0,88 km), am 17. September die Verbindungsbahn Leipzig (Bayer. ahnhof) — Plagwitz- Lindenau (6,02 km), am 1. November Mügeln — Nerchau —Trebsen (23,94 km), am 1. Dezember Schönfeld — Geyer 9,04 km). — ⁷) Die Angabe bezieht sich auf 2285,90 km. ³) Die Angabe bezieht sich auf 1355,68 km. 1 9) Durch die am 18. August 1888 erfolgte Inbetriebnahme des neuen Haupt⸗Personenbahnhofes in Frankfurt a. M. hat sich die Be⸗ triebslänge um 0,58 km vermehrt. 10) Am 1. September 1888 ist die Strecke Vechta — Lohne (7,78 km) eröffnet. 1¹) Die Angabe bezieht sich auf 313,57 km. ¹2) Nur die Stammaktien Litt. A. (5 000 000 ℳ) haben 4 % erhalten.
¹8) Durch die am 18. August 1888 erfolgte Inbetriebnahme des neuen ikeehcchehn he in Frankfurt a. M. und der bezüg⸗ lichen Einführungsstrecken ist die Betriebslänge um 2,38 km vermehrt.
¹1⁴) Die hierfür in Betracht zu ziehende Bahnlänge beläuft sich auf 683,19 km.
¹⁵5) Am 2. September 1888 ist die Strecke Schwerin-—Crivitz (24,33 km) eröffnet.
¹6) Die Angabe bezieht sich auf 348,92 km.
17) 960 000 ℳ Annuität auf 64 Jahre ab 1 Januar 1873.
¹8) Kapitalwerth der Annuität.
¹9) Die Dividende von 1 % entfällt auf die Stammaktien Litt. A. (4 509 000 ℳ).
²°) Die am 21. September 1888 eröffnete Zweigbahn von Bredebro nach Lügumkloster (9,19 km) ist bis zum 1. Januar 1889 für Rechnung des Baufonds betrieben.
21) Am 28. Oktober 1888 ist die Strecke Themar— Schleusingen (11,00 km) eröffnet.
22) Die Angabe bezieht sich auf 192,54 km.
88) Am 14. Oktober 1888 ist die Strecke Tannroda —Kr. (3,37 km) eröffnet. 8
284) Die Bahn ist am 31. Dezember 1888 eröffnet. 1
2⁵) Die Bahn ist am 12. August 1888 eröffnet. 1““
26) Das Anlagekapital ist von der Gemeinde Löningen aufgebracht.
n) Die Bahn ist am 1. September 1888 eröffnet.
²8) Die Bahn ist für Rechnung des Bankhauses Erlanger u. Söhne in Frankfurt a. M. erbaut, nach Eröffnung des Betriebes ist das Eigenthumsrecht des Bankhauses an die Jever⸗Carolinensieler Eisenhahn⸗Gesellschaft übergegangen.
29) Die Garantie besteht nur für die Pr.⸗St.⸗Aktien Litt. A. (2 000 000 ℳ).
20) Ausschließlich 87 400 ℳ für Betriebsmittel und Werkstatts⸗ einrichtung, welche dem Betriebspächter gehören.
8z¹) Die Bahn ist am 17. Oktober 1887 für den Güterverkehr, am 3. November 1887 für den Personenverkehr eröffnet.
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8
8. Das Anlagekapital ist von der Stadt Osterwieck aufgebracht worden.
¹28) Die Bahn ist am 14. April 1888 eröffnet.
²⁴) Die Bahn ist vom Hessischen Eisenbahn⸗Konsortium (Darm⸗ städter Bank und Hermann Bachstein) für eigene Rechnung erbaut.
³s) Die Bahn ist am 10. Oktober 1887 eröffndte.
2²6) Wie zu 34. “
³7) Die Bahn ist am 11. Oktober 1888 eröffnet. 9) Wie zu 34 -»o) Außerdem sind 195 488 ℳ für die Dampffähr⸗Anlage zwischen Karolinenkoog und Tönning verwendet.
8 8 vislgekcpetsn ist von der Stadt Perleberg aufgebracht.
ie zu 34.
¹²) Die Bahn ist am 20. September 1887 eröffnet.
⁴⁸) Die Bahn ist vom Mitteldeutschen Eisenbahn⸗Konsortium “ Bank und Hermann Bachstein) für eigene Re chnung erbaut.
4⁴) Die Bahnen sind Eigenthum der Firma H. Bachstein, Berlin.
⁴⁵) Für das Jahr 1887 hat aus dem Betriebs⸗Ueberschuß eine Dividende nicht gezahlt werden können. Die Zinsen für die St.⸗Akt. Litt. A sind in Höhe von 3 % von der Lokaleisenbahn⸗Betriebsgesell⸗ schaft in Hamburg garantirt, während für die Zinsen der Pr.⸗St.⸗Akt. die Emissionshäuser die Garantie bis zu 4 % übernommen haben.
46) Die Bahn bildet einen Vermögensbestandtheil der Stadt Schmalkalden.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 27. Februar. Im weiteren
Verlauf der gestrigen (21.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten wies bei Fortsetzung der Berathung des Etats der Bauverwaltung, und zwar bei dem Titel, betreffend die Forderung einer ersten Rate von 200 000 ℳ zur Herstellung eines Sicherheitshafens bei Saßnitz, der Abg. Hermes auf den großen Nutzen dieser Anlage hin, sprach aber uügleich den Wunsch aus, daß man das Steinmaterial zum Ben der Molen nicht aus den Steinmassen der dortigen Umgegend nehmen möge, welche theils zur landschaft⸗ lichen Schönheit der Gegend beitrügen, theils Erinne⸗ rungen an vergangene Zeiten weckten. Vor Allem solle man vermeiden, den Opferstein auf der Stubbnitz oder die großen Steinplatten der dortigen Hünengräber zu diesem Bauzweck zu zersprengen. Man habe vor einiger Zeit that⸗ sächlich die großen Decksteine von Hünengräbern zersprengt, um damit Straßen zu pflastern. Redner wies ferner auf die von sämmtlichen Einwohnern von Saßnitz und Crampas ein⸗ gegangene Petition hin, welche darum ersuche, daß der ¼ Stunde vor Crampas in der Nähe des Schulhauses in Aussicht ge⸗ nommene Bahnhof um 200 m weiter ostwärts gelegt werde, und bat den Minister, diesem Wunsche nachzukommen. Derr Titel wurde bewilligt. Die Forderung von 58 000 ℳ zum Bau einer Lande⸗ brücke für den Hafen zu Dagebüll wurde bewilligt, nachdem der Abg. Hansen der Regierung für die Einstellung dieses Titels gedankt hatte.
