1889 / 33 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Feb 1889 18:00:01 GMT) scan diff

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Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den bisherigen Wasser⸗Bauinspektor, Baurath Demnitz

inKöln zum Regierungs⸗ und Baurath zu ernennen.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Regierungs⸗ und Baurath Demnitz ist der König⸗ lichen Regierung zu Bromberg überwiesen worden. 8

8 Ministerium für Landwirthschaft, Domäne und Forsten.

An Stelle des zum 1. April 1889 mit Pension in den Ruhestand versetzten Meliorations⸗Bauinspektors, Bauraths Schoenwald in Köslin ist von dem genannten Tage an der Meliorations⸗Bauinspektor von Lancizolle in Münster, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Stettin, zum Meliorations⸗ Bauinspektor für die Provinz Pommern bestellt, und dem Regierungs⸗Baumeister Grantz zu Münster die kommissarische der Meliorations⸗Bauinspektorstelle für die Provinz Westfalen übertragen worden. Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Universität Bonn, Dr. Reinhold von Lilienthal,

dem Concertmeister und Lehrer am Konservatorium der Musik zu Köln, Georg Japha, und

dem Lehrer am Dr. Hoch'schen Konservatorium zu Frank⸗ furt a. M., Concertmeister Hugo Heermann, ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden. 1

ARKiichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 5. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König arbeiteten gestern Morgen zunächst allein und sodann, nach einer Ausfahrt, um 10 ½ Uhr mit dem Minister des Königlichen Hauses, von Wedell.

Von 11 bis 12 ¼ Uhr hörten Se. Majestät den Vor⸗ trag des Geheimen Kabinets⸗Raths Dr. von Lucanus und 9 den des Kriegs⸗Ministers und des Chefs des Militär⸗ abinets.

Nach einer kurzen Besprechung mit dem Ober⸗Ceremonien⸗ meister Grafen zu Eulenburg empfingen Se. Majestät um 1 ¼ Uhr Se. Hoheit den Erbprinzen von Sachsen⸗Meiningen und sodann den Professor Jansen.

Von 5 bis 6 Uhr Nachmittags arbeiteten Se. Majestät mit dem Staats⸗Minister Grafen Bismarck und hörten von 6 bis 7 ½ Uhr den kriegsgeschichtlichen Vortrag des General⸗ Adjutanten von Wittich.

Beide Kaiserlichen egcsen erschienen gestern bei Majestät der (Kaiserin und Königin ugusta zum Thee. Den Kammerherrendienst bei Ihrer Majestät Königliche Kammerherr, Ceremonienmeister von übernommen. 18

at der schrader,

Heute Vormittag 11 Uhr wurde aus Anlaß des Ablebens Sr. Kaiserlich Königlichen Hoheit des Kronprinzen Erzherzogs Rudolph von Oesterreich⸗Ungarn in der hiesigen St. Hedwigskirche in Gegenwart Ihrer Majestäten des Kaisers und Königs und der Kaiserin und Königin ein feierliches Requiem abgehalten, welches von dem Propst Dr. Jahnel unter Assistenz der gesammten hiesigen katholischen Geistlichkeit celebrirt wurde, und zu welchem die Einladungen von Seiten des österreichisch⸗ ungarischen Botschafters ergangen waren. Das Gotteshaus war, dem Anlaß entsprechend, in ernsten Trauerschmuck ge⸗ hüllt und von dem Licht zahlreicher Kronleuchter und Kerzen stimmungsvoll beleuchtet. Vor dem Hochaltar, im Mittelgange der Kirche, war der Katafalk errichtet. Ihre Majestäten wurden von der Geistlichkeit empfangen und an Ihre Plätze zur Linken des Hochaltars geleitet. Die übrige glänzende Trauerversammlung, welche die ganze Kirche dicht

üllte, setzte aus den Prinzen des König⸗ lichen Hauses, dem österreichisch⸗ungarischen Botschafter nebst

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am hiesigen Hofe akkreditirten Botschaftern und Gesandten, dem Staatssekretär Grafen Bismarck, den Staats⸗Ministern, den Präsidenten des Reichstages und beider Häuser des Land⸗ tages, den Obersten und Ober⸗Hofchargen, der Generalität, dem Offizier⸗Corps des Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗Regi⸗

ents, sowie den hervorragendsten Mitgliedern der hiesigen österreichisch⸗ungarischen Kolonie zusammen. Um 12 Uhr war die ergreifende Trauerfeierlichkeit beendet.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Zweiten Beilage.

In der heutigen (34.) Sißung des Reichstages,

welcher die Staatssekretäre von Boetticher, Freiherr von Maltzahn, Dr. von Schelling und Dr. von Stephan bei⸗ wohnten, wurde zunächst in erster und zweiter Berathung die Konvention zwischen dem Reich und dem Freistaat Salvador, betreffend die Weitergeltung des zwischen den beiden Ländern bestandenen Freund⸗ schafts⸗, Handels⸗ und Schiffahrtsvertrages vom 13. Juni 1870, ohne Debatte angenommen.

1 ei luß des Berichts ging das Haus zu dem münd⸗ lichen Bericht der Wahlprüfungskommission, betreffend die Wahl des Abg. Dr. Scheffer im 7. Wahlkreise des Regierungs⸗ . 83— Marienwerder, über, welche Wahl der Berichterstatter, Abg. Peters, für gültig zu erklären beantragte.

Dem Reichstage ist der SeI eines Ge⸗ setzes, betreffend die Geschäftssprache der gericht⸗ lichen Behörden in Elsaß⸗Lothringen, zugegangen.

Beiden Häusern des Landtages ist Seitens des Ministers der öffentlichen Arbeiten und des Finanz⸗Ministers ein Bericht über die Verwendung des Erlöses für verkaufte Berliner Stadtbahn⸗Parzellen zu⸗

Abgeordneten, welcher der Finanz⸗

der heutigen (10.) Sitzung des Hauses der 2 he en 0) Hhneiner Dr. von Scholz und der Minister des Innern, He h, beiwohnten, theilte der Präsident zunächst mit, daß der Abg. Magdzinski auf der Heimreise plötzlich verstorben sei. 88— 3

Das Haus ehrte sein Andenken in der üblichen Weise.

