betreffend Asefegele ahren ischen
Schultz⸗Lupitz
der Denkschrift,
bwehr von neber mecs e
unter spezieller Berücksichtigung der schle Gebirgsfluͤsse.
Hierzu liegt folgender Antrag der Abgg.
u. Gen. vor: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
Die Koönigliche Staatsregierung zu ersuchen,
1) die bestehenden
über das Wasser und seine Benutzung, insoweit dieselben den Kultur
fortschritten und der wirthschaftlichen Entwickelung nicht mehr ent⸗ Berücksichtigung des Landeskultur⸗Interesses den hoͤchstgelegenen Quellgebieten ab, ange⸗
sprechen, unter voller am Wasserschatze von messen zu verändern und zu ergänzen; 2
2) die planmäßige und einheitliche Regulirung
nenen Erfahrungen, in der Weise
aller wasserwirthschaftlichen Fragen durch
kultur. Edikt vom 14. worden war.
aber
die im Gebirge entsprängen, oder soweit er sich im Gebirge befände. Bei von Ueberschwemmungsgefahren komme in Betracht:
Radikale Mittel, die in allen Fällen lich nicht. Sammelbecken nicht einrichten wolle, so solle man es doch mit kleineren Sammelteichen versuchen, die wenigstens die Gefahr verminderten. Auch durch die Einrichtung von Querdämmen, wie sie bei der Loire angewendet seien, könne eine Menge kleiner Vortheile erzielt werden, deren Summirung sich schließlich als ein bedeutender Fortschritt darstelle. Der Wald biete, wie aus der Denkschrift hervorgehe, gegen Ueberschwemmungen ebenfalls keine Gewähr. Ebenso sollten, nach der Denkschrift, die Erfolge der Einlaß⸗ hassins nicht bedeutend gewesen sein; man solle indessen nicht ohne Weiteres davon abgehen. Von einer besseren Anlage der Deiche sei nach den bisherigen Erfahrungen nicht viel zu erwarten; sie beförderten eher das Steigen des Hochwassers und beschleunigten den Strom. Eine Regelung der lüsse sei nothwendig, und wenn man gleichzeitig alle möglichen anderen Schutzmaßregeln ein⸗ führe, so lasse sich etwas Gutes erzielen; aber jeder Fluß habe seine Eigenthümlichkeit, die man berücksichtigen müsse, und es sei deshalb angemessen, wenn bezüglich der Wasserbau⸗Beamten nicht allzuoft ein Wechsel eintrete. Abg. Sombart wies auf eine Broschüre des Landwirths Gerson hin, welche sich gegen das “ ausspreche; derselbe rathe einfach das Wasser über das Land laufen zu lassen und von der Acker⸗ zur Wiesen⸗ und Weidewirthschaft überzugehen. Nun sei ja richtig, daß die Wiesen⸗ und Weidewirthschaft am wenigsten unter dem Nothstand der Landwirthsaft gelitten habe, aber man könne doch kaum große Landstriche zwingen, ihre Acker⸗ wirthschaft aufzugeben. Zu beiden Seiten der Elbe, bei Lenzen, wo im vorigen Frühjahr die Wassers⸗ noth gewesen, sei man bereit, iesen⸗ und Weide⸗ wirthschaft überzugehen. Es handle sich dabei nur darum, die Dörfer hochwasserfrei anzulegen. Jetzt, wo das Flußbett durch Buhnen shsengt werde, wo das Vorland vor den Deichen sich jährlich durch Ablagerung erhöhe, wachse die Gefahr der Deichbrüche. Deswegen solle man bei E“ gefahr das Wasser ruhig auf die Fläche übertreten lassen. Das ganze Wasserbauwesen sei sehr vernachlässigt. Man solle für jeden Fluß eine einheitliche Direktion für den Wasserbau schaffen und einen Beirath von Laien nach Art der Eisenbahn⸗Bezirks⸗ räthe einsetzen. Der Antrag des Abg. Schultz⸗Lupitz sei zu em⸗ pfehlen. Da das Reichs⸗Civilgesetzbuch pon der Wassergesetzgebung nichts enthalte, so müßten die Einzelstaaten selbständig vorgehen. Redner stellte schließlich den Antrag, die Denkschrift einer Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen. Bei Schluß des Blattes nahm der Minister für Land⸗ wirthschaft ꝛc., Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen, das Wort.
— Bei der Werthsermittelung des im Jahre 1884 von der Berliner Stadtgemeinde enteigneten Theil⸗ grundstücks der Frau G. zu Berlin, welche klagend gegen die Stadtgemeinde eine höhere Entschädigungssumme be⸗ anspruchte, als ihr zugebilligt war, wurde vom Sachverständigen Werner, dessen Gutachten der Berufungsrichter (Kammer⸗ gericht) gleich dem ersten Richter gefolgt ist, der Reinertrag zu Grunde gelegt und dieser zu 5 Prozent kapitalisirt. Hiergegen richtete sich der Hauptangriff der Revision der Klägerin Frau G.), welche ausführte, daß mit Rücksicht auf den ge⸗ unkenen Zinsfuß die Kapitalisirung nicht zu 5 Proz. sondern nur zu 4 ½ Proz. hätte erfolgen müssen. Das Reich 7.58 V. Civilsenat, wies durch Urtheil 15. Dezember v. J. die Revision zurück, indem es begrüͤndend ausführte: „Die Anwendung des fünfprozen⸗ tigen Zinssatzes ist nicht aus einem Rechtsgrunde, insbesondere nicht etwa aus dem Grunde erfolgt, weil der gesetzliche Zins⸗ fuß fo viel betrage, vielmehr durch rein thatsächliche den ob⸗ waltenden Umständen sowie allgemeinen Erfahrungssätzen ent⸗ inommene Erwägungen motivirt worden. Insbesondere hebt der Sachverständige W. in seinem Gutachten hervor, daß bei Grundstücksankäufen das anzulegende Kaufgeld stets mit min⸗ destens 5/Proz. in die Werthsermittelung eingeführt, und
vom Käufer außerdem noch ein Ueberschuß erwartet werde.
