chutz nehmen. So planlos, wie er es im Eingang seiner Rede an⸗ gesehen hat, steht die Sache denn doch nicht; wir sind nicht etwa im
vorigen Jahre davon ausgegangen, daß für den ersten Lehrer das
Doppelte an Zuschuß wie für den werden sollte, und daß wir selbst gewesen wären, wenn wir Ihnen er als Becaf⸗ für beide Kategorien rgeschlagen Nein, so war es nicht gemeint. Ich entsinne mich genau meiner Aus⸗ fübrungen, ich habe damals darauf hingewiesen, daß eine Differeng der Zuschüsse für erste und zweite Lehrer von 200 ℳ gußerordentlich hhs wäre dem gegenüber, wie sich die Kosten thatsächlich gestalten
zweiten Lehrer gewährt jetzt schon v⸗eefst und ℳ
500 ℳ vo hätten.
F eerggtebalzaog beinesn ersten un vne⸗ UFhlgeden dehtens. Hen Unterschied von 200 hahen wir auch bei dieser Vorlage alten, und in diesen Vorschlag ist allerdings durch den Beschluß Seeh Kom⸗ mifsion ein sehr tiefer Schnitt gemacht worden, indem die Differenz zwischen dem Zuschuß fuüͤr den ersten und dem Zuschuß für den zweiten vollen Lehrer auf 100 ℳ herabgesetzt ist.
Es ist nun heute bereits viel gerechnet worden, und ich will die Rechnung durch meine Betrachtungen ergänzen. Der Hr. Abg. Dr. Brüel hat mit vollem Recht darauf hingewiesen, daß sowohl nach dem Regierungsvorschlag als auch nach dem Vorschlag Ihrer Kom⸗ mission es im finanziellen Effekt ganz gleich ist, wenn es sich um Schulen mit zwei Lehrern handelt. Die Kategorie dieser Schulen mit zwei Lehrern, sei es, daß sie zwei Klassen mit zwei Lehrern oder drei Klassen mit zwei Lehrern haben, ist eine verhältnißmäßig große. Nach der vor⸗
liegenden Statistik vom Mai 1886 erreicht diese Kategorie die Ziffer „von über 5700. Wenn Sie sich nun gegenwärtig halten, was der Herr Finanz⸗Minister und einige andere Redner ausgeführt haben, daß bei einer Verkümmerung der Vorschläge der Regierung gegen 23 000 Schulgemeinden benachtheiligt werden, und wenn ich nun noch die Zabl von 5700 Schulgemeinden als nicht betheiligt bei der Mesnuvospg shitdenheid zwischen Regierung und Kommission hinzufüge, so werden Sie finden, daß die Schulen, welche entweder schlechter gestellt oder nicht hesser behandelt werden, wenn Sie den Vorschlag der Kommission gunehmen, die Ziffer von über 28 000, beinahe 29 000 erreichen. Die Zahl der Schulen, welche Sie durch die Vor⸗ schläge der Kommission unter allen Umständen allein begünftigen, erreicht mithin nur die Ziffer von etwas über 5100. Die Herren ee .- aber d8-. e⸗ überden Sr. 19 8 “ von und einigen en die ulen benachtheiligen und die 5100 nicht besser bedenken. . 3 „Wenn wir von Seiten der Regierung auf die Lehrerinnen nicht weiter eingegangen sind, meine Herren, so darf ich auch an frühere Vorgänge errinnern. Das Institut der Lehrerinnen vertheilt sich sehr ungleichmäßig über den Stgat. Wir haben in der ganzen Monarchie nicht einmal 7000, etwa 6800, und von diesen LeHehenen 89e allein auf die beiden westlichen Proyvinzen über 3500, beinahe 3600. Sie ersehen daraus, wie verschiedenartig die Aenderung in den Zu⸗ schüssen für die Lehrerinnen wirken würde. Aus dieser Betrachtung komme ich nun zu dem Letzten, was der Hr. Abg, Rickert erneut die Güte gehabt hat zu sagen. Ich habe absolut keine Erfahrung gemacht, daß das vorigjährige Gesetz irgend wie dahin wirken könnte, die einklassigen Schulen zu Gunsten der mehrklassigen Systeme zu hegünstigen, und ich kann auch heute nur sagen; wie sollte denn das überhaupt möglich fein? Der Hr. Abg. Rickert und zahlreiche andere Herren dieses Hauses werden ja wissen, was eine einklassige Schule nach dem Gesetz und nach den Thatsachen erfordert. Eine einklassige Schule mit einem nzelstehenden Lehrer bedarf eine ganz andere Lehrerwohnung, eine ganz andere Dotation in Bezug auf Land, auf Naturalien, auf Heiz⸗ material, kurzum auf Alles, was des Lebens Nothdurft und Nahrung erfordert. Und wenn Sie damit nach unserer Gesetzgebung und nach den Thatsachen die Dotationen für einen zweiten oder folgenden ehrer vergleichen und irgend einen Menschen, der mitten im Leben steht, fragen: willst du lieber einen zweiten Lehrer nsetzen mit einem Zuschuß von — meinetwegen 350 ℳ — oder einen einzelnen oder ersten Lehrer mit einem Zuschuß von vielleicht 500 ℳ dotiren? — dann wird er sicherlich vom finanziellen Standpunkt das Erstere vorziehen, denn die Differenz zwischen dem sten und dem zweiten Lehrer ist eine unendlich größere in Bezug uf die Belastung der Schulgemeigde, als wie 200 ℳ ch kann mich auch als Unterrichts⸗Minister doch davon gar nicht frei machen, daß ich für den größten Theil des Landes die einklassige Schule für das absolut Nothwendige erachte. In entwickelten Gegenden mit reicher Bevölkerung marschirt das Unterrichtswesen schon von selbst, aber in dünnbevölkerten Landstrichen, im Gebirge, in der Niederung, auf den Nehrungen, in Forstgegenden krankt das Schulwesen selbstverständlich an den schweren Lasten, die wenigen Kindern gegenüber wenige Pflichtige erfüllen müssen, und darum muß ich, wie ich neulich auegefuͤhrt habe, mir immer gegen⸗ wärtig halten, daß über die Hälfte unserer Kinder, ungefähr 2 ½ Mil⸗ ionen, in einklassigen Volksschulen ihren Unterricht empfangen oder in Schulen mit einem Lehrer, welche nur 2 Klassen nominell haben. Es bestehen lange noch nicht Fenduh derartige Anstalten. Sehen Sie 3