Bei der Forderung von 44 400 ℳ zur Pflasterung und Beleuchtung des Treidelwegs am Verkehrshafen zu Harburg sprach der Abg. Ludowieg seine Befriedigung über diese For⸗ derung aus, die einem dringenden Bedürfniß abhelfe, wünschte aber eine umfassende Verbesserung der ganzen Hafenanlagen in Harburg. Das werde zwar mehr Geld kosten, aber wie der Abg. Dr. Windthorst sage, dürfe man Ausgaben zu Ver⸗ kehrszwecken nicht scheuen, da sie Zinsen trügen.
Der Titel wurde bewilligt.
Zum Neubau des Regierungsgebäudes in Potsdam und zum Ankauf der Baustelle werden als erste Rate 300 000 ℳ gefordert. Die Budgetkommission beantragt, die Position ab⸗ zulehnen und die hierzu eingegangene Petiton des Magistrats und der Stadtverordneten⸗Versammlung in Potsdam durch den Beschluß des Hauses für erledigt zu erklären.
Der Referent Abg. von Keudell berichtete, daß die Kom⸗ mission die Forderung abgelehnt habe, weil der in Aussicht genommene Bauplatz an der Grenze des Weichbildes der Stadt und zu weit vom Bahnhofe entfernt liege. Die Kom⸗ mission sei der Ansicht, daß auf dem Platze, an welchem das jetzige Regierungsgebäude stehe, sich ein ausreichender Neubau aufführen lassen würde, wenn man auf einem Theil des benachbarten Gartens des Ober⸗Präsidiums einen Flügel erbaue. In der Kommission sei vorgeschlagen, daß, um die Kosten für die Unterbringung der Beamten der Regierung in Miethslokalen zu vermindern, man zunächst in dem Garten des Ober⸗Präsidiums den Flügel auf⸗ führe, um dann dort, während das jetzige Gebäude abgerissen werde, einen Theil der Bureaux bereits unterzubringen.
Abg. Dr. von Achenbach: Es handele sich hier um das Unterbringen einer der größten Regierungen des preußischen Staats, worüber seit langen Jahren verhandelt werde. Das Bedürfniß eines Neubaues sei auch in der Kommission an⸗ erkannt worden. Schon gegenwärtig sei die Regierung in drei verschiedenen Gebäuden untergebracht; das jetzige Re⸗ gierungsgebäude sei baufällig, und Niemand könne die Ver⸗ antwortung für Feuersgefahr übernehmen. Den gegen⸗ wärtigen Platz habe man zu einem Neubau in den darüber gepflogenen Konferenzen einstimmig für völlig unbrauchbar gehalten, nicht weil er nicht ausreiche, sondern in Rücksicht auf den sanitären Zustand dieses Platzes. Ein Wasserabfluß sei da eigentlich gar nicht möglich. Der Platz stehe förmlich permanent unter Wasser. Allerdings seien in der Stadt zwei Grundstücke zu einem Neubau angeboten worden, selbstverständlich aber auch nicht gratis. Das eine Grundstück in der Nähe des Beassinplatzes sei aber in sanitärer Beziehung das alleerzweifelhafteste in Potsdam. Allerdings liege der in Aussicht genommene Bauplatz weiter von der Bahn, als die übrigen Grundstücke, aber höchstens doch um 5 bis 10 Minuten, und auch nach diesem Platze gebe es recht bequeme Verbindungen. Ein solches Regierungsgebäude errichte man doch nicht bloß zur Bequemlichkeit der Einwohner. Sonst könne sich die Regierung auch fragen, ob Potsdam überhaupt ein geignesgr Ort für die Regierung sei. Die meisten Bewohner des Regierungsbezirks würden diese Frage nicht bejahen. Man habe nun befürchtet, durch die Errichtung des Gebäudes würde die in Aussicht genommene Gegend gestört werden durch Anlage von Gastwirthschaften und dergleichen. Er wisse nicht, wie die Anlage eines Regierungsgebäudes die nothwendige Folge haben müsse, daß es von Schnapsschänken garnirt werde. Auch der inweis darauf, daß das Marmorpalais in ästhetischer Beziehung sehr dadurch gedrückt werden würde, treffe nicht zu, denn von jenem Platze aus sei das Marmorpalais gar nicht zu sehen. Das in Aussicht
genommene Grundstück sei durchaus zweckmäßig, die Regierung würde fern von allem Geräusch sein. Der jetzige Platz sei für einen Neubau viel zu klein und würde auch mit Zuhülfe⸗ nahme des Gartens des Ober⸗Präsidiums nicht ausreichen. Für andere amtliche Zwecke ließe sich der Platz dagegen immer noch verwenden. Der Vorschlag der Kommission, zunächst im Garten des Ober⸗Präsidiums einen Flügel zu errichten und während des Abbruchs des jetzigen Gebäudes schon dorthin Bureaux zu legen, sei unannehmbar, da man den Beamten nicht zumuthen könne, jahrelang unter dem Ziegel⸗ staub zu leiden. Die Beamten müßten vielmehr inzwischen in Miethslokalen untergebracht werden, und das würde das Pro⸗ jekt wesentlich vertheuern. Die seit Jahren von der Regierung angestellten Erwägungen seien von der Kommission in wenigen Stunden über den Haufen geworfen worden. Er bitte, den Beschluß der Kommission abzulehnen, sonst bleibe die Re⸗ gierung noch jahrelang unter den jetzigen schlimmen Zuständen.
Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum: Wenn Sparsamkeits⸗ rücksichten und Gründe der Zweckmäßigkeit dahin führen sollten, auf dem Boden des bisherigen Regierungsgebäudes den Neubau zu errichten, so dürften die Unbequemlichkeiten, die daraus etwa für den gegenwärtigen Ober⸗Präsidenten entständen, nicht in Betracht kommen. Es würde zu bedauern sein, wenn das gegenwärtige Grundstück auf⸗ gegeben werden müsse. Davon, daß es unmöglich Verwendung finden könne, habe man sich in der Budgetkommission nicht überzeugen können. Wo ein Wille sei, da sei auch ein Weg. Wenn die Baukommission, von der der Abg. Dr. von Achenbach gesprochen, einstimmig beschlossen habe, auf diesem Terrain nicht zu bauen, so glaube er, daß man wohl von vornherein nicht den rechten Willen gehabt habe, da zu bauen. Der Neubau müsse billiger herzustellen sein, als das vor⸗ geschlagene Projekt wolle. Dasselbe habe ihn an die Reichspostgebäude mit ihren reichen Anlagen und großartigen Fassaden erinnert, die, wie er glaube, das allgemeine Mißfallen erregten. Man solle lieber an den altpreußischen Traditionen der Einfachheit hängen bleiben, bei denen die preußische Staatsverwaltung ganz gut gefahren sei. Gerade jetzt, wo unsere Finanzen sich etwas aufbesserten und naturgemäß auf allen Gebieten größere Wünsche hervorträten, habe die Kommission es für ihre Pflicht gehalten, deutlich auszusprechen, daß kein großer Luxus in Bauten getrieben werden dürfe. Er verstehe ja, daß die Herren Architekten gern großartig bauten, der Staat habe ja, dächten sie, viel Geld, und dazu komme, daß es üblich sei, bei allen solchen Dingen von der nationalen Ehrenpflicht zu sprechen. Das Reich mache große Ausgaben, da habe man die Pflicht, in den Einzelstaaten die Sparsamkeit zu pflegen. Die Wohnung des Regierungs⸗Präsidenten müsse auch einfacher sein; man zahle nicht solche Gehälter, damit diese Beamten in der Lage seien, eine Wohnung von großer Ausdehnung angemessen einzurichten. Er könne das Haus nur bitten, die Vorlage abzulehnen und damit der Regierung anheimzugeben, energisch zu prüfen, ob nicht auf dem gegenwärtigen Grund⸗ stück gebaut werden könne. Sollte sie sich aber überzeugen, daß das nicht gehe, so möge im nächsten Jahre ein einfacheres Projekt vorgelegt werden.
Der Regierungskommissar, Geheime Ober⸗Baurath Endell, legte dar, daß keines der anderen zahlreichen Projekte, die geprüft worden seien, sich zur Ausführung geeignet habe. Ver gegenwärtige Vorschlag sei wohl überlegt, zweckmäßig und verhältnißmäßig billig. Im Laufe eines Jahres werde es nicht möglich sein, einen anderen Vorschlag zu machen. Der empfohlene Platz liege nicht zu weit entfernt; andere Regierungsgebäude seien nicht näher; der Platz sei etwa 1500 m vom Bahnhof entfernt, d. i. nicht weiter als vom Abgeordnetenhause bis zum Leipziger Platz. Vom Grunde des gegenwärtigen Gebäudes müsse abgesehen werden, da einmal nur unter Zuziehung des Gartens des Ober⸗Präsidenten ebaut werden könne und auch dann, da der Garten nur ööG sei, ein ungenügendes Gebäude entstehen müsse. Es handele sich nicht um einen Nutzbau, bei Nutzbauten habe die Staatsregierung stets auf Einfachheit gehalten, sondern um ein Regierungsgebäude, das der Sitz der ersten Behörden der Provinz sei. Andere Regierungsgebäude, die in den letzten Jahren gebaut worden seien, z. B. in Danzig, in Königsberg u. s. w., hätten viel mehr pro Quadratmeter ge⸗ kostet. Die Repräsentationsräume in dem vorgeschlagenen Regierungsgebäude seien nicht zu umfangreich bemessen. Bei dem von allen Seiten anerkannten Bedürfniß nach einem Neubau sei aus allen diesen Gründen die Annahme des Regierungsvorschlags dringend zu wünschen.
Abg. Kelch: Er wolle die Nothwendigkeit eines Neubaues für das Regierungsgebäude in Potsdam nicht in Abrede stellen, halte aber den von der Regierung vorgeschlagenen Bauplatz in der Weinmeisterstraße, also in der Peripherie der Stadt, für zu entlegen, sowohl für das Publikum, als auch für die Beamten. Der Magistrat der Stadt Potsdam werde es lieber sehen, wenn die Regierung in dem alten Gebäude bleibe, als wenn sie so weit verlegt werde. Es würde am besten sein, wenn die Regierung noch ein Jahr warte und dann ein Projekt vorlege, welches allseitige Zustimmung sände.
Minister des Innern. Herrfurth:
Ich kann mich darauf beschränken, Namens der Königlichen Staatsregierung die volle Zustimmung zu den Aunsführungen des
Hrn. Abg. von Achenbach auszusprechen, welcher meines Erachtens dat Bedürfniß eines Neubaues so klar dargelegt hat und ebenso die Un⸗ möglichkeit, einen Neubau in der Weise auszuführen, wie es Seitens der Budgetkommission in Aussicht genommen ist, nämlich auf dem bisherigen Bauplatze, eventuell unter Hinzunahme des zu dem Ober⸗ Präsidium gehörigen Gartens. Mit den Ausführungen des Herrn Referenten kann ich nur soweit einverstanden mich erklären, als der⸗ selbe — und zwar zum Theil in Widerspruch mit den Darlegungen des Hrn. Abg. Kelch, der ja im Uebrigen dem Antrag der Kommission beigetreten ist — das unbedingte Bedürfniß der Ausführung des Neubaues und zwar des baldigsten Neubaues eines Regierungsgebäudes anerkannt hat. Die Zustände in Potsdam sind derartig, daß nicht bloß die Gesundheit der Beamten, die in diesem Gebäude zu arbeiten haben, darunter leidet, sondern daß die dienstlichen Interessen als solche gefährdet werden.
Die Ausführung eines Neubaues auf dem bisherigen Platze und die Möglichkeit einer solchen ist auf das Eingehendste geprüft worden. Es sind besondere Projekte für einen solchen Bau aufgestellt worden; es hat sich aber herausgestellt, daß der nöthige Raum dazu nicht vor⸗ handen ist, und daß der Bauplatz auch technisch für einen solchen Bau nicht geeignet sein würde.
