einer vollständigen tabula rasa auf allen diesen Gebieten gegenüber; wir haben zu rechnen mit den Verhältnissen, wie sie sich seit Jahr⸗ hunderten entwickelt haben. Die Schwierigkeiten sind mit der Dichtigkeit der Bepölkerung, die sich seit 50 oder 80 Jahren mehr wie verdoppelt hat, natürlich gestiegen. Wir Tönnen nicht ohne Weiteres das Gebirgsthal, z. B. im Riesen⸗ gebirge, säubern von der Bevölkerung, wir können sie nicht nöͤthigen, ihre Wohnsitze anderswo aufzubauen, ihre Stauwerke, ihre Mlühlenwerke zu entfernen, um die Grundlage ihrer materiellen Ervistenz zu beseitigen; wir sind genöthigt, uns unmittelbar an die faktischen und praktischen Verhältnisse mit unseren Maßnahmen an⸗ ’G Nachdem die Denkschrift dargestellt hat, daß diese allge⸗ meinen Vorschläge ja einen gewissen Werth haben können, aber immer nur einen sehr bedingten, wendet sie sich der Beschreibung der
schlesischen Verhältnisse näher zu.
Nun hat der erste Herr Vorredner tadelnd ausgesprochen, es sei keine Definition über den Begriff der Gebirgsflüsse und dgl. m. ge⸗ geben Ja, meine Herren, eine solche Definition ist gar nicht nöthig. Ein Gebirgsfluß — wenn man die Regulirung vornimmt, so muß man ihn in seiner gesammten Länge reguliren — bietet in seinen ver⸗ chiedenen Abschnitten sehr verschiedene Verhältnisse. In dem beren Theil eines Gebirgsflusses mit sehr steil abfallenden
Steigungen wird es sich um ganz andere Regulirungs⸗
*
ind, die mittleren, die hohen und die ungewöhnlich hohen Wasser⸗
stände, die Wassermengen, die die Flußläufe, die oberen, die mittleren und die Unterläufe zu bewältigen haben, daß alle
diese Fragen genau zu berücksichtigen und zu kalkuliren sind, ehe man überhaupt einen Regulirungsplan aufstellen kann, versteht sich ganz von selbst. Aber von einer Denkschrift,
ie diese Fragen nur im Allgemeinen behandelt und gewisse Ziele hin⸗ stellt, die zu erstreben sind, können Sie doch unmöglich verlangen und erwarten, daß da nun Detailvorschläge und Grenzen angegeben seien für Flüsse, die überbaupt gar nicht genannt sind und auch nicht ge⸗ nannt werden können. Das ist eine Sache der Detailbearbeitung. Den Spwezialvorschlägen können wir erst näher treten, wenn man sich über die allgemeinen Grundsätze geeinigt hat, nach denen das zu geschehen hat. Die Einigung aber über die Grundsätze, nach denen wasserbautechnisch zu verfahren ist, wird meines Erachtens gar keinen besonderen Schwierigkeiten unterliegen. Unsere Wasserbautechnik ist gegen die anderer Länder keineswegs zurückgeblieben. Ich glaube, daß auf unseren⸗Akademien theoretisch und praktisch die Wasserbautechnik ganz auf der⸗ selben hohen Stufe steht, wie in Frankreich und England, und daß auch in den letzten 20 Jahren nach dieser Richtung bereits große organisatorische Aenderungen herbeigeführt sind, die diesen ge⸗ wollten Zwecken dienen und auch in der Praxis bereits mit Erfolg gedient haben.
Der letzte Herr Vorredner hat darauf hingewiesen, daß bei uns die Wasserbautechnik nicht von der Hochbautechnik getrennnt sei, wenn ich ihn recht verstanden habe. Ja, das war früher allerdigs so, da mußte der Bautechniker sich ebenso mit dem Hochbau wie mit dem Wasserbau, mit der Maschinen⸗ technik und Ingenieurwesen beschäftigen; aber schon seit einer Reihe von Jahren sind diese Branchen getrennt und bilden eigene Sektionen innerhalb der verschiedenen Verwaltungszweige. Das ist auch durchaus nöthig und wichtig; denn jede dieser Spezialitäten hat mit der neueren Entwickelung der Wissenschaft und der praktischen Gewerbsthätigkeit einen solchen Umfang gewonnen, daß es in der That unmöglich ist, daß ein und derselbe Mann alle diese ver⸗ schiedenen Zweige der Bautechnik und Spezialitäten übersehen und handhaben kann.
Wir haben für alle unsere großen Ströme besondere Kom⸗ missionen eingesetzt, die im Wesentlichen den schiffbaren Theil der⸗ selben zu überwachen haben und in denen einheitlich alle Zweige, alle verschiedenen Rücksichten für die verschiedenen wirthschaft⸗ lichen Interessen der betroffenen Landestheile zum Ausgleich kommen. Andererseits sind für den nicht schiffbaren Theil der Flüsse, worum also es sich hier wesentlich handelt, im Laufe der letzten 15 Jahre in allen Provinzen zunächst bei den Ober⸗Präsidenten Meliorations⸗ techniker eingesetzt worden, und diese haben mit vielem Erfolg auf dem Gebiet der Wasserregulirung gearbeitet; ihre Thätig⸗ keit hat sich von Jahr zu Jahr erhöht und erweitert, sodaß kaum ein Etatsjahr vorübergegangen ist, wo wir nicht an die Häuser des Landtages in dieser Richtung mit Forderungen herangetreten sind, daß eine Verstärkung dieser Arbeitskräfte gefordert und auch diesseitig bewilligt worden ist. Ich würde also glauben, in unseren organisa⸗ torischen, behördlichen Verhältnissen liegen absolut keine Schwierigkeiten, um alle die Ziele, die sich eine ver⸗ nünftige Wasserwirthschaft, eine Entwickelung des Flußregulir⸗ wesens setzen kann, nicht auch zu erreichen. Was wir brauchen, das sind immer größere Geldmittel für diese Zwecke und auch diese Mittel sind ja in den Fällen, wo die Regierung sie forderte, von den Häusern des Landtages keineswegs abgelehnt worden.