sich die Statistiken an: wir haben jetzt noch in relativ entwickelten Gegenden Schulwege von 3, 4, 5 km, abex die Statistik zeigt auch Entfernungen von 8 und 9 km. Diese Schwierigkeiten lassen sich nicht alle überwinden, aber wir müssen doch dahin streben, daß es kein Kind im preußischen Stagt giebt, welches keinen Schulunter⸗ Fücht kmpfßggt oder nur mit Ueberwindung ungewöhnlicher Schwierig⸗ keiten, Auf den Nehrungen z. B. haben wir oft mit Mühe Schulen eingerichtet, zu denen die Kinder doch noch 8 bis 9hkm zu gehen haben, und diese armen Kinderchen — es mag ja falsch sein — stehen meinem Herzen eeleene en näher als die Kinder in gut entwickelten und wohl⸗ 1 Sn mndn. — 5 Mun erkenne ich an, daß bei den Bemühungen, auch in den Fällen veses Gesetzes ausgleichend Gerechtigkeit zu üben, wir uns 88 ver⸗ schiedenen Ausgangspunkten bewegen können, aber ich möchte den letzten Herrn Vorzehner dgrauf hinweisen, daß, wenn er hervorgehohen hat, bet die öftlichen Provinzen durch die Dotation vom Jahre 1885, wo halb nach Fläche, halb nach Einwohnerzahl die Stagtszuschüffe ver⸗ meilt worden sind, eine hohe Bevorzugung des Ostens gefunden haben, viese Behauptung generell nicht zutrifft. Dem gegenüber darf; ich arauf hinweisen, daß wir auch noch andere Verwendungsgefetze gehabt Haben. Ich erinnere an, das letzte Gesetz von 1885. Da war der Hr. Abg. Rickert anderer Meinung. Der Ueberschuß der landwirth⸗ schaftlichen Zölle wird zu † nach der Grund, und Gehäudesteuer und zur zu † nach der Ziffer der Bevölkerung vertheilt. Das ist wieder in ganz anderer Maßstab, und ich glaube nicht, daß die östlichen Provinzen ganz besonders begkückt sind über diese Art des Maßstabes. lso, meine Herren, bei jedem V fseih a gettah zeigen sich Fioßf Schwierigkeiten. Wir würden, selbst wenn ich Ihnen die einge⸗ hendste Statistik vorlegte, doch nicht dahin kommen, mit einiger Sicherheit hach Mäßgabe des wirklichen Bedürfnisses Zuschüsse vertheilen zu foͤnnen. Es handelt sich um 34 000 Schulgemeinden. Wir sind ganz ußer Stande, die Verhältnisse von 34 000 Schulgemeinden gegen inander abzuwägen und jeder das richtige zu geben, älbst Wach en von den unausgesetten Schwankungen in den Ver ältnissen. Wir können es felgs. nscht in Ansehung der Provinzen, in Ansehung der Kreise. Die Regterung ist dem von Ihnen selbst gegebenen Vorgange bei dem Lehrerpensionsgesetz gefolgt und hat vor⸗ „Heschlagen, 8 Schulgemeinde eine hbestimmte Summe zu geben, Suf welche sie sicher technen kann. Und Ihre Beschlüfse vom vorigen Fabre haben diese Sicherheit noch vermehrt. Sie sind dahin gegangen, daß selbst dann, wenn etwa durch eine ganz vusnabassweife hohe Döotstion der Zulchuß der Gemeinde zum Lehretgehalt niedriger war als 400 ℳ, der hiexaus sich ergebende Ueberschuß nicht an den Stgat zurückkallen kann, Sie haben vielmehr img 5. 2 deß Gesetzes pon 1888 eine ganze Reihe von 8 8 i nech an enas men. so daß der etmaige Ueberschuß mene m Gunsten der Gemgeinde zur Verwendung kommen muß. Mit ist gegenmwärtig fein Fall hekannt, wo es eine Gemeinde giebt, e nicht in bfstc. ware, die für den ersten Lehrer bestimmten 100 vollktändis für sich zu perwenden. Meine Herren, nun der letzte Geflchtepunkt! Daß diese 400 ℳ
oder 200 ℳ un wi der Heczen 12 een bie Neslerungsvürlage gesprochen haben, kann man zügeben, aber, wie Sie den Fonds für die Lehrerpensionäre vermehrt ägen. g. Unregelmäßigkeiten innerhalb der Schul⸗ gen huszu n. so perfe 2 Wemeinden auch noch hes zroßen Unterstühungsfonds in Kap. 121 Tit. 27, den Sie in der Kommission in den Bereich Ihrer Betrach⸗ tungen gezogen haben. Sie sehen aus den en, welche dem KaheChsbeeicht beiliegen, daß ungefähr no Millionen verwendet werden, um die Lasten der Schulgemeinden zu erleichtern und die Verwendung dieses Betrages findet, soweit es überhaupt im Bereich der Möglichkeit liegt, durchaus nach Maßgabe der be⸗ stehenden Verhältnisse, der efeihhnen Leistungsfähigkeit statt. Diese 7 Millionen, meine Herren, bleiben dem Unterrichtswesen er⸗ halten und werden, wie ich Ihnen versichern kann, nicht etwa allein 9 Gunsten des platten Landes verwendet, sondern kommen auch den kleinen Städten zu Gute. Ich kann Sie versichern, daß nach dieser Richtung hin der 2nch angestrebt und das versöhnende Moment der ausgleichenden Gerechtigkeit nicht außer Acht gelassen, wird. Im Nebrigen kann ich nur sagen, man freut sich, einmal einer Diskussion beizuwohnen, wo man sich ü⸗ die Verwendung von
chmiͤßig wixken, nenn man sich guf den Stagdpunkt Feegene.
über Ueberschüssen zu Gunsten des Volksschulwesens streitet, im Gegensatz zu früheren Verhandlungen, wo nur über den Druck der Lasten ohne Hoffnung, sie durch Zuschüsse zu erleichtern, verhandelt wurde. Ich will wünschen, daß wir noch öfters solche Diskussionen haben, wie
eute. Die Diskussion wurde geschlossen.
Bei der Abstimmung wurde der Antrag Holtz auf Ge⸗ währung eines Staatsbeitrages von 500 ℳ für die ersten und alleinstehenden Lehrer abgelehnt; ebenso der Antrag von Oertzen (470 ℳ); der Kommissionsantrag (450 ℳ) wurde angenommen.
Der Staatsbeitrag von 350 ℳ für die anderen ordent⸗ lichen Lehrer wurde ebenfalls genehmigt.
„ Für die Lehrerinnen wurde der Staatsbeitrag auf 250 ℳ (in der Vorlage 150 ℳ) mit 146 gegen 140 Stimmen an⸗ genommen.
Der Kommissionsbeschluß wurde also in allen seinen Theilen aufrecht erhalten.
