im Uebrigen erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur — Anleihescheins mit dem 31. März des auf die Aus⸗ loosung und die bezügliche Bekanntmachung folgenden Jahres. Die in Folge der Ausloosung eingelösten Anleihescheine werden in Gegen⸗ wart eines Notars vernichtet. Eine Anzeige darüber wird an das Eisenbahn⸗Kommissariat erstattet und von der Gesellschaft durch öffentliche Blätter bekannt gemacht. Dagegen ist die Gesellschaft die in Folge einer allgemeinen Kündigung ihrerseits oder in Folge der Rückforderung 1“ g8. “ (§. 5) eingelösten Anleihe⸗
ine wieder auszugeben befugt. “ 8. Fieienigen Anleibescheine, welche ausgeloost oder gekündigt sind und ungeachtet der Bekanntmachung nicht rechtzeitig zur Rück⸗ zahlung eingehen werden während der nächsten zehn Jahre von der Direktion alljährlich einmal öffentlich aufgerufen. Gehen sie dessenungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem letzten öffentlichen Aufrufe zur Rückzahlung ein, so erlischt jeder Anspruch aus denselben an das Gesellschaftsvermögen, was unter An⸗ gabe der Nummern der werthlos gewordenen Anleihescheine von der Direktion einmal öffentlich bekannt gemacht wird. Obgleich also aus dergleichen Anleihescheinen keinerlei Verpflichtungen für die Gesellschaft in späterer Zeit abgeleitet werden können, so steht doch der General⸗ versammlung der Gesellschafts⸗Aktionäre frei, die gänzliche oder theil⸗ weise Rückzahlung derselben aus Billigkeitsruͤcksichten zu beschließen. §. 9. Die Kraftloserklärung angeblich vernichteter oder verlorener Anleibescheine erfolgt im Wege des Aufgebots nach den für das Auf⸗ gebot von Privaturkunden geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Für die demgemäß für kraftlos erklärten, sowie auch für zerrissen oder sonst unbrauchbar gewordene, an die Gesellschaft zurückgelieferte und zu vernichtende Anleihescheine werden auf Kosten des Antrag⸗ stellers neue Anleihescheine ausgefertigt. b 1 Dagegen können angeblich verlorene ober vernichtete Zinsscheine und Zinsschein⸗Anweisungen weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Es soll jedoch Demjenigen, welcher den Verlust von Zins⸗ scheinen vor Ablauf der Verjährungsfrist (§. 2) bei der Eisenbahn⸗ Direktion anmeldet und den stattgehabten Besitz in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemel⸗ deten und bis dahin nicht zum gekommenen Zinsscheine egen Empfangsbescheinigung ausgezahlt werden. G 18 §. 109 Ie 188 diesem Privilegium vorgeschriebenen öffentlichen eö erfolgen durch den „Staats⸗Anzeiger“ und die „Itzehoer Nachrichten“. 1 8 8 8 11. Den Inhabern von Anleihescheinen steht der Zutritt zu den Generalversammlungen der Gesellschafts⸗Aktionäre frei, jedoch haben sie als solche nicht das Recht, sich an den Verhandlungen oder Abstimmungen zu betheiligen. “ .“ Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter dem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Anleihescheine in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewäͤhrleistung von Seiten des Staats zu geben oder Rechten Dritter vorzugreifen.
Das gegenwärtige üeee ist durch das Amtsblatt der Regierung zu Schleswig bekannt zu machen und eine Anzeige darüber, daß dieses geschehen, in die Gesetz⸗Sammlung aufzunehmen.
Gegeben Berlin, den 2. Januar 1889. 11““ Wilhelm R. von Maybach. von Scholz.
8
Muster A. Vorzugs⸗Anleiheschein zweiter Ausgabe
der ö“ Eisenbahngesellschaft r
Stamm·⸗Ende.
Westholsteini⸗ scher Vorzugs⸗ Anleiheschein 8 Ausgabe.
über Fünfhundert Mark Deutscher Reichsmünze.
Inhaber dieses Anleihescheins hat auf Höhe von Fünfhundert Mark Antheil an dem in Gemäßheit des umstehend abgedruckten Allerhöchsten Privilegiums vom ausgegebenen Kapital von ein⸗ bundertfünfzigtausend Mark Vorzugs⸗Anleihe zweiter Ausgabe der Westholsteinischen Eisenbahngesellschaft.
Neumünster, den CC1“ (Trockener Stempel.) Die Direktion
der Westholsteinischen Eisenbahn⸗
gesellschaft.
Beigegebene (Unterschrift... handschriftlich
20 Zinsscheine IIZFRFb faesimilirt.) I. Reihe Diesem Anleiheschein sind
für 10 Jahre 20 Zinsscheine I. Reihe für
bis die 10 Jahre vom
it bis mit
Zinsschein⸗An⸗ Zinsschein⸗Anweisung bei⸗
weisung. gegeben.
Der Anleihe⸗ schein ist versehen mit dem Fac⸗ simile der Herren
und unterzeichnet vom Herrn...
Ausgefertigt
(Unterschrift hand⸗ schriftlich.)
Muster B. 8 Westholsteinische Eisenbahngesellschaft. Zinsschein Nr.
zu dem .“ II. Ausgabe, 1
Inhaber empfängt vom. .. ab gegen diesen Zinsschein an der von der Direktion bekannt gegebenen Zahl⸗ stelle Mark Pfennige Deutscher Reichsmünze als Zinsen für die Zeit vom... ten 18. bis
. ten 18.
Neumünster, den... (Trockener Stempel.)
18.. Die Direktion der Westholsteinischen Eisenbahngesellschaft. (Faesimilirt.) Ausgefertigt. (Handschriftlich.)
Muster C. 1“ Westholsteinische Eisenbahngesellschaft. “ Anweisung zur Abhebung neuer Zinsscheine für den Vorzugs⸗Anleihe⸗ schein zweiter Ausgabe, Nr Inhaber empfängt gegen diese Anweisung, wodurch er zugleich den Empfang der folgenden Reihe der Zinsscheine bescheinigt, binnen Jahresfrist vom ab an der Eisenbahn⸗Hauprkasse in Neumünster die folgende Reihe Zinsscheine zum vorbezeichneten Vorzugs⸗Anleiheschein, sofern nicht von dem Inhaber des Anleihe⸗ scheins bei der unterzeichneten Direktion rechtzeitig schriftlich Wider⸗ spruch dagegen erhoben wird. Im b Falle erfolgt die Aus⸗ händigung der Zinsscheine an den Inhaber des Anleihescheins. Neumünster, den.. I (Trockener Stempel.) Direktio der Westholsteinischen Eisenbahngesellschaft. acsimilirt.) usgefertigt. (Handschriftlich.)