Auf das vom Präsidenten im Namen des Hauses aus Anlaß des Ablebens des Kronprinzen Rudolph dem österreichisch⸗ ungarischen Botschafter ausgedrückte Beileid ist von diesem dem Abgeordnetenhse ein, dem an den Reichstag gerichteten gleichlautendes, Dankschreiben zugegangen. 1

Eingegangen ist ein Gesetzentwurf, betreffend die Bewilligung von Geldmitteln behufs Vervoll⸗ ständigung, Erweiterung und bessere Ausrüstung des Staatseisenbahnnetzes.

Darauf erfolgte die Vereidigung folgender Mitglieder des Hauses: von Brodnicki, Dr. von Chelmicki, Esser, Grimm, Hasse, Herbers, Johannsen, Kosmack, Niemeyer, Radziejewski, Rar⸗ kowski, von Sczaniecki, Freiherr von Seherr⸗Thoß, Tschocke, Weber (Genthin).

Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung und Ergänzung ein⸗ die Dienstvergehen der nicht richterlichen

eamten betreffenden Gesetzesbestimmungen.

Der Abg. Zelle bemerkte, daß der Gesetzentwurf geeignet sei, einige Unebenheiten und Lücken unserer Verwaltungs⸗ gesetzgebung o und bemängelte nur, daß die Mit⸗ glieder des ersten Senats den Kern des Disziplinar⸗ senats bilden sollten. Da der erste Senat jährlich neu durch das Präsidium des Ober⸗Verwaltungsgerichts zusammen⸗ gesetzt werde, so biete dies weder die Garantie der Objektivität noch der Stabilität der Rechtsprechung in vollkommenem Maße. Es empfehle sich die Vorberathung des Gesetzentwurfs in der Justizkommission.

Bei Schluß des Blattes erhielt der Abg. von Rauchhaupt das Wort.

Eine Pfändung wird nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 13. November v. J., nicht dadurch unwirksam, daß die Benachrichtigung des abwesenden Schuldners von der Pfändung in der durch

683 der Civilprozeßordnung vorgeschriebenen Form unterblieben ist; der Schuldner, welcher in anderer Weise von der Pfändung Kenntniß erhalten, macht sich demnach durch Entziehung der gepfändeten Sachen aus der Verstrickung des Arrestbruches (§. 137 Strafgesetzbuchs) schuldig. „Der Absatz 3 der Seh, edaung setzt, wenn er die Benachrichtigung des Schuldners „von der geschehenen Pfän⸗ dung“ anordnet, nach seinem Wortlaut voraus, daß die geschehene Pfändung eine wirksame. Weder aus diesem Wortlaut, noch aus dem Zweck der Vorschrift, noch aus den §§. 682— 683 Civilprozeßordnung ist zu folgern, daß die wirksam geschehene Pfändung nachträglich dadurch rechts⸗ unwirksam wird, daß die Benachrichtigung des Schuldners von der Pfändung in der vorges chriebenen Form unterbleibt, welche nichts Anderes bezweckt, als die Berufung des bei der Pfändung nicht anwesend gewesenen Schuldners auf Unkenntniß von der Pfändung möglichst auszuschließen und denselben zu⸗ gleich in den Stand zu setzen, die zur Wiederaufhebung der Pfändung durch Befriedigung des Gläubigers oder auf anderem Wege dienlichen Schritte zu thun.“

Se. Hoheit, der Erbprinz von Sachsen⸗ Meiningen, Oberst und Commandeur des Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 2, hat sich zu den Bei⸗ setzungsfeierlichkeiten für den verewigten Erzherzog Rudolph, Kronprinzen von Oesterreich, nach Wien begeben.

Der Präsident des Bundesamts für das Heimath⸗ wesen, Wirkliche Geheime Rath von König, ist gestern hier⸗ selbst gestorben.

Der General der Infanterie z. D., Graf Neidhardt von Gneisenau, Mitglied des Herrenhauses für das Domstift Naumburg, ist am 2. d. M. in Naumburg gestorben.

Der General⸗Lieutenant von Seeckt, Commandeur der 10. Division, der General⸗Lieutenant Lentze, Comman⸗ deur der 16. Division, und der Vize⸗Admiral Knorr, Chef der Marine⸗Station der Ostsee, haben Berlin nach beendetem bezw. Abstattung persönlicher Meldungen wieder ver⸗ assen.

Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren: Dr. Zeising in Breslau, Dr. Hohmann in Neukirchen, Dr. Thomas in Hettenhausen, Dr. Albersheim in Köln, Dr. Bremer in Neuß, Dr. Leven in Elberfeld.

S. M. Kanonenboot „Wolf“, Kommandant Kapitän⸗ Lieutenant Credner, ist am 3. Februar cr. in Manila ein⸗ getroffen und beabsichtigt, am 11. desselben Monats wieder in See zu geben.

S. M. Kreuzer⸗Fregatten „Stosch“, Kommandant Kapitän zur See Junge, und „Charlotte“, Kommandant Kapitän zur See von Reiche, sind am 3. Februar cr. in Syrakus ein⸗ getroffen und beabsichtigen, am 7. desselben Monats die Weiter⸗ reise fortzusetzen.

Braunschweig. Braunschweig, 4. Februar. (C.) Se. Königliche Hoheit der Regent empfing heute in feierlicher Audienz den Königlich belgischen Gesandten, Baron Greindl, und nahm aus dessen Händen das Be⸗ glaubigungsschreiben entgegen. Zu Ehren des Gesandten fand sodann Gala⸗Tafel statt.

