1889 / 45 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Feb 1889 18:00:01 GMT) scan diff

Berichtigung.

ie Ueberschrift des in Nr. 2 des Reichs⸗Gesetzblattes Februar 1889) enthaltenen

(R.⸗ u. St.⸗A. Nr. 33 vom 5. Gesetzes vom 2. Februar 1889 (Nr. 1841) hat zu lauten:

& Gesetz, betreffend Bekämpfung des Sklavenhandels und

FE Schutz der deutschen Interessen in Ost⸗Afrika.

Die Nummer 3 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute

ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 1842 di 8

e Verordnung, betreffend die Ausübung der

Prisengerichtsbarkeit aus Anlaß der ostafrikanischen Blokade. Vom 15. Februar 1889. 1 g 8

Berlin, den 19. sebruar 1889. 8

Kaiserliches ee tens 8

1.u“

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

1 den Landräthen von Groote zu Ahrweiler und Freiherr von Harff zu Schleiden den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath, und dem Kreis⸗Physikus Dr. Kraft zu Rummelsburg i. Pom., owie den praktischen Aerzten Dr. Zülchaur zu Graudenz und Dr. Richter zu Beuthen O.⸗Schl. den Charakter als Sanitäts⸗ ath zu verleihen.

Berlin, den 19. Februar 1889.

Se. Hoheit der Prinz Albert zu Schleswig⸗ Holstein ist gestern Abend, und 3 8

Ihre Durchlaucht die Prinzessin Luise zu

Schleswig⸗Holstein heute Mittag hierselbst eingetroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen.

Ihre Durchlauchten der Erbprinz und die Erbprinzessin zu Schaumburg⸗Lippe Mittag wieder abgereist.

sind heute

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 8. d. M. die Einberufung des 15. Provinzial⸗ Landtages der Provinz Brandenburg

zum 3. März d. J. 8 zu bestimmen geruht. 8

Die Mitglieder desselben sind in Folge dessen eingeladen worden, sich an dem gedachten Tage, Mittags 12 Uhr, im Provinzial⸗Landtagshause zu Berlin zur Eröffnungssitzung zu versammeln. b

Den Herren Abgeordneten wird, wie früher, Gelegenheit he sein, gemeinsam an dem Sonntags⸗Gottesdienst im

om Theil zu nehmen. b Potsdam, den 16. Februar 1889. Der Ober⸗Präsident der Provinz Brandenburg.

Staats⸗Minister 8

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ un Medizinal⸗Angelegenheiten.

8 1 8

Der bisherige Kreis⸗Wundarzt des Kreises Jerichow I,

Dr. Dietrich in Möckern ist zum Kreis⸗Physikus des Kreises Liebenwerda ernannt worden. 8

8

Bekanntmachung.

Für die Turnlehrerinnen⸗Prüfung, welche im Früͤtzjahr 1889 zu Berlin abzuhalten ist, habe ich Termin auf Montag, den 20. Mai d. J., und folgende Tage anberaumt.

Meldungen der in einem Lehramt 8 Bewerberinnen sind bei der vorgesetzten Dienstbehörde spätestens bis zum 13. April d. J.,, 1g-e anderer Bewerberinnen un⸗ bei mir spätestens bis zum 28. April d. J. anzu⸗ ringen.

Die nach §. 4 des Prüfungs⸗Reglements vom 21. August 1875 beizubringenden Zeugnisse über Gesundheit, Führung und Lehrthätigkeit können nur dann Berücksichtigung finden, wenn sie in neuerer Zeit ausgestellt sind.

Berlin, den 13. Februar 1889.

6 Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Im Auftrage: de la Croix.

Königliche Akademie der Künste.

Bekanntmachung.

Preisbewerbung bei der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin.

Die diesjährige Bewerbung um den großen Staats⸗ preis ist für das Fach der Bildhauerei bestimmt.

Die Anmeldungen zur Theilnahme müssen schriftlich bis Montag, den 4. März d. J. bei dem unterzeichneten Senat eingegangen sein.

usführliche Programme, welche die Bedingungen der Zulassung zur Konkurrenz enthalten, können von der unter⸗ eichneten Akademie der Künste, dem hiesigen Künstlerverein, owie von den Kunst⸗Akademien zu Wien, Hüfselbor, Königs⸗ erg i. Pr., Kassel, Dresden, München, den Kunstschulen in Stuttgart, Weimar, Karlsruhe und dem Staedel'schen Institut zu Frankfurt a. M., bezogen werden. Beerlin, den 14. Februar 1889. Der Senat der Königlichen Akademie der Küunste, Sekktion für die bildenden Künste. C. Becker.

mehr einlasse.

ni portage.

sich in dem betreffenden Falle um den Mißbrauch der religiösen jenem Colporteur frei, den Weg der Klage zu beschreiten; die Verbreitung der Schrift nur deswegen, weil schrift bezeichnet

betbüchern scheiden.

Abg. von Czarlinski.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 19. Februar. Kaiser und König arbeiteten gestern mit

einen 818. Vortrag des Reichskanzlers entgegen. Am Abend sahen Se. Majestät eine Apaf

und Stabsoffizieren, vornehmlich der Arti

Ingenieur⸗ und Pionier⸗Corps, bei Sich.

des städtischen theilungen über diese Anstalt.

des Herrenhauses befindet sich in der Ersten Beilage.