Statistische Nachrichten.
Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund⸗ heitsamts sind in der Zeit vom 20. bis 26. Januar er. von je 1000 Bewohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 21,4, in Breslau 22,0, in Königs⸗ berg 24,3, in Köln 23,1, in Frankfurt a. M. 23,0, in Wiesbaden
85
22,6, in Leipzig 20,2, in Stuttgart 18,7, in Karlsruhe 14,1, in Braun⸗ schweig 27,6, in Hamburg 26,1, in Wien 24,2, in Pest 27,8, in Prag 30,4, in Triest 31,9, in Krakau 26,9, in Amsterdam —, in Brüfsel 22,9, in Paris 23,9, in Basel —, in London 19,4, in Glasgow 25,2, in Liverpool 24,9, in Dublin 27,5, in Edinburg 18,4, in Kopenhagen 21,9, in Stockholm 20,2, in Christiania 21,5, in St. Petersburg 31,4, in Warschau 30,2, in Odessa —, in Rom 31,2, in Turin 23,4, in Venedig 31,5, in Alexandria 43,1. — Ferner aus der Zeit vom 30. Dez. v. J. bis 5. Januar cr. in New⸗ York 26,4, in Pbiladelphia 18,4, in Baltimore 17,1, in Kalkutta —, in Bombay 24,8, in Madras 42,7. 1 1 8 Die Sterblichkeitsverhältnisse der meisten größeren europäischen Städte gestalteten sich in der Berichtswoche etwas günstiger als in der vorhergegangenen Woche, auch wurden aus einer größeren Zahl derselben kleinere Sterblichkeitsziffern gemeldet. Einer sehr günstigen Sterblichkeit (bis 15,0 pr. M. u. J. berechnet) erfreuten sich Lübeck, Liegnitz, Kiel, Kassel, Karlsruhbe, Darmstadt. Günstig war die Sterb⸗ lichkeit (bis 20,0 pr. M. u. J.) in Wiesbaden, Hannover, Stuttgart, Barmen, Elberfeld, Aachen, London, Edinburg. Mäßig hoch (etwas über 20,0 pro Mille) war sie auch in Berlin. Magdeburg, Leipzig, Bremen, Mainz, Stockholm, Kopenhagen, Christiania u. a. O. Hohe Sterb⸗ lichkeitsziffern (über 35,0 pro Mille) werden von den deutschen Städten aus Bochum, Nürnberg und Potsdam gemeldet. — Unter den Todesursachen haben akute Entzündungen der Athmungsorgane viel⸗ fach weniger Todesfälle veranlaßt, auch Darmkatarrhe und Brechdurch⸗ fälle der Kinder führten im Allgemeinen seltener zum Tode, nur in Berlin, London, Paris und St. Petersburg war die Zahl der durch sie bedingten Sterbefälle eine etwas gesteigerte. — Unter den Infektionskrankheiten wurden Todesfälle an Masern, Scharlach, Diphtherie und Keuchhusten vielfach weniger, typhöse Fieber und Pocken etwas zahlreicher als in der vorhergegangenen Woche berichtet. — So haben Sterbefälle an Masern in Berlin, München, Magdeburg, Düsseldorf, Wien, Paris, London, Liverpool, Warschau etwas abgenommen, während sie in Köln, Nürnberg, Brüssel, Amsterdam zunahmen. Erkrankungen wurden aus den meisten Orten, aus denen Berichte vor⸗ liegen, in geringerer Zahl zur Kenntniß gebracht. Todes⸗ fälle an charlach wurden in Berlin, München, Danzig, Liverpool, St. Petersburg, Warschau seltener, in Metz, Wien und London etwas häufiger. Neue Erkrankungen wurden aber aus Berlin, Wien, Kopenhagen, Edinburg, Stockholm, St. Petersburg in größerer, aus Breslau, Hamburg, Pest in verminderter Zahl berichtet. — Die Sterblichkeit an Diphtherie und Croup war in Breslau, München, Dresden, Magdeburg, Danzig, Halle, Triest, Lyon, London, Liverpool, Wien, St. Petersburg, Warschau eine verminderte, in Berlin und Hamburg fast die gleiche wie in der Vorwoche, da⸗ gegen hat sie in Frankfurt a. M., Hannover, „Nürnberg, Düsseldorf, Stettin, Kassel, Braunschweig, Pest, Paris, Kopen⸗ hagen, Amsterdam zugenommen. Erkrankungen wurden aus Berlin, Hamburg, Nürnberg, Kopenhagen, Christiania, St. Petersburg und aus dem Regierungsbezirk Schleswig in gesteigerter, aus Breslau, Hannover und aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf in verminderter Zahl berichtet. — Typhöse Fieber führten in Ham⸗ burg, London, St. Petersburg etwas mehr, in Pest und Paris etwas weniger Todesfälle herbei. Erkrankungen waren in Berlin, Wien, Pest etwas zahlreicher, in St. Petersburg etwas seltener. An Fleck⸗ typhus wurden aus Edinburg und St. Petersburg je 1 Todes⸗ fall, aus Edinburg auch 2 Erkrankungen gemeldet; an epidemischer Genickstarre aus Berlin und Nürnberg je 1, aus dem Regierungsbezirk Schleswig 2 Erktrankungen. Rosenartige Entzündungen des Zellgewebes der Haut zeigten sich in keiner größeren Stadt in nennenswerther Zahl als Todesursachen. — Der Keuchhusten hat in Berlin, London, St. Hite egnng, Warschau weniger, in Paris und Liverpol mehr Todes⸗ älle herbeigeführt. Erkrankungen waren in Kopenhagen ansehnlich gesteigert. — Todesfälle an Pocken wurden aus Rom und Lyon je 2, aus Lemberg 3, aus Warschau 4, aus Paris und Triest je 5, aus Prag 16 gemeldet; Erkrankungen aus Berlin, Pest und aus den Re⸗ ierungsbezirken Marienwerder und Schleswig je 1, aus dem Bezirk Prier 2, aus Wien und St. Petersburg je 3. Die sanitären Verhältnisse in Berlin waren in der Berichts⸗ woche ein wenig günstiger, auch die Sterblichkeit ein wenig kleiner als in der vorangegangenen Woche. Noch immer kamen akute Ent⸗ zündungen der Athmungsorgane in großer Zahl zum Vorschein, doch war die Zahl sowohl der zur Behandlung gelangten Erkrankungen wie der durch sie veranlaßten Sterbefälle kleiner als in der Vorwoche. Etwas zahlreicher traten dagegen Darmkatarrhe und Brechdurchfälle der Kinder auf und endeten auch etwas häufiger tödtlich als in der Vorwoche. — Die Infektionskrankheiten zeigten meist ein im Vergleich zur Vorwoche nur wenig verändertes Vorkommen. Masernerkrankungen wurden etwas weniger gemeldet, am häufigsten zeigten sie sich auf dem Wedding und in der Oranienburger Vorstadt. Erkrankungen an Scharlach und Diphtherie, von denen erstere sich in der Schöne⸗ berger Vorstadt, letztere in der jenseitigen Luisenstadt und auf dem Wedding am zahlreichsten zeigten, wurden etwas mehr als in der Vorwoche zur Anzeige gebracht. Das Vorkommen von typhösen Fiebern blieb ein beschränktes. Erkrankungen im Wochenbett haben abgenommen. Je eine Erkrankung an Pocken sowie an epidemischer Genickstarre kam zur Mittheilung. Rosenartige Entzündungen des Zellgewebes der Haut waren nicht selten und forderten auch mehr⸗ fach Opfer. Der Keuchhusten veranlaßte noch zahlreiche Erkrankungen, die Zahl der Sterbefälle sank auf 11 (von 18 der Vorwoche). Rheu⸗ matische Beschwerden aller Art kamen etwas seltener als in der Vor⸗ woche zur ärztlichen Behandlung.
