1889 / 37 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Feb 1889 18:00:01 GMT) scan diff

sitzenden des Vorstandes der Ausstellung, empfingen, g Herren nicht nachgesucht worden war, daß die Letzteren vielmehr befohlen waren, weil Se. Majestät Allerhöchstsich über das im Interesse der Arbeiter geplante Ausstellungsunternehmen unterrichten wollten.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Augusta war heute in der Kaiserin⸗Augusta⸗Stiftung i Charlottenburg anwesendd. * X“

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Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 24. Januar d. J. beschlossen, daß Hadersleben aus der Reihe der Orte ausscheidet, an welchen gemischte Privat⸗Transitlager von den in Nr. 9 des Zolltarifs aufgeführten Waaren (Ge⸗ treide ꝛc.) ohne amtlichen Mitverschluß gestattet werden dürfen.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Justizwesen, die vereinigten desselben für Zoll⸗ und Steuerwesen und für 5 el und Verkehr, sowie der Ausschuß für Zoll⸗ und teuerwesen hielten heute Sitzungen.

Die Schlußberichte über die gestrigen Sitzungen des Reichstages und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (13.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums, Staats⸗Minister von Boetticher, der Minister für Landwirthschaft ꝛc., Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen, der Finanz⸗Minister Dr. von Scholz und der Minister des Innern, Herrfurth, beiwohnten, stand zunächst auf der Tages⸗ ordnung die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Erhöhung der Krondotation.

Der Berichterstatter der Budgetkommission, Abg. von Tiedemann (Bomst), führte aus, es gereiche ihm zur besonderen Ehre in dieser Sache als Vertreter der Kommission zum Hause sprechen zu können. Die Kommission habe eine eingehende Berathung der Vorlage vorgenommen. Dem Gefühl der großen Majorität des Hauses werde es wohl entsprechen, wenn der Bericht möglichst kurz ausfalle. Nach der Geschichte der Ent⸗ stehung der Krondotation könne kein Zweifel sein, daß eine Ver⸗ pflichtung des Staats zur Erhöhung der Dotation vorliege, wenn sich ein Bedürfniß dazu herausstelle. Ueber diese Ver⸗ pflichtung des Staats habe auch in der Kommission keine Meinungsverschiedenheit bestanden. Dagegen sei von zwei Mitgliedern die Bedürfnißfrage verneint worden. Dieselben ftgen sich wohl geneigt erklärt, eine einmalige Bewilligung ür bauliche Restaurationen in den Königlichen Schlössern eintreten zu lassen oder auch eine zeitweilige Aussetzung eines Witthums für die beiden verwittweten Majestäten zu bewilligen, zu einer dauernden Erhöhung hätten sie aber keinen genügenden Anlaß finden können, denn weder habe seit der letzten 1868 eingetretenen Erhöhung der Dotation eine Preissteigerung stattgefunden, noch steigere der Hinzutritt der Kaiserwürde die Repräsentationskosten der Krone in erkennbarer Weise. Von dem Finanz⸗Minister sei erwidert worden, daß nach Ansicht der Königlichen Staatsregierung die seit 1880 erfolgte Preis⸗ steigerung vollkommen genüge, die Dotationserhöhung zu rechtfertigen; diese Erhöhung sei eine harte wirthschafr⸗ liche Nothwendigkeit, für die es keiner besonderen Nach⸗ weisung bedürfe. Die Regierung 8 die Preissteigerung am eigenen Leibe erfahren, und diese müsse sich natürlich bei der S ebenso geltend machen wie bei der Staatsverwaltung, besonders in den Beamtenbesoldungen und dergl.; z. B. sei der Etat des Ministeriums des Innern seit 1868 von 24 auf 43, der des Justiz⸗Ministeriums, trotz der Beamtenverminderung in Folge der Justizreorganisation, von 46 auf 48 Millionen Mark, der des Abgeordnetenhauses von 755 600 auf 1 210 000 ℳ, der des Herrenhauses von 120 000 auf 172 000 gestiegen. Wenn der Vergleich zwischen diesen Verwaltungen und der Königlichen Verwaltung auch nicht vollständig zutreffe, so beweise er doch, daß auch bei der letzteren ein wesentliches Mehrbedürfniß eingetreten sein müsse. Auch die Repräsentationskosten der Krone hätten sich durch die Kaiserwürde und vor, Allem durch den ver⸗ mehrten Verkehr mit außerdeutschen Staaten zweifellos esteigerr. Diese Ausführungen des Finanz⸗Ministers ätten bei der großen überwiegenden Mehrheit der Kommission vollständige Zustimmung gefunden. In derselben Weise sei die Kommission der Meinung gewesen, daß es sich nur darum handele, ob die Dotation der Krone an sich für die ihr obliegenden Verpflichtungen ausreiche, und daß es bei der Beantwortung der Bedürfnißfrage auf etwa vorhandenes Privatvermögen nicht ankomme. Daß die Dotation zur Erfüllung der Verpflichtungen nicht ausreiche und thatsächlich seit einer Reihe von Jahren nicht ausgereicht habe, müsse als feststehend erachtet werden. Dagegen, daß das Reich zu einer Dotation der Kaiserwürde verpflichtet sei, sei angeführt worden, daß die Dotation der Krone als eine Ehrenpflicht Preußens angesehen werden müsse. Neben vielen andern Ausgaben falle Preußen, als der Vormacht Deutschlands, diese Ehrenpflicht zu. Das habe bisher gute Früchte getragen und werde es auch in Zukunft thun. Die Bitte an das Haus gehe dahin, die Vor⸗ lage einstimmig anzunehmen, in der Ueberzeugung, daß das ganze deutsche Volk einen solchen Beschluß billigen werde.