Wenn man nun also über diese beiden Punkte vielleicht eine beruhigende Ueberzeugung sich bilden kann, daß unsere Wasserbau⸗ technik durchaus in der Lage ist, alles in dieser Richtung Erreichbare auch zu erreichen, und wenn man entschlossen ist, diese Ziele zu be⸗ günstigen durch erhebliche Unterstützungen — sei es vom Staat oder durch die Provinz, ich gehe absichtlich nicht darauf ein, weil das schen früber in Verbindung mit diesen Fragen erörtert worden ist —, so bleibt dann ein sehr wichtiger Punkt, ein Mangel in der Gesetzgebung übrig, der im dritten und vierten Theil dieser Denkschrift ausführlich erörtert worden ist. Die Schwierigkeit liegt darin, das einmal Geschaffene auch gut zu unterhalten.
Es kann ja kein Zweifel sein, daß man diese Geldmittel, und es sind sehr große Geldmittel erforderlich, um auch nur einigermaßen die gewollten Ziele zu erreichen, nicht wird fordern und auch nicht bewilligen können, wenn nicht wenigstens die Sicherheit geboten ist, daß die aus⸗ geführten Regulirungswerke auch künftig dauernd erbalten werden.
Für diese Unterhaltung haben wir zunächst die Bildung von Genossenschaften. Dieser Meeg ist beschritten und wird täglich in fast allen Provinzen der Monar und die früher bei der t schlesischen We ands⸗Gesetzes angeführten Zahlen ergeben Ihnen auch die Gewißheit, daß die Genossenschaftsbildung für Ent⸗ und Bewässerungszwecke überall sogar alle Erwartungen übersteigende Fortschritte gemacht hat. In dieser Richtung liegt also keine Lücke in unserer Gesetzgebung vor; wohl aber liegt eine solche in dem Punkt, wo die Unterhaltungspflicht, wie das bei den nicht schiffbaren Flußtheilen üblich ist, den Adjazenten obliegt. Hier, meine Herren, ist eine große Schwierigkeit, und hier steigert sich die Schwierig⸗ keit gerade bei Verhältnissen, wie sie in den Gebirgsthälern von Schlesien und auch anderwärts vorliegen, weil die Aufwendungen, die für die Erhaltung dieser regulirten Flußläufe nöthig sind, in den meisten Fe. die Kräfte der Adjazenten übersteigen werden. Auf diesem
ebiet sind noch heute die Bestimmungen des Allgemeinen Land⸗ rechts, die des Vorfluthedikts von 1811, die über die Benutzung der Privatflüsse von 1843 und die für die Provinz Schlesien noch gülti⸗ gen alten Polizeigesetze maßgebend; sie alle gehen aber in dieser Be⸗ ziehung nicht weiter, als daß sie den Adjazenten die gewöhnliche Ufer⸗ unterhaltungs⸗ und Räumungspflicht auferlegen. Diese Pflicht ist eine geringfügige und eine nicht erheblich lästige für gewöhnliche Ver⸗ hältnisse. Wenn aber in diesen Gebirgstheilen kostspielige Regu⸗ lirungsarbeiten ausgeführt werden sollen — ich nenne also Kaskadenbildungen, Befestigungen der Sohle, Stauschwellen, Befestigungen der Ufer, um sie vor Abreißen zu be⸗ wahren, um die Geschiebe und Geröllbildung in den mittleren und unteren Läufen zu verhüten —, so sind das zum Theil Kunst⸗ bauten, die dem fortwährenden Angriff des Wassers ausgesetzt, also auch der Zerstörung ausgesetzt sind und unter Umständen Unterhaltungs⸗ kosten erfordern werden, die die Kräfte der Adjazenten ja weit über⸗ steigen. Hier sind wir nicht in der Lage, einen Zwangsverband zu
arbeiten handeln, als in dem mittleren und nach seinem Uebergang in die Ebene. Daß aber eine jede Regulirung eines einzelnen Flusses ie gesammten Verhältnisse dieses Wasserlaufes zu studiren hat, daß e Nivellements aufzunehmen hat, daß die Wassermassen zu berechnen
und ihm diese Unterhaltungspflicht ohne Weiteres auf⸗ zuerlegen.
Nach dieser Richtung hin liegt also eine Lücke in unserer Gesetz⸗ gebung vor, die auszufüllen allerdings unsere 15 ist. Ueber diese Frage schweben Verhandlungen zwischen den bet eiligten Ministerien und ich glaube, soweit wenigstens in meinen Ausführungen gehen zu dürfen — da diese Verhandlungen noch zu keinem Abschluß geführt haben, der auch bei der Schwierigkeit der Materie so schnell nicht herbeigeführt werden kann —, zu sagen, daß man in Aussicht genommen hat, subsidiär zu Trägern dieser Unterhaltungspflicht die Kreise zu machen, die Kreise unter gewissen Voraussetzungen, sei es Anhörung oder Zustimmung der Kreistage. Anhörung oder Zustimmung der Provinzial⸗Ausschüsse. Ohne die Bildung eines solchen leistungsfähigen Verbandes für die künftige Unterhaltung wird die Regulirung in diesem Theil von Schlesien und wahrscheinlich auch in andern Landestheilen immer den größten Schwierigkeiten unterliegen, weil, wie gesagt, eine Genossen⸗ schaftsbildung in diesen Fällen nicht erreichbar sein wird. Und wenn wir in diesen Bestrebungen, die alle zunächst darauf gerichtet sein würden, für die Provinz Schlesien ein solches Provinzialgesetz zu machen, von Erfolg gekrönt sein würden, so würden wir meines Er⸗ achtens einen sehr wesentlichen Schritt auf diesem Gebiete weiter ge⸗ kommen sein.
Ob innerhalb dieser Session noch die Häuser des Landtages mit einer solchen Vorlage befaßt werden können, kann ich zur Zeit noch nicht übersehen, weil, wie gesagt, dabei recht schwierige und vielseitige Rücksichten zu nehmen sind, die der Natur der Sache nach noch nicht zu einem Abschluß haben geführt werden können.