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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 4. Februar. (W. T. B.) Der Kaiser empfing heute den ungarischen Minister für Landesvertheidigung, Fejervary. Die Präsidien und Deputationen des ungarischen Reichstages, sowie fast sämmtliche ungarische Minister sind zur Theilnahme an der morgigen Beisetzungsfeier hier eingetroffen.

Bei der heute stattgehabten Faghc haß der Leiche des Kronprinzen war der Menschenandrang ein so großer, daß das vom Militär gebildete Spalier einige Male durchbrochen wurde; es kamen mehrfache Ohnmachtsanfälle und Verletzungen vor.

Nach einer authentischen Meldung der „Polit. Corresp.“ steht die F ortsetzung des vom Kronprinzen herausgegebenen Werks „Oesterreich⸗Ungarn in Wort und Bild“, als eines bleibenden Denkmals der geistigen Bedeutung des erlauchten Urhebers, außer Frage.

5. Februar. (W. T. B

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Der Menschenandrang zur

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Hofkapelle ist auch heute ein sehr aber die größte Ordnung und haben gestrigen Gedränge nicht wiederholt. Der Erbprinz von Sachsen⸗Meiningen, die Prinzessin Clementine von Coburg, der Lenoß Ludwig und der Herzog Maximilian Emanuel in Bayern, sowie die Kar⸗ dinäle Simor und Haynald, der Erzbischof Schönborn und eine russische Militär⸗Deputation sind hier eingetroffen. In der Sitzung des Direktionsraths für die Heraus⸗ gabe des Werkes „Oesterreich⸗Ungarn in Wort und Bild“ theilte der Sektions⸗Chef von Szoegyenyi offiziell mit; die Entscheidung des Kaisers betreffs Fortführung und Vollendung des Werks werde demnächst erfolgen, auch sei begründete Aussicht vor⸗ handen, daß der sehnlichste Wunsch der Kronprinzessin⸗Wittwe, das Protektorat über das Werk des Kronprinzen zu über⸗ nehmen, in Erfüllung gehe. 1u“ Pest, 5. Februar. (W. T. B.) Jokai veröffentlicht im „Nemzet“ ein von dem Kronprinzen an den Sektions⸗Chef von Szoegyenyi gerichtetes Schreiben. Dasselbe lautet: „Lieber Szoegyenyi! Hier sende ich Ihnen ein Codicill; verfügen Sie im Sinne desselben und meines vor zwei Jahren mit Einwilligung meiner Gemahlin ver⸗ häen Testaments. In meinem Arbeitskabinet in der Hof⸗ urg steht neben dem Sopha ein kleiner Tisch; mit dem hier beigeschlossenen goldenen Schlüssel öffnen Sie dessen Lade, darin finden Sie meine Schriften, mit deren Sichtung ich Sie betraue, es Ihrer Einsicht überlassend, welche Sie für die Oeffentlichkeit auswählen. Ich muß aus dem Leben scheiden. Grüßen Sie in meinem Namen alle meine guten Freunde und Bekannte. Leben Sie glücklich! Gott segne unser geliebtes Vaterland! Ihr Rudolph“.

Großbritannien und Irland. London, 2. Februar. (A. C.) In Bezug auf die diesjährige Parlaments⸗ session, deren Eröffnung auf den 21. Februar anberaumt ist, verlautet nunmehr, daß wöchentlich zwei Sitzungen den Budgetberathungen gewidmet werden sollen, und daß das E u. a. einen Lokalverwaltungs⸗Gesetzentwurf für

chottland und eine bedeutende Kreditforderung für die Ver⸗ mehrung der Kriegsflotte enthalten wird.

Malta, 3. Februar. (W. T. B.) Der Herzog von Edinburg und die Offiziere der Mittelmeer⸗Flotte gaben gestern Abend zu Ehren des deutschen Contre⸗ Admirals Hollmann und der Offiziere des deutschen Schulgeschwaders im Union⸗Klub ein Festmahl. Der Herzog von Edinburg brachte in deutscher Sprache einen Toast auf den Contre⸗Admiral aus, welcher in englischer Sprache ant⸗ wortete, für die freundliche Aufnahme dankte und die Hoff⸗ nung aussprach, daß die Bande, die England und Deutschland vereinen, nie gelöst werden mögen. Das deutsche Schul⸗ geschwader ist gleich darauf abgesegelt.

4. Februar. (W. T. B.) Ein Telegramm des öb Bureaus“ aus Zanzibar, vom 3. d. M., meldet:

Daselbst seien Briefe des Missionars Mackay, welcher jüngst aus Uganda vertrieben worden, datirt aus Usambiro, vom 26. November v. J., eingetroffen. Derselbe theile darin mit, daß er keine direkten Berichte über Stanley und Emin Pascha erhalten, und daß eine neue Umwälzung in Uganda stattgefunden habe. Kiwiwa sei von den Arabern vertrieben und der jüngere Bruder an seine Stelle gesetzt worden. Vor seiner Absetzung habe Kiwiwa mit eigener Hand zwei Araber, welche die Haupt⸗Urheber der Vertreibung der englischen Missionare gewesen, getödtet. Ein Bürgerkrieg wüthe in Uganda. Mehrere Deutsche hätten sich nach Lamu begeben.

Frankreich. Paris, 4. Februar. (W. T. B.) De⸗ putirtenkammer. Die Interpellation Salis über die Verzögerung der Berathung in seiner Angelegenheit gegen Gilly ist auf Donnerstag vertagt. Die Wahl Cluseret’'s im Var⸗Departement ist für gültig erklärt worden.

Dem Vernehmen nach soll das Unter⸗Staatssekre⸗ tariat im Kolonien⸗Ministerium in ein besonderes Ministerium umgewandelt werden; als Minister soll Constans in Aussicht genommen sein.

5. Februar. (W. T. B.) Der Präsident der Republik hat die Demission des Justiz⸗Ministers Ferouillet und des Unter⸗Staatssekretärs der Kolonien, Delaporte, angenommen. Der radikale Deputirte Guyot⸗ Dessaigne ist zum Justiz⸗Minister ernannt worden.

