1889 / 40 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Feb 1889 18:00:01 GMT) scan diff

welch Monat 8 aus

aanuar 1889 innerhalb des deutschen Zollgebiets mit dem Anspruch auf Steuerver iederlagen gegen Erstattung der Vergütung in den freien Verke

ütung abgefertigt und zurückgebracht worden sind.

1710: Rohzucker von mindestens 90 Proz. Polarisation und raffinirter Zucker von unter 98, aber mindestens 90 Proz. Polarisation. 1 - 711: Kandis und Zucker in weißen vollen harten Broden ꝛc., oder in Gegenwart der Steuerbehörde zerkleinert,

eenannte Krystalls ꝛc. sos 712. Aller übrige harte Zucker, sowie aller weiße trockene (nicht über 1 Proz. Wasser enthaltende) Zucker in

Krystall⸗, Krümel⸗ und Mehlform von mindestens 98 Proz. Polarisation.] ——————⸗—⸗xxxxxxx——-——--,-òℳℳℳℳs—

Mit dem Anspruch auf Steuervergütung wurden abgefertigt:

Aus öffentlichen Niederlagen oder Privatniederlagen unter

Staaten 1 bezw. 8 erwaltungs⸗Bezirke.

zur unmittelbaren Ausfuhr

amtlichem Mitverschluß wurden

gegen Erstattung der Vergü⸗

tung in den freien Verkehr zurückgebracht

zur Aufnahme in eine öffent⸗

liche Niederlage oder eine

Privatniederlage unter amt⸗ lichem Mitverschluß

8 6“

711 712 kg kg

710 711 kg kg

Preußen.

Provinz Ostpreußen. . . . . . .. 8 Westpreußen. 111“ Brandenburg. äöööö6 2 329 888 ͤ1111““ 200 000 139 462

““ 100 000 307 941 Sachsen, einschl. der schwarzb.

Unterherrschaften .. .. 1 134 471 5 719 000 Schleswig⸗Holstein. 48 639 136 216 Hannover. 8 4 959 341 300 246

50 000

Westfalen. Rheinland. 16 879 1 123 156

58 585

9 918 9 904] 1 230 110

603 337[11 300 090 2 809 943 157 132 279 848

694] 1 223 274

750 000

5 668 820 232 100 12 268 1 874 857 663 282 250 245 916 523 1 350 000

3 035 270 224 866 304 967 2 530 717 483 441

108 087 130 000

Sa. Preußen Bayern... Sachsen 1 Baden ... Mecklenburg. Braunschweig Anhalt... Bremen .. Hamburg . . ..

764 868 518

97 437 400 017 1pi 868 531 1 678 935

1 036 217 1 419 994 3 748 921

14 489

8 989 227 7 784 606 1 060 833/23 237 803 4 815 070

147 616 20 000

7 046 878

830 000 39 714 2 257 378

150 003

50 000 539 114

100 000

EI11I11

Ueberhaupt im deutschen Zollgebiet. Hierzu in der Zeit vom 1. August 1888 bis 31. Dezember 1888 . ..

1) 16477396,10 326 364 1 228 449 ² 24756920 ³)5 004 784 158 596 468/49 531 510 7 415 966 118650371] ,5 649 268 1 356 174]18 627 796

4 965 665 684 178 832

365 815] 9 304 256

Zusammen In demselben Zeitraum des Vorjahres ⁴)

175 073 864 59 857 874 8 644 415 14340729110 654 052 1 721 989 27 932 052 189 972 055/58 855 103] 3 613 932ʃ77 864 74015 615 627 1 215 213114 236 836

670 649 178 832 304 999 96

1) Darunter 907 396, ²) desgl. 7 087 936, ³) desgl. 550 841 kg, welche bereits in den Vormonaten abgefertigt, jetzt aber erst nach⸗

gewiesen worden sind.

6

Berlin, im Februar 1889.

⁴) Die Abweichungen von der vorjährigen Uebersicht beruhen auf nachträglich eingegangenen Berichtigungen.

Kaiserliches Statistisches Amt. Becker.

6 Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 13. Februar. Im weiteren Verlauf der gestrigen (14.) Sitzung des Hauses der Abgeord⸗ neten gelangte der Etat der Justizverwaltung zur Be⸗ rathung.

Bei Tit. 1 der dauernden Ausgaben (Gehalt des Ministers) bemerkte der Abg. Biesenbach: Er möchte dem neuen Justiz⸗ Minister, dem ja Alle ihr Wohlwollen entgegenbrächten, eine Bitte unterbreiten, welche in den weitesten juristischen Kreisen getheilt werde. Die Zahl der außeretatsmäßigen Assessoren sei in geradezu erschreckender Weise von Jahr zu Jahr gewachsen. 1600 unbesoldete Assessoren warteten vergebens mit schmerzlicher Sehn⸗ sucht auf etatsmäßige Anstellung. Gehe das so fort, so nach nothwendig ein juristisches Proletariat erwachsen, oder die nicht minder traurige Perspektive sich eröffnen, daß die juristische Laufbahn nur von Reichen und Wohlhabenden betreten werden könne. Nun sei es unbescheiden und unmöglich, daß der Staat etatsmäßige Stellen schaffe, lediglich um dem Andrange gerecht zu werden. Der Staat könne und müsse aber die⸗ jenigen Stellen, deren er zur Justizpflege bedürfe, auch mit etatsmäßigen Richtern resp. Staatsanwälten besetzen. Es sei notorisch, daß der Staat sozusagen aus dem großen Andrange in der juristischen Laufbahn Profit Schon seit Jahren müsse der Staat außerordentliche Mittel einstellen, um Hülfskräfte zu besolden. Diese Positionen würden sogar

erheblich überschritten unter der Motivirung, „daß das etats⸗

mäßige Pensionat sich in vielen Fällen nicht als ausreichend erwiesen habe.“ Unter diesen Umständen sei es billig und an⸗ gemessen, die etatsmäßigen Stellen im Richterstande und bei der Staatsanwaltschaft zu erhöhen, um so mehr, als der Justiz⸗Etat in Einnahme und Ausgabe balancire. Der Richter, der über Mein und Dein abzuurtheilen habe, müsse Muße besitzen, um sich in die abzuurtheilenden Fälle zu vertiefen, er müsse seinen Geist frisch und sich in der juristischen Wissenschaft auf dem Laufenden erhalten. Dies werde ihm aber durch die Ueber⸗ bürdung mit Geschäften erschwert. Wenn der Minister Er⸗ hebungen anstellen lasse, werde er sich überzeugen, daß seine (des Redners) Klagen nicht übertrieben seien. Er würde sich durch eine Remedur nicht bloß den Dank des Juristenstandes erwerben, sondern auch den des rechtsuchenden Publikums.

