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ee dem Finanz⸗Minister Dr. von Scholz gehaltene Rede utete:
Meine Herren! Was die Anfrage des letzten geehrten Herrn Vorredners betrifft, so stehe ich gar nicht an, seine Voraussetzung zu bestätigen, daß, wenn das Gesetz so angenommen wird, wie es hier vorgeschlagen ist, der Finanz⸗Minister auch meiner Auffassung nach ermächtigt sein würde, vorübergehend wie dauernd Erlasse auch für die Vergangenheit eintreten zu lassen, causa cognits natürlich. So⸗ weit die Verluste vollständig entschädigt sind, soweit ein Bedürfniß also nicht mehr vorläge, würde das nicht einzutreten haben; aber wo das Bedürfniß vorliegt, wo eine Entschädigung nicht stattgefunden hat, gerade für diese Fälle würde die Ermächtigung des Gesetzes voll⸗ kommen ausreichen.
Ich wollte hauptsächlich gegenüber dem, was der vorletzte geehrte Herr Redner ausgeführt hat, erklären, daß es wohl nicht zu verkennen ist, daß die Uebelstände, welche durch Grund⸗ oder Druckwasser im Fall einer Ueberschwemmung erzeugt werden, immerhin unter die mittelbaren Folgen subsummirt werden müssen, und bezüglich ihrer wie bei allen mittelbaren Folgen die Frage des Kausalnexus etwas schwieriger zu beanworten ist. Soweit aber diese mittelbaren Folgen nachweislich auf die Ueberschwemmung, auf eine solche Kalamität wie die Ueberschwemmung zurückgeführt werden können, würde ich nicht auch diese als unter den Wortlaut des Gesetzes fallend zu erachten.
Ich bin in dieser Beziehung um so weniger bedenklich, als der Wortlaut des Gesetzes eben vorsichtig gefaßt ist, und das darf ich auch dem ersten Herrn Redner aus dem Hause erwidern: die „Er⸗ mächtigung“, die dem Finanz⸗Minister ertheilt werden soll, ist nicht etwa in der Absicht vorgeschlagen, um ein prunkendes Geschenk zu geben, von dem nachher bei der Ausführung allerlei wieder zurückgezogen und gemindert werden könne. Meine Herren, Zustände, die uns, in über⸗ einstimmender Auffassung, sogar dazu geführt haben, nach großen Millionen die aus der Staatskasse zu gewährende Hülfe zu berechnen und bereit zu stellen, das werden Sie doch überzeugt sein, dieselben Zustände haben in sich auch die Kraft, um auch in jedem einzelnen Falle die Regierung zu derselben milden und wohlwollenden Auffassung zu drängen, zu nöthigen, der wir hier so oft Ausdruck gegeben haben. Also ich meine, nach dieser Seite mit irgend einer Besorgniß sich über die bloße Ermächtigung der Regierung zu äußern, wäre wirklich Unrecht, und ich danke dem Hrn. Abg. von Jagow, daß er dieser Besorgniß gegenüber sich ausdrücklich ablehnend verhalten hat. Um so weniger hat es Bedenken, seinen Wünschen entgegenzukommen, weil die Formulirung, die in diesem Gesetzentwurf vocgeschlagen ist, immerhin zunächst noch die Erfahrung wird sammeln lassen, wie das Gesetz in zweckmäßigster Weise zu handhaben ist. Es wäre denkbar, daß mit kategorischen Vorschriften geradezu eine Erschwerung ein⸗ geführt würde, indem dann ein bestimmtes Verfahren in jedem Falle vorausgehen müßte, ehe der Steuererlaß eintreten könnte, und daß eine Menge Personen vielleicht veranlaßt würden, bloß des Rechts⸗ anspruchs wosen ein solches Verfahren einzuleiten, welches mit großen Kosten und Nachtheilen für sie endigte, was von dem Gesetz am wenigsten beabsichtigt ist.
Ich hoffe deshalb, meine Herren, daß bei näherer Besprechung in der Kommission die heute geäußerten Bedenken — wenn ich so sagen darf, ich glaube, der Ausdruck ist beinahe zu stark — zu allseitige Befriedigung sich heben lassen werden. 8
— Der Etat der landwirthschaftlichen Verwal⸗ tun 8 einschließlich der Centralverwaltung des Ministeriums für Landwirthschaft, Domänen und Forsten für 1889/90 hat an Einnahmen (Kapitel 32) 1 695 166 ℳ (— 3722 ℳ). Die Ausgaben (Kapitel 99 — 107) betragen 10 521 147 ℳ 88 503 919 ℳ), nämlich: 1) Ministerium 437 860 ℳ + 8300 ℳ), 2) Ober⸗Landeskulturgericht 137 505 ℳ (un⸗ verändert), 3) Generalkommissionen 5 138 884 ℳ (384 298 ℳ). Auf Grund des §. 9 des Gesetzes vom 24. Juni 1875 halten die Spezialkommissare nach Bedarf zur Beförderung der Geschäfte vereidigte Protokollführer und Rechnengehülfen. Nach feststehender Praxis bezieht die nach Maßgabe der be⸗ stehenden Vorschriften von der Generalkommission festzusetzende Vergütung der Kommissar. Sie ist in der dem letzteren zufolge der in dem bisherigen Etatsvermerk bewilligten Bureaukosten⸗Entschädigung enthalten, oder, falls er Kommissar eine solche nicht erhäl⸗ im Einzelnen zu liquidiren. Die Bezahlung der in Rede stehenden Bureauarbeiter dagegen ist Sache des Kommissars, welcher sie annimmt und entläßt. Sie werden hiernach nicht als unmittelbare Staats⸗ beamte angesehen und haben keinen Anspruch auf Anstellung und Pensionirung. Sie können nach Maßgabe der mit dem Kommissar abgeschlossenen Verträge jeder⸗ zeit selbst ausscheiden oder entlassen werden; sie er⸗ halten ihr Gehalt nur so lange, als sie wirklich arbeiten, und verlieren dasselbe bei zeitweiser oder dauernder Arbeitsunfähigkeit. Jeder Wechsel in der Person des Kom⸗ missars bringt ihre Stellung in Frage, besonders, wenn sie bereits in vorgerücktem Alter stehen oder ihre Gesundheit er⸗ schüttert ist. Die Aussicht auf Beförderung oder