Italien. Rom, 4. Februar. (W. T. B.) In der Adresse, welche die Deputirtenkammer in Beantwortung der Thronrede an den König richtete, heißt es: Der Besuch des Deutschen Kaisers bestätigte die Freund⸗ schaft der beiden Dynastien, die so glorreich dastehen, weil sie das Erhabenste, was Fürsten thun können, gethan und eine einheitliche Nation hergestellt haben.

Die Budgetkommission der Deputirtenkammer wählte Luzzati zum Präsidenten, Lacava und Branca zu Vize⸗ Präsidenten.

Portugal. Lissabon, 4. Februar. (W. T. B.) In der Deputirtenkammer verlas heute der Präsident einen Königlichen Erlaß, durch welchen in Folge lärmender Zwischenfälle, wegen deren die Adreßdebatte unter⸗ brochen werden mußte, die Sitzungen der Kammer bis zum 5. April vertagt werden.

Niederlande. Haag, 4. Februar. (W. T. B.) Die Besserung in dem Befinden des Königs dauert fort.

Serbien. Belgrad, 5. Februar. (W. T. B.) Das amtliche Blatt veröffentlicht zahlreiche Dienstenthebungen, Pensionirungen und Versetzungen von Kreis⸗ und Bezirkspräfekten, sowie von anderen Polizeibeamten. Die neu Ernannten gehören vorwiegend der radikalen Partei an.

Bulgarien. Sofia, 4. Februar. (W. T. B.) Die Prinzessin Clementine von Coburg ist heute zu der Beisetzungsfeier nach Wien abgereist.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 2. Februar. Während der Abwesenheit des Königs wird der Kron⸗ prinz den Vorsitz in der interimistischen 81ne führen,

roßer, es herrscht dabei sich Scenen wie bei dem

welcher außer dem Chef des Marine⸗Departements, Freiherrn von Otter, noch die Staatsräthe Lovén und Freiherr von Akerhielm angehören. 1 Christiania, 2. Februar. Der König und die Königin sind heute Mittag von Stockholm hier eingetroffen. Das Storthing ist gestern verfassungsgemäß zusammen⸗ Fstats Bei der Wahl des vsschüsses zur Prüfung der andate zeigte es sich, daß die konservative Partei über 51 Stimmen, die Linke über 38 und die ministerielle Partei über 23 Stimmen verfügt.

Die „Post“ schreibt: Die Erhöhung der Krondotation um 3 Millionen Mark bildet

den Gegenstand der letzten dem Abgeordnetenhause zugegangenen

Vorlage.

Die Krondotation beträgt gegenwärtig 12 219 296 Sie setzt sich zusammen aus denjenigen 7719 296 ℳ, welche im Jahre 1820 als Aegui⸗ valent für die Berechtigung, die Kosten der Hofhaltung aus den Ein⸗ nahmen der Domänen zu bestreiten, als Kronfideikommißrente auf dem Dominialbesitz radizirt und durch Art. 59 der Verfassung gewährleistet sind, und einem Betrage von 4 500 000 ℳ, um welchen die Rente unter Kaiser Wilhelm I. durch die Gesetze vom 21. April 1859 und 27. Januar 1868 erhöht worden ist.

Damals wurde die Erhöhung mit dem Sinken des Geldwertbes, der Erhöhung der Erträge aus den Domänen, sowie in dem letzten Falle mit der durch die Errichtung des Norddeutschen Bundes ein⸗ getretenen Steigerung der Ausgaben begründet. In dem Jahre 1859 und zum Theil auch im Jahre 1868 konnte bezeugt werden, daß die Krondotation nach mehrjähriger Erfahrung thatsächlich zur Bestreitung der Kosten des gesammten Hofhalts sich als unzureichend erwiesen hatte. Jetzt wird auf den thatsächlichen Bedarf der letzten Jahre und den geschätzten künftigen Mehrbedarf Bezug genommen und darauf hingewiesen, daß die durch die Bemessung der Krondotation gebotene übermäßige Einschränkung der Ausgaben für Banlichkeiten und In⸗ ventar in der Folge zu erheblichen Mehrausgaben nöthigen werde. Unter den Gründen, welche den Mehrbedarf bedingen, wird neben der allgemeiner Preissteigerung das durch die Errichtung des Deutschen Reichs gesteigerte Repräsentationsbedürfniß betont.

Mit Recht ist jetzt der nämliche Weg, wie 1859 und 1868 ewählt worden. Die Dotation der Krone Preußens ist unsere eigene ache; mit der Ehre der Kaiserkrone ist uns auch die Ehrenpflicht

überkommen, deren Lasten ohne Mitwirkung unserer deutschen Reichs⸗ genossen zu tragen. Ebenso gebührt die Initiative der Regierung; daß sie diese nicht eher ergriffen, bevor sie sich mit den Vertrauens⸗ männern der verschiedenen Parteien in Verbindung gesetzt und sich der Zustimmung der überwiegenden Mehrheit versichert hatte, verdient volles Lob. Wir haben wiederholt auf die Zweckmäßigkeit eines der⸗ artigen Vorgehens hingewiesen.

In der Sache selbst wird das Bedürfniß einer Erhöhung der Krondotation anzuerkennen sein. Zunächst wird Jedermann, der Ge⸗ leger heit gehabt, in die Verhältnisse der Hofverwaltung einen Einblick zu thun, die Ueberzeugung gewonnen haben, daß in der That die Krondotation in ihrer jetzigen Höhe zur Bestreitung aller aus ihr zu deckenden Ausgaben nicht mehr zureicht und das Gleichgewicht zwischen Einnahme und Ausgabe nur durch eine übermäßige und unter besonderen Verhältnissen vorübergehend mögliche Beschränkung der letzteren aufrecht zu erhalten war. Daß Kaiser Wilhelm I. Er⸗ sparnisse, deren Betrag indessen weitaus die in der Presse kursirenden Zahlen nicht erreicht, hinterlassen hat, thut nichts zur Sache. Denn diese sind nicht aus der Krondotation gemacht.

