21) Sicherheitsstellung, Bürge. Bürgen haben nach dem Ermessen der Aufsichtsbehörde als Selbst⸗ schuldner in den Vertrag mit einzutreten.
22) Sicherheitsstellung (Kaution).
„ Kautionen können in baarem Gelde, guten Werthpapieren, Spar⸗ kassenbüchern oder nach dem Ermessen der Aufsichtsbehörde auch in sicheren — gesopfnen — Wechseln bestellt werden. *)
Kautionsfähige Papiere sind folgende:
1) die Schuldverschreibungen, welche vom Deutschen Reich oder von einem deutschen Bundesstaat mit gesetzlicher Ermächtigung ausgestellt sind,
2) die Schuldverschreibungen, deren Verzinsung vom Deutschen ö““ von einem deutschen Bundesstaat gesetzlich garan⸗ irt ist,
3) die Rentenbriefe der zur Vermittelung der Ablösung von Renten in Preußen bestehenden Rentenbanken,
4) die Schuldverschreibungen, welche von deutschen kommunalen
Korporationen (Provinzen, Gemeinden, Kreisen ꝛc.) oder von
deren Kreditanstalten ausgestellt, und entweder Seitens der In⸗ haber kündbar sind, oder einer regelmäßigen Amortisation unterliegen,
5) die Sparkassenbücher von öffentlichen, obrigkeitlich bestätigten Sparkassen,
6) sichere Hypotheken und Pfandbriefe.
„Die Annahme von Wechseln erfolgt nur, wenn die Aufsichts⸗
behörde solche für ganz zweifellos sicher erachtet.
Baar hinterlegte Kautionen werden nicht verzinst. Zinstragenden Werthpapieren sind die Anweisungen (Tasons) und Zinsscheine, in⸗ soweit bezüglich der letzteren in den besonderen Bedingungen nicht etwas Anderes bestimmt wird, beizufügen. Die Zinsscheine werden so lange, als nicht eine Veräußerung der Werthpapiere zur Deckung ent⸗ standener Verbindlichkeiten in Aussicht genommen werden muß, an den Fälligkeitsterminen dem Unternehmer ausgehändigt. Für den Umtausch der Anweisungen (Talons), die Einlösung und den Ersatz ausgelooster Werthpapiere, sowie den Ersatz abgelaufener Wechsel hat der Unter⸗ nehmer zu sorgen.
Falls der Unternehmer in irgend einer Beziehung seinen Ver⸗ bindlichkeiten nicht nachkommt, kann die Behörde zu ihrer Schadlos⸗ haltung auf dem einfachsten, gesetzlich zulässigen Wege die hinterlegten Werthpapiere und Wechsel veräußern bezw. einkassiren.
Die Rückgabe der Kaution, soweit dieselbe für Verbindlichkeiten des Unternehmers nicht in Anspruch zu nehmen ist, erfolgt, nachdem der Unternehmer die ihm obliegenden Verpflichtungen vollständig er⸗ füllt hat, und insoweit die Kaution zur Sicherung der Haftverpflich⸗ tung dient, nachdem die Haftzeit abgelaufen ist. In Ermangelung
anderweiter Verabredung gilt als bedungen, daß die Kaution in ganzer
Höhe zur Deckung der Haftverbindlichkeit einzubehalten ist.
23) Uebertragbarkeit des Vertrages.
Ohne Zustimmung der Behörde, welche, den Vertrag genehmigt hat, darf der Unternehmer seine vertragsmäßigen Verpflichtungen nicht auf Andere übertragen.
Verfällt der Unternehmer vor Erfüllung des Vertrages in Konkurs, so ist diese Behörde berechtigt, den Vertrag mit dem Tage der Konkurseröffnung aufzuheben.
Bezüglich der in diesem Falle zu gewährenden Vergütung sowie der Gewährung von Abschlagszahlungen finden die Bestimmungen in 10) sinngemäße Anwendung.
Für den Fall, daß „der Unternehmer mit Tode abgehen sollte, bevor der Vertrag vollständig erfüllt ist, hat die Behörde die Wahl, ob sie das Vertragsverhältniß mit den Erben desselben fortsetzen oder dasselbe als aufgelöst betrachten will. u“ 8
24) Gerichtsstand. .“
Für die aus dem Vertrage entspringenden Rechtsstreitigkeiten hat der Unternehmer — unbeschadet der in 25) vorgesehenen Zuständigkeit eines Schiedsgerichts — bei dem für den Ort der Bauausführung zuständigen Gerichte Recht zu nehmen.
25) Schiedsgericht.
Streitigkeiten über die durch den Vertrag begründeten Rechte und Pflichten, sowie über die Ausführung des Vertrages sind, wenn die Beilegung im Wege der Verhandlung nicht gelingen sollte, zunächst der Behörde, welche den Vertrag genehmigt hat, zur Entscheidung vorzulegen.
Gegen die Entscheidung dieser Behörde wird die Anrufung eines Schiedsgerichts zugelassen Die Fortführung der Bauarb iten, nach Maßgabe der von der Behörde getroffenen Anordnungen, darf hier⸗ durch nicht aufgehalten werden.
Für die Bildung des Schiedsgerichts und das Verfahren vor demselben kommen die Vorschriften der Deutschen Civilprozeßordnung vom 30. Januar 1877, §§. 851 — 872, in Anwendung. Bezüglich der Ernennung der Schiedsrichter sind abweichende, in den besonderen Ver⸗ tragsbedingungen getroffene Bestimmungen in erster Reihe maßgebend. Fües die Schiedsrichter den Parteien anzeigen, daß sich unter ihnen Stimmengleichheit ergeben habe, wird das Schiedsgericht durch einen Obmann ergänzt. „Die Ernennung desselben erfolgt — mangels ander⸗ weiter Feftsetzung in den besonderen Bedingungen — durch den In⸗ tendanten eines benachbarten Corpsbezirks.
Ueber die Tragung der Kosten des schiedsrichterlichen Verfahrens entscheidet das Schiedsgericht nach billigem Ermessen.
26) Kosten und Stempel. 6 8
Briefe und Depeschen, welche den Abschluß und die Ausführung des Vertrages betreffen, werden beiderseits frankirt. „Die Portokosten für solche Geld⸗ und sonstige Sendungen, welche E11“4“ Interesse des Unternehmers erfolgen, trägt der etztere.