Anstellung im Staatsdienst ist ihnen verschlossen und die Hoffnung auf eine Gnadenpension eine unsichere. Hieraus erklärt es sich, daß vorwiegend nur solche Personen Beschäftigung im Bureau eines Spezialkommissars suchen, welche den Bureaudienst erlernen wollen, um möglichst bald eine günstigere Stellung in einem andern Geschäftszweig zu erhalten, oder solche Personen, welche sich anderweit nicht bewährt haben und eine derartige Beschäftigung als einen vorübergehenden Noth⸗ behelf ansehen. Die Zahl der vorhandenen brauchbaren Ar⸗ beitskräfte ist nur gering und geht von Jahr zu Jahr zurück, der Mangel an solchen tritt bei allen Bemelalroment ionen gleichmäßig hervor und die Gehaltsansprüche qualifizirter Ar⸗ beiter steigen daher naturgemäß auf Kosten der Staatskasse, welche jetzt die Gehälter durch die Hand des Kommissars zahlt. Das Maximum dieser Gehälter ist zwar fixirt, damit aber auch das Festhalten der Bureauarbeiter in ihren Stellungen erschwert, sobald denselben andere Stellungen mit einem dieses Maximum überschreitenden Einkommen angeboten werden. Es bedarf keiner näheren Erörterung, daß diese Kalamität auf das Fortschreiten der umfangreicheren Auseinandersetzungen störend wirkt, insbesondere dann, wenn mit dem Ausscheiden eines geschulten und eingearbeiteten Bureauarbeiters auch noch ein Wechsel in der Person des Kommissars eintritt. Die
8 Thätigkeit der kommissarischen Bureauarbeiter umfaßt nicht
nur die Kanzlei⸗ und Registraturgeschäfte und die Führung der Protokolle, sondern auch eine erhebliche Anzahl anderer wichtiger Arbeiten, insbesondere Anfertigung und Ergänzung der Legitimations⸗ und Verwendungstabellen, Prüfung der Legitimation und Beseitigung der dabei gefundenen Mängel, Entwerfung der Werthsberechnungen, Sollhabenberechnungen, Ablösungspläne und Rezesse, Notirung und Zusammenstellung der von den Interessenten neben den Pauschsätzen zu er⸗ stattenden besonderen Kosten, Aufstellung der Kostenliquidationen und Vertheilungslisten und dergleichen mehr. Der älteste bezw. gewandteste unter den Bureauarbeitern beaufsichtigt außerdem das übrige Personal und besorgt den Verkehr mit dem Publikum, soweit der Kommissar durch auswärtige
Dienstgeschäfte daran behindert ist. Mit Rücksicht auf den vom 24. Juni 1875 über
öffentlichen Charakter ihrer Dienstgeschäfte dürfen die⸗
jenigen Geschäftsgehülfen, welche nicht ausschließlich zur An⸗ fertigung Neeens. Bureau⸗ und Schreibarbeiten verwendet werden sollen, vom Kommissar nur nach zuvoriger Genehmi⸗ gung der Generalkommission angenommen werden. Dieselben werden alsdann mit dem allgemeinen Staatsdienereide belegt; den von oder mit vereideten Protokollführern aufgenommenen Verhandlungen giebt das Gesetz eine besondere Bedeutung, auch kann der Dienst eines Dolmetschers von einem vereideten Protokollführer wahrgenommen werden. Bei dem Umfang und der Wichtigkeit der hiernach den vorbezeichneten Bureau⸗ arbeitern obliegenden Dienstgeschäfte liegt es auf der Hand, wie vortheilhaft die andauernde Thätigkeit eines geschickten und eingearbeiteten derartigen Geschäftsgehülfen auf den Fortgang der vielfach verwickelten und schwierigen Auseinandersetzungs⸗ geschäfte einwirken kann. Ganz besonders tritt die Art und Güte der Leistungen dieser Bureauarbeiter gegenüber den Interessen der Staatskasse hervor, seitdem die Parteien nach dem Gesetz vom 24. Juni 1875 nicht mehr die wirklich ent⸗ standenen Kosten, sondern im Allgemeinen Pauschsätze zahlen, deren Höhe nicht selten erheblich hinter dem Betrag der wirklich entstandenen und der Staatskasse zur Last fallenden Kosten zurückbleibt. Es ist deshalb dringend geboten, daß diese letzteren Kosten durch die möglichst ausschließliche Verwendung guter und geübter Bureauarbeiter thunlichst herabgemindert werden. Ueberdies haben bei der Mehrzahl der Generalkommissionen die Geschäfte derart zugenommen, daß zur ordnungsmäßigen Förderung derselben tüchtige kommissarische Bureauarbeiter gar nicht zu entbehren sind. Die Heranbildung brauchbarer Bureaukräfte und das Verbleiben der letzteren im Bureau des Kommissars ist aber nur mit einer dauernden Verbesserung der rechtlichen Stellung dieser Personen zu erreichen. Die bloße Verleihung einer bestimmten Pensionsberechtigung an Alle oder eine gewisse Anzahl derselben, wie sie schon vom Hause der Abgeordneten in den Sitzungen vom 2. Mai 1874, 2. März 1877 und 8. Februar 1878 wiederholt in Anregung gebracht worden ist, erscheint gegenüber den Vorschriften im §. 