Sanitäts⸗, Veterinär⸗ und Quarantänewesen.
Verbreitung der Rotzkrankheit im Jahre 1887.
Dem bereits mehrfach von uns erwähnten 2. Jahresbericht über die Verbreitung von Thierseuchen im Deutschen Reich (bearbeitet im Kaiserlichen Gesundheitsamt, Verlag von Julius Springer in Berlin) entnehmen wir nachstehende Angaben über die Verbreitung der Rotzkrankheit im Jahre 1887. Die Zahl der Erkrankungsfälle hatte gegen das Sehg etwas zugenommen (um 8 Fälle), indeß war die örtliche erbreitung eine nicht unerheblich geringere, indem 2 Staaten, 5 Regie⸗ rungs⸗ ꝛc. Bezirke, 17 Kreise ꝛc., 34 Gemeinden ꝛc., 40 Gehöfte weniger verseucht waren als 1886. Die Zahl der 1887 im Gebiete des Deutschen Reichs festgestellten Rotzfälle betrug 1228; dieselben vertheilten sich auf 16 Staaten und in diesen auf 64 Regierungs⸗ und andere größere Verwaltungsbezirke bezw. auf 269 Kreise ꝛc. Die Stückzahl des gesammten Pferdebestandes in den neu betroffenen 529 Gehöften betrug 3522 gegen 3840 in 554 Gehöften im Vorjahre. Verschont geblieben sind auch diesmal, wie 1886, die Staaten Oldenburg, Sachsen⸗Meiningen, Schwarzburg⸗Rudolstadt, Schaumburg⸗Lippe, Bremen, — außerdem Waldeck, Reuß ä. L., Reuß j. L., Lippe und
amburg, während der im Jahre 1886 seuchenfreie Staat Lübeck im Berichtsjahre ungünstiger stand. Innerhalb der verseuchten Staaten 8nd verschont geblieben 6 Regierungs⸗ bezirke und 694 Kreise, und überhaupt im Reiche 751, d. s. 73,6 Proz. der sämmtlichen Kreise ꝛc. — Die Krankheit zeigte sich auch in diesem Jahre hauptsächlich in den östlichen Grenz⸗ gebieten von Preußen sowie Bayern und Württemberg, während Mittel⸗Deutschland mehr entlastet erschien. Nach der dem Jahres⸗ bericht beigegebenen kartographischen Darstellung der Ver⸗ breitung des Rotzes (Tafel III) lag der Hauptseuchenbezirk in den Grenzgebieten der Provinzen Westpreußen, Posen und
gegen das übrige deutsche Gebiet etwa durch die Linie Neidenburg —Danziger Höhe Friedeberg —-Grünberg —Ohlau — Kreuburg abgrenzen. Hauptherde fanden sich in den Kreisen Danziger Höhe, Fheferen laen, Stadt Posen. Außer⸗ alb der Zone, aber in der Nähe derselben bildete einen Haupt⸗ her der Stadtkreis Liegnitz. Ein kleinerer Seuchenbezirk efand sich in Ostpreußen zwischen Memel, Alle und dem Kurischen Haff Königsberg und Rastenburg; ein solcher trat ferner in Ober⸗ schlesien östlich der Oder hervor mit dem Kreise Zabrze als Mittelpunkt. In Mitteldeutschland bestand nur noch ein einziger größerer Seuchenherd in dem Kreise Zellerfeld. In Süddeutschland wiesen namentlich Bayern und Württem⸗ berg verschiedene zerstreute Seuchenherde auf. Bemerkenswerth ist, daß in Bayern und Sachsen 12 verschiedene Grenzbezirke gegen Oesterreich von der Seuche betroffen waren. Verhältniß⸗ mäßig am stärksten verseucht zeigten sich die Bezirke Mellrich⸗ stadt, Haßfurt, Stadt Bayreuth, Rehau und Stadt Rodach (Coburg). Weit weniger als im Vorjahre war das Groß⸗ herzogthum Baden betroffen, während die Gebiete westlich vom Rhein nach dieser Richtung erhebliche Abweichungen nicht erkennen ließen. — Verhältnißmäßig hohe Er⸗ krankungsziffern wiesen auch im Jahre 1887 nach die Regierungsbezirke Marienwerder (162), Posen (141), Brom⸗ berg (138), Königsberg (77); außerdem Breslau (107), Danzig (78), Berlin (53); und von den betroffenen Kreisen: Inowrazlaw (58), Strasburg i. Westpr. (43), Danziger Höhe (38), Oels (26), Ohlau (24). Starke räumliche Verbreitung zeigte die Seuche auch im Berichtsjahre wieder in den Re⸗ gierungsbezirken Posen (68 Gemeinden, 74 Gehöfte), dem⸗ nächst Marienwerder (62 und 69), Bromberg (43 und 44), Breslau (35 und 39); außerdem in Oberbayern (35 und 38), Königsberg (22 und 25); und von den betroffenen Kreisen ꝛc. wie im Vorjahre in Apolda (11 und 18), Strasburg i. Westpr. (je 11), Wreschen (10 und 12); außer⸗ dem Graudenz (11 und 13), Inowrazlaw (10 und 11), Kulm (je 9). Auf je 10 000 Pferde nach dem Stand vom 10. Ja⸗ nuar 1883 ergaben sich im Reich 3,49 rotzkranke gegen 3,46 im Vorjahre. Im Einzelnen schwankten die