1889 / 33 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Feb 1889 18:00:01 GMT) scan diff

580011 Oessentliche Instellung. 1 1 Die verehelichte Arbeiter Müller, Marie Henriette WMilbelmine, geb. Neumann, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Arthur Stadthagen hier, klagt gegen den Arbeiter Wilhelm Martin Paul Müller, zuletzt in Reinickendorf wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts II. zu Berlin, Hallesches Ufer 29/31, I. Treppe, Zimmer 33, auf den 25. April 1889, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Suftegan wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1 Berlin, den 28. Januar 1889.

Gräben, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II. Civilkammer I.

Klage⸗Auszug.

58002]

Armensache. Saälomea Haßler, Ehefrau des Daniel Anthes, Vagnerin, sie in Kaiserslautern wohnhaft, klagt gegen ihren genannten Ehemann, zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, wegen Ehe⸗ scheidung mit dem Antrage, die zwischen den Par⸗ teien bestehende Ehe zu scheiden und den Beklagten zu den Prozeßkosten zu verurtheilen. 1“ Sie ladet den Beklagten in die zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits bestimmte Sitzung der Civilkammer des Königlichen Landgerichts Kaiserslantern vom 10. April 1889, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei Ficsen Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke öffentlicher Zustellung an den Be⸗ klagten erfolgt gegenwärtige Bekanntmachung. 1 Kaiserslautern, den 28. Januar 1889. Der Gerichtsschreiber am Königlichen Landgerichte. Hilgard, Königlicher Sekretär.

[57986] Oeffentliche Zustellung. 1) Die Wittwe Carl Kopp, Wilhelmine, geb. Fischbach, zu Lüdenscheid, 2) das von derselben außerehelich geborene Kind Anna Fischbach, vertreten durch den Vormund Tage⸗ löhner Heinrich Gonther zu Lüdenscheid, durch Rechtsanwalt Pieper in Lüden⸗ scheid, klagen gegen den Zimmermann Paul Birngruber, früher in Lüdenscheid, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Alimentation mit dem Antrage: I. den Beklagten für den Vater des von der Mit⸗ klägerin Wittwe Kopp am 7. Juli 1888 außer⸗ ehelich geborenen Kindes Namens Anna zu erklären und mit dem Antrage, ihn demgemäß zu ver⸗ urtheilen:

a. für das Kind von dessen Geburt an bis nach zurückgelegtem 14. Lebensjahre und in den gesetzlichen Fällen noch weiter an Alimenten jährlich 150 und zwar in vierteljährlichen im Voraus zu entrichtenden Raten zu zahlen, die verfallenen sofort,

der Mitklägerin Wittwe Kopp an Tauf⸗, Entbindungs⸗ und Sechswochenkosten 120 zu zahlen,

II. dahin zu erkennen, daß dem Kinde das even⸗ tuelle Erbrecht in dem Nachlasse des Vaters (Be⸗ klagten) vorzubehalten,

III. dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen und endlich das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und laden den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Lüdenscheid auf den 13. April 1889, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Alueszug der Klage bekannt gemacht.

1 Sommer,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

(297794] Oeffentliche Zustellung. Nr. 2014. Die Firma J. Grünewald & Cie. in Straßburg, vertreten durch Rechtsanwalt Muser dahier, klagt gegen den Handelsgärtner Karl Eydt von Dorf Bühl, z. Zt. an unbekannten Orten ab⸗ wesend, aus Waarenlieferung vom Jahre 1882, mit dem Antrage auf Bezahlung von 124 20 nebst 5 % Zins vom 10. Juni 1885 aus 120 20 ₰, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzog⸗ liche Amtsgericht zu Offenburg auf Samstag, den 16. März 1889, Vormittags 9 Uhr. Zum Zgwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Offenburg, 30. Januar 1889.

(L. S.) C. Beller,

Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

157980] Oeffentliche Zustellung.

Der Tuchwaarenhändler Chr. Vortisch zu Lörrach, vertreten durch den Hülfsgerichtsschreiber Jung zu Sierenz, klagt gegen den Tagner Alois Nußbaum aus Helfrantskirch, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, für am 14. Mai 1886 ge⸗ lieferte Tuchwaaren und bereits verauslagte Kosten, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 45,36 nebst 5 % Zinsen aus 35,45 seit 10. September 1886, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Sierenz auf den 26. März 1889, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Sierenz, den 1. Februar 1889.

Der Amtsgerichts⸗Sekretär. (L. s.) Piro.

[57991] K. Amtsgericht Stuttgart Stadt. Oeffentliche Zustellung. 1

Ber oriraer Samson Bach hier, vertreten durch die Rechtsanwälte Leipheimer u. Kraut hier, klagt gegen den gewesenen Bierwirth Johann Georg Klumpp, zuletzt hier wohnhaft, jetzt mit unbekanntem Aufenthaltsort in Amerika, wegen Kaufschillingsfor⸗ derung, mit dem Antrage, den Beklagten durch ein vorläufig vollstreckbares Urtheil zur Zahlung von 60 an den Kläger kostenfällig für schuldig zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche

23. März 1889, Vormittags 11 Uhr.

um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht. Den 29. Januar .