Die Kosten des Vertragsstempels trägt der Unternehmer nach Maßgabe der gesetzlichen C“
Die übrigen Kosten des Vertragsabschlusses, d. h. der baaren Auslagen, fallen jedem Theile zur Hälfte zur Last.
8
Bestimmungen für die Bewerbung um Leistungen für Garnisonbauten.
1 1) Persönliche Leistungsfähigkeit der Bewerber.
Bei der Vergebung von Leistungen für Garnisonbauten hat Niemand Aussicht als Unternehmer angenommen zu werden, der nicht für die tüchtige, pünktliche und vollständige Ausführung derselben — auch in technischer Hinsicht — die erforderliche Sicherheit bietet.
2) Einsicht und Bezug der Verdingungsanschläge.
Verdingungsanschläge, Zeichnungen, Bedingungen sind an den in der Ausschreibung bezeichneten Stellen einzusehen, Abschriften, Nach⸗
risse werden erforderlichen Falls auf Ersuchen gegen Erstattung der Selbstkosten verabfolgt. “
3) Form und Inhalt der Angebote.
Die Angebote sind unter Benutzung der etwa vorgeschriebenen Formulare, von den Bewerbern unterschrieben, mit der in der Aus⸗ schreibung geforderten Ueberschrift versehen, versiegelt und frankirt bis zu dem angegebenen Termine einzureichen.
Die Angebote müssen enthalten:
a. die ausdrückliche Erklärung, daß der Bewerber sich den Be⸗ dingungen, welche der Ausschreibung zu Grunde gelegt sind, unterwirft;
b. die Angabe der gesorderten Preise nach Reichswährung, und zwar sowohl die Angabe der Preise für die Einheiten, als auch der Gesammtforderung; stimmt die Gesammtforderung mit den Einheitspreisen nicht überein, so sollen die letzteren
*) Hinsichtlich der Kautionsfähigkeit der Werthpapiere sind die hierfür erlassenen besonderen Besti i mieseasen Be⸗ dingungen aufzunehmen.
maßgebend sein, — wenn Angebote nach Prozenten der An⸗ schlagssumme verlangt sind — dlese Angebote;
. die genaue Bezeichnung und Adresse des Bewerbers;
. Seitens gemeinschaftlich bietender Personen die Erklärung, daß ie üch für das Angebot solidarisch verbindlich machen, und die Bezeichnung eines zur Geschäftsführung und zur Empfang⸗ nahme der Zahlungen Bevollmächtigten; letzteres Erforderniß
gilt auch für die Gebote von Gesellschaften;
e. nähere Angaben über die Bezeichnung der etwa mit ein⸗ gereichten Proben Die Proben selbst müssen ebenfalls vor dem Bietungstermine eingesandt und derartig bezeichnet sein, 8 da I. ohne Weiteres erkennen läßt, zu welchem Angebot sie ggehören; f. die etwa vorgeschriebenen Angaben über die Bezugsquellen. Angebote, welche diesen Vorschriften nicht entsprechen, insbesondere solche, welche bis zu der festgesetzten Terminsstunde bei der Behörde nicht eingegangen sind, welche bezüglich des Gegenstandes von der Ausschreibung selbst abweichen, oder das Gebot an Sonderbedingungen knüpfen, haben keine Aussicht auf Berücksichtigung.
1 Es sollen indessen solche Angebote nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein, in welchen der Bewerber erklärt, sich nur während einer kürzeren, als der in der Ausschreibung angegebenen Zuschlagsfrist an sein An⸗ gebot gebunden halten zu wollen.
4) Wirkung des Angebots.
Die Bewerber bleiben von dem Eintreffen des Angebots bei der ausschreibenden Behörde bis zum Ablauf der festgesetzten Zuschlagsfrist bezw. der von ihnen bezeichneten kürzeren Frist (Nr. 3 letzter Absatz) an ihre Angebote gebunden.
Die Bewerber unterwerfen sich mit Abgabe des Angebots in Bezug auf alle für sie daraus entstehenden Verbindlichkeiten der Gerichtsbarkeit des Orts, an welchem die ausschreibende Behörde ihren Sitz hat. 11“
5) Zulassung zum Eröffnungstertꝛim. Den Bewerbern und deren Bevollmächtigten steht der Zutritt zu
dem Eröffnungstermin frei. Eine Veröffentlichung der abgegebenen Gebote ist nicht gestattet. 1 ““
6) Ertheilung des Zuschlags.
Der Zuschlag wird von dem ausschreibenden Beamten, oder von der ausschreibenden Behörde, oder von einer dieser übergeordneten Behörde entweder im Eröffnungstermin, durch von dem gewählten Unternehmer mit zu vollziehende Verhandlung, oder durch besondere schriftliche Benachrichtigung ertheilt.
Letzterenfalls ist derselbe mit bindender Kraft erfolgt, wenn die Benachrichtigung innerhalb der Zuschlagsfrist als Depesche oder Brief dem Telegraphen⸗ oder Postamt zur Beförderung an die in dem An⸗ gebot bezeichnete Adresse übergeben worden ist.
Trifft die Benachrichtigung trotz rechtzeitiger Absendung erst nach demjenigen Zeitpunkt bei dem Empfänger ein, für welchen dieser bei ordnungsmäßiger Beförderung den Eingang eines rechtzeitig abgesandten Briefes erwarten darf, so ist der Empfänger an sein Angebot nicht mehr gebunden, falls er ohne Verzug nach dem verspäteten Eintreffen der Zuschlagserklärung von seinem Rücktritt Nachricht gegeben hat.
Nachricht an diejenigen Bewerber, welche den Zuschlag nicht erhalten, wird nur dann ertheilt, wenn dieselben bei Einreichung des Angebots unter Beifügung des erforderlichen Briefgeldbetrages einen desfallsigen Wunsch zu erkennen gegeben haben. Proben werden nur dann zurückgegeben, wenn dies in dem Angebotsschreiben ausdrücklich verlangt wird, und erfolgt alsdann die Rücksendung auf Kosten des betreffenden Bewerbers. Eine Rückgabe findet im Falle der Annahme des Angebots nicht statt; ebenso kann im Falle der Ablehnung des⸗ selben die Rückgabe insoweit nicht verlangt werden, als die Proben bei den Prüfungen verbraucht sind.