Regierungskommissar, Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath Schmidt: Die Justizverwaltung stehe durchaus auf dem Standpunkt des Vorredners. Die Verwaltung würde Unrecht thun, wenn sie von der großen Zahl von Gerichts⸗ Assessoren in der Weise Gebrauch machen wollte, daß sie dieser Kräfte wegen keine neuen Stellen schaffte. Es könne sich nur darum handeln, ob im einzelnen Falle das Bedürfniß neuer Stellen als dringend dargethan sei. Er könne versichern, daß die Justizverwaltung auch in Zukunft bestrebt sein werde, stets das Richtige zu treffen und mehr Stellen zu schaffen, wenn sie solche für nothwendig erachte.

Auf eine Anfrage des Abg. Lehmann bemerkte der Unter⸗ Staatssekretär Nebe⸗seflun städt, daß im Justiz⸗Ministerium zwei Gesetzentwürfe, betreffend das Notariat und die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für die ganze Monarchie, aus⸗ heasbege würden. Darin würden auch die rheinischen Wünsche,

treffend die Zuziehung von Instrumentszeugen bei der Auf⸗ nahme von Notariatsurkunden berücksichtigt werden. Voraus⸗ sichtlich würden die Gesetzentwürfe dem Hause noch im Laufe dieser Session zugehen.

Abg. Bödiker bedauerte, daß die Gerichts⸗Assessoren nicht nach der Anciennetät, sondern auf Grund der Bewerbung zu Richtern befördert würden. Es komme vor, daß für eine

dieselbe Stelle sich Assessoren aus den oberen und aus den unteren Hunderten bewürben. Wenn die Justizverwaltung die Grundsätze, nach welchen sie Gerichts⸗Assessoren anstelle, genauer präzisirte, so würden die Gerichts⸗Assessoren in ihren Erwartungen im einzelnen Falle nicht getäuscht werden. Der Redner sprach sodann die Erwartung aus, daß in Gemäß⸗ heit des preußischen Ausführungsgesetzes zum Gerichts⸗ ver fassungsgesetz die Gerichts⸗Assessoren möglichst häufig mit der Amtsanwaltschaft betraut werden möchten. Der Einwand, daß die Besetzung dieser Stelle eine zu fluktuirende werden würde, habe wohl früher eine Berechtigung gehabt, wo es nur 500 unbesoldete Assessoren gegeben habe, aber nicht jetzt bei einer Zahl von 1600, wo die Assessoren fünf Jahre und darüber auf eine Anstellung warten müßten.

Abg. Tramm: Es sei früher immer behauptet worden, daß die Justizbeamten besser gestellt seien als die Verwaltungs⸗ beamten. Der Abg. Andrae habe in seiner Schrift über die Gehaltsverhältnisse der höheren Justizbeamten nachgewiesen, daß diese Behauptung nicht zutreffend sei. Nun sei aller⸗ dings vor Kurzem eine Verordnung ergangen, nach welcher der persönliche Rang eines Raths vierter Klasse der Hälfte der Justizbeamten verliehen werden könne. Aber immerhin lägen dann die Verhältnisse noch so, daß, während der höhere Verwaltungs⸗ beamte 6 bis 7 Jahre nach dem Examen Rath vierter Klasse werde, die Hälfte der Justizbeamten dies nie werde, die andere Hälfte nur den persönlichen Rang eines solchen Raths erhalte. Dabei sei zu bedenken, daß der Jurist jede Verwaltungs⸗ Carrière, der Verwaltungsbeamte aber nicht die juristische Carrieère zu ergreifen qualifizirt sei. Man sollte um so mehr wünschen, daß die Rangverhältnisse für die beiden Beamtenkategorien die gleichen seien. Gewiß sei die Persönlichkeit im Leben in erster Reihe entschei⸗ dend, aber wenn einmal solche Rangverhältnisse durch Ver⸗ ordnungen festgestellt seien, so sollte jedem Stand das ihm ge⸗ bührende Maß zukommen. gu übersehen sei auch die finanzielle Seite der Sache nicht; der Beamte mit dem persönlichen Range eines Raths vierter Klasse erhalte keine Umzugs⸗, keine Tage⸗

elder wie der wirkliche Rath vierter Klasse. Eine Gleich⸗ tellung dieser beiden höheren Beamtenkategorien sei dringend wünschenswerth.