Er weist ferner darauf hin, daß auch in düine sene der
finkenden Tendenz des Zinssußes doch nur ganz sichere Hypo⸗ ntheken, also etwa bis zur Hälfte des Taxwerths, 2 4 — 4 ½ Proz. zu haben seien, zweite und folgende Hypolheken aber nur zu 5 Proz, und darüͤber hinaus, und daß ferner die Beschaffung wvon Geldern im Falle der Kündigung weitere Kosten ver⸗ ursache. Der Berufungsrichter fügt noch hinzu, daß notorisch 7 fo zen eeree. eL bes ütlägern nur hen ge⸗ t er Theil der Hypothekengläubiger sich mit roz. begnüge, und daß uͤüberhaupt fuͤr einen Theil des Werths beliehener Grunbstücke der Zinsfuß der eingetragenen Kapitalien über 5 Proz. hinausgehe. Namentlich sei dies im Enteignungs⸗ saßr 1884 der Fall gewesen. — Alle diese Erwägungen slassen einen Rechtsirrihum nicht erkennen und stehen namentlich mit den Grundsätzen des Enteignungsgesetzes 885 in Widerspruch. Darnach hat zwar der Eigenthümer Anspruch auf den vollen Werth des enteigneten Grundstücks, und bieser volle Werth muß so bemessen sein, daß der Eigen⸗ thutmer dadurch in den Stand gesetzt wird, sich ein Ersatz⸗ grundstüuck, dessen Benutzbarkeit dem enteigneten entspricht,
Gesetze und polizeilichen Bestimmungen
8 der Strom⸗ “ hens, unter Benutzung der in anderen Ländern gewon⸗ durchzuführen, daß die Regelung
eine eigene technische Wasserbehörde zu hat, deren Schaffung durch das Landes⸗ September 1811 bereits in Aussicht genommen
Abg. von Schalscha bemerkte, daß die Denkschrift viele, nicht alle Erwartungen erfüllt habe. Was unter Gebirgs⸗ flüssen zu verstehen sei, sei nicht ausgesprochen: ob alle Flüsse, nur der Lauf derselben, der “ 0 man das Wasser schnell abführen oder ganz absperren wolle. hälfen, gebe es natür⸗ Aber wenn man Thalsperren und große
8
langen, daß ihn ein Kapital gezahlt werde, dessen Zinsen bei sicerer hypothekarischer Anlage ihm den gleichen trag gewühren, wie das enteignete Grundstück gewährt hai. Dieses Verlangen findet in den
Vorschriften des Enteignungsgesetzes keine Unterstützung.“
— In einem Bescheide vom 31. Januar d. J. (Nr. 652) at das Reichs⸗Versicherungsamt ausgesprochen, daß ein ewerbetreibender, welcher bei Bauarbeiten nicht regelmäßig „ wenigstens einen Lohnarbeiter beschäftigt, der durch Statut
einge ührten Versicherungspflicht nach §. 2 Absatz 2 des Bau⸗ Unfallversicherungsgesetzes auch dann unterliegt, wenn er vgleich in einem nicht versicherungspflichtigen Betriebe oder
szweige regelmäßig einen oder mehrere Arbeiter ver⸗ wendet.⸗
Braunschweig. Braunschweig, 22. Der Staats⸗Minister Dr. Graf Görtz⸗Wris Morgen seinen Leiden erlegen.
Schwarzburg⸗Rudolstadt. Rudolstadt, 20. Februar. (S.) Der Verein zur Begründung und Erhaltung einer Arbeiterkolonie in Thüringen, welcher seinen Sitz in Weimar hat und die Rechte einer juristischen Person besitzt, hat das bei Stadt⸗Ilm gelegene Rittergut Geilsdorf mit einem Flächengehalt von ca. 115 ha käuflich erworben, nachdem dem Unternehmen durch Gewährung unverzinslicher Darlehen die Unterstützung der großen Mehrzahl der thü⸗ ringischen Regierungen zu Theil geworden ist. Die Ueber⸗ nahme des Guts ist auf den 1. April d. J. festgesetzt, und es besteht die Hoffnung, die Kolonie bereits Anfang Mai d. J. eröffnen zu können.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 20. Februar. (Lds.⸗ Ztg. f. Els.⸗Lothr.) In der gestrigen 8) Plenarsitzung des Landesausschusses stand zunächst der Antrag Gunzert über eine die Licenzsteuer betreffende Einschaltung in das Finanzgesetz auf der Tagesordnung. Nachdem der
g. Dr. Gunzert den Zweck des Antrages erörtert, und sowohl bensge s von Schraut wie die Abgg. Adam, Grad, Heusch⸗Dudrap, Ditsch und Dr. North ihre Zustimmung erklärt hatten, verwies der Landesausschuß denselben an die ö sion. — Den zweiten Gegenstand der Tagesordnung
ildete die zweite Lesung des Etats der Verwaltung der Zölle, indirekten Steuern und des Enregistre⸗ ments. Zu dem Titel 1a, Einnahmen aus den Zöllen und der Tabacksteuer, erörterte der Abg. Freiherr Zorn von Bulach (Sohn) die Wirkungen der bestehenden Tabacksteuer und des Tabackzolles auf die Tabackproduktion des Landes und schloß mit der Bitte an die Regierung, für eine Abänderung der jetzigen Bestimmungen einzutreten. Im Anschluß hieran führte der Abg. Grad unter Hinweis auf die Gestaltung der finanziellen Verhältnisse aus, daß es zur Zeit nicht thunlich erscheine, auf die verschiedenen Forderungen einer Herab⸗ setzung bestehender Steuern einzugehen. Der Unter⸗Staats⸗ sekretär von Schraut nahm auf die Erklärung Bezug, welche er in der letzten Sitzung über die Stellung der Regierung zu den die Tabacksteuer betreffend en Wünschen abgegeben hatte, und bemerkte, daß über die Frage der Taback⸗ besteuerung Verhandlungen zwischen dem Reich und den Bundes⸗ regierungen bereits im Gange wären, wobei Seitens der Landesregierung den W der elsaß⸗lothringischen Taback⸗ produzenten entsprochende Vorschläge gemacht worden seien. Eine andere längere Debatte entspann sich noch bei Titel 1 b, Brannt⸗ weinverbrauchsabgaben, insbesondere betreffs der Vor⸗ schristen, betreffend die Ausbeuteverhältnisse und die Pauscha⸗ lirung für kleine Brennereien. Der Unter⸗Staatssekretär von Schraut ging auf die einzelnen Ausstellungen ein und er⸗ klärte, daß sowohl bezüglich der Ausbeuteverhältnisse wie der gewünschten Ausdehnung der Pauschalirung ohne Brennregister Erhebungen angeordnet seien; alle Erleichterungen, welche in Baden einträten, wo dieselben Verhältnisse obwalteten, würden auch hier eingeführt werden. Der Unter⸗Staatssekretär warnte zum Schluß noch vor einer pessimistischen Ansicht über die Zukunft der Kleinbrenner im Elsaß. — Der Etat dieser Ver⸗ waltung selbst wurde in seinen einzelnen Titeln, entsprechend den Anträgen der Kommission, unverändert angenommen, ebenso der Etat der Forstverwaltung.