Abgeordneten, welcher der Minister des Innern, Herrfurth,

2 d. verstorbenen Abg. Trimborn durch Erheben von den itzen.

ohne Debatte erledigt und darauf die zweite Berathung des Entwurfs des Staatshaushalts⸗Etats fortgesetzt, und zwar bei dem Etat des Ministeriums des Innern, dauernde Ausgaben, Kap. 87, „Standesämter“. Abg. von Schalscha beklagte, daß in dem Kreise Gnesen die Standesämter fast sämmtlich in der Stadt Gnesen zusammen⸗ elegt seien, so daß die Leute aus den Grenzbezirken des reises weite Entfernungen zur Vornahme der bezüglichen Anzeigen zurückzulegen hätten. Zu wünschen sei ferner, daß die Standesbeamten nicht zu sehr mit statistischen Arbeiten überhäuft würden.

Der Minister des Innern, Herrfurth, meinte, daß die Standesamtsverhältnisse im Kreise Gnesen wohl auf dem Mangel geeigneter Persönlichkeiten beruhten. Die statistischen Arbeiten seien nicht sehr groß, außerdem würden die Standes⸗ beamten dafür entschädigt.

„Abg. Dr. von Jazdzewski bat, die in den Registern falsch eingetragenen polnischen Namen zu berichtigen.

Abg. Wessel regte an, die Beurkundung des Personen⸗ standes den Gerichten zu übertragen. Was die Entfernung des Standesamtes anlange, so komme es doch nicht darauf an, ob die Leute vom Lande, die bei Hochzeiten, Kindtaufen und Begräbnissen ohnehin in der Stadt zu thun hätten, einen etwas weiteren Weg machten.

Abg. von Schalscha hielt es nicht für richtig, den Land⸗ bewohnern solch weite Wege zuzumuthen.

Das Kapitel wurde bewilligt, ebenso Kap. 88 u. 89.

Bei Kap. 90, „Landräthliche Behörden und Aemter“,

brachte Abg. Lotichius den beabsichtigten Verkauf des Schlosses Meisenheim, in dem jetzt der Landrath des Kreises wohnte, zur Sprache; es würde für den Landrath eine andere geeignete Wohnung schper zu finden sein. Der Minister des Innern, Herrfurth, erklärte, daß ihm noch nichts von dieser Absicht bekannt geworden sei. Im Uebrigen würden beim Verkauf fiskalischen Eigenthums auch die anderen Ressorts gefragt und ihre Interessen wahr⸗ genommen.

Abg. Dr. Ritter bat um eine Feßöhung des Minimal⸗ gehalts der Kreissekretäre, die den höher besoldeten Regierungs⸗ Sekretären formell gleichgestellt seien und, namentlich bei Ver⸗ tretung des Landraths, eine dem Publikum gegenüber expo⸗ nirtere Stellung einnähmen.

Der Minister des Innern, Herrfurth, bemerkte darauf, daß die Regierungs⸗Sekretäre ihrerseits sich wieder über eine Be⸗ vorzugung der Kreissekretäre beschwerten, die viel schneller zu einer etatsmäßigen Stellung gelangten.

Abg. von Meyer (Arnswalde) bat um Auskunft über die Verwendung der für Dienstaufwands⸗Entschädigungen mehr bewilligten 50 000

Deer Minister des Innern, Herrfurth, erklärte, daß zunächst die vorliegenden dringenden Anträge wegen Vermehrung des Bureaupers vnals der Landrathsämter berücksichtigt worden e die weiteren Vertheilungen würden erst erfolgen, wenn ie Ober⸗Präsidenten Bericht erstattet haben würden.

Das Kapitel 90 wurde bewilligt.

Bei Kap. 91, „Ausgaben für die Polizei in Berlin“, wandte sich der Abg. Dr. Arendt gegen den Extrablatt⸗ schwindel, der in Berlin getrieben werde und sich als grober Unfug darstelle. Die Polizei müsse einschreiten, um das laute Ausrufen und den direkten Betrug, der in dem Verkauf von Extrablättern mit alten Nachrichten liege, zu verhindern. ‚Der Minister des Innern, Herrfurth, erwiderte, daß die Polizei gegen den Redacteur und Verleger nicht einschreiten könne, ohne eine Censur zu üben; das sei aber verfassungs⸗ widrig. Gegen die Verkäufer könne sie nur einschreiten, soweit diese bei ihrem Straßengewerbe die bestehenden polizeilichen Vorschriften überschritten; dies geschehe bereits jetzt. Man solle doch nicht immer gleich nach der Polizei rufen und es vielmehr dem Publikum selbst C Abhülfe dadurch zu schaffen, daß es sich auf den Kauf solcher Extrablätter nicht

Die Abgg. Rickert und Dr. Windthorst erklärten sich mit den Ausführungen des Ministers vollkommen einverstanden. Se bemwigich die P ei Kap. 92, „Ausgabe für die Polizei in den Provinzen“, beschnert ich Abg. von Czarlinski über den Auzschluß pol⸗ cher, vom Bischof approbirter, Gebetbücher von der Col⸗

er Minister des Innern, Herrfurth, bemerkte, daß es

Form behufs nationaler Verhetzung gehandelt habe; es stehe ja chrif d ie als Erbauungs⸗ sei, könne nicht gestattet werden.

Abg. von Czarlinski meinte, über die Zulassung von Ge⸗ habe allein der Bischof, Niemand anders zu ent⸗ Abg. Dr. Windthorst unterstützte die Ausführungen des

Der Minister des Innern, Herrfurth, erklärte, daß ihm

Se. Majestät der * 1 Kriegs⸗ Minister, dann mit dem Chef des Civilkabinets und nahmen

von Generalen llerie und des

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Augusta empfing heute den ersten und zweiten Vorsitzenden Obdachs behufs Entgegennahme weiterer Mit⸗

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung

In der heutigen (17.) Sitzung des Hauses der beiwohnte, ehrte das Haus zunächst das Andenken des am Der Bericht über die bisherige Ausführung von

Bestimmungen verschiedener Gesetze über den Er⸗ werb von Privateisenbahnen für den Staat wurde

liche Approbation hätten. scheidung einer Selbstverwaltungsbehörde vor, in zugreifen er nicht zuständig sei.