entsprechenden Ziffern für die betroffenen Staaten zwischen 6,81 (Lübeck) und 0,34 (Mecklenburg⸗Schwerin), für die Regierungs⸗ ꝛc. Bezirke zwischen 16,80 (Bromberg) und 0,29 (Hannover), für die Kreise ꝛc. zwischen 238,10 (Stadt Rodach) und 0,66 (Heils⸗ berg). Der Gesammtverlust an gefallenen und aus Anlaß der Bekämpfung der Seuche getödteten Pferden betrug 1498 Pferde gegen 1524, d. s. 26 = 1,7 % weniger als im Vorjahre. Hiervon sind gefallen 62, auf polizeiliche Anordnung getödtet 1294, auf Veranlassung des Besitzers getödtet 142 Pferde. Auf je 10 000 vorhandene Pferde betrugen die Verluste im Reiche 4,25 gegen 4,29 im Vorjahre. Diese Zahlen schwan⸗ ken innerhalb der betroffenen Staaten zwischen 10,21 (Lübeck) und 0,34 (Mecklenburg⸗Schwerin), innerhalb der Regierungs⸗ bezirke zwischen 19,37 (Berlin) und 0,23 (Münster), inner⸗ halb der Kreise ꝛc. zwischen 238,10 (Stadt Rodach) und 0,66 (Heilsberg). Von den auf polizeiliche Anordnung ge⸗ tödteten 1294 Pferden wurden 202, d. s. 15,6 Proz., bei der Sektion frei von Rotz befunden. Im Vorjahre betrug die Verhältnißzahl 20,32 Proz. — Die Seuchenausbrüche in den östlichen Theilen Preußens sind wesentlich auf den Grenz⸗ verkehr und auf die fortwährend sich wiederholenden Ein⸗ schleppungen aus Rußland zurückzuführen. Einschleppungen aus dem Ausland überhaupt sind 16 ermittelt, davon 10 aus Rußland, 2 aus Oesterreich⸗Ungarn, 4 aus Belgien. In weiteren 74 Fällen waren die Pferde bereits angesteckt, als sie in den Besitz des betreffenden Eigenthümers elangten. Durch thierärztliche Beaufsichtigung sind 81 Seuchen⸗ älle ermittelt worden, davon 22 auf Pferdemärkten, 25 in Pferdeschlächtereien, 8 auf offener Straße, 13 in Abdeckereien. Weitere 13 Fälle wurden durch polizeilich angeordnete thier⸗ ärztliche Untersuchungen der gefährdeten Thiere entdeckt. Die Fashhattons gner schwankte in den mitgetheilten 13 Fällen zwischen 14 Tagen und 2 ¼ Jahren. Von Uebertragung der Seuche auf Menschen ist Fn Fal⸗ berichtet, welcher tödtlich endigte. Im Laufe des Berichts⸗ jahres sind für 1305 Pferde aus Anlaß der Bekämpfung der Rotzkrankheit 401 297,65 ℳ Entschädigungen gezahlt wor die Durchschnittssumme für ein Pferd betrug 307,51 ℳ
Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.
Der Fortschritt, Central⸗Fachzeitung für landwirthschaft⸗ liches Genossenschaftswesen. (Ernst Wiener, Darmstadt.) Nr. 1. — Inhalt: Hauptblatt: Zum Entwurf eines Genossenschaftsgesetzes ꝛc. — In Sachen des Entwurfs des neuen Genossenschaftsgesetzes ꝛc. — Obstbau und Genossenschaftswesen. — Oeffentliche Lagerhäuser mit Warrant⸗System für Getreide. — Beilage: Vereinigung. Nachricht von der I. Sitzung der Kommission für Absatz und Export land⸗ wirthschaftlicher Produkte, am 9. Oktober 1888 zu Berlin. — Aus den Verbänden und Vereinen. — Genossenschafts⸗Zeitung. — Ver⸗ schiedenes. — 1 8
Thiermedizinische Rundschau mit besonderer Berücksich⸗ tigung der vergleichenden Pathologie und des . Veterinãr⸗ Medeginalwesens. (Wilh. Knapp's Verlag, Halle a. S.) Nr. 9. — Inhalt: Graser: Wanderzelle und Wundheilung. — Erwiderung auf die Antwort des Herrn Professors Railliet in Nr. 1 des „Rec. de méd. vet.“ vom 15. Januar 1889, S. 32 u. 33. — Sehrwald: Was verhindert die Selbstverdauung des lebenden Magens ? — Der Weingeist als Heilmittel. — Edelmann: Ist Apomorphin ein Brech⸗ mittel für Schweine? — Crookshank: Milzbrand beim Schwein — Soxhlet: Ueber den Citronensäure⸗Gehalt der Kuhmilch. — Be⸗ handlung des morbus maculosus equi. — Herpes tonsurans. — Gegen das seuchenhafte Verwerfen der Kühe. — Verfahren bei zurück⸗ gebliebenen Seccundinae, — Wirkung des Hydrargyrum salicylicum. — Vorkommen von Thierkrankheiten im Königreich Sachsen im Jahre 1887. — Mittheilungen aus Vereinen und Versammlungen: Auszug aus dem Bericht über die XXI. Generalversammlung des Vereins kurhessischer Thierärzte, abgehalten zu Kassel am 14. September 1887. — deahe170 , 6 ö — Kleine Mittheilungen. — Tages⸗ geschichte. — Bücherschau. — Personalien. — Offene Stellen.