ub, Gerichtsschr iber des Königlichen Amtsgerichts

[57998] Oeffentliche Zustellung und Ladung. Rechtsanwalt Würzburger hat daͤhier unterm 31. Januar laufenden Jahres Namens des Handels⸗ manns Arnold Schmidt von Fassoldshof gegen den Bauern Michael Schuster von Hain, nun unbe⸗ kannten Aufenthalts, Klage wegen Forderung zur Civilkammer des Königlichen Landgerichts Bayreuth eingereicht, welche den Antrag enthält, Verklagten zu verurtheilen, an den Kläger 488 nebst 5 % Zinsen vom 24. September 1886 an zu bezahlen und die Kosten zu tragen, sowie die Vorladung des Beklagten zum Verhandlungstermine mit der Auf⸗ forderung, einen beim Prozeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu bestellen. Dies wird dem Beklagten, dem Bauern Michael Schuster von Hain, nun unbekannten Aufenthalts, mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß Termin zur mündlichen Verhandlung der Sache auf Fbh den 30. April 1889, Vormittags 9 Uhr, bei der Civilkammer des Kgl. Landgerichts Bayreuth ansteht.

Bayreuth, den 2. Februar 1889. Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts. (L. s.) Hoepfel, K. Ober⸗Sekretär.

[57997] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma S. M. Schreiber zu Dresden, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Oertel in Radeberg, klagt gegen den Brauer Ernst Moritz Finke, früher in Lausa bei Hermsdorf, jeßt unbekannten Aufent⸗ halts, aus Käufen über 23 Sack Malz und 75 Sack Gerste, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig in Bezahlung von 362,60 sammt 6 % Zinsen seit dem 24. August 1887 und von 779,25 nebst gleichen Zinsen seit dem 17. September 1887, abzüglich am 4. April 1888 erhaltener 443,23 zu verurtheilen und das Urtbeil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts zu Dresden auf den 2. April 1889, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Dresden, den 2. Februar 1889.

Claus, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[57985]) Oeffentliche Zustellung. 8 Der Anstreichermeister Wilhelm Sigge zu Lüden⸗ scheid, vertreten durch den Schreinermeister Heinrich Lausée in Lüdenscheid, klagt gegen den Schneider⸗ meister Julius Wolf, zuletzt in Lüdenscheid, Kölner⸗ straße 3, wohnhaft, wegen einer Miethsforderung, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 60 nebst 5 % Zinsen vom Tage der Klagezustellung an Kläger zu zahlen, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Lüdenscheid auf den 27. März 1889, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Sommer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[57987] Oeffentliche Zustellung.

Der Altsitzer Andreas Kratel in Neu⸗Kockendorf klagt gegen den Wirthssohn Joachim Waldikowski, unbekannten Aufenthalts, wegen löschungsfähiger Quittung der im Grundbuche von Neu⸗Kockendorf Nr. 29 eingetragenen 300 Darlehnsforderung, mit dem Antrage: den Beklagten mit vorläufiger Vollstreckbarkeit zu verurtheilen, über das im Grund⸗ buche von Neu⸗Kockendorf Nr. 29 Abth. III. für ihn eingetragene Darlehn von 300 nebst 5 % Zinsen löschungsfähig zu quittiren, und ladet den Beklagten zur mündsichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Allenstein auf den 6. Mai 1889, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Allenstein, den 28½ Januar 1889.

tobbe, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[57989] Oeffentliche Zustellung.

Der Grundbesitzer August Baumgardt zu Inulzen, vertreten durch den Justizrath Weber in Sensburg, klagt gegen den Grundbesitzer Carl Klimasch un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Löschung einer auf dem Grundstücke des Klägers Inulzen Blatt 5 Abth. III. Nr. 11 für den Beklagten eingetragenen Erbtheils⸗ forderung von 177 74 ¾ ₰, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, in Löschung der auf Inulzen Blatt 5 Abth. III. Nr. 11 eingetragenen Post von 177 74 ¼¾ nebst Zinsen zu willigen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Sensburg auf den 27. März 1889, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Sensburg, den 26. Januar 1889.

Fetter, 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, i. V.

[57990] Oeffentliche Zustellung.

Der Grundbesitzer August Baumgardt zu Inulzen, vertreten durch den Justizrath Weber zu Sensburg, klagt gegen den Grundbesitzersohn Friedrich Klimasch unbekannten Aufenthalts, wegen Löschung einer auf dem Grundstücke des Klägers, Inulzen Blatt 5 Abth. III. Nr. 9 für den Beklagten eingetragenen Erbtheilsforderung von 59 Thlr. 7 Sgr. Pf., mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, in Löschung der auf Inulzen Blatt 5 Abth. III. Nr. 9 eingetragenen Post von 177 74 ¼¾ nebst Zinsen u willigen, auch das Urtheil für vorläufig voll⸗ ftrecbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur

RE“

[27. März 1889, Vormittags 10 Uhr. Zum

Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht. Seusburg, den 26. o 1889.

etter,

57999] Oeffentliche Instellung.

