am 19. November 1853 in Lüben, Kreis Dt. Krone,
95) Reservisten, Franz Sadowski, ge⸗
boren am 28. Februar 1859 in Graudenz,
96) Wehrmann, Sattler Rudolf Seeberger, ge⸗ boren am 12. Juli 1855 in Wolfsdorf, Kreis Heilsberg, .
97) Unteroffizier, Kaufmann Paul Oskar Hermann Sperrlich, geboren am 31. Juli 1853 in Berlin,
98) Wehrmann, Arbeiter Ferdinand Carl Joachim Stielow, geboren am 28. September 1856 in Zettun, Kreis Bublitz,
99) Wehrmann, Steindrucker Georg Friedrich Zinn, geboren am 16. März 1859 in
erlin, .
100) Reservisten, Commis David Schüler, geboren am 6. April 1860 in Mohrungen,
101) Wehrmann, Kellner Carl Friedrich Wilhelm Schmidt, geboren am 2. Oktober 1857 in Neustadt
a. Rh., Kreis Hildburghausen,
102) Reservisten, Zimmermann Johann Georg Suppmann, geboren am 7. Juli 1861 in Coburg,
103) Reservisten, Schiffer Wilhelm Julius Richard Brüning, geboren am 6. Oktober 1860 in Berlin,
104) Reservisten, Arbeiter Johann Wensierski,
88 am 10. November 1853 in Schwetz, Kreis
wetz,
105) Gefreiten, Arbeiter Johann Heinrich Christof Brann, geboren am 30. Oktober 1859 in Trienke, Kreis Kolberg,
106) Gefreiten, Schneider Adolf Witteck, ge⸗ 185 am 4. Mai 1859 in Sensburg, Kreis Sens⸗
urg,
107) Wehrmann, Büchsenschmied Albert Wei⸗ nitschky, geboren am 27. Februar 1854 in Potsdam,
108) Unteroffizier, Kaufmann Emil Bischoff, ge⸗ Se. am 6. Februar 1856 in Borne, Kreis Neu⸗ markt,
109) Portepé⸗⸗Fähnrich Friedrich Wandelt, ge⸗ boren am 26. Juli 1861 in Tornow, Kreis Posen.
110) Ersatz⸗Reservisten, Infanterie, Bautechniker Ernst Julius Richter, geboren am 17. Juli 1858 in Muckendorf, Kreis Jüterbog⸗Luckenwalde,
111) Ersatz⸗Reservisten, Infanterie, Gelbgießer Johann Georg Christian Ludwig Weber, geboren am 20. Dezember 1859 in Baltimore in Amerika,
112) Ersatz⸗Reservisten, Infanterie, Commis Josef Malick, geboren am 4. März 1859 in Klein⸗ in Schlesien,
1113) Reservisten, Arbeiter Albert Heinrich Fried⸗ rich Daleske, geboren am 28. Mai 1860 in Adlich⸗ Luckow, Kreis Schlawe,
114) Gefreiten der Reserve, Schlosser Gottfried Julius Heinrich Fischer, geboren am 7. April 1859 in Küstrin, Kreis Königsberg N.⸗M.,
115) Wehrmann, Hausdiener Anton August Jaster, geboren am 27. Oktober 1858 in Alt⸗ Zippnow, Kreis Deutsch⸗Krone,
116) Gefreiten der Landwehr, Tischler Hermann Schaum, geboren am 16. Dezember 1850 in Kunzendorf, Kreis Sorau,
117) Gefreiten der Landwehr, Kaufmann Hermann Schroeder, geboren am 1. August 1850 in Glöwen, Kreis Westpriegnitz,
118) Wehrmann, Tischler Otto Zotta, geboren am 11. November 1851 in Ragösermühle, Kreis Angermünde,
119) Wehrmann, Kaufmann Gustav Schlutius, Feße am 19. Februar 1855 in Konitz, Kreis
onitz,
120) Gefreiten der Landwehr, Schiffer Ferdinand Schubert, geboren am 20. Oktober 1850 in Hohen⸗ see, Kreis Schrimm,
121) Gefreiten der Landwehr, Korbmacher Wil⸗ helm Sperling, geboren am 21. Dezember 1852 in Eilenburg, Kreis Delitzsch,
122) Gefreiten der Landwehr, Schneider Hermann Schersching, geboren am 3. September 1853 in Wepers, Kreis Mohrungen,
123) Wehrmann, Böttcher Wilhelm geboren am 9. Februar 1851 in Berlin,
124) Gefreiten der Landwehr, Zimmermann Her⸗ mann Scheibel, geboren am 1. Juli 1852 in Nord⸗ hausen, Kreis Nordhausen,
125) Wehrmann, Fleischer Josef Schwarzer, geboren am 7. Februar 1851 in Schwommelwitz, Kreis Neisse,
126) Wehrmann, Tischler Ferdinand Seyfert, geboren am 11. September 1852 in Berlin,
127) Unteroffizier der Landwehr, Musikus Gustav Steinbrecher, geboren am 23. Oktober 1854 in Berlin,
128) Unteroffizier der Landwehr, Kaufmann Fedor Zernick, geboren am 13. April 1852 in Ratibor, Kreis Ratibor,
129) Unteroffizier der Landwehr, Gürtler Her⸗ mann Frauboes, geboren am 11. Mai 1850 in Berlin,
130) Wehrmann, Maurer Wilhelm Donath, ge⸗ boren am 22. Dezember 1850 in Schönfeld, Kreis Königsberg N. M.,
131) Gefreiten der Landwehr, Schlosser Louis Trill, geboren am 20. November 1851 in Köpenick, Kreis Teltow,
132) Wehrmann, Tischler Paul Dinter, geboren am 2. Juni 1852 in Posen, Kreis Posen,
133) Wehrmann, Buchbinder Julius Dietrich, geboren am 31. Januar 1850 in Liebenwalde, Kreis Nieder⸗Barnim,
134) Gefreiten der Landwehr, Tischler Jacob Noé, geboren am 9. Mai 1852 in Aachen, Kreis Aachen,
135) Wehrmann, Commis Hermann Trinkaus, geboren am 1. Juni 1850 in Stettin, Kreis Randow,
136) Wehrmann, Glaser Jacob Friedeberg, ge⸗ e 10. April 1851 in Golanz, Kreis Won⸗ growitz,
137) Wehrmann, Cigarrenhändler August Neu⸗ mann, geboren am 24. November 1850 in Berlin,
138) Wehrmann, Zimmermann August Dittmann, geboren am 18. Februar 1850 in Röhrsdorf, Kreis Fraustadt,
139) Unteroffizier der Landwehr, Sattler Carl Junge, geboren am 22. November 1850 in Wronke, Kreis Samter,
140) Wehrmann, Arbeiter August Tschikardt, SGen am 11. Februar 1851 in Dittersbach, Kreis