1 des Pensionsgesetzes vom 27. März 1872 nicht zulässig, weil die genannten Personen gegenwärtig weder als unmittel⸗ bare Staatsbeamte angesehen werden können, noch ihr Dienst⸗ einkommen aus der Staatskasse beziehen. Es empfiehlt sich vielmehr, die Fierza geeigneten Bureauarbeiter direkt aus der Staatskasse zu bezahlen und zwar den größeren Theil gegen Remuneration, den kleineren Theil aber gegen festes Gehalt und Wohnungsgeldzuschuß anzustellen. Eine Mehrforderung gegen den bisherigen Etat tritt hierdurch nicht ein, da der Betrag dieser Bezüge von den etatsmäßig für die Bureaukosten⸗Entschädigungen bestimmten Fonds ab⸗ gesetzt werden kann. Die etatsmäßig anzustellenden Beamten treten mit ihrem Gehalt und mit ihrem Wohnungsgeldzuschuß hinzu. Während des CCö 1887/88 wurden von den Spezialkommissaren (außer den Rechnengehülfen, Registratoren, Schreibern und Boten) 107 Protokoll führer und 93 Bureauvorsteher beschäftigt und ist mit Sicher⸗ heit zu erwarten, daß für die Folge die Zahl der Bureau⸗ arbeiter eher zu- als abnehmen wird. In den Verhältnissen dieses Bureaupersonals wird eine Aenderung nur bezüglich der Bureauvorsteher und der als Protokoll uhrer⸗ bezeich⸗ neten Bureauarbeiter beabsichtigt. Von diesen — gegen⸗ wärtig 200 — Beamten werden 80 mit der Bezeichnung „Spezialkommissions⸗Sekretäre“ etatsmäßig anzustellen und es wird ihr Gehalt auf den Durchschnittssatz der General⸗ kommissions⸗Bureauassistenten von 1875 ℳ, im Maximum aber auf das Maximum der Generalkommissions⸗ Kanzlisten von 2250 ℳ festzustellen sein. Die übrigen 120 sollen als Bureau⸗Hülfsarbeiter fixirte Remunerationen von durchschnittlich, jährlich 1200 ℳ bis 6 Maximum von 1500 ℳ beziehen. iernach sind jährlich zu zahlen: für 80 Spezialkommissions⸗Sekretäre: Gehalt durchschnittlich 1875 ℳ, zusammen 150 000 ℳ, Wohnungsgeldzuschuß durchschnittlich 297,60 ℳ, zusammen 23 808 ℳ, für 120 Bureau⸗Hülfsarbeiter fixirte Remuneration durch⸗ schnittlich 1200 ℳ, zusammen 144 000 ℳ, überhaupt 317 808 ℳ Nach den bisherigen Festsetzungen konnten schon jetzt an die Spezialkommissare gezahlt werden: für 93 Bureau⸗ vorsteher je 1800 ℳ, zusammen 167 400 ℳ, für 107 Protokoll⸗ führer je 1440 ℳ, zusammen 154 080 ℳ, überhaupt 321 480 ℳ, sodaß für die Folge jährlich 3672 ℳ weniger zur Ausgabe kommen. Nach dem Vermerk des Etats bürfen den Spezial⸗ kommissaren Bureaukosten⸗Entschädigungen von jährlich 4900 ℳ im Durchschnitt gewährt werden. Die im Etat vor⸗ gesehenen 129 Spezialkommissare können also jährlich 632 100 ℳ je zur Hälfte beziehen. Nach Abzug der oben berechneten, künftig unmittelbar aus der Staatskasse zu zahlenden 317 808 ℳ bleiben zur Bezahlung der Rechnen⸗ gehülfen, Registratoren, Schreiber und Boten sowie zur Deckung aller sonstigen, aus der Bureaukosten⸗Entschädigung zu be⸗ streitenden 1e gecön 314 292 ℳ oder für jeden Kommissar durchschnittlich 2A436 ℳ Diese verbleibenden Bureaukosten⸗ Entschädigungen sind umsomehr ungetheilt bei Tit. 12 zu ver⸗ rechnen, als sie der Hälfte der gegenwärtig zu gewährenden Bureaukosten⸗Entschädigungen von 316 050 ℳ ziemlich genau entsprechen. Der jetzige Höchstbetrag der vnZ chädi⸗ 17 808 gung von 8400 ℳ ermäßigt sich hiernach um “ ℳ = 2464 ℳ, sodaß als künftiger Höchftbetrag verbleibt 5936 ℳ (oder rund 5900 ℳ). Die vorstehende Berechnung ergiebt folgende Aenderungen im Etat für das Jahr 1889,/90: 1) Es treten hinzu: 80 Spezialkommissions⸗Sekretäre mit 1500 bis 2250 ℳ, im Durchschnitt 1875 ℳ, 150 000 ℳ Zu Wohnungsgeld⸗ zuschüssen für die Beamten 23 808 ℳ = 173 808 ℳ 2) Dagegen ist abzusetzen die Hälfte der Bureau⸗ kosten⸗Entschädigungen, welche jetzt gewährt werden können, mit 316 050 ℳ, abzüglich der auch ferner zu ver⸗ rechnenden fixirten Remuneration der 120 Bureau⸗Hülfsarbeiter mit 144 000 ℳ = 172 050 ℳ, die Differenz zwischen der Hälfte der Bureaukosten⸗Entschädigungen, welche nach der jetzigen Etatsbestimmung bewilligt werden können, von 316 050 ℳ und dem Betrage der Bureaukosten⸗Entschädigungen, welche künftig gewährt werden können, von 314292 ℳ = 1758 ℳ, ergiebt zusammen, wie oben 173 808 ℳ Die Worte „und der Protokollführer und Rechnengehülfen der Spezial⸗ kommissare“ werden durch die Worte: „und der Bureau⸗Hülfs⸗ arbeiter der Spezialkommissare“ und die Worte: ,Schreib⸗ und Botengebühren“ durch die Worte: „Rechnengehülfen⸗, Schreib⸗ und Botengebühren“ ersetzt. Zugleich ist der jetzt bei Kap. 101 des Etats befindliche Vermerk zu streichen und folgender Vermerk aufzunehmen: (Den Spezialkommissaren kann an Stelle der ihnen nach den §§. 9 und 11 des Gesetzes das Kostenwesen in Aus⸗ einandersetzungssachen zustehenden Rechnengehülfen⸗, Schreib⸗
und Botengebühren, Packetträgerlöhne, Emballagekosten und sonstigen im dte des Geschäfts aufgewendeten baaren Auslagen, ausschließlich jedoch des Portos und der sonstigen Fracht gebühren, eine Vureautosten⸗Entschädigung von jährlich 2436 ℳ im Durchschnitt, bis zum Höchstbetrage von 5900 ℳ gewäyrt werden.) Aus Anlaß der durch die Lage der Geschäfte bedingten erheb⸗
lichen Vermehrung des Vermessungspersonals haben die zu dessen Remunerirung bestimmten Ansätze in den Kassen⸗Etats
der Generalkommissionen in Hannover, Düsseldorf und
Münster bei der Erneuerung der letzteren um den nachge⸗