Der Kaufmann H. F. Bode Nachf., hier, Adresse bei und vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Müller, klagt gegen den Kaufmann W Knorre, Adr. bei dem Schuhmachermeister G. Kalkofen, Steinstraße 128 im Keller, bezw. 135 IV., jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, aus Waarenlieferungen, mit dem Antrage auf eventuell gegen klaͤgerische Sicherheitsleistung vor⸗ läufig vollstreckbare Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 1126 21 nebst 6 % Zinsen: auf 67 60 seit dem 19. September 1888, auf 38 seit dem 30. Oktober 1888, auf 88 40 seit dem 31. Oktober 1888, auf 105 60 seit dem 31. Oktober 1888, auf 78 20 seit dem 8. November 1888, auf 109 20 seit dem 9. November 1888, auf 14 1 seit dem 10. November 1888, auf 29 45 seit dem 13. November 1888, auf 77 35 seit dem 15. November 1888, auf 109 25 seit dem 21. November 1888, auf 46 20 seit dem 21. November 1888, auf 79 5 seit dem 22. November 1888, auf 76 50 seit dem 28. November 1888, auf 105 80 seit 28. November 1888, auf 23 40 seit dem 30. November 1888, auf 78 20 seit dem 6. Dezember 1888, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Kammer II. für Handelssachen des Landgerichts zu Hamburg auf Mittwoch, den 24. April 1889, Vormittags 9 ½¼ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hamburg, den 31. Januar 1889. Hasenkampf, Gerichtsschreiber des Landgerichts. II. K. f. H.⸗S.

[57996] Oeffentliche Zustellung. 8 Nr. 552. Der Altbürgermeister J. Tröndle in Schachen, vertreten durch Rechtsanwalt Fellmeth in Waldshut, klagt gegen den an unbekannten Orten abwesenden Franz Josef Tröndle von da, aus Auf⸗ trag zur Zahlung folgender Schulden des Beklagten, bezw. nützlicher Geschäftsführung:

1) Im Jahre 1876 Untersuchungs⸗ und Straf⸗ erstehungskosten an Gr. Obereinnehmerei Thiengen . 309

Im Jahre 1887

2) an J. B. Guggenheim in Thiengen als Cessionar des Adlerwirths Xaver Meier in Schachen . 162

3) an Bürgermeister Geng in Schachen 15

4) an Xaver Meier in Schachen . 18

Im Jahre 1888 5) an Sebastian Arzner in Schachen. 144 13 6) an Adolf Arzner in Schachen 186 „46 834 59 mit dem Antrage auf Zahlung von 834 59 nebst folgenden vom Tage der Klagezustellung mit

dem

a. 5 Jahreszinsen zu 5 % aus 309 ℳ,

ferner jeweils 5 %,

b. aus 162 vom 3. Mai 1887 an,

c. aus 15 ℳ, 1

d. aus 18 vom 15. September 1887 an,

e. aus 330 59 vom 30. Januar 1888 an, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die II. Civil⸗ kammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Waldshut auf Samstag, den 27. April 1889, Vormittags 8 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Waldshut, den 31. Januar 1889. Gerichtsschreiberei des Großherzoglichen Landgerichts.

Krebs. [57994] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Landwirth und Stellenbesitzerin Blümel, Johanna, geb. Schikor, verwittwet gewesene Wegehaupt, zu Hönigern, klagt gegen den Kaufmann E. H. Conrad, früher in Breslau, jetzt unbekannten Aufenthalts, indem sie behauptet, daß die in Sachen des Kaufmanns E. Conrad wider ihren Ehemann, den Landwirth Carl Blümel in Hönigern wegen 390,35 von dem Gerichtsvollzieher Wiese zu

Gerichtsschreiber des Fetfchen Amtsgerichts, i. PB.

5 % zu verzinsenden Zinsbeträgen: 1 1

1) ein Glasschrank, Werth 10 ℳ,

2) fünf Stück Betten (27 Pfd. inkl. Werth 40 ℳ,

3) ein Inlett, Werth 1 ℳ,

4) ein altes Sopha, Werth 2 ℳ,

5) ein Unterbett, vier Kopfkissen, Werth 20

6) zwei weiße Bettdecken, Werth 4 ℳ,

9 drei gestrichene Brettstühle, Werth 3 ℳ, 8) eine Gans, Werth 2 ℳ,

9) zwei kleine Schweine, Werth 20 ℳ,

10) eine rothscheckige Kalbe, jähriger Ochse, Werth 50 ℳ,

ihr Eigenthum seien, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten zu verurtheilen, ihr Eigenthum an den ge⸗ nannten Pfandstücken anzuerkennen und in die Frei⸗ gabe derselben aus dem Pfandnexus zu willigen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Namslau auf den 28. März 1889, Vormit⸗ tags 9 ½ Uhr, Zimmer Nr. 9. Zum Zweche der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Namslan, den 28. Januar 1889.

Philipp,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. I. [58106] Berichtigung.

In der öffentlichen Zustellung des Amtsgerichts zu Mülheim a. d. Ruhr vom 17. Januar cr., abgedruckt in der 2. Beilage der Nr. 30/89 dieses Blattes unter Nr. 57276, muß der Name des Verklagten ““ gedruckt „Schoenninger“ auten.

[57790]

Die Ehefrau des Spezereiwaarenhändlers Peter Kentgen, Elisabeth, geb. Kurschildgen, zu Baumberg, vertreten durch Rechtsanwalt Grieving dahier, klagt gegen ihren genannten, daselbst wohnenden Ehemann, mit dem Antrage auf Gütertrennung, und ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 20. März 1889, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.

