lich seit dem Jahre 1869 verschollenen Schmidt Karl Friedrich Wilhelm Genicke für todt zu er⸗ klären. Der ꝛc. Genicke und die von ihm etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer werden in Folge dessen aufgefordert, sich vor oder in dem am 28. Dezember 1889, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte, Neue Friedrichstraße 13, Hof, parterre, Saal 32, anstehenden Termine persönlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls der ꝛc. Genicke für todt erklärt werden wird. Berlin, den 15. Februar 1889. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 48.
[62113] Aufgebot.
Der Frau Wilhelmine Mathilde Gaide zu Pots⸗ dam, vertreten durch den Justizrath Leistikow zu Stettin, hat die Todeserklärung ihres Ehemannes, des Lederzurichtermeisters Joseph Gaide, welcher am 25. April 1869 von Stettin, dem letzten gemein⸗ schaftlichen Wohnsitz, aus nach Amerika ausgewan⸗ dert ist und sich im Staate Cincinnati niedergelassen, seit dem Jahre 1870, aber keine Nachricht von sich gegeben hat und seitdem verschollen ist, beantragt. Der Verschollene wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. Jannar 1890, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 48, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden, widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ folgen wird.
Stettin, den 9. Februar 1889.
Königliches Amtsgericht. III. Abtheilung.
[62056] Aufgebot.
Zum Zwecke der Todeserklärung
1) des am 26. Dezember 1845 zu Beelitz ge⸗ borenen Schriftsetzers Julius Jacobi,
9 des am 22. Januar 1840 zu Potsdam geborenen Technikers Carl riedrich Wilhelm Alexander Schubert, beide nachweislich zuletzt zu Potsdam wohnhaft gewesen, hat
ad 1 sein Vater, der Rentier David Jacobi zu Potsdam, Schockstraße, ad 2 sein gerichtlich bestellter Pfleger Kauf⸗ mmann Engelhardt zu Potsdam das Aufgebot des Verschollenen beantragt.
Die Verschollenen und die von ihnen etwa zurück⸗ gelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer werden aufgefordert, sich spätestens in dem nunmehr auf den 1. März 1890, Vormittags 10 Uhr, be⸗ stimmten Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Gerichte schriftlich oder persönlich oder durch einen Bevollmächtigten zu melden, widrigenfalls die Ver⸗ schollenen für todt erklärt werden werden.
Potsdam, den 25. Januar 1889.
Königliches Amtsgericht. Abth ilung 1
[62115]
Das Kgl. Amtsgericht München I., Abtheilung A. für Civilsachen, hat am 22. Februar 1889 folgendes Aufgebot erlassen:
Ueber Leben und Aufenthalt des im Jahre 1844 geborenen Melchior Stark, Schneidergehülfen, sind seit dem 10. Juli 1877 keine Nachrichten mehr vor⸗ handen. Auf Antrag dessen Ehefrau, Schäfte⸗ macherin Margaretha Stark dahier, welche bis vor 15 Jahren mit ihm dahier lebte, ergeht nun die Aufforderung:
1) an den verschollenen Melchior Stark, spätestens im Aufgebotstermine am Montag, den 30. De⸗
ember lfd. Ihrs., Vormittags 9 Uhr, per⸗ sonlich oder schristlich bei hiesigem Gerichte, Sitzungssaal 18/I (Augustinerstock) sich anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt wird,
2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen,
3) an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Auskunft zu ertheilen vermögen, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen.
Mluünchen, 23. Februar 1889. SBHer geschäftsleitende Kgl. Gerichtsschreiber: (L. S.) Hagenauer.
[61860] Aufgebot.
Die unbekannten Erben des am 22. April 1886 hier verstorbenen Kaufmanns Rudolf Woelki werden auf Antrag des Nachlaßpflegers Rechtsanwalts Dr. Halle, Friedrichstraße 211, aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. Dezember 1889, Vormittags 11 ¼¾ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel B, part., Saal 32, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine sich zu melden, widrigenfalls der Nachlaß dem sich legitimirenden Erben zur freien Disposition verabfolgt werden wird, und der nach erfolgter Präklusion sich etwa erst meldende nähere oder gleich nahe Erbe alle Handlungen und Dis⸗ positionen jenes Erben anzuerkennen und zu über⸗ nehmen schuldig, von ihm weder Rechnungslegung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern sich lediglich mit dem, was als⸗ dann noch von der Erbschaft vorhanden sein wird, zu begnügen verbunden sein soll.
Berlin, den 18. Februar 1889.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 49.
[61856] Bekanntmachung.
Der Schrifsteller Dr. phil. Carl Theodor Coß⸗ mann hat in seinem am 25. Juni 1872 errichteten, am 18. Januar 1889 eröffneten Testamente seine Tochter Martha Schottke, geborene Coßmann, zur Miterbin eingesetzt.
Dies wird im Interesse der unbekannten Erben hiermit bekannt gemacht.
Berlin, den 5. Februar 18809.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61.
8 18
[61855] Bekanntmachung. Der Tischler Hugo Engelsleben hat in dem mit seiner Ehefrau Ida, geb. hian am 29. Dezem⸗ ber 1887 errichteten, am 17. Dezember 1888 er⸗ öffneteten Testamente seinen Vater, den Maler August Engelsleben zum Miterben eingesetzt. Dies wird im Interesse der unbekannten Erben hiermit bekannt gemacht. Berlin, den 4. Februar 188. Königliches Amtsgericht I.
9. Abtheilung 61.
Bekanntmachung.
Der Milchhändler Johauu Josef Heinrich hat
in dem mit seiner Ehefrau Auna Maria Johanna ranziska, geb. Peter, am 21. Januar 1884
rrichteten, am 6. Februar 1889 eröffneten Testa⸗
[61854]
.“ “ 9. 1“
mente seinen Sohn Hieronymus zum Miterben eingsegt. “ jies wird hiermit bekannt gemacht. 8 Berlin, den 6. Februar 1889. 11“ Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61.
[62053] Bekanntmachung.
Der Rentier, frühere Fischhändler Karl Angust Mienack hat in seinem am 31. Dezember 1887 errichteten, am 3. Dezember 1888 eröffneten Testa⸗ mente die unverehelichte Klara Keil, Tochter des verstorbenen Gerichtssekretärs Wilhelm Keil in Sorau, mit einem Legat bedacht.
Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Berlin, den 4. Februar 1889.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61.
[60572] Verschollenheitserklärung.
Nr. 1364. Nachdem der vermißte Christof Schmidt H. S. von Stein trotz⸗ der diesseitigen ordnungs⸗ mäßig bekannt gemachten Aufforderung vom 24. Ja⸗ nuar 1888 Nr. 924 keinerlei Nachricht über sein Leben und seinen Aufenthalt gegeben hat, wird der⸗ selbe für verschollen erklärt und sein Vermögen seinen muthmaßlichen Erben Jakob Schmidt H. S., Hein⸗ rich Schmidt H. S., Christian Schmidt H. S. Erben, Margaretha Schmidt, sämmtliche von Kürn⸗ bach, Philipp Schmidt von Grötzingen, Johann Georg Schmidt von Rastatt gegen Sicherheitsleistung in fürsorglichen Besitz gegeben.
Bretten, den 1. Februar 1889.
Großh. bad. Amtsgericht. 1 gez. Schenk.
Dies veröffentlicht:
Der Gerichtsschreiber Oppenheimer
[62124] Bekanntmachung.
Der viereinhalbprozentige Berliner Pfandbrief Litt. A. Nr. 13 102 über 100 Thaler ist durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts Berlin I. vom heutigen Tage für kraftlos ertlärt.
Berlin, 19. Februar 1889.
Trzebiatowski, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 48.
[61675] gFses se ee;
Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts, Ab⸗ theilung 16 (früher XI), ist auf den Antrag des Königlichen Hauptmanns und Compagnie⸗Chefs im Hohenzollernschen Füsilier⸗Regiment Nr. 40 von Hagen zu Kalk die Bankaktie der Kölnischen Privat⸗ bank Nr. 1179, übertragen auf den Namen „Karl von Hagen“ und lautend über 500 Thlr. für kraftlos erklärt worden.
Köln, den 19. Februar 1889. 8
Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1
[61880] Bekanntmachung.
Der von August Lichter auf den Ober⸗Steuer⸗ controleur und Hauptmann a. D. von Wissel in Breslau, Friedrichstraße Nr. 98, unter dem Datum Breslau, den 12. Oktober 1881 an eigene Ordre ge⸗ zogene, von dem Bezogenen angenommene, am 12. Januar 1882 fällige, beim Aussteller, falls bei C. R. Scholz zahlbare, mit Giro's von August Lichter, C. R. Scholz und Theodor Jacob Flatau Nachfolger, versehene, über 214,39 ℳ, jetzt angeblich noch über 94,39 ℳ validirende Wechsel, ist für kraftlos erklärt worden.
Breslau, den 20. Februar 1889.
Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! Verkündet am 12. Februar 1889. Schwarz, Gerichtss chreibergehülfe, als Gerichtsschreiber.
Auf Antrag
1) des Richard Miethe, 2) der Frau Kaufmann Klara Rülke, geborenen
cholz, 3) der Frau Eisenbahnbetriebssekretär Martha Grapow, geborenen Miethe,
zu 1 und 3 aus Liegnitz, zu 2 aus Schönau, fae t vertreten durch den Rechtsanwalt Kanther in Liegnitz,
erkennt das Königliche Amtsgericht zu Goldberg durch den Amtsrichter Trautwein für Recht:
Das Sparkassenbuch der Sparkasse der Stadt Goldberg Nr. 7663 über 1174 ℳ 82 ₰, ausge⸗ fertigt für Frau Lieutenant Miethe in Gröditzberg, wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Verfahrens fallen den Antrag⸗ stellern zur Last.
gez. Trautwein. . Zur Beglaubigung: Riedel, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
1“
[61875]
[61879] Das für den Altsitzer Christian Springstubbe ausgefertigte Sparkassenbuch des Creditvereins zu Gollnow, eingetragene Genossenschaft, Nr. 211 (alte Nummer 1024, am 1. Januar 1881 auf 531 ℳ 50 ₰, im Jahre 1887 auf 723 ℳ 40 ₰ lautend, ist durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage für
kraftlos erklärt. Gollnow, den 20. r 1889. es Amtsgericht.
Königli
[61884] Bekanntmachung.
Durch Urtheil von heute ist das auf Anton Luedtke zu Klein⸗Wittenberg lautende, Dt.⸗Kroner Kreis⸗ Sparkassen⸗Buch Nr. 11 545, Neue Folge über 513,12 ℳ für kraftlos erklärt. 5 Dt.⸗Krone, den 20. Februar 1889. FIFF’hnigliches Amtsgericht.
8 [621211 Im Namen des Königs! Verkündet am 6. Februar 18809. Bettin, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag der Frau Seilermeister Marie Thiel, geb. Klein, zu Riesenburg, erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Rosenberg Westpr. durch den Amtsrichter Rölle für Recht:
Das auf den Namen der Marie Thiel zu Riesen⸗ burg ausgestellte, über 597 ℳ 93 ₰ lautende Spar⸗ kassenbuch Nr. 6122 der Kreis⸗Sparkasse zu Rosen⸗ berg Westpr. wird für kraftlos erklärt.
Rosenberg Westpr., den 6. Februar 1889.
Königliches Amtsgericht. I.
[62059]
Auf Antrag des Schuhmachermeisters Wilhelm Hirschfeld hier ist die Urkunde, betreffend einen Kaufvpertrag vom 4. April 1863, inhaltlich dessen
für den Schuhmachermeister Theodor Hirschfeld hier an dem Grundstück, welches jetzt dem Goldarbeiter Max Weibezahl gehört: Grundbuch für Gotha, Band D. Blatt 790. Ein Wohnbaus mit Nebengebäude und Hof in der Neuengasse 0,6 a Flächengehalt. Haus⸗Nr. 19 Flurbuch Nr. 934, eine Kaufgelderforderung von 1550 Thalern, i. B. fünfzehnhundertfünfzig Thalern, nebst 4 % Zinsen darauf im Grundbuch für Gotha eingetragen ist, durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ derbchte vom 12. Februar 1889 für kraftlos erklärt worden. Gotha, den 19. Februar 1889. Herzogl. Sächs. Amtsgericht. I. “ Rasch. 1“ “ 8
88
Das Königliche Amtsgericht zu Nimptsch hat am 16. Februar 1889 dahin für Recht erkannt:
Die über die Post Abtheilung III. Nr. 9 auf Blatt Nr. 49 Heidersdorf haftende Post von 300 ℳ gebildete Hypothekenurkunde wird für kraftlos erklärt.