Abg. Dr. Hermes: Er möchte auf die im Reichstage vom preußischen Justiz⸗Minister zum Falle Geffcken abgegebenen Erklärungen zurückkommen. Der Justiz⸗Minister habe dort erklärt, daß die Briefe des Prof. Geffcken dem Angeschuldigten zurückgegeben seien und daß eine Vertheidigungsschrift weder von dem Angeschuldigten noch von dessen Vertheidiger zu den Akten eingereicht worden sei; wäre eine solche Vertheidigungs⸗ oder Entgegnungsschrift bei den Akten vorhanden gewesen, dann würde sie mit der Anklageschrift veröffentlicht worden sein. Der Vertheidiger des Angeschuldigten, Rechtsanwalt Wolffson, erkläre nun in öffentlichen Blättern, daß die Briefe bis vor einigen Tagen noch nicht zurückgegeben worden seien, und daß sich allerdings eine Entgegnungsschrift bezw. Vertheidigungsschrift bei den Akten befunden habe, da er eine solche übergeben habe. Er frage den Justiz⸗Minister, wie sich dieser Widerspruch zwischen den beiden Aeußerungen erkläre. In einem Artikel der „Kölnischen Zeitung“ befinde sich sodann aus einer Corre⸗ spondenz zwischen den Hrrn. Geffcken, von Stosch und von Roggenbach, welche sich über Jahre erstrecke, ein Extrakt von etwa 50 Zeilen, in welchen die beiden sehr verdienten Männer von Stosch und von Roggenbach mindestens als Reichsfeinde gekennzeichnet würden. Diese Correspondenz habe nur

röffentlicht b ines Bruchs

. eigne.

Panwalt Wolffson herzurühren scheint, daß

des Amtsgeheimnisses. Er frage den Justiz⸗Minister, ob ihm der Verfasser dieses Artikels oder der Urheber desselben bekannt sei und ob er event. die X“ beauftragt habe, gegen den Verfasser oder Urheber des Artikels im öffentlichen Interesse vorzugehen. Daß hier ein öffentliches Interesse vorliege und es dringend wünschenswerth erscheine, eine Sühne eintreten zu lassen, könne keinem Zweifel unter⸗ liegen und von keiner Seite bestritten werden.

Justiz⸗Minister Dr. von Schelling:

Meine Herren! Nachdem ich mein Amt erst seit wenigen Tagen angetreten habe, glaube ich auf die Zustimmung des hohen Hauses darin rechnen zu können, daß ich heute nicht sowohl gekommen bin um zu sprechen, als vielmehr um zu hören; und ich kann den Herren, die bisher das Wort genommen haben, nur die Versicherung geben, daß ich mit großer Aufmerksamkeit ihre Ausführungen, nicht bloß mit lebhaftem Interesse vernommen habe, sondern dieselben auch beherzigen werde. Die Bemerkungen des letzten Herrn Redners richten sich aber so persönlich gegen mich, daß ich nun doch wohl genöthigt bin, mein Stillschweigen zu brechen.

Meine Herren, die Angelegenheit Geffcken ist wohl eigentlich nicht dazu geeignet, in den Räumen dieses hohen Hauses erörtert zu werden. Der Prozeß Geffcken hat beim Reichsgericht geschwebt; der Immediat⸗ bericht, welcher zur Veröffentlichung der Anklageschrift geführt hat, ist nicht vom preußischen Justiz⸗Minister, sondern vom Herrn Reichs⸗ kanzler gegengezeichnet. Die Erklärungen, die ich in der Reichstags⸗

sitzung vom 5. Februar abgegeben habe, sind nicht gefallen in meiner

Eigenschaft als Justiz⸗Minister, sondern in meiner Eigenschaft als Bundesraths⸗Bevollmächtigter. Ich bin als Justiz⸗Minister nicht in der Lage, eine Auskunft über den Inhalt von Prozeßakten des Reichs⸗ gerichts zu geben; ich bin auch thatsächlich nicht im Stande, in dieser Hinsicht eine bestimmte Erklärung zu geben. In meiner früheren Stellung als Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts habe ich mich einer persönlichen Durchsicht der Untersuchungsakten wider Geffcken nicht unterzogen; meine ganze Stellung zu der Sache bestand darin, daß ich die Anordnung getroffen habe, im Reichs⸗ Justizamt sollten die Akten daraufhin geprüft werden, ob in den⸗ selben Entlastungsmaterial vorhanden sei, welches zur Vervoll⸗ ständigung des Sachverhalts beitrage und sich deshalb zur Publikation Auf den Informationen, welche ich infolge dieses Auftrages erhalten habe, beruhten die Erklärungen, welche ich in der Reichstags⸗

sitzung vom 5. Februar abgegeben habe.

Allerdings ist mir bekannt geworden, daß in einem Artikel des „Hamburger Korrespondenten“, welcher, wie der Herr Vorredner be⸗ merkte, von dem Vertheidiger des Professors Geffcken, dem Rechts⸗ in diesem Artikel meine Bemerkungen in der Reichstagssitzung bestritten sind. Ich muß indessen annehmen, daß die mir zugegangenen Informationen im Wesent⸗ lichen zutreffende waren. Am Schluß des genannten Artikels hat der frühere Angeschuldigte, oder der Vertheidiger im Namen des An⸗ geschuldigten. die Erklärung abgegeben, daß er seinerseits auf die Veröffentlichung derjenigen bei den Akten befindlichen Er⸗ klärungen und Anträge, die in dem Artikel erwähnt sind, kein Gewicht lege. Eine solche Erklärung so vermuthe ich würde nicht ab⸗ gegeben sein, wenn in jenen Anträgen und Erklärungen, deren Vor⸗ handensein ich nicht bestreiten kann, neue Thatsachen, die auf die Ent⸗ lastung des Angeschuldigten ein Licht zu werfen geeignet waren, ent⸗ halten wären. 8 4

Was die Zurückgabe der Briefe anlangt, so ist meines Wissens unter dem ersten Februar des Jahres von Seiten des Reichsgerichts die Freigabe der beschlagnahmten Briefe und Schriftstücke verfügt

jworden; ich muß annehmen, daß diese Verfügung inzwischen zur Aus⸗

führung gekommen ist und auch schon am 5. Februar zu der Zeit, wo ich im Reichstage das Wort ergriff zur Ausführung ge⸗ langt war.

