ichzeitig auch das beim raschen Abfließen eintretende Abspülen des Besersg nezüin. Gegen dieses vehen. sind folgende Ein⸗ erheben. 4 1 nend. cen 1d, eikane Mittelgebirge sind überhaupt geeivnete für die Anlegung solcher Gräben nur im geringen Umfange zu finden. 2) Selbst da,. wo die erste Herstellung möglich ist, kann dauernde Wirksamkeit solcher Gräben nur ausnahmsweise erwarte “ Sollen die Gräben auch bei einem mehrtägigen Regen oder bei wolkenbruchartigen Ergüssen von Wirkun ssein, so müssen einander so nahe liegen, daß die wirthschaftliche Ausnutzung Flächen im höchsten Grade erschwert, vielfach fast unmög li 8 8 2 2 hee; ne Anlage⸗ und Unterhaltungskosten sind unverhältniß⸗ 1o 8 C9. 2 * mähig eeo⸗ Grundbesitzer werden die Ausführung der Gräben nicht ohne erhebliche Entschädigungen dulden; namentlich wird die Anlegung derselben auf Acker⸗ und Wiesenflächen den lebhaftesten Widerspruch F“ die Zurückhaltung des Wassers durch “ Querdämmen, welche das Fiaßfeen ““ aber den eigentlichen F — rei lassen, vorgeschlagen worden. 1 16 längere Zeit an, so können solche 2* dämme keinen Einfluß ausüben, denn es wird sich nach einiger Zeis ein Beharrungszustand einstellen, bei welchem ööu“ der zufließenden Wassermenge ist. Nach diesem “ fber Zufluß geringer werden, während der Abfluß größer als 5 u — ist, da die vorher aufgestauten, also⸗ angesammelten Wast eMeenges wieder allmählich abgeführt werden. Diese Steigerung der 2 blluß menge kann auf den unteren Flußlauf in ähnlich ““ Veise wirken wie das frühzeitige Ablassen eines gefüllten Samme 8e. weshalb das Mittel nur mit Vorsicht und namentlich 8 8. anzuwenden ist, wenn eine Verlangsamung der Eöe eeines Flusses, behufs Verhütung des Zusammentreffens mit der F uth⸗ welle eines anderen Flusses, herbeigeführt werden soll oder 8 . sich um die Mäßigung einer äußerst intensiv auftretenden Flut 8 le von sehr kurzer Dauer handelt. Die örtlichen Verhältnisse gesta 8 dasselbe nur selten, die Kosten des Bauwerks sind sehr ö die vermehrte E11““ oberen Ebene wird in der Rege ße Unzuträglichkeiten herbeiführen. 8 groß, e eacläcgtes namentlich falls eine Streudecke vorhanden ist, wirkt im Gebirgs⸗ und Hügelland in günstigster Weise, da e. rasche Abströmen des Wassers gemäßigt, das Abschwemmen des Bodens und das Zerreißen der Gehänge, mithin die Zaführung großer Geschiebemassen zu den Flüssen verhütet werden; durch u“ wird die Sohle der Wasserläufe erhöht, also eine Hebung des 18 sppriegels hervorgerufen. Auch ist die Versickerung in einem mit 888 deecke ausgestatteten Wald eine bessere und es tritt das Schme zen des Schnees daselbst weniger rasch und später ein als 8e freiem Felde. Daß aber die Wälder trotzdem nur im beschrän 8. Maße wirken können, beweisen gerade die Ueberschwemmungen ge schlesischen Gebirgsflüsse, deren Gebiet im ausgedehnten Maße bewall 8 ist. Die Forderung, daß auf dem Gebiet der Entwässerungen un Drainirungen, sowie der Verwandlung von Bruch⸗, Moor⸗ und Haide⸗ flächen in Ackerland weniger als bisher geschehen, daß die Trocken⸗ legung von Sümpfen, Morästen, Seen und Teichen unterbleiben möge, ist vom einseitig wasserwirthschaftlichen Standpunkt aus wohl berechtigt. Von vereinzelten Mißerfolgen abgesehen. sind aber die genannten Arbeiten durch die gesteigerte “ und die intensivere Erwerbsthätigkeit bedingt und “ so⸗ wohl vom wirthschaftlichen als vom hygienischen Gesichtspunkt als ein wichtiger Fortschritt anzusehen. Der Einfluß solcher Ent⸗ wässerungsanlagen auf die Hochfluthen wird auch in der Regel weit m108s schätzt. Man hat z. B. der Entwässerung von im Gebirge vorhank e- nen Hochmooren eine Bedeutung beigelegt, die sie denn solche Hochmoore sind gewöhnlich nur von geringer Mächtigkeit und deshalb bald gesättigt, sodaß sie bei andauerndem Regen nur wenig für die Zurückhaltung X“ zu wirken vermögen; immerhin ird ihre Erhaltung anzustreben sein. 1“ 8 bs dehe Forstverwaltungen sind übrigens seit längeren Jahren be⸗ mühl, das Wasser im Gebirge, soweit irgend thunlich, zurückzuhalten, indem Entwässerungsgräben nicht auf kürzestem Wege zum Thale, sondern möglichst nach Flächen geführt werden, in denen das Wasser versickern kann. Der Vorschlag, die Seen früherer Jahrhunderte wieder herzu⸗ stellen, ist fast immer undurchführbar, da derartige Flächen inzwischen meist in hohe Kultur gebracht und bewohnt sind; eine Wiederherstel⸗ lung der Seen würde fast immer einen großen Rückschritt in der Kultur bedeuten. Selbst die vorhandenen Seen sind nur selten für die Aufnahme größerer Wassermassen einzurichten; sowohl die Hebung des bisherigen höchsten, als die Senkung des bisherigen kleinsten Wasserstandes werden gewöhnlich den weitgehendsten Einfluß auf die Nachbarschaft ausüben. Im ersteren Falle würden die blühenden Gelände und Ortschaften des Sees unter Wasser gesetzt im letzteren Falle würden dieselben vom bisherigen Seespiegel entrückt, sodaß sie die vi lfachen Vortheile x2 “ welche mit der Lage i See verknüpft sind, verlieren würden. “ . 8 89 Die F“ Bassins im Flußthale selbst oder in dessen kähe, in welche die Hochfluthen bei höherem Stande eingelassen werden, ist wegen des Fehlens gecigneter Flächen und der großen Nachtheile, welge den “ derselben zugefügt werden, nur in äußerst seltenen Fällen möglich. 