Also ich glaube, mich dahin refümiren zu dürfen, daß ich noch⸗ mals wiederhole: die Denkschrift hat das Ziel, die Auffassung der Staatsregierung bezw. des landwirthschaftlichen Ministeriums über die einschlagenden Fragen darzulegen, hier zur Diskussion zu stellen und das Programm anzudeuten, auf welchem Wege wir glauben, zur Beseitigung der Hochwasserschäden soweit möglich, künftig gelangen zu können. Dabei werden wir uns aber nie der Ansicht verschließen dürfen, daß wir, was auch auf diesem Gebiete alles geschieht, nie und nimmermehr alle solchen großen elementaren Katastrophen verhüten können, sondern daß die Einrichtungen, die zu treffen möglich, sich immer nur auf die Bekämpfung der geringeren mittel⸗ großen Hochwasserschäden beziehen können, daß wir nur solche Fluß⸗ regulirungen empfehlen können, die den Schäden, die bei einer häufigen Wiederkehr der Ereignisse sich wiederholen, begegnen können, aber das Ziel nicht erreichen werden, ähnliche Hochwasserschäden, wie sie im Jahrhundert ein⸗ oder zweimal vorkommen, zu verhüten oder sie ganz zu beseitigen, denn das übersteigt die menschliche Kraft.
Abg. Halberstadt: Die großen Wasserschäden seien mit dadurch hervorgerufen worden, daß die Grundherrschaft ihre Pflicht zur Räumung der Flüsse nicht erfüllt habe. Es müsse vor Allem eine Räumung der Flüsse vorgenommen werden. Im Uebrigen sei er ebenfalls für eine Kommission von 21 Mitgliedern.
Abg. Eberty: Die Räumungspflicht der Grundherrschaft sei durch alle Instanzen hindurch festgesetzt worden. Der interessanteste Theil der Denkschrift sei entschieden die Rege⸗ lung der Unterhaltungspflicht bei den kleinen Flußläufen. Er freue sich, daß man in dieser Beziehung das Gebiet der rein akademischen Behandlung verlassen habe und schnell und energisch gesetzgeberisch vorgehen wolle. Er laube nun aber, daß die Schultern der Kreise zu schwach seien, um die ihnen zugemuthete Unterhaltungspflicht tragen zu können. So sehr er der Ansicht sei, daß man die allgemeinen Mittel des Staats so lange im Hinter⸗ grunde halten solle, als noch die Verbände da seien, so sei es doch außer Zweifel, daß der Provinzialverband resp. der Staat eintreten muͤsse, um diese permanente Gefahr, die geradezu ein nationales Unglück sei, denn sie wiederhole sich fast jedes Jahr, abzuwenden. Der Antrag Schultz erscheine ihm nach den Ausführungen des Ministers nicht mehr nothwendig zu sein. Dagegen halte er es für absolut erforderlich, daß in der Kommission die positiven Vorschläge der Denkschrift einer ein⸗ gehenden Erörterung unterzogen würden.
Abg. von Schenckendorff: Der erste Theil der Denkschrift kritisire die Vorschläge, welche von den verschiedensten Seiten in dieser Sache gemacht worden seien. Leider finde keiner dieser Vorschläge Gnade vor den Augen des Kritikers. Trost⸗ reicher sei der zweite Theil der Denkschrift, in welchem positive Vorschläge zur Flußregulirung gemacht würden. Er freue sich, daß die Regierung dabei auch an die Zacken⸗ und Queis⸗ regulirung gedacht habe. Was die Unterhaltungspflicht be⸗ treffe, so glaube auch er, daß der Provinzialverband und der Staat mithelfen müßten. Die Privatwohlthätigkeit müsse von Jahr zu Jahr geringer werden, wenn ähnliche Katastrophen sich wiederholten. Die Denkschrift werde gewiß im Lande be⸗ ruhigend wirken. Möge den schönen Worten nun auch bald die bessere That folgen.
Abg. Dr. Avenarius: Er begrüße die Denkschrift mit großer Freude; die Regierung befinde sich auf dem rechten Wege, wenn sie sich nicht in erster Linie auf kostspielige und schließ⸗ lich doch nicht zureichende Anlagen, wie Thalsperren und Sammelbecken, einlasse, sondern nur eine sachgemäße Regu⸗ lirung sämmtlicher Flußläufe bcfseslah⸗ Nach der Denk⸗ schrift sei auch eine Regulirung des Queis und des acken in Aussicht genommen, es müsse aber auch der
ober wenigstens an einzelnen Stellen regulirt werden. Das kleine, in, einer Schleife des Bober belegene Städtchen
Lähn sei seit 1881 bereits achtmal von Ueberschwemmungen heimgesucht worden, in manchen Jahren sogar zwei⸗ und drei⸗ mal, und zwar in einer Weise, daß fast sämmtliche Häuser meterhoch unter Wasser gestanden hätten. Die Stadt gehe in Folge dessen zurück, die Bevölkerung vermindere sich. Die Stadt Hirschberg sei durch einen Kanal geschützt worden, und was Hirschberg recht sei, sei Lähn billig. Wenn auch nicht gerade ein Kanal nöthig sei, so bitte er doch die Regierung, zu prüfen, ob nicht gleichzeitig mit der Regulirung des Queis und des Zacken wenigstens die efährlichsten Stellen des Bobers regulirt werden könnten. Allen Schäden werde man ja nicht vorbeugen können, aber es müßten doch einigermaßen erträgliche Zustände geschaffen werden.
Regierungskommissar, Regierungs⸗Rath Garbe: Große
Sammelbecken seien nur dann vortheilhaft, wenn das Wasser derselben gleichzeitig nutzbar gemacht werden könne, wie im Loiregebiet, wo aus den Sammelbecken die nahe liegenden Städte mit Wasser versorgt würden. Kleine Teiche kosteten bedeutend mehr Geld. Nach den in der Denkschrift niedergelegten Berechnungen der württembergischen Regierung sei die Anlage einer größeren Anzahl kleiner Teiche weit kost⸗ pieliger, als die einer kleinen Anzahl großer Sammelbecken.
olle man Thalsperren, so müsse man sie, wie die Franzosen
vor zwei Jahrhunderten, in sehr großer Höhe erri ten, denn kleine hätten gar keinen Zweck. Die Vorschläge der Dent chrift seien nicht neu und beruhten auf den Erfahrungen, welche unsere Nachbar⸗ völker gemacht; namentlich sei die Frage der Ueberläufe über die Deiche in Holland geprüft worden. Bezüglich der Regulirung des Bobers zum Schutze der Stadt ähn seien Vorarbeiten gemacht, aber noch nicht abgeschlossen orden.
