beamten von höherer Rang⸗ stellung, als solche den Bauinspektoren beiwohnt, zu über⸗ tragen. Nicht minder liegt es im dienstlichen Interesse, aus der Zahl solcher Beamten Hülfsarbeiter in die Bau⸗ abtheilung des Ministeriums berufen zu können. End⸗ lich ist es unerwünscht, daß zu den Posten der technischen Attachées der Regel nach nicht Regierungs⸗ und Bauräthe, deren Rang der von den bezeichneten Beamten einzunehmenden Stellung am meisten entsprechen würde, sondern nur Bauinspektoren aus den unter Kap. 65 Tit. 2 vor der Linie ausgebrachten 30 besonderen Stellen verwendet werden konnten. Mit Rücksicht darauf, daß keine der sonst bei den Regierungen ꝛc. vorhandenen Regierungs⸗ und Baurathsstellen entbehrt oder auch nur auf längere Zeit hinaus offengehalten werden kann, ist zur Beseitigung dieses Mißstandes zunächst die Errichtung von drei Regierungs⸗ und Baurathsstellen, deren Inhaber in ähnlicher Weise, wie die 30 Bauinspektoren unter Kap. 65 Tit. 2, bei größeren Bauausführungen oder bei sonstigen besonders wichtigen Aufträgen zu verwenden sein werden, ins Auge gefaßt worden und es sind demzufolge hier das Durchschnittsgehalt von je 5100 ℳ, zusammen also 15 300 ℳ und unter Titel 9 der durchschnittliche Betrag des Wohnungsgeldzuschusses mit je 492 ℳ, zusammen 1476 ℳ vor der Linie zum Ansatz gebracht. Die Besoldungen der ge⸗ nannten Beamten werden demnächst aus Baufonds oder anderen geeigneten Etatstiteln zu bestreiten sein.“
“
also die We
hoch bemessen erscheint. 8 1
Des Näheren besagt eine een
Nach den bei den Hochwasser⸗ und Eisgefahren des leßten Früh⸗ jahrs gemachten Ersahrungen hat die Theilung der Zuständiakeiten bei den Strombau⸗, Strompolizei⸗ und Deichsachen zwischen den Regierungs⸗Präsidenten und den für die vier großen Sträme (Weichsel, Oder, Elbe, Rhein) bestehenden Strom auverwaltungen mannigfache Schwierigkeiten veranlaßt. Abgesehen davon, daß gerade in Zeiten der Gefahr eine einheitliche Behandlung aller die Ströme und die Stromdeiche angehenden Angelegenheiten nothwendig ist, hat die jett bestehende Theilung der Zustäaͤndigkeiten Veranlassung dazu gegeben, daß die Maßregeln zur Verhütung und die Vorbereitungen für die Bekämpfung der Eisgang⸗ und Hochwassergefahren nicht überall rechtzeitig getroffen und genuͤgend gewesen sind.
Werden hiernach die auf die Hochwasserverhältnisse bezüglichen Geschäfte thunlichst wieder in einer Hand zu etwihen sein, so is auch insbesondere Werth darauf zu legen, daß die erforderliche Ver⸗ aͤnderung der Geschäftsbereiche ohne Verzug erfolge, damit bereits etwaigen im nächsten Frühjahr drohenden Hochwasser⸗ und Eig⸗ gefahren wirksamer als bisher entgegengetreten werden kann.