Das Kapitel wurde bewilligt. (Schluß des Blattes.)

Dem Hause der Abgeordneten sind zugegangen. seitens des Ministers für Landwirthschaft 2c., Dr. Frei⸗ herrn Lucius von Ballhausen:: eine Denkschrift, be⸗ treffend Maßregeln zur Abwehr von Ueber⸗ schwemmungsgefahren unter spezieller Berüc⸗ sichtigung der schlesischen Gebirgsfluffe;

von dem Präsidenten des S der vom Herren⸗ hause unverändert angenommene Entwurf eines Gesetzes betreffend die Erleichterung der Abveräußerung einzelner Theile von Grundstücken in der Provinz Hannover;

ferner der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Bewilli ung von Staatsmitteln zur Hebung der wirthschaft⸗ lichen Lage in den nothleidenden Theilen des Regierungsbezirks Oppeln, vom 23. Februar 1881.

Der letztere Gesetzentwurf lautet:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt:

„Der §. 3 des Gesetzes, betreffend die Bewilligung von Staats⸗ mitteln zur Hebung der wirthschaftlichen Lage in den notbleidenden Theilen des Regierungsbezirks Oppeln, vom 23. Februar 1881 (Ge⸗ set⸗Samml. S. 25), erhält folgenden Zusatz:

Aus der in Ziffer 1 bezeichneten Summe können bis zum Ge⸗ sammtbetrage von zwei Millionen Mark Beihülfen zu Flußregufi⸗ rungen an öffentliche Wassergenossenschaften, Deichgenossenschaften und Kommunalverbände nach den im §. 6 Absatz 3 dieses Gesetzes fest⸗ gesetzten Grundsätzen gewährt werden.

Urkundlich ꝛc.

Die soeben erschienene, im Reichsamt des Innern herausgegebene „Amtliche Liste der Schiffe der deutschen Kriegs⸗ und Handels⸗Marine mit ihren Unterscheidungs⸗Signalen für 1889“ bildet den An⸗ hang zum internationalen Signalbuch, welches in erster Auflage unter dem Titel 188 für die Kauffahrteischiffe aller Nationen“ im Juni 1870 vom Reichskanzler⸗Amt und in zweiter Auflage unter dem Titel „Internationales Signalbuch“ im Januar 1884 vom Reichsamt des Innern heraus⸗ gege9 1

as Signalbuch gewährt den Schiffen die Möglichkeit, durch Signale sich zu erkennen zu geben und s⸗pr. M. Mit⸗ theilungen unter einander, sowie mit Signals dann auszutauschen, wenn die signalisirendhrodukte sa r. schiedener Sprachen sich bedienen. pr. Frühj

Zu diesem Zwecke enthält das Si nax.50 Gd. Anzahl sowohl vollständiger Sätze, alzoauch;⸗0⸗ 0 Br., einander geeigneter Satztheile, einzelne Wüör B ) 96 % J Buchstaben und Zahlen, welche durch Grupzcer 13 ½ stetig. der 18 Signalbuchstaben B, C, D, F, G, K. B.) Ba †lt, N, P, Q, R, S, T, V und W bezeichnet sind. 6000 B., dcuppen, deren jede anders geordnete oder andere Bus. Unvefnthält, als alle übrigen, giebt es 306 von je 2 Sbruar schstaben (BC, BD, BF, BG u. s. w. bis WV), 4896 vontäͤufe / Signal⸗ buchstaben (B6D, B0F, BCG, BOH u. s. w. bis NaivT) und 73 440 von je 4 Signalbuchstaben (B0DF, BC†“ BEDI, BCDI u. s. w. bis Wve'8). V. 1 1

Alle 306 Gruppen von 2 Signalbuchstaben, alle 4896 Gruppen von 3 Signalbuchstaben und von den Gruppen von 4 Signalbuchstaben die ersten 18 960 (BCDF bis GPWV) dienen zur Bezeichnung der in das Signalbuch aufgenommenen Sätze, Satztheile, Wörter u. s. w.

VVon den übrigen Gruppen von 4 Signalbuchstaben sind die 1440 Gruppen von G2B0 bis GWVT; zur Bezeichnung der Schiffe der Kriegs⸗Marinen und die letzten 53 040 Gruppen von HBCD bis WVTs zur Bezeichnung der Schiffe der Handels⸗Marinen in der Art bestimmt, daß jedem Kriegs⸗ und beziehungsweise Kauffahrteischiffe eines dieser (1440 + 53040 =) 480 Signale als Unterscheidungs⸗Signal zuzu⸗ theilen ist.

Jedem Staat stehen alle Unterscheidungs⸗Signale behufs Vertheilung auf die Schiffe seiner Flagge zur freien Ver⸗ fügung. Schiffe von verschiedenen Flaggen führen daher vielfach dasselbe Unterscheidungs⸗Signal, Schiffe unter der⸗ selben Flagge niemals.

Die Vertheilung der Unterscheidungs⸗Signale auf die vnes Schiffe wird durch die zuständigen Behörden der verschiedenen Staaten bewirkt. Jedem deutschen Kauffahrtei⸗ schiffe wird gleich bei der Eintragung in das Schiffs⸗ register ein solches Unterscheidungs⸗Signal zugetheilt und in seinem Schiffscertifikat vermerkt. So lange das Schiff unter deutscher Flagge fährt, behält es dieses Unterscheidungs⸗ Signal auch beim Wechsel seines Heimathshafens oder seiner Registerbehörde unverändert bei.