wiesenen Mehrbedarf von zusammen 200 050 ℳ erhöht werden müssen. Ebenso ergeben die angestellten Durchschnittsberech⸗ nungen bei den zur Remunerirung der nicht dauernd beschäf⸗ tigten Kommissare und der Sachverständigen bestimmten Positionen in den jetzt zu erneuernden Etats der General⸗ kommissionen in Düsseldorf und Münster einen Mehrbedarf von zusammen 16 080 ℳ Dagegen sind in Folge der An⸗ stellung von 80 Spezialkommissions⸗Sekretären hier ab⸗ zusetzen 216 130 ℳ, bleibt + 44 080 ℳ Für die Gewährung von Beihülfen zu den bei den Ausein⸗ andersetzungsgeschäften vorkommenden sogenannten Folgeein⸗ richtungskosten wurde zum ersten Male in dem Staatshaus⸗ von 1885/86 ein Betrag von 60 000 ℳ zur Ver⸗ ügung gestellt, welcher im folgenden Jahre auf 120 000 ℳ und im Jahre 1887/88 auf 150 000 ℳ erhöht wurde. Inzwischen hat sich eine weitere Erhöhung desselben als nothwendig heraus⸗ gestellt, nicht nur wegen der Ausdehnung der betreffenden Gesetzgebung auf andere Landestheile (Rheinprovinz, Regie⸗ rungsbezirk Wiesbaden und die Hohenzollernschen Lande), in welchen die Zusammenlegungen (Konsolidationen) einen über Erwarten großen Umfang angenommen haben, sondern auch deswegen, weil die Zahl der Zusammenlegungen gerade in solchen Gemarkungen, in welchen Bodenbeschaffenheit, Besitz⸗ und Vermögensverhältnisse u. dgl. m. weniger günstig sind, in welchen also die Folgeeinrichtungskosten sich steigern be⸗ ziehungsweise besonders drückend empfunden werden, gegen früher erheblich gewachsen ist. In der Regel entschließen sich in diesen Gemeinden die Grundbesitzer erst zum Antrage auf Grundstückszusammenlegung, wenn die Zerstückelung der Par⸗ zellen und die unwirthschaftliche Lage derselben bis zur Grenze des Unhaltbaren gelangt und die Grundbesitzer in ihren
wirthschaftlichen Verhältnissen zurückgegangen sind. Erwägt
man ferner die ungünstige Lage der Landwirthschaft sowie den Umstand, daß die Generalkommissionen, wie die
im Interesse einer rationelleren Wirthschaft ge⸗
nöthigt sind, dem ordnungsmäßigen Ausbau der Folgeeinrich⸗ tungen ganz besondere Sorgfalt zuzuwenden und hierfür get ere Aufwendungen in Aussicht zu nehmen, als früher zu geschehen pflegte, so erscheint die Erhöhung des Fonds um 100 000 ℳ gerechtfertigt. Andere Ausgaben sind: 4) Bei den landwirthschaftlichen Lehranstalten, und sonstigen wissenschaft⸗ lichen und Lehrzwecken nämlich 1 038 286 ℳ (+ 54 936 ℳ). Aus diesem Titel werden die Subventionen für die 16 Land⸗ wirthschaftsschulen und die Gärtnerlehranstalt in Potsdam ge⸗ zahlt. Es hat sich das Bedürfniß herausgestellt, die Einrich⸗ tungen und den Lehrplan der genannten Gärtnerlehranstalt zu erweitern und besonders durch die dauernde Gewinnung einer tüchtigen Lehrkraft für die Landschaftsgärtnerei die günstige Lage der Lehranstalt für den Unterricht in der höheren Gartenkunst besser, als bisher, auszunutzen. Zu diesem Zwecke wird eine Erhöhung der Staatssubvention nicht zu umgehen sein. Auch bei den Landwirthschaftsschulen sind vermehrte Bedürfnisse nach besserer Ausstattung hervorgetreten, deren Befriedigung der jetzt vorhandene Fonds nicht gestattet, da derselbe nach den mit den einzelnen Schul⸗ unternehmern getroffenen Abmachungen durch die regel⸗ mäßigen Jahressubventionen ganz in Anspruch genommen ist. Eine mäßige Erhöhung des Fonds würde es ge⸗ statten, bei der Centralstelle eine Summe zu reserviren, um die bessere Ausstattung der Schulen zu unterstützen, geeignete
Lehrbücher ausarbeiten zu lassen, bessere Lehrkräfte zu ge⸗
winnen oder zu erhalten, sowie durch Vermehrung der prak⸗
tischen Demonstrationsmittel, Anlegung kleiner Versuchsfelder
und ökonomisch⸗botanischer Gärten und Baumschulen dem Unterricht eine möglichst praktische Richtung zu geben. Zu den genannten Zwecken würde im Ganzen die Summe von 10 000 ℳ hinreichen und ist deshalb dieser Betrag als Mehr⸗ bedarf in den Etat eingestellt worden. Die gegenwärtige Lage der Landwirthschaft macht es dringend münsche staerih nach⸗
stehende der landwirthschaftlichen Verwaltung zur Verfügung stehende Fonds: Zu wissenschaftlichen und Lehrzwecken von 237 800 ℳ, zu Prämien für die Zucht von Hengsten und Stuten im Besitz von Vereinen und Privaten, zu Prämien für den Import von Vollblutzuchtpferden und zu anderen dahin ge⸗
hörigen Zwecken von 155 000 ℳ, anderer landwirthschaftlicher Thiergattungen und zur Förderung des Molkereiwesens von 280 000 ℳ, zur Unterstützung der landwirthschaftlichen Vereine und zur Förderung der Land⸗ kultur im Allgemeinen, soweit für dieselbe nicht bereits in den vorangegangenen Kapiteln des Etats der landwirthschaft⸗ lichen Verwaltung Fürsorge getroffen ist, von 260 000 ℳ zu verstärken, um den Anstrengungen der Land⸗ wirthe zur Ueberwindung der wirthschaftlichen Schwierig⸗ keiten durch möglichste Unterstützung aller auf den technischen Fortschritt gerichteten Bestrebungen in erhöhtem Maße zu Hülfe zu kommen. Die Verwendung der genannten Fonds geschieht vorzugsweise durch die landwirthschaftlichen Vereine, welche daraus in dem Maße unterstützt werden, wie sie durch eigene Opfer und Anstrengungen eine Garantie für die nützliche Verwendung der Staatsgelder bieten. Bei der gegenwärtigen Höhe dieser Fonds war die landwirthschaftliche Verwaltung sehr häufig in der Lage, auf die eigene Initiative zur Förderung der verschiedenen Zweige der Landwirthschaft verzichten und entsprechende Anträge der landwirthschaft⸗ lichen Vereine und sonstiger Interessenten ablehnen zu müssen. Es besteht daher die Absicht, die einzelnen Fonds um die nachstehenden Summen zu erhöhen: Den Fonds 8 wissenschaftlichen und Lehrzwecken um 40 200 ℳ iese Erhöhung soll wesentlich zur vermehrten Anstellung von Wanderlehrern im Interesse des landwirthschaftlichen Mittel⸗ standes und Kleinbetriebes und zur besseren Ausstattung der landwirthschaftlichen Versuchsstationen verwandt werden. Die Institution der Wanderlehrer, auf welche jetzt jährlich circa 96 000 ℳ Staatssubvention verwandt werden, hat sich be⸗ sonders in Verbindung mit dem Winterschulsystem gut be⸗ währt und ist bis jetzt am meisten in Schlesien und in der Rheinprovinz entwickelt. Es ist dringend erforderlich, auch in den übrigen Provinzen den bäuerlichen Landwirthen, welchen andere Mittel und Wege zu ihrer fachlichen Belehrung meist nicht offen stehen, mehr als bisher die Gelegenheit zu