Ueber die hiernach in Aussicht genommenen Maßnahmen und deren Begründung im Einzelnen ist Folgendes zu bemerken:
1) Mit Rücksicht darauf, daß zur wirksamen Vorbeugung von Hochwasser⸗ und Eisgefahren und zur Bekämpfung eingetretener Ge⸗ fahren dieser Art es raschen, energischen und sachkundigen Ein⸗ schreitens der zuständigen Behörde bedarf, ist es erforderlich, mit der Wahrnehmung dieser im Bereich der Strombauverwaltungen zwischen diesen und den Landes⸗Polizeibehörden vertheilten Geschäfte einheitlich eine dieser Behörden zu betrauen, welche unter Beilegung ausreichender Befugnisse und Ueber weisung der nothwendigen Hülfsmittel, Eisbrechdampfer u. s. w. und Fne die volle ungetheilte Verantwortung dafür zu übertragen ist. Schon der Umstand, daß allein den Strombauverwaltungen die erforder⸗ lichen, mit den Verhältnissen des Stromes genau bekannten fach⸗ männischen Hülfskräfte zur Verfügung stehen, weist darauf hin, die Anordnung von Vorbeugungsmaßregeln gegen Hochwasser⸗ und Eis⸗ gefahr und die einheitliche Leitung der Maßregeln zur Bekämpfung von eingetretenen Gefahren dieser Art in die Hand der Strombau⸗ verwaltungen zu legen. Dabei wird, unbeschadet des Rechts der Ober⸗Präsidenten, allgemeine Maßregeln zur Vorbeugung oder Aö⸗ wendung von Hochwassergefahren anzuordnen, die eigentliche Deich⸗ den Regierungs⸗Präsidenten (Regierungen) nach den be⸗ stehenden gefeßlichen Vorschriften verbleiben.
2) Der Vereinigung sämmtlicher auf die Strom⸗ und Deich⸗ angelegenheiten bezüglichen Geschaäfte in der Hand der Strombau⸗ verwaltung steht die Lage der Gesetzgebung, welche einen wesentlichen Theil derselben, insbesondere die Deichpolizei und die Deichaufsicht, be⸗ stimmten anderen Behörden überträgt, sowie die Erwägung entgegen, daß die Deichaufsicht in ihrem Zusammenhange mit dem Sielwesen und mit den mannigfachsten Interessen der Landeskultur und des Landesschutzes lokaler als die Stromaufsicht behandelt werden muß. Unabhängig davon aber wird den Strombauverwaltungen als den mit der ehe verkichen technischen Sachkenntniß und Ecfahrung axuz⸗
erüsteten Behörden eine erweiterte technische Mitwir kung bei der Peaussichtigung des Deichbaues und der Deichpflege einzuräumen sein.
In dieser Beziehung soll zunächst die technische Prüfung der Deichanlagen und der zu deren Schutze erforderlichen Deich⸗ und Uferbauten, bezüglich deren die Mitwirkung der Strombauverwaltungen sich bisher auf die Prüfung im Schiffahrtsinteresse beschränkte, auf die Prüfung vom Standpunkte der Hochwasserabführung und sonstiger Landeskulturinteressen erweitert werden. Das technische Votum der Strombauverwaltung wird für die Regierungs⸗Präsi⸗ denten (Regierungen) insoweit bindend sein, als sie nicht selbständig von demselben abweichen dürfen, im Falle von Meinungsverschieden⸗ heiten vielmehr die Entscheidung des Ressort⸗Ministers einzuholen gehalten sein werden. 1
Endlich wird den Strombauverwaltungen die Ueberwachung der Stromdeiche und aller den Stromlauf beeinflussenden Anschlüsse, sowie des Zustandes der Hochfluthgebiete, namentlich im Hinblick auf die Beseitigung vorhandener und die Verhütung der Entstehung neuer natürlicher und künstlicher Behinderungen des regelmäßigen Hoch⸗ wasserabflusses durch Deichschauen und andere geeignete Mittel ob⸗ liegen. Die Ergebnisse der Prüfung werden an die zuständige Be⸗ hörde behufs Abstellung vorgefundener Mängel mitzutheilen sein. Bei den auf das Deichwesen und die Hochwasser⸗ und Eisgangsverhältnisse bezüglichen Geschäften der besonderen Strombauverwaltungen ist die Mitwirkung von Kommissaren der für die Deichangelegenheiten zu⸗ ständigen Landes⸗Polizeibehörden in Aussicht genommen.