Die nach der systematischen Reihenfolge der Unterschei⸗ dungs⸗Signale geordnete Liste ergiebt, welche Unterscheidungs⸗ Signale den einzelnen Schiffen der deutschen Kriegs⸗ und Handels⸗Marine beigelegt worden sind.

Für die Schiffe anderer Staaten, welche das Signalbuch ebenfalls angenommen haben, sind ähnliche Listen vorhanden. Die Art und Weise, wie die Unterscheidungs⸗Signale zu signalisiren sind, ergiebt sich aus dem in dem Signalbuche ent⸗ altenen Abschnitte über „Einrichtung und Gebrauch des Signalbuches“. Will ein Schiff sich einem andern Schiffe, einer Signalstation u. s. w. zu erkennen geben, so muß es außer seinem Unterscheidungs⸗Signale stets auch seine National⸗ Flagge zeigen, da, wie oben erwähnt, Schiffe verschiedener laggen vielfach dasselbe Unterscheidungs⸗Signal führen.

Ein Schiff, welches das Unterscheidungs⸗Signal eines andern Schiffes wahrnimmt, kann sodann dessen Namen, Heimathshafen, Ladungsfähigkeit und Dampfkraft aus der betreffenden Liste sofort ersehen. Besitzt es die Liste nicht, so wird es sich behufs späterer Feststellung oder Weitermeldung die Nationalität und das Unterscheidungs⸗Signal zu merken

aben. Alljährlich erscheinen neue Ausgaben dieser Schiffsliste und im Laufe jedes Jahres drei Nachträge zu derselben.

Die Vorschriften in dem Erlaß vom 25. Februar d. J⸗ betreffend die Zahlung der Waisengelder für die in Anstalten des Potsdamschen großen Militär⸗ Waisenhauses Soldatenwaisen (Min⸗⸗ Bl. für die innere Verw. 1888, S. 80) sind, nach einem im Einvernehmen mit dem Kriegs⸗Minister ergangenen Bescheide des Ministers des enean, vom 30. Dezember v. J., aus⸗ schließlich für die in diesen Anstalten untergebrachten Waisen maß⸗

nicht bekannt sei,

ob die betreffenden Gebetbücher ie bischöf⸗

gebend und können keine analoge Anwendung hinsichtlich

edenfalls liege nunmehr die Ent⸗ welche ein.

solcher Zöglinge finden, deren Aufnahme in das Militär⸗ naben⸗Erziehungs⸗Institut zu Annaburg oder in andere aus Reichsmitteln unterhaltene militärische Erziehungs⸗ anstalten erfolgt. Die Aufnahme eines nach Maßgabe des Gesetzes vom 20. Mai 1882 (G.⸗S. S. 298) waisengeldberech⸗ tigten Kindes in eine der letztgedachten Erziehungsanstalten kann irgendwelchen Einfluß auf den Waisengeldbezug nicht begründen.

Der General⸗Lieutenant von Claer, von der Armee, hat sich nach Magdeburg zurückbegeben.

Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren: ugo Schröder in Santomischel, Assistenzarzt Dr. Munzer in issa i. P., Dr. Kindler in Horka, Dr. Schomerus in

Osnabrück, Dr. Junkermann in Kirchberg.

„— S. M. Kreuzer⸗Fregatten „Moltke“, Kommandant Kapitän zur See Schulze, und „Gneisenau“, Komman⸗ dant Kapitän zur See Schwarzlose, sind am 17. Februar cr. in Maddalena (Insel Sardinien) eingetroffen und beabsichtigen, am 19. dess. Mts. wieder in See zu gehen.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 17. Februar. (Th. C.) Heute Mittag eröffnete der Staats⸗Minister Dr. Stichling im Auftrage Sr. Königlichen Hehes des Groß⸗ herzogs die ordentliche Tagung des Landtages. Die verlesene höchste Propositionsschrift weist darauf hin, daß die Hauptvoranschläge eine erfreuliche Gestaltung der Finanz⸗ lage des Staats ersehen lassen, welche zu nicht geringem Theil den günstigen finanziellen Beziehungen zum Reich zu danken sei. Dieselbe gestatte nicht nur, neue und erhöhte Verwen⸗ dungen im Interesse der Staatsverwaltung und der Landeswohlfahrt, zur Förderung von Landwirthschaft und Gewerbe, auf Schule und Kirche zu bestreiten, sondern auch durch geeignete Entlastung der Gemeinden hinsichtlich der Wegebau⸗, Heimaths⸗ und Schullast erhebliche mittelbare Steuererleichterungen für die Staatsangehörigen herbeizuführen und damit einen angemessenen Steuererlaß zu verbinden. Durch die vorhandenen Ueberschüsse früherer Finanzperioden seien Mittel geboten zur Befriedigung zahlreicher außerordent⸗ licher Bedürfnisse und zu einer außerordentlichen Schulden⸗ tilgung. In der Ansprache, die der Staats⸗Minister Dr. Stichling nach Verlesung der Propositionsschrift an den Landtag richtete, gedachte derselbe mit Worten der lebhaftesten Anerkennung des bisherigen langjährigen Präsidenten des Landtages, Dr. Fries, und sprach die Erwartung aus, daß die Thätigkeit des neuen Landtages, getragen vom gegen⸗ seitigen Vertrauen zwischen Regierung und Volksvertretung, eine gedeihliche sein werde. Es folgte alsbald die Kon⸗ stituirung des Landtages. In den Vorstand wurden ge⸗ wählt die Abgg. Müller⸗Berge: Präsident, von Rotenhan: erster, Landgerichts⸗Präsident Appelius: zweiter Vize⸗Prä⸗ sident. Abends war der ganze Landtag zur Großherzoglichen Tafel geladen. Unter den bis jetzt eingegangenen Vor⸗ lagen befindet sich eine solche über ein Ausführungsgesetz um Reichsgesetz über Abwehr und Unterdrückung von Vieh⸗ süren über einen Nachtrag zur Medizinalordnung, über die Heranziehung der Eisenbahnen zu den Gemeindeabgaben, über die Entlastung der Gemeinden auf dem Gebiet des Volks⸗ schulwesens, ferner die Uebersicht über die Ergebnisse des Staatshaushalts in der Finanzperiode 1884/86, der zufolge jedes der drei Jahre im Durchschnitt einen Ueberschuß von 489 777 ergeben hat, und der Staatsvertrag mit Preußen über die Herstellung einer von Oberröblingen nach Allstedt, der die unentgeltliche Abtretung des Terrains und