Düsseldorf, den 88 Januar 1889.

rand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[58003] Die Ehefrau des Schreiners Hermann Schepers, Auguste Mathilde, geb. Kahner, zu Krefeld, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Ließem hier, klagt gegen ihren genannten, daselbst wohnenden Ehemann mit dem Antrage auf Gütertrennung, und ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 20. März 1889, Vor⸗ mittags 9 Uhr, bestimmt. 21 Düsseldorf, den 1 1889. 8 Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[58004] Bekanntmachung.

Die durch Rechtsanwalt Neele vertretene, zum Armenrechte zugelassene Emma, geborne Schreiner, zu Elberfeld, Ehefrau des Anstreichers Max Breunig daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Land⸗ gerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage auf Gütertrennung.

Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 22. März 1889, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.

(Unterschrift), Assistent, .

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgericht

[58005] IC. 44/89. Armensache. Bekanntmachung. Die Augusta Holzlöhner, Ehefrau

Albert Busch in Metz, vertreten durch Rechtsanwalt Obrecht in

Metz, hat gegen ihren Ehemann Albert Busch, Schuhmacher, Gendarmenstraße 7—9 hier, Klage auf Gütertrennung eingereicht, zu deren Verhandlung Termin auf Mittwoch, den 27. März 1889, Vormittags 9 Uhr, vor der ersten Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts hierselbst anberaumt ist. Metz, den 2. Februar 1889. Der Landgerichts⸗Ober⸗Sekretär Maaßen.

[57952]

Der Gerichts⸗Assessor Adolf Goldfeder ist heute in die Liste der bei dem unterzeichneten Amtsgericht zugelassenen Rechtsanwälte eingetragen.

Namslau auf der Stelle Nr. 15 Hönigern ge⸗ pfändeten Gegenstände:

Anklam, den 30. Januar 1889. Königliches Amtsgericht.

[57947)

1) Schutzbezirk Liepe

440

99 („ ettelgraben

Britz 8

—,—,— 2ö2ög2 E

126 174 129 Die Forstschutzbeamten sind angewiesen,

CͤͤZͤͤͤZͤͤGͤvv1e-—-4

—— ——,—,—

dem bezogen werden. Chorin, den 1. Februar 1889.

mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das

Amtsgerich zu Stuttgart Stadt auf Samstag, den

Königliche Amtsgericht zu Sensburg auf den

Gelegentlich der am 20. Februar cr. im „Deutschen Hause“ großen Nutzholz⸗Versteigerung werden aus dem Forstreviere Chorin folgende Jagen 20 (alt 19 Kiefern:

Versteigerungs⸗Protokolle können bei rechtzeitiger Bestellung gegen Erstattung der

3) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

zu Eberswalde stattfindenden ölzer zum Ausgebot gestellt: 8 Nutzstämme mit 18 f 121) 48 43 186) Buchen: 15 30 135) Kiefern: 600 400 136 8. 148 129 159 60 30 177) 30 40 135) 37 rm Schichtnutzholz 187) 106 Nutzstämme mit 128 189) 6 15 20 208) Buchen: 13 14 225) Kiefern: 45 45 241) 8 32 30 252) Eichen: 15 X“

8. 11 rm Schichtnutzholz 252 8 5 Nutzstämme mit 2 rm Schichtnutzholz 251) Buchen: 6 Nutzstämme mit 252) 1 8 252) 8 25

385 Kiefern: 8

149) 3 1“ die Schläge auf Verlangen vorzuzeigen. Auszüge aus opialien

Der Oberförster.

8

Deutschen Reichs⸗A

nzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1889

Berlin, Dienstag, den 5. Februar

8] 8 8 Nichtamtliches. Prensen. Berlin, 5. Februar. Im weiteren Verlauf er gestrigen (33.) Sitzung des Reichstages wurde ie Verhandlung über den Antrag Singer und Schumacher (Aufhebung der Getreidezölle) fortgesetzt.

Abg. Broemel: Nach der letzten Zollerhöhung hätte man annehmen dürfen, daß die Klagen über die Lage der Landwirth⸗ schaft in etwas gedämpfterem Tone geführt werden würden. Aber Hrn. von Kardorff's neuliche Rede ließe davon nichts merken, nur daß er schließlich etwas verschämt eine geringe Besserung anerkannt habe. Wenn er das Urtheil eines landwirthschaft⸗ lichen Freundes anführe, wonach die eine Hälfte der Grund⸗ besitzer bankerott sei und die andere sich damit beschäftige, aus⸗ zurechnen, wann sie es sein würde, so sei das wohl eine ungeheure Uebertreibung, mit der ihren Interessen und ihrem Kredit wahrlich nicht gedient werde. Es sei auch mit ihrem Kredit nicht so schlecht bestellt, wie es nach Herrn von Kardorff's Schilderung der Fall sein müßte. Das beweise die Beliebtheit der Pfandb ijefe für sicherste Anlagen trotz Konversionen, und diese ihre Werthschätzung beruhe auf genauer Prüfung der wirthschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer. Auch politisch sei es nicht, die Lage eines großen Theils der