1 Wer 9 in Sommerdeiche verwandelt und, um die heftige Durchströmung der Niederung zu verhindern, hochwasserfreie Querdämme angelegt, die zugleich als Wege dienen und mit den Ringnällen verbunden sind, so ist dadurch zwar ein jederzeitiger Ver⸗ kehr wieder hergestellt, doch treten dann andere Mißstände den oben erwähnten hinzu. Sind die Sommerdeiche zu niedrig oder erfolgt die Füllung der Niederungen zu frühzeitig vor dem Eintreten des Haupt⸗ hochwassers, so vermag dieses nur noch geringe Wassermengen an die Polder abzugeben und die Mäßigung der Hochfluthwelle wird hinter dem gewünschten Erfolg zurückbleiben. Bei zu großer Höbe der Sommerdeiche oder bei zu spätem Einlassen des Wassers werden die Segnungen der Bewässerung und Ueberschlämmung fehlen. So wünschenswerth demnach vom allgemeinen wasserwirthschaft⸗ lichen Standpunkte aus die Verwandlung mancher Winter⸗ in Som⸗ merdeiche oder die Einlassung der Winterfluthen in die Niederungen erscheinen mag, so wird sie sich doch in den seltensten Fällen als aus⸗ füh erweisen. b ““ 1 hae. Leeen wird angenommen, daß die Präventivmaßregeln, von welchen vielfach ein dauernder Schutz gegen Hochwassergefahren er⸗ wartet wird, entweder allgemein, ober doch in ihrer Anwendung auf Preußen nur in den seltensten Ausnahmefällen praktisch verwerthbar sein werden. Mag aber hierüber eine Meinungsverschiedenheit obwalten, so darf doch in dem Punkte auf die Zustimmung Aller gerechnet werden, welche den Verhältnissen näher stehen, daß die nͤchfttiegende Maß⸗ regel zur Abwehr von Hochwassergefahren nicht in der Verfolgung jener Projekte, sondern darin bestehen muß, daß unsere Gewässer. 8 weit wie möglich in 2 RSiüendag setfäaener. welcher sie befähigt, öhnliche Hochfluthen unschädlich abzuführe b G bö“ hat im Allgemeinen folgende Punkte ins 9* u fassen: 86 8 b d;; Tie Herstellung eines normalen Flußprofils 2) Die Regulirung des Gefälles. 8 3) Die Beseitigung zu scharfer Krümmungen. 4) Die E 8 ) Regulirung der Deichanlagen. 8 “ 8 6) — des durch Wehre oder Brücken herbeigeführten ädlichen Staues. b Die Zurückhaltung der Geschiebe. d.2; 8 Erfolge ·X½ Flußregulirungen, welche nach Maßgabe der vorerwähnten Gesichtspunkte zur Ausführung gelangt sind, liegen auch rücksichtlich der Berggewässer manche günstige ee⸗ 25 Was insbesondere die aus Anlaß der vorjährigen Ueber⸗
8
1
sch
die Zurückhaltung des Wassers in einem wirksamen Grade entweder Ihe dero⸗ nicht, * doch nur in größerer Entfernung vom Fesekne und mit ganz unverhältnißmäßig großem Kostenaufwande mög 5 st. Für die Anlegung von künstlichen Sammelbehältern sin 82 große Steilheit der Hänge des Riesen⸗ und Isergebirges und da starke Gefälle der Wafer. “ ungünstig ebenso für ie 2 horizontaler Sickergräben. 8 Aglegnng fci Gebirgsflüsse, insbesondere der Zacken und Queis nebst ihren wichtigeren Nebenläufen, sind aber der Regulirung in hohem Grade bedürftig. Die Querschnitte sind fast durchweg 8 enge, der Lauf zeigt zu schroffe Uebergänge zwischen den 889 . einbuchtenden Ufern, große Geröll⸗ und Geschiebemassen, welche 6 8 von den stark geneigten Gebirgsbächen zugeführt, theils durch Ufer⸗ einrisse und Auskolkungen entstanden sind, bedecken die Sohle. Sie sind namentlich an der Einmündung der Bäche in die Wasserläufe und an den Knickpunkten des Gefälles der letzteren . 5 gelagert; hier veranlassen sie zuerst einen Anstau des Hochwassers, n der Druck und die Geschwindigkeit groß genug geworden sind, um selbst größere Geschiebe fortzuführen und in erweiterten Strecken, sowie 8 den Vorländern, wo die Geschwindigkeit eine geringere ist. wieder ab⸗ zulagern. Bei so verwilderten Wasserläufen vermögen die Arbeiten ein⸗ zelner Anlieger wenig zu helfen; es ist eine planmäßige, nach S e Grundsätzen durchgeführte Regulirung erforderlich, bei welcher die 68* näher erörterten Maßnahmen in ausgedehnter Weise werden zur An⸗ wendung kommen müssen. Falls dies geschieht und “ In⸗ standhaltung eine ordnungsmäßige ist, so wird es auch hier gelingen, die gewöhnlichen Hochgewässer ohne allen Schaden abzuführen und die bei außerordentlichen Hochfluthen entstehenden Nachtheile erheblich zu mäßigen. Wird die Instandhaltung nicht in planmäßiger “ bewirkt, so werden bald von Neuem Verwilderungen eintreten und die für die Regulirung aufgewendeten Beträge werden großentheils nutzlos verausgabt sein; je intensiver die Hoch luth auftritt, um so sorgfältiger wird die Unterhaltung des regulirten Laufs sein müssen. 5 Es ist hiermit der Nachweis versucht, daß eine den ört⸗ lichen Verhältnissen angepaßte, einheitlich durchgeführte Regulirung der links⸗ und rechtsseitigen Nebenflüsse der Oder das wirksamste Mittel ist, um künftigen Hochwassergefahren vorzubeugen. Nach Lage unserer Gesetzgebung kann eine das Maß der Unter⸗ haltung übersteigende Flußregulirung von Aufsichtswegen nicht er⸗ zwungen werden, sie ist vielmehr Gegenstand freier Entschließung der betheiligten Personen und Körperschaften, auf welche Staat und Provinz nur durch Beschaffung der Vorarbeiten oder durch theilweise Uebernahme der Regulirungskosten förderlich einwirken tönnen. 1 in dem Gesetz vom 1. April 1879 über die Bildung von Wasser⸗ genossenschaften ist dieser Standpunkt für den Fall festgehalten, daß Fluß⸗ regulirungen, als solche, Gegenstand genossenschaftlicher Unternehmungen werden sollten. Nur dann, wenn die Flußregulirung nicht Selbst⸗ zweck, sondern integrirender Theil eines Unternehmens zur Ent⸗ und Bewässerung von Grundstücken ist, treten die für diese T bestimmten besonderen Vorschriften (§§. 