Artikel II lautet nach dem Beschlusse der Kommission:
„Wo bei Volksschulen für Kinder, welche innerhalb des Bezirks der von ihnen besuchten Schulen einheimisch sind, eine Erhebung von Schulgeld noch stattfindet, fällt dasselbe in demjenigen Betrage fort, um welchen gemäß der Vorschrift in Artikel I eine Erhöhung des aus der Staatskasse zu leistenden Beitrags zu dem Dienst⸗ einkommen der Lehrer eintrxitt. Das hiernach einstweilen vom 1. April 1889 ab noch zulässige Schulgeld ist nach §. 4 Nr. 2 des Gesetzes vom 14. Juni 1888 erneut festzustellen.“
Den letzten Satz hat die Kommission hinzugefügt, um den Kreisausschüssen das Recht zu einer erneuten Festsetzung des zulässigen Schulgeldbetrages zu geben.
Der Abg. Wessel beantragte, an Stelle der Worte „um welchen gemäß der Värschrist in Artikel I eine Erhöhung des aus der Staatskasse zu leistenden Beitrags zu dem Dienst⸗ einkommen der Lehrer eintritt“ zu setzen:
„um welchen in Folge der Einrichtung neuer Schulstellen in einem Schulverbande nach dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 14. Juni 1888 oder gemäß der Vorschrift in Artikel I des gegen⸗ wärtigen Gesetzes eine Erhöhung des Staatsbeitrages zu dem Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen bereits eingetreten ist oder fortan eintritt“.
Abg. Wessel empfahl seinen Antrag welcher den Zweck verfolge, die Beseitigung des Schulgelbes, die ja allseitig gewünscht werde, zu belcglerigen
„Abg. Melbeck bat, daß die Provinzialverwaltung in den Fällen Widerspruch erheben möchte, in welchen die Gemeinden bon nicht einheimischen Kindern übermäßiges Schulgeld er⸗
öben.
Abg. Dr. Brüel beantragte, in dem Antrage Wessel die Worte „zu dem Diensteinkommen der Lehrer“ zu streichen.
Abg. Wessel erklärte sich mit dieser Abänderung seines Antrages einverstanden.
Der Art. II der Kommissionsvorlage wurde hierauf mit dem so abgeänderten Antrage Wessel angenommen.
Die Artikel III und I sind unverändert geblieben; die⸗ selben lauten:
Artikel III. „Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem 1. April
1889 in Kraft.“ „Mit der Ausführung dieses Gesetzes werden der
Artikel IV. Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten und der Finanz⸗Minister beauftragt.“
„Die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen wurden für erledigt erklärt.
Der Rechenschaftsbericht über die Verwendung der flussig gemachten Bestände der im §. 94 der Hinterlegungsordnung vom 14. März 1879 bezeich⸗ neten Fonds und der im §. 95 Abfat 3 vazelbt erwähnten Gelder für das Jahr 1888 wurde durch Kenntnißnahme für erledigt erklärt.
Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Heranziehung der . u. s. w. mit Präzipualleistungen für den egebau in der Provinz Schlesien.
Abg. Dr. Kelch hat, daß auch die gesetzgebenden Körperschaften dazu beitragen möchten, unnöthige Fremdwörter in der Sprache zu vermeiden, nachdem von Allerhöchster Seite mit diesem Beispiel vorangegangen sei. Für den usdruck „Prä⸗ zipualleistung“ lasse sich leicht ein vollständig gleichwerthiges und Reichberechtigien, deutsches Wort finden, z. B. Vorweg⸗ leistung. Im §. 3 seien ebenso die Worte „in verster Instanz“ entbehrlich, zumal sie nach dem Landesverwaltungsgese felbn⸗ verständlich seien; in dem ähnlichen Gesetz für die Provinz Sachsen fänden sich dieselben auch nicht.
Abg. Dr. Lieber fragte, warum der Anregung des Kommunal⸗ Landtages des Regierungsbezirks Wiesbaden, ein ähnliches Ggen sar diesen Bezirk vorzulegen, bis jetzt nicht Folge ge⸗ geben sei.
Der Regierungskommissar, Geheime Regierungs ⸗Rath Kiesel, erklärte, daß auch für die übrigen Provinzen ähnliche Gesetze erlassen werden würden, sobald die Provinzial⸗Landtage sie forderten.
Abg. Knebel sprach üͤber diese Erklärung seine Vesriszicqung aus und wünschte speziell für die Rheinprovinz ein solches
Gesetz.
dibg, von Schalscha: Nachdem von den verschiedensten Theilen der Monarchie der Wunsch ausgesprochen worden sei, daß ihnen ein ähnliches Gesetz, wie es jetzt Schlesien erhalte, zu Theil werden Nee. alte er für angemessen zu erklären, daß er dieses Gesetz bankbarst begruße, gleichviel, ob mit oder ohne Fremdwort.
6„Damit schloß die erste Berathung; ohne Debatte wurde die Vorlage auch in zweiter Berathung angenommen.
In erster und zweiter Berathung wurde der Gesetz⸗
entwurf, berbeffend die Prrichtung eines Amts⸗ gerichts in Herne; ohne Debatte genehmigt.
betreffenden Gesetzesbestimmungen,
zuen wir azns zur Entlastung der Bebatie angenonhmen
zuzugeben, und
n zweiter Lesung wurde der Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Abänderung und einzelner, die Dienstvergehen der nicht richterlichen Beamten nach kurzer
Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Erleichterung der Abveräußerung einzelner Theile von Grundstücken in der Provinz Hannover.
Abg. Ludowieg: Der Gesetzentwurf bezwecke, das Pro⸗ vinzialrecht Hannovers in Uebereinstimmung mit den anderen Provinzialrechten zu bringen. Es werde hier durch Ueber⸗ tragung altpreußischer Bestimmungen auf Hannover eine Lücke der Gesetzgebung ausgefüllt. In Hannover habe man bisher von der Bestimmung über die Abveräußerung in der Grund⸗ buchordnung keinen Gebrauch machen können, weil die Be⸗ stimmung gefehlt habe, von welcher Behörde die Unschädlich⸗ keitsatteste ausgestellt werden sollten; der Paragraph sei in Hannover virtuelles, nicht aktuelles Recht gewesen.
Abg. Boediker: Bedenklich für die anderen Provinzen könne die Einführung der Bestimmung sein, da zu öffent⸗ lichen Zwecken unentgeltlich Gutstheile oder Zubehörstücke ab⸗ Fecbaten seien, sofern die Generalkommission bescheinige, daß ie Veräußerung den Berechtigten unschädlich sei. Für seine Provinz stimme er dieser Bestimmung gern zu.
Abg. Brandenburg: Die Weitläufigkeit der Ausstellung von Unschädlichkeitsattesten könne besser durch Aufstellung einer allgemeinen Unschädlichkeitsregel beseitigt werden.