Nation vor dem Auslande so düster zu schildern und ihre Steuerkraft herabzusetzen. Wenn die Freisinnigen dergleichen thä en, hätte man ihnen sofort kleinen Landesverrath vor⸗ geworfen. Natürlich denke er nicht daran, diesen Weg elender Verdächtigung eines Gegners zu beschreiten. (Vize⸗Präsident Dr. Buhl ruft den Redner zur Ordnung, da er die letzte Aeußerung auf den Abg. von Kardo ff beziehen müsse.) Er habe das Wort weder auf den Abg. von Kar⸗ dorff, noch sonst auf ein Mitglied des Hauses bezogen. Es sei ein Gebot des Patriotismus, sich auch in dieser Be⸗ ziehung auf das Strengste an die Wahrheit zu halten. Die Freisinnigen hätten auch in allen den Jahren, in denen das died vom Ruin der Landwirthschaft angestimmt worden sei, nie bestritten, daß die Verhältnisse ungünstige seien, und sich immer bereit erklärt, den Ursachen davon nachzuforschen und sie, soweit es möglich, durch Maßregeln der Gesetzgebung zu beseitigen. Leider aber habe man auf eine Enquete verzichtet, wovon der Mangel an sachlichem Material die Folge sei. Vielleicht könnte hier Abhülfe geschafft werden, wenn der vor⸗ liegende Antrag einer Kommission überwiesen würde. Wenn in so ruinöser Zustand in der Landwirthschaft bestehe, müsse er doch in irgend einem Gebiet in klaren greifbaren Er⸗ scheinungen hervortreten oder durch die Statistik erwiesen werden. Nach der Anbau⸗Statistik von 1878 bis 1887 sei innerhalb 10 Jahren der Anbau von Roggen um 97 000 ha zurück⸗ gegangen: von 5 939 000 ha auf 5 842 000 ha. Dagegen sei eine wesentliche Zunahme der Flächen bei den anderen Getreidearten zu konstatiren, von 13 518 000 ha auf 13 678 000 ha, also um 160 000 ha. Das antliche Material biete also nicht den geringsten Anhalt dafür, daß die Landwirthschaft unter den niedrigen Getreidepreisen leide, wie das aus der theoretischen Rechnung des Abg. Kardorff hervorgehen solle. Er wisse nicht, ob die Buchführung immer seine starke Seite gewesen sei; hier sei sie nicht besonders glänzend. Er habe auch seiner ganzen Betrachtung über den Minderertrag in Folge niedriger Preise durchaus nicht die Posten gegenübergestellt, welche einen Mehrertrag ergäben. Er habe zugegeben, daß das Sinken des Zinsfußes, billiger künstlicher Dünger und billige Maschinen eine Ersparniß bei den Produktionskosten zuließen, aber nicht in Anrechnung ge⸗ bracht, daß auch eine wesentliche Förderung des landwirth⸗ schaftlichen Betriebes überhaupt stattgefunden habe. Nach dem Bericht des Ministers von 1887 sei in den letzien 13 Jahren in allen Zweigen der Landwirthschaft in Bezug auf intensive Kultur, Veredelung der Produktion, bessere Ausbildung der Technik, besonders auch in der Wasserwirthschaft, ein großer Auf⸗ schwung zu verzeichnen: auf leichtem Sandboden seien unter Umständen so reiche Erträge erzielt, wie sonst nur auf dem besten Boden. In der That habe sich seit 25 Jahren eine vollständige Revolution im Betrieb vollzogen. Einer seiner Parteifreunde, ein hervorragender Landwirth in der Provinz Sachsen, gewinne jetzt aus demselben Stück Boden, auf dem er vor 20 Jahren einen Wispel Weizen erzielt habe, jetzt deren zwei. Diese Faktoren müßten bei der Be⸗ rechnung berücksichtigt werden. Trotz der Steigerung der Arbeitslöhne hätten sich die Gesammtproduktionskosten vermindert, denn die Erträge hätten sich eminent ge⸗ hoben. Er erinnere nur an den Rivrvetweizen, den Hr. von Kardorff jetzt wohl auch mit Erfolg bauen werde, und der zwar einen geringen Preis erziele, aber durch seine Quantität das Minus im Preise ersetze. Zahl und Werth der Subhastationen seien seit mehreren Jahren nur in sehr mäßiger Weise gewachsen, in den letzten Jahren hätten beide sogar abgenommen. Die Pachterträge in Preußen seien allerdings um 13 Proz. zurückgegangen, aber Rickert habe schon im Abgeordnetenhause nachgewiesen, daß dies nur ein Zurückgehen von früheren ungesunden Verhältnissen, von über⸗ triebenen Pachten bedeute. Die Höhe der Pacht und damit des Preises von Grund und Boden beweise nichts sür einen günstigen landwirthschaftlichen Betrieb, sondern könne im Gegentheil sogar von effektivem Schaden für denselben sein. Der Vortheil unseres jetzigen wirthschaftlichen Aufschwunges falle nicht, wie Hr. von Kardorff meine, dem Kapital allein u, im Gegentheil, der Ertrag des Kapitals sinke urch das Zurückgehen des Zinsfußes und des Unter⸗ nehmergewinnes. agegen erhöhe sich der Antheil der arbeitenden Klassen an der heutigen Entwickelung des wirth⸗ schaftlichen Lebens, und das sei ein Fortschritt. Der Abg. Schultz⸗Lupitz, ein auf seinem Gebiet 1x thätiger und erfolgreich wirkender Landwirth, der für die Getreidezölle ge⸗ stimmt habe, sagte kürzlich im Abgeordnetenhause: Wind und

etter und könnten die Zölle leicht zu Fall bringen, deshalb sollten die Landwirthe lernen, billiger zu produziren, damit sie auch ohne Zölle bestehen könnten. Auf demselben Boden ständen die Freisinnigen, und wünschten alle gesetz⸗ geberischen Maßnahmen, um eine billigere Produktion zu er⸗ möglichen. Der europäische Getreidebau liege gegenüber der