Abg. Richter bedauerte, mit einem Theil seiner politischen

reunde, der Vorlage nicht zustimmen zu können. Wenn es ich um eine Erhöhung des Witthums der beiden verwittweten Majestäten handelte, würde er sich einer entsprechenden ander⸗ weitigen Normirung der Kronfideikommißrente nicht entziehen, wenig, wenn es auf die Deckung einiger außer⸗ ordentlichen Ausgaben ankäme, aber eine dauernde Erhöhung des Kronfideikommißfonds um 3 ½ Millionen Mark sei nicht gerechtfertigt. Das Bedürfniß dazu scheine ihm nicht nachgewiesen und die Erhöhung den allgemeinen Staats⸗ verhältnissen nicht entsprechend. Die Kommissionsverhand⸗ lungen hätten die Begründung der Vorlage nicht verstärkt. Der veränderten Stellung der Krone in Deutschland sei schon durch die Erhöhung der Dotation im Jahre 1868 um 3 Millionen Rechnung getragen. Unter Verweisung auf die seines ablehnenden Votums in der Kommission könne er sich anderer Ausführungen enthalten, da die An⸗ nahme der Vorlage durch die große Mehrheit des Hauses unz weiserhaft ei.

Abg. Zelle bemerkte, daß die Mehrheit seiner politischen Freunde die eben vorgetragenen Bedenken nicht theile, vielmehr der Meinung sei, daß die in den letzten Dezennien in allen Kreisen erheblich gesteigerte Lebenshaltung sowie die ausgedehntere Verpflichtung bei dem Kronfideikommiß⸗

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fonds, der nach den amtlichen Erklärungen der Königlichen Staatsregierung thatsächlich nicht ausgereicht habe, eine Er⸗ höhung begründeten; ebenso seien diese Mihedas seiner Partei nicht im Zweifel, daß die Vertretung des Deutschen Kaiserthums, die eine Ehrerwflich Preußens und seines 8enhe sei, eine Erhöhung fordere. bg. Dr. Virchow erklärte gegenüber der bezüglichen Aus⸗

führung des Berichterstatters, daß er sich über die Bedürfniß⸗ frage in der Kommission überhaupt nicht geäußert habe; er habe im Gegentheil betont, daß das Bedürfniß ernstlich ge⸗ prüft werden werde, wenn die Staatsregierung Kusführücher⸗ Mittheilungen darüber machen würde. Da dies nicht geschehen, 18b er in der Kommission nicht für die Erhöhung stimmen önnen, also nicht, weil er das Bedürfniß nicht anerkannt habe, sondern weil er die Begründung für nicht ausreichend habe halten müssen. In dieser Lage sei er noch jetzt und werde sich daher der Abstimmung enthalten. 1““

§. 1 wurde darauf mit großer Mehrheit, §. 2 einstimmig angenommen. (Schluß des Blattes.)

Die nochmalige Verwendung schon einmal zu stempelpflichtigen Urkunden kassirter Stempelmarken zu anderen stempelpflichtigen Urkunden unter entsprechender Ab⸗ änderung der darauf befindlichen Kassationsvermerke ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 12./19. November v. J., weder als Urkundenfälschung (8§. 267, 268 Str.⸗G.⸗B.), noch als Gebrauch gefälschter Stempelmarken, sondern lediglich wegen Verwendung bereits Marken aus §. 276 des Strafgesetzbuches zu be⸗

rafen.

Die Entziehung einer minderjährigen Person durch List, Drohung oder Gewalt ihren Eltern oder ihrem Vormunde ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 27./30. November v. J., aus §. 235 des Strafgesetzbuchs zu bestrafen, auch wenn die der elterlichen oder vormundschaftlichen Gewalt entzogene Person (insbesondere eine fast großjährige) einer anderen Gewalt nicht unter⸗ worfen wird. uch wird die Bestrafung aus §. 235 Straf⸗ gesetzbuchs nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Thäter mit der entzogenen Person die Entziehung geplant und beschlossen und derselben die Mittel zur Selbstent⸗ ziehung durch List, Drohung oder Gewalt verschafft hat; er ist in diesem Falle nicht als Gehülfe einer straflosen Selbst⸗ entziehung, sondern als Thäter zu erachten. Hat der Thäter in der angegebenen Weise durch List ꝛc. ein minderjähriges Mädchen ihren Eltern oder ihrem Vormunde entzogen, um sie zu heirathen, so liegt eine Entführung, welche nur auf Antrag aus §. 237 des Str.⸗G.⸗B. zu bestrafen ist, und eine Entziehung durch List ꝛc., welche nach §. 235 auch ohne Strafontrag zu verfolgen ist, in idealer Konkurrenz vor und ist auch ohne Strafantrag zu verfolgen.

Der hiesige Gesandte der Argentinischen Republik, Carlos Calvo, ist von St. Petersburg, wohin er sich Anfangs vorigen Monats im Auftrage seiner Regierung be⸗ geben hatte, mit dem Gesandtschaftspersonal nach Berlin zurückgekehrt.

S. M. Kreuzerfregatten „Stosch“ und „Char⸗ lotte“, Geschwader⸗Chef; Contre⸗Admiral Hollmann, sind am 7. Februar cr. in Messinä eingetroffen.

Bayern. München, 8. Febrsar (Allg. Ztg.) Dem Traueramt, welches für den verstorbenen Kronprinzen Rudolph gestern Vormittag in der Allerheiligen⸗Hofkirche stattfand, wohnten der Prinz⸗Regent in der österreichischen Obersten⸗Unisorm seines Regiments, die Königin⸗Mutter, Prin und Prinzessin Ludwig, Prinz Rupprecht,

rinzesin Therese, Prinz und Prinzessin Arnulf, Prin⸗ zessin Adalbert mit den Prinzessinnen Elpira und Clara, Prinz und Prinzessin Ludwig Ferdinand, Prinz Alphons, Herzog und Herzogin Karl Theodor, die Herzöge Max Emannel und Ludwig, sowie Prinz Ernst von Sachsen⸗Meiningen an. Außerdem war die gesammte hier anwesende Diplomatie, die obersten Hofchargen, Staats⸗Minister, Staatsräthe, wie über⸗ haupt zahlreiche Mitglieder der drei Hofrangklassen anmwesend. Im Schiff der Kirche war auf schwarz bedecktem Boden eia prächtiger Katafalk errichtet, der von weißen Blumen und ahlreichen Lichtern umstellt war und dem sechs Hartschiere mit einem Offizier als Ehrenwache beigegeben waren. Der Katafalk war behängt mit sechs vsterreichischen Wappen, worauf die Namen des Verstorbenen, bekrönt von einer Kaiserkrone und dem Gol⸗ denen Vließ, angebracht waren. Die Krone war jene, welche bei den 1745 abgehaltenen Beerdigungsfeierlichkeiten des Kaisers Karl VII., eines Wittelsbacher Sprossen, zur Ver⸗ wendung kam. Das Traueramt hielt Hofstiftsdechant Dr. von Türk mit der Hofgeistlichkeit ab.