In der heutigen (7.) Plenarsitzung stand zunächst der Etat der Hoch⸗ und Wegebauverwaltung auf der Tagesordnung. Die Einnahmen und Ausgaben dieses Etats wurden im Einzelnen bewilligt, ebenso der Etat der Kultus⸗ verwaltung, letzterer mit den im Kommissionsbericht vor⸗ geschlagenen Modifikationen, und zwar ohne Debatte. Auch dem 8 12 des Finanzgesetzes, wng.; die auf den Etat der
zultusverwaltung anzuweisenden Besoldungen in Zukunft im Voraus zu zahlen sind, wurde ohne Erörterung zugestimmt. Der dritte Gegenstand der Tagesordnung war der Etat des höheren Unterrichts. Die einzelnen Etatspositionen wurden unverändert genehmigt, darauf auch ohne Debatte die all⸗ gemeinen Einnahmen und Ausgaben der Finanzver⸗ waltung.
ebruar. (K.) erg ist heute
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 21. Februar. (W. T. B.) Wie die „Presse“ meldet, haben die Palastdamen der Kaiserin, unter dem Vorsitz der Fürstin Hohenlohe, be⸗ schlossen, der Kaiserin eine von 124 Damen des hohen Adels unterzeichnete Trauer⸗Adresse zu überreichen, in welcher der Bewunderung der Seelengröße und des heroischen Muthes Ausdruck gegeben wird, mit welcher die Kaiserin das bitterste Leid des Mutterherzens trage.
Meran, 21. Februar. (W. T. B.) Der Herzog und die Herzogin von Anhalt sind mit dem Prinzen Eduard und der Prinzessin Alexandra zu längerem Aufenthalt hier
eingetroffen.
Pest, 21. Februar. (W. T. B.) Bei der heute fort⸗ helesten Berathung des Wehrgesetzes im Unterhause ob der Minister⸗Präsident von Tisza dem Grafen Apponyi gegenüber hervor: derselbe hätte nicht seine Absetzung verlangen dürfen, ohne anzugeben, durch wen er (Tisza) zu ersetzen wäre. Nur die Masorität, nicht die Minorität dürfe daruber ab⸗ urtheilen, ob das Ansehen der Regierungspartei oder das des Parla⸗ ments kompromittirt sei. Was vollends die angebliche Kom⸗ promittirung der Krone anbetreffe, so sei Apponyi allein kein kompetenter Beurtheiler. Man wahre nicht den Par⸗ lamentarismus, sondern suͤndige an demselben, wenn man den eeeei der Führung der Regierung durch die Majorität negire. Sobald er (Tisza) wahrnehmen sollte, daß das Vertrauen des einen oder anderen berechtigten Faktors
anzuschaffen. Keineswegs aber kann der Eigenthümer ver⸗
Kommission fand
Pigott stellte auf das
Parnellbriefe gefälscht ’G weise von einem fenischen Konklave in Paris unter den feier⸗ lichsten Verschwiegenheitseiden, theilweise von einem gewissen Brown in Cork Ferh Pigott deponirte sodann über die Unterredungen,
suchung
Parnell' — Drohungen, theils durch Versprechungen dazu zu bestimmen gesucht, daß er die Fälschun habe ihm dafür 1000 Psd.
bereitwilligst ahbgabanken; allein die Theorie, daß die Regi
durch die Minoritüät und durch Demonstratisnen gestkeg werden könne, er als parlamentarischer Vei
nicht mit seinem Namen verknüpfen. Dieser Erklärung folgten lange anhaltende, begeisterte Eljenrufe. Unter großem Tumult erfolgte alsdann die Abstimmung über den §. 14 des Wehrgesetzes. Der Paragraph wurde mit der von dem Minister⸗Präsidenten von Tisza vorgeschlagenen Modifikation ohne namentliche Abstimmung mit über⸗ wiegender Majorität angenommen; nur ein Theil der Opposition stimmte dagegen.
Großbritannien und Irland. London, 21. Februar
e. T. B.) Die Thronrede, mit welcher heute das Par. ament eröffnet. wurde, bezeichnet die Beziehungen Englands zu den Mächten als herzliche. letzten Vertagung des Parlaments beendeten Operationen in Egypten hätten den Zweck, zu dem sie unternommen wor⸗ den, erreicht; es sei kein Grund zur Befürchtung einer Wie⸗ derholung der Unruhen in der Nähe von Sualkim vorhan⸗ den. Obgleich die Verhandlungen mit Tibet be üglich Sikkims ein günstiges Resultat noch nicht gehabt jali so sei doch zu hoffen, daß keine neuen militärischen Opera⸗ tionen erforderlich werden würden. Die Königin habe ein⸗ gewilligt, an der Konferenz in Berlin mit Deutsch⸗ land und den Vereinigten Staaten in der Samoa⸗ Angelegenheit Theil zu nehmen, um das auf der Konferenz in Washington begonnene Werk fortzusetzen. Die unaufhörlichen Ausgaben, welche von den ande⸗ ren europäischen Nationen für Kriegsrüstungen gemacht seien, hätten die Vermehrung der bisher zum Schutz der Küsten und des Handels getvoffenen Vorsichtsmaß⸗ regeln nothwendig gemacht. Obgleich die anderen Mächte, welche über ungeheuere Streittrafte verfügten, gegenwärtig ausnahmslos England freundlich gesinnt seien, habe die Königin doch kein Recht, anzunehmen, daß dieser Zustand keiner Möglichkeit der Wandlung unterworfen sei.