65 ff. des Gesetzes) in Kraft. In sehr vielen Fällen bildet die zuvorige Regulirung eines das Genossenschaftsgebiet berührenden Privatflusses die Voraussetzung solcher Unternehmungen, und in der That ist es gelungen, auf diesem Wege viele, bis dahin ganz verwahrloste Flüsse oder Flußtheile in einen befriedigenden Zustand zu versetzen. Allein alle derartige Unternehmungen sind an bestimmte örtliche Bedingungen und Bed ürf⸗ nisse geknüpft, die sich nicht immer und oft da am wenigsten vorfinden, wo, wie bei vielen Gebirgsflüssen, die Regulirung im Gesammt⸗ interesse der Flußanlieger am dringendsten ist. Von. dem Falle der vorerwähnten Unternehmungen abgesehen, steht die Frage der Flußregulirungen im engsten Zusammenhang mit der Frage der Flußunterhaltung und ist von derselben im hohen Grade abhängig. Wo die Pflicht zur Unterhaltung von Privatflüssen angemessen organisirt und auf breite Schultern gelegt ist, folgt die zweckent⸗ sprechende Regulirung derselben von selbst, zumal dann, wenn Staat und Provinz helfend beitreten; denn das Gesammtinteresse der Unter⸗ haltungspflichtigen eines Flußlaufs fordert die Herstellung geordneter Zustände. Umgekehrt kann keine Flußregulirung in Angriff genommen werden, wenn nicht zuvor die ordnungsmäßige Instandhaltung sicher⸗ der Flußunterhaltung ist demnach die entscheidende. Gelingt es für die Instandhaltung der Privatflüsse eine Organisation zu schaffen, in welcher die vielseitigen, davon berührten Interessen zum Ausdruck kommen, und durch welche die einheitliche Behandlung des Flußlaufes gewahrt wird, so ist der entscheidende Schritt geschehen, welcher eine dauernde Verbesserung unserer wasserwirthschaftlichen Verhältnisse verbürgt. In dem größten Theile der Monarchie und speziell in der Provinz Schlesien ist die Verbindlichkeit ““ haltung von Privatflüssen im Wesentlichen durch landesgesetzliche und provinzielle Vorschriften geregelt, und die Polizeibehörde wird sich zur Beschaffung der Vorfluth der Regel nach nur an die Flußanlieger halten können. Ist es, wie die tagtägliche Erfahrung lebrt, schon üͤber⸗ aus schwierig, in solchen der Adjazentenräumung unterworfenen Flüssen eine weitere Verschlechterung der Vorfluthverhältnisse und größere Unordnungen zu verhindern, so ist natürlich auf dieser Grundlage eine Verbesserung der Zustände, eine verständige, Fsasen,ge Regulirung des Flusses gänzlich ausgeschlossen. Eine Ver⸗ bindlichkeit dazu besteht nicht und eine freiwillige Verständigung der unterhaltungspflichtigen Adjazenten über ein derartiges gemeinsames, einheitliches Vorgehen ist gänzlich ausgeschlossen. Finden dritte Per⸗ sonen, genossenschaftliche oder kommunale Verbände es in ihrem In⸗ teresse, eine Flußstrecke zu reguliren, so bleibt nichts übrig, als die Adjazentenräumung, mit welcher die planmäßige Unterhaltung des regulirten Flusses nicht erreicht werden kann, zu beseitigen, und die Unterhaltungspflicht auf eigene Schultern zu nehmen. That⸗ sächlich haben sich denn auch jene Mängel der Adjazenten⸗ räumung an allen unsern Gebirgsflüssen und ganz vorzugsweise an denjenigen der Provinz Schlesien zum Nachtheil des Gemeinwohls fühlbar gemacht. Sie hat sich den Hochwassergefahren gegenüber machtlos erwiesen, sie war nicht geeignet, Vorfluthverbesse⸗ rungen anzuregen und zu verfolgen und konnte nicht verhindern, daß Flüsse, welche mit den geschilderten schwierigen Verhältnissen zu kämpfen haben, mehr und mehr verwilderten. Hier ist demnach eine Aenderung dringend wünschenswerth. Will man an unseren schwie⸗ rigeren Flußläufen geordnetere Zustände anbahnen, so ist es noth⸗ wendig, an diesem Punkte zunächst einzusetzen, und die Adjazenten⸗ räumung durch eine zweckdienlichere Regelung der . pflicht zu ersetzen. Für eine solche neue Ordnung ergeben sich fol⸗ 1 esichtspunkte: 1 1“ Sorge getragen werden, daß die öffentliche Verbind⸗ lichkeit zur Unterhaltung nicht schiffbarer Flusse oder Theile derselben, da, wo die bestehende Ordnung nicht ausreicht, um geordnete Zustände herzustellen und zu erhalten, von einem größeren leistungsfähigeren V de übernommen werde. 1 1 b] Dabei würde vorauszusetzen sein, daß die vom Kreise zu be⸗ streitenden Kosten der Flußunterhaltung gesondert von den übrigen Kreisabgaben vertheilt, und die bisherigen Unterhaltungspflichtigen und die übrigen Nächstbetheiligten dazu vorzugsweise herangezogen besge. Einer Aenderung in dem Umfange der öffentlichen Verbind⸗ lichkeit zur Unterhaltung von Flüssen oder der polizeilich vr. Unterhaltungspflicht, wie - durch die bestehende Gesetzgebung t ist, bedarf es nicht. 1 kestgesgele ⸗ — und Instandhaltung der mehrerwähnten Flußläufe muß unter geeigneter Mitwirkung von Sachverständigen erfolgen, welche durch ihre Vorbildung und ihren Beruf Gelegenheit
5 t haben, auf diesem Gebiet ausreichende Erfahrungen zu ammeln. 8
Eine Ordnung, wie sie vorstehend kurz skizzirt ist, würde die planmäßige Unterhaltung der Wasserläufe sicher stellen und den Keim zu der bice⸗ wünschenswerthen Ehbaclichen Regulirung derselben in sich tragen, bei welcher auch der Staat und die Provinz ihr Interesse zu bethätigen haben würden.