üben,
141) Unteroffizier der Landwehr, Fleischer Ernst re szans⸗ geboren am 20. April 1853 in Großen⸗ aain, Kreis Meißen,
142) Wehrmann, Friseur Wilhelm Fischer, ge⸗ boren am 31. Mai 1856 in Kassel, Kreis Kassel,
143) Wehrmann, Knecht August Teske, geboren
Schrowe,
„ Musiker Josef Nicolini, ge⸗
Kellermann und Sander in Oppenheim an eigne Ordre ausgestellten, auf die Firma Marshall und Holland in London gezogenen und von dieser accep⸗
aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. Ok⸗ tober 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde
boren am 24. Oktober 1856 in Hitdorf, Kreis Solingen,
145) Unteroffizier der Landwehr, Buchhalter Albert Viert, geboren am 12. Juni 1854 in Tiefenthal, Kreis Karthaus,
146) Wehrmann, Tischler Hermann Albrecht, ge⸗ boren am 18. April 1850 in Berlin,
147) Gefreiten der Landwehr, Kaufmann Max Bendheim, geboren am 6. Oktober 1850 in Berlin, 3
148) Gefreiten der Landwehr, Gärtner Albert Berg, geboren am 2. Oktober 1850 in Dammen, Kreis Stolp,
149) Wehrmann, Diener Albert Witte, geboren 8 21. Mai 1850 in Deutsch⸗Krone, Kreis Deutsch⸗
rone,
150) Wehrmann, Diener Johann Brandt, ge⸗ boren am 25. August 1858 in Pasenow, Kreis Neu⸗ brandenburg,
151) Gefreiten der Landwehr, Albert Adolf, ge⸗ boren am 17. März 1851 in Reetzer⸗Hütten, Kreis Zauch⸗Belzig,
152) Wehrmann, Tuchmacher August Beß, ge⸗ boren am 26. März 1850 in Neu⸗Tuchel, Kreis
onitz,
153) Wehrmann, Knecht August Busjahn, ge⸗ boren am 7. Oktober 1850 in Stresen, Kreis Pyritz,
154) Wehrmann, Arbeiter Carl Werner, geboren am 9. Oktober 1851 in Tempelhof, Kreis Teltow,
155) Wehrmann, Tischler Carl Wallor, geboren am 30. April 1851 in Naumburg, Kreis Naumburg,
156) Gefreiten der Landwehr, Hermann Bor⸗ mann, geboren am 18. Juni 1853 in Unter⸗ Barmen, Kreis Barmen,
157) Wehrmann, Schuhmacher Albert Bartsch, geboren am 30. September 1853 in Klopschen, Kreis Glogau,
158) Wehrmann I. Aufgebots, Reitknecht Franz Gustay Heisterberg, geboren am 6. Juni 1855 zu Lochau, Saalkreis,
welche sämmtlich in Berlin ihren letzten bekannten dauernden Wohn⸗ oder Aufenthaltsort gehabt haben, deren jetziger Verbleib aber nicht bekannt ist, werden Diejenigen, welche nach ihrer früheren Truppen⸗ Hattung bezeichnet sind, beschuldigt, als beurlaubte
eservisten resp. als Wehrmänner der Land⸗ oder Seewehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, Diejenigen aber, die als Keloßesgfbilten bezeichnet sind, werden beschuldigt, als Ersatzreservisten I. Klasse ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige gemacht „ Uebertretung des §. 360 zu 3 des Strafgesetz⸗
uches.
Zur Hauptverhandlung über vorstehende Anklage werden alle vorgenannten Personen auf den 13. April 1889, Mittags 12 ½ Uhr, vor das Königliche Amtsgericht I., Abtheilung 94, in Berlin, Alt⸗Moabit 11/12, Portal I., Mittelbau, Saal 10, parterre, hierdurch öffentlich vorgeladen, unter der Verwarnung, daß bei unentschuldigtem Aus⸗ bleiben sie auf Grund der gemäß des §. 472 der Straf⸗ prozeßordnung von den Militärbehörden ausgestellten Erklärungen über die anzunehmende Auswanderung werden verurtheilt werden.
Berlin, den 8. Januar 1889. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 94.
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
[58404] In Sachen der Herzoglichen Kreis⸗Kasse hieselbst, Implorantin, wider die Ehefrau des Oekonomen Friedrich Voigt, Hermine, geb. Rätke, hieselbst, Im⸗ ploratin, wegen rückständiger Grundsteuern, wird, nachdem auf Antrag der Implorantin die Beschlag⸗ nahme der der Imploratin gehörigen, Altpetrithor⸗ eldmark Blatt III. am Kröppelberge belegenen Abfindungspläne
1) Nr. 55 zu 23 a 95 qm,
2) Nr. 56 zu 23 a 98 qm,
3) Nr. 57 zu 24 a 2 qm,
4) Nr. 116 b zu 32 a 25 qm sammt dem auf den unter I und 2 bezeichneten Grundstücken befindlichen Gebäuden Nr. 4488, zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 28. Januar 1889 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 29. Januar 1889 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 13. Mai 1889, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer Nr. 42, an⸗ gesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypo⸗ thekenbriefe zu überreichen G Braunschweig, den 31. Januar 1889.
Herzogliches Amtsgericht. V. 8 von Münchhausen. 8
[46147] Aufgebot. Der Lehrer Christian Toewe in Parchim hat das Aufgebot des angeblich verlorenen Receptionsscheines Nr. 475, ausgestellt für ihn am 1. April 1860 vom Lebensversicherungsverein für Mecklenburgische Lehrer zu Neukloster über Zweihundert Thaler Court. be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf Sonnabend, den 22. Juni 1889, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Warin, den 29. November 1888. Großherzogl. Mecklbg.⸗Schwerinsches Amtsgericht.
