1889 / 46 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Feb 1889 18:00:01 GMT) scan diff

ällen den Arbeitern und den Familienangehörigen derselben recht⸗ zeitige und ausreichende ärztliche Behandlung, geeignete Arznei, Heilmittel und Pflege zu Theil wird, bis jetzt sowohl die Sterbefälle als auch die Erkrankungsfälle und Krankheitstage stetig vermindert. Die Gesammtjahreseinnahme der Krankenkassen betrug 3 332 712 ℳ, von welcher Summe 2 052 940 auf die Beiträge der versicherungspflichtigen Kassenmitglieder, d. h. durchschnittlich 13,25 auf ein Mitalied entfielen. Der Baarzuschuß der Eisenbahn⸗ verwaltung bezifferte sich auf die Hälfte dieser Summe. Eine Er⸗ höhung der statutenmäßigen Beitragssätze war bei keiner Kasse erforderlich; hingegen hat erfreulicherweise die statutmäßige Kranken⸗ fürsorge, welche bei allen Kassen über die gesetzliche Mindestleistung meistens erheblich hinausgeht, gegenüber dem Vorjahre wiederum bei einer großen Zahl von Kassen mit Rücksicht auf die günstigere Ge⸗ staltung ihrer Verhältnisse, und zwar namentlich zu Gunsten der Familienangehörigen der Kassenmitglieder erweitert werden können. Die Gesammtausgaben betrugen 2 693 358 oder 80,82 Hundertstel der Jahreseinnahme. Die Gesammtaufwen⸗ dungen an Krankheitskosten und Sterbegeldern, d. s. die Gesammtausgaben ausschließlich der Verwaltungskosten und der unter den sonstigen Ausgaben enthaltenen sächlichen Kosten, beliefen sich auf rund 2 666 700 oder getheilt durch die Durchschnittszahl der Kassenmitglieder auf 170 Werden die Ausgaben der Baukranken⸗ kassen mitberücksichtigt, so ergeben sich als Gesammtkosten der Kranken⸗ fürsorge (ärztliche Behandlung, Arznei, Krankenpflege, Krankengeld, Sterbegeld) rund 2 860 000 Am Schlusse des Jahres 1887 betrug das Vermögen aller Krankenkassen der Staatseisenbahn⸗Verwaltung zusammen rund 3 300 000 Die Zahl der Mitglieder der beiden Pensionskassen für die Betriebsarbeiter und für die Werkstättenarbeiter der Staatseisenbahn⸗Verwaltung hat sich nach der Anlage 28 gegen⸗ über dem Vorjahre von 50 673 auf 75 062 vermehrt. Der erhebliche Zugang rührt daher, daß außer den neu beschäftigten, zum Beitritt verpflichteten Arbeitern 16 424 Betriebsarbeiter (mit Ein⸗ schluß von 62 weiblichen Bediensteten und 3251 Werk⸗ stättenarbeitern, welche bereits vor Neuerrichtung der Pensionskassen beschäftigt waren) auf Grund der ihnen durch den ersten Nachtrag zu den Kassenstatuten ertheilten Berechtigung noch nachträglich freiwillig den Kassen beigetreten sind. Die Zahl der Ruhelohnempfänger stieg von 186 auf 205, der Empfängerinnen von Wittwengeld von 333 auf 372 und der Kinder, für welche Waisengeld gezahlt wurde, von 293 auf 347, der empfangsberechtigten überhaupt von 2543 auf 2836. Verausgabt wurden an Ruhelohn 148 500 oder rund 245 für jeden Pensionär, an Wittwengeld 93 000 oder rund 100 für jede Wittwe, und an Waisengeld 33 000 oder rund 32 für jedes hinterlassene Kind, außerdem an Sterbegeld 2850 und an Unterstützungen aus den Pensionskassen 1633 Weiter sind an solche erwerbsunfähige Arbeiter und an solche Hinter⸗ bliebene verstorbener Arbeiter, welchen, da die Pensionskassen für die Mehrzahl der Bahnbezirke erst einige Jahre in Wirksamkeit sind, ein Anspruch auf die Leistungen dieser Kassen noch nicht zur Seite stand, rund 355 000 Unterstützungen und Beihülfen aus dem Eisenbahn⸗ Betriebsfonds und aus sonstigen der Verwaltung zur Verfügung stehenden Hülfsfonds gewährt worden. An laufenden Beiträgen, aus⸗ schließlich der von einzelnen Mitgliedern vorübergehend geleisteten Nachzahlungen, entrichteten die Mitglieder durchschnittlich etwa 20 oder 2 ½ Hundertstel des veranlagfen Jahreslohneinkommens. Die Eisenbahnverwaltung hatte einen Baarzuschuß in Höhe der Hälfte der Mitgliederbeiträge beizusteuern und außerdem die gesammten Kosten der Buch⸗ und Rechnungsführung zu tragen. Am Schluß des Jahres verfügten die beiden Arbeiter⸗Pensionskassen über ein Ge⸗ sammtvermögen von rund 7 587 000 .

Die Bezirks⸗Eisenbahnräthe sind während des Berichtsjahres in den einzelnen Bezirken zu den ordentlichen Sitzungen regelmäßig zusammenberufen worden. Ferner haben, wo die Verhältnisse es er⸗ forderten, auch außerordentliche, sowie vorbereitende Sitzungen der von den Bezirks⸗Eisenbahnräthen gewählten Ausschüsse stattgefunden. Der durch gemeinschaftlichen Erlaß der Minister der öffentlichen Arbeiten, für Landwirthschaft, Domänen und Forsten und für Handel und Gewerbe vom 19. September 1884 gebildete Bezirks⸗Eisenbahn⸗ rath zu Altona, für welchen mit dem Jahre 1888 eine neue Wahl⸗ periode begann, ist hinsichtlich der Anzahl der Mitglieder, der Ver⸗ theilung derselben auf die Handelskammern (kaufmännischen Korpo⸗ rationen), die landwirthschaftlichen Provinzial⸗(Centralbezirks⸗) Vereine und sonstigen Korporationen und Vereine in der bisherigen Zusammen⸗ setzung verblieben.

Der Landes⸗Eisenbahnrath 1 17. Juni und 9. Dezember, zusammengetreten Beiden Sitzungen sind Berathungen des Ausschusses vorangegangen.