Meine Herren, und nun kommt noch ein wesentliches Moment hinzu, ein Moment, das in den Ausführungen des Hrn. Abg. von Achenbach gestreift und meines Erachtens von dem Hͤrn. Grafen zu Limburg⸗Stirum mißverständlich aufgefaßt worden ist. Die Aus⸗ führung eines Neubaues auf dem bisherigen Platze bedingt eine min⸗ destens theilweise Dislokation eines Theils der Regierung während des Baues. Durch diese Dislokation würden aber nicht nur die persönlichen Interessen der Beamten leiden und ihnen Unbequemlich⸗ keiten erwachsen, sondern es würden auch die dienstlichen Interessen im höchsten Grade dadurch gefährdet werden. Wir haben gegen⸗ wärtig einen solchen Bau in Ausführung; es ist dies der Neubau des Regierungsgebäudes in Hildesheim, und es zeigt sich dort bei dieser kleinen Regierung, daß es auf das Aeußerste erschwert worden ist, den dienstlichen Verkehr und die dienstliche Erledigung der Sachen in dem regelmäßigen Gang zu erhalten bei den großen Schwierigkeiten, die aus rfieser Dislokation der Regierung in verschiedene Gebäude der Stadt entstanden sind. Es würden in Potsdam bei der dortigen Regierung Uebelstände entstehen, die geradezu unerträglich sein würden.
Meine Herren, es ist dann gegen den gewählten Bauplatz das Bedenken erhoben worden, derselbe läge zu entfernt vom Mittelpunkt der Stadt bezw. vom Bahnhof. Nun muß ich sagen, in Potsdam ist man ja gewöhnlich stolz darauf, daß Potsdam nicht die zweite Residenz, sondern eigentlich eine Vorstadt von Berlin sei. Wenn auf Berliner Verhältnisse provozirt worden ist, so weise ich darauf hin, daß das künftige Berliner Polizei⸗Präsidium von den Wohnungen der Mehrzahl der Beamten des Polizei⸗Präsidiums fast doppelt so weit entfernt sein wird, wie der Bauplatz, der in Potsdam für den Neubau gewählt worden ist, von dem Mittelpunkt der Stadt oder dem Bahnhof entfernt liegt.
Wenn endlich von dem Hrn. Abg. Kelch gesagt worden ist, der Magistrat hätte sich dafuͤr entschieden, daß er lieber die Regierung in dem ausgeflickten alten Gebäude und in miethsweise beschafften Räumen belassen wollte, als einen Neubau auf dem ge⸗ wählten Platze auszuführen, so ist das von dem Ma⸗ gistrat ja eine recht billige Zumuthung; er selbst wird ja dadurch nicht inkommodirt, er bleibt nach wie vor in seinem Rath⸗ haus. Aber, meine Herren, zu der Zeit, wo geprüft worden ist, ob ein solcher Neubau auf dem bisherigen Platze möglich sein würde, ist, soviel ich weiß, mit dieser Prüfung auch der Magistrat in Potsdam mit befaßt worden, und damals hat sich bei dieser objektiven Prüfung herausgestellt, daß es unmöglich ist, einen den dienstlichen Interessen und den dienstlichen Bedürfnissen entsprechenden Bau auf dem jetzigen Grundstück auszuführen.
Ich bitte Sie deshalb, daß Sie dem Antrage, wie er Seitens der Königlichen Staatsregierung vorgelegt ist, Ihre Zustimmung nicht versagen wollen. 1
Abg. Dr. Windthorst schloß sich diesen Ausführungen an. Nachdem einmal die Nothwendigkeit eines Neubaues allseitig anerkannt, die Möglichkeit einer Ersparniß also ausgeschlossen sei, billigere und bessere Grundstücke für einen Neubau aber nicht nachgewiesen seien, bleibe nichts übrig, als der Regierung die Sache vertrauensvoll in die Hand zu legen. Daß durch die Verlegung des Regierungsgebäudes einzelne Interessen von Potsdam verletzt würden, sei wohl möglich, man habe diese Rücksicht aber auch bei anderen Städten, z. B. bei Aachen, nicht genommen.
Abg. Dr. Sattler glaubte, daß das Haus allen Grund habe, die Budgetkommission in ihrem Streben nach Spar⸗ samkeit zu unterstützen. Nicht weniger als zehn neue Regie⸗ rungsgebäude würden in diesem Etat gefordert. Hier sei der Punkt gewesen, wo die Kommission mit Recht eingesetzt habe, denn die Dringlichkeit des Neubaues sei nicht genügend nach⸗ gewiesen. Er sei schon deshalb für den Antrag der Kom⸗ mission, weil der Vertreter der in Rede stehenden Stadt, ganz gegen den bisherigen Brauch in ähnlichen Fällen, sich gegen den projektirten Bau ausgesprochen habe.
Die Position wurde nach dem Vorschlage der Budget⸗ kommission abgelehnt. 0
„Zum Neubau eines Regierungsgebäudes in Kiel wird eine erste Rate von 250 000 ℳ verlangt.
Der Referent Abg. von Keudell wies darauf hin, daß die Abstimmung nur eine vorläufige sein könne, weil zuvörderst der Gesetzentwurf, betreffend die Theilung der Provinz Schleswig⸗Holstein in zwei Regierungsbezirke, erledigt werden
müsse. Abg. Rickert beantragte, die Beschlußfassung über diesen Titel auszusetzen. Abg. von Rauchhaupt s lo sich diesem Antrage an. b S. Seteshüens und Beschlußfassung uͤber den Titel wurden ausgesetzt.
Die übrigen Titel des Extraordinariums wurden ohne Debatte bewilligt.
Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Bewilligung von Staatsmitteln zur Hebung der wirthschaftlichen Lage in den nothleidenden Theilen des Regierungsbezirks Oppeln vom 23. Februar 1881.