[56932] Aufgebot.
Der Rechtsanwalt Dr. Mann in Main;, in seiner Eigenschaft als Konkursverwalter der Firma Keller⸗ mann und Sander in Oppenheim, hat das Aufgebot eines am 28. September 1885 von der Firma
tirten, am 28. Januar 1886 fälligen Wechsels über £ 195 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird
anberaumten Aufgebots⸗
vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der
Urkunde erfolgen wird.
Oppenheim, den 25. Januar 1889. Großherzogliches Amtsgericht.
144) Wehr
Dr. Kepplinger.
[58405] Grundbuche noch
[ös84] Aufgebot. Laut Schuldscheins der Stadtkasse zu Lübeck vom
von Carl Friedrich Müller und Joachim Friedrich Martens, als damaligen „Ladenmeistern für der Buntfutter Gesellen“ mit der Verpflichtung empfangen, dieses Kapital nebst Zinsen nach vorher geschehener Loskündigung an die vorgenannten Ladenmeister oder „sonstigen getreuen Inhaber der Schrift“ wieder zu bezahlen. — Die Buntfutter⸗Gesellenlade ist im Jahre 1869 auf⸗ gelöst worden.
Ein Anrecht an dem gedachten Schuldschein haben, als derzeitige Inhaber desselben, die nachbenannten hiesigen Buntfuttermeister:
1) Joachim Friedrich Ludwig Höppener,
2) Johann Christian Nicolaus Möllendorf
3) Johann Carl Philipp Braune,
4) Johann Jochim h.e Boy,
5) Anton Friedrich Heinrich Möller,
6) Julius Carl Wilhelm Düsing glaubhaft gemacht, und werden auf desfallsigen An⸗ trag derselben, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Vermehren, Alle, welche der ausschließlichen Berechtigung der Antragsteller an dem mehrgedachten Schuldschein widersprechen wollen, mittelst dieses Aufgebots aufgefordert, solchen Widerspruch spätestens in dem auf Donnerstag, den 11. April 1889, Vormittags 11 Uhr, angesetzten Angebotstermine bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, unter dem Rechtsnachtheil, daß die sich nicht Meldenden ihre Rechte verlieren.
Lübeck, den 31. Januar 1889.
Das Amtsgericht. Abth. II. Asschenfeldt, Dr. 8 Veröffentlicht: Fick, Gerichtsschreiber.
[49953]
In dem Hypothekenbuche der Bauerschaft Lüerdissen sind die folgenden Ingrossate eingetragen, bezüglich welcher die Schuldner behaupten, daß die betreffende Schuld erloschen sei, ohne daß die erforderlichen Quittungen oder die Originalobligationen beschafft werden können:
1) auf dem Colonate Nr. 10 zu Lüerdissen: Darlehn zu 1500 Thlr. = 4500 ℳ, eingetragen am 14. Juni 1869 für Friedrich Bültemeier von Nr. 65 zu Kalldorf;
2) auf dem Colonate Nr. 33 zu Lüerdissen: Darlehn zu 100 Thlr. = 300 ℳ, eingetragen am 26. Februar 1856 für den Kaufmann H. Arnsberg in Talle, später cedirt an den Colon Hermeier Nr. 5 zu Brosen;
3) auf dem Colonate Nr. 35 zu Lüerdissen:
a. Dahrlehnsrest zu 51 Thlr. 9 ⅞ Sgr. = 153 ℳ
93 ₰, eingetragen am 10. März 1847 für die Reuter'schen Kinder erster Ehe;
. Darlehn zu 750 ℳ, verzinslich mit 4 % jährlich am 1. April, rückzahlbar nach drei⸗ monatlicher Kündigung, eingetragen für den Colon Carl Rehmsmeier Nr. 6 in Lüer⸗ dissen auf Grund der Schuldurkunde vom 20. April 1886;
4) auf dem Colonate Nr. 37 zu Lüerdissen: Bürgschaft für Ernst Frevert von Rieperthurm wegen Erfüllung eines Pachtkontrakts, eingetragen am 18. September 1869 für Claus Hildebrandt in Kührstedt.
Auf Grund des §. 17 des Einführungsgesetzes zum Gesetze über den Eigenthumserwerb an Grund⸗ stücken u. s. w. und zur Grundbuchordnung vom 27. Juli 1882, sowie auf Antrag der Schuldner werden hiermit Alle, welche aus obigen Ingrossaten Rechte herleiten wollen, aufgefordert, solche spätestens in dem auf Mittwoch, den 26. Juni 1889, Morgens 9 Uhr, angesetzten Termine hier anzu⸗ melden und zu begründen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen, die Urkunden für elrclo⸗ erklärt und die Ingrossate gelöscht werden ollen.
Zugleich werden alle nicht bereits vorgeladenen Personen, welche vermeinen, daß ihnen an einem Grundstücke in der Bauerschaft Lüerdissen das Eigen⸗ thum, ein das Eigenthum beschränkendes oder ein anderes dingliches Recht zustehe, hiermit aufgefordert, diese Rechte behufs Eintragung in das Grundbuch, unter genauer Bezeichnung derselben, unter Angabe eines bestimmten Geldbetrags und der beanspruchten Rangordnung sowie unter Beifügung der Beweis⸗ mittel spätestens in dem oben angesetzten Termine hier anzumelden.
Von der Anmeldungspflicht sind diejenigen frei, denen eine besondere Benachrichtigung über die ge⸗ schehene Anerkennung ihres Rechts bereits zugegangen oder deren Recht nach dem 1. August 1884 ein⸗
getragen ist.
Die Unterlassung der Anmeldung hat den Rechts⸗
nachtheil zur Folge, daß bei Hypotheken das Recht
aus der Ingrossation verloren geht und Eigenthums⸗ rechte oder sonstige dingliche Rechte Dritten gegen⸗ über, welche innerhalb der Ausschlußfrist ihre Rechte angemeldet haben, oder welche im redlichen Glauben
an die Richtigkeit des Grundbuchs das Grundstück
oder Rechte an demselben erworben haben, nicht geltend gemacht werden können.
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen den Ablauf der festgesetzten Frist findet nicht
statt.