Es unterliegt keinem Zweifel, daß der Nachfolger Kaiser Wil⸗ helm's I. einem erhöhten Ausgabebedürfniß gegenübersteht und ohne Erhöhung der Krondotation zu einer erheblichen Heranziehung des Hausvermögens genöthigt wäre. Diese Alternative hätte bei Kaiser Friedrich so gut Platz gegriffen, wie bei Kaiser Wilhelm II. Für die sichere Begründung des Mehrbedarfs wäre es freilich ern ünscht ge⸗ wesen, durch die Erfahrung einiger Jahre den thatsächlichen Mehr⸗ bedarf feststellen zu sehen. Auf der anderen Seite würde diese Er⸗ fahrung nothwendig mit einer erheblichen Verminderung der Sub⸗ stanz des Familienvermögens zu erkaufen gewesen sein. Eine solche aber würde Angesichts des Nachwuchses der Kaiserlichen Familie äußerst unerwünscht sein. Man wird sich daher, wie bei so vielen anderen Staatsausgaben, mit der schätzungsweisen Ermittelung des Bedarfs begnügen müssen. Und zwar umsomehr, als die geforderte Erhöhung die Krondotation nicht über denjenigen Prozentsatz des Reinertrages der altländischen Domänen und Forsten hinaus steigert, welcher im Jahre 1820 bei der Bemessung der Kronsidei⸗ kommißrente und 1868 bei der Erhöhung derselben um drei Millionen Mark zu Grunde gelegt ist, mithin sich nur parallel mit der Erhöhung der Erträge des Domaniums bewegt.

Zu den im Reichstage von dem Abg. Dr. Petri und in dem elsaß⸗lothringischen Landesausschusse von den Abgg. Zorn von Bulach, Klein und Anderen emachten scharfen An⸗ griffen auf die Paßmaßregeln in Elsaß⸗Lothringen bemerkt die „Kölnische Zeitung“:

Die Paßmaßregel wurde in Elsaß⸗Lothringen von der Regierung geschaffen jedenfalls zum Schutz der deutschnationalen Interessen und Ideen, welche von dem in Elsaß⸗Lothringen sich neuerdings breit machenden und von einer aus Frankreich fluktuirenden Bewegung fort⸗ während geschürten und fanatisirten Franzosenthum bedroht waren. Es galt der französischen Bewegung einen Dämpfer aufzusetzen. Höhere politische Gesichtspunkte allgemeiner Natur mögen bei Er⸗ greifung der Maßregel mitgewirkt haben.

Die nächste praktische Folge war, daß die Ertheilung der schon vorher erforderten Aufenthalts⸗Erlaubniß eine einheitliche Regelung erfuhr. Vorher war dieselbe lediglich von den individuellen An⸗ schauungen eines Kreis⸗Direktors oder Bezirks⸗Präsidenten abhängig, und gar häufig wurde vom Bezirks⸗Präsidenten auf Andrängen dort⸗ seits nicht genügend gekannter Notabeln wider den Wunsch der Kreis⸗ Direktoren also unter Herabsetzung der Autorität der örtlichen Verwaltungsbehörden die Aufenthalts⸗Erlaubniß, ertheilt. Vom Ministerium nun nach großen Gesichtspunkten einheitlich durchgeführt und instruirt, wurde die Paßmaßregel einheitlich gegen die Elemente angewandt, welche als dem Deutschthum höchst gefährlich bezeichnet werden müssen. Nämlich gegen die aus Elsaß⸗Lothringen stammen⸗ den französischen Offiziere, die mit Entlassungsurkunde Ausgewanderten oder die ‚der Wehrpflicht sich sonst entzogen Habenden, endlich gegen die Angehörigen solcher Familien, welche sich durch rücksichtsloses demonstratives Auftreten gegen die Regierung als deutschfeindlich erwiesen hatten, und gegen solche Personen, deren Aufenthalt in Elsaß⸗Lothringen als überflüssig und lediglich zur Stärkung französischer Sympathien geeignet erschien. So ist es erreicht, jetzt endlich diejenigen Bestandtheile französischer Nationalität aus den deutschen Reichslanden fern zu halten, welche seit 1870 planmäßig der deutschen Verwaltung den Boden entzogen haben; so kann es vielleicht gelingen, wenn Hand in Hand damit die rücksichtsloseste Ausweisung der im Lande ansässigen agitirenden oder politischer Um⸗ triebe verdächtigen Franzosen geht, das wieder gut zu machen, was in den vorhergegangenen zwei Jahrzehnten in Elsaß⸗Lothringen in gut⸗ müthiger Schwäche verabsäumt ist. Aber dazu gehört, daß die Paß⸗ maßtegen noch recht lange bestehen bleibt und folgerecht gehand⸗ abt wird.

Die Wirkung der Paßmaßregel auf die breiteren Volksschichten ist eine andere, als es dem Herrn Petri erscheint, der ja meistens in Straßburg lebt und dort viel mit nach Frankreich gravitirenden und so von der Paßmaßregel hart betroffenen Familien verkehrt. Die breiteren Schichten des Volks fühlen sich erlöst von dem seten sie aus Frankreich fortwährend geübten Terrorismus. Sie wissen ganz genau, daß von der Paßmaßregel zunächst ihre französisch ge⸗ sinnten Duodez⸗Tyrannen, vulgo Notabeln, mögen sie nun Fabri⸗ kanten, Notare oder Großgrundbesitzer sein, getroffen werden. Sie haben das Gefühl, daß endlich einmal die großen wirklichen Diebe gebängt werden; sie fassen Vertrauen zu einer starken deutschen Re⸗ gierung und lassen mit Ruhe ihre Kinder in den Heeres⸗· dienst eintreten, während sonst die im Lande sich um ertreibenden, mit Entlassungs⸗Urkunden Ausgewanderten oder gar aktiven fran⸗ zösischen Offiziere bei den jungen Leuten den deutschen Heeresdienst lächerlich machten und zu weiterer Auswanderung verleiteten. Hätten wir eine solche Paßmaßregel von 1870 an gehabt und ein⸗ eitlich durchgeführt, so wäre es undenkbar gewesen, daß große abrikantenfamilien, wie in Ober⸗ und Unter⸗Elsaß geschehen, den amilienbeschluß gefaßt und streng durchgeführt hätten, daß jeder männliche in das wehrfahige Alter kommende Sproß der Familie