Wenn der Herr Vorredner noch eines Correspondenzartikels in der „Kölnischen Zeitung“ erwähnte, so kann ich darauf nur erwidern, doß dieser Correspondenzartikel mir vollständig fernsteht. Ich weiß nicht, wie der Herr Abgeordnete dazu kommt, den Justiz⸗Minister für einen Correspondenzartikel in der „Kölnischen Zeitung“ verantwortlich zu machen. Ist durch diesen Correspondenzartikel ein Bruch des Amtsgeheimnisses begangen, so mag doch der Herr Vorredner sich an diejenigen Instanzen wenden, welche über den Bruch eines Amts⸗ geheimnisses zu wachen haben.

Abg. Motty wünschte eine weitere Vermehrung und bessere Remunerirung der Dolmetscher an den Gerichten in den polnischen Landestheilen, da der Mangel an solchen häufig zu Terminsverlegungen führe.

Regierungskommissar, Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath Schmidt: Die Dolmetscher seien für die Justizpflege von der größten Be⸗ deutung und es werde diesem Zweige der Justizverwaltung roße Aufmerksamkeit gewidmet. Die Gehälter der Dolmetscher feien fortdauernd erhöht worden, zuletzt im Jahre 1886; auch der Fonds für Remunerationen sei erheblich gesteigert worden. Eine neue Verordnung habe die Anforderungen an die Dol⸗ metscher erheblich verschärft. Der Remunerationsfonds sei be⸗ sonders für vorübergehende Entschädigungen und für die An⸗ wärter für den Dolmetscherdienst bestimmt, damit diese von dem Examen bis zu ihrer Anstellung ihr Leben fristen könnten.

Abg. Munckel: Die von dem Abg. Dr. Hermes gegebene Anregung, für welche der Justiz⸗Minister dankbar sein sollte,

ehöre in der rce in dieses Haus. Denn der preußische Fustiz Minister habe im Reichstage die Erklärungen abgegeben, deren thatsächliche Richtigkeit bestritten worden sei. Die heutige Erwiderung des Justiz⸗Ministers sei nicht so aus⸗ gefallen, wie er (Redner) gewünscht hätte. Was die Zurück⸗ gabe der Briefe betreffe, so könne er bei dem längeren Zeitraum, der zwischen Wollen und Voll⸗ bringen beim juristischen Geschäftsgang liege, mit der Antwort wohl befriedigt sein. Schlimmer stehe es mit der Antwort des Ministers auf die Behauptung in der Reichstagsdebatte, es seien widerrechtlich Schriftstücke zur Benachtheiligung des Beklagten veröffentlicht worden. Der Minister habe gesagt, die Anklageschrift sei so objektiv, daß sie zugleich die Ver⸗ theidigungsmomente gebracht habe. Hieran habe er die that⸗ sächliche Bemerkung geschlossen, es sei keine Vertheidigungs⸗ oder besser Entgegnungsschrift eingegangen; wäre sie ein⸗ gegangen, so würde sie mit veröffentlicht worden sein. Er habe nicht über den Werth der Entgegnungsschrift gesprochen, son⸗ dern ihr Vorhandensein geleugnet. Daß in dieser Sache der Vertheidiger keine Entgegnung auf die Anklageschrift gemacht haben sollte, sei ihm (Redner) wunderbar gewesen. Und heute sage der Minister: eine Schrift sei da, es stehe aber nichts Erhebliches drin. Das sei doch ein ungeheurer Unterschied. Der Reichskanzler habe gewollt, daß die Reichsangehörigen entschieden. Dann hätte man ihnen aber nicht nur das halbe Material geben sollen. Ob die Schrift wichtig sei, müßten die Reichsangehörigen selbst entscheiden, nicht der Justiz⸗Minister oder Staatssekretär im Reichs⸗Justizamt. An der Spitze der Justiz müsse man den Unterschied kennen zwischen einer nicht vorhandenen und einer unwichtigen Schrift. Daß dies nicht der Fall sei, erfülle ihn mit Bedauern. Die Schärfe der Unterscheidung, die den Richterstand auszeichnen solle, sollte auch bei dem höchsten Repräsentanten desfelben zum Ausdruck kommen. Ein Bruch der dh hgsh liege vor. Würde im Reichstage an den neuen Staatssekretär eine An⸗