Behufs Durchführung der einheitlichen Leitung der Mahßregeln zur Vorbeugung und zur wirksamen Bekämpfung der Eis⸗ und Hoch⸗ wassergefahren ist unter entsprechender Kürzung der betreffenden Fonds der Bauverwaltung Kap. 65 Tit 16 um den durchschnittlichen Be⸗ trag der Aufwendungen für Zwecke dieser Art in Höhe von 15 000 ℳ und unter Einziehung des Fonds Kap. 106 Tit. 8b der landwirth⸗ schaftlichen Verwaltung im Betrage von 45 000 ℳ in dem Etat der Bauverwaltung ein besonderer Fonds — Kap. 65 Tit. 16a — von 85 000 ℳ für die bezeichneten Zwecke ausgebracht worden. Die fest vereinbarten Beiträge der zunächst betheiligten Interessenten werden nach wie vor von der Ausgabe abzusetzen sein. “
Ferner wird mit Rücksicht auf die Erweiterung des Geschäfts⸗ kreises der Strombauverwaltungen und der daraus sich ergebenden Vermehrung der Dienstreisen der Strombau⸗Direktoren und deren Stellvertreter der Fonds Kap. 65 Tit. 13 behufs Gewährung einer Fuhrkosten⸗Entschädigung um 3150 ℳ zu erhöhen sein.
Sodann bedarf es, und zwar sowohl für den Bereich der den besonderen Strombauverwaltungen unterstellten Ströme, als für diejenigen Peßer Ströme, für welche solche nicht bestehen. insbesondere
er und die Memelb, einer einheitlichen systematischen Beobachtung und Untersuchung der Hochwasserverhältnisse durch die mit der Beaufsichtigung und Unterhaltung der Ströme betrauten Behörden.
Zur Feststellung der gegenseitigen Abstände und sonstigen Lage der Stromdeiche, ingleichen zur Bestimmung der erforderlichen Höhenlage der Deichkronen, nicht minder zur Beurtheilung der anderweitigen Maßnahmen für den Schutz gegen Hochwasserschäden ist außer der genauen Kenntniß der Oertlichkeit die Bestimmung. h Wassermengen, welche der Strom namentlich bei Hochwasser führt unbedingt erforderlich. Diese Bestimmung muß durch örtliche I suchungen und unmittelbare Messungen der Stromgeschwindigkeiten in den verschiedenen, durch die Nebenflüsse begrenzten Abtheilungen des Stromes einheitlich vorgenommen werden, weil sie sonst de forderlichen Zuverlässigkeit entbehren würde. Es ist daher nothwendig, sie für jeden Strom in Eine Hand zu legen, was an den been. Strombauverwaltungen unterstellten Strömen nur geschehen 3 wenn dieselbe diesen Behörden übertragen wird. Da aber die 6 1 beigegebenen technischen Kräfte zur Bewältigung dieser 6 arbeit um so weniger ausreichen, als durch die erforderlichen örtliche Untersuchungen und häufige Reisen bedingt werden, so ü8 die Ueberweisung mindestens je eines technischen Hülfsarbeiters in x. Person eines Regierungs⸗Baumeisters an die Strombauverwaltung unerlaßlich. ierbei kann der Rhein außer 8 rals bleiben, weil für diesen die betreffenden Arbeiten bg anderweit organisirt sind. Da die Memel ganz. Aee Regierungs⸗Präsidenten zu Gumbinnen unterstellt ist, wird diesem 8 Beobachtung der Hochwasserverhältnisse dieses Flusse⸗ zu feberersa sein, während für die Weser, welche einer einheitlichen Verwa u8c entbehrt, einem der betheiligten Ober⸗Präsidenten, am bestens hie demjenigen von Hannover, diese Geschäfte zu überweisen sein m 18 Beiden Behörden würde, wie den besonderen Strombauverwaltungen je eine technische Hülfskraft beizuordnen sein. Diernach entfall den unter Kap. 65 Tit. 16 b. in Ansatz gebrachten 30 000 ℳ 88 85 der obigen Ströme im Durchschnitt 6000 ℳ Von diesem 8 vr würden die Tagegelder des Baumeisters 3600 ℳ in Anspruch 8 keäft und 2400 ℳ für fächliche Ausgaben, also für Reisekosten. Pülfasumg bei den Messungen, Bootsmiethen u. s. w., sowie für die Bes af 8 von Instrumenten ꝛc. übrig bleiben, wofür diese Summe n.