überseeischen Konkurrenz heute nicht mehr so ungünstig, wie vor 10 Jahren, so daß sogar England, obwohl es keine Zölle habe, den Weizenbau wieder in größerem Um⸗ fange aufmehmne Gleichzeitig habe sich in England die wirthschaftliche Lage der Arbeiter gehoben, da dort die Erschwerung, wie sie Deutschland durch seine Zoll⸗ und Steuerpolitik sich bereitet habe, wegfalle. Gerade in Folge der wohlfeilen Nahrungsmittel sei die Lage des englischen Ar⸗ beiters besser als je. Die Wirkung der indirekten Steuern berechnete Hr. von Kardorff nach dem Hexeneinmaleins: 9 sei 1 und 10 sei keins. Hr. von Kardorff meinte, nach der Be⸗ rechnung Bebel's würde der Arbeiter überhaupt kein Ein⸗ kommen mehr haben, da er Alles für indirekte Steuern hin⸗ geben müßte. Wie komme Hr. von Kardorff zu dieser selt⸗ samen Berechnung? Allerdings sei der nothwendigste Lebens⸗ bedarf des deutschen Arbeiters heute mit einer indirekten Steuer von 20 bis 25 Proz. seines Einkommens belastet. Das sei also doch nicht sein gesammtes Einkommen, jedenfalls aber müsse er sich auf die nseh Nahrungsmittel beschränken. Allerdings sei jetzt der Getreidepreis noch niedriger als in den Zeiten der vollen Zollfreiheit. Bei Beurtheilung der Wirkung dieser Steuer auf die Preisbildung müsse man aber lediglich unsere Preishöhe mit der anderer Länder vergleichen. Es habe auch Niemand behauptet, daß nach Einführung dieser Getreide⸗ zölle der Preis des Getreides bei uns immer viel höher stehen würde als früher. Wohl aber sei vorausgesagt worden, daß die Zölle den Brotkonsum bei uns im Gegensatz zu anderen Ländern belasten würden. Am Donnerstag kostete nach dem Coursbericht der „National⸗Zeitung“ die Last Roggen 123 Gulden, d. h. 98 pro Tonne von 1000 kg, in Berlin 154,33 ℳ, also 56 ¾¼¾ mehr. Ziehe man davon 5—6 für Transportkosten u. s. w. ab, so blieben immer noch 50 pro Tonne übrig. Am Tage vorher kostete in Amsterdam die Last Weizen 49 weniger als in Mannheim. Dieser Unterschied im Getreidepreis werde nothwendig zunächst auf den Preis des Mehls fallen. Bei der Exportvergütung, welche unsere Mühlen erhalten, könnten sie bei dem Stande des Preises für Roggenmehl von 18,70 dem Auslande das Mehl für 11 liefern nach Abzug der Exportvergütung von 7,70 ℳ, während der deutsche Landmann für seinen Konsum 18,70 bezahlen müsse. Es müßte wunderbar zugehen, wenn eine solche Preisdifferenz sich nicht schließlich bei der Verarbeitung von Mehl zu Brot in vollem Umfang geltend machte. Wenn es noch eines Beweises bedürfte, daß dieses Zollsystem auf den Brotpreis einwirkt, so würden doch die Vorgänge an unseren Grenzen in Bezug auf den Verkehr mit zollfrei einzuführendem Brot diesen Beweis geliefert haben. Von der Berechtigung, 3 kg Mehl oder Brot über die Zoll⸗ grenze einzuführen, sei an unseren Grenzen der umfassendste Gebrauch gemacht worden. Bei einem sechspfündigem Brot berechne sich die Preisdifferenz zwischen uns und dem Aus⸗ lande auf mindestens 15 ₰. Vom Standpunkt der Zoll⸗ verwaltung möge dies ein Mißbrauch sein, aber nicht vom Stand⸗ punkt der armen Grenzbewohner. Mit Recht habe man darauf hingewiesen, daß die Bäcker an der Grenze diese Konkurrenz des Auslandes nicht ertragen könnten. Gegen den Vorschlag aber, daß die Bäcker das Mehl, welches sie verbrauchten, vom Auslande zollfrei einführten, hätten sich mit vollem Rechte die Müller an der Grenze gewendet, welche doch das verzollte Getreide vermahlen müßten. Wollte man aber auch den Müllern die zollfreie Einfuhr von Getreide aus dem Auslande gestatten, so würde man hinter der wirklichen Zollgrenze noch eine neue Zollgrenze einführen. Gewisse Handelskammern hätten vor⸗ geschlagen, man möge doch die zollfreie Broteinfuhr denjenigen Grenzbewohnern gestatten, welche zu den beiden untersten Klassensteuerstufen eingeschätzt seien. Etwas Aehnliches, wie diesen Zoll auf Mehl und Brot, finde man nur in barbarischen Zeiten und in barbarischen Ländern. Wenn der Abg. Bebel neulich gesagt habe, wem damit Ernst sei, für die arbeitenden Klassen auf sozialpolitischem Gebiet etwas zu thun, und wem es Ernst sei mit einer wahren, christtichen, gerechten, sozialen Reform, der müßte vor allen Dingen dieses em⸗ pörende Steuersystem abschaffen, so könne er (Redner) ihm nur aus vollem Hersen zustimmen, diese ungeheure Zollbelastung des Brotes sei mit den Grundsätzen wahren Christenthums und wirklicher Gerechtigkeit nicht vereinbar. Einer vollständigen Aushebung der Getreidezölle würden aller⸗ dings finanzielle Schwierigkeiten entgegenstehen. Der Ausfall an Zöllen durch die Aufhebung der Getreidezölle könnte aber zum großen Theil wieder ausgeglichen werden durch höhere Erträgnisse der Branntweinsteuer. Es wäre vielleicht möglich, das Benefizium, wie es jetzt euphemistisch genannt werde, das den Brennern zugewendet worden sei, entweder aufzuheben oder doch etwas zu ermäßigen. Bei der Einführung des neuen könnte es gar nicht die Ab⸗ sicht gewesen sein, die volle Differenz zwischen dem Steuer⸗ satz von 50 und 70 den Brennern ausschließlich zuzu⸗ wenden. Wenn es nicht möglich wäre, die Getreidezölle mit einem Schlage aufzuheben, so wäre es vielleicht möglich, sie allmählich herabzusetzen, und wenn wir etwa 11 Millionen aus jenem Benesizium der Reichskasse zuführten, so würde damit immer ein schönes Stück Mehr⸗ erträgniß geliefert werden, mit welchem sich auch bei Herab⸗ setzung der Getreidezölle wohl etwas machen ließe. Der Abg. von Kardorff habe einen besonderen G auf das politische Gebiet gewagt, indem er die Fortdauer der Getreidezölle in Verbindung gebracht habe mit der antisemitischen Bewegung. Er (Redner) könne den Zus v im Ganzen nicht recht verstehen. In früherer Zeit richteten sich die Anklagen gegen diejenigen jüdischen Mitbürger, welche Getreidehandel trieben, immer dahin, daß sie Kornwucher trieben, daß sie die Getreidepreise ganz ungebührlich in die Höhe steigerten. Heute werfe man ihnen vor, daß sie die Getreidepreise ungebührlich erabdrückten. Er könne aber die Verbindung in beinem Falle gelten lassen. Hr. von Kardorff scheine anzunehmen, daß, wenn die Getreidezölle 8a. würden, die antisemitische Bewegung an Kraft und Eifer gewinnen würde. Daraus würde er (Redner) nicht den