Sachsen. Dresden, 9. Februar. (W. T. B.) Dem heute hier durch den Pfarrer Bruck abgehaltenen Requiem für den Kronprinzen Rudolph von Oesterreich⸗ Ungarn wohnten der König, die Prinzen und Prin⸗ zessinnen, das diplomatische Corps, die Generalität, die Minister, der Bischof Bernert und eine zahlreiche Trauer⸗ gemeinde bei.

Württemberg. Stuttgart, 6. Februar. (M. Allg. Ztg.) In der katholischen St. Eberhard⸗Kirche fand heute Vormittag ein Trauergottesdienst für den Kronprinzen Rudolph statt, bei welchem alle hier weilenden Mitglieder der Königlichen Familie durch ihre Hofmarschälle und Adjutanten vertreten waren. Der Trauerfeier, welche ef Veranlassung des österreichischen Gesandten, Frei⸗ öSr. von ö abgehalten wurde, wohnten erner verschiedene Minister, das diplomalische Corps, die Generalität und viele Mitglieder beider Kammern an. Außer⸗ dem waren der Adel und die österreichische Kolonie zahlreich vertreten. Der Trauergottesdienst bestand in einem Requiem, nach welchem der Katafalk eingesegnet wurde.

Baden. Karlsruhe, 7. Februar. (Karlsr. Ztg.) Der Großherzog empfing heute den Mittags hier eingetroffenen Erbprinzen von Anhalt. Se. Hoheit wurde sosor. von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog zu Ihrer König⸗ lichen Hoheit der Großherzogin geführt. Danach bezog Höchstderselbe seine ohnung im Küchenbau des Geoßherzoglichen Schlosses. Bald nachher begab sich der Erb⸗

rinz in das Palais Sr. Großherzoglichen Hoheit des Frinzen Wilhelm.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 8. Februar. 88 C.) Die Erbgroßherzogin ist zwar noch gehalten, ich zu schonen, een aber als völlig genesen bezeichnet werden.

Der neugewhlte Landtag des Großherzogthums ist

een 17. Februar zu seiner ordentlichen Session einberu worden. Der Hauptgegenstand der Berathung wird die Vor⸗ lage über den Staatshaushalt für die nächste Finanzperiode von 1890 92 sein. Der bisherige Landtags⸗Präsident, Landgerichts⸗Präsident Dr. Fries, welcher vor Kurzem aus dem Landtage geschieden ist, ist jetzt auf sein Nachsuchen aus u“ auch aus dem Justizdienst entlassen worden.

Anhalt. Dessau, 6. Februar. (Anh. St.⸗A.) Der Se ist heute Abend mit Gefolge nach Karlsruhe ab⸗ gereist. 1

8 8 . Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 8. Februar. Der Flotten⸗ befehl, welchen der Kaiser erlassen hat, lautet, wie die „Wiener Ztg.“ mittheilt, folgendermaßen:

Es hat Meinem tiefbetrübten Herzen unendlich wohl gethan, i den Tagen der schweren Prüfung, welche die göttliche Vorsehung M auferlegte, von Meinem Heere, Meiner Kriegsmarine und Meine beiden Landwehren neue Beweise unverbrüchlicher Treue, rührend Anhänglichkeit und pietätvoller Hingebung empfangen zu haben.

In wahrhaft würdiger und herzlicher Weise haben die An⸗ gehörigen Meiner bewaffneten Macht den Gefühlen der Trauer und des Schmerzes um Meinen theuren Sohn Ausdruck verliehen. 8

Aus den entferntesten Marken Meines Reichs sind ihre Vertreter, dem Drange des Herzens folgend. nach Wien geeilt, um dem theure Dahingeschiedenen ihre Pietäͤt zu bezeugen, ihm die letzte Ehre zu e weisen und um zu manifestiren, daß Leid und Freud Meines Hauses in Meinem Heere und in Meiner Kriegsmarine, sowie in den Reihen Meiner Landwehren allzeit einen lauten Widerhall findet.

Ich entbiete hiefür Allen Meinen innigsten Dank

‚Nach wie vor schlägt Mein Herz warm für jeden Einzelnen Meiner gesammten bewaffneten Macht, mit Stolz blicke Ich auf sie herab, und auch in Zukunft bleibt ihr Meine ganze Liebe und Für⸗ sorge gewahrt.

Wien, am 6. Februar 1889.

Franz Joseph m. p

Großbritannien und Irland. London, 8. Februar. (A. C.) Der Kabinetsausschuß, welcher feststellen soll ob eine bessere Reichsvertheidigung Noth thue, hielt vor⸗ gestern unter dem Vorsitz des Marquis von Salisbury eine zweistündige Sitzung. Dem Vernehmen nach wurde ein wichtiger Plan, welcher bedeutend größere Ausgaben für Heer und Flotte nöthig machen wird, entworfen. Das Kabinet beschäftigte sich gestern in seiner ersten Sitzung in diesem Jahre fast ausschließlich mit den Vor

schlägen des vorerwähnten Ausschusses für die Verbesserung der

Landesvertheidigung, und es wurde beschlossen, mit den ordent⸗ lichen Etats zeitig in der Session aufzuräumen, um an di Berathung des Schiffbauprogramms der Admiralitä gehen zu können.

Frankreich. Paris, 7. Februar. Bureaux der drei Linken des Senats beschlossen heute, die Interpellation über die allgemeine Politik zu vertagen. 1

Der Ertrag der indirekten Steuern Januar übersteigt den budgetarischen Voranschlag um 3910

und die Einnahme in der gleichen Zeit des Vorjahres um 8 In der Sitzung der

6 G Millionen.

8. Februar. (W. T. B.) Kommission zur Vorberathung des Gesetzentwurfs, betreffend die E gede es cherhe Zet der Bezirks⸗ wahlen, erklärte der Minister⸗Präsident Floquet, der Kabinetsrath werde morgen über die der Priorität zwischen der Verfassungsrevision und der Wiedereinführung der Bezirkswahlen Beschluß fassen. Er werde die Entscheidun Kammer vertreten. Thomson, wird bei Beginn der Sitzung vorlegen.

