1889 / 42 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Feb 1889 18:00:01 GMT) scan diff

Staatsfonds gewährt werden. In Münster und Braunsberg werden, da dort Wittwen⸗ und Waisen⸗Versorgungsanstalten nicht bestehen, die Wittwen⸗ und Waisengelder vollständig aus Staatsfonds gewährt. Zur Aushülfe in Fällen besonderen Bedürfnisses, namentlich auch für die Hinterbliebenen der vor dem Inkrafttreten der neuen Organisation verstorbenen Universitätslehrer, sowie mit Rücksicht darauf, daß einzelne Klassen von Universitätslehrern, welchen die Mitgliedschaft der unter Nr. 4 erwähnten Anstalten bisher zugänglich war, denselben künftighin nicht mehr beitreten können, werden ferner zu Unterstützungen Mittel bereit zu stellen sein. Insoweit die Mittel des Etatsfonds zur Erfüllung der vorbezeichneten Zwecke nicht erforderlich sein werden, sollen dieselben Anstalten zur Verstärkung ihres Vermögens überwiesen werden, um die Kassen thunlichst zur Erfüllung ihrer Aufgaben ohne Staats⸗ beihülfe in den Stand zu setzen. Zur Ausführung dieses Plans wird die Bereitstellung von 160 000 jährlich ge⸗ nügen, worauf der nicht fundationsmäßige Zuschuß an die Professoren⸗Wittwen⸗Versorgungsanstalt der Universität Berlin mit 17 000 jährlich, sowie der bisher ser Unterstützung für Hinterbliebene von Universitätslehrern zur Verwendung gelangte Betrag von durchschnittlich 8000 jährlich zur Anrechnung kommen. Zu Stipendien und Unterstützungen für würdige und bedürftige Studirende 68 766 38 (unverändert). Zur Er⸗ gänzung des Fonds für Studirende deutscher Herkunft zum Zwecke späterer Verwendung derselben in den Provinzen West⸗ ö und Posen, sowie für Studirende aus dem Regierungs⸗

ezirk Oppeln 100 000 (unverändert). 11) Die Zahlungen vermöge rechtlicher Verpflichtung an die Gymnasien zu Brauns⸗ berg, Gumbinnen, Berlin, Brandenburg ꝛc. belaufen sich auf 230 419 22 Z (+ 9306 96 J), die Zuschüsse für die vom Staate zu unterhaltenden Anstalten wie Friedrichs⸗ Kollegium und Wilhelms⸗Gymnasium zu Königsberg, Gym⸗ nasien zu Allenstein, Bartenstein ꝛc. auf 3 876 742 62 (+ 234 863 ℳ). Die Zuschüsse für die vom Staate und von Anderen gemeinschaftlich zu unterhaltenden Anstalten, das Gymnasium zu Küstrin, die Ober⸗Realschule zu Breslau ꝛc. betragen 110 749 50 3 (+ 47 065 ℳ) und die Zuschüsse für die von Anderen zu unterhaltenden, aber vom Staat zu unterstützenden Anstalten, nämlich Realgymnasium zu Osterode, Realgymnasium zu Pillau ꝛc. ergeben eine Summe von 856 276 04 (+ 42 506 ℳ). Die Gesammtsumme der Zuschüsse an die höheren Lehranstalten ist mit 5 478 473 48 3 (X+ 315 727 96 ₰) verzeichnet. 12) Die Aus⸗ gaben für das Elementar⸗Unterrichtswesen sind mit 55 490 921 94 (+ 19 275 844 66 3) angegeben, davon kommen auf die Schullehrer⸗ und Lehrerinnen⸗ Seminare 5 279 916 65 Pf. (+ 69 891 97 ). Das neu errichtete Seminar zu Friedeberg N.⸗M. reicht nicht hin, um den ganzen Bedarf an Lehrkräften für die Provinz Brandenburg und die ihr nahe liegenden Kreise der Provinz Posen zu decken. Es hat sich daher das Bedürfniß heraus⸗ gestellt, den Nebenkursus in Kyritz fortbestehen zu lassen. Durch geringe bauliche Veränderungen am Seminargebäude in Warendorf ist es möglich geworden, zu den bisherigen 45 Internats⸗Zöglingen weitere 30 Seminaristen aus dem Externat in das Internat überzuführen. Durch den Abgang einer Lehrerin bei dem Lehrerinnen⸗Seminar in Münster 8” es möglich geworden, eine Lehrerinnenstelle in eine ordentliche Lehrer⸗ stelle umzuwandeln und dadurch die Einrichtung des Seminars derjenigen anderer Lehrerinnen⸗Seminare gleichzustellen. Das Bedürfniß nach katholischen weiblichen Lehrkräften hatte die Ein⸗ richtung eines Lehrerinnen Kursus in Montabaur nothwendig emacht. Nachdem sich dieses Bedürfniß als ein dauerndes erausgestellt hat, erscheint es geboten, dieser Einrichtung eine feste Gestalt zu geben. Das Seminar zu Siegburg hat bis etzt der Vollzahl der Lehrkräfte entbehrt. Neu hinzugetreten ist das mit einer Mädchenschule als Uebungsschule verbundene Lehrerinnen⸗Seminar zu Trier, welches bisher als höhere Mädchenschule geführt wurde. Die Zuschüsse 5 die Präpa⸗ randen⸗Anstalten betragen 477 330 (+ 6966 ℳ), für die Turnlehrer⸗Bildungsanstalt in Berlin 88 910 (+ 1440 ℳ), für die Schulaufsicht 2342011 71 Z(+ 418045 71 J) und für das Elementarschulwesen 46572008 32 (+ 18 724 630 98 J). Behufs allgemeiner Erleichterung der Volksschullasten 26 000 000 (+ 16 000 000 ℳ). Mehr: auf Grund des Gesetzes vom 14. Juni 1888 zweite Hälfte des Gesammtbedarfs von 20 000 000 10 000 000 ℳ, auf Grund einer besonderen Vorlage 6 000 000 ℳ, zusammen 16 gaben für Taubstummen⸗ und Blindenwesen betragen 90 325 csrereberh und die für Waisenhäuser und andere Wohl⸗ thätigkeitsanstalten 115 429 26 (+ 17 300 ℳ). 13) Die Ausgaben für Kunst und Wissenschaft ergeben eine Summe von 3 850 847 (+ 576 902 ℳ), darunter Kunst⸗Museen zu Berlin 975 765 (+ 79 570 ℳ), Kunstgewerbe⸗Museum 391 393 (+ 391 393 ℳ), National⸗Galerie zu Berlin 81 910 (unverändert), Königliche Bibliothek zu Berlin 390 264 (+ 55 300 ℳ), Geodätisches Institut zu Berlin 101 39350 (unverändert), Meteorologisches Institut zu Berlin 107 200 (+ 14 960 ℳ), Astro⸗ physikalisches Observatorium auf dem Telegraphenberge bei Potsdam 70 642 (unverändert), zur Unterhaltung des Hauptgebäudes ꝛc. der ehemaligen Hygiene⸗Ausstellung 20000 (unverändert), für Kunst⸗ und wissenschaftliche Anstalten und Zwecke 668 911 (+ 5229 ℳ), zu Aus⸗ gaben für das Meßbildverfahren 18 000 (+ 18 000 ℳ). Der Mehrbetrag von 3000 gegen die seit dem Jahre 1885/86 im Extraordinarium bewilligte Jahressumme von durchschnittlich 15 000 ℳ, deren Aufnahme in das Ordinarium durch das dauernde Bedürfniß sich rechtfertigt, ist vorzugsweise dazu bestimmt, geeignete Kräfte zu gewinnen, welche bei allen Einzelarbeiten des Meßbildverfahrens auf längere Zeit mit⸗ wirken und so nicht nur eine allgemeine Kenntniß desselben gewinnen, sondern auch die nöthige Erfahrung und Uebung sich aneignen, die sie zur späteren felbstän⸗ digen hendavung dieses eigenartigen Verfahrens befähigen. Zuschüsse an vom Staat und von Anderen zu unterhaltende Anstalten, wie Akademie der Künste in Berlin, Musik⸗Institut der Hof⸗ und Domkirche zu Berlin, Kunst⸗Akademie zu Königs⸗ berg ꝛc. betragen 1 025 3722 (+ 12 450 ℳ). Für das Technische Unterrichtswesen ist eine Summe von 1 467 829 8 529 642 4 ausgesetzt Bei der technischen Hoch⸗