Nimptsch, den 20. Februar 1889.
Lammsé, Gerichtsschreiber.
[62120] Ausschlußurtheil.
m Namen des Königs:
Auf den Antrag der verehelichten Arbeiter August Düring, Ernestine, geb. Zabel, zu Berlinchen, im Beistande ihres Ehemannes, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Berlinchen durch den Amtsrichter Kommallein für Recht:
Die Hypothekenurkunde vom 16. Januar 1854, aus welcher im Grundbuche von Berlinchen Band I./XIV. Blatt Nr. 130 in Abtheilung III. unter Nr. 6 100 Thaler Darlehn für den Stadthofsbesitzer Adolf Steinke zu Berlinchen eingetragen stehen, wird für kraftlos erklärt.
Berlinchen, den 20. Februar 1889.
Königliches Amtsgericht.
[61871] Bekanntmachung. 8
Auf Antrag des Händlers Johann Wilhelm Beise⸗ mann und der unverehelichten Maria Beisemann zu Essen hat das Amtsgericht daselbst am 13. Fe⸗ bruar 1889 dahin erkannt:
Der über die Band 13 Blatt 121 des Gesammt⸗ rundbuchs des Amtsgerichts Essen, Abtheilung III. Rr. 14, für die Erblasserin der Antragsteller Ehe⸗ frau Peter Beisemann, Maria Catharina, geb. Dickmann, zu Essen, ursprünglich zu Lasten deren Ehemannes Peter Beisemann, nunmehr der Antrag⸗ steller und ihrer Geschwister Henriette Luise und Johanna Friederike Beisemann eingetragene Illaten⸗ forderung von 13 200 ℳ gebildete und angeblich ver⸗ loren gegangene Hypothekenbrief, vom 18. Dezember 1875, wird zum Zwecke der Löschung der Post für kraftlos erklärt. “
[61878] Verkündet am 28. Dezember 1888. Rudkowski, als Gerichtsschreiber. 1b Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Bäckermeisters Franz Kranig in Wartenburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Lueck in Wartenburg, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Wartenburg durch den Amtsgerichtsrath Masuth für Recht: Der über die im Grundbuch von Wartenburg halbes Haus Nr. 69 Abth. III. sub Nr. 18 für die unverehelichte Wilhelmine Kuckel eingetragene Post von 300 ℳ gebildete Hypothenbrief wird für kraftlos erklärt und die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller zur Last gelegt. b Masuth.
[618680 Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Besitzers Adolph Grzymutzki aus Stangenwalde, des Besitzers Friedrich Krupp zu Stangenwalde und der separirten Frau Wilhel⸗ mine Puhahn zu Bischofswerder, vertreten durch den Rechtsanwalt Hein zu Dt.⸗Eylau, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Dt.⸗Eylau in der Sitzung am 20. Februar 1889 für Recht:
Die Hypotheken⸗Dokumente:
1) über das im Grundbuche des Grundstücks Stangenwalde Blatt 5 Abtheilung III. Nr. 2 für die Geschwister Barbara, Eva, Michael und Johann Sawatzki, auf Grund des Erbrezesses vom 16. April 1832 eingetragene Muttererbtheil von 133 Thlr. 10 Sgr., von welchem ein Theilbetrag 100 Thaler zur Mithaft übertragen ist auf die Grundstücke Stangenwalde Blatt 27, 158, 162 bis 185,
2) über das im Grundbuche des Grundstücks Bischofswerder Blatt 29 Abtheilung III. Nr. 9 für die Schuhmachermeister Heinrich und Caroline, geb. Zacharias, Hefter'schen Eheleute aus Bischofswerder, eingetragene Kapital von 366 Thaler 20 Sgr., welches auf die Grundstücke Bischofswerder Blatt 198 und 302 zur Mithaft übertragen ist, “
werden für kraftlos erklärt. II. F. 1/88.
[61866] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 16. Februar 1889 ist die Hypothekenurkunde über die Post von 600 Thalern, eingetragen Band 7 Blatt 41 des Grundbuchs von Oschersleben, Ab⸗ theilung III. Nr. 2, für kraftlos erklärt, und sind die unbekannten Inhaber der in Band 17 Blatt 217 und Blatt 211 des Grundbuchs von Oschersleben Abtheilung III. Nr. 1 eingetragenen Post von 32 8 15 Sgr. mit ihren Rechten ausgeschlossen worden. .“
Oschersleben, den 18. Februar 1889 .“ Königliches Amtsgericht.
[61869] Bekanntmachung.
Durch Urtheil des hiesigen Gerichts vom 18. 8 bruar 1889 ist die Hypothekenurkunde vom 14. No⸗ vember 1809 über die in dem Grundbuche von Breitenbach Artikel Nr. 26 in Abtheilung III. Nr. 4 für den Stephan Druschel von Breitenbach ein⸗ getragenen 68 Thaler = 120 Fl. für kraftlos erklärt.
Schlüchtern, 18. Februar 1889.
Königliches Amtsgericht.
[61874) Im Namen des Königs!
In der Aufgebotssache des Drechslers Johann Dohle aus Silbach erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Medebach durch den Amtsrichter Brock⸗ hausen für Recht:
Die Hypothekenurkunde über die im Grundbuch von Silbach Band I. Blatt 19 Abtheilung III. Nr. 14 für den Fabrikanten J. G. Rohden zu So⸗
lingen eingetragene
Hypothek von 70 Thal⸗ 15 Groschen nebst brler
insen wird für kraftlos erklä Die Kosten des Lhesfah cns hat Amtragsteller .
tragen. Von Rechts Wegen. Medebach, den 14. Februar 1889. Königliches Amtsgericht.
[61870] Bekanntmachung.