geringsten Grund entnehmen, auf die Aufhebung der Getreide⸗ zölle zu verzichten. Eine so kurzsichtige und niederträchtige

Politik würde gewiß auch von unseren jüdischen Mitbuͤrgern verurtheilt werden. Getreidezölle und Antisemitismus schienen ihm einander würdig zu sein. Sie seien beide ein Rückfall in einen früheren Kulturzustand, welcher nur durch die fort⸗ schreitende Kultur überwunden werden könnte. In der Be⸗ kämpfung der Getreidezölle bekämpften die Freisinnigen die⸗ selbe kulturfeindliche Richtung, welche sich heutzutage im Antisemitismus geltend mache. Schließlich beantrage er, diesen Antrag einer Kommission von 28 Mitgliedern zu überweisen. Dieser Vorschlag möge zeigen, wie nach Ueberzeugung der Freisinnigen die hier aufs Neue zur Diskussion gestellte Frage nicht mit Lachen oder Spott abgewiesen werden könne, sondern in jedem Falle die ernsteste Erwägung verdiene. Dieser Antrag bedeute aller⸗ dings einen Bruch mit dem ganzen bestehenden Schutzzoll⸗ system. Es komme in diesem Vorgehen ein Streben zum Ausdruck, welches nicht rasten werde, als bis mit diesen Getreidezöllen wieder aufgeräumt sei. Auch vom Standpunkt der politischen Moral seien diese landwirthschaftlichen Zölle zu bekämpfen, weil sie sich darstellten als das Produkt des Han⸗ dels zwischen Landwirthschaft und Industrie. Dieses Steuer⸗ system sei seinem Prinzip nach so verwerflich, so ungerecht, daß man immer wieder aufs Neue dagegen Verwahrung ein⸗ legen müsse. Er bedaure, daß der Abg. von Kardorff den Bestand des ganzen Staatswesens mit der Beibehaltung der land⸗ wirthschaftlichen Zölle in Verbindung gebracht habe. Derselbe sagte ja, daß die Aufhebung der Zölle die Landwirthschaft ruiniren würde. Er (Redner) gebe gern zu, daß aus den Kreisen der Gutsbesitzer für Preußen die besten Offiziere und Beamten hervorgegangen seien. Es hätten aber auch andere Klassen der Bevölkerung in Krieg und Frieden an den großen Auf⸗