ule in Berlin ist für Hülfsunterricht im Schiffbau eine ehrausgabe von 4000 nothwendig. Die gestiegene macht es erforderlich, daß die bisher im eichnen und Konstruiren vereinigten Jahrgänge künftig etrennt werden. Außerdem soll der Unterricht im senschiffbau etwas erweitert werden und der Unterricht im Kriegsschiffbau früher beginnen. Kultus und Unterricht ge⸗ meinsam ergeben eine Summe von 9 088 702

000 000 Die Aus⸗

(+ 1 409 673 52 ₰), und das Medizinalwesen 1 568 795 12 (+ 30 915 ℳ). Mehr: für einen Re⸗ gierungs⸗Medizinal⸗Rath bei der zum 1. Juli 1889 neu zu gründenden Regierung in Kiel für drei Vierteljahr. Bei den durch anderweite Kreiseintheilung verkleinerten Kreisen haben sich die Einnahmen aus den gerichtsärztlichen Geschäften ent⸗ sprechend vermindert und sind die Aussichten auf Praxis, welche sich dem von auswärts in einen kleinen mit Aerzten bereits ausreichend versehenen Ort berufenen Kreis⸗ physikus darbieten, in manchen Gegenden äußerst ungünstige. Die Besetzung derartiger Stellen stößt daher fortgesetzt auf Schwierigkeiten. Dasselbe ist der Fall bei Erledigung von Physikaten in solchen Gegenden, in denen die Bevölkerung arm, der Dienst aber wegen der Boden⸗ und klimatischen Ver⸗ hältnisse besonders anstrengend ist und einträgliche Neben⸗ ämter, welche dem Physikus übertragen werden könnten, nicht vorhanden sind. Die Sg solcher Stellen mit geeigneten Personen wird sich nur ermöglichen lassen, wenn den in die⸗ selben zu berufenden Physikern ein größeres Einkommen aus Stagts sonds zugesichert werden kann. Es besteht die Absicht, in den bezeichneten Fällen Stellenzulagen bis zum Betrage von je 900 zu gewähren und ist zu diesem Behufe die Summe von 24 000 in den Etat eingestellt worden. Durch Absetzung der Besoldungen einer entsprechenden ahl entbehrlicher Kreiswundarztstellen hat eine neue elastung der Staatskasse vermieden werden können. Mehr: Zur Remunerirung eines Medizinal⸗Assessors bei dem Polizei⸗Präsidium in Berlin. Die Dienstgeschäfte des Regie⸗ rungs⸗ und Medizinal⸗Raths in Berlin haben im Laufe der Zeit in einem solchen Maße zugenommen, daß dieselben von dem genannten Beamten allein nicht länger mehr sachgemäß erledigt werden können. Die Beschaffung eines dauernden Hülfsarbeiters ist daher dringend erforderlich. Für das in annover zu errichtende Impf⸗ und Lympherzeugungs⸗Institut: ur Remunerirung des Vorstehers 3000 ℳ, zur Remunerirung des Assistenten 750 ℳ, zusammen 3750 Für das in Köln zu errichtende Impf⸗ und Lympherzeugungs⸗Institut: Zur Remunerirung des Vorstehers 3500 ℳ, zur Remunerirung des Assistenten 1000 ℳ, zusammen 4500 ℳ, mithin sind 8250 mehr erforderlich. Allgemeine Fonds sind mit 184 878 20 (— 14 J) verzeichnet.