Dem Obersten

in seinen Personalakten ertheilt worden. 9. Februar. (W. T. B.)

deure der Armee⸗Corps erlassen, in

heißt:

Truppen darauf hinzuweisen, daß alle politischen öffent⸗

lichen Kundgebungen, welcher Natur dieselben auch seien,

formell untersagt sind. Wenn sich die Chefs mündlich oder

schriftlich an die ihnen untergebenen Truppen wenden, so

müssen dieselben sich jeglicher Anspielung auf die Politik, sei es auf die innere, sei es auf die äußere, enthalten.

habe die seltenen Ausschreitungen hiergegen bestraft und werde dieselben, sollten sie sich in Zukunft wiederholen, noch

viel strenger bestrafen. Ich rechne auf den guten Geist Aller,

damit ich solche Maßregeln vermeiden kann, welche ich mit Bedauern, aber ohne Zögern ergreifen würde.“

Italien. Ueber Arbeiterunruhen in Rom liegen

folgende Telegramme aus „W. T. B.“ vor: 1 Rom, 8. Nachmittags. Zwischen einer größeren Anzahl

beschäftigungsloser Arbeiter, die sich bei Prati di Castello ver⸗ es heute zu wiederholten Zusammenstößen. Die Arbeiter zerstreuten sich schließlich in einzelnen

sammelt hatten, und der Polizei kam

Trupps auf verschiedenen Straßen nach dem Centrum der Stadt und zertrümmerten auf den von ihnen eingeschlagenen Wegen

mehrfach die Ladenfenster und die Straßenlaternen, sodaß, um den an mehreren Punkten der Stadt entstandenen Tumulten zu steuern, die Es wurden mehrere Ver⸗ Die Ladenbesitzer hatten vielfach aus Vor⸗ Vor dem Parlamentsgebäude war z; Gegenwärtig ist

Polizei wiererholt einschreiten mußte. haftungen vorgenommen. sicht die Läden geschlossen. dessen Schutz eine Truppenabtheilung aufgestellt. die Ruhe wieder hergestellt. 8 Februar, Abends. mittag eine Deputation beschäftigungsloser Arbeiter empfangen und derselben zugesagt, daß Angesichts des augenblicklichen Mangels an großen Arbeiten die beschäftigungslosen Arbeiter mit Erd⸗ arbeiten beschäftigt werden würden. Die Zahl der Arbeiter, welche

sich gegen 2 Uhr Nachmittogs auf Prati di Castello angesammelt

hatten, betrug etwa tausend. Einer der vom Bürgermeister empfangenen Delegirten empfahl den Arbeitern, die Maßnahmen der Regierung abzuwarten, andere dagegen forderten auf, Barrikaden zu errichten und das Kapitol und das Parlament anzugreifen, worauf die Menge anfing, die Laternen einzuschlagen. Von den ein⸗ schreitenden Polizeibeamten wurden mehrere mit Stöcken, Messern und durch Steinwürfe verwundet. Auf dem linken Ufer des Tiber setzte die tumultuirende Menge in den Straßen Frattina und Macelli und auf dem Corso Vittorio das Zerstörungwerk fort und versah sich in den dortigen Verkaufsläden mit Messern. Als um 4 Uhr Truppen 8G. verliefen sich die Ruhestörer. Die Zahl der Verhafteten beläuft sich auf nahezu 100 (vgl. u.), viele derselben wurden im Besitz verbotener Waffen, von denen einige mit Blut befleckt waren, gefunden. Drei verwundete Civilpersonen mußten in ital gebracht werd

(Köln. Zig.) Die

im Monat

Frage

des Kabinets vor der Der Berichterstatter der Kommission, seinen Bericht morgen in der Kammer

enard ist wegen des von vhm erlassenen Tagesbefehls eine amtliche Rüge mit bezüglichem Vermerk

Der Kriegs⸗Minister Freycinet hat ein Rundschreiben an die Comman⸗

welchem es „Ich ersuche Sie, die unter Ihrem Befehl stehenden

Der Bürgermeister hatte heute Vor⸗

Die „Riforma“ meint, daß der Mangel an Arbeit

die Ruhestörungen nicht erkläre. rgend Jemand

trachte danach, Agitationen zu provoziren und zu unter⸗ halten zu einem Zweck, der mit der Arbeiterfrage nichts emein habe.

In der Deputirtenkammer stellten mehrere Deputirte Anfragen an den Minister⸗Präsidenten Crispi über die von der Regierung beabsichtigten Maßnahmen zur Verhütung neuer Ruhestörungen.

b 9. Februar, früh. Der „Agenzia Stefani“ zufolge beträgt ie Zahl der anläßlich der gestrigen Ruhestörungen Verhafteten bis j 1 72; die meisten derselben gehörten der Internationale an. Die Zahl der verwundeten Polizeibeamten und Privatpersonen ei eine auf wenige Personen beschränkte; getödtet worden sei Niemand. 9. Februar, Mittags. Die Verkaufsläden sind auch heute och geschlossen. Zahlreiche Patrouillen durchziehen die Straßen. Bisher sind neue Ruhestörungen nicht vorgekommen, jedoch ist mehrfach falscher Lärm entstanden. Die Verhaftungen dauern fort.

Rumänien. Bukarest, 8. Februar. (W. T. B.) Der rumänische Gesandte in Athen, C. J. Ghika, ist in gleicher Eigenschaft nach St. Petersburg Fecsege, der General⸗ Sekretär im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten D. Olanesco, zum Gesandten in Athen und der Chef der politischen Abtheilung, Lahovary, zum General⸗ Sekretär im Ministerium der auswärtigen An⸗ gelegenheiten ernannt worden.

Serbien. Belgrad, 8. Februar. (W. T. B.) Der österreichisch⸗ungarische Gesandte überreichte heute dem Minister⸗Präsidenten Nikola Christic die Insignien des Großkreuzes des Leopold⸗Ordens. Die bul⸗

arischen Delegirten, welche behufs Abschlusses eines Handelsvertrags hier eingetroffen sind, wurden heute om Minister des Auswärtigen empfangen.