Die Gesammteinnahmen sind von 677 586 074 im Jahre 1886/87 auf 730 522 511 im Jahre 1887/88 gestiegen, haben mithin im Berichtsjahre um 52 936 437 oder 7,8 % zu⸗ genommen. Von diesen Einnahmen entfielen auf den Personenverkehr im Jahre 1886/87 176 925 725 (im Jahre 1887/88 184 630 171 ℳ), auf den Güterverkehr im Jahre 1886/87 473 228 133 (im Jahre 1887 88 517 511 479 ℳ), auf die sonstigen Einnahmen im Jahre 1886/87 27 432 216 (im Jahre 1887/88 28 380 861 ℳ). Demnach sind die Einnahmen aus dem Personenverkehr um 7 704 446 oder um 4,4 %, die Einnahmen aus dem Güter⸗ verkehr um 44 283 346 oder um 9,4 %, und die sonstigen Ein⸗ nahmen um 948 645 oder um 3,5 % gegen das Vorjahr gestiegen. Neben der durch den Hinzutritt der Berlin⸗Dresdener, Nordhausen⸗ Erfurter und Aachen⸗Jülicher Eisenbahn bewirkten Vermehrung der Einnahmen (rund 6 000 600 ℳ) ist ein erheblicher Theil des Zuganges (rund 11 000 000 oder 20,8 % der Gesammtzunahme) auf die seit dem 1. April 1887 eingetretene Frachtberechnung für die bisher auf den eigenen Strecken der einzelnen Direktionsbezirke frachtfrei beför⸗ derten Dienstgüter zurückzuführen .

Werden die Einnahmen für verpachtete Bahnstrecken außer Ansatz gelassen, so ergiebt sich bei einem Gesammtbetrage der Betriebsein⸗ nahmen von 676 984 387 im Jahre 1856/87 und von 729 954 612 im Jahre 1887/88 cine Erhöhung derselben um 52 970 225 oder ebenfalls 7,8 %. 8

Die Gesammtausgaben haben im Jahre 1886/87 = 373 303 949 ℳ, im Jahre 1887/88 = 386 946 580 ℳ, oder 13 642 631 (3,7 %) mehr betragen. Bei Nichtberücksichtigung der Ausgaben für gepachtete Bahnstrecken ergiebt sich eine Vermehrung der Ausgaben von 372 179 469 im Jahre 1886/87, auf 385 834 065 im Jahre 1887/88, d. i. um 13 654 596 oder ebenfalls 3,7 %, und bei weiterer Nichtberücksichtigung der Kosten für erhebliche Ergänzun⸗ gen, Erweiterungen und Verbesserungen eine solche von 368 078 434 im Jahre 1886/87, auf 382 081 728 im Jahre 1887/88, d i. um 14 (03 294 oder 3,8 %. An dieser Zunahme sind betheiligt: a die persönlichen Ausgaben, welche um 4 500 052 oder 2,4 %, b. die allgemeinen Kosten, welche um 2 012 061 oder 8,7 %, c. die Kosten der Unterhaltung der Bahnanlagen, welche um 3 952 961 oder 9,5 %, und d. die Kosten des Bahntransports, welche um 7 441 738 oder 10,6 % gestiegen sind. Dagegen haben sich die Kosten der Erneuerung bestimmter Gegenstände um 3 803 474 oder 8,6 %, die Kosten für erhebliche Ergänzungen, Erweiterungen und Verbesserungen um 348 698 oder 8,5 %, und die Kosten für Benutzung fremder Bahnanlagen bezw. Beamten sowie fremder Betriebsmittel um 112 009 oder 3,0 % ermäßigt.

Unter Berücksichtigung sämmtlicher Einnahme⸗ und Ausgabetitel betrug der Ueberschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsaus⸗ gaben 343 575 931 im Jahre 1887/88, gegen 304 282 125 im Jahre 1886/87, hat mithin im Berichtsjahre einen um 39 293 806 oder 12,9 % höheren Betrag ergeben. Im Verhältniß zu dem statistischen Anlagekapital ergiebt der Ueberschuß eine Ver⸗ zinsung von 5,77 %. Da dieses Anlaͤgekapital jedoch lediglich im statistischen Interisse nur die Gesammtsumme der für die einzelnen Bahnstrecken im Laufe der Zeit aufgewendeten Baukosten, ohne Rück⸗ sicht auf inzwischen stattgehabte Abschreibungen umfaßt, so wird durch eine prozentuale Vergleichung des Betriebsüberschusses mit demselben ein zutreffendes Bild des finanziellen Ergebnisses des Betriebes nicht

8 fclemmben Staatsbahnbereiche durchgeführt ist und in allen Krankheits⸗

ist im Jahre 1887 zweimal, am

2

erreicht. Bei Berechnung der aus dem Ueberschusse sich ergebenden Rentabilität der im Seegee n. für Rechnung des preußischen Staates betriebenen Bahnen ist daher, wie in den Vorjahren, von dem Staatsbahnkapital, d. h dem für die im Berichtsjahre im Betriebe befindlich gewesenen Bahnstrecken aufgewendeten Anlagekapital unter Be⸗ rücksichtigung der inzwischen erfolgten Abschreibungen auszugehen. Im Verhältniß zu diesem ergiebt der Ueberschuß sämmtlicher im Berichtsjahre für Rechnung des Staats verwalteten Bahnen eine Verzinsung von 6,54 %. Die im Betriebsjahre 1887/88 für Rechnung des Staats verwalteten Eisenbahnen haben mit einer Ge⸗ sammteinnahme von 730 522 511 den Einnahmen des Vorjahres im Betrage von 677 586 074 gegenüber eine Mehreinnahme von 52 936 437 oder 7,8 % ergeben. Bei Abrechnung der Einnahmen für verpachtete Bahnstrecken verbleibt eine Steigerung der Gesammt⸗ einnahmen von 676 984 387 im Jahre 1886/87, auf 729 954 612 im Jahre 1887/88, somit um 52 970 225 oder eben⸗ falls 7,8 %. Auf ein Kilometer durchschnittlicher Betriebslänge zurückgeführt, sind die Einnahmen, obgleich der Zugang an neuen Strecken, welche erfahrungsgemäß im ersten Jahre ihres Betriebes den Durchschnittsertrag der älteren Bahnstrecken nicht erreichen, im Berichtsjahre ein ziemlich erheblicher war, und auch die hinzugetretenen neuverstaatlichten Bahnen diesen Durchschnitt nicht erzielt haben, von 31 448 im Jahre 1886/87 auf 32 665 im Jahre 1887/88, mithin um 1217 oder 3,9 % gestiegen. Von den Gesammt⸗ einnahmen entfielen auf die Verkehrseinnahmen 650 153 858 im Jahre 1886/87, 702 141 650 im Jahre 1887/88. Die hiernach im Berichtsjahre eingetretene Vermehrung der Verkehrseinnahmen um 51 987 792 oder 8 % entfällt zum größeren Theil auf den Güterverkehr, dessen Einnahmen dem Vorjahre gegenüber um 44 283 346 oder 9,4 % gestiegen sind, während beim Personen⸗ verkehr die Zunahme nur 7 704 446 oder 4,4 % beträgt. Die sonstigen Einnahmen haben sich von 27 432 216 im Jahre 1886/87 auf 28 380 861 im Jahre 1887/88 erhöht, mithin um 948 645 oder 3,5 % zugenommen. Von den Gesammteinnahmen entfielen auf den Personenverkehr 1886/87 26,1 % (1887/88 25,3 %), auf den Güterverkehr 69,9 % (70,9 %), auf die sonstigen Einnahmen 4,0 % (3,8 %o).