Der Gesetzentwurf wurde darauf in zweiter Berathung en bloc angenommen.
Schluß gegen 3 Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 11 Uhr.
— Die in der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten bei Beginn der Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Ergänzung des Ge⸗ setzes über die Erleichterung der Volksschullasten vom 14. Juni 1888, von dem Finanz⸗Minister Dr. von Scholz gehaltene Rede lautete:
Den Gesichtspunkten, von welchen die Staatsregierung bei der
zur Diskussion stehenden eeh ehg9; ausgegangen ist, die ihr
wesentlich zu Grunde gelegen haben, ist in Ihrer Kommission nicht Rechnung getragen worden. Es sind Gegenvorschläge gemacht worden, welche, wenn sie selbst auf thatsächlich zutreffenden und erweisbaren Voraussetzungen beruhten, dennoch geeignet wären, die ernstesten Be⸗ denken zu erwecken.
Meine Herren! Für die Staatsregierung war es ja ganz zweifel⸗ los gegeben, nicht im Entferntesten etwa die Absicht ihrerseits hegen und zur Ausführung bringen zu wollen, mit der jetzigen Gesetzes⸗ vorlage eine Korrektur des Gesetzes vom 14. Juni 1888 vorzunehmen. Wenn Sie sich erinnern, wie das Gesetz vom 14. Juni 1888 — das ist also etwa vor 9 Monaten — zu Stande gekommen ist, daß von allen Seiten Nachgiebigkeit in verschiedenster esr hat geübt werden müssen, um jenes Gesetz glücklich zu Stande zu bringen, dann wäre es, glaube ich, nicht weise, an einer solchen Gesetzesvorlage nach kaum 9 Monaten eine Korrektur üben zu wollen. Dieser Gedanke hat jedenfalls — ich bitte das festzuhalten — der Regierung absolut ferngelegen und liegt ihr noch fern. Wir haben insbesondere, meine Herren, auch nicht im Entferntesten eine Korrektur eintreten lassen wollen zwischen dem Verhältniß des Gesetzes vom 14. Juni 1888 zu der Beseitigung des Schulgeldes. Wenn Sie sich wiederum, wie ich bitten darf, erinnern wollen, so ist das Gesetz vom 14. Juni 1888 nicht ergangen als ein Gesetz zur Aufhebung des Schulgeldes, sondern als ein Gesetz zur allgemeinen Erleichterung der Volksschullasten, und es ist mir die Verwendung dessen, was auf die Gemeinden ver⸗ theilt werden sollte, helassen worden mit dem Modus, da da, wo das Schulgeld noch bestände, die Verwendung zunächst zur Beseitigung des Schulgeldes dienen werde. Hätten wir etwas Anderes gewollt, so wäre es für uns unendlich billiger gewesen, dann brauchten wir bloß circa 10 Millionen zu opfern, damit hätten wir das Schulgeld überall aufheben können, das wäre natürlich die schreiendste Ungerech⸗ tigkeit gewesen, und deshalb haben wir das nicht vorgeschlagen; aber so sehen wir es auch jetzt an, für uns ist nicht das maßgebend für die Vertheilung oder überhaupt für die Gestaltung des Gesetzes die Thatsache, daß noch 2 Millionen Schulgeld irgendwo im Lande erhoben werden, sondern wir wollen nichts weiter als einen Weiterbau auf den Grundlagen des Gesetzes vom vorigen Jahre, einen Weiterbau, wie ihn die Gunst der Finanzlage in diesem Jahre nach Auffassung der Regierung ermöglicht; der Weiterbau, meine Herren, muß natürlich dasselbe Gesicht, dieselbe Konstruk⸗ tion zeigen wie der Unterbau, sonst wäre er kein Weiter⸗ bau. ir können also garnicht den Gedanken haben, hier der großen Forderung, gerichtet auf ein „organisches“ Gesetz, etwa ent⸗ sprechen zu wollen; es wird, wie es hier mit so vielem Tadel im vorigen Jahre gesagt worden ist, ein „mechanisches“ Gesetz bleiben müssen der Weiterbau sowie der Unterbau; aber, meine Herren, in demselben Geist, in dem wir angefangen haben, eine allgemeine gleichmäßige Erleichterung der Schullasten! Wir sind 5 Zeit ausgegangen davon, daß im Lande notorisch und ohne
ntersuchung der Einzelheiten, die Kommunal⸗ und Schullasten drückend empfunden werden, und daß von diesen drückend empfundenen Lasten die Schullasten die bei weitem drückendsten sind; und wir haben, um schnell das, was vorhanden war, nutzbar zu machen, zur Erleichterung dieses Drucks Ihnen vorgeschlagen nach einem Vorgange, den wir hier der Initiative dieses Hauses ver⸗ dankten, die Staatskasse gleichmäßig zu betheiligen an den Ausgaben für jede Lehrerstelle. Das war ganz unbedenklich, weil die Betheiligung überall zweifellos erheblich hinter dem nothwendigen Auf⸗ wand zurückblieb, weil diese geringe Entlastung für die Bedürftigen etwas sehr Werthvolles, für die wohlhabenderen und entwickelteren Grmeinden zwar etwas weniger Wichtiges, aber immer doch auch etwas Erleichterndes war und weil deshalb der allgemeinen Rücksicht so weit wie möglich auch nur auf diesem Wege entsprochen werden konnte.
Meine Herren, was schlägt nun statt dessen Ihre Kommission Ihnen vor? Sie sollen den saäͤmmtlichen Gemeinden, welche bei den
alleinstehenden Lehrern betheiligt sind, und bei den ersten Lehrern, auch den übrigen Gemeinden nur 50 ℳ von der jährlichen Leistung abnehmen. Sie sollen den Gemeinden, welche bei der Unterhaltung zweiter und weiterer Volksschullehrer betheiligt sind, 150 ℳ, also das Dreifache von dem pro Jahr zulegen, und endlich für die Lehrerinnen, bezüglich deren poriges Jahr schon die Regierung nicht gern den weitergehenden Vorschlägen, zu⸗ stimmte, abermals eine Zulage von 100 ℳ gewähren.
Diese Vorschläge sind das Gegentheil von einer allgemeinen und leichmäßigen Erleichterung der Volksschullasten im Lande. Meine
erren, in ganz runden Zahlen bitte ich, Ihnen das vorrechnen zu dürfen. Wir haben ungefähr 34 000 öffentliche Volksschulen, und davon sind 23 000, also mehr als zwei Drittel solche, die nur mit einem Lehrer besetzt sind; übrig bleihen ca. 11 000 Volksschulen, die mit mehr als einem Lehrer besetzt sind, also noch nicht der dritte
Theil.