Die einmaligen und außerordentlichen Aus⸗ gaben (Kapitel 14) betragen 6 198 407 (+. 1 278 297 ℳ). 1) Für Ministerium 67 700 (+ 67 700 ℳ). Nachdem ein Ersatzgrundstück für das bisher von dem Staats⸗Ministeriuni benutzte Grundstück Behrenstraße 72 beschafft ist, wird beab⸗ sichtigt, das letztere ganz für die Zwecke des Ministeriums der

geistlichen ꝛc. Angelegenheiten zu verwenden und für diesen

Zweck um⸗ und auszubauen. Für diesen Zweck sind einschließ⸗ lich der Kosten der inneren Einrichtung nach dem superrevidir⸗ ten Projekt und Kostenanschlage 67 700 erforderlich. 2) Geictliche Verwaltung 180 000 (+ 156 496 ℳ). Nach⸗ dem der Neubau des Domes in Berlin durch Allerhöchste Ordre Sr. Majestät des Hochseligen Kaisers und Königs Friedrich vom 29. März 1888 angeregt worden war, 169 Se. Majestät der Kaiser und König durch Allerhöchste Ordre vom 9. Juli 1888 diesen Plan aufgenommen und die thunlichste Förderung der Sache befohlen. Hiernach wird der Bau einer Begräbniß⸗ stätte für das preußische Königshaus in der Art, wie er im

ahre 1875 beabsichtigt war, nicht zur Ausführung gelangen.

er in dem genannten Jahre durch den Etat als erste Bau⸗ rate zur Verfügung gestellte Betrag von 600 000 wird daher, soweit er nicht durch die Vorarbeiten jenes Baues ver⸗ wendet worden ist, zweckmäßig für den Neubau des Domes in Aussicht zu nehmen sein. An Interims⸗Räumlichkeiten wird zur gottesdienstlicen Versorgung der Domgemeinde während der Bauzeit eine Interimskirche mit 1200 Sitzplätzen nothwendig werden. 3) Zum Bau von Universitätsgebäuden und zu anderen Universitätszwecken sind ausgeworfen: Universität Königsberg 233 500 (+ 123 500 ℳ). Universität Berlin 605 300 (— 416 400 ℳ). Nachdem die Verlegung der naturwissenschaftlichen Samm⸗ lungen aus dem Universitätsgebäude nach dem Museum für Naturkunde erfolgt ist, wird beabsichtigt, die Räume, welche dadurch frei geworden sind, fast die Hälfte des Gebäudes, zu

örsälen und für Seminarzwecke einzurichten und damit einem

Nangel abzuhelfen, welcher sich bei der außerordentlich ge⸗ stiegenen Frequenz der Universität besonders in letzter Zan sehr fühlbar gemacht hat. Bei dem sehr schlechten

ustande der übrigen Räume sollen gleichzeitig auch diese neu hergerichtet werden. Endlich fehlt es an ausreichenden Treppen und Korridoren sowie Hezunge⸗ und Lüftungs⸗ anlagen. Demgemäß ist ein umfassender innerer Umbau des Universitätsgebäudes geplant. Die Kosten des Umbaues des Gebäudes, einschließlich derjenigen der inneren Einrichtung, jedoch abgesehen von den noch nicht 1 Kosten des Umbaues des westlichen Gebäudeflügels, beziffern sich auf 550 000 Für das erste Baujahr ist ein Betrag von 200 000 erforderlich. Nach dem superrevidirten Pro⸗ jekt betragen die Gesammtkosten 3 870 000 Da⸗ von sind 450 000 für die innere Einrichtung be⸗ stimmt. Inzwischen hat es sich als möglich herausgestellt, die Räume durch eine andere als die ursprünglich in Aussicht ge⸗ nommene Anordnung der Sammlungen besser auszunutzen. In gorge dessen wird eine Vermehrung der Einrichtungsgegen⸗ tände erforderlich. Zur angemessenen Ausstattung der in dem neuen Museum für Naturkunde untergebrachten Institute, des geologisch⸗paläontologischen, des mineralogisch⸗petrographi⸗ schen und des zoologischen Instituts, mit Instrumenten Büchern u. s. w. bedarf es, nachdem für diesen Zweck durch den Etat für 1. April 1888/89 bereits 40 000 flüssig ge⸗ macht worden sind, unter Beschränkung auf das unabweisbar Nothwendige nach überschläglicher Berechnung weiterer 50000 Mark. Zur Aufstellung und Ordnung der großen Samm⸗ lungen, insbesondere der Schausammlung, ist die ausgedehnte Heranziehung von wissenschaftlichem und anderem Hülfspersonal erforderlich. Nachdem durch den Etat für 1. April 1888/89 für diesen Zweck bereits ein Betrag von 20 000 vorgesehen worden ist, bedarf es für das Jahr 1. April 1889 90 weiterer 20 000 An den Gebäuden der hygienischen Institute ist eine Reihe von baulichen Instandsetzungen eh eedig ewor⸗ den. Zur Schaffung befriedigender Zustände sind nach dem revidirten Kostenanschlag 15 300 Foth Zur Ausstattung eines besonderen Instituts für theoretische zoft owie für einige kleine bauliche Aenderungen ist ein Betrag von 10000 erforder⸗ lich. Zur de bastans von Instrumenten, Apparaten ꝛc. für ein weites anatomisches Institut ist es erforderlich, einen über⸗ schkäglich auf 10 000 berechneten Betrag bereit zu stellen. Universität Greifswald 59 574 (+ 44 574 ℳ). Universität Breslau 651 950 (+ 256 950 ℳ). Universität Halle