Mit dem Ablauf derselben am 26. Juni 1889 treten das Eigenthumserwerbsgesetz und die Grund⸗ buchordnung vom 27. Juli 1882 in der Bauer⸗ schaft Lüerdissen in vollem Umfange in Kraft. Die bisherigen Hypothekenbücher werden alsdann geschlossen. Lemgo, den 18. Dezember 1888.
Fürstliches Amtsgericht. I.
A.: Zimmermann.
- Aufgebot.
Die Stadt Bocholt hat das Aufgebot des zum nicht übernommenen Grundstücks lur 11 Nr. 271 der Kat.⸗Gemeinde Bocholt eantragt. Es werden alle Diejenigen, welche Rechte
und Ansprüche auf das bezeichnete Grundstück geltend
zu machen haben, aufgefordert, dieselben spätestens
im 88qu Cr gel.
anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen
Seg Rechten auf das Grundstück anonfgrüichen erden
Mai cr., 11 Uhr,
Bocholt, den 23. Januar 1889.
30. Dezember 1806, Loosnummer 1872, hat dieselbe
die Summe von Ct xR 300
(L. 8S.)
[58410] Aufgebot.
Nachdem der Kaufmann Conrad Heinrich Nobbe zu Bremerhaven den Antrag anf Kraftloserklärung der nachstehend bezeichneten, ihm abhanden ge⸗ kommenen ehanden gesc; r 1
a. einer Handfeste, groß 500 Thlr. Gold, fol⸗
d. nd. 0 Thi. Gelnn dnr. g
einer Handfeste, groß 5. r. Gold, folge
ach 1500 Thlr. Gold, beide gewilligt von dem Antragsteller auf sein unter Grundnummer 445 an der Straße am Deich Nr. 106 belegenes Immobile, werden diesem für zulässig be⸗ fundenen Antrage semaß die Inhaber der vor⸗ bezeichneten Handfesten aufgefordert, ihre Rechte spätestenz im Aufgebotstermine Dienstag, den 2. April 1889, Vorm. 10 Uhr, bei dem unter⸗ zeichneten Amtsgerichte anzumelden und die Hand⸗ festen vorzulegen, widrigenfalls die letzteren für kraftlos erklärt werden sollen.
Bremerhaven, den 1. Februar 1889.
Das Amtsgericht, Abth. II. gez.: H. Grote, Dr. Zur Beglaubigung:
[584000) Anufgebot.
Im Grundbuch von Hatshausen tom. 49 Vol 1 Nr. 17 pag. 129 steht Titelseite I.g die unabgetheilte Hälfte eines Stückes der getheilten Gemeindeweide, dem Sandwater gegenüber, im Ganzen pl. m. 6 Diemath groß, für Pen Harms Wever als Eigen⸗ thümer eingetragen. Das ganze Grundstück ist an⸗ geblich jetzt als Parzelle 109/59 und 65 Ktbl. 8 von Hatshausen zur Größe von 3,1640 ha vermessen. Nach Inhalt der Grundakten hat mittels Kontrakts
16. Dez. 1815 vom —30. Mal 1816 Wever dasselbe an den
Hausmann Alcke Dirks in Timmel verkauft, und mittels Kontrakts vom 12. Mai 1821 hat ein Haus⸗ mann Dirk Janssen Abels daselbst dasselbe an den .“ Harm Groenewold Soucken daselbst ver⸗ auft.
Auf Antrag der jetzigen in Erbgemeinschaft be⸗ findlichen Besitzer als der Wittwe Rixte Andr. van Loh, geb. Eilerts, in Timmel, der Ehefrau Thier⸗ arztes Mansholt, Antje, geb. v. Loh, in Emden, des Andreas D. v. Loh in Timmel, des Hedde v. Loh in Ostgroßefehn für sich und als Pflegers der noch unbekannten Erben der Ehefrau Gretje Harms Buß, geb. Gronewold, in Timmel unter Beitritt ihres Wittwers, des Landwirths Jan Nikl. Janss. Buß in Timmel als mit Dispositionsbefugniß für Nothfälle ausgestatteten Nießbräuchers werden Die⸗ jenigen, welche auf obenbezeichnete Grundstückshälfte Eigenthumsansprüche zu haben vermeinen, geladen, spätestens im Termine Dienstag, den 9. April d. J., Morgens 10 Uhr, ihre Ansvrüche anzu⸗ melden, widrigenfalls sie damit ausgeschlossen und Antragsteller als Eigenthümer im Grundbuch ein⸗ getragen werden.
Aurich, 30. Januar 1859.
Königliches Amtsgericht. III.
6“
[58408] “ Aufgebot behufs Todeserklärung.
Der am 12. Mai 1857 geborene Wilhelm Johann Diedrich Goetjen aus Wellen, Sohn des weiland Häuslings Johann Goetjen zu Wellen und dessen weil. Ehefrau, Anna Hedwig, geb. Häsch, ist in minderjährigem Alter nach Amerika ausgewandert und verschollen; Nachrichten über sein Fortleben sind, wie glaubhaft gemacht worden, seit länger 10 Jahren nicht eingegangen. “
Auf Antrag seiner Schwestern:
1) Ehefrau Anna Bremer, geb. Goetjen,
2) Ehefrau Catharine Rumpel, geb. Goetjen, Beide zu Charleston S. C. wohnhaft und vertreten durch ihren Generalbevollmächtigten Auktionator Seedorff zu Beverstedt, wird der vorgenannte Wilheli Johann Diedrich Goetjen aus Wellen, aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Gerichte, spätestens in dem auf den 36. April 1890, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und sein Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern über⸗ 8 vüie
ugleich werden Alle, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, 58 1. Mittheilung, und für den Fall der demnächstigen Todeserklärung, alle etwaigen Erb⸗ und Nachfolge⸗ berechtigten zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung aufgefordert, daß im Nichtanmeldungs⸗ falle auf sie bei Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen keine Rücksicht genommen werden soll.
Geestemünde, 2. Februar 1889. . Khönigliches Amtsgericht. III
[58403] Aufgebot.