Nun schlägt die Kommission vor, über zwei Drittel aller Volks⸗ schulen, über 23 000 Volksschulen alfo, nur mit einer Minimaljahres⸗ erleichterung von 50 ℳ zu bedenken, und das, um den 11,000 übrig⸗ bleibenden Schulen dreimal soviel für jeden folgenden Lehrer außerdem einem ganz geringen Bruchtheil von Gemeinden, wenigen Tausend im Lande, welche Lehrerinnenstelen an den öffentlichen Volksschulen haben, wieder eine Erhöhung des Beitrages des Staats zuzuwenden. Dies ist, wie ich mir schon erlaubte auszuführen, das Gegentheil einer gleichmäßigen und allgemei ht Volk 8 llasten;
das
beyyweckt offe vaess als Gesetz hegrüßt haben, und dazu Ünterstellungen, von denen
ar eine Korrektur dessen, was wir im Juni vorigen dazu sind wir nicht bereit. Die hre Kommission dabei ausgegangen ist, - unbeweisbar und thatsaäͤchlich unzutreffend; es komm
er im
gemeinen darauf hinaus, gerade die dürftigsten Gemeinden am wffgsten zu berücksichtigen und den vermögenden und reicher ent⸗
wicke
ten Gemeinden einen großen Löwenantheil an dieser neuen Last
des Staats zuzuwenden, ein Bestreben, was wir auch nicht mitmachen
können.
In der Kommission — ich muß mich an den Kommissions⸗ bericht halten, vielleicht haben die Verhandlungen noch ausführlicher
stattgefunden — nach
dem gedruckt vorliegenden Bericht sind die
Gründe, welche für eine so folgenschwere Abweichung von der Re⸗ gierungsvorlage geltend gemacht werden, meines Erachtens äußerst
dürftig und unrichtig. Es wird da gesagt:
Von einer Seite wurde darauf hingewiesen, daß der bereits für jede erste Lehrerstelle zahlbare Staatsbeitrag von 400 ℳ bei vielen Lebrerstellen auf dem Lande diejenige Summe decke, welche
die Gemeinden zu Schulzwecken aufzuwenden haben.
ß nicht, welche Statislik dem geehrten Herrn, der diese hat. Es kann ja daß hier und da eine Ausnahme, ein weißer Sperling
Ich wei Meinung ausgesprochen hat, zu vorkommen,
Grunde gelegen
unter den Gemeinden existirt, dem wirklich mit den 400 ℳ alles abgenommen ist, wozu die Staatsbeihülfe überhaupt verwendbar ist; daß das aber bei „vielen⸗ Gemeinden oder felbst nur bei einer An⸗ zahl von irgen welcher Erheblichkeit für die Beschließung des Gesetz⸗
ebers der Kachweis.
all sein kann, bestreite ich entschieden und erwarte den Auch der folgende Satz ist mithin falsch:
Diese Gemeinden würden also von den durch den Gesetzentwurf noch in Aussicht gestellten 100 ℳ gar nichts bekommen, dieser
Betrag vielmehr der Staatskasse verhleiben.
Es gewinnt den Anschein, als ob der geehrte Herr angenommen
hätte,
wir wollten ein siskalisches Kunststücchen machen, indem wir
neue 100 ℳ präsentirten in der Hoffnung, daß wir davon wenigstens
die Hälfte in fisco behalten würden.
Auf solche Rechnungen hin
machen wir die Gesetze überhaupt nicht, am allerwenigsten aber die⸗
jenigen, welche die ausdrückliche Bestimmung haben, der Lasten beizutragen. Es wird fortgefahren: Es sei daher richtiger, mit dieser eventuell in
den Summe die Städte und größeren Landgemeinden in
zur Erleichterung
Ausfall kommen⸗
Fabrik⸗
und Industriegegenden, welche Schulen mit mehreren Lehrern hätten, im vorliegenden Falle mehr zu berücksichtigen, und wurde deshalb der Antrag gestellt, im Artikel I unter 1 statt 500 ℳ zu setzen
460 ℳ und unter 2 statt 300 ℳ zu setzen 360 ℳ
Es wird dann ausgeführt, die Schulnoth fange erst mit dem
zweiten Lehrer an.
Eine irrigere Ansicht kann es kaum geben. Die
Schulnoth fängt vor dem ersten Lehrer an; die Leute, welche nicht das Glück haben, in den Städten zu wohnen, welche ihre Kinder 2 bis 3 km weit zur Schule schicken müssen, die empfinden das Bedürfniß, eine Schule mit einem Lehrer zu haben, so dringend wie Niemand anders. Diese Ge⸗ meinden sind bereit, sich selbst weit mehr als eine Gemeinde sonst zu besteuern im Interesse der Erlangung einer einklassigen Schule. Sie
tragen daran dann guch am schwersten. Die Gemeinden werden im All⸗ gemeinen dagegen viel mehr sich ärgern und Fthigen lassen, wenn es sich darum handelt, für 100 Kinder die Orteschule größer zu machen oder einen zweiten Lehrer anzustellen, dazu sind sie schon meist weniger geneigt, sie glauben lieber, daß ein Lehrer ebenso gut 90 und 100 Kinder noch unterrichten könnte; wenn sie die Schule nur am Orte haben: das Ansinnen, einen zweiten Lehrer anzustellen, begegnet daher mehr Neigung zum Protest, zu Einwendungen, und in diesem Sinne kann man vielleicht davon sprechen, daß die Schulnoth erst mit dem zweiten Lehrer beainne; daß aber für den ersten eehrer im Allgemeinen im Lande viel mehr Leistungen zu tragen und noch zu übernehmen sind, das ist zweifellos. Wir haben noch lange nicht die Möglichkeit, daß auch nur in der küberwiegenden Mehrzahl der Ge⸗ meinden am Orte unterrichtet werden könne, und jeder Groschen den Sie von der Beihülfe für den ersten Lehrer abziehen, erschwert die Er⸗ reichung des Ziels, daß wir erste Lehrerstellen für das Land in dem erwünschten Maße erreichen. . B Aus den Ausführungen des Kommissionsberichts entnehme ich dann noch als einen geltend gemachten Gesichtspunkt auf Seite 5, da die Gemeinden mit nur einem Lehrer nun ihre Aufwendungen zu den Schullasten mit den bereits vorhandenen 400 ℳ größtentheils gedeckt hätten, das fünfte Hundert Mark also nicht mehr absorbirten, so sei es besser, dieselben gleich zur Verwendung für die zweite Lehrer⸗ kategorie zu verwenden. Es wird dieser Gedanke hauptsächlich be⸗ gründet mit der Thatsache, daß an den bisherigen Staatszuschüssen gewisse Zurückziehungen, Ersparungen, über die wir uns ja schon bei der Berathung des vorjährigen . unterhalten und klar ge⸗ macht haben, gemacht worden seien. Der geehrte Herr hat nun ohne Weiteres gefolgert, diese Ersparniß könne nur bei Stellen mit einem Lehrer eing tren sein, und daraus ergebe sich schon, daß für diese der volle Bedarf gedeckt