8

245 307 ℳℳ (s— 7693 ℳ). Universität Kiel 34000 (s—66 800 9. Es besteht die Absicht, in Kiel ein Kunst⸗Museum zu erbauen, in welchem die Kunstsammlung der Universität, aus Gips⸗ abgüssen nach antiken Skulpturen bestehend, und die Gemälde⸗ sammlung des Schleswig⸗Holsteinischen Kunstvereins Aufnahme finden sollen. Zu diesem Zwecke ist der Universität ein vor⸗ züglich vr. enes, 6452 am großes Grundstück als Bauplatz unentge klich zur Verfügung gestellt worden, welches jedoch erst nach dem Tode der jetzigen Eigenthümerin an die Universität übergeht. Ueberdies haben die Provinz Schleswig⸗Holstein, die Stadt Kiel und die Gesellschaft freiwilliger Armenfreunde in Kiel Beiträge zu den Baukosten in Höhe von 100 000 bezw. 30 000 und 10 000 zugesichert. Um bis zur Ausführung bezw. Vollendung dieses Baues die Kunstsamm⸗ lung der Universität, welche zur Zeit zum größten Theile in der ehemaligen Schloßkapelle des Schlosses in Kiel aufgestellt ist, angemessen unterzubringen und gleichzeitig dem Kunstverein einen wenigstens theilweisen Ersatz für die von ihm auf Schloßgrund erbaute, neuerdings abgebrochene Kunsthalle zu gewähren, soll im Garten der alten Anatomie cin provi⸗ sorisches Kunst⸗Museum erbaut werden. Daß in demselben ein Raum zur Aufstellung eines Theiles der Bilder des Kunstvereins vorgesehen wird, haben die genannten Korpo⸗ rationen zur Bedingung für die Gewährung der Baukostenbeiträge Pencht. Dieser Bau erfordert nach dem revidirten ostenanschlag 26 000 Universität Göttingen 526 525 (— 201 775 ℳ). Universität Marburg 323 180 (+ 56 864 ℳ). Universität Bonn 66 800 (+ 50 200 ℳ). Für sämmtliche Bibliotheken der Universitäten, der Akademie in Münster und des Lyceum Hosianum in Braunsberg 40 000 (— 10 000 ℳ). 4) Zum Bau von Gebäuden für höhere Lehranstalten und zu anderen außerordentlichen Ausgaben für diese Institute sind aus⸗ geworfen 732 000 (+ 244 260 ℳ). Zum Neubau eines Vorschul⸗ und Direktor⸗Wohngebäudes beim Luisen⸗Gym⸗ nasium zu Berlin betragen die Kosten nach dem superrevidirten Projekt 157 700 Für das erste Baujahr wird ein Betrag von 70 000 Nausreichen. Der Neubau eines Direktor⸗Wohnhauses für das Französische Gymnasium ist dringendes Bedürfniß; derselbe soll auf dem der Anstalt gehörigen Grundstück erfolgen. Die Kosten stellen sich nach dem superrevidirten Projekt auf 60 000 5) Einmalige Ausgaben für das Elementar⸗ Unterrichtswesen sind mit 1 053 750 (+ 56 250 ℳ), 6) für Kunst⸗ und wissenschaftliche Zwecke mit 885 266 (+ 467 916 ℳ) verzeichnet. Zur Errichtung des nothwendigen Neubaues für die Gipsformerei der Königlichen Museen auf einem in der Sophie⸗Charlottenstraße zu Charlottenburg be⸗ legenen, bisher dem Eisenbahnfiskus gehörigen Grundstück sind nach dem superrevidirten Projekt die Kosten auf 270 000 veranschlagt. Für das erste Baujahr sind 150 000 ausreichend. Eine Vereinigung von eifrigen und uneigennützigen Freunden der Wissenschaft hat die Bibliotheca Meermanniana zu Cheltenham, von der Ab⸗ sicht geleitet, den Erwerb dieser berühmten Sammlung zu Gunsten eines vaterländischen Instituts zu vermitteln, zu dem mäßigen Preise von 14 000 Pfd. Sterl. = 285 359 am 25. Juli 1887 angekauft und sich erboten, dieselbe der König⸗ lichen Bibliothek zu Berlin gegen Erstattung des Selbstkosten⸗ preises nebst 4 Proz. Zinsen zu überlassen. Es empfiehlt sich um so mehr, von diesem dankenswerthen Anerbieten Gebrauch zu machen, als die Bibliotheca Meermanniana nicht bloß im Allgemeinen von ungewöhnlicher Bedeutung ist, sondern nament⸗ lich auch für die deutsche Geschichtswissenschaft nach dem Ur⸗ theil aller Sachkenner einen unvergleichlich hohen Werth hat. Das früher fiskalische Grundstück Oranienburgerstraße 29, zu Berlin, in welchem sich das Institut für Kirchenmusik be⸗ findet, ist gegen das für die Zwecke der Finanzverwaltung nutzbar zu machende Grundstück Oranienburgerstraße 76 ver⸗ tauscht worden. Für das Institut für Kirchenmusik wird auf dem Grundstück der Akademischen Hochschule für Musik, Pots⸗ damerstraße 120, ein neues Gebäude errichtet, zu welchem Zwecke Kap. 15 Tit. 58 des Extraordinariums für 1888/89 die Mittel bewilligt sind. Bis zur Fertigstellung dieses Neubaues muß das betreffende Institut in den bisherigen Räumen verbleiben, und es war daher erforderlich, dieselben bis 1. April 1890 anzu⸗ miethen. Der Miethsbetrag für 1. April 1889,90 beträgt 10 000 %