Schweden und Norwegen. Christiania, 8. Februar. (W. T. B.) Das Storthing ist heute vom König mit einer Thronrede eröffnet worden. Letztere kündigt die Vorlegung von Gesetzentwürfen an, betreffend die Erweiterung der Wirksamkeit der Staatsbanken, die Volksschulen, die Handels⸗ und Schiffsregister, die Aufsicht über die Arbeiten in den Fabriken und die Arbeitszeit in den verschiedenen Industrie⸗ zweigen. Die Staatseinnahmen sind im Wachsen: das Budget

sebt die Einnahmen auf 44 950 000 Kronen und die Aus⸗ aben auf 44 750 000 Kronen, den Ueberschuß also auf

000 Kronen an.

Zeitungsstimmen.

Die Wie „Presse“ sagt.

Die Debatte im Deutschen Reichstage über die Affaire Geffcken wird in der deutschen Parteipresse, vornehmlich Seitens der Ovppositionsblätter, lebhaft besprochen. Die Oppositions⸗Juristen formuliren eine Art Anklage gegen den Reichskanzler wegen der politischen Verwerthung des Untersuchungsmaterials gegen Geffcken. Juristisch ist diese Anklage unhaltbar. Das Untersuchungsmaterial ist als solches allerdings Amtsgeheimniß, sofern es nicht in öffentlicher Verhandlung verwerthet wurde. Das Amtsgeheimniß aber steht jederzeit zur Disposition der Regierung, die es nach Maßgabe ihrer politischen

Verantwortung bewahren oder preisgeben kann. Dem entgegen ird geltend gemacht, daß Geffcken außer Verfolgung gestellt wurde ud ein persönliches Recht darauf hatte, unbehelligt zu bleiben. Auch

das ist richtig; aber hier ist eine Lücke im Gesetz, die nur nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen gefüllt und erledigt werden kann. Der maßgebliche in solchem Falle aber geht dahin, daß öffentliches Recht stärker ist als privates Recht. Wie in tausend an⸗ deren Fällen expropriirt das allgemeine Interesse den privaten An⸗ spruch. Die Frage aber über das Gewicht des allgemeinen Interesses in diesem Falle und seines Verhältnisses zum Anspruch Geffcken's ist eine lediglich politische. Der politischen Diskussion des Falles aber sind die Opponenten wohlweislich ausgewichen.

Die „Elberfelder Zeitung“ bemerkt:

b Von einer Ausschließung der beiden deutschfreisinnigen Reichstags⸗ Abgeordneten, welche für die ostafrikanische Vorlage gestimmt haben, aus der Partei hat noch nichts verlautet. Es ist damit also kon⸗ tatirt, daß man ein liberaler Mann sein und dabei doch eine aktive olonialpolitik befürworten kann, und die deutschfreisinnige Partei hat dadurch auch an ihrem Theil die Verantwortung für das Unternehmen zu tragen. Wenn sie die kolonialpolitischen Vorgänge fernerhin agitatorisch auszunutzen suchen sollte, wird man ihr immer jene beiden Mitglieder vorhalten können. Uebrigens beweisen gerade die Vorgänge auf Samoa, die mindestens ebenso ernst sind wie die in Ost⸗Afrika, daß man zu überseeischen Verwicklungen kommen kann, auch ohne irgend welche aktive Kolonialpolitik zu treiben. In dem Verhältniß zu Samoa ist genau das Rezept des Herrn Bamberger befolgt worden, als er im Jahte 1880 das Eintreten des Reichs für die dortige deutsche Handels⸗ gesellschaft zu Fall brachte, welches voraussichtlich mit der Zeit zu einer deutschen Schutzherrschaft geführt und die jetzt dort entstandenen Verwicklungen verhindert hätte. Die Reichsregierung hat sich seit der Zeit, ohne irgend einen Anspruch auf Hoheitsrechte oder Schutzherrschaft, arauf beschränkt, die gefährdeten Interessen deutscher Landsleute auf iplomatischem und endlich auch auf militäͤrischem Wege zu wahren, ud selbst bei Hrn. Bamberger wird der blinde Haß gegen jede Kolonialpolitik doch nicht so weit gehen, daß er diese Aufgabe des Reichs bekämpft, in überseeischen Ländern seinen Angehörigen Schutz egen Unbilden und Gewaltthat zu gewähren. Das ist eine der rsten staatlichen Pflichten, und wohl dem Staat, der, wie das Deutsche eich, diese Pflicht zu erfüllen im Stande ist. Es ist ein Lebens⸗ interesse aller deutschen Unternehmungen im Ausland, deren Wichtigkeit doch auch die deutschfreisinige Partei nicht wird, daß an dem Ernst und der Entschlossen⸗ t des Reichs, in allen Fällen die Rechte und die icherheit seiner Unterthanen zu schützen, nicht der mindeste Zweifel ufkommt Daran kann uns auch das großsprecherische Wesen, in ellchem sich einige nordamerikanische Politiker bei dieser Gelegenheit gefallen, nicht im mindesten irre machen. Die bewährte friedliebende Haltung unserer Regierung und die verständige Einsicht in Amerika ird ohne Zweifel die jetzt bestehende Spannung aus dem Wege räumen; einen deutsch⸗amerikanischen Krieg wird man wegen Samoa wohl nicht zu befürchten haben. Aber sich in einer Frage zurück⸗ zuziehen, bei der das unbestreitbarste Recht und das korrekteste Vor⸗ gehen auf dentscher Seite ist, wird Niemand dem Deutschen Reich

zumuthen dürfen. 8

Das „Deutsche Tageblatt“ schreibt: 1 .. . Früher wußte unsere freifinni 2. nicht genug darüber zu klagen, daß unsere Diplomagtie der Oeffentlichkeit und speziell der Presse gegenüber von äußerster Zugeknöpftheit sich erweise, daß nterviewer, die sonst allerwärts von den leitenden Perfoöͤnlichkeiten freundlich empfangen würden, bei uns stets auf bureaukratische Ver⸗ schlossenheit stießen. Nun hat der Staatssekretär des Auswärtigen mtes, Graf Bismarck, eine Ausnahme gemacht und seine Ansichten ber die samoanische Angelegenheit einem Korrespondenten des „Newyork Herald“ dargelegt Sofort benutzt das Richter'sche Organ diesen Anlaß, um zu erklären, daß, „wenn sich diese Methode es diplomatischen Verkehrs durch Zeitungs⸗Korrespondenten eiter einbürgert alle Gesandtschaften uͤberflüssig werden

8

185 Eheschließungen, 961 Lebendgeborene,

eine erhebliche Entlastung er

staaten für Repräsentationskosten in Aussicht zu nehmen ist“. Es ist hier, wie in der Geffcken'schen Sache. Erst klagt das Freisinnlerthum darüber, daß der Prozeß geheim geführt wird, daß das deutsche Volk die Punkte nicht kennen lernt, auf welche die Anklage sich stützt; kaum aber ist die Anklageschrift veröffentlicht, so wird von denselben Krittlernz und Nörglern im Brusttone sittlicher Entrüstung über Rechtsverletzung und Rücksichtslosigkeit lamentirt.