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Entlassungsurkunde nehmen muß, um sich dem deutschen Heeresdienste zu entziehen. Ein solcher Beschluß wäre einfach unterblieben, wenn die Entlassungsurkunde gleichzeitig einen unvermeidlichen Abschied vom Heimathlande für lange Jahre bedeutet hätte, wenn nicht statt dessen zum Hohne des Deutschthums sich diese Sprößlinge alle Jahre wochenlang in den deutschen Landen, dessen Heeresdienst sie verschmäht hatten, umhergetrieben hätten. Jetzt haben wir oft genug von Leuten aus den niederen Volksschichten in Elsaß⸗Lothringen mit Bezug auf die Paßmaßregel Redewendungen gehört, wie: „So ist es recht, wer Franzose sein will, soll draußen bleiben.“

Daß die Durchführung der Paßmaßregel Härten mit sich bringt, ist ja selbstverständlich. Der Lauf der Weltgeschichte lehrt, daß natio⸗ nale Politik nicht getrieben werden kann, ohne daß hier und da ein Busammenftoß mit den Einzelmenschen erfolgt. Der Reichs⸗Eisen⸗ ahnfiskus wird den ihm durch Verminderung des Personenverkehrs erwachsenen Schaden wohl noch, wo viel höhere Gesichtspunkte in Frage kommen, verschmerzen können. Es muß jedoch durchaus bestritten werden, daß die Handelsinteressen besonders stark leiden. Denn einmal ist bei Durchführung der Paßmaßregel auf den Handelsver⸗ kehr von Anfang an Rücksicht genommen; zweitens sind die Ver⸗ bältnisse des Großhandels heut zu Tage nicht derart, daß sie dadurch, daß einer beschränkten Anzahl von Personen das Reisen in einem beschränkten Gebiet unmöglich gemacht wird, erheblichen Schwan⸗ kungen unterliegen können. Die Behauptung, daß einem einzigen Hause durch die Paßmaßregel Bestellungen im Betrage von 620 000 entgangen seien, müssen wir als beweislos, ein Fachmann würde sie wohl noch anders bezeichnen, ansehen. Wenn Dr. Petri im Reichstage die Ansicht aussprach, daß die Gewährung der Aufent⸗ haltserlaubniß an den Einen nur ein Grund sei, diese Aufenthalts⸗ erlaubniß einem Anderen, der unmittelbar darauf komme, zu ver⸗ weigern, so trifft dieser der Regierung in Elsaß⸗Lothringen gemachte Vorwurf willkürlicher, von ganz zufälligen Umständen bestimmter Entscheidung ganz gewiß nicht zu, da über jedes einzelne Paßgesuch eingehende Erhebungen angestellt werden und lediglich nach dem Er⸗ gebniß dieser Erhebungen dem Paßgesuch Folge oder Nichtfolge ge⸗ geben wird. Das höchste Lob auf die Paßmaßregel und der beste Beweis dafür, daß im deutsch⸗nationalen Interesse die Paßmaßregel E werden muß, ist der heftige Angriff des Protestlers

uerber.

Wenn die Durchführung des Paßzwanges an der Grenze auch recht schwierig ist, wenn auch zugegeben werden muß, daß eine voll⸗ kommene Fernhaltung unlauterer Elemente militärische Spionage kann auch durch Spionage⸗Ausnahmegesetze nicht gehindert werden nicht möglich ist, so ist doch das massenhafte Eindringen gefähr⸗ licher französischer Elemente und das vorlaute, agitatorische Auf⸗ treten solcher Elemente nunmehr beseitigt. Die Paßmaßregel bildet einen Schild gegen Frankreich, unter dessen Schutz die Wiederge⸗ winnung der dem Deutschthum verloren gegangenen oder schwanken⸗ den Volksbestandtheile im Wesentlichen ungestört weiterschreiten kann. Der Paßzwang muß geradezu als die einzige Maßregel seit 1870 bezeichnet werden, welche bislang für das Deutschthum solchen durch⸗ schlagenden Erfolg gehabt hat, wie gerade die letzten Wahlen nach der Paßmaßregel bewiesen haben. Der günstige Ausfall derselben ist direkt auf den Paßzwang zurückzuführen, welcher der einheimi⸗ schen Bevölkerung gezeigt hat, daß wir eine starke Regierung haben, die nicht mit sich spotten läßt, und welcher den eingewanderten Alt⸗ deutschen neuen Muth und neuen Trieb zur Betheiligung am politischen Leben gegeben und damit in diesen Kreisen einen Lichtblick in die Finsterniß des sich allmählich geltend machenden politischen Pessimismus und Indifferentismus geworfen hat. 8

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Die Thätigkeit der preußischen Staats⸗Archive im Jahre 1888.

Während des Jahres 1888 haben in den preußischen Staats⸗Archiven im Ganzen 556 amtliche und 1514 außer⸗ amtliche Benutzungen stattgefunden. Letztere setzen sich zu⸗ sammen aus 531 Benutzungen, welche durch die Benutzer per⸗ sönlich an Ort und Stelle erfolgt sind, und 983, welche durch die Archivbeamten auf schriftlichem Wege durch Uebersendung von Berichten und Bescheiden ihre Erledigung gefunden haben. Im Ganzen benutzten die Archive 1344 Privatpersonen. Die Zahl der Arbeitstage aller persönlichen Benutzer betrug 7584. Die entsprechenden Daten des Vorjahres waren 622 amtliche und 1454 außeramtliche, 522 persönliche und 932 auf schriftlichem Wege erledigte Benutzungen, 1196 Privatpersonen und 6902 Arbeitstage (cf. „Staats⸗Anzeiger“ Nr. 28 vom 1. Februar 1888).