elische Taufen und Trauungen in den preußi⸗ s . 82280sg 4. (Stat. egr Unsere neulichen Mittheilungen über die Bethätigung kirchlichen Sinnes im preußischen Staat durch Taufen und Trauungen dehnen wir heute auf die einzelnen Provinzen aus. Im Allgemeinen veranschaulichen nachstehende Ziffern die größere oder geringere Vollständigkeit, in welcher der kirchliche Akt der standes⸗ amtlichen Registrirung nachfolgte. Von je 100 Lebendgeborenen
wurden getauft:
in den Provinzen
Ostpreußen Westpreußen. .. Stadtkreis Berlin. Brandenburg. Pommern.. Posen... Schlesien. Sachsheln Schleswig⸗Holstein Hannover. 1 Westfalen. Hessen⸗Nassau
in rein evan⸗ in evangelischen uneheliche Kinder gelischen Ehen Mischehen evangelischer Mütter 1886 1887 1886 1887 1886 1887 96,18 96,19 70,22 69,40 84,49 85,52 97,39 97,40 62,21 60,64 80,29 84,02 87,80 86,95 101,86 100,68 72,92 73,09 94,28 93,73 94,40 98,29 84,88 84,73 97,54 97,53 83,86 72,27 91,61 87,05 96,95 97,42 92,35 97,41 92,83 92,08 98,11 98,60 88,58 87,60 90,41, 91,15 94,76 95,86 91,13 100,11 83,12“ 85,50 95,36 94,76 84,57 75,22 80,03 ‧82,94 98,39 97,98 93,50 87,98 93,22 92,61 .100,01 99,01 60,54 62,79 87,61 90,96
98,80 97,63 94,94 96,11 85,40 91,29 Rheinland . 98,43 97,76 77,59 79,52 84,01 86,48 Hohenzollern.. Sgnece 16 I “ 100,00 100,00
00 Eheschließungen entfielen Trauungen g 88 5 rein FahaeFeieher Paare evangelischer Mischpaare Provinzen — 1887 1886 1887 Westpreußen 5 7,2 Pestvnren Berlin 62,80 38 Brandenburg 93,19 ’. 8g Pommern 94,03 18889 Posen 97,65 26,40 Schlesien 97,64 105,62 Sachsen . 94,20 91,02 Schleswig⸗Holstein. 96,93 112,28 Hannover . . . . 98,28 88,59 Westfalen . . 100,01 8g Hessen⸗Nassau. 95,85 3 Rheinland. 98,12 99 10 99* Hohenzollern. 120,00 85,71 15,38. Hinsichtlich der Taufen in rein evangelischen Ehen, steht, wenn wir Hohenzollern mit seiner einen richtigen Schluß nicht zulassenden Minimalzahl von Fällen ausscheiden, Westfalen gleichwie in den Jahren 1882 und 1885 obenan; in den Jahren 1883 und 1884 nahm Hessen⸗Nassau mit 99,12 bzw. 98,78 die erste Stelle ein, während es nunmehr nicht nur in Folge der Steigerung der Prozentzahlen anderer Provinzen, sondern wesentlich auch in Folge des fast ständia eingetretenen Sinkens seiner Prozentzahl für 1887 nur die fünfte Stelle einnimmt. Die Prozentzahl von Westfalen ist zwar 1887 gegen 1886 stark gefallen, weist jedoch gegen 1883 und 1884 noch eine kleine Zunahme angf. Unter den übrigen Provinzen ist noch besonders Westvreußen hervorzuheben, welches im Jahre 1885 nächst Berlin die tleinste Prozentzahl bezüglich der Taufen in rein evangelischen Ehen mit 94,02 zeigte, für 1886 aber die 7. Stelle und 1887 die 8. Stelle unter den Provinzen, abgesehen von Hohenzollern, einnircnte fzäffer in evangelischen Mischehen ist, wie auch in früheren Jahren, am höchsten in Berlin und am niedrigsten 1886 in Westfalen und 1887 in Westpreußen. In einzelnen Provinzen unterlagen die Ziffern sehr erheblichen Schwankungen, so z. B. in Pommern, dessen Prozentzahl 1882 54,28 und sodann bis 1885 mit geringeren Ab⸗ weichungen etwa 76 betrug, 1886 aber auf 83,86 stieg und 1887 auf 72,27 gefallen ist. Im Allgemeinen ist durchweg eine Steigerung der Prozentzahlen festzustellen; dies gilt insbesondere auch von Ostpreußen, dessen Prozentzahl bis 1885 auf 61,19 gefallen war, vnd in ähnlicher Weise von Schleswig⸗Holstein, dessen Prozentzahl bis 1885 gleich⸗ falls ständig bis auf 59,39 gefallen war. Westfalen, welches 1886 die geringste Prozentzahl aufweist, ist seit 1885 nur unerheblich zu⸗ rückgegangen, Westpreußen, “ 1887 die kleinste Prozentzahl hat, ege 35 sogar um 5,88 gestiegen. 8 1 . 8 8 1.1888 isgister unehelicher Kinder evangelischer Mütter ist 1886 und 1887 am höchsten in Hannover und am niedrigsten in Berlin ge⸗ wesen, wo sie aber immerhin 1886 72,92 und 1887 73,09 betrug. Sachsens Prozentzahl, welche bis 1886 regelmäßig, wenn auc nicht erheblich gefallen war, ist 1887 gestiegen, und zwar gegen 1886 um 2,38. Im Uebrigen haben erhebliche Schwankungen in den einzelnen Provinzen stattgekunden, welche für 1887 See die früheren Jahre durchschnittlich eine kleine Steigerung aufweisen. b der Trauungen rein evangelischer Paare ist 1880 und 1887 am höchsten in Westfalen gewesen, wo sie 98,80 bzw. 100,01 betrug, am niedrigsten in Berlin mit 61,25 bzw. 62,80, 1886 in Sachsen mit 93,37 und 1887 in Brandenburg mit 799 Im Allgemeinen haben in den einzelnen Provinzen die Zahlen sei 1882 mehrfach, wenn auch nur in geringeren Grenzen serenet en Ganzen ist jedoch Steigerung eingetreten, und dies gilt im Ein en auch von Berlin. 8 8
8 Oee Trauungsziffer evangelischer Mischehen ist am höchsten 1886 in Schleswig⸗Holstein mit 112,25 und 1887 in Posen WE1 Sowohl in diesen beiden Provinzen, wie auch in Schlesien ist 188 und 1887 mehr als der Hälfte aller bürgerlichen Eheschließungen Evangelischer mit Personen anderen Bekenntnisses in der evangelischen Kirche die Trauung gefolgt. Am niedrigsten erscheint die Füonmeh. ziffer in evangelischen Mischehen 1886 und 1887 in Berlin mit 8 bezw. 64,48 und nächstdem 1886 in Westpreußen mit 81,28 und 1 in Ostpreußen mit 70,43. Erheblichere Schwankungen gen, seh 1882 in einzelnen Provinzen mehrfach stattgefunden; beständige Rü⸗ gänge sind nicht festzustellen gewesen.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Ueber die Ernte⸗Ergebnisse in Oesterreich im Jahre (1888 veröffentlicht das österreichische a Ministerium die füeg marh Neberslcht eg denisge n bekann
; rgeben sich folgende Hauptziffern: gewordenen Daten; danach e dehe. söhe Haupeziffsg; Millionen Hektoliter
13 432 + 0151 26 072 — 2221 16 653 + 0469 Mai 3 683 3 526 114“ g. C wichtigsten Ländern gestaltete sich die Ernte wie folgt: “ Weizen Roggen Gerste Hafer
1886 93,21 92,42 61,25 93,04 93,98 97,66 97,01 92,37 96,49 98,36 98,80 95,49
112,25 97,85
13 543 23 853 17 122 31 000
Weizen Roggen Gerste
Hafer.