einen Zuschuß von 50 000 erheischt.

Oesterreich⸗Ungarn. Pest, 18. Februar. (W. T. B.)

Im Unterhause beantragte heute anläßlich der Verhand⸗

lungen über den Bericht des Präsidenten wegen der in Folge der jüngsten Excesse getroffenen I“ behufs Aufrechterhaltung der Ordnung die äußerste Linke die Ueberweisung des Berichts an den Immunitäts⸗ Ausschuß, um Vorschläge zur Wahrung der Immunität der Abgeordneten zu machen. Nachdem der Minister⸗ Präsident von Tisza sowie der Justiz⸗Minister die gelegentlich der Begründung des Antrags gegen die Organe der öffentlichen Sicherheit und die Gerichte gefallenen Aeuße⸗ rungen zurückgewiesen hatten, wurde der Bericht, entsprechend dem Wunsch des Hrn. von Tisza, ohne irgendwelche Instruk⸗ tion, lediglich zur Erwägung und Meinungsäußerung dem Immunitäts⸗Ausschuß überwiesen.

Frankreich. Paris, 18. Februar. (W. T. B.) Wie verlautet, beabsichtigt der Präsident Carnot nach der Bildung des neuen Kabinets eine Botschaft an die Kammer zu richten und darin den versöhnlichen Charakter des Ministeriums zu betonen, zugleich aber die verschiedenen Fraktionen der republikanischen Partei dringend aufzufordern, diesen letzten Versuch, während der Ausstellung eine Art politischer Waffen⸗ ruhe herbeizuführen, nicht zu vereiteln.

Der Präsident der Deputirtenkammer, Möline, hatte heute Abend eine Unterredung mit mehreren Deputirten und theilte denselben dabei mit, er habe sich von der Unmöglichkeit überzeugt, die unter den Republikanern vor⸗ handenen Gegensätze zu versöhnen und ein Ministerium zu bilden, in welchem sich alle republikanischen Gruppen ver⸗ treten fänden. Er sei deshalb von dem ihm zur Bil⸗ dung eines neuen Kabinets ertheilten Mandat urückgetreten. Dem Vernehmen nach wird nunmehr Freyeinet den Auftrag erhalten, das bisherige Ministerium sn reorganisiren. Für wahrscheinlich gilt, daß Freycinet as Ministerium des Auswärtigen, Goblet das ZJustiz⸗ Ministerium und Constans das Ministerium des Innern übernimmt.

Die Deputirtenkammer hielt eine nur wenige Minuten dauernde Sitzung und vertagte sich dann auf morgen. Ein Vertagungsantrag auf nächsten Donnerstag wurde mit 292 gegen 262 Stimmen abgelehnt.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 18. Februar. W. T. B.) Bei dem deutschen Botschafter, General von chweinitz, findet heute ein Galadiner statt, an welchem

der Großherzog und der Erbgroßherzog von Hessen Theil nehmen.

„Italien. Rom, 18. Februar. (W. T. B.) Die Depu⸗ tirtenkammer hat in ihrer heutigen Sitzung den Antrag Faz utirten der äußersten Linken, welcher den urdispositions⸗Stel

Generals Mattei in dessen am 22. Dezember v. J. gegen die Regierung abgegebenem Votum über die außer⸗ ordentlichen Militärkredite erblickt und dies für eine Verletzung der parlamentarischen Prärogative erklärt, mit 171 gegen 32 Stimmen abgelehnt. 38 Deputirte enthielten sich der Abstimmung. Die Erklä⸗ rungen des Minister⸗Präsidenten Crispi und des Kriegs⸗Ministers, daß die gegen den General Mattei ergriffene Maßregel mit dem von ihm in der Kammer abge⸗ ee. Votum in keinerlei Zusammenhang stehe, wurden von der Kammer zur Kenntniß genommen. Morgen gelangen die Finanz⸗Maßnahmen der Regierung zur Berathung.

Neapel, 18. Februar. (W. T. B.) Im Laufe des heutigen Tages fanden hier wiederholt Störungen der öffentlichen Ruhe durch flattig ang Ar⸗ beiter statt. Durch einen aus etwa Maurern be⸗ stehenden Haufen wurden bereits am Vormittage tumultuarische Scenen herbeigeführt. Der Haufe zerstreute sich indeß, als er von der Polizei aufgefordert wurde, auseinanderzugehen und sich an die Behörden zu wenden. Mittags sammelten sich die Maurer indeß aufs Neue an und zogen mit einer schwarz⸗rothen Fahne, auf welcher die Worte „Kommunismus“, „Anarchie“ standen, durch die Straßen. Die Polizei schritt darauf ein, konsiszirte die Fahne, zerstreute die Arbeiter und nahm mehrfache Verhaftungen vor. Am Abend herrschte in der Stadt Ruhe.