7) Die einmaligen Ausgaben für das technische Unterrichts⸗

wesen betragen 142 125 (+ 113 125 ℳ). Die 18;ö- einer elektrischen Beleuchtungsanlage für vier große Hörsäle der Technischen Hochschule zu Berlin erfordert eine Summe von 9110 Zur Anschaffung der Torsionsmaschine mit Hülfsapparaten und Meßvorrichtungen für die Oelprüfungs⸗ Abtheilung der mit der Technischen Hochschule zu Berlin ver⸗ bundenen Mechanisch⸗technischen Versuchsanstalt ist eine Summe von 6000 erforderlic. Der von dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten der Anstalt ertheilte Auftrag, die Kon⸗ struktionsweise und die Festigkeitseigenschaften von Drahtseilen zur Sicherung des Grubenbetriebes zu untersuchen, konnte auf der vorhandenen Werder⸗Maschine nicht ausgeführt werden. Es erwies sich als nothwendig, für den de die Beschaffung einer neuen Maschine ins Auge zu fassen. 8) Einmalige Ausgaben für Medizinalzwecke ergeben eine Summe von 351 430 (+ 343 130 ℳ). Es bietet sich die Gelegenheit, das in Privatbesitz befindliche, von der Schumann⸗, Charités⸗ und der Unterbaumstraße

300 000 für den Staat zu erwerben. Das gedachte Grundstück ist zur Arrondirung des Charitéterrains von größter Bedeutung, da beabsichtigt wird, die im Bebauungsplan der Stadt Berlin projektirte Straße VI, sowie die nördlich der Schumannstraße belegenen Theile der Charité⸗ und der Unterbaumstraße unter bG der Stadtgemeinde zu kassiren und in das Eigen⸗ thum des Charité⸗Krankenhauses überzufüyren. Als Gegen⸗ leistung beansprucht die Stadtgemeinde zwecks Verbreiterung

der Kommunikation am Neuen Thor und zur Anlegung der zweier

sogenannten Panke⸗Uferstraße die freie Uebereignun in jener Gegend belegenen fiskalischen Terrainstreifen vo bezw. 1970 und 1860 qm Größe, sowie neben einigen sonstigen weniger in Betracht kommenden Zugeständnissen die Zahlun des ortsstatutarischen Beitrags zur demnächstigen Pflasterung ꝛc der neu anzulegenden Straßen für die anliegenden fiskalischen Grundstücke, ferner die Regulirung des Bürgersteiges und im Fan⸗ der Bebauung der Pante Userstraße auch einen Kanali ationsbeitrag von 50 für das laufende Meter. Gesammtkosten dieser letzteren werden sich nach überschläglicher Schätzung auf rund 48

der der dauernden Ausgaben

97 850 248 (+ 22 745 146 ℳ). gschäaah

beträgt

der begrenzte Grundstück Charitéstraße 1 und Schumannstraße 22,23 das sogenannte Triangelgrundstück zu dem angemessen erscheinenden Preise von

belaufen. Die Summe der einmaligen und außerordentlichen Ausgaben mit

zum Deutschen Rei

2 8 8. 8

ch

⸗„Anzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Freitag,

weite Beilage

den 15. Februar

Staats

„Anzeiger. 1889.

No. 42.

1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 2. eeeehhen. Vorladungen u. 3. Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

dergl.

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch

1 v. 2 2 5. z Oeffentlicher Anzeiger. ..

üeeemneee

1) Steckbriefe üe und Untersuchungs⸗Sachen.

[60157] Steckbrief. .

Gegen den Bäckerlehrling Max Heinrich Paul Schulz, geboren zu Berlin am 29. Juni 1872, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen schweren Diebstahls in actis J. 2315/88 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Potsdam abzuliefern.

Potsdam, den 11. Februar 1889.

Königliche Staatsanwaltschaft.

Beschreibung: Alter 16 Jahre, Größe 1,74 m, Statur groß, kräftig, Haare braun, Stirn hoch, ge⸗ wölbt, Augenbrauen brünett, Augen hellbraun, Nase

eschweift, Mund: dicke Oberlippe, Zähne vollständig, seinn oval, Gesicht länglich oval, Gesichtsfarbe

esund, Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen: wischen den Augenbrauen eine linsengroße Narbe, am linken Mundwinkel einen Leberfleck.

[59968] Bekanntmachung.

Die hinter die Militärpflichtigen Jacob und Ge⸗ nossen unterm 12. März 1880 erlassene, unterm 17. Juli 1882 und 22. Juli 1884 erneuerte offene Strafvollstreckungs⸗Requisition ist bezüglich des Arbeiters Karl Ludwig Franz Liefke aus Landsberg a. W. (Nr. 15), geboren am 8. Dezember 1855 zu Derschau, erledigt. M. 1 17/79.

Landsberg a. W., 11. Februar 1889.

8 Der Königliche Erste Staatsanwalt.

(L. S.) [60152]

Landgerichts zu Zabern vom 11. Februar 1889 wurde das im Deutschen Reiche des der Johann Franz Josef Gaab, geboren am 26. Sep⸗ sember b zuletzt dort wohnhaft gewesen. Zeit in Paris, mit Beschlag belegt.