Die Vorlage beantragt, von den zur Ausführung von
Ent- und Bewässerungen damals bewilligten 10 060 000 ℳ 2 Millionen als Beihülfe zu Flußregulirungen für Wasser⸗ und ecesäheen und für Kommunalverbände verfügbar u machen. Abg. Zaruba sprach der Regierung seinen Dank in seinem Namen wie in dem der Bewohner des Regierungsbezirks Oppeln aus. Dem durch Hochwasser schwer geschädigten Bezirk könnten allein umfassende Regulirungsarbeiten der Ge⸗ wässer einigen Schutz gewähren. Die Drainage allein sei nicht ausreichend. Die Ueberschwemmungsgefahr sei groß. Im Kreise Ratibor sei seit 1821 schon 186 Mal Hochwasser, meistens sogar zur Zeit der Ernte eingetreten. Bei vier am verheerendsten aufgetretenen Hochwassern sei allein ein Schaden von 3 Millionen Mark entstanden, sodaß das früher wohlhabende Land einer Verarmung entgegen gehe. Er beantrage, den Gesetzentwurf an dieselbe Kommission zu überweisen, welcher die Denkschrift, betreffend Maßregeln gegen die Hochwassergefahr, überwiesen sei. 1
Abg. Schlabitz: Wenn für Ent⸗ und Bewässerungsanlagen die in Aussicht genommenen Summen wegen der mangelnden Ge⸗ nossenschaftsbildung nicht zur Verwendung gelangt seien, so lägen die Dinge bezüglich der Regulirung der Flüsse anders, wo die Summe von 570 000 ℳ völlig verbraucht sei. Er begrüße mit Freuden die Vorlage, durch welche die Regierung wieder ihr Wohlwollen gegen s alte Heimath bekundet habe. Die 2 Millionen würden außerordentlich segensreiche Früchte brin⸗ gen. Sie würden ermöglichen, sowohl die faulfließenden Flüsse, wie die Gostyne, Mletzna und Psczynna zu reguliren und große Strecken zu entsumpfen, als auch die aus anderen Gründen nothwendigen Regulirungsarbeiten der Oder und Olsa vorzunehmen. Oft werde durch diese Regulirungsarbeiten erst die Anlage einer Drainage ermöglicht. Er beantrage, den Gesetzentwurf an die Agrarkommission zu überweisen.
Abg. Münzer: Aus den Motiven der Vorlage gehe der gute Wille der Regierung hervor; der Gedanke der Nothwendig⸗ keit einer Staatsunterstützung für diesen Bezirk sei der leitende. Leider würden in vielfacher Hinsicht bei der praktischen Aus⸗ führung noch Erschwerungen in Betreff des Instanzenzuges gemacht. Alle diese Hemmnisse würden sich im Laufe der weiteren Berathung wohl noch beseitigen lassen. Die Reguli⸗ rungsarbeiten müßten möglichst gleichzeitig vorgenommen werden und in größerem Umfange. Die armen Bewohner des Landes seien nicht im Stande, selbst erhebliche Kosten aufzubringen, wodurch es unmöglich werde, daß sich zahl⸗ reichere Genossenschaften bildeten. Er beantrage, den Gesetz⸗ entwurf an eine besondere Kommission zu verweisen.
Minister für Landwirthschaft ꝛc. Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen:
Meine Herren! Ich freue mich, konstatiren zu können, daß die Vorlage eine im Allgemeinen zustimmende Aufnahme gefunden hat, und daß die daran geübte Kritik sich innerhalb der Grenzen bewegt, wie sie nothwendig gegeben sind durch die Natur der Vorlage, in deren Wesen selbst gewisse große Schwierigkeiten liegen. Das Nothstands⸗ gesetz vom Jahre 1881 mußte wie alle derartigen Gesetze mit großer Beschleunigung festgestellt werden, und so konnten auch die Unterlagen, welche gewonnen werden konnten, nur oberflächliche sein. Uebrigens war schon damals die Auffassung hier wie im anderen Hause und auch innerhalb der Königlichen Staatsregierung vertreten, daß der Betrag von 800 000 ℳ, der besonders für Flußregulirung ausgeworfen werden sollte, nicht ausreichend sei, um den gewollten Zwecken zu genügen. Man hat aber auch damals schon vorausgesehen, daß in jedem Falle es keinen Schwierigkeiten unterliegen würde, diese Fonds später zu verstärken. In der That ist denn auch nach Maßgabe der vorschreitenden Projekte dieser Fonds aus dem Flußregulirungsfonds von ¾ Million, den wir seit 1883 im Etat haben, erheblich verstärkt worden, und das damit Geleistete im großen Ganzen befriedigend und erfolgreich gewesen.
Daß in einzelnen Fällen, wie z. B. bei der Gostyne, nachträglich
noch große Arbeiten erforderlich geworden sind, hat nicht daran ge⸗ legen, daß man bei den ersten Ausführungen etwa hätte sparen wollen, sondern es liegt in den Boden⸗ und Terrainschwierigkeiten der dor⸗ tigen Gegend. Den Herren, die mit den dortigen Verhältnissen näher vertraut sind, wird bekannt sein, daß sich dort eine Art Flußtreib⸗ sand, der sogenannte Kurczawa findet, der bei Wasserbauten ganz außerordentliche Schwierigkeiten bietet. Die Befestigung der Ufer,
der Sohle erfordert ganz außerordentliche Kosten, und auch nachdem man geglaubt hat, das denkbar Sorgfältigste geleistet zu haben, kommt es doch vor, daß das nächste Hochwasser wiederum große Zerstörungen anrichtet. So ist es auch hier gewesen. Nachdem 1887 die Gostyne annähernd fertiggestellt worden ist, hat das Hochwasser von 1888 wieder sehr große Verheerungen angerichtet, die abermals große Aufwendungen nöthig machen, um den beabsichtigten Zweck voll zu erreichen. Ich glaube aber in dieser Richtung die beruhigende v. abgeben zu können, daß in jedem Fall ein so häufiger Wechsel sowohl der technischen wie der administrativen Beamten, wie er im Regierungs⸗ bezirk Oppeln in den letzten 10 Jahren stattgefunden hat, nicht weiter zu gewärtigen ist, und daß insbesondere die leitenden Techniker jetzt dort voraussichtlich dauernd beschäftigt sein werden, sodaß sie, durch die lokalen Erfahrungen belehrt, in die Lage gesetzt werden, jedenfalls den örtlichen Verhältnissen entsprechend das Ihrige zu leisten.