frage gerichtet , so würde vi leicht dieser err

sei noch zu neu und nur gekommen, um zu hören. Diese An⸗ gelegenheit hier vorzubringen, sei mit Fug und Recht geschehen. Abg. Günther wünschte eine Besserstellung derjenigen Beamten, welche im Nebenamt mit Kassengeschäften be⸗ traut sind. Vize⸗Präsident Dr. Freiherr von Heereman: Das Wort werde nicht weiter gewünscht, er schließe die Debatte. Der Titel wurde bewilligt. Im Kap. 73 (Ober⸗Landesgerichte) verlangt die Regierung eine Erhöhung der Gehälter der den Ober⸗Staatsanwalten beigegebenen Staatsanwalte auf einen Betrag von 4800 bis 6600 ℳ, während dieselben jetzt 2400 bis 4800 beziehen. Der Referent Abg. Bödiker führte aus, daß in der Kom⸗ mission Seitens der Regierung namentlich angeführt sei, daß diese Staatsanwalte in Vertretung der Ober⸗Staatsanwalte manchmal Geschäfte zu besorgen hätten, in denen sie als Vor⸗ gesetzte Personen gegenüberträten, die ein höheres Gehalt und höheren Rang als sie selber hätten. Die Kommission be⸗ antrage, das Gehalt der betreffenden Staatsanwalte in Höhe von 2400 bis 4800 zu belassen, dagegen jedem der be⸗ treffenden 13 Beamten eine Funktionszulage von je 600 zu gewähren und den Titel übertragbar zu machen mit dem die Staatsanwalte bei den Land⸗ und Amtsgerichten betreffen⸗ den Titel des nächsten Kapitels. Regierungskommissar, Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath Schmidt: Die Regierung erachte ihren Vorschlag für den korrekteren und besseren und bitte, diesen anzunehmen. Es handele sich nicht um eine Gehaltsaufbesserung, sondern um eine größere Etatsmittel erfordernde neue Organisation, die die bisherigen Erfahrungen nothwendig erheischten. Bei der Einführung der neuen Justizorganisation im Jahre 1879 habe man die künftige Thätigkeit der Ober⸗Staatsanwalte noch nicht genügend übersehen können und die Justizverwaltungs⸗ organisation sei noch nicht abgeschlossen gewesen. Bei Ein⸗ stelung der Gehülfen für die Ober⸗Staatsanwalte habe man geglaubt, auf züngere Kräfte Bedacht nehmen zu können, für die das damals ausgeworfene 5 ausreichend gewesen sei. eute aber erstrebten diese Kräfte, möglichst bald von der taatsanwaltschaft fortzukommen und meldeten sich zu den besser dotirten Richterstellen. Solche Verhältnisse seien geeignet, die Rechtspflege zu stören. Die Ober⸗Staatsanwalte seien die Regulatoren für die gesammte Thätigkeit der Staatsanwalt⸗ schaft einer Provinz, sie beaufsichtigten das ganze Gefängniß⸗ wesen, bearbeiteten in Gemeinschaft mit dem Ober⸗Landes⸗ erichts⸗Präsidenten oder auch ohne diesen einen großen Theil er Verwaltungsgeschäfte des Ober⸗Landesgerichts. Diese wichtige Stellung der Ober⸗Staatsanwalte mache die Besetzung der Stellen ihrer Gehülfen mit älteren, erfahrenen und erprobten Beamten nothwendig, besonders da die Ober⸗Staats⸗ anwalte häufig in Folge von Urlaubs⸗ und Inspektionsreisen in die Provinz abwesend seien. Eine Besetzung dieser Stellen durch Beamte, die bereits die Qualifikation für den Ersten Staatsanwalt besäßen und somit auch eine Gehaltserhöhung, sei also dringend nothwendig.

Abg. von Meyer (Arnswalde): Die Motivir ung des Kommissionsbeschlusses habe ihn nicht befriedigt. Eine Funktionszulage bessere die Lage der betreffenden Beamten wenig, da sie nicht pensionspflichtig seien. Das Exemplifiziren auf Hannover, dessen Zustände hier zum Vorbild genommen werden sollten, beginne er bereits für Aberglauben zu halten. Eine Forderung der Gleichstellung der Beamten mit den Appellationsgerichts⸗Räthen sei vollständig gerecht⸗ fertigl, und er könne sich nur dem Vorschlage der Regierung anschließen. Warum seien denn noch immer die Staatsanwalte an den Landgerichten schlechter gestellt, als die Amtsrichter? oder warum erreichten sie wenigstens nicht das⸗ selbe Maximum? Eine Erhöhung dieser Stellen würde im nächsten Etat sehr wünschenswerth sein. Wenn man im Range gleichgestellte Beamtenklassen verschieden dotire, erziele man weiter nichts, als ein Wetteifern und ein Streberthum, das er nicht wünsche.

Abg. Dr. Windthorst: Es sei für ihn als Hannoveraner gefährlich, hierbei zu sprechen; doch er sei Hannoveraner und werde es bleiben trotz aller Anfechtungen. Er sei gegen die Vorschläge der Regierung und sei gegen die Vorschläge der Kommission. Er wollte es einfach beim Alten belassen. Die Staatsanwalte seien gegenüber dem Gerichtspersonal schon jetzt 8 sehr bevorzugt und würden es künftighin noch mehr werden. Die

evorzugung liege jetzt in dem außerordentlich raschen Avancement. Die höheren Stellen bei den Gerichten würden schon jetzt vorzugs⸗ weise aus Staatsanwaltskreisen besetzt, und das greife bereits in das Reichsgericht hinüber. Er werde der Regierung die geforderte Organisation und auch die Mehrforderung bewilligen, wenn sie sich entschließen könne, sämmtliche Staatsanwalte auf das Avancement bei den Gerichten verzichten zu lassen. Durch die jetzigen Fusbänd⸗ werde das Vertrauen in die Gerichte be⸗ denklich gefährdet. Die Herren würden durch ihre Beschäftigung in eine gewisse einseitige Richtung hineingedrängt und diese mache dieselben immer weniger fähig, unparteiisch zu urtheilen; wenn die rasch aufrückenden Staatsanwalte auch noch höhere Gehalte beziehen sollten, so sei das eine doppelte Bevorzugung.

n Hannover sei früher die Staatsanwaltschaft von den

erichten getrennt gewesen, und mit gutem Erfolg. Ein Zurückgreifen auf diese Organisation würde sehr am Platze sein.

Ministerial⸗Direktor, Wirklicher Geheimer Ober⸗Justiz⸗ Rath Dr. Droop: Es sei ganz unzutreffend, daß die Stellen der Präsidenten und Direktoren bei den Land⸗ Fhten vorzugsweise mit Staatsanwalten besetzt würden.

on 92 Landgerichts⸗Präsidenten seien 85 vorher Richter und nur 7 Staatsanwalte gewesen. Davon entfielen auf die alten Provinzen nur 2. Von den Landgerichts⸗Direktoren seien nur 4 oder 5 unmittelbar vorher Staatsanwalte gewesen.

Die Abgg. Korsch, Graf zu Limburg⸗Styrum und Günther erklärten sich für die Regierungsforderung. Die Stellung der Adjunkten der Ober⸗Staatsanwalte sei eine überaus wichtige und verantwortliche. Es sei deshalb nothwendig, diese Stellen mit älteren Herren zu besetzen und mit einem zureichenden Gehalt und entsprechenden Rang auszustatten. Der finanzielle Effekt der ganzen Maßregel sei ein minimaler. Die Differenz der Forderung der Regierung und dem Vorschlage

er Kommission betrage nur 13 500

Abg. Francke erklärte, er werde im Gegensatz zu dem Abg. Günther für den Antrag der Kommission stimmen. Nach der Vorlage der Regierung handele es sich um eine Gehalts⸗ aufbesserung von 55 Proz., die man nicht mit einem Schlage bewilligen fnne, zumal nachdem man die Mehrforderung für die Unter⸗Staatssekretäre abgelehnt habe. Aus dem Umstande, daß die Adjunkten im Vertretungsfalle Befehle an ihnen gleich⸗ oder übergeordnete Behörden erließen, . icht d

Beftgats zur Bekleidung eines höheren Ranges hergeleitet werden.