Eingereichte scerden, 8 haegen sinehege en.
en Empfang des Zuschlagschreibens hat der Unternehmer um⸗ gehend schriftlich zu bestätigen. 8
7) Vertragsabschlußs. “
Der Bewerber, welcher den Zuschlag erhält, ist verpflichtet, au
Erfordern über den durch die Ertheilung des Zustz verpfich 8g anf
gekommenen Vertrag eine schriftliche Urkunde zu vollziehen.
„ Spofern die Unterschrift des Bewerbers der Behörde nicht bekannt ist, bleibt vorbehalten, eine Beglaubigung derselben zu verlangen.
„Die der Ausschreibung zu Grunde liegenden Verdingungsanschläge,
Zeichnungen, welche bereits durch das Angebot anerkannt sind, hat der
Bemerber bei Abschluß des Vertrags mit zu unterzeichnen.
8) Sicherheitsstellung (Kaution). Wenn nichts Anderes durch die Ausschreibung bestimmt ist, hat
der Unternehmer innerhalb 8 Tagen nach der Ertheilung des Zu⸗
schlags die vorgeschriebene Kaution zu bestellen, widrigenfalls die Behörde befugt ist, von dem Vertrage zurückzutreten und Schaden⸗ ersatz zu beanspruchen. 1“
9) Kosten der Ausschreibung. 8
Zu den durch die Ausschreibung selbst entstehenden Kosten hat der Unternehmer nicht beizutragen. Vorstehende allgemeine Vertragsbedingungen ꝛc. werden hierdurch
erneut zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 23. Februar 1889. Königliche Intendantur des Garde⸗Corps.
Bekanntmachun
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 357) sind bekannt gemacht: 8
1) das unterm 8. Mai 1888 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft zu Stroheich im Kreise Daun durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 26 S. 229, ausgegeben den 29. Juni 1888;
.2) das unterm 29. Mai 1888 Allerhöchst vollzogene Statut für die Ent⸗ und Bewässerungsgenossenschaft zu Gerolstein im Kreise Daun durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 27 S. 239, ausgegeben den 6. Juli 1888;
3) das Allerhöchste Privilegium vom 14. November 1888 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine des Kreises Jerichow II. im Betrage von 263 000 ℳ durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 52 S. 437, ausgegeben den 29. Dezember 1858;
„ 4) das unterm 26. November 1888 Allerhöchst vollzogene Statut für die Deichgenossenschaft Sperlingsdorf⸗Schönau zu Sperlingsdorf im Landkreise Danziger Niederung durch das Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Danzig Nr. 52 S. 351, ausgegeben den 29. De⸗ zember 1888;
5) der Allerhöchste Erlaß vom 28. November 1888, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gemeinde Waldorf im Kreise Bonn, bezüglich der zur Herstellung eines öffentlichen Weges von der Hauptstraße des Dorfes nach dem Quellengebiete der Wal⸗ dorfer Wasserleitung am Steinpütz erforderlichen Flächen, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Köln, Jahrgang 1889 Nr. 2 S. 7, ausgegeben den 9. Januar 1889;
26) der Allerhöchste Erlaß vom 2. Dezember 1888, betreffend die weitere Herabsetzung des Zinsfußes der von dem Kreise Memel auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 25. Juni 1857, 2. Juli 1863, 24. März 1873 und 2. August 1880 ausgegebenen Anleihescheine auf 3 ½ %, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königs⸗ berg Nr. 52 S. 406, ausgegeben den 27. Dezember 1888;
7) der Allerhöchste Erlaß vom 2. Dezember 1888, betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der von der Stadt Düsseldorf auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 13. November 1876 aufgenom⸗
menen Anleihe auf 3 ½ %
„ durch das Amtsblatt der Königlichen Re⸗! Zahl Opfer forderten. Auch Darmkatarrhe und Brechdurch
gierung zu Düsseldorf, Jahrgang 1889 Nr. 2 S. 13, ausgege 12. Januar 1839; gegeben den 8) der Allerhöchste Erlaß vom 3. Dezember 1888, betre ffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gemeinden Linzhausen und Ockenfels im Kreise Neuwied bezüglich der zur Verlegung einer Strecke des Weges von Linzhausen nach Ockenfels erforderlichen Grundstücke, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Jahrgang 1889 Nr. 2 S. 5, ausgegeben den 10. Januar
9) der Allerhöchste Erlaß vom 3. Dezember 1888, betreffend die
Verleihung des Enteignungsrechts, sowie des Rechts zur Erhebung des tarifmäßigen Chausseegeldes an den Kreis Fischhausen für die von demselben zu bauenden Chausseen 1) vom Ende des fiskalischen Pflasters vor Fischhausen in der alten Landstraße Fischhausen — Königs⸗ berg nach Bludau, 2) von Kirschnehnen nach Michelau, 3) von Weidehnen bis zur Grenze des Forstreviers Warnicken, 4) von Pobethen über Sorthenen, Schupöhnen und Grünhof bis zu der ge⸗ planten Chaussee Kirschnehnen —Michelau bei Nautzau und 5) von Michelau nach Kranz, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg, Jahrgang 1889 Nr. 1 S. 4, ausgegeben den 3. Januar 1889; „10) das unterm 3. Dezember 1888 Allerhöchst vollzogene Statut für die Ent⸗ und Bewässerungsgenossenschaft Sinspelt⸗Mettendorf zu Mettendorf im Kreise Bitburg durch das Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Trier, Jahrgang 1889 Nr. 1 S. 1, ausgegeben den 4. Januar 1889;
11) der Allerhöchste Erlaß vom 5. Dezember 1888, betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der von der Stadt Köslin auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 6. Mai 1885 aufgenommenen Anleihe von 4 auf 3 ½ %, durch das Amtsblatt der Königlichen Re⸗ gierung zu Köslin, Jahrgang 1889 Nr. 4 S. 23, ausgegeben den 24. Januar 1889;
12) der Allerhöchste Erlaß vom 5. Dezember 1888, betreffend die Anwendung der dem Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 an⸗ gehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizeivergehen auf die im Kreise Neuhaldensleben belegene Chaussee von der Wedringen⸗ Neuenhofer Chaussee über Hillersleben bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Meseberg, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Jahrgang 1889 Nr. 3 S. 15, ausgegeben den 19. Ja⸗ nuar ;