Auf Antrag der Wittwe Hermann Terjung, ver⸗ wittwet leen N.⸗ Wilh. vorm Bruch, zu Altenessen hat das Amtsgericht zu Essen am 13 Februar 1889 dahin erkannt:
Die über die Band 35 ½ Blatt 106 des Gesammt⸗ grundbuchs des Amtsgerichts Essen Abth. III. Nr. 6 auf dem ⅛ Antheile der Antragstellerin an den Grundstücken Flur A. Nr. 108/71, 232/71, 734/63 und 735/63 Steuergemeinde Altenessen für den Fuhr⸗ mann Wilhelm Hoffmann zu Styrum eingetragene Wechselforderung von 197 Thlrn. 9 Sgr. 10 Pf. aus einer Ausfertigung der rechtskräftigen Agnitoria der Königlichen Kreisgerichts⸗Deputation zu Broich vom 8./28. Februar 1871 und aus dem Hypotheken⸗ buchsauszuge vom 28. März 1871 gebildete und an⸗ geblich verloren gegangene Hypothekenurkunde wird zum Zwecke der Löschung der Post für kraftlos erklärt. 3 8
Im Namen des Königs! Verkündet am 13. Februar 1889. Kroes, Gerichtsschreiber.
In der Aufgebotssache Busch F. 7/88 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Unna durch den Amts⸗ richter Kulemann für Recht:
1) Die Hypothekenurkunde über die im Grund⸗ buche von Mühlhausen Band I. art. 25 Abthei⸗ lung III. Nr. 1a. für den Rentner Caspar Bier⸗ mann zu Lenningsen aus dem Erkenntnisse vom 12. Dezember 1879 eingetragene Hypothek von 160 ℳ Judikat mit 6 % Zinsen seit dem 20. November 1879 und 13 ℳ 90 ₰ Kosten wird für kraftlos erklärt.
2) Die Kosten werden dem Antragsteller auferlegt.
Von Rechts Wegen. b
Unna, den 14. Februar 1889.
Königliches Amtsgericht.
S.
28 Kulemann.
[61893]
Bekanntmachung 6
Verkündet am 14. Februar 1889.
Schlegel, Gerichtsschreiber. 1 Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Gastwirths Friedrich Bölck zu Wittstock, vertreten durch den Rechtsanwalt Kükenthal zu Wittstock, hat das Königliche Amts⸗ gericht zu Wittstock durch den Amtsrichter Pleßner am 14. Februar 1889 für Recht erkannt:
1) Die aus der Ausfertigung der gerichtlichen Verhandlung vom 21. Oktober 1846 und den Hypo⸗ thekenscheinen vom 22. Oktober 1846 gebildete, mit der Ingrossationsnote vom 22. Oktober 1846 ver⸗ sehene Hypothekeurkunde über die im Grundbuch von Wittstock Band 32 Blatt Nr. 1109 und Band 32 Blatt Nr. 1111 in Abtheilung III. Nr. 2
[61867]
Johanne, geb. Zimmer, eingetragenen, zu 4 ½ Prozent verzinslichen 71 Thlr. 21 Sgr. 7 Pf. Darlehn wird zum Zweck der Löschung der Post fuür kraftlos erklärt.
2) Die Kosten des Verfahrens werden dem An⸗ tragsteller zur Last gelegt. 8 [6189227 Im Namen des Königs!
Verkündet am 13. Februar 1889. Gröne, Gerichtsschreiber.
In der Aufgebotssache Rohe F. 10/88 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Unna durch den Amts⸗ richter Kulemann für Recht:
1) Die Hypothekenurkunde über den im Grundbuch von Fröndenberg Band II. Bl. 79 Abtheilung III. Nr. 1 für Ferdinand Moellmann und Johann Hein⸗ rich Kissing zu Iserlohn, demnächstigen Inhabern der Handlung Kissing, Moellmann und Comp., aus dem notariellen Kontrakte vom 11. Juni 1839 ein⸗ getragenen Kaufschilling von 370 Thlr. nebst 5 % Zinsen wird für kraftlos erklärt.
2) Die Kosten werden der Antragstellerin auf⸗
erlegt. Von Rechts Unna, den 15. Februar 1889. Koönigliches Amtsgericht. Kulemann. 2
Wegen.
[618822] Im Namen des Königs! Verkündet am 15. Februar 1889. Winter, Referendar als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Fräuleins Klara Emilie Grundmann zu 1 8; a. S., vertreten durch den Rechtsanwalt Weber daselbst, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Halle a. S. durch den Amtsgerichts⸗ rath Harte für Recht:
1) das aus einer Ausfertigung der von dem vor⸗ maligen Königlichen Landgericht zu Halle a. S. am 1. Februar 1827 aufgenommenen Schuld⸗ und Hypo⸗ thekenverschreibung der Wittwe Johanne Rosine Pupke, geb. Moebes, zu Halle a. S. und der Cession des Glaͤubigers, Marquer Karl Boschwitz auß Bernburg d. d. Halle, den 30. April 1830 nebst notarieller Rekognitionsverhandlung d. d. Halle, den 30. April 1830 und dem Hypothekenschein vom 11. Mai 1830 gebildete Dokument über das im Hypothekenbuch von Halle Nr. 864 Rubr. III. unter Nr. 2 auf Grund der Verfügung vom 6. Februar 1827 für Karl Boschwitz eingetragene, laut Ver⸗ fügung vom 11. Mai 1830 für die unverehelichte Christiane Sophie Grundmann zu Halle umge⸗ S Darlehen von 200 Thaler nebst 5 Prozent
insen,
2) das aus einer Ausfertigung der von dem vor⸗ maligen Land⸗ und Stadtgericht zu Halle a. S. am 27. Oktober 1842 aufgenommenen Schuld⸗ und Pipothetegdesschretuns des Paßbüreau⸗Afsistenten, rüheren Mehlhändlers August Jacobi zu Halle und dem Hypothekenschein vom 1. November 1842 ge⸗ bildete Dokument über die im Hypothekenbuch von
alle Nr. 864 Rubr. III. unter Nr. 7 für Demoiselle
hristiane Sophie Grundmann zu Halle g. S. 85
wö 100 Thaler Darlehen nebst 5 Prozen
nsen
werden für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Februar 1889.
Königliches Amtsgericht.