aben unseres Staatswesens mitgewirkt. Er beanspruche die⸗ elbe patriotische Dankbarkeit auch für unseren Arbeiterstand. Auch er habe wahrlich Gut und Blut daran zu setzen, nicht minder als der beste Offizier, er habe aber dieses Opfer zu bringen unter viel schwierigeren Verhältnissen. Die Stände, aus denen die besten Beamten und Offiziere hervorgegangen seien, hätten sich Jahrhunderte lang der besten Stellung im Staate erfreut; heute, wo es ihnen nicht mehr so gut gehe, wolle man ihnen durch Monopole u. s. w. eine gute Stellung sichern. Unser patriotischer Arbeiterstand, zu dem er nicht etwa bloß die sogenannten königstreuen Arbeiter rechne, sondern auch alle freisinnigen und sozialdemokratischen Ar⸗ beiter, welche mit allen anderen Landesgenossen in Reih und Glied für unser Vaterland einträten, erhöben solche Ansprüche nicht. Vom Standpunkt der ausgleichenden Gerechtigkeit ver⸗ lange seine Partei die Aufhebung dieser Zölle.

Vize⸗Präsident Dr. Buhl sich das Stenogramm der Broemel'schen Rede kommen lassen und erhält auf Grund des⸗ selben seinen Ordnungsruf aufrecht.

Abg. von Heydebrand und der Lasa: Die Ausführungen des Abg. Broemel hätten gezeigt, daß über die Frage der Ge⸗ treidezölle nichts Neues zu sagen sei, ausgenommen etwa den Gedanken, daß Antisemitismus und Getreidezölle dieselbe kulturfeindliche Ricchtung hätten. Dieser Vorwurf werde aller⸗ dings wie Hrn. von Kardorff auch ihn treffen. Es könne nicht in den Intentionen des Hauses liegen, alle die theoretischen Prinzipienfragen von Neuem zu erörtern, über die eine Eini⸗ gung ja doch nicht zu erzielen und über die nur Thatsachen entscheiden würden. Die Thatsachen aber gäben zweifellos Denen Recht, die durch rechtzeitiges Eingreifen die Landwirth⸗ schaft wenigstens vor größerem Schaden geschützt hätten. Die Auf⸗ hebung der Getreidezölle sei im Hinblick auf die Lage der Landwirthschaft absolut unmöglich und vom Standpunkt der Preisgestaltung absolut ungerechtfertigt. Die Antragsteller würden auch wohl selbst nicht glauben, daß ihr Antrag Aus⸗ sicht auf Erfolg habe; aber auch draußen im Lande werde er nicht denjenigen Erfolg haben, den sie sich vielleicht davon ver⸗ sprächen. Nicht allein die Landwirthschaft, sondern alle die zahlreichen Kreise, die mit ihr in irgend welcher Verbindung ständen, fühlten wohl, was es heiße, wenn die Kaufkraft der Landwirthschaft zurückgehe, und hätten längst erkannt, daß ein Rückgang der Preise, wie er 1887 sich vollzogen habe, auf die Dauer unhaltbar sei. Man brauche nicht Landwirth und Agrarier zu sein, um das einzusehen. Möchten die Sozial⸗ demokraten nicht glauben, für ihre Ideen wirksame Propa⸗ ganda zu machen dadurch, daß sie einseitig der Landwirth⸗ schaft allen und jeden Schutz nähmen, dessen sie jetzt dringender als je und als die Industrie bedürfe. Spreche es für die günstige Lage der Landwirthschaft, wenn seit dem letzten Jahre die Belastung des ländlichen Grundbesitzes um 60 Millionen zugenommen habe? Der Abg. Broemel meinte, daß man mit den Klagen über die schlechte Lage der Landwirthschaft ihren Kredit untergrabe. Sei denn aber der Kredit das Einzige, was dem Landwirth helfen könne? Wohin solle es führen, wenn der Landwirthschaft Alles auf Kredit basirt werde, wie man es vielleicht im kaufmännischen Geschäft mache? Die Mindererträge der Domänen, der Vermögensverfall zahlreicher Pächter und die Subhastationen redeten eine deutlichere Sprache als alle Worte, die hier fallen könnten. Die Subhastationen würden noch viel zahlreicher sein, wenn nicht sehr viele Gläubiger Abstand nähmen, die Sache zum Aeußersten zu treiben, weil sie nicht in der Lage seien, besser zu als die Schuldner. Wenn die Landwirthe trotzdem den Muth nicht sinken ließen, weiter arbeiteten, die Fortschritte für ihren Betrieb nutzbar machten, ihre Verhältnisse einschränkten, so spreche das für die Zähig⸗ keit, mit der der Deutsche an seiner Scholle hänge. Ihre Hoffnung ruhe auf dem Vertrauen in den Gang unserer Wirthschaftspolitik, die ihnen die volle Hülfe bringen würde, wie sie der Industrie zu Theil geworden sei. Wäre es in solchem Moment zu verantworten, das Schutzzollsystem, das nicht dinsenig ür die Landwirthschaft, sondern fuͤr unsere ganze einheimische Produktion getroffen sei, einseitig zu durch⸗ brechen und der Landwirthschaft denjenigen Schutzzoll zu nehmen, 8s sie dringender bedürfe als die Industrie? Konsequent hätte man Re Aufhebung sämmtlicher Zölle be⸗ antragen müssen. Aus den Reihen der industriellen Arbeiter würden die Freisinnigen dann allerdings die größten Einwände und Beschwerden erfahren haben. Seien andererseits die Preise, d gegenwärtig habe, abnorm? Der