123) der Allerhöchste Erlaß vom 12. Dezember 1888, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Guben bezüglich der zum Bau einer Chaussee von Fünfeichen über Schönfließ nach Bahnhof Fürstenberg a. O. erforderlichen Grundstücke, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O., Jahr⸗ gang 1889 Nr. 2 S. 3, ausgegeben den 9. Januar 1889;
14) das Allerhöchste Privilegium vom 12. Dezember 1888 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗Anleihescheine des Kreises Posen⸗Ost im Betrage von 100 000 ℳ durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen, Jahrgang 1889 Nr. 3 S. 21, ausgegeben den 15. Januar 1889;
15) das Allerhöchste Privilegium vom 21. Dezember 1888 wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Stettin zum Betrage von 6 000 000 ℳ durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin, Jahrgang 1889 Nr. 4 S. 25, ausgegeben den 25. Januar 1889;
16) der Allerhöchste Erlaß vom 2. Januar 1889, betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der von der Stadt Elbing auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 17. September 1875 und 4 Mai 1885 aufgenommenen Anleihen auf 3 ½ %, durch das Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Danzig Nr. 5 S. 21, ausgegeben den 2. Fe⸗ bruar 1889;
17) der Allerhöchste Erlaß vom 2. Januar 1889, betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der von der Stadt Halberstadt auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 25. Januar 1882 auf⸗ genommenen Anleihe von 4 auf 3 ½ %, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 5 S. 27, ausgegeben den 2. Februar 1889;
18) das Allerhöchste Privilegium vom 2. Januar 1889 wegen
Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗Anleihescheine des Kreises Insterburg im Betrage von 295 000 ℳ durch das Amts⸗ blatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen Nr. 7 S. 38, aus⸗ gegeben den 13. Februar 1889;
19) das Allerhöchste Privilegium vom 2. Januar 1889 wegen Ausgabe von 150 000 ℳ vierprozentiger Vorzugs⸗Anleihescheine II. Ausgabe der Westholsteinischen Eisenbahngesellschaft durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig Nr. 7 S. 43, ausgegeben den 9. Februar 1889;
2o0) der Allerhöchste Erlaß vom 9. Januar 1889, betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der von der Stadt Insterburg auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 20. November 1872 und 12. Dezember 1881 aufgenommenen Anleihen auf 3 ½ %, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen Nr. 6 S. 34, ausgegeben den 6. Februar 1889;
21) der Allerhöchste Erlaß vom 11. Januar 1889, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Berlin be⸗ züglich des zur Anlage einer Wasserleitung aus dem Müggelsee nach der Stadt Berlin in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 6 S. 37, ausgegeben den 8. Februar 1889;
22) der Allerhöchste Erlaß vom 11. Januar 1889, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Frankfurt a. M. bezüglich des zur Freilegung der Johnstraße an der Ein⸗ mündung in die Eckenheimerlandstraße in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums, durch das Amtsblatt für den Stadtkreis und für den Landkreis Frankfurt a. M. Nr. 7 S. 61, ausgegeben den 9. Februar 1889.
Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund⸗ heitsamts sind in der Zeit vom 10. bis 16. Februar cr. von je 1000 Bewohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als 11““ in Berlin 23,1, in Breslau 25,3, in Königs⸗
erg 26,9, in Köln 23,1, in Frankfurt a. M. 21,5, in Wiesbaden
14,1, in Hannover 18,5, in Kassel 19,8, in Magdeburg 22,8, in Stettin 28,7, in Altona 23,2, in Straßburg 24,8, in Metz 26,6, in München 29,0, in Nürnberg 26,0, in Augsburg 29,3, in Dresden 19,7, in Leipzig 17,1, in Stuttgart 24,4, in Karlsruhe 18,0, in Braun⸗ schweig 22,5, in Hamburg 35,9, in Wien 25,6, in Pest 33,5, in Prag 30,6, in Triest 33,6, in Krakau 28,3, in Amsterdam 27,7, in Brüssel 26,4, in Paris 23,9, in Basel —, in London 18,2, in Glasgow 25,4, in Liverpool 21,0, in Dublin 29,4, in Edinburg 19,2, in Kopenhagen 22,2, in Stockholm —, in Christiania 22,2, in St. Petersburg 31,4, in Warschau 25,6, in Odessa 29,3, in Rom 26,3, in Turin —, in Venedig 26,8, in Alexandria 50,7. — Ferner aus der Zeit vom 20. bis 26. Januar cr. in New⸗Pork 25/4, in Philadelphia 17,8, in Baltimore 16,4, in Kalkutta —, in Bombay —, in Madras 52,4.
„‚Die Sterblichkeitsverhältnisse der meisten größeren europäischen Städte haben in der Berichtswoche wieder zugenommen und wurden auf den meisten derselben böhere Sterblichkeitsziffern gemeldet als aus der Vorwoche. Einer sehr geringen Sterblichkeit (bis 15,9 pr. M. u. J.) erfreuten sich Wiesbaden, Potsdam und Charlottenburg. Günstig (bis 20,0 pr. M. u. J.) war die Sterblichkeit in Hannover, Kassel, Barmen, Erfurt, Leipzig, Dresden, Zwickau, Karlsruhe, Bremen, Mannheim, London, Edinburg. Auch in 1.S a. M., Magdeburg, Würzburg, Chemnitz, Braunschweig, Mainz, Liverpool, Christiania war die Sterblichkeit eine mäßig hohe (eiwas über 20,0 pr. M.) Hohe Sterblichkeitsziffern (über 35,0 pro Mille) melden von deutschen Städten Hamburg und Münster. — Unter den Todesursachen sind es noch immer akute Entzündungen der Athmungsorgane, die in Fiberer
e der
Kinder bedingten namentlich in Berlin und Hamburg, aber auch in
Magdeburg, Wien, Pest, miche Todesfälle. Die Theilnahme der Sterblichkeit war im Allggemeinen von je 10,000 Lebenden starben, aufs
Breslau, Warschau u.