Die im Berichtsjahre aus dem Personen⸗ und Gepäckverkehr erzielten Gesammteinnahmen im Betrage von 184 630 171 haben gegenüber den betreffenden Einnahmen des Vorjahres, welche sich auf 176 925 725 beliefen, eine Steigerung um 7 704 446 oder 4,4 % ergeben, während die durchschnittliche Betriebslänge für die Personenbeföͤrberung nur um 3,8 % zugenommen hat. An den Ge⸗ sammteinnahmen (ausschließlich des Pachtzinses) ist die Einnahme aus dem Personenverkehr im Berichtsjahre mit 25,3 %, gegen 26,1 % im Vorjahre, betheiligt. Die auf ein Kilometer durchschnittlicher Be⸗ triebslänge für den Personenverkehr entfallene Einnahme ist von 8404 im Jahre 1886/87 auf 8449 im Jahre 1887/88 gestiegen, hat mithin um 45 oder 0,5 % zugenommen. Daß diese Steigerung ungeachtet der erheblichen Gesammtzunahme nur gering ausgefallen ist, erklärt sich da⸗ durch, daß nicht nur die neu eröffneten Strecken, fast durchweg Nebenbahnen, erfahrungsgemäß die Durchschnittseinnahme der älteren Bahnen zunächst nicht erreichen, sondern daß auch der Verkehrsdurchschnitt der neu verstaatlichten Bahnen hinter dem Durchschnitt der Staatsbahnen zurücksteht. Auf 1000 Achskilometer der Personen⸗ und Gepäck⸗ wagen zurückgeführt, ergiebt sich für beide Jahre ein Ein⸗ nahmebetrag von 115 Der erheblichste Theil der Gesammt⸗ einnahmen aus dem Personen⸗ und Gepäckverkehr, 161 376 640 oder 87,4 %, entfällt auf den Binnenverkehr des gesammten Staatsbahnnetzes (d. i. auf den Binnen⸗ und Wechselverkehr der einzelnen Direktionsbezirke)) während der Verkehr mit fremden Bahnen, sowie der Durchgangsverkehr mit 23 253 531 oder 12,6 % betheiligt gewesen sind. Von den Ge⸗ sammteinnahmen aus dem Personen⸗ und Gepäckverkehr entfallen: auf die Personenbeförderung im Jahre 1886/87 172 078 784 (im Jahre 1887/88 179 640 642 ℳ), auf die Beförderung von Gepäck und Hunden 4 659 706 (4 741 110 ℳ), auf sonstige Einnahmen 187 235 (248 419 ℳ). Die Einnahmen aus der Personenbeförde⸗ rung haben gegen diejenigen des Vorjahres um 7 561 858 oder 4,4 % zugenommen. Bei Ausscheidung der auf die neu erworbenen Bahnen (die Berlin⸗Dresdener, Nordhausen⸗Erfurter und Aachen⸗Jülicher Eisenbahn) entfallenen Einnahmen beträgt die eingetretene Steigerung 5 740 131 oder 3,3 %. Auf die einzelnen Wagenklassen vertheilen sich die Einnahmen in folgender Weise: Es wurden eingenommen:

im Jahre 1886/87 im Jahre 1887/88

„% ¹%

I. Wagenklasse. 7 993 060 4,6 7 768 874 4,3 ö . .46 326 728 26,9 47 910 950 26,7 „III 75 475 877 43,9 77 739 104 43,3 IV. ..37 571 302 21,8 41 002 686 22,8