Die „Deutsche volkswirthschaftliche Corre⸗ spondenz“ schreibt:

Hat die Herstellung und Verarbeitung des Eisens in Deutschland nebst den mannigfachen Nebenindustrien dieses wichtigen Gewerbs⸗ zweiges seit dem Jahre 1880 eine erhebliche Verbesserung erfahren, so ist die deutsche Textilindustrie insofern durch die neue Wirth⸗ schaftspolitik in noch höherem Mehe begünstigt worden, als nicht allein solche Zweige derselben, welche ehedem nur kümmerlich bei schlechten Löhnen ihr Dasein fristen konnten, zu neuem Leben erwacht sind, son⸗ dern ganze Produktionszweige derselben überhaupt neu geschaffen wurden. Die Abhängigkeit Deutschlands vom Auslande wurde hier⸗ durch immer mehr beseitigt und wir können mit Bezug hierauf heute sagen, daß die Intelligenz und der Unternehmungsgeist unserer In⸗ dustriellen im Verein mit dem Großkapital uns bis auf einige wenige Gespinnste ganz unabhängig vom Auslande hingestellt haben; wir zweifeln nicht, daß die Zeit nahe gerückt ist, welche in dieser Hinsicht die Hindernisse beseitigt haben wird.

ie Verbrauchsvermehrung des Rohmaterials bildet ein zuver⸗ lässiges Merkmal für die gesteigerte Thätigkeit eines Industriezweigeg; es ist dies in erster Linie bei der deutschen Textilindustrie der Fall, welche den bei Weitem gößten Theil ihrer Rohstoffe bekanntlich vom Auslande zu beziehen genöthigt ist, ein Uebelstand, welcher nicht der Industrie als solcher zur Last fällt, dessen Beseitigung vielmehr in erster Linie eine Aufgabe unserer Landwirthschaft bildet. Ist es nun auch aus klimatischen Gründen nicht moöglich, Baumwolle und Jute in Deutschland zu gewinnen, so tritt diese Möglichkeit bei der Rohseide doch weit mehr in den Vordergrund; mag ferner die intensivere Betriebsweise unserer Land⸗ wirthschaft die Wollerzeugung immer mehr in den Hintergrund ge⸗ drängt haben, so ist es doch entschieden zu beklagen, daß bezüglich des Flachses und Hanfes unsere Textilindustrie in dem Maße vom Aus⸗ lande abhängt, wie dies fortgesetzt der Fall ist. Aus den nachfolgenden Angaben möge man ersehen, in welchem Umfange die genannten Rohstoffe seit 1880 vom Auslande in Deutschland bezogen wurden.

Es betrug Tonnen (zu 1000 kg) von . Baumwolle Wolle lachs Hanf Rohseide 36 369 40 689 2904

1) Die Einfuhr. 148 654 50 259 54 512 3308

68 755 157 070 77 372 155 859 88 502 74 180 38 950 3437 189 0993 90 969 67 561 41 826 3373 177 517 105 666 65 18s6 40 308 3776 166 771 98 7900 57 168 41 603 2936 172 030 108 680 42 093 32 075 3675 212 033 110 847 52 233 48 953 57 358 3807 194 442 63 091 50 287 58 842 4141

2) Die Ausfuhr.

131 603

11 917 14 325 23 230 23 541 245 883 17 803 12 085 31 872 34 584 202 988 17 479 13 432 52 652 24 066 256 942 20 604 12 722 42 215 21 864 389 994 18 115 11 910 38 155 19 954 377 1042

9 461 10 095 34 157 22 377 787 713 11 063 13 037 23 752 16 087 800 726 14 337 9 965 31 528 26 575 1166 994 15 416 12 837 40 539 26 320 827 1112

3) Die Mehreinfuhr. 136 736 17 319 2021

54 430 13 139 17 148 139 267 65 287 18 387 19 928 18 401 2320 138 380 23 345 2495

75 070 21 528 14 884 168 489 78 247 25 346 19 962 33 083 2379 159 402 33 422 2734

93 756 27031 20 354 157 310 88 695 23 011 19 226 41 113 2223 160 967 43 202 2949

95 643 18 341 15 988

197 696 100 882 20 705 22 378 56 192 2813 179 026 118 766 22 552 23 967 58 015 3029 Am stärksten hat hiernach der Verbrauch von Jute in Deutsch⸗ land zugenommen, indem deren Mehreinfuhr seit 1880 auf mehr als das Dreifache stieg; es entspricht dies der großen Ausdehnung, welche die Juteindustrie neuerdings bei uns genommen hat. Demnächst hat sich die Verarbeitung ausländischer Wolle mehr als verdoppelt; die Mehreinfuhr der Baumwolle stieg 1888 gegen 1880 um 30,9 %, diejenige von Flachs um 71,6 und von Hanf um 39,8 %. Die Roh⸗ seideneinfuhr hat im Jahre 1888 ihren höchsten Betrag bis jetzt er⸗ reicht, derselbe uüͤbertraf denjenigen des Jahres 1880 um 50 %. Mit Ausnahme der Baumwolle hatte die Einfuhr sämmtlicher genannter Rohstoffe 1888 gegen das Vorjahr beträchtlich zugenommen.

Jute

17 564 18 603 23 601 33 472 33 799 41 900 44 002

1880 1881 1882 1883 1884 1885 1886 1887 1888

1880 1881 1882 1883 1884 1885 1886 1887 1888

1880 1881 1882 1883 1884 1885 1886 1887 1888

Statistische Nachrichten.