Jahr
a. O. zahl⸗
des Säuglingsalters an eine
gesteigerte; berechnet, 1
Berlin 87, in München 73 Säuglinge. — Die Infektionskrankheiten afuhren dagegen meist eine Abnahme, nur Sterbefälle an typhösen
jebern und an
o wurden Todesfälle an Masern in Berlin, Danzig, Düsseldorf, Rümnberg, Brüssel, Amsterdam, London, Liverpool seltener, dagegen en, Köln, Paris, Wien und seinen Vororten häͤufiger. Neue Erkrankungen wurden dagegen aus den meisten Orten, aus denen Be⸗ Irichte vorliegen, häufiger, nur aus Breslau und aus den Regierungs⸗
in Mün
geringerer
bezikken Düsseldorf und Schleswig in forderte
seilt. — Das Scharlachfieber
Königsberg, Magdeburg, Wien, Warschau, St. Petersburg weniger, in Neue Erkrankungen haben Hamburg, Wien, Edinburg und St. Petersburg zuge⸗ nommen, wäͤhrend sie in Stockholm abnahmen. — Die Sterblichkeit Croup war in München, Dresden, Königs⸗ annover, Nürnberg, Magdeburg, Stettin, Wien, Warschau, St. Petersburg eine kleinere, in Stuttgart, Leipzig,
amburg, Danzig, London mehr Opfer.
in Berlin,
an Diphtherie und herg, Frankfurt a. M., H
Pocken kamen etwas häufiger zur Berichterstattung.
Elberfeld, Braunschweig die gleich große, in Berlin, Breslau, Straß⸗ burg, Pest, Prag, London, Paris eine größere als in der Vorwoche. Neue Erkrankungen gelangten in Berlin, Breslau, Hamburg, Nürnberg, Hannover, in den Recierungsbezirten Düsseldorf etwas weniger, dagegen in den Regierungsbezirken Schleswig, Stettin, ferner in Kopenhagen, Christiania und St. Petersburg etwas zahlreicher zur Anzeige. — Todesfälle an Unterleibstyphus wurden aus Pest, Paris und London in etwas größerer, aus Prag und St. Petersburg
Die Gesundheitsverhältnisse in Berlin waren in der Berichts
woche ähnliche wie in der vorangegan
enen Woche. Nur Darm⸗
katarrhe und Brechdurchfälle der Kinder kamen in gegen die Vorwoche noch gesteigerter Zahl als Todesursachen zum Vorschein und bedingten eine größere Theilnahme des Säuglingsalters an der Sterblichkeit. Sehr zablreich waren auch in dieser Woche akute Entzündungen der Athmungsorgane, doch begann die Zahl der durch sie hervorgerufenen
Sterbefälle kleiner zu werden.
dagegen nur in Hamburg Edinburg, Warschau und
Zahl mitge⸗ in Berlin, r waren in Hamburg und Kopenhagen
Brünn, Lemberg, Paris, Lyon und Venedig je 2, aus Warschau 4, krankungen an Pocken wurden aus
burg je 4 berichtet.
in etwas verminderter Zahl gemeldet. esteigert. — An Flecktyphus kamen aus
dessa je 1 Todesfall, aus St. Petersburg 3 Erkrankungen, an epidemischer Genickstarre aus Kopenhagen 1, aus dem Regierungsbezirk Königsberg 4 zur Berichterstattung. — Dem Keuchhusten erlagen in Berlin, London und Liverpool etwas weniger, in Paris, St. Petersburg etwas mehr
fälle an Pocken wurden aus Wien und seinen Vororten, ferner aus
aus
Regierungsbezirk Trier je 1, aus Pest 2, aus Wien und St. Peters⸗
Neue Erkrankungen waren
Kinder; neue Erkrankungen zahlreicher. — Vereinzelte Todes⸗ Odessa gemeldet, aus Triest und orkommen. Rom 5, aus Prag 14. Er⸗ Berlin, Breslau und aus dem
lichen Behandlung. rheumatische Beschwerden aller Art wiesen im Vergleich zur Vorwoch
keine wesentliche Veränderung auf.
Von den Infektionskrankheiten
wurden Erkrankungen an Scharlach, besonders aus der Rosenthaler Vorstadt, und an Unterleibstwphus häufiger zur Anzeige gebracht, während Erkrankungen an Diphtherie, seitigen Luisenstadt p und Masern, die nur im Stralauer Viertel und in der Rosenthaler Vorstadt in nennenswerther Zahl zur Meldung kamen, seltener „wurden. Auch eine weitere Erkrankung an Pocken kam zur Kenntn⸗hß. Erkrankungen im Wochenbett und rosenartige Entzündungen des Zell⸗ ewebes der Haut zeigten keine wesentliche Veränderung in ihrem Erkrankungen an Keuchhusten kamen seltener zur ärzt⸗
dies⸗ zeigten,
die in der
und in Moabit am häufigsten
Die Fabl der Sterbefälle sank auf 5. Auch
“
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
2. Zwangsvollstreckungen, hgnee Vorladungen u.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
dergl.
Oeffentlicher
Anzeiger.
5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 6. Berufs⸗Genossenschaften.
7. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.
8. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
62034] ba der Strafsache gegen den Rekruten Jakob Bürker, geboren den 29. Januar 1868 zu Utten⸗ hofen, Kreis Hagenau, wegen Fahnenflucht, hat auf Antrag der Kais. Staatsanwaltschaft vom 31. Ja⸗ nuar 1889 die Strafkammer des Kais. Landgerichts Straßburg in der Sitzung vom 5. Februar 1889, an welcher Theil genommen haben die Herren: Landgerichts⸗Direktor Krieger als Vorsitzender, Landgerichts⸗Rath Dr. Becker als Beist Landgerichts⸗Rath Dr. Lossen eisitzer, nach Anhörung des Landgerichts⸗Raths Dr. Becker in seiner Berichterstattung:
In Erwägung, daß der Antrag der Kais. Staats⸗ mnwaltschaft auf Vermögensbeschlagnahme nach den §§. 205 und 246 der Mil.⸗Str.⸗Pr.⸗O. und dem § 1 des Ges. v. 1. März 1850, sowie endlich des §. 1 des Einf.⸗Ges. der Mil⸗Str.⸗Pr.⸗O. in Elsaß⸗ Lothringen begründet ist,
daß die Beschlagnahme einzelner zum Vermögen des Angeschuldigten gehörigen Gegenstände nicht aus⸗
führbar ist, beschlossen:
daß das Vermögen des genannten Jakob Bürker bis zum Betrage der ihn möglicherweise treffenden Geldstrafe 3200 ℳ inkl. der Kosten mit Beschlag belegt sei, und zugleich die auszugsweise einmalige Bekanntmachung dieses Beschlusses im „Deutschen Reichs⸗Anzeiger“ verfügt und zwar in weitere An⸗ wendung der §§. 325 und 326 St.⸗Pr.⸗O.
gez.: Krieger, Dr. Becker, Dr. Lossen.