Militärbeförderung 4711 817 2,8 5 219 028 2,9 Die Zahl der zurückgelegten Personenkilometer betrug 5 347 861 475 im Jahre 1886/87, 5 610 707 374 im Jahre 1887,88, mithin im Be⸗ richtsjahre 262 845 899 Personenkilometer oder 4,9 % mehr. Dagegen hat sich die Anzahl der gefahrenen Platzkilometer im Jahre 1886/87 auf 21 633 173 387, im Jahre 1887/88 auf 22 812 289 050 belaufen, ist demnach im Berichtsjahre um 1 179 115 663 Platzkilometer oder um 5,5 % gestiegen, wozu die Vermehrung der Züge auf den alten Strecken und die Eröffnung neuer, meist wenig frequenter Neben⸗ bahnen wesentlich beigetragen hat. Die von jedem Reisen⸗ den durchschnittlich zurückgelegte Wegestrecke ist von 30,37 km des Vorjahres auf 29,27 km im Berichtsjahre herabgegangen. Auch bei den einzelnen Wagenklassen hat sich die durch⸗ schnittliche Wegestrecke verringert und zwar am erheblichsten bei der I. Wagenklasse, von 97,40 km auf 95,48 km, sowie in etwas weniger erheblichem Umfange bei der III. und IV Wagenklasse, von 23,19 km auf 22,04 km bezw. von 32,77 km auf 31,57 km, während bei der II. Wagentlasse nur eine Verminderung von 47,82 km auf 47,05 km eingetreten ist. Bei der Militärbeförderung hat dagegen eine Zunahme der durchschnittlichen Wegestrecke von 73,69 km auf 81,19 km statt⸗ gefunden. Der Verkehr auf zusammensetzbare Rundreisekarten hat im Berichtt jahr eine weitere erhebliche Ausdehnung gewonnen. Die An⸗ zahl der zur Ausgabe gelangten zusammengesetzten Fahrkarten (Karten⸗ hefte) ist von 128 941 im Jahre 1886/87 auf 158 362 im Jahre 1887/88 gestiegen, hat mithin um 29 421 oder 22,8 % zugenommen. Gegen⸗ üͤber der im vorjährigen Bericht nachgewiesenen bedeutend größeren Steigerung (73,3 %) ist zu bemerken, daß im Jahre 1886/87 Rund⸗ reisekarten zum ersten Male während des ganzen Jahres zur Ausgabe gelangten. Die Einnahmen aus dem Schlafwagenverkehr haben sich von 275 793 im Jahre 1886/87 auf 320 285 im Jahre 1887/88, sonach um 44 492 oder 16,1 % erhöht. Die Einnahmen für die Beförderung von Gepäck und Hunden ist von 4 659 706 im Jahre 1886/87 auf 4 741 110 im Jahre 1887/88 gestiegen, bat mithin um 81ñ 4044 oder 1,8 % gegen das Vorjahr zugenommen. Auf ein Kilometer durchschnittlicher Betriebslänge zursageführt, ist elne Verminderung der Durchschnitts⸗ einnahme von 221 auf 217 oder um 1,8 % eingetreten, wäh⸗ rend bei Zurückführung auf ein Achskilometer der Gepäckwagen die Durchschniktseinnahme unverändert geblieben ist und für beide Jahre 1,2 beträgt. Die Einnahmen aus den sonstigen Erträgen des Personen⸗ und Gepäckverkehrs, wie Lagergelder, Strafgelder ꝛc. haben 187 235 im Jahre 1886/87 gegen 248 419 im Jahre 1887/88

betragen, mithin um 61 184 oder 32,7 % zugenommen.

Aus dem gesammten Güterverkehr (d. h. einschließlich des Betriebs⸗ und Baudienstgutes, des Postgutes, des Militärgutes und der lebenden Thiere) sind die Einnahmen von 473 228 133 im Jahre 1886/87 auf 517 511 479 im Jahre 1887/88, mithin um 44 283 346 oder 9,4 % gestiegen. Werden die auf die Berlin⸗ Dresdener, Nordhausen⸗Erfurter und Aachen⸗Jülicher Eisenbahn ent⸗ fallenen Beträge mit rund 4 279 000 ℳ, sowie die Einnahmen für bisher frachtfrei beförderte Dienstgüter mit ungefähr 11 000 000 von der Mehreinnahme in Abzug gebracht, so verbleibt eine Einnahmesteigerung von 29 004 346 oder 6,1 %. Die Ergebnisse des Viehperkehrs haben sich sowohl in Betreff des Umfangs, wie der Einnahmen, gegen die⸗

für die

111X1X1X“

gutsendungen um 14 510 334 oder 9,7 % erhöht.

1

1 1 8 E11“

jenigen des Vorjahres nur unerheblich geändert. Norddeutschen Binnen⸗Verkehrsbezirke hat eine Zunahme um 667 416 Stück Geflügel. 119 619 Schweine, 22 688 tück Rindvieh und 5047 Pferde, dagegen eine Abnahme um 272 663 Schafe statt⸗ gefunden. Die Zahl der beförderten Tonnen ist von 1 383 782 im Jahre 1886/87 auf 1 378 450 im Jahre 1887/88 zurückgegangen, hat sich mithin um 5332 t oder 0,4 % vermindert. Dagegen ist die Zahl der zurückgelegten Tonnenkilometer von 215 259 741 im Jahre 1886/87 auf 255 810 229 i. J. 1887/88, somit um 40 550 488 Tonnenkilom. oder 19,0 % gestiegen. Die Gesammteinnahme aus dem Viehverkehr ist in beiden Jahren fast gleich geblieben. Dieselbe betrug 17 477 860 im Jahre 1886/87, gegen 17 477 700 im Jahre 1887/88. Die von jeder Tonne durchschnittlich zurückgelegte Wegestrecke hat im Vorjahre 155,59 km, im Berichtsjahre aber 185,72 km betragen; die auf eine beförderte Tonne entfallene Einnahme ist von durchschnittlich 12,63 auf 12,68 gestiegen, während sich die durchschnittliche Einnahme für ein zurückgelegtes Tonnenkilometer von 8,12 auf 6,63 ermäßigt hat. Zu der Gesammtsteigerung des Güterverkehrs, sowohl rücksichtlich der Transportmengen, als auch der Einnahmen, hat der Kohlenverkehr erheblich beigetragen Es betrug die Zahl der insgesammt an Kohlen einschließlich Koks und Briquets beförderten Tonnen im Jahre 1886/87 46 671 965 (im Jahre 1887/88 49 888 006), die Gesammteinnahme aus dem Kohlenverkehr im Jahre 1886/87 150 284 671 (im Jahre 1887/88 164 795 005 ℳ). Die Zabhl der beförderten Tonnen hat sich hiernach um 3 216 041 t oder 6,9 %, die Einnahme dagegen einschließlich der Mehreinnahme für Dienst⸗ (Schluß folgt.)

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Weizen⸗und Roggenverkehrauf dendeutschen Eisen⸗ bahnen 1887. (Stat. Corr.) Wenn die Ernte gut ausgefallen ist, pflegt man sich wenig darum zu kümmern, woher der Bedarf an noth⸗ wendigen Lebensmitteln gedeckt wird, weil es nicht an Angebot fehlt. Wird aber, wie nach dem mangelhaften Ausfalle der diesjährigen Ernte, der Handel zum Aufsuchen der Vorräthe veranlaßt und dadurch ein schnellerer Aufkauf in den Ueberschuß liefernden Bezirken, in weiterer Folge die Steigerung des Preises bewirkt, so sind Zusammenstellungen erwünscht, aus denen einige Andeutung üͤber das Maß des Bedarfes und des Vorrathes gewonnen werden kann. Ein Mittel dazu gewähren die Nachweisungen, welche das Königliche Ministerum der öffentlichen Arbeiten heraus⸗ gegeben hat (Statistik der Güterbewegung auf deutschen Eisenbahnen, nach Verkehrsbezirken geordnet. 24. Band, 5. Jahrgang 1887. Berlin (Karl Heymann) 1888.) Zwar umfassen dieselben weder den Verkehr auf gewöhnlichen Landstraßen, der von zu Provinz nicht eben bedeutend ist, noch den wichtigen Wasserverkehr und sind somit unvollständig; immerhin aber geben die letzten Ausweise einen Einblick in die während eines für den Verbrauch sehr günstigen Jahres obwaltenden Verhältnisse. Wir stellen daher die Hauptzahlen über Versandt und Empfang der Brotfrüchte auf den Eisenbahnen der einzelnen Verkehrsbezirke zusammen und bemerken, daß aus räum⸗ lichen Rücksichten halbe Tonnen durch einen bloßen Punkt hinter den Einerziffern bezeichnet sind. Es betrug 1887 in Tonnen zu 1000 kg;