Blät.ter für höheres Schulwesen. (Friedr. Weiß Nachf. [Hugo Söderström], Grünberg i. Schles.) Nr. 2. — Inhalt: Heinzelmann, zur Frage der praktischen Vorbildung unserer Kandidaten, mit einem Nachwoct des Herausgebers. — Thimm, XIV. General⸗ versammlung des Provinzialvereins Ost⸗ und Westpreußen. — Kleine Mittheilungen.
Zeitschrift des allgemeinen deutschen Sprachver⸗ eins. (Verlag des allgemeinen deutschen Sprachvereins.) Nr. 2. — Inhalt: Unser⸗ Vornamen, ein Stück deutscher Sittengeschichte. Von Eduard Lohmeyer. — Zum dritten Mal: „Unsere Ziele“. Von
R. — Die neue buchhändlerische Verkehrsordnung. — Kleine Mittheilungen: Prof. A. Polzer. — Königlicher — Bücherschau. — Zeitungsschau. — Aus den Zweigvereinen: Frank⸗
18,4, in Hannover 19,2, in Kassel 14,5, in veent 21,6, in Stettin 28,2, in Altona 26,3, in Straßburg 25,7, in Metz 26,6, in München 30,8, in Nürnberg 36,8, in Augsburg 27,1, in Dresden
Schlesien, zumeist zwischen den Kreisen Strasburg in Westpr. und Preschen, nördlich der Warthe und soweit die Grenze gegen Rußland nach SSW verläuft. Die Zone läßt sich
furt a. M., — Leitmeritz. — Geschäftlicher Theil.
mit den Mittelpunkten in den Kreisen Labiau,
anwaltschaft vom 14. Januar 1
Innsbruck, — Freiburg i. Br., — Reichenberg, g
1 Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 2. Zwangsvollstreckungen, 8b. Vorladungen
3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
sung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
u. dergl.
Oeffentlicher Anzeiger.
5. Henrenhergesenh . Hece. Raaesellcheh de s hen Zettelbankm . Wochen⸗Ausweise der deutschen 8. Verschiedene Bekanntmachungen. He
ften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
[57937] Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Buchhalter Wilhelm Andersen, welcher flüchtig ist, ist in den Akten U. R. I. 32. 89 die Untersuchungshaft wegen Unter⸗ schlagung verhängt. Es wird ersucht, den ꝛc. An⸗ dersen zu verhaften und in das Untersuchungs⸗ Gefängniß zu Alt⸗Moabit 11/12 abzuliefern. Berlin, den 31. Januar 1889. „Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgericht I. Beeschreibung: Alter 19 Jahre, geb. d. 16. No⸗ vember 1869, Größe 172 cm, Statur schlank, Haare blond, Stirn hoch, Augenbrauen blond, Augen grau, Nase kurz, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Kinn rund, Gesicht rund, Gesichtsfarbe frisch, Sprache iS. und dänisch. Besondere Kennzeichen: trägt ince⸗nez.
[58159] Steckbriefs⸗Erledigung. Der unterm 15. November 1888 hinter den Webe Alois Joseph aus Wiesa in den Akten J. 2020/88 erlassene Steckbrief ist erledigt. v11 Potsdam, den 4. Februar 1889. Königliche Staatsanwaltschaft
[57938] Steckbriefs⸗Erneuerung. Der unterm 20. März 1888 hinter den Cigarren⸗ arbeiter Johann Caspar Coenen aus Ottensen, geboren am 9. August 1843 zu Köln, erlassene Steck⸗ brief (Stück 81 Nr. 63 449 de 1888) wird hierdurch erneuert. Altona, den 30. Januar 1889. .“ Der Erste Staats⸗Anwalt. [57941] Das Strafvollstreckungsersuchen vom 31. August 1887 wider Hartwig und Gen. — in Stück 221 unter Nr. 28883 — wird bezüglich der unter Nr. 1 bis 10 und 12 bis 15 daselbst aufgeführten Personen erneuert. Waldenburg, den 26. Januar 1889. Der Staatsanwalt.
[52137] Ladung. Der Steinschläger Heinrich Kiephardt, dessen Aufenthalt unbekannt ist, und welchem zur Last ge⸗ legt wird, am 18. Dezember 1888 zu Silesen ge⸗ bettelt zu haben, Uebertretung gegen §§. 361. Nr. 4, 362 Strafgesetzbuchs, wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 31. Mai 1889, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Belgard zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden. Belgard, den 29. Dezember 1888.
Liebscher, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[52138] Ladung. Die verehelichte Steinschläger Heinrich Kiep⸗ hardt, Caroline, geb. Groenke, deren Aufenthalt un⸗ bekannt ist, und welcher zur Last gelegt wird, am 18. Dezember 1888 zu Silesen gebettelt zu haben, Uebertretung gegen §§. 361 Nr. 4, 362 Straf⸗ helet n. wird auf Anordnung des Königlichen misgerichts hierselbst auf den 31. Mai 1889, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffen⸗ gericht zu Belgard zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden.
Belgard, den 29. Dezember 1888.
Liebscher, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[57942]
In der Strafsache gegen den Emil Husson, geboren am 13. November 1855 zu Chatel⸗St. Ger⸗ main, Sohn von Johann Baptist und Jeanne Fournier, wegen Entziehung der Wehrpflicht, wird, da der Angeschuldigte wegen Vergehens gegen §. 140 Absatz 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuchs verurtheilt ist, auf Grund des §. 326 der Strafprozeßordnung zur Deckung der den Angeschuldigten durch Urtheil der Zuchtpolizeikammer des Kaiserlichen Landgerichts Metz vom 26. April 1879 zuerkannten Geldstrafe von 300 ℳ und der Kosten des Verfahrens das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Ange⸗ schuldigten mit Beschlag belegt.
Metz, den 28. Januar 1889.
Kaiserliches Landgericht. Strafkammer. gez. Aretz. Freudenthal. Schaefer. Zur Beglaubigung:
(L. 8.) Der Landgerichtssekretär: Fischer.