4 012 2 230 1 555 11 86 1976 3638 44 1489 1g7 gh 5nJs ie Vergleichung aus dem Jahre 1887 ist nicht gemacht, da “ Tabeue veröffentlicht, aus welcher hervorgeht, daß die ges⸗ des Jahres 1888, gegenüber dem Durchschnitt, der aus den 1gr nissen der Jahre 1873 bis 1887 gezogen wurde, in allen oben d- geführten Ländern wesentlich höher ausfiel. Eine Berechnung,
1601 0939 0942
5375
Niederösterreich Oberösterreich Steiermark
Böhmen
Mähren. “ Westgalizien..
ch
8 Gewicht der Körne nicht vorliegen
sch ngen an niederschlesischen Gebirgsflüssen angestellten Unter⸗ —— so haben dieselben zu dem Ergebniß geführt, daß
e läßt sich nicht anstellen, wesl die Daten über mn die
8
zum 42.
2] 2
nzeiger und Königlich Preußische
Berlin, Donnerstag, den 21. Februar
Staa zeiger.
1889.
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, 3. 1 Verpachtungen, 19
— eerdingungen ꝛc. 4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc.
Vorladungen u. dergl. von öffentlichen Papieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Akti Aktien⸗ Usch. 6. Berufs⸗Genossenschaften. ““ gtgee ear 7. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.
8. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. [611661 Steckbrief.
Gegen den domizillosen Schneidergesellen Wilhelm Ratibor aufhaltsam (gebürtig aus flüchtig geworden,
eiß, zuletzt in gs circa 30 Jahre alt, welcher
ist auf Grund des nach erhobener Anklage von de
Strafkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst
unterm 12. Februar ecr. ergangenen Beschlusses di Untersuchungshaft wegen Beleidigung angeordnet.
Es wird ersucht, den ꝛc. Weiß zu verhaften und in das nächste Gerichtsgefängniß einzuliefern. II a. J.
1044/88. Ratibor, den 17. Februar 1889. Der Erste Staatsanwalt.
[61167] Steckbriefs⸗Erneuerung.
Der gegen den Schlaͤchtermeister Heinrich Graff, am 5. August 1860 in Bindow, Kreis Krossen, ge⸗ boren, wegen wiederholten Betruges in den Akten wider Graff 83 G. 820 84 — J. II a. 73 84 unter
21. März
dem 8. März 1884 erlassene und unter dem
1885 erneuerte Steckbrief wird erneuert. Berlin, den 15. Februar 1889.
Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht I
[61165] Steckbriefs⸗Erledigung.
Der gegen den Kassirer Louis Baer wegen wieder⸗ holter Unterschlagung unter dem 19. Januar 1889 in den Akten U. R. I. 27. 89 erlassene Steckbrief
wird zurückgenommen. Berlin, Alt⸗Moabit Nr. 16. Februar 1889. Der Untersuchungsrichter beim Königlichen Landgericht I.
[61177) SOeffentliche Zustellung. In der Strafsache wider den Hofgänger August Wittwer zu Wiebendorf wegen Diebstahls soll der Maurergeselle Eduard Bartz, angeblich geboren zu Labentz zuletzt in Altona, als Zeuge vernommen werden. Derselbe wird hierdurch auf Anordnung des hiesigen Großherzoglichen Amtsgerichts zur Haupt⸗ verhandlung auf Donnerstag, den 11. April 1889, Vormittags 10 Uhr, vor das Groß⸗ herzogliche Schöffengericht hierselbst geladen.
Boizenburg, den 19. Februar 1889. Der Gerichtsschreiber des Großberzogl. Amtsgerichts:
11“ eee 9 [59967 ) Ladung.
Der Dienstknecht Georg Max Claus, geb. den 23. Januar 1863 zu Waldheim, zuletzt in Meißen wohnhaft, wird beschuldigt, als Ersatzreservist ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein.
Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs in Verb. mit §. 11 des Reichsges., betr. enderung der Wehrpflicht, vom 11. Febr. 1888.
Derselbe wird auf Montag, den 8. April 1889, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Fehöffengericht Meißen zur Hauptverhandlung ge⸗ aden.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Landwehr⸗Bezirks⸗Kommando zu Wurzen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.
Meißen, den 12. Februar 1889.
Der Königliche Amtsanwalt. Dr. Knaur, Ass.
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl. T61296]
In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung der dem Schuhmacher Albert Bauer hieselbst gehörigen Grundstücke: des Hauses Nr. 117 und des Acker⸗ stückes Nr. 520 hieselbst, findet nach heute erfolgter Einstellung des Verfahrens der auf den 20. März d. J. anberaumte Ueberbotstermin nicht statt.
Tessin, 16. Februar 1889.
Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches
Amtsgericht. (49161] Aufgebot.
Auf den Antrag des Rittergutsbesitzers Siegfried auf Karben wird der Inhaber der angeblich verloren Fbbangenen vierprozentigen Obligation des Provinzial⸗
erbandes der Provinz Ostpreußen für Zwecke des Provinzial⸗Hülfskassenfonds
Serie II. Litt. D. Nr. 453 über 500 ℳ zufgefordert, seine Rechte auf die Obligation späte⸗ tens im Aufgebotstermin den 9. Juli 1889, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 63) anzumelden und die Obligation vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der tzteren erfolgen wird.
Königsberg, den 8. Dezember 1888.
Königliches Amtsgericht. XI.
[69548] Anfgebot. Der Gastwirth Karl Reichert aus Waraschkrug bei Altsorge hat das Aufgebot des auf seinen Namen lautenden Quittungsbuches Nr. 2481 der Driesener ewerbebank eingetragenen Genossenschaft über ein⸗ sezahlte 1100 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf I169 20. September 1889, Fesetenee 0 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anbe⸗ taumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden ee Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ ozerklärung der Urkunde erfolgen wirdrde. Driesen, den 5. Februar 1889. Das Königliche Amtsgericht.