Für richtige Abschrift:
(L. S.) Der Landgerichts⸗Sekretär: Gielsdorf.
[62036]
In der Strafsache gegen den Rekruten Anton Enger aus Hochfelden wegen Fahnenflucht hat auf Antrag der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft vom 12. Februar 1889 die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts Straßburg in der Sitzung vom 12 Februar 1889, an welcher Theil genommen haben die Herren: 8
11“ als Vorsitzender,
Landgerichts⸗Rath Schimper .;
Landgerichts⸗Rath Dr. Becker als Beisitzer, „Nach Anhörung des Landgerichts⸗Raths Dr. Becker in seiner Berichterstattung; “
In Erwägung, daß der Antrag der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft auf Vermögensbeschlagnahme nach den §§. 205 u. 246 der Mil.⸗Str.⸗Pr.⸗O. und dem §. 1 des Ges. v. 1. März 1850, sowie endlich des §. 1 des Einf.⸗Ges. der Mil.⸗Str.⸗Pr.⸗O. in Elsaß⸗ Lothringen begründet ist; daß die Beschlagnahme einzelner zum Vermögen des Angeschuldigten gehörigen Gegenstände nicht ausführbar ist; beschlossen:
daß das Vermögen des vorgenannten Anton Enger bis zum Betrage der ihn möglicherweise treffenden Geldstrafe 3200 ℳ, inkl. der Kosten, mit Beschlag belegt sei und zugleich die auszugsweise einmalige Bekanntmachung dieses Beschlusses im „Deutschen Reichs Anzeiger“ verfügt und zwar in weiterer An⸗ wendung der §§. 325 u. 326 St.⸗Pr.⸗O.
gez. Krieger. Schimper. Dr. Becker.
Für richtige Abschrift:
Der Landgerichts⸗Sekretär: J. V.: Comtesse.
2) Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
2137 2 821871 Zwangsversteigerung.
Das im Grundbuche von den Umgebungen Ber⸗ lins im Kreise Nieder⸗Barnim Band 6 Nr. 406 auf die Namen 1) der minderjährigen Helene Bertha Rössel, 2) des minderjährigen Oskar August Felix Rössel, 3) der minderjährigen Marie Helene Hedwig Rössel, ad 1 bis 3 zu je 118 Antheil, 4) des Rentiers Abraham Cohn, 5) der verehelichten Steinsetzer⸗ meister Rössel, Marie Louise Emilie, geborenen Fritze, ad 4 und 5 zu je % Antheil, eingetragene, nach dem Auszuge aus der Grundsteuermutterrolle in der Wriezenerstraße Nr. 33 belegene Grundstück soll auf Antrag des Rentiers Abraham Cohn zu Berlin zum Zwecke der Auseinandersetzung unter den Miteigenthümern am 25. April 1889, Vormit⸗ tags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichtsstelle — Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel O, parterre, Saal 40, zwangsweise versteigert werden. Das Grundstück ist mit 87 ₰ Reinertrag und iiner Fläche von 12 a 22 qm zur Grundsteuer ver⸗ Wagr Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Zimmer 42, einge⸗ sehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum
falls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 25. April 1889, Mittags 12 Uhr, an obenbezeichneter Gerichtsstelle Saal 40, verkündet werden. Berlin, den 18. Februar 1889. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 53.
[62055] Aufgebot. Auf Antrag des Gutsbesitzers Theodor Knittel werden die Eigenthümer der am 15. Februar 1889 im Keller des Knittel'schen Wohnhauses zu Herms⸗ dorf aufgefundenen Geldsummen von 1
246 Thalerstücken, 1 433 Drittelthalerstücken, 1205 Sechstelthalerstücken, welche in einem eisernen und einem thönernen Topfe aufbewahrt waren, aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermine am 25. April 1889, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte ihre An⸗ sprüche und Rechte anzumelden, widrigenfalls ihnen nur der Anspruch auf Herausgabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des An⸗ spruchs noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht aber ausgeschlossen wird. 8 Wansen, den 19 Februar 1889. KBa1g1, Amtsgericht
S
[62139] Aufgebot. Auf Antrag der Arbeiterin Maren Petersdatter Frank in Hadersleben werden alle Diejenigen, welche an deren Jachtschiff „Mary“, Heimathshafen Haders⸗ leben, Unterscheidungssignal: L. C. B. T., Ansprüche, insbesondere auch Pfandrechte zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, diese ihre Ansprüche bei Vermeidung des Ausschlusses spätestens im Auf⸗ gebotstermin anzumelden, welcher auf Dienstag, den 4. Juni 1889, Vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Königlichen Amtsgericht, Zimmer Nr. 32, bestimmt wird.
Flensburg, den 23. Februar 1889. 8
Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.
8 1 8 Aufgebot.
Das Aufgebot folgender verloren gegangener Ab⸗ rechnungsbücher der Sparkasse der Stadt Magdeburg ist von den nachbenannten Personen beantragt worden: 1) Nr. 30 091 B. über 71,36 ℳ, ausgefertigt für die Geschwister Heiß, von dem Referendar Streicher von hier als Pfleger des minorennen Wilhelm August
rader.
eiß,
2) Nr. 51 557 C. über 61,92 ℳ, ausgefertigt für den Arbeiter Hermann Böttger hier, von demselben,
3) Nr. 63 874 B. über 90,49 ℳ, ansge see igt für Fräulein Else Weinlig hier, von Frau Else Kretsch⸗ mann, geb. Weinlig, in Kiel.