Die auf Veranlassung und mit Unterstützung der Archiv⸗ Verwaltung im Verlage von S. Hirzel in Leipzig erscheinenden „Publikationen aus den Preußischen Staats⸗ Archiven“ sind im Jahre 1888 um 4 Bände weiter geführt worden, nämlich: 8 .

Band XXXIV. Hansen: „Westfalen und Rheinland im 15. Jahrhundert. Erster Band: Die Soester Fehde.“

Band XXXV. Irmer: „Die Verhandlungen Schwedens und seiner Verbündeten mit Wallenstein und dem Kaiser von 1631 bis 1634.“ Erster Theil (1631 und 1632).

Band XXXVI. Friedlaender (unter Mitwirkung von Liebe und Theuner): „Aeltere Universitätsmatrikeln“ I. Universität Frankfurt a. O. 2. Bd. (1649—1811). 3

Band XXXVII. Bodemann: „Briefe der Kurfürstin Söohhie von Hannover an die Raugräfinnen und Raugrafen zu Pfalz.“

Von dem durch Hetnrih. von Sybel und Theodor Ritter von Sickel herausgegebenen Werk „Kaiserurkunden in Ab⸗ bildungen“ ist im Jahre 1888 die 9. Lieferung, welche 32 Urkunden enthält, erschienen.

Andere Arbeiten von Archivbeamten sind folgende:

Arnold: „Register zur historischen Zeitschrift. Bd. 1—56.“ München bei Oldenbourg.

är: „Der Koblenzer Mauerbau“ („Publikationen der Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde“ V.).

Brose: Christoph Benjamin Wackenrode’s „LCorpus bonorum des Magistrats der Königlichen Residenzien Berlin 1771.“ Heft 24 der Schriften des Vereins für die Geschichte Berlins. Berlin bei Mittler & Sohn.

Dr. Freiherr von Egloffstein: „Der Sturz Heinrich's des Löwen und das Erzstift Bremen“ in der „Zeitschrift für Geschichte und Politik“. 1

Forst: „Politische Geschichte des bergischen Landes, ins⸗ besondere der Stadt Düsseldorf“ in dem Jahrbuch III. des Düsseldorfer Geschichtsvereins. Düsseldorf bei Kraus.

Grünhagen: „Wegweiser durch die ree⸗ Geschichts⸗ quellen bis 1550.“ Zweite vermehrte und ver esserte Auflage. Breslau 1889. „Oesterreichische Anschläge auf Breslau und Schweidnitz 1741.“ in der „Zeitschrift des Vereins für Ge⸗ schichte und Alterthum Schlesiens“ Bd. 22. 1

Hansen: „Jahresrechnung des Offizialat⸗ gerichts in Soest vom 1. März 1438 his 1. März 1439“ in der „Westdeutschen Zeitschrift für Geschichte und Kunst“. Trier 1888. Heft 1. „Zur Krönung König Friedrich's III. im Juni 1442.“ „Handschriften der Königlichen Bibliothek

zu Brüssel.“ „Die Aachener Nathswahlen 1581 in ber „Heitschrift des Aachener Geschichtsvereins“ Bd. 9 und 10; en 84 die Abtheilung „Niederrhein“ in den „Jahresberichte der Geschichtswissenschaft“. Berlin bei Gärtner. Jahrgang 1884 Bd. 7.

Hoogeweg: „Der Kreuzzug von Damiette 1219 1221“.

und dritter Theil in den „Mittheilungen des In⸗ ituts für österreichische Geschichte“ Bd. 9. „Der Kölzer Domscholaster Oliver als Kreuzprediger 1214 1317“ in der „Westdeutschen Zeitschrift“ Bd. 7. „Die Paderborner Bischofs⸗ wahl vom Jahre 1223“ in der ‚Zeitschrift füͤr vaterländische Geschichte und Alterthumskunde Westfalens“ Bd. 44.

Janicke: „Das Weinamt der Domherren zu Hildesheim“: Fertseguns⸗ in der „Zeitschrift des historischen Vereins für

iedersachsen.“

Ilgen: „Zur älteren geschichtlichen Ueberlieferung des Klosters Cappenberg“ in der Meitschrift für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde Westfalens“ Bd. 46.

Isachim: Zwei Artikel „Niederdeutschland“ in den „Jahresberichten der Geschichtswissenschaft“ Jahrgang 1884.

Karge: „Das österreichische Unternehmen auf Polen und die Schlacht bei Pitschen 1588“ in der „Zeitschrift des Ver⸗ eins für Geschichte und Alterthumskunde Schlesiens“ Bd. 22.

Keller: „Johann von Staupitz und die Anfänge der Re⸗ Prmation in ihrem Zusammenhange dargestellt.“ Leipzig,

Hirzel.