Ber der Berathung der auf die Thronrede zu erlassenden Adresse in der heutigen Sitzung des Oberhauses erklärte der Premier, Marquis von Salisbury: er theile die von Lord Granville zum Ausdruck gebrachte Sympathie für das österreichische Kaiserhaus und die Völker Oester⸗ reich⸗Ungarns. Ueber Zanzibar sage die Thron⸗ rede deshalb nichts, weil seit dem Schluß der letzten Session dort nichts Erwähnenswerthes vorgefallen sei. Die Blokade sei, soweit ihm bekannt, erfolgreich; es seien nicht nur einige Sklaven weggenommen worden, sondern der Erfolg der Blokade sei auch dadurch erwiesen, daß nur wenige Sklavenhändler sich auf das Meer wagten. England 5* jüngst vom Sultan von Zanzibar die Ermächtigung ür die Admirale beider Flotten erhalten, in den Territorial⸗ gewässern von Pemba und Zanzibar arabische Sklavenschiffe, die sich des verbotenen Handels schuldig machten, zu durch⸗ suchen und wegzunehmen: ein Recht, das sonst dem Sultan zustehe. Der Kampf mit den Sklavenhändlern werde ein langer und schwieriger sein, da die Araber, welche von diesem Handel lebten, alarmirt seien und ihr Möglichstes thäten, um die Unterdrückung desselben zu verhindern. Was die Samoa⸗ Angelegenheit angehe, so hoffe er den betreffenden Schrift⸗ wechsel alsbald vorlegen zu können; es sei besser, die Debatte über diesen Gegenstand bis nach erfolgter Vor⸗ lage des Schriftwechsels zu verschieben. Die Konferenz in Washington sei nicht abgebrochen, sondern nur in Folge von Meinungsverschiedenheiten vertagt worden und werde jetzt wieder aufgenommen werden. Eine Schwierig⸗ keit sei wirklich vorhanden: die einheimische Regierung da⸗ selbst könne allein nicht bestehen; das Bestreben, sie durch eine Art dreifachen Abkommens unter drei gleich starken Mächten zu stützen, sei fefggeschlggen, da drei gleich starke Mächte selten übereinstimmten. Der Versuch, die Anforderungen der öffentlichen Ordnung mit den von den drei Mächten besessenen verschiedenen Rechten in Ein⸗ klang zu bringen, habe noch keine Lösung gefunden, die alle Mächte befriedige. Er hoffe, es werde eine Lösung ge⸗ funden werden. Unter allen ÜUmständen sei es eine Sache, bei welcher England die Wiederherstellung des Friedens und des Handels im Auge 18e. Ein weiteres Ziel habe England nicht. Die Gerüchte: England habe die Absicht, einen Theil oder die gesammten Inseln Samoas wegzunehmen, seien thöricht. — Lord Salisbury vertheidigte sodann die Politik der Regierung bezüglich Irlands, worauf die Adresse einstimmig angenommen wurde.
Im Unterhause kündigte Morley ein Amendement zu der an die Königin zu richtenden Adresse auf die Thronrede an, welches heftigen Tadel über die jetzige Verwaltung Irlands ausspricht und Maßregeln fordert, um die Zufriedenheit des irischen Volks und eine wirk⸗ liche Union Großbritanniens und Irlands herbeizuführen. — Der Unter⸗Staatssekretär Fergusson erklärte: die Regierung könne keine Verantwortlichkeit fübernehmen hin⸗ sichtlich der Handels⸗ und Missionsstationen am Nyassa⸗See und in Central⸗Nyassa; sie habe aber gegen jeden Versuch Portugals, die Schiffahrt auf dem Zambesi zu schließen, protestirt. Gegen Forschungsexpeditionen, welche von portugiesischer Seite in portugiesischen Besitzungen unternommen würden, könne die Regierung nicht protestiren. Es würde aber Grund vorhanden sein, zu klagen, wenn dergleichen Expeditionen als Mittel gebraucht würden, um die englischen Handels⸗ und Missionsstationen zu schädigen. — Die Debatte wurde hierauf
(W. T. B.) Wie die „Saint James
Die vor der
vertagt.
— 21. Februar.
Gazette“ meldet, wird die Regierung eine Kreditforde⸗ rung von 12 Millionen zur Vermehrung der Kriegs⸗ 1.Jn. zur Verstärkung des Marinepersonals um
Mann einbringen. — 21. Februar, Abends. (W. T. B.) Vor der Parnell⸗ heute die Vernehmung Pigott's statt. Bestimmteste in Abrede, die bekannten zu haben. Er habe dieselben theil⸗
die er kurz vor Eröffnung der jetzigen Unter⸗ mit Labouchére, Parnell und Lewis, dem Cachwalter s, gehabt habe. Alle drei hätten ihn theils durch
der Briefe zugestehe; Labouchere terl. angeboten. Bei den
im Geringsten wankend geworden sei, werde er nicht zögern,
von Russel, Parnell's Anwalt, an 2
. igott gerichteten Fragen
e. Tagesordnungen beantragt.
8 Fhen auf die Spezialdebatte aus. Eine von Branca und
geschrieben: „Die italienische Armee werde in dem Augenblick der FGefahr gegenüber dem gemeinsamen Feind buͤndeten deutschen Armee würdig erweisen.
Wahres sei, und wenn dieselbe richtig sei, welche Deutung ddie heneeng derselben gebe, ferner, welche Maßregeln sie
die Kammer,
11“
tete Letzterer: er könne sich nicht erinnern, kurz vor der öffentlichung der Parnellbriefe einen Brief an den 282 bij Walch geschrieben zu haben, worin er behufs Zurück⸗ ssung eines gegen Parnell bevorstehenden Angriffs seine vil. angeboten habe. Russel verlas darauf den betreffenden
’ g rief. 8
n
Frankreich. Paris, 21. Februar. (W. T. B.) Heute Vormittag fand in dem Ministerium des Innern ein
8188 das zustand z Deputirtenkammer mit 101
werden.