1157057]
Berlin, Donnerstag, den 31. Januar
——
teckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 5 Stersvoilstreckungen, insceöoi. Vorladungen
1 erkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
u. dergl.
Oeffentlicher Anzeiger.
.Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. . Berufs⸗Genossenschaften.
. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.
. Verschiedene Bekanntmachungen.
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
57052]1 Amtsgericht Hamburg.
Auf Antrag von Rechtsanwalt Dr. von Leesen, als Testamentsvollstrecker von Johann Hinrich August zernhardt, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
daß Alle, welche an den Nachlaß des am 3. April 1888 hieselbst verstorbenen Johann inrich August Bernhardt Erb⸗ oder sonstige Leferäche und Forderungen zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 8. Februar 1879 errichteten, mit Additament vom 16. April 1886 versehenen, am 26. April 1888 hieselbst publicirten Testaments, wie auch der Einsetzung des Antragstellers zum Testamentsvollstrecker und den demselben als solchem ertheilten Befugnissen, widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche und Forderungen spätestens in dem auf Donnerstag, den 25. April 1889, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzu⸗ melden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten — bei
Strafe des Ausschlusses.
Hamburg, den 23. Januar 1889. Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. zöur Beglaubigung: Brügmann, Gerichtsschreiber, in Vertretung des Gerichts⸗Sekretärs.
57059] Amtsgericht Hamburg.
Auf Antrag von Graf Kurt Reventlow, Kloster⸗ probst zu Preetz, vertreten durch die Rechtsanwälte Hres. S. Jsrael und Max Cohen, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
daß Alle, welche an den Nachlaß der am 4. Dezember 1888 hieselbst verstorbenen Amalie Dorothea Johanna Mencke Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder den Be⸗ stimmungen des von der genannten Erblasserin am 18. Mai 1888 errichteten, am 13. Dezember 1888 hieselbst publicirten Testaments, wie auch der Einsetzung des Antragstellers zum Universal⸗ erben, widersprechen wollen, hiemit auf⸗ gefordert werden, solche An⸗ und Wider⸗ sprüche spätestens in dem auf Sonnabend, den 13. April 1889, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungs⸗ bevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses.
Hamburg, den 18. Januar 1889.
Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII.
Bur Beglaubigung: Brügmann, Gerichtsschreiber,
in Vertretung des Gerichts⸗Sekretärs.
Amtsgericht Hamburg.
Auf Antrag von August Wilhelm Lübbers als Testamentsvollstrecker von Gustav Adolph Lübbers, bertreten durch Rechtsanwalt Dr. Stade, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
daß Alle, welche an den Nachlaß des am 28. Oktober 1888 hieselbst verstorbenen Gustav Adolph Lübbers Erb⸗ oder sonstige Ansprüche und Forderungen — insbesondere auch auf Grund seiner früheren Betheiligung an der Firma L. & A. Pardo & Co. in Santander als Com⸗ manditist dieser Firma — zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 26. Februar 1886 errichteten, mit 3 Nachträgen vom 10. März 1887 und 26. April 1887 versehenen, am 15. November 1888 hieselbst publicirten Testaments, wie auch der Bestellung des Antragstellers zum Testa⸗ mentsvollstrecker und den demselben als solchem ertheilten Befugnissen widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und idersprüche und Forderungen spätestens in dem auf Donnerstag, den 25. April 1889, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebots⸗ termin im unterzeichneten Amtsgericht, Damm⸗ thorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 23. Januar 1889. Has Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. bur Beglaubigung: Brügmann, Gerichtsschreiber
in Vertrelung des Gerichts⸗Sekretärs.
7053] Amtsgericht Hambur 8 ₰ g.