Gegen nachbenannte Personen ist von Seiten des
Curators das Verschollenheitsverfahren beantragt:
1) Roth, Gustav, Bäcker, geboren 21. April 1831,
2) Roth, Adolph, Uhrmacher, geboren 23. Juni 1832, und
3) Nerh, Wilhelm, Schlosser, geboren 22. August
alle drei Personen sind Brüder und von Weißenburg. Dieselben wanderten nach Amerika, und zwar Gustav und Wilhelm Roth im Jahre 1863 und Adolph Roth im Jahre 1852, und haben seit länger als 10 Jaheen keine Nachricht von sich gegeben. Für einen jeden wird ein Vermögen von 190,57 ℳ mit 3 % igen Zinsen seit August 1883 verwaltet. Es ergeht nun an jede dieser Personen die Auf⸗ forderung, innerhalb neun Monaten und spätestens bis zum Aufgebotstermine am Mittwoch, 13. No⸗ vember 1889, früh 9 Uhr, persönlich oder schriftlich bei unterfertigtem Gericht sich anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt würden. An die Erbbetheiligten ergeht die Aufforderung, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen, und Diejenigen, welche über das Leoben obiger Hersanen Kunde geben können, wollen Mittheilung ierüber bei dem unterfertigten Gericht machen. Weißzenburg, 4. Februar 1889. Königl. bayer. 1“ „ (EL S.) Meyer. Für den Gleichlaut: . Der Gerichtsschreiber: Angermann, Kgl. Sekretär.
1“
Königliches Amtsgericht.
Schindler, Gerichtsschreiber.
Statistische E
zum Deuts NRℳo) 35.
Zweite Beilage
Berlin, Donnerstag, den 7. Februar
en Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 7. Februar. Im weiteren Verlauf der gestrigen (11.) Sitzung des Hauses der Abgeord⸗ neten wurde der Bericht über die Verwendung des Erlöses für verkaufte Berliner Stadtbahn⸗ parzellen ohne Debatte der Budgetkommission überwiesen.
Es folgte die Fortsetzung der zweiten Berathung des Etats.
Bei dem Etat der direkten Steuern und zwar bei dem Titel „Grundsteuer“ wünschte der Abg. Olzem eine Besse⸗
rung der Lage der Rentmeister in Rheinland und Westfalen
in Bezug auf ihre Pensionsverhältnisse und Wittwen⸗ und Waisengelder. 6 1
Bei dem Titelẽ „Klassifizirte Einkommensteuer“ regte der Abg. Bachem die Festsetzung eines einheitlichen Ver⸗ fahrens bei der Zustellung der Steuerzettel an, bei dem das Geheimniß der Einschätzung möglichst gewahrt bleibe.
11““ Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Fuisting erklärte, daß die Zustellung des Einschätzungszettels in ge⸗ schlossenem Couvert erfolge, wie es das Gese vorschreibe; in Bezug auf die Steuerzettel bestehe weder eine solche gesetzliche Be⸗ stimmung noch sei eine derartige Bestimmung Seitens des Finanz⸗Ministeriums getroffen. Die Zustellung der Steuerzettel geschehe durch Beamte oder durch die Post. Irgendwelche Be⸗ schwerden über Mißbräuche seien zur Kenntniß der Central⸗ Instanz nicht gelangt. 1 “
Abg. von Eynern wies darauf hin, daß in einzelnen Städten des Westens die Publikation der Einkommensteuer⸗ listen durch die kommunalen Behörden erfolge. Es sei übrigens zu erwägen, ob nicht die gesetzliche Bestimmung über die Zu⸗ stellung des Einschätzungszettels auch eine sekrete Behandlung des Steuerzettels einschließe. .
Regierungskommissar, Geh. Ober⸗Finanz⸗Rath er⸗ widerte, daß die Auslegung der Klassensteuerrolle auf gesetzlicher Bestimmung beruhe. Eine öffentliche Auslegung der Einkom⸗ mensteuerliste finde staatlicherseits nicht statt; daß dies durch Kommunalbehörden erfolge, sei bisher nicht bekannt gewesen.
Abg. Mooren fügte aus seiner Ersahrung hinzu, daß in den großen Städten des Westens eine Publikation der Kom⸗ munalsteuern erfolge, die doch auf den Staatssteuern basirten; es bedeute dies also zugleich eine Publikation der letzteren.
Abg. Bachem konstatirte, daß in Köln die Veröffentlichung direkt durch den Staat erfolge.
Regierungskommissar, Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Fuisting erklärte, er muͤsse dem auf das Bestimmteste widersprechen; es würde dies ein arger Mißbrauch sein.
Dieser Titel wie bewilligt.
Bei den dauernden Ausgaben, und zwar bei dem die Abgg. Lucius und
Berger auf die Verhältnisse der Rentmeister in Rheinland und Westfalen zurück und wünschten dringend eine Aufbesserung
Kapitel „Besoldungen“ kamen
die ser Beamtenklasse.
Regierungskommissar, Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Fuisting bemerkte, daß ein Theil dieser Beamten, die abweichend von den
Grundsätzen der übrigen Provinzen keine feste Besoldung, sondern
Tantième bezögen, sich sehr gut stände, eine Minorirät sich
. Die gegen⸗ wärtigen Zustände würden auch von der Regierung als un⸗ haltbar anerkannt und die Verhandlungen über ihre Abänderung
indeß allerdings in bedrängter Lage befinde.
seien bereits eingeleitet.
Auf eine Anregung des Abg. Dr. Sattler erklärte der Regierungskommissar, Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Fuisting, daß kein Vollziehungsbeamter gezwungen worden sei, auf die bisherigen Gebühren zu verzichten und dafür ein festes Gehalt
freie Wahl dieser Beamten gestellt
ewesen, bei den Gebühren zu verbleiben oder sie gegen ein
festes Gehalt aufzugeben. Ihre Thätigkeit sei nicht auf die direkten Staatssteuern beschränkt, sondern erstrecke sich auf alle öffentlichen Abgaben, deren Erhebung den Steuerkassen obliege; irgendwie eine besondere Remuneration hier zu gewähren, sei
anzunehmen; es sei in die
keine Veranlassung.
Abg. Berger (Witten) brachte die Konkurrenz zur Sprache, welche die Kataster⸗Controleure durch ihre Nebenarbeiten den Privatgeometern machten; dieselbe sei unzulässig, ungerecht und der Stellung eines Staatsbeamten nicht entsprechend. Liege eine Verstaatlichung der Privat⸗Landmesser in der Absicht
der Regierung, so sollte sie damit energisch vorgehen. Regierungskommissar,
stehe.
mit Arbeit überlastet seien. Regierungskommissar, al⸗In Gauß meinte, die größere Arbeit rühre daher,
überlassen, würden Berücksichtigung finden.