Halle a. S., den 15. Abtheilung VII.
resp. 1 für die verehelichte Drechslermeister Henning,
Im Namen des Königs! Verkündet am 4. Februar 1889.
v. Chmara, Gerichtsschreiber.
In der Wilhelm Heintze und Louis Kanin’'schen Aulgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht n Lissa durch den Amtsrichter von Pusch für Recht:
Die Hypothekenurkunden:
1) über 49 Thlr. rückständige Kaufgelder, einge⸗ nagen aus dem notariellen Kaufvertrage vom 2. Juli 1860, zufolge Verfügung vom 23. Juli 1860 für den Schuhmachermeister Franz Leidig und dessen Ebefrau Anna Dorothea, geb. Feuer, zu Lissa in Abtbeilung III. Nr. 1 des dem Hausbesitzer Wilhelm Heintze in Zaborowo gehörigen Grundstücks zaborowo 23, gebildet aus einer Ausfertigung des wtariellen Kaufvertrags vom 2. Juli 1830, dem Auszuge aus dem Hypothekenbuche vom 23. Juli 1860 und dem Eintragungsvermerke vom 26. Juli
181881]
1860;
2) über 600 ℳ Darlehn, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 26. April 1823 ex decreto vom A. Dezember 1826 für das reformirte Kirchen⸗ kollegium zu Lissa in Abth. III. Nr. 2 des dem Kaufmann Louis Kanin zu Lissa gehörigen Grund⸗ stückes Lissa 259, früher Nr. 296/7, gebildet aus dem Hypothekenauszuge vom 21. Dezember 1826 und der Schuldurkunde vom 26. April 1823,
werden für kraftlos erklärt.
Die Kosten fallen den Antragstellern zur Last.
Von Reechts Wegen. v. Pusch.
[61667] Bekauntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Kölleda vom 19. Dezember 1888 sind die etwaigen Berechtigten folgender Hypothekenposten:
I. 125 Thaler, welche die unverehelichte Johanne Sophie Pitschmann laut Schuld⸗ und Pfandverschrei⸗ hung vom 25. August 1829 aus dem Vermögen ihrer ungeborenen Leibesfrucht durch deren Kurator, den Justiz⸗Kommissar Winkelmann zu Kölleda, er⸗ borgt hat,
II. eine protestio de non amplius intabulando. welche in Folge eines in Sachen des Steuerraths Prillwitz aus Eckartsberga wider die unverehel. Pitschmann für zulässig erachteten Arrestgesuchs wegen der Forderung des Klägers und Arrestanten Prillwitz von 350 Thalern nebst 5 % Zinsen seit 9. Juli 1829 auf Requisition des Landgerichts Naumburg a. S. vom 11. Mai 1830 ex decreto vom 27. Juli 1832 eingetragen worden.
Zu I. und II. eingetragen auf dem der Gemeinde
Großmonra gehörigen Vol. III. pag. 65 des Hypo⸗
thekenbuchs von Großmonra sub 1 und 1 a. ver⸗ jeichneten Grundstücken Abtheilung III. Nr. 1 bezw. 3 und auf dem dem Friedrich Albert Weber zu Groß⸗ monra gehörigen Band 5 Blatt 14 des Grundbuchs von Großmonra sub A. 1 b. verzeichneten Garten Abtheilung III. Nr. 2 bezw. 3,
werden mit ihren Ansprüchen auf diese Posten aus⸗ geschlossen.
Kölleda, den 19. Januar 1889.
Königliches Amtsgericht [61671] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Reppen vom 14. Februar 1889 ist das über die Post Abtheilung III. Nr. 15 des der Wittwe Marie Dohrmann gehörigen Grundstücks Groß⸗Lübbichow Nr. 6 gebildete Hypotheken⸗In⸗ strument über je 640 Thaler Vatererbe für
1) Anna Friederike Sophie, verehelichte Martin
Bloch in Neuendorf,
2) Wilhelmine, verehelichte Waldow in Kohlow, 3) Wilhelm in Groß⸗Lübbichow,
4) 8 arie Ernestine, verehelichte Köhler in renzig,
5) Christian Martin Heinrich in Groß⸗Lübbichow,
6) Marie Louise Dohrmann
Geschwister Dohrmann —
gebildet aus dem Erbrezeß vom 9. Mai 1863 und dem Hypothekenbuch⸗Auszug vom 10. Juni 1863,
für kraftlos erklärt worden.
Reppen, den 18. Februar 1889.
Königliches Amtsgericht.
[61458]D08 Bekanntmachung.
Durch das am 28. Januar 1889 verkündete Aus⸗
schlußurtheil ist für Recht erkannt:
Der Hypothekengläubiger Friedrich Schmidt, un⸗ hekannten Aufenthalts, event. dessen ihrer Existenz nach unbekannten Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche Kampischkehmen Blatt 15 Abtheilung III. Nr. 9 für Friedrich Schmidt als Muttererbtheil eingetragene Hypotheken⸗ post von 18 ℳ 25 ₰ nebst 5 % Zinsen aus⸗ geschlossen.
Gumbinnen, den 1. Februar 1889.
Königliches Amtsgericht.
₰
161668] eeseachegg.