8 Antrag von Rechtsanwalt Dr. G. T. Brandis Cnraver perpetuus von Hans Starkjohann, wird
n Aufgebot dahin erlassen: daß Alle, welche an den unter der Cura des Antragstellers G durch Beschluß des Amts⸗ gerichts Hamburg vom 29. September 1888 wegen Geisteskrankheit entmündigten, und z. Zt. in der Irrenanstalt Friedrichsberg befindlichen Hans Starkjohann Ansprüche oder Forderungen zu haben vermeinen, hiemit aufgefordert werden, solche Ansprüche und Forderungen spätestens in dem auf Sonnabend, den 27. April 1889,2 Uhr Nachmittags, fin unterzeichneten
„ 1 raße 16 Amtsgericht,
Dammthor⸗
zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesi⸗
88 Heseslnssbesolimäͤchlägten — bei ekies⸗ usses.
Hamburg, den 23. Januar 1889.
as Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII.
r Beglaubigung: Brügmann, Gerichtsschreiber in Vertretung des dmrdchs. Serrichasc
anberaumten Aufgebotstermin
„ Zimmer Nr. 56, anzumelden — und
[57046] Bekanntmachung.
Die Wittwe Pauline Henriette Brochnow, geb. Wegener, hat in ihrem am 6. Dezember 1888 er⸗ öffneten Testamente vom 7. Juli 1886 den Kauf⸗ mann Carl Kallenbach zum Erben eingesetzt.
Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Berlin, den 21. Januar 1889.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61.
[56879) Im Namen des Königs! 1
Auf den Antrag des Kolons Friedrich Weber in Hörste erkennt das Königliche Amtsgericht zu Halle i. W. am 23 Januar 1889 durch den Amtsrichter Plate, da der Antragsteller den Verlust der nachstehend bezeichneten Urkunde und die Be⸗ rechtigung zum Aufgebotsantrage glaubhaft gemacht hat, für Recht:
Die Hypothekenurkunde über die in Band II. Blatt 422 des Grundbuchs von Hörste Ab⸗ theilung III. sub Nr. 1 eingetragenen Abdikate von 2195 Thlr. 24 Sgr. 1 ½ Pf. für die Kinder des Johann Heinrich Weber aus der Ehe mit Marie Catharine, geb. Schultensuhre,
a. Catharine Wilhelmine, b. Marie Catharine Charlotte und c. Heinrich Friedrich, für jedes 731 Thlr. 28 Sgr. 11 Pf. nach dem Do⸗ kumente vom 20. Juli 1842, wird für kraftlos erklärt.
[57078] Oeffentliche Zustellung.
Der Fabrikarbeiter Wilhelm Brennecke zu Schöne⸗ beck, vertreten durch den Geheimen Justizrath Stein⸗ bach hier, klagt gegen seine Ehefrau Sophie Caroline Ida Brennecke, geb. Ziem, in unbekannter Abwefenheit, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrate, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen und die Beklagte für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die IV. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Magdeburg auf den 8. Mai 1889, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. “““
Magdeburg, den 23. Januar 1889. 1“
Brandis, Assistent, ““ als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[57073 Oeffentliche Zustellung.
Die nachgenannten Personen, als:
1) Jakob Schilling, Gr. Bürgermeister, 2) Georg Boos III., 3) Simon Deforth, 4) Johann Höflich, 5) O. Kirschbaum, 6) Philipp Weber II., alle Land⸗ wirthe in Dittelsheim, klagen gegen Georg Deforth, Küfer, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, als Miterben seines verlebten Vaters Philipp De⸗ forth, Gr. Bürgermeister, in Dittelsheim wohnhaft gewesen,
auf Zahlung und zwar ad 1 von 51 ℳ 42 ₰ für baares Darlehen nebst 5 % Zinsen seit 10. Juni 1874, ad 2 von 137 ℳ 14 ₰ für baares Darlehen lt. Schuldschein vom 11. Februar 1875 nebst 5 % Zinsen von da an, ad 3 von 171 ℳ 45 ₰ für baares Darlehen lr. Schuldschein vom 21. März 1872 nebst 5 % Zinsen von da an, ad 4 von 68 ℳ 60 ₰ für baares Darlehen lt. Schuldschein vom 5. Juli 1871 nebst 5 % Zinsen von da an, ad 5 von 85 ℳ 70 ₰ für baares Darlehen lt. Schuld⸗ schein vom 20. Februar 1872 nebst 5 % Zinsen von da an, ad 6 von 88 ℳ für gemachte Vorlagen nebst 5 % Zinsen seit 4. Mai 1883, mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung zur Feüifun⸗ obiger Beträge und Erklärung vorläufiger Vollstreckbarkeit der Urtheile, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreites vor Gr. Amtsgericht Ost⸗ hofen auf Donnerstag, den 14. März 1889, Vormittags 9 ¼ Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung der Klagen wird dieser Auszug der Klagen bekannt gemacht. Guttandin, Gr. Amtsgerichtsschreiber.