[57939] Beschluß. 8 — Nach Einsicht des Ersuchens des Gerichts der Königlichen 31. Division vom 12. Januar 1888, nach Einsicht des Antrags der SgG Staats⸗ wwird das dem Rekruten Josef Rebhuhn aus Molsheim gehörige, bei der Sparkasse in Mols⸗ heim befindliche Sparkassenbuch über einhundert echszig Mark, sowie das übrige im Deutschen eich befindliche Vermögen bis auf die Höhe von dreitausend Mark mit Beschlag belegt und die Veröffentlichung dieses Beschlusses außer im „Deutschen Reichs⸗Anzeiger“ auch im „Mols⸗ heimer Kreisblatt“ verfügt. Zabern, den 16. Januar 1889. Kaiferliches Landgericht, Strafkammer. „gez. Cremer. Laurent. Dr. Peueer. Für gleichlautende Ausfertigung: “ Der Landgerichts⸗Sekretär. (L. S.) Seann
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
[57965] Spezial⸗Konkurs⸗Aufgebot und Zwangs⸗ verkauf eines Grundstücks.
briefe werden daher aufgefordert, ihre Rechte späte⸗
lichen Amtsgerichte, Zimmer 26, angesetzten Aufge⸗ botstermine anzumelden und die fraglichen Obliga⸗
Brunstorf im Schwarzenbeker Schuld⸗ und Pfandprotokoll Band II. Blatt 6 Seite 61 und Band XXVII. Blatt 28 Seite 1 eingetragenen, in Brunstorf und im Gutsbezirk Schwarzenbek belegenen, etwa 93 ha 25 a 93 qm bezw. 28 ha 39 a 41 gm großen Grundstücke nebst Zubehör, etwaigen Wirthschaftsvorräthen und Inventarium, in Folge Antrags des Verwalters im Konkurse gegen den obengenannten Schuldner zur Befriedigung der Kon⸗ kursgläubiger, die Zwangsvollstreckung im Wege des Spezialkonkurses erkannt worden ist, so werden Alle und Jede, welche an diese Grundstücke nebst Zubehör aus irgend einem rechtlichen Grunde dingliche An⸗ sprüche oder Forderungen zu haben vermeinen, mit alleiniger Ansnahme der protokollirten Gläubiger be⸗ züglich ihrer Kapitalien, hierdurch bei Vermeidung des Ausschlusses von dieser Masse aufgefordert, solche späte⸗ stens am Freitag, den 22. Februar 1889, Vor⸗ mittags 10 Uhr, als dem hierzu bestimmten letzten Angabetermine, im unterzeichneten Amts⸗ gerichte, Auswärtige unter ev. Bestellung eines Ver⸗ treters, anzumelden und eine Abschrift der Anmel⸗ dung beizufügen. Der Ausschließungsbescheid wird nur an hiesiger Gerichtstafel veröffentlicht. Einzigster Termin zum öffentlichen meistbietenden Verkauf wird anberaumt auf Montag, den 25. Februar 1889, Nachmittags 2 ½ Uhr, an Ort und Stelle, zu welchem sich Kaufliebhaber bei dem Gastwirth Klein in Brunstorf einfinden wollen. Die Kaufbedingungen können vom 6. Februar 1889 an in hiesiger Gerichtsschreiberei eingesehen werden. Schwarzenbek, den 1. Februar 1889. Königlich preußisches Amtsgericht. H. Koenigsmann, Dr. Veröffentlicht: Sekretär Lange, Gerichtsschreiber.
[33609] Aufgebot. Der Dr. jur. Hintze zu Nienburg, als Rechts⸗ nachfolger der verstorbenen Elise Hintze zu Roten⸗ burg, hat das Aufgebot des auf den Namen der ge⸗ nannten Elise Hintze lautenden Sparkassenbuchs der Sparkasse des Fleckens Rotenburg (in Hannover) Nr. 4536 über die Summe von 438 ℳ 24 ₰ (bis 1. Janvar 1888) beantragt. Der Inhaber des Sparkassenbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 17. Mai 1889, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte 8gg raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Rotenburg i. Hann., den 29. September 1888. Königliches Amtsgericht. I.
[45637] Aufgebot.
Der Oekonom Philipp Hömann genannt Römer zu Stoppenberg hat das Aufgebot des angeblich ab⸗ handen gekommenen am 21. Februar 1872 auf seinen Namen ausgefertigten und am 1. April 1888 über 770 ℳ 24 ₰ lautenden Sparkassenbuches Nr. 21 845 der Sparkasse der Stadt Essen beantragt. Der In⸗ haber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 19. Juni 1889, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte, Zimmer Nr. 43, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des⸗ selben erfolgen wird.
Essen, den 30. November 1888.
Königliches Amtsgericht.
[56536 ) Bekanntmachung.
Der Registrator August Hagemann hat als Be⸗
vollmächtigter des Abgeordneten⸗Kollegiums der
ö chweigischen Allgemeinen Sterbekasse das Auf⸗
gebo
1) der über 500 Thlr. lautenden Obligation vom 26. September 1805, sowie der über 300 Thlr. lautenden Obligation vom 10. April 1817, beide betreffend eine Hypothek an dem an der Schöppenstedterstraße Nr. 1811 hieselbst be⸗ legenen, dem Klempnermeister Priegnitz gehöri⸗ gen Hause und Hofe sammt dem früher dazu gehörig gewesenen, Nr. 103 Blatt II. des Feld⸗ risses Hagen (Nr. 237 der Theilungskarte) auf dem Bülten belegenen 37 a 30 qm haltenden Abfindungsplane, und der Obligation vom 9. Dezember 1784, betref⸗ fend eine Hypothek zu 300 Thlr. Konventions⸗ münze an dem an der Friesenstraße Nr. 2212 hieselbst belegenen Mewes'schen Hause und Hofe sammt Zubehör
beantragt.
Die unbekannten Inhaber der beiden Hypotheken⸗
stens in dem auf Donnerstag, den 22. Angust 1889, Morgens 10 Uhr, vor hiesigem Herzog⸗
tionen vorzulegen, widrigenfalls dieselben den Eigen⸗ thümern der verpfändeten Grundstücke oder dem Schuldner oder dessen Rechtsnachfolgern gegenüber für kraftlos erklärt werden. Braunschweig, den 19. Januar 1889. Herzogliches Amtsgericht. I. ehmann
[579622
Nachdem der Landwirth Johannes Wiesemann zu Böhne die Enteignung der dem Heinrich Voß und dem Heinrich Höhle v. Ludwigs daselbst gehörigen Grundflächen Flur II. Nr. 177/38 und 178/38 der Gemarkung von Böhne beantragt hat, werden alle dinglich F seien es Pfandgläubiger, Ser⸗ vitutberechtigte, Lehnsherren ꝛc., aufgefordert, um so gewisser ihre etwaigen Ansprüche im Termin den 9. April 1889, Morgens 9 Uhr, bei uns an⸗ ttenen widrigenfalls sie mit denselben ausgeschlossen werden. “ N.⸗Wildungen, den 31. Januar 1889. G
Fürstliches Amtsgericht. Abtheilung I. A. Klapp.