8
lso nur auf einen geringen Theil des Flußgebiets er⸗ „Die durch die nothwendigen Expropriationen ent⸗ een Kosten würden sehr erhebli ten an den Ufern gemacht sei trielle Zwecke planten, Es verstehe
Schultz⸗Lupitz: Er bedauere, den Ausführun nicht uͤberall zustimmen zu können. Mit alle das Wasser die daß es in Betre Das Zuruͤck⸗ n habe meistens die
Ministers wirthen sei er darüber einig, da
Früchte des Bodens beschaffe, ultur eine hervorragende Bedeut der Landeskultur⸗Interesse emmungen verschuldet,
ch sein, zumal schon viele Die Herren, die die möchten sich also sich von selbst, sonst werde en, als der Staatsregierung möge er dabei auch die realen die hierbei stark be⸗
erre für indu oße Kosten gefaßt machen. ügende Sicherheit geboten werden müsse; chbruch der Thalsperre viel mehr schad lle Nutzen sein könne. ache mit Interesse verfolgen, ab der kleineren Grundbesitzer, hheiligt seien, wahrnehmen.
Minister für Landwirthschaft ꝛc., von Ballhausen:
Ich wollte bloß konstatiren, soweit sie zu der Frage der Anla enommen hat, dieser Frage gena
Ueberschw verständiger Brückner, Dünkelberg, hervorgehoben sei. 3 ch kulturtechnischen Gesichtsp g des Wassers müsse aber geschaffen werden; eine energische ebenfalls ein Erforderni auch, wie die
juristischen, n behandelt. Fü ein einheitliches sorge für die
Denkschrift ausführ geschaffen. Wirthschaft gen es ins Meer flie een Behörde sei aber im isherigen Ressortver schiedener Ministerien ers Die in der Wassertechnik e Entwickelung sei noch lan
weniger na
Wasserrecht Quellbildun Nutzen werde freilich Horizontalgräben und Bewaldung müsse aber bei jeder rationellen
von seiner Quelle an bis dahin, wo die Wirksamkeit einer techni diese Aufgabe zu lösen. Die Zusammenwirken ver energische Maßregel.
handene fortschreitend ihr Ziel gelangt.
welche Jahrhundert Auch aus dem
Dr. Freiherr Lucius
daß die Königliche Staatsregierung, ge von Thalsperren bisher Stellung u in dem Sinne gegenübersteht, wie beiden Herren Vorredner das als erwünscht bezeichnet haben. Wir sehen die Anträge, die aus dem Regierungsbezirk Düsseldors sind, und die darauf hinausgehen, 6s Wupper zu solchen Anlagen zu benutzen, um für die Zeit des niedrigen Wasserstandes eine größere Wassermenge aufzuspeichern und diese dann als motorische Kraft zu benutzen, als sehr beachtenswerth und glücklich an. Dabei werden allerdings nicht in erster Linie, so⸗ weit sich übersehen läßt, landwirthschaftliche Zwecke in Frage kommen können, sondern es sind weit überwiegend Industriezwecke. es dustriezwecke sind aber der Art, daß sie gewiß Seitens der Staats⸗ regiekung jede Förderung verdijenen. Es handelt sich darum, moto⸗ rische Kraft zu gewinnen gerade für Kleingewerbe, für Hausindustrie, also für Gewerbszweige, die sicher auf die Beachtung und Fürsorge der Staatsregierung den allerbesten Anspruch haben.
Ob die beantragten Anlagen innerhalb des Wassergenossenschafts⸗ gesetzes vom 1. April 1879 ausführbar sind, tz ist wahrscheinlich, daß dieses Ges g eine gänzung bedürfen wird. Dabei ist aber anch wieder, wie bei allen diesen Fragen, jedenfalls die Frage der Kostenaufbrin welche die größten Schwierigkeiten bieten wird, u ü noch nicht in der Lage, mich darüber erklären zu können, ob und in⸗ wieweit staatsseitig dabei auf eine Mithülfe zu rechnen ist; an Wohl⸗ für die Sache fehlt es bei keinem der betheiligten Ressorts, wie ich hier ausdrücklich betonen will.
Abg. Burghardt kam speziell auf die Verhältnisse des “ in den vet cstscdahsteben sei aus⸗ eführt, daß die zweite Ueberschwemmungsperiode im vorigen Feücahe⸗ nur deshalb so großen Schaden angerichtet habe, weil die durch die Ueberschwemmung zerstörten Uferschutzwerke noch nicht wiederhergestellt gewesen seien. liege jetzt in noch größerem Maße vor.
Das Wasser utzt werden
ältnisse, das einige Seitenflüsse werten jede heute vor⸗ ge nicht an die Schätze, ctten, zu heben. wirthschaftlichen Ministers aft in Folge einer ver⸗ Fortschritte gemacht habe. che Volk überall daran a Entwickelun ragen der
Erst gegenwärtig beginne man e lang ungenutzt gelegen hätten Bericht des land gehe hervor, daß die Landwirthse besserten Wasserwirthschaft e Der heutige Zeitpunkt, wo sei, die Fundamente einer gedeihlichen sei auch für eine Erörterung der
schaft geeignet. Die Benutzung des
kultur müsse, abgesehen von der direkten jeder anderen Verwendung voranstehen. müsse zuerst selbst mit Anwendung des Im weiteren Theil des Flu größere Ausdehnung des Wassergenos des Fischereiwesens wünschen dem Mittelland
das deuts
asserwirth⸗ assers für die Landes⸗ tzung desselben,
Die Quellbildung wanges berücksichtigt aufs sei dann eine senschaftsgesetzes und swerth. In einer dritten andeskultur umfang⸗ ch mehr im eigentlichen Die ganze Wasserfrage unziellen Frage zu. Wer n? Eine Staatsanleihe werde Das Deutsche Reich werde Regelung des ie Süddeutschen
ist allerdings zweifelhaft; etz nach der Richtung einer Er⸗
gung diejenige, nd ich bin zur Zeit
„erfordere dann die L reiche Berücksichtigung, was aber no Binnenlande der Fall sein spitze sich aber schließlich zu e solle die erheblichen Kosten trage sich hier nicht vermeiden lassen. weniger zu einer einheitlichen geeignet sein, besonders da d
Queis zu sprechen.
Wasserrechts
ein besseres Es sei in der
zeigen. Es sei deshalb eine schnelle und gründliche Regulirung
des Quais nothwendig. 1 .