Die Abgg. Dr. Freiherr von Heereman und von Below⸗ Saleske wünschten eine bessere und selbständigere Stellung der
General⸗Inspektor des Katasters Gauß erklärte, daß die Regierung es an Wohlwollen gegen
Katasterbeamten. 1 Regierungskommissar,
diese Beamten nicht fehlen lassen werde. Die Ausgaben wurden bewilligt.
Bei dem Etat der indirekten Steuern, und zwar bei dem Titel „Einnahme aus der Reichs⸗Branntwein⸗ steuer“ brachte der Abg. Freiherr von Lyncker die ungünstige Lage der kleinen Brennereien zur Sprache. die Kontingentirung. In den östlichen Provingen habe bereits eine große Reihe von Brennereien ihren Betrieb eingestellt; diejenigen, die ihn fortsetzten, thäten es in der Erwartung,
eintreten werde. rhebungen würden eine solche Nothwendigkeit Eine höhere Kontingentirung für die kleinen Brennereien sei, falls sie lebensfähig bleiben sollten, unbedingt erforderlich, um so mehr, als die Einführung des
daß eine Aenderung der Gesetzgebung
bestimmt nachweisen.
Rektifikationszwanges bevorstehe.
das Branntweinsteuergesetz gerade für die kleinen Brennereien besondere Vergünstigungen enthalte; man könne eher von einer
die übrigen Einnahmetitel wurden
General⸗Inspektor des Katasters Gauß erklärte, daß eine Regelung dieser Frage in Aussicht
Abg. Mooren wies darauf hin, daß die Kataster⸗Contro⸗ leure durch die Centralisation der Kataster in der Rheinprovinz
General⸗Inspektor des Katasters daß die
Katasterauszüge jetzt pünktlicher und schneller geliefert würden; alle berechtigten Wünsche der Gemeinden, ihnen Karten zu
Die Ursache sei
Abg. von Tiedemann (Bomst) meinte im Gegentheil, daß
Bevorzugung als von einer Benachtheiligung derselben gegen⸗ über den großen Brennereien sprechen. Der Druck auf die Lage unserer Brennerei sei namentlich durch die russische ““ mit ihrer hohen Exportprämie hervor⸗ gerufen.
Abg. Freiherr von Lyncker bemerkte, daß die großen Brennereien in der Lage seien, ihren Betrieb jetzt einzu⸗ schränken, während die kleinen dies nicht mehr in weiterem Maße thun könnten.
Finanz⸗Minister Dr. von . Wie groß oder wie klein die Differenz zwischen den beiden ge⸗ ehrten Herren Abgeordneten sein mag, die zur Sache gesprochen haben, lasse ich dahin gestellt. Dem letzten geehrten Herrn Redner, der ge⸗ glaubt hat, die Regierung auf die Lage der kleinen Brennereien aufmerk⸗ sam machen zu müssen, wünschen zu müssen, daß sie denen ihr Wohlwollen zuwende, dem glaube ich sagen zu sollen, daß es an Wohl⸗ wollen für die kleinen Brennereien weder bei einer der verbündeten Regierungen noch auch im Reichstage bei der Verhandlung dieses Gesetzes irgend gefehlt hat, daß im Gegentheil, wer sich der Ver⸗ handlung erinnert, wissen muß, daß beinahe bei jedem Paragraphen die schwierigste Aufgabe immer die war, dem allgemeinen Wohlwoll en für die kleinen Brennereien, dem Wunsche, die kleinen Brennereien in ihrer gesegneten Wirksamkeit, für das Land zu erhalten, möglichst gerecht zu werden. Die Frage ist ja von allen Seiten als eine uͤberaus schwierige erkannt worden; das hat der Hr. Abg. von Tiede⸗ mann dem letzten geehrten Herrn Vorredner schon erwidert — an Wohlwollen hat es aber — davon bitte ich Hrn. Abg. Freiherrn von Lyncker überzeugt sein zu wollen — auf keiner Seite gefehlt, und es handelt sich nicht darum, ein solches dieser Kategorie erst zuzuwenden, der er sich annimmt. 8 u““ Ich verkenne gar nicht, daß der Zustand, der eingetreten ist, für die Betheiligten in vielfacher Hinsicht ein schwieriger und unliebsamer ist, wenn er auch nicht in jeder Beziehung auf das Gesetz zurückzuführen ist, sondern vielfach auf andere Ursachen. Es ist deshalb die Auf⸗ gabe noch nicht abgeschlossen, zu erwägen, ob und wie Hülfe zu schaffen ist. Wir sind namentlich auch mit der Prüfung dieser Zustände fort⸗ während befaßt; ich glaube nur, daß anderseits eine gewisse Geduld auf Seiten der Interessenten zu wünschen und nothwendig ist, weil die Uebergangszeit noch keineswegs überwunden ist. Der Gedanke, daß eine kleine Brennerei nicht mehr als 2 ½ bis 3 Monat unter den jetzigen Umständen in Thäͤtigkeit sein könne, beruht auf der Voraussetzung, daß diese Brennerei nichts als kontingentirten Spiritus produziren könne. Ob diese Voranssetzung thatsächlich für die Dauer zutreffend ist, das kann heute noch Niemand sagen. Das Gesetz ist von der Voraus⸗ setzung ausgegangen, daß der Bedarf des Inlandskonsums weit über die Kontingentirungsziffer auf die Dauer hinausgehen wird. Ist das der Fall, dann sehe ich nicht ein, weshalb die kleineren Brennereien nicht in der Lage sein sollen, auch mehr als ihr Kontingentsquantum zu brennen, und wenn sie in der Lage sind, mehr als dies Kontingents⸗ quantum zu brennen, so mindern sich auch die beklagten Uebelstände.
Was den andern Punkt betrifft, auf den Hr. Freiherr von Lyncker aufmerksam macht, die Frage des Reinigungszwanges, so bin ich nicht in der Lage, mich daruͤber ausführlich verbreiten zu können. Die Herren wissen ja, daß die verbündeten Regierungen durch das Gesetz die Aufgabe bekommen haben, in dieser Beziehung demnächst weitere Anordnungen zu treffen oder Vorschläge zur Regelung zu machen; daß aber in dieser Hinsicht einmal die Kenntniß der Thatsachen besteht, auf die der Herr Abgeordnete aufmerksam macht, und dann auch der gute Wille, sie zu berücksichtigen, das kann ich ihm versichern.