. . 9
[57953] Aufgebot.
Der Ziegeleibesitzer August Brunsch zu Sommer⸗ feld, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Teuscher hat das Aufgebot des Antheils des Tage⸗
b Gollmitz, ihres Bruders, beantragt. Der
in dem auf den 4. tags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Gerichte schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden
titelberichtigung für sich beantragt.
dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Rechte und Ansprüche auf den besagten Antheil an dem Grundstücke anzumelden, widrigen⸗ falls sie mit denselben ausgeschlossen werden. Sommerfeld, den 1. Februar 1889. Das Königliche Amtsgericht [57957] Aufgebot. Behufs ihrer Eintragung als Eigenthümer haben
folgender Grundstücke beantragt:
1) die Wittwe Holzschuhmacher Hermann Köne⸗ mann, Catharina, geb. Barnekamp, in Wessum, von Flur 9 Nr. 1004/359, 1005/359, 1007/373, 1039/373 St. G. Dorf Wessum, eingetragen Band 11 Blatt 13 G. B. von Wessum für den Tagelöhner Johann Hermann Lörmann zu Wessum,
2) die Eheleute Kötter Bernard Drees und Ber⸗ nardine, geb. Stippelt, im Kspl. Schöppingen, von Flur 25 Nr. 492/1, 573/1, 144, 145, 148, 149, 1183/146, 1184/147 ꝛc., 1185/146 St. G. Kspl. Schöppingen, eingetragen Band X. Blatt 50 Grundbuchs von Kspl. Schöppingen für Eheleute Bernard Heinrich Baeumer und Anna Catharina, geb. Stippelt, in Ramsberg.
Es werden daher alle Diejenigen, welche Eigen⸗ thumsansprüche an obige Parzellen zu haben ver⸗ meinen, aufgefordert, solche spätestens bis zu dem am 1. Mai 1889, 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 7, anstehenden Auf⸗ gebotstermin bei Vermeidung der Ausschließung an⸗ zumelden.
Ahaus, den 25. Januar 1889.
Königliches Amtsgericht.
[57960] Aufgebot. Der Justizrath Goecke zu Duisburg Namens des Geschäftsführers Eduard Kochs zu Düssern hat das Aufgebot der am Düssernschen Berg belegenen Par⸗ zellen Flur X. Nr. 2670/60, Holzung, groß 76 a 60 qm, und Nr. 2671/60, Holzung, groß 11 a 95 am, der Katastralgemeinde Duisburg beantragt. Die sämmtlichen Eigenthumsprätendenten werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. März 1889, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gerichte, Zimmer Nr. 46, anberaumten Auf⸗ ebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls e mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die auf⸗ “ Parzellen ausgeschlossen werden, und die intragung der letzteren im Grundbuch auf den Namen des Antragstellers erfolgen wird.
Duisburg, den 29. Januar 1889. Königliches Amtsgericht. [57955] 8 Der Arbeiter Stefan Jankowiak, früher wohnhaft zu Pasierby im Kreise Gostyn, zuletzt in Gußwitz im Kreise Rawitsch, ist nach Angabe seines Sohnes, des Arbeiters Lorenz Jankowiak zu Bärsdorf, seit dem Jahre 1860 verschollen, und ist seit 10 Jahren von dessen Leben oder Tode keine Nachricht ein⸗ gegangen. Auf Antrag des Arbeiters Lorenz Jankowiak zu Bärsdorf wird der Arbeiter Stephan Jankowiak auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem hiermit auf den 5. Dezember 1889, Mittags 12 Uhr, anbe⸗ raumten Termine schriftlich oder persönlich zu mel⸗ den, widrigenfalls er wird für todt erklärt werden. Bojanowo, den 30. Januar 1889.
Königliches Amtsgericht.
[57963] Aufgebot. 18 Der am 11. Mai zu Killer, geborene Zceyh Raedle, welcher vor ungefähr fünfzig Jahren na öö ausgewandert und seit etwa vierzig Jahren ver⸗ schollen ist, wird auf den Antrag seines Abwesenheits⸗ vormundes Anton Raedle in Killer, hierdurch auf⸗ gefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine den 19. Dezember 1889, 10 Uhr Vormittags, bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigen⸗ falls seine Todeserklärung erfolgen wird. Hechingen, den 29. Januar 1889. Königliches Amtsgericht.
.“
[579542 Aufgebot. 8 Die verehelichte Landgerichtssekretär Rosalie Mühl⸗ bach, geborene Gollmitz, zu Berlin hat das Auf⸗ Pöot zum Zwecke der Todeserklärung des bis zum aahre 1858 in Schönfließ N.⸗Mark wohnhaft ge⸗ wesenen, demnächst nach Australien, woselbst er seit 1878 verschollen ist, ausgewanderten früheren Hand⸗ lungsgehülfen, späteren Maurergesellen Carl August
aufgefordert, sich spätestens ezember 1889, Vormit⸗
etztere wird demgema
wird. Königsberg N.⸗M., den 29. Januar 1889. Das Königliche Amtsgericht.