zur Förderung der Zucht
geben, von den Rathschlägen erfahrener Wanderlehrer zur Ver⸗ besserung des Betriebes Nutzen zu ziehen. Die in Preußen bestehenden 16 landwirthschaftlichen Versuchsstationen sind Anstalten der landwirthschaftlichen Centralvereine und erfordern einen Gesammtkosten⸗Aufwand von ca. 270 000 ℳ, wovon bisher ca. 83 000 ℳ durch Staatszuschüsse gedeckt wurden. Es besteht die Absicht, wenigstens einige dieser Stationen mit den nöthigen Einrichtungen zur erfolgreichen Durchführung von Düngungsversuchen nach der von Professor Wagner aus⸗ gebildeten Methode zu versehen, wie dies das Landes⸗Oekonomie⸗ Kollegium in heer Sitzung vom Herbst 1887 dringend befür⸗ wortet hat. Auch wird es nicht zu umgehen sein, die Sub⸗ vention einzelner Stationen zu erhöhen, da die eigenen Einnahmen derselben aus der Düngerkontrole in be⸗ ständigem Rückgang begriffen sind und es nicht wünschenswerth erscheint, die für die Landwirthschaft hoch⸗ wichtigen Stationen in ihrer Wirksamkeit beschränkt oder in eine ihrer Stellung unangemessene Abhängigkeit von der Düngerindustrie gebracht zu sehen. Für den Pferdezuchtfonds ist eine Erhöhung um 25 000 ℳ vorgesehen. In der im Frühjahr 1888 versammelt gewesenen zandespferdezucht⸗Kom⸗ mission, in welcher die Mittel und Wege zur Hebung der Pferdezucht eingehend berathen wurden, war man einstimmig der Ansicht, daß die jetzt auf den Pferdeausstellungen zur Vertheilung gelangenden Prämien weder der Zahl noch der Höhe nach dem vorhandenen Bedürfniß genügten. Neben diesen Prämien dient der Fonds auch noch zur Unterstützung der Pferdezuchtvereine und zur Beförderung des Imports guten Zuchtmaterials und auch hier machen sich erhöhte Bedürfnisse gel⸗ tend. Bei der großen Wichtigkeit der Pferdezucht für die Landesver⸗ theidigung, wie für die Landwirthschaft, ist es dringend wünschens⸗ werth, das überall wachsende Bestreben nach einer planmäßigen und den lokalen Verhältnissen entsprechenden Zucht kräftiger unterstützen zu können. Der Dispositionsfonds zur Förderung der Zucht anderer landwirthschaftlicher Thiergattungen und zur Förderung des Molkereiwesens soll um 30 000 ℳ erhöht werden. Aus diesem Fonds werden die Prämien bei den Rindvieh⸗Ausstellungen und bei den Körungen, sowie die Kosten der Errichtung von Bullenstationen bestritten. In dem Maße, wie sich diese Einrichtungen ausdehnen, werden auch größere Mittel erforderlich, speziell um die besseren Thiere möglichst lange der einheimischen Zucht erhalten zu können. Es ist sferner wünschenswerth, neben den Prämiirungen auf Aus⸗ stellungen auch noch Leistungsprüfungen eintreten lassen zu können, um zu ermitteln, in welchem Maße die äußeren Eigenschaften mit den wirklichen Leistungen an Milchergiebigkeit und Mastfähigkeit zusammenfallen und dadurch einseitige Richtungen in der Zucht bloß nach dem Exterieur zu verhüten. Solche Ermittelungen in geeigneten Wirthschaften unter den nöthigen Kontrolen konnten bis jetzt wegen Unzulänglichkeit des betreffenden Fonds nicht angestellt werden. Das Molkereiwesen verlangt eine be⸗ sondere Unterstützung wesentlich nach der Seite hin, um neue lohnende Absatzgebiete gewinnen zu können. Auch für die aus diesem Fonds zu subventionirende Schaf⸗ und Schweine⸗ zucht sind neue Aufgaben in der Veränderung der Produktions⸗ richtung erwachsen, deren Förderung mit Staatsmitteln wünschenswerth erscheint. Was schließlich den sogenannten Landeskulturfonds anbetrifft, für welchen eine Erhöhung um 50000 ℳ vorgesehen ist, so haben sich bei dem steigenden Leben in den landwirthschaftlichen Vereinen und der mit der Mitglieder⸗ zahl stetig wachsenden Geschäftslast der Vereine die Ansprüche an diesen Fonds so vermehrt, daß die vorgeschlagene Erhöhung nicht zu umgehen sein dürfte. Es verdient die größte Anerkennung, daß die Landwirthe durch verdoppelte Anstrengungen zur Hebung der Technik ihres Gewerbes bemüht sind, die Schwierig⸗ keiten der Situation zu überwinden, und daß sie zu diesem Zweck der gemeinnützigen Thätigkeit der landwirthschaftlichen Vereine, obgleich sie mit nicht unbeträchtlichen Opfern an Zeit und Geld verknüpft ist, sich in immer noch wachsendem Maße zuwenden. Es muß daher für die landwirthschaftliche Ver⸗ waltung dringend wünschenswerth sein, die Bestrebungen der landwirthschaftlichen Vereine möglichst ausgiebig unter⸗ stützen zu können. Ueber die bisveeig⸗ Verwendung der vorstehend bezeichneten Fonds sind die genauesten Nach⸗
eise regelmäßig in den als Ergänzungshefte zu den land⸗ wirthschaftlichen Jahrbüchern gedruckten und auch den Häusern des Landtages zugehenden Beiträgen zur landwirthschaftlichen Statistik veröffentlicht, und darf auf die betreffenden detaillirten Ausführungen zur Motivirung der vorstehend angeführten Mehrbedürfnisse hier verwiesen werden.