Bei dem Titel „Brücken⸗, Fähr⸗ und Hafengelder, Strom⸗ und Kanalgefälle“ bat der Abg. Lohren um künftige Zerlegung dieses Titels in seine Theile und um eine Revision des Kanaltarifs; eine große Zahl kleiner Schiffer habe mit Recht in einer Petition darauf hingewiesen, daß sie nach Vollendung des Oder⸗Spreekanals bei dem gegenwärtigen Tarif mit den großen Schiffen nicht mehr würden konkurriren können, da diese pro Centner weniger Schleusengelder zu
zahlen hätten.
Finanz⸗Minister Dr. von Scholz:
Ich kann dem Herrn Abgseordneten eigentlich in keinem Punkt widersprechen, namentlich wüßte ich auch selbst nicht, was für ein Grund bestehen könnte, mit der Auseinanderlegung der Ziffern bei diesem Titel zurückzuhalten. Nur ist dieser Wunsch nicht, wie der Herr Abgeordnete vorauszusetzen scheint, im letzten Jahre geäußert und unbeachtet geblieben, sondern er ist seiner Zeit geäußert und be⸗ folgt worden, aber nicht in dem Sinne, daß er eine jährliche Be⸗ lastung der Beilagen des Etats sein sollte. Ich werde gern Veranlassung nehmen, diese Auseinanderlegung wieder anzuordnen, aber ich möchte doch glauben: wenn eine solche Zerlegung von Zahlen — und es ist dies nicht der einzige Titel, bei dem eine solche Zer⸗ legung gewünscht werden könnte — durch ein aktuelles Interesse ge⸗ boten zu sein scheint, dann soll man das thun, aber man soll nicht aus solcher vorübergehenden Ursache immerfort den Etat mit allen solchen Dingen belasten, — etwa wie in dem bekannten Vorfall, wo eine Schildwache immer stehen geblieben, weil sie einmal hingestellt worden ist. Wir bekommen sonst einen Etat, aus dem sich Niemand mehr zurecht findet und der übermäßig Kosten verursacht, ohne an Uebersichtlichkeit zu gewinnen. Ich erkläre mich bereit, das nächste Mal, weil diese Frage Left angeregt worden ist, die Zerlegung in der Beilage erscheinen zu lassen.
Im Uebrigen habe ich mich über die Stellung, welche der geehrte Herr Abgeordnete zu der Frage der Kanalabgaben eingenommen hat, sehr gefreut, desgleichen über die Mittheilung, daß die an der Schiff⸗ fahrt auf den märkischen Wasserstraßen betheiligten kleinen Schiffer keineswegs über die Höhe der Kanaglabgaben geklagt haben. 3 ch glaube aber, der Herr Abgeordnete ist nicht ganz im Recht mit den Rückschlüssen, die er aus der Gestaltung der finanziellen Ver⸗ hältnisse der märkischen Wasserstraßen auf die Kanäle überhaupt ge⸗ zogen hat. Man ist den Kanalabgaben, die, wie den Herren bekannt, lange Zeit sehr vernachlaͤssigt worden sind, namentlich bei der Herbei⸗ führung neuer Kanäle, nicht mit der Sorgfalt gegenübergetreten wie früher, weil lange Zeit die Meinung bestand, ein mit einer Abgabe belasteter Kanal sei eigentlich gar nichts werth. Die märkischen Wasserstraßen wurden in einer Zeit zur Ausführung gebracht, wo die Lage des Staatshaushalts nöthigte, diesem Axiom etwas schärfer gegenüberzutreten. Man hätte damals diese Belastung nicht auf die Staatskasse genommen, wenn nicht zugesagt worden waͤre, daß man darauf sehen werde, durch Erhebung einer Kanalabgabe die Ausgaben wieder zu decken. Nur in dieser Aussicht entschloß sich damals das Abgeordnetenhaus, die erheblichen Ausgaben für die Verbesserung der märkischen Wasser⸗ straßen zu genehmigen. Das hat sich denn auch gelohnt, es hat sich gezeigt, daß auf diesem Wege — der, wenn er schon früher beschritten worden wäre, unser Kanalsystem schon viel weiter gebracht hätte, als
Wenn nun — was mir bis diesen Augenblick noch nicht in solcher Weise entgegengetreten war — durch den Oder⸗Spreekanal und dessen Dimensionen und Tarife eine wesentliche Aenderung in allen diesen Verhältnissen herbeigeführt wird, dann ist es selbstverständlich, daß eine Neuprüfung des Tarifs für den einen Kanal wie für den anderen eintreten muß, und ich würde im Augenblick nicht erkennen können, welches Hinderniß bestehen sollte, den Tarif für den Oder⸗Spreekanal so umzugestalten, daß er Niemandem zur Klage und Niemandem zum Druck gereicht. Ich glaube, die Petition, von der der Hr. Abg. Lohren sprach, wird, wenn sie demnächst an die Regierung gelangt, den erwünschten Anlaß bieten, diese Sache unbefangen nach allen Seiten zu prüfen. Die Einnahmen wurden bewilligt. Bei den Ausgaben, und zwar bei dem Kapitel „Zoll⸗ und Steuererhebung und Kontrole, Besoldungen“ sprach der Abg. von Rauchhaupt seine x darüber aus, daß trotz der in Fal⸗ des neuen Branntwein⸗ und 11 so erheblich vermehrten Ansprüche es an eamten nirgends gefehlt habe. Es werde aber wohl in Zu⸗ kunft ein geringeres Quantum von Beamten zur Bewältigung der Arbeiten ausreichen, ohne irgendwelche Interessen zu schädi⸗ gen. Zu bedenken sei auch, daß keine Beamtenkategorie so günstig gestellt sei, wie diese Beamten, die einen großen Theil des Jahres gar nichts zu thun hätten. 18
Finanz⸗Minister Dr. von Scholz: dAAX“ Ich bin dem Hrn. Abg. von Rauchhaupt dankbar, sowohl für die Anregung als für das Zeugniß, welches er über die Lage der Sache eben abgegeben hat. Ich kann demgegenüber nur sagen: bis jetzt ist das das erste Zeugniß, welches ich in dieser Richtung empfangen habe. Ich werde auf demselben gern fußend, meine Bemühungen, die fortwährend dabin gegangen sind, den Anregungen und Wünschen nach mehr Beamtenkräften mäßigend entgegenzutreten, nun um so kräftiger wieder aufnehmen Ich kann nicht verschweigen, meine Herren, daß sowohl die Provinzialbehörden, wie die Interessenten mich fortgesetzt mit zahllosen Klagen überhäuft haben, daß nicht genügend für Be⸗ amtenkräfte gesorgt sei, um ihren Wünschen und Interessen gemäß die etwas harten Aufgaben des Gesetzes zu lösen, und ich freue mich, aus⸗ drücklich zu hören, daß in dieser Beziehung ich den Klagen, die an mich ge⸗ langen, nicht zu viel vertrauen kann, sondern annehmen kann, es werde mit weniger gehen. Die Schwierigkeiten, die der Herr Abgeordnete angedeutet hat, daß sowohl die bei der Zucker⸗Industrie wie bei der Branntwein⸗ Industrie verwendeten Beamten zum Theil einen großen Theil des Jahres keine Beschäftigung finden, verkenne ich keineswegs, aber da⸗ gegen läßt sich in der That nichts machen. Wir suchen dem Uebel mit jedem möglichen Mittel zu begegnen, aber, in einem gewissen Umfange wird es immer bestehen bleiben, daß wir eine Zeit lang des Jahres weniger Beschäftigung für die Beamten haben als zu anderen Zeiten. — Aber, wie gesagt: ich kann die Anregungen und das Zeugniß nur mit Dank annehmen.