Abg. Dr. Ritter: Er hoffe, daß die Kommission geeignet
sein werde, ernstlich in die Lösung dieser wichtigen Frage ein⸗
zutreten. Mit dieser Frage seien Millionen und Aber⸗Millionen
verknüpft, weil sie nicht nur für Schlesien, sondern für ganz
Deutschland von Bedeutung sei. Die großen Kosten würden
aber ins Wasser geworfen sein, wenn nur theoretisch und nicht
praktisch vorgegangen werde. Die Vorschläge der Denkschrift seien auch theoretischer, als die aus der Mitte des Landes heraus gemachten. Mit der Flußre 1Sr; allein sei nichts zu machen, auch die großen Sammelbecken an den Oberläufen hülfen gegen die Ueberschwemmungen nichts und seien zu theuer, dagegen würden kleinere Mittel auf diesem Gebiete wesentlich zur Ver⸗ langsamung der herabstürzenden Wasser beitragen. Es müßten kleine Sammelbecken mit naturgemäßem Abfluß geschaffen werden. Wenn man auch großen Katastrophen nicht gewachsen sei, so müßte man doch Alles thun, um sie seltener zu machen, damit unsere Nachkommen nicht einer Indolenz in dieser Hin⸗ sicht uns zeihen könnten. Der Grund der Denkschrift sei ihm nicht einleuchtend, daß, wenn man nur ⅛ der Oder mit Sammel⸗ becken ausstatten wolle, dies 660 Millionen kosten werde. Um ein so großes Werk könne es sich gar nicht handeln. Man müsse aber durch kleine Sammelbecken dazu beitragen, die Gefahr der einzigen Stunde der Ueberschwemmung möglichst zu ver⸗ längern und dadurch ein langsameres Abfließen zu ermög⸗ lichen. Ferner würden die horizontalen Sickergräben zur Verlangsamung beitragen. Der Einwand der Denkschrift, daß dadurch der Wald geschädigt werden würde, könne für das Waldenburger Gebirge viel mehr als für das in der Denk⸗ schrift erwähnte Riesengebirge zutreffen. Allerdings dürfe man die Sickergruben nicht so anlegen, wie in der Denk⸗ schrift erwähnt sei, ein Meter breit, ein Meter tief, und in kurzen Intervallen, dann allerdings werde der Wald geschädigt werden. In der Denkschrift sei gesagt, die Gräben würden wegen der Schneeschmelze auch nicht aus⸗ reichen. Aber die Schneeschmelze biete niemals Gefahr. Die Ueberschwemmungen kämen im Sommer, wo es keine Schnee⸗ schmelze gebe. Jedes einzelne der kleinen Mittel erreiche aller⸗ dings nicht viel, aber wenn man die kleinen Sammelbecken und die Sickergräben zusammennehme, werde doch einiges
werde nicht verloren sein. Besonderer Werth sei darauf
erreicht werden, und das dafür aufgewendete Geld
u legen, daß die Waldgesetzgebung gegen die Ver⸗ wustungg des Waldes in Schlesien entschieden auftrete. Die Waldgesetzgebung dürfe es aber nicht so machen wie Oesterreich, wo man ein strenges Gesetz gegen die Wald⸗
zwischenzeit nichts geschehen. Wenn wiederum Schneeschmelze
Wasserrecht zu haben glaubten
. Trotzdem hab genommen, dem Reichs
1 e er Anlaß tage seine Ansichten
zu unterbreiten.
verwüstung erst gemacht habe, als der Wald bereits herunter⸗
eschlagen ewesen sei. Ueber die Zweckmäßigkeit der Dei
önne er als Laie nicht urtheilen, aber eine Reihe von nikern meine, daß mit dem bisherigen System ein großer Fehler gemacht worden sei. Auch diese frage bedürfe der eingehendsten Erörterung in der Kommission. Seit Jahr⸗ zehnten habe man gesündigt, indem man dem Gebirgsbach und überhaupt dem Fluß nicht sein freies Bett ließ, sondern sie bis zur Sohle 8 1 den Fluß hinein baute. Es müßten auch hierin strenge Maßregeln getroffen und eventuell im Wege der Expro riation Abhülfe geschaffen werden. Die Mühlen eien — sdeninas Wohl außerordentlich schädlich und ätten nicht mehr die frühere Bedeutung für die betreffenden ezirke. Bei der Regulirung dürfe man aber nicht zu viel thun. Würden alle Krümmungen beseitigt, so werde das Wasser nur schneller wieder heruntergehen. Die Brücken seien überall zu eng an⸗
eindämmte und selbst Häuser in
urch ihre primitiven Wasserbaueinrichtungen für das
legt. Ersparnisse beim Brückenbau hätten später größere
e An wendungen zur Folge. Die Denkschrift meine, die vorhan⸗ 8 Gesetzgebung „Tveng aus zu einer Verbesserung der Bäche. Die Gesetzgebung, welche für Schlesien seit 1746 bis
1843 entstanden sei, sei nur auf Spezialfälle zugeschnitten und behandele vornehmlich Privat⸗, nicht öffentliche Interessen. Auch die Frage mase in der Kommission geprüft werden, wie die Lasten auf größere Verbände und Genossenschaften ver⸗ theilt werden könnten. Gleichzeitig müsse auch nach dem Antrag Schultz⸗Lupitz die kulturelle Frage geprüft werden. Die Kosten müsse nicht nur die jetzige, sondern auch spätere Generationen tragen, da auch für die Nachkommen vorgesorgt werde. Die Mittel würden also durch Anleihen zu beschaffen sein. 1 Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa: Wenn er sich über den Eifer und die Sachkenntniß, welche die Regierung in der Denkschrift zeige, auch freue, könne er doch Bedenken in Bezug auf die Herstellung und Unterhaltung der Flußregulirungen durch die Kreise nicht zurückhalten. Nach den Aeußerungen des Ministers könne man glauben, daß die Kreise nur die Unterhaltungskosten, nicht aber die Herstellungskosten für die Regulirungen zu tragen hätten. Das enossenschaftsgesetz, wie es zur Zeit bestehe, sei hier nicht anwendbar; ohne größere Zwangsanwendung, selbst gegen die Majorität werde hier nicht durchzukommen sein. Im anderen Falle werde es schwer sein, diejenigen Insassen des Kreises heranzuziehen, die den meisten Vortheil hätten. “ Die Diskussion wurde geschlossen und die Denkschrift mit dem Antrag Schultz an eine Kommission von 21 Mitgliedern
verwiesen. Cenas 3 ½ Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 11 Uhr.
und dergleichen einträte, würden die gleichen Gefahren sich
ntrag decke sich im Wesentlichen mit rg im Herrenhause eingebrachten, tung einer besonderen te
Er bitte das Haus,
Sein gegenwärtiger A dem vom Grafen Frankenbe nur daß dieser die Errich nicht ins Auge gefaßt hatte. trag anzunehmen.