Durch das am 28. Januar 1889 verkündete Aus⸗ schlußurtheil ist für Recht erkannt:
Die folgenden Hypothekendokumente:
1) Hypothekenbrief über die auf dem Grundstück Didsziddern Blatt 9 Abtheilung III. Nr. 10 für die Handlung P. Anders in Darkehmen eingetragenen 5595 ℳ nebst 6 % Srrsen seit dem 1. Juli 1879 und 39 ℳ gerichtliche Kosten. bestehend aus einem
vpothekenbrief vom 16. September 1879, einer
ugfertigung des Erkenntnisses des Königlichen Kreis⸗ zerichts zu Darkehmen vom 23. August 1879, und wei Wechseln, d. d. Darkehmen, den 1. Dezember 1878 über 2700 und 2895 ℳ,
2) zwei Hypothekendokumente über die auf dem Grundstücke Uszballen Blatt 8 Abtheilung III. Nr. 1 für Marike und Else Gawenatis auf Grund des Erbrezesses vom 24. Mai 1816 und Verfügung vom M. August 1819 eingetragenen Erbgelder von zwei⸗ mal 100 Thalern, bestehend aus je einem Eintra⸗ gsvermerke und je einem Auszuge vom 24. August 819 und je einer Ausfertigung des Rezesses vom ℳ. Mai 1816,
8) Hypothekendokument über die auf dem Grund⸗ n e Kuttkuhnen Blatt 16 Abtheilung III. Nr. 3
r die unverehelichte Elisabeth Kreuz in Kuttkuhnen auf Grund der Schuldschrift vom 16. Juni 1856 und Verfagung von demselben Tage eingetragene und dem Altsitzer Christian Auschrat in Kuttkuhnen cedirte Darlehnsforderung von 4 Thalern 29 Silbergroschen, bestehend aus dem Eintragungs⸗ vermerke vom 4. Juli 1856, dem 9 vom 16. Juni 1856 und sine⸗ Ausfertigung der Schuld⸗
4) Hypothekendokument über die auf dem Grund⸗ stück Roedszen Blatt 5 Abtheilung III. Nr. 3 für Christian 2 auf Grund des Vertrages vom 12. November 1853 und Verfügung vom 9. De⸗ 5 1853 eingetragene Erbgelder von 325 Thalern, estehend aus dem Eintragungsvermerk vom 21. Ja⸗ nuar 1854 und Auszug vom 9. Dezember 1853 und 5 Ausfertigung des Erbrezesses vom 12. November 5) Hypothekendokument über das auf dem Grund⸗ stück Rohrfeld Blatt 23 Abtheilung III. Nr. 5 für Johann Friedrich Kühn auf Grund eines am 25. Fe⸗ bruar 1857 bestätigten Theilungsvergleiches und der Verfügung vom 5. März 1857 eingetragene Erbgeld von 68 Thalern 6 Silbergroschen 8 Pf., bestehend aus dem Eintragungsvermerke vom 18. März 1857, dem Auszuge vom 5. März 1857 und einer Aus⸗ des Theilungsvergleiches vom 1. November 6) Hypothekendokument über eine auf dem Grund⸗ stück Kulligkehmen Blatt 4 Abtheilung III. Nr. 6 für den Schmiedemeister Lemke von Kulligkehmen auf Grund der Schuldschrift vom 13. März 1875 und der Verfügung vom 22. März 1875 eingetragene Darlehnsforderung von 2400 ℳ, bestehend aus dem Hypothekenbriefe vom 22. März 1875 und einer Ausfertigung der Schuldschrift vom 13. März 1875,
7) das Hvpotheken⸗Zweigdokument über die auf dem Grundstück Worupönen Blatt 2 Abtheilung III. Nr. 3 für Mathes Colberg als Erbtheil über⸗ wiesenen und subingrossirten Kaufgelder von 200 Thalern, bestehend aus einer beglaubigten Ab⸗ schrift des Hauptdokuments über 1000 Thaler, einer Ausfertigung des Erbrezesses vom 17. August 1864, des Eintragungsvermerks und des Hypothekenbuchs⸗ auszuges vom 9. August 1866, .“
werden für kraftlos erklärt.
Gumbinnen, den 4. Februar 1889.
Königliches Amtsgerich
8
[61674] Im Namen des Königs! Verkündet am 15. Februar 18809. Rfdr. Rodewald als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Tagelöhners Friedrich Quellenberg zu Kamen, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Lueg zu Unna, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Kamen durch den Gerichtsassessor Marcus für Recht:
1. Die eingetragenen Gläubiger und deren Rechts⸗ nachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die An⸗ theile der Johanna Wilhelmina Friederika Henriette und Johanna Friederika an den nachstehenden Hypothekenposten:
Bd. IV. Bl. 145 des Grundbuchs von Camen Abth. III.,
Nr. 2. Einundsiebenzig Thlr. 29 Sgr. verschulde t die Wittwe Clara Catharina Reckmann, geb. Frack⸗ mann, zufolge Theilungsrezesses vom 4. April 1832 ihren 3 Kindern, namentlich:
a. Johanna Wilhelmina Friederika Henriette, eb. den 25. Oktober 1819, b. Johanna Friederika, geb. den 23. Fe⸗ bruar 1822, c. Friedrich Wilhelm Hermann, 23. Oktober 1830, 1 jedem 23 Thlr. 29 Sgr. 8 Pf. an Vatergut unter der Verpflichtung, diesen Betrag denselben zur Zeit der Großjährigkeit auszuzahlen und gegen Hypothek dieses Wohnhauses (conf. G. A. Fol. 28 et 29) ein⸗ getragen ex decreto vom 23. August 1832,
Nr. 3. Siebzehn Thlr. 15 Sgr. verschuldet die Wittwe Clara Reckmann, geb. Frackmann, zufolge Nachtrages zu dem Theilungsrezesse vom 4. April 1832 vom 10. Juli 1833 als Abfindungssumme für den von ihr übernommenen, bei Theilung der Kamerheide dem Wohnhause Nr. 268 ¾ zugefallenen Heideantheil Nr. 213 der Loose ihren ad 2 aufgeführten 3 Kindern unter der Verpflichtung der Auszahlung zur Zeit der Verheirathung oder Großjährigkeit, eingetragen erx decreto den 26. August 1835 (conf. G. A. Fol. 52), Die Posten sind im Grundbuch zu öschen.
II. Die über die Posten gebildeten Hypotheken⸗
geb. den
urkunden werden bezüglich der Antheile des Friedrich Wilhelm Hermann für kraftlos erklärt. Die Kosten
Der 1..““ des Königlichen Amtsgerichts.
tragen die Antragsteller. ““ Von Rechts Wegen.
7 — — “ 8* [61669] Bekanntmachugnggg.