Dieses Kapitel, wie der Rest der Ausgaben, wurde be⸗ willigt, ebenso der Rest des Etats der allgemeinen Finanzverwaltung. . 1“
Es folgt der Etat des Finanz⸗Ministeriums.
Für einen Unter⸗Staatssekretär sind im Etat 20 000 ℳ gefordert; die Budgetkommission beantragte, wie bisher ein Gehalt von nur 15 ℳ zu bewilligen.
Abg. von Meyer (Arnswalde) bat, die Gehaltserhöhung zu bewilligen; die Majorität für die Herabsetzung sei in der Kommission wie im Plenum eine knappe gewesen; die Er⸗ höhung dieses Gehalts werde die allgemeine Erhöhung der Beamtengehälter nicht hinausschieben. Vielleicht empfehle es sich auch, statt des Titels „Unter⸗Staatssekretär einen ange⸗ messeneren, vielleicht den Titel „Ministerial⸗Präsident diesen Beamten zu geben. Die Bitte, die Gehaltserhöhung zu ge⸗ nehmigen, richte er insbesondere an die Kartellmajorität, da⸗ mit er ihr nicht sagen müsse: „Wir Wilden sind doch bessere Menschen!“ b
Abg. von Keudell führte aus, daß die Unter⸗Staatssekre⸗ täre unentbehrliche Beamte seien; die eigenthümlichen Ver⸗ hältnisse im Eisenbahn⸗Ministerium ließen keinen Rückschluß auf die Lebensbedingungen anderer Ministerien zu. Man habe vor einiger Zeit den lebhaften Wunsch gehegt, den Unter⸗ Staatssekretär von Elsaß⸗Lothringen in eine preußische Unter⸗ Staatssekretärstelle zu berufen, habe demselben aber doch nicht zumuthen können, im Gehalt um 5000 ℳ herabzusteigen. Der Umstand, daß im Laufe eines Jahrzehnts vier Unter⸗Staats⸗ sekretäre sich zum Rücktritt veranlaßt gesehen hätten, müsse auch den Ministerial⸗Direktor, der ein guter pater familias sei, vorsichtig machen, von seinem sicheren Posten auf die dor⸗ nige Höhe des Unter⸗Staatssekretärs hinaufzusteigen, wo man sich leicht eine Unpäßlichkeit holen könne, die zum Rücktritt auffordere. Es handele sich nicht um eine Wohlthat für eine bestimmte Beamtenkategorie, sondern um eine Vorkehrung, zu den wichtigsten Aemtern der Centralverwaltung die tüchtigsten und befähigsten Männer berufen zu können. 8 .
Abg. Dr. Freiherr von Schorlemer⸗Alst erwiderte, es sei nicht die Frage, ob der Unter⸗Staatssekretär, sondern ob ein höheres Gehalt für ihn nothwendig sei. Die dornige Höhe zu besteigen seien nur zu Viele bereit. Welcher Titel, ob „Unter⸗Staatssekretär“ oder „Ministerial⸗Präsident geschmack⸗ loser sei, das zu entscheiden, überlasse er dem Abg. von Meyer. Die Zumuthung an eine große Majorität, innerhalb acht Tagen von einem wohlüberlegten Beschluß, der auch in der Kommission gefaßt sei, abzugehen, könne nur von Jemand ausgehen, der in den Verhältnissen neu oder, wie der Abg. von Meyer, ein Wilder sei. G 1 “
Abg. Berger (Witten) wies darauf hin, daß die Majorität zwischen ⁄⅞ oder %¾ betragen habe. Daß diese Gehaltserhöhung
nicht die allgemeine Gehaltsaufbesserung hinausschieben könne, glaube er nach seinen Erfahrungen mit der Erhöhung der Ministergehälter nicht. Er widersetze sich nur der isolirten Erhöhung dieses Gehalts.
Die Gehaltserhöhung wurde abgelehnt.
Bei dem Kapitel „Besoldungen bei den Regie rungen“ bat der Abg. Dr. Sattler um eine materielle Aufbesserung der Klasse der Sekretärbeamten. Das Kapitel wie der Rest dieses Etats wurden bewilligt.
Schluß 3 ½ Uhr. Nächste Sitzung Freitag 11 Uhr.
— Die in der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten bei der Berathung des Gesetz⸗Entwurfs,
es heute ist, — ohne Druck auf den Verkehr und ohne Druck auf die Staatskasse das Nöthige hat geleistet werden können. ““
betreffend den Erlaß oder die Ermäßigung der Grundsteuer in Folge von Ueberschwemmungen,