Ferner sind ausgeworfen: 5) Für thierärztliche Hoch⸗ schulen und Veterinärwesen 808 010 ℳ 70 ₰ (+ 39 885 ℳ), 6) zur Förderung der Viehzucht 703 420 ℳ (+ 55 000 ℳ) und 7) zur Förderung der Fischerei 271 862 ℳ (+ 17 680 ℳ). Das zunehmende Interesse und Verständniß für Hebung der Fischerei und Fischzucht hat zur Folge, daß die Anträge aus Bewilligung von Staatsbeihülfen für die bezüglichen Bestrebungen in den letzten Jahren sich ge⸗ mehrt haben. Insbesondere tritt neuerdings in den west⸗ lichen Provinzen das Bestreben stärker hervor, durch rationelle künstliche Fischzucht den Fischbestand der Gewässer zu heben, sowie die Verfolgung der Fischfeinde durch Aussetzung von Prämien für Erlegung von Ottern, Reihern und Kormoranen zu fördern. Außerdem ist es nothwendig, für die Errichtung von Sturmsignalstationen, welche sich an den ostpreußischen Haffen im Interesse der Fischer bewährt haben, größere Mittel, namentlich für die vorpommersche Küste, bereit zu stellen. Bei der Beschränktheit des zur Hebung der Fischerei bestimmten Fonds ist es bisher nicht thunlich gewesen, den vielseitigen, begründeten Unterstützungsanträagen in aus⸗ reichendem Maße 18- entsprechen. Eine Erhöhung des Etatsfonds um 11 ℳ ist daher ein dringendes Bedürfniß. 8) Die Kosten für die Landesmeliorationen, Moor⸗, Deich⸗, Ufer⸗ und Dünenwesen betragen 1 414 619 ℳ 30 ₰ (— 61 480 ℳ). Die zunehmende Inanspruchnahme der den Ober⸗Präsidenten als Techniker für das Meliorationswesen zugeordneten 13 Meliorations⸗Baubeamten sowie die erhebliche räumliche Ausdehnung der Mehrzahl der den Letzteren über⸗ wiesenen Amtsbezirke hat die Nothwendigkeit hervortreten lassen, die Anzahl der Regierungs⸗Baumeister, welche einzelnen besonders belasteten Meliorations⸗Baubeamten als Hülfsarbeiter beigegeben oder mit Vertretungen betraut werden können, zu verstärken, um Geschäfts⸗ stockungen zu verhüten, der Aufstellung und Prüfung von Meliorationsprojekten das gebotene Maß sorgfältiger Durch⸗ arbeitung zu sichern und die Feststellung der für das Meliorationswesen der einzelnen Provinzen belangreichen Ver⸗ hältnisse zu fördern. Nachdem der landwirthschaftlichen Ver⸗ waltung durch die Staatshaushalts⸗Etats der Jahre 1887/88 und 1888/89 die Mittel zur Verfügung gestellt worden waren,
um zunächst drei Baumeister und hiernächst weitere zwei Bau⸗
meister in der bezeichneten Weise zu beschäftigen, soll ein Mehrbetrag von 7200 ℳ dazu verwendet werden, um noch zwei Regierungs⸗Baumeister heranzuziehen. Da es zweckmäßig erscheint, die Leitung und den Betrieb der Stranddeckungsarbeiten, sowie die Unterhaltung der bezüglichen Bauwerke auf der Insel Sylt und den übrigen nordfriesischen Inseln Schleswig⸗Holsteins von der landwirthscha tlichen Ver⸗ waltung abzuzweigen und in Zukunft, wie dies auf den übrigen Inseln der Nordsee, sowie an der Ostseeküste der Fall ist, der allgemeinen Bauverwaltung zu unterstellen, so ist — unter Zugrundelegung des Durchschnitts der letzten 5 Jahre — ein Betrag von 30 000 ℳ aus diesem Fonds ausgeschieden und dem Fonds des Etats der Bauverwaltung zugesetzt worden.
Die einmaligen und außerordentlichen Aus⸗ gaben (Kapitel 12) ergeben 904 000 ℳ (+ 197 500 ℳ). Die Gesammtsumme der dauernden und einmaligen Ausgaben beträgt 11 425 147 ℳ (+ 701 419 ℳ). „Die Einrichtung einer Versuchs⸗ und Lehranstalt für die gesammten Gährungs⸗ gewerbe ist von den betheiligten Fachvereinen wiederholt be⸗ antragt und auch von dem Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium in seiner Sitzung vom Jahre 1886 dringend befürwortet worden. Durch Beschluß vom 29. März 1887 hat das Haus der Ab⸗ geordneten eine entsprechende Petition des Vereins der Spiritus⸗ fabrikanten, des Vereins der Stärke⸗Interessenten und des Vereins „Versuchs⸗ und Lehranstalt für Brauerei“ der Staats⸗ regierung zur Erwägung überwiesen. Während diese Erwägungen noch unter den beetheiligten Ressorts schwebten, wandte sich der letztgenannte Verein unter dem 26. Mai 1888 aufs Neue an die Staats⸗ regierung und erklärte sich bereit, wenn die Regierung
geneigt sein sollte, das Projekt zunächst nur theilweise zur
Ausführung zu bringen, für den auf die Brauerei entfallenden Antheil der ganzen Anstalt einen Kostenbeitrag von 200 000 ℳ zu leisten. Die auf Grundlage dieses Anerbietens aufgenom⸗ menen Unterhandlungen führten zu dem Entschluß, im An⸗ schluß an das schon vorhandene, dem gedachten Verein in der Landwirthschaftlichen Hochschule eingeräumte Laboratorium eine Versuchs⸗ und Lehranstalt für Brauerei unter den nachfol⸗ genden Bedingungen zu errichten. Der Zweck der Anstalt ist der Betrieb einer kleinen Brauerei zu Versuchs⸗ und Lehr⸗ zwecken, die Ausbildung wissenschaftlicher und technischer Beamten und Hülfskräfte für die Brauerei, die Er⸗ probung neuer Verfahren und Apparate. Die An⸗ stalt wird als integrirender Theil der Landwirth⸗ schaftlichen Hochschule auf einem fiskalischen Terrain an der Seestraße errichtet. Den in dem superrevidirten Kosten⸗ anschlag auf 458 000 ℳ inkl. der gaphen inneren Einrichtung und maschinellen Ausstattung veranschlagten Bau übernimmt der genannte Verein gegen Zuwendung einer Staatssubvention der Hälfte dieser Anschlagssumme mit 229 000 ℳ auf eigenes Risiko, so daß etwaige Mehrkosten ihm ausschließlich zur Last fallen. Die sämmtlichen Gebäude der Anstalt inkl. der inneren Einrichtung und maschinellen Ausstattung gehen nach Fertig⸗ stellung in das Eigenthum des Fiskus über. Der Verein übernimmt den Betrieb und die Unterhaltung der Anstalt auf eigene Kosten, trägt das ganze Risiko und stellt das erforder⸗ liche Betriebskapital, wogegen ihm auch die Einnahmen aus der Brauerei, dem Lehrgelde der auszuhildenden Techniker und den Versuchen zufallen. Der Verein unterwirft