[57083] Oeffentliche Zustellung.
Die Hubertine Katharina, geborene Vogt, Wittwe von Alois Riß, in Sentheim, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Croissant, klagt als Erbin zur Hälfte an dem Nachlaß des Weinhändlers Joseph Vogt in Rufach gegen 1) Victorine Koß, Wittwe von Nicolaus Riß, 9 Anna Maria Riß, Wittwe von Sebastian Bertsch, Ackerer, Beide in Sentheim,
3) Ignaz Riß, Tagner, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthalsort, abwesend, 4) die Kinder der verstorbenen Therese Riß, Ehefrau von Meinrad Roth, nämlich: a Therese Roth, Ehefrau von Peter Schlosser,
Fabrikarbeiter in Sentheim, und diesen letz⸗
teren selbst der ehelichen Gütergemeinschaft
wegen, b. Ignaz Roth, Eisenbahnarbeiter in Sentheim, e. Philomene Roth. Ehefrau von Theobald argue, Wirth in Sentheim, und diesen letzteren selbst der ehelichen Gütergemeinschaft wegen, 5) die Kinder der verstorben Ehefrau des Wag⸗ ners Huß. geborene Riß, nämlich: a. Magdalena Hutz, Chefrau Roth, Fabrik⸗ grbeiter und diesen letzteren selbst der ehe⸗ liichen Gütergemeinschaft wegen, b. Therese Hutz, Ehefrau von Ignaz Arnitz,
c. Nicolaus Hutz, Ackerer,
d. Walburga Hutz, Ehefran von Albert Kieny, Ackerer, und diesen letzteren selbst der ehe⸗ lichen Gütergemeinschaft wegen, alle in Sent⸗ heim wohnhaft, und
. Anna Hutz, Ehefrau von Joseph Hatten⸗ berger, und diesen letzteren selbst der ehe⸗ lichen Gütergemeinschaft wegen, Beide in Obersulzbach wohnhaft,
aus Forderung für Weinlieferungen, welche Joseph Vogt dem verstorbenen Gastwirth Nikolaus Riß in Sentheim gemacht, mit dem Antrage: Kaiserliches Landgericht wolle Beklagte als Erben des Nikolaus Riß verurtheilen, an Klägerin die Summe von Siebenhundertachtunddreißig Mark 26 ₰ sammt Zinsen hieraus zu 6 % von 5 Jahren zu bezahlen und zwar die Beklagte ad 1 zur Hälfte, die Be⸗ klagten ad 2 und 3 zu je ½, Beklagte ad 4 mit ihren Ehemännern solidarisch je zu ½ 4 und die Beklagten ad 5 solidarisch mit ihren Ehemännern zu je ¼0, wolle auch den Beklagten die Prozeß⸗ kosten zur Last legen, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mül⸗ haufen auf den 6. April 1889, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den abwesenden Beklagten Ignaz Riß wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht.
Mülhausen i. E., den 28. Januar 1889.
„Herzog, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
[57049] Oeffentliche Zustellung.