Niederlande. Haag, 18. Februar. (W. T. B.) Ein heute Abend ausgegebenes amtliches Bulletin sagt: Der Zustand des Königs hat sich in den letzten Tagen verschlimmert. Se. Majestät leidet von Neuem am Mund und am Halse, das Schlucken ist erschwert und schmerzhaft. Der König nimmt wenig Nahrung zu sich, wodurch der Kräfte⸗ zustand erheblich beeinträchtigt wird.

19. Februar, Vormittags. (W. T. B.) Der König hatte eine ruhige Nacht; die Entzündung im Munde und Halse hat nicht weiter um sich gegriffen.

Rumänien. Bukarest, 18. Februar. (W. T. B.) Der Senat berieth heute über den Erlaß der mit der Götz'schen Waldausbeutungs⸗Gesellschaft vereinbarten Abgabe. Ein von der Minorität gegen die Regierung beantragtes T d lsvotum wurde mit 65 gegen 35 Stimmen ab⸗ gelehnt.

Bulgarien. Sofia, 18. Februar. (W. T. B.) Bei den gestern stattgehabten Ersatzwahlen zur Sobranje wurden 7 aeees der Regierung und 1 Anhänger Rados⸗ lawoff's gewählt.

5 Zeitungsstimmen.

Der „Schwäbische Merkur“ sagt:

Die Peutschfreisinnigen haben auch in dieser Tagung des Ab⸗ geordnetenhauses ein Schutzgesetz für die Landwirthe gegen Wild⸗ schaden eingebracht, dessen, wie jeder Praktiker zugiebt, unmöglich durchführbare Bestimmungen (wir haben den Wortlaut neulich mit⸗ getheilt) das Vorgehen der von ihrem Mißerfolg von vornherein über⸗ zeugten Antragsteller lediglich im Lichte der politischen „Baunern⸗ fängerei“ erscheinen lassen, welchen Vorwurf sonst die „Freisinnigen“ ihren Gegnern auf der Rechten sehr freigebig zu ertheilen pflegen. Sie haben denn auch nicht einmal aus den Reihen der befreundeten Cen⸗ trumsdemokraten Unterstützung für ihren Antrag erhalten, der, wenn er überhaupt zur Verhandlung gelangt, seinen Zweck auch außerhalb des Hauses völlig verfehlen dürfte. Der Gesetzesvorschlag will näm⸗ lich Schwarz⸗, Roth⸗ und Damwild nur noch in Revieren zulassen, deren Eingatterung eine solche ist, daß es weder ausbrechen noch an fremden Grundstücken Schaden anrichten kann Da eine solche wirk⸗ same Eingatterung so kostspielig ist, daß sich nur ganz reiche Herren in kleinen Revieren diesen Luxus gönnen können, so wäre die obige Gesetzesbestimmung so ziemlich der Beseitigung obiger Wildarten gleich zu denn jeder gb oder Pächter u. s. w. soll befugt sein, das außerhalb der Eingatterungen auf seinem Acker befindliche Wild ohne Rücksicht auf Schonzeit zu erlegen und sich an⸗ zueignen. Die Wildschadenfrage kann in gerechter und volkswirthschaft⸗ lich befriedigender Weise nur durch ein Entschädigungsgesetz geregelt werden, welches die Jagdherren zwingt, da, wo ihr Wild auf den benachbarten Aeckern fremder Besitzer Schaden verursacht hat, diesen Schaden vollkommen zu ersetzen. Den Jagdliebhabern würde dadurch allerdings ihr vornehmes Vergnügen erheblich vertheuert werden, auch der Staat in seinen Forsten wesentlich mit belastet werden, aber die Vertheuerung würde nicht entfernt eine solche sein, wie bei gesetzlicher Verpflichtung genügender Eingatterung, und wesentlich auf Vermehrung und Anstellung von Wildhütern, welche den Austritt des Wildes verhindern, hinauskommen. Leider ist es vor etwa 6 Jahren nicht gelungen, das vom Minister Lucius eingebrachte Jagdgesetz im Hause zu verabschieden, da hierin auch noch andere Interessen und Bestimmungen in Frage standen, bei deren Berathung es sich schließlich als unmöglich heraus⸗ stellte, eine Mehrheit für die gesammte Vorlage zu vereinigen, so daß sie fallen gelassen ward. Seitdem ist der Versuch, an die nach ver⸗ schiedenen Richtungen etwas dornige Angelegenheit wieder heranzutreten, noch nicht wieder erneuert worden. Die Art, wie die „Freisinnigen“ seit einigen Jahren und so auch jetzt wieder aus dem Handgelenk mit einem Gesetzentwurf von 2 Paragraphen die Frage vor ihren Wählern abmachen, ist zu bezeichnend für ihr ganzes politisches Wesen und ihre Auffassung von dem Verständniß ihrer Wähler, als daß sie nicht etwas niedriger gehängt zu werden verdiente.