“ 1“ 1“ 8 8 Rumänien. Bukarest, 21. Februar. (W. T. B.) Der euerdings von Blaremberg und Genossen eingebrachte
Ministerium Bratiano in Zütlsse⸗ u versetzen, wurde in der heutigen Sitzung der egen 41 Stimmen an⸗ Die Untersuchungskommission, welche
enommen. wird noch heute gewählt
us 7 Mitgliedern bestehen soll,
Kabinetsrath von den provisorisch die Geschäfte leitenden Ministern statt, welcher sich mit den für Sonniag von den Arbeiter⸗Abordnungen zu veranstaltenden Kundgebung be⸗ chaäftigte. Floquet theilte ein Rundschreiben mit, worin er sh⸗ Präfekten empfiehlt, den Arbeiter⸗Abordnungen dahi zu antworten, daß die Lieferungsbedingungen, welche für die Stadt Paris gälten, keine Anwen⸗ dung auf öffentliche Staatsarbeiten sinden könnten, weil dieselben private Abmachungen mischen Arbeitern und einem t Unternehmer seien, und gesetzliche Bestimmungen nur auf dem Wege der Gesetzgebung geändert werden könnten.
loquet macht die im Ieateresse der Frauen, Kinder und Flenttainvaliden erlassenen Gesetze namhaft und empfiehlt schließlich den Präfekten, keinerlei Störung der öffentlichen Ordnung zu dulden.
Die Deputirtenkammer vertagte sich nach einer kurzen Sitzung auf nächsten Sonnabend.
Auf das Ersuchen des Präsidenten Carnot traten heute Nachmittag Freycinet, Rouvier, Loubet, Krantz, Demany, Thévenet, Faye und Tirard im Elysée zu einer Besprechung zusammen. Tirard nahm den Auf⸗ trag, ein neues Kabinet zu bilden, an. Dasselbe kon⸗ stituirte sich heute Abend und ist wie folgt zusammen⸗
esetzt: Tirard Präsidium und Handel, Constans Inneres, Kouvier Finanzen, Thévenet Justiz, Fallidres Unter⸗ richt, Faye Ackerbau, Yves⸗Guyot Arbeiten, Freycinet Krieg, Jaurès Marine. Das bezügliche Dekret ist bereits vom Präsidenten Carnot unterzeichnet. Die Ernennung des Ministers für die auswärtigen Angelegenheiten ist noch vor⸗ lten. “ 22. Februar. (W. T. B.) Das Portefeuille des Auswärtigen soll dem Botschafter in Wien, Decrais, angeboten sein. Für das Unter⸗Staatssekretariat des Innern wird Pichon, für das Staatssekretariat der Posten und der Telegraphie Arêne, für dasjenige der Kolonien Jamais
annt. .““ 1 G Die Zeitungen nehmen das neue Kabinet ziemlich kühl auf. Die „République Frangaise“ erklärt, sie werde von diesem Kabinet verlangen, was sie von dem Ministerium Floquet verlangt habe. as „Journal des Débats sagt, das Kabinet habe sich in die Unmöglichkeit versetzt, ein klares und festes politisches Programm zu haben; es werde daher nur ein mäßiges Vertrauen einflößen. Die radikalen Zeitungen werfen dem neuen Ministerium vor, daß es aus der Minorität der republikanischen Partei entnommen sei. In der boulangistischen „Presse“ heißt es, das Kabinet sei eine Herausforderung für das Land; die konservativen Blätter zeigen sich ebenfalls offen feindselig und nur die gemäßigt republikanischen Zeitungen begrüßen das Kabinet sympathisch.
Rußland und Polen. Riga, 21. Februar. (W. T. B.) Die „Rigaische Zeitung“ ist durch die für die Dauer von 8 Monaten Lneer ear Entziehung des Rechts des Inseraten⸗Abdrucks in Censurstrafe genommen worden.
Italien. Rom, 21. Februar. (W. T. B.) Die Depu⸗ tirtenkammer setzte heute die Berathung der von der Regierung vorgeschlagenen finanziellen Maßnahmen fort. Die Generaldebatte wird voraussichtlich am Sonnabend eschlosen werden. Im Ganzen sind bis jest, 88 8
sind noch 5 ein⸗
bereits gemeldeten Tagesordnungen ; 1 gebracht Foeben welche sich für das Eintreten in die Spezialdebatte aussprechen, aber Ersparnisse an⸗ empfehlen. Eine von Ricotti beantragte Tagesordnung be⸗ fürwortet das Eintreten in die Spezialdebatte, in Erwägung des Umstandes, daß das Budget des Kriegs⸗Mini⸗ steriums neue unvermeidliche Erhöhungen erheischen werde. Fünf Tagesordnungen sprechen sich gegen das Ein⸗
Bonghi beantragte Tagesordnung enthält ein Mißtrauens⸗ votum gegen das Kabinet. In zwei weiteren Tages⸗ ordnungen wird die thunlichste Entlastung des Ackerbaues gefordert. — Compans interpellirte den Minister⸗ Präfirenten und den Kriegs⸗Minister darüber, in welcher Weise die Regierung den offiziellen Toast inter⸗ pretire, welchen der Corps⸗Kommandant von Neapel, General Avogardo, auf das deutsche Geschwader aus⸗ gebracht habe. Einige Journale hätten dem General die Worte zu⸗
Feinde sich der ver⸗ 9 Fenpfsi
ätze den General Avogardo zu sehr, um zu glauben, da er selche Worte gesprochen habe. Für alle Fälle frage er den Minister⸗Präsidenten, was an dieser Version der Blätter
zu ergreifen gedenke, um ihre eigene Stellung in dieser An⸗ zelegenbel 8 rechtfertigen. Der Minister⸗Präsident Trispi erwiderte, daß die von den Blättern dem General Avogardo zugeschriebenen Worte von diesem nicht gesprochen worden seien. Die bei der erwähnten Festlichkeit ge⸗ haltenen Toaste hätten nicht die Grenzen der Höflichkeit Fberschritten. Die italienische Armee kenne ihre Pflichten. Er, Crispi, sei überaus erstaunt, daß man glauben konnte, eein italjenischer General hätte feindselige Worte einer befreun⸗ deten Nation gegenuüber 8ee hen können; er versichere be. wenn die letzte französische Minister⸗
krisis nicht dazwischen gekommen wäre, viele Dinge zwischen Frehen und Frankreich hätten geordnet werden kEönnen. Es sei peinlich zu konstatiren, wie die Journale so wenig patriotisch sein könnten, um Gruͤnde der Verstimmung zwischen Italien und Fherügas zu schaffen, mit welchem ugenblicklich die herzlichste Freundschaft bestehe. Compans erklärte sich durch diese Erklärung vollkommen zufriedengestellt.