Meinecke: „Der Regensburger Reichstag und der Devo⸗ lutionskrieg“ in der „Historischen Zeitschrift“. Bd. 60. „Re⸗ formpläne für die Brandenburgische Wehrverfassung im An⸗ fange des 17. Jahrhunderts“ in den „Forschungen zur Bran⸗ denburgischen und Preußischen Geschichte“ Bd. 1.

von Mülverstedt: „Ueber Treffenfeld und seine Nach⸗ kommen“ im 23. Jahresbericht des Altmärkischen Geschichts⸗ vereins. „Zur Geschichte und Chronologie einiger älterer Bischöfe von Pomesanien.“ „Eine seltene Münze der Stadt Thorn (halber Thaler) vom Jahre 1632“ in der „Zeitschrift des Westpreußischen Geschichtsvereins für den Regierungsbezirk Marienwerder“; Heft 23. „Die Beamten und Conventions⸗ mitglieder des Deutschen Ordens innerhalb des heutigen Regie⸗ rungsbezirks Danzig.“ „Zur Deutschen Ordensgeschichte des Jahres 1454“: in der „Zeitschrift des Westpreußischen Geschichts⸗ vereins zu Danzig“ Heft 10. „Betreffend die von Weise im Stift Merseburg.“ „Woher stammen die von Knobloch in Preußen?“ „Einiges über die Adelsfamilie Goldochs.“ „Der Wappenhelm im Wappenschild“ im „Deutschen Herold“. Philippi: „Das westfälische Vemegericht und seine Stellung in der deutschen Rechtsgeschichte“. Stettin. Herrcke u. Lebeling. „Der sogenannte Artikelbrief des Münsterschen Wiedertäufer⸗ Königs Johann von Leiden“ in der „Zeitschrift für Kirchen⸗ geschichte. Gotha, bei F. A. Perthes.

Ribbeck: „Beiträge zur Geschichte der römischen Inquisition in Deutschland während des 14. und 15. Jahrhunderts“ in der „Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Alterthums⸗ kunde Westfalens“ Bd. 46.

Sello: „Potsdam und Sans-Souci. Quellen zur Geschichte von Burg, Breslau 1888. „Heinrici de Antwerpe tractatus de urbe Brandenburg“ im 22. Jahresbericht des Vereins für vaterländische Geschichte zu Salzwedel. „Die Brandenburger Bisthumschronik. Nebst einem An⸗ hange, enthaltend: Fragmenta chronicae episcoporum Brandenburgensium“ im 20. Jahresbericht des historischen Vereins zu Brandenburg. „Cronica marchionum Branden- burgensium“ in den „Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte“ Bd. I. „Brandenburg⸗Magdeburgische Beziehungen 1266 bis 1283“ in den „Geschichtsblättern für Stadt und Land Magdeburg“ Bd. 23.

Ulrich: „Katalog der Bibliothek des historischen Vereins für Niedersachsen. Erstes Heft. Repertorium der Urkunden, Akten, Handschriften, Karten ꝛc.“ Hannover bei Jänecke. „Die Einnahme Eimbecks durch Pappenheim im Jahre 1632“ in der „Zeitschrift des historischen Vereins für Niedersachsen“. „Akten zum Neußer Kriege 1472 1475“ in den „Annalen des historischen Vereins für den Niederrhein.“ Heft 48; sowie der Artikel „Niederdeutschland“ in den „Jahresberichten aus der Geschichtswissenschaft“ Jahrgang 1885.

Warschauer: „Die Chronik der Stadtschreiber von Posen.“ Sonderausgabe Posen bei Jolowicz. „Die Erziehung der Juden in der Provinz Posen durch das Elementarschulwesen“ in der „Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutsch⸗ land“ Bd. 3 Heft 1.

Winter (in Gemeinschaft mit Dove): Herausgabe des 9. Theils von Leopold von Ranke's Weltgeschichte. Leipzig. Duncker u. Humblot. Herstellung eines Registers zu sämmt⸗ lichen Bänden des Ranke'schen Werks.

Endlich haben Archivbeamte sich an der Redaktion einiger

Seh Zeitschriften betheiligt, kleinere eeS. zes en und

ücherbesprechungen veröffentlicht und verschiedene Beiträge zur „Allgemeinen Deutschen Biographie“ geliefert.

Das Februarheft der „Deutschen Rundschau“ bringt die Fortsetzung des Romans von Ossip Schubin: „Boris Lensky“, dessen effektvollen Hintergrund diesmal Paris bildet. Der Roman fesselt in höchstem Grade durch seine spannende Handlung und die Fülle der scharf gezeichneten Figuren. Heinrich Brugsch führt uns in das Alterthum und schildert uns die „Aeltesten Geldwerthe“, damit ein Thema berührend, welches bisher äußerst selten behandelt worden ist. Major Otto Wachs lenkt in seinem Artikel „Der Kampf um 8 Mittelmeer“ die allgemeine Aufmerksamkeit auf Biserta, ein Städtchen an der Nordküste Afrikas, den Meisten wohl kaum dem Namen nach bekanat, aber wahrscheinlich bestimmt, eine wichtige Rolle nicht nur für den friedlichen Verkehr, sondern auch im Ringkampf der europäischen Staaten um die Herrschaft des Mittelmeers zu spielen. Ein Kapitel aus der brandenburg⸗preußischen Rechtsgeschichte entrollt Alfred v. d. Lexen vor uns in seinem Essay: „Zur Vorgeschichte des deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs“, dabei die Verdienste der einzelnen Fürsten und hervorragenden Rechtsgelehrten hell beleuchtend. Ueber „den deutschen Unterricht auf Gymnasien“ verbreitet sich Her⸗ man Grimm des Näheren, mancherlei Anregungen zu eformen gebend. Weiter finden wir sodann Beiträge von A. Lammers: „Hand⸗ arbeit für Knaben“, Gotth. Weisstein: „Goethe über die Erziehung von Schiller's Sohn“ (mit einem ungedruckten Briefe Goethe’s), Th. Krause: „Aus dem Berliner Musikleben“, sowie die „Politische Rundschau“ und eine umfangreiche „Literarische Rundschau“ nebst „Literarischen Notizen“.

Von „Engelhorn's Allgemeiner Roman⸗Biblio⸗ thek“ ist das 11. Bändchen des V. Jahrgangs erschienen (Stuttgart, Verlag von J. Engelhorn; Pr. 50 ₰). Dasselbe enthält den Roman „Schneee⸗, von Alexander 2 Kielland (autorisirte Uebersetzung aus dem Norwegischen von M. Ottesen).

München, 5. Februar. (W. T. B.) Professor Freiherr von Holtzendorff ift heute Nacht nach längeren Leiden gestorben.

Forschungen und Stadt und Park.“