In einem Artikel der „Mecklenburger Nach⸗ richten“ über das dem Reichstage zugegangene Weißbuch über Samoa heißt es:

Aus allen Berichten geht klar und deutlich hervor, daß Ende 1887 unter der Regierung des Königs Tamasese Ruhe und Frieden auf den Inseln herrschte und daß selbst die Vertreter aller ameri⸗ kanischen deen sich veranlaßt sahen, in einer besonderen Urkunde ihren Gefühlen bezüglich der günstigen politischen Lage in Samoa öffentlichen Ausdruck zu geben. Erst die fremden Hetzereien haben hier die Sache auf den Kopf gestellt und jetzt ist es zunächst Deutschlands Sache, volle Genugthuung für die 1 Schä⸗ digungen und Kränkungen zu fordern, die inzwischen deutsche Unterthanen und deutsche Handelsinteressen erlitten haben. Vor Allem handelt es sich jetzt zunächst um Vergeltung für die schweren Opfer, welche deutsche Soldaten und Offiziere der Wiederherstellung des öffentlichen Friedens haben bringen müssen. Daß in dieser Hin⸗ sicht die deutsche Regierung diese Genugthuung voll und unbeirrt nehmen wird, ist selbstverständlich, aber zum Ruhm des deutschen Reichskanzlers wird es stets und immerdar gereichen, daß er auch hier sich nicht durch den berechtigten Zorn des Augenblicks hat hinreißen lassen, sondern daß er den Grundsatz aufstellt, es komme bei der Bestrafung der Schuldigen mehr darauf an, daß sie gerecht und nachdrücklich sei, als daß sie schnell erfolge. Ueberhaupt wird dieser Erlaß des Reichskanzlers an den kom⸗ mandirenden Admiral Freiherrn von der Goltz vom 5. Februar über die völkerrechtliche Lage fremder Staatsangehörigen auf Samoa für die weitere Entwickelung des internationalen Völkerrechts von größter

Bedeutung werden. Trotz der mannigfachen und geradezu empörenden Hetzereien amerikanischer Unterthanen haben sich die deutsche Regie⸗

rung und ihre Vertreter nie von dieser klargezogenen staatsrechtlichen Linie abdrängen lassen, selbst dann nicht, als amerikanische Unterthanen, aus ihrem bisberigen heimlichen Wühlen hervortretend, offene Sache mit den Aufständischen gegen die Deutschen machten, als Kapitän Leary den Aufständischen für die Entscheidungsschlacht seine Hülfe un⸗ sagte, als amerikanische Firmen den Aufständischen Waffen und Mu⸗ nition lieferten, als gar noch am 24. . Vize⸗Konsul Blacklock sich weigerte, die für die im Kriegszustand mit dem Deutschen Reich befindlichen Aufständischen bestimmten 35 000 Stück Patronen mit Beschlag zu

Dezember v. J. der amerikanische

belegen. Alle diese Beschwerden verdienen um so mehr große Beachtung, weil der Zufall will, daß in der kurzen Berichtszeit drei verschiedene deutsche Beamte den Kon⸗

sulatsposten innegehabt und unabhängig von einander diese mannig⸗

fachen Beschwerdepunkte bekundet haben.

Eisenbahn⸗Verordnungs⸗Blatt. Nr. 5. Inhalt: Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 6. Februar 1889, betr. Dienstvorschrift für die Einrichtung der Werkstätten⸗ und Werkstattmaterialien⸗Verwaltung, sowie für das Buch⸗ und Rech⸗ nungswesen derselben.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Von dem „Klassischen Bilderschatz“ (München, Ver⸗ lagsanstalt für Kunst und Wissenschaft, vorm. Friedk. Bruckmann) liegen uns zwei neue Lieferungen, die 9. und 10. vor (Preis der Lieferung 50 ₰). Die erstere enthält sechs Blätter nach Raffael, Guido Peni, Murillo, Ostade, eine Madonna von einem unbekannten portugiesischen Meister und ein merkwürdiges Altarbild aus der Kirche zu Ortenberg in Oberhessen (Rheinische Schule). In der 10. Lieferung finden wir sechs Lichtdruckblätter nach Originalgemälden von Rogier van der Weyden, Schongauer, Velasco da Coimbra, Pietro Vannucci gen. il Perugino, Guido Reni und Barthel van der Helst. Das Unternehmen der Verlagsfirma, welche durch diese überaus billigen Reproduktionen der hervorragendsten Werke von älteren Meistern aller Länder ein den weitesten Kreisen zugängliches Mittel für die Bildung und Hebung des Kunstgeschmacks bietet, verdient den

ei terstützung sowohl Kunstfreund wie d

Gewerbe und Handel.

Unter sehr zahlreicher Betheiligung begannen heute Vormittag im Generalversammlungssaale der Börse (St. Wolfgangstraße) die Ver⸗ handlungen der XVI. ordentlichen Plenarversammlung des Deutschen Handelstages. Der zweite Vorsitzende, Kommerzien⸗ Rath Frentzel (Berlin), eröffnete gegen 10 t Uhr Vormittags die Versammlung. enen nahm der Staats⸗Minister von Boetticher das ort zu folgender Rede: Meine Herren! Es gereicht mir auch heute, wie immer, zur größten Freude, daß ich die Ehre habe, im Namen meiner Regierung den Deutschen Handelstag zu begrüßen. Diese meine Freude ist um so größer, da ich aus Ihrer Tagesordnung ersehe, daß Sie sich mit einem Gegenstand beschäftigen wollen, der mir ganz besonders am Herzen liegt und der wohl geeignet ist, unser Vaterland zur wirthschaftlichen Wohlfahrt und zum sozialen Frieden zu führen. Ich kann jedoch nicht umhin, gleichzeitig meinem Bedauern Ausdruck zu geben, daß der von mir hochverehrte Mann, der so viele Jahre die Ver⸗ handlungen des Deutschen andelstages geleitet hat, dies⸗ mal durch Krankheit verhindert ist, an den Verhandlungen Theil zu nehmen. Ich bin überzeugt, daß ich in Ihrer Aller Sinne handle, wenn ich im Namen meiner Regierung den Wunsch und die Hoffnung ausspreche, daß Hrn. Geheimen Kommerzien⸗Rath Delbrück Sie treten in einer Zeit zusammen, Industrie nicht klagen kann. 1 r die Zahlung höherer Löhne wünschenswerth, so blüht doch im Allge⸗ meinen die deutsche Industrie und sind auch dementsprechend die Arbeitslöhne besser geworden. Es sind der deutschen Industrie neue Absatzgebiete nach dem Auslande erschlossen worden. Der deutsch⸗schweize⸗ rische Handelsvertrag, die Welt⸗Ausstellung in Melbourne haben sehr wesentlich zur Förderung der deutschen Industrie beigetragen. Es ist mit Sicherheit zu erwarten, daß dem deutschen Export sich in nicht