In der Schmidt, Kieß, Galow, Quade'schen Auf⸗ gebotssache hat das unterzeichnete Amtsgericht heute dahin erkannt:
1) Die über die in Abtheilung III. unter Nr. 3 auf Neu⸗Lebehnke Nr. 9 und zugleich auf Motylewo Nr. 41 in Abtheilung III. unter Nr. 1 für die Geschwister Schmidt, Johann Gottlieb und Christoph, bezw. nach Umschreibung für den ersteren allein ein⸗
getragenen, mit 5 % verzinslichen mütterlichen Erb⸗
gelder von 200 Thalern gebildete, aus dem Erbrezesse
vom 6. September 1842 und dem Hypothekenbuch⸗
auszuge vom 10. Oktober 1842 und den Ingrossations⸗ noten vom 10. Oktober 1842 und 16. Januar 1884 bestehende Hypothekenurkunde;
2) die über die in Abtheilung III. unter Nr. 2 auf Neu⸗Lebehnke Nr. 11 für das Fräulein Emilie Kegel, jetzt verehelichte Gutsbesiter Jungermann, zu Schöneiche eingetragene, mit 5 % verzinsliche Dar⸗ lehnsforderung von 350 Thalern gebildete, aus der Verhandlung vom 16. Januar 1860, dem Hypotheken⸗ buchauszuge aus dem Grundbuche von Lebehnke Nr. 75 vom 26. März 1860, der Verhandlung vom 7. April 1865 und dem Hypothekenbuchauszuge aus dem Grundbuche von Neu⸗Lebehnke Nr. 11 vom 12. Mai 1865 und den Ingrossationsnoten vom 26. Mai 1860 und 12. Mai 1865 bestehende Hypo⸗ thekenurkunde;
3) die über die in Abtheilung III. unter Nr. 5 auf Lebehnke Nr. 88 für 8 ein Emilie Kegel, gest verehelichte Gutsbesitzer Jungermann, zu Schön⸗ eiche eingetragene, mit 6 bezw. 5 % verzinsliche Darlehnsforderung von 500 Thalern gebildete, aus der Verhandlung vom 21. Juni 1867, dem Hypotheken⸗ buchauszuge und der eersschosaote vom 2. Juli 1861 bestehende Hypothekenurkunde;
4) die über die in Abtheilung III. unter Nr. 1 auf Lebehnke Nr. 88 für. die Geschwister Galow, Jacob und Anna Rosina, eingetragene, mit 5 % verzinsliche, auf Anna Rosina Galsw allein über⸗ gegangene Vatererbtheilsforderung von 116 Thalern gebildete, aus dem Erbrezesse vom 16. Oktober 1832, dem Hypothekenbuchauszuge vom 22. Februar 1837 und den Ingrossationsnoten vom 12. Januar 1854 ee5 8 Dezember 1853 bestehende Hypotheken⸗ urkunde;
“ 8 1 8
5) die über die in „,h; III. unter Nr. 4 auf Lubsdorf Nr. 7 für den Ackerwirth Johann Schulz zu Lubsdorf mit 4 % Finsen eingetragene Darlehnsforderung von 200 Thalern gebildete, aus der Verhandlung vom 12. Mai 1857, dem Hyvpo⸗ thekenbuchauszuge und der Ingrossationsnote vom 23. Juni 1857 bestehende Hypothekenurkunde werden für kraftlos erklärt. Dt. Krone, den 15. Februar 1889. Königliches Amtsgericht.
[61673] 1“
Die Hypothekenurkunde über die aus der Schuld⸗ verschreibung des Johann Grothoff zu Allendorf vom 19. März 1844 für Johann Freiburg daselbst Band III. Blatt 28 Grundbuchs Allendorf auf Flur III. Nr. 279/3 Steuergemeinde Allendorf einge⸗ tragene Darlehnsforderung von 40 Thlr. ist far kraftlos erklärt. 8
Balve, den 9. Februar 1889. 8
Königliches Amtsgericht.
[61670] Bekanntmachung. 8
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Konstadt vom 2. Februar 1889 ist die Hypothekenurkunde vom 23. Juli 1887 über die auf Nr. 13 Jexoltschütz Abtheilung III. unter Nr. I für die Susanna, verwittwete Koziollek, geborene Kluska, zu Jeroltschütz, eingetragenen rückständigen Kaufgelder von 200 Thalern = 600 ℳ für kraftlos erklärt worden.
Konstadt, den 16. Februar 1889.
Königliches Amtsgericht.
[61672] 256. Januar 1829 Die Hypothekenurkunde vom 19. Mai 1837
über die im Grundbuch von Endorf Band I. Blatt 29 Abtheilung III. Nr. 1 für Joseph Baul⸗ mann zu Endorf eingetragene Darlehnspost von 49 Thlr. 7 Sgr. ist für kraftlos erklärt. Balve, den 9. Februar 1889. önigliches Amtsgericht. [61873] Bekanntmachung.
Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 28. Januar 1889 sind alle Diejenigen, welchen Rechte an die im Grundbuche von Kspls. Coesfeld Band 8. Blatt 32 Abth. III. Nr. 7 für den Johann Ber⸗ nard Averkamp auf Grund des Vertrages vom 19. September 1822 und 9. April 1841 eingetragene Abfindung, bestehend in 250 Thlrn. baar und einer Kistenfüllung zu 8 Theilen, zustehen, mit diesen ihren Rechten ausgeschlossen.
Coesfeld, den 5. Februar 1889.
königliches Amtsgerich
[61872] Bekanntmachung. Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 11. Februar 1889 sind alle Diejenigen, welchen Eigenthums⸗Ansprüche an dem im Grundbuche von Osterwick eingetragenen Grundstücke: Flur 5 Nr. 477/104 Gemeinde Osterwick zustehen, mit ihren Rechten ausgeschlossen worden. Coesfeld, den 11. Februar 1889 1
Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! Verkündet am 19. Februar 1889.
Kleinau, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Kossathen Friedrich Schulz zu Breitenrode erkennt das Königliche Amtsgericht zu b durch den Amtsrichter Friese ꝛc. für
echt:
Das Dokument über die laut Erbreheß vom 30. April resp. 5. Mai 1845 für die Kossathen⸗ wittwe Stottmeister zu Wassensdorf im Grundbuch von Breitenrode Band I. Blatt 17 Abtheilung III. Nr. 12 eingetragene väterliche Abfindung von 100 Thalern wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens Antragsteller Schulz auferlegt.
„(gez.) Friese. Ausgefertigt: Oebisfelde, den 22. Februar 1889.