Der ausgesprochene Wunsch, daß zur Regulirung der Flußläufe, soweit sie aus dem österreichischen Gebiet kommen, auch dort ähnliche Arbeiten ausgeführt werden möchten, dieser Wunsch wird unsererseits auf das Lebhafteste unterstützt werden, und der Herr Regierungs⸗ Präsident in Oppeln ist bereits ermächtigt und angewiesen, mit den österreichischen Behörden ins Vernehmen zu treten, um auch die weitere Regulirung aufwärts von den verschiedenen bezeichneten Fluß⸗ läufen zu bewerkstelligen. Ich glaube mich auch in der Beziehung der Hoffnung hingeben zu können, daß mit dieser Vorlage die dringendsten und größten Mißstände auf diesem Gebiet in einigen Jahren beseitigt werden können.
Abg. Letocha wünschte, daß nicht bloß die Haupt⸗, son⸗ dern auch die kleinen Flüsse in ihrem oberen Lauf regulirt werden möchten. Man habe seit 1881 überall eine fieberhafte Thätigkeit im Drainiren entwickelt, ohne daß die nöthige Vor⸗ fluth geschaffen worden sei; dadurch hätten sich die Ueberschwem⸗ mungen vermehrt. Ehe man an weitere Drainirungen denke, seien deshalb die Flußregulirungen nöthig. Die Regulirungen müßten auch im Zusammenhange geschehen; partielle Regulirungen verursachten an anderen Stellen um so größeren Schaden. Auch das obere Weichselgebiet müsse in die Regulirung mit hineingezogen werden. Redner wies darauf hin, daß aus dem Bericht des landwirthschaftlichen Ministers an den König hervorgehe, daß auch die Bemühungen, die Separationen in den oberschlesischen Kreisen durchzuführen, ziemlich erfolglos gewesen seien. Der schlechte Zustand der Felder habe sich in Folge der unternommenen Drainirungen etwas verbessert. Daß sich die Leute nicht überall zu Drainagegenossenschaften zu⸗ sammengethan hätten, sei nicht wunderbar, es sei aber anzuerkennen, daß die General⸗Kommission in Breslau auf Anweisung des Ministers in sehr entgegenkommender Weise bei der Bildung dieser Genossenschaften verfahren sei. Vielleicht könne die Vor⸗ lage dahin erweitert werden, daß in den Fällen, wo die Sepa⸗ ration bereits erfolgt sei, Beihülfen für die Herstellung der Folgeeinrichtungen gewährt würden. Redner bat, die Vorlage der Kommission zu überweisen, welche mit der Berathung der Denkschrift über die Abwehr der Hochwassergefahren betraut sei.
Das Haus beschloß diesem Vorschlag entsprechend.
Schluß 4 Uhr. Nächste Sitzung Müttwoch 11 Uhr.
. Statistische Nachrichten.
„Statistische Jahrbuch der Stadt Berlin“ ent⸗ Schulen der Stadt im Jahre 1885 folgende Die Königlichen und städtischen Gymnasien, deren Zahl 16 ist, entgietken im Jahre 1885 zusammen 235 Klassen, in denen 406 Lehrer unterrichteten, die Zahl der Schüler betrug am Jahresschluß 8796. In den Real⸗ gymnasien mit 117 Klassen und 205 Lehrern waren am Jahresschluß 4541 Schüler. Die Schülerzahl der städtischen Gymnasien betrug Ostern 1885 7283, Michaelis 1885 7322, und in den städtischen Realgymnasien und Ober⸗Realschulen waren Ostern 1885 6305, Michaelis 1885 6324 Schüler. Das Königliche Seminar für Stadt⸗ schullehrer mit 3 Klassen hat 10 Lehrer und 95 Seminaristen, und in den städtischen Fortbildungsanstalten des Friedrichs⸗Gymnasiums, der Friedrichswerderschen Gewerbe⸗ (Ober⸗Real⸗) und der Luisen⸗ städtischen Ober⸗Realschule wurden von bezw. 9, 10, 9 Lehrern in 11, 13, 12 Klassen im Sommersemester 1885 207, 235, 231, im Wintersemester 1885/86 218, 283, 271 Schüler unterrichtet. Die höheren öffentlichen Töchterschulen, deren Zahl sich im Jahre 1885 um eine, die städtische Margarethenschule, vermehrt hat, hatten bei 104 Klassen, in denen 176 Lehrer resp. Lehrerinnen unterrichteten, 4696 Schülerinnen, im Jahre 1884 dagegen nur 4375.
„Von den Königlichen und städtischen Unterrichts⸗Anstalten des niederen Grades sind verzeichnet die Königliche Seminarschule mit 9 Klassen, 10 Lehrern und 323 Schülern, die hiermit verbundene Präparanden⸗Anstalt mit 3 Klassen, 10 Lehrern und 104 Schülern. Die städtische höhere Bürger⸗ (Mittel⸗) Schule hat 6 Klassen, 12 Lehrer und 224 Schüler; die Königliche Theaterschule (Elementar⸗
Das hält über die Mittheilungen:
schule) 1 Knaben⸗, 1 Mädchen⸗Klasse, 1 Lehrer, 6 Schüler, 30 Schülerinnen. Von den hierher zählenden Vorschulen waren 4 mit 24 Klassen, 24 Lehrern und 1121 Schülern mit Königlichen Gymnasien verbunden, 10 mit 30 Klassen, 30 Lehrern und 1603 Schülern mit städtischen Gymnasien, 8 mit 26 Klassen, 26 Lehrern und 1378 Schülern mit städtischen Real⸗Gymnasien und Ober⸗Realschulen. — Die Königliche Taubstummen⸗Schule hat 11 Klassen, 5 für Knaben, 5 für Mädchen, 1 gemischte, in 8 Stufen, 10 ordentliche Lehrer, 10 Lehraspiranten, 2 Lehrerinnen, 50 männliche, 48 weibliche Schüler. Die städtische Taubstummenschule hat 14 Klassen, 12 wissenschaftliche Lehrer, 5 Lehrerinnen, 86 männliche, 69 weibliche Schüler. Die städtische Blindenschule hat 1 Klasse für Knaben, 1 für Mädchen, 1 gemischte, 4 Lehrer, 2 Lehrerinnen, 17 männliche, 19 weibliche Schüler. Die Schule im Waisendepot mit 1 Klasse Eür. ebem und Mädchen, 2 Lehrern, hatte 28 männliche, 18 weibliche üler.