9
[57959] Amtsgericht Hamburg. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dr. Wehl und M. Keuschel als Testamentsvollstreckern von Carl Friedrich Wilhelm Roggenthin, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Wehl und Letz, wird ein Aufgebot dahin erlassen: daß Alle, welche an den Nachlaß des am 25. November 1888 hieselbst verstorbenen -S86 schlägers Carl Friedrich Wilhelm Roggenthin Erb⸗ oder sonstige Anspruüche zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 2. Mai 1887 errichteten, am 6. Dezember 1888 hieselbst publicirten Testa⸗ ments, wie auch der darin erfolgten Erbes⸗ einsetung der Nichte desselben Wilhelmine
Nachdem über die auf den Namen des Voll⸗ hufners Johann Heinrich Casper Wulff in
arbeiters Johann Gottlieb Blasche an dem im Grundbuche von Sommerfeld Band VI. Nr. 351
Conradine Henriette Müller und der Ernennung
eingetragenen Klingeacker von 12 ar 80 qm, als deren Eigenthümer der vorgedachte minorenne Johann Gottlieb Blasche und dessen minorenne Geschwister Johann Gottfried und Johann Gotthilf Traugott Blasche eingetragen stehen, zum Zwecke der Besitz⸗ t Alle unbekannten Eigenthumspraͤtendenten an dem bezeichneten Grund⸗ stücks⸗Antheile werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 9. Juli 1889, Mittags 12 Uhr, vor
nach dem Gesetz vom 7. März 1847 das Aufgebot
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der Antragsteller zu Testamentsvollstreckern und
A. W. W Gerichtsschreiber des Pandgeclchne.
[57964]
Rechte und Ansprüche an den Nachla Retzlaff und die zwischen diesem und seiner Ehefrau Auguste, geb. Kembs, bestandene Gütergemeinschaft spätestens in dem auf den 8. Juli 1889, Vor⸗ mittags 11 Uhr, 1 beraumten Lermin anzumelden.
[57961]
[57700]
[58000]
geb. anwälte Dr. Wehl und
Klägerin wieder bei erforderlichen Reisekosten zur Verfügung zu stellen, unter der Androhung, daß er sonst für einen bös⸗ lichen Verlasser werde erklärt werden und die Ehe
kammer des Landgerichts zu Hamburg (Rath⸗ haus) auf 1
mittags 9 ⅛ Uhr, bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. wird dieser Auszug der Klage
den denselben ertheilten Befugnissen, insbesondere der Befugniß, „Alles zu thun, was nach den bestehenden Gesetzen einem Testamentsvollstrecker zusteht und wozu er verpflichtet“, widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche spätestens in dem auf Sonnabend, 13. April 1889, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Auf⸗ ebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, ammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzu⸗ melden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 18. Januar 1889. Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. 89 Zur Beglaubigung: Romberg, Dr. Gerichts⸗Sekretär
[57789] Bekanntmachung.
Auf den Antrag der Wittwe Caecilie Murgoth zu Scharley werden die Nachlaßgläubiger des am 24. November 1888 zu Scharley verstorbenen Flei⸗ schermeisters Mathias Murgoth aufgefordert, spä⸗ testens im Aufgebotstermine, am 10. April 1889, ““ 10 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte gegen den Nachlaß unter Angabe des Grundes mit Einreichung etwaiger urkundlichen Beweisstücke oder deren Abschrift anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizialerben ihre Ansprüche nur noch soweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Aus⸗
schluß aller seit dem 24. November 1888 aufge⸗ kommenen Nutzungen durch Befriedigung der ange⸗ meldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.
Beuthen O.⸗S., den 29. Januar 1889. 1 Königliches Amtsgericht. S512199 — Bekanntmachung. .— Auf Antrag der Ehefrau und der Erben ee..
82
13. November 1888 zu Moratz ohne letztwillige Verordnung verstorbenen Rittergutsbesitzers Heinrich nehlaff werden hiermit alle Gläubiger des Nach⸗ asse
s und der Gütergemeinschaft gusgesordert 85 es Heinri
an hiesiger Gerichtsstelle an⸗ Diejenigen Gläubiger, welche ihre Ansprüche nicht
anmelden, können solche gegen die Ehefrau und die Benefizialerben des Retzlaff nur insoweit geltend machen, als der Nachlaß und die gütergemeinschaft⸗ liche Masse mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befrie⸗ digung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.
Das Nachlaßverzeichniß liegt in unserer Gerichts⸗
schreiberei zur Einsicht bereit.
Kammin, den 24. Januar 1889. Königliches Amtsgericht.
Bekanntmachung. Die verehelichte Zimmermann Fmilie Selmke, eb. Kiesler, hat in dem mit ihrem Ehemann arl Selmke am 1. November 1887 errichteten
und am 4. Dezember 1888 publicirten Testament 1“ zum Mitterben eingesetzt. 8 ü8 s
ies wird hiermit bekannt gemacht. Berlin, den 30. Januar 1889. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 6(l. 57966] Bekanntmachung. Der Raschmacher August Ferdinand Voigt
hat in dem mit seiner Ehefrau Rosa, geb. Treige, verwittwet gewesene Schenk, am 7. N. 1888 errichteten und am 14. Januar 1889 eröffneten Testamente diese und ihren Sohn erster Ehe, Andreas Albert Scheuk, zu Erben eingesetzt.
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Dies wird hiermit bekannt gemacht. Berlin, den 28. Januar 1889. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61.
d. Namen des Königs! ntrag der Wittwe Hagen, Anna Marie, sowie des Schmiede⸗
Auf den eb. Schröder, zu Damm,
meisters Friedrich Schönicke, zu Jüterbog wohnhaft, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Jüterbog durch den Amtsrichter Ilberg für Recht:
Das Hypothekendokument über die auf dem Grund⸗
stücke des Schmiedemeisters Friedrich Schönicke zu Jüterbog Band V. 2 Nr. 488 b. des Grundbuchs der Stadt Jüterbog Abtheilun Mühlenmeister Gotthelf tragenen 600 Thlr. nebst Verhandlung vom 10. Oktober 1857 und aus dem Hypothekenbuchsauszuge vom 16. Oktober wird für kraftlos erklärt.
III. Nr. 2 für den agen zu Damm einge⸗ insen, bestehend aus der 1857,
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antrag⸗
steller.
Jüterbog, den 29. Januar 1889. Königliches Amtsgericht. gez. Ilberg. 8
Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Maria Catharina Henriette Olbinsky, Meyer, zu finnbah. vertreten durch die Rechts⸗ etz, klagt gegen ihren Ehe⸗ ann Johann Emil Gottfried Olbinskv, unbekannten
Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage: zu erkennen, daß Beklagter schuldig sei,
nerhalb gerichtsseitig zu bestimmender Frist die
ich aufzunehmen und ihr die
r Parteien vom Bande werde gelöst werden, daß
Beklagter auch die Kosten des Verfahrens zu tragen Pabe, und ladet den Beklagten zur mündlichen erhan
dlung des Rechtsstreits vor die III. Civil- April 1889, Vor⸗ mit der Aufforderung, einen
den 15.
Zum Zwecke der Vfetlchen Zustellung
ekannt gemacht. Hamburg, den 29. Januar 1889. 1 ener,