sich in seiner anzen bezüglichen göö der Aufsicht durch die Landwirthschaftliche Hochschule in gleicher Weise, wie dies jetzt mit seinem Laboratorium der Fall ist. Dem Fiskus steht das Recht zu, dem Vereine den Betrieb der Anstalt ohne Ent⸗ schädigung zu g wenn dieser Betrieb nicht mehr sach⸗ gemãß erso gt; der Verein kann von dem Betriebe nur zurück⸗ treten, wenn er nachweist, daß er 3 Jahre hindurch mit Unterbitanz gearbeitet hat, in diesem Falle soll ihm die innere Einrichtung und maschinelle Ausrüstung der Anstalt als Ent⸗ schädigung verbleiben. Die Brauerei in Norddeutschland entbehrte bisher einer Anstalt zur Ausbildung ihrer Techniker und zur praktischen Erprobung der zahlreichen neuen Erfindungen auf dem Gebiete des Brauwesens, während in den sfüddeutschen Staaten, Bayern, Württemberg, Hessen ebenso wie in Oester⸗ reich und Frankreich solche Insgitub⸗ als Staats⸗ oder Privat⸗ anstalten mit und ohne Verbindung mit Brauereien und Versuchsanstalten theils schon längere Zeit bestehen, theils in der Errichtung begriffen sind. Es steht mit Sicherheit zu erwarten, daß die nach ihrem Umfange und ihrer Wichtigkeit für den inneren Bedarf und den Export schon jetzt sehr be⸗ deutende heimische Brauerei durch die Errichtung der geplanten Anstalt einen kräftigen Impuls erhalten und durch die Be⸗ nutzung eines rationeller vorgebildeten Personals und die Verwerthung der Resultate der wissenschaftlichen Forschung große Fortschritte machen wird. Der Verein Versuchs⸗ und
ehranstalt für Brauerei, welcher jetzt über 1000 Mit⸗ zählt und welchem durch Allerhöchste Ordre vom 29. Oktober 1888 Korporationsrechte verliehen sind, bietet durch seine bisherige Wirksamkeit alle wünschenswerthen Garantien für einen zweckentsprechenden Betrieb der Anstalt; es erschien daher gerechtfertigt, den Antrag des Vereins nicht unberücksichtigt zu lassen, da es auf diese Weise ermöglicht wird, mit verhältnißmäßig geringen einmaligen Aufwendungen des Staats für eine der wichtigsten Industrien des Landes ein dringend gefühltes Bedürfniß dauernd zu befriedigen. Die Verbindung der geplanten Anstalt mit der Landwirthschaftlichen Hochschule ist durch die mannigfachen Beziehungen der Brauerei zu der ihr die Rohstoffe liefernden Landwirthschaft, welche auch schon zur Errichtung des Laboratoriums für die Gährungsgewerbe in der uu“ Hochschule geführt haben, naturgemäß gegeben.“
glieder
Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheits⸗ amts. Nr. 6. — Inhalt: , ö — Gesundheits⸗ stand. Volkskrankheiten in der Berichtswoche. — Volkskrankheiten und Sterblichkeit im Dezember 1888. — Sterbefälle in deutschen Städten von 40 000 und mehr Einwohnern. — Desgleichen in Fögeben Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Berliner
rankenhäusern. — e in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. — Das öffentliche Gesundheitswesen des Regierungsbezirks Aurich 1883 bis 1885. — Feernhg. — Zeitweilige mfaßsegele ꝛc. — Thierseuchen. Rinderpest in Rußland 1888, 1. Halbjahr. — Noß⸗ krankheit im Deutschen Reich 1887. — Veterinärpolizeiliche Maß⸗ regeln. — Medizinal⸗Gesetzgebung ꝛc. (Preußen.) Viehbeförderung nach den Nordsee⸗Häfen. — (Regierungsbezirk Posen.) Verladung von Thieren auf Eisenbahnen. — (Hamburg.) Gesundheits⸗ und Krankenpflege an Bord von Kauffahrteischiffen. — Rechtsprechung. (Landgericht Colmar.) Nachahmung von China⸗Wein. — Sterbefälle in deutschen Orten mit 15 000 und mehr Einwohnern für den Monat Dezember 1888. — Desgleichen in größeren Städten des Auslandes.
Centralblatt der Bauverwaltung. Nichtamtliches: Versuche mit 2 m weiten Monier⸗Röhren. — Ent⸗ wurf zu einem oberrheinischen Schiffahrtskanal. (Fortsetzung.)
Gewerbe und Handel.
Die ordentliche Generalversammlung der Allgemeinen Deutschen Hagel⸗Versicherungsgesellschaft zu Berlin vom 31. Januar d. J. hat zu den auf der Tagesordnung stehen en Punkten folgende Beschlüsse gefaßt: Decharge⸗Ertheilung für das abgelaufene Geschäftsjahr 1888 sowie Decharge⸗Ertheilung zu der im Frühjahre v. J. von der jetzigen Verwaltung aufgestellten Bilanz pro 1887; Bestätigung der in der außerordentlichen General⸗ versammlung vom 14. März 1888 und der seitdem vom Verwaltungs⸗ rath gefaßten Beschlüsse; Genehmigung des Entlassungsgesuchs des Direktors Lotze und Wahl des seitherigen stellvertretenden Direktors W. Wilke sowie des Subdirektors H. Heyl in Berlin als Direktoren.
— Nach dem Bericht des Vorstandes der Berliner Brod⸗ fabrik Aktiengesellschaft gestaltete sich der Geschäftsbetrieb des Jahres 1888 im ersten Semester sehr ungünstig. Im letzten Quartal trat dann wieder regere Kauflust bei besserem Rendiment ein, da inzwischen auch die Nebenprodukte in Folge schlechter Futter⸗ ernte im Preise gestiegen waren. Die aufgesammelten Mehlvorräthe wurden bis zum Schluß des Jahres vollständig geräumt, und die freigewordenen Lagerräume konnten durch Aufspeicherung von Roggen für den Winter nutzbar gemacht werden Diese Ausnutzung gewährte einen direkten Gewinn, weil die bisber alljährlich gezahlten bedeutenden Auslagerungs⸗Spesen für das Mehllager fortfielen. Die Mühle hat mit Ausnahme von kurzen Unterbrechungen, welche für die jährlich sich wiederholenden Reparaturen nothwendig sind, ununterbrochen ge⸗ arbeitet; in Folge dessen sind 2325 t mehr vermahlen wie im Jahre 1887. — Die Abschreibungen wurden, nachdem im vorigen Jahre durch hohe Abschreibungen der Entwerthung der außer Betrieb ge⸗ stellten Bäckerei Rechnung getragen worden ist, wieder auf die alten üblichen Sätze zurückgeführt. Der Reingewinn pro 1888 beträgt mit Hinzurechnung des Gewinnübertrages von 487 ℳ aus 1887 135 499 ℳ Der Vorstand schlägt vor, eine Dipidende von 13 ½ % zu vertheilen und den Rest von 997 ℳ auf 1889 vorzutragen.