der der der der Versandt Empfang Versandt Empfang von Weizen von Roggen 101 423: 2 127 100 452: 3 049 1 481“' 234 571 1 827: 107 851 13 660: 8 275 35 924 5 979 2 116’' 12 912 1 314: 24 184 3 11

30 127: 2] 39 888 1 565 23 401‧

13 185 888:

18 783 180 3 769 5 133 105 108 1 288 5 065 15 800: 3 787 71 507

48 094

22 204. 5 324.

in den Verkehrsbezirken

1) Ost⸗ und Westpreußen 2) Häfen dieser Provinzen 3) Provinz Pommern. 4) Häfen derselben... 5) Großherzogth. Mecklen⸗ burg. 6) westliche 66* 7) Schleswig⸗Holstein ꝛc. See 8) Elbhäfen. 9) Weserhäfen 10) Emshäfen. 11) G ꝛc. ohne 8.

Häfen der 17 057 7134 15 309: 10 581 7 064: 2 331 33 356 43 870 5 510 2 652 34 149 4 128 20 679.

66 106

60 938 3 560

27 055;

8 391 9 531‧ 29 970 22 077 21 148 33 593

30 880 114 849

12) Provinz Posen .. . 13) Regierungsbez. Oppeln 14) Stadt Breslau. . . 15) Schlesien ohne 13.—14. 16) Berlin. 17) Provinz 18) Bezirk An 8 19) Bezirk Merseburg, Er⸗ furt, Thüringen. 20) Königreich Sachsen

21) Hessen⸗Nassau ꝛc., Ober⸗ e“ 22) westfälisches Ruhrrevier 23) rheinisches Ruhrrevier 24) Westfalen, Lippe, Waldeck,. 25) Rheinland rechts vom ““ 3 303 26) Rheinland links vom Rhein. 116“ 27) Saarrevier . . . . 329: 28) Rhein⸗Ruhrhäfen 46 748:

29) Lothringen 15 322 1eS ZZ“ 1 688 31) bayerische Pfalz ohne 34. 1 757 32) Starkenburg, Rhein⸗ 8g

v“ 33) Großherzogthum Baden 4 806:

Shneh 34) Mannheim u. Ludwigs⸗

—. 232 860: 10 711˙

hafen 50 830

34 564 e1e““ 41 820 Brandenburg Magdeburg,

. 10 335

45 066

7 056 9 336 2 095

2 245 3 377

21 708 22 016 23 466 36 769

9 349 15 215

11 389 1 990

7 408 35 245: 29 849:

8 163 91 598

5 280 80 587 63 123

17 083 4 312 1 348

19 157

11 139 1 564: 68 863* 3 935: 1 014 6 655

231‧ 33 110 137

1 718;

6 208 12 343 3 785 15 307

35) Württemberg, Hohen⸗ zollern . .

36) Bayern östlich Rhein...

zusammen

vom

versandten. ausländischen Eisenbahnen her, welche

im Verkehr mit versandten

Weizen Roggen ost und westpreußischen Häfen 154 311 ½ 38 872 ½ dem Reg.⸗Bezirk Oppeln.. 7 203 ¼ 51 783 30

Königreich Sachsen 30 203 611 ½ 289 Mannheim und Ludwigshafen 2 564 ½ 90 64 235 dem Königreich Bayern 143 428 ½ 1 271 allen Verkehrsbezirken zu⸗ sammen yJ . 262 143 111 520

empfingen Weizen 20

208

2 097 635

6

Im Versandt der

ist alle

[60997]

13 894: 10 230:

209:

64 092*

6 279: 56 333 49 596

[60995] 18 563

98 629:

23 913: 40 691

18 370 8 125 60*

5 627

505˙ 3 142˙ 8 876˙ 908 199·1 076 324. 674 678 779 056 Die deutschen Eisenbahnstationen empfingen demgemäß im Jahre

1887 an Weizen 168 124 ½ und an Roggen 104 378 t mehr, als sie Dieser Unterschied rührt natürlich vom Verkehr mit

[60996]

Roggen

16 643 29 ½

46.

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen

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Berlin, Mittwoch, den 20. Februar

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Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

1. 2. wangevon treckungen, ah. Vorladungen u. dergl. 3.

erkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

1. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.

Deffentlicher Anzeiger.

5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 6. Berufs⸗Genossenschaften.

. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. 8. Verschiedene Bekanntmachungen.

2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

[61190] Aufgebot. B Auf Antrag der Königlichen Regierung zu Erfurt, als Vertreterin des Preußischen Fiskus, werden die unbekannten Erben des im Jahre 1881 verstorbenen Webers Friedrich Schmidt aus Klettenberg auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 6. Dezember 1889, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Auf⸗ ebotstermine ihre Rechte anzumelden, und sich als Erben zu legitimiren, widrigenfalls der Nachlaß des ꝛc. Schmidt dem sich meldenden und legitimirenden Erben, und in Ermangelung eines solchen dem iskus auf dessen Antrag verabfolgt werden wird. sich nach dem Aufgebotstermine meldende Erbe Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzu⸗

erkennen schuldig und darf weder Rechnungslegung

noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen fordern.

Ellrich, den 11. Februar 1889. Koönigliches Amtsgericht. Abtheilung I. Troplowitz.