Der Antrag der Budgetkommission wurde darauf an⸗ genommen. 1

Bei den Ausgaben für die Kassenbeamten wünschte der Abg. von Pilgrim für die Rendanten bei den Amtsgerichten eine Fhee von 300

ie Ausgaben wurden bewilligt. Entsprechend dem An⸗

trage der Budgetkommission wurden als Funktionszulage für 13 Staatsanwalte bei den Ober⸗Landesgerichten je 600 ℳ, zusammen 7800 ℳ, in den Titel 10 a eingestellt.

Im Uebrigen wurden die Ausgaben für die Ober⸗Landes⸗ gerichte unverändert und ohne Debatte bewilligt.

Schluß 3 ³¾4 Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 11 Uhr.

Gewerbe und Handel 1.

der preisgekrönten deutschen Aussteller auf der Welt⸗ ausstellung zu Brüssel im Jahre 1888 ““ Wettstreit.

Fortschrittspreise. Friedr. 6 Poetsch, Berg⸗ und Hütten⸗Ingenieur zu Magdeburg. Friedr. Heim u. Cie., Buchdruckermaschinenfabr. zu Offenbach a. M. Zellstofffabrik Waldhof zu Waldhof in Baden. Ferd. Schaaf u. Cie., Pianofortefabr. zu Frankfurt a. M. A. Neubecker, Maschinenfabrikant zu Offenbach a. M. Büttner u. Meyer zu Uerdingen a. Rh. Ph. Mayfarth u. Cie. zu Frankfurt a. M.

Ehrenpreise. S. g u. Söhne, Röhrenwalzwerke, Kesselbau, zu Gleiwitz

i. Schl. Friedr. Schulz, Maschinenfabrik, zu Mülhausen i. Els. Vorzüglichkeitspreise. De. Nähmaschinenfabrik vorm. Josef Wertheim zu Frankfurt

a. M. C. W. Julius Blancke u. Cie., Maschinenfabrik, zu Merseburg. K. u. Th. Möller, Maschinenfabr. Kupferhammer v. Brackwede. Gebrüder Stollwerck zu Köln a. Rh.

Buß, Sombart u. Cie. zu Magdeburg.

Goldene Medaillen.

M. Kunz, Direktor der Blindenanstalt zu Illzach i. Els.

Rheinische Schiefertafelfabrik zu Worms a. Rh.

Berliner Patent⸗Gold⸗ u. Silberpapierfabrik zu Berlin.

Fischer u. Fritzsch, Pianofortefabrik, zu Leipzig.

Friedr. Droell, Verbandstofffabrik und chir. Artikel, zu Mannheim.

Veit u. Philippi zu Hamburg.

Philips u. Mathée, Wollwäscherei und Carbonisiranstalt, zu Stoll⸗ berg b. Aachen.

Anton Sahlmann, Hopfenhandlung, zu Fürth i. Bayern.

Sesö Dekorateur und Königlicher Hof⸗Möbelfabrikant zu

ünchen. Crasselt u. Raehse, Pianofortefabr. zu Löbau i. S Theodor Reiner, Maschinenfabr. zu Leipzig.

Silberne Medaillen.

Aluminium⸗ und Magnesiumfabrik zu Hemelingen bei Bremen.

G. Hechelmann, optische Instrumente, zu Hamburg.

Alexander Obermeyer zu Barmen⸗Rittershausen.

J. Gaedicke, Photograph zu Berlin, Ritterstraße 74. Bronzene Medailllen.

G. Siebert, Platinschmelzerei, zu Hanau a. M.

Ausstellung.

Ehrenpreise. 8 fen Herm. Poetsch, Berg⸗ und Hütten⸗Ingenieur in Magdeburg.

Friedrich Heim u. Cie. zu Offenbach a. M. ené Cornely, Kommissar der deutschen Abtheilung, Prachtwerke: Die Jagd und ihre Wandlungen, Antwerpen und seine Welt⸗

ausstellung im Jahre 1885, zu Brüssel.

Zellstofffabrik Waldhof, zu i. Baden.

C. Ruf, Hofphotograph Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden und Ihrer Großherzoglichen Hoheit der Frau Herzogin von Hamilton, in Freiburg i. Baden und Mannheim.

Oskar Prietsch, Fabrik orientalischer Teppiche, zu Kottbus.

S. Elster, Fabrik für Gasmesser, zu Berlin.

Wilhelm Benger Söhne zu Stuttgart.

C. Terrot, Maschinenfabrik und Gießerei, zu Kannstatt.

Fr. J. Brodt, Weingroßhandlung, zu Bingen a. Rh.

Ludwig Denker's Erben, Sensenfabrik, zu Sulingen.

J. W. Huesgen, Weingutsbesitzer zu Traben a. d. Mosel. 1

Cölner Werkzeugmaschinenfabrik von Wilh. Quester zu Köln a. Rh.

J. N. Schurz u. Cie., Weingutsbesitzer zu Koblenz.

Kalker Trieurfabrik und Fabrik gelochter Bleche von Mayer u. Cie. zu Kalk b. Köln.

Fn Wolff u. Cie., Aktiengesellschaft für Torfstreufabrik, zu Bremen.

ernhard Bing, Hopfenhandlung, zu Nürnberg.

M. B. Bodenheim, Faßfabrik, zu Kassel.

Aachener Exportbierbrauerei von Dittmann u. Sauerländer, Aktien⸗ gesellschaft, Rothe Erde o. Aachen.