Der Stadtgutsbesitzer Adolf Handwerg zu Quer⸗ furt — vertreten durch den Rechtsanwalt Nitka da⸗ selbst — klagt gegen den Holzhändler Albert Pfitzner, früher zu Trotha, jetzt in unbekannter Abwesenheit, unter der Behauptung, er habe im Auftrage des Beklagten im August 1888 die demselben gehörigen, in dem Loderslebener Forste liegenden Hölzer — wie sie in der Klagerechnung ersichtlich gemacht sind — nach dem Bahnhof Querfurt gefahren, mit dem An⸗ trage auf kostenpflichtige Verurtheilung des Be⸗ klagten in Zahlung von 55 ℳ, buchstäblich Fünf⸗ undfünfzig Mark, nebst 5 % Verzugszinsen seit dem 1. Januar 1889 und vorläufige Vollstreckbarkeits⸗ erklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Halle a. S., kleine Stein⸗ straße Nr 8, Zimmer Nr. 18, auf den 27. März 1889, Vormittags 11 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1
Halle a. S., den 21. Januar 1889.
. Boelecke, 1 als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [57072] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Seiff & Schütte in Iserlohn, Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Loewen⸗ thal daselbst, klagt gegen den früheren Aufseher Robert Backhaus, früher in Iserlohn wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthaltes, Beklagten, wegen Waaren⸗Forderung, mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung des Beklagten durch vorläufig vollstreck⸗ bares Urtheil zur Zahlung von 76 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem 28. Oktober 1888, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Iserlohn auf den 28. März 1889, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Iserlohn, den 23. Januar 1889.
1 b Altfeld, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[57071] Oeffentliche Zustellung.
Der Schuhmacher Johann Heinrich Becker in Kassel, Essiggasse Nr. 6, jetzt unbekannt wo? hat gegen den Schuhmachermeister Karl Salzmann in Kassel, Hohenzollernstraße Nr. 72, vertreten durch den Justizrath Rieß zu Kassel, aus Lohnverhältniß auf Zahlung von 42 ℳ geklagt und ist Beklagter durch Urtheil Königlichen Amtsgerichts zu Kassel vom 6. Oktober 1888 zur Zahlung von 42 ℳ kosten⸗ pflichtig verurtheilt worden. Beklagter erhebt gegen das Versäumnißurtheil vom 6. Oktober 1888 Einspruch und ladet den Kläger zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht, Abtheilung 3, zu Kassel auf den 16. März 1889, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird der Einspruch be⸗ kannt gemacht und bemerkt, daß gegen eine Sicher⸗ heitsleistung von 70 ℳ das Zwangsvollstreckungs⸗ verfahren gegen den Beklagten eingestellt wird.
C. 741/88. Wiecklow, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung 3.
[57082] Oeffentliche Zustellung.
Der Rechtsanwalt Julius Feust zu München, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Dr. Samuelsohn zu Breslau, klagt gegen die A. P. Kaiser⸗Ferdinand⸗ Nordbahn, vertreten durch ihre Direktion zu Wien, wegen 600 ℳ nebst 6 % Zinsen En dem 20. Augast 1888 gegen Herausgabe der Schuldverschreibung Nr. 21 940 vom Jahre 1872 nebst Talon und Coupons vom 1. November 1888 ab, mit dem Antrage: die Beklagte zu verurtheilen, an den Kläger gigen Herausgabe ihrer Schuldverschreibung Nr. 21 940 nebst Talon und Coupons vom 1. November 1888 ab 600 ℳ nebst 6 %
FVoagner, und diesen 1b. selbst der ehe⸗
lichen Gütergemeinschaft wegen,
Zinsen seit dem 20. August 1888 zu zahlen,
2) der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, 11 3 3) das Urtheil gegen Sicherheitsleistung in vier⸗ prozentiger oder 3 ⅞ prozentiger Deutscher Reichsanleihe oder 4 prozentigen Eisenbahn⸗ Obligationen des Königlich Bayerischen Staats für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Breslau auf den 16. April 1889, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 Lax, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [57075] Oeffentliche Zustellnug.