bessern wird. Wenn ich mich nun zu den Gegenständen wende, die Sie diesmal beschäftigen werden, so bedauere ich, daß ich behindert bin, an Ihren Berathungen Theil zu nehmen. Ich hätte gewünscht, daß der Handelstag mit den Kommissionsberathungen des Reichstages, in denen die Alters⸗ und Invalidenversicherung zur Verhandlung steht, nicht zusammen gefallen wäre. Ich hätte gern eingehender über diesen Gegenstand zu Ihnen gesprochen, als es mir im Rahmen einer kurzen Begrüßungsrede möglich ist. Ich bin überzeugt, es wäre mir bei einer eingehenden Besprechung möglich gewesen, manche Zweifel, die sich ganz besonders bezüglich der Organisation des Entwurfs noch geltend machen, zu beseitigen. Soweit ich aus den Verhandlungen Ihrer Kommission ersehe, besteht zu meiner großen Freude über das anzustrebende Ziel bei Ihnen bereits volle Einigkeit. Es ist nicht

das Ziel, deren Basis die Allerhöchste Botschaft vom November 1881 bildet, einig sind. Die Wege, wie das Ziel erreicht werden soll gehen allerdings bisweilen auseinander. Es ist nur noth wendig, bei der Diskussion über diese Wege Maß zu halten, dami die Ausführung nicht außer Möglichkeit kommt, und zu empfehlen ist, den Grundsatz nicht außer Acht zu lassen, daß das Besser der Feind des Guten ist. Solchergestalt wird es gewiß möglich sein, alle Schwierigkeiten, die sich der Ausführung des Gesetzes noch entgegenstellen, zu beseitigen. Selbst im Bundesrath machen sich ja verschiedene Ansichten über die Ausführung geltend. Die

Meinungsverschiedenheit wegen das Gesetz scheitern zu lassen. Die preußische Regierung macht daraus keine Kabinetsfrage. Diese Hal⸗ dr preußischen Regierung ist zur allgemeinen Nachahmung zu empfehlen. große Meinungsverschiedenheiten vorhanden sind. Jedenfalls ist das reine Umlagefahren undenkbar. Wir dürfen bei Berathung eines solchen Gesetzes keine Möglichkeit außer Acht lassen. Im Falle eines Krieges oder wirthschaftlichen Niederganges und daran sind alle Schichten des Volkes betheiligt dürfte es nicht möglich sein die festgesetzte Last zu tragen und wir könnten in die Lage kommen, die dem Invaliden der Arbeit laut Gesetz versprochene Rente nicht zahlen zu können. Dagegen empfiehlt sich das Prämienverfahren Dies Verfahren, das weder Arbeitgeber noch Arbeiter über⸗ mäßig belastet. ist man wohl im Stande, allen Ansprüchen zu genügen Meine Herren, es wäre verlockend, noch auf weitere Fncen einzu⸗ ehen, allein leider bin ich dazu nicht in der Lage. So .en. hre Meinungen über die Wege auseinander gehen mögen, ich bin über⸗ zeugt, Sie werden nicht außer Acht lassen, . darauf ankommt, das Gesetz zu Stande zu 9 1 den des Hochseligen Kaisers Wilhelm und seiner beiden erhabenen Nachfolger entspricht. Daß das Gesetz in diesem Sinne zu Stande kommt, dafür bürgt die deutsche Treue und die deutsche Einigkeit. Meine Herren, was die Zukunft uns bringen wird, wissen wir nicht, allein wenn wir unsere politische und finanzielle Stellung unter den Völkern betrachten, so dürfen wir hoffen, daß der Frieden vorläufig nicht gestört werden wird und daß wir den Arbeiten zur Hebung unserer wirthschaftlichen Wohlfahrt und unseres sozialen

können. Möge uns dabei der Segen Gottes nicht fehlen. Ich be

der Versicherung, daß die Berathungen

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grüße ag also eeäata m

hoch genug anzuerkennen, daß auch im Reichstage alle Parteien über

veraich Regierung will z. B. das Gesetz auf Grund der Berufs⸗ genossenschaften aufbauen. Einzelne Regierungen setzen dieser Bestrebung

sehr bald volle Genesung beschieden sein möge. Meine Herren, in der Handel und Ist auch in einigen Industriezweigen

zu ferner Zeit ein weiteres Absatzgebiet im fernen Osten erschließen wird und dadurch der Lohn der deutschen Arbeiter sich immer mehr

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Bedenken entgegen. Allein die preußische Regierung ist nicht gewillt, dieser

Es ist zwar bekannt, daß bezüglich der Organisation

daß es vor allen wie es

riedens uns mit voller Ruhe hingeben

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