Arthur Moch, Hopfenhandlung, zu Hagenau i. Els.

A. Neubecker, Maschinenfabrik, zu Offenbach a. M.

G. Pschorr zu München. 3

Karl Brüning, Wagenfabrikant zu Wernigerode a. Harz.

Veit u. Philippi zu Hamburg.

C. G. Haubold jr., Maschinenfabrik, zu Chemnitz. 1“

C. W. Julius Blancke u. Cie., Maschinenfabrik, zu Merseburg.

Friedr. Schulz, Maschinenfabrik, zu Mülhausen i. Els.

Josef Wagner, Bierbrauerei „Zum Augustiner“, zu München.

C. F. Asche u. Cie., pharmazeutische Produkte, zu Hamburg.

Rietschel u. Henneberg zu Berlin.

Heinr. Wellhöfer u. Cie., Faßfabrik, zu Frankfurt —Sachsenhausen.

Goldene Medaillen.

Rheinische Schiefertafelfabrik zu Worms a. Rh. Klein, Forst und Bohn Nachfolger, Maschinenfabrik und Eisengießerei, zu Johannisberg a. Rh. 9 8 J. Miesler, Chromolithographische Kunstanstalt, zu Berlin F. M. Weiler's Liberty machine works zu Berlin. N. G. Elwert'sche Verlagsbuchhandlung zu Marburg in Hessen. Königlich S. Stenograph. Institut zu Dresden. 1. G. Hechelmann zu Hamburg. Otto Himmler, Spezialist für Mikroskope und Objektive zu Berlin. Friedr. Lux, Werkstätte für Fein⸗Mechanik, zu Ludwigshafen a. Rh. Schmidt, Kranz u. Cie., Kommandit⸗Ges., Masch.⸗Fabr. u. Eisen⸗ gießerei, zu Nordhausen. 8

F. Adam, Pianofortefabrik, zu Krefeld.

ischer u. Fritsch, Pianofortefabrik, zu Leipzig.

riedr. Dröll, chirurg. Artikel, zu Mannheim.

erdinand Schaaf u. Cie, Pianofortefabrik, zu Frankfurt a. M. Richard Galle, Mechaniker zu Berlin. A. Glaser Nachfolger zu Leipzig. Ruscheweyh u. Schmidt, Möbelfabrik, in Langenöls in Schl. Karl Schneider's Erben, Porzellanfabrik zu Gräfenthal, i. Thür. Biktor von der Forft⸗ Gläemalgret⸗Anst vr sif.

W1“

884 n. Gold⸗ und Silberwaarenfabrikation, zu Ruhr ort a. Karl Treibs, Oberstein a. N. Philips u. Mathée, Wollwäscherei⸗ und Karbonisir⸗Anstalt, zu Stoll kerg bei Aachen. Nähfadenfabrik, vormals Julius Schürer zu Augsburg. Butenberg, Heusch u. Cie., Nadelfabrik, zu Aachen. W. Hoddick u. Cie., Spinnerei, Seidenfärberei und Nähseidenfabrik gegr. 1845, zu Langenberg - J. F. Mayer, Tuch⸗ und Filzfabrik, zu Eupen. I geb. Franz, hygienische Korsets und Apparate, erlin. Karl Adorno, Hopfenhandlung, zu Tettnang in Württemberg. Nikolaus Baden, Weingutsbesitzer und Schaumweinkellerei, zu Trier. Gebrüder Deis, Weinhandlung, zu Köln a. Rh. Gebrüder Eckel, Weingutsbesitzer zu Deidesheim (Rheinpfalz). Rhe nische Sensenfabrik von Grünewald u. Cie. zu Kalk b. Köln Gebrüder Heymann, Weingroßhandlung, zu Wiesbaden. C. W. Hülsemann, Cigarren⸗ und Cigarettenfabrik, zu Altenburg i. S Heinr. Schopflocher, Hopfenhandlung, zu Fürth bei Nürnberg Joh. Balth. Urbach, Weinhandlung, zu Köln a. Rh. 1 E. Würzburger, Weingroßhandlung, zu Kreuznach. Bürgerliches Brauhaus zu München. Louis Geisel, Bierbrauerei, zu Neustadt a. d. Haardt. Emil Heiden⸗Heimer, Hopfen⸗ und Malzhandlung, zu Mainz a. Rh Gg. Hünner, Bierbrauerei, Anspach in Bayern. G. N. Kurz'sche Brauerei J. G. Reif zu Nürnberg. Anton Sahlmann, Hopfenhandlung, zu Fürth bei Nürnberg. Oskar ““ sächsischer Hoflieferant, Liqueurfabrik zu Erfurt. H. Underberg⸗Albrecht zu Rheinberg a. Niederrhein. Kalker Trieur⸗Fabrik und Fabrik gelochter Bleche von Mayer u. Cie zu Kalk bei Köln. C. W. Julius Blanke u. Cie. zu Merseburg. Bodong u. Cie., Lederfabrik, zu Eupen. 1 C. Otto Gehrkens zu Hamburg. Graubner u. Scholl, Lederfabrik, zu Höchst a. M. e e. Roßlederfabrik und Spezialität Spiegelwaare, z erlin. A. Riebeck'sche Montanwerke, Aktiengesellschaft, zu Halle a. S. Se-. Janssen u. Cie., Färberei, zu Krefeld. ebrüder Lohse, Baumwoll⸗ und Rauchwaarenfärberei, 9 eagi J. D. Riedel, Fabrik chemisch⸗pharmazeutischer Präparate, „Schla mittel, Sulfonal Riedel“, zu Berlin. G. Siebert, Platinschmelz, zu Hanau a. M. H. Hof⸗ u. Marstall⸗Thierarzt a. D., Hufschmierefabrik. zu eimar. Benno, Jaffs u. Darmstaedter zu Martinikenfelde bei Berlin. Karl Söchwarniß, Fabrik technischer Gummiwaaren, zu Berlin N. S. Huldschinsky u. Söhne, Röhrenwalzwerke und Kesselbau, zu Glei⸗ witz in Schlesien. J. E Reinecker, Werkzeugfabrik, zu EFenrgit Th. Catow u. Co., Maschinenfabrik und Eisengießerei, zu Bielefeld K. u. Th. Möller, Maschinenfabrik, Kupferhammer⸗Brackwede. Gebrüder Stollwerck zu Köln. Erste bayrische Eisschrankfabrik von Josef Ploschitznick zu Aschaffenburg. B. Polack zu Waltershausen in Thüringen. J. Berliner, Telephon⸗ und Mikrophonfabrik, zu Hannover. C. Conradty, Fabrik elektrischer und galvanischer Kohlen, zu Nürnberg. M. Schorch u. Cie., elektrotechnische Fabrik, zu Rheydt bei M.Gladbach. 8 Max Arnold, Fabrik medizinischer Verbandstoffe, zu Chemnitz. Gebrüder Adt zu Forbach in Lothringen. Becker u. Uhlmann zu Berlin. David Grove, Königlicher Hoflieferant, Fabrik von Heizungs⸗ und Ventilationsanlagen, zu Berlin. Johann Friedrich Kraeblin zu Chemnitz. Koehler u. Cie., Anfertigung von Geräthschaften, zu Heidelberg. Dennert u. Pape, mathematisch⸗mechanisches Institut, zu Alt Emil Haas, Gasmesserfabrik, zu Mainz a. Rh. Wilhelm Laaf, Hof⸗Konservenfabrik, zu Mainz a. Rh. L. Leichner, Berlin. 5 11“ Emil Sydow, Berlin. W. Koch, Faßfabrik, zu Berlin Erdm. Kircheis, Maschinenfabrik, zu Aue in Sachsen. Mechanische Bindfadenfabrik E. Probst zu Immenstadt in Bayern. Treutler u. Schwarz, Maschinenfabrik, zu Berlin. Beck u. Henkel, Maschinenfabrik, Kassel. J. R. Voß, Berlin No. W. Meeser, Hossbuchhandlung, zu Berlin.