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ach eilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 27. Januar bis inkl. 2. Februar 1889 zur Anmeldung gekommen: 55 Todtgeborene. 603 Sterbefälle. v11“

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Die Gemälde von Dürer und Wolgemut in

produktionen nach den Originalen zu Augsburg, Berlin, Bremen, Dresden, Florenz. Frankfurt a. M, Genua, Hersbruck, Kassel, Köln, Leipzig, Madrid, München, Nürnberg, Paris, Prag, Rom, Schwabach, Siena, St. Veit, Weimar, Wien, Zwickau, heraus⸗ gegeben von Sigmund Soldan. Mit Text von Dr. Berthold Riehl. In unvergänglichem Lichtdruck ausgeführt von F. Bruckmann. Nürnberg, Verlag von Sigmund Soldan, Hof⸗, Buch⸗ und Kunsthandlung. Während bisher manche Prachtwerke mit den Gemälden von Künstlern des Auslandes edirt wurden, fehlte ein für die deutsche Kunstgeschichte so wichtiges Gesammtwerk mit den herrlichen Tafelgemälden unseres größten deutschen Meisters, Albrecht Dürer. Es verdient daher An⸗ erkennung, daß der Hof⸗Buch⸗ und Kunsthändler Sigmund Soldan in Nürnberg es unternommen hat, die sämmtlichen, weit zer⸗ streuten Tafelbilder Dürer's nach den Originalen in 24 Städten aufnehmen zu lassen, um sie durch unvergänglichen Lichtdruck zu ver⸗ breiten. Viele Schöpfungen Dürer's werden hier zum ersten Male reproduzirt. Um aber auch zwischen den Bestrebungen Dürer's und seines berühmten Lehrers Wohlgemut leichter Vergleiche anstellen zu können, sind darin die besten Tafelbilder von Wohlgemut aufgenommen worden. Den Text hat der wohlbekannte Kunstgelehrte Dr. Berthold Riehl in München verfaßt. Nicht nur die meisterhaften Porträts hervorragender Zeitgenossen Dürer’s: Kaiser Maximilian's, des Kurfürsten von Sachsen, Fugger's, Holzschuher's, sowie ferner des Kaisers Karl des Großen, Kaiser Sigismund's ꝛc. sollen in der Henefnenc reproduzirt erscheinen, sondern auch die kostbaren Gemälde Dürer's zu Wien, Berlin, Dresden, Florenz, Madrid, Paris, Siena, Leipzig, Köln, Frankfurt, Nürnberg ꝛc. Die vorliegende erste Lieferung enthält in vorzüglichen Lichtdruck⸗ Nachbildungen zunächst von Dürer den prachtvollen Charakterkopf des Apostels Jacobus und die Anbetung der heiligen drei Könige aus den Uffizten in Florenz. Dann folgen aus der Pinakothek in München: die Geburt Christi (Maria und Joseph, das Christ⸗ kind See.n⸗ von dem sogenannten Paumgärtner'schen Altar, die Heiligen Simeon und Lazarus und das Porträt seines Lehrers Wohlgemut. Aus der Berliner Galerie finden wir das bekannte sprechende Bildniß des Hieronymus Holzschuher, ferner „Maria

ist am Donner E 88 8

nd anbete Altarwerk und

tende Jungfrau“ aus der Königlichen Galerie in Augsburg. Wenig bekannt, aber höchst charakteristisch ist das Gemälde Dürer'’s: „Herkules, die stymphalischen (als Harpvien gestalteten) Voögel be⸗ kämpfend“, aus dem Germanischen National⸗Museum in Nürnberg. Auch das in demselben Museum aufbewahrte, leider ziemlich be⸗ schädigte Porträt des Kaisers Maximilian I. ist reproduzirt. Zu den unbekannteren Bildern des Meisters endlich gehört auch die hier in Lichtdruck faesimilirte figurenreiche Kreuzigung Christi aus St. Veit bei Wien. Wohlgemut ist in der Lieferung vertreten durch den „Tod der Maria“, aus der Stadtkirche zu Hersbruck, die „Kreuz⸗ tragung Christi“, aus der Haller'schen Heiligen Kreuzkirche zu Nürn⸗ berg, und „Maria und Johannes nebst vier anderen Frauen und Longinus“, vom sogenannten Hofer Altar in der Münchener Pinakothek. Das Werk wird, nach dieser ersten*Lieferung zu urtheilen, dem Verleger und der deutschen Nation, der daran liegen muß, seine großen Meister würdig publizirt zu sehen und dem darin uns zum Theil weit vorausgeeilten Auslande nachzukommen, zur Ehre gereichen. Dasselbe ist Sr. Königlichen Hoheit dem Prinz⸗Regenten von Bayern gewidmet.

„Aus guter Gesellschaft“ betitelt sich ein Bukarester Roman von Hermann Gosseck (Hamburg, Verlagsanstalt und Druckerei⸗Aktien⸗Gesellschaft, vormals J. F. Richter). Der Ver⸗ fasser führt uns hier das Leben in der rumänischen Hauptstadt vor; denn daß dies sein vornehmster Zweck war, geht aus der Art der Er⸗ zählung hervor. Sie dient gewissermaßen nur dazu, ihm Gelegenheit zur Schilderung von Land und Leuten zu geben, während das Interesse an den betreffenden Romanfiguren wesentlich zurücktritt. Auf die Bezeichnung „Roman“ dürfte daher sein Werk kaum Anspruch machen, denn es entspricht nicht den Anforderungen, welche man an diese Kunstform zu stellen gewohnt ist. eder hat man es hier mit romantischen Verwickelungen zu thun, noch wird ein besonderes psvchologisches Interesse an dem Seelenleben der handelnden Personen wachzurufen versucht, auch dürfte an der Charakteristik einzelner dieser Personen manches auszusetzen sein. Der Heldin der Handlung, falls man überhaupt von einer solchen reden kann, werden Gedanken und Betrachtungen untergeschoben, welche über die Empfindung und den Gesichtskreis eines jungen Mädchens weit hinausgehen. Andere Figuren sind wiederum nur konventionell gezeichnet und vermögen kaum unsere vorübergehende Theilnahme wachzurufen. Der ganze Werth des Gosseck⸗ schen Buches dürfte eher ein kulturhistorischer sein; das eigenartige gesellschaftliche Treiben in der rumänischen Landeshauptstadt findet hier einen geschickten Schilderer, und so wird das Buch besonders für alle diejenigen von Interesse sein, welche Gelegenheit hatten, sich an B und Stelle von der Richtigkeit der Gosseck'schen Darstellung zu überzeugen.