[59966]

Strafkammer, ist die durch Beschluß desselben Gerichts vom 22. Juni 1888 gegen Carl 5. Mai 1867 zu Ensisheim, ausgesprochene Ver⸗ mögensbeschlagnahme wieder aufgehoben worden.

Deutschen Reichs⸗Anzeiger“ zu Berlin sowie im Rappoltsweiler Kreisblatt“ angeordnet. 8 Colmar, 1. Februar 1889. 3 Kaiserl. Landgericht. Strafkammer. gez. Oegg. Weber. Dr. Weber. Für richtige Abschrift: Der Landgerichts⸗Sekretär Diebels.

Bekanntmachung. “X“ Durch Beschluß der Strafkammer des Kaiserlichen

befindliche Vermögen Verke ung der Wehrpflicht angeklagten

Kreis Molsheim, Schmiedgeselle, zur

1868 zu Marlenheim,

Zabern, den 13. Februar 1889. Der Kaiserliche Erste Staatsanwalt. (Unterschristltl))

Bekanutmachuungg. Durch Beschluß des Kaiserlichen Landgerichts, zu Colmar vom 18. Januar 1889

Ruodi, geboren am Colmar, am 6. Februar 1889.

Der Erste Staatsanwalt: F. d.: (Unterschrift), Staatsanwalt.

8

8.

56848 8 8 b Der Former (Tambour) Paul Richard Ley, am 30. Oktober 1859 zu Dobrilugk, Kreis Luckau, ge⸗ boren, zuletzt in Nowawes, Auguststraße 25/26 wohnhaft, wird beschuldigt, als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein. Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetz⸗ buchs in Verbindung mit Art. I. §. 3 Nr. 8 des Reichsgesetzes vom 6. Mai 1880 (R. G. Bl. S. 103). Derselbe wird auf den 17. April 1889, Vormittags 9 ¼ Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Potsdam, Lindenstraße 54, zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird der⸗ selbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeß⸗ ordnung von dem Königlichen Landwehr⸗Bezirks⸗ Kommando zu Steglitz ausgestellten Er urtheilt werden.

Potsdam, den 25. Januar 188989.

Couvreux,

Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts, Abth. V.

Der Dienstknecht Georg Max Claus, geb. den 23. Januar 1863 zu Waldheim, zuletzt in Meißen wohnhaft, wird beschuldigt, als Ersatzreservist ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein. 1

Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs in Verb. mit §. 11 des Reichsges., betr. Aenderung der Wehrpflicht, vom 11. Febr. 1888.

Derselbe wird auf Montag, den 8. April 1889, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht Meißen zur Hauptverhandlung ge⸗

aden.

Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der 88 §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Landwehr⸗Bezirks⸗Kommando zu Wurzen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.

Meißen, den 12. Februar 1889. Der Königliche Amtsanwal

Dr. Knaur, Ass

——

[60096] Kgl. Staatsanwaltschaft Stuttgart. Vermögensbeschlagnahme.

Durch Beschluß der Strafkammer II. des K. Landgerichts Stuttgart vom 6. Februar 1889 ist das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen folgender abwesender Wehrpflichtigen:

1) Richard Theodor Haag, geboren 4. Februar 1867 in Stuttgart, Lehrer, 2) Karl Ernst Reiser, geboren 26. Dezember

1867 in Heslach, Stadtdirektionsbezirks Stuttgart, Taglöhner, 1 gegen welche das Hauptverfahren wegen Verletzung der Wehrpflicht eröffnet ist, gemäß §. 140 Abs. 3 St.⸗G.⸗B. und §§. 326 und 480 St.⸗P.⸗O. je bis zum Betrage von 800 mit Beschlag belegt worden. Den 11. Februar 1889. v1 Staatsanwalt Cleß.

[60155] Beschluß. Auf Bericht des Landgerichts⸗Raths Dr. Weber, auf Antcag der Kaiserl. Staatsanwaltschaft, wird das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Fahnenflüchtigen Alfons Sperry, geb. 14. Dezember 868 zu Blienschweiler, Kreis Schlettstadt, bis zur Höhe von 3000 mit Beschlag belegt. Zugleich wird die Publikation dieser Verfügung im „Deutschen Reichs⸗Anzeiger“ und in den Elaͤßzer Nachrichten“ angeordnet. Cpolmar, 1. Februar 1889. Kaiserl. Landgericht. Strafkammer.

gez. Oegg. Weber. Dr. Weber.

8 Für richtige Abschrift: (L. S.) Der Landgerichts⸗Sekretär Diebels. [60156] Beschluß. eu. Auf Bericht des Landgerichts⸗Raths Dr. Weber, auf Antrag Kaiserl. Staatsanwaltschaft, wird das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Fahnen⸗ flüchtigen Josef Stoerckel, geb. 27. Januar 1868 zu Rodern, Kreis Rappoltsweiler, bis zur Höhe von

Aufgebote, Vorladungen u. dgl. (60194 †¼ Zwangsversteigerung. den Namen des Baumeisters Bernhard Hoffmann

zu Berlin eingetragene, in der Dorotheenstr. Nr. 22. und Georgenstr. Nr. 24 belegene Grundstück am

2) Zwangsvollstreckungen,

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grund⸗ buche von der Dorotheenstabt Band 3 Nr. 227 auf

1. April 1889, Vormittags 10 ¾ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C, parterre, Saal 36, versteigert werden. Das Grundstück ist weder zur Grundsteuer noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel D, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag auls dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrender Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des ge⸗ ringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die be⸗ rücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die

1889, Mittags 1 Uhr, an obenbezeichneter Ge⸗ richtsstelle verkündet werden. . Berlin, den 11. Februar 1880.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung

5 2 2 8 157252]1 Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das Ritter⸗ gut Jedlin mit Nieder⸗Boischow Band I. Blatt Nr. 8 Artikel Nr. 1 Gutsbezirk Jedlin auf den Namen der sechs Geschwister Maria, Anna, Hans, Alexander, Hedwig und Victor von Schipp, sowie der minderjährigen Alice Thienel, letztere zu Sohrau O.⸗S., eingetragene Grundstück am 5. April 1889, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht an Gerichtdstelle Zimmer Nr. 22,

Reinertrag und einer Fläche von 675,1960 ha zur Grundsteuer, mit 1176 Nutzungswerth zur Ge⸗ bäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts Grundbuchartikels etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Zimmer Nr. 18, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige von Kapital, Faen en wiederkehrenden

ebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden, und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gericht glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver⸗ theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins

Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund⸗ Zuschlags wird am 6. April Vor⸗

Ertheilung des Zuschlags wird am 1. April

versteigert werden. Das Grundstück ist mit 4247,40

stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des mittags 10 Uhr, an Gerichtsstelle verk Pleßz O.⸗S., den 26. Januar 1889

Königliches Amtsgericht.

[41808] Aufgebot.

Die 1) Barbara auth, Wittwe von Joh. Nikolaus Ammer, Rentnerin zu Großblittersdorf, wegen der zwischen ihr und ihrem verstorbenen Ehe⸗ mann bestandenen und bis jetzt noch nicht getheilten Gütergemeinschaft, 2) Franz Ammer, Bäcker zu Großblittersdorf, 3) Peter Ammer, Bäcker zu Groß⸗ blittersdorf, 4) Julie Ammer, minderjährig, vertreten durch ihren Vater als gesetzlichen Vormund, Peter Ammer zu Großblittersdorf, 5) Marie Ammer, Ehe⸗ frau des Bäckers und Krämers Stephan Becker in Stieringen, 6) Stephan Becker, Bäcker und Krämer in Stieringen, der ehelichen Ermächtigung wegen, die sub 2 6 Genannten als Erben des verlebten Johann Nikolaus Ammer, sämmtlich vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Petri in Straßburg, haben das Aufgebot folgender angeblich im Oktober 1887 ab⸗ handen gekommenen acht 4 %oigen Pfandbriefe der Aktiengesellschaft für Boden⸗ und Communalkredit in Elsaß⸗Lothringen zu Straßburg:

a. Serie II. Litt. A. zu 500 Nr. 2814,

2815, 2816, b. Serie III. Litt. A. zu 500 Nr. 7867, 9448, 9449,

c. Serie IV. Litt. B. zu 200 Nr. 334, 335, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 5. Januar 1892, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten

Gerichte, Civilsitzungssaal, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunden

rden.

Urkunden erfolgen wird. Straßburg, den 5. November 1888. Das Kaiserliche Amtsgericht.

[59278] Bekanntmachnng.

1 Personen haben das Aufgebot der nach⸗ stehend aufgeführten Urkunden zum Zwecke der Kraft⸗ loserklärung derselben beantragt:

1) der Tischler H. Lüersen zu Ahlem das Aufgebot des Pfandbriefs der Braunschweig⸗ Hannoverschen Hypothekenbank Serie X. Litt. D. Nr. 10 714 lautend über 200 ℳ,

2) der Geheime Justizrath R. Stämmler zu

Berlin W, Kaiserhofstraße 2, das Aufgebot des Antheilscheins der Braun⸗ schweigischen Prämienanleihe vom 1. März 1869 über 20 Thlr., Serie 4242 Nr. 33,

3) die Wittwe Elise Mann aus Kassel, z. Zt. in

Göppingen, .

das Aufgebot des Antheilscheins der Braun⸗ schweigischen Prämienanleihe über 20 Thlr., Serie 1271 Nr. 36,

4) der Second⸗Lieutenant Heyne zu Braunschweig das Aufgebot des Depositenscheins der Braun⸗ schweigischen Bank vom 4. Juli 1887 Nr. 347.

Die unbekannten Inhaber vorbezeichneter Urkunden

werden hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 7. November 1889, Mor⸗ gens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hie⸗ selbst, Zimmer Nr. 26, angesetzten Aufgebotstermine ihre etwaigen Rechte anher ansumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls dieselben für kraftlos erklärt werden. ““

Braunschweig, den 2. Februar 1889.

Herzogliches Amtsgericht. I. Wehmann.

160 Aufgebot.

Auf Antrag der Wittwe Franziska Madeyski, geborene Kopczik zu Paulsdorf bei Zabrze, wird der unbekannte Inhaber der von der Deutschen Lebens⸗ versicherungs⸗Gesellschaft zu Lübeck am 20. Oktober 1876 auf das Leben der Antragstellerin in Höhe von 3000 ausgestellten, auf Inhaber lautenden Police Nr. 70 423, welche abhanden gekommen, aufgefordert, seine Rechte und Ansprüche an dieselbe spätestens in dem auf Freitag; den 25. Oktober 1889, Vormittags 11 Uhr, angesetzten Aufgebotstermin bei dem unterzeichneten Gericht geltend zu machen, auch die Police vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden wird. ibeck, den 13. Februar 1889.

Das Amtsgericht. Abth. II. Asschenfeldt, Dr.

Veröffentlicht: Fick, Gerichtsschreiber. [53689] Aufgebot.

Der Mühlenbesitzer und Müllermeister Heinrich Urban zu Laasan, Kreis Striegau, hat das Aufgebot der Police Nr. 22 247 der Frankfurter Versicherungs⸗ gesellschaft Providentia über 2000 Thaler, d. d. Frankfurt a. M., 17. Juni 1869, Versicherungs⸗ nehmer Johann Carl Krebs, Buchhalter in Puschkau, Kreis Schweidnitz, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird. Frankfurt a. M., den 9. Januar 1889. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[41328] 8 Aufgebot.