Die Gemeindeschulen, deren Zahl sich im letzten Jahre wieder von 146 auf 156 vermehrt hat, enthielten 1271 (im Vorjahre 1189) Klassen für Knaben, 1307 (im Vorjahre 1217) für Mädchen und 9 (im Vorjahre 14) gemischte Klassen, in denen 1770 wissenschaftliche Lehrer, 817 wissenschaftliche, 443 technische Lehrerinnen unterrichteten. Die Zahl der Schüler betrug am 20. Dezember 1885 143 597, darunter 73138 weibliche. Von den hinzugetretenen 167 neuen Klassen entfallen 91 für Knaben, 51 für Mädchen und 1 gemischte, zusammen 143, auf die neu errichteten 10 Schulen, 24 auf die Erweiterung älterer Anstalten, nach Abzug der eingezogenen 123 Klassen. Ein neu erbautes Schulhaus bezogen im Jahre 1885/86 die Schulen 51 und 130, 126 und 143, 133 und 149, 115 und 152, 134 und 139, 153 und 154, 155 und 156. Es befanden sich Ende März 1886 noch 31 Gemeindeschulen und 10 Filialen mit zusammen 553 ein⸗ schließlich 17 fliegenden Klassen in gemietheten Räumen, außerdem wurden für Rechnung der Kommune noch 699 Knaben, 720 Mädchen in zwei Privat⸗Elementarschulen, sowie 163 Knaben, 86 Mädchen in Kontrakt⸗Elementarschulen unterrichtet. Das Lehrpersonal an den 156 Gemeindeschulen bestand zu Ende März 1886 aus 156 Rektoren, 1554 Lehrern, 59 Hülfslehrern, 817 Lehrerinnen.
Die Zahl der städtischen elementaren Fortbildungsschulen für Knaben hat sich auf 10 vermehrt. Dieselben wurden im Sommer von 6340, im Winter von 6619 Schülern besucht. Die 8 Fortbildungs⸗ schulen für Mädchen wurden im Sommer von 1781, im Winter von 1859 Schülerinnen besucht. Die Fortbildungsschule für Taubstumme hatte im Sommer 25, im Winter 27 Theilnehmer und die städtische Fortbildungsschule für Blinde wurde Ende 1885 von 14 männ⸗ lichen und 14 weiblichen erwachsenen Blinden besucht. Zu den sonstigen mittleren und niederen Unterrichts⸗Anstalten, die unter Aufsicht von Vereinen, Kirchen und Instituten stehen, gehören die Knabenschule der evangelisch⸗böhmischen Brüder⸗Gemeinde (3 Klassen, 4 Lehrer, 71 Schüler), die Invalidenhausschule (3 Klassen, 3 Lehrer, 55 Schüler), das Luisenstift (1 Klasse, 1 Lehrer, 42 Schüler) und noch verschiedene andere.
Unter JSh der städtischen Schuldeputation standen 11 (im Vorjahre 10) höhere Privat⸗Knabenschulen mit 92 Klassen, 123 wissen⸗ schaftlichen, 24 technischen Lehrern, 1 wissenschaftlichen Lehrerin, 3505 Schülern. Ferner standen unter Aufsicht der Schuldeputation 5 Mittel⸗ und Elementar⸗Knabenschulen mit 31 Klassen, 38 wissen⸗ schaftlichen, 3 technischen Lehrern, 1076 Schülern, 49 höhere Mädchen⸗ schulen mit 408 Klassen, 330 wissenschaftlichen, 69 technischen Lehrern, 393 wissenschaftlichen, 113 technischen Lehrerinnen, 11 405 Schülerinnen, 6 Mittel⸗Mädchenschulen mit 41 Klassen, 15 wissenschaftlichen, 5 tech⸗ nischen Lehrern, 35 wissenschaftlichen, 14 technischen Lehrerinnen, 1554 Schülerinnen, 4 Mittel⸗ und Elementarschulen für beiderlei Geschlechts mit 22 ½ Knaben⸗, 221 ½ Mädchen⸗Klassen, 30 Lehrern, 27 Lehrerinnen, 1041 Schülern, 1032 Schülerinnen, und 17 sogenannte Kontraktschulen, zusammen 92 Privatschulen mit 634 Klassen, 546 wissenschaftlichen, 102 technischen Lehrern, 455 wissen⸗ schaftlichen, 134 technischen Lehrerinnen, 5785 Schülern, 14077 Schüle⸗ rinnen. Die Gesammtzahl der Klassen aller im Bericht der Schul⸗ deputation aufgeführten Schulen betrug im Jahre 1885 3914 (im Vorjahre 3729).
„In den 7 Kindergärten des Fröbelvereins fanden nach dem Jahres⸗ bericht desselben im Jahre 1885 im Durchschnitt der Monate 218 Kinder (bezw. 28, 15, 15, 30, 19, 50, 61) Aufnahme, die von je 1 bezw. 2 (zusammen 9Lehrerinnen beschäftigt wurden. Die Kinderpflegerinnen⸗ Schule des Vereins hat im Jahre 1885 39 Schülerinnen mit dem Zeugniß als Kinderpflegerin entlassen.
Die Königliche akademische Hochschule für bildende Künste besuchten im Lehrjahre 1885/86 im Wintersemester 384 Schüler, die Königliche Kunstschule der Akademie der Künste hatte im Sommer⸗ semester 20, im Wintersemester 1885/86 22 Lehrer, welche 69 Voll⸗ schüler und 239 Hospitanten bezw. 94 Vollschüler und 392 Hospi⸗ tanten in 30 bezw. 32 Klassen unterrichteten.
Die Zeichen⸗ und Malschule des Vereins der Künstlerinnen und Kunstfreundinnen: 16 Klassen, 12 Lehrer, 2 Lehrerinnen, 400 Schüle⸗ rinnen. Die mit der Königlichen Akademie der Künste verbundenen Lehranstalten für Musik sind Unterabtheilungen der Hochschule für Musik: für Komposition und Theorie (6 Lehrer), für Gesang (7 Lehrer, 3 Lehrerinnen), für Orchester⸗Instrumente (12 Lehrer), für Klavier und Orgel (9 Lehrer). Schüler im Wintersemester 1884/85 217, im Sommersemester 180.