Amtsgericht Hamburg. Auf Antrag von Maria Henriette, geb. Rolffsen,

des Carl Gottlieb Leonhard Schmid Wwe., vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Semler und Burchard, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

daß Alle, welche an den Nachlaß des am 24. Oktober 1888 hieselbst verstorbenen Haus⸗ maklers Carl Gottlieb Leonhard Schmid Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser in Gemeinschaft mit seiner Ehefrau, der Antragstellerin, am 6. August 1855 geschlossenen Ehevertrages, insbesondere den im §. 4 desselben der genannten Ehefrau ertheilten Befugnissen, über das ganze gemeinschaftliche Vermögen im Leben frei und ungehindert zu disponiren, namentlich die zu demselben gehörenden Grund⸗ stücke, Hypothekpöste und Staatspapiere auf ihren alleinigen Consens zu kündigen, zu er⸗ heben oder umzuschreiben, ohne zur Aufmachung eines Inventars verpflichtet zu sein, widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche spätestens in dem auf Sonn⸗ abend, 27. April 1889, 2 Uhr Nach⸗ mittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzumelden und zwar Aus⸗ wärtige unter Bestellung eines hiesigen Zu⸗ stellungsbevollmächtigten bei Strafe des

Ausschlusses. Hamburg, den 8. Februar 1889.

Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung:

Romberg Dr,, Gerichts⸗Sekretär.

Amtsgericht Hamburg. Auf Antrag von Kaufmann O. Duvigneau in

Magdeburg und Rechtsanwalt Dr. J. Seebohm, hier, als Testamentsvollstreckern von Wilhelm Adolph Petersen, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Seebohm, Scharlach, Westphal und Poelchau, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

daß Alle, welche an den Nachlaß des am 27. April 1888 hieselbst verstorbenen Kaufmanns Wilhelm Adolph Petersen Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder Widerspruch gegen das von dem genannten Erblasser am 30. Juli 1873 er⸗ richtete, mit Nachtrag vom 13. November 1886 versehene, am 17. Mai 188s hieselbst publicirte Testament, wie auch gegen die erfolgte Be⸗ stellung der Antragsteller zu Testamentsvoll⸗ streckern, erheben wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche späte⸗ stens in dem auf Sonnabend, 27. April 1889, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amts⸗ gericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzumelden und zwar Auswärtige unter Be⸗ stellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 9. Februar 1889. Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung:

Romberg Dr., Gerichts⸗Sekretrt.

Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag von Hermann Fehsenfeld, als

Testamentsvollstrecker von Johann Friedrich Christoph

Fröhncke auch anwalt Dr. Brackenhoeft, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

Fröhnke, vertreten durch Rechts⸗

daß Alle, welche an den Nachlaß des am 23. Oktober 1887 hieselbst verstorbenen Johann Friedrich Christoph Fröhncke auch Fröhnke Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 18. Juli 1883 errichteten, mit Anhang vom 18. Juli 1885 versehenen, am 3. November 1887 hieselbst publicirten Testaments, wie auch der darin dem ntragsteller ertheilten 8 Feteee zengsegfugnis, insbesondere der alleini⸗ gen Erbberechtigung der in dem Testament be⸗ zeichneten und in dem im Secretariat des unterzeichneten Gerichts zur Einsicht ausliegenden Verzeichniß mit ihren sämmtlichen Namen genauer bezeichneten Personen, widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Wider⸗ Uencr spätestens in dem auf Donnerstag, April 1889, 2 Uhr Nachmittags, anberaumten See im unterzeich⸗ neten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 56, anzumelden und zwar Auswärtige

unter Bestellung eines hiesigen Zustellungs⸗ bevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 8. Februar 1889. Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VIII. Zur Beglaubigung: omberg Dr., Gerichts⸗Sekretär.

[60992] Aufgebot. Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, des Rechts⸗ anwalts Bentz zu Marienburg, werden die unbe⸗ kannten Rechtsnachfolger des durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Marienburg vom 29. Juni 1888 rechtskräftig für todt erklärten Schmiedemeisters Gottfried Orzembowski aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin den 3. Dezember 1889, Vor⸗ mittags 11 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß des Gottfried Orzembowski, welcher wahr⸗ scheinlich einen Werth von etwa 425 darstellen wird, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 1, anzumelden, widrigenfalls der Nachlaß dem meldenden und legitimirenden Erben, in Ermange⸗ lung dessen aber dem landesherrlichen Fiskus aus⸗ geantwortet werden wird, der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers an⸗ zuerkennen schuldig und weder Rechnungslegung noch Ursaß dar Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen zu fordern berechtigt sein soll. Marienburg, den 14. Februar 1889. Königliches Amtsgericht. I. [60990] Aufgebot. 8 8

Das Erbschaftsamt in Hamburg in Verwaltun der nachstehenden Verlassenschaften, vertreten dur den Rechtsanwalt Dr. Kellinghusen in Bergedorf, beantragt den Erlaß eines Kollektivaufgebots:

1) Am 6. Dezember 1881 verstarb im Hamburger Allgemeinen Krankenhause der aus Bregenz (Tirol) zuletzt in Bergedorf wohnhaft gewesene

rauer Gebhardt Hitz, Erben sind nicht bekannt.

2) Am 24. Oktober 1888 verstarb zu Neuengamme Elsche, geb. von Hacht, des Hinrich von Hacht Wittwe, nachdem ihr Ehemann bereits am 22. De⸗ zember 1886 verstorben war. Nach dem von den ge⸗ nannten Eheleuten gemeinschaftlich am 30. Juni 1876 errichteten, am 31. März 1887 publizirten Testa⸗ mente soll der Nachlaß nach dem Tode des Längst⸗ lebenden je zur Hälfte an die dann lebenden nächsten Verwandten des Mannes resp. der Frau fallen. Als solche haben sich Geschwister, resp. Geschwisterkinder deren Namen dem Amtsgerichte aufgegeben ind. 3) Am 5. Dezember 1888 verstarb in Bergedorf die Wittwe Anna Catharina Elisabeth Beeck auch Beck geb. Ahrens, nachdem ihr Ehemann Hinrich auch Heinrich Friedrich Beeck auch Beck am 31. März 1876 daselbst verstorben war, unter Hinterlsssung eines mit ihrem verstorbenen Ehemanne gemeinschaftlich am 12. Mai 1859 errich⸗ teten, am 27. April 1876 publizirten Testamentes. In diesem Testamente ist bestimmt, daß das gemein⸗

schaftliche Vermögen nach dem Tode des Längstleben⸗

den je zur Hälfte an die alsdann nächsten Erben des Mannes, resp. der Frau fallen soll. Als nächste Erben des Mannes haben sich Geschwister, als nächste Erben der Frau haben sich Geschwister und Geschwisterkinder gemeldet. Die Namen dieser Erb⸗ prätendenten sind dem Amtsgerichte aufgegeben.