Niederlande. Haag, 21. Februar. (W. T. B.) Die ntzuündung am Munde und Halse, an welcher der König litt, ist, wie die Leibärzte und Professor Rosenstein konstatirten,
ie frü Mehrheit Richter, Windthorst, 1— P ech zum ausschlaggebenden Faktor im Reichs⸗
kurz zuvor in dem 5 Reich erfüllen zu müssen geglaubt hatten.
er ersten Karteli⸗Reichstagswahlen verflossen ist, müssen wir mit hge b Genugthuung der mit dem 21. Februar 1887 einge⸗ tretenen Wendung unserer vaterländischen Entwickelung gedenken, als es ganz außer Frage steht, daß der doppelte Regierungswechsel im Reich und in Preußen wesentlich um deswillen ohne erhebliche An⸗ fechtungen der unter Kaiser Wilhelm's I. glorreicher Regierung errun⸗
n und behaupteten .
kreten 18,. diejenigen letzten Ideale des Fürsten Bismarck endlich ihrer Umsetzung in die praktische Wirklichkeit näher geführt worden waren, die er in dem starken Heer, den gesicherten
erkennen zu müssen glaubte.
Das „Deutsche Tageblatt“ schreibt: 4 i Jab den die Reichstagswahlen statt, durch Gestern vor zwei Jahren fan ch wa x
ini drei nationalen Parteien erhoben wurden, welche I vereim etengfchlug des Kartells eine Pflicht gegen Kaiser
Wenn wir den Zeitraum überblicken, der seit dem vorigen Jahres⸗
Machtstellung Deutschlands zur Erscheinung
erten Finanzen und der größeren Zufriedenheit der Bürger des Reichs mit Recht
ie friedlichere Gestaltung der Weltlage seit zwei Jahren ist 1s. b 8eee 1— der Geee “
iterführung der Reichssteuerreform so wenig zu leugnen, wie ga Weiterfa in eher Linie auf die Verschiebung des Schwerpunkts im Reichstage nach der nationalen Seite hin zuruckzuführen. 8 Hat aber das Kartell in dieser Beziehung Verdienste aufzuweisen, die den in ihm vereinigten Parteien niemals vergessen werden können, so hat es auch auf die nationalen Parteien selbst wie auf die öffent⸗ liche Meinung des Reichs in hohem Grade politisch erziehend gewirkt. Denn es hat durch seine Existenz an sich wie durch seine prak⸗ tischen Erfolge sehr viel dazu beigetragen, die Politik der Parteien mehr und mehr der durch das nationale Interesse gebotenen unterzuordnen
.anzuschließen. f
88 heuschle beträchtlicher Theil des Centrums heute — und des⸗ gleichen eine Minderheit der Freisinnigen — das Verlangen an den Tag legt, der über die Erfolge der Kartellpolitik in der öffentlichen Mei⸗ nung ersichtlich Platz greifenden Befriedigung dadurch gerechter zu werden, daß sie auch ihrerseits den nationalen Gesichtspunkt für ihre Abstimmungen in erster Linie Ausschlag gebend sein lassen, so ist das ein Fortschritt, der gar nicht hoch genug angeschlagen wer⸗ den kann. “ 1
er dies nicht zugeben will, leugnet, daß wir bis vor zwei Jahrn eine Mehrheit 6— Reichstage hatten, die ihre Bestrebungen dem nationalen Interesse unterzuordnen nicht im Stande war. Er drängt gleichzeitig zurück nach einem Zustande der Dinge, bei dem nur der Fraktionspartikularismus zu seinem Recht kam und die Parteiherrschaftsgelüste Aussicht hatten, zu einer Art von siegreichem Durchbruch zu gelangen, bei welcher Kaiser und Reich sich unter das Scepter der wechselnden Majoritäten hätten beugen müssen. 1 Wer vor Vollendung des Läuterungsprozesses unseres Partei⸗ wesens, der durch das Kartell eingeleitet, aber noch nicht zur Durch⸗ führung gebracht worden ist, das Kartell bekämpft, dient weder der liberalen noch der konservativen Partei in der richtigen Weise. Denn erst wenn in beiden der nationale Gesichtspunkt gleichmäßig in den Vordergrund gestellt wird und weder Centrum noch Sozial⸗ demokratie vorhanden sind —, wird es sich darum handeln können, ob bald eine liberale, bald eine konservative Mehrheit einen bestmmenden Einfluß auf die Geschicke von Reich und Staat ausübt — früher nicht.