Der pensionirte Stationsdiener Johann Keitel dahier, früher in Seligenstadt, hat glaubhaft gemacht, daß ihm eine Schuldurkunde der Würzburger Volks⸗ bank, d. d. Würzburg, 3. November 1882, über

vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der

Dienstag, den 20. August 1889, Vormittags

ist und hat laut Protokoll vom 7. November 1888 die Einleitung und Durchführung des Amortisations⸗ verfahrens beantragt, unter Erfuͤllung der Erforder⸗ nisse des §. 840 der R. C. P. O. Demgemäß wird Aufgebotstermin auf Samstag, den 1. Juni 1889, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale für Civilsachen Nr. 15 bestimmt und nach §. 841 der R. C. P O. der allfallsige Inhaber dieser Urkunde aufgefordert, seine Rechte spätestens im Aufgebotstermine anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Würzburg, den 8. November 1888. Königliches Amtsgericht I. gez. Schramm, K. Amtsrichter Vorstehendes Aufgebot wird gemäß §§. 842 und 847 der R. C. P. O. öffentlich bekannt gemacht. Würzburg, am 9. November 1888. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts I. (L. S.) Baumüller, Sekr. [56932] Aufgebot. Der Rechtsanwalt Dr. Mann in Mainz, in seiner Eigenschaft als Konkursverwalter der Firma Keller⸗ mann und Sander in Oppenheim, hat das Aufgebot eines am 28. September 1885 von der Firma Kellermann und Sander in Oppenheim an eigne Ordre ausgestellten, auf die Firma Marshall und Holland in London gezogenen und von dieser accep⸗ tirten, am 28. Januar 1886 fälligen Wechsels über & 195 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. Ok⸗ tober 1889, Vormittogs 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Oppenheim, den 25. Januar 1889. GSFSFroßherzogliches Amtsgericht. Dr. Kepplinger. [41818] Aufgebot. Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Stolp, Nr. 1707, welches für die Arbeiter Framkeschen Kinder I. Ehe in Kuckow ausgefertigt und Anfangs dieses Jahres auf 12,26 gültig war, soll nach dem 11. Juli 1882 verloren gegangen sein. Der Vormund der genannten Kinder, Büdner Ludwig Geik in Alt⸗Flinkow, verlangt das Aufgebot. Der Inhaber des Buchs wird aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine, am 5. Juni 1889, Vor⸗ mittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer 17) seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls letzteres für kraftlos erklärt werden wird. Stolp, den 9. November 1888. Königliches Amtsgericht. 8 [53926] Aufgebot. Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Tilsit Nr. 8846 über 496 53 ₰, ausgeferkigt für August, Max und Malwine Zobel, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des Vormundes der genannten Eigenthümer, des Schneidermeisters Julius Westphal hieselbst, zum Zweck der neuen Ausfertigung amortisirt werden. Es wird daher der Inhaber des Buchs aufgefor⸗ dert, spätestens im Aufgebotstermin, den 18. Juli 1889, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 20) seine Rechte anzumelden und das Buch derzulchan. widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfol⸗ gen wird. Tilsit, den 31. Dezember 1888. Königliches Amtsgericht V.

[59979] Aufgebot.

Das Sparkassenbuch (Quittungsbuch) Nr. 411 der Sparkasse des Kreises Wongrowitz zu Wongrowitz, ausgeferrigt für die Frau Nepomucena Michalska in Wongrowitz über 1518 33 ist angeblich ver⸗ loren gegangen, und soll auf den keeagse. der Eigen⸗ thümerin verwittweten Frau Kreisphysikus Nepomu⸗ cena Michalska in Wongrowitz zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt werden.

Es werden daher die Inhaber des Buches auf⸗ gefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 31. August 1889, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 18) ihre Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Wongrowitz, 4. Februar 1889.

Kobönigliches Amtsgericht. [5998227 Aufgebot.

Als Eigenthümer des Fol. 359 Hypothekenbuchs Oberledinger Vogtei registrirten Immobiles steht im Grundbuche verzeichnet: Johann Janssen Müller zu Großwolde.

Nach einfacher Abschrift eines Kontrakts vom 8. Mai 1833 ist der Platz vererbt: 8

a. auf die Kinder des Johann Janssen Müller, als: ¹) Johann zu 1/⁄12,

2) Antje zu ½⁄., W. 8) Ettie zu 18,

b. auf die Wittwe Trientje Janssen Meyer, geb. Müller, zu †,

c. auf die Wittwe Elsche Janssen Steenblock, geb. Müller, zu †. 3

Ausweislich desselben Kontrakts haben Johann J. Müller und Antje J. Veldhuis, geb. Müller, sub a. 1 und 2 aufgeführt, ihr je 1 dem Landwirth Luike Hinrichs Schmidt zu Steenfelderfehn übertragen.

Nach einem Kontrakte vom 24. Januar 1848 haben dann die Erben des Luike Hinrichs Schmidt diesen ¼ Antheil und Elsche Janssen Müller sub e

525 ℳ, verzinslich zu 4 % p. a, mit dem Zeichen D.

dreitausend Mark mit Beschlag belegt. Gleichzeitig wird di 1 Veröffentlichung dieser Verfügung im

die Einstellung des Merfaͤhrens herbeizuführen, widri⸗ genfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in

Nr. 906 zu Verlust gegangen oder gestohlen worden

ihr ½ Antheil am Platze dem Johann Luiken Schmidt