11/12 (NW.), den
r
e
snuar 1886 an den burg, eingetragen T zu Nienburg,
b
ü v 8 5
un
T
B
B
10
du
W
zu
beantragt worden, Ernst Cramer am 19. Oktober 1840 zu Bernstadt geboren, am 31. Mai 1887 zu Staßfurt verstorben
ist,
gewesene Ehefrau Sidonie Marie Herschel, und der Restaurateur Paul Cramer, Beide
zu
Carl Haedrich, früher zu Halberstadt, über Carl. Haedrich zu Braunschweig, Moritz Henke zu Leopoldshall, aus der Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 10./10. September 1878 und Schuldübernahme vom 2./6. Juli 1879, ein⸗ Frragen im Grundbuche von Leopoldshall Band III.
Sch j Braunschweig, jetzt den Leopoldshall aus der Schuld⸗ vom 10./10. September 1878 vom 2./6. Juli 1879, eingetragen im Grundbuche von Leopoldshall Band
manns Carl Rienecker Donoth, über 600 Thaler
und Pfandverschreibung vom 9./9. Oktober 1845 vnd In Cessionen vom 20,/30. Dezember 1852, 1 rz
Erblegitimations⸗Atteste vom 16. März 1881 an den Leinewebermeister Johann Gottfried Müller zu Bern⸗
belegenen Hausgrundstücke des Schuldners, Plümecke zu Gr.⸗Mühlingen,
den Handarbeiter Daniel Otto zu Gr.⸗Mühlingen, jetzt die Bergmann Eduard Pengel'schen Eheleute daselbst, Mühlingen Band IV. Bl. 243,
Plümecke, geb. Erben, über 900 ℳ aus dem Kau 17. September 1856, 28. 8 7. Juli 1857 und Cession vom 5./7. November
1
Gr. Mühlingen, jetzt den Maurer zu Gr. Mühlingen, daselbst Band VI. Bl. 320,
Krause zu Bernburg, jetzt dessen Erben, über 900 ℳ vertrage vom 9. April 1875 an den Maurer Andreas
grundstücke P. 46 an der Zubehör, Grundakten II. 36
Personen:
Eisenach,
Gr. Mühlingen, Bernburg
beantragt.
Handelsmanns Friedrich Triechelt von Osmarsleben
Carl Richter zu Güsten, bekannten Erben und Vermächtnißnehmer,
a. des Dienstknechts Ernst Cramer zu Leopoldshall von dem Nachlaßkurator,
b. des Arbeiters Jacob Schmidt zu durch den Nachlaßkurator Handelsmann Carl Berger
[26877]
Auf Antrag der Louise, geb. Gierz, kassenbuch der über 660 ℳ
Aufgebot.
71 der jetzige seine Rechte los erklärt werden soll.
Wittenberg, den 8. August 1888. Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.
[27470] . Ffechahh⸗ Es sind die folgenden Dokumente:
1) Forderungsdokument der Ida Wiener zu Neun⸗ Auguste Goerike, erichtlichen Kauf⸗ 0, eingetragen im
dorf über 150 ℳ an die Wittwe geb. Koch, zu Neundorf aus dem g vertrage vom 13./15. August 187
Grundbuche von Neundorf Band III. Bl. 148,
2) Forderungsdokument des Forstaufsehers Carl Thiele zu Nienburg a. S., jetzt dessen Erben, über und Pfandverschreibung nd Cession vom 16. Ja⸗ Maurer Friedrich Thiele zu Nien⸗ — Zand IX. Bl. 464 im Grundbuche
150 ℳ aus der Schuld⸗ vom 4./17. Oktober 1884 u
3) Forderungsdokument der Ehefrau des Lehrers Anna, geb. Schule, zu Braunschweig, 8643 ℳ an den Lehrer jetzt den Fuhrherrn
. 34, 4) Forderungsdokument des Fräulein Elisabeth ule, früher in Halberstadt, jetzt in Braunschweig, iber 8643 ℳ an den Lehrer Carl Haedrich zu Fuhrherrn Moritz Henke zu und Pfandverschreibung und Schuldübernahme
III. Bl. 34, 5) Forderungsdokument der Ehefrau des Kauf⸗ zu Bernburg, Johanne, geb. Gold aus der Schuld⸗
3. April 1865, 9. Mai 1873, 6. Mai 1879 und
urg, jetzt dessen Erben, eingetragen auf dem hier 6) Forderungsdokument des Oekonom Gottlob jetzt dessen Erben, ber 300 ℳ aus der Schuld⸗ und Pfand⸗ erschreibung vom 21. Februar 1837, Cession vom /10. August 1848, dem Uebergangs⸗Atteste vom . März 1856, der Cession vom 21. April 1865 an
eingetragen im Grundbuche von Groß⸗
· „Wittwe Dorothee Hesse, zu Gr. Mühlingen, jetzt deren
. vom Mai 1864, Stückquittung
7) Forderungsdokument der
an den Schmiedemeister Gottlieb Becker zu Friedrich Fricke
eingetragen im Grundbuche 8) Forderungsdokument des Kutschers Gottlieb ad verschiedene Auszugsforderungen aus dem Kauf⸗
raeger zu Bernburg. eingetragen auf dem Haus⸗
. hierselbst nebst gekommen und haben die nachfolgenden Obermeister Friedrich Wiener
ad 2) die Carl Thiele'schen Erben zu Nienburg, ad 3) die Ehefrau des Lehrers Haedrich zu raunschweig, 8
ad 4) Fräulein Elisabeth Schule zu Braunschweig, ad 5) die Ehefrau des Kaufmann Rienecker zu ernburg, —
ad 6) u. ad 7) der Gutsbesitzer Louis Plümecke zu
Chr. Roeder
das Aufgebot der obenverzeichneten Dokumente
abhanden
ad 1) der zu
ad der Bauunternehmer zu
Ferner ist die Todeserklärung des seit länger als Jahren in unbekannter Abwesenheit lebend en
rch seinen Abwesenheitskurator, den Glasermeister
und das Aufgebot der un⸗
dem Bureauassistent Theodor eise hier,
Baalberge
Baalberge, wobei bemerkt wird, daß der
und als seine gesetzlichen Erben bis jetzt seine
Cramer, geb.