Als Sonder⸗Abdruck aus „Glaser's Annalen für Gewerbe und Bauwesen“ erschien im Verlage von Dierig u. Siemens hierselbst (C., Neue Promenade 1): „Der zeitgemäße Ausbau des ge⸗ sammten Lehrlingswesens für Industrie und Gewerbe, Vorschläge zur Erziehung und Ausbildung der gewerblichen Jugend, entwickelt und besprochen nach gesammelten und auszüglich mit⸗ getheilten in⸗ und ausländischen Bestrebungen um die v der In⸗ dustrie, der Gewerbe und des Handwerkerstandes“; den staatlichen und städtischen Behörden, Industriellen, Innungen, Lehrern und Gewerbe⸗ freunden gewidmet von Robert Garbe, Königlichem Eisenbahn⸗ Maschinen⸗Inspektor. Mitglied des Kaiserlichen Patentamts und der ““ das technische Unterrichtswesen in Preußen. (Preis 3 6 1

Die 3. Nummer der am 1. Januar 1889 begründeten Zeit⸗ schrift „Berliner Salon“, Organ für gesellschaftliche Interessen (redigirt von M. Rumbauer; Verlag von Adolf Landsberger, Berlin W.), ist erschienen und bringt „Plaudereien mit der Herzogin von Seeland“ von Hermann Heiberg; ferner eine Novelleite von Alfred Friedmann: „Beim Diner“. Karl Pröll beschreibt den „Karneval von Berlin“. „Festtage in Venedig schildert die öster⸗ reichische Schriftstellerin A. Forstenheim. Der Atelierbericht von M. Rumbauer beschäftigt sich mit dem berühmtesten zeitgenössischen Maler Spaniens, Francisco Pradilla. Es folgen Kunstnotizen, ein Bericht über die Ausstellung des Vereins Berliner Künstler; ein Artikel über die moderne Bühne, speziell in Berlin, ein M aus London, Preis⸗Räthsel ꝛc.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Die Royal Agricultural Society of England beabsichtigt zur Feier ihres funfzigjährigen Bestehens am 24. Juni d. J. eine landwirthschaftliche Ausstellung im Großen Park zu Windsor zu veranstalten. Die Dauer derselben ist auf sechs Tage berechnet; es sollen insbesondere Zucht⸗ und Nutzthiere, sowie landwirthschaftliche Erzeugnisse zur Ausstellung gelangen. Das Ausstellungs⸗Sekretariat be⸗ findet sich 12 Hanover Square, London W.

Sanitãäts⸗, Veterinär⸗ und Quarantänewesen.

G11“ 5 8 8 9G Portugal. Durch eine im „Diario do Governo“

1889 veröffentlichte Verfügung des Königlich portugiesischen Ministeriums des Innern werden der Hafen von Surabaya sar „von Cholera verseucht“, die übrigen Häfen der Insel Java und der anderen niederländischen Besitzungen im Großen Ozean für derselben Krank⸗ heit „verdächtig“ erklärt (vergl. „Reichs⸗Anzeiger“ Nr. 5 vom

Verkehrs⸗Anstalten.

—(Lelegramm von Verviers.) Die englische Post vom 8 d. Abends, ist ausgeblieben. Grund: Schneesturm im anal.

(W T. B.) Das Königliche Eisenbahn⸗Betriebs⸗ amt Berlin (Direktionsbezirk Erfurt, Anhalter Bahnhof) theilt mit: In Folge der Schneewehen heute Nacht sind auch erhebliche „Störungen im Zugverkehr, soweit er die uns unterstellten Linien Berlin —Halle, Berlin— Leipzig, Berlin —Röderau resp. Elsterwerda betrifft, eingetreten. Nach den bis jetzt, Sonn⸗ abend, den 9. Februar, Vormittags 11 ½ Uhr, vorliegenden Meldungen ist die sächsische Strecke Elsterwerda Dresden noch vollständig ge⸗ sperrt; eine Personenbeförderung ist deshalb nur bis zur Grenze der preußischen Staatsbahnen (Elsterwerda) gesichert. Die Strecke Röderau. —Dresden, welche ebenfalls bei Pristewitz gesperrt war, ist nach soeben eingetroffener Ne wieder fahrbar, sodaß der Verkehr nach Dresden über Röderau gelenkt wird. Die zeitweisen Störungen bezw. die theilweisen Sperrungen eines Geleises auf anderen Strecken haben zum Theil erhebliche Zugverspätungen im Gefolge. Nach den vorliegenden Mittheilungen sind nachstehende Linien durch Schneever⸗ wehungen noch vollständig gesperrt: Sangerhausen —Oberroblingen, Gotha Ohrdruf, Roßlau Dessau, Jeßnitz Dessau, Halle Nordhaufen, Halle Halberstadt, Leipzig Riesa, Weißenfels—Zeitz und Wutha —Ruhla. Wir haben die Anordnung getroffen, daß in unserem Auskunftsbureau links neben der Vorfahrt des Anhalter Bahnhofs eine Liste über unsere und die verschneiten Anschluß⸗ strecken current gehalten und dem Publikum auf Verlangen vorgelegt werden wird.“

Hamburg, 8. Februar. (W. T. B.) Der Postdampfer „Teutonig“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ 111““ hat, von Westindien kommend, heute Lizard passirt.

London, 8. Februar. (W. T. B.) Der Union⸗Dampfer „Trojan“ ist gestern auf der Heimreise von Madeira abgegangen. Der Castle⸗Dam pfer „Dunbar Castle“ ist heute auf der Ausreise in Capetown angekommen.

9. Februar. (W. T. W.) Der Union⸗Dampfer „Arab“ stag von Capetown auf der Heimreise und der Univn⸗

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6 E111“] 8. Nr. 25 vom 31. Januar