Silberne Medaillen.

Julius Groos, Buchhandlung, zu Heidelberg. Albert u. Cie., Schnellpressenfabrik, zu Frankenthal bei Jakob Meister zu Bockenheim⸗Frankfurt a. M. 8 Emkes, Präge⸗ und Vergoldeanstalt, zu Dülken. erliner Gold⸗ und Silberpapierfabrik zu Berlin. H. Papierwaarenfabriken, Kassel, Oberkaufingen und

elsa. Bernh. Halle, optisches Institut, zu Potsdam. 1 Clemens Riefler, Fabrik mathem. Instrumente, zu Münche Georg Rosenmüller, mathem. Instrumente, zu Dresden. M. Grumt, Photograph zu Dresden. Moellendorf u. Bachmann, Photographen zu Stettin. John Sachs u. Cie., älteste Trockenplattenfabrik Deutschlands, zu Berlin S., Ritterstr. 88. Ludwig Schaller, Photograph zu Stuttgart. J. G. Vogel u. Sohn, Pianofortefabrit, zu Plauen. Brunnenverwaltung (Ph. Herm. Fay u. Cie.) zu Soden a. Taun. Dr. Christoph Temminck, orthopädische Heilanstalt, zu Münster i. W. Feldmannf 8 Schneider, Mineralwasserfabrik, zu Aachen, Straßburg rüssel. 1 Albert Arns, Maler zu Düsseldorf. H. Bundermann, Polsterwaarenfabrik, zu Berlin. Karl Wilh. Fuchs, Rollladenfabrik, zu Pforzheim. Ludwig Spiegelberger, Goldwaaren, zu Fürth bei Nürnberg Nikolaus Trübner, Gold⸗ und Silberwaaren, zu Heidelberg E. Weitz, Juwelier zu Gr. Glogau. Laura Wendelburg, Fabrik von Gold⸗ und Silber⸗iligr. zu Berlin. Karl Herm. Behnisch zu Luckenwalde bei Berlin. A. Volmer, Schlosser und Mechaniker zu Aachen. Wilhelm Barfuß, Strumpfmaschinenfabrik, zu Apolda. Born u. Joachim zu Berlin. A. Bünger, Fabrik von Eisengarnen und Schnürriemen, zu Varmen⸗ Rittershausen. Deutsche Loofah⸗Waarenfabrik von H. Wickel zu Halle a. S Georg Engler, Holzspielwaaren, zu Stuttgart. Gumbert u. Prokasky, hygienische Beinkleider, zu Berlin. 8 Hoffmann u. Ohnstein, Verlagsbuchhandlung und Verlag von Stickerei⸗ Monogrammen, zu Leipzig. W. Hoddick u. Cie., Spinnerei, Seidenfärberei und Nähseidenfabrik. gegr. 1845, zu Sneeehehs (Rheinpr.). Julius Kauffmann u. Cie., vorm. Simon May u. Cie., zu Hannover. 3 Kunz, Bürsten⸗ und Pinselfabrik, zu Donaueschingen. .Rose, Fantasie⸗ und Wollwaaren, zu Chemnitz. ermann Sander, Wollwaarenfabrik, zu Rixdorf bei Berlin. rau Schwaan, geb. Franz, Korsetfabrik, zu Berlin, Besselstraße 5. ugust Teichmann, Fantasie⸗ und Wollwaaren, zu Wingendorf bei Frankenstein in Sachsen. 8 1 Steinle u. Wille, Tuchfabr., zu Burg b. Magdeburg. Behr u. Vollmöller, Trikotwaaren, zu Vaihingen⸗Stuttgart. Aluminium⸗ u. Magnesiumfabrik zu Hemelingen bei Bremen. en, Maschinenbau und Eisengießerei, 1

8