Ehefrau Arbeiters Schmiedchen aus Wittenberg wird das Spar⸗ Stadtsparkasse Wittenberg Nr. 13066 ₰ lautend, dessen Verlust glaub⸗ haft gemacht worden, hierdurch aufgeboten und hat Inhaber desselben spätestens im Termine den 27. März 1889, Vormittags 10 Uhr, an demselben unter Vorlegung des Buches anzumelden, widrigenfalls dasselbe für kraft⸗
40 ℳ beträgt. handen
bekannten Erben Dienstknechts Ernst des Arbeiters Jacob Schmidt von Baalberge hier⸗ durch geladen, in dem auf den 22. März 1889, Vormittags 11 ½¼ Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine zu erscheinen, ihre Rechte wahrzunehmen, auch die betr. Dokumente vorzulegen, widrigenfalls der verschollene ꝛc. Triechelt für todt erklärt werden wird und die betr. Dokumente für kraftlos werden erklärt werden, auch die Nachlaß⸗ regulirung und die Ausantwortung der Erbschaft des Ernst Cramer und des Jacob Schmidt und die Er⸗ theilung eines Erbberechtigungsscheines an die be⸗ kannten berechtigten Erben unter Ausschluß derjenigen Erben und Vermächtnißnehmer, welche sich nicht ge⸗ meldet haben, erfolgen wird. Bernburg, den 18. August 1888. Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht. Haenisch.
und Vermächtnißnehmer
[61179] Aufgebot. 8 Zum Zwecke der Erwirkung eines Ausschlußurtheils behufs Besitztitelberichtigung haben folgende Personen das Aufgebot der dabei verzeichneten Grundstücke der Steuergemeinde Helberhausen beantragt: 1) die Wittwe Johs. Heinrich Kunze, Marianne, geb. Helmes, zu Helberhausen bezüglich der Bd. II. Bl. 17 des Grundbuchs von Helberhausen für die Wittwe Anna Margaretha Roth, geb. Winke, be⸗ richtigten Parzellen Flur B. Nr. 115 und 116 in der Langewiese, Wiese groß 48 qm bezw. 1 a 05 qm, 7) der Johann Heinrich Roth II. von Helber⸗ hausen: a. bezüglich der wie ad 1 berichtigten Parzelle E A. Nr. 265 Steimelergarten, Garten groß 1 a 2 qm, b. bezüglich der Bd. II. Bl. 18 desselben Grund⸗ buchs für die Wittwe Jacob Roth und die Ge⸗ schwister Johannes Heinrich, Friedrich, Wilhelm Adam, Johann Heinrich, Anna Catharina und Jacob Heinrich Roth berichtigten Parzelle Flur A. Nr. 230 unterm Dorfe, Wiese groß 3 a 19 qm, 3) der Gerber Heinrich Menn II. von Helber⸗ hausen bezüglich der Bd. II. Wl. 14 desselben Grundhuchs für die Geschwister Maria Elisabeth Roth, verehelichte Neuser, Maria Catharina, Maria Louise und Helene Roth berichtigten Parzellen Flur A. Nr. 472/1 am Spieß, Acker groß 12 a 94 qm und v Nr. 1072/624, Helberhausen, Wiese groß 8 a qm, 4) der Landwirth Jacob Geisweid von Helber⸗ hausen bezüglich der wie ad 1 berichtigten Parzelle Fluj A. Nr. 118 unterm Steimel, Acker groß 7 a 52 qm, 5) der Landwirth Heinrich Vorländer von Helber⸗ hausen bezüglich der Bd. I. Bl. 19 desselben Grund⸗ buchs für Eheleute Johannes Jacob Kunze und Anna Maria, geb. Kunze, daselbst berichtigten Parzelle Flur A. Nr. 803 Rauhenberger Garten, Garten groß 2 a 93 qm, 8 bob⸗ der Handelsmann Adolf Schade von Helber⸗ ausen: a. bezüglich der wie ad 3 berichtigten Parzelle Flur B. Nr. 52 unterm Helsmeswald, Acker groß a 54 qm, b. bezüglich der Bd. II. Bl. 41 desselben Grund⸗ buchs für Wittwe Maria Magdalena Neus, geb. Neus, berichtigten Parzelle Flur A. Nr. 734 Helber⸗ hausen, Wiese 4 a 82 qm, c. bezüglich der Bd. II. Bl. 7 desselben Grund⸗ buchs für Eheleute Justus Menn und Maria Elisabeth, geb. Winterbach, zu Helberhausen be⸗ richtigten Parzelle Flur A. Nr. 45 unterm Steimel, Acker groß 10 a 21 qm, 1 7) der Landwirth und Gemeinde⸗Vorsteher Jacob Wiesel von Helberhausen bezüglich: a. der Bd. I. Bl. 48 desselben Grundbuchs für Geschwister Maria Catharina, Agnese, Johann Eberhard, Maria Margaretha und Maria Louise Bruch zu Helberhausen berichtigten Parzelle Flur A. Nr. 283 in der Steh, Wiese groß & a 1 am, b. der Bd. IV. Bl. 2 desselben Grundbuchs für die Maria Margaretha Bruch zu Helberhausen be⸗ richtigten Parzelle Flur A. Nr. 532 im Kunzen⸗ garten, Garten 1 a 35 qm,. 8) der Gerber Heinrich Menn I. von Helberhausen bezüglich der Bd. V. Bl. 35 desselben Grundbuchs für die Ehefrau Platzmeister Friedrich Stein, Caro⸗ line, geb. Kunze, zu Ahlbäumer⸗Hammer berichtigten Parzelle Flur B. Nr. 246/138 in der langen Wiese, Wiese groß 2 a 56 qm, 8 9) der Landwirth August Klaus von Helberhausen bezüglich der Bd. IV. Bl. 40 desselben Grundbuchs für die Geschwister Wilhelmine, Jacob, Caroline und Maria Louise Menn zu Helberhausen berichtigten Flur A. Nr. 618 und 1074/619 Helber⸗ ausen, Garten groß 2 aà 42 qm bezw. 3 a 19 qm. Es werden daher alle Diejenigen, welche Eigen⸗ thums⸗Ansprüche an die vorbezeichneten Grundstücke zu machen haben, aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf den 8. Juni ecr., Vorm. 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigen⸗ falls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden und die Eintragung des Besitztitels für die Antrag⸗
steller erfolgen wird. Hilchenbach, den 12. Februar 1889. . Amtsgericht 5
nigliches [61191] Aufgebot.
resden, ermittelt sind, währe
nd Jacob Schmidt “
am 1. März 1823 zu Baalberge verstorben ist und Erben von ihm nicht aufgefunden sind, daß auch der hier bekannte Nachlaß in beiden Fällen nur 30 bis
Demzufolge werden die etwaigen Inhaber der ab⸗ gekommenen Dokumente, der Handelsmann Friedrich Triechelt zu Osmarsleben und die un⸗ des Cramer von Leopoldshall sowie
das Aufgebot der dabei verzeichneten Grundstüůcke bezw. Hanbergsantheile beantragt: 1
1) Der Postbote ag. D. Carl Haardt zu Hilchen⸗ bach bezüglich der Bd. IX. Bl. 24 Grundbuchs von Hilchenbach für Ehefrau Johannes 2 Brücher, Caroline, geb. Haardt, daselbst bere tigten Parzelle
lur IV. Nr. 24 Steuergemeinde Hilchenbach Mühlenweihergarten, Garten groß 87 qm,
2) Die Cheleute Fabrikarbeiter Friedrich Wilhelm Bub I, und Caroline, geb. Merte, zu Ernsdorf bez. der Bd. IX. Bl. 50 Grundbuchs von Ernsdorf, für Ehefrau Jacob Müller, Anna Maria, geb. Schreiber, zu Littfeld berichtigten Parzelle Flur III. Nr. 187 b der Steuergemeinde Ernsdorf, oberste Hüttenwiese, Wiese groß 40 a 72 qm.