4) Nr. 92 777 B. über 21,13 ℳ, ausgefertigt für den Tapezierlehrling Adolf Kahlow hier, von dem Tapeziergehülfen Adolf Kahlow hier,
5) Nr. 31 308 B. über 9,83 ℳ, ausgefertigt für den Kaufmann Franz Gottwald hier, von demselben,
6) Nr. 54 829 C. über 141,57 ℳ, ausgefertigt für Ernestine Otto hier, von dem Dienstmädchen Ernestine Otto in Magdeburg⸗Neustadt,
7) Nr. 14 580 C. über 306,96 ℳ, ausgefertigt für Fräulein Aurelie Reinecke zu Langenweddingen, von derselben.
Die Inhaber der Sparkassenbücher werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 27. Mai 1889, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Domplatz 9, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Rechte anzumelden und die Bücher vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben
Magdeburg, den 15. Oktober 1888. Königliches Amtsgericht, Abtheilung 6. [38125] Aufgebot.
Das Sparkassenbuch der sparkasse zu Sorau Nr. 27 929, ausgefertigt für die Kinder des Schmiedemeisters August Hoehne in Wellersdorf, lautend über 146 ℳ 1 ₰ am 30. Juni 1887, ist angeblich verloren gegangen.
Dasselbe soll amortisirt werden.
Auf Antrag des Schmiedemeisters August Hoehne in Wellersdorf wird ein Jeder, der an dieses Spar⸗ kassenbuch irgend ein Anrecht zu haben vermeint, aufgefordert, seine Ansprüche und Rechte spätestens in dem Aufgebotstermin den 7. Mai 1889, Vormittags 11 ½ Uhr, beim unterzeichneten Ge⸗ richte, Terminszimmer Nr. III., anzumelden, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Sparkassen⸗ buchs erfolgen wird.
Sorau, den 15. Oktober 1888.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.
[61859] Aufgebot.
Das Sparkassenbuch der Sparkasse der Stadt Goldberg Nr. 12956 über 500 ℳ, ausgefertigt für den Senator Karl Thomas in Goldberg, ist an⸗
(Ehefran Juliane Friederike, geborene Dahrenstädt,
erfolgen wird. 8
Ständischen Neben⸗
des Eigenthümers Senators Karl Thomas in Gold⸗ berg, zum Zweck der neuen Ausfertigung, für kraftlos erklärt werden. Es wird daher der Inhaber des Buches auf⸗ gefordert, spätestens im Aufgebotstermin den 17. September 1889, Vormittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Terminszimmer Nr. 2, seine Rechte anzumelden und das Buch vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Goldberg, den 11. Februar 1889.
Königliches Amtsgericht.
[62116] Alufgebot. Das zum Grundbuch noch nicht übernommene Grundstück Flur VIII. Nr. 595/295 Steuergemeinde Lünen, „Goldbrink“, groß 9 a 24 qm, soll für die Gewerkschaft Eisenhütte Westfalia eingetragen werden. Auf Antrag der bisherigen Besitzer, nämlich der Erben des Fabrikbesitzers Wilhelm Potthoff zu Lünen, beziehungsweise der Gewerkschaft Eisenhütte Westfalia, vertreten durch den Rechtsanwalt Tewaag zu Dortmund, werden deshalb die unbekannten Eigen⸗ thums⸗Prätendenten und dinglich Berechtigten auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grund⸗ stück spätestens in dem auf den 3. Mai 1889, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer 23, anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen und Rechten ausgeschlossen werden. Dortmund, den 19. Februar 1889.
Königliches Amtsgericht.
[62140] Aufgebot. 8
In der Kammerrath Lembke'schen Familienstiftungs⸗ sache — L. 15 — hat das Fräulein Adelaide Louise Ülrike Lembke zu Pyritz beim Königlichen Amts⸗ gerichte hierselbst, Abtheilung für Stiftungssachen, den Antrag gestellt:
Die durch das wechselseitige Testament des Kammer⸗ raths Joachim Christian Lembke zu Balz und seiner
vom 21. Mai 1819 und das Kodizill des ersteren vom 11. Oktober 1819 errichtete, durch Beschluß des vormaligen Königlichen Ober⸗Landesgerichts zu Frankfurt a. O. vom 29. Februar 1828 bestätigte „Familienstiftung behufs der Erziehung, Ausstattung und Aushülfe der Verwandten und zur Beihülfe für die Wittwen und Greise in der Familie“ durch Familienschluß der Stiftungsanwärter
aufzuheben.
Der Rechtsanwalt Pohl zu Landsberg a. W. ist dieser Stiftung zum Pfleger bestellt.
Zum Genusse der Stiftung sind berufen:
I. die Enkelkinder und deren fernere Nachkommen: 8 19 des Amtsmanns Johann Samuel]) 8 & emke, 6. S g, 8
2) der zu Stettin verstorbenen Kriminal⸗ 8 5 1ed DorotheaChristiane, geborene ½ G emke,
S II. für den Fall, daß Berechtigte aus den zu I1 und ² genannten Familien nicht vorhanden sind,
3) die Kinder und Nachkommen des Pächters Gustav Dahrenstaedt in Balz und B
4) die Kinder und Nachkommen der Frau Bürger⸗ meister Mann, geborenen Dahrenstädt.