— Der Aufsichtsrath der Berliner Cichorien⸗Fabrik, Aktien⸗Gesellschaft, vormals H. L. Voigt, hat beschlossen, für das Jahr 1888 bei gleichen Abschreibungen wie bisher die Ver⸗ theilung von 8 % Dividende der Generalversammlung zur Genehmigung vorzuschlagen. 1
—. Die „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ berichtet vom rheinisch⸗ westfälischen Eisen⸗ und Stahlmarkt: Die Haltung des rheinisch⸗westfälischen Eisenmarkts war auch in den letzten Wochen eine feste; das Geschäft war lebhaft und die Preise bei steigender Tendenz fest. Das Eisenerzgeschäft war auch in der letzten Woche im Siegerlande und im Nassauischen sehr lebhaft, trotzdem der Rückgang in den Seefrachten den Bezug ausländischer Erze wieder erleichtert hat. Die Preise konnten sich fest auf den Sätzen der vorigen Woche behaupten. Auch in Lothringer Erzen sind die Preise fest; wesentliche Aenderungen im Versandt sind nicht zu verzeichnen. Das Roheisengeschäft ist in allen Sorten lebhaft bei sehr festen Preisen. In Spiegeleisen herrscht augenblicklich eine sehr rege Nachfrage; die Käufer suchen namentlich für das zweite Viertel⸗ jahr anzukommen. Die Preise sind in Folge dessen sehr fest und seit dem Bericht abermals in die Höhe gegangen. In Puddel⸗ roheisen ist ebenfalls lebhafter Verkehr. Der vom Verband auf 54 ℳ erhöhte Preis für Qualitäts⸗Puddelroheisen wird anstandslos bewilligt und es werden meistens sogar Abschlüsse auf längere Zeit gesucht. In Gießereiroheisen ist die Nachfrage eine stetige. Thomaseisen ist noch immer lebhaft begehrt und zeigt steigende Tendenz. Auch Bessemereisen wird etwas höher bezahlt als früher, ist aber im Ganzen noch verhältnißmäßig vernachlässigt. Das Stabeisengeschäft scheint sich in erfreulicher Weise weiter zu entwickeln; Aufträge vom Inlande laufen in be⸗- Ueeeges es Anzahl ein. Da die Preise der Rohmaterialien, Roheisen und Kohle jedoch in rascherem Tempo vorangeschritten sind als die Walzwerkserzeugnisse, so stehen die Preise der letzteren nicht mehr in richtigem Verhältniß zu den Rohstoffpreisen, und es ist höchst wahrschein- lich, daß demnächst eine Erhöhung beschlossen wird. Bezeichnend für die Lebhaftigkeit des Geschäfts ist, daß die den einzelnen Gruppen für das erste Vierteljahr 1889 zum Verkauf freigegebenen Posten Stabeisen bereits Absatz gefunden haben. Die Formeisenwalzwerke sind eben⸗ falls in letzter Zeit wieder besser mit Aufträgen versehen, da man bereits anfängt, sich für die beginnende Bauthätigkeit wieder vorzusehen. Die größere Ressamkeit im Bandeisen⸗ geschäft hat angehalten. Die Abnehmer sind geneigt, auf längere Zeit ef,segle er. finden indessen wenig Entgegenkommen. In Grobblechen ist das Geschäft noch immer lebhaft und die erhöhten Preise werden anstandslos bewilligt. Auch das Fein⸗ blechgeschäft ist in letzter Zeit etwas lebhafter geworden, die Nachfrage ist reger und die Werke sind, wenn auch noch nicht aus⸗ kömmlich, so doch besser beschäftigt. In Walzdraht ist das Ge⸗ schäft in der letzten Zeit lebhafter. Die Eisengießereien und Maschinenfabriken sind andauernd gut beschäftigt; dasselbe ist mit den Bahnwagenfabriken der Fall. 88b
Karlsruhe, 6. Februar. (W. T. B.) Die Firma Ludwig Löwe & Co. in Berlin hat in Gemeinschaft mit der Pulverfabrik Rottweil in Hamburg und den Vereinigten Rheinisch⸗Westfälischen “ in Köln die Metallpatronenfabrik von
orenz hier für 5 Millionen Mark käuflich erworben. Die Ge⸗- schäfte der Patronenfabrik, deren Leitung vorläufig die Firma Ludwig Löwe & Co. übernimmt, werden für die gemeinschaftliche Rechnung der drei oben genannten Firmen weitergeführt.
London, 6. Februar. (W. T. B.) An der Küste 3 Weizen⸗ ladungen angeboten. — Wollauktion. Stimmung fest. 8
New⸗York, 25. Januar. (New⸗Yorker Hdls.⸗Ztg.) Von dem Verlauf des legitimen Geschäfts läßt sich in dieser Be⸗ richtswoche nicht viel Bedeutendes sagen Der Export ist zwar im großen Ganzen befriedigend gewesen, doch hat sich eine eher lustlose Stimmung in vielen Branchen bemerkbar gemacht, was wohl in erster Linie dem anhaltend milden, der jetzigen Jahreszeit völlig unangemessenen Wetter zuzuschreiben ist. Ganz besonders macht sich dieses bei der Kohlen⸗Industrie bemerkbar; aus Fachkreisen wird mit⸗ getheilt, daß gegründete Befürchtungen vorliegen, die Produktion über⸗- steige den reellen Bedarf um ein ganz Bedeutendes. Auch aus der Eisen⸗ und Metall⸗Branche lassen sich, wenn auch nur ver⸗ einzelt, Klagen hören, und der diese Woche stattgehabte, allerdings wohl mehr auf spekulative Einflüsse zurückzuführende scharfe Preis⸗ rückgang in Brotstoffen hat auch das legitime Geschäft ungünsti beeinflußt. — Die Notirungen am Wechselmarkt haben sich fest behauptet, doch ist das Geschäft kein umfangreiches gewesen. Die vierte Jahreswoche darf die Ehre für sich in Anspruch nehmen, daß in ihr — zum ersten Mal in 1889 — Goldexport, d. h. in etwas größerem Maße, stattgefunden hat; es sind in dieser Woche
zur Verschiffung ab New⸗York nach Europa gelangt insgesammt 1 009 000 Doll. 8 11“
Verkehrs⸗Anstalten.
Dem Verwaltungsbericht der Königlich württembergischen Verkehrsanstalten für 1887/88 zufolge haben beim Eisen⸗ bahn⸗Betrieb im Berichtsjahr die Gesammt⸗Einnahmen 31 620 341 ℳ (1886/87 30 622 365 ℳ), die Gesammt⸗Ausgaben 16 222 023 ℳ (1886/87 16 161 354 ℳ) betragen. Es ergab sich also ein Reinertrag von 15 398 318 ℳ (gegen 14 461 011 ℳ im Vorjahre). Nach Berücksichtigung der Veränderungen beim Betriebsfonds belief sich die baare Ablieferung zur Staats⸗Hauptkasse auf 15 438 756 ℳ gegen 14 452 379 ℳ im Vorjahre). Verglichen mit der im
aupt⸗Finanz⸗Etat für 1887/88 verabschiedeten Summe von 13 458 730 ℳ, ist der Reinertrag des Eisenbahnbetriebs um 1 939 588 ℳ, die baare Ablieferung um 1 980 026 ℳ höher. Auf 1 km Betriebslänge kamen im Berichtsjahre: Betriebs⸗
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