4) Am 16. November 1888 verstarb zu Kirch⸗ werder die Wittwe des am 23. Mai 1878 daselbst verstorbenen Peter Wobbe, Gesche, geb. Rose, in erster Ehe verheirathet mit dem am 16. Mai 1863 zu Kirchwerder verstorbenen Johann Schmidt, welche beiden Ehen kinderlos geblieben sind, unter Hinter⸗ lassung eines am 25. Oktober 1887 errichteten, am 13. Dezember 1888 publizirten Testaments, wonach sie nach Zuwendung der gesetzlichen 8 5 4 an die sich legitimirenden nächsten Erben ihren vorehe⸗ lichen Sohn, den Lehrer Johann Rose in fenß alleinigen Erben ihres gesammten Nachlasses einsetzt.

8 wird das beantragte Aufgebot dahin erlassen,

daß Alle, welche an die vorstehend genannten Ver⸗ lassenschaften Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder dem Inhalt der Testamente der Ehe⸗ leute von Hacht, der Eheleute Beeck auch Beck —, der Wittwe Wobbe und der Umschreibungs⸗ Befugniß des Erbschaftsamts widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Wider⸗ sprüche spätestens in dem auf Freitag, den 17. Mai 1889, Vormittags 10 Uhr, an⸗ beraumten Aufgebotstermine bei dem unterzeicheten Amtsgerichte anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevoll⸗ mächtigten bei Strafe des Ausschlusses.

Bergedorf, den 14. Februar 1889.

Das Amtsgericht.

Lamprecht, Dr.

[61026] Berichtigung.

In der Bekanntmachung des Königl. Amtsgerichts zu Kosten vom 31. Januar 1889, betreffend Baruch'sche Erbeslegitimationssache, abgedruckt in der 2. Beil. der Nr. 34/89 dieses Blattes, muß es in Zeile 11 von oben heißen: „zu II bis VI“ statt „zu II bis IV“.

[61016] Bekanntmachung.

Das Königliche Amtsgericht zu Ueckermünde hat in der Sitzung vom 2. Februar 1889 den Kahn⸗ schiffer und Eigenthümer Wilhelm Bodenbach aus Torgelow, geboren am 17. September 1809, für todt erklärt.

Ueckermünde, den 6. Februar 1889. 6

Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. [61197] Seehheehh.

Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nach⸗

laßgläubiger der am 15. Mai 1888 zu Lübben ver⸗

Frau Kläger, Albertine, geb. Schwarz, ist eendet. s Lübben, den 15. Februar 1889. W Königliches Amtsgericht. Abtheilung . [61009] Bekanntmachung. „Durch diesseitiges Urtheil vom heutigen Tage ist für Recht erkannt: Die unbekannten Erben Ja. der am 29. August 1887 zu Ober⸗Pfaffendorf verstorbenen ledigen Ernestine Auguste Otto, b. des am 11. April 1887 zu Neuhammer ver⸗ storbenen Auszüglers Johann Friedrich Besser werden mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß der Otto und des Besser ausgeschlossen. Görlitz, den 11. Februar 1889. Königliches Amtsgericht.

[61006] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage ist die auf den Inhaber lautende, als Pfandbrief der Schlesischen Boden⸗Kredit⸗Aktien⸗Bank Serie I. Litt. D. Nr. 5495 bezeichnete, über Einhundert Thaler, verzinslich zu 5 %, ausgestellte Schuldurkunde für kraftlos erklärt worden.

Breslau, den 15. Februar 1889.

Königliches Amtsgericht.

1 ZE1u1.“ [61017] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des Königl. Amtsgerichts zu Eisleben vom 15. Februar 1889 ist das Spar⸗ kassenbuch der städtischen Sparkasse zu Eisleben Nr. 252 über 21 Thlr. 15 Sgr. 1 Pf., auszgestellt auf den Namen des Karl Fiedler für kraftlos erklärt worden. 11A1X“ Eisleben, den 15. Februar 1889. Eichner, 9— Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[61011] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist das Sparkassenbuch der Stadt⸗Spar⸗Kasse zu Königsberg N./M., auf den Namen: „Schultz, August hier“ und über 1500 lautend, für kraftlos erklärt.

Königsberg N./M., den 14. Februar 1889.

Königliches Amtsgericht.

[61008 Bekauntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage sind

I. das Sparkassenbuch der Breslauer Kreis⸗Spar⸗ kasse Nr. 51 673 ausgefertigt für Anna Strecker von hier am 13. November 1883 über ursprünglich 30 und nach den durch Zuschreibungen erlittenen Veränderungen einschließlich der Zinsen für 1884 über 61,30 lautend,

II. die Sparkassenbücher der städtischen Sparkasse zu Breslau

1. Ser. C. Nr. 53 689 ausgefertigt für Erdmann Jaensch, Kellner, Große Dreilindengasse 3 hier, am 11. April 1885 über ursprünglich 100 und nach mehreren durch Zu⸗ und Abschreibungen erlittenen Veränderungen zur Zeit des Verlustes über 292,29 lautend,

2) Ser. C. Nr. 57 026 ausgefertigt für Dorothea Langer, Arbeiterfrau, Gr. Peterwitz, am 6. Juli 1885 über ursprünglich 54 ultimo Dezember 1887 ein⸗ schließlich der bis dahin aufgelaufenen Zinsen über 58,04 validirend,

für kraftlos erklärt worden.

B u, den 12. Februar 1889. Königliches Amtsgericht.

[610077 Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage ist das

Sparkassenbuch Nr. 27 141 der Breslauer Kreis⸗

Sparkasse, ausgefertigt für die verwittwete Johanna

Baumert, geborene Berg, von hier, am 7. Oktober

1878 über 900 für kraftlos erklärt worden. Breslau, den 12. Februar 1889. 8

Königliches Amtsgericht.

[61199) Im Namen des Königs! Verkündet am 7. Februar 1889 Referendar Scheffler, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag 8

1) des eehe Gustav Greulich zu Peiskers⸗ dorf, Kreis Reichenbach,

2) der verehelichten Gutsbesitzer Emilie Opitz zu Gräben, Kreis Striegau, im Beistande ihres Ehemannes,

3) der verehelichten Gutsbesitzer Pauline Ludewig zu Halbendorf, Kreis Striegau, im Beistande

lihres Ehemannes,

sämmtlich vertreten durch den Rechtsanwalt Glaser zu Neumarkt, erkennt das Königliche Amtsgericht zu durch den Amtsgerichtsrath Wache für Kecht:

Das Qvuittungsbuch Nr. 20 567 der Kreis⸗Spar⸗ kasse zu Neumarkt, lautend auf den Namen der Wittwe Anna Rosina Vogt zu Buchwald über den Betrag von 2520,33 Kapital und Zinsen, wird für kraftlos erklärt. .