1 Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
Deffentlicher
seinen An
5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.
8. Verschiedene Bekanntmachungen.
5 6. Berufs⸗Genossenschaften. 8 Anzeiger. 7. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.
Abg. vom Heede: Wenn in der Denk lichen von einer Verwendung großer Wa von einer Zurückdrängung mit 9 doch die Thalsperren und ihre h dustrie noch zu wenig gewürdigt. D in Rheinland und Westfalen, besonder und Lenne in Betracht kommen. Thälern wechselten zeitweilig starke A läufe mit empfindlichem Wasserman Ueberfluß des Wassers für die w speichert werden. Die Thalsperren könnten ar der städtischen Wasserverwendung gebrauch in Remscheid gescheh Thalsperren
schrift im Wesent⸗ ssermassen, kecht die Rede sei, ohe Bedeutun
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. .
Gegen den unten beschriebenen Fuhrmann (Zimmer⸗ mann) Carl Dorn, geboren am 23. Juli 1855 zu Thurau, zuletzt in Charlottenburg wohnhaft, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Arrestbruchs in den Akten I. J. 77. 89 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichtsgefängniß abzuliefern.
Berlin, den 18. Februar 1889.
Königliche Staatsanwaltschaft. II.
Beschreibung: Größe 1,67 m, Statur untersetzt, are dunkelblond (gekräuselt), Bart Schnurrbart, Augenbrauen dunkelblond, Augen grau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich. Zähne — Gesicht rund,
Salmünster am 22. Oktober 1867, 6 9) Andreas Zescheticky, geboren zu Salmünster
am 13. September 1867, iedri I Mischk bore u kammer, zu Guben vom 12. Juni 1883, durch 1mhcFas dis z8e ene Z“ welchen das im Deutschen Reiche befindliche
Vermögen des ꝛc. Risch mit Beschlag belegt
g für die In⸗ perren würden s im Thal der Wupper In diesen gewerbrei nschwellungen der Wa gel ab. Hier müsse ein Monate aufge⸗ uch für Zwecke t werden, wie dies Deutschland sei
Verwendung fände In den Vogesen sregierung die do Die Gefahren der afte Konstruktion edenen Interessen⸗ wobei vielleicht auch nicht reiche. Es frage sich, riellen Zwecken dienend landwirthschaftliche Kreise er sei die Frage für die In verschiedensten chläge eingereicht, die eine
Es lasse sich erhaupt nich gestellt werde Zusammenstellung
Schlüchtern am 25. Februar 1867, 11) Hermann Ahlheit, geboren zu Steinau (Kreis Schlüchtern) am 3. Februar 1867, 12) Franz Cada, geboren zu Steinau (Kreis Schlüchtern) am 23. Oktober 1867, besch lossen: 13) Georg Hartmann, geboren in Vollmerz am 7. Dezember 1867,
asserarmen
neuerdings bereits der Verwend zurück, wo sie in Sheffield bedeutende
ganz besonders aber hinter Frankreich sse auch heute die deutsche Reich andenen Verhältnisse fortbilden. stens auf mangelh Schwieriger sei es, die verschi
Stirn mittelhoch,
16) Johann Adam Schmitt, geboren zu Elm am
thälern mü 2. Januar 1868,
früher ents Thalsperren würden mei zurückgeführt. zu einer Einigung zu bringen, das Wassergenossenschaftsgesetz aus man bei den vorzugsweise indust Sammelbecken Jedenfalls ab der erheblichsten kammern hätten Gutachten und Vors eingehende Prüfung erforderten. Abg. Dr. Freiherr von auf dem Gebiete der so viel thun, Die Denkschrift sei über die Maßregeln, unschädlich abzuführe z. B. durch Wolkenbrü⸗ gebe es kein Mittel. Fluthgefahr eher, als sie dieselbe e einmal und könne diesen Fehler, nicht rückgängig machen. Einschnitte, stürze zu machen, auch auf großen der Vorschlag zontalen Sickergruben sei würden bei allen Besitzern Wi kosten und keinen Nutzen bringen Querdämmen, die übrigens in de Flußgebieten absolut nicht an bemerke er, daß eine Para wesen und dem Wasserbau 1 bei dem letzteren die Ver besonders komme in vorgehen könne
Kinn oval, Gesichtsfarbe
gesund, Sprache deutsch.
Steckbrief.
Gegen den nicht näher zu beschreibenden Knecht Hermann Herdler aus Krambitz bei Neumarkt in Schlesien, zuletzt in Lüttenmark, welcher sich ver⸗ eine C des Gr lihen Schöffengerichts zu Boizenburg a. 29. 81888 erkannte Gefängnißstrafe von vier Monaten und 3 Wochen vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Amtsgerichtsgefängniß zu Wittenburg i. M. abzu⸗
a. Elbe, den 18. Februar 1889. cklenburg⸗Schwerinsch (gez.) Paepcke.
Steckbrief. Gegen den nicht näher zu beschreibenden Knecht Friedrich Hermann Aley aus Renisdorf bei Halle, zuletzt in Gresse, welcher sich verborgen hält, soll eine durch Urtheil des Großherzoglichen Schöffen⸗ gerichts zu Boizenburg a.