sei. Das ist ein Irrthum, eine Statistik hat dem geehrten Herrn nicht vorgelegen, worauf sich seine Behauptung gründet; eine solche liegt auch jetzt noch nicht einmal der Centralstelle vor; es wird noch einiger Zeit bedürfen, ehe dieses große Material durchgearbeitet ist. Das kann ich aber schon mit völliger Zuverlässigkeit behaupten, daß Zurückziehun en ausschließlich bei den einklassigen Schulen, ausschließlich bei den Schulen mit einem allein⸗ stehenden Lehrer nicht stattgefunden haben. Im Uebrigen giebt der Kommissionsbericht nur noch einen materiellen Grund für den Vorschlag an, indem er das arithmetisch ganz unzweifelhaft richtige Exempel vorführt, daß bei vier Lehrern die Ge⸗ meinden nach dem Regierungsvorschlag 1400 ℳ, nach dem Kom⸗ missionsvorschlag dagegen 1500 ℳ bekommen würden. Kalkulatorisch erkenne ich das Beispiel als richtig an; warum mich das nun aber bestimmen sollte, ein Drittel der Schulver bände des Landes so zu bevorzugen — was für einen Werth ich darauf legen sollte, daß den Gemeinden mit vier Lehrern 1500 ℳ statt 1400 ℳ gezahlt werden, um daraufhin die 23 000 Schulgemeinden des Landes, die Fder Schulgemeinden des Landes ausmachen, auf eine Gabe herabzusetzen, die kaum noch der Rede werth ist, das wüßte ich nicht; 100 ℳ jährlich sind 33 ¼ Thaler, und halbiren Sie das noch, so kommen auf die einzelne Gemeinde 16 ⅜ Thaler. Es ist das denn doch wirklich nicht mehr geeignet, um, wie die Regierung bezweckt,
Zufriedenbeit, Anerkennung, Erleichterung im Lande zu verbreiten. Es würde das im Gegentheil Unzufriedenheit erregen, es würde der Vergleich ange test werden, was die anderen, die wohlhabenderen oder wenn nicht alle wohlhabender, so doch reicher entwichelten und gegliederten Gemeinden durch dieses Gesetz mit dem dreifachen Be⸗ trage für jede zweite Lehrerstelle erlangen. Wir würden ein Gesetz machen, wofür uns sehr wenige im Lande einigermaßen für kurze Zeit dankbar sein würden, wofür zahlreiche Andere aber in Folge ihrer Benachtheiligung uns immerfort mit Vorwürfen verfolgen wurden. Meine Herren, es stellt sich das im Wesentlichen auch noch heraus als eine ganz bewußte und weitgehende Begünstigung der Städte vor dem Lande. Wir sind bei dem ganzen Gesetz vom 14. Juni 1888 und bei diesem Gesetzesvorschlage nicht in der Lage gewesen, etwa von einer Prüfung der Leistungsfähigkeit der einzelnen Gemeinden guszu⸗ gehen, sondern haben überall nur mit den Verhältnissen im Großen und Ganzen rechnen dürfen, wenn wir auf diesem Wege überhaupt zu etwas kommen wollten. Wenn wir im Großen und Ganzen fragen: sind die Verhältnisse der Städte so, um eine derartige Bevor⸗ zugung gegenüber dem platten Lande gerade zur Zeit zu rechtfertigen. so kann, glaube ich, in diesem hohen Hause die Antwort kaum anders als Nein lauten; sie sind es nicht. Wir haben bei dem Etat der indirekten Steuern und bei der einleitenden Debatte über den Haus⸗ halt uns dessen wieder erinnert, meine Herren, wie erfreulich das Wachsthum sowohl der Klassensteuer als der Einkommensteuer in den Städten ist und wie kümmerlich die Zunahme der Wohlhabenheit, die sich in diesen Steuererträgen ausdrückt, dagegen auf dem platten Lande ist. Was würde das nun für einen Wider⸗ spruch bedeuten, wenn Sie hier in diesem Gesetz die Erleichterungen, die die Staatskasse bieten soll, überwiegend den Städten zuwenden und das Land mit 23 000 Schulgemeinden auf eine solche kümmerliche Gabe von 50 ℳ im Jahre beschränken würden. ch habe den Ein⸗ druck gehabt, daß auch der Herr Referent der Kommission bei dem, was er heute vorgeführt hat — ich babe ihn leider bei der Unruhe, die obwaltete, nicht ganz genau hören können — wesentlich fortgesetzt damit operirte, die Ziffern des vorigen Gesetzes mit diesem Gesetz zu⸗ sammenzuwerfen und das Fazit dann in einem Urtheil zu erläutern. Ich kann Sie demgegenüber nur bitten, bei der weiteren Berathung daran festzuhalten: das Gesetz vom 14. Juni 1888 ist verabschiedet und bleibt, was es ist, an dessen Korrektur arbeitet die Regierung jetzt nicht mit. Dagegen der Gesetzesvorschlag, der jetzt hier vorliegt, ba eine selbständige Bedeutung und will in sich be⸗ urtheilt sein. Es würde uns sehr wehe thun, wenn unsere Vorschläge den Beifall des Landtages nicht fänden, aber wenn die Rechnung dahin geht, daß dann die Regierung sich in der Nothlage befinden würde, den Kommissionsvorschlägen zuzustimmen, so, glaube ich, ist die Rechnung auch nicht richtig; es würde wahrscheinlich ein Drittes die Folge sein, und das würde wahrscheinlich das Nichts sein. Deshalb, meine Herren, bitte ich, die Sache nicht so leicht, wie sie, wie es mir scheint, die Majorität der Kommission aufgefaßt hat, zu betrachten, sondern den Vorschlägen, wie sie die Regierung in der Kommission in der Konsequenz der Grundgedanken des vorjährigen Gesetzes und ihrer ganzen Vorlage gemacht b⸗ Ihre Zustimmu nicht zu versagen. 8 J1““
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
2. Zwangsvollstreckungen, Nusgebote, Vorladungen u. dergl.
3. erpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verloosung, Zinszahlung ꝛc. von öffentlichen Papieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
5. Seepeccte Fclegchalten auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 6. Berufs⸗Genossenschaften.
7. Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken.
8. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
[63080] Steckbrief.
Der unten beschriebene Commis elix Bau⸗ mann, am 5. April 1868 zu Berlin geboren, zuletzt wohnhaft gewesen Berlin, Möckernstr. 122, ist, nach⸗ dem er zur Verbüßung einer achtmonatlichen Ge⸗ fängnißstrafe festgenommen war, entwichen. Es wird ersucht, denselben festzunehmen und in das nächste Gerichtsgefängniß abzuliefern, auch Nachricht sub F. I. a. 373 88 hierher zu geben.