— Der „Hamburgische Korrespondent“ schreibt: Die Reform der LandgemeindeOrdnung für die sechs östlichen Provinzen des preußischen Staats hat durch die Erklärungen, welche der Minister des Innern, Herr Herrfurth, am Sonnabend im Abge⸗ ordnetenhause abgegeben hat, eine festere Gestalt gewonnen. Minister Herrfurth gab auf eine Anfrage des nationalliberalen Abgeordneten Sombart ein anschauliches Bild von der Entwickelung der Reform⸗ gesetzgebung, welche zunächst zwar nur von ihm persönlich in Angriff genommen ist, ohne Zweifel aber demnächst auch die Zustimmung des Staats⸗Ministeriums finden wird. Schon aus politischen Gründen. Denn neben der großen Aufgabe, das auf dem platten Lande der öst⸗ lichen Provinzen hinter der kommunalen Entwickelung der Kreise und Städte weit zurückgebliebene Gemeindeleben auf die zur Lösung der Aufgaben, welche die Gegenwart stellt, erforderliche Höhe zu bringen, gilt es, durch die Herstellung pölliger Rechts leichheit in Bezug auf kommunale Pflichten und kommunale Rechte zwischen den Bauernschaften und Großgrundbesitzern den in der jetzigen privi⸗ legirten Stellung der Letzteren liegenden Keim der Unzufrieden⸗ heit und damit der Zugänglichkeit für deutschfreisinnige Einwirkung zu beseitigen. Denn wenn auch in vielen Fällen die kommunale Aus⸗ sonderung der Gutsbezirke ein privilegium odiosum ist, weil deren kommunale Lasten diejenigen der benachbarten Bauerngemeinden über⸗ wiegen, so ist doch auch das Gegentheil der Fall, und selbst da, wo die Lasten im Ganzen gleich sein mögen, tritt dies in Ermangelung eines gleichen Maßstabes für die Vertheilung nicht klar hervor, sodaß dem Mißtrauen und der Verhetzung ein weiter Raum gegeben ist. Bisher ist dieses Feld von der deutschfreisinnigen Partei aller⸗ dings nur mit geringem Eefolge bearbeitet worden; allein der Grund hierfür liegt lediglich darin, daß ihre grundsätzliche Gegnerschaft gegen alle agrarischen Forderungen und Wünsche ihr das Ohr und das Vertrauen der ländlichen Bevölkerung entzogen hat. Alle Anzeichen deuten aber darauf hin, daß in der Folge auf diesem Gebiet schon deshalb eifriger vom Freisinn gearbeitet werden wird, weil gerade die Bauern von der Erhöhung der Branntweinpreise, durch welche die Naturalverpflegung ihrer Arbeiter vertbeuert wird, und demnäͤchst voraussichtlich von den Beiträgen für die Alters⸗ und Invaliditäts⸗ versicherung empfindlich in ihren materiellen Interessen herüͤhrt werden und daber leichter als bisher der freisinnigen Einwirkung zugänglich ein dürften. 1 8 1 vehe ungen dieser Art sind es ohne Zweifel, welche die weit⸗ sichtigeren Fühter der Deutschkonservativen veranlaßt haben, in dem letzten Wahlaufrufe, wenn auch noch in etwas zurückhaltender Weise, sich für die Reform im Sinne kommunalen Zusammenschlusses von Gut und einde auszusprechen. 8 8
Genr ist dies Seitens der freikonservativen Partei ge⸗ cheben, welche insbesondere Werth darauf legt, zu konstatiren, daß ber die Nothwendigkeit der Reform jetzt völlige Uebereinstimmung herrsche. Dies erschien um so nothwendiger dem Widerstande geger. über, welcher sich in den Kreisen vieler kurzsichtiger Großgrundbesitzer und mancher wesentlich von diesen beeinflußten Landräthe der Ost⸗ provinzen schon jetzt geltend macht. Auch im weiteren Verlauf der Sache wird man 28 von dieser Seite nicht verfehlen, die bestehen⸗
—
Ergebniß; sie wird aber wesentlich abgeschwächt, wenn in der Landes⸗
vertretung wie in der öͤffentlichen g über die Rorowendigkeit der Reform hervortritt.
siörgesn⸗ Methode des Vorgehens, zu welcher Minister
und wirthschaftlichen Gliederungen bieten so v daß in rer That etwas Befriedigendes nur erreicht werden kann, wenn man von jeder Schablonifirung absieht und der thatsächlichen histo⸗ pen Jee mit dem Grundgedan omt dem Boden gleicher Vertheilung von Rechten und Pflichten und der Bildung lebenskräftiger Träger der kommunalen Aufgaben vereinbar ist. Die Art, wie Minister Herrfurth die Sache anfaßt, zeugt daher von ent⸗ schiedener staatsmännischer Einsicht, nicht minder aber von dem ernsten gesetzgeberischen Willen, den weiten und mühseligen Weg wirkli organischer Gesetzgebung zu wandeln und sich nicht mit der ungl leichteren Aufgabe schematisirender Neuordnung zu begnügen. seinem Plane neben der Beseitigung der kommunalen Zwangs⸗ bildungen und anderer Mißgebilde kommunaler Art der wiederholt von uns betonte Gedanke der Vereinigung der Gemeinden und Güter zu größeren kommunalen Verbänden für einzelne besonders wichtige munale 8 Platz einnimmt, darf mit besonderer Genugthuung erwähnt
werden.
jalen Beziehungen zu der leitenden Stelle im gleichen Sinn zu liegt Füns nicht zu unterschätzende Gefahr für ein positives
einung volles Einverständniß
Gerade aber weil es gilt, hartnäͤckige soziale Vorurtheile und die Befürchtung theilweiser Ueberwälzung der jetzt von den Gemeinden
werden. 1 cchiedenen sozialen 2 wierigkeiten,
ekannte, nur als die allein richtige bezeichnet Die Verhaͤltnisse der Ostprovinzen, ihre
jed ück ung angedeihen läßt, wel — Or aläfasion auf
Daß in
Zwecke, Armenpflege, Wegebau, Schule, einen hervor⸗
— Am Schlusse einer Reihe pon Artikeln über Steuer⸗
reform und Landgemeinde⸗Ordnung sagt die „Schlesische