Die Kosten des Verfahrens fallen den Antrag⸗ stellern zur Last.

gez. Wache. Vorstehendes Urtheil wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 1 Neumarkt, den 12. Februar 1889. 1 Baensch Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[61195] In dem auf Antrag des Landmanns Hinrich

Schröder zu Hastedt eröffneten Aufgebotsverfahren behufs Krastloberklärung des Einlegebuchs der Spar⸗ kasse hierselbst Nr. 15 228 ist durch Ausschlußurtheil

des Amtsgerichts vom 18. Februar 1889 das be⸗ zeichnete Sparkassenbuch für kraftlos erklärt. Bremen, 19. Februar 1889. Der Gerichtsschreiber: Stede.

[61194]

In dem auf Antrag des Landmanns Alber Schröder zu Hastedt eröffneten Aufgebotsverfahren behufs Kraftloserklärung des Einlegebuchs der Spar⸗ kasse hierselbst Nr. 79 590 ist durch Ausschlußurtheil des I“ vom 18. Februar 1889 das be⸗ zeichnete Sparkassenbuch für kraftlos erklärt.

Bremen, 19. Februar 1889. Der Gerichtsschreiber: Stede.

[60744] Bekanntmachung. 8 Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 7. Februar 1889 sind die etwaigen Be⸗ rechtigten der nachstehenden Hypothekenpost 94 Rth. 20 Sgr. rückständiges Kaufgeld des Andreas Reuß an die Ludwig und Elisabeth Reuß'schen Eheleute ex contr. vom 22. Juni 1829 ex decr. vom 24. Juni 1829, eingetragen im Grundbuche des Grundstücks Kersch⸗ dorf Nr. 7 Abth. III. Nr 1 und von dort über⸗ tragen auf Kerschdorf Nr. 12, mit ihren Ansprüchen auf die betreffende Post ausgeschlossen. 8 Heilsberg, den 12 Februar 1889. Königliches Amtsgericht.

[60746]

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts hierselbst vom 9. Februar d. J. ist der in vim recognitionis ertheilte Hypothekenschein vom 10. August 1829 über die Antheile der verehelichten Katharina Horn und des Michael Biela an der auf Blatt 8 Oberwitz Abtheilung III. Nr. 3 haf⸗ tenden und auf Blatt 70 Oberwitz Abtheilung III. Nr. 1 übertragenen Post von 20 Thalern gleich 60 Kauf⸗ und Erbegelder für kraftlos erklärt worden.

Krappitz, den 11. Februar 1889.

Königliches Amtsgericht.

[60752] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Kolon Heinrich Rodehutscors zu Ostenland erkennt das Königliche Amtsgericht in Delbrück durch den Amtsgerichts⸗Rath Grasso für Recht:

Die Anna Maria Eva Rodehutscors und deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Ostenland Band 11 Blatt 86 Abth. III. Nr. 2 eingetragenen Post:

„Für die Anna Maria Eva Rodehutscors zur Zeit der Zustandekunft als Abfindung fůnf Thaler baar, Kuh und Ehrenkleid, sowie bis zur Hebung der Abfindung gegen Mitarbeit freie Unterhaltung auf dem Hofe und in Krankheit freie Verpflegung. Eingetragen auf Nr. 1 aus dem Dokumente vom 28. August 1840 zufolge Verfügung vom 13. Oktober 1841“

ausgeschlossen.

Delbrück, den 6. Februar 1889.

Königliches Amtsgericht.

[61015] 6“

Auf den Antrag der Erben des verstorbenen Großkothsassen Heinrich Täger in Wahrstedt, als:

1) dessen Wittwe, Elisabeth, geb. Bevenroth, daselbst,

2) des Vormundes der nachgelassenen minorennen Kinder des ꝛc. Täger, Großkothsassen Wil⸗ helm Kauers daselbst,

erkennt das Herzogliche Amtsgericht zu Vorsfelde bürch den Amtsrichter Meyer unterm heutigen Tage ür Recht:

Die Schuld⸗ und Hypothekverschreibung vom 27. Januar 1888, auf Grund welcher für den Pastor Kage zu Velpke als Kurator für die Aste'schen Kinder ein Kapital von 140 Thlr. Gold nebst 4 % Zinsen auf den Großkothhof No. ass. 4 in Wahrstedt ein⸗ getragen, wird für kraftlos erklärt und soll die Hy⸗ pothek gelöscht werden.

Vorsfelde, den 31. Januar 1889.

Der Gerichtsschreiber. J. V.: Bode, Karzlist.

[61012] Im Namen des Königs! Verkündet am 9. Februar 1889. gez. Referendar de Pottere, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Häuslings Ernst Wiegel zu Bütlingen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Lüneburg durch den Amtsrichter Dr. Schlüter

ꝛc. ꝛc. ꝛc. für Recht: 8 Die Hypothekenurkunde über die auf dem Grund⸗ stücke des Koͤthners Johann Albers zu Bütlingen, verzeichnet im Grundbuche von Sem Band I. Blatt 8 zu Gunsten des Häuslings Ernst Wiegel aus der Urkunde vom 8. April 1885 eingetragene Hypothek von 300 (Dreihundert Mark) ““ wird für kraftlos erklärt.

[61005] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 9. Februar 1889 ist das für den Kaufmann Abraham Rosenthal zu Paderborn gebildete Hypo⸗ thekendokument über die im Grundbuche der Stadt Sendenhorst Band V. Blatt 187 Abtheilung III. Nr. 11 sowie im Grundbuche des Kirchspiels Sen⸗ denhorst Band III. Blatt 119 Abtheilung III. Nr. 11 eingetragene Judikat⸗Hypothek von 145 Tha⸗ lern oder 435 nebst Gerichtskosten und Man⸗ datargebühren zum Betrage von 6 Thalern 13 Sgr. oder 19,30 für kraftlos erklärt. Ahlen, den 9. Februar 1889. Königliches Amtsgericht.