Berlin, den 27 Februar 1889.
Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht I. Beschreibung: Alter 21 Jahre, Größe 1 m 72 cm, Statur schlank, Haare blond, bartlos, Augenbrauen blond, Augen grau, Nase gewöhnlich, Zähne voll⸗ ständig, Kinn oval, Gesicht rund, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deutsch. Kleidung: schwarzer Rock, braungestreifte Hose, Gummizugstiefel, hellbrauner runder Hut, wahrscheinlich auch brauner Wint über⸗· zieher Besondere Kennzeichen: fehlen. 8
[63071] Steckbrief. 1
Gegen den unten beschriebenen Weber und Arbeiter Franz Joseph Buch aus Küllstedt, Kreis Mühlhausen C. Th., geboren daselbst am 2. Februar 1852, welcher flüchtig ist, soll eine durch vollstreckbares Urtheil der Strafkammer bei dem Königlichen Amtsgerichte zu Feusgeaftaßt vom 14. August 1888 erkannte Ge⸗ üngnißstrafe von 4 Monaten und eine Geldstrafe von 100 ℳ vollstreckt werden. Es wird ersucht,
denselben zu verhaften und in das nächste Gerichts
gelenoni abzuliefern, hierher aber zu M. II. 41/88 achricht zu geben Nordhausen, den 24. Februar 1889. Königliche Staatsanwaltschaft. Beschreibung: Alt’r 37 Jahr, Größe 5 Fuß 4 Zoll, Statur gebückt, Haare blond, Augen blau, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe blaß Besondere Kennzeichen: schielt etwas. “
[63072] gteckoriefs⸗Ervenervang. 1.“ Der gegen den Kaufmann Marcus Max Pflaum gen betrüglichen Bankerutts und wiederholten etruges in den Akten U. R. II. 467. 85. unter dem 12. Juni 1885 erlassene Steckbrief wird erneuert. Berlin, Alt⸗Moabit Nr. 11/12 (NW.), den 26. Fe⸗ bruar 1889. “ Königliches Landgericht I. Untersuchungsrichter: Johl.
[63073] Steckbriefs⸗Erledigung. 1 Der hinter den Kaufmann Heinrich Friedrich
Leopold Schulz unter dem 14. August 1888 in den
Akten J. IV b. 338. 87 erlassene Steckbrief ist er⸗
ledigt.
I Berlin, den 26. Februar 1889. Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht I.
(63089 “ Die nachstehend Fheichpfzhe Personen:
21) Friedrich Carl Wilbelm genannt Otto Reichen⸗ „ geboren in Greußen am 25. Januar 1865,
zuletzt haselpst
22) Johann Friedrich August Duft, geboren am
z8 Ferenber 1863 in Jecher, zuletzt daselbst wohn⸗ ewesen,
3) Miliuz Franz Albin Wenkel, geboren am
18, Mai 182 in Schernberg, zuletzt dafelbst wohn⸗ gewesen, 3
5) Friedrich 7) Heinrich
186
10) W
bsatz 1
von der Ersa
1
[63097]
geklagten
ber 1866 Straßburg,
bronn,
Hagenau,
9 Walter, in. 7) Weiller,
Weier i.
4) Heinrich Carl Fchimmfseter, geboren zu Bebra am 25. März 1866, letzter
Bellstedt, geboren daselbst am 24. November 1867, 6) Johann Friedrich Carl Boettcher stedt, geboren daselbst am 2. November 1866,
Bellstedt, geboren daselbst am 23. Dezember 1864, 8) Schneider Louis Gustav Hermann Damert, aus Westerengel, geboren daselbst am 8. August
3, 9) Barbier Thilo Richard Ernst Koehler aus Westzreußen, geboren daselbst am 15. Februar 1865,
lhelm Milius Thilo Eckleben aus Ebe⸗
leben, geboren daselbst am 21. Juli 1868,
werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Ab⸗ sicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bunhdesgegen verlassen oder nach militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundes⸗ ebiets aufgehalten zu haben, Vergehen gegen §. 140 Nr. 1 des Str.⸗G.⸗B. Dieselben werden auf den 6. Mai 1889, Vormittags 8 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts bei dem Fürstlichen Amtsgericht zu Sondershausen zur Hauptverhandlung geladen. —
Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben Geiler. auf Grund der na
über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsa
ausgestellten Erklärun 8 Erfurt, den 6. of ruar 1889.
Koönigli
Durch Beschluß der Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts dahier vom 5. im Deutschen Reich befindliche
enannter, eines nach §. 140 1 des Str.⸗G.⸗B. straf⸗
sfreh Vergehens der Verletzung der Wehrpflicht an⸗ Personen zur Deckung der sie möglicher⸗ weise treffenden Geldstrafen und der Kosten des Ver⸗ fahrens mit Beschlag belegt worden, was in Gemäß⸗ heit des §. 326 der Str.⸗P.⸗O. mit dem Beifügen bekannt gemacht wird, einer der Angeklagten über sein mit Beschlag belegtes Vermögen nach dieser Veröffentlichung vorrnimmt, der Staatskasse gegenüber nichtig sind:
1) Klans, Karl Konrad, geboren am 28. Septem⸗ in Wasselnheim,
2) Müll, Karl ber 1866 in Dorf
3) Burkowsky, Friedrich Wilhelm Rudolf, ge⸗ boren am 10. Januar 1864 in Koschainen, wohnhaft zuletzt in Großau b. Straßburg, n
4) Haberbusch, Jakob, geboren am 5. Septem⸗ ber 1865 in Niedermodern, wohnhaft zuletzt in
ve Georg, geboren am 5. Oktober 1865
in Volksberg, mohebaft zulett in Straßburg, der arl, r
uchsweiler, wohnhaft zuletzt in Straßburg,
in Colmar, wohnbaft zuletzt in Straßbur 8) v.; Alois hal woßnchaft uletzt in Straßburg, Alle ohne hekannten Wohn⸗ und Aufenkhaltsort. Straßburg, den 27. Februar 1889. Der Kaiserliche Erste Staatsanwalt: Popp.
[63070]
ohnort unbekannt, Nr. 1133.
einrich Gustav Boettcher aus 8 Verletzung der Wehrpflicht: aus Bell⸗ Be Friedrich Conrad Boettcher aus von Britzingen und
Kosten mit zusammen je 4
(gez.) Schäfer.
erreichtem mit der Urschrift beurkundet
(L. S.)
bekannt genacht.