Die Wittwe Bertha Baer zu Janowit, vertreten durch den Rechtsanwalt Alexander in Wongrowitz klagt gegen den Kaufmann J. Wolkowski, früher zu Janowitz, jetzt unbekunnten Aufenthalts, wegen 200 ℳ, mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurtheilen, darin zu willigen, daß die in den Arrestakten des Königlichen Amtsgerichts zu Wongrowitz Bager ⁰%. Wolkowski II. G. 26./88. Seitens der Klägerin bestellte Kaution von 200 ℳ an dieselbe herausgezahlt werde und das Urtheil hinsichtlich der Kosten für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Wongrowitz den 2. April 1889, Vormittags 9 ½ uhr. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht. 1b
Wongrowitz, den 26. Januar 1889.
Gmérek,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[56153] Oeffentliche Zustellung.
Die Eheleute Johann Thiel und Pauline, geborene Schirtzinger, Beide zu Neueglashütte wohnhaft, vertrelen durch Rechtsanwalt Karl zu Saargemünd, klagen gegen 1) Margaretha Gorius, Ehefrau Louis Hinschberger und diesen selbst, der ehbelichen Gütergemeinschaft wegen; 2) Nikolaus Gorius, 3) Julie Gorius, Ehefrau Geoffroy und diesen selbst der ehelichen Gütergemeinschaft wegen, sämmt⸗ lich ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, früher zu Neueglashütte wohnhaft, und Konsorten, aus Eigenthumsansprüchen, mit dem Antrage: Wolle Kaiserliches Amtsgericht die Kläger den Beklagten gegenüber als Eigenthümer der Parzelle erklären, welche durch die in Neueglashütte be⸗ thätigte Vermessung von dem Garten der Kläger abgetrennt und dem Anwesen der Beklagten zu⸗ gemessen wurde, also einer Parzelle, deren Grenze nach dem freien Platze vor dem Hause der Beklagten zu durch alte Heckenstöcke bezw. Planken markirt ist, Kosten den Beklagten zur Last legend, und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Forbach auf Donnerstag, den 11. April 1889, Vor⸗ mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt
gemacht. 8 Schmitt, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
[57979) Bekanntmachung.
Die Barbara Reimsbacher, ohne Stand, Ehefrau von Johann Kohr, Krämer, Beide zu Bettingen bei Lebach wohnend, Klägerin, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Leibl, klagt gegen ihren genannten Ehemann Johann Kohr auf Gütertrennung.
Zur Verhandlung der Sache ist die Sitzung der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Saarbrücken vom 21. März 1889, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.
Saarbrücken, den 25. Januar 1889.
Cüppers, Gerichtsschreiber des K. Landgerichts.
[57081]
Die Ehefrau des Schlossers Gerhard Kettel in Köln, Eva, geborene Scheven, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Fröhlich, klagt gegen ihren Ehemann nf. Gütertrennung. Termin zur Verhandlung ist bestimmt auf den 18. März 1889, Vormittags 9 Uhr, vor dem Landgerichte zu Köln, II. Civil⸗ kammer.
Köln, den 26. Januar 1889.
Der Gerichtsschreiber: Reinartz. [57080]
Durch Urtheil der III. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Straßburg i. E. vom 19. Januar 1889 wurde die Gütertrennung zwischen den Ehe⸗ leuten Nikolaus Amann und Josephine, geb. Kempf, in Reichshofen ausgesprochen. Zur Auseinandersetzung der Vermögensverhältnisse wurden die Parteien vor Notar Weber in Hagenau verwiesen und dem Eh manne die Kosten zur Last gelegt.
(L. S.) Der Landgerichts⸗Sekretär: Hörkens.
157035] Bekanntmachung. Der bisberige Gerichts⸗Assessor Dr. juris Max Reichardt hier ist unterm heutigen Tage in die Liste der beim e Landgericht zugelassenen Rechtsanwälte ein⸗ getragen. Naumburg a. d. S., den 268. Januar 1889. Königliches Landgericht. 1
[57038] “ In der Rechtsanwalts⸗Liste des Kammergerichts
ist der daselbst unter Nr. 42 eingetragene, am