4. Februar 1868, 18) Adam Scheel, geboren zu Hutten am 16. Mai 1868, zuletzt in Elm wohnhaft, b 19) Nikolaus Lotz, geboren zu Marjoß am 25. August 1868, zuletzt daselbst wohnhaft, 20) Johann Heinrich Schüßler, geboren zu Ober⸗ zell am 29. Januar 1868, 21) Johann Franz Müller, geboren zu Sannerz am 24. April 1868, 8 8 [61663] 22) Kaspar Leopold Wäß, geboren zu Sannerz In der Zwangsvollstreckungssache des Amts⸗ zu Berlin gezogenen, mit Accept⸗Vermerk der Letz⸗ 1 SS: z maurermeisters Heinrich Depold zu Helmstedt, Klägers, 84 1 23) den Schmiedegesellen Hermann Franz Enlitz, wider den Zimmermann Theodor Kniep daselbst, Beklagten, 65 Forerang. - n. SISegk.s. aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe de ; b 872, über 1800 ℳ, ö an Kapital, Zinsen, Kosten und Neben⸗ Berlin, den 30. September 1 forderungen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Ausschlusses hier anzumelden. Zen. “ 88 eencec . ur Vertheilung der Kaufgelder wir ermin au F vhenno0, ber 6. ö22 1e h. r s heth “ M. Feig, Fn. h r, vor dem unterzeichneten E fessor Paul Meyerheim und vom Dr. P. des Verfahrens mit Beschlag belegt worden, was 1 ie Betheiligten und der Ersteher ss — Ire2 biermit in Gemäßheit des §. 326 Abs. 1 der Straf⸗ dfechaee e g 9 Feiscer, Direktor im Reichs⸗Postamte, als prozeßordnung veröffentlicht wird. Hanau, den 15. Februar 1889. Der Erste Staatsanwalt. J. A.: Kitz.
borgen hält, so Bedeutung;
am 14. Juli 1868, Schorlemer⸗Alst: Wasserbau⸗Gesetzgebung üb wie hier in idealen Bildern dar die beste und kürzeste welche ausführbar n, sei nur theilweise möglich. Die che verursachten Kalamitäten abzu che vermehrten vielleicht die rminderten, aber man habe wenn es ein solcher sei, Der Vorschlag des Abg. Sombart,
bedenklich; Widerstand der
geboren zu Leuben am 4. April 1864, zuletzt in Kesselstadt wohnhaft,
wegen Verletzung der Wehrpflicht, ist durch Be⸗ hun Landgerichts, Strafkammer, hier M. auf Grund des §. 480 bezw. 326 der Strafprozeßordnung und §. 140 des Strafgesetzbuchs das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der Angeklagten zur Deckung der dieselben möglicher⸗ weise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten
Großherzogl. M es Am
s Flhe. Königli
8 29. November Gefängnißstrafe von 3 Monaten, z Wochen und 1 Tag vollstreckt werden. eisucht, denselben zu verhaften und in das Amts⸗ gerichtsgefängniß zu Wittenburg i M. abzuliefern. a. Elbe, den 18. Februar 1889.
ecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.
(gez.) Paepcke.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der gegen den Arbeiter Gustav Mecke aus Unruh⸗ stadt unter dem 16. Juli 1886 erla d zurückgenommen. 88 Potsdam, den 20. Februar 1889. Königliche Staatsanwaltschaft.
Schleusen
anliegenden undurchführbar. nicht vorzugehen; sie derspruch finden, viel Geld Dasselbe gelte von den n mittleren und unteren zulegen seien. Dem Abg. Sombart llele zwischen dem übrigen Bau⸗ nicht gezogen werden dürfe, weil gleich schwierigere seien; Staat nicht allein nitzureden hätten. ffen, würde er nicht Thätigkeit auf diesem g des Wirkungskreises t der Behörden zu er⸗ neue große kost⸗ Dem Abg. Schultz erwidere er, Bestrebungen einander kreuzten, Beseitigung der Fluth, und anderer⸗ g des überflüssigen Wassers. enen Fällen und geringem eitigung schädlicher Fluthen könne etracht kommen; er vergrößern. Die Thalsperren en Flußgebieten angelegt werden,
In 82 Strafsache gegen die abwesende Cigarren⸗ arbeiterin Johanne Dorothee, verw. Bellmann, menen Urkunden: geb. Schmidt, aus Berthelsdorf bei Hainichen, wegen Vergehens gegen §. 259, bez. §§. 257, 258 des Strafgesetzbuchs ist die mittelst des in Nr. 83 des Deutschen Reichs⸗Anzeigers vom Jahre 1883 Günther zu Berlin, veröffentlichten Beschlusses des Königlichen Land⸗ gerichts hier vom 5 April 1883 verhängte Heschag⸗ Aktien⸗Gesellscaft auf das Leben des Lokomotiv. Berlin gezogenen, mit Accept des Thieren und
er⸗ heizers Gottlieb Peter Georg Kerger zu Kirn für Blanko⸗Indossamenten von Potthoff & Golf und dessen Ehefrau Caroline Kerger, geb. Wern, ausge⸗ von Herm. Kurtz versehenen, am 27. Juli 1888 zu stellten Police Nr. 207 229 über 3000 ℳ, d. d. Berlin ausgestellten, drei Monate dato an die Ordre
Großherzogl.
ssene Steckbrief 8 8
hältnisse un Betracht, daß h ,„ sondern die Interessenten 1 gene technische Wasserbehörde zu scha en. Eine einheitliche Regelung der gewisse Erweiterun
nahme des im Deutschen Reiche befindlichen mögens der genannten Bellmann durch Gerichts⸗ beschluß vom 16. vor. Mon. aufgehohen worden.
Freiberg in Sachsen, am 18 Februar 1889 Berlin, am 6. Oktober 1880,
In der Strafsache gegen Königliches Landgericht, Strafkammer I.