Steckbriefe und ntzsa ns... Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. „Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
——MR;göN—
Deffentlicher
Anzeiger.
5. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 6. Berufs⸗Genossenschaften.
7. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.
8. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Steckbriefe (Kaiserlichen Konsulat in Manila, 36 Jahre alt, 7) dessen Aufenthalt unbekannt ist und welcher be⸗ schuldigt wird, durch mehrfache Verfügung über die⸗ selben Gehaltstheile fernung vom Amte die ihm als Reichsbeamten ob⸗ liegenden Pflichten verletzt zu haben (§§. 10, 72, 73, 84 des Reichsbeamtengesetzes), wird auf Grund der §§. 101, 133, 88 des Reichsbeamtengesetzes vom 31. März 1873 auf Dienstag, den 7. Mai 1889, Vormittags 9 ½ Uhr, vor die Kaiserliche Dis⸗ ziplinarkammer zu Potsdam in das Dienstgebäude des Königlichen Landgerichts zu Potsdam (Sitzungs⸗ saal) zur mündlichen Verhandlung geladen. bei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur münd⸗ lichen Verhandlung geschritten werden. dem Angeschuldigten frei, sich durch einen Rechts⸗ II. anwalt vertreten und vertheidigen zu lassen. Berlin, den 20. Februar 1889. Kaiserliche Disziplinarkammer zu Potsdam.
und Untersuchungs⸗Sachen.
[62335] Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Kellner Otto Wil⸗ helm Beau, geboren am 10. Juli 1865 oder 1866 zu Schiepzig, Kreis Halle a. S., zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin, Linienstr. 123, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Unterschlagung in den Akten J. I. a. 58. 89 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Unter⸗ suchungs⸗Gefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit Nr. 11/12 abzuliefern.
Berlin, den 23. Februar 1889.
Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht I.
Beschreibung: Alter 23 Jahre, Größe 1,72 m, Statur untersetzt, Haare schwarz, Stirn hoch, Bart kleiner schwarzer Schnurrbart, Augenbrauen schwarz, Augen blau, Nase gebogen, Zähne vollständig, Kinn oval, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch. Kleidung: heller Ueberzieher und heller Hut. Besondere Kennzeichen: Keine.
[62333] Steckbriefs⸗Erledigung.
Der hinter dem Arbeiter Albert Brauner aus Ober⸗Langenbielau unterm 29. März 1884 in Nr. 82 des Oeffentlichen Anzeigers zum Deutschen Reichs⸗ Anzeiger pro 1884 sub 16 369 erlassene und in Nr. 242 daselbst erneuerte Steckbrief ist erledigt und wird hiermit widerrufen. “
Oels, den 21. Februar 1889.
Königliches Amtsgericht. Wehowski.
(624241 SOeffentliche Ladung. Der vorläufig vom Amte suspendirte Konsulats⸗ sekretäur Edwin Theodor Leupold, zuletzt bei dem
[62334]
I. Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen den e wiessen ⸗ee 8
1) Bäcker August Dummin, geb. 28. Juni 1865 zu Lipowiec, Kreis Koschmin,
2) Maler Carl Friedrich Semmle, geb. 25. Juli 1865 zu Mötzow, SSe Max Joseph August Franke, 5. Dezember 1865 zu
4) Arbeiter Friedr. Wilh. Noack, geb. 2. April 1865 zu Luckenwalde,
5) Schuhmachergesellen Aug. Hermann Schulze, geb. 23. November 1865 zu
6) Glasergeselle Kretschmar, geb. 3. Februar 186
19. Juli 1866 zu Görsdorf, 8) Friedrich
und durch unerlaubte Ent⸗ zu Luckenwalde,
aufzuhalten, Auch Es steht weise treffenden Geldstrafe
Gegenstände nicht ausführbar
ez.) Johow. 8 8 Strafprozeß⸗Ordnung §. 326
Beschluß. durch mit Beschlag belegt.
Arbeiter Friedrich Wilhelm Berger, geb. ermann Döring, geb. 25. Juli 1866
welche hinreichend verdächtig erscheinen, als Wehr⸗ pflichtige in der Absicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß entweder das Bundesgebiet vorsätzlich verlassen oder nach erreichtem militär⸗ pflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets
8 Vergehen gegen §. 140 Nr. 1 Straf⸗Gesetz⸗
uches —, das Hauptverfahren vor der Strafkammer des Königlichen Amtsgerichts hierselbst eröffnet. Zur Deckung der jeden Angeklagten möglicher⸗ und zur Deckung der Kosten des Verfahrens wird, da eine Beschlagnahme einzelner zum Vermögen der Angeklagten gehörigen erscheint, das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der Angeklagten hier⸗
Potsdam, den 16. Februar 1889. Königliches Landgericht. Strafkammer.
Schönhanser Allee belegene Grundstück am 26. April 1889, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichtsstelle — Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 40, versteigert werden. as Grundstück ist mit 5,07 ℳ Rein⸗ ertrag und einer Fläche von 8 a 64 qm nur zur Grundsteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Äbschrift des Grundbuchblatts, etwaige zsceseunsen und andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ Sn deren Vorhandensein oder Betrag aus dem
rundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks nicht eee insbesondere derartige Ie von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden
ebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubi⸗ ger Peeer dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver⸗ theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten
nsprüche im Range zurücktreten. enigen,
gemãäß
welche das Eigenthum des Grundstücks be⸗
geb. Aufgebote,
Rathenow,
Dahme, auf den
Johannes ranz Wilhelm
zu Luckenwalde,
2) Zwangsvollstreckungen, orladungen u. dgl.
1623ss’ Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 140 Nr. 6418 lamen des Tischlermeisters Hermann Purz und des Tischlermeisters Hermann Thiel hier gemein⸗ schaftlich eingetragene, in der Oderbergerstraße und
anspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag daß Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Prschlags wird am 26. April 1889, 988 1 Uhr, an Gerichts⸗ stelle verkündet werden. Verlin, den 22. Februar 1889. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 52.