Zeitung“: “ Das alte Sprüchwort: II n'y a que le premier pas qui conte wird auch Angesichts des Reformwerkes, für welches der Minister des Innern die vorbereitenden Schritte bereits eingeleitet hat, seine Wahr- heit bekunden. Weitaus den schwierigsten Theil des Werkes bildet die in unserem vorigen Artikel erörterte Beseitigung zwerghafter, ab⸗ solut leistungsunfähiger Gebilde von Landgemeinden und Gutsbezirken. Hier wird der Kampf zwischen öffentlichem Interesse und Privatinter⸗ esse am lebhaftesten enthrennen. Sind erst durchweg lebensfähige kom⸗ munale Einheiten geschaffen, so hat die bei der Herstellung 1— von Gemeindeverbänden höherer Ordnung schon freiere Hand. Sind aber auch diese ins Leben gerufen, dann ist einer durchgreifenden Steuerreform die Bahn erschlossen. Die Herren von der permanenten Opposition werden dann nicht mehr fragen können, an welche kommu⸗ 1 nalen Verbände denn die Grund⸗ und Gebäudesteuern überwiesen werden sollen. Auch wird man, sofern es sich überhaupt um die Ueberweisung von Staatsmitteln an Gemeindeverbände handelt nicht mehr zu dem bei der lex Huene verfolgten Auswege greifen dürfen. Die Kreise, denen damals die Mittel zuge⸗ wiesen wurden, sind in ihren Aufgaben beschränkt, der Schwerpunkt des kommunalen Lebens liegt unbedingt in den Gemeinden, so in den ländlichen wie in den städtischen. Unsere gesammte Kultur⸗ entwickelung hängt wesentlich von der Entwickelung des Gemeinde⸗ wesens ab, der Staat kann nur leitend, anregend und fördernd wirken. Zur Ermöglichung eines gedeihlichen Gemeindelebens bedarf es in erster Linie der Existenz leistungsfähiger Verbände, in zweiter des uns bereits in reichem Maße gewährten Rechtes der Selbstverwaltung 1 unter staatlicher Oberaufsicht, in dritter eines rationellen Steuer⸗ systems. Ein solches kann, wie wir oft genug d gans dargelegt haben, in der Gemeinde nur auf der Basis der Realsteuern beruhen. Auf diese Basis aber kann es billigerweise erst gestellt werden, wenn die Grund⸗ und Gebäudesteuern ihrem vollen Ertrage nach den Kom munen überwiesen sing. der Immobiliarbesitz also dem Staate nicht
ehr steuerpflichtig ist. 8 1.““ 1b 8 r stezerp fich der Gedanke, dessen Grundzüge wir an der Hand des ministeriellen Programms zu entwickeln versucht haben, und hält unser Finanz⸗Minister fest an seinem wiederholt verkündeten, in de Hauptsache auf weitere Ausgestaltung des indirekten Besteuerungs⸗ wesens zum Zweck einer Entlastung der Kommunen gerichteten Pro⸗ gramm, so werden in Stadt und Land alle Bedingungen für einen mächtigen Aufschwung unseres Gemeindelebens erfüllt sein.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Das Preußische Gesinde⸗Recht im Geltungs⸗ bereich LEEE1. Landrechts, gemeinfaßlich dar gestellt, an Beispielen erläutert und durch eine Darstellung über die neue Verwaltungs⸗ und Gerichtsorganisation ergänzt, von H. Posseldt, Amtsgerichts⸗Rath in Berlin. Dritte Auflage. Bearbeitet von C. Lindenberg, Landrichter in Berlin. Berlin, 1889. Verlag von H. W. Müller (Luckenwalderstr. 2). — Diese nothwendig ge⸗ wordene neue Auflage ist auf Grund der neueren Gesetzgebung, Literatur, Rechtsprechung ꝛc. vielfach verbessert. Auch sonst erkennt man überall die feilende und berichtigende Hand des Bearbeiters Das Werkchen hat sich auch für Nichtjuristen als brauchbar be⸗ währt. demselben Verlage erschien: „Das Anfechtungsgesetz den 1879 und 88 §§. 22 ff. der Konkursordnung vom 10. Febraur 1877, erläutert durch die Entscheidungen des Reichsgerichts, von Waldemar Luks, Rechtsanwalt.“ — Das Schriftchen hatte der Verfasser zunächst für seinen eigenen Gebrauch und zur Erleichterung des Nachschlagens bestimmt Es enthält eine geordnete Sammlung der auf die Anfechtunggesetze bezüglichen, bis auf die neueste Zeit reichenden Entscheidungen des Reichsgerichts. Um eine Prüfung und eigenes Studium zu e sinh die Seg.abe welchen die einzelnen eidungen abgedruckt sind, genau angeführt. 8 “ Gatschede feld 85 20. Februar. (Köln. Ztg.) Der älteste Düssel⸗ dorfer Maler, Stilllebenmaler Johann Wilhelm Preyer, ist heute an Al sschwäche gestorben.
Gewerbe und Handel.
ach dem Geschäftsbericht des Aktien⸗Bau⸗Vereins 9, pro 1888 hat sich die Lage der Gesellschaft wiederum verbessert: aus dem Ueberschuß konnten 24 000 ℳ abgezahlt werden, wodurch die Hypothekenschuld von 1 650 000 ℳ auf 1 626 000 ℳ zurückgegangen ist. Anfang Januar 1889 sind weitere 5000 ℳ auf Hypotheken⸗Conto zuruͤckgezahlt worden. Auf Grund des Gesetzes vom 10. Juli 1884 wurden von dem 23 792 ℳ betra⸗ genden Ueberschuß des Jahres 1888 13 000 ℳ auf Grundstück⸗Conto abgeschrieben, sodaß 10 792 ℳ zur Verringerung der Unterbilanz zu verhuchen blieben. Die Hypothekenschulden bestanden am 31. De⸗ zember 1888 aus: 840 000 ℳ zu 5 % 2e gs inel. Amortisation, unkündbar, 336 000 ℳ zu 5 ½ % verzinslich, fest bis 1. April 1891, 210 000 ℳ zu 4 ½ % verzinslich, fest bis 1. Januar 1890, 240 000 ℳ zu 4 ½ % verzinslich, fest bis 1. Januar 1890.
— Die Generalversammlung der Berliner Hagel⸗Asse⸗ kuranz⸗Gesellschaft von 1832 genehmigte die vorgelegte 57. Jahresrechnung und Bilanz, sowie die Vertheilung einer Divi⸗ dende von 149 ℳ für 1888, wählte das aus dem nussig ggath scheidende Mitglied wieder in denselben und vollzog lich die Wahlen von drei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mit⸗ gliedern in das Comité zur Prüfung der Jahresrechnung von 1889. In der vorgestrigen außerordentlichen Generalpersammlung des Berliner Spediteur⸗Vereins (Uktien⸗Gesellschaft) erklärte der Direktor Wieland zu dem Antrag der Verwaktung auf Erhöhung des Aktienkapitals, daß dieselbe durch den Erwerb des Grun am Blücherplatz nothwendig geworden sei. Die Verwaltung be⸗ antragte die erforderliche Summe von 1 080 000 ℳ entweder durch Ausgabe von 5 %iigen Beüsestsbries oder durch Au abe von Stamm⸗ aktien, oder falls dies Iemngg ich. 1.ae. e g en aufzubringen, im Antrage die Versammlung zustimmte. v11“ a. M., 21. Februar. (Getreidemarktbericht von Feanbf Strauß.) Geschäftsstille herrschte wie seither, doch nahm das Angebot keinen dringenden Charakter an; Weizen ab Umgegend 19 — 1 ℳ. frei hier 19 ½ — 10 ℳ russischer und ungarischer 20 ½ —- 21 ¼ ℳ — In Roggen sind die Offerten fortwährend erpiebig, die Frage jedoch, sowohl benachbarter Handelsmühlen, wie des
eschwunden; dagegen läßt der Kräftezustand noch zu wünschen übrig.
tlichen Lasten auf den Großgrundbesitz zu überwinden, kann gütengenedeüfe 88 die thatsächlichen Verhältnisse berück⸗
Exportes ist eine so minimale, daß die Preishaltung eine