1) Johann Heinrich Ho am 24. September 1866,
2) Johann Heinrich Wetzel, geboren zu Ober⸗ jell am 7. Juni 1866, Heinrich Eduard Mende, geboren zu Elm am ugust 1867, 8 ohann Peter Eckl, geboren zu Herolz am 1 Mvomnbe 188”g. ri b Hutten am
ohannes an, geboren zu vember 1867, zuletzt in Rabenstein wohnhaft, 6) Johannes Pauli, geboren zu Klosterhöfe am zuletzt in Mottgers wohnhaft, Klüber, geboren zu Romsthal am
; 222 ann, geboren zu Elm Gebiete, sowie eine 88
ei auch bei der gegenwärtigen Gestal reichen. Eine neue Behörde würde nur spielige Pläne überraschen. daß in seinen Plänen zwei einmal wolle derselbe die seits möglichst nützliche Die Thalsperre Umfange möglich. Zur Be sie überhaupt nicht in Ueberschwemmungsgefahr könnten nur in den ober
Antonio in Texas, früher in 3 a. Oder, vee “ nse. e 18 dem. Shlaͤschtermeister n. g gen,. 88 treue und wiederholter Unterschlagung wird nach An⸗ . 5 “ 3 1 den 11. Mai 1 „ vo e der Anträge der Königlichen Staatsanwalt. 4) der] fünf Prämien⸗Rückgewähr⸗Scheine vor denn underzeichmeirn 2— —2
der Police Nr. 44 994 der Victpria zu Berlin, Aü⸗ anberaumten ertz. ben angu⸗-
verstorben und demzufolge das Verfahren gegen] gemeinen Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft, für den
liche Verwendun ei nur in selt
ie wuͤrde die in Erwägung, daß der Angeklagte Risch senior
7) Christ März ms
2 denselben durch Beschluß des Königlichen he ua aeee naghetn, aeboren a. Schwurgerichts zu Guben vom 14. Februar 1889 76 ℳ 80 ₰
eingestellt ist, daß somit die Gründe, welche dem . Beschlufe des Königlichen Landgerichts, Straf⸗ geb. Bieber, in Arnshausen,
worden, weggefallen sind,
kasse zur Last.
hiermit auf Grund des §. 335 Strafprozeßordnung
Die Beschlagnahme des im Deutschen Reiche befindlichen Vermögens des früheren Mühlen⸗ 14) Heinrich Klingenberger, geboren zu Wahlert besitzers Martin Ludwig Risch senior,
am 5. Januar 1867, zuletzt in Großauheim wohnhaft, 1 8 hannes Löftert geboren zu Breunings am Die Kosten des Verfahrens fallen der Staats⸗
Guben, den 18. Februar 1889. 1 Se Fennncicht. Strastemme., Bã . intersteinau am wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 17) Bär Adler, geboren zu Hinterste E““ Der Erste Staatsanwalt.
Lehrer Vineem Chrysam in Arnshausen über je von der Lehrer⸗Wittwe Mathilde Chrysam,
5) des Sterbekassenbuches der Neuen großen Ber⸗ liner Sterbekasse, d. d. Berlin, den 15. Mai 1880, ausgestellt unter Nr. 23 803 für Frau Henriette Lidia Mathilde Fellgentreu, geb. Siegesmund, b
von Frau Mathilde Fellgentreu, geb. Sieges⸗
mund, zu Berlin, 8 11 6) der von der Lebensversicherungs⸗Anstalt für die Armee und Marine auf das Leben des Königlichen Second⸗Lieutenants im 5. Ostpreußischen Infanterie⸗
früher in Griesel, wird hiermit aufgehoben. Regiment Nr. 41 Herrn Hermann Richard Conrad
Baersch in Königsberg i. Pr. ausgestellten Police Nr. 10 446 über 500 ℳ, d. d. Berlin, den 1. April
1882, 3
von den Erben des ꝛc. Baersch (dem Rech⸗ nungsrath Baersch, der Frau Rechnungsrath Baersch, geb. Gitschel, und dem Kaufmann Carl Friedrich Richard Baersch, sämmtlich zu Breslau),
7) des Sterbekassenbuchs der Neuen großen Ber⸗
ssel.
Baumbach.
Bekanntmachung. Berliner Sterbekasse, d. d. Berlin, den 17. Oktober Nachstehender Beschluß: 1864, ausgestellt unter den In der Strafsache contra den früheren Mühlen⸗
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl. von der Wittwe Elisabeth Krasper, geb.
heilungsplan, sowie
2 v111313“] 8 [37506v Aufgebot von Urkunden. Es ist das Aufgebot folgender abhanden gekom⸗
2) der von der Preußischen Lebens⸗Versicherungs⸗
Nummern 17 214 und 17 215 für Herrn Johann Andreas einrich Her⸗ besitzer Martin Ludwig 8 senior aus San mann von Hoff, Schlächtermeister, resp. für Frau Züllichau
E i Amalie Auguste Agnes von Hoff, geb. Lemzer 8 8 Ae. is ese vom Schlẽ termeister Hermann von Hoff zu beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden auf
liner Sterbekasse d. d. Berlin, den 23. Juli 1873, ausgestellt unter Nr. 21 147 für den Schlächter Carl
Wilhelm Krasper,
Rümmler, zu Rixdorf, 8 8) des von Gebrüder Bloch auf Marie Kimmel
teren und Giro von Gebrüder Bloch auf A. Phiebig versehenen, am 4. Januar 1878 an die Ordre der Aussteller zahlbar gewesenen Prima⸗Wechsels d. d.
vom Kaufmann Louis Lissenheim zu Berlin, 9) des der Frau Louise Lehfeldt hier vom Comtoir der Reichshauptbank für Werthpapiere ertheilten Depotscheines Nr. 339 143 d. d. Berlin, den 5. De⸗
estaments⸗Exekutoren der Frau Louise
elmstedt, den 18. Februar 1889. Seßt 8 b derwolihes Amtsgericht. ehfeldt, a
10) der von der Lebens⸗Versicherungs⸗Anstalt für die Armee und Marine auf das Leben des Königl. Second⸗Lieutenants im Brandenburgischen Füsilier⸗ Regiment Nr. 35, Herrn Franz Ahrend Conrad Wilhelm von Goerne in Brandenburg a. H., aus⸗ gestellten Police Nr. 11 561 über 500 ℳ, d. d.
1) des 4 prozentigen Berliner Stadtanleihescheines 1. Juli 1883, v01)1875 Litt. L. Nr. 5917 über 1000 ℳ, Berlin, den 1. Juli vom Pferdebahn⸗Conducteur Joh. Aug. Auguste von Goerne, geb. Beckmann, zu
von der verwittweten Rittergutsbesitzerin
Eberswalde, 1 11) des von Potthoff & Golf auf J. Hersch in
der Aussteller zahlbaren Prima⸗Wechsels über
8 Lokomotivheizer Gottlieb Kerger zu Kirn 924 ℳ 10 ₰,
von Hermann Heinen zu Berlin,
a. d. N., 3) der beiden Sterbekassenbücher der Neuen großen 12) der beiden vierprozentigen Berliner Stadt⸗ Anleihescheine Lätt. O. Nr. 35 434 und 35 630 vom
1. Oktober 1882 über je 100 ℳ,
gefordert, spätestens in dem auf
Aufgebotstermine
vom Instrumentenbauer Felix Bartholdy in