Behufs Beschlußfassung über den vorgedachten Antrag werden nunmehr 1
I. folgende von der Antragstellerin als Anwärter benannte und bekannte Personen:
1) die am 22. März 1826 geborene Auguste Wil⸗ helmine Esser, Tochter der verstorbenen Frau Eisen⸗ händler Esser, Caroline Florentine Sophie, geborenen Lembke in Soldin, 8
2) der am 23. Juli 1824 geborene, frühere Restaurateur August Wilhelm Esser in Pyritz, Sohn der verehelichten Brauereibesitzer Esser, Wil⸗ helmine Ulrike, geborenen Lembke,
3) die verehelichte Prediger Block, Agnes, geb. Esser, zu Pribbernow, Tochter des Posthalters Rudolf Esser, 1
2) der Kaufmann Ernst Esser in Stargardt i. P., Sohn des Posthalters Rudolf Esser,
Sh 8xZ ö Söhne des verstorbenen 5) Richard Esser in Mühlenbesitzers Franz
vritz Leopold Esser in Pyritz, 7) die Antragstellerin,
II. folgende von der Antragstellerin ebenfalls als Anwärter bezeichnete und ihrer Person nach bekannte, ihrem Leben und Aufenthalt nach aber nicht bekannte Personen:
1) der am 12. März 1798 geborene Kaufmann Carl Wilhelm Lembke, Sohn erster Ehe des Kom⸗ missarius Wilhelm Lembke in Balz,
2) der am 25. Dezember 1805 geborene Oekonom Friedrich Lembke,
3) die Kinder der verstorbenen Frau Justizaktuarius Nettelbeck in Zehden:
a. die am 30. März 1800 geborene Auguste Caroline Sophie Nettelbeck,
b. der am 4. Juni 1804 geborene Carl Georg
des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Ein⸗ stellung des
Verfahrens herbeizuführen, widrigen⸗
geblich verloren gegangen, und soll auf den Antrag Leopold Nettelbeck,
c. die am 9. Dezember 1805 Sophie Nettelbeck. d die am 9. April 1809 geborene Eulalia Phi lippine Sophie Nettelbeck, 1 e. die am 7. April 1812 geborene Amalie Ulrik Sophie Nettelbeck, 28 f. die am 9. Mai 1815 geborene Emilie Fran ziska Sophie Nettelbeck, 1
g. der am 27. Dezember 1818 geborene Victo Friedrich Carl Nettelbeck, 8 4) die Kinder des verstorbenen Regierungs⸗Raths Grano, eines Sohnes der Kriminalräthin Grano, Dorothea Christiane, geb. Lembke, 1 a. der am 18. Mai 1796 geborene Felix Grano, b. die am 15. Dezember 1798 geborene Veronic Grano, später verehelichte Hauptmann Ettinger, e. der am 5. März 1800 geborene Constantin d. der am 19. Oktober 1804 geborene Grano Emilius 14 5) die Kinder des früheren Gutspächters Gusta Dahrenstaedt: a. die am 22. November 1816 geborene Christiane Maria Helene b. der am 1. Dezember 1817 geborene Ru⸗ dolf Christian c. der am 19. Dezember 1818 geborene Christian Wilhelm Gustav
d. der am 25. November 1820 geborene Emil Gustav Wilhelm e. Felix Dahrenstaedt, 6) die Kinder der Frau Bürgermeister Mann, ge
geborene Auguste Ida
+ BX S = S 2 2 — 6
1 borenen Dahrenstaedt:
a. der 88 2. Juni 1790 geborene Carl Gottlie einri ann, 3 898 2 am 25. Juli 1793 geborene Friedrich
August Ferdinand Mann, 8 8 c. eram 1 September 1797 geborene 9 ugust Leopold
8 der am 1. Mai 1801 geborene Adolf Man Emil (CTheodor) 1
III. alle sonstigen unbekannten Anwärter und Nach kommen der zu II. genannten Personen,
gemäß §§. 20, 9 Gesetzes vom 15. Februar 1840, §§. e h und §§. 24 — 27 A.⸗G. zu C.⸗P.⸗O. aufgefordert,
82 Erklärungen über den auf Aufhebung de Stiftung gerichteten und durch Familienschluß zu erledigenden Antrag des Fräuleins Adelaide Louise Ulrike Lembke zu Pyritz spätestens in dem an 17. April 1889, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 10, an beraumten Aufgebotstermine abzugeben, widrigenfall dieselben nach Ablauf des Aufgebotstermins mi ihrem Widerspruchsrechte gegen den Eingangs ge⸗ dachten Antrag und den hierauf von dem Stiftungs richter zu erlassenden Familienschluß auf Aufhebung der Stiftung werden ausgeschlossen werden.
Landsberg a. W., den 31. Januar 1889.
Königliches Amtsgericht, Abtheilung für Aufgebotssachen.
[62136] Aufgebot.
Der Johann Heinrich Althüser von Salingen be Barop ist seit dem Jahre 1874 verschollen. Di Kinder seines verstorbenen Bruders Diedrich Her mann, nämlich: die jetzige Ehefrau Pächter Car Hollberg zu Salingen, geb. Althüser, im Beistand ihres Ehemannes, der Ackerer Diedrich Hermann Althüser, z. Z. bei Wittwe Leßmöllmann in 2. der Wilhelm Althüser zu Salingen, sowie der 2 b⸗ wesenheitsvormund, der Oekonom Heinrich Brink mann zu Salingen, haben beantragt, den Johann Heinrich Althüser für todt zu erklären.
Der Johann Heinrich Althüser, geboren am 7. November 1842 zu Salingen bei Barop, als Sohn der Eheleute Landwirth Johann Heinrich Althüser und Elisabeth Catharina, geb. Schulte, zu Salingen, wird daher aufgefordert, sich spätesten bis auf den 20. Dezember 1889, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer 27, an beraumten Termine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird
Dortmund, den 16. Februar 1889.
Koönigliches Amtsgericht.
[6214), Aufgebot. ““
1) Auf den Antrag der verehelichten Eigenthüme Firus, Caroline, geb. Wittke, zu Annenaue wird de Ehemann derselben, der Eigenthümer Wilhelm Firus welcher am 13. Juni 1878 von seinem Wohnsitz Annenaue nach Wassersleben bei Magdeburg, um seine dort aufhaltsame Ehefrau zu besuchen, gereist dort auch am 14. Juni angekommen ist, aber n an demselben Tage wieder von dort weg, angeblich noch Homse sich begeben hat und seitdem ver
ollen ist,
2) auf den Antrag des Kupferschmiedemeisters Carl Ritter zu Landsberg a. W. wird dessen Schwester, die verehelichte E“ Leix, Marie, geb Ritter, welche am 17. Januar 1876 von Landsber a. W., ihrem 1e Wohnsitz, verschwunden und bis jetzt nicht zurückgekehrt ist, aufgefordert sich spä testens im Aufgebotstermine den 30. Dezember
1889, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeich⸗
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