[61865]
werden dem
Kleinau.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 18. Februar 1889. Schenck, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Tischlermeisters August Müller zu Zehdenick, erkennt das Königliche Amtsgericht zu 8 durch den Amtsrichter Dr. Karsten für
echt:
Der Zimmermeister August Müller zu Berlin und seine etwaigen Rechtsnachfolger werden mit ihren Rechten und Ansprüchen auf die im Grundbuch von Zehdenick Band I. Blatt Nr. 118 in der III. Ab⸗ theilung unter Nr. 5 noch eingetragene Post von 15 Thaler 11 Silbergroschen 9 Pfennig ausgeschlossen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller
zu tragen. Rechts Wegen. Dr. Karsten.
[61877]
Von
[61883] m Namen des Königs! In der Franz Martens'schen Aufgebotssache er⸗
kennt das Königliche Amtsgericht zu Tuchel für
e 2 Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ weite zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende Realrechte an dem Grundstück Gemarkung Tuchel, Flächenabschnitte Nr. 326 a. und b. Kartenblatt 1 von 0,25,10 ha und 0,34 Thlr. Reinertrag, geltend zu machen haben werden mit ihren Ansprüchen auf dieses Grundstͤckh ausgeschlossen. — F. 20/88. Verkündet am 30. Januar 1889. 8 Zur Beglaubigung: (Unterschrift) 6 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[61876] m Namen des Königs! ündet am 14. Februar 1889 Wien, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Zimmermanns Ephraim Reiter in Hohendorf erkennt das Königliche Amts⸗ ericht b oldan durch den Gerichts⸗Assessor Hoppe ür Recht:
Dem Altsitzer Wilhelm öö in Hohendorf werden seine Ansprüche auf die für den Schneider Wilhelm -e es; im Grundbuch Hohendorf Nr. 19 Abtheilung III. Nr. 4 eingetragene und zur
bung gelangte Forderung von 195 ℳ vorbehalten, alle übrigen nicht angemeldeten Ansprüche auf den im Grundbuch Hohendorf Nr. 19 Abtheilung III. Nr. 4 und im Kaufgelderbelegungstermin zur Hebung gekommenen Betrag von, 165 Thlr. werden ausgeschlossen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller
zu tragen. v“
Im Namen des Königs! Verkündet am 18. Februar 1889.
Schmelz, Gerichtsschreiber. 8
In Sachen betreffend das Aufgebot der Obligation vom 2. Mai 1871 erkennt das Königliche Amts⸗ gri⸗ b Ziegenhain durch den Amtsrichter Winkler ür Recht:
Die von dem Ackermann Heinrich Schröder — Heinrich's Sohn — und dessen Ehefrau Elisabeth, geborene Hummel, von Seigertshausen, zu Gunsten des Müllers Johann George Hennighausen zu Riebelsdorf über ein Darlehen von 100 Thaler mit Zinsen ausgestellte Obligationsurkunde vom 2. Mai 1871 wird hiermit für kraftlos erklärt auf Kosten des Antragstellers.
8 1 W
8 (gez.) Winkler. Ausgefertigt.
Ziegenhain, “ Februar 1889.
melz, Gerichtsschreiber des Kal. Amtsgerichts.
[61950] Oeffentliche Zestelung. Die Käthnerfrau Louise Bastek, geb. Rudnick, zu Kl. Jerutten, vertreten durch den Rechtsanwalt Rhode, klagt gegen ihren Ehemann, den Käthner Wilhelm Bastek, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage auf Trennung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe sowie Er⸗ klärung des Beklagten für den allein schuldigen Theil, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die III. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Allenstein auf den 25. Mai 1889, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. — Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht. G
1 Wronka, 3
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgericht [61898] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Henriette Ida Maria Lengwehn, geb. Katzky, zu Libau, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Justizrath Dr. Brinkmann in Kiel, klagt gegen den ehemaligen Regimentsschreiber Carl
einrich Lengwehn, unbekannten Aufenthalts, wegen
hescheidung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Kiel auf den 11. Juli 1889, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Kiel, den 18. Februar 1889.
(Unterschrift),
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
Landgericht Hamburg.
[61901] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Wilhelmine Christine Francisca Ehlers, geb. Bofinger, zu Hamburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. “ klagt gegen ihren Ehe⸗ mann August Johann Martin Ehlers, früher in
amburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen bös⸗ icher Verlassung, mit dem Antrage: nach erfolg⸗ losem Erlaß des Rückkehrmandats den Beklagten für einen böslichen Verlasser zu erklären und die Ehe der Parteien vom Bande zu scheiden und
[61665]
8
ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung
des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf den 20. Juni 1889, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 8 Febea 1889.
.Clauss, Gerichtsschreiber des Landgerichts
(619041 Oeffentliche Zustellung. Elisabetha Fatum, Ehefrau des Konrad Fatum aus Flensungen, dermalen in Bettenhausen, vertreten durch Rechtsanwalt Katz in Gießen, welche gegen ihren Ehemann Conrad Fatum aus Flensungen, der⸗ malen mit unbekanntem Aufenthalte abwesend, auf Ehescheidung klagt, ladet denselben zu dem zur Ab⸗ leistung des ihr durch rechtskräftiges, bedingtes End⸗ urtheil Gr. Landgerichts zu Gießen vom 4. i 1888 auferlegten Eides sowie zur weiteren münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreites vor diesem Gerichte, Civilkammer I. auf den 8. Inli 1889, Vormittags 8 Uhr, bestimmten Termin, in dem beantragt werden wird, die 1- der Eidesleistung auszusprechen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird diese Ladung bekannt gemacht.
Sieee den 15. Februar 1889. 8
er Gerichtsschreiber Gr. Landgerichts.
(L. S.) J. V.: Hörle, Gerichtsassessor.
[61902] Oeffentliche Znstellung. 8 Die Ehefrau des Hermann Lücke, Marie, geb. Tugendheim, zu Quedlinburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Fromme zu Halber⸗ stadt, klagt gegen ihren genannten Ehemann eeeee Lücke, zuletzt in Quedlinburg, zur Fit in unbekannter Abwesenheit, wegen böslicher Verlassung, mit dem An⸗ trage auf Ehetrennung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Halber⸗ stadt auf den 20. Mai 1889, Vormitta 9 Uhr, mit der d-e L. rceh 8. einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen walt zu bestellen. Fem Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser uszug aus der Klage bekannt gemacht. Halberstadt, den 20. Februar 1889.
Lincke, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.