§. 472 der Strafprozeßordnung ⸗Kommission zu eses anlen 8 en [63095]
verurtheilt werden.
e Staatsanwaltschaft. fels am 11. haft, wegen
Bekanntmachung. 8 wird zur
5. Februar 1889 88 das ermögen nachstehend
Beschlag belegt. .
Königliches Schneidewind. risken.
daß Verfügungen, welche
[63096] Beschluß.
wohnhaft zuletzt in die Räthe Dennerl und Untersuchungssache gegen riedrich, geboren am 2. Dezem⸗
ehl, wohnhaft zuletzt in Nieder⸗
Untersuchungssache wegen der
tung gegen Ludwig Sax gemäß mit §. aus diesen
eboren am 13. Februar 1867
Michael, geboren am 28. März 1867 I. Es sei Ludwig Sax bezügl eines Vergehens der ers
eboren am 21. Vunf1887 in Pengen am 26.
Ausfertigung. In der Strafsache gegen Johann Georg Zöllin von Auggen und 9 Genossen wegen
schluß. 8
Nach Ansicht §. 140 Abs. 5 St⸗G.⸗B. und §§. 480, 326 St.⸗P.⸗O. wird zur Deckung der die Angeklagten Karl Brüderlin von Britzingen, Hermann Fridolin Kummer von Buch möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und 00 ℳ — Vierhundert Mark — das diese Angeklagten dereinst zufallende, im Deutschen Reich befindliche Vermögen in Höhe von Vierhundert Mark mit Beschlag belegt.
Freiburg, den 14. Februar 1889.
Großherzogliches Landgericht. Strafkammer II. Fleuchaus. Die Uebereinstimmung vorstehender Ausfertigung
Freiburg, den 14. Februar 1889. Der Gerichtsschreiber des Gr. Landgerichts.
8 Urnau. Nr. 6028. Dies wird gemäß §. 326 St.⸗P.⸗O.
Freiburg, den 23. Februar 1889. Der Großh. Badische Staatsanwalt.
I
Beschluß. Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen den Heinrich Otto Kley, geboren zu Braun⸗ ebruar 1866, zuletzt in Burbach wohn⸗ ergehens gegen §. 140 Nr. 1 St.⸗G.⸗B., das Hauptverfahren vor der Strafkammer bei dem Königlichen Amtsgerichte zu Siegen eröffnet. Zugleich Deckung der dem Angeklagten möglicher⸗ weise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens in Höhe von 160 ℳ das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeklagten mit
Arnsberg, den 8. Februar 1889. Strafkammer. Schwemann. I“ den 29. September 1892, Vormittags 12 Uhr,
Die Strafkammer des K. Landgerichts Straubing hat in geheimer Sitzung vom 21. wobei zugegen waren der K. Direktor hr. v. Schwerin, in der udwig Sax, Söldnerssohn von Hainsbach, z. Zt. in Amerika, der erschwerten Körperverletzung, na der Akten und des staatsanwaltschaftlichen Antrags vom 19. d. Mts., in Erwägung, daß in vorwürfiger en Ludwig Sax
die letzte ge söhtete richterliche
fraglichen That geri 1— Handlung am 5. September 1883 stattgefunden hat, daß somit die weitere Strasverfolgung in der Rich⸗ §§. 66 u. 67 Abs. 2 R.⸗St.⸗G.⸗B. verjährt ist und der Grund eschlagnahme seines Vermögens weggefallen ist, ruͤnden und in Anwendung von 658. 202 Abs. 2, 335, 496 St. P.⸗O. eschlöcjen, ch der Anschuldigung chwerten Körperverletzung, be⸗ 5 er. 888 in der Kn.e irthschaft zu Hainsbach, außer Verfolgung zu setzen. II. Geft bie durch Beschluß der dhes 8. htfcen Strafkammer vom 21. August 1883 kur schlagnahme des gesammten im Deutschen Reiche Königliches Amtsgericht. befindlichen Vermögens des Ludwig 8 8
III. Seien die Kosten des Verfahrens der Staats⸗ kasse zu überbürden. Dr. Söltl. Dennerl. Frhr. v. Schwerin. Zur Beglaubigung: Der K. e“ (L. S.) Hager, Obersekretär.
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2) ZwwangeenccheseenNen; Aufgebote, Vorladungen u. dgl.
63107]
In Sachen des Schuhmachers Fr. Schrader und dessen Ehefrau Julie, geborene Schlüter, in Ober⸗ lutter, Kläger, wider den Schlachtermeister Heinrich Schlüter in Thiede, Beklagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag der Kläger die Beschlag⸗ nahme des dem Beklagten gehörigen Anbauerwesens No. ass. 54 zu Thiede zum Zwecke der Zwangsver⸗ steigerung durch Beschluß vom 23. Februar 1889 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche an demselben Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 5. Juni d. Irs., Nachmittags 3 Uhr, vor unterzeichnetem Herzog⸗ lichen Amtsgerichte in der Beutnagel'schen Gast⸗ wirthschaft zu Thiede angesetzt, in welchem die Hypo⸗ thekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen
aben. 8 Wolfenbüttel, den 25. Februar 1889. Herzogliches Amtsgericht Behrens.
Courtin.
[51461] Aufgebot. .
Der Conditor Richard Welt in Berlin, vertreten durch den Geheimen Justizrath E. Wendlandt in Stettin, hat das Aufgebot der angeblich in der Nacht zum 18. Januar 1888 gestohlenen zwei
fandbriefe der National⸗Hypotheken⸗Credit⸗Gesell⸗ chaft, eingetragene Genossenschaft, zu Stettin, Serie C. Nr. 301 über 600 ℳ und Serie D. Nr. 9038 über 300 ℳ, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf
vor dem unterzeichneten Gerichte, Himmer 48, anbe⸗ Fraumten Pefgeghtsteran⸗ seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Stettin, den 3. Dezember 1888. Königliches Amtsgericht. Abtheilung III
ebruar 1889, r. Söltl und
wegen Vergehens 8 ch Einsichtnahme [63104] Aufgebot.
Der Probst Augustin Szamarzewski zu Ostrowo als Generalbevollmächtigter Sr. Durchlaucht des Prinzen Prälaten Edmund Radziwill, vertr. durch die Rechtsanwälte Dr. Friedleben und Dr. Neumann hier, hat das Aufgebot der angeblich in Verlust ge⸗ rathenen am 8. Dezember 1864 von der Versicherungs⸗ efellschaft Providentia dahier über ein Kapital von 8900 Thaler zu Gunsten des Probstes Venceslaus von Karwowski zu Opalenitza ausgestellten Police Nr. 13 362 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 18. September 1889, 2ö 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Frankfurt a. M., den 22. Februar 1889
lgte Be⸗ gee ic btheilung IV.
Sax aufzuheben. 8 b