3) Der Tagelöhner Wilhelm Preiß von Obern⸗ dorf bezüglich der Bd. I. Bl. 29 Grundbuchs von Oberndorf für Schäfer Johs. Heinrich Preiß und Maurer E Preiß daselbst berichtigten Parzellen Flur A. Nr. 51 Steuergemeinde Oberndorf in der Winterbach, Wiese groß 3 a 62 qm.
4) Der Landwirth Johannes Heinrich Otto von Ernsdorf bezüglich der Bd. IV. Bl. 15 Grundbuchs von Ernsdorf für Ehefrau Johann Heinrich Thomas, Anna Margaretha, geb. Thomas, zu Ernsdorf be⸗ richtigten Parzelle Flur II. zu Nr. 1402/121 ꝛc. (früher 129 Steuergemeinde Ernsdorf, Dörrwiese, Wiese groß 1 a 68 qm.
5) Der Landwirth Jost Heinri Helmes von Grund bezüglich der Bd. II. Bl. 3 rundbuchs von Grund für den Johann Thomas Kraemer zu Grund berichtigten Parzellen Flur I. Nr. 399 in den Kämpen, Wiese groß 4 a 97 qm und Flur I. Nr. 424 im Rottseifen, Acker groß 14 a 60 qm sowie 5 Pfennige (Nr. 92 — 96) Gründer Hauberg belegen in der Steuergemeinde Grund.
Es werden daher alle Diejenigen, welche Eigen⸗ thums⸗Ansprüche an die vorbezeichneten Grundstücke zu machen haben, aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf den 8. Juni cr., Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigen⸗ falls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden und die Eintragung des Besitztitels für die Antrag⸗ steller erfolgen wird.
Hilchenbach, den 24. Februar 1889. Königliches Amtsgericht.
[61192] Aufgebot. Zum Zwecke der Erwirkung eines Ausschlaß⸗ urtheils behufs Besitztitelberichtigung haben folgende Personen das Aufgebot der dabei verzeichneten Rbn der Steuergemeinde Helberhausen bean⸗ ragt: 1) Der Landwirth Albert Stein zu Helberhausen bezüglich der Bd. I. Bl. 19 Grundbuchs von Helber⸗ hausen für Eheleute Johannes Jacob Kunze und Anna Maria, geb. Kunze, zu Helberhausen berichtig⸗ ten Parzelle Flur A. Nr. 763, im Sammtgarten, Wiese groß 1 a 3 qm. 2) Der Eberhard Menn zu Helberhausen bezüglich der Bd. III. Bl. 2 dess. Grundbuchs für Eberhard Schmitt zu Hilchenbach und Martin Kraemer zu Hadem berichtigten Parzelle Flur A. Nr. 1119/163, Unterm Dorfe, Acker groß 2 à 37 qm. 1 3) Die Wittwe Friedrich Neus, Catharina, geb. Klaus, zu Helberhausen bezüglich: a. der Bd. I. Bl. 32 dess. Grundbuchs für Ge schwister Johannes Jacob, Johannes, Marianne Anna Catharina, Maria Agnes und Anna Mar garetha Klaus zu Helberhausen berichtigten Parzellen Flur A. Nr. 948, in der Dahle, Holzung groß 1 a 56 qm und Flur B. Nr. 137, in der Langewiese, Wiese groß 9 a 85 qm, b der Bd. II. Blatt 14 dess. Grundbuchs für die Geschwister Roth: a. Maria Elisabeth, Ehefrau Neuser, b. Maria Catharina, Maria Louise und Helene berichtigten Parzelle Flur B. Nr. 124, in der Langewiese, Wiese groß 4 à 57 qm. 8 4) Der Landwirth Friedrich Wilhelm Menn zu Helberhausen bezüglich der Bd. II. Bl. 7 des Grundbuchs für Eheleute Justus Menn und Mari Elisabeth, geb. Winterbach, zu Helberhausen berich⸗ tigten Parzelle Flur A. Nr. 192, unterm Dorfe, Wiese groß 1 a 47 qm. 5) Der Landwirth Heinrich Kunze zu Helberhausen bezüglich der Bd. III. Bl. 6 dess. Grundbuchs für Eheleute Leinweber Eberhard Kunze und Anna Clara, geb. Neus, zu Helberhausen berichtigten Par⸗ zellen Flur A. Nr. 527 und 528 Kunzengarten, gwwe groß 2 a 48 qm bezw. Acker groß 5 a qm. b 8 Der Landwirth Johs Adam Winke von Helber⸗ ausen: 8 a. bezüglich der Band II. Bl. 17 dess. Grund⸗ 8 buchs für Wittwe Anna Margaretha Roth, geb. Winke, berichtigten Parzellen Flur B. Nr. 119 und in der Langewiese, Wiese groß 43 qm bezw. am, b. bezüglich der Bd. II. Bl. 18 dess. Grundbuchs für die Wittwe Jacob Roth und die Geschwister Johs Heinrich, Friedrich, Wilhelm, Adam, Johann Heinrich, Anna Catharina und Jacob Heinrich Roth berichtigten Parzelle Flur B. Nr. 120 in der Lange⸗ wiese, Wiese groß 7 à 16 qm. — rund⸗
7) Der Landwirth Johannes Schäfer von hausen bezüglich der Bd. III. Bl. 14 dess. buchs für Wittwe J. Wiesel, Anna Catharina, geb. Hoffmann, von da berichtigten Parzelle Flur A. Nr. 941 in der Dahle, Acker groß 12 à 84 gm. 3 8) Der Gastwirth Heinrich Feldmann zu Helber⸗ ausen: a. bezüglich der Bd. III. Bl. 14 desselben Grund⸗ huchs für Wittwe J. Wiesel. Anna Catharina, geb. offmann, von da berichtigten Parzellen Flur A. r. 142, 143 und 148 in der langen Wiese, Wiese groß 1 à 24 qm, 1 2 84 am bezw. 4 a 12 am, bezüglich der Bd. III. Bl. 8 dess. Grundbuchs
8
Zum Zwecke der Erwirkung eines Ausschlu urtheils behufs Besitztitelberichtigung haben folgende ersonen
b. bez für